Ergebnisse der 244. Sitzung der KEK - Kommission zur Ermittlung der ...
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KEK-Pressemitteilung 03/2019 • Berlin, 09.04.2019
Ergebnisse der 244. Sitzung der KEK
Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.
Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH
Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH
Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
(KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und
Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der
Meinungsvielfalt entgegenstehen:
Zulassung DFB-TV / Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V.
Der Deutscher Fußball-Bund (DFB) e.V. hat bei der Hessischen
Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die
Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten
Fernsehspartenprogramms DFB-TV beantragt. Der DFB bietet im
Internet kostenfrei Videobeiträge zu Sportevents an, die in der medialen
Berichterstattung nur eine kleine Rolle spielen. Gezeigt werden u. a.
Beiträge zu Fußballspielen der Allianz Frauen-Bundesliga, dem DFB-
Pokal der Frauen, den Junioren-Bundesligen, den Junioren-
Nationalmannschaften, DFB-Pressekonferenzen sowie sonstigen DFB-
Veranstaltungen. Der Großteil der Videoinhalte wird zum Abruf
bereitgestellt. Das Livestreaming-Angebot, für das die Rundfunk-
zulassung beantragt wird, umfasst schwerpunktmäßig Fußballspiele,
Pressekonferenzen und verschiedene einzelne Events (z. B.
Beachsoccer). Die Livestreams werden über die Website des DFB (unter
https://tv.dfb.de) sowie über Facebook und YouTube verbreitet.
Der DFB ist die Vereinigung der Landesverbände, der Regionalverbände
und des DFL Deutsche Fußball Liga e.V., in denen Fußballsport betrieben
wird. Aufbau und Struktur gleichen einer Pyramide: An ihrer Spitze steht
die DFB-Zentralverwaltung in Frankfurt am Main, der als nächste Stufe
die DFL sowie die fünf Regionalverbände Nord, West, Süd, Südwest und
Nordost folgen. Die Regionalverbände setzen sich aus 21
Landesverbänden zusammen, die ihrerseits in Bezirke beziehungsweise
Kreise gegliedert sind, denen wiederum die Vereine mit ihren
Mitgliedern angeschlossen sind (aktuell 7.090.107 Personen, vgl.
www.dfb.de/verbandsstruktur/mitglieder). Höchstes Gremium des DFB
ist die als „Bundestag“ bezeichnete Versammlung, die u. a. Satzung und
Ordnungen des DFB beschließt, sowie Vorstand und Präsidium wählt.
Das Präsidium ist zuständig für die Erledigung des laufenden Geschäfts
und repräsentiert den DFB.
1/5Zulassung 7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel) / 7TV Joint Venture GmbH
Die Betreiberin der Plattform 7TV, die 7TV Joint Venture GmbH, will
künftig ein eigenes lineares Fernsehprogramm anbieten: Sie hat bei der
Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für
ein fiktionales Fernsehspartenprogramm beantragt. Die Antragstellerin
ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Medienkonzerne ProSiebenSat.1
Media SE und Discovery, Inc. Unmittelbar beteiligt sind die
ProSiebenSat.1 Digital GmbH und die Discovery Communications Europe
Ltd. mit jeweils 50 % der Anteile (s. Schaubild).
7TV ist eine Plattform, welche Inhalte über das Internet zur Verfügung
stellt, ohne dass ein Internet-Service-Provider in die Kontrolle oder
Verbreitung der Inhalte involviert ist (Over-the-top content (OTT)). Das
Livestream-Paket von 7TV soll neben TV-Sendern der beteiligten
Sendergruppen künftig auch Programme Dritter beinhalten (u. a. Welt,
SPORT1, RIC, ZDF). Ein Teil der bereits ausgestrahlten Sendungen kann
auch über die Mediathek abgerufen werden. Die Gesellschafter der 7TV
Joint Venture GmbH beabsichtigen, das Angebot von 7TV zu erweitern
und die Online-Videothek Maxdome der ProSiebenSat.1-Gruppe und
den Eurosport Player des Discovery-Konzerns in die Plattform zu
integrieren. Mit diesem Streaming-Angebot für den deutschen Markt
steht 7TV im Bieterkampf für Übertragungsrechte und im Wettbewerb
zu den weltweit größten Anbietern wie Netflix oder Amazon.
Gesellschafterstruktur der 7TV Joint Venture GmbH
9,98 (Z) Advance Newhouse
Capital Group Companies, Inc. Clearbridge Investments
Programming 6,3* LLC
Streubesitz Partnership
24,2*
82,60
BlackRock, Inc.
5,72 Hotchkis & Wiley Capital
7,3* Management LLC
Dr. John C. Malone
ProSiebenSat.1 Media SE ProSiebenSat.1
und Leslie Malone 21,2* The Vanguard Group,
1,70 % in Eigenbesitz 100 Entertainment GmbH Inc.
5,5*
100 100 35,5* Streubesitz
100
ProSiebenSat.1 Digital
ProSiebenSat.1 TV ProSiebenSat.1 Sports
Deutschland GmbH GmbH GmbH
Discovery, Inc.
ProSieben ran FIGHTING 50
kabel eins 7TV Joint Venture 100 (Z)
57,5 GmbH 50 Discovery Communications
sixx Europe Ltd.
DOSB New Media 7TV Sender/Fiction
SAT.1 Gold GmbH
100
ProSieben MAXX Sportdeutschland.TV
Discovery Communications Deutschland
kabel eins Doku 100 33,0 (Z) GmbH & Co. KG
weiteres adspree media Discovery
Spartenprogramm wetter.com GmbH Eurosport1
GmbH Channel
100 100 wetter.com TV ProSieben Games Animal Planet Eurosport2
ProSiebenSat.1 Sat.1 Satelliten Programm Eurosport2 HD
TLC
Pay TV GmbH Fernsehen GmbH Xtra
*: von Kapitalbeteiligung abweichende Stimmrechte bei
ProSieben FUN SAT.1 Entscheidungen, die nicht die Wahl von DMAX Golf TV
Verwaltungsratsmitgliedern betreffen (laut
kabel eins CLASSICS Veröffentlichungen bei der United States Securities and
Exchange Commission (SEC))
SAT.1 emotions
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
2/5Zulassung KinoweltTV / Kinowelt Television GmbH
Die Kinowelt Television GmbH hat bei der Hessischen Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die
Zulassungsverlängerung für das Spartenprogramm KinoweltTV
beantragt. Inhaltlicher Schwerpunkt von KinoweltTV sind Spielfilm-
Highlights, Independent Filme und insbesondere europäisches Kino. Das
Programm wird als Pay-TV über Kabel, IPTV sowie über die Sky-
Plattform verbreitet.
Sämtliche Anteile der Kinowelt Television GmbH werden von der KW
Acquisition GmbH gehalten, die mittelbar eine 100%ige
Tochtergesellschaft der AMC Networks Inc. ist. Die AMC Networks Inc.
ist in der Medien- und Unterhaltungsbranche aktiv und betreibt in den
USA unter anderem die Kabelkanäle AMC, BBC AMERICA (über ein Joint
Venture mit BBC Studios), IFC und SundanceTV sowie verschiedene
Streaming-Videodienste (u. a. Sundance Now und AMC Premiere).
Tochterunternehmen sind in der Fernsehproduktion, dem weltweiten
Programmvertrieb und Filmverleih tätig. Neben KinoweltTV hält die
AMC Networks Inc. mittelbar auch sämtliche Anteile der Zonemedia
Broadcasting Ltd., welche auf Grundlage einer Lizenz der britischen
Regulierungsbehörde Ofcom das bundesweit empfangbare
Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Kinowelt Television GmbH
englischsprachige Programm Extreme Sports Channel veranstaltet.
Familie Dolan
100 Klasse B 16,62* Clearbridge
ca. 3 Klasse A Investments, LLC
(73)** 11,6*
Blackrock Inc.
50,76* 9,07*
Streubesitz AMC Networks Inc. The Vanguard Group
6,16*
LSV Asset Management
5,79* Investec Asset
Management Ltd.
100
AMC Networks International LLC
100 100 100
80,176 (LP)
0,15 19,674 AMC Networks AMC Acquisition
AMC GP 2 LLC AMC Global Holdings CV
(GP) (LP) MovieCo Inc. Company LLC
100
100 (Z)
AMC UK Topco Ltd.
100 Zonemedia
AMC UK Midco Ltd. Enterprises Ltd.
100
Extreme
AMC Networks International
Zone Holdings Ltd.
Sports Channel***
100
AMC DMC Holdings B.V.
Programmveranstalter
100
KW Acquisition GmbH * : börsennotierte Aktien der Klasse A
**: von den Kapitalanteilen abweichende
100
Stimmrechte
Kinowelt ***: deutschsprachiges Programm mit
Television GmbH Auslandslizenz (erteilt durch die
britische Medienbehörde Ofcom)
KinoweltTV
Z : Zwischengesellschaften ausgeklammert
3/5Beteiligungsveränderung / The History Channel (Germany) GmbH &
Co. KG
Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG, Veranstalterin der
bundesweit verbreiteten Pay-TV-Programme History und A&E, wird
vollständig von der The Hearst Corporation übernommen. Sie war
bislang über ihre Muttergesellschaft, die A&E Television Networks LLC
(„AETN“), mittelbar ein Gemeinschaftsunternehmen der The Walt
Disney Company, Inc. und der The Hearst Corporation.
Die Übernahme der Disney-Beteiligung an AETN durch die The Hearst
Corporation steht im Zusammenhang mit der Übernahme der Twenty-
First Century Fox, Inc. durch die The Walt Disney Company, Inc. Im
Rahmen der Überprüfung des diesbezüglichen
Zusammenschlussvorhabens durch die Europäische Kommission hatte
sich Disney verpflichtet, seine (mittelbaren) Beteiligungen an AETN-
Aktivitäten in Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien zu
veräußern. Bei der KEK ist dieses Verfahren derzeit anhängig.
Zu dem U.S.-amerikanischen Medienkonzern Hearst gehören unter
anderem Zeitschriften (u. a. Cosmopolitan, Elle, Marie Claire, Men’s
Health) sowie Tages- und Wochenzeitungen und lokale Fernsehsender
in den USA. Zu den wichtigsten Beteiligungen zählen die
Sendernetzwerke A&E, History, Lifetime und ESPN. In Deutschland
betreibt Hearst zusammen mit dem Burda-Konzern das
Gemeinschaftsunternehmen Burda Hearst Publishing GmbH, das die
deutschen Titel der Marke ELLE sowie die Zeitschrift Harper's BAZAAR
verlegt.
Die Hearst Corporation steht im Treuhandvermögen (Trust) der Familie
Hearst. Lizenzführende Landesmedienanstalt für das Programm History
ist die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), für das
Programm A&E die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM).
4/5Gesellschafterstruktur der The History Channel (Germany) GmbH
The Hearst
Family Trust
100
The Hearst
Corporation
100
Hearst Holding, Inc.
100
GDS Global,
Inc.
94,56 5,44
Hearst
Communications, Inc.
100
Hearst LT, Inc.
100
AETN Holding, Inc.
100 50
50 The History
AETN Gemany
Channel (Germany)
Holding, LLC
Holdings GmbH
Komplementärin
100 The History Channel
(Germany) GmbH
The History Channel & Co. KG
(Germany)
Beteiligungs GmbH 99,5 History 0,5
A&E
Hearst zuzurechnende Programme
Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) finden Sie unter: www.kek-online.de
Kontakt bei Medien-Rückfragen
Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Vorsitzender der KEK
Bernd Malzanini
Bereichsleiter Medienkonzentration
Telefon: +49 (0)30 2064690-61
Mail: kek@die-medienanstalten.de
www.kek-online.de ▪ www.die-medienanstalten.de
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