ERASMUS+ STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION PARTNERSHIPS - Online-Seminar Projektmanagement Bonn, 02.06.2022
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ERASMUS+ STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION PARTNERSHIPS Online-Seminar Projektmanagement Bonn, 02.06.2022 10-12 Uhr
Einführung - Überblick • Begrüßung, Unterschiede SP/CP • Änderungsanträge und anzeigepflichtige Änderungsmitteilungen • Finanzen • Durchführungsfragen - Corona-Pandemie (u. a. neue Regelungen zu Force Majeure) • Wichtige Hinweise zur Berichterstellung • Evaluation • Monitoring und Audit SP CP 2
Änderungsanträge I • Verlängerung der Projektlaufzeit • Grundlegende Änderungen im Arbeitsplan • Änderung in der Zusammensetzung des Projektkonsortiums (bitte Handreichung „Veränderung eines Konsortiums“ beachten) Schriftlicher Antrag an die NA DAAD ggf. mit entsprechendem Formular erforderlich (s. Download- Center): https://eu.daad.de/downloadcenter/de/ • Budgetverschiebungen von mehr als 20% in Verbindung mit Änderungen im Arbeitsplan (nur SP) - formloser Antrag • Budgetverschiebungen von mehr als 30% in Verbindung mit Änderungen im Arbeitsplan (bei bestimmten Budgetkategorien, nur CP) - formloser Antrag 3
Änderungsanträge II WICHTIG! Änderungsanträge müssen in angemessener Zeit vor dem Änderungsereignis und in allen Fällen immer spätestens 1 Monat vor dem offiziellen Projektende der NA DAAD vorliegen! → s. Vertrag, Anhang I (Allg. Bedingungen), Art. II.13.3 4
Änderungsmitteilungen – koordinierende Einrichtung I Anzeigepflichtige vertragsrelevante Änderungen: • Änderung von Daten zur Finanzhilfevereinbarung (Name der koordinierenden Institution) • Änderung innerhalb der koordinierenden Einrichtung - Änderung des Projektverantwortlichen - Wechsel des Vertreters des Projektverantwortlichen - Wechsel des rechtlichen Vertreters der koordinierenden Einrichtung → Aktualisierung im Teilnehmerportal ORS (Organisation Registration System) der EU-KOMM erforderlich - Änderung der Bankverbindung 5
Änderungsmitteilungen – koordinierende Einrichtung II Alle anzeigenpflichtigen Vertragsänderungen sind immer schriftlich bei der NA DAAD zu melden ACHTUNG: Bei Änderung des Projektverantwortlichen (Wechsel bzw. Weggang des Projektverantwortlichen) → Ernennung eines neuen Projektverantwortlichen an der koordinierenden Einrichtung notwendig → Mitnahme des Projektes an die neue Einrichtung nicht möglich GRUND: Es handelt sich um ein Projekt der Einrichtung und nicht einer einzelnen Person 6
Änderungsmitteilungen - Partnereinrichtung Änderung der Daten der Partnereinrichtung • Wechsel des Ansprechpartners • Wechsel des rechtlichen Vertreters der Partnereinrichtung Eine Mitteilung an die NA DAAD mit den entsprechenden Formularen nötig: Downloadcenter – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD 7
Änderung der koordinierenden Einrichtung Es ist in keinem Fall möglich, die Koordination eines Projektes an eine andere Partnereinrichtung oder in ein anderes Land abzugeben. 8
Änderungsmitteilungen - Formulare Bitte bei anzeigepflichtigen Vertragsänderungen immer die „Erklärung der koordinierenden Einrichtung“ als Deckblatt einreichen →Unterschrift des rechtlichen Vertreters Ihrer Einrichtung (Legal Representative) notwendig 9
Änderungsmitteilungen – SP-Formulare SP 10
Änderungsmitteilungen – CP-Formulare CP 11
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA203 Programme Guide (EN), S. 108 einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 36 Monate auf Antrag möglich - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung - das Projekt muss spätestens am 31.08.2023 beendet sein Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem Projektende bei NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative) SP 12
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA203 (verschiedene Modelle) 24-monatige Projekte: 01.09.2020 – 31.08.2022; Verlängerung um 6 Monate bis 28.02.2023 möglich (Dauer: 30 Monate) 30-monatige Projekte: 01.09.2020 – 28.02.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.08.2023 möglich (Dauer: 36 Monate) 32-monatige Projekte: 01.09.2020 – 30.04.2023; Verlängerung um 4 Monate bis 31.08.2023 möglich (Dauer: 36 Monate) 34-monatige Projekte: 01.09.2020 – 30.06.2023; Verlängerung um 2 Monate bis 31.08.2023 möglich (Dauer: 36 Monate) SP 13
Verlängerung der Projektlaufzeit – Call 2020/KA226 Programme Guide (EN), S. 119 einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 30 Monate auf Antrag in Ausnahmefällen möglich - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung - das Projekt muss spätestens am 31.12.2023 beendet sein Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem Projektende bei NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative) SP 14
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA226 (verschiedene Modelle) 20-monatige Projekte: 01.06.2021 – 31.01.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.07.2023 möglich (Dauer: 26 Monate) 24-monatige Projekte: 01.03.2021 – 28.02.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.08.2023 möglich (Dauer: 30 Monate) 24-monatige Projekte: 30.06.2021 – 30.06.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 30.12.2023 möglich (Dauer: 30 Monate) SP 15
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2021/KA220 Programme Guide (EN), S. 178 einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 36 Monate auf Antrag möglich - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung - das Projekt muss spätestens am 27.02.2025 abgeschlossen sein Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem Projektende bei NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative) CP 16
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2021/KA220 (verschiedene Modelle) 24-monatige Projekte: 01.11.2021 – 31.10.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 30.04.2024 möglich (Dauer: 40 Monate) 24-monatige Projekte: 28.02.2022 – 27.02.2024; Verlängerung um 6 Monate bis 28.08.2024 möglich (Dauer: 30 Monate) 30-monatige Projekte: 01.02.2022 – 31.07.2024; Verlängerung um 6 Monate bis 31.01.2025 möglich (Dauer: 36 Monate) 34-monatige Projekte: 01.02.2022 – 30.11.2024; Verlängerung um 2 Monate bis 31.01.2025 möglich (Dauer: 36 Monate) CP 17
Sie haben jetzt die Möglichkeit, Fragen zu diesem Teil des Online-Seminars zu stellen! Auf Fragen zur Projektdurchführung unter Coronabedingungen gehen wir später ein. 18
Finanzen – Mittelverwaltung SP CP • alle bewilligten Maßnahmen müssen bis Projektende abgeschlossen werden • förderbar sind nur Kosten, die zuvor bewilligt wurden und im Projektförderzeitraum entstanden sind (Rechnungsdatum!) 19
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln I SP • Mittelübertragung aus jeder Budgetkategorie möglich (Ausnahme: Unterstützung bei besonderem Bedarf) • unzulässig: Aufstockung von „Projektmanagement und -durchführung“ sowie „Exceptional Costs“ 20
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln II SP • Mittelübertragung bis zu 20%: keine Genehmigung der NA DAAD notwendig ➢ Übertragungen dürfen keine der betroffenen Budgetkategorien um mehr als 20% verringern oder erhöhen • Mittelübertragung über 20%: vorherige Genehmigung der NA DAAD notwendig ➢ Antrag auf Mittelübertragung unterzeichnet von dem/der Projektverantwortlichen der koordinierenden Einrichtung ➢ Eingang NA DAAD: spätestens 1 Monat vor Projektende WICHTIG: Voraussetzung ist, dass die Projektziele gewahrt bleiben! 21
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln III SP Beispiel: Budgetkategorie Bewilligte Summe Länderübergreifende Projekttreffen (TPM) 18.000,- € Qualitativ hochwertige Produkte (IO) 130.000,- € Zur Erstellung der IO werden weniger Arbeitstage benötigt ➢ Wunsch: Aufstocken von länderübergreifenden Projekttreffen Vorgehensweise: Weder die Ausgangs- noch die Zielkategorie dürfen um mehr als 20% verringert oder erhöht werden. Daher können hier nur 3.600,- € (20% von 18.000,- €) aus den IO zu den Länderübergreifenden Projekttreffen verschoben werden. WICHTIG: Mittelübertragungen werden regulär ins MT+ eingepflegt. Es gibt keinen gesonderten Vorgang! 22
Mittelübertragung CP • In allen Budgetkategorien (außer PM und EC) dürfen Mittel beliebig erhöht werden ➢ aber: beachten Sie bitte allgemeine maximale Förderbeträge (z. B. 30.000,- € für MEs) • Mittelübertragungen bis zu den vorgegebenen Grenzwerten benötigen keine Genehmigung der NA DAAD • Mittelübertragungen über die Grenzwerte hinaus benötigen eine vorherige Genehmigung der NA DAAD ➢ Antrag auf Mittelübertragung ist von dem/der Projektverantwortlichen zu unterzeichnen und muss spätestens 1 Monat vor Projektende bei der NA DAAD eintreffen WICHTIG: Voraussetzung ist, dass die Projektziele gewahrt bleiben! 23
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Wir freuen uns auf Ihre Fragen! 25
Länderübergreifende Projekttreffen I SP • Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten für kürzere Planungstreffen, die der Projektorganisation dienen • Ort: Länder der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen (Projekt- und Partnerländer) und Standorte der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag) • förderbar: ausschließlich Personal der Konsortialpartner • virtuelle Projekttreffen: alle anfallenden Kosten müssen aus der Budgetkategorie „Projektmanagement und -durchführung“ gezahlt werden ➢ keine Förderung über die Budgetkategorie „Länderübergreifende Projekttreffen“ 26
Länderübergreifende Projekttreffen I CP Die auf Folie 11 genannten Bestimmungen gelten auch für die Cooperation Partnerships, außer dass TPMs neben Ländern der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen (Projekt- und Partnerländer) und an Standorten der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag), auch an den Standorten von assoziierten Partnern stattfinden können. 27
Länderübergreifende Projekttreffen II SP CP • Förderung in Form von Stückkostensätzen basierend auf Reisedistanz • Start: Standort der entsendenden Einrichtung • Ziel: Standort der aufnehmenden Einrichtung • Berechnung: „Distance Band“ der EU-Kommission (ONE WAY Berechnung) ➢ Benutzen Sie den „Distance Calculator“ der EC: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en • Entfernung: 100 – 1999 km = 575 €/Person x Treffen ab 2000 km = 760 €/Person x Treffen WICHTIG: Personal der ausrichtenden Organisation erhält keinen finanziellen Zuschuss! 28
SP CP Länderübergreifende Projekttreffen III Welche Belege müssen als Teilnahmenachweis aufbewahrt werden? ENTWEDER • durch aufnehmende Einrichtung unterzeichnete Anwesenheitsliste ➢ Bezeichnung, Datum und Ort des länderübergreifenden Projekttreffens ➢ für alle Teilnehmenden: Name und Unterschrift der Person, Bezeichnung und Anschrift der jeweils entsendenden Einrichtung ODER • einzelne Teilnahmebescheinigungen ➢ Namen der Teilnehmenden, Name und Adresse der entsendenden Einrichtung, Zweck der Aktivität im Ausland, Anfangs- und Enddatum, Ort der Aktivität • detaillierte Agenda, verwendete/verteilte Dokumente 29
Länderübergreifende Projekttreffen IV SP CP Wie erfolgt die Abrechnung? • zuvor bewilligte Stückkostensätze ➢ falls ein anderer Standort als Start und/oder Ziel angegeben wird und sich das Distance Band ändert, so muss dies explizit begründet und bei der NA DAAD angekündigt werden WICHTIG: Abrechnungsrelevante Unterlagen müssen nicht bei der NA DAAD eingereicht werden ➢ Vorlage nur bei Audit 30
Intellectual Outputs/Project Results I SP CP • Personalkosten, die für die Erstellung von substanziellen Projektergebnissen („tangible results“) anhand der erbrachten Tätigkeit abgerechnet werden können • Keine Project Results sind: Face-to-face trainings, Werbematerialien, Zwischen-, Fortschritts- und Abschlussberichte, Newsletter, Pressekonferenzen, Vorbereitung von Konferenzen, allgemeine Projektwebseiten, Informationsmails, usw. → hier: Finanzierung aus den PM-Mitteln Wie wird der Zuschuss berechnet? • anzuwendender Stückkostensatz gemäß Anhang IV zur FHV je nach Personalkategorie und Land des Zuschussempfängers wird mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert • Beispiele: ➢ 1 Teacher/Researcher aus BE hat 10 Arbeitstage geleistet: 10 x 214,- € = 2.140,- € ➢ 1 Teacher/Researcher aus PL hat 10 Arbeitstage geleistet: 10 x 74,- € = 740,- € WICHTIG: Eine Personalkategorie richtet sich nicht nach dem beruflichen Profil einer Person, sondern nach den Aufgaben, die diese Person im Rahmen der Project Results ausübt! 31
Intellectual Outputs/Project Results II SP CP Welche Belege müssen aufbewahrt werden? • Nachweis des Zeitaufwands des Personals: ➢ Arbeitszeitabrechnung („timesheet“) mit Name, Personalkategorie, Einrichtung, Daten, Anzahl der Arbeitstage, Unterschriften: ausführende Person + vorgesetzte Person • Nachweis des Arbeitsverhältnisses zwischen der abgerechneten Person und Zuschussempfänger (formale Bindung zwischen der Organisation und den jeweils Mitarbeitenden) WICHTIG: keine Werk- und Dienstverträge! • Nachweis der erarbeiteten substanziellen Projektergebnisse • Hochladen auf der Erasmus+ Project Results Platform (Frist: Abschlussbericht) 32
Intellectual Outputs/Project Results III SP CP Wer gilt als ‚Personal‘? • ehrenamtlich oder beruflich angestellte Personen, die … ➢ …in der allgemeinen Bildung tätig sind ➢ …in der beruflichen Bildung tätig sind ➢ …in Angeboten des nicht formalen Lernens tätig sind • Beispiele: Dozierende im Hochschulbereich, Lehrkräfte, Ausbildende, Schulleitungspersonal und nicht-pädagogisches Personal (kein externes Personal für Übersetzungs- oder Webdesignarbeiten, etc.) WICHTIG: Es muss sich stets um Personal der Konsortialeinrichtungen handeln! 33
Fragen zu den Intellectual Outputs / SP CP Project Results • Können Personalkosten für Manager und Administrative Staff innerhalb dieser Budgetkategorie abgerechnet werden? • Können Aufgaben in Zusammenhang mit dem Erstellen eines Intellectual Outputs/Project Results im Rahmen eines Untervertrages an externe Dienstleister vergeben werden und die entstandenen Kosten aus dieser Budgetkategorie abgerechnet werden? • Muss ein Arbeitsvertrag als Nachweis der formalen Bindung bei einem Audit vorgelegt werden? 34
SP CP Multiplikatorenveranstaltungen I • physische und virtuelle Veranstaltungen zur Verbreitung der Intellectual Outputs • zulässige Durchführungsorte: ➢ in den Ländern der Projektpartner sowie assoziierter Partner ➢ an Standorten der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag) • außerdem muss zumindest ein Teilergebnis zu den bewilligten IOs vorgestellt werden ➢ MEs dürfen nicht dazu genutzt werden, nur ein allgemeines Projektkonzept zu bewerben 35
SP CP Multiplikatorenveranstaltungen II • Berechnung des Zuschusses: Anzahl der externen Teilnehmenden anderer Organisationen (nicht Konsortialeinrichtungen!) wird multipliziert mit der anzuwenden Pauschale gemäß Anhang IV (bzw. Anhang VI für virtuelle MEs) • max. 30.000 € / Projekt bei physischen Aktivitäten ➢ lokale Teilnehmende: 100 € ➢ internationale Teilnehmende: 200 € • max. 5.000 € / Projekt bei virtuellen Aktivitäten ➢ 15 € x teilnehmende Person WICHTIG: Nur die ausrichtende Einrichtung erhält einen finanziellen Zuschuss für die Organisation der Tagung. Es dürfen nur EXTERNE Tagungsteilnehmer abgerechnet werden! 36
SP CP Multiplikatorenveranstaltungen III Welche Belege müssen aufbewahrt werden? • Teilnahmenachweis: durch Teilnehmende und aufnehmende/ausrichtende Einrichtung unterschriebene Teilnahmeliste ➢ Name, Datum/Ort der Veranstaltung ➢ Name, E-Mail-Adresse und Unterschrift der Teilnehmenden ➢ Name und Anschrift der entsendenden Einrichtung • ausführliche Tagesordnung inkl. aller verwendeter/verteilter Unterlagen 37
Wir freuen uns auf Ihre Fragen! 38
Learning, Teaching and Training Activities I SP CP Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten für: • Lehrende • Verwaltungspersonal • Weiteres Personal der Partnereinrichtungen • Externe Experten / Invited Teachers • Studierende Durchführungsorte: • in Ländern der Konsortialeinrichtungen + assoziierter Partnereinrichtungen (gilt nur für CP) • an Standorten von EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag) 39
Learning, Teaching and Training Activities II SP Travel support • Stückkostensätze errechnen sich anhand der Entfernung Travel Distance Standard Travel 10 - 99 km 20 Euro 100 - 499 km 180 Euro 500 – 1.999 km 275 Euro 2.000 – 2.999 km 360 Euro 3.000 – 3.999 km 530 Euro 4.000 – 7.999 km 820 Euro 8.000+ km 1.500 Euro Wie errechne ich die richtige Pauschale? • Direkte Entfernung zwischen entsendender Organisation und Ausführungsort ➢ Benutzen Sie den „Distance Calculator“ der EC: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en 40
Learning, Teaching and Training Activities II CP Travel support • Stückkostensätze errechnen sich anhand der Entfernung und Veranstaltungsdauer ➢ Zusätzliche Unterstützung für Nutzung von „grünen“ Transportmitteln Travel distance Standard travel Green travel 0 - 99 km 23 Euro 100 - 499 km 180 Euro 210 Euro 500 - 1999 km 275 Euro 320 Euro 2000 – 2999 km 360 Euro 410 Euro 3000 – 3999 km 530 Euro 610 Euro 4000 – 7999 km 820 Euro 41
Learning, Teaching and Training Activities III SP ✓ förderbar ist in den meisten Individual Support Formaten eine Laufzeit von bis zu 60 Tagen • Stückkosten bis zum 14. Tag der Aktivität: ✓ zusätzlich jeweils 1 Tag für An- ➢ Mitarbeiter: 106 Euro und Abreise ➢ Studierende: 58 Euro • ab dem 15. Tag: 70% (Mitarbeiter 74 Euro; Studierende: 42 Euro) WICHTIG: Die Mindestteilnahmedauer muss stets eingehalten werden! ➢ Short term joint staff training events: 3 Tage ➢ Intensive Study Programmes: 5 Tage (Learners); 1 Tag (Teachers) ➢ Blended mobility for learners: 5 Tage ➢ Long term teaching or training assignments: 2 Monate 42
Learning, Teaching and Training Activities III CP Die gleichen Bestimmungen für SP von Folie 42 gelten auch für CP, jedoch mit der Einschränkung, dass es keine verschiedenen Formate wie z. B. Short term joint staff training events gibt und somit auch keine Mindestteilnahmedauer für die Teilnehmenden. 43
Learning, Teaching and Training Activities IV SP Linguistic Support CP • Zuschüsse zur Verbesserung der Sprachkenntnisse (Erlernen der im Unterricht oder bei der Arbeit verwendete Sprache) ➢ ausschließlich für Aktivitäten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten ➢ Kann nur abgerechnet werden, wenn ursprünglich bewilligt ➢ Stückkostensätze in Höhe von 150 € pro Person 44
Inclusion support CP • zusätzliche Förderung für sozial benachteiligte Personen („people with fewer opportunities“) in der Budgetkategorie Learning/Teaching/Training Activities Definition gemäß Programme Guide S. 321: People with fewer opportunities means people who, for economic, social, cultural, geographical or health reasons, a migrant background, or for reasons such as disability and educational difficulties or for any other reasons, including those that can give rise to discrimination under article 21 of the Charter of Fundamental rights of the European Union, face obstacles that prevent them from having effective access to opportunities under the programme. 45
Finanzen - Exceptional Costs I SP • bei Unterauftragsvergabe wie z. B. Übersetzungen, externes Audit, etc. ➢ nur 75% der tatsächlichen Kosten werden erstattet • bei angeschafften Ausrüstungsgegenständen ➢ nur 75% der Abschreibungskosten werden erstattet WICHTIG: Zeitraum der Abrechnung = Projektlaufzeit! Beispiel Projektdauer: 01.09.2019 – 31.08.2022 Anschaffung: 01.07.2022 ➢ nur 75% der Abschreibungskosten für 2 Monate (01.07. – 31.08.2022) werden anerkannt 46
Finanzen - Exceptional Costs I CP • bei Unterauftragsvergabe wie z. B. Übersetzungen, externes Audit ➢ nur 80% der tatsächlichen Kosten werden erstattet • bei angeschafften Ausrüstungsgegenständen ➢ nur 80% der Abschreibungskosten werden erstattet • Hohe Reisekosten von Teilnehmenden durch die Nutzung von umweltfreundlichen Transportmitteln ➢ nur 80% der tatsächlichen Kosten werden erstattet WICHTIG: Zeitraum der Abrechnung = Projektlaufzeit! 47
Finanzen - Exceptional Costs II SP CP Wann muss eine Anschaffung abgeschrieben werden? • immer bei einem Anschaffungswert > 800,- EUR • bei einem Anschaffungswert < 800,- EUR grundsätzlich keine Abschreibung, sofern die Anschaffungen als Geringwertige Wirtschaftsgütern (GWG) gelten ABER • gelten Anschaffungen < 800,- € nicht als GWG ➢ sind diese abschreibungspflichtig 48
Finanzen - Exceptional Costs III SP CP Die Zuordnung zu GWG ist steuerrechtlich geregelt: • GWG müssen beweglich, abnutzbar sowie selbständig nutzbar sein ➢ Computer sind GWG, Computermäuse nicht • bitte die Finanzabteilung der betroffenen Einrichtung hinsichtlich der geltenden Vorgaben kontaktieren • Wert der Anschaffung = Netto und nach Abzug aller Vergünstigungen (z. B. Skonto) • bei Anschaffungen in Ländern der Projektpartner ➢ bitte steuerrechtliche Gesetze des jeweiligen Landes beachten 49
Wir freuen uns auf Ihre Fragen! 50
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie Addendum VI „force majeure“ Projektverlängerung/-aussetzung Abrechnungsmodalitäten Mittelübertragung FAQs und Leitfaden für KA2 zu Corona 51
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie Das Addendum VI Mit der Finanzhilfevereinbarung enthalten Es enthält Abrechnungsmodalitäten für: Virtuelle Mittelver- Aktivitäten schiebungen 52
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie „force majeure“ – Regelung (höhere Gewalt) In Fällen, die durch das Addendum VI adressiert sind, findet 'force majeure' bezüglich der Corona-Pandemie keine Anwendung mehr. Hinweis: Eventuelle Corona bedingte Ausfälle müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie daher die Stornierungsvorgaben bei Buchungen/Reservierungen. 53
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung Grundsätzlich soll das Projekt so umgesetzt werden, wie ursprünglich geplant. Aufgrund von Problemen in der Projektumsetzung während der Corona Pandemie kann entweder eine Projektverlängerung oder eine Projektaussetzung bei der NA beantragt werden. 54
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung Projektverlängerungen sind immer kostenneutral Projektverlängerung KA203 Projekte: Erhöhung von max. 6 auf bis max. 12 Monate (Projektende spätestens 31.12.2023 des jeweiligen Jahres) Die Projektlaufzeit darf die Förderdauer von 36 Monaten nicht überschreiten. Projektverlängerung KA226 -eine Überschreitung max. Förderdauer von 24 Monaten grundsätzlich nicht möglich* *In begründeten Ausnahmefällen (Gefährdung des Gesamterfolg des Projekts bzw. der geplanten Outputs) eine Verlängerung um max. 6 Monate bei KA226 nach Einzelfallprüfung durch NA DAAD möglich 55
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung CP KA220 Call 2021: Es sind keine gesonderten Regelungen für eine Verlängerung aufgrund der Corona Pandemie vorgesehen. 56
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie Learning- Teaching and Training- Transnational Activities Project Multiplier Meetings Events • Virtuelle Aktivitäten ✓ • Hybrid Aktivitäten ✓ 57
Durchführungsfragen – Corona Pandemie LTT-Aktivitäten (KA203 und KA226) Virtuelle, hybride oder physische Durchführung der Aktivitäten LTT-Aktivitäten (KA220) KA203 und KA226 • Virtuelle, hybride oder physische Die Mindestlaufzeit nach PG muss eingehalten werden. Durchführung der Aktivitäten Die Aktivität muss zeitlich zusammenhängenden stattfinden. • Keine Mindestlaufzeit im Programme Entsprechende Abrechnung im MT+ Guide vorgegeben • Entsprechende Abrechnung im BM Für die Calls 2020 gilt: Short-term joint staff training events: mind. 3 Tage Intensive Study Programmes (Studierende): mind. 5 Tage Blended mobility of pupils, learners and young people (Studierende): mind. 5 Tage Dozenten: mind. 1 Tag 58
Übersicht Abrechnungsmodalitäten virtuelle Veranstaltungen des Projekts während COVID-19 Aktivitäten Abrechnungsmodalitäten „virtuelle Belege Aktivitäten“ unter COVID-19 Transnation Alle anfallenden Kosten sind aus n/a al Project Budgetkategorie „Projektmanagement und - Meetings Durchführung“ abzudecken. Kein Anspruch auf Abrechnung der ursprünglich bewilligter Mittel LTT- Reisekosten: keine Erstattung Siehe Addendum VI, Seite 3 Aktivitäten Aufenthaltskosten: 15% des Stückkostensatzes x Anzahl der Teilnehmer Multipier 15% des Stückkostensatzes für nationale Siehe Addendum VI, Seite 2 Events Teilnehmer (anwendbar auf nationale und internationale Teilnehmer) bis max. 5.000,- € über die Gesamtdauer des Projekts 59
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie Wie werden hybride Aktivitäten im MT+ abgerechnet? LTTAs: Wenn Sie die Teilnehmer eintragen, haben Sie die Möglichkeit zwischen ‚Virtual‘ und ‚Physical‘ auszuwählen 60
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie Multiplier Events: 1. Teilnehmende vor Ort anlegen 2. In der Aktivität unter Budget eine neue Bearbeitungszeile erstellen und hier dann die virtuell teilnehmenden Personen eintragen. 61
Mittelübertragung – Addendum VI • Ermöglicht Mittelübertragungen bis zu 60% • Ab dem 1. Oktober 2021 Antrag auf Mittelübertragung über 20% formlos per E-Mail an die NA DAAD notwendig Voraussetzung: Aufgrund von Covid-19 mussten ursprünglich physische Veranstaltungen in einem virtuellen Format umgewandelt werden, um die Projektumsetzung zu verfolgen. Übertragung aus den Budgetkategorien TPM, ME, LTTA und EC in alle Kategorien mit Ausnahme von Projektmanagement und Exceptional Costs. 62
Durchführungsfragen – Addendum VI Sonderbedingungen für Mittelverschiebungen in Exceptional Costs: ➢ nur für Finanzierung von Kauf bzw. Anmietung von Gegenständen sowie Dienstleistungen zur Durchführung virtueller Aktivitäten aufgrund von Covid-19 ➢ Übertragung von maximal 10% aus anderen Kategorien ➢ Erstattung von 75% der realen Kosten bzw. Abschreibungskosten ➢ auch möglich, wenn ursprünglich keine EC beantragt wurden 63
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie FAQ für KA2 Fragen zur Projektdurchführung: FAQs SP Corona-Krise Leitfaden für KA2 Umgang mit den Projekten und Aktivitäten während der Corona Pandemie: wird nachgetragen 64
Die Berichte - gut zu Wissen! Befüllen der Abschnitte Gutachten Projektseite Fortschritts -bericht Berichte Projektziel Entwicklungs -stand Eingefügte Links TPM 65
Ihre Fragen - chatten Sie mit uns! 66
Teilen und bewerben – das Follow-up Erasmus+ Leitfaden: - Evaluation der Aktivitäten und deren Wirkungen auf verschiedenen Ebenen - Teilen und Nutzung der Projektresultate 67
Follow-up Evaluation - Auswertung einzelner Aktivitäten (= Teilevaluierung des Gesamtprojektes) - Evaluation der gesamten Partnerschaft - Standardisierten Evaluationsprozess gemeinsam festlegen - Stetige Überprüfung, ggf. Weiterentwicklung, des Evaluierungskonzepts, Hinweise im Gutachten zum Antrag einbeziehen! - Überprüfung und Weiterentwicklung der Indikatoren zur quantitativen und qualitativen Erfolgsmessung 68
Follow-up - Evaluation als stetiger Soll-Ist-Vergleich - Aufbau der Resultate aufeinander - Ergebnisse der Kombination verschiedener durchgeführter Projektaktivitäten - Nachträgliche Ergänzungen oder Neuerungen? - Welche unmittelbaren und übergeordneten Ziele sollen weiterverfolgt werden? - Was wird in die Curricula der Partner integriert? - Was soll / kann verstetigt werden? ….. 69
Follow up • Starten die Verbreitungsaktivitäten ab Projektbeginn? • Beteiligen sich alle Partner an der Verbreitung? • Sind die geplanten Verbreitungsaktivitäten effektiv? • Verbreitungsstrategie gemeinsam weiterentwickeln • Projekt-Webseite?? 70
Follow up Was wird nach der Projektlaufzeit aus den Ergebnissen? • Wird die Integration von Resultaten in die sonstige Arbeit der Partnerorganisationen systematisch weiterverfolgt? • Wird ein Wirkungspotential auf Teilnehmer, Organisationen und Communities fortwährend ermittelt? • Soll die Nutzung der Resultate auf verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national, europäisch) erfolgen? • Werden die Ergebnisse durch freie Lizenzen offen zugänglich oder nur eingeschränkt zugänglich sein? 71
Prüfungen I SP CP Auditbesuche Monitoringbesuche Webseitenmonitoring 72
Prüfungen II SP CP WEBSEITEN-MONITORINGS Alle Projekte während der Projektlaufzeit Ziel: Prüfung der Einhaltung der Vorgaben zur Sichtbarkeit der Förderung und weitere Empfehlungen zur optimalen Darstellung Ihres Projekts und dessen Ergebnissen Durch SP/CP Team 73
Prüfungen III SP CP MONITORINGS AUDITS während der Projektlaufzeit während der Projektdurchführung und nach Projektende Ziel: Prüfung der Qualität und Effektivität der Projekte Ziel: Prüfung, ob Projekt regelkonform abgewickelt wird/wurde (inkl. Finanzen) • bei als gefährdet eingestuften Projekten → auch Risikomonitoring 2 Arten: • keine Belegprüfung • Belegprüfungen → Belege werden postalisch Vorab Abfrage der Termine Ihrer einzelnen angefordert Projektaktivitäten (Monitoring/Audit during • Vor-Ort-Prüfungen → Besuch des Audit-Teams action) Durch Audit-Team Durch SP/CP Team 74
SP CP Prüfungen IV Welche abrechnungsrelevanten Dokumente sollten aufbewahrt werden? Informationen zu notwendigen Nachweisen für die einzelnen Kostenarten→ Anhang III zur Finanzhilfevereinbarung, sowie „Anleitung zur Belegprüfung“, (s. Downloadcenter) Dokumente, die Einnahmen und Ausgaben des Projektes in seiner gesamten Laufzeit identifizieren lassen Mittelüberweisungen an Partner oder ggf. an Teilnehmer Nachweis einer formellen Bindung der projektbeteiligten Einrichtungen mit den Geförderten → Arbeitsvertrag bzw. Bestätigung der Personalabteilung über das Arbeitsverhältnis (bei Partnereinrichtungen auf Englisch) 75
SP CP Prüfungen V- Intellectual Outputs - Belege Timesheets → Abrechnung auf Basis von Tagen (keine Stunden) Unterzeichnung: ausführender Mitarbeiter sowie wenn möglich dessen Vorgesetzter Timesheets der Partnereinrichtungen →Kopien möglich WICHTIG: Nachweis formeller Bindung des Mitarbeiters mit der jeweiligen Einrichtung 76
Prüfungen VI- Intellectual Outputs – Belege II Nachweis der formalen Bindung der Mitarbeiter im Konsortium kann dargestellt werden durch: ➢Arbeitsverträge (beglaubigte Kopien) SP ➢Gehaltsnachweise (pay rolls) ➢Belege der Funktion des Mitarbeiters auf der Website ➢bei ehrenamtlicher Mitarbeit: Vereinbarung über den Projekteinsatz des Mitarbeiters CP 77
Prüfungen VII - Exceptional Costs SP CP Welche Unterlagen müssen als Nachweis vorliegen? Originalrechnungen ➢ mit Angabe von Bezeichnung und Anschrift der rechnungsstellenden Organisation, Betrag, Währung und Datum der Rechnung Verträge/Vereinbarungen Unterlagen, die die geltende steuerliche Praxis der Partner im Falle von Aufträgen oder Abschreibungen belegen Abschreibungskosten ➢ Nachweis über Kauf, Anmietung oder Leasing der Ausrüstung mit Begründung, dass diese Kosten im Zeitraum nach Artikel I.2.2 der Finanzhilfevereinbarung anfallen und der Anteil der tatsächlichen Nutzung für die Zwecke des Projektes berücksichtigt werden kann. Reisekosten für notwendige teure Reisen ➢ einschließlich der Verwendung sauberer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel ➢ Zahlungsnachweis der Kosten auf der Grundlage von Rechnungen, auf denen der Name und die Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die Reiseroute ausgewiesen sind. 78
Erasmus+ Strategische Partnerschaften/Cooperation Partnerships - Kontakt Inhalt und Koordination Finanz- und Projektmanagement Beate Körner koerner@daad.de Eliza Friederichs friederichs@daad.de Leiterin Referat EU03 Rebecca Britta Schmidt bschmidt@daad.de Gottschalk-Behrend Gottschalk-Behrend@daad.de Teamleiterin Mirjam Horn m.horn@daad.de Lou Künzel kuenzel@daad.de Maria Kelantoni kelantoni@daad.de Referentin Elona König koenig@daad.de Felixa Wingen wingen@daad.de Referentin Anita Kucznierz-Jäger kucznierz@daad.de Gideon Liehr liehr@daad.de Vertragsnehmerforum SP: stratpartner-eu-koordinatoren@listserv.dfn.de Technische Fragen und Datenbanken: Vertragsnehmerforum CP: Sandra Eiringhaus eiringhaus@daad.de copartner-eu-koordinatoren@listserv.dfn.de Mathias Petz petz@daad.de 79
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit Erasmus+ National Agency Higher Education eu.daad.de DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service (DAAD) Kennedyallee 50 | 53175 Bonn www.daad.de
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