Ihre Neuwagen-Anschluss-Garantie von - www.brass-gruppe.de

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NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE

Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 21 / 387-0             Authohaus Brass Darmstadt       Tel. 0 61 57 / 80 07-0
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       GmbH & Co. KG
63739 Aschaffenburg             Außerhalb der Geschäftszeiten:   64319 Pfungstadt                Außerhalb der Geschäftszeiten:
Würzburger Straße 1             0171 / 33 22 77 5                Eberstädter Straße 194          0171 / 33 22 77 6

Brass Automobile                Tel. 0 60 21 / 45801-0           Autohaus Brass Darmstadt        Tel. 0 60 61 / 95 95-0
GmbH & Co. KG                                                    GmbH & Co. KG
63741 Aschaffenburg             Außerhalb der Geschäftszeiten:   64720 Michelstadt               Außerhalb der Geschäftszeiten:
Hanauer Straße 96               0171 / 33 22 77 5                Hulster Straße 3                0171 / 33 22 77 6

Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 21 / 30 36-0           Autohaus Brass Darmstadt        Tel. 0 61 63 / 93 42-0
                                                                                                                                  Die Brass-Standorte im Überblick
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       GmbH & Co. KG
63739 Aschaffenburg             Außerhalb der Geschäftszeiten:   64739 Höchst i. Odw.            Außerhalb der Geschäftszeiten:
Hanauer Straße 90 – 92          0171 / 33 22 77 5                Erbacher Straße 90              0171 / 33 22 77 6

Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 22 / 61 53-0           Autohaus Brass Hanau            Tel. 0 61 81 / 29 05-0
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       GmbH & Co. KG
                                                                                                                                       TAUNUS                                                      A 45                         A 66
63785 Obernburg                 Außerhalb der Geschäftszeiten:   63452 Hanau - Lamboy            Außerhalb der Geschäftszeiten:                                                           Hanau
Miltenberger Straße 19          0171 / 33 22 77 5                August-Sunkel-Straße 1          0151 / 44 68 22 12                                 Eschborn
                                                                                                                                                                             Offenbach
Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 93 52 / 60 09-0           Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 73 / 72 32-0
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       Joseph Brass GmbH & Co. KG                                           A3
97816 Lohr am Main              Außerhalb der Geschäftszeiten:   64832 Babenhausen               Außerhalb der Geschäftszeiten:                                              Frankfurt
Zum Eisengießer 3               0172 / 60 17 57 1                Darmstädter Straße 19           0171/ 33 22 77 5                                   A 66                                                      Alzenau
                                                                                                                                                                                A3
                                                                                                                                                                                                                           SPESSART
Autohaus Brass Darmstadt        Tel. 0 60 78 / 93 43-0           Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 069 / 40 50 05-0                                                      Neu-
GmbH & Co. KG                                                    Joseph Brass GmbH & Co. KG                                                                                 Isenburg
                                                                                                                                                                  A5                                                                    Lohr
64823 Groß-Umstadt              Außerhalb der Geschäftszeiten:   60314 Frankfurt am Main         Außerhalb der Geschäftszeiten:              A 60
Hans-Böckler-Straße 25 – 27     0171 / 33 22 77 6                Hanauer Landstraße 263 – 265 0171/33 22 77 8                                                               Babenhausen

Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 23 / 96 59-0           Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 069 / 98 64 78-0                                                                                             Aschaffen-

                                                                                                                                           RHEIN
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       Joseph Brass GmbH & Co. KG                                                                                              Dieburg                   burg

                                                                                                                                                                                                                                                       MAIN
63755 Alzenau                   Außerhalb der Geschäftszeiten:   63075 Offenbach                 Außerhalb der Geschäftszeiten:                                                               Groß-                                    A3
Industriestraße 17              0171 / 33 22 77 5                Mühlheimer Straße 311           0171 / 33 22 77 8                                                      Darmstadt             Umstadt

Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 93 71 / 40 30-0           Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 61 02 / 30 92-0                                                                                               Obernburg
                                                                                                                                                                          Pfungstadt                      Höchst
Joseph Brass GmbH & Co. KG                                       Joseph Brass GmbH & Co. KG
63920 Großheubach               Außerhalb der Geschäftszeiten:   63263 Neu Isenburg              Außerhalb der Geschäftszeiten:                                              ODENWALD
Auweg 1                         09371 / 4030-11                  Schleussnerstraße 56b           0171 / 33 22 77 8                                         A 67    A5
                                                                                                                                                                                 Michelstadt                                Miltenberg / Großheubach
Autohaus Brass Darmstadt        Tel. 0 60 71 / 82 77-0           Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 61 96 / 59 00-0
GmbH & Co. KG                                                    Joseph Brass GmbH & Co. KG
64807 Dieburg                   Außerhalb der Geschäftszeiten:   65760 Eschborn                  Außerhalb der Geschäftszeiten:
Groß-Umstädter Straße 63        0171 / 33 22 77 6                Frankfurter Straße 92           0171/33 22 77 8

Autohaus Brass Darmstadt        Tel. 0 61 51/ 108-6
GmbH & Co. KG
64293 Darmstadt                 Außerhalb der Geschäftszeiten:
Kasinostraße 62                 0171 / 33 22 77 6
                                                                                                                                  Was ist im Garantiefall zu tun?
                                                                                                                                  Tritt der Garantiefall innerhalb eines Umkreises                        Bei einem Garantiefall außerhalb eines Umkreises
                                                                                                                                  von 50 km von unserem Standort ein, melden Sie                          von 50 km von unserem Standort oder im europäi-
                                                                                                                                  uns bitte nach Feststellung des Schadens diesen                         schen Ausland setzen Sie sich bitte zur Abstim-
                                                                                                                                  unverzüglich und stellen Sie uns das Fahrzeug für                       mung vor der Reparatur mit uns in Verbindung.
                                                                                                                                  die Reparatur zur Verfügung.                                            Beachten Sie hierzu bitte auch § 6, II. und IV. der
                                                                                                                                  Wir kümmern uns um alles Weitere.                                       Garantiebedingungen.

                                                                                              Geht’s ums Auto, geh’ zu brass.
                                                                                                                                                                                                                                                              3
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE                                                                                                                                  NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE

Inhaltsverzeichnis                         Wir beglückwünschen                           Bedingungen für die Brass CarService
                                           Sie zu Ihrem Autokauf!                        Funktions (F)-Garantie
                                                                                         (Stand 05/2013)

                                  Seite
Was ist im Garantiefall zu tun?       3    Wir haben Ihr Auto gründlich geprüft und      § 1 Inhalt der Garantie                                 § 2 Laufzeit der Garantie
                                           es Ihnen in einem technischen Top-Zustand     I. 	
                                                                                             Der Garantiegeber (Verkäufer/Servicehändler)        Ab dem dritten Betriebs­jahr im Anschluss an die
Bedingungen für die Brass                  übergeben. Trotzdem kann ein elektrischer         gewährt dem Garantienehmer (Fahrzeughalter)         Werksgarantie bis zu einer maximalen Laufleistung
CarService Funktions (F)-Garantie    5    oder mechanischer Schaden auftreten.              für das in der Garantievereinbarung bezeichnete     von 150.000 km.
                                                                                             Fahrzeug eine Neuwagen-Anschluss-Garantie
                                           Um Sie vor größeren finanziellen Belastun­
                                                                                             für die Funktionsfähigkeit. Eine den Garantiefall
§ 1 Inhalt der Garantie               5    gen zu schützen, sichert Sie die CarService       auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor,
                                           Neuwagen-Anschluss-Garantie gemäß                 wenn im Rahmen der CarService F-Funktions-          § 3 Umfang der Garantie
§ 2 Laufzeit der Garantie             5    unserer Garantiebedingungen (siehe nach-          Garantie eines der im Garantieumfang gemäß          CarService F (Funktions-Garantie)
                                           folgende Seiten) ab.                              § 4, II. genannten Teile ihrer bestimmungsgemä-
                                                                                                                                                 Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 24 Monate
                                                                                             ßen Verwendung innerhalb des Fahrzeugs auf-
§ 3 Umfang der Garantie               5                                                                                                          nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausge-
                                                                                             grund technischen Defekts nicht mehr nach-
                                                                                                                                                 liefert werden, können durch den Garan­tiegeber die
                                                                                             kommt.
                                                                                                                                                 erweiterte Garantie CarService F erhalten. Diese
§ 4 Garantieausschlüsse               5    Hinweis:                                      	Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß          erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die
                                           Belassen Sie die Garantieunterlagen im          gelten nicht als technischer Defekt im Sinne          Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektri-
§ 5 Voraussetzungen für                   Fahrzeug, so haben Sie die relevanten           dieser Bedingungen. Nicht in § 3 genannte             schen Bauteile des im Kauf­    vertrag / Werkvertrag
     den Garantieanspruch            7    Daten immer zur Hand.                           Fahrzeugteile sowie die nach § 4, I. ausgeschlos-     näher beschriebenen Kraftfahrzeugs mit Ausnah­
                                                                                           senen Fahrzeugteile sind auch dann nicht von          me der unter § 4 auf­geführten Positionen (Garantie­
                                                                                           der Garantie erfasst, wenn durch sie ein Defekt       ausschlüsse).
§ 6 Abwicklung der Garantie           7                                                    an einem benannten Fahrzeugteil verursacht
                                           Ihr Brass-Team wünscht Ihnen viel Freude        wurde oder sie selbst durch einen Defekt an
§ 7 Umfang der Garantiereparatur      8    mit Ihrem neuen Fahrzeug und allzeit gute       einem von der Garantie erfassten Bauteil
                                           Fahrt.                                          beschädigt werden. Durch die Garantie werden          § 4 Garantieausschlüsse
                                                                                           die gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht ein-
§ 8 Verjährung und                                                                                                                              I.	Folgende Positionen und Bauteile sind von der
                                                                                           geschränkt.
     Übergang der Garantie           9                                                                                                              Garantie gemäß § 4, I. – III. nicht erfasst und
                                                                                                                                                     daher ausgeschlossen:
                                                                                         II.	
                                                                                            Die Garantie gilt für die Bundesrepublik               1. Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und
                                                                                            Deutschland. Bei vorübergehenden Fahrten,                  Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse,
Anlagen                                                                                     etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, gilt diese            Beleuchtung innen und außen und Leucht­
Anmeldebestätigung zur                                                                      auch im europäischen Ausland. Eine vorüberge-              mittel von Scheinwerfern, sowie Leuchten jeg-
Neuwagen-Anschluss-Garantie                                                                 hende Fahrt liegt dann vor, wenn sich das                  licher Art;
                                                                                            Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens
                                                                                                                                                   2. Kupplungsscheiben und Bremsbeläge, -trom-
                                                                                            sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.
                                                                                                                                                       meIn, -scheiben und -klötze, Federn und Stoß­
                                                                                                                                                       dämpfer, Luftfedern und Luftfeder­dämpfer;

4                                                                                                                                                                                                  5
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE                                                                                                                                                             NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE

    3. 
       Batterien, Sicherungen, Glühlampen, Gas­            II.	
                                                               Keine Garantie besteht (ohne Rücksicht auf                selnden Personenkreis vermietet werden,            IV.	Von der Garantie ausgeschlossen sind An­sprü­
       entladungslampen;                                       mitwirkende Ursachen) für folgende Schäden:               sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen               che auf Rückgängigmachung des Kauf­ver­trags
    4. Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckun­             1. an und durch Teile, die vom Hersteller nicht            Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelas-            (Rücktritt), Herabsetzung des Kauf­preises (Min­
        gen, Dämpfungen und Polsterun­gen;                       zugelassen sind;                                        sen sind;                                             derung) und Ersatzlieferung (Um­   tausch). Für
                                                                                                                       12. die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-       mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten,
    5. Luft-, ÖI- und Wasserlecks, Windgeräusche,           2. durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen
                                                                                                                            geführt worden sind oder bei denen versucht       Abstellgebühren, Mietwagen­kosten, Entschädi­
        Quietsch- und Klappergeräusche, Lack­                    her plötzlich mit mechanischer Gewalt ein-
                                                                                                                             wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen,      gung für entgangene Nutzung u. ä. wird kein
        schäden, Oxidations- und Korrosionsschäden,              wirkendes Ereignis;
                                                                                                                             die für den Grund oder für die Höhe der           Ersatz geleistet.
        Undichtigkeiten;                                     3. 
                                                                durch mut- oder böswillige Handlungen,
                                                                                                                             Entschädigung von Bedeutung sind;
    6. Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen,          Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbe-
        Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe,                 fugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung,             13. wenn die Hinweise des Herstellers in der        §5V
                                                                                                                                                                               oraussetzungen für den
        Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen,                durch unmittelbare Einwirkung von Sturm,                    Be­triebsanleitung zum Betrieb des Kraft­         Garantieanspruch
        Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe               Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Über­                     fahr­zeugs nicht beachtet werden;
                                                                                                                                                                            Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung be-
        und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frost­            schwemmung sowie durch Brand oder                      14. wenn durch einen ersatzpflichtigen Schaden      stehen nur, wenn:
        schutzmittel, es sei denn, sie treten im ursäch-        Explosion;                                                  ein Folgeschaden an einem nicht versicher-
                                                                                                                                                                            1.	an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorge-
        lichen Zusammenhang mit einem garantie-              4. 
                                                                durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr,                  ten Bauteil eintritt. Der Folgeschaden ist
                                                                                                                                                                                schriebenen Wartungs-, Inspektions- und
        pflichtigen Schaden auf (s. § 8, II. 1. und 2.);        Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aus­                   dann nicht versichert;
                                                                                                                                                                                Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder einer
    7. Auspuffsysteme mit Katalysator und Ruß­par­             sperrung, Beschlagnahme oder sonstige Ein­             15. die durch Tiere jeglicher Art verursacht wer-       vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
        tikelfiIter, Verunreinigungen im Kraft­
                                              stoff­            griffe oder durch Kernenergie;                              den;                                                durchgeführt worden sind;
        system;                                              5. für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus     16. wenn ein für die Vertragswerkstatt erkenn-      2.	der garantiepflichtige Schaden vor der Repa­
    8. Aufbauten und technische Anbauten bei Nutz­              Reparaturauftrag oder aus anderweitiger                    barer Vorschaden nicht repariert wurde;            ratur unverzüglich gemeldet und das Kraft­
        fahrzeugen;                                              Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat;         17. an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrie­        fahrzeug zur Untersuchung der beschädigten
    9. Radio-/Kassetten-/CD-Spieler, CD-Wechsler,           6. die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen               ben;                                               Sache bereitgestellt wird, die zur Feststellung
        Antennen und alle Teile des Sound-Systems                mit Renncharakter oder aus den dazugehöri-            18. an einem nicht in den Garantiebedingungen          des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt
        sowie Unterhaltungselektronik, Navigations­              gen Übungsfahrten entstehen; die dadurch                   benannten Bauteil sind Schäden auch dann           werden oder Weisungen zur Minderung des
        systeme und Telefone, Audio- und Video­                  entstehen, dass das Fahrzeug höheren als                   nicht versichert, wenn dadurch die                 Schadens befolgt werden;
        systeme (Infotainment-System);                           den vom Hersteller festgesetzten zulässigen                Funktionsfähigkeit eines versicherten Bau­      3.	dem reparierenden Betrieb die zu ersetzenden
    10. Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder;                    Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt                       teils beeinträchtigt wird und dieses Bauteil       Teile überlassen werden;
                                                                 wurde;                                                     selbst nicht defekt ist. Tritt durch einen
 11. Wartung (Teile und Service) und allgemeiner
		Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen der            8. 
                                                                die durch Verwendung ungeeigneter, vom                      ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden
   vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebe-                  Hersteller nicht freigegebener Schmier- und                 an einem nicht in den Garantiebedingungen
   nen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau-                   Betriebsstoffe entstehen;                                   benannten Bauteil ein, so ist dieser Folge­     § 6 Abwicklung der Garantie
   schen sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter,            9. 
                                                                die durch Veränderung der ursprünglichen                    schaden nicht versichert.                       I.	Reparatur beim Garantiegeber
   Keil-, Flach- und Zahnriemen). Kein Garan­                   Konstruktion des Fahrzeugs (z. B. Tuning)                                                                   	Wird eines der von der Garantie umfassten Teile
   tieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen,                oder den Einbau von Fremd- oder Zubehör­             III.	Des Weiteren wird keine Entschädigung geleis-      funktionsunfähig, hat der Garantienehmer
   die bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer                   teilen verursacht werden, die nicht durch den            tet für einen Defekt, der in ursächlichem            Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen
   oder Laufleistung bei Schadeneintritt den                    Hersteller zugelassen oder nicht fachgerecht             Zusammenhang damit steht, dass                       Schadens durch den Garantiegeber. Der
   Pflege- und Wartungs­richtlinien des Herstel­                eingebaut worden sind;                                                                                        Garantie­
                                                                                                                                                                                      nehmer hat nach Feststellung eines
                                                                                                                       1. 
                                                                                                                          nicht dokumentierte bzw. belegbare Ände­
   lers entsprechend ohnehin hätten gewechselt              10. durch Einsatz einer erkennbar reparatur-                                                                      durch die Garantie gedeckten Schadens diesen
                                                                                                                          rungen am Kilometerzähler vorgenommen
   werden müssen bzw. deren Austausch zwecks               		bedürftigen Sache, es sei denn, dass der                                                                        unverzüglich zu melden und das Fahrzeug
                                                                                                                          wurden oder dokumentierte bzw. belegbare
   Aufrecht­erhaltung der Funktionsfähigkeit des              Scha­den mit der Reparaturbedürftigkeit                                                                         grundsätzlich dem Garantiegeber für eine
                                                                                                                          Änderungen unter Angabe des jeweiligen
   Fahr­zeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin                 nachweislich nicht in Zusammenhang steht                                                                        Reparatur zur Verfügung zu stellen.
                                                                                                                          Kilometerstands im Schadenfall oder bei
   geboten war. Dies gilt insbesondere auch                   oder dass die Sache zur Zeit des Schadens                   Garantieanmeldung nicht angezeigt wurden;
   dann, wenn solche Bauteile im Zuge der                     wenigstens behelfsmäßig repariert war;
   Reparatur anderer defekter Bauteile mit repa-                                                                       2. 
                                                                                                                          die Rückrufaktionen des Herstellers nicht         II.	Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die
                                                            11. an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschul-, Miet-             berücksichtigt/nicht wahrgenommen wurden.             nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur)
   riert oder getauscht werden müssen.
                                                           		­
                                                              wagen, Taxen, Polizei-, Rettungs- und
                                                                                                                                                                            	Der Garantienehmer kann bei Schäden, die auf-
                                                              Selbstfahrervermietfahrzeuge eingesetzt oder
                                                                                                                                                                              grund eines Garantiefalls außerhalb eines
                                                              zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung
                                                                                                                                                                              Umkreises von 50 km vom Standort des
                                                              verwendet bzw. gewerbsmäßig an einen wech-
                                                                                                                                                                              Garantiegebers eintreten, die Reparatur im

6                                                                                                                                                                                                                             7
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE                                                                                                                                          NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE

    Inland und im europäischen Ausland durch eine    IV.	Geltendmachung der Garantieansprüche bei          § 8 Verjährung und Übergang der
    vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt –       Fremdreparaturen                                         Garantie
    nach vorheriger Freigabe des Garantiegebenden    Geltendmachung gegenüber dem Garantie­geber
    Betriebs – ausführen lassen. Der Garantie­                                                              I.	Ein Fehler, der innerhalb der Garantiezeit nach-
                                                      er Garantienehmer kann die Reparatur­kosten
                                                     D                                                          weislich aufgetreten und gemeldet ist, verjährt
    nehmer hat vor Beginn der Reparatur den
                                                     nach Freigabe durch den Garantie­geber zunächst            nach 6 Monaten nach Ablauf der Garantiezeit.
    Garantiegeber von dem Schadenfall zu verstän-
                                                     verauslagen und dann beim Garantiegeber zur
    digen und mit ihm den Reparaturumfang abzu-                                                             II.	
                                                                                                                Bei einer Veräußerung des mit der Garantie
                                                     Erstattung einreichen oder – sofern die Reparatur
    stimmen. Der Garantiegeber behält sich das                                                                  versehenen Fahrzeugs gehen die Ansprüche
                                                     bei einer im Inland gelegenen Vertragswerkstatt
    Recht der Fahr­ zeugabholung zum Zweck der                                                                  aus der Garantie mit dem Eigentum am
                                                     durchgeführt wurde – seinen Erstattungsanspruch
    Reparatur vor.                                                                                              Fahrzeug auf den Erwerber über, sofern dieser
                                                     nach erteilter Freigabe durch den Garan­tiegeber
                                                                                                                den Halterwechsel bei der Brass CarService
                                                     an den reparierenden Betrieb abtreten. Bei
                                                                                                                schriftlich per Brief (Brass CarService,
III. Art und Höhe der Garantieleistung               Abtretung hat der Garantie­nehmer seinen Selbst­
                                                                                                                Würzburger Straße 1, 63739 Aschaffenburg)
    1. Erstattungsfähige Lohn-und Materialkosten    behalt gemäß § 6, III. direkt an den reparierenden
                                                                                                                oder Fax (Fax-Nr. 0 60 21 / 387-230) mit Adresse
                                                     Betrieb zu zahlen. Lässt der Garan­tienehmer das
		Im Garantiefall wird Ersatz für die erforderli-                                                              (Kopie Fahrzeugschein) unverzüglich, spätes-
                                                     Fahrzeug im europäischen Ausland reparieren,
   chen und tatsächlich angefallenen Kosten der                                                                 tens jedoch 14 Tage nach Halter­wechsel, ange-
                                                     so hat er die Reparaturkosten zunächst zu ver-
   Reparatur geleistet. Dabei werden die garan-                                                                 zeigt hat. Anderenfalls erlischt die Garantie. Die
                                                     auslagen. Die quittierte Reparaturrechnung ist
   tiebedingten Lohnkosten gemäß den                                                                            Garantie endet unabhängig davon vorzeitig bei
                                                     dem Garantiegeber zur Erstattung einzureichen.
   Arbeitsrichtwerten des Herstellers ersetzt.                                                                  einem Verkauf ins Ausland oder an einen
   Basis für die Reparatur garantiepflichtiger                                                                  gewerblichen Wiederverkäufer mit dem Tag des
   Bauteile ist die unverbindliche Preis­                                                                       Verkaufs.
   empfehlung des Herstellers am Schadentag.         § 7 Umfang der Garantiereparatur
   Ersatzteileaufschläge auf die unverbindliche
                                                     I.	
                                                        Die Reparatur wird nach den technischen             Hinweis: Die in der Garantieanmeldung enthal-
   Preisempfehlung des Herstellers werden
                                                        Erfordernissen durch Ersatz oder Instand­           tenen personenbezogenen Daten des Garantie­
   nicht ersetzt. Die Lohnkosten werden zu
                                                        setzung der betroffenen Teile durchgeführt. Die     nehmers werden von dem garantiegebenden
   100 % ersetzt. Ausgehend von der Betriebs­
                                                        RechnungsteIlung für die Reparatur erfolgt          Betrieb gespeichert.
   leistung des Bauteils im Falle des Schaden­
   eintritts werden folgende Sätze erstattet:           ohne Berechnung der Frachtkosten.
                                                     II.	Infolge eines garantiepflichtigen Schadens um-­
       Erstattung der Materialkosten                     fasst die Garantieleistung auch:
       bis 50.000 km                      100%         1.	Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellen­
       bis 60.000 km                       90%            dichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohr­
                                                          leitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr
       bis 70.000 km                       80%            Einsatz technisch erforderlich ist, sowie im
       bis 80.000 km                       70%            Zuge einer unter die Garantie fallenden
                                                          Reparatur anfallende Hilfsmittel wie Öle,
       bis 90.000 km                       60%            Öltilter und Frostschutzmittel;
       bis 100.000 km                      50%         2.	Test-, Mess- und Einstellarbeiten, wenn sie
       mehr als 100.000 km                 40%            im Zusammenhang mit dem garantiepflichti-
                                                          gen Schaden erforderlich sind;
    2. Begrenzung der Reparaturhöhe                    3.	
                                                          Überschreiten die Reparaturkosten den
                                                          Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei
		Die Höchstentschädigung ist pro Schadenfall
                                                          einem solchen Schaden üblicherweise ein-
   auf den Wiederbeschaffungswert des versi-
                                                          gebaut wird, so beschränkt sich der
   cherten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des
                                                          Anspruch auf den Einbau einer derartigen
   Eintritts des Garantiefalls begrenzt. Über­
                                                          Austauscheinheit.
   schreiten die Reparaturkosten den Wieder­
   beschaffungswert des Fahrzeugs am Scha­
   dentag, beschränkt sich die Abrechnung auf
   den um den Restwert verminderten Wieder­
   beschaffungswert.

8                                                                                                                                                                                              9
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE

Notizen

10
brass news

                      Den besten Service
                      gibt’s bei brass.
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                      Alzenau · Aschaffenburg · Darmstadt · Dieburg · Eschborn
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                      Lohr a. M. · Miltenberg / Großheubach · Michelstadt
                      Neu-Isenburg · Obernburg · Offenbach · Pfungstadt          Geht’s ums Auto, geh’ zu brass.
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