Besserer Trinkwasserschutz bei Löscheinsätzen - Verbandsgemeinde Alzey-Land
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers- heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 22 Freitag, den 4. Juni 2021 37. Jahrgang Besserer Trinkwasserschutz Verabschiedung bei Löscheinsätzen in den Ruhestand Nach 28 Jahren bei der Ver- bandsgemeinde Alzey-Land wur- In der Werkausschusssitzung vom de Günther Bogdanow zum 1. Ju- 11.10.2020 wurde beschlossen, dass ni 2021 in den wohlverdienten Ru- zur Sicherstellung des optimalen hestand verabschiedet. Trinkwasserschutzes im Löscheinsatz Bürgermeister Unger dankte für alle 30 Gemeinden, die durch den Herrn Bogdanow herzlich für die Zweckverband Wasserversorgung für gute Arbeit und die treue beruf- das Seebachgebiet versorgt werden, liche Verbundenheit. Für den die Beschaffung von mobilen System- neuen Lebensabschnitt wünsch- trennern für die Feuerwehren erfolgen te Unger viel Freiraum für seine soll. persönlichen Wünsche und viel Beim Löschwassereinsatz erfolgt die Gesundheit. Wasserentnahme an einem Hydran- Günther Bogdanow war seit 1993 ten mit einem Standrohr. Durch Rück- als Klärwärter auf der Kläranlage fluss von Löschwasser und -zusätzen Flonheim der Verbandsgemein- kann es zu einer Verunreinigung des dewerke beschäftigt. Durch die Trinkwassernetzes oder einer gesund- Beteiligung der Verbandsgemein- heitsgefährdenden Kontamination des de Alzey-Land am neuen Zweck- Trinkwassers kommen. Den Feuer- verband Abwasserentsorgung wehren ist es mit den Systemtrennern Rheinhessen (ZAR) war Bogda- nun möglich, dieses zu verhindern. now seit 2010 für den ZAR tätig. Beim Verlegen der Feuerlöschschläu- R.J. che werden die Systemtrenner schnell und direkt mit angeschlossen. Insgesamt wurden ca. 30.000 € inves- Wagner, und sein Stellvertreter, Herr tiert, so dass jeder Verbandsgemein- Bürgermeister Ralph Bothe, überga- de ergänzend zu den Systemtrennern ben die Systemtrenner und Prüfgerä- auch ein Prüfgerät zur Verfügung ge- te in Anwesenheit der Bürgermeister stellt werden kann. Steffen Unger und Maximilian Abstein Der Verbandsvorsteher des Zweck- an die Vertreter der VG-Feuerwehren. verbandes, Herr Bürgermeister Walter Text/Foto: WZS, Osthofen Weltbienentag in Bornheim Am 20.05. wurde auf die Bedeutsamkeit und die Bedrohungslage, in der sich bestäubende Insek- ten weltweit befinden, aufmerksam gemacht. Viele Menschen beschäf- tigen sich mit der Frage, wie man Wildbienen und Schmetterlingen vor Ort helfen kann. Der BUND stellt hierzu vielfältige Foto: N.T. Informationsbroschüren bereit, die Teil eines Aktionspakets insektenfreundliche Pflanzen aus dem zum Weltbienentag waren. eigenen Garten. Trotz Wolken und Re- Glücklicherweise gibt es in Bornheim genschauern fanden zahlreiche Jun- eine Bienenfreundin, die eine Holz- kerlilien, Gänseblümchen, Glockenblu- bank im Hindenburgring kurzfristig men, Bergminze, Spornblumen, wilder zu einem kontaktfreien Informations- Oregano und Waldmeister ein neues stand umwandelte. Hier gab es nicht Zuhause. Hoffentlich bringen sie ihren nur Bestimmungshilfen, Ratgeber, neuen Besitzer*innen viel Freude und Memory-Spiele, gehäkelte Insekten bieten Nahrung für unsere fleißigen und Bastelanleitungen, sondern auch Bestäuber*innen. Weiter auf S. 13
Notdienste Polizei...........................................................................................110 Apothekennotdienst..........................................01805 258825 Wasserversorgung www.lak-rlp.de plus Postleitzahl des Standortes Rheinhessen-Pfalz GmbH für die Gemeinden: Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H., Biebelnheim, Notruf / Feuer.......................................................................112 (gebührenpflichtig) Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein u. Wahlheim Telefonseelsorge...............................................0800 111-0111 bei Störfällen.......................................................................06135 6500 Rettungsdienst / Notarzt / Krankentransport............19 222 rund um die Uhr, gebührenfrei, vertraulich und 0800 111-0222 Zweckverband Seebachgebiet für die Gemeinden: Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim u. Ober-Flörsheim bei Störfällen..................................................................06242 500540 Ärztlicher Bereitschaftsdienst....................................116117 Erdgas- und Stromversorgung Zweckverband Abwasserentsorgung EWR Netz GmbH, Alzey Rheinhessen 06731 547760 Zahnärztlicher Notdienst................................................116117 Entstörungsdienst.........................................................0800 1848800 Rufbereitschaft............................................................0151 18622594 vermögen sowie sehr gute Kommunikationsfähig- kraft, die bereit ist, die anfallenden Reinigungstätig- keit keiten eigenständig und zuverlässig zu erledigen. VG Alzey-Land – Selbstständigkeit, Belastbarkeit und serviceorien- Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs- tiertes Denken und Handeln sowie die Fähigkeit unterlagen bis spätestens 18.06.2021 an die Orts- zu engagierter Teamarbeit gemeinde Eppelsheim, Zwerchgasse 17, 55234 Ep- Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr – höfliches, freundliches sowie sicheres und kom- pelsheim. Mittwoch 8 - 12 Uhr petentes Auftreten im Kontakt mit Bürgern Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr – Bereitschaft zum Dienst an Samstagen Stellenausschreibung Freitag 8 - 12 Uhr Die Ortsgemeinde Gau-Heppenheim sucht zum Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungs- Telefon 06731 409-0 01.07.2021 für ihre Kindertagesstätte unterlagen bis spätestens 23. Juni 2021 an die info@alzey-land.de Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbe- staatlich anerkannte Erzieherinnen/ www.alzey-land.de reich 1, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey oder per staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) Bürgerbüro: 06731 409-310 E-Mail an bewerbung@alzey-land.de. Es sind zwei Teilzeitstellen unbefristet zu besetzen. Montag 8 - 16 Uhr Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksen- Wir erwarten eine abgeschlossene pädagogische Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr den, bitten wir auf die Verwendung von Bewerbungs- Berufsausbildung, Flexibilität in der Arbeitszeit, per- Mittwoch 7 - 12 Uhr mappen zu verzichten und keine Originale beizufü- sönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Teamgeist Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr gen. und Belastbarkeit. Freitag 8 - 12 Uhr Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD mit den im Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Stellenausschreibung öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. des Zweckverbandes Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ih- Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein- nen die Leiterin der Kindertagesstätte unter Telefon- barung möglich. Abwasserentsorgung Rheinhessen nummer 06731 8273 zur Verfügung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/ Ihre schriftliche aussagekräftige Bewerbung mit den eine üblichen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum Flächennutzungsplan 2015 Bauingenieur/-in (w/m/d) im Tiefbau 20.06.2021 an die Kommunale Kindertagesstätte, der Verbandsgemeinde Alzey-Land; mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft Baumgartenweg 19, 55234 Gau-Heppenheim zu Änderung Nr. 33/00 in unbefristeter Vollzeiteinstellung zum frühestmög- senden. Teiländerung Freimersheim; lichen Zeitpunkt. Teiländerung Wahlheim; Die Tätigkeiten umfassen insbesondere • Erfassung und Auswertung von optischen Kanal- „Sonderbauflächen Photovoltaik“ Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB inspektionen • Erstellung von Kanalsanierungskonzepten und Albig Az.: 610-13-33/00 En Kostenvergleichsrechnungen Siehe im Rahmen auf den Seiten 10 und 11. • Erarbeitung von Ausführungsplanungen, Aus- Ortsbürgermeister Wilfried Best schreibungen und Baubegleitung Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr • Planung, Ausschreibung und Überwachung von sowie von 19.00 - 20.00 Uhr Stellenausschreibung Tiefbaumaßnahmen und nach Vereinbarung Bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land ist zum • Aufbereitung, Prüfung und Fortschreibung der Rathaus, Langgasse 58 nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teil- Kanalbestandsdaten Telefon 06731 2301 zeitstelle (19,5 Wochenstunden) im Einwohnermel- • Administration und Pflege der Datenbanken info@ortsgemeinde-albig.de deamt (Fachbereich 3 – Bürgerdienste) als • Erstellung von Planauskünften www.ortsgemeinde-albig.de Sachbearbeiter/in Meldewesen (m/w/d) • Administration, Pflege und Weiterentwicklung zu besetzen. des Betriebsführungs- und Prozessleitsystems Öffentliche Bekanntmachung Die Verbandsgemeinde Alzey-Land bietet eine inter- Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.30 Uhr, essante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer unserer Homepage www.z-a-r.org findet in der Turnhalle der Ortsgemeinde Albig eine tarifgerechten Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Al- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen TVöD, die Sozialleistungen des öffentlichen Diens- big statt. Unterlagen an die nachstehend aufgeführte Anschrift tes sowie ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit bis zum 30.06.2021: Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- flexiblen Arbeitszeitmodellen. Zur Unterstützung der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung bie- Amtgasse 10, 55232 Alzey grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- ten wir unseren Beschäftigten umfangreiche individu- oder per E-Mail an: bewerbung@z-a-r.org zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. elle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Für weitere Fragen steht Ihnen der Bereichsleiter, Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Tagesordnung Herr Scholl, Tel. 06731 54776-11 zur Verfügung. – Pflege des Melderegisters (Entgegennahme von Öffentlicher Teil: An-, Um- und Abmeldungen etc.) Hinweis: Aus organisatorischen Gründen können Bewerbungs- 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitglie- unterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte daher keine Origi- – Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister des nale einsenden. Eine Fahrtkostenerstattung im Falle eines Be- – Passwesen werbungsgespräches erfolgt nicht. Nichtöffentlicher Teil: – Anträge auf Auskünfte aus dem Bundeszentral- 2. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- register bzw. Gewerbezentralregister trages mit der EWR AG – Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchfüh- Stellenausschreibung 3. Bauangelegenheit rung von Wahlen Die Ortsgemeinde Eppelsheim sucht für ihre Kin- 4. Mitteilungen und Anfragen – Prüfung der Personalien für die Beantragung von dertagesstätte „Am Effenkranz“ zum 01.07.2021 Öffentlicher Teil: Fahrerlaubnissen, der Erteilung und Verlänge- eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (m/w/d) 5. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- rung von Aufenthaltserlaubnissen etc. im Reinigungsdienst ten Beschlüsse Wir erwarten: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 18,5 Stunden Albig, den 31.05.2021 – eine Ausbildung im Beruf des/der Verwaltungs- und ist in Abstimmung mit der Leitung der Kinder- Wilfried Best fachangestellten bzw. erfolgreicher Abschluss tagesstätte von montags bis freitags abzuleisten. Die Ortsbürgermeister und Vorsitzender des Angestelltenlehrgangs I Vergütung erfolgt nach TVöD. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. – ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucks- Wir suchen eine verantwortungsvolle Reinigungs- more-rubin1.de/ einsehbar.
Freitag, den 4. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 3 Bechenheim Bermersheim v. d. H. Bornheim Ortsbürgermeisterin Ute Stein Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung und nach Vereinbarung und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon 06736 9097913 Telefon 0160 99354701 Telefon 06734 960426 Mobil 0172 4017488 info@bermersheim-vdh.de Fax 06734 962458 bm@utestein.de www.bermersheim-vdh.de buergermeister@bornheim-rheinhessen.de www.bechenheim.de www.bornheim-rheinhessen.de Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.00 Uhr, Biebelnheim findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Bechenheim Dintesheim eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bechenheim statt. Ortsbürgermeisterin Petra Bade Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr Ortsbürgermeister Frank Altendorf schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- und nach Vereinbarung Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Rathaus, Hauptstraße 11 und nach Vereinbarung zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Telefon 06733 281 Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 post@biebelnheim.info Telefon 06735 1589 Tagesordnung gemeinde.dintesheim@gmx.de Nichtöffentlicher Teil: www.biebelnheim.info 1. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- trages mit der EWR AG 3. Satzung Bebauungsplan 2. Mitteilungen und Anfragen zur Änderung der Hauptsatzung „Eppelsheimer Weg Süd“ Öffentlicher Teil: der Ortsgemeinde Biebelnheim der Ortsgemeinde Dintesheim 3. Planung u. Gestaltung Außenbereich Bürgerhaus Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB 4. Mitteilungen und Anfragen vom 20. Mai 2021 Bechenheim, den 31.05.2021 Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Ge- Az.: 610-13-2/7 En Ute Stein meindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landes- Siehe im Rahmen auf den Seiten 4 und 5. Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über more-rubin1.de/ einsehbar. die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenäm- ter (KomAEVO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim vom Eppelsheim 3. September 2014 beschlossen, die hiermit bekannt Bechtolsheim gemacht wird: Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Artikel 1 Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr § 4 Nr. 2 erhält folgende Fassung: Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Ortsbürgermeister Dieter Mann „Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der Telefon 06735 257 Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze gemeinde@eppelsheim.de Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr von 3.000,00 € je Auftrag.“ www.eppelsheim.de und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Artikel 2 Telefon 06733 218 § 9 Absatz 3 erhält folgende Fassung: Stellenausschreibung Mobil 0178 1308439 Die Ortsgemeinde Eppelsheim sucht für ihre Kin- „Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Auf- info@gemeinde-bechtolsheim.de dertagesstätte „Am Effenkranz“ zum 01.07.2021 wandsentschädigung nach Absatz 1 oder 2 gewährt www.gemeinde-bechtolsheim.de wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d) des Gemeinderates, der Ausschüsse die für Ge- im Reinigungsdienst Öffentliche Bekanntmachung meinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschä- Siehe unter VG Alzey-Land. Am Dienstag, dem 8. Juni 2021 um 19.00 Uhr, digung, sofern sie nicht bereits hierfür eine Entschä- findet in der Musikhalle der Ortsgemeinde Bechtols- digung als gewähltes Rats- oder Ausschussmitglied heim eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsge- erhalten; § 6 Absatz 3 gilt entsprechend.“ Bekanntmachung meinde Bechtolsheim statt. Artikel 3 der Ortsgemeinde Eppelsheim Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- chung in Kraft. Az: 610-13-33/08-Br grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Biebelnheim, den 20. Mai 2021 Siehe im Rahmen auf den Seiten 6 und 7. zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Petra Bade Ortsbürgermeisterin Tagesordnung Öffentlicher Teil: Haushaltssatzung 1. Bauangelegenheiten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- der Ortsgemeinde Eppelsheim 1.1 Bauanträge oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf- für das Haushaltsjahr 2021 2. Bauangelegenheiten Musikhalle, Stellplatz- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, nachweis vom 27.05.2021 gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von 3. Sanierung des Rathauses in der Ortsgemeinde Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, Bechtolsheim; Vergabe der Fensterarbeiten meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- wenn 4. Mitteilungen und Anfragen gen Fassung am 16.03.2021 folgende Haushaltssat- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- 5. Einwohnerfragestunde zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Nichtöffentlicher Teil: verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- 6. Grundstücksangelegenheiten hörde vom 17.05.2021 hiermit bekannt gemacht wird: den sind, 7. Anpassung des Strom- und Gaskonzessions- oder § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt vertrages mit der EWR AG 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- Festgesetzt werden 8. Personalangelegenheiten sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder 1. im Ergebnishaushalt 9. Mitteilungen und Anfragen jemand die Verletzung der Verfahrens- oder der Gesamtbetrag der Öffentlicher Teil: Formvorschriften gegenüber der Verbandsge- Erträge auf 1.534.440,00 Euro 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge- meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach- der Gesamtbetrag der fassten Beschlüsse verhalts, der die Verletzung begründen soll, Aufwendungen auf 1.780.740,00 Euro Bechtolsheim, den 31.05.2021 schriftlich geltend gemacht hat. Dieter Mann der Jahresfehlbetrag/ Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend Ortsbürgermeister und Vorsitzender -überschuss auf -246.300,00 Euro gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend 2. im Finanzhaushalt more-rubin1.de/ einsehbar. machen. der Saldo der ordentlichen
Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 4. Juni 2021 Ein- und Auszahlungen auf -193.420,00 Euro die Einzahlungen aus Bekanntmachung der Ortsgemeinde Dintesheim Investitionstätigkeit auf 145.670,00 Euro Bebauungsplan „Eppelsheimer Weg Süd“ der Ortsgemeinde Dintesheim die Auszahlungen aus Satzungsbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB Investitionstätigkeit auf 345.460,00 Euro Az.: 610-13-2/7 En der Saldo der Ein- und Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November Auszahlungen aus 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I Investitionstätigkeit auf -199.790,00 Euro S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht: der Saldo der Ein- und Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dintesheim hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Bebauungs- Auszahlungen aus plan „Eppelsheimer Weg Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Da der Bebauungs- Finanzierungstätigkeit auf 393.210,00 Euro plan gem. § 10 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 4 BauGB die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite bedarf, wurde dieser nach Satzungsbeschluss der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Genehmigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren vorgelegt. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat den o. g. Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 2 BauGB Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- unter dem Aktenzeichen 6-51172-03/2020-0006-BBP am 20.05.2021 genehmigt. Es wurden keine vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird Nebenbestimmungen festgesetzt. Der Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Din- festgesetzt für tesheim über den o. g. Bebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. zinslose Kredite auf 0,00 Euro Der Bebauungsplan „Eppelsheimer Weg Süd“ der Ortsgemeinde Dintesheim tritt mit dieser verzinste Kredite auf 146.210,00 Euro Bekanntmachung in Kraft. zusammen auf 146.210,00 Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite Der o. g. Bebauungsplan und seine Planunterlagen können während der Dienststunden: zur Umschuldung.) Montag u. Dienstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Mittwoch u. Freitag: 8 - 12 Uhr Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, von treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund- jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so- erteilt. Der Bebauungsplan kann zudem auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Alzey-Land (www.alzey-land.de) unter „Bürgerservice – Bauleitplanung – Offenlage“ oder über das Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die- zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden. Eine nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver- Einsicht in die zugrundeliegenden DIN-Normen ist ebenfalls in der Verbandsgemeinde Alzey-Land einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes während der o. g. Dienststunden möglich. am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, welcher als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) dar- nicht überschreiten. gestellt wird und eine Fläche von ca. 1.635 m² ausweist, befindet sich in der Gemarkung Dintesheim § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen und umfasst dabei folgende Grundstücke: Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- Flur 1 Nr. 137/1, 137/4 (Wirtschaftsweg anteilig), 142/1, 142/2 (Wirtschaftsweg anteilig), Flur 5 gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- Nr. 140/3 (anteilig), 140/4 (anteilig), 141 (anteilig), Flur 2, Nr. 38 (Ausgleichsfläche) haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v. H. - Grundsteuer B auf 365 v. H. - Gewerbesteuer auf 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 40,00 Euro - für den zweiten Hund 50,00 Euro - für jeden weiteren Hund 65,00 Euro Die Darstellung des Plangebietes des Bebauungsplanes „Eppelsheimer Weg Süd“, Flur 1 Nr. 137/1, 137/4 (Wirtschaftsweg anteilig), 142/1, 142/2 (Wirtschaftsweg anteilig), Flur 5 Nr. 140/3, 140/4, 141 § 5 Gebühren und Beiträge (anteilig) in der Gemarkung Dintesheim schwarz gestrichelt. Abbildung nicht maßstabsgetreu. Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 0,00 Euro/ha § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 3.567.443,55 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 3.501.443,55 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts- jahr) 3.255.143,55 Euro. § 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- stellen. § 8 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Eppelsheim, den 27.05.2021 Ute Klenk-Kaufmann Die Darstellung der Ausgleichsfläche Flur 2 Nr. 38 in der Gemarkung Dintesheim schwarz gestrichelt. Ortsbürgermeister Abbildung nicht maßstabsgetreu. Hinweis: Fortsetzung auf der nächsten Seite Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den
Freitag, den 4. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 5 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen: Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- § 215 Abs. 1 BauGB: vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird Unbeachtlich werden festgesetzt für 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- zinslose Kredite auf 0,00 Euro und Formvorschriften, verzinste Kredite auf 112.900,00 Euro 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das zusammen auf 112.900,00 Euro Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, zur Umschuldung.) wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu beachtlich sind. treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund- satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so- § 44 Abs. 3 BauGB: wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen der Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die- Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung, wird hingewiesen. nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver- einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf nicht überschreiten. Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Ermächtigungen 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- macht hat. ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 auf 0,00 Euro. genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Investitionskredite aufgenommen werden müssen, Dintesheim, den 31.05.2021 beläuft sich auf 0,00 Euro. Frank Altendorf § 4 Steuersätze Ortsbürgermeister Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v. H. Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- - Grundsteuer B auf 365 v. H. zung sind mit Genehmigungsdatum vom 17.05.2021 - Gewerbesteuer auf 365 v. H. erteilt. Esselborn Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des 07.06.2021 bis 15.06.2021 während der Öffnungs- Gemeindegebietes gehalten werden zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ortsbürgermeister Jan Weindorf - für den ersten Hund 36,00 Euro Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232 Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr - für den zweiten Hund 52,00 Euro Alzey öffentlich aus. Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 - für jeden weiteren Hund 64,00 Euro Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet) § 5 Gebühren und Beiträge Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI Mobil 0176 47724392 Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige GemO wird hingewiesen: og-esselborn@alzey-land.de Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- www.gemeinde-esselborn.de bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt: und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf - Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Haushaltssatzung - Wirtschaftswegebeiträge: 20,00 Euro/ha Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, der Ortsgemeinde Esselborn § 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haus- wenn für das Haushaltsjahr 2021 haltsvorvorjahr) betrug 783.587,19 Euro. Der voraus- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder vom 26.05.2021 sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 783.397,19 Euro den sind, oder meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) 644.797,19 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- gen Fassung am 18.03.2021 folgende Haushaltssat- Euro. sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- § 7 Wertgrenze für Investitionen jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- hörde vom 17.05.2021 hiermit bekannt gemacht wird: Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt stellen. der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- Festgesetzt werden § 8 Inkrafttreten tend gemacht hat. 1. im Ergebnishaushalt Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 gel- der Gesamtbetrag der Esselborn, den 26.05.2021 tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 Erträge auf 456.400,00 Euro Jan Weindorf genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend der Gesamtbetrag der Ortsbürgermeister machen.“ Aufwendungen auf 550.000,00 Euro Alzey, den 27.05.2021 Hinweis: der Jahresfehlbetrag/ Steffen Unger Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- -überschuss auf -93.600,00 Euro Bürgermeister haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- 2. im Finanzhaushalt macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- der Saldo der ordentlichen migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Ein- und Auszahlungen auf -81.530,00 Euro Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- zung sind mit Genehmigungsdatum vom 17.05.2021 die Einzahlungen aus Erbes-Büdesheim Investitionstätigkeit auf 174.500,00 Euro erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom die Auszahlungen aus 07.06.2021 bis 15.06.2021 während der Öffnungs- Investitionstätigkeit auf 287.400,00 Euro zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108), Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und der Saldo der Ein- und 55232 Alzey öffentlich aus. Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr Auszahlungen aus und nach Vereinbarung Investitionstätigkeit auf -112.900,00 Euro Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI Rathaus, Hauptstraße 30 GemO wird hingewiesen: Telefon 06731 8054 der Saldo der Ein- und „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- erbes-buedesheim@t-online.de Auszahlungen aus und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf www.erbes-buedesheim.de Finanzierungstätigkeit auf 194.430,00 Euro Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 4. Juni 2021 gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Bekanntmachung der Ortsgemeinde Eppelsheim 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Az: 610-13-33/08-Br die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I. sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder S. 1728), wird Folgendes bekannt gemacht: jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Eppelsheim hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den vorhaben- vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- bezogenen Bebauungsplan „Auf der Steig“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, Da ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Alzey-Land mit der Ausweisung der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- der entsprechenden Sonderbaufläche noch nicht vorliegt, bedarf der vorhabenbezogene Bebauungs- tend gemacht hat. plan „Auf der Steig“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 4 BauGB der Genehmigung der höheren Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend Verwaltungsbehörde. Aufgrund dessen wurde nach dem erfolgten Satzungsbeschluss der vorhaben- gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 bezogene Bebauungsplan der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat den beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Auf der machen.“ Steig“ in der Ortsgemeinde Eppelsheim unter dem Aktenzeichen 6-51172-03/2020-0005-BBP gemäß Alzey, den 26.05.2021 § 10 Abs. 2 BauGB am 20. Mai 2021 genehmigt. Steffen Unger Nebenbestimmungen wurden keine festgesetzt. Bürgermeister Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Auf der Steig“ und die Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms werden hiermit bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen Anlagen, seiner Begründung, die zusammenfass- sende Erklärung sowie die Genehmigung stehen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey, Zimmer 211, während der Dienststunden Flomborn Montag u. Dienstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr Mittwoch u. Freitag: 8 - 12 Uhr Donnerstag: 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle zur Einsichtnahme zur Verfügung. Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr Über den Inhalt des Bauleitplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der vorhabenbezogene Bebau- und nach Vereinbarung ungsplan kann auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land/Bürgerservice/ Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Bauleitplanung eingesehen werden. Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Auf der Steig“ tritt mit dieser Bekanntmachung in rathaus@flomborn.de Kraft; er weist ein Sondergebiet „Palliative Einrichtung/Hospiz“ in der Größe von etwa 1,1 ha am süd- www.flomborn.de westlichen Ortsrand, westlich des Bahnhofs an der K 27 (Bahnhofstraße) aus. Es sind folgende Flurstücke der Gemarkung Eppelsheim betroffen: Flur 2 Nr. 145 (teilweise), Nr. 150 (teilweise), Nr. 151, Nr. 152, Nr. 153. Flur 17, Flurstück Nr. 83 (teilweise; Ausgleichsfläche) Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag von 8.30 - 11.30 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon 06734 9130657 Fax 06734 9140831 info@flonheim.de www.flonheim.de Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Sprechstunde der Bürgermeisterin Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor- heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734 9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner @flonheim.de) an mich wenden. Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Darstellung des Plangebietes Ute Beiser-Hübner vorhabenbezogener Bebau- Ortsbürgermeisterin ungsplan „Auf der Steig“ nicht maßstabsgerecht Flur 2 Nr. 145 (teilweise), Nr. 150 (teilweise), Nr. 151, Öffentliche Bekanntmachung Nr. 152, Nr. 153 Am Mittwoch, dem 9. Juni 2021 um 20.00 Uhr, fin- det per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Ge- meinderates der Ortsgemeinde Flonheim statt. Informationen zur Teilnahme an der Sitzung als Zuhörer/Gast erhalten Sie über die Homepage der Ortsgemeinde. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Die Lage und Abgrenzung der Ausgleichsfläche in der Gemar- 2. Sondernutzungsvertrag für die Nutzung gemeind- kung Eppelsheim, Flur 17, Flurstück Nr. 83 (teilweise) ergibt sich licher Wirtschaftswege aus nebenstehender Karte (Abbildung nicht maßstabsgerecht, 3. Radweg Flonheim - Armsheim Plangebiet schwarz gestrichelt). 4. Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof in Flonheim; Vergabe der Erd-, Pflaster-, Natur- Fortsetzung auf der nächsten Seite stein- und Betonarbeiten
Freitag, den 4. Juni 2021 Amtlicher Teil Seite 7 digen Architekten nach dem Schwerpunkt und dem Namen der Kita gefragt. Es wurde seitens Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen: der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, dass eine § 215 Abs. 1 BauGB: Lese-Zertifizierung angestrebt werden sollte. Aus Unbeachtlich werden dem Ausschuss hat sich eine Arbeitsgruppe ge- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- bildet, die sich mit dem Thema auseinandersetzt. und Formvorschriften, – Ratsmitglied Diehl merkte an, dass am Trullo 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das noch Sträucher gepflanzt werden und das Hin- Verhältnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und weisschild erneuert werden müssten. Weiter bit- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, tet er darum, nach einem Wochenende das Ge- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der lände durch einen Gemeindemitarbeiter säubern Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- zu lassen. Ebenfalls merkt er an, dass der Trullo verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a von innen dreckig aussehe. Ratsmitglied F. Lin- beachtlich sind. nebacher teilt hierzu mit, dass man sich im Zu- § 44 Abs. 3 BauGB: sammenhang mit der Herrichtung des Ringankers Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Ent- bereits Gedanken gemacht hat. Eine passende schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Lösung wurde leider noch nicht gefunden. Pro- Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. blematisch seien hier auch der Denkmalsschutz und die Auflagen der Naturschutzbehörden. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): – Ratsmitglied Meßoll fragt nach den Auswertun- Eine Verletzung der Bestimmungen über gen der Verkehrsmessungen. Es wird zugesagt, 1. Ausschließungsgründe gem. § 22 Abs. 1 GemO und dass diese nach Abschluss der Maßnahme be- 2. die Einberufung und die Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) kannt gemacht werden. ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen – über die Besetzung der Leiterinnenstelle im Kin- können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. dergarten „Berliner Straße“ sowie Eppelsheim, den 26.05.2021 – einen Antrag auf unbefristete Niederschlagung Ute Klenk-Kaufmann von Essensbeitrag im Kindergarten entschieden Ortsbürgermeisterin – eine Bauvoranfrage mehrheitlich abgelehnt – einem Bauantrag für die Errichtung mehrerer Werbeanlagen an einem bestehenden Marktge- bäude die Genehmigung erteilt. 5. Sanierungsmaßnahmen in der Küche in der Adel- ten werden nach einstimmigem Beschluss der Firma berghalle in Flonheim; Wieland & Schulz GmbH, Rodenbach, übertragen. Vergabe von Gewerken Im Zuge der Vorplanung für die Errichtung von bar- 6. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED rierefreien Bushaltestellen in der OG Flonheim wur- 7. Mitteilungen und Anfragen de der Bereich Marktplatz untersucht. Durch bauli- Nichtöffentlicher Teil: che Gegebenheiten wie Einfahrten, weiterführende Framersheim 8. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- Straßen, Brunnenbereich, Parkplätze usw. ist die trages mit der EWR AG Konstruktion einer barrierefreien Bushaltestelle auf 9. Bauangelegenheit dem gesamten Platzbereich leider nicht umsetzbar. Ortsbürgermeister Felix Schmidt 10. Bauangelegenheit Über verschiedene Alternativen für den Standort der Sprechstunde: 11. Bauangelegenheit barrierefreien Bushaltestellen sowie eine eventuel- Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr 12. Bauangelegenheit le Veränderung der Trassenführung in diesem Zu- Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr 13. Bauangelegenheit sammenhang wurde diskutiert. Es wurde über diesen und nach Vereinbarung 14. Bauangelegenheit Tagesordnungspunkt zunächst unabhängig von der Öffnungszeiten der Verwaltung: 15. Bauangelegenheit Trassenführung beschlossen. Weiterhin wird die Ver- Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr 16. Mitteilungen und Anfragen bandsgemeindeverwaltung gebeten, für eine eventu- Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr Flonheim, den 31.05.2021 elle Trassenführung, die von der Friedrich-Ebert-Stra- Rathaus, Schloßstraße 1 Ute Beiser-Hübner ße in die Langgasse einmündet, einen Lageplan Telefon 06733 316 Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende mit aufgezeigten Schleppkurven, entsprechend des kontakt@framersheim.de Lageplans dem Marktplatz, vorzulegen. Die Ortsge- www.framersheim.de Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. more-rubin1.de/ einsehbar. meinde Flonheim hat sich für folgende beschriebene Variante entschieden und einstimmig beschlossen, die Verbandsgemeinde Alzey-Land mit der Planung Bekanntmachung zu beauftragen: Die barrierefreie Bushaltestelle wird der Ortsgemeinde Framersheim Informationen aus der 15. Sitzung im Bereich der „Bornheimer Landstraße“ unterhalb über den Erlass einer des Gemeinderates am 05.05.2021 des Friedhofes, beidseitig (Andienung für Linie 448, Satzung Ratsmitglied Zultner hat sein Mandat niedergelegt. 423, 446) ausgebaut. Als Mitglied wurde Herr Frank Lahr verpflichtet und Aufgrund der Niederlegung des Mandats von Herrn der Ortsgemeinde Framersheim auf seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied hin- Zultner wurde die Umbesetzung mehrerer Ausschüs- über ein besonderes Vorkaufsrecht gewiesen. se erforderlich. Der Gemeinderat hat sämtliche Vor- gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte „In der schläge der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen. einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Weiherwiese“ waren die Arbeiten für die Raumluft- Neu ist Frau Carola Hiemstra im Jugend-, Senioren- über einen Naherholungsbereich und technischen Anlagen zu vergeben. Eine öffentliche und Sportausschuss. zur ökologischen Aufwertung Ausschreibung ist erfolgt, fünf Firmen hatten sich die Zum Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfra- – Vorkaufsrechtssatzung „Labyrinth-Platz“ – Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen, jedoch gen“ wurde seitens der Ortsbürgermeisterin Folgen- Siehe im Rahmen auf den Seiten 8 und 9. nur eine ein Angebot abgegeben. Die Angebotssum- des berichtet: me lag über den berechneten Kosten, die Preisstei- – Die Kath. Kirche hat der Ortsgemeinde die Park- gerung speziell bei den Lüftungsgeräteherstellern plätze in der Wilhelm-Leuschner-Straße gekün- Öffentliche Bekanntmachung und Herstellern für Stahl-Lüftungsleitungen sind in- digt. Am 10.05.2021 fand ein Termin mit dem Am Donnerstag, dem 10. Juni 2021 um 19.30 Uhr, des nachvollziehbar. Der Auftrag wurde einstimmig Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde zum weiteren findet in der Sport- und Kulturhalle der Ortsgemeinde der Firma Diehl GmbH, Baumholder, erteilt. Vorgehen statt. Framersheim eine Sitzung des Gemeinderates der Weiterhin waren die Arbeiten für die Heizungsinstal- – Die Satzung zum Bebauungsplan „Am Obertor“ Ortsgemeinde Framersheim statt. lation zu vergeben. Hierfür lagen nach erfolgter Aus- ist fertiggestellt. schreibung zwei Angebote vor. Der Auftrag soll mit – Das Spielgerät für die Kindertagesstätte, welches Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- einer Enthaltung der Firma Mirko Kilitz GmbH, Wald- vom Förderverein angeschafft wurde und wofür schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- laubersheim, erteilt werden. die Gemeinde die Infrastruktur geschaffen hat, ist grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- Eine weitere Ausschreibung erfolgte zur Vergabe der aufgebaut und wurde abgenommen. zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Sanitärinstallation. Auch hierzu haben sich mehrere – Die von Antje Witter gespendeten Bänke sind Tagesordnung Firmen die Unterlagen heruntergeladen, abgegeben aufgestellt. Hierfür wird nochmal ein herzlicher Öffentlicher Teil: wurde lediglich ein Angebot. Auch dieser Auftrag wird Dank ausgesprochen. 1. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen; Plan- nach einstimmigem Beschluss der Firma Mirko Kilitz – Ebenfalls wurde nochmals der Dank an das Rats- festlegung und Antragstellung auf Förderung GmbH, Waldlaubersheim, erteilt werden. mitglied F. Linnebacher und an den ersten Beige- 2. Neue Satzung zur Erhebung von wiederkehren- Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Arbei- ordneten K.-H. Linnebacher ausgesprochen, die den Beiträgen ten für die Elektroinstallation wurden nach erfolgter den Ringanker am Trullo hergestellt haben. 3. Annahme von Spenden Ausschreibung fünf Angebote abgegeben, wovon – Im Jugend-, Senioren- und Sportausschuss wur- 4. Nebenkosten Feuerwehrgerätehaus zwei ausgeschlossen werden mussten. Die Arbei- de durch den für den Neubau der Kita zustän- 5. Mitteilungen und Anfragen
Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 4. Juni 2021 Nichtöffentlicher Teil: 6. Anpassung des Strom- und Gaskonzessionsver- Bekanntmachung der Ortsgemeinde Framersheim über den Erlass einer trages mit der EWR AG 7.1 Grundstücksangelegenheit Satzung der Ortsgemeinde Framersheim 7.2 Grundstücksangelegenheit 8. Mitteilungen und Anfragen über ein besonderes Vorkaufsrecht Öffentlicher Teil: gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- städtebaulichen Entwicklung über einen Naherholungsbereich und ten Beschlüsse zur ökologischen Aufwertung Framersheim, den 03.06.2021 – Vorkaufsrechtssatzung „Labyrinth-Platz“ – Ernst Felix Schmidt Ortsbürgermeister und Vorsitzender Die Ortsgemeinde Framersheim erlässt aufgrund des § 24 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt ge- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. ändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), in Verbindung more-rubin1.de/ einsehbar. mit § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728, 1793) und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Framers- Ortsübliche Bekanntmachung heim vom 12.05.2021 folgende Satzung: über die öffentliche Bekanntgabe § 1 Zweck der Satzung der Bestimmung und Abmarkung Die Ortsgemeinde Framersheim zieht für die in § 2 genannten Grundstücke städtebauliche Maßnah- von Flurstücksgrenzen men zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Betracht, wonach diese einen größeren zusammenhängenden Bereich für Naherholung ausweisen und eine langfristige ökologische in der Gemeinde Framersheim sowie wirtschaftliche Aufwertung des bereits touristisch erschlossenen Geltungsbereiches erzielen In der Gemarkung Framersheim, Flur 1, Flurstück sollen. 193-1 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass ei- ner Teilungsvermessung auf Antrag von Frau Yvonne § 2 Satzungsgebiet Kranz bestimmt und abgemarkt. Über die Grenz- Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Framersheim, bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen Flur 22 Nr. 21 und 22. Die Grundstücke sind in einem Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil dieser wurde am 31.05.2021 ein Grenztermin durchgeführt. Satzung ist. § 3 Vorkaufsrecht Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über (1) Der Ortsgemeinde Framersheim steht ein Vorkaufsrecht für die in § 2 benannten Grundstücke im das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219-1), zuletzt (2) Die Einbeziehung der im Lageplan dargestellten Flächen in das in § 2 genannte Satzungsgebiet ist geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. De- zur Erreichung des Sicherungszweckes erforderlich. zember 2018 (GVBI. S. 448), werden für die Eigen- (3) Die Eigentümer/innen der nach dieser Satzung unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind tümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigten gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 BauGB verpflichtet, der Ortsgemeinde Framersheim den Abschluss eines der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen. waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich be- kannt gegeben. Der verfügbare Teil der im Grenzter- § 4 Inkrafttreten min angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 BauGB i. V. m. § 16 Wortlaut: Abs. 2 BauGB in Kraft. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Nachrichtenblattes der Verbandsgemeinde Alzey-Land. Die neue Flurstücksgrenze wird entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Framersheim, den 17.05.2021 Skizze dargestellt, festgestellt. (Tag der Ausfertigung) Felix Schmidt Die bestehenden, bereits festgestellten Flur- Ortsbürgermeister stücksgrenzen werden entsprechend dem Ergeb- nis der Grenzermittlung, wie in der Skizze darge- stellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidungen wie in der Skizze dargestellt abgemarkt. Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 bei Vermessungsbüro Klaus Stroh- menger, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Spießgasse 93; 55232 Alzey, ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 sowie Freitag von 7.30 bis 13.00) eingesehen werden. Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüb- lichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung „Labyrinth-Platz“ über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Be- § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB der Ortsgemeinde Framersheim (Abbildung nicht maßstabsgetreu, Plan- kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Wi- gebiet schwarz gestrichelt) derspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (ÖbVI Klaus Strohmenger, Spießgasse 93, 55232 Alzey) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis: § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Freimersheim 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Ortsbürgermeister Jacques Garrido Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sach- Sprechstunde: verhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr beachtlich sind. im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus) Fortsetzung auf der nächsten Seite Rathaus, Hauptstraße 7
Sie können auch lesen