Erläuterungen BU/Z-Tarife - Tarife: Unterlagen zur Risikoprüfung Annahmerichtlinien Allgemeines - die Bayerische
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Erläuterungen BU/Z-Tarife Tarife: ■ BU PROTECT 21809/21729/21709/21719 ■ BU PROTECT young 21808/21728/21708/21718 ■ BUZ Smart 20795, 20895 ■ BUZ Komfort 20789, 20889 ■ Unterlagen zur Risikoprüfung ■ Annahmerichtlinien ■ Allgemeines Stand: Oktober 2020 1
Berufsunfähigkeitsversicherung/ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Inhaltsverzeichnis Unterlagen zur Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Allgemeine Annahmerichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 A. Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)* . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 B. Identifizierung von meldepflichtigen Kunden nach FATCA/CRS (Fragen nach der steuerlichen Ansässigkeit)* . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 C. Berufsunfähigkeitsabsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 D. Sonderrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Sonderrechnungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Eintrittsalterberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragszahlung und Versicherungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Beitragsrundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Stückkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mindestbeitragsrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gesundheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitragsdynamik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie außer bei der BU Smart und . . . . . . . . . BU young Smart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung (gilt für alle BU-Tarife) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kollektivrahmenverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Technische Begrenzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Verzeichnis der Einzahlungskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Berufsklassenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2
Berufsunfähigkeitsversicherung Unterlagen zur Risikoprüfung Natürliches Alter Erforderliche Unterlagen BU bei Antragseingang BUZ-Rente Bis 45 Jahre A Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) Bis 2.500 EUR B Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV- 2.501 – 3.000 EUR Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern C Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV- über 3.000 EUR Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen oder NT-ProBNP, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blut- körperchensenkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert Ab 46 Jahre A Risikofragen des Antrags (Erklärung der zu versichernden Person) bis 2.000 EUR B Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV- 2.001 – 2.200 EUR Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern C Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, HIV- über 2.200 EUR Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, einschließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkörperchensen- kungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert Unabhängig vom C Ärztliches Zeugnis einschließlich Labor (HbA1c, Cholesterin, Gamma-GT, ab 6.000 EUR Alter HIV-Antikörper), Cotinintest bei Nichtrauchern, generell EKG (Ergometrie) mit laufenden Blutdruckkontrollen, weitere Laborwerte: Vollständiges Blutbild, ein- schließlich Differentialblutbild, Triglyzeride, SGPT, Kreatinin, Harnsäure, Blutkör- perchensenkungsgeschwindigkeit, CHE oder Quickwert 3
Erläuterungen Versicherungssummen bzw. BU/BUZ-Renten von mehreren Verträgen sind gegebenenfalls zu addieren. Zusätzlich zum Neuantrag werden alle Vorversicherungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Antragsdatum) mit der aktuellen BU/BUZ-Rente berücksichtigt. Liegt jedoch aus den letzten 5 Jahren eine Versicherung mit ärzt- licher Untersuchung vor, so sind nur diejenigen BU/BUZ-Renten zu berücksichtigen, die danach ohne Untersuchung abgeschlossen wurden. Werden ärztliche Untersuchungen nur aufgrund von Vorversicherungen erforderlich, so sind ggf. nur die noch fehlenden Untersuchungen zu veranlassen. Bei BU-Nichtraucher behalten wir uns vor, in Zweifelsfällen einen Haartest zu fordern. Bei BU-Barrenten über 2.500 EUR sind auch die Zusatzerklärungen zur beruflichen Tätigkeit sowie zu Einkommen und Versorgung (B 190808) einzureichen. Bei BU-Barrenten über 3.000 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben von unabhängiger Stelle zum Einkommen der letzten 3 Jahre (z.B. bei Angestellten die Dezember-Abrechnungen oder Steuerbescheide der letzten 3 Jahre/bei Selbständigen Steuerbescheid oder GuV/bei Beamten Bezügemitteilung oder Steuerbescheid) erforderlich. 4
Allgemeine Annahmerichtlinien A. Prüfungen nach dem 5. Grundsätzlich soll die Summe aller bei Berufsunfä- higkeit zu erwartenden Rentenleistungen einen ge- Geldwäschegesetz (GwG)* wissen Prozentsatz des Bruttoarbeitseinkommens Im Rahmen der Geldwäscheprüfung sind nicht nur Identi- nicht überschreiten. Als Richtgröße für versicherba- fizierungspflichten zu erfüllen, sondern bei Verträgen mit re BUZ/BV-Barrenten sind folgende Höchstbeträge höheren Beiträgen auch Angaben zur Mittelherkunft zu vorgesehen: machen. Für diese Prüfung wurde das Formular B 190905 ■ 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steu- aufgelegt. Dieses Formular ist für alle Verträge mit einem ern der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen laufenden Beitrag ab 12.000 EUR pro Jahr vollständig auszufüllen und zusammenmit den erforderlichen Nach- ■ 60% des Bruttojahresarbeitseinkommens bei weisen dem Antrag beizufügen. Unabhängig davon kann Sozialversicherungspflichtigen im Einzelfall auch bei geringeren Beiträgen eine Ange- messenheitsprüfung notwendig sein. ■ 30% der Bruttojahresbezüge bei Beamten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten B. Identifizierung von meldepflichtigen Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit weitere Renten- Kunden nach FATCA/CRS (Fragen nach der anwartschaften (private Vorsorge BU/BUZ/DU/ EU/GF, betriebliche BU/BUZ/DU/EU/GF), so sind die ermittelten steuerlichen Ansässigkeit)* Höchstbeträge um diese Anwartschaften zu kürzen. Eine Bereits im Rahmen der Antragstellung ist zu prüfen, ob BU-Beitragsbefreiung wird ab 12.000 EUR jährlich zu der beantragte Versicherungs-/Kapitalisierungsvertrag 100% auf die Höchstbeträge angerechnet. Bei einer Ge- einer steuerlichen Meldepflicht nach FATCA/CRS unter- samtjahresrente von über 50.000 EUR werden zusätzlich liegt. Hierzu hat eine Identifizierung von allen im Ausland Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswer- steuerlich ansässigen Kunden unter Abfrage ihrer steuer- ken (z.B. Ärzteversorgung) zu 50 % angerechnet. Leis- lichen Ansässigkeit und ihrer Steueridentifikationsnum- tungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und aus mer zu erfolgen. Bei natürlichen Personen sind zwingend der Beamtenversorgung, der Pflegeversicherung, Kran- die in den Antragsformularen enthaltenen entsprechen- kengeld und Krankenhaustagegeld sowie private Unfall- den Abfragefelder, bei juristischen Personen zwingend renten sind bereits in den genannten Höchstgrenzen ein- das Formular B 190904 auszufüllen. gerechnet und können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbstständigen sind solche Leistungen jedoch anzu- rechnen. C. Berufsunfähigkeitsabsicherung Lehramtsanwärter / Referendare als Beamte auf Wider- ruf können bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver- 1. Risikoerhöhende Umstände sind in den Tarifbeiträ- sicherung von max. 1.250 EUR monatlicher BU-Rente gen nicht berücksichtigt und müssen – sofern über- (Grundvertrag) die Stufenabsicherung vereinbaren. Wird haupt versicherbar – durch Zuschläge oder andere die versicherte Person innerhalb von 26 Monaten nach Einschränkungen (Leistungs- und Altersgrenzen, Abschluss des Grundvertrags zum Beamten auf Probe er- Klauseln) ausgeglichen werden. nannt, besteht das Recht den Grundvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung um eine weitere Berufsunfähigkeits- 2. Berufe, die der Berufsklasse 6 zugeordnet werden, versicherung mit verkürzter Laufzeit (Stufenvertrag) zu sind nicht in BU-Tarifen versicherbar. Einige Berufe ergänzen. Der Stufenvertrag darf maximal in Höhe des dieser Klasse können nach Anfrage in der OE Under- Grundvertrags beantragt werden; die monatliche Ge- writing aber in den GF-Tarifen versichert werden. samtrente ist auf maximal 2.500 EUR begrenzt. Die Ver- 3. Beamte (Sonderrisiken) Polizei-, Bundespolizei-, tragslaufzeit des Stufenvertrags beträgt 3 Jahre und die Justiz vollzugs-, Zoll- oder Feuerwehrbeamte, die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Ernennung nur mit der besonderen Dienstunfähigkeitsklausel zum Beamten auf Probe das 35. Lebensjahr noch nicht versichert werden, können nur in der Smart-BUZ/BV vollendet haben. angenommen werden. Bei Einschluss der besonde- Alternativ gilt bei Beamten auf Widerruf und bei Beamten ren DU-Klausel beträgt das Höchstendalter für die auf Probe sowie bei Sozialversicherungspflichtigen ohne Versicherungsdauer 55 Jahre und für die Leistungs- Anwartschaft in den ersten 5 Jahren, dass die vorstehend dauer 60 Jahre. genannte Höchstrente mit einem zweiten Vertrag auf bis 4. Lehrer Das Höchstendalter für Lehrer beträgt 65 Jah- zu 70 % der Bruttobezüge aufgestockt werden kann. Bei re, die Leistungsdauer kann ebenfalls bis 65 Jahre Lehrern wird mit dieser Regelung eine Gesamtmonats- gewählt werden. rente von 1.500 EUR unabhängig von den Bruttobezügen akzeptiert. * gilt nur für die BUZ 5
Die Laufzeit der BV ist auf den Zeitpunkt des voraussicht- D. Sonderrisiken lichen Einsetzens der Anwartschaft auf Invaliditätsleis- tungen zu begrenzen und darf eine Versicherungsdauer Sonderrisiken wie z.B. exponierte Tätigkeit im Rahmen von 5 Jahren bzw. das Endalter 40 Jahre nicht über- des Polizeidienstes oder der Bundeswehr oder beson- schreiten. dere Freizeitaktivitäten erfordern eine Anfrage im Fach- bereich. Die BUZ/BV-Barrente bis zur Höhe einer angemessenen Versorgungszusage im Rahmen einer betrieblichen Al- tersversorgung ist stets zulässig. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (West) werden bei Sozialversiche- rungspflichtigen und Selbstständigen bis 60% des Brut- tojahresarbeitseinkommens abgesichert. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, ist eine individuelle Angemes- senheitsprüfung erforderlich. Bei Selbstständigen ist der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten 3 Jahre (ggf. auch aus unselbstständiger Tätigkeit) zugrunde zu legen. In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit er- folgt eine individuelle Prüfung. BUZ und BV-Barrenten werden unabhängig von der Ver- sorgungslage akzeptiert: ■ bei Schülern, Umschülern, Auszubildenden, Helfer/ innen im Bundesfreiwilligendienst, Helfer im frei- willigen sozialen/ökologischen Jahr und Hausfrau- en/Hausmänner bis zu 1.000 EUR, ■ bei Beamten, Soldaten, Kirchenbeamten, Richtern bis zu 1.250 EUR, ■ für Studenten und allen anderen Berufe bis 1.500 EUR. Bestehende Versicherungen müssen berücksichtigt wer- den. Eine Vordatierung des technischen Versicherungs- beginns ist maximal bis zu 3 Monate möglich. 6. Voraussetzung für die Versicherung von Bürgern anderer Staaten ist ein fester Wohnsitz in Deutsch- land und die Volljährigkeit des Versicherungsneh- mers. Für Bürger der EU, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz ist die Vorlage einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung sowie die Beantwortung der Fragen für Bürger anderer Staaten, in dem unter anderem ein festes Arbeitsverhältnis zu bestätigen ist, nicht notwendig. 7. Schüler, Studenten, Auszubildende und Umschüler können gegen BU versichert werden. Bei Schülern er- folgt die Einstufung anhand der Schulform. Bei Aus- zubildenden und Umschülern wird der angestrebte Beruf zugrunde gelegt. 8. In allen Zweifelsfällen (z.B. ausgefallene Berufe und Sportarten, besonders gefährliche Tätigkeiten, län- gere Aufenthalte außerhalb Europas, Barrenten im Rahmen von Versorgungswerken der betrieblichen Vorsorge) empfehlen wir eine vorherige Anfrage im Fachbereich mit einer detaillierten Angabe aller Um- stände sowie der zu versichernden Leistungen. 6
Allgemeiner Teil Sonderrechnungsarten Eintrittsalterberechnung Jeder Tarif kann in mehreren Sonderrechnungsarten an- Die Eintrittsalterberechnung erfolgt nach der Kalender- geboten werden. jahrmethode. Das Eintrittsalter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr der versicherten Person. Sonderrechnungsart N normales Einzelgeschäft. Beitragszahlung und Versicherungsperiode Sonderrechnungsart 1 Beiträge sind durch laufende Beiträge für jede Versiche- rungsperiode zu zahlen. Beitragszahlungsperiode und Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- damit zugleich Versicherungsperiode kann je nach Ver- heren Rahmenverträgen für Gruppenversicherungen mit einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder rabattierten Einzeltarifen. Hierfür ist ein eigener Kollek- ein Jahr sein. tivvertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine Firma. Laufende Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungs- periode zu entrichten, in der die versicherte Person stirbt, Sonderrechnungsart 3 längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszah- lungsdauer. Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog den früheren Sammelversicherungen für normalen Bei- Hinweis: Es handelt sich hier um echte Periodenbeiträge, tragsnachlass, für Kollektivrahmenverträge mit kleinen d.h. zum Beispiel, dass eine Kündigung jeweils nur zum Beständen. Ende einer Versicherungsperiode möglich ist. Eine Än- derung des Beitragszahlungsabschnittes und damit der Sonderrechnungsart 4 Versicherungsperiode ist eine Vertragsänderung. Kollektivrahmenversicherungen mit Konditionen analog den früheren Sammelversicherungen für erhöhten Bei- Beitragsrundung tragsnachlass. Siehe hierzu IBU, Land Bayern etc. Der Bruttobeitrag ist bei jeder Zahlungsweise auf volle Cent auf- bzw. abzurunden. Sonderrechnungsart 6 Kollektivversicherungen mit Konditionen analog den frü- Stückkosten bei SBU PROTECT und SBU PRO- heren Gruppensondertarifen (Firmengruppe). Hierfür ist TECT young ein eigener Kollektivvertrag des Versicherungsnehmers nötig, z.B. für eine Firma. 30,00 EUR pro Vertrag, pro Jahr der Beitragszahlung. Bei unterjährlicher Zahlungsweise: Sonderrechnungsart D 2,50 EUR pro Monat, Vereinfachtes Einzelgeschäft für vorinformierte Kunden, weniger beratungsaufwendig. 7,50 EUR pro Vierteljahr, 15,00 EUR pro Halbjahr. Sonderrechnungsart F Kollektivversicherungen im beratungs- und betreuungs- Mindestbeitragsrate intensiven Geschäft. Hierfür ist ein eigener Kollektivver- trag des Versicherungsnehmers nötig, z. B. für eine Firma. 5,00 EUR gegebenenfalls muss eine längere Zahlungs- periode gewählt werden. Sonderrechnungsart G Gesundheitsprüfung Vereinfachtes Einzelgeschäft für gut vorinformierte Kun- den einschließlich Wiederanlage, wenig beratungsauf- Die Grenzen, oberhalb derer ärztliche Untersuchungen wendig notwendig sind, sind aus der Übersicht auf der Seite 3 ersichtlich. Abschlussbedingungen für besondere Risiken erfordern eine Anfrage im Fachbereich. Sonderrechnungsart H Sehr vereinfachtes Einzelgeschäft, fast beratungsfrei, Bei einem Einschluss einer BU/Z sind die Gesundheits- Kunde hatte Abschlussentscheidung fast getroffen. Die fragen zu beantworten. U.U. sind dann ärztliche Unter- Sonderrechnungsart der Hauptversicherung gilt auch für suchungen erforderlich. eine eingeschlossene Zusatzversicherung. 7
Dynamik – Leistungserhöhung durch Beitrags- Bei Einschluss von Zusatzversicherungen gilt die Dyna- dynamik mik automatisch auch für die Zusatzversicherungen. Wird eine Dynamik gewünscht, muss dies im Antrags- Bei Antragstellung kann eine Beitragsdynamik vereinbart formular vermerkt werden. Im Rahmen der finanziellen werden. Dadurch werden Beitrag und Versicherungsleis- Risikoprüfung erfolgt eine Angemessenheitsprüfung bei tungen jährlich erhöht. Es kann ein fester Prozentsatz einem Dynamiksatz von über 3%. zwischen 2% und 5% für die jährliche Steigerung des Bei- trags vereinbart werden. Der jeweils mögliche Dynamik- Nachversicherungsgarantie ohne erneute satz ist im Angebotsprogramm hinterlegt. Risikoprüfung Der Versicherungsnehmer kann jeder vorgeschlagenen Erhöhung widersprechen, indem er den Erhöhungsnach- Alle BU- und BUZ-Versicherungen sind mit einer Nach- trag (neuen Versicherungsschein) zurücksendet. Die Bay- versicherungsgarantie ausgestattet; d.h. der Versiche- erische räumt ihm für den Widerspruch eine Frist bis zum rungsnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen Ende des ersten Monats des neuen Versicherungsjahres die versicherte BV-Barrente ohne erneute Risikoprüfung ein. Ist eine Erhöhung drei Mal hintereinander entfallen, an die geänderten Lebensumstände anpassen. erfolgt keine weitere Erhöhung und das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt damit. Der Versicherungsschutz kann bei Eintritt folgender Er- eignisse erhöht werden: Die Erhöhungen erfolgen i.d.R. längstens bis zum Eintritt eines der folgenden Ereignisse: ■ Heirat der versicherten Person ■ Ablauf der Beitragszahlungsdauer ■ Geburt eines Kindes der versicherten Person ■ Erreichen des rechnungsmäßigen Alters von 55 ■ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die Jahren des Versicherten versicherte Person ■ Erstmaliges Erreichen bzw. Übersteigen des im Tod des mitverdienenden Ehegatten der versicher- ■ jeweiligen Vertragsjahr geltenden Beitragsbemes- ten Person oder des eingetragenen Lebenspartners sungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen im Sinne des LPartG Rentenversicherung (BBG RV). ■ Ehescheidung der versicherten Person oder Auf- Weitere Erhöhungen können nur aufgrund eines Ein- hebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im kommensnachweises mit unserer Zustimmung erfolgen, Sinne des LPartG wenn 60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahren bei Selbständigen bzw. 60% des ■ Aufnahme eines Studiums an einer staatlich aner- Bruttoarbeitseinkommens bei Sozialversicherungspflich- kannten Universität, Fachhochschule oder Berufs- tigen oder 30% der Bruttobezüge bei Beamten, Richtern, akademie, dessen angestrebter Studienabschluss Soldaten und Kirchenbeamten die im Jahr der Erhöhung in Deutschland anerkannt ist gültige Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung (West) um mindestens ■ Erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes 10% übersteigen. für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruf- lichen Schulen (Referendariat) mit Aufnahme einer Bei der Berechnung der Erhöhungssumme werden das unbefristeten Lehrtätigkeit im Angestelltenverhält- zum Erhöhungszeitpunkt erreichte rechnungsmäßige Al- nis (ohne spätere Verbeamtung) ter der versicherten Person, die restliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer, die bei Abschluss ■ Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung des Grundvertrages geltenden Annahmebedingungen oder Berufsfortbildung und ein eventuell vereinbarter Beitragszuschlag zugrun- ■ Erstmaliger Wechsel in die berufliche Selbststän- de gelegt. Der erhöhte Versicherungsschutz beginnt am digkeit Erhöhungstermin. ■ Steigerung des jährlichen Bruttoarbeitseinkom- Für die dynamischen Erhöhungen gelten die Rechnungs- mens der versicherten Person von mindestens 10% grundlagen der Grundversicherung. im Vergleich zum Vorjahr Praktisch wird die Erhöhung wie folgt durchgeführt: Der ■ Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Versicherungsnehmer erhält spätestens einen Monat vor Steuern in den letzten 3 Jahren um mindestens Beginn des neuen Versicherungsjahres einen neuen Ver- 30% im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn sicherungsschein, der den Gesamtstand des Vertrages vor Steuern der drei davorliegenden Jahre nach der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrags doku- mentiert. Ein Widerspruch kann einfach durch Zurück- ■ Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Be- senden dieses Versicherungsscheines erfolgen. Äußert reich oder zur Finanzierung einer selbst genutzten sich der Versicherungsnehmer nicht bis zum Ende des Immobilie von mindestens 50.000 EUR ersten Monats des neuen Versicherungsjahres, so gilt die Erhöhung als angenommen. Wir werden dem Versiche- ■ Befreiung des selbständigen Handwerks von der rungsnehmer jedoch auch dann entgegenkommen, wenn Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- er alsbald nach Fristablauf die Erhöhung rückgängig ma- versicherung chen will. 8
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der ge- Berufstätigkeit auf, kann die versicherte Berufsunfähig- setzlichen Rentenversicherung. keitsrente im Rahmen der ereignisabhängigen Nachversi- cherung erhöht werden. Die versicherte Jahresrente kann Ereignisunabhängige Nachversicherungsga- in diesem Fall um bis zu 12.000 EUR aufgestockt werden. rantie (außer bei der BU Smart und BU young Smart und bei BUZ-Tarifen) Ausschluss des Rechts auf Nachversicherung Es besteht das Recht, einmalig innerhalb der ersten fünf (für BU PROTECT und BU PROTECT young) Versicherungsjahre die versicherte Berufsunfähigkeits- Das Recht auf ereignisunabhängige Nachversicherungs- rente unabhängig von einem der vorgenannten Ereignis- garantie ist ausgeschlossen, wenn se aufzustocken. ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesundheits- erklärung oder vereinfachte Antragsfragen abge- Regelungen für die Nachversicherungsgaran- geben wurden; tie (für BU PROTECT und BU PROTECT young mit Bedingungen ab Stand 10/2020) ■ der Vertrag im Rahmen einer betrieblichen Alters- versorgung (z. B. bei einer Unterstützungskassen- Der Antrag auf Nachversicherung muss innerhalb von zusage) abgeschlossen wurde; sechs Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses gestellt und durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption Einkommensunterlagen, Urkunden oder amtliche Bestä- einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande ge- tigungen) belegt werden. kommen ist. Außerdem sind noch folgende Antragsfragen zu beant- Darüber hinaus ist das Recht auf Nachversicherung ohne worten: Vorversicherungen, Bezug aus Rente oder Pen- erneute Gesundheitsprüfung ausgeschlossen, wenn: sion aus gesundheitlichen Gründen, Bruttoarbeitsein- kommen. ■ die versicherte Person das 50. Lebensjahr bei er- eignisabhängiger bzw. das 45. Lebensjahr bei er- Das eine Nachversicherung auslösende Ereignis muss eignisunabhängiger Aufstockung vollendet hat; während der Versicherungsdauer eingetreten sein. Dabei müssen zwischen zwei Erhöhungen aus der ereignisab- ■ die versicherte Person bei Eintritt des Ereignisses hängigen Nachversicherung mindestens zwölf Monate bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig liegen. bzw. arbeitsunfähig (BU PROTECT/ BU PROTECT young Komfort plus und Prestige) ist oder war; Die Erhöhung aus der Nachversicherung erfolgt im be- stehenden Vertrag. Wir berechnen den Beitrag für die ■ versicherte Person bereits eine Leistung bei spe- Erhöhung nach dem am Erhöhungstermin erreichten ziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat; rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person, der ■ oder einen Antrag auf Leistung wegen Berufsun- restlichen Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszah- fähigkeit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit, spe- lungsdauer sowie den ursprünglich vereinbarten Annah- ziellen Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder mebedingungen und der Risikoeinschätzung (insbeson- Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat; dere Leistungseinschränkungen, Beitragszuschläge) des zugrundeliegenden Vertrages. ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist. Die versicherte Jahresrente einer Nachversicherung kann 900 EUR bis 6.000 EUR betragen. Die Erhöhung der Jah- Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubil- resrente ist pro Ereignis auf max. 100% und für Verträge dende und Studenten (für BU PROTECT und ab 01.01.2015 auf max. 150% begrenzt. Außerdem darf die BU PROTECT young) versicherte Gesamtjahresrente einer versicherten Person den Betrag von 36.000 EUR nicht übersteigen. Schüler, Auszubildende und Studenten haben das Recht Die Gesamtjahresrente muss in Bezug auf die Einkom- ■ die Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Ge- mensverhältnisse angemessen sein. Die gesamten An- sundheitsprüfung überprüfen zu lassen und wartschaften dürfen dabei nicht mehr als 60% des letz- ■ eine Beitragsdynamik nachträglich einzuschließen, ten jährlichen Bruttoarbeitseinkommens bei Angestellten bzw. des Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahr bei wenn die versicherte Person Selbstständigen bzw. 30% der Bruttobezüge bei Beam- ten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten betragen. ■ als Schüler nach erfolgreichem Schulabschluss erst- mals ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder eine Ausbildung in einem staat- Sonderregelung bei Berufseinstieg (nicht für BUZ- lich anerkannten Ausbildungsberuf beginnt oder Tarife) eine unbefristete Berufstätigkeit aufnimmt oder Nimmt die versicherte Person nach erfolgreichem Ab- ■ als Student nach erfolgreichem Abschluss eines schluss einer anerkannten Ausbildung oder eines staat- staatlich anerkannten Studiums erstmals eine un- lich anerkannten Studiums erstmalig eine unbefristete befristete Berufstätigkeit aufnimmt oder 9
■ als Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss Kollektivrahmenverträge einer Berufsausbildung erstmals eine unbefristete Berufstätigkeit aufnimmt. Es gibt Kollektivrahmenverträge mit der BL die Bayeri- sche Lebensversicherung AG, Vertragspartner sind hier Für die Ausübung der Erweiterungsgarantie für Schüler, z.B. IBU – Interessenverband freier Berufe und mittel- Auszubildende und Studenten gelten folgende Regelun- ständischer Unternehmer e.V. –, das Land Bayern und das gen: Land Nordrhein-Westfalen. ■ die Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung und Beispiel IBU: Durch die Mitgliedschaft einer Firma im der nachträgliche Einschluss der Beitragsdyna- IBU können alle Mitarbeiter und auch der Unternehmer mik muss der innerhalb von sechs Monaten nach selbst (wenn außerdem mindestens ein Angestellter ver- Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder sichert ist) für Direktversicherungen und private Lebens- Wechsel in die unbefristete Berufstätigkeit in Text- versicherungen aufgrund von Kosteneinsparungen einen form beantragt werden; günstigeren Beitrag erhalten, da die Tarifbeiträge dieser das Recht auf Überprüfung der Berufsgruppen- Sonderrechnungsart 3 bzw. 4 mit reduzierten Kostensät- ■ einstufung und auf nachträglichen Einschluss der zen berechnet werden. Bei monatlicher Zahlungsweise Dynamik kann während der Versicherungsdauer ergibt sich so durch den Kollektivrahmenvertrag eine Er- jeweils nur einmal ausgeübt werden; mäßigung von ca. 3%. Der IBU erhebt zurzeit einen Auf- nahmebeitrag von 20,00 EUR. Jährliche Mitgliedsbeiträ- ■ die Risikoeinstufung (insbesondere Leistungsein- ge werden derzeit nicht erhoben. schränkungen, Beitragszuschläge) des bestehen- den Vertrages bleiben bei einer Verbesserung der Die Beiträge erhalten Sie über das Angebotsprogramm. Berufsgruppeneinstufung unverändert. Eine er- Dem Antrag sind die für den jeweiligen Kollektivrahmen- neute Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Eine Ver- vertrag vorgesehenen Formulare beizufügen. schlechterung der Berufsgruppeneinstufung ist ausgeschlossen. Das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung sowie den nachträglichen Einschluss der Beitragsdynamik ist aus- geschlossen, wenn die versicherte Person ■ bei Aufnahme der Ausbildung, des Studiums oder der Berufstätigkeit bereits das 30. Lebensjahr voll- endet hat; ■ bereits berufsunfähig, vermindert erwerbsfähig oder pflegebedürftig ist oder war; ■ bereits eine Leistung aus einem vereinfachten An- erkenntnis bei speziellen Einschränkungen erhält oder erhalten hat; ■ einen Antrag auf Leistung wegen Berufsunfähig- keit bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit, speziellen Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit oder Verlust einer Grundfähigkeit gestellt hat; ■ bei Antragsstellung eine vereinfachte Gesundheits- erklärung abgegeben oder vereinfachte Antrags- fragen beantwortet hat; ■ der Vertrag beitragsfrei gestellt ist; ■ der Vertrag durch Ausübung der Wechseloption aus einer Grundfähigkeiten-Versicherung zustande gekommen ist. 10
Tarifübersicht Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT BU PROTECT young Tarif 21809/21729 21808/21728 21709/21719 21708/21718 Leistung bei Versicherungsfall während Beitragsbefreiung und monatlich vorschüssige Rente, solange der Leis- der Versicherungsdauer tungsfall besteht, bis zum Tode des Versicherten oder bis zum Ablauf der Leistungsdauer 21729/21728: BV mit erweiterten und AU-Leistungen 21809/21808: BV mit AU- und Zusatzleistungen, wie z. B. Soforthilfe und Wiedereinglie- derungshilfe Bei Erleben des Ablauftermins Keine Leistung außer ggf. einer Überschussbeteiligung Zweck der Versicherung Absicherung gegen Verdiensteinbußen bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit Besonderheiten ■ Überschussverrechnung mit dem laufenden Beitrag ist möglich ■ Nachversicherungsgarantie ■ Pflegeabsicherung gegen Mehrbeitrag versicherbar Wahlweise: Zusätzlich garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall von 0% -2% jährlich Mögliche Zusatzversicherung Sparausfallversicherung SAV (nur bei 21809/21729/21709/21719) 11
Technische Begrenzungen Tarif Mindest- Höchst- Mindest- Höchst- Mindestrente Besonder- eintritts- eintrittsalter laufzeit endalter in EUR heiten alter 21808 / 21718 75,- 15 60 5 67 21708 / 21718 Mtl. Rente 21808 / 21718 15 30 10 67 75,- 21708 / 21718 Mtl. Rente 12
Überschussbeteiligung Die Versicherungen sind bedingungsgemäß ab Beginn am Überschuss und gegebenenfalls an den Bewertungs- reserven beteiligt. Die Versicherung erhält in der bei- tragspflichtigen Zeit laufende Überschussanteile, die in der Regel mit den Beiträgen verrechnet werden; sie kön- nen auch verzinslich angesammelt werden. Verträge mit verzinslicher Ansammlung der Überschüsse erhalten bei Beendigung die Hälfte der für den Vertrag ermittelten, verteilungsfähigen Bewertungsreserven aus- gezahlt. Bei Verträgen mit Sofortverrechnung fallen keine Bewertungsreserven an. Versicherungen im Rentenbezug erhalten nach Ablauf ei- nes Jahres jeweils am Bilanztermin eine prozentuale Ren- tenerhöhung aus der jährlichen Überschussbeteiligung. 13
Erläuterungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Abweichende Leistungsdauer Leistungsarten Die Leistungsdauer kann über die Versicherungsdauer hi- Für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftig- nausgehen. Die Leistungsdauer darf nicht länger als die keit (im Sinne unserer Vertragsbedingungen) können Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit der Hauptversi- cherung sein, maximal bis zum Endalter 67. ■ Beitragsfreiheit für die Hauptversicherung inkl. Zu- satzversicherung (Beitragsrente) und Besonderheiten ■ zusätzlich eine monatliche Barrente versichert werden. Besonderheiten siehe Annahmerichtlinien Wenn die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung Seite 5-6. größer als die BUZ-Leistungsdauer ist, so muss die Bei- tragszahlung für die Hauptversicherung nach Ablauf der BUZ auch bei Weiterbestehen der Berufsunfähigkeit wie- Begriffsbestimmung,Leistungsbeginn und der aufgenommen werden. In der Zeit der Berufsunfähig- Leistungsende keit ruht die Dynamik. Siehe Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatz- Der Anspruch auf Überschussbeteiligung der Berufsun- versicherung. fähigkeits-Zusatzversicherung besteht ab Beginn der Versicherung; eine Wartezeit existiert nicht. Die Versi- cherung erhält in der beitragspflichtigen Zeit laufende Berufsklassen Überschuss anteile, die in der Regel mit den Beiträgen verrechnet werden, so dass ab Beginn nur der Netto- siehe Berufsklassenverzeichnis beitrag zu zahlen ist (Überschusssystem: Sofortverrech- nung). Diese Überschussanteile können aber auch ver- zinslich angesammelt werden. Beitragszahlungsdauer Versicherungen im Rentenbezug (Bar- und Beitragsren- Die Beitragszahlungsdauer der BUZ stimmt i.d.R. mit der te) erhalten nach Ablauf eines Jahres jeweils am Versi- Versicherungsdauer überein. Die Beitragszahlungsdauer cherungsjahrestag eine prozentuale Rentenerhöhung. Ist ist gegenüber der Versicherungs dauer abgekürzt, wenn eine Barrente mitversichert, wird ihr die Erhöhung der die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung kür- Beitragsrente zugeschlagen. Ist dies nicht der Fall, wer- zer als die Versicherungsdauer der BUZ ist. Dann stimmt den die Erhöhungsteile der Beitragsrente verzinslich an- die Beitragszahlungsdauer der BUZ mit der der Haupt- gesammelt bis zur Beendigung der Zusatzversicherung. versicherung überein. Die Entwicklung der Überschussbeteiligung der Haupt- versicherung läuft in dieser Zeit weiter, als würden lau- Bei laufender Beitragszahlung ist bis zur endgültigen fend die vollen Beiträge entrichtet. Entscheidung über Leistungen bei Berufsunfähigkeit der volle Beitrag weiter zu entrichten; zuviel gezahlte Beiträ- ge werden bei Anerkennung der Leistung erstattet. Bei Tarif 20889 und 20789 können auf Antrag diese Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos ge- stundet werden. 14
Verzeichnis der Einzahlungskonten Bezahlungsamt BIC IBAN Bank Versicherungsbeiträge DE45 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Bayerische Beamten Lebensver- BYLADEMMXXX 0350 03 Girozentrale München sicherung a.G. Versicherungsbeiträge DE17 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank BL die Bayerische Lebensversi- BYLADEMMXXX 0407 45 Girozentrale München cherung AG DE30 7005 0000 0000 Bayerische Landesbank Sachversicherungsbeiträge BYLADEMMXXX 0352 73 Girozentrale München Berufsklassenverzeichnis Das Berufsklassenverzeichnis ist in Bay4all in der Angebotsberechnung hinterlegt. BL die Bayerische Lebensversicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München diebayerische.de 15
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