Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Fotowettbewerb „Saarpolygon“: Qual der Wahl für Jury Näheres hierzu im Innenteil! Ausgabe 41/2020 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 9. Oktober 2020
Ensdorf -2- Ausgabe 41/2020 Medizinische Dienste ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst 14. Oktober 2020 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst Vier-Winde Apotheke, Hauptstraße 131, Schwalbach, der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der 06834/952236 bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund 15. Oktober 2020 um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche 06831/958866 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis im Marien- 16. Oktober 2020 haus Klinikum Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Römer-Apotheke, Schulstraße 7, Saarlouis-Roden, Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden 06831/88880 Zeiten geöffnet: 17. Oktober 2020 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), Saarlouis-Fraulautern, 06831/82828 an Rosenmontag sowie an Brückentagen. Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. ■■Notfalldienst der Tierärzte Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am ■■Notfalldienst der Zahnärzte Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag um (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer 08.00 Uhr. Vereinbarung) 10./11. Oktober 2020 10./11. Oktober 2020 Tierärztin Hilgers, Bergstraße 40, 66701 Beckingen, Eisenbarth A, Dr, Dillingen/Diefflen, 06831 707080 06835 60 89 444 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um die Uhr dienstbereit: ■■Apothekendienst Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des ange- Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken zeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages Telefon: (0681) 3 32 32 10. Oktober 2020 http://www.tierklinik-arz.de Laurentius-Apotheke, Laurentiusstraße 26, Hülzweiler, 06831/52066 Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer 11. Oktober 2020 Steinrausch-Apotheke, Berliner Allee 32, Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg Saarlouis-Steinrausch, 06831/87197 Telefon: (06821) 179494 12. Oktober 2020 http://www.tierklinik-elversberg.de Rosen-Apotheke, Schwalbach-Elm, Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Bachtalstr. 177a,06834/952545 Schwarz und Anen 13. Oktober 2020 Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn Apotheke im Einkaufszentrum Bous, Telefon: (06836) 91 90 80 Saarbrücker Str. 197, Tel.: 06834/782399 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 41/2020 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Kommunale Beratungsstelle Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous 06834/2378 „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf 06831/52264 Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle, telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Elisabeth Jenal Gewalt erlebt haben. Telefonberatungszeiten: Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr ■■ Dekanat Saarlouis Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, tung Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Hilfe für Familien mit geistig Behinderten Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und Beratungsstelle für junge Arbeitslose Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen ■■ Haus für Kinder & Familien .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Leitung: Karsten Müller Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 ■■ Schulen Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Rektorin: Christina Lein Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Öffnungszeiten: Leitung: Dominic Dörr Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, ■■ Weitere Schulen .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Kreismusikschule in Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Anne Frank Schule M_Balthasar@web.de Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Hilfe gegen Wespen Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 ■■ Soziale Dienste Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf Egon Haag, Schacherweg 22, Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Mobil: 0177/4881231 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf Saarlouiser Tafel Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf im Landkreis Saarlouis Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Bezirksschornsteinfegermeister Diakonisches Werk an der Saar Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320 (Beratung zwischen Schule und Beruf) außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Arbeitsstelle für Integrationshilfen Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Donum Vitae e.V. Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 energis-Netzgesellschaft mbH Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Defekte Straßenbeleuchtung 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis E-Mail: info@energis.de Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Entsorgungsverband Saar Leitstelle Älter werden Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 41/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■ Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134, ■ Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206 Zimmer 110 ■ Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Standesamt, ■ Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210 Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- und ■ Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112 Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209 Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102 ■ Jugend, Soziales und ■ Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201 ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 2. Obergeschoss: ■ Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-13.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 08.00-12.00 Uhr Darüber hinaus nach Vereinbarung. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
942 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 Ensdorf A. Amtliche Texte kreis, zu dem man Kontakt hat, ist möglichst gering zu Verordnungen halten und konstant zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von einein- halb Metern einzuhalten. 256 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft so- Vom 2. Oktober 2020 wie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ge- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Ab- schwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsange- Amtsblatt des Saarlandes satz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des hörigen (familiärer Bezugskreis). Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in ge- Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Geset- schlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstands- zes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund regelungen umgesetzt, die Zahl der Personen an der des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 19. Mai Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel nach Ab- Teil I 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1 satz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. 2020 Ausgegeben zu Saarbrücken, 2. Oktober 2020 Nr. 58 § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfe- beruf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt ge- ändert durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. I §2 S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Landesregierung: (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kon- takt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bede- Artikel 1 ckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe Änderung der Verordnung zu nicht entgegenstehen. Quarantänemaßnahmen für Ein- und -5- Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegen- stehen, haben folgende Personengruppen eine Mund- Amtliche Bekanntmachungen Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- Nasen-Bedeckung zu tragen: und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Perso- durch Verordnung vom 17. September 2020 (Amtsbl. I nenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, S. 800B), wird wie folgt geändert: Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahn- höfen, Flughäfen, Haltestellen und in Warteberei- 1. § 3 wird wie folgt geändert: chen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung a) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei „zwingend notwendig und unaufschiebbar“ Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim gestrichen. Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindest- abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten b) In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wör- werden kann; die entgegenstehenden gesundheitli- tern „aufgehalten haben“ die Wörter „oder de- ren Aufenthalt im Bundesgebiet weniger als chen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen 24 Stunden andauert“ eingefügt. Personenverkehrs nachzuweisen, 2. § 7 wird wie folgt gefasst: 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen „§ 7 und in den zugehörigen Wartebereichen alle Kun- Inkrafttreten, Außerkrafttreten den und Besucher ab Vollendung des sechsten Le- Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft bensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung Inhalt und am 18. Oktober 2020 außer Kraft.“ nicht entgegensteht, sowie das Personal, soweit Seite nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen ent- Artikel 2 gegenstehen oder eine andere gleichwertige Infek- A. Amtliche Texte tionsschutzmaßnahme gewährleistet ist, Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie . . . . 942 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der Mindestabstand §1 des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht einge- Grundsatz der Abstandswahrung halten werden kann (körpernahe Dienstleistungen), (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht ent- Ausgabe 41/2020 nötiges Minimum beschränkt werden. Der Personen- gegensteht,
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 943 944 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Re- (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verant- des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung Ensdorf habilitationseinrichtungen sowie Patienten und wortlichen haben geeignete Maßnahmen zur vollstän- Schutz von Kunden, Besuchern und des Personals vor geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten, Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, digen Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Hierzu ge- Infektionen sowie zur Durchführung von verstärkten Psychologischen Psychotherapeutenpraxen, Kin- hört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so ge- der- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen, Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlun- staltet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. gen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektions- Bezugsperson nur den familiären Bezugskreis nach den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten schutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der § 1 Absatz 2 umfassen sowie höchstens Angehöri- ambulanten und stationären Einrichtungen des Ge- (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem ande- jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen ge eines weiteren Haushalts, sundheitswesens, soweit nicht die Art der Behand- ren Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an Berufsgenossenschaften zu beachten. die Gesundheitsämter nach Absatz 4 verwendet wer- 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimm- lung oder Leistungserbringung entgegensteht, ten Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen den und sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarlän- gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu und Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder (soziale Bezugsgruppe). dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 löschen. das fachlich zuständige Ressort im Einvernehmen mit (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Ge- Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und setz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie (4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Satz 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammen- Familie in einem bereichsspezifischen Hygienerah- sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von Vorschrift erhoben werden, sind durch die die Daten künften wo immer möglich einzuhalten außer zwischen menkonzept bestimmen. Entsprechende Hygienerah- Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen erhebenden Stellen – soweit nicht Gefahr im Verzug Angehörigen des familiären Bezugskreises und Ange- menkonzepte werden auf www.corona.saarland.de ver- und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von vorliegt – ausschließlich aufgrund einer gerichtlichen hörigen des bestimmbaren weiteren Haushalts im Sin- öffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Entscheidung zu Zwecken der Verhinderung der Aus- ne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der sozialen Be- Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere breitung des Infektionsgeschehens, soweit nicht auf der zugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3. gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewähr- Grundlage von Bundesrecht eine Herausgabe zulässig Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind ins- ist, auf zu begründenden Antrag den Gesundheitsäm- besondere erforderlich für (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und leistet ist. -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten tern herauszugeben. Betroffene sind von dem Antrag (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in auf Herausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem sind, sind bis einschließlich 31. Dezember 2020 unter- Absatz 2 genannten Einrichtungen haben die Einhal- rechtliches Gehör zu gewähren. In Fällen einer Heraus- Saarländischen Gaststättengesetz sowie den Be- sagt. Die übrigen Bestimmungen des Absatzes 2 blei- tung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Be- gabe bei Gefahr im Verzug sind die Betroffenen nach- trieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art, ben hiervon unberührt. deckung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich träglich unverzüglich zu unterrichten. (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Betreibern des die Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstel- öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßen- Himmel mit nicht mehr als 900 Personen gleichzei- bahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese §4 lung jeglicher Unterkünfte, Betretungsbeschränkungen tig und in geschlossenen Räumen mit nicht mehr als haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallen- 450 Personen gleichzeitig zulassen, sofern vom Ver- (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen bädern, Thermen und Saunaanlagen, anstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygienekonzept -6- tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab sämtlicher nach dieser Verordnung nicht untersagten im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berücksich- Einrichtungen, Anlagen und Betriebe sind verpflich- 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern Vollendung des sechsten Lebensjahres die Verpflich- oder Konzerten und Kinovorstellungen und sons- tigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten und tung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein- tet, Betretungsbeschränkungen durchzuführen, sodass konkreten Planungen eine unter Infektionsschutzge- sichergestellt ist, dass die Zahl der Kunden oder Be- tiger kultureller Veranstaltungen sowie den dazu- halten, sofern diese dazu in der Lage sind. gehörigen Probebetrieb, sichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung sucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadratmeter und die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, nach Maßgabe des § 3 gewährleistet. Abweichend von §3 nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Min- den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag in atypischen Kontaktnachverfolgung destabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen, Einzelfällen weitergehende Ausnahmegenehmigungen vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Ge- von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist samtfläche stets zulässig. 7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach verpflichtend zu gewährleisten dieser Verordnung nicht untersagt ist. im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht un- (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines bedenklich ist. 1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gast- Saarländischen Gaststättengesetz oder beim Be- §6 (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, stättengesetz und den Betrieb sonstiger Gastronomie- Opern- und Konzerthäusern sowie anderer Einrich- trieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art mit betriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels, Be- Kontaktbeschränkungen Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahmefähiger tungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen ver- herbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind anstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und Satz 5 sowie Ab- Speisen und Getränke, Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. verboten. satz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Absatz 1 2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Kon- eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. zerthäusern und weiteren kulturellen Veranstaltun- §5 (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und gen und dem dazugehörigen Probenbetrieb, -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Hygienekonzepte Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften, als 900 Personen und in geschlossenen Räumen nicht 3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen mehr als 450 Personen zu erwarten sind, können statt- Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie 4. bei Gottesdiensten und Bestattungen, sämtlicher nach dieser Rechtsverordnung nicht unter- finden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden die Tätigkeit der Gerichte bleiben unberührt. Dies gilt sagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe, die Ver- Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Orts- auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen 5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im anstalter von Veranstaltungen nach § 6 sowie die polizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeig- mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen und Zu- Sport, Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampf- nete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit sammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 betrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infek- Satz 3 einzuhalten ist. 6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individu- tionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon 7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- elles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf ausgenommen sind: (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer plätzen, Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. ortspolizeilicher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entspre- 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem chend. Von der Ortspolizeibehörde sollen Ausnahme- 8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Ver- (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzie- Betrieb von Einrichtungen, die nicht nach dieser genehmigungen erteilt werden, soweit dies im Einzel- Ausgabe 41/2020 ordnung nicht untersagt sind. rung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung Verordnung untersagt sind, zu dienen bestimmt fall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 945 946 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, gierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pan- zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. Dieses Ensdorf freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen so- sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraus- demie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine wie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechts- setzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, ausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung dass jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen werden, zulässig, wenn die aus Infektionsschutzgrün- Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet. nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Mindest- Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern den gebotene Begrenzung der Teilnehmerzahl, die abstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsge- Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsregeln (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Camping- die Einhaltung und Fortschreibung des Konzeptes ist schehen in der Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen plätzen oder bei der sonstigen Zurverfügungstellung der Leistungserbringer verantwortlich. sind so einzurichten, dass ein Besuch auch berufs- gewährleistet sind. von Unterkünften dürfen keine Gäste aufgenommen tätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenom- werden, die aus einem Landkreis oder einer kreis- men von dieser Einschränkung des Besuchsrechtes (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsge- freien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik §9 sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte setzes sind zulässig, sofern sie ortsfest oder als Stand- Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Besuche, insbesondere auf Kinderstationen, bei kundgebung stattfinden, der Mindestabstand der Teil- in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten, nehmer nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sichergestellt wird geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei ri- dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen der Tages- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstel- sikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder zuständigen Behörden beachtet werden. des RKI höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen Bei einem lokalisierten und klar regional eingrenzba- lung von Betreuungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 können auf Antrag durch das Mi- namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für ren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen ein- §7 analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten nisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Betriebsuntersagungen und -beschränkungen zur Ermöglichung einer Betreuung in Gruppen von bis zuhalten und eine Hygieneunterweisung regelmä- auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Aus- ßig durchzuführen. sowie Schließung von Einrichtungen genommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. Hierbei ist in deutscher, französischer oder englischer Sprache ein Hygienekonzept vorzulegen. (1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind Bordellbetrieben und Swingerclubs. verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppen- nach Maßgabe und Weisung des Ministeriums für für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus angeboten für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie so zu (2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sin- SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zustän- die Vorgaben des Musterhygieneschutzkonzeptes des planen und durchzuführen, dass zeitnah die Auf- ne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzge- digen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüglich Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa- nahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen setzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zu- vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine mo- milie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den für oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere letzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom lekularbiologische Testung stützen, die in einem Mit- die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb von Prosti- gliedstaat der Europäischen Union oder einem sonsti- Alltag zuständigen Behörden, also den Landkreisen tutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsge- gen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder- 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängli- werbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenom- aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestä- che Einrichtungen für Patientinnen und Patienten Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt. men hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor tigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verord- sowie Besucherinnen und Besucher können unter -7- der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der nung bleiben hiervon unberührt. Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die dieser Verordnung geöffnet werden. Warteberei- Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der fol- (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des che sind entsprechend den Empfehlungen des RKI genden Voraussetzungen aufgenommen werden: 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequali- kontaktreduzierend auszugestalten. oder medizinisch veranlasst anreisen oder tätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 35 Personen, 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbeson- sind Betretungen zum Zwecke der Rechtspflege und dere einen Besuch bei Angehörigen des familiären 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Be- suchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium der sozialleistungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Bezugskreises gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrneh- Sozialleistungsträger ausgenommen. Absatz 1 Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durch- mung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Bei- für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter führung nach der Eigenart der Sportart möglich ist. stand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt. Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl § 10 Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Hochschulen, Berufsakademien und 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desin- begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnah- Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Si- wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; fektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsa- men zulassen. Für Einreisende aus Risikogebieten au- cherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes nach Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge mer Nutzung von Geräten, ßerhalb Deutschlands verbleibt es bei den Regelungen § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner und sowie Fortbildungen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- des Personals vor Infektionen enthalten können. 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus. (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlan- Abstands- und Hygieneregeln, (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- des, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypi- und Rehabilitationseinrichtungen werden nachstehen- 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Per- Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar schen Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigun- de Maßnahmen angeordnet: sonen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und der Hochschule für Musik Saar einschließlich des gen erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschut- und 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs in Präsenzform zes unbedenklich ist und der Zweck dieser Verordnung den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Pa- ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygiene- 6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Ab- gewahrt wird. Die Ausnahmegenehmigung kann zeit- tienten und Personal zu schützen und persönliche maßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der satz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1. lich befristet werden. Schutzausrüstung einzusparen. Bei der Auswahl Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen der Maßnahmen sind auch patientenbezogene As- Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des Lehr- Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, so- §8 pekte zu berücksichtigen. betriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. fern bei der Durchführung der Trainingseinheiten si- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Nähere Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Stu- chergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtun- dium und Prüfungen können von der für die jeweili- aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen ge- gen haben auf der Basis der unterschiedlichen bau- ge Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die mäß SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leis- lichen Voraussetzungen, des differenzierten Versor- werden. zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von tungserbringer ein Infektionsschutz-, Hygiene- und gungsauftrags und der unterschiedlichen Aufgaben Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzun- Reinigungskonzept vorhält, das auch die Fahrdienste in ambulanter, tagesklinischer und stationärer Ver- (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall Ausgabe 41/2020 gen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen. umfasst und sich an den Empfehlungen der Bundesre- sorgung ein Hygienekonzept unter Einbindung der im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 2. Oktober 2020 947 O O O O Ensdorf entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Video- § 13 konferenz durchführen. Hierfür können auch die gän- Besondere Regelungen bei gigen kommerziellen Systeme genutzt werden, wobei regionalem Infektionsgeschehen die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu ge- Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS- währleisten sind. Öffentlicher Teil: CoV-2-Virus in einem Landkreis oder im Regional- (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbei- verband Saarbrücken innerhalb eines Zeitraums von tungszeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbe- sieben Tagen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner, sondere Hausarbeiten, Bachelor-, Master- und Staats- kann die Landesregierung im Benehmen mit den je- examensarbeiten, entsprechend anzupassen. weils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Verord- nung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- Hinweis zum Datenschutz: (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staat- stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich Europastr. 4, 66571 Eppelborn Schutt / Unratablagerung lich anerkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für erlassen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, staatlich anerkannte Berufsakademien und für wissen- Frauen und Familie unterrichtet das RKI über die ge- schaftliche Forschungseinrichtungen im Saarland. troffenen Maßnahmen. 1. Genehmigung von Niederschriften (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verord- § 14 nung unberührt und können unter Beachtung der im ■■ Entsorgungsverband Saar Inkrafttreten, Außerkrafttreten am Dienstag, 27.10.2020, Beginn: 10:00 Uhr Einzelfall erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveran- (1) Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft. staltungen im Rahmen staatlicher Ausbildungsgänge Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt und Fortbildungen. Die näheren Bestimmungen trifft Corona-Pandemie vom 17. September 2020 (Amtsbl. I die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. S. 800B außer Kraft. Tagungsort: Kultur- und Kongresszentrum Big Eppel, (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studier- (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Ab- Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt Tagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung fähigkeitstests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie können unter Beachtung der erfor- satz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt außer Kraft. 2. Jahresabschluss des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) 2019 Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf werden. Artikel 3 § 11 Inkrafttreten -8- Ich habe am ........................................................... folgendes festgestellt: O O O O Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft. ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ensdorf (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Num- mer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vor- Saarbrücken, den 2. Oktober 2020 sätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des Die Regierung des Saarlandes: § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. Der Ministerpräsident 6. Verschiedenes (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 Hans des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Geschäftsjahr 2020 b) BioMasseZentrum Energie und Verkehr somit bekommt WhatsApp durch uns auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte. a) Grüngutkonzeption (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. Rehlinger Der Minister für Finanzen und Europa Straßenbeleuchtung defekt § 12 Der Minister der Justiz Zuständige Behörden Straßenbaustelle nicht gesichert Strobel 5. Sachstandsbericht - aktueller Stand (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung Der Minister für Inneres, Bauen und Sport dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zu- ständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Bouillon Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Ver- ordnung sind die Gemeindeverbände. Die Ortspolizei- Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ten während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegengenommen. behörden und die Vollzugspolizei werden ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehrten Vorschrif- Bachmann Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen ten des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und Ver- Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht c) Neubau Verwaltungsgebäude Untertürkheimer Straße warnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben. Die Ministerin für Bildung und Kultur (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; Streichert-Clivot die polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und (m/w/d) sowie Festlegung der Vorgehensweise zu dessen Wahl Straße, Wohnort:�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name:������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Sonstige Anregungen:������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ortsangabe:���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� verarbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine eigenen Kontakte hinterlegt, Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831 504122 an die Gemeinde Ensdorf senden. Beantwortet werden Ihre Nachrich- persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten, die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern weitergegeben und Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine Chats oder Ausgabe 41/2020 bestehen weiterhin fort. Jost 4. Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers 3. Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das
Ensdorf -9- Ausgabe 41/2020 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Fotowettbewerb Möglichkeit) noch im Herbst mit mussten aber alle Ideen wieder „Saarpolygon“: einer Auftaktveranstaltung starten verworfen werden, weil aktuelle soll, ein Logo entworfen und der Entwicklungen derzeit einfach Qual der Wahl für Jury Verwaltung unentgeltlich zur Ver- nicht zulassen, was unseren klei- fügung gestellt. nen, aber feinen Weihnachtsmarkt Abgestimmt auf unser Polygon- sowie die Martinsfeier ausmacht: Motiv hat die junge Frau, die der- ein geselliges Miteinander für zeit in Mainz Design studiert, ein Groß und Klein, Begegnungen stimmiges Logo mit Wiedererken- und Austausch mit Freunden, nungswert kreiert. Nachbarn und Bekannten sowie Sie setzt damit auch ein erstes eine gemütliche und entspannte Zeichen für ehrenamtliches, bür- heimelige Atmosphäre. gerschaftliches Engagement, das Da ich den Kindern am diesjähri- ein entscheidender Faktor für den gen Martinstag aber nicht die von Erfolg unseres Nachhaltigkeits- der Gemeinde alljährlich gestifte- projektes ENNA sein wird. ten Martinsbrezeln vorenthalten möchte, habe ich beschlossen, Absage Martinsumzug dass die Vorschulkinder am 11. November ihre Brezeln im Kin- 179 Hobbyfotograf*innen folgten und Weihnachtsmarkt dergarten und die Schüler*innen dem gemeinsamen Aufruf zum wg. Corona in der Grundschule überreicht Fotowettbewerb des Bergbau- Die Mitglieder*innen des Aus- bekommen. ErbeSaar e.V. und der Gemeinde schusses für Sport, Kultur, Bildung, Ensdorf und schickten eindrucks- Jugend, Familie, Gesundheit und volle Motive des Saarpolygons Sozialwesen sind kürzlich mei- ein. nem Vorschlag gefolgt, in diesem Die neunköpfige Jury, bestehend Jahr aufgrund Covid-19 sowohl aus Vertreter*innen des Bergbau- den Weihnachtsmarkt als auch ErbeSaar e.V., den Architekt*innen den St. Martinsumzug abzusa- des Saarpolygons, einem Profi- gen. Dieser Entscheidung voraus- Fotografen und der Gemeinde, gegangen sind viele Gespräche machte es sich am vergangenen und Überlegungen, ob und wie es Freitag bei der Entscheidung nicht möglich sein könnte, die bei den leicht, aus der Vielzahl der tollen Besucher*innen beliebten Veran- Werke die Siegerfotos auszuwäh- staltungen unter Corona-Bedin- len. Um 13 Uhr standen schließlich gungen durchzuführen. Leider die Gewinner*innen fest. Am Frei- tag, 09. Oktober, findet die Preis- verleihung - und damit auch die Verkündung der Gewinner*innen - statt. Unser ENNA hat ein eigenes Logo! Charlotte Bickelmann aus Ens- dorf hat für das Projekt, das (nach
Ensdorf - 10 - Ausgabe 41/2020 Volkstrauertag (15.11.20) reduziert sich die maximale Teil- desgebiet, nicht in Quarantäne nehmerzahl im öffentlichen Raum müssen. auf maximal 25. An privaten Feiern Aktuelle Hinweise finden Sie auf zu Hause sollten dann nicht mehr unserer Homepage unter www. als zehn Personen teilnehmen. gemeinde-ensdorf.de Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Empfehlung. Entwicklung der Wer in einem Restaurant oder einer Kneipe falsche Angaben auf Corona-Zahlen dem Kontaktformular zur Nach- Aktuelle Corona-Situation verfolgung macht, muss mit einem in Ensdorf Leider muss ich auch die Durch- Bußgeld von mind. 50 € rechnen. Lange waren in unserem Ort keine führung des Volkstrauertages Die AHA-Formel - Abstand halten, Fälle von mit SARS-CoV-2 infi- kritisch betrachten. Der Volkstrau- Hygiene, Alltagsmasken - wird zierten Personen zu verzeichnen. ertag ist ein staatlicher Gedenktag in der kalten Jahreszeit um zwei Die meisten Ensdorferinnen und für die zahlreichen Opfer von Krie- Buchstaben erweitert. „C“ steht Ensdorfer hatten sich an die AHA- gen und sonstigen Gewalttaten. dabei für Corona-Warn-App nut- Regeln gehalten und somit konnte Auch diese Gedenkfeier wird nicht zen und „L“ für regelmäßiges Lüf- das Infektionsgeschehen in den im üblichen Rahmen stattfinden ten. Durch ein Förderprogramm letzten Monaten aufgehalten wer- können. Dennoch werde ich zum sollen zudem Belüftungsanlagen den. Zur Zeit steigen im gesamten Totengedenken einen würdigen in öffentlichen Gebäuden verbes- Land die Zahlen wieder deutlich Rahmen wählen, um eine Kranz- sert werden. an, ganz besonders stark in unse- niederlegung am Ehrenmal auf rer Gemeinde. Mit diesen Regeln soll ein erneuter dem Friedhof vorzunehmen. Derzeit sind in Ensdorf 10 Per- Shutdown verhindert werden. sonen mit SARS-CoV-2 infiziert. Ein besonderes Augenmerk liegt Angestiegen ist auch der Perso- Bund und Länder haben dabei in der Stabilisierung der nenkreis, der als Kontaktperson weitere Corona-Regeln Wirtschaft, aber auch in der Not- Kat. I direkten Kontakt zu einer mit wendigkeit, den Kindern weiterhin SARS-CoV-2 infizierten Person beschlossen die Möglichkeit zu geben, Kita’s hatte. Hierzu zählen derzeit ins- und Schulen zu besuchen. besondere auch Schülerinnen und Vorgesehen ist bei einem Infekti- Schüler aus verschiedenen Schu- onsgeschehen an Schulen etwa len, die in Ensdorf wohnen und Cluster zu ermitteln und nur ein- direkten Kontakt zu SARS-CoV-2 zelne Klassen oder Jahrgänge in infizierten Personen hatten. Für Quarantäne zu schicken. alle betroffenen Personen erließ die Ortspolizeibehörde Anordnun- gen häuslicher Quarantäne. Ich Neuregelung der appelliere an alle, die sich - ob infi- Verordnung zu ziert oder als Kontaktperson Kat. Die Bundeskanzlerin und die Quarantänemaßnahmen I in Quarantäne befinden - diese Regierungschefinnen und Regie- auch strikt einzuhalten. für Ein- u. Rückreise Umso wichtiger ist es, jetzt wie- rungschefs der Länder haben am 29. September 2020 per Video- der verstärkt auf die AHA-Regeln konferenz einen gemeinsamen zu achten und diese unbedingt Beschluss gefasst und weitere einzuhalten. Die allgemein gültige Empfehlungen an die Bevölkerung AHA-Regel ist aktuell um ein C gerichtet. und ein L erweitert worden. Dazu gehört, dass aufgrund der A Abstand halten steigenden Infektionszahlen keine H Hygienevorschriften einhalten weiteren Schritte zur Öffnung der A Tragen von Alltagsmasken Corona-Verordnung vorgesehen C Corona-Warn-App nutzen sind. Vielmehr sollen diese stren- L regelmäßiges Lüften ger eingehalten und bei Bedarf Die saarländische Landesregie- erweitert werden. rung hat zwei bestehende Corona- Bei einer Infektionshäufigkeit von Verordnungen fortgeschrieben 35 pro 100.000 Einwohner*innen und für den 05. Oktober neu innerhalb von sieben Tagen in beschlossen. Beide Verordnungen einem Landkreis sollen bei Fei- sind bis 18. Oktober 2020 gültig. ern in öffentlichen und angemie- Die Verordnung zur Bekämpfung teten Räumen nicht mehr als 50 der Corona-Pandemie (VO-CP) Teilnehmer*innen eingelassen bleibt unverändert. werden. Im privaten Bereich wird In der Verordnung zu Quarantä- auf dieser Stufe empfohlen, maxi- nemaßnahmen für Ein- und Rück- Ich wünsche Ihnen eine schöne mal 25 Gäste einzuladen. Wenn reise wurde neu geregelt, dass Woche und bleiben Sie gesund! pro 100.000 Einwohner*innen 50 Einreisende aus Risikogebieten Neuinfektionen innerhalb von sie- mit einem dortigen Aufenthalt von Ihr ben Tagen festgestellt werden, weniger als 24 Stunden im Bun- Jörg Wilhelmy
Sie können auch lesen