Ergebnisse der 244. Sitzung der KEK - Kommission zur Ermittlung der ...
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KEK-Pressemitteilung 03/2019 • Berlin, 09.04.2019 Ergebnisse der 244. Sitzung der KEK Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. Der Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms DFB-TV beantragt. Der DFB bietet im Internet kostenfrei Videobeiträge zu Sportevents an, die in der medialen Berichterstattung nur eine kleine Rolle spielen. Gezeigt werden u. a. Beiträge zu Fußballspielen der Allianz Frauen-Bundesliga, dem DFB- Pokal der Frauen, den Junioren-Bundesligen, den Junioren- Nationalmannschaften, DFB-Pressekonferenzen sowie sonstigen DFB- Veranstaltungen. Der Großteil der Videoinhalte wird zum Abruf bereitgestellt. Das Livestreaming-Angebot, für das die Rundfunk- zulassung beantragt wird, umfasst schwerpunktmäßig Fußballspiele, Pressekonferenzen und verschiedene einzelne Events (z. B. Beachsoccer). Die Livestreams werden über die Website des DFB (unter https://tv.dfb.de) sowie über Facebook und YouTube verbreitet. Der DFB ist die Vereinigung der Landesverbände, der Regionalverbände und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V., in denen Fußballsport betrieben wird. Aufbau und Struktur gleichen einer Pyramide: An ihrer Spitze steht die DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main, der als nächste Stufe die DFL sowie die fünf Regionalverbände Nord, West, Süd, Südwest und Nordost folgen. Die Regionalverbände setzen sich aus 21 Landesverbänden zusammen, die ihrerseits in Bezirke beziehungsweise Kreise gegliedert sind, denen wiederum die Vereine mit ihren Mitgliedern angeschlossen sind (aktuell 7.090.107 Personen, vgl. www.dfb.de/verbandsstruktur/mitglieder). Höchstes Gremium des DFB ist die als „Bundestag“ bezeichnete Versammlung, die u. a. Satzung und Ordnungen des DFB beschließt, sowie Vorstand und Präsidium wählt. Das Präsidium ist zuständig für die Erledigung des laufenden Geschäfts und repräsentiert den DFB. 1/5
Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH Die Betreiberin der Plattform 7TV, die 7TV Joint Venture GmbH, will künftig ein eigenes lineares Fernsehprogramm anbieten: Sie hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für ein fiktionales Fernsehspartenprogramm beantragt. Die Antragstellerin ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Medienkonzerne ProSiebenSat.1 Media SE und Discovery, Inc. Unmittelbar beteiligt sind die ProSiebenSat.1 Digital GmbH und die Discovery Communications Europe Ltd. mit jeweils 50 % der Anteile (s. Schaubild). 7TV ist eine Plattform, welche Inhalte über das Internet zur Verfügung stellt, ohne dass ein Internet-Service-Provider in die Kontrolle oder Verbreitung der Inhalte involviert ist (Over-the-top content (OTT)). Das Livestream-Paket von 7TV soll neben TV-Sendern der beteiligten Sendergruppen künftig auch Programme Dritter beinhalten (u. a. Welt, SPORT1, RIC, ZDF). Ein Teil der bereits ausgestrahlten Sendungen kann auch über die Mediathek abgerufen werden. Die Gesellschafter der 7TV Joint Venture GmbH beabsichtigen, das Angebot von 7TV zu erweitern und die Online-Videothek Maxdome der ProSiebenSat.1-Gruppe und den Eurosport Player des Discovery-Konzerns in die Plattform zu integrieren. Mit diesem Streaming-Angebot für den deutschen Markt steht 7TV im Bieterkampf für Übertragungsrechte und im Wettbewerb zu den weltweit größten Anbietern wie Netflix oder Amazon. Gesellschafterstruktur der 7TV Joint Venture GmbH 9,98 (Z) Advance Newhouse Capital Group Companies, Inc. Clearbridge Investments Programming 6,3* LLC Streubesitz Partnership 24,2* 82,60 BlackRock, Inc. 5,72 Hotchkis & Wiley Capital 7,3* Management LLC Dr. John C. Malone ProSiebenSat.1 Media SE ProSiebenSat.1 und Leslie Malone 21,2* The Vanguard Group, 1,70 % in Eigenbesitz 100 Entertainment GmbH Inc. 5,5* 100 100 35,5* Streubesitz 100 ProSiebenSat.1 Digital ProSiebenSat.1 TV ProSiebenSat.1 Sports Deutschland GmbH GmbH GmbH Discovery, Inc. ProSieben ran FIGHTING 50 kabel eins 7TV Joint Venture 100 (Z) 57,5 GmbH 50 Discovery Communications sixx Europe Ltd. DOSB New Media 7TV Sender/Fiction SAT.1 Gold GmbH 100 ProSieben MAXX Sportdeutschland.TV Discovery Communications Deutschland kabel eins Doku 100 33,0 (Z) GmbH & Co. KG weiteres adspree media Discovery Spartenprogramm wetter.com GmbH Eurosport1 GmbH Channel 100 100 wetter.com TV ProSieben Games Animal Planet Eurosport2 ProSiebenSat.1 Sat.1 Satelliten Programm Eurosport2 HD TLC Pay TV GmbH Fernsehen GmbH Xtra *: von Kapitalbeteiligung abweichende Stimmrechte bei ProSieben FUN SAT.1 Entscheidungen, die nicht die Wahl von DMAX Golf TV Verwaltungsratsmitgliedern betreffen (laut kabel eins CLASSICS Veröffentlichungen bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC)) SAT.1 emotions Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert 2/5
Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH Die Kinowelt Television GmbH hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassungsverlängerung für das Spartenprogramm KinoweltTV beantragt. Inhaltlicher Schwerpunkt von KinoweltTV sind Spielfilm- Highlights, Independent Filme und insbesondere europäisches Kino. Das Programm wird als Pay-TV über Kabel, IPTV sowie über die Sky- Plattform verbreitet. Sämtliche Anteile der Kinowelt Television GmbH werden von der KW Acquisition GmbH gehalten, die mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft der AMC Networks Inc. ist. Die AMC Networks Inc. ist in der Medien- und Unterhaltungsbranche aktiv und betreibt in den USA unter anderem die Kabelkanäle AMC, BBC AMERICA (über ein Joint Venture mit BBC Studios), IFC und SundanceTV sowie verschiedene Streaming-Videodienste (u. a. Sundance Now und AMC Premiere). Tochterunternehmen sind in der Fernsehproduktion, dem weltweiten Programmvertrieb und Filmverleih tätig. Neben KinoweltTV hält die AMC Networks Inc. mittelbar auch sämtliche Anteile der Zonemedia Broadcasting Ltd., welche auf Grundlage einer Lizenz der britischen Regulierungsbehörde Ofcom das bundesweit empfangbare Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Kinowelt Television GmbH englischsprachige Programm Extreme Sports Channel veranstaltet. Familie Dolan 100 Klasse B 16,62* Clearbridge ca. 3 Klasse A Investments, LLC (73)** 11,6* Blackrock Inc. 50,76* 9,07* Streubesitz AMC Networks Inc. The Vanguard Group 6,16* LSV Asset Management 5,79* Investec Asset Management Ltd. 100 AMC Networks International LLC 100 100 100 80,176 (LP) 0,15 19,674 AMC Networks AMC Acquisition AMC GP 2 LLC AMC Global Holdings CV (GP) (LP) MovieCo Inc. Company LLC 100 100 (Z) AMC UK Topco Ltd. 100 Zonemedia AMC UK Midco Ltd. Enterprises Ltd. 100 Extreme AMC Networks International Zone Holdings Ltd. Sports Channel*** 100 AMC DMC Holdings B.V. Programmveranstalter 100 KW Acquisition GmbH * : börsennotierte Aktien der Klasse A **: von den Kapitalanteilen abweichende 100 Stimmrechte Kinowelt ***: deutschsprachiges Programm mit Television GmbH Auslandslizenz (erteilt durch die britische Medienbehörde Ofcom) KinoweltTV Z : Zwischengesellschaften ausgeklammert 3/5
Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG, Veranstalterin der bundesweit verbreiteten Pay-TV-Programme History und A&E, wird vollständig von der The Hearst Corporation übernommen. Sie war bislang über ihre Muttergesellschaft, die A&E Television Networks LLC („AETN“), mittelbar ein Gemeinschaftsunternehmen der The Walt Disney Company, Inc. und der The Hearst Corporation. Die Übernahme der Disney-Beteiligung an AETN durch die The Hearst Corporation steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Twenty- First Century Fox, Inc. durch die The Walt Disney Company, Inc. Im Rahmen der Überprüfung des diesbezüglichen Zusammenschlussvorhabens durch die Europäische Kommission hatte sich Disney verpflichtet, seine (mittelbaren) Beteiligungen an AETN- Aktivitäten in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien zu veräußern. Bei der KEK ist dieses Verfahren derzeit anhängig. Zu dem U.S.-amerikanischen Medienkonzern Hearst gehören unter anderem Zeitschriften (u. a. Cosmopolitan, Elle, Marie Claire, Men’s Health) sowie Tages- und Wochenzeitungen und lokale Fernsehsender in den USA. Zu den wichtigsten Beteiligungen zählen die Sendernetzwerke A&E, History, Lifetime und ESPN. In Deutschland betreibt Hearst zusammen mit dem Burda-Konzern das Gemeinschaftsunternehmen Burda Hearst Publishing GmbH, das die deutschen Titel der Marke ELLE sowie die Zeitschrift Harper's BAZAAR verlegt. Die Hearst Corporation steht im Treuhandvermögen (Trust) der Familie Hearst. Lizenzführende Landesmedienanstalt für das Programm History ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), für das Programm A&E die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM). 4/5
Gesellschafterstruktur der The History Channel (Germany) GmbH The Hearst Family Trust 100 The Hearst Corporation 100 Hearst Holding, Inc. 100 GDS Global, Inc. 94,56 5,44 Hearst Communications, Inc. 100 Hearst LT, Inc. 100 AETN Holding, Inc. 100 50 50 The History AETN Gemany Channel (Germany) Holding, LLC Holdings GmbH Komplementärin 100 The History Channel (Germany) GmbH The History Channel & Co. KG (Germany) Beteiligungs GmbH 99,5 History 0,5 A&E Hearst zuzurechnende Programme Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) finden Sie unter: www.kek-online.de Kontakt bei Medien-Rückfragen Prof. Dr. Georgios Gounalakis Vorsitzender der KEK Bernd Malzanini Bereichsleiter Medienkonzentration Telefon: +49 (0)30 2064690-61 Mail: kek@die-medienanstalten.de www.kek-online.de ▪ www.die-medienanstalten.de 5/5
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