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NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 21 / 387-0 Authohaus Brass Darmstadt Tel. 0 61 57 / 80 07-0 Joseph Brass GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG 63739 Aschaffenburg Außerhalb der Geschäftszeiten: 64319 Pfungstadt Außerhalb der Geschäftszeiten: Würzburger Straße 1 0171 / 33 22 77 5 Eberstädter Straße 194 0171 / 33 22 77 6 Brass Automobile Tel. 0 60 21 / 45801-0 Autohaus Brass Darmstadt Tel. 0 60 61 / 95 95-0 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG 63741 Aschaffenburg Außerhalb der Geschäftszeiten: 64720 Michelstadt Außerhalb der Geschäftszeiten: Hanauer Straße 96 0171 / 33 22 77 5 Hulster Straße 3 0171 / 33 22 77 6 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 21 / 30 36-0 Autohaus Brass Darmstadt Tel. 0 61 63 / 93 42-0 Die Brass-Standorte im Überblick Joseph Brass GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG 63739 Aschaffenburg Außerhalb der Geschäftszeiten: 64739 Höchst i. Odw. Außerhalb der Geschäftszeiten: Hanauer Straße 90 – 92 0171 / 33 22 77 5 Erbacher Straße 90 0171 / 33 22 77 6 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 22 / 61 53-0 Autohaus Brass Hanau Tel. 0 61 81 / 29 05-0 Joseph Brass GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG TAUNUS A 45 A 66 63785 Obernburg Außerhalb der Geschäftszeiten: 63452 Hanau - Lamboy Außerhalb der Geschäftszeiten: Hanau Miltenberger Straße 19 0171 / 33 22 77 5 August-Sunkel-Straße 1 0151 / 44 68 22 12 Eschborn Offenbach Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 93 52 / 60 09-0 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 73 / 72 32-0 Joseph Brass GmbH & Co. KG Joseph Brass GmbH & Co. KG A3 97816 Lohr am Main Außerhalb der Geschäftszeiten: 64832 Babenhausen Außerhalb der Geschäftszeiten: Frankfurt Zum Eisengießer 3 0172 / 60 17 57 1 Darmstädter Straße 19 0171/ 33 22 77 5 A 66 Alzenau A3 SPESSART Autohaus Brass Darmstadt Tel. 0 60 78 / 93 43-0 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 069 / 40 50 05-0 Neu- GmbH & Co. KG Joseph Brass GmbH & Co. KG Isenburg A5 Lohr 64823 Groß-Umstadt Außerhalb der Geschäftszeiten: 60314 Frankfurt am Main Außerhalb der Geschäftszeiten: A 60 Hans-Böckler-Straße 25 – 27 0171 / 33 22 77 6 Hanauer Landstraße 263 – 265 0171/33 22 77 8 Babenhausen Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 60 23 / 96 59-0 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 069 / 98 64 78-0 Aschaffen- RHEIN Joseph Brass GmbH & Co. KG Joseph Brass GmbH & Co. KG Dieburg burg MAIN 63755 Alzenau Außerhalb der Geschäftszeiten: 63075 Offenbach Außerhalb der Geschäftszeiten: Groß- A3 Industriestraße 17 0171 / 33 22 77 5 Mühlheimer Straße 311 0171 / 33 22 77 8 Darmstadt Umstadt Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 93 71 / 40 30-0 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 61 02 / 30 92-0 Obernburg Pfungstadt Höchst Joseph Brass GmbH & Co. KG Joseph Brass GmbH & Co. KG 63920 Großheubach Außerhalb der Geschäftszeiten: 63263 Neu Isenburg Außerhalb der Geschäftszeiten: ODENWALD Auweg 1 09371 / 4030-11 Schleussnerstraße 56b 0171 / 33 22 77 8 A 67 A5 Michelstadt Miltenberg / Großheubach Autohaus Brass Darmstadt Tel. 0 60 71 / 82 77-0 Automobil-Verkaufs-Gesellschaft Tel. 0 61 96 / 59 00-0 GmbH & Co. KG Joseph Brass GmbH & Co. KG 64807 Dieburg Außerhalb der Geschäftszeiten: 65760 Eschborn Außerhalb der Geschäftszeiten: Groß-Umstädter Straße 63 0171 / 33 22 77 6 Frankfurter Straße 92 0171/33 22 77 8 Autohaus Brass Darmstadt Tel. 0 61 51/ 108-6 GmbH & Co. KG 64293 Darmstadt Außerhalb der Geschäftszeiten: Kasinostraße 62 0171 / 33 22 77 6 Was ist im Garantiefall zu tun? Tritt der Garantiefall innerhalb eines Umkreises Bei einem Garantiefall außerhalb eines Umkreises von 50 km von unserem Standort ein, melden Sie von 50 km von unserem Standort oder im europäi- uns bitte nach Feststellung des Schadens diesen schen Ausland setzen Sie sich bitte zur Abstim- unverzüglich und stellen Sie uns das Fahrzeug für mung vor der Reparatur mit uns in Verbindung. die Reparatur zur Verfügung. Beachten Sie hierzu bitte auch § 6, II. und IV. der Wir kümmern uns um alles Weitere. Garantiebedingungen. Geht’s ums Auto, geh’ zu brass. 3
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE Inhaltsverzeichnis Wir beglückwünschen Bedingungen für die Brass CarService Sie zu Ihrem Autokauf! Funktions (F)-Garantie (Stand 05/2013) Seite Was ist im Garantiefall zu tun? 3 Wir haben Ihr Auto gründlich geprüft und § 1 Inhalt der Garantie § 2 Laufzeit der Garantie es Ihnen in einem technischen Top-Zustand I. Der Garantiegeber (Verkäufer/Servicehändler) Ab dem dritten Betriebsjahr im Anschluss an die Bedingungen für die Brass übergeben. Trotzdem kann ein elektrischer gewährt dem Garantienehmer (Fahrzeughalter) Werksgarantie bis zu einer maximalen Laufleistung CarService Funktions (F)-Garantie 5 oder mechanischer Schaden auftreten. für das in der Garantievereinbarung bezeichnete von 150.000 km. Fahrzeug eine Neuwagen-Anschluss-Garantie Um Sie vor größeren finanziellen Belastun für die Funktionsfähigkeit. Eine den Garantiefall § 1 Inhalt der Garantie 5 gen zu schützen, sichert Sie die CarService auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, Neuwagen-Anschluss-Garantie gemäß wenn im Rahmen der CarService F-Funktions- § 3 Umfang der Garantie § 2 Laufzeit der Garantie 5 unserer Garantiebedingungen (siehe nach- Garantie eines der im Garantieumfang gemäß CarService F (Funktions-Garantie) folgende Seiten) ab. § 4, II. genannten Teile ihrer bestimmungsgemä- Fahrzeuge, die innerhalb der ersten 24 Monate ßen Verwendung innerhalb des Fahrzeugs auf- § 3 Umfang der Garantie 5 nach Erstzulassung an den Garantienehmer ausge- grund technischen Defekts nicht mehr nach- liefert werden, können durch den Garantiegeber die kommt. erweiterte Garantie CarService F erhalten. Diese § 4 Garantieausschlüsse 5 Hinweis: Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die Belassen Sie die Garantieunterlagen im gelten nicht als technischer Defekt im Sinne Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektri- § 5 Voraussetzungen für Fahrzeug, so haben Sie die relevanten dieser Bedingungen. Nicht in § 3 genannte schen Bauteile des im Kauf vertrag / Werkvertrag den Garantieanspruch 7 Daten immer zur Hand. Fahrzeugteile sowie die nach § 4, I. ausgeschlos- näher beschriebenen Kraftfahrzeugs mit Ausnah senen Fahrzeugteile sind auch dann nicht von me der unter § 4 aufgeführten Positionen (Garantie der Garantie erfasst, wenn durch sie ein Defekt ausschlüsse). § 6 Abwicklung der Garantie 7 an einem benannten Fahrzeugteil verursacht Ihr Brass-Team wünscht Ihnen viel Freude wurde oder sie selbst durch einen Defekt an § 7 Umfang der Garantiereparatur 8 mit Ihrem neuen Fahrzeug und allzeit gute einem von der Garantie erfassten Bauteil Fahrt. beschädigt werden. Durch die Garantie werden § 4 Garantieausschlüsse die gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht ein- § 8 Verjährung und I. Folgende Positionen und Bauteile sind von der geschränkt. Übergang der Garantie 9 Garantie gemäß § 4, I. – III. nicht erfasst und daher ausgeschlossen: II. Die Garantie gilt für die Bundesrepublik 1. Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Deutschland. Bei vorübergehenden Fahrten, Faltverdecke, Glas, Scheinwerfergehäuse, Anlagen etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, gilt diese Beleuchtung innen und außen und Leucht Anmeldebestätigung zur auch im europäischen Ausland. Eine vorüberge- mittel von Scheinwerfern, sowie Leuchten jeg- Neuwagen-Anschluss-Garantie hende Fahrt liegt dann vor, wenn sich das licher Art; Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens 2. Kupplungsscheiben und Bremsbeläge, -trom- sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet. meIn, -scheiben und -klötze, Federn und Stoß dämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer; 4 5
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE 3. Batterien, Sicherungen, Glühlampen, Gas II. Keine Garantie besteht (ohne Rücksicht auf selnden Personenkreis vermietet werden, IV. Von der Garantie ausgeschlossen sind Ansprü entladungslampen; mitwirkende Ursachen) für folgende Schäden: sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen che auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags 4. Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckun 1. an und durch Teile, die vom Hersteller nicht Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelas- (Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Min gen, Dämpfungen und Polsterungen; zugelassen sind; sen sind; derung) und Ersatzlieferung (Um tausch). Für 12. die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei- mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten, 5. Luft-, ÖI- und Wasserlecks, Windgeräusche, 2. durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen geführt worden sind oder bei denen versucht Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädi Quietsch- und Klappergeräusche, Lack her plötzlich mit mechanischer Gewalt ein- wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, gung für entgangene Nutzung u. ä. wird kein schäden, Oxidations- und Korrosionsschäden, wirkendes Ereignis; die für den Grund oder für die Höhe der Ersatz geleistet. Undichtigkeiten; 3. durch mut- oder böswillige Handlungen, Entschädigung von Bedeutung sind; 6. Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbe- Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, fugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, 13. wenn die Hinweise des Herstellers in der §5V oraussetzungen für den Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraft Garantieanspruch Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Über fahrzeugs nicht beachtet werden; Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung be- und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frost schwemmung sowie durch Brand oder 14. wenn durch einen ersatzpflichtigen Schaden stehen nur, wenn: schutzmittel, es sei denn, sie treten im ursäch- Explosion; ein Folgeschaden an einem nicht versicher- 1. an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorge- lichen Zusammenhang mit einem garantie- 4. durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, ten Bauteil eintritt. Der Folgeschaden ist schriebenen Wartungs-, Inspektions- und pflichtigen Schaden auf (s. § 8, II. 1. und 2.); Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aus dann nicht versichert; Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder einer 7. Auspuffsysteme mit Katalysator und Rußpar sperrung, Beschlagnahme oder sonstige Ein 15. die durch Tiere jeglicher Art verursacht wer- vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt tikelfiIter, Verunreinigungen im Kraft stoff griffe oder durch Kernenergie; den; durchgeführt worden sind; system; 5. für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus 16. wenn ein für die Vertragswerkstatt erkenn- 2. der garantiepflichtige Schaden vor der Repa 8. Aufbauten und technische Anbauten bei Nutz Reparaturauftrag oder aus anderweitiger barer Vorschaden nicht repariert wurde; ratur unverzüglich gemeldet und das Kraft fahrzeugen; Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat; 17. an Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrie fahrzeug zur Untersuchung der beschädigten 9. Radio-/Kassetten-/CD-Spieler, CD-Wechsler, 6. die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen ben; Sache bereitgestellt wird, die zur Feststellung Antennen und alle Teile des Sound-Systems mit Renncharakter oder aus den dazugehöri- 18. an einem nicht in den Garantiebedingungen des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt sowie Unterhaltungselektronik, Navigations gen Übungsfahrten entstehen; die dadurch benannten Bauteil sind Schäden auch dann werden oder Weisungen zur Minderung des systeme und Telefone, Audio- und Video entstehen, dass das Fahrzeug höheren als nicht versichert, wenn dadurch die Schadens befolgt werden; systeme (Infotainment-System); den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Funktionsfähigkeit eines versicherten Bau 3. dem reparierenden Betrieb die zu ersetzenden 10. Felgen, Reifen, Auswuchten der Räder; Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt teils beeinträchtigt wird und dieses Bauteil Teile überlassen werden; wurde; selbst nicht defekt ist. Tritt durch einen 11. Wartung (Teile und Service) und allgemeiner Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen der 8. die durch Verwendung ungeeigneter, vom ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebe- Hersteller nicht freigegebener Schmier- und an einem nicht in den Garantiebedingungen nen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutau- Betriebsstoffe entstehen; benannten Bauteil ein, so ist dieser Folge § 6 Abwicklung der Garantie schen sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, 9. die durch Veränderung der ursprünglichen schaden nicht versichert. I. Reparatur beim Garantiegeber Keil-, Flach- und Zahnriemen). Kein Garan Konstruktion des Fahrzeugs (z. B. Tuning) Wird eines der von der Garantie umfassten Teile tieanspruch besteht für Schäden an Bauteilen, oder den Einbau von Fremd- oder Zubehör III. Des Weiteren wird keine Entschädigung geleis- funktionsunfähig, hat der Garantienehmer die bedingt durch Alter bzw. Nutzungsdauer teilen verursacht werden, die nicht durch den tet für einen Defekt, der in ursächlichem Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen oder Laufleistung bei Schadeneintritt den Hersteller zugelassen oder nicht fachgerecht Zusammenhang damit steht, dass Schadens durch den Garantiegeber. Der Pflege- und Wartungsrichtlinien des Herstel eingebaut worden sind; Garantie nehmer hat nach Feststellung eines 1. nicht dokumentierte bzw. belegbare Ände lers entsprechend ohnehin hätten gewechselt 10. durch Einsatz einer erkennbar reparatur- durch die Garantie gedeckten Schadens diesen rungen am Kilometerzähler vorgenommen werden müssen bzw. deren Austausch zwecks bedürftigen Sache, es sei denn, dass der unverzüglich zu melden und das Fahrzeug wurden oder dokumentierte bzw. belegbare Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit grundsätzlich dem Garantiegeber für eine Änderungen unter Angabe des jeweiligen Fahrzeugs bzw. der Fahrsicherheit ohnehin nachweislich nicht in Zusammenhang steht Reparatur zur Verfügung zu stellen. Kilometerstands im Schadenfall oder bei geboten war. Dies gilt insbesondere auch oder dass die Sache zur Zeit des Schadens Garantieanmeldung nicht angezeigt wurden; dann, wenn solche Bauteile im Zuge der wenigstens behelfsmäßig repariert war; Reparatur anderer defekter Bauteile mit repa- 2. die Rückrufaktionen des Herstellers nicht II. Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die 11. an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschul-, Miet- berücksichtigt/nicht wahrgenommen wurden. nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur) riert oder getauscht werden müssen. wagen, Taxen, Polizei-, Rettungs- und Der Garantienehmer kann bei Schäden, die auf- Selbstfahrervermietfahrzeuge eingesetzt oder grund eines Garantiefalls außerhalb eines zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung Umkreises von 50 km vom Standort des verwendet bzw. gewerbsmäßig an einen wech- Garantiegebers eintreten, die Reparatur im 6 7
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE Inland und im europäischen Ausland durch eine IV. Geltendmachung der Garantieansprüche bei § 8 Verjährung und Übergang der vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt – Fremdreparaturen Garantie nach vorheriger Freigabe des Garantiegebenden Geltendmachung gegenüber dem Garantiegeber Betriebs – ausführen lassen. Der Garantie I. Ein Fehler, der innerhalb der Garantiezeit nach- er Garantienehmer kann die Reparaturkosten D weislich aufgetreten und gemeldet ist, verjährt nehmer hat vor Beginn der Reparatur den nach Freigabe durch den Garantiegeber zunächst nach 6 Monaten nach Ablauf der Garantiezeit. Garantiegeber von dem Schadenfall zu verstän- verauslagen und dann beim Garantiegeber zur digen und mit ihm den Reparaturumfang abzu- II. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie Erstattung einreichen oder – sofern die Reparatur stimmen. Der Garantiegeber behält sich das versehenen Fahrzeugs gehen die Ansprüche bei einer im Inland gelegenen Vertragswerkstatt Recht der Fahr zeugabholung zum Zweck der aus der Garantie mit dem Eigentum am durchgeführt wurde – seinen Erstattungsanspruch Reparatur vor. Fahrzeug auf den Erwerber über, sofern dieser nach erteilter Freigabe durch den Garantiegeber den Halterwechsel bei der Brass CarService an den reparierenden Betrieb abtreten. Bei schriftlich per Brief (Brass CarService, III. Art und Höhe der Garantieleistung Abtretung hat der Garantienehmer seinen Selbst Würzburger Straße 1, 63739 Aschaffenburg) 1. Erstattungsfähige Lohn-und Materialkosten behalt gemäß § 6, III. direkt an den reparierenden oder Fax (Fax-Nr. 0 60 21 / 387-230) mit Adresse Betrieb zu zahlen. Lässt der Garantienehmer das Im Garantiefall wird Ersatz für die erforderli- (Kopie Fahrzeugschein) unverzüglich, spätes- Fahrzeug im europäischen Ausland reparieren, chen und tatsächlich angefallenen Kosten der tens jedoch 14 Tage nach Halterwechsel, ange- so hat er die Reparaturkosten zunächst zu ver- Reparatur geleistet. Dabei werden die garan- zeigt hat. Anderenfalls erlischt die Garantie. Die auslagen. Die quittierte Reparaturrechnung ist tiebedingten Lohnkosten gemäß den Garantie endet unabhängig davon vorzeitig bei dem Garantiegeber zur Erstattung einzureichen. Arbeitsrichtwerten des Herstellers ersetzt. einem Verkauf ins Ausland oder an einen Basis für die Reparatur garantiepflichtiger gewerblichen Wiederverkäufer mit dem Tag des Bauteile ist die unverbindliche Preis Verkaufs. empfehlung des Herstellers am Schadentag. § 7 Umfang der Garantiereparatur Ersatzteileaufschläge auf die unverbindliche I. Die Reparatur wird nach den technischen Hinweis: Die in der Garantieanmeldung enthal- Preisempfehlung des Herstellers werden Erfordernissen durch Ersatz oder Instand tenen personenbezogenen Daten des Garantie nicht ersetzt. Die Lohnkosten werden zu setzung der betroffenen Teile durchgeführt. Die nehmers werden von dem garantiegebenden 100 % ersetzt. Ausgehend von der Betriebs RechnungsteIlung für die Reparatur erfolgt Betrieb gespeichert. leistung des Bauteils im Falle des Schaden eintritts werden folgende Sätze erstattet: ohne Berechnung der Frachtkosten. II. Infolge eines garantiepflichtigen Schadens um- Erstattung der Materialkosten fasst die Garantieleistung auch: bis 50.000 km 100% 1. Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellen bis 60.000 km 90% dichtringe, Gummiteile und Schläuche, Rohr leitungen, Zünd- und Glühkerzen, wenn ihr bis 70.000 km 80% Einsatz technisch erforderlich ist, sowie im bis 80.000 km 70% Zuge einer unter die Garantie fallenden Reparatur anfallende Hilfsmittel wie Öle, bis 90.000 km 60% Öltilter und Frostschutzmittel; bis 100.000 km 50% 2. Test-, Mess- und Einstellarbeiten, wenn sie mehr als 100.000 km 40% im Zusammenhang mit dem garantiepflichti- gen Schaden erforderlich sind; 2. Begrenzung der Reparaturhöhe 3. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei Die Höchstentschädigung ist pro Schadenfall einem solchen Schaden üblicherweise ein- auf den Wiederbeschaffungswert des versi- gebaut wird, so beschränkt sich der cherten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Anspruch auf den Einbau einer derartigen Eintritts des Garantiefalls begrenzt. Über Austauscheinheit. schreiten die Reparaturkosten den Wieder beschaffungswert des Fahrzeugs am Scha dentag, beschränkt sich die Abrechnung auf den um den Restwert verminderten Wieder beschaffungswert. 8 9
NEUWAGEN-ANSCHLUSS-GARANTIE Notizen 10
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