Erläuterungen BU/Z-Tarife - Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien Allgemeines - die Bayerische

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Erläuterungen BU/Z-Tarife

Tarife:
   ■   BU PROTECT 21809/21729/21709/21719
   ■   BU PROTECT young 21808/21728/21708/21718
   ■   BUZ Smart 20795, 20895
   ■   BUZ Komfort 20789, 20889

■ Unterlagen zur Risikoprüfung
■ Annahmerichtlinien
■ Allgemeines

Stand: April 2021
Berufsunfähigkeitsversicherung/
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Inhaltsverzeichnis
Unterlagen zur Risikoprüfung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3 - 4

Allgemeine Annahmerichtlinien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

                A.	 Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)*                                                                                       .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

                B.	Identifizierung von meldepflichtigen Kunden nach FATCA/CRS*  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

                C.	Berufsunfähigkeitsabsicherung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

                D.	Sonderrisiken .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6

Allgemeiner Teil  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Sonderrechnungsarten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Eintrittsalterberechnung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Beitragszahlung und Versicherungsperiode  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Beitragsrundung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Stückkosten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                Mindestbeitragsrate .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

                Gesundheitsprüfung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

                Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitragsdynamik  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

                Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

                Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

                Regelungen für die Nachversicherungsgarantie .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

                Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

                Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10

                Kollektivrahmenverträge .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10

Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

Technische Begrenzungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

Überschussbeteiligung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13

Erläuterungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

                Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

Verzeichnis der Einzahlungskonten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15

Berufsklassenverzeichnis  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unterlagen zur Risikoprüfung

Natürliches Alter        Erforderliche Unterlagen                                                   BU
bei Antragseingang                                                                                  BUZ-Rente

Bis 50 Jahre         A   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           bis 3.000 EUR

                     B   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           3.001 – 4.999 EUR
                         und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin,
                         Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT-ProBNP
                         oder alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen,
                         weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differential-
                         blutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensen-
                         kungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert

                     C   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           ab 5.000 EUR
                         und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin,
                         Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell
                         EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Labor-
                         werte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild,
                         Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungs-
                         geschwindigkeit, CHE oder Quickwert.

Ab 51 Jahre          A   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           bis 2.500 EUR

                     B   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           2.501 – 3.999 EUR
                         und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin,
                         Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT-ProBNP
                         oder alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen,
                         weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differential-
                         blutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensen-
                         kungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert

                     C   Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person)           ab 4.000 EUR
                         und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin,
                         Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell
                         EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Labor-
                         werte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild,
                         Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungs-
                         geschwindigkeit, CHE oder Quickwert

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Erläuterungen

Wurden in den letzten 6 Monaten bereits ärztliche Untersuchungen der erforderlichen Risikostufe vorgenommen,
kann gegen Vorlage der erstellten Unterlagen (Befundberichte, Ärztliches Zeugnis, Labor, EKG) und einer Erklärung
der zu versichernden Person, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten Untersuchung nicht nachteilig ge-
ändert hat, auf eine Wiederholung der Untersuchungen verzichtet werden.
In begründeten Einzelfällen behalten wir uns unabhängig von den Untersuchungsgrenzen die Anforderung von Be-
fundberichten, ärztlichen Unterlagen oder aktuellen Untersuchungen vor.
Versicherungssummen bzw. BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren.
Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorversicherungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum)
mit der aktuellen BU/BUZ-Rente und GF-Renten berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versi-
cherung mit ärztlicher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten zu berücksichtigen, die
danach ohne Untersuchung abgeschlossen wurden.
Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch feh-
lenden Untersuchungen zu veranlassen. Bei BU-Nichtraucher behalten wir uns vor, in Zweifelsfällen einen Haartest
zu fordern.
Bei BU-Barrenten über 2.500 EUR sind auch die Zusatzerklärungen zur beruflichen Tätigkeit sowie zu Einkommen
und Versorgung (B 190808) einzureichen. Bei BU-Barrenten über 3.000 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben
von unabhängiger Stelle zum Einkommen der letzten 3 Jahre (z.B. bei Angestellten die Dezember-Abrechnungen
oder Steuerbescheide der letzten 3 Jahre/bei Selbständigen Steuerbescheid oder GuV/bei Beamten Bezügemittei-
lung oder Steuerbescheid) erforderlich.

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Allgemeine Annahmerichtlinien

A. Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz                           men werden. Bei Einschluss der besonderen DU-Klau-
    (GwG)*                                                        sel beträgt das Höchstendalter für die Versicherungs-
                                                                  dauer 55 Jahre und für die Leistungsdauer 60 Jahre.
     Im Rahmen der Geldwäscheprüfung sind nicht nur
     Identifizierungspflichten zu erfüllen, sondern bei Ver-   4.	 Lehrer Das Höchstendalter für Lehrer beträgt 67 Jah-
     trägen mit höheren Beiträgen auch Angaben zur Mit-             re, die Leistungsdauer kann ebenfalls bis 67 Jahre ge-
     telherkunft zu machen. Für diese Prüfung wurde das             wählt werden.
     Formular B 190905 aufgelegt. Dieses Formular ist für      5.	Grundsätzlich soll die Summe aller bei Berufsunfähig-
     alle Verträge mit einem laufenden Beitrag ab 12.000           keit zu erwartenden Rentenleistungen einen gewissen
     EUR pro Jahr vollständig auszufüllen und zusammen-            Prozentsatz des Bruttoarbeitseinkommens nicht über-
     mit den erforderlichen Nachweisen dem Antrag beizu-           schreiten. Als Richtgröße für versicherbare BUZ/BV-
     fügen. Unabhängig davon kann im Einzelfall auch bei           Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgesehen:
     geringeren Beiträgen eine Angemessenheitsprüfung
                                                                     ■ 6
                                                                        0% des durchschnittlichen Gewinns vor Steu-
     notwendig sein.
                                                                       ern der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen
                                                                     ■ 6
                                                                        0% des Bruttojahresarbeitseinkommens bei
B. Identifizierung von meldepflichtigen                               Sozialversicherungspflichtigen
    Kunden nach FATCA/CRS (Fragen nach
                                                                     ■ 3
                                                                        0% der Bruttojahresbezüge bei Beamten,
    der steuerlichen Ansässigkeit)*
                                                                       Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten
     Bereits im Rahmen der Antragstellung ist zu prüfen,
                                                                  Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit weitere Ren-
     ob der beantragte Versicherungs-/Kapitalisierungs-
                                                                  tenanwartschaften (private Vorsorge BU/BUZ/DU/
     vertrag einer steuerlichen Meldepflicht nach FATCA/
                                                                  EU/GF, betriebliche BU/BUZ/DU/EU/GF), so sind die
     CRS unterliegt. Hierzu hat eine Identifizierung von
                                                                  ermittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften
     allen im Ausland steuerlich ansässigen Kunden un-
                                                                  zu kürzen. Eine BU-Beitragsbefreiung wird ab 12.000
     ter Abfrage ihrer steuerlichen Ansässigkeit und ihrer
                                                                  EUR jährlich zu 100% auf die Höchstbeträge angerech-
     Steueridentifikationsnummer zu erfolgen. Bei natürli-
                                                                  net. Bei einer Gesamtjahresrente von über 50.000 EUR
     chen Personen sind zwingend die in den Antragsfor-
                                                                  werden zusätzlich Anwartschaften von berufsständi-
     mularen enthaltenen entsprechenden Abfragefelder,
                                                                  schen Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu
     bei juristischen Personen zwingend das Formular B
                                                                  50 % angerechnet. Leistungen aus der gesetzlichen
     190904 auszufüllen.
                                                                  Sozialversicherung und aus der Beamtenversorgung,
                                                                  der Pflegeversicherung, Krankengeld und Kranken-
C. Berufsunfähigkeitsabsicherung                                 haustagegeld sowie private Unfallrenten sind bereits
                                                                  in den genannten Höchstgrenzen eingerechnet und
1.	Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträgen           können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbst-
    nicht berücksichtigt und müssen – sofern überhaupt            ständigen sind solche Leistungen jedoch anzurechnen.
    versicherbar – durch Zuschläge oder andere Ein-
    schränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Klau-             Lehramtsanwärter / Lehramtsreferendare als Beamte
    seln) ausgeglichen werden.                                    auf Widerruf können bei Abschluss einer Berufsunfä-
                                                                  higkeitsversicherung von max. 1.250 EUR monatlicher
   Berufe, die der Berufsklasse 6 zugeordnet werden,
2.	                                                              BU-Rente (Grundvertrag) die Stufenabsicherung ver-
   sind nicht in BU-Tarifen versicherbar. Einige Berufe           einbaren. Wird die versicherte Person innerhalb von
   dieser Klasse können nach Anfrage in der OE Under-             26 Monaten nach Abschluss des Grundvertrags zum
   writing aber in den GF-Tarifen versichert werden.              Beamten auf Probe ernannt, besteht das Recht den
   Beamte (Sonderrisiken) Polizei-, Bundespolizei-, Jus-
3.	                                                              Grundvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung um
   tiz vollzugs-, Zoll- oder Feuerwehrbeamte, die nur mit         eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung mit ver-
   der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert            kürzter Laufzeit (Stufenvertrag) zu ergänzen. Der Stu-
   werden, können nur in der Smart-BUZ/BV angenom-                fenvertrag darf maximal in Höhe des Grundvertrags

* gilt nur für die BUZ

                                                                                                                        5
beantragt werden; die monatliche Gesamtrente ist              Bestehende Versicherungen müssen berücksichtigt
auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Die Vertragslaufzeit          werden. Eine Vordatierung des technischen Versiche-
des Stufenvertrags beträgt 3 Jahre und die versicherte        rungsbeginns ist maximal bis zu 3 Monate möglich.
Person darf zum Zeitpunkt der Ernennung zum Beam-
                                                           6.	Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern an-
ten auf Probe das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
                                                               derer Staaten ist ein fester Wohnsitz in Deutschland
haben.
                                                               und die Volljährigkeit des Versicherungsnehmers. Für
Alternativ gilt bei Beamten auf Widerruf und bei               Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der
Beamten auf Probe sowie bei Sozialversicherungs-               Schweiz ist die Vorlage einer Kopie der Aufenthaltsbe-
pflichtigen ohne Anwartschaft in den ersten 5 Jahren,          willigung sowie die Beantwortung der Fragen für Bür-
dass die vorstehend genannte Höchstrente mit einem             ger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes
zweiten Vertrag auf bis zu 70 % der Bruttobezüge auf-          Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist, nicht notwendig.
gestockt werden kann. Bei Lehrern wird mit dieser
                                                              Schüler, Studenten, Auszubildende und Umschüler
                                                           7.	
Regelung eine Gesamtmonatsrente von 1.500 EUR un-
                                                              können gegen BU versichert werden. Bei Schülern er-
abhängig von den Bruttobezügen akzeptiert.
                                                              folgt die Einstufung anhand der Schulform. Bei Auszu-
Die Laufzeit der BV ist auf den Zeitpunkt des voraus-         bildenden und Umschülern wird der angestrebte Beruf
sichtlichen Einsetzens der Anwartschaft auf Invalidi-         zugrunde gelegt.
tätsleistungen zu begrenzen und darf eine Versiche-
                                                           8.	In allen Zweifelsfällen (z.B. ausgefallene Berufe und
rungsdauer von 5 Jahren bzw. das Endalter 40 Jahre
                                                               Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, längere
nicht überschreiten.
                                                               Aufenthalte außerhalb Europas, Barrenten im Rahmen
Die BUZ/BV-Barrente bis zur Höhe einer angemes-                von Versorgungswerken der betrieblichen Vorsorge)
senen Versorgungszusage im Rahmen einer betrieb-               empfehlen wir eine vorherige Anfrage im Fachbereich
lichen Altersversorgung ist stets zulässig.                    mit einer detaillierten Angabe aller Umstände sowie
                                                               der zu versichernden Leistungen.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetz-
liche Rentenversicherung (West) werden bei Sozial-
versicherungspflichtigen und Selbstständigen bis 60%       D. Sonderrisiken
des Bruttojahresarbeitseinkommens abgesichert.
Übersteigt das Einkommen diese Grenze, ist eine in-        Sonderrisiken wie z.B. exponierte Tätigkeit im Rahmen
dividuelle Angemessenheitsprüfung erforderlich. Bei        des Polizeidienstes oder der Bundeswehr oder beson-de-
Selbstständigen ist der durchschnittliche Gewinn vor       re Freizeitaktivitäten erfordern eine Anfrage im Fachbe-
Steuern der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus unselbst-       reich.
ständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. In den ersten
3 Jahren der Selbstständigkeit erfolgt eine individuelle
Prüfung.
BUZ und BV-Barrenten werden unabhängig von der
Versorgungslage akzeptiert:
   ■ bei Schülern, Umschülern, Auszubildenden,
     Helfer/innen im Bundesfreiwilligendienst,
     Helfer im freiwilligen sozialen/ökologischen
     Jahr und Hausfrauen/Hausmänner bis zu
     1.000 EUR,
   ■ bei Beamten, Soldaten, Kirchenbeamten,
     Richtern bis zu 1.250 EUR,
   ■ für Studenten und allen anderen Berufe
     bis 1.500 EUR.

                                                                                                                   6
Allgemeiner Teil

Sonderrechnungsarten                                          Sonderrechnungsart H

Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten an-         Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei,
geboten werden.                                               Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen. Die
                                                              Sonderrechnungsart der Hauptversicherung gilt auch für
Sonderrechnungsart N                                          eine eingeschlossene Zusatzversicherung.
normales Einzelgeschäft.

Sonderrechnungsart 1
                                                              Eintrittsalterberechnung
Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü-       Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalender-
heren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit           jahrmethode. Das Eintrittsalter ist die Differenz zwischen
rabattierten Einzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollek-   dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem
tivvertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine      Geburtsjahr der versicherten Person.
Firma.

Sonderrechnungsart 3
                                                              Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog          Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versiche-
den früheren Sammelversicherungen für normalen Bei-           rungsperiode zu zahlen. Beitragszahlungsperiode und
tragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen        damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Ver-
Beständen.                                                    einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder
                                                              ein Jahr sein.
Sonderrechnungsart 4                                          Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungs-
Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog          periode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt,
den früheren Sammelversicherungen für erhöhten Bei-           längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszah-
tragsnachlass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc.             lungsdauer.

Sonderrechnungsart 6                                          Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge,
                                                              d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum
Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü-       Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Ände-
heren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist        rung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Ver-
ein eigener Kollektivvertrag des Versicherungsnehmers         sicherungsperiode ist eine Vertragsänderung.
nötig, z.B. für eine Firma.

Sonderrechnungsart D                                          Beitragsrundung
Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden,       Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle
weniger beratungsaufwendig.                                   Cent auf- bzw. abzurunden.
Sonderrechnungsart F
Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungsin-       Stückkosten bei SBU PROTECT und
tensiven Geschäft. Hierfür ist ein eigener Kollektivvertrag   SBU PROTECT young
des Versicherungsnehmers nötig, z. B. für eine Firma.
                                                              30,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung.
Sonderrechnungsart G                                          Bei unterjährlicher Zahlungsweise:
Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kun-       2,50 EUR pro Monat,
den einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsauf-           7,50 EUR pro Vierteljahr,
wendig                                                        15,00 EUR pro Halbjahr.

                                                                                                                        7
Mindestbeitragsrate                                           ter der versicherten Person, die restliche Versicherungs-,
                                                              Leistungs- und Beitragszahlungsdauer, die bei Abschluss
5,00 EUR gegebenenfalls muss eine längere Zahlungspe-
                                                              des Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen
riode gewählt werden.
                                                              und ein eventuell vereinbarter Beitragszuschlag zugrunde
                                                              gelegt. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt am Er-
Gesundheitsprüfung                                            höhungstermin.

Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen          Für die dynamischen Erhöhungen gelten die Rechnungs-
notwendig sind, sind aus der Übersicht auf der Seite 3        grundlagen der Grundversicherung.
ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken       Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der
erfordern eine Anfrage im Fachbereich.                        Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor
Bei einem Einschluss einer BU/Z sind die Gesundheits-         Beginn des neuen Versicherungsjahres einen neuen Versi-
fragen zu beantworten. U.U. sind dann ärztliche Untersu-      cherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages nach
chungen erforderlich.                                         der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags dokumen-
                                                              tiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurücksenden
                                                              dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert sich der
Dynamik – Leistungserhöhung durch                             Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des ersten Mo-
Beitragsdynamik                                               nats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung
                                                              als angenommen. Wir werden dem Versicherungsnehmer
Bei Antragstellung kann eine Beitragsdynamik vereinbart
                                                              jedoch auch dann entgegenkommen, wenn er alsbald
werden. Dadurch werden Beitrag und Versicherungsleis-
                                                              nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig machen will.
tungen jährlich erhöht. Es kann ein fester Prozentsatz zwi-
schen 2% und 5% für die jährliche Steigerung des Beitrags     Bei Einschluss von Zusatzversicherungen gilt die Dynamik
vereinbart werden. Der jeweils mögliche Dynamiksatz ist       automatisch auch für die Zusatzversicherungen.
im Angebotsprogramm hinterlegt.                               Wird eine Dynamik gewünscht, muss dies im Antrags-
Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen            formular vermerkt werden. Im Rahmen der finanziellen
Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnach-           Risikoprüfung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung bei
trag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bay-       einem Dynamiksatz von über 3%.
erische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum
Ende des ersten Monats des neuen Versicherungsjahres
ein. Ist eine Erhöhung drei Mal hintereinander entfallen,
                                                              Nachversicherungsgarantie ohne erneute
erfolgt keine weitere Erhöhung und das Recht auf weitere      Risikoprüfung
Erhöhungen erlischt damit.                                    Alle BU- und BUZ-Versicherungen sind mit einer Nachver-
Die Erhöhungen erfolgen i.d.R. längstens bis zum Eintritt     sicherungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versicherungs-
eines der folgenden Ereignisse:                               nehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen die ver-
                                                              sicherte BV-Barrente ohne erneute Risikoprüfung an die
   ■ Ablauf der Beitragszahlungsdauer                         geänderten Lebensumstände anpassen.
   ■ Erreichen des rechnungsmäßigen Alters von                Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Er-
     55 Jahren des Versicherten                               eignisse erhöht werden:
   ■ Erstmaliges Erreichen bzw. Übersteigen des im               ■ Heirat der versicherten Person
     jeweiligen Vertragsjahr geltenden Beitragsbemes-
     sungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen            ■ Geburt eines Kindes der versicherten Person
     Rentenversicherung (BBG RV).                                ■ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die
Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Ein-                  versicherte Person
kommensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen,               ■ Tod des mitverdienenden Ehegatten der versi-
wenn 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern                cherten Person oder des eingetragenen Lebens-
der letzten 3 Jahren bei Selbständigen bzw. 60% des                partners im Sinne des LPartG
Bruttoarbeitseinkommens bei Sozialversicherungspflich-
tigen oder 30% der Bruttobezüge bei Beamten, Richtern,           ■ Ehescheidung der versicherten Person oder Auf-
Soldaten und Kirchenbeamten die im Jahr der Erhöhung               hebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft
gültige Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine ge-            im Sinne des LPartG
setzliche Rentenversicherung (West) um mindestens 10%            ■ Aufnahme eines Studiums an einer staatlich
übersteigen.                                                       anerkannten Universität, Fachhochschule oder
Bei der Berechnung der Erhöhungssumme werden das                   Berufsakademie, dessen angestrebter Studienab-
zum Erhöhungszeitpunkt erreichte rechnungsmäßige Al-               schluss in Deutschland anerkannt ist

                                                                                                                      8
■ Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdiens-       Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be-
     tes für das Lehramt an allgemeinbildenden und         stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die
     beruflichen Schulen (Referendariat) mit Aufnahme      Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten
     einer unbefristeten Lehrtätigkeit im Angestellten-    rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, der
     verhältnis (ohne spätere Verbeamtung)                 restlichen Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszah-
                                                           lungsdauer sowie den ursprünglich vereinbarten Annah-
   ■ Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung
                                                           mebedingungen und der Risikoeinschätzung (insbeson-
     oder Berufsfortbildung
                                                           dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des
   ■ Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbststän-     zugrundeliegenden Vertrages.
     digkeit
                                                           Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann
   ■ Steigerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkom-        900 EUR bis 6.000 EUR betragen. Die Erhöhung der Jah-
     mens der versicherten Person von mindestens 10%       resrente ist pro Ereignis auf max. 100% und für Verträge
     im Vergleich zum Vorjahr                              ab 01.01.2015 auf max. 150% begrenzt. Außerdem darf die
   ■ Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor         versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person
     Steuern in den letzten 3 Jahren um mindestens         den Betrag von 36.000 EUR nicht übersteigen.
     30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn        Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkom-
     vor Steuern der drei davorliegenden Jahre             mensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten An-
   ■ Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be-          wartschaften dürfen dabei nicht mehr als 60% des letz-
     reich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten    ten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei Angestellten
     Immobilie von mindestens 50.000 EUR.                  bzw. des Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahr bei
                                                           Selbstständigen bzw. 30% der Bruttobezüge bei Beam-
   ■ Befreiung des selbständigen Handwerks von der         ten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten betragen.
     Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-
     versicherung                                          Sonderregelung bei Berufseinstieg
                                                           (nicht für BUZ-Tarife)
   ■ Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in
     der gesetzlichen Rentenversicherung                   Nimmt die versicherte Person nach erfolgreichem Ab-
                                                           schluss einer anerkannten Ausbildung oder eines staatlich
                                                           anerkannten Studiums erstmalig eine unbefristete Berufs-
Ereignisunabhängige Nachversicherungsga-                   tätigkeit auf, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente
rantie (außer bei der BU Smart und BU young                im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherung er-
Smart und bei BUZ-Tarifen)                                 höht werden. Die versicherte Jahresrente kann in diesem
                                                           Fall um bis zu 12.000 EUR aufgestockt werden.
Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf
Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeits-
rente unabhängig von einem der vorgenannten Ereignisse     Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung
aufzustocken.                                              (für BU PROTECT und BU PROTECT young)
                                                           Das Recht auf ereignisunabhängige Nachversicherungs-
Regelungen für die Nachversicherungsgaran-                 garantie ist ausgeschlossen, wenn
tie (für BU PROTECT und BU PROTECT young                      ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesund-
mit Bedingungen ab Stand 10/2020)                               heitserklärung oder vereinfachte Antragsfragen
Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von              abgegeben wurden;
sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses        ■ der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Alters-
gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B.           versorgung (z. B. bei einer Unterstützungskassen-
Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestä-             zusage) abgeschlossen wurde;
tigungen) belegt werden.
                                                              ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption
Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beant-             einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande
worten: Vorversicherungen, Bezug aus Rente oder Pen-            gekommen ist.
sion aus gesundheitlichen Gründen, Bruttoarbeitseinkom-
                                                           Darüber hinaus ist das Recht auf Nachversicherung ohne
men.
                                                           erneute Gesundheitsprüfung ausgeschlossen, wenn:
Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis muss
                                                              ■ die versicherte Person das 50. Lebensjahr bei
während der Versicherungsdauer eingetreten sein. Dabei
                                                                ereignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei
müssen zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisab-
                                                                ereignisunabhängiger Aufstockung vollendet hat;
hängigen Nachversicherung mindestens zwölf Monate
liegen.

                                                                                                                    9
■ die versicherte Person bei Eintritt des Ereignisses         erneute Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Eine
     bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig              Verschlechterung der Berufsgruppeneinstufung ist
     bzw. arbeitsunfähig (BU PROTECT/ BU PROTECT                 ausgeschlossen.
     young Komfort plus und Prestige) ist oder war;
                                                           Das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung sowie den
   ■ versicherte Person bereits eine Leistung bei spe-     nachträglichen Einschluss der Beitragsdynamik ist ausge-
     ziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat;     schlossen, wenn die versicherte Person
   ■ oder einen Antrag auf Leistung wegen Berufs-             ■ bei Aufnahme der Ausbildung, des Studiums oder
     unfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit,            der Berufstätigkeit bereits das 30. Lebensjahr voll-
     speziellen Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit            endet hat;
     oder Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat;
                                                              ■ bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig
   ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist.                     oder pflegebedürftig ist oder war;
                                                              ■ bereits eine Leistung aus einem vereinfachten An-
Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubil-                     erkenntnis bei speziellen Einschränkungen erhält
                                                                oder erhalten hat;
dende und Studenten (für BU PROTECT und
BU PROTECT young)                                             ■ einen Antrag auf Leistung wegen Berufsunfähig-
                                                                keit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit, speziel-
Schüler, Auszubildende und Studenten haben das Recht
                                                                len Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder
   ■ die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Ge-               Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat;
     sundheitsprüfung überprüfen zu lassen und
                                                              ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesund-
   ■ eine Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen,          heitserklärung abgegeben oder vereinfachte An-
                                                                tragsfragen beantwortet hat;
wenn die versicherte Person
                                                              ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist;
   ■ als Schüler nach erfolgreichem Schulabschluss
     erstmals ein Studium an einer staatlich anerkann-        ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption
     ten Hochschule oder eine Ausbildung in einem               aus einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande
     staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beginnt             gekommen ist.
     oder eine unbefristete Berufstätigkeit aufnimmt
     oder
                                                           Kollektivrahmenverträge
   ■ als Student nach erfolgreichem Abschluss eines
     staatlich anerkannten Studiums erstmals eine un-      Es gibt Kollektivrahmenverträge mit der BL die Bayeri-
     befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder              sche Lebensversicherung AG, Vertragspartner sind hier
                                                           z.B. IBU – Interessenverband freier Berufe und mittel-
   ■ als Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss        ständischer Unternehmer e.V. –, das Land Bayern und das
     einer Berufsausbildung erstmals eine unbefristete     Land Nordrhein-Westfalen.
     Berufstätigkeit aufnimmt.
                                                           Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im
Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie für Schüler,     IBU können alle Mitarbeiter und auch der Unternehmer
Auszubildende und Studenten gelten folgende Regelun-       selbst (wenn außerdem mindestens ein Angestellter ver-
gen:                                                       sichert ist) für Direktversicherungen und private Lebens-
   ■ die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung           versicherungen aufgrund von Kosteneinsparungen einen
     und der nachträgliche Einschluss der Beitrags-        günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser
     dynamik muss der innerhalb von sechs Monaten          Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit reduzierten Kostensät-
     nach Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung        zen berechnet werden. Bei monatlicher Zahlungsweise
     oder Wechsel in die unbefristete Berufstätigkeit in   ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Er-
     Textform beantragt werden;                            mäßigung von ca. 3%. Der IBU erhebt zurzeit einen Auf-
                                                           nahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche Mitgliedsbeiträge
   ■ das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppen-          werden derzeit nicht erhoben.
     einstufung und auf nachträglichen Einschluss der
     Dynamik kann während der Versicherungsdauer           Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm.
     jeweils nur einmal ausgeübt werden;                   Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektivrahmen-
   ■ die Risikoeinstufung (insbesondere Leistungsein-      vertrag vorgesehenen Formulare beizufügen.
     schränkungen, Beitragszuschläge) des bestehen-
     den Vertrages bleiben bei einer Verbesserung
     der Berufsgruppeneinstufung unverändert. Eine

                                                                                                                 10
Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung

                                           BU PROTECT                         BU PROTECT young
Tarif                                      21809/21729                           21808/21728
                                           21709/21719                           21708/21718

                                 Beitragsbefreiung und monatlich vorschüssige Rente, solange der Leis-
                                 tungsfall besteht, bis zum Tode des Versicherten oder bis zum Ablauf der
                                 Leistungsdauer
Leistung bei Versicherungsfall   21729/21728:
während der Versicherungsdauer   BV mit erweiterten und AU-Leistungen

                                 21809/21808:
                                 BV mit AU- und Zusatzleistungen, wie z. B. Soforthilfe und
                                 Wiedereingliederungshilfe

Bei Erleben des Ablauftermins    Keine Leistung außer ggf. einer Überschussbeteiligung

Zweck der Versicherung           Absicherung gegen Verdiensteinbußen bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit

                                 ■ Überschussverrechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich
                                 ■ Nachversicherungsgarantie
Besonderheiten                   ■ Pflegeabsicherung gegen Mehrbeitrag versicherbar
                                 Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall
                                 von 0% -2% jährlich

                                 Sparausfallversicherung
Mögliche Zusatzversicherung      SAV (nur bei 21809/21729/21709/21719)
                                 PZV

                                                                                                            11
Technische Begrenzungen

                                                                        Mindest-
                  Mindest-         Höchst-        Mindest-   Höchst-                 Besonder-
Tarif                                                                     rente
                eintrittsalter   eintrittsalter   laufzeit   endalter                  heiten
                                                                         in EUR

21809 / 21729                                                              75,-
                     15               60             5         67
21709 / 21719                                                           Mtl. Rente

21808 / 21718                                                              75,-
                     15               30             10        67
21708 / 21718                                                           Mtl. Rente

                                                                                                 12
Überschussbeteiligung

Die Versicherungen sind bedingungsgemäß ab Beginn
am Überschuss und gegebenenfalls an den Bewertungs-
reserven beteiligt. Die Versicherung erhält in der beitrags-
pflichtigen Zeit laufende Überschussanteile, die in der
Regel mit den Beiträgen verrechnet werden; sie können
auch verzinslich angesammelt werden.
Verträge mit verzinslicher Ansammlung der Überschüsse
erhalten bei Beendigung die Hälfte der für den Vertrag
ermittelten, verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus-
gezahlt. Bei Verträgen mit Sofortverrechnung fallen keine
Bewertungsreserven an.
Versicherungen im Rentenbezug erhalten nach Ablauf ei-
nes Jahres jeweils am Bilanztermin eine prozentuale Ren-
tenerhöhung aus der jährlichen Überschussbeteiligung.

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Erläuterungen

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Für weitere Regelungen zu den BUZ-Tarifen 20889,
20895, 20789 und 20795 gelten die Annahmerichtlinien
der Tarifgeneration 20xxx.

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Verzeichnis der Einzahlungskonten

                     Bezahlungsamt                               BIC              IBAN                  Bank

                     Versicherungsbeiträge                                 DE45 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                     Bayerische Beamten                      BYLADEMMXXX
                                                                                 0350 03          Girozentrale München
                     Lebensversicherung a.G.

                    Versicherungsbeiträge                                  DE17 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                    BL die Bayerische                        BYLADEMMXXX
                                                                                  0407 45         Girozentrale München
                    Lebensversicherung AG

                                                                           DE30 7005 0000 0000   Bayerische Landesbank
                    Sachversicherungsbeiträge                BYLADEMMXXX
                                                                                  0352 73         Girozentrale München

                   Berufsklassenverzeichnis
                   Das Berufsklassenverzeichnis ist in Bay4all
                   in der Angebotsberechnung hinterlegt.
B 532055 (04.21)

                   BL die Bayerische Lebensversicherung AG
                   Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München
                   diebayerische.de
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