Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land

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Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim,
Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers-
heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

  Nr. 22                                             Freitag, den 4. Juni 2021                                                37. Jahrgang

                    Besserer Trinkwasserschutz                                                                    Verabschiedung
                        bei Löscheinsätzen                                                                       in den Ruhestand
                                                                                                                Nach 28 Jahren bei der Ver-
                                                                                                                bandsgemeinde Alzey-Land wur-
In der Werkausschusssitzung vom
                                                                                                                de Günther Bogdanow zum 1. Ju-
11.10.2020 wurde beschlossen, dass
                                                                                                                ni 2021 in den wohlverdienten Ru-
zur Sicherstellung des optimalen
                                                                                                                hestand verabschiedet.
Trinkwasserschutzes im Löscheinsatz
                                                                                                                Bürgermeister Unger dankte
für alle 30 Gemeinden, die durch den
                                                                                                                Herrn Bogdanow herzlich für die
Zweckverband Wasserversorgung für
                                                                                                                gute Arbeit und die treue beruf-
das Seebachgebiet versorgt werden,
                                                                                                                liche Verbundenheit. Für den
die Beschaffung von mobilen System-
                                                                                                                neuen Lebensabschnitt wünsch-
trennern für die Feuerwehren erfolgen
                                                                                                                te Unger viel Freiraum für seine
soll.
                                                                                                                persönlichen Wünsche und viel
Beim Löschwassereinsatz erfolgt die
                                                                                                                Gesundheit.
Wasserentnahme an einem Hydran-
                                                                                                                Günther Bogdanow war seit 1993
ten mit einem Standrohr. Durch Rück-
                                                                                                                als Klärwärter auf der Kläranlage
fluss von Löschwasser und -zusätzen
                                                                                                                Flonheim der Verbandsgemein-
kann es zu einer Verunreinigung des
                                                                                                                dewerke beschäftigt. Durch die
Trinkwassernetzes oder einer gesund-
                                                                                                                Beteiligung der Verbandsgemein-
heitsgefährdenden Kontamination des
                                                                                                                de Alzey-Land am neuen Zweck-
Trinkwassers kommen. Den Feuer-
                                                                                                                verband Abwasserentsorgung
                                                                       wehren ist es mit den Systemtrennern     Rheinhessen (ZAR) war Bogda-
                                                                       nun möglich, dieses zu verhindern.       now seit 2010 für den ZAR tätig.
                                                                       Beim Verlegen der Feuerlöschschläu-                                    R.J.
                                                                       che werden die Systemtrenner schnell
                                                                       und direkt mit angeschlossen.
                                                                       Insgesamt wurden ca. 30.000 € inves-   Wagner, und sein Stellvertreter, Herr
                                                                       tiert, so dass jeder Verbandsgemein-   Bürgermeister Ralph Bothe, überga-
                                                                       de ergänzend zu den Systemtrennern     ben die Systemtrenner und Prüfgerä-
                                                                       auch ein Prüfgerät zur Verfügung ge-   te in Anwesenheit der Bürgermeister
                                                                       stellt werden kann.                    Steffen Unger und Maximilian Abstein
                                                                       Der Verbandsvorsteher des Zweck-       an die Vertreter der VG-Feuerwehren.
                                                                       verbandes, Herr Bürgermeister Walter                Text/Foto: WZS, Osthofen

                                                                                      Weltbienentag in Bornheim
                                                                       Am 20.05. wurde auf die
                                                                       Bedeutsamkeit und die
                                                                       Bedrohungslage, in der
                                                                       sich bestäubende Insek-
                                                                       ten weltweit befinden,
                                                                       aufmerksam gemacht.
                                                                       Viele Menschen beschäf-
                                                                       tigen sich mit der Frage,
                                                                       wie man Wildbienen und
                                                                       Schmetterlingen vor Ort
                                                                       helfen kann. Der BUND
                                                                       stellt hierzu vielfältige                                           Foto: N.T.
                                                                       Informationsbroschüren
                                                                       bereit, die Teil eines Aktionspakets   insektenfreundliche Pflanzen aus dem
                                                                       zum Weltbienentag waren.               eigenen Garten. Trotz Wolken und Re-
                                                                       Glücklicherweise gibt es in Bornheim   genschauern fanden zahlreiche Jun-
                                                                       eine Bienenfreundin, die eine Holz-    kerlilien, Gänseblümchen, Glockenblu-
                                                                       bank im Hindenburgring kurzfristig     men, Bergminze, Spornblumen, wilder
                                                                       zu einem kontaktfreien Informations-   Oregano und Waldmeister ein neues
                                                                       stand umwandelte. Hier gab es nicht    Zuhause. Hoffentlich bringen sie ihren
                                                                       nur Bestimmungshilfen, Ratgeber,       neuen Besitzer*innen viel Freude und
                                                                       Memory-Spiele, gehäkelte Insekten      bieten Nahrung für unsere fleißigen
                                                                       und Bastelanleitungen, sondern auch    Bestäuber*innen.     Weiter auf S. 13
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Notdienste

Polizei...........................................................................................110   Apothekennotdienst..........................................01805 258825                    Wasserversorgung
                                                                                                        www.lak-rlp.de                             plus Postleitzahl des Standortes                 Rheinhessen-Pfalz GmbH für die Gemeinden:
                                                                                                                                                                                                    Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H., Biebelnheim,
Notruf / Feuer.......................................................................112                                                                                      (gebührenpflichtig)   Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Framersheim,
                                                                                                                                                                                                    Freimersheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim,
                                                                                                                                                                                                    Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein u. Wahlheim
                                                                                                        Telefonseelsorge...............................................0800 111-0111                bei Störfällen.......................................................................06135 6500
Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport............19 222                                           rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich              und 0800 111-0222                   Zweckverband Seebachgebiet für die Gemeinden:
                                                                                                                                                                                                    Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim u. Ober-Flörsheim
                                                                                                                                                                                                    bei Störfällen..................................................................06242 500540
Ärztlicher Bereitschaftsdienst....................................116117                                Erdgas- und Stromversorgung                                                                 Zweckverband Abwasserentsorgung
                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey                                                                        Rheinhessen                                                                 06731 547760
Zahnärztlicher Notdienst................................................116117                          Entstörungsdienst.........................................................0800   1848800    Rufbereitschaft............................................................0151   18622594

                                                                                                            vermögen sowie sehr gute Kommunikationsfähig-                                           kraft, die bereit ist, die anfallenden Reinigungstätig-
                                                                                                            keit                                                                                    keiten eigenständig und zuverlässig zu erledigen.
  VG Alzey-Land                                                                                         – Selbstständigkeit, Belastbarkeit und serviceorien-                                        Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-
                                                                                                            tiertes Denken und Handeln sowie die Fähigkeit                                          unterlagen bis spätestens 18.06.2021 an die Orts-
                                                                                                            zu engagierter Teamarbeit                                                               gemeinde Eppelsheim, Zwerchgasse 17, 55234 Ep-
Montag, Dienstag                                     8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr                          – höfliches, freundliches sowie sicheres und kom-                                           pelsheim.
Mittwoch                                             8 - 12 Uhr                                             petentes Auftreten im Kontakt mit Bürgern
Donnerstag                                           8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                          – Bereitschaft zum Dienst an Samstagen                                                                          Stellenausschreibung
Freitag                                              8 - 12 Uhr                                                                                                                                     Die Ortsgemeinde Gau-Heppenheim sucht zum
                                                                                                        Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-
Telefon 06731 409-0                                                                                                                                                                                 01.07.2021 für ihre Kindertagesstätte
                                                                                                        unterlagen bis spätestens 23. Juni 2021 an die
info@alzey-land.de
                                                                                                        Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbe-                                                       staatlich anerkannte Erzieherinnen/
www.alzey-land.de
                                                                                                        reich 1, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per                                                   staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
Bürgerbüro: 06731 409-310                                                                               E-Mail an bewerbung@alzey-land.de.                                                          Es sind zwei Teilzeitstellen unbefristet zu besetzen.
Montag                    8 - 16 Uhr                                                                    Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksen-                                            Wir erwarten eine abgeschlossene pädagogische
Dienstag                  8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                     den, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungs-                                          Berufsausbildung, Flexibilität in der Arbeitszeit, per-
Mittwoch                  7 - 12 Uhr                                                                    mappen zu verzichten und keine Originale beizufü-                                           sönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Teamgeist
Donnerstag                8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                                                     gen.                                                                                        und Belastbarkeit.
Freitag                   8 - 12 Uhr                                                                                                                                                                Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD mit den im
Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
                                                                                                                           Stellenausschreibung                                                     öffentlichen Dienst üblichen Leistungen.
                                                                                                                          des Zweckverbandes                                                        Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ih-
Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein-                                                                                                                                                        nen die Leiterin der Kindertagesstätte unter Telefon-
barung möglich.                                                                                                      Abwasserentsorgung Rheinhessen
                                                                                                                                                                                                    nummer 06731 8273 zur Verfügung.
                                                                                                        Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/                                             Ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung mit den
                                                                                                        eine                                                                                        üblichen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum
Flächennutzungsplan 2015                                                                                        Bauingenieur/-in (w/m/d) im Tiefbau                                                 20.06.2021 an die Kommunale Kindertagesstätte,
der Verbandsgemeinde Alzey-Land;                                                                         mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft                                              Baumgartenweg 19, 55234 Gau-Heppenheim zu
Änderung Nr. 33/00                                                                                      in unbefristeter Vollzeiteinstellung zum frühestmög-                                        senden.
Teiländerung Freimersheim;                                                                              lichen Zeitpunkt.
Teiländerung Wahlheim;                                                                                  Die Tätigkeiten umfassen insbesondere
                                                                                                        • Erfassung und Auswertung von optischen Kanal-
„Sonderbauflächen Photovoltaik“
Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB
                                                                                                            inspektionen
                                                                                                        • Erstellung von Kanalsanierungskonzepten und
                                                                                                                                                                                                      Albig
Az.: 610-13-33/00 En                                                                                        Kostenvergleichsrechnungen
Siehe im Rahmen auf den Seiten 10 und 11.                                                               • Erarbeitung von Ausführungsplanungen, Aus-                                                Ortsbürgermeister Wilfried Best
                                                                                                            schreibungen und Baubegleitung                                                          Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr
                                                                                                        • Planung, Ausschreibung und Überwachung von                                                sowie von 19.00 - 20.00 Uhr
                    Stellenausschreibung                                                                    Tiefbaumaßnahmen                                                                        und nach Vereinbarung
Bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land ist zum                                                             • Aufbereitung, Prüfung und Fortschreibung der                                              Rathaus, Langgasse 58
nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teil-                                                           Kanalbestandsdaten                                                                      Telefon 06731 2301
zeitstelle (19,5 Wochenstunden) im Einwohnermel-                                                        • Administration und Pflege der Datenbanken                                                 info@ortsgemeinde-albig.de
deamt (Fachbereich 3 – Bürgerdienste) als                                                               • Erstellung von Planauskünften                                                             www.ortsgemeinde-albig.de
       Sachbearbeiter/in Meldewesen (m/w/d)                                                             • Administration, Pflege und Weiterentwicklung
zu besetzen.                                                                                                des Betriebsführungs- und Prozessleitsystems                                                     Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsgemeinde Alzey-Land bietet eine inter-                                                      Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                    Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.30 Uhr,
essante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer                                                      unserer Homepage www.z-a-r.org                                                              findet in der Turnhalle der Ortsgemeinde Albig eine
tarifgerechten Eingruppierung in Entgeltgruppe 6                                                                                                                                                    Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Al-
                                                                                                        Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen
TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Diens-                                                                                                                                                  big statt.
                                                                                                        Unterlagen an die nachstehend aufgeführte Anschrift
tes sowie ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit
                                                                                                        bis zum 30.06.2021:                                                                         Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
flexiblen Arbeitszeitmodellen. Zur Unterstützung der
                                                                                                        Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen,                                                schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung bie-
                                                                                                        Amtgasse 10, 55232 Alzey                                                                    grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
ten wir unseren Beschäftigten umfangreiche individu-
                                                                                                        oder per E-Mail an: bewerbung@z-a-r.org                                                     zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
elle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
                                                                                                        Für weitere Fragen steht Ihnen der Bereichsleiter,
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                                                                                                                                                         Tagesordnung
                                                                                                        Herr Scholl, Tel. 06731 54776-11 zur Verfügung.
– Pflege des Melderegisters (Entgegennahme von                                                                                                                                                      Öffentlicher Teil:
     An-, Um- und Abmeldungen etc.)                                                                     Hinweis: Aus organisatorischen Gründen können Bewerbungs-                                   1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitglie-
                                                                                                        unterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte daher keine Origi-
– Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister                                                                                                                                                        des
                                                                                                        nale einsenden. Eine Fahrtkostenerstattung im Falle eines Be-
– Passwesen                                                                                             werbungsgespräches erfolgt nicht.                                                           Nichtöffentlicher Teil:
– Anträge auf Auskünfte aus dem Bundeszentral-                                                                                                                                                      2. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-
     register bzw. Gewerbezentralregister                                                                                                                                                               trages mit der EWR AG
– Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchfüh-                                                                            Stellenausschreibung                                                     3. Bauangelegenheit
     rung von Wahlen                                                                                    Die Ortsgemeinde Eppelsheim sucht für ihre Kin-                                             4. Mitteilungen und Anfragen
– Prüfung der Personalien für die Beantragung von                                                       dertagesstätte „Am Effenkranz“ zum 01.07.2021                                               Öffentlicher Teil:
     Fahrerlaubnissen, der Erteilung und Verlänge-                                                         eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d)                                             5. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass-
     rung von Aufenthaltserlaubnissen etc.                                                                             im Reinigungsdienst                                                              ten Beschlüsse
Wir erwarten:                                                                                           Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 18,5 Stunden                                           Albig, den 31.05.2021
– eine Ausbildung im Beruf des/der Verwaltungs-                                                         und ist in Abstimmung mit der Leitung der Kinder-                                           Wilfried Best
     fachangestellten bzw. erfolgreicher Abschluss                                                      tagesstätte von montags bis freitags abzuleisten. Die                                       Ortsbürgermeister und Vorsitzender
     des Angestelltenlehrgangs I                                                                        Vergütung erfolgt nach TVöD.                                                                Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
– ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucks-                                                     Wir suchen eine verantwortungsvolle Reinigungs-                                             more-rubin1.de/ einsehbar.
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Freitag, den 4. Juni 2021                                                         Amtlicher Teil                                                                    Seite 3

 Bechenheim                                                      Bermersheim v. d. H.                                     Bornheim

Ortsbürgermeisterin Ute Stein                                   Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger                        Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr                                      Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr                           Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung                                           und nach Vereinbarung                                    und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8                               Gemeindebüro, An der Turnhalle 4                         Rathaus, Hindenburgring 24
Telefon 06736 9097913                                           Telefon 0160 99354701                                    Telefon 06734 960426
Mobil 0172 4017488                                              info@bermersheim-vdh.de                                  Fax 06734 962458
bm@utestein.de                                                  www.bermersheim-vdh.de                                   buergermeister@bornheim-rheinhessen.de
www.bechenheim.de                                                                                                        www.bornheim-rheinhessen.de

      Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.00 Uhr,                   Biebelnheim
findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Bechenheim                                                                          Dintesheim
eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde
Bechenheim statt.
                                                                Ortsbürgermeisterin Petra Bade
Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-                   Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr                         Ortsbürgermeister Frank Altendorf
schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-                    und nach Vereinbarung                                    Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr
grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-                 Rathaus, Hauptstraße 11                                  und nach Vereinbarung
zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.                       Telefon 06733 281                                        Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
                                                                post@biebelnheim.info                                    Telefon 06735 1589
Tagesordnung                                                                                                             gemeinde.dintesheim@gmx.de
Nichtöffentlicher Teil:                                         www.biebelnheim.info
1. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-
    trages mit der EWR AG                                                    3. Satzung                                  Bebauungsplan
2. Mitteilungen und Anfragen                                      zur Änderung der Hauptsatzung                          „Eppelsheimer Weg Süd“
Öffentlicher Teil:
                                                                   der Ortsgemeinde Biebelnheim                          der Ortsgemeinde Dintesheim
3. Planung u. Gestaltung Außenbereich Bürgerhaus                                                                         Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
4. Mitteilungen und Anfragen                                             vom 20. Mai 2021
Bechenheim, den 31.05.2021                                      Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Ge-       Az.: 610-13-2/7 En
Ute Stein                                                       meindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landes-         Siehe im Rahmen auf den Seiten 4 und 5.
Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                             verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.   (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über
more-rubin1.de/ einsehbar.                                      die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenäm-
                                                                ter (KomAEVO) folgende Satzung zur Änderung der
                                                                Hauptsatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim vom
                                                                                                                          Eppelsheim
                                                                3. September 2014 beschlossen, die hiermit bekannt
 Bechtolsheim                                                   gemacht wird:
                                                                                                                         Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann
                                                                                      Artikel 1                          Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr
                                                                § 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung:                       Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17
Ortsbürgermeister Dieter Mann                                   „Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der        Telefon 06735 257
Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und                              verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze      gemeinde@eppelsheim.de
Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr                                   von 3.000,00 € je Auftrag.“                              www.eppelsheim.de
und nach Vereinbarung
Rathaus, Langgasse 44                                                                Artikel 2
Telefon 06733 218                                               § 9 Absatz 3 erhält folgende Fassung:                              Stellenausschreibung
Mobil 0178 1308439                                                                                                       Die Ortsgemeinde Eppelsheim sucht für ihre Kin-
                                                                „Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Auf-
info@gemeinde-bechtolsheim.de                                                                                            dertagesstätte „Am Effenkranz“ zum 01.07.2021
                                                                wandsentschädigung nach Absatz 1 oder 2 gewährt
www.gemeinde-bechtolsheim.de                                    wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen           eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d)
                                                                des Gemeinderates, der Ausschüsse die für Ge-                           im Reinigungsdienst
      Öffentliche Bekanntmachung                                meinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschä-       Siehe unter VG Alzey-Land.
Am Dienstag, dem 8. Juni 2021 um 19.00 Uhr,                     digung, sofern sie nicht bereits hierfür eine Entschä-
findet in der Musikhalle der Ortsgemeinde Bechtols-             digung als gewähltes Rats- oder Ausschussmitglied
heim eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsge-                 erhalten; § 6 Absatz 3 gilt entsprechend.“               Bekanntmachung
meinde Bechtolsheim statt.                                                           Artikel 3                           der Ortsgemeinde Eppelsheim
Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-                   Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma-          hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-                    chung in Kraft.                                          Az: 610-13-33/08-Br
grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-                 Biebelnheim, den 20. Mai 2021
                                                                                                                         Siehe im Rahmen auf den Seiten 6 und 7.
zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.                       Petra Bade
                                                                Ortsbürgermeisterin
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:                                                                                                                 Haushaltssatzung
 1. Bauangelegenheiten                                          Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-              der Ortsgemeinde Eppelsheim
 1.1 Bauanträge                                                 oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf-               für das Haushaltsjahr 2021
 2. Bauangelegenheiten Musikhalle, Stellplatz-                  grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
     nachweis                                                                                                                       vom 27.05.2021
                                                                gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
 3. Sanierung des Rathauses in der Ortsgemeinde                                                                          Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge-
                                                                Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
     Bechtolsheim; Vergabe der Fensterarbeiten                                                                           meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti-
                                                                wenn
 4. Mitteilungen und Anfragen                                                                                            gen Fassung am 16.03.2021 folgende Haushaltssat-
                                                                1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-
 5. Einwohnerfragestunde                                                                                                 zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis-
                                                                    zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
Nichtöffentlicher Teil:                                                                                                  verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe-
                                                                    die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
 6. Grundstücksangelegenheiten                                                                                           hörde vom 17.05.2021 hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                    den sind,
 7. Anpassung des Strom- und Gaskonzessions-                        oder                                                          § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
     vertrages mit der EWR AG                                   2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-     Festgesetzt werden
 8. Personalangelegenheiten                                         sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder         1. im Ergebnishaushalt
 9. Mitteilungen und Anfragen                                       jemand die Verletzung der Verfahrens- oder               der Gesamtbetrag der
Öffentlicher Teil:                                                  Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-               Erträge auf                 1.534.440,00 Euro
10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge-                   meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-            der Gesamtbetrag der
     fassten Beschlüsse                                             verhalts, der die Verletzung begründen soll,            Aufwendungen auf              1.780.740,00 Euro
Bechtolsheim, den 31.05.2021                                        schriftlich geltend gemacht hat.
Dieter Mann                                                                                                                 der Jahresfehlbetrag/
                                                                Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
Ortsbürgermeister und Vorsitzender                                                                                          -überschuss auf                -246.300,00 Euro
                                                                gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.   genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend       2. im Finanzhaushalt
more-rubin1.de/ einsehbar.                                      machen.                                                      der Saldo der ordentlichen
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 4                                                               Amtlicher Teil                                                Freitag, den 4. Juni 2021

   Ein- und Auszahlungen auf       -193.420,00 Euro

   die Einzahlungen aus                                 Bekanntmachung der Ortsgemeinde Dintesheim
   Investitionstätigkeit auf        145.670,00 Euro     Bebauungsplan „Eppelsheimer Weg Süd“ der Ortsgemeinde Dintesheim
   die Auszahlungen aus                                 Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
   Investitionstätigkeit auf        345.460,00 Euro
                                                        Az.: 610-13-2/7 En
   der Saldo der Ein- und
                                                        Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
   Auszahlungen aus
                                                        2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I
   Investitionstätigkeit auf       -199.790,00 Euro
                                                        S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht:
    der Saldo der Ein- und                              Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dintesheim hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Bebauungs-
    Auszahlungen aus                                    plan „Eppelsheimer Weg Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Da der Bebauungs-
    Finanzierungstätigkeit auf   393.210,00 Euro        plan gem. § 10 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 4 BauGB die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde
   § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite            bedarf, wurde dieser nach Satzungsbeschluss der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Genehmigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren        vorgelegt. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat den o. g. Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 2 BauGB
Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In-     unter dem Aktenzeichen 6-51172-03/2020-0006-BBP am 20.05.2021 genehmigt. Es wurden keine
vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird    Nebenbestimmungen festgesetzt. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Din-
festgesetzt für                                         tesheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht.
    zinslose Kredite auf                 0,00 Euro
                                                        Der Bebauungsplan „Eppelsheimer Weg Süd“ der Ortsgemeinde Dintesheim tritt mit dieser
    verzinste Kredite auf        146.210,00 Euro
                                                        Bekanntmachung in Kraft.
    zusammen auf                 146.210,00 Euro
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite         Der o. g. Bebauungsplan und seine Planunterlagen können während der Dienststunden:
zur Umschuldung.)                                           Montag u. Dienstag:     8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
                                                            Mittwoch u. Freitag:    8 - 12 Uhr
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der               Donnerstag:             8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu          bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von
treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund-      jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft
satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so-       erteilt. Der Bebauungsplan kann zudem auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde
wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen       Alzey-Land (www.alzey-land.de) unter „Bürgerservice – Bauleitplanung – Offenlage“ oder über das
Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die-       zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden. Eine
nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver-         Einsicht in die zugrundeliegenden DIN-Normen ist ebenfalls in der Verbandsgemeinde Alzey-Land
einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes          während der o. g. Dienststunden möglich.
am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres             Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, welcher als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) dar-
nicht überschreiten.                                    gestellt wird und eine Fläche von ca. 1.635 m² ausweist, befindet sich in der Gemarkung Dintesheim
        § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen               und umfasst dabei folgende Grundstücke:
                  Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein-            Flur 1 Nr. 137/1, 137/4 (Wirtschaftsweg anteilig), 142/1, 142/2 (Wirtschaftsweg anteilig), Flur 5
gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus-       Nr. 140/3 (anteilig), 140/4 (anteilig), 141 (anteilig), Flur 2, Nr. 38 (Ausgleichsfläche)
haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
auf                                     0,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf                         0,00 Euro.
                   § 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
    - Grundsteuer A auf                   300 v. H.
    - Grundsteuer B auf                   365 v. H.
    - Gewerbesteuer auf                   365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des
Gemeindegebietes gehalten werden
     - für den ersten Hund                 40,00 Euro
     - für den zweiten Hund                50,00 Euro
     - für jeden weiteren Hund             65,00 Euro   Die Darstellung des Plangebietes des Bebauungsplanes „Eppelsheimer Weg Süd“, Flur 1 Nr. 137/1,
                                                        137/4 (Wirtschaftsweg anteilig), 142/1, 142/2 (Wirtschaftsweg anteilig), Flur 5 Nr. 140/3, 140/4, 141
               § 5 Gebühren und Beiträge
                                                        (anteilig) in der Gemarkung Dintesheim schwarz gestrichelt. Abbildung nicht maßstabsgetreu.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige
Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga-
bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
     - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage)
     - Wirtschaftswegebeiträge:          0,00 Euro/ha
                    § 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019
(Haushaltsvorvorjahr) betrug 3.567.443,55 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt
3.501.443,55 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts-
jahr) 3.255.143,55 Euro.
            § 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00
Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu-
stellen.
                    § 8 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Eppelsheim, den 27.05.2021
Ute Klenk-Kaufmann
                                                        Die Darstellung der Ausgleichsfläche Flur 2 Nr. 38 in der Gemarkung Dintesheim schwarz gestrichelt.
Ortsbürgermeister
                                                        Abbildung nicht maßstabsgetreu.
Hinweis:                                                                                                               Fortsetzung auf der nächsten Seite
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus-
haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge-
macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh-
migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Freitag, den 4. Juni 2021                                                   Amtlicher Teil                                                                  Seite 5

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                                                                                                                Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren
   Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen:
                                                                                                                Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In-
   § 215 Abs. 1 BauGB:                                                                                          vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
   Unbeachtlich werden                                                                                          festgesetzt für
   1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-            zinslose Kredite auf                 0,00 Euro
      und Formvorschriften,                                                                                         verzinste Kredite auf        112.900,00 Euro
   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das                 zusammen auf                 112.900,00 Euro
      Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und                                            (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite
   3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                                        zur Umschuldung.)
   wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der
   Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-             Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der
   verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a               Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu
   beachtlich sind.                                                                                             treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund-
                                                                                                                satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so-
   § 44 Abs. 3 BauGB:
                                                                                                                wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen
   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent-
   schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der                 Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die-
   Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen.                             nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver-
                                                                                                                einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes
   § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):                                                      am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres
   Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf               nicht überschreiten.
   Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
                                                                                                                        § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen
   Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                                                                  Ermächtigungen
   1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
                                                                                                                Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein-
        Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
                                                                                                                gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus-
   2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
                                                                                                                haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und
        jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
        unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-          Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs-
        macht hat.                                                                                              ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
   Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1         auf                                     0,00 Euro.
   genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung                Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für
   ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-              die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
   schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.                                                                  Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
   Dintesheim, den 31.05.2021                                                                                   beläuft sich auf                         0,00 Euro.
   Frank Altendorf
                                                                                                                                   § 4 Steuersätze
   Ortsbürgermeister
                                                                                                                Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden
                                                                                                                wie folgt festgesetzt:
                                                                                                                    - Grundsteuer A auf                300 v. H.
Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat-                                                                   - Grundsteuer B auf                365 v. H.
zung sind mit Genehmigungsdatum vom 17.05.2021                                                                      - Gewerbesteuer auf                365 v. H.
erteilt.                                                   Esselborn
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom                                                                   Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des
07.06.2021 bis 15.06.2021 während der Öffnungs-                                                                 Gemeindegebietes gehalten werden
zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung          Ortsbürgermeister Jan Weindorf                             - für den ersten Hund                 36,00 Euro
Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232          Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr                           - für den zweiten Hund                52,00 Euro
Alzey öffentlich aus.                                     Gemeindeverwaltung, Obergasse 11                           - für jeden weiteren Hund             64,00 Euro
                                                          Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet)                      § 5 Gebühren und Beiträge
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI            Mobil 0176 47724392                                   Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige
GemO wird hingewiesen:                                    og-esselborn@alzey-land.de                            Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga-
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-          www.gemeinde-esselborn.de                             bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf                                                                        - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage)
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von                     Haushaltssatzung                                 - Wirtschaftswegebeiträge:         20,00 Euro/ha
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,           der Ortsgemeinde Esselborn                                           § 6 Eigenkapital
                                                                                                                Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haus-
wenn                                                           für das Haushaltsjahr 2021                       haltsvorvorjahr) betrug 783.587,19 Euro. Der voraus-
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-
    zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder                     vom 26.05.2021                             sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020
    die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-          Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge-        (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 783.397,19 Euro
    den sind, oder                                        meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti-   und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) 644.797,19
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-      gen Fassung am 18.03.2021 folgende Haushaltssat-      Euro.
    sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder          zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis-                 § 7 Wertgrenze für Investitionen
    jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-       verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe-       Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00
    vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-          hörde vom 17.05.2021 hiermit bekannt gemacht wird:    Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu-
    verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,                 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt             stellen.
    der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-   Festgesetzt werden                                                        § 8 Inkrafttreten
    tend gemacht hat.                                     1. im Ergebnishaushalt                                Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 gel-            der Gesamtbetrag der                              Esselborn, den 26.05.2021
tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1          Erträge auf                   456.400,00 Euro     Jan Weindorf
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend           der Gesamtbetrag der                               Ortsbürgermeister
machen.“                                                     Aufwendungen auf                550.000,00 Euro
Alzey, den 27.05.2021                                                                                           Hinweis:
                                                             der Jahresfehlbetrag/
Steffen Unger                                                                                                   Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus-
                                                             -überschuss auf                  -93.600,00 Euro
Bürgermeister                                                                                                   haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge-
                                                          2. im Finanzhaushalt                                  macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh-
                                                              der Saldo der ordentlichen                        migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den
                                                              Ein- und Auszahlungen auf       -81.530,00 Euro   Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat-
                                                                                                                zung sind mit Genehmigungsdatum vom 17.05.2021
                                                             die Einzahlungen aus
 Erbes-Büdesheim                                             Investitionstätigkeit auf       174.500,00 Euro
                                                                                                                erteilt.
                                                                                                                Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
                                                             die Auszahlungen aus                               07.06.2021 bis 15.06.2021 während der Öffnungs-
                                                             Investitionstätigkeit auf       287.400,00 Euro    zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung
Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar
                                                                                                                Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108),
Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und                              der Saldo der Ein- und
                                                                                                                55232 Alzey öffentlich aus.
Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr                             Auszahlungen aus
und nach Vereinbarung                                        Investitionstätigkeit auf       -112.900,00 Euro   Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI
Rathaus, Hauptstraße 30                                                                                         GemO wird hingewiesen:
Telefon 06731 8054                                           der Saldo der Ein- und                             „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
erbes-buedesheim@t-online.de                                 Auszahlungen aus                                   und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
www.erbes-buedesheim.de                                      Finanzierungstätigkeit auf      194.430,00 Euro    Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 6                                                                 Amtlicher Teil                                                   Freitag, den 4. Juni 2021

gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,
wenn                                                      Bekanntmachung der Ortsgemeinde Eppelsheim
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit-      hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
    zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder          Az: 610-13-33/08-Br
    die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
    den sind, oder                                        Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf-      2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I.
    sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder          S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht:
    jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form-       Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Eppelsheim hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den vorhaben-
    vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-          bezogenen Bebauungsplan „Auf der Steig“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
    verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,        Da ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Alzey-Land mit der Ausweisung
    der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel-   der entsprechenden Sonderbaufläche noch nicht vorliegt, bedarf der vorhabenbezogene Bebauungs-
    tend gemacht hat.                                     plan „Auf der Steig“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 4 BauGB der Genehmigung der höheren
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend      Verwaltungsbehörde. Aufgrund dessen wurde nach dem erfolgten Satzungsbeschluss der vorhaben-
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1           bezogene Bebauungsplan der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend        Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat den beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf der
machen.“                                                  Steig“ in der Ortsgemeinde Eppelsheim unter dem Aktenzeichen 6-51172-03/2020-0005-BBP gemäß
Alzey, den 26.05.2021                                     § 10 Abs. 2 BauGB am 20. Mai 2021 genehmigt.
Steffen Unger                                             Nebenbestimmungen wurden keine festgesetzt.
Bürgermeister                                             Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Auf der Steig“ und die Genehmigung der Kreisverwaltung
                                                          Alzey-Worms werden hiermit bekanntgemacht.
                                                          Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen Anlagen, seiner Begründung, die zusammenfass-
                                                          sende Erklärung sowie die Genehmigung stehen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung
                                                          Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, während der Dienststunden
 Flomborn                                                     Montag u. Dienstag:     8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr
                                                              Mittwoch u. Freitag:    8 - 12 Uhr
                                                              Donnerstag:             8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle                         zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr                            Über den Inhalt des Bauleitplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der vorhabenbezogene Bebau-
und nach Vereinbarung                                     ungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/Bürgerservice/
Gemeindeverwaltung, Langgasse 28                          Bauleitplanung eingesehen werden.
Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet)         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Auf der Steig“ tritt mit dieser Bekanntmachung in
rathaus@flomborn.de                                       Kraft; er weist ein Sondergebiet „Palliative Einrichtung/Hospiz“ in der Größe von etwa 1,1 ha am süd-
www.flomborn.de                                           westlichen Ortsrand, westlich des Bahnhofs an der K 27 (Bahnhofstraße) aus.
                                                          Es sind folgende Flurstücke der Gemarkung Eppelsheim betroffen:
                                                          Flur 2 Nr. 145 (teilweise), Nr. 150 (teilweise), Nr. 151, Nr. 152, Nr. 153.
                                                          Flur 17, Flurstück Nr. 83 (teilweise; Ausgleichsfläche)
 Flonheim

Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner
Öffnung der Verwaltung:
Montag von 8.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus, Marktplatz 12
Telefon 06734 9130657
Fax 06734 9140831
info@flonheim.de
www.flonheim.de
Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de
Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de

Sprechstunde der Bürgermeisterin
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann
die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor-
heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734
9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch
per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner
@flonheim.de) an mich wenden.
Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und
Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die
Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede-
ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.                                                                                  Darstellung des Plangebietes
Ute Beiser-Hübner                                                                                                                 vorhabenbezogener Bebau-
Ortsbürgermeisterin                                                                                                               ungsplan „Auf der Steig“ nicht
                                                                                                                                  maßstabsgerecht
                                                                                                                                  Flur 2 Nr. 145 (teilweise),
                                                                                                                                  Nr. 150 (teilweise), Nr. 151,
     Öffentliche Bekanntmachung                                                                                                   Nr. 152, Nr. 153
Am Mittwoch, dem 9. Juni 2021 um 20.00 Uhr, fin-
det per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Ge-
meinderates der Ortsgemeinde Flonheim statt.
Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als
Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der
Ortsgemeinde.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das
    Haushaltsjahr 2021                                                                          Die Lage und Abgrenzung der Ausgleichsfläche in der Gemar-
 2. Sondernutzungsvertrag für die Nutzung gemeind-                                              kung Eppelsheim, Flur 17, Flurstück Nr. 83 (teilweise) ergibt sich
    licher Wirtschaftswege                                                                      aus nebenstehender Karte (Abbildung nicht maßstabsgerecht,
 3. Radweg Flonheim - Armsheim                                                                  Plangebiet schwarz gestrichelt).
 4. Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof
    in Flonheim; Vergabe der Erd-, Pflaster-, Natur-                                                                       Fortsetzung auf der nächsten Seite
    stein- und Betonarbeiten
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Freitag, den 4. Juni 2021                                                         Amtlicher Teil                                                                      Seite 7

                                                                                                                              digen Architekten nach dem Schwerpunkt und
                                                                                                                              dem Namen der Kita gefragt. Es wurde seitens
    Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen:
                                                                                                                              der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, dass eine
    § 215 Abs. 1 BauGB:
                                                                                                                              Lese-Zertifizierung angestrebt werden sollte. Aus
    Unbeachtlich werden
                                                                                                                              dem Ausschuss hat sich eine Arbeitsgruppe ge-
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
                                                                                                                              bildet, die sich mit dem Thema auseinandersetzt.
        und Formvorschriften,
                                                                                                                         –    Ratsmitglied Diehl merkte an, dass am Trullo
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
                                                                                                                              noch Sträucher gepflanzt werden und das Hin-
        Verhältnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
                                                                                                                              weisschild erneuert werden müssten. Weiter bit-
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
                                                                                                                              tet er darum, nach einem Wochenende das Ge-
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der
                                                                                                                              lände durch einen Gemeindemitarbeiter säubern
    Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-
                                                                                                                              zu lassen. Ebenfalls merkt er an, dass der Trullo
    verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a
                                                                                                                              von innen dreckig aussehe. Ratsmitglied F. Lin-
    beachtlich sind.
                                                                                                                              nebacher teilt hierzu mit, dass man sich im Zu-
    § 44 Abs. 3 BauGB:                                                                                                        sammenhang mit der Herrichtung des Ringankers
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent-                             bereits Gedanken gemacht hat. Eine passende
    schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der                               Lösung wurde leider noch nicht gefunden. Pro-
    Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.                                           blematisch seien hier auch der Denkmalsschutz
                                                                                                                              und die Auflagen der Naturschutzbehörden.
    § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):
                                                                                                                         –    Ratsmitglied Meßoll fragt nach den Auswertun-
    Eine Verletzung der Bestimmungen über
                                                                                                                              gen der Verkehrsmessungen. Es wird zugesagt,
    1. Ausschließungsgründe gem. § 22 Abs. 1 GemO und
                                                                                                                              dass diese nach Abschluss der Maßnahme be-
    2. die Einberufung und die Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
                                                                                                                              kannt gemacht werden.
    ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der
                                                                                                                         Im   nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde
    Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen
                                                                                                                         –    über die Besetzung der Leiterinnenstelle im Kin-
    können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
                                                                                                                              dergarten „Berliner Straße“ sowie
    Eppelsheim, den 26.05.2021                                                                                           –    einen Antrag auf unbefristete Niederschlagung
    Ute Klenk-Kaufmann                                                                                                        von Essensbeitrag im Kindergarten entschieden
    Ortsbürgermeisterin                                                                                                  –    eine Bauvoranfrage mehrheitlich abgelehnt
                                                                                                                         –    einem Bauantrag für die Errichtung mehrerer
                                                                                                                              Werbeanlagen an einem bestehenden Marktge-
                                                                                                                              bäude die Genehmigung erteilt.
 5. Sanierungsmaßnahmen in der Küche in der Adel-               ten werden nach einstimmigem Beschluss der Firma
    berghalle in Flonheim;                                      Wieland & Schulz GmbH, Rodenbach, übertragen.
    Vergabe von Gewerken                                        Im Zuge der Vorplanung für die Errichtung von bar-
 6. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED                    rierefreien Bushaltestellen in der OG Flonheim wur-
 7. Mitteilungen und Anfragen                                   de der Bereich Marktplatz untersucht. Durch bauli-
Nichtöffentlicher Teil:                                         che Gegebenheiten wie Einfahrten, weiterführende          Framersheim
 8. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-                 Straßen, Brunnenbereich, Parkplätze usw. ist die
    trages mit der EWR AG                                       Konstruktion einer barrierefreien Bushaltestelle auf
 9. Bauangelegenheit                                            dem gesamten Platzbereich leider nicht umsetzbar.        Ortsbürgermeister Felix Schmidt
10. Bauangelegenheit                                            Über verschiedene Alternativen für den Standort der      Sprechstunde:
11. Bauangelegenheit                                            barrierefreien Bushaltestellen sowie eine eventuel-      Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr
12. Bauangelegenheit                                            le Veränderung der Trassenführung in diesem Zu-          Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr
13. Bauangelegenheit                                            sammenhang wurde diskutiert. Es wurde über diesen        und nach Vereinbarung
14. Bauangelegenheit                                            Tagesordnungspunkt zunächst unabhängig von der           Öffnungszeiten der Verwaltung:
15. Bauangelegenheit                                            Trassenführung beschlossen. Weiterhin wird die Ver-      Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr
16. Mitteilungen und Anfragen                                   bandsgemeindeverwaltung gebeten, für eine eventu-        Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Flonheim, den 31.05.2021                                        elle Trassenführung, die von der Friedrich-Ebert-Stra-   Rathaus, Schloßstraße 1
Ute Beiser-Hübner                                               ße in die Langgasse einmündet, einen Lageplan            Telefon 06733 316
Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                             mit aufgezeigten Schleppkurven, entsprechend des         kontakt@framersheim.de
                                                                Lageplans dem Marktplatz, vorzulegen. Die Ortsge-        www.framersheim.de
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
more-rubin1.de/ einsehbar.                                      meinde Flonheim hat sich für folgende beschriebene
                                                                Variante entschieden und einstimmig beschlossen,
                                                                die Verbandsgemeinde Alzey-Land mit der Planung                            Bekanntmachung
                                                                zu beauftragen: Die barrierefreie Bushaltestelle wird               der Ortsgemeinde Framersheim
Informationen aus der 15. Sitzung                               im Bereich der „Bornheimer Landstraße“ unterhalb                         über den Erlass einer
des Gemeinderates am 05.05.2021                                 des Friedhofes, beidseitig (Andienung für Linie 448,                  Satzung
Ratsmitglied Zultner hat sein Mandat niedergelegt.              423, 446) ausgebaut.
Als Mitglied wurde Herr Frank Lahr verpflichtet und             Aufgrund der Niederlegung des Mandats von Herrn
                                                                                                                          der Ortsgemeinde Framersheim
auf seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied hin-            Zultner wurde die Umbesetzung mehrerer Ausschüs-         über ein besonderes Vorkaufsrecht
gewiesen.                                                       se erforderlich. Der Gemeinderat hat sämtliche Vor-      gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung
Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte „In der             schläge der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen.          einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Weiherwiese“ waren die Arbeiten für die Raumluft-               Neu ist Frau Carola Hiemstra im Jugend-, Senioren-             über einen Naherholungsbereich und
technischen Anlagen zu vergeben. Eine öffentliche               und Sportausschuss.                                                zur ökologischen Aufwertung
Ausschreibung ist erfolgt, fünf Firmen hatten sich die          Zum Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfra-            – Vorkaufsrechtssatzung „Labyrinth-Platz“ –
Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen, jedoch                gen“ wurde seitens der Ortsbürgermeisterin Folgen-       Siehe im Rahmen auf den Seiten 8 und 9.
nur eine ein Angebot abgegeben. Die Angebotssum-                des berichtet:
me lag über den berechneten Kosten, die Preisstei-              – Die Kath. Kirche hat der Ortsgemeinde die Park-
gerung speziell bei den Lüftungsgeräteherstellern                   plätze in der Wilhelm-Leuschner-Straße gekün-              Öffentliche Bekanntmachung
und Herstellern für Stahl-Lüftungsleitungen sind in-                digt. Am 10.05.2021 fand ein Termin mit dem          Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.30 Uhr,
des nachvollziehbar. Der Auftrag wurde einstimmig                   Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde zum weiteren        findet in der Sport- und Kulturhalle der Ortsgemeinde
der Firma Diehl GmbH, Baumholder, erteilt.                          Vorgehen statt.                                      Framersheim eine Sitzung des Gemeinderates der
Weiterhin waren die Arbeiten für die Heizungsinstal-            – Die Satzung zum Bebauungsplan „Am Obertor“             Ortsgemeinde Framersheim statt.
lation zu vergeben. Hierfür lagen nach erfolgter Aus-               ist fertiggestellt.
schreibung zwei Angebote vor. Der Auftrag soll mit              – Das Spielgerät für die Kindertagesstätte, welches      Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
einer Enthaltung der Firma Mirko Kilitz GmbH, Wald-                 vom Förderverein angeschafft wurde und wofür         schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
laubersheim, erteilt werden.                                        die Gemeinde die Infrastruktur geschaffen hat, ist   grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
Eine weitere Ausschreibung erfolgte zur Vergabe der                 aufgebaut und wurde abgenommen.                      zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Sanitärinstallation. Auch hierzu haben sich mehrere             – Die von Antje Witter gespendeten Bänke sind            Tagesordnung
Firmen die Unterlagen heruntergeladen, abgegeben                    aufgestellt. Hierfür wird nochmal ein herzlicher     Öffentlicher Teil:
wurde lediglich ein Angebot. Auch dieser Auftrag wird               Dank ausgesprochen.                                  1. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen; Plan-
nach einstimmigem Beschluss der Firma Mirko Kilitz              – Ebenfalls wurde nochmals der Dank an das Rats-            festlegung und Antragstellung auf Förderung
GmbH, Waldlaubersheim, erteilt werden.                              mitglied F. Linnebacher und an den ersten Beige-     2. Neue Satzung zur Erhebung von wiederkehren-
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Arbei-                    ordneten K.-H. Linnebacher ausgesprochen, die           den Beiträgen
ten für die Elektroinstallation wurden nach erfolgter               den Ringanker am Trullo hergestellt haben.           3. Annahme von Spenden
Ausschreibung fünf Angebote abgegeben, wovon                    – Im Jugend-, Senioren- und Sportausschuss wur-          4. Nebenkosten Feuerwehrgerätehaus
zwei ausgeschlossen werden mussten. Die Arbei-                      de durch den für den Neubau der Kita zustän-         5. Mitteilungen und Anfragen
Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 8                                                                       Amtlicher Teil                                                Freitag, den 4. Juni 2021

Nichtöffentlicher Teil:
6. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver-
                                                                            Bekanntmachung der Ortsgemeinde Framersheim über den Erlass einer
    trages mit der EWR AG
7.1 Grundstücksangelegenheit                                                         Satzung der Ortsgemeinde Framersheim
7.2 Grundstücksangelegenheit
8. Mitteilungen und Anfragen                                                            über ein besonderes Vorkaufsrecht
Öffentlicher Teil:                                                            gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten
9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass-                          städtebaulichen Entwicklung über einen Naherholungsbereich und
    ten Beschlüsse                                                                              zur ökologischen Aufwertung
Framersheim, den 03.06.2021                                                              – Vorkaufsrechtssatzung „Labyrinth-Platz“ –
Ernst Felix Schmidt
Ortsbürgermeister und Vorsitzender                              Die Ortsgemeinde Framersheim erlässt aufgrund des § 24 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung des
                                                                Landes Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt ge-
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.   ändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), in Verbindung
more-rubin1.de/ einsehbar.
                                                                mit § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
                                                                3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August
                                                                2020 (BGBl. I S. 1728, 1793) und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Framers-
    Ortsübliche Bekanntmachung                                  heim vom 12.05.2021 folgende Satzung:
  über die öffentliche Bekanntgabe                                                                   § 1 Zweck der Satzung
  der Bestimmung und Abmarkung                                  Die Ortsgemeinde Framersheim zieht für die in § 2 genannten Grundstücke städtebauliche Maßnah-
       von Flurstücksgrenzen                                    men zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Betracht, wonach diese einen
                                                                größeren zusammenhängenden Bereich für Naherholung ausweisen und eine langfristige ökologische
   in der Gemeinde Framersheim                                  sowie wirtschaftliche Aufwertung des bereits touristisch erschlossenen Geltungsbereiches erzielen
In der Gemarkung Framersheim, Flur 1, Flurstück                 sollen.
193-1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass ei-
ner Teilungsvermessung auf Antrag von Frau Yvonne                                                       § 2 Satzungsgebiet
Kranz bestimmt und abgemarkt. Über die Grenz-                   Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Framersheim,
bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen                  Flur 22 Nr. 21 und 22. Die Grundstücke sind in einem Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil dieser
wurde am 31.05.2021 ein Grenztermin durchgeführt.               Satzung ist.
                                                                                                        § 3 Vorkaufsrecht
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über
                                                                (1) Der Ortsgemeinde Framersheim steht ein Vorkaufsrecht für die in § 2 benannten Grundstücke im
das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20.
                                                                    Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu.
Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219-1), zuletzt
                                                                (2) Die Einbeziehung der im Lageplan dargestellten Flächen in das in § 2 genannte Satzungsgebiet ist
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. De-
                                                                    zur Erreichung des Sicherungszweckes erforderlich.
zember 2018 (GVBI. S. 448), werden für die Eigen-
                                                                (3) Die Eigentümer/innen der nach dieser Satzung unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind
tümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigten
                                                                    gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 BauGB verpflichtet, der Ortsgemeinde Framersheim den Abschluss eines
der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend
                                                                    Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich be-
kannt gegeben. Der verfügbare Teil der im Grenzter-                                                          § 4 Inkrafttreten
min angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden              Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 BauGB i. V. m. § 16
Wortlaut:                                                       Abs. 2 BauGB in Kraft. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Nachrichtenblattes der
                                                                Verbandsgemeinde Alzey-Land.
Die neue Flurstücksgrenze wird entsprechend
dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der                    Framersheim, den 17.05.2021
Skizze dargestellt, festgestellt.                               (Tag der Ausfertigung)
                                                                Felix Schmidt
Die bestehenden, bereits festgestellten Flur-
                                                                Ortsbürgermeister
stücksgrenzen werden entsprechend dem Ergeb-
nis der Grenzermittlung, wie in der Skizze darge-
stellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der
vorstehenden Entscheidungen wie in der Skizze
dargestellt abgemarkt.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.06.2021
bis 21.06.2021 bei Vermessungsbüro Klaus Stroh-
menger, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur;
Spießgasse 93; 55232 Alzey, ausgelegt und kann
während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag
von 7.30 bis 16.00 sowie Freitag von 7.30 bis 13.00)
eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1
des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23.
Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010-3) in der
jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41
Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüb-
lichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann                 Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung „Labyrinth-Platz“ über ein besonderes Vorkaufsrecht gem.
innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Be-                § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB der Ortsgemeinde Framersheim (Abbildung nicht maßstabsgetreu, Plan-
kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Wi-                 gebiet schwarz gestrichelt)
derspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle
(ÖbVI Klaus Strohmenger, Spießgasse 93, 55232
Alzey) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.           Hinweis:
                                                                § 215 Abs. 1 BauGB:
                                                                Unbeachtlich werden
                                                                1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
                                                                   und Formvorschriften,
 Freimersheim                                                   2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
                                                                   Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
                                                                3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
                                                                wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der
Ortsbürgermeister Jacques Garrido                               Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach-
Sprechstunde:                                                   verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a
Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr                                  beachtlich sind.
im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20
Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus)                                                                                                Fortsetzung auf der nächsten Seite
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