Erasmus-Stipendiatentreffen Herzlich willkommen! - Exchange Student Service - Nina Karidio

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Erasmus-Stipendiatentreffen Herzlich willkommen! - Exchange Student Service - Nina Karidio
Erasmus-Stipendiatentreffen

Herzlich willkommen!

          Exchange Student Service – Nina Karidio
Erasmus-Stipendiatentreffen Herzlich willkommen! - Exchange Student Service - Nina Karidio
Titel der Präsentation   2

Exchange Student Service – Nina Karidio
Erasmus-Stipendiatentreffen Herzlich willkommen! - Exchange Student Service - Nina Karidio
Agenda             3
1. Erasmus+ Mehrfachförderung
2. Formalia
3. Learning Agreement
4. Sprachtest und sprachliche Vorbereitung
5. Finanzen
6. Beurlaubung
7. Ankunft an der Gasthochschule
8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt
10. Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
11. Bitte bedenken Sie...
12. Wohnungsbörse
13. Ankündigung: Video-Wettbewerb
14. Kontakt
15. Fragen
16. Raumaufteilung

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1. Erasmus+ Mehrfachförderung

 Studierenden stehen pro Studienabschnitt (BA – MA – PhD) je 12
 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung.
 Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monate.

 Staatsexamen – PhD: Bis zum ersten Abschluss stehen den
 Studierenden 24 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum)
 zur Verfügung.
 Dies entspricht einer Förderdauer von 1 x 24 plus 1 x 12 = 36
 Monate.

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2. Formalia
Online-Registrierung: Sie wurden per e-mail aufgefordert, sich
online beim International Office der WWU zu registrieren.

Den PDF-Ausdruck dieser Registrierung haben Sie vom Erasmus-
Koordinator/In unterschreiben lassen und im IO eingereicht.

Ihre Nominierung an der Gasthochschule erfolgt durch den
Fachbereichskoordinator

Kontakt der Gastuniversität: Bewerbung um Zulassung

Learning Agreement absprechen (ggf. auch mit dem Nebenfach)

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3. Learning Agreement – Antrag auf Anerkennung

    www.uni-muenster.de/international/formulare.html

    Vor Beginn des Aufenthaltes ausfüllen und vom Erasmus-Koordinator/in, bzw.
    demjenigen, der die Anerkennung vornimmt, unterschreiben lassen

    Möglichst vier Wochen vor der Abreise als Scan an die Gasthochschule mit der Bitte
    um Unterschrift

    Das LA auf den Stick ziehen und für die weitere Nutzung mit an die Gastuni nehmen

    Änderungen innerhalb der ersten sieben Wochen an der Gasthochschule eintragen
    und wieder von beiden Seiten unterschreiben lassen (als Scan per mail)

    Nach der Rückkehr an erasmus.out@uni-muenster.de schicken

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4. Sprachtest und Sprachkurs: Online Linguistic Support (OLS)
Der OLS-Sprachtest (Unterrichtssprache) ist vor und nach dem Erasmus-Aufenthalt
verpflichtend (außer für Muttersprachler). Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung
zum Programm.

Bis Testergebnis B1 werden Sie automatisch für den OLS-Sprachkurs freigeschaltet.

Ab Testergebnis B2 kann das International Office Lizenzen für tutorierte online-Sprachkurse
vergeben (Unterrichts- oder Landessprache)

Zurzeit werden die Tests und die Kurse in fast allen europäischen Sprachen durchgeführt.

Der Hintergrund: Die EU-Kommission nimmt den Spracherwerb stärker in den Fokus und
möchte gegenüber dem Steuerzahler belastbare Ergebnisse hinsichtlich der verbesserten
Sprachkompetenz der Studierenden vorweisen können.

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5. Nach Ländergruppen gestaffelte Mobilitätszuschüsse
Ländergruppe 1: 360 Euro x 4 Monate (= 1.440 Euro pro Semester)
Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein,
Norwegen, Schweden, Großbritannien

Ländergruppe 2: 300 Euro x 4 Monate (= 1.200 Euro pro Semester)
Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxembourg,
Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei

Ländergruppe 3: 240 Euro x 4 Monate (= 960 Euro pro Semester)
Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien,
Slowakei, Mazedonien

Sonderregelung für die SCHWEIZ: Der Mobilitätszuschuss wird von der
Schweiz ausgezahlt. Informationen zur Beantragung erhalten Sie von der
Gasthochschule

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5. Finanzen: Der ERASMUS Mobilitätszuschuss

Grundlage für die Berechnung des Mobilitätszuschusses ist die Online-
Registrierung

Auszahlung für Studienbeginn WS im Juli/August (in einer Summe)

Auszahlung für das Sommersemester im Januar (in einer Summe)

Grundsätzlich wird ein Semesteraufenthalt mit 4 Monaten / ein Jahresaufenthalt
mit 2 x 4 Monaten gezahlt. Die restliche Zeit sind zunächst „Zero Grant Tage“.

Das Grant Agreement (Bewilligung) wird 2-fach per Post zugesandt. Bitte
unterschreiben und ein Original zurück ans IO schicken.
  • => Prüfung der Summe und der zugrundegelegten Daten, anschließend mit Originalunterschrift ans
    IO

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5. Finanzen: Auslands-BAföG

großzügigere Bemessungsgrenzen als beim Inlands-BAföG

Erasmus-Bescheinigungen im IO erhältlich (erasmus.out2@wwu.de)

zuständiges Amt für das betreffende Gastland suchen:
www.auslandsbafoeg.de

 Bis 300 Euro pro Monat hat der Erasmus-Mobilitätszuschuss keine
Auswirkung auf das Auslands-Bafög

Auslandszuschläge für Stipendiaten von Fördereinrichtungen

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6. Beurlaubung

Keine Erbringung von Studienleistungen an der WWU Münster möglich

ABER: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Im Studierendensekretariat während der Rückmeldefrist möglich

Nicht zwingend erforderlich, ggf. für BAföG-Empfänger

Semesterticket kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 4 Monaten auch ohne
Beurlaubung beim AStA zurückgegeben werden: Rückerstattung Frist: 15.11.

In manchen Fällen ist eine Beurlaubung nicht erlaubt: z.B. Medizin und Studiengänge,
in denen das Auslandsstudium obligatorisch ist.

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7. Ankunft und Aufenthalt an der Gasthochschule

Abstempeln des data sheets bei der zuständigen Stelle (i.d.R. IO)

Einschreibung (in der Regel kollektiv für Erasmus-Studierende)

Welcome Week

Sprachkurs (Intensivsprachkurs oder semesterbegleitend)
Studium

Tipps für die Freizeit: Sportgruppen, Theater, Musik/Chor…

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8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes

Zustimmung der Gastuniversität einholen (e-mail)

Bestätigung der Gastuniversität an den Fachbereichskoordinator der WWU senden
und anfragen (bitte Daten so genau wie möglich angeben)

Fachbereichskoordinator/in sendet eine Bestätigung an das International Office
(erasmus.out@uni-muenster.de) . Hier wird ein neues grant agreement erstellt

Learning Agreement für das zweite Semester anfertigen

Eventuell Beurlaubung für das zweite Semester

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 9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt

Einreichen der Unterlagen im International Office:

Learning Agreement

Data Sheet im Original (Ausstellungsdatum maximal 3 Tage vor Abreise!)

Fragebogen über den Aufenthalt (Aufforderung per e-mail von der EU-Kommission) +
2. OLS-Sprachtest

Deadline: innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes

Transcript of Records (bis 30.09.), Nachweis der Anerkennung (bis 30.11.)

Bei fehlenden Unterlagen kann der Mobilitätszuschuss zurückgefordert werden.

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10. Anrechnung von im Ausland erbrachten
Studienleistungen

In das learning agreement werden die geplanten Kurse/Module an der
Gastuni eingetragen (Tabelle A)

Gleichzeitig müssen auch die Kurse/Module eingetragen werden, die an
der WWU ersetzt werden können (Tabelle B)

i.d.R. keine Anrechenbarkeit von staatsexamensrelevanten oder
anderen abschließenden Prüfungsleistungen

Modulabschlussprüfungen: bitte vorher mit Verantwortlichen
absprechen

Beweislast für eine nicht erfolgte Anrechnung liegt im Fachbereich/
Prüfungsamt

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11. Bitte denken Sie an:
Europäische Krankenversicherungskarte (+ evtl. Zusatzversicherung)

Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?

Zulassungsdokumente

Passfotos, Ausweis, Führerschein

evtl. Internationaler Studierendenausweis (AStA)

Studierendenausweis der Uni Münster

Türkei: Studienvisum (kann man auch im Land beantragen, ist aber teurer)

Änderung der Adress-/Kontodaten oder Emailadresse bitte dem IO melden

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12. Wohnungsbörsen: Zwischenmiete für incomings

Während Ihres Auslandsstudiums können Sie Ihr Zimmer an incoming
Austauschstudierende zwischenvermieten

Große Hilfe aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt

„Das Brett“ ist die Wohnungsbörse des AStA -
www.dasbrett.ms/wohnen/angebote

Posten von Zimmerangeboten über die facebook-Gruppe Housing Münster
für Erasmus-Incomings der WWU.

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Video Wettbewerb des Int. Office & Career Service

3. Ausschreibung zum WS 2017

Die 3 besten Beiträge werden
prämiert (€150, €100, €50)

Kreativ und vielfältig…

Viel Spaß beim Filmen!

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13. Kontakt
   International Office
   Schlossplatz 3
   48149 Münster

•Nina Karidio
 Nina.Karidio@uni-muenster.de, Tel. 0251 83 22601

•Heike Afhüppe
 Erasmus.out@uni-muenster.de, Tel. 0251 83 24787

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Informeller Austausch

 Servicepoint im Foyer

 Ländertische mit Alumni und ggf. incomings (siehe
 Raumaufteilung)

 Informationsmaterialien, Poster und Lesezeichen
 am Servicepoint können mitgenommen werden.

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Raumaufteilung für die Zielländer
• SCH 100. 2 (2. OG): Spanien
• SCH 100.3 (3. OG): Frankreich, Martinique
• Foyer: Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Slowakei,
          Kroatien, Ungarn
• Raum 101 (1. OG – Graduate School): Österreich, Schweiz, Liechtenstein
• Raum 102 (1. OG – Graduate School): Tschechien
• Raum 100.124 (1. OG): Belgien, Luxemburg, Niederlande
• Raum 100.125 (1. OG): Großbritannien, Irland
• Raum 100.301 (1. OG): Polen, Türkei
• Raum 100.05 (Keller): Italien
• Aula: Skandinavien: Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Island
• Bistro: Griechenland, Portugal

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                  Vielen Dank für Ihre
                   Aufmerksamkeit!

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