ERP-GRÜNDERKREDIT - STARTGELD (067) - DIE KOMPLETTLÖSUNG BIS 125.000 EURO KREDIT: ERP-GRÜNDERKREDIT - STARTGELD STAND: MAI 2021 EXPERTENWISSEN ZUM ...
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ERP-Gründerkredit - StartGeld (067) Die Komplettlösung bis 125.000 Euro Kredit: ERP-Gründerkredit – StartGeld Stand: Mai 2021 Expertenwissen zum Produkt: www.kfw.de/067
INHALT 1. PHASE: BERATUNG 4 1.1. ANTRAGSTELLER ..................................................................................... 4 1.1.1. Bauträger ......................................................................................... 5 1.1.2. Förderausschlüsse .......................................................................... 5 1.1.3. Festigung und Wiedergründung ...................................................... 5 1.1.4. Genossenschaften .......................................................................... 6 1.1.5. Größenordnung des Unternehmens ................................................ 6 1.1.6. Höchstalter des Antragstellers ........................................................ 6 1.1.7. Limited/Unternehmergesellschaft (UG) ........................................... 6 1.1.8. Sonstige Sonderfälle mit einem Unternehmen als Antragsteller ..... 6 1.1.9. Sozialunternehmen – Gewerbliche Sozialunternehmen ................. 7 1.1.10. Vereine ............................................................................................ 7 1.2. FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN ................................................................... 8 1.2.1. Alten- und Pflegeheime/"Betreutes Wohnen" .................................. 8 1.2.2. Avalkredit ......................................................................................... 8 1.2.3. Baumschulen und Gärtnereien ........................................................ 9 1.2.4. Erneuerbare Energien-Anlagen ....................................................... 9 1.2.5. Ferienappartements ........................................................................ 9 1.2.6. Gesellschafterdarlehen bei Beteiligung ........................................... 9 1.2.7. Handwerk ........................................................................................ 9 1.2.8. Kaufpreis in Raten ......................................................................... 10 1.2.9. Mehrwertsteuer ............................................................................. 10 1.2.10. Nebenerwerb ................................................................................. 10 1.2.11. PKW .............................................................................................. 11 1.2.12. Stammeinlage ............................................................................... 11 1.2.13. Stille Beteiligungen ........................................................................ 11 1.2.14. Transportunternehmen .................................................................. 11 1.2.15. Umschuldungen ............................................................................ 11 1.2.16. Unternehmensbeteiligungen ......................................................... 12 1.2.17. Unternehmergehalt ........................................................................ 12 1.2.18. Vermietung und Verpachtung bei Betriebsaufspaltungen ............. 12 1.2.19. Warenlager .................................................................................... 13 1.2.20. Zweites Standbein ......................................................................... 13 1.3. IST EINE KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERMITTELN MÖGLICH? ............. 13 1.3.1. Kombination mit anderen ERP-/KfW-Produkten ........................... 13 1.3.2. Kombination mit anderen Fördermitteln ........................................ 13 1.4. KONDITIONEN........................................................................................ 14 1.4.1. Investitionsbetrag .......................................................................... 14 1.4.2. Laufzeitsplitting .............................................................................. 14 1.4.3. Mindestkreditlaufzeit ...................................................................... 14 1.4.4. Produktstart ................................................................................... 14 2. PHASE: ANTRAG 15 2.1 ANTRAGSTELLUNG? .............................................................................. 15 2.1.1 Rechtzeitige Antragstellung bei Finanzierungspartnern ................ 15 3. PHASE: NACH ZUSAGE 16 3.1 ABRUF .................................................................................................. 16 2 KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 3.2 AUFGABE DER SELBSTSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT........................................... 16 3.3 AUFSTOCKUNG...................................................................................... 16 3.4 TILGUNG ............................................................................................... 16 3.4.1 Planmäßige Tilgung ...................................................................... 16 3 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1. Phase: Beratung 1.1. Antragsteller Grundsätzlich können in diesem Programm die folgenden Gründungsvorhaben (Existenzgründer/neue Unternehmen) oder Maßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Gründung bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert wer- den. Als Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wird im Folgenden einheitlich das Datum der ersten Umsatzerzielung verstanden (unabhängig davon, ob als Haupt- oder Nebenerwerb). Sofern die Umsätze nicht direkt bar vereinnahmt werden, ist in der Regel das Datum der Rechnungstellung maßgeblich. Bei einer tätigen Beteiligung wäre die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit als Geschäftsführer-Gesellschafter das maßgebliche Gründungsdatum. • Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberuf- liche Existenz gründen. Der Antragsteller muss über die erforderliche fachli- che und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine aus- reichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. Siehe auch Punkt "Unternehmensbeteiligungen". Förderschädlich ist die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Gesellschafters, die Satzungsänderungen ermöglicht (bei Kapitalgesellschaften in der Regel ab einem Gesellschafteranteil von 75 %). • Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirt- schaft, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt. Der Antrag kann sowohl personenbezogen als auch unternehmensbezogen gestellt werden. Es können mehrere Gründer/Festiger für das gleiche Vorha- ben den Höchstbetrag pro Person in Anspruch nehmen. Bei personenbezoge- ner Förderung ist es ausgeschlossen, dass das Kreditinstitut das Darlehen an das Unternehmen herauslegt. Erfolgt die Antragstellung durch ein Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechtsform (z.B. GmbH), müssen dessen Gesellschafter die quotale Mithaft in Höhe ihrer Anteile für das Darlehen übernehmen. Sind im Gesellschafterkreis des Antragstellers wiederum Unternehmen mit haftungsbeschränkter Rechts- form enthalten, sind nicht die Unternehmen, sondern dessen Gesellschafter quotal als Mithafter zu berücksichtigen. Eine Mitverpflichtung über eine Bürg- schaft anstelle der Mithaft reicht nicht aus. 4 KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.1.1. Bauträger Objektfinanzierungen von Bauträgern, als Unternehmen, die Räume errichten und anschließend veräußern, können im investiven Bereich nicht mitfinanziert werden. Eigene Investitionen (z. B. eigengewerblich genutzte Immobilie, Büroausstat- tung) und der Betriebsmittelbedarf von Bauträgern sind förderfähig. Auftragsvorfinanzierungen können als Liquiditätsbedarf im Rahmen der Be- triebsmittel finanziert werden. 1.1.2. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorgaben des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der damit ver- bunden COSME-Garantie (Competitiveness of Enterprises and Small and Me- dium-sized Enterprises) nicht entsprechen. Insbesondere: - Produktion oder Handel mit Waffen/Munition - Produktion von oder Handel mit Tabak oder Spirituosen. - (Online-)Casinos - Unternehmen mit einem Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- schwerpunkt auf das Klonen von Menschen und/oder gentechnisch verän- derte Organismen - Unternehmen, die IT-Lösungen entwickeln, die vorgenannten Bereiche oder Pornographie unterstützen. Ausgeschlossen sind diese Unternehmen dann, wenn die Aktivitäten den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit darstellen. Grundsätzlich ist jede Produktion, Handel oder andere Aktivität, die nach den Gesetzen oder Regelungen des Heimatlandes illegal ist, von einer Förderung ausgeschlossen. Das Klonen von Menschen zu Reproduktionszwecken wird als illegale ökono- mische Aktivität erachtet. Auch ist die Förderung von Unternehmen ausgeschlossen, die IT-Lösungen entwickeln, die illegales Eindringen in elektronische Datennetze oder das ille- gale Downloaden elektronischer Daten ermöglichen. 1.1.3. Festigung und Wiedergründung Wir unterscheiden (Wieder-)Gründungen von Festigungen, da wir im "ERP- Gründerkredit – StartGeld" Festigungsmaßnahmen nur innerhalb von 5 Jahren nach Existenzgründung fördern. Die Festigungsmaßnahme muss innerhalb der 5 Jahre begonnen werden. In die Festigungsphase ist die Zeit des Nebenerwerbs mit einzubeziehen. Der "ERP-Gründerkredit – StartGeld" kann auch für eine erneute Existenz- gründung beantragt werden, wenn die vorherige Existenz aufgegeben wurde. Hierbei gibt es keine zeitliche Mindestdauer zwischen der Aufgabe der bisheri- gen selbstständigen Tätigkeit und dem Beginn der neuen Existenz. 5 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.1.4. Genossenschaften Genossenschaften der gewerblichen Wirtschaft können gefördert werden, so- fern sie körperschaftsteuerpflichtig sind und mindestens ein Genossen- schaftsmitglied die Voraussetzungen für eine personenbezogene Förderung erfüllt. Eine personenbezogene Förderung von Genossenschaftsmitgliedern ist dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt werden: • Es handelt sich um eine körperschaftsteuerpflichtige Genossenschaft der gewerblichen Wirtschaft. • Das antragstellende Genossenschaftsmitglied gehört dem Vorstand der Genossenschaft an und ist vertretungsbefugt. Die Tätigkeit in der Genossenschaft muss als Haupterwerb ausgeübt wer- den beziehungsweise nach spätestens 4 Jahren auf den Haupterwerb ausgerichtet sein. Mit der Kapitalbeteiligung muss eine auskömmliche Vollexistenz aufgebaut werden. Der Antragsteller muss darüber hinaus mit den übrigen Vorständen der Genossenschaft mindestens gleichberechtigt sein (z. B. keine Beschrän- kungen der Vertretungsbefugnis durch die Satzung). 1.1.5. Größenordnung des Unternehmens Als kleines Unternehmen (KU) gemäß EU-Definition gelten Unternehmen, die - weniger als 50 Mitarbeiter und - einen Jahresumsatz oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben. 1.1.6. Höchstalter des Antragstellers Bei einer personenbezogenen Antragstellung gibt es keine Altersgrenze. Wir setzen jedoch voraus, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Kreditent- scheidung sicherstellt, dass eine Nachfolgeregelung besteht. 1.1.7. Limited/Unternehmergesellschaft (UG) Eine Limited, die ihren Sitz in Deutschland hat, und eine Unternehmergesell- schaft (UG) sind im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" antragsberechtigt. 1.1.8. Sonstige Sonderfälle mit einem Unternehmen als Antragsteller Als neues Unternehmen gilt auch: • die Umwandlung einer Personengesellschaft (z. B. GbR) in eine Kapitalge- sellschaft (z. B. GmbH). Wichtig ist, dass auch hier mindestens ein Gesell- schafter die Voraussetzungen für eine personenbezogene Förderung erfül- len muss. 6 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung Als neues Unternehmen gilt nicht: • die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) in eine Personen- gesellschaft (z. B. GbR), • die Umwandlung von Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) in eine andere Kapi- talgesellschaft (z. B. AG), • die Aufnahme eines zusätzlichen Gesellschafters (z. B. GmbH) oder der Austausch eines Gesellschafters in einer Personengesellschaft (z. B. GbR). Beispiele für ein neues Unternehmen: 1. Die beiden bisher voneinander unabhängigen Unternehmen A und B wur- den jeweils vor mehr als 5 Jahren gegründet und bleiben weiterhin beste- hen. Zusätzlich gründen sie nun gemeinsam ein weiteres Unternehmen C. Dieses Unternehmen C ist ein neues Unternehmen und somit antragsbe- rechtigt. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen A, B und C. 2. Im Gegensatz zu Beispiel 1 bleiben die beiden Unternehmen A und B nicht bestehen, sondern gehen in dem neuen Unternehmen C auf. Auch hier handelt es sich bei C um ein neues Unternehmen. Dies gilt wiederum un- abhängig von der Rechtsform der Unternehmen A, B und C. 1.1.9.Sozialunternehmen – Gewerbliche Sozialunternehmen Gewerbliche Sozialunternehmen, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht gerichtet sind, sind antragsberech- tigt. Indizien für wirtschaftlich orientierte Sozialunternehmen sind mindestens kos- tendeckende Kalkulation und Gewerbesteuerpflicht. Das Unternehmen ist ope- rativ tätig. 1.1.10. Vereine Für wirtschaftliche Vereine gelten dieselben Antragskriterien wie bei Unter- nehmen (d. h. mindestens ein Mitglied muss die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllen Kapitalbeteiligung und Geschäftsführungsbefug- nis, weniger als 5 Jahre selbstständig]. Im Hinblick auf die Altersbegrenzung wird auf die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Datum der ersten Umsatzerzielung) abgestellt, nicht auf das Alter des Vereins. Wirtschaftliche Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbe- trieb gerichtet ist, sind im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" antragsberechtigt. Einen nicht-wirtschaftlichen Verein fördern wir dann, ▪ wenn dieser selbst der Antragsteller ist und unternehmerisch tätig ist; ent- weder vollständig oder in dem Teilbereich, in dem die Investition durchge- führt wird. Indizien hierfür sind z. B. kostendeckende Kalkulation, Gewer- besteuerpflicht oder Beschäftigung von Arbeitnehmern. Die Leistungen des Vereins in diesem Teilbereich müssen auch von Nichtmitgliedern genutzt 7 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung werden können. Förderfähig sind nur die anteiligen Investitionen in dem unternehmerisch ausgerichteten Teilbereich. Beispiel: Ein Tennisverein errichtet eine Halle, die gegen Entgelt von je- dermann zum Tennisspielen genutzt werden kann. ▪ oder wenn dieser an einem Antragsteller maßgeblich beteiligt ist, der sich ausschließlich gewerblich betätigt. Beispiel: Errichtung eines Restaurants, das von einer voll steuerpflichtigen GmbH betrieben wird, deren einziger Anteilseigner ein Fußballverein ist. Es wird dann bezüglich der Antragsberechtigung nicht auf den (gemein- nützigen) Hintergrund, sondern auf die gewerbliche Betätigung des Kredit- nehmers abgestellt. Gleichwohl müssen die KMU-Kriterien erfüllt sein. 1.2. Förderfähige Maßnahmen 1.2.1. Alten- und Pflegeheime/"Betreutes Wohnen" Eine Förderung von Alten- und Pflegeheimen sowie von Anlagen für "Betreutes Wohnen" ist möglich, wenn diese gewerblich betrieben werden und sich in pri- vatem Eigentum befinden. Bei "Betreutem Wohnen" gilt zudem folgende Spruchpraxis: - Baumaßnahmen fördern wir über die wohnwirtschaftlichen Produkte - Investitionen für die Ausstattung und Betriebsmittel können im "ERP- Gründerkredit - StartGeld" gefördert werden Bei gemischt genutzten Anlagen (Betreutes Wohnen und Alten- /Pflegeheimen), bei denen der Betrieb des Alten-/Pflegeheims deutlich im Vor- dergrund steht, gilt darüber hinaus folgende Spruchpraxis: - Der Erwerb bzw. die (teilweise) Übernahme eines Pflegeheims kann vollständig im "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mitfinanziert werden, unabhängig davon, ob einzelne Zimmer als "Betreutes Wohnen" genutzt werden. - Die Existenzgründung bzw. -festigung durch Errichtung eines Pflege- heims (einschließlich Errichtung des Gebäudes) kann mitfinanziert wer- den, auch wenn einige wenige Zimmer auch als "Betreutes Wohnen" genutzt/angeboten werden. - Dies gilt auch, wenn der Antragsteller eine neu erstellte Immobilie von einem Bauträger erwirbt. Die Kosten der Baumaßnahme sind in die 125.000 Euro Höchstbetragsgrenze einzubeziehen. 1.2.2. Avalkredit Da es sich um eine Eventualverbindlichkeit handelt, muss diese nicht bei der Bemessung des Höchstbetrages von 125.000 Euro berücksichtigt werden. 8 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.2.3. Baumschulen und Gärtnereien Investitionen im Bereich Primärproduktion (z. B. Gewächshäuser) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Beispiel: Eine Gärtnerei errichtet ein Ge- wächshaus. Dieses ist dem Bereich Primärproduktion zuzuordnen und daher nicht förderfähig. Gleichzeitig wird der Verkaufsraum umgebaut und neu einge- richtet. Diese Investitionen entfallen auf den gewerblichen Teil des Unterneh- mens und können gefördert werden. Die der Primärproduktion zuzuordnenden Investitionen der Gärtnerei sind dann in die 125.000 Euro Höchstbetragsgrenze einzubeziehen, wenn sie mit Fremdmitteln finanziert werden oder wurden. 1.2.4. Erneuerbare Energien-Anlagen Die Finanzierung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (z. B. Pho- tovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Biogas Blockheizkraftan- lagen auf Pflanzenöl- oder Palmölbasis) sind nur förderfähig, wenn keine För- derung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft- Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in Anspruch genommen wird. Zum Nach- weis kann die Hausbank z. B. eine Bestätigung vom Endkreditnehmer oder von dem Energieversorger hereinnehmen, dass keine Förderung nach dem EEG oder dem KWKG erfolgt. 1.2.5. Ferienappartements Ferienappartements können gefördert werden, wenn der Vermieter eine dau- erhafte Tätigkeit wahrnimmt, die einen Gewerbebetrieb erfordert (Anmeldung als Gewerbebetrieb). Ein pensions- oder hotelähnlicher Charakter (z. B. Früh- stücksservice) ist nicht erforderlich. Die reine Verwaltung des Privatvermögens kann nicht gefördert werden. 1.2.6. Gesellschafterdarlehen bei Beteiligung Wenn die Gewährung oder Übernahme eines Gesellschafterdarlehens eine Voraussetzung für die tätige Beteiligung (Anteil Kaufpreis) ist, kann das Ge- sellschafterdarlehen mitfinanziert werden. 1.2.7. Handwerk Bei Vorhaben im Handwerk prüfen wir, ob der Antragsteller persönlich die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbstständige Berufsaus- übung erfüllt. Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Handwerken: → In den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B zu § 18 HwO) ist eine Meis- terprüfung nicht erforderlich. → In den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A zu § 1 HwO) ist die Meisterprüfung grundsätzlich erforderlich. Die handwerksrechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel dann erfüllt, wenn der Antragsteller selbst den Meistertitel führt. Eine entsprechende Anga- be erfolgt in den personenbezogenen Risikoangaben. In besonderen Fällen kann dieses Erfordernis auch durch einen angestellten Meister erfüllt werden, 9 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung sofern die Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer vorliegt, die zu- sätzlichen Personalkosten tragbar sind und keine existenzbedrohende Abhän- gigkeit von dem angestellten Meister besteht. 1.2.8. Kaufpreis in Raten Eine Förderung für den zu zahlenden Kaufpreis wird gesamthaft mit einem An- trag und nicht in mehreren Teilbeträgen über mehrere Anträge beantragt. Der Darlehensbetrag ist innerhalb der Abruffrist abzurufen. Dabei können bei der Bemessung der Kredithöhe nur die Raten berücksichtigt werden, die innerhalb der Abruffrist fällig werden. Ein neuer Antrag kann aus beihilferechtlicher Sicht nicht gestellt werden, weil dies kein neues Vorhaben darstellt. 1.2.9.Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer ist in der Investitionsvariante nicht förderfähig. Es sei denn, der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Im Rahmen der Betriebsmittel kann die Mehrwertsteuer finanziert werden. 1.2.10. Nebenerwerb Die KfW fördert auch Neugründungen, die vorübergehend im Nebenerwerb geführt werden. Voraussetzung: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass das Förder- vorhaben innerhalb von 4 Jahren zum Vollerwerb führt. Die 4-Jahresfrist be- ginnt mit dem Start der Maßnahme, die mit dem "ERP-Gründerkredit – Start- Geld" gefördert werden soll. Ein bereits bestehender Nebenerwerb (erste Umsätze) ist bei der Berechnung der 5-Jahresfrist zu berücksichtigen. Besteht der Nebenerwerb bereits 5 Jahre oder länger, ergibt sich eine neue Antragsberechtigung allenfalls dann, wenn mit dem Übergang in den Haupter- werb ein wesentlicher neuer Geschäftszweig im Rahmen einer Diversifizierung oder Erweiterung der Produktion-/Lieferkette hinzugenommen wird. Beispiel: Eine Werkstatt für Fahrradreparaturen wird bereits seit einigen Jahren im Ne- benerwerb betrieben. Nunmehr soll sie zum Haupterwerb ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang sollen neue Werkstatträume eingerichtet und Gerä- te und Materialien angeschafft werden. Da es sich unverändert um ein Unter- nehmen mit dem Geschäftszweck "Fahrradreparaturen“ handelt, ist für die Prüfung der 5-Jahresfrist das Datum der ersten Umsätze im Nebenerwerb re- levant. Ein anderer Sachverhalt könnte sich allerdings ergeben, wenn bei der Um- wandlung in den Haupterwerb zusätzlich zum Beispiel der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrrädern aufgenommen wird. Werden für den Verkaufsbe- reich/Anschaffung eines ersten Warenlagers wesentliche Investitionen erfor- derlich und die realistisch geplanten Verkaufserlöse stellen einen wesentlichen Beitrag zum Geschäftserfolg dar, handelt es sich inhaltlich nicht mehr um das- selbe Unternehmen und die 5-Jahresfrist beginnt erneut. 10 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.2.11. PKW Im "ERP-Gründerkredit - StartGeld" fördern wir den Erwerb eines PKW, wenn er im Anlagevermögen aktivierungsfähig ist. Der PKW muss nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden. Auch die steuerliche 1 %-Regelung ist hier unschädlich. 1.2.12. Stammeinlage Die Stammeinlage in eine Gesellschaft kann finanziert werden, wenn diese Bestandteil des Kaufpreises für eine tätige Beteiligung/Übernahme ist. Bei Gründungen ist die Finanzierung der Stammeinlage nicht möglich. Geför- dert werden können aber Investitionen und Betriebsmittel, die mit der Stamm- einlage finanziert werden. 1.2.13. Stille Beteiligungen Stille Beteiligungen von Gesellschaftern (z. B. Kommanditisten, Prokuristen) gelten als reine Kapitalbeteiligung und sind im "ERP-Gründerkredit – Start- Geld" nicht förderfähig. 1.2.14. Transportunternehmen Im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" vergibt die KfW Beihilfen unter der "De- minimis"-Verordnung. Bei Transportunternehmen unterscheiden wir zwischen Unternehmen des ge- werblichen Straßengüterverkehrs und Unternehmen, bei denen die Beförde- rung mit Fahrzeugen nur ein Bestandteil einer Dienstleistung ist. Es gelten folgende beihilferechtliche Regelungen nach der "De-minimis"- Verordnung: - Uneingeschränkt antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Beförderung mit Fahrzeugen nur ein Bestandteil einer Dienstleistung ist (zum Beispiel: Umzugs- oder Kurierdienste, Abfallsammlungs- und Be- handlungsdienste). Diese zählen nicht zum gewerblichen Straßengüter- verkehr und können gefördert werden. - Uneingeschränkt gefördert werden zudem Fahrzeuge von Unternehmen des gewerblichen Personentransports (z. B. Taxis, Busse). Es gilt ein "De-minimis"-Höchstbetrag von 200.000 Euro. - Investitionen von Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs in Fahrzeuge für den Straßengüterverkehr sowie in Ausrüstungsgüter, die mit dem Beförderungsmittel unmittelbar zusammenhängen, können nach der "De-minimis"-Verordnung nicht finanziert werden. - Andere Investitionen von Unternehmen des gewerblichen Straßengüter- verkehrs können hingegen mit einer Beihilfe gefördert werden. Hier gilt jedoch ein reduzierter "De-minimis"-Höchstbetrag von 100 000 Euro. 1.2.15. Umschuldungen Umschuldungen von Bankkrediten sind im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" nicht möglich. 11 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.2.16. Unternehmensbeteiligungen Beim Erwerb einer Unternehmensbeteiligung fördern wir sowohl natürliche als auch juristische Personen (kleine Unternehmen). Wenn eine natürliche Person einen Unternehmensanteil erwirbt, muss sie bei einer GmbH als Geschäftsführer bzw. bei einer KG als Komplementär tätig sein. Bei der "tätigen Beteiligung“ setzen wir voraus, dass - die selbstständige Tätigkeit ausreichend für den Lebensunterhalt ist und - der Antragsteller einen hinreichenden unternehmerischen Entschei- dungsspielraum hat. Wenn ein Gesellschafter einen Stimmenanteil hat, der ihm im Alleingang Ände- rungen der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrags ermöglicht, ist eine För- derung nicht möglich (bei Kapitalgesellschaften i. d. R. ab einem Gesellschaf- teranteil von 75 %). Ob wir den Antragsteller tatsächlich fördern können, prüfen wir im Einzelfall im Rahmen der Antragsbearbeitung. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzin- vestitionen ist nicht förderfähig. Wenn eine natürliche Person einen Unternehmensanteil erwirbt und zur glei- chen Zeit oder zeitnah von diesem Unternehmen eine Neuinvestition vorge- nommen wird, können diese Finanzierungsanlässe unabhängig voneinander als separate Vorhaben berücksichtigt werden. Eine Anrechnung auf die jewei- ligen Höchstbeträge für den Fremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro er- folgt nicht. Ist das Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt, jünger als 5 Jahre kann auch das Unternehmen mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" gefördert werden. Allerdings muss auch hier mindestens ein Gesellschafter die Voraus- setzungen für eine personenbezogene Antragstellung erfüllen. Sollte es sich dabei um den zuvor erwähnten Existenzgründer handeln, wäre eine Anrech- nung auf den Darlehenshöchstbetrag je Antragsteller in diesem Programm (125.000 Euro) erforderlich. Ansonsten kommen die Produkte für etablierte Unternehmen in Betracht. 1.2.17. Unternehmergehalt Die Zahlung eines eigenen Lohns/Gehalts ("Unternehmergehalt") ist im Rah- men der Betriebsmittelfinanzierung förderfähig. 1.2.18. Vermietung und Verpachtung bei Betriebsaufspaltungen Die Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien bei Betriebsaufspal- tung ist grundsätzlich förderfähig. Die Antragstellung kann aber nur durch eine antragsberechtigte natürliche Person erfolgen. Es können nur Investitionen berücksichtigt werden, die sie selbst durchführt bzw. ihrer Beteiligungsquote an der Besitz- oder Betriebsgesellschaft entspricht. Beispiel: Besitzgesellschaft: Gesamtinvestitionen: 100.000 Euro 12 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung Anteil des Antragstellers an der Besitzgesellschaft: 60 %. Betriebsgesellschaft: Gesamtinvestitionen: 200.000 Euro Anteil des Antragstellers an der Betriebsgesellschaft: 50 %. Auf den Antragsteller entfällt ein Finanzierungsanteil von 160.000 Euro. Unter der Voraussetzung, dass er mindestens 35.000 Euro Eigenmittel einsetzen kann und kein weiterer Betriebsmittelbedarf besteht, kann ein "ERP- Gründerkredit - StartGeld" von 125.000 Euro in Betracht kommen. Vorhaben zur Fremdvermietung werden mit dem "ERP-Gründerkredit – Start- Geld" nicht gefördert. 1.2.19. Warenlager Bei einer Erstausstattung des Warenlagers sowie einer betriebsnotwendigen Aufstockung des Warenlagers im Sinne einer Sortimentserweiterung liegen längerfristige, investitionsähnliche Betriebsmittel vor. Diese sind bis zu einem Kreditbetrag von 125.000 Euro förderfähig. Die Wiederauffüllung eines bestehenden Lagers bei gleichem Sortiment stellt eine reine Betriebsmittelfinanzierung dar. In diesem Fall liegt der maximale Kreditbetrag bei 50.000 Euro. 1.2.20. Zweites Standbein Wer sich ein zweites Standbein aufbauen möchte und ein weiteres Unterneh- men gründet oder übernimmt, kann über den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" nur innerhalb der Anlaufphase von 5 Jahren gefördert werden. 1.3. Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich? 1.3.1. Kombination mit anderen ERP-/KfW-Produkten Eine Kombination mit anderen ERP- oder KfW-Produkten ist nicht möglich. Ausnahme: Sofern der Fremdfinanzierungsbedarf insgesamt die 125.000 Euro-Grenze nicht übersteigt, ist eine Kombination mit den KfW- Programmen "Altersgerecht Umbauen" und "Erneuerbare Energien" zulässig. 1.3.2. Kombination mit anderen Fördermitteln Eine Kombination mit Hausbank - oder Landesmitteln ist möglich, sofern der Fremdfinanzierungsbedarf 125.000 Euro nicht überschreitet. Eine Kombination mit dem "Mikromezzaninfonds Deutschland" ist möglich. Die im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" geltenden Voraussetzungen gelten unver- ändert. 13 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
1. Phase: Beratung 1.4. Konditionen 1.4.1. Investitionsbetrag Der Investitionsbetrag kann über dem Darlehenshöchstbetrag von 125.000 Euro liegen, wenn der darüber hinausgehende Betrag aus eigenen Mitteln finanziert wird. Diese Eigenmittel müssen dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. in Form von Barvermögen, Spargutha- ben, Wertpapieren. Bank-, Privat- oder Eigenkapitalersatzdarlehen können nicht als Eigenmittel akzeptiert werden. Gründungszuschüsse, Meistergründungsprämien, sonstige Zuschüsse, Ge- sellschafterdarlehen oder stille Beteiligungen sind keine Eigenmittel, und sind, sofern sie zur Finanzierung des Vorhabens eingeplant sind, beim Fremdmittel- bedarf mit zu berücksichtigen (Einhaltung der 125.000 Euro-Grenze). Donation-based Crowdfunding und reward-based Crowdfunding: Geldzuflüsse aus Crowdfunding sind als Eigenmittel beim "ERP-Gründerkredit - StartGeld" anrechenbar, wenn die Geldmittel - bei Antragstellung im Besitz des Antragstellers sind (Crowdfunding- Prozess ist erfolgreich abgeschlossen) - auf unbegrenzte Dauer dem Antragsteller uneingeschränkt zur Verfü- gung stehen und - keine finanziellen Rückzahlungsansprüche der Geldgeber oder Ansprü- che auf eine laufende (fixe oder variable) Vergütung damit verbunden sind, d. h. die Geldmittel müssen den Gründern von der Crowd ge- schenkt worden sein (donation-based Crowdfunding). Beim reward- based Crowdfunding muss die nicht finanzielle Gegenleistung (=Dankeschön) aus dem Betrieb heraus generiert werden und darf nicht extern mit liquiden Mitteln des Unternehmens erworben werden. Über die Höhe des für das Vorhaben als Eigenmittel anzurechnenden Betra- ges aus Crowdfunding-Mitteln ist im Einzelfall zu entscheiden. 1.4.2. Laufzeitsplitting Die Beantragung von 2 Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeitvarianten für dasselbe Vorhaben ist nicht möglich. 1.4.3. Mindestkreditlaufzeit Die Mindestkreditlaufzeit im "ERP-Gründerkredit – StartGeld" beträgt 2 Jahre. 1.4.4. Produktstart Das Produkt "ERP-Gründerkredit - StartGeld" ist zum 01.12.2012 gestartet. 14 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
3. Phase: Nach Zusage 2. Phase: Antrag 2.1 Antragstellung? 2.1.1 Rechtzeitige Antragstellung bei Finanzierungspartnern Der Kreditantrag muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner gestellt werden. Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt ein konkretisierter formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch beim Finanzierungspartner zur be- antragten KfW Förderung. Der formgerechte Kreditantrag muss spätestens 3 Monate nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen. Als Vorhabensbeginn ist entweder der Beginn von Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine an- dere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, zu verstehen; maß- geblich ist der früheste dieser Zeitpunkte. Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Sind bei Antragseingang in der KfW mehr als 3 Monate nach Vorhabensbeginn vergangen, sind nur in wesentlichen Teilen noch nicht realisierte Vorhaben mit einer Realisierungsquote kleiner 50 % förderfähig. Bei der Bemessung der 3-Monatsfrist wird eine taggenaue Berechnung ange- wendet. Wird zum Beispiel mit dem Vorhaben am 15.01.2021 begonnen, so endet die Frist zur Einreichung des Kreditantrags am 15.04.2021 (einschließ- lich). 15 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
3. Phase: Nach Zusage 3. Phase: Nach Zusage 3.1 Abruf • Der Mittelabruf kann auch in Teilbeträgen erfolgen. • Ein Abruf ist innerhalb von 9 Monaten nach Zusage möglich. Eine Verlän- gerung der Abruffrist ist nicht möglich. Das Abruffristende liegt stets vor Fälligkeit der ersten Tilgungsrate. Insofern verkürzt sich die Abruffrist bei Fällen, in denen die erste Tilgungsrate bereits vor Ablauf von 9 Monaten fällig wird. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Kreditmittel können vorübergehend (maximal 12 Monate) auf einem sepa- raten, gegebenenfalls verzinslichen Konto oder Geldmarktfonds des Endkun- den vorgehalten werden. Dem Kunden dürfen dadurch keine zusätzlichen Kos- ten entstehen. Gegebenenfalls erhobene Guthabengebühren sind hiervon ausgenommen, solange sie das aktuelle Marktzinsniveau spiegeln und die durch den vorzeitigen Abruf gesparte Bereitstellungsprovision nicht überstei- gen. Die abgerufenen Mittel sind innerhalb von 12 Monaten dem festgelegten Ver- wendungszweck zuzuführen. 3.2 Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit Erfolgt die Rückzahlung des Darlehens im Zusammenhang mit der Aufgabe der von uns geförderten selbstständigen Tätigkeit bzw. Aufgabe des von uns geförderten Unternehmens, berechnen wir grundsätzlich keine Vorfälligkeits- entschädigung. 3.3 Aufstockung Eine Aufstockung des Kredits nach Kreditzusage ist nicht möglich. Alle Anträge müssen die Voraussetzungen für Neuanträge erfüllen. 3.4 Tilgung 3.4.1 Planmäßige Tilgung Der Kreditnehmer tilgt in nachträglichen Monatsraten zum letzten Bankarbeits- tag des jeweiligen Monats (Monatsultimo). Die erste Tilgungsrate wird fällig: - ohne tilgungsfreie Anlaufjahre: Zusagetag zzgl. 6 Monate zum letzten Bankarbeitstag dieses Monats Beispiel: Die Zusage erfolgt am 10.07., dann ist die Fälligkeit der ersten Rate der 31.01. des folgenden Jahres 16 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
3. Phase: Nach Zusage - mit tilgungsfreien Anlaufjahren zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf die Zusage folgt, zzgl. tilgungsfreie Anlaufjahre Die Tilgungsraten sind gleich hoch und auf volle Euro aufgerundet. Ist ein Aus- gleich erforderlich, kann die Schlussrate reduziert werden. 17 | KfW-Expertenwissen ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) Stand: 05/2021
Disclaimer: Dieses Expertenwissen beinhaltet die Spruchpraxis sowie gegebenenfalls Bearbeitungskulanzen der KfW. Als solches ist dieses Expertenwissen für die KfW nicht verbindlich und begründet keine Rechtsan- sprüche. Dieses Expertenwissen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In sachlich begründeten Einzelfällen sind anderslautende Entscheidungen der KfW möglich. Grundsätzlich kommen die gelten- den Regelungen zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der KfW zur Anwendung. Eine Günstigerstel- lung des Kunden durch aktuellere Regelungen ist jedoch möglich. Sie benötigen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an unser Infocenter. Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr 0800 539 9001 (kostenfrei) infocenter@kfw.de Herausgeber KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5-9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de Mai 2021
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