Erläuterungen BU/Z-Tarife - Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien Allgemeines - die Bayerische
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Erläuterungen BU/Z-Tarife Tarife: ■ BU PROTECT 21809/21729/21709/21719 ■ BU PROTECT young 21808/21728/21708/21718 ■ BUZ Smart 20795, 20895 ■ BUZ Komfort 20789, 20889 ■ Unterlagen zur Risikoprüfung ■ Annahmerichtlinien ■ Allgemeines Stand: April 2021
Berufsunfähigkeitsversicherung/ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Inhaltsverzeichnis Unterlagen zur Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 - 4 Allgemeine Annahmerichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 A. Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)* . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 B. Identifizierung von meldepflichtigen Kunden nach FATCA/CRS* . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 C. Berufsunfähigkeitsabsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 D. Sonderrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Sonderrechnungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Eintrittsalterberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragszahlung und Versicherungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragsrundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Stückkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mindestbeitragsrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Gesundheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitragsdynamik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Regelungen für die Nachversicherungsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kollektivrahmenverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Technische Begrenzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Verzeichnis der Einzahlungskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Berufsklassenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2
Berufsunfähigkeitsversicherung Unterlagen zur Risikoprüfung Natürliches Alter Erforderliche Unterlagen BU bei Antragseingang BUZ-Rente Bis 50 Jahre A Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) bis 3.000 EUR B Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) 3.001 – 4.999 EUR und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT-ProBNP oder alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differential- blutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensen- kungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert C Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) ab 5.000 EUR und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Labor- werte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungs- geschwindigkeit, CHE oder Quickwert. Ab 51 Jahre A Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) bis 2.500 EUR B Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) 2.501 – 3.999 EUR und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, NT-ProBNP oder alternativ EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differential- blutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensen- kungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert C Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) ab 4.000 EUR und Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Labor- werte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensenkungs- geschwindigkeit, CHE oder Quickwert 3
Erläuterungen Wurden in den letzten 6 Monaten bereits ärztliche Untersuchungen der erforderlichen Risikostufe vorgenommen, kann gegen Vorlage der erstellten Unterlagen (Befundberichte, Ärztliches Zeugnis, Labor, EKG) und einer Erklärung der zu versichernden Person, dass sich der Gesundheitszustand seit der letzten Untersuchung nicht nachteilig ge- ändert hat, auf eine Wiederholung der Untersuchungen verzichtet werden. In begründeten Einzelfällen behalten wir uns unabhängig von den Untersuchungsgrenzen die Anforderung von Be- fundberichten, ärztlichen Unterlagen oder aktuellen Untersuchungen vor. Versicherungssummen bzw. BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren. Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorversicherungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum) mit der aktuellen BU/BUZ-Rente und GF-Renten berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versi- cherung mit ärztlicher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen BU(Z)/EU(Z) und GF-Renten zu berücksichtigen, die danach ohne Untersuchung abgeschlossen wurden. Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch feh- lenden Untersuchungen zu veranlassen. Bei BU-Nichtraucher behalten wir uns vor, in Zweifelsfällen einen Haartest zu fordern. Bei BU-Barrenten über 2.500 EUR sind auch die Zusatzerklärungen zur beruflichen Tätigkeit sowie zu Einkommen und Versorgung (B 190808) einzureichen. Bei BU-Barrenten über 3.000 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben von unabhängiger Stelle zum Einkommen der letzten 3 Jahre (z.B. bei Angestellten die Dezember-Abrechnungen oder Steuerbescheide der letzten 3 Jahre/bei Selbständigen Steuerbescheid oder GuV/bei Beamten Bezügemittei- lung oder Steuerbescheid) erforderlich. 4
Allgemeine Annahmerichtlinien A. Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz men werden. Bei Einschluss der besonderen DU-Klau- (GwG)* sel beträgt das Höchstendalter für die Versicherungs- dauer 55 Jahre und für die Leistungsdauer 60 Jahre. Im Rahmen der Geldwäscheprüfung sind nicht nur Identifizierungspflichten zu erfüllen, sondern bei Ver- 4. Lehrer Das Höchstendalter für Lehrer beträgt 67 Jah- trägen mit höheren Beiträgen auch Angaben zur Mit- re, die Leistungsdauer kann ebenfalls bis 67 Jahre ge- telherkunft zu machen. Für diese Prüfung wurde das wählt werden. Formular B 190905 aufgelegt. Dieses Formular ist für 5. Grundsätzlich soll die Summe aller bei Berufsunfähig- alle Verträge mit einem laufenden Beitrag ab 12.000 keit zu erwartenden Rentenleistungen einen gewissen EUR pro Jahr vollständig auszufüllen und zusammen- Prozentsatz des Bruttoarbeitseinkommens nicht über- mit den erforderlichen Nachweisen dem Antrag beizu- schreiten. Als Richtgröße für versicherbare BUZ/BV- fügen. Unabhängig davon kann im Einzelfall auch bei Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgesehen: geringeren Beiträgen eine Angemessenheitsprüfung ■ 6 0% des durchschnittlichen Gewinns vor Steu- notwendig sein. ern der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen ■ 6 0% des Bruttojahresarbeitseinkommens bei B. Identifizierung von meldepflichtigen Sozialversicherungspflichtigen Kunden nach FATCA/CRS (Fragen nach ■ 3 0% der Bruttojahresbezüge bei Beamten, der steuerlichen Ansässigkeit)* Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten Bereits im Rahmen der Antragstellung ist zu prüfen, Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit weitere Ren- ob der beantragte Versicherungs-/Kapitalisierungs- tenanwartschaften (private Vorsorge BU/BUZ/DU/ vertrag einer steuerlichen Meldepflicht nach FATCA/ EU/GF, betriebliche BU/BUZ/DU/EU/GF), so sind die CRS unterliegt. Hierzu hat eine Identifizierung von ermittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften allen im Ausland steuerlich ansässigen Kunden un- zu kürzen. Eine BU-Beitragsbefreiung wird ab 12.000 ter Abfrage ihrer steuerlichen Ansässigkeit und ihrer EUR jährlich zu 100% auf die Höchstbeträge angerech- Steueridentifikationsnummer zu erfolgen. Bei natürli- net. Bei einer Gesamtjahresrente von über 50.000 EUR chen Personen sind zwingend die in den Antragsfor- werden zusätzlich Anwartschaften von berufsständi- mularen enthaltenen entsprechenden Abfragefelder, schen Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu bei juristischen Personen zwingend das Formular B 50 % angerechnet. Leistungen aus der gesetzlichen 190904 auszufüllen. Sozialversicherung und aus der Beamtenversorgung, der Pflegeversicherung, Krankengeld und Kranken- C. Berufsunfähigkeitsabsicherung haustagegeld sowie private Unfallrenten sind bereits in den genannten Höchstgrenzen eingerechnet und 1. Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträgen können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbst- nicht berücksichtigt und müssen – sofern überhaupt ständigen sind solche Leistungen jedoch anzurechnen. versicherbar – durch Zuschläge oder andere Ein- schränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Klau- Lehramtsanwärter / Lehramtsreferendare als Beamte seln) ausgeglichen werden. auf Widerruf können bei Abschluss einer Berufsunfä- higkeitsversicherung von max. 1.250 EUR monatlicher Berufe, die der Berufsklasse 6 zugeordnet werden, 2. BU-Rente (Grundvertrag) die Stufenabsicherung ver- sind nicht in BU-Tarifen versicherbar. Einige Berufe einbaren. Wird die versicherte Person innerhalb von dieser Klasse können nach Anfrage in der OE Under- 26 Monaten nach Abschluss des Grundvertrags zum writing aber in den GF-Tarifen versichert werden. Beamten auf Probe ernannt, besteht das Recht den Beamte (Sonderrisiken) Polizei-, Bundespolizei-, Jus- 3. Grundvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung um tiz vollzugs-, Zoll- oder Feuerwehrbeamte, die nur mit eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung mit ver- der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel versichert kürzter Laufzeit (Stufenvertrag) zu ergänzen. Der Stu- werden, können nur in der Smart-BUZ/BV angenom- fenvertrag darf maximal in Höhe des Grundvertrags * gilt nur für die BUZ 5
beantragt werden; die monatliche Gesamtrente ist Bestehende Versicherungen müssen berücksichtigt auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Die Vertragslaufzeit werden. Eine Vordatierung des technischen Versiche- des Stufenvertrags beträgt 3 Jahre und die versicherte rungsbeginns ist maximal bis zu 3 Monate möglich. Person darf zum Zeitpunkt der Ernennung zum Beam- 6. Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern an- ten auf Probe das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet derer Staaten ist ein fester Wohnsitz in Deutschland haben. und die Volljährigkeit des Versicherungsnehmers. Für Alternativ gilt bei Beamten auf Widerruf und bei Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der Beamten auf Probe sowie bei Sozialversicherungs- Schweiz ist die Vorlage einer Kopie der Aufenthaltsbe- pflichtigen ohne Anwartschaft in den ersten 5 Jahren, willigung sowie die Beantwortung der Fragen für Bür- dass die vorstehend genannte Höchstrente mit einem ger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes zweiten Vertrag auf bis zu 70 % der Bruttobezüge auf- Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist, nicht notwendig. gestockt werden kann. Bei Lehrern wird mit dieser Schüler, Studenten, Auszubildende und Umschüler 7. Regelung eine Gesamtmonatsrente von 1.500 EUR un- können gegen BU versichert werden. Bei Schülern er- abhängig von den Bruttobezügen akzeptiert. folgt die Einstufung anhand der Schulform. Bei Auszu- Die Laufzeit der BV ist auf den Zeitpunkt des voraus- bildenden und Umschülern wird der angestrebte Beruf sichtlichen Einsetzens der Anwartschaft auf Invalidi- zugrunde gelegt. tätsleistungen zu begrenzen und darf eine Versiche- 8. In allen Zweifelsfällen (z.B. ausgefallene Berufe und rungsdauer von 5 Jahren bzw. das Endalter 40 Jahre Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, längere nicht überschreiten. Aufenthalte außerhalb Europas, Barrenten im Rahmen Die BUZ/BV-Barrente bis zur Höhe einer angemes- von Versorgungswerken der betrieblichen Vorsorge) senen Versorgungszusage im Rahmen einer betrieb- empfehlen wir eine vorherige Anfrage im Fachbereich lichen Altersversorgung ist stets zulässig. mit einer detaillierten Angabe aller Umstände sowie der zu versichernden Leistungen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetz- liche Rentenversicherung (West) werden bei Sozial- versicherungspflichtigen und Selbstständigen bis 60% D. Sonderrisiken des Bruttojahresarbeitseinkommens abgesichert. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, ist eine in- Sonderrisiken wie z.B. exponierte Tätigkeit im Rahmen dividuelle Angemessenheitsprüfung erforderlich. Bei des Polizeidienstes oder der Bundeswehr oder beson-de- Selbstständigen ist der durchschnittliche Gewinn vor re Freizeitaktivitäten erfordern eine Anfrage im Fachbe- Steuern der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus unselbst- reich. ständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit erfolgt eine individuelle Prüfung. BUZ und BV-Barrenten werden unabhängig von der Versorgungslage akzeptiert: ■ bei Schülern, Umschülern, Auszubildenden, Helfer/innen im Bundesfreiwilligendienst, Helfer im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr und Hausfrauen/Hausmänner bis zu 1.000 EUR, ■ bei Beamten, Soldaten, Kirchenbeamten, Richtern bis zu 1.250 EUR, ■ für Studenten und allen anderen Berufe bis 1.500 EUR. 6
Allgemeiner Teil Sonderrechnungsarten Sonderrechnungsart H Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten an- Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei, geboten werden. Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen. Die Sonderrechnungsart der Hauptversicherung gilt auch für Sonderrechnungsart N eine eingeschlossene Zusatzversicherung. normales Einzelgeschäft. Sonderrechnungsart 1 Eintrittsalterberechnung Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalender- heren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit jahrmethode. Das Eintrittsalter ist die Differenz zwischen rabattierten Einzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollek- dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem tivvertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine Geburtsjahr der versicherten Person. Firma. Sonderrechnungsart 3 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versiche- den früheren Sammelversicherungen für normalen Bei- rungsperiode zu zahlen. Beitragszahlungsperiode und tragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Ver- Beständen. einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr sein. Sonderrechnungsart 4 Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungs- Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog periode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt, den früheren Sammelversicherungen für erhöhten Bei- längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszah- tragsnachlass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc. lungsdauer. Sonderrechnungsart 6 Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge, d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Ände- heren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist rung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Ver- ein eigener Kollektivvertrag des Versicherungsnehmers sicherungsperiode ist eine Vertragsänderung. nötig, z.B. für eine Firma. Sonderrechnungsart D Beitragsrundung Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden, Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle weniger beratungsaufwendig. Cent auf- bzw. abzurunden. Sonderrechnungsart F Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungsin- Stückkosten bei SBU PROTECT und tensiven Geschäft. Hierfür ist ein eigener Kollektivvertrag SBU PROTECT young des Versicherungsnehmers nötig, z. B. für eine Firma. 30,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung. Sonderrechnungsart G Bei unterjährlicher Zahlungsweise: Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kun- 2,50 EUR pro Monat, den einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsauf- 7,50 EUR pro Vierteljahr, wendig 15,00 EUR pro Halbjahr. 7
Mindestbeitragsrate ter der versicherten Person, die restliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer, die bei Abschluss 5,00 EUR gegebenenfalls muss eine längere Zahlungspe- des Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen riode gewählt werden. und ein eventuell vereinbarter Beitragszuschlag zugrunde gelegt. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt am Er- Gesundheitsprüfung höhungstermin. Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen Für die dynamischen Erhöhungen gelten die Rechnungs- notwendig sind, sind aus der Übersicht auf der Seite 3 grundlagen der Grundversicherung. ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der erfordern eine Anfrage im Fachbereich. Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor Bei einem Einschluss einer BU/Z sind die Gesundheits- Beginn des neuen Versicherungsjahres einen neuen Versi- fragen zu beantworten. U.U. sind dann ärztliche Untersu- cherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages nach chungen erforderlich. der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags dokumen- tiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurücksenden dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert sich der Dynamik – Leistungserhöhung durch Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des ersten Mo- Beitragsdynamik nats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung als angenommen. Wir werden dem Versicherungsnehmer Bei Antragstellung kann eine Beitragsdynamik vereinbart jedoch auch dann entgegenkommen, wenn er alsbald werden. Dadurch werden Beitrag und Versicherungsleis- nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig machen will. tungen jährlich erhöht. Es kann ein fester Prozentsatz zwi- schen 2% und 5% für die jährliche Steigerung des Beitrags Bei Einschluss von Zusatzversicherungen gilt die Dynamik vereinbart werden. Der jeweils mögliche Dynamiksatz ist automatisch auch für die Zusatzversicherungen. im Angebotsprogramm hinterlegt. Wird eine Dynamik gewünscht, muss dies im Antrags- Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen formular vermerkt werden. Im Rahmen der finanziellen Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnach- Risikoprüfung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung bei trag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bay- einem Dynamiksatz von über 3%. erische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum Ende des ersten Monats des neuen Versicherungsjahres ein. Ist eine Erhöhung drei Mal hintereinander entfallen, Nachversicherungsgarantie ohne erneute erfolgt keine weitere Erhöhung und das Recht auf weitere Risikoprüfung Erhöhungen erlischt damit. Alle BU- und BUZ-Versicherungen sind mit einer Nachver- Die Erhöhungen erfolgen i.d.R. längstens bis zum Eintritt sicherungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versicherungs- eines der folgenden Ereignisse: nehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen die ver- sicherte BV-Barrente ohne erneute Risikoprüfung an die ■ Ablauf der Beitragszahlungsdauer geänderten Lebensumstände anpassen. ■ Erreichen des rechnungsmäßigen Alters von Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Er- 55 Jahren des Versicherten eignisse erhöht werden: ■ Erstmaliges Erreichen bzw. Übersteigen des im ■ Heirat der versicherten Person jeweiligen Vertragsjahr geltenden Beitragsbemes- sungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen ■ Geburt eines Kindes der versicherten Person Rentenversicherung (BBG RV). ■ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Ein- versicherte Person kommensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen, ■ Tod des mitverdienenden Ehegatten der versi- wenn 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern cherten Person oder des eingetragenen Lebens- der letzten 3 Jahren bei Selbständigen bzw. 60% des partners im Sinne des LPartG Bruttoarbeitseinkommens bei Sozialversicherungspflich- tigen oder 30% der Bruttobezüge bei Beamten, Richtern, ■ Ehescheidung der versicherten Person oder Auf- Soldaten und Kirchenbeamten die im Jahr der Erhöhung hebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gültige Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine ge- im Sinne des LPartG setzliche Rentenversicherung (West) um mindestens 10% ■ Aufnahme eines Studiums an einer staatlich übersteigen. anerkannten Universität, Fachhochschule oder Bei der Berechnung der Erhöhungssumme werden das Berufsakademie, dessen angestrebter Studienab- zum Erhöhungszeitpunkt erreichte rechnungsmäßige Al- schluss in Deutschland anerkannt ist 8
■ Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdiens- Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be- tes für das Lehramt an allgemeinbildenden und stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die beruflichen Schulen (Referendariat) mit Aufnahme Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten einer unbefristeten Lehrtätigkeit im Angestellten- rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, der verhältnis (ohne spätere Verbeamtung) restlichen Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszah- lungsdauer sowie den ursprünglich vereinbarten Annah- ■ Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mebedingungen und der Risikoeinschätzung (insbeson- oder Berufsfortbildung dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des ■ Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbststän- zugrundeliegenden Vertrages. digkeit Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann ■ Steigerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkom- 900 EUR bis 6.000 EUR betragen. Die Erhöhung der Jah- mens der versicherten Person von mindestens 10% resrente ist pro Ereignis auf max. 100% und für Verträge im Vergleich zum Vorjahr ab 01.01.2015 auf max. 150% begrenzt. Außerdem darf die ■ Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person Steuern in den letzten 3 Jahren um mindestens den Betrag von 36.000 EUR nicht übersteigen. 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkom- vor Steuern der drei davorliegenden Jahre mensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten An- ■ Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- wartschaften dürfen dabei nicht mehr als 60% des letz- reich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten ten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei Angestellten Immobilie von mindestens 50.000 EUR. bzw. des Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahr bei Selbstständigen bzw. 30% der Bruttobezüge bei Beam- ■ Befreiung des selbständigen Handwerks von der ten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten betragen. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- versicherung Sonderregelung bei Berufseinstieg (nicht für BUZ-Tarife) ■ Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Nimmt die versicherte Person nach erfolgreichem Ab- schluss einer anerkannten Ausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums erstmalig eine unbefristete Berufs- Ereignisunabhängige Nachversicherungsga- tätigkeit auf, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente rantie (außer bei der BU Smart und BU young im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversicherung er- Smart und bei BUZ-Tarifen) höht werden. Die versicherte Jahresrente kann in diesem Fall um bis zu 12.000 EUR aufgestockt werden. Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeits- rente unabhängig von einem der vorgenannten Ereignisse Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung aufzustocken. (für BU PROTECT und BU PROTECT young) Das Recht auf ereignisunabhängige Nachversicherungs- Regelungen für die Nachversicherungsgaran- garantie ist ausgeschlossen, wenn tie (für BU PROTECT und BU PROTECT young ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesund- mit Bedingungen ab Stand 10/2020) heitserklärung oder vereinfachte Antragsfragen Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von abgegeben wurden; sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses ■ der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Alters- gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. versorgung (z. B. bei einer Unterstützungskassen- Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestä- zusage) abgeschlossen wurde; tigungen) belegt werden. ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beant- einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande worten: Vorversicherungen, Bezug aus Rente oder Pen- gekommen ist. sion aus gesundheitlichen Gründen, Bruttoarbeitseinkom- Darüber hinaus ist das Recht auf Nachversicherung ohne men. erneute Gesundheitsprüfung ausgeschlossen, wenn: Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis muss ■ die versicherte Person das 50. Lebensjahr bei während der Versicherungsdauer eingetreten sein. Dabei ereignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei müssen zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisab- ereignisunabhängiger Aufstockung vollendet hat; hängigen Nachversicherung mindestens zwölf Monate liegen. 9
■ die versicherte Person bei Eintritt des Ereignisses erneute Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Eine bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig Verschlechterung der Berufsgruppeneinstufung ist bzw. arbeitsunfähig (BU PROTECT/ BU PROTECT ausgeschlossen. young Komfort plus und Prestige) ist oder war; Das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung sowie den ■ versicherte Person bereits eine Leistung bei spe- nachträglichen Einschluss der Beitragsdynamik ist ausge- ziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat; schlossen, wenn die versicherte Person ■ oder einen Antrag auf Leistung wegen Berufs- ■ bei Aufnahme der Ausbildung, des Studiums oder unfähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit, der Berufstätigkeit bereits das 30. Lebensjahr voll- speziellen Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit endet hat; oder Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat; ■ bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist. oder pflegebedürftig ist oder war; ■ bereits eine Leistung aus einem vereinfachten An- Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubil- erkenntnis bei speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat; dende und Studenten (für BU PROTECT und BU PROTECT young) ■ einen Antrag auf Leistung wegen Berufsunfähig- keit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit, speziel- Schüler, Auszubildende und Studenten haben das Recht len Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder ■ die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Ge- Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat; sundheitsprüfung überprüfen zu lassen und ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesund- ■ eine Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen, heitserklärung abgegeben oder vereinfachte An- tragsfragen beantwortet hat; wenn die versicherte Person ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist; ■ als Schüler nach erfolgreichem Schulabschluss erstmals ein Studium an einer staatlich anerkann- ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption ten Hochschule oder eine Ausbildung in einem aus einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beginnt gekommen ist. oder eine unbefristete Berufstätigkeit aufnimmt oder Kollektivrahmenverträge ■ als Student nach erfolgreichem Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums erstmals eine un- Es gibt Kollektivrahmenverträge mit der BL die Bayeri- befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder sche Lebensversicherung AG, Vertragspartner sind hier z.B. IBU – Interessenverband freier Berufe und mittel- ■ als Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ständischer Unternehmer e.V. –, das Land Bayern und das einer Berufsausbildung erstmals eine unbefristete Land Nordrhein-Westfalen. Berufstätigkeit aufnimmt. Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie für Schüler, IBU können alle Mitarbeiter und auch der Unternehmer Auszubildende und Studenten gelten folgende Regelun- selbst (wenn außerdem mindestens ein Angestellter ver- gen: sichert ist) für Direktversicherungen und private Lebens- ■ die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung versicherungen aufgrund von Kosteneinsparungen einen und der nachträgliche Einschluss der Beitrags- günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser dynamik muss der innerhalb von sechs Monaten Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit reduzierten Kostensät- nach Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung zen berechnet werden. Bei monatlicher Zahlungsweise oder Wechsel in die unbefristete Berufstätigkeit in ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Er- Textform beantragt werden; mäßigung von ca. 3%. Der IBU erhebt zurzeit einen Auf- nahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche Mitgliedsbeiträge ■ das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppen- werden derzeit nicht erhoben. einstufung und auf nachträglichen Einschluss der Dynamik kann während der Versicherungsdauer Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm. jeweils nur einmal ausgeübt werden; Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektivrahmen- ■ die Risikoeinstufung (insbesondere Leistungsein- vertrag vorgesehenen Formulare beizufügen. schränkungen, Beitragszuschläge) des bestehen- den Vertrages bleiben bei einer Verbesserung der Berufsgruppeneinstufung unverändert. Eine 10
Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT BU PROTECT young Tarif 21809/21729 21808/21728 21709/21719 21708/21718 Beitragsbefreiung und monatlich vorschüssige Rente, solange der Leis- tungsfall besteht, bis zum Tode des Versicherten oder bis zum Ablauf der Leistungsdauer Leistung bei Versicherungsfall 21729/21728: während der Versicherungsdauer BV mit erweiterten und AU-Leistungen 21809/21808: BV mit AU- und Zusatzleistungen, wie z. B. Soforthilfe und Wiedereingliederungshilfe Bei Erleben des Ablauftermins Keine Leistung außer ggf. einer Überschussbeteiligung Zweck der Versicherung Absicherung gegen Verdiensteinbußen bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit ■ Überschussverrechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich ■ Nachversicherungsgarantie Besonderheiten ■ Pflegeabsicherung gegen Mehrbeitrag versicherbar Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall von 0% -2% jährlich Sparausfallversicherung Mögliche Zusatzversicherung SAV (nur bei 21809/21729/21709/21719) PZV 11
Technische Begrenzungen Mindest- Mindest- Höchst- Mindest- Höchst- Besonder- Tarif rente eintrittsalter eintrittsalter laufzeit endalter heiten in EUR 21809 / 21729 75,- 15 60 5 67 21709 / 21719 Mtl. Rente 21808 / 21718 75,- 15 30 10 67 21708 / 21718 Mtl. Rente 12
Überschussbeteiligung Die Versicherungen sind bedingungsgemäß ab Beginn am Überschuss und gegebenenfalls an den Bewertungs- reserven beteiligt. Die Versicherung erhält in der beitrags- pflichtigen Zeit laufende Überschussanteile, die in der Regel mit den Beiträgen verrechnet werden; sie können auch verzinslich angesammelt werden. Verträge mit verzinslicher Ansammlung der Überschüsse erhalten bei Beendigung die Hälfte der für den Vertrag ermittelten, verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus- gezahlt. Bei Verträgen mit Sofortverrechnung fallen keine Bewertungsreserven an. Versicherungen im Rentenbezug erhalten nach Ablauf ei- nes Jahres jeweils am Bilanztermin eine prozentuale Ren- tenerhöhung aus der jährlichen Überschussbeteiligung. 13
Erläuterungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Für weitere Regelungen zu den BUZ-Tarifen 20889, 20895, 20789 und 20795 gelten die Annahmerichtlinien der Tarifgeneration 20xxx. 14
Verzeichnis der Einzahlungskonten Bezahlungsamt BIC IBAN Bank Versicherungsbeiträge DE45 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Bayerische Beamten BYLADEMMXXX 0350 03 Girozentrale München Lebensversicherung a.G. Versicherungsbeiträge DE17 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank BL die Bayerische BYLADEMMXXX 0407 45 Girozentrale München Lebensversicherung AG DE30 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Sachversicherungsbeiträge BYLADEMMXXX 0352 73 Girozentrale München Berufsklassenverzeichnis Das Berufsklassenverzeichnis ist in Bay4all in der Angebotsberechnung hinterlegt. B 532055 (04.21) BL die Bayerische Lebensversicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München diebayerische.de
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