ERASMUS+ STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION PARTNERSHIPS - Online-Seminar Projektmanagement Bonn, 02.06.2022

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ERASMUS+ STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION PARTNERSHIPS - Online-Seminar Projektmanagement Bonn, 02.06.2022
ERASMUS+ STRATEGISCHE
PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION
PARTNERSHIPS
      Online-Seminar Projektmanagement

      Bonn, 02.06.2022
      10-12 Uhr
ERASMUS+ STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN/COOPERATION PARTNERSHIPS - Online-Seminar Projektmanagement Bonn, 02.06.2022
Einführung - Überblick
• Begrüßung, Unterschiede SP/CP
• Änderungsanträge und anzeigepflichtige Änderungsmitteilungen
• Finanzen
• Durchführungsfragen - Corona-Pandemie (u. a. neue Regelungen zu Force Majeure)
• Wichtige Hinweise zur Berichterstellung
• Evaluation
• Monitoring und Audit

             SP                    CP

                                                                                   2
Änderungsanträge I
   • Verlängerung der Projektlaufzeit
   • Grundlegende Änderungen im Arbeitsplan
   • Änderung in der Zusammensetzung des Projektkonsortiums (bitte Handreichung „Veränderung
       eines Konsortiums“ beachten)
Schriftlicher Antrag an die NA DAAD ggf. mit entsprechendem Formular erforderlich (s. Download-
Center): https://eu.daad.de/downloadcenter/de/
   • Budgetverschiebungen von mehr als 20% in Verbindung mit Änderungen im Arbeitsplan (nur SP)
     - formloser Antrag
   • Budgetverschiebungen von mehr als 30% in Verbindung mit Änderungen im Arbeitsplan (bei
     bestimmten Budgetkategorien, nur CP) - formloser Antrag

                                                                                                  3
Änderungsanträge II

WICHTIG!
Änderungsanträge müssen in angemessener Zeit vor dem Änderungsereignis und in allen Fällen immer
spätestens 1 Monat vor dem offiziellen Projektende der NA DAAD vorliegen!
→ s. Vertrag, Anhang I (Allg. Bedingungen), Art. II.13.3

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Änderungsmitteilungen – koordinierende Einrichtung I
Anzeigepflichtige vertragsrelevante Änderungen:
   • Änderung von Daten zur Finanzhilfevereinbarung (Name der koordinierenden Institution)
   • Änderung innerhalb der koordinierenden Einrichtung
      - Änderung des Projektverantwortlichen
      - Wechsel des Vertreters des Projektverantwortlichen
      - Wechsel des rechtlichen Vertreters der koordinierenden Einrichtung
         → Aktualisierung im Teilnehmerportal ORS
           (Organisation Registration System) der EU-KOMM erforderlich
       - Änderung der Bankverbindung

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Änderungsmitteilungen – koordinierende Einrichtung II
Alle anzeigenpflichtigen Vertragsänderungen sind immer schriftlich bei der NA DAAD zu melden
ACHTUNG:
Bei Änderung des Projektverantwortlichen (Wechsel bzw. Weggang des Projektverantwortlichen)
→ Ernennung eines neuen Projektverantwortlichen an der koordinierenden Einrichtung notwendig
→ Mitnahme des Projektes an die neue Einrichtung nicht möglich
GRUND: Es handelt sich um ein Projekt der Einrichtung und nicht einer einzelnen Person

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Änderungsmitteilungen - Partnereinrichtung

   Änderung der Daten der Partnereinrichtung
   • Wechsel des Ansprechpartners
   • Wechsel des rechtlichen Vertreters der Partnereinrichtung

Eine Mitteilung an die NA DAAD mit den entsprechenden Formularen nötig:
Downloadcenter – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

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Änderung der koordinierenden Einrichtung

Es ist in keinem Fall möglich, die Koordination eines Projektes an
eine andere Partnereinrichtung oder in ein anderes Land
abzugeben.

                                                                     8
Änderungsmitteilungen - Formulare

Bitte bei anzeigepflichtigen Vertragsänderungen immer die „Erklärung der
koordinierenden Einrichtung“ als Deckblatt einreichen
→Unterschrift des rechtlichen Vertreters Ihrer Einrichtung (Legal
 Representative) notwendig

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Änderungsmitteilungen – SP-Formulare

                                       SP

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Änderungsmitteilungen – CP-Formulare

                                       CP

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Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA203
Programme Guide (EN), S. 108

einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 36 Monate auf Antrag möglich
   - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung
   - das Projekt muss spätestens am 31.08.2023 beendet sein

Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem
Projektende bei NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative)

                                                                    SP

                                                                                       12
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA203
(verschiedene Modelle)

24-monatige Projekte: 01.09.2020 – 31.08.2022; Verlängerung um 6 Monate bis 28.02.2023 möglich
(Dauer: 30 Monate)
30-monatige Projekte: 01.09.2020 – 28.02.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.08.2023 möglich
(Dauer: 36 Monate)
32-monatige Projekte: 01.09.2020 – 30.04.2023; Verlängerung um 4 Monate bis 31.08.2023 möglich
(Dauer: 36 Monate)
34-monatige Projekte: 01.09.2020 – 30.06.2023; Verlängerung um 2 Monate bis 31.08.2023 möglich
(Dauer: 36 Monate)

                                                                           SP

                                                                                                 13
Verlängerung der Projektlaufzeit – Call 2020/KA226
Programme Guide (EN), S. 119

einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 30 Monate auf Antrag in Ausnahmefällen
möglich
  - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung
  - das Projekt muss spätestens am 31.12.2023 beendet sein

Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem Projektende bei
NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative)

                                                                                SP

                                                                                                       14
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2020/KA226
(verschiedene Modelle)

20-monatige Projekte: 01.06.2021 – 31.01.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.07.2023 möglich
(Dauer: 26 Monate)
24-monatige Projekte: 01.03.2021 – 28.02.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 31.08.2023 möglich
(Dauer: 30 Monate)
24-monatige Projekte: 30.06.2021 – 30.06.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 30.12.2023 möglich
(Dauer: 30 Monate)

                                                                SP

                                                                                                 15
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2021/KA220
Programme Guide (EN), S. 178

einmalige Verlängerung um max. 6 Monate auf maximal 36 Monate auf Antrag möglich
  - kostenneutral, d.h. keine Auswirkung auf die Gesamtförderung
  - das Projekt muss spätestens am 27.02.2025 abgeschlossen sein
Eingang eines formlosen Antrags bis spätestens 1 Monat vor ursprünglich festgelegtem Projektende bei
NA DAAD per Post (Unterschrift des Legal Representative)

                                                                               CP

                                                                                                       16
Verlängerung der Projektlaufzeit - Call 2021/KA220
(verschiedene Modelle)

24-monatige Projekte: 01.11.2021 – 31.10.2023; Verlängerung um 6 Monate bis 30.04.2024 möglich
(Dauer: 40 Monate)
24-monatige Projekte: 28.02.2022 – 27.02.2024; Verlängerung um 6 Monate bis 28.08.2024 möglich
(Dauer: 30 Monate)
30-monatige Projekte: 01.02.2022 – 31.07.2024; Verlängerung um 6 Monate bis 31.01.2025 möglich
(Dauer: 36 Monate)
34-monatige Projekte: 01.02.2022 – 30.11.2024; Verlängerung um 2 Monate bis 31.01.2025 möglich
(Dauer: 36 Monate)

                                                                             CP

                                                                                                 17
Sie haben jetzt die Möglichkeit, Fragen zu diesem
       Teil des Online-Seminars zu stellen!
   Auf Fragen zur Projektdurchführung unter
   Coronabedingungen gehen wir später ein.

                                                    18
Finanzen – Mittelverwaltung                               SP     CP

• alle bewilligten Maßnahmen müssen bis Projektende
  abgeschlossen werden

• förderbar sind nur Kosten, die zuvor bewilligt wurden und im
  Projektförderzeitraum entstanden sind (Rechnungsdatum!)

                                                                      19
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln I                                       SP

• Mittelübertragung aus jeder Budgetkategorie möglich (Ausnahme: Unterstützung
  bei besonderem Bedarf)
• unzulässig: Aufstockung von „Projektmanagement und -durchführung“ sowie
  „Exceptional Costs“

                                                                                      20
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln II                               SP

• Mittelübertragung bis zu 20%: keine Genehmigung der NA DAAD notwendig
   ➢ Übertragungen dürfen keine der betroffenen Budgetkategorien um
     mehr als 20% verringern oder erhöhen
• Mittelübertragung über 20%: vorherige Genehmigung der NA DAAD
  notwendig
   ➢ Antrag auf Mittelübertragung unterzeichnet von dem/der
       Projektverantwortlichen der koordinierenden Einrichtung
   ➢ Eingang NA DAAD: spätestens 1 Monat vor Projektende
WICHTIG: Voraussetzung ist, dass die Projektziele gewahrt bleiben!

                                                                               21
Finanzen - Übertragung von Fördermitteln III                                   SP
Beispiel:
Budgetkategorie                          Bewilligte Summe
Länderübergreifende Projekttreffen (TPM) 18.000,- €
Qualitativ hochwertige Produkte (IO)     130.000,- €

Zur Erstellung der IO werden weniger Arbeitstage benötigt
   ➢ Wunsch: Aufstocken von länderübergreifenden Projekttreffen
Vorgehensweise:
Weder die Ausgangs- noch die Zielkategorie dürfen um mehr als 20% verringert
oder erhöht werden. Daher können hier nur 3.600,- € (20% von 18.000,- €) aus
den IO zu den Länderübergreifenden Projekttreffen verschoben werden.
WICHTIG: Mittelübertragungen werden regulär ins MT+ eingepflegt. Es gibt
keinen gesonderten Vorgang!

                                                                                    22
Mittelübertragung                                                                            CP

• In allen Budgetkategorien (außer PM und EC) dürfen Mittel beliebig erhöht werden
   ➢ aber: beachten Sie bitte allgemeine maximale Förderbeträge (z. B. 30.000,- € für MEs)
• Mittelübertragungen bis zu den vorgegebenen Grenzwerten benötigen keine Genehmigung der NA
  DAAD
• Mittelübertragungen über die Grenzwerte hinaus benötigen eine vorherige Genehmigung der NA
  DAAD
   ➢ Antrag auf Mittelübertragung ist von dem/der Projektverantwortlichen zu unterzeichnen und
     muss spätestens 1 Monat vor Projektende bei der NA DAAD eintreffen
WICHTIG: Voraussetzung ist, dass die Projektziele gewahrt bleiben!

                                                                                                  23
24
Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

                                  25
Länderübergreifende Projekttreffen I                                                       SP

• Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten für kürzere Planungstreffen, die der Projektorganisation
  dienen
• Ort: Länder der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen (Projekt- und Partnerländer) und Standorte
  der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg, Den Haag)
• förderbar: ausschließlich Personal der Konsortialpartner
• virtuelle Projekttreffen: alle anfallenden Kosten müssen aus der Budgetkategorie „Projektmanagement
  und -durchführung“ gezahlt werden
   ➢ keine Förderung über die Budgetkategorie „Länderübergreifende Projekttreffen“

                                                                                                        26
Länderübergreifende Projekttreffen I                                     CP

Die auf Folie 11 genannten Bestimmungen gelten auch für die Cooperation Partnerships,
außer dass TPMs neben Ländern der am Projekt teilnehmenden Einrichtungen (Projekt-
und Partnerländer) und an Standorten der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt,
Luxemburg, Straßburg, Den Haag), auch an den Standorten von assoziierten Partnern
stattfinden können.

                                                                                        27
Länderübergreifende Projekttreffen II                                      SP           CP

• Förderung in Form von Stückkostensätzen basierend auf Reisedistanz
• Start: Standort der entsendenden Einrichtung
• Ziel: Standort der aufnehmenden Einrichtung
• Berechnung: „Distance Band“ der EU-Kommission (ONE WAY Berechnung)
   ➢ Benutzen Sie den „Distance Calculator“ der EC:
     https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en
• Entfernung: 100 – 1999 km = 575 €/Person x Treffen
               ab 2000 km = 760 €/Person x Treffen

WICHTIG: Personal der ausrichtenden Organisation erhält keinen finanziellen Zuschuss!

                                                                                             28
SP   CP
Länderübergreifende Projekttreffen III
Welche Belege müssen als Teilnahmenachweis aufbewahrt werden?

ENTWEDER
•   durch aufnehmende Einrichtung unterzeichnete Anwesenheitsliste
    ➢ Bezeichnung, Datum und Ort des länderübergreifenden Projekttreffens
    ➢ für alle Teilnehmenden: Name und Unterschrift der Person, Bezeichnung und
        Anschrift der jeweils entsendenden Einrichtung
ODER
•   einzelne Teilnahmebescheinigungen
    ➢ Namen der Teilnehmenden, Name und Adresse der entsendenden Einrichtung,
      Zweck der Aktivität im Ausland, Anfangs- und Enddatum, Ort der Aktivität
•   detaillierte Agenda, verwendete/verteilte Dokumente

                                                                                            29
Länderübergreifende Projekttreffen IV                                                SP             CP

Wie erfolgt die Abrechnung?
• zuvor bewilligte Stückkostensätze
   ➢ falls ein anderer Standort als Start und/oder Ziel angegeben wird und sich das Distance Band
     ändert, so muss dies explizit begründet und bei der NA DAAD angekündigt werden
WICHTIG: Abrechnungsrelevante Unterlagen müssen nicht bei der NA DAAD eingereicht werden
   ➢ Vorlage nur bei Audit

                                                                                                         30
Intellectual Outputs/Project Results I                                                     SP                CP
•   Personalkosten, die für die Erstellung von substanziellen Projektergebnissen („tangible results“) anhand der
    erbrachten Tätigkeit abgerechnet werden können
•   Keine Project Results sind:
    Face-to-face trainings, Werbematerialien, Zwischen-, Fortschritts- und Abschlussberichte, Newsletter,
    Pressekonferenzen, Vorbereitung von Konferenzen, allgemeine Projektwebseiten, Informationsmails, usw.
    → hier: Finanzierung aus den PM-Mitteln

Wie wird der Zuschuss berechnet?
•   anzuwendender Stückkostensatz gemäß Anhang IV zur FHV je nach Personalkategorie und Land des
    Zuschussempfängers wird mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert
•   Beispiele:
    ➢ 1 Teacher/Researcher aus BE hat 10 Arbeitstage geleistet: 10 x 214,- € = 2.140,- €
    ➢ 1 Teacher/Researcher aus PL hat 10 Arbeitstage geleistet: 10 x 74,- € = 740,- €
WICHTIG: Eine Personalkategorie richtet sich nicht nach dem beruflichen Profil einer Person, sondern nach
den Aufgaben, die diese Person im Rahmen der Project Results ausübt!

                                                                                                                   31
Intellectual Outputs/Project Results II                                           SP            CP

Welche Belege müssen aufbewahrt werden?
• Nachweis des Zeitaufwands des Personals:
  ➢ Arbeitszeitabrechnung („timesheet“) mit Name, Personalkategorie, Einrichtung, Daten, Anzahl der
     Arbeitstage, Unterschriften: ausführende Person + vorgesetzte Person
• Nachweis des Arbeitsverhältnisses zwischen der abgerechneten Person und Zuschussempfänger
  (formale Bindung zwischen der Organisation und den jeweils Mitarbeitenden)
WICHTIG: keine Werk- und Dienstverträge!
• Nachweis der erarbeiteten substanziellen Projektergebnisse
• Hochladen auf der Erasmus+ Project Results Platform (Frist: Abschlussbericht)

                                                                                                      32
Intellectual Outputs/Project Results III                                         SP           CP

Wer gilt als ‚Personal‘?
• ehrenamtlich oder beruflich angestellte Personen, die …
    ➢ …in der allgemeinen Bildung tätig sind
    ➢ …in der beruflichen Bildung tätig sind
    ➢ …in Angeboten des nicht formalen Lernens tätig sind
• Beispiele: Dozierende im Hochschulbereich, Lehrkräfte, Ausbildende, Schulleitungspersonal
  und nicht-pädagogisches Personal (kein externes Personal für Übersetzungs- oder
  Webdesignarbeiten, etc.)
WICHTIG: Es muss sich stets um Personal der Konsortialeinrichtungen handeln!

                                                                                                   33
Fragen zu den Intellectual Outputs /                                            SP              CP
Project Results
• Können Personalkosten für Manager und Administrative Staff innerhalb dieser Budgetkategorie
  abgerechnet werden?

• Können Aufgaben in Zusammenhang mit dem Erstellen eines Intellectual Outputs/Project Results im
  Rahmen eines Untervertrages an externe Dienstleister vergeben werden und die entstandenen Kosten
  aus dieser Budgetkategorie abgerechnet werden?

• Muss ein Arbeitsvertrag als Nachweis der formalen Bindung bei einem Audit vorgelegt werden?

                                                                                                     34
SP               CP
Multiplikatorenveranstaltungen I
• physische und virtuelle Veranstaltungen zur Verbreitung der Intellectual Outputs

• zulässige Durchführungsorte:
   ➢ in den Ländern der Projektpartner sowie assoziierter Partner
   ➢ an Standorten der EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag)

• außerdem muss zumindest ein Teilergebnis zu den bewilligten IOs vorgestellt werden
   ➢ MEs dürfen nicht dazu genutzt werden, nur ein allgemeines Projektkonzept zu bewerben

                                                                                                       35
SP               CP
Multiplikatorenveranstaltungen II
• Berechnung des Zuschusses:
  Anzahl der externen Teilnehmenden anderer Organisationen (nicht Konsortialeinrichtungen!) wird
  multipliziert mit der anzuwenden Pauschale gemäß Anhang IV (bzw. Anhang VI für virtuelle MEs)
• max. 30.000 € / Projekt bei physischen Aktivitäten
   ➢ lokale Teilnehmende: 100 €
   ➢ internationale Teilnehmende: 200 €
• max. 5.000 € / Projekt bei virtuellen Aktivitäten
   ➢ 15 € x teilnehmende Person
WICHTIG: Nur die ausrichtende Einrichtung erhält einen finanziellen Zuschuss für die Organisation der
Tagung. Es dürfen nur EXTERNE Tagungsteilnehmer abgerechnet werden!

                                                                                                        36
SP     CP
Multiplikatorenveranstaltungen III
Welche Belege müssen aufbewahrt werden?
• Teilnahmenachweis: durch Teilnehmende und aufnehmende/ausrichtende Einrichtung
  unterschriebene Teilnahmeliste
   ➢ Name, Datum/Ort der Veranstaltung
   ➢ Name, E-Mail-Adresse und Unterschrift der Teilnehmenden
   ➢ Name und Anschrift der entsendenden Einrichtung
• ausführliche Tagesordnung inkl. aller verwendeter/verteilter Unterlagen

                                                                                        37
Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

                                  38
Learning, Teaching and Training Activities I                                                       SP

                                                                                                        CP
Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten für:
•   Lehrende
•   Verwaltungspersonal
•   Weiteres Personal der Partnereinrichtungen
•   Externe Experten / Invited Teachers
•   Studierende

Durchführungsorte:
•   in Ländern der Konsortialeinrichtungen + assoziierter Partnereinrichtungen (gilt nur für CP)
•   an Standorten von EU-Institutionen (Brüssel, Frankfurt, Luxemburg, Straßburg und Den Haag)

                                                                                                             39
Learning, Teaching and Training Activities II                                             SP
Travel support
•     Stückkostensätze errechnen sich anhand der Entfernung

    Travel Distance    Standard Travel
    10 - 99 km         20 Euro
    100 - 499 km       180 Euro
    500 – 1.999 km     275 Euro
    2.000 – 2.999 km   360 Euro
    3.000 – 3.999 km   530 Euro
    4.000 – 7.999 km   820 Euro
    8.000+ km          1.500 Euro
Wie errechne ich die richtige Pauschale?
•     Direkte Entfernung zwischen entsendender Organisation und Ausführungsort
      ➢ Benutzen Sie den „Distance Calculator“ der EC:
          https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/distance-calculator_en

                                                                                               40
Learning, Teaching and Training Activities II
                                                                                  CP
Travel support
• Stückkostensätze errechnen sich anhand der Entfernung und Veranstaltungsdauer
   ➢ Zusätzliche Unterstützung für Nutzung von „grünen“ Transportmitteln

  Travel distance       Standard travel       Green travel
  0 - 99 km             23 Euro
  100 - 499 km          180 Euro              210 Euro
  500 - 1999 km         275 Euro              320 Euro
  2000 – 2999 km        360 Euro              410 Euro
  3000 – 3999 km        530 Euro              610 Euro
  4000 – 7999 km        820 Euro

                                                                                       41
Learning, Teaching and Training Activities III                                                 SP
                                                          ✓ förderbar ist in den meisten
Individual Support                                          Formaten eine Laufzeit von bis
                                                            zu 60 Tagen
•   Stückkosten bis zum 14. Tag der Aktivität:            ✓ zusätzlich jeweils 1 Tag für An-
    ➢ Mitarbeiter: 106 Euro                                 und Abreise
    ➢ Studierende: 58 Euro
•   ab dem 15. Tag: 70% (Mitarbeiter 74 Euro; Studierende: 42 Euro)

WICHTIG: Die Mindestteilnahmedauer muss stets eingehalten werden!
    ➢ Short term joint staff training events: 3 Tage
    ➢ Intensive Study Programmes: 5 Tage (Learners); 1 Tag (Teachers)
    ➢ Blended mobility for learners: 5 Tage
    ➢ Long term teaching or training assignments: 2 Monate

                                                                                                    42
Learning, Teaching and Training Activities III
                                                                                               CP

Die gleichen Bestimmungen für SP von Folie 42 gelten auch für CP, jedoch mit der Einschränkung, dass es
keine verschiedenen Formate wie z. B. Short term joint staff training events gibt und somit auch keine
Mindestteilnahmedauer für die Teilnehmenden.

                                                                                                          43
Learning, Teaching and Training Activities IV                                                SP

Linguistic Support                                                                                  CP
• Zuschüsse zur Verbesserung der Sprachkenntnisse (Erlernen der im Unterricht oder bei der Arbeit
  verwendete Sprache)
   ➢ ausschließlich für Aktivitäten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten
   ➢ Kann nur abgerechnet werden, wenn ursprünglich bewilligt
   ➢ Stückkostensätze in Höhe von 150 € pro Person

                                                                                                         44
Inclusion support                                                                      CP

• zusätzliche Förderung für sozial benachteiligte Personen („people with fewer opportunities“)
  in der Budgetkategorie Learning/Teaching/Training Activities

Definition gemäß Programme Guide S. 321:
People with fewer opportunities means people who, for economic, social, cultural,
geographical or health reasons, a migrant background, or for reasons such as disability and
educational difficulties or for any other reasons, including those that can give rise to
discrimination under article 21 of the Charter of Fundamental rights of the European Union,
face obstacles that prevent them from having effective access to opportunities under the
programme.

                                                                                                 45
Finanzen - Exceptional Costs I                                             SP

• bei Unterauftragsvergabe wie z. B. Übersetzungen, externes Audit, etc.
  ➢ nur 75% der tatsächlichen Kosten werden erstattet
• bei angeschafften Ausrüstungsgegenständen
   ➢ nur 75% der Abschreibungskosten werden erstattet
WICHTIG: Zeitraum der Abrechnung = Projektlaufzeit!
Beispiel
Projektdauer: 01.09.2019 – 31.08.2022
Anschaffung: 01.07.2022
    ➢ nur 75% der Abschreibungskosten für 2 Monate (01.07. – 31.08.2022)
       werden anerkannt

                                                                                46
Finanzen - Exceptional Costs I                                       CP
• bei Unterauftragsvergabe wie z. B. Übersetzungen, externes Audit
➢ nur 80% der tatsächlichen Kosten werden erstattet

• bei angeschafften Ausrüstungsgegenständen
➢ nur 80% der Abschreibungskosten werden erstattet

• Hohe Reisekosten von Teilnehmenden durch die Nutzung von
  umweltfreundlichen Transportmitteln
➢ nur 80% der tatsächlichen Kosten werden erstattet

WICHTIG: Zeitraum der Abrechnung = Projektlaufzeit!

                                                                          47
Finanzen - Exceptional Costs II                                       SP      CP

Wann muss eine Anschaffung abgeschrieben werden?
• immer bei einem Anschaffungswert > 800,- EUR
• bei einem Anschaffungswert < 800,- EUR grundsätzlich keine Abschreibung,
  sofern die Anschaffungen als Geringwertige Wirtschaftsgütern (GWG) gelten
ABER
• gelten Anschaffungen < 800,- € nicht als GWG
➢ sind diese abschreibungspflichtig

                                                                                   48
Finanzen - Exceptional Costs III                                       SP            CP

Die Zuordnung zu GWG ist steuerrechtlich geregelt:
• GWG müssen beweglich, abnutzbar sowie selbständig nutzbar sein
   ➢ Computer sind GWG, Computermäuse nicht
• bitte die Finanzabteilung der betroffenen Einrichtung hinsichtlich der geltenden
  Vorgaben kontaktieren
• Wert der Anschaffung = Netto und nach Abzug aller Vergünstigungen (z. B.
  Skonto)
• bei Anschaffungen in Ländern der Projektpartner
   ➢ bitte steuerrechtliche Gesetze des jeweiligen Landes beachten

                                                                                          49
Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

                                  50
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

 Addendum VI
 „force majeure“
 Projektverlängerung/-aussetzung
 Abrechnungsmodalitäten
 Mittelübertragung
 FAQs und Leitfaden für KA2 zu Corona

                                        51
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

                           Das Addendum VI
                     Mit der Finanzhilfevereinbarung enthalten

 Es enthält Abrechnungsmodalitäten für:

        Virtuelle                              Mittelver-
       Aktivitäten                            schiebungen

                                                                 52
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

        „force majeure“ – Regelung (höhere Gewalt)

 In Fällen, die durch das Addendum VI adressiert sind, findet 'force majeure' bezüglich
 der Corona-Pandemie keine Anwendung mehr.

 Hinweis:
 Eventuelle Corona bedingte Ausfälle müssen bereits bei der Planung berücksichtigt
 werden. Bitte beachten Sie daher die Stornierungsvorgaben bei
 Buchungen/Reservierungen.

                                                                                          53
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung

Grundsätzlich soll das Projekt so umgesetzt werden, wie ursprünglich geplant.

Aufgrund von Problemen in der Projektumsetzung während der Corona Pandemie kann entweder
eine Projektverlängerung oder eine Projektaussetzung bei der NA beantragt
werden.

                                                                                           54
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung
                                                                Projektverlängerungen sind
                                                                immer kostenneutral

  Projektverlängerung KA203 Projekte:
  Erhöhung von max. 6 auf bis max. 12 Monate (Projektende spätestens 31.12.2023 des
  jeweiligen Jahres)
  Die Projektlaufzeit darf die Förderdauer von 36 Monaten nicht überschreiten.

  Projektverlängerung KA226
  -eine Überschreitung max. Förderdauer von 24 Monaten grundsätzlich nicht möglich*

  *In begründeten Ausnahmefällen (Gefährdung des Gesamterfolg des Projekts
  bzw. der geplanten Outputs) eine Verlängerung um max. 6 Monate bei KA226
  nach Einzelfallprüfung durch NA DAAD möglich

                                                                                             55
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie - Verlängerung
                                                                         CP

   KA220 Call 2021:
   Es sind keine gesonderten Regelungen für eine Verlängerung aufgrund
   der Corona Pandemie vorgesehen.

                                                                              56
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

                             Learning-
                           Teaching and
                             Training-
  Transnational              Activities
     Project                                  Multiplier
    Meetings                                   Events

                  • Virtuelle Aktivitäten ✓
                  • Hybrid Aktivitäten ✓

                                                           57
Durchführungsfragen – Corona Pandemie

   LTT-Aktivitäten (KA203 und KA226)

   Virtuelle, hybride oder physische Durchführung der Aktivitäten
                                                                    LTT-Aktivitäten (KA220)
   KA203 und KA226
                                                                    •   Virtuelle, hybride oder physische
   Die Mindestlaufzeit nach PG muss eingehalten werden.
                                                                        Durchführung der Aktivitäten
   Die Aktivität muss zeitlich zusammenhängenden stattfinden.       •   Keine Mindestlaufzeit im Programme
   Entsprechende Abrechnung im MT+                                      Guide vorgegeben
                                                                    •   Entsprechende Abrechnung im BM

   Für die Calls 2020 gilt:
   Short-term joint staff training events: mind. 3 Tage
   Intensive Study Programmes (Studierende): mind. 5 Tage
   Blended mobility of pupils, learners and young people
   (Studierende): mind. 5 Tage
   Dozenten: mind. 1 Tag

                                                                                                             58
Übersicht Abrechnungsmodalitäten virtuelle Veranstaltungen des Projekts während COVID-19

     Aktivitäten   Abrechnungsmodalitäten „virtuelle                Belege
                   Aktivitäten“ unter COVID-19

     Transnation Alle anfallenden Kosten sind aus                   n/a
     al Project  Budgetkategorie „Projektmanagement und -
     Meetings    Durchführung“ abzudecken. Kein Anspruch auf
                   Abrechnung der ursprünglich bewilligter Mittel
     LTT-          Reisekosten: keine Erstattung                    Siehe Addendum VI, Seite 3
     Aktivitäten
                   Aufenthaltskosten: 15% des Stückkostensatzes x
                   Anzahl der Teilnehmer
     Multipier     15% des Stückkostensatzes für nationale          Siehe Addendum VI, Seite 2
     Events        Teilnehmer (anwendbar auf nationale und
                   internationale Teilnehmer) bis max. 5.000,- €
                   über die Gesamtdauer des Projekts

                                                                                                 59
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

Wie werden hybride Aktivitäten im MT+ abgerechnet?

LTTAs: Wenn Sie die Teilnehmer eintragen, haben Sie die Möglichkeit zwischen
‚Virtual‘ und ‚Physical‘ auszuwählen

                                                                               60
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

Multiplier Events:
1.   Teilnehmende vor Ort anlegen
2.   In der Aktivität unter Budget eine neue Bearbeitungszeile erstellen und hier dann die virtuell
     teilnehmenden Personen eintragen.

                                                                                                      61
Mittelübertragung – Addendum VI

• Ermöglicht Mittelübertragungen bis zu 60%
• Ab dem 1. Oktober 2021 Antrag auf Mittelübertragung über 20% formlos per E-Mail
  an die NA DAAD notwendig

Voraussetzung: Aufgrund von Covid-19 mussten ursprünglich physische
Veranstaltungen in einem virtuellen Format umgewandelt werden, um die
Projektumsetzung zu verfolgen.

Übertragung aus den Budgetkategorien TPM, ME, LTTA und EC
in alle Kategorien mit Ausnahme von Projektmanagement und Exceptional Costs.

                                                                                    62
Durchführungsfragen – Addendum VI

Sonderbedingungen für Mittelverschiebungen in Exceptional Costs:
➢ nur für Finanzierung von Kauf bzw. Anmietung von Gegenständen
  sowie Dienstleistungen zur Durchführung virtueller Aktivitäten
  aufgrund von Covid-19
➢ Übertragung von maximal 10% aus anderen Kategorien
➢ Erstattung von 75% der realen Kosten bzw. Abschreibungskosten
➢ auch möglich, wenn ursprünglich keine EC beantragt wurden

                                                                   63
Durchführungsfragen – Corona-Pandemie

FAQ für KA2
Fragen zur Projektdurchführung:
   FAQs SP Corona-Krise

Leitfaden für KA2
Umgang mit den Projekten und Aktivitäten während der Corona Pandemie:
   wird nachgetragen

                                                                        64
Die Berichte - gut zu Wissen! 

                                    Befüllen der
                                     Abschnitte               Gutachten
        Projektseite

                                                                                Fortschritts
                                                                                  -bericht

                                                   Berichte
    Projektziel
                                                                     Entwicklungs
                                                                        -stand
                       Eingefügte
                         Links                      TPM

                                                                                               65
Ihre Fragen -
chatten Sie mit uns!

                       66
Teilen und bewerben – das Follow-up

Erasmus+ Leitfaden:

- Evaluation der Aktivitäten und deren Wirkungen auf
  verschiedenen Ebenen
- Teilen und Nutzung der Projektresultate

                                                       67
Follow-up
 Evaluation
 - Auswertung einzelner Aktivitäten (= Teilevaluierung des Gesamtprojektes)
 - Evaluation der gesamten Partnerschaft
 - Standardisierten Evaluationsprozess gemeinsam festlegen
 - Stetige Überprüfung, ggf. Weiterentwicklung, des Evaluierungskonzepts,
   Hinweise im Gutachten zum Antrag einbeziehen!
 - Überprüfung und Weiterentwicklung der Indikatoren zur quantitativen und
   qualitativen Erfolgsmessung

                                                                              68
Follow-up
 - Evaluation als stetiger Soll-Ist-Vergleich
 - Aufbau der Resultate aufeinander
 - Ergebnisse der Kombination verschiedener durchgeführter Projektaktivitäten
 - Nachträgliche Ergänzungen oder Neuerungen?
 - Welche unmittelbaren und übergeordneten Ziele sollen weiterverfolgt werden?
 - Was wird in die Curricula der Partner integriert?
 - Was soll / kann verstetigt werden?
 …..

                                                                                 69
Follow up
• Starten die Verbreitungsaktivitäten ab Projektbeginn?
• Beteiligen sich alle Partner an der Verbreitung?
• Sind die geplanten Verbreitungsaktivitäten effektiv?
• Verbreitungsstrategie gemeinsam weiterentwickeln
• Projekt-Webseite??

                                                          70
Follow up

Was wird nach der Projektlaufzeit aus den Ergebnissen?
• Wird die Integration von Resultaten
  in die sonstige Arbeit der Partnerorganisationen systematisch weiterverfolgt?
• Wird ein Wirkungspotential auf Teilnehmer, Organisationen und Communities
  fortwährend ermittelt?
• Soll die Nutzung der Resultate auf verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national,
  europäisch) erfolgen?
• Werden die Ergebnisse durch freie Lizenzen offen zugänglich oder nur eingeschränkt
  zugänglich sein?

                                                                                        71
Prüfungen I                       SP   CP

                 Auditbesuche

              Monitoringbesuche

              Webseitenmonitoring

                                            72
Prüfungen II                                                        SP   CP

       WEBSEITEN-MONITORINGS
       Alle Projekte während der Projektlaufzeit
       Ziel: Prüfung der Einhaltung der Vorgaben zur Sichtbarkeit der
       Förderung und weitere Empfehlungen zur optimalen Darstellung
       Ihres Projekts und dessen Ergebnissen
       Durch SP/CP Team

                                                                              73
Prüfungen III                                                                SP               CP

MONITORINGS                                         AUDITS

während der Projektlaufzeit                         während der Projektdurchführung und nach
                                                    Projektende
Ziel: Prüfung der Qualität und Effektivität der
Projekte                                            Ziel: Prüfung, ob Projekt regelkonform
                                                    abgewickelt wird/wurde (inkl. Finanzen)
• bei als gefährdet eingestuften Projekten → auch
  Risikomonitoring                                  2 Arten:
• keine Belegprüfung
                                                    • Belegprüfungen → Belege werden postalisch
Vorab Abfrage der Termine Ihrer einzelnen             angefordert
Projektaktivitäten (Monitoring/Audit during         • Vor-Ort-Prüfungen → Besuch des Audit-Teams
action)                                             Durch Audit-Team
Durch SP/CP Team

                                                                                                   74
SP    CP
Prüfungen IV

   Welche abrechnungsrelevanten Dokumente sollten aufbewahrt werden?
   Informationen zu notwendigen Nachweisen für die einzelnen Kostenarten→
   Anhang III zur Finanzhilfevereinbarung, sowie „Anleitung zur Belegprüfung“, (s.
   Downloadcenter)
   Dokumente, die Einnahmen und Ausgaben des Projektes in seiner gesamten
   Laufzeit identifizieren lassen
   Mittelüberweisungen an Partner oder ggf. an Teilnehmer
   Nachweis einer formellen Bindung der projektbeteiligten Einrichtungen mit den
   Geförderten → Arbeitsvertrag bzw. Bestätigung der Personalabteilung über das
   Arbeitsverhältnis (bei Partnereinrichtungen auf Englisch)

                                                                                          75
SP           CP
Prüfungen V- Intellectual Outputs - Belege

    Timesheets → Abrechnung auf Basis von Tagen (keine Stunden)
    Unterzeichnung: ausführender Mitarbeiter sowie wenn möglich dessen Vorgesetzter
    Timesheets der Partnereinrichtungen →Kopien möglich
    WICHTIG: Nachweis formeller Bindung des Mitarbeiters
      mit der jeweiligen Einrichtung

                                                                                           76
Prüfungen VI- Intellectual Outputs – Belege II
     Nachweis der formalen Bindung der Mitarbeiter im Konsortium kann dargestellt
     werden durch:

     ➢Arbeitsverträge (beglaubigte Kopien)                                          SP
     ➢Gehaltsnachweise (pay rolls)
     ➢Belege der Funktion des Mitarbeiters auf der Website
     ➢bei ehrenamtlicher Mitarbeit: Vereinbarung über den
      Projekteinsatz des Mitarbeiters                                               CP

                                                                                         77
Prüfungen VII - Exceptional Costs                                                     SP           CP

  Welche Unterlagen müssen als Nachweis vorliegen?
  Originalrechnungen
  ➢ mit Angabe von Bezeichnung und Anschrift der rechnungsstellenden Organisation, Betrag, Währung
    und Datum der Rechnung
  Verträge/Vereinbarungen
  Unterlagen, die die geltende steuerliche Praxis der Partner im Falle von Aufträgen oder
  Abschreibungen belegen
  Abschreibungskosten
  ➢ Nachweis über Kauf, Anmietung oder Leasing der Ausrüstung mit Begründung, dass diese Kosten im
    Zeitraum nach Artikel I.2.2 der Finanzhilfevereinbarung anfallen und der Anteil der tatsächlichen
    Nutzung für die Zwecke des Projektes berücksichtigt werden kann.
  Reisekosten für notwendige teure Reisen
  ➢ einschließlich der Verwendung sauberer, kohlenstoffärmerer Verkehrsmittel
  ➢ Zahlungsnachweis der Kosten auf der Grundlage von Rechnungen, auf denen der Name und die
    Anschrift des Rechnungsausstellers, der Betrag und die Währung, das Rechnungsdatum sowie die
    Reiseroute ausgewiesen sind.
                                                                                                        78
Erasmus+ Strategische Partnerschaften/Cooperation Partnerships -
Kontakt
Inhalt und Koordination                         Finanz- und Projektmanagement
Beate Körner      koerner@daad.de               Eliza Friederichs       friederichs@daad.de
Leiterin Referat EU03
                                                Rebecca
Britta Schmidt   bschmidt@daad.de               Gottschalk-Behrend      Gottschalk-Behrend@daad.de
Teamleiterin                                    Mirjam Horn             m.horn@daad.de
Lou Künzel       kuenzel@daad.de                Maria Kelantoni         kelantoni@daad.de
Referentin
                                                Elona König             koenig@daad.de
Felixa Wingen    wingen@daad.de
Referentin                                      Anita Kucznierz-Jäger   kucznierz@daad.de
                                                Gideon Liehr            liehr@daad.de
Vertragsnehmerforum SP:
stratpartner-eu-koordinatoren@listserv.dfn.de   Technische Fragen und Datenbanken:

Vertragsnehmerforum CP:                         Sandra Eiringhaus       eiringhaus@daad.de
copartner-eu-koordinatoren@listserv.dfn.de
                                                Mathias Petz            petz@daad.de

                                                                                                     79
Nationale Agentur für
Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit
Erasmus+ National Agency
Higher Education
eu.daad.de

DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service (DAAD)
Kennedyallee 50 | 53175 Bonn
www.daad.de
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