Erstattung von Arzneimitteln mit unreifen Daten - THEMA - Nomos ...

Die Seite wird erstellt Hortensia-Rose Schuler
 
WEITER LESEN
THEMA

Erstattung von Arzneimitteln
mit unreifen Daten
ANTJE HAAS,                             Sonderzulassungen von Arzneimitteln mit
ANNETTE ZENTNER,                        unreifen Daten werden trotz breiter Kritik forciert
ANGELA SCHUBERT,
MICHAEL ERMISCH                         vorangetrieben. Konsequenz ist eine Zunahme von
                                        Arzneimitteln mit wachsender Unsicherheit zu deren
Dr. Antje Haas ist Leiterin
der Abteilung Arznei- und               Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, zum Zusatznutzen
Heilmittel beim GKV-­                   im Vergleich zum Therapiestandard und dem daraus
Spitzenverband in Berlin
                                        resultierenden Wert für die Patientenversorgung.
Dr. Annette Zentner MPH                 Um den schnellen Zugang zu Arzneimitteln bei
ist Fachreferentin im Referat
AMNOG G-BA der Abtei-                   dringlichem medizinischem Versorgungsbedarf zu
lung Arznei- und Heilmittel             bewahren und gleichzeitig das Risiko für Patienten
beim GKV-Spitzenverband in
Berlin                                  und für finanzielle Fehlentscheidungen für die
                                        Versicherten zu begrenzen, bedarf es aus Sicht des
Dr. Angela Schubert ist
Fachreferentin in Referat               GKV-Spitzenverbands einer Überbrückungsphase
AMNOG EBV der Abteilung                 vor Übergang in die Regelversorgung. Besteht die
Arznei- und Heilmittel beim
GKV-Spitzenverband in Berlin            Unsicherheit zum Wert des Arzneimittels unbegründet
                                        fort, ist die alleinige Kostenübernahme durch die
Dr. Michael Ermisch ist Fach-
referent im Referat Arzneimit-          Versichertengemeinschaft nicht weiter zu rechtfertigen.
tel der Abteilung Arznei- und
Heilmittel beim GKV-Spitzen-
verband in Berlin                       Die Zahl der Arzneimittel, die ihre Markt-                      „­Orphan Drug Designation“ oder das
                                        zulassung auf Sonderwegen erhalten, wird                        „­Beschleunigte Beurteilungsverfahren“ seit
                                        in Zukunft erwartbar weiter zunehmen.                           längerem etabliert. Im Jahr 2016 kam für
                                        Die Besonderheiten betreffen die Art der                        mehr als ein Drittel der zur Zulassung in
                                        erteilten arzneimittelrechtlichen Zulassung                     der EU empfohlenen neuen Arzneimittel
                                        sowie die besonderen Prozesse und Kon-                          mindestens eines der sogenannten early
                                        zepte im europäischen Zulassungsverfah-                         access-Instrumente zur Anwendung (Euro-
                                        ren (siehe Box 1). Den Sonderregelungen                         pean Medicines Agency 2017). Die Zahl an
                                        gemeinsam ist, dass die Marktzulassung                          Anträgen für eine Orphan Drug Designati-
                                        zumeist trotz limitierter, unreifer Daten                       on stieg mit 329 im Jahr 2016 im Vergleich
                                        zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit                             zu 258 im Vorjahr deutlich an (European
                                        des neuen Arzneimittels erteilt wird, um                        Medicines Agency 2017). Bei 43% der
                                        einen schnellen Zugang für Patienten zu                         Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und
                                        erreichen (Ludwig 2017a). Konsequenz die-                       europäischer Zulassung, die seit 2011 in
                                        ser Entwicklung ist eine wachsende und                          Deutschland unter den Geltungsbereich
                                        möglicherweise langfristige Unsicherheit                        des AMNOG nach § 35a SGB V fallen,
                                        zu Nutzen und Schaden, zum Zusatznut-                           wurde (mindestens) ein Sonderzulassungs-
                                        zen im Vergleich zum Therapiestandard                           instrument verwendet (Abbildung 1).
                                        und dem daraus resultierenden Wert dieser                          Ein neues, hoch umstrittenes Konzept
                                        Arzneimittel für die Patientenversorgung.                       der EMA sind Adaptive Pathways, mit
                                           In der EU sind Sonderzulassungen wie                         dem – unter Nutzung der genannten Inst-
                                        die „Bedingte Zulassung“, die „Zulas-                           rumente – ein früherer, schrittweiser Zu-
                                        sung unter besonderen Umständen“, die                           gang zu neuen Arzneimitteln geschaffen

                                                https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
16        G+S     6/2017                Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.                    DOI: 10.5771/1611-5821-2017-6-16
                                 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

Box 1: Sonderwege der Marktzulassung von neuen Arzneimitteln

 Zulassung unter besonderen Umständen (Marketing Authorisation under Exceptional Circumstances):
 Eine Zulassung unter besonderen Umständen kann erteilt werden, wenn es aus objektiven und nachprüfbaren Gründen unmöglich
 ist, vollständige Daten über die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels vorzulegen. Diese ist an Bedingungen zu knüpfen und
 jährlich zu überprüfen.
 Bedingte Zulassung (Conditional Marketing Authorisation):
 Eine Zulassung kann auch ohne Vorlage umfassender klinischer Daten über die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimit-
 tels erteilt werden, wenn durch dieses in der Therapie lebensbedrohlicher oder zu schwerer Invalidität führender Erkrankungen, in
 Krisensituationen oder in der Behandlung seltener Leiden eine Versorgungslücke geschlossen werden kann. Diese Zulassung ist mit
 Auflagen zu versehen, darunter die nachträgliche Lieferung der fehlenden Daten.

 Beschleunigtes Beurteilungsverfahren (Accelerated Assessment):
 Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers kann ein beschleunigtes Beurteilungsverfahren durchgeführt werden, wenn ein
 Humanarzneimittel für die öffentliche Gesundheit und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der therapeutischen Innovation von
 hohem Interesse ist. Das Zulassungsverfahren verkürzt sich dabei von 210 Tagen auf 150 Tage.

 Orphan Drug Designation:
 Eine Benennung als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens kann erfolgen, wenn eine Erkrankung lebensbedrohend
 ist oder chronische Invalidität nach sich zieht, dabei eine Prävalenz von maximal 0,5 ‰ aufweist und wenn für die Behandlung
 keine zufriedenstellende Methode besteht oder erheblicher Nutzen von der neuen Methode zu erwarten ist. Dies gilt auch, wenn
 zu erwarten ist, dass die Umsätze eines Arzneimittels für eine entsprechend schwerwiegende Erkrankung nicht zur Deckung der
 Entwicklungskosten ausreichen. Für diese Produkte erfolgt eine Unterstützung bei der Erstellung von Prüfplänen, eine Befreiung von
 Gebühren für die Zulassung und im Falle der Zulassung die Garantie einer umfassenden Marktexklusivität.
 Adaptive Pathways:
 Adaptive Pathways ist ein neues Konzept der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), durch das Arzneimittelentwicklung und Daten-
 generierung so ausgestaltet werden sollen, dass ein früherer und sukzessiv auszuweitender Marktzugang möglich ist. Das Konzept be-
 ruht auf den drei Säulen iterative Entwicklung (beginnend bei der Patientengruppe mit dem höchsten therapeutischen Bedarf), Daten-
 generierung außerhalb klinischer Studien nach Zulassung und frühe Beteiligung von Health Technology Assessment (HTA)-Agenturen
 und Patientenvertretern an der Arzneimittelentwicklung. Es soll bestehende regulatorische Instrumente kombinieren.
 PRIME-Scheme:
 PRIME (ein Akronym für Priority Medicines) ist ein Programm der EMA, in dem Entwicklungsprojekte für Produkte, die potenziell ei-
 nen erheblichen therapeutischen Nutzen haben, durch engere Zusammenarbeit zwischen EMA und Entwickler und intensivere Bera-
 tung optimiert und damit beschleunigt werden sollen. Diese so geförderten Produkte sollen regelmäßig auch für eine beschleunigte
 Beurteilung im Zulassungsverfahren zugänglich sein.

wird (European Medicines Agency 2016a,        Risiko für Fehlinvestitionen vom Hersteller Teil zeitlich verzögert oder mit inhaltli-
European Medicines Agency 2016b, Na-          auf das Gesundheitssystem. Das deutsche chen Abweichungen von den ursprüng-
tsis 2017). Erst nach Marktzugang soll        Gesundheitssystem betreffen mögliche Im- lichen Auflagen eingereicht. Selbst wenn
durch die Erhebung von Daten aus der          plikationen der zunehmenden Zulassungen der Nachweis des Nutzens post-approval
Versorgung (sog. „Real World Data“)           von neuen Arzneimitteln mit unreifen Da- scheitert, wird die Zulassung für das Pro-
Evidenz generiert werden, um die An-          ten in besonderem Maße, da im Unterschied dukt in der Regel nicht entzogen (Banzi
nahme eines positiven Nutzen-Risiko-          zu den meisten europäischen Ländern Er- et al. 2017, Joppi et al. 2016, Banzi et al.
verhältnisses zu bestätigen und zudem         stattungsfähigkeit und Verfüg-
gegebenenfalls weitere Indikationsgebiete     barkeit im Regelfall unmittelbar
zu erschließen. Unter der Annahme, dass       mit Inverkehrbringen gegeben        Die Hoffnung auf eine
Patienten bei einer medizinischen Versor-     sind (Zentner und Haas 2016a,
gungslücke gewillt seien, ein höheres Ri-     Zentner und Haas 2016b).            wirksame Therapie, welche
siko in der Behandlung einzugehen, wird          Bisherige Erfahrungen mit        die Akzeptanz unreifer Daten
die erhöhte Unsicherheit als vertretbar       Sonderzulassungen zeigen, dass
angesehen und die Verpflichtung zur Vor-      die Evidenzlage zum Nutzen in       begründen soll, wird zum Risiko
lage umfassender klinischer Daten über        der Postmarketingphase wei-         mit hoher Unsicherheit in der
die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit          terhin oftmals unklar bleibt,
des Arzneimittels von der Prä- auf die        da z.B. nach wie vor nicht va-      Patientenversorgung.
Postmarketingphase verlagert.                 lidierte Surrogatmesswerte statt
    Die Zulassung von Arzneimitteln auf Ba-   einer direkten Messung von
sis schwacher und unvollständiger Evidenz     patientenrelevanten Outcomes, einarmi- 2015, Fain K et al. 2013). Die Hoffnung
setzt Patienten und ihre Ärzte erheblicher    ge Studien ohne Vergleichsgruppe oder auf eine wirksame Therapie, welche die
Unsicherheit hinsichtlich Wirksamkeit und     Beobachtungsstudien die Beurteilungs- Akzeptanz unreifer Daten begründen
Nebenwirkungen aus. Ein früher Eingang        grundlage der Zulassungsbehörde bilden soll, wird somit zum Risiko mit hoher
in die Regelversorgung bei ungesichertem      (Naci et al. 2017, Pease et al. 2017, Kim Unsicherheit in der Patientenversorgung.
Patientennutzen verlagert zudem die Ver-      und Prasad 2015). Die nach der Zulassung       Der zunehmenden Datenunreife bei Zu-
antwortung für die Finanzierung und das       erforderlichen Daten werden zudem zum lassung stehen paradoxerweise steigende

                                                         https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
                                                 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.          G+S   6/2017   17
                                          Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

 Abbildung 1: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen und europäischer Standard- bzw. Sonderzulassung, die unter den Geltungsbereich
 des AMNOG nach §35a SGB V fallen

 Quelle: Auswertung GKV-SV, Stand 31.07.2017

Preise für diese Arzneimittel gegenüber. Die     ­ MNOG-Verfahrens bedeutet die zuneh-
                                                 A                                                               lücken beschränkt werden. Daher bedarf
biotechnologischen Errungenschaften mit          mende Datenunreife bei Markteinführung,                         es grundsätzlicher Überlegungen, wie mit
Vorantreiben der sogenannten „Personali-         dass zum Zeitpunkt der Erstbewertung                            neuen Arzneimitteln umgegangen werden
sierten Medizin“ und die gezielten Anreize       noch häufiger wenige oder keine verwert-                        soll, deren Nutzen für Patienten und für
der Förderregularien zur Zulassung haben         baren Daten zu patientenrelevanten End-                         die Gesundheitsversorgung aufgrund von
dazu geführt, dass für die Industrie die Ent-    punkten zur Bewertung von Mortalität,                           Datenunreife nicht einschätzbar ist.
wicklung von Niche-Buster-Arzneimitteln          Morbidität oder Lebensqualität und Ne-                             Um auf der einen Seite der Hoffnung
mit Sonderzulassungen für seltene oder als       benwirkungen im Vergleich zur zweckmä-                          auf eine erfolgreiche und sichere Arznei-
selten umdefinierte Erkrankungszustän-           ßigen Vergleichstherapie vorliegen. Es ist                      mitteltherapie bei hohem, dringlichem
de, insbesondere in der molekularbiolo-          abzusehen, dass für viele dieser Wirkstoffe                     Versorgungsbedarf nachkommen zu kön-
gischen Onkologie, attraktiv ist (Kumar          aufgrund zu hoher Entscheidungsunsicher-                        nen und auf der anderen Seite das Risiko
Kakkar und Dahiya 2014, Collier 2011,            heit in der Erstbewertung kein Zusatznut-                       für eine Gefährdung von Patienten und für
Dolgin 2010). Aufgrund postulierter the-         zen mehr ableitbar sein wird bzw. dass bei                      finanzielle Fehlentscheidungen für die Ver-
rapeutischer Alternativlosigkeit bzw. eines      Orphan Drugs der mit der Zulassung ge-                          sichertengemeinschaft begrenzt zu halten,
dringlichen Behandlungsbedarfs werden            setzlich fingierte Zusatznutzen durch keine                     wäre aus Sicht des GKV-Spitzenverbands
in diesen Spezialmärkten höhere Preise           Daten zu patientenrelevanten Endpunkten                         vor Übergang in die Regelversorgung eine
verlangt, die selten die F&E-Kosten wi-          gestützt wird.1                                                 temporäre Erstattung als Zwischenphase
derspiegeln (Prasad und Mailankody 2017,                                                                         zur Überbrückung der hohen Unsicher-
Scannel 2015). Orphan-Arzneimittel sind in       Temporäres Erstattungsmodell für                                heit denkbar. In einem solchen Modell
Deutschland aufgrund hoher Kosten je DDD         Arzneimittel mit unreifen Daten                                 folgt einer befristeten AMNOG-Erstbe-
etwa 33-fach teurer als patentgeschützte                                                                         wertung des Zusatznutzens mit Auflagen
Nichtorphan-Arzneimittel (Schwabe und            Beschleunigte Zulassungsverfahren wer-                          zur verpflichtenden Datengenerierung
Ludwig 2017). Einige dieser Arzneimittel         den trotz breiter Kritik aus Wissenschaft,                      eine Folgebewertung zur Verifizierung
erreichen damit Umsätze auf Blockbuster-         von Public Health-Experten, HTA-Ein-                            oder Falsifizierung der vorherigen Ent-
niveau. Der initialen Segmentierung von          richtungen, Ärzteschaft, Verbraucher-
Erkrankungen folgt u.U. die Extrapolation,       verbänden, Sozialversicherungs- und                                 1 Bei Arzneimitteln zur Behandlung eines
d.h. Übertragung der Ergebnisse auf nicht        Kostenträgerorganisationen (Davis et al.                              seltenen Leidens (Orphan-Arzneimittel) gilt
                                                                                                                       der medizinische Zusatznutzen durch die
untersuchte Patientengruppen der Zulas-          2016, Natsis 2016a, Natsis 2016b, IQWiG                               Zulassung bis zu einem GKV-Umsatz von 50
sung, z.B. andere Therapielinien oder ande-      2016, HTA.de 2016, Ludwig 2017b, Cat-                                 Mio. € in den letzten 12 Kalendermonaten
re Krankheitsentitäten mit entsprechenden        tarin 2016, BEUC 2016, BUKO 2016,                                     als belegt (§ 35a SGB V Abs. 1 Satz 10 Halbs.
                                                                                                                       2 SGB V). Nachweise zum Zusatznutzen im
Ausgabenimplikationen. Diese Entwicklun-         Prescrire 2016, AIM 2016, Ermisch                                     Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichsthe-
gen haben im EU-Gesundheitsministerrat           2016) forciert vorangetrieben (European                               rapie müssen durch den pharmazeutischen
                                                                                                                       Unternehmer nicht vorgelegt werden.
zuletzt zu der Einschätzung geführt, dass        Medicines Agency 2016a, European                                      Gesetzlich wird somit ein Zusatznutzen fin-
aufgrund überhöhter Preise der Zugang zu         Medicines Agency 2016b). Es ist davon                                 giert, obschon eine den in § 35a Abs. 1 Satz
wirksamen und bezahlbaren Arzneimitteln          auszugehen, dass sie nicht – wie u.a. vom                             3 Nr. 2 und 3 SGB V i.V.m. 5. Kapitel §§ 5 ff.
                                                                                                                       der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO)
in der EU gefährdet ist (Rat der EU 2016).       GKV-Spitzenverband gefordert (GKV-                                    niedergelegten Grundsätzen entsprechende
   Für die Bewertung des Zusatznut-              Spitzenverband 2017) – auf gebührend                                  Bewertung des Orphan Drug nicht durchge-
                                                                                                                       führt worden ist. Lediglich das Ausmaß des
zens durch den Gemeinsamen Bun-                  begründete Ausnahmefälle mit echten,                                  Zusatznutzens ist nachzuweisen und wird
desausschuss (G-BA) im Rahmen des                dringlichen medizinischen Versorgungs-                                durch den G-BA bewertet.

                                                         https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
18         G+S      6/2017                       Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.
                                          Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

 Abbildung 2: Erstattungsmodell für Arzneimittel mit unreifen Daten

 EB – Erstattungsbetrag, EMA- European Medicines Agency, G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss, pU – pharmazeutischer Unternehmer, VAM – vergleichbare
 Arzneimittel, zVT – zweckmäßige Vergleichstherapie

scheidungen (siehe Abbildung 2). Diese             gänzende Ansätze zur differenzierten Ge-                        Zusatznutzen gegenüber der zweckmä-
stufenweise Bewertung ermöglichte eine             staltung der Erstattung in der Phase mit der                    ßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist,
am jeweiligen Wissensstand angepasste              größten Datenunsicherheit, d.h. zwischen                        wäre weiterhin das Standard-AMNOG-
adaptive Erstattung.                               der ersten Zusatznutzenbewertung und                            Verfahren maßgeblich.
   Für diesen Ansatz bedarf es verlässlicher       der Folgebewertung, sind zu etablieren.                            Somit wird das Erfordernis einer zu-
Anreize und Strukturen. Zum Ersten sollte          Denkbare Szenarien dazu werden unten                            künftig erwartbar besseren Datengrund-
sichergestellt werden, dass pharmazeutische        vorgestellt.                                                    lage und damit besseren Bewertbarkeit des
Unternehmen die für die Bewertung des                                                                              Zusatznutzens das maßgebliche Kriterium
Zusatznutzens fehlenden validen Daten              Geeignete Kandidaten                                            zur Abgrenzung des vorgestellten tempo-
nach der Zulassung zwingend generieren                                                                             rären Erstattungsmodells vom AMNOG-
und auch rechtzeitig und vollständig liefern.      Für das vorgestellte Erstattungsmodell                          Standardverfahren.
Da Patienten in der Phase der temporären           kommen Arzneimittel mit neuen Wirkstof-
Erstattung einem höheren Risiko poten-             fen in Betracht, bei denen aufgrund der                         Beratung der pharmazeutischen
ziell unwirksamer oder schädlicher The-            Sonderbedingungen der Zulassung keine                           Unternehmer zur
rapien ausgesetzt sind, muss zum zweiten           oder so limitierte Evidenz zum Zeitpunkt
                                                                                                                   Evidenzgenerierung
die Versorgung durch qualitätssichernde            der Erstbewertung des Zusatznutzens vor-
Maßnahmen (wie die Betreuung durch ent-            liegt, dass der G-BA den Zusatznutzen nicht                     Damit Evidenz nicht nur mit Blick auf die
sprechende Fachärzte und eine engmaschige          hinreichend bewerten kann und es zugleich                       Zulassung generiert wird, sondern auch
Therapieführung) flankiert werden. Zum             lediglich eine Zeitfrage ist, bis in der Zu-                    die Anforderungen einer HTA-Bewertung
dritten muss die initial größere Unsicherheit      kunft eine verbesserte Datenlage erreicht ist.                  besser erfüllt, müssen pharmazeutische Un-
bei den Erstattungsbetragsverhandlungen                Auf Arzneimittel mit hinreichender Da-                      ternehmer frühzeitig entsprechend beraten
ebenso angemessen Berücksichtigung fin-            tengrundlage zum Zeitpunkt des Marktzu-                         werden. Die Ergebnisse der Beratungen im
den wie etwaige Neueinschätzungen zum              gangs zielt das Modell dagegen nicht. D.h.                      G-BA zu Vergleichstherapien und Studien-
Wert des Arzneimittels nach Folgebewer-            wenn der G-BA trotz genannter Sonderre-                         anforderungen müssen z.B. über Beratungs-
tung. Die freie Preisgestaltung im ersten          gularien der Zulassung eine Bewertung des                       formate zur Studienplanung wie parallel
Jahr nach Inverkehrbringen ist aus Sicht           Zusatznutzens auf Basis patientenrelevan-                       scientific advice bzw. early dialogue als
des GKV-Spitzenverbands unter solchen              ter Endpunkte quantifizierend vornehmen                         klare Festlegungen für die Evidenzanfor-
Umständen nicht mehr haltbar, sondern              kann bzw. in Abwägung der Ergebnisse zu                         derungen zum Nachweis des Zusatznutzen
sollte in eine rückwirkende Geltung des            patientenrelevanten Endpunkten zu Nutzen                        vor und nach der Zulassung eingebracht
Erstattungsbetrags überführt werden. Er-           und Schaden zum Fazit gelangt, dass ein                         werden. Dabei wäre Transparenz bezüglich

                                                              https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
                                                      Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.                 G+S     6/2017           19
                                               Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

der Beratungen anstrebenswert. Auch wenn  nachgewiesen wurde. Es ist unklar, ob                                 nen Kosten für beschleunigt zugelassene
sich die regulativen Barrieren und Anforde-
                                          und unter welchen Bedingungen ein Zu-                                 Arzneimittel lassen sich ohne Ausgleich
rungen an zu generierende Evidenz für die gewinn an Generalisierbarkeit (externe                                nicht rechtfertigen. Notwendig sind An-
Zulassung reduzieren, dürfen die Anfor-   Validität) als möglicher Vorteil von Ver-                             passungen, die die Risikoumverteilung
derungen der AMNOG-Zusatznutzenbe-        sorgungsdaten außerhalb von klinischen                                der Kostenlast wieder angemessen aus-
wertung an geeigneten Studiendaten nicht  Studien, d.h. von nicht-randomisierten,                               tarieren. Dabei muss ein Ausgleich dafür
abgesenkt oder mit denen der Zulassung    nicht-kontrollierten Beobachtungsstu-                                 geschaffen werden, dass die Versicher-
gleichgesetzt werden. Arzneimittelrecht   dien, das Risiko einer Fehlentscheidung                               tengemeinschaft für die Unsicherheit bei
und Sozialversicherungsrecht implizieren  aufgrund nicht oder ungenügend belegter                               beschleunigten Arzneimitteln in „Vorleis-
regelhaft unterschiedliche Anforderungen  Kausalität aufwiegt.                                                  tung“ tritt. Hierbei sind unterschiedliche
an die durchzuführenden Studien z.B.         Dennoch wird aus ethischen Erwägun-                                Möglichkeiten der Risikoumverteilung
zur geeigneten Vergleichstherapie oder zu gen heraus in seltenen, begründeten Aus-                              denkbar:
Endpunkten. Da Zulassungsbehörden und     nahmefällen, z.B. bei besonders vulnerablen                               Für die Phase der größten Datenunsi-
HTA-Agenturen unterschiedliche Aufga-     Patientengruppen nach der Zulassung u.U.                              cherheit zwischen der Erstbewertung und
                                                     keine (neue) randomisierte kont-                           der Folgebewertung des Zusatznutzens
                                                     rollierte Studie gefordert werden                          könnte ein einfacher Abschlag eine Op-
  Die Anforderungen                                  können. Die Nichtdurchführbar-                             tion für deren adäquate Berücksichtigung
                                                     keit von randomisierten Studien                            beim Erstattungsbetrag sein. Hierbei ist
  der AMNOG-                                         aus ethischen Gründen ist jedoch                           allerdings zu bedenken, dass ein solcher
  Zusatznutzenbewertung dürfen nicht mit der methodischen Eig-                                                  Abschlag durch die Unternehmer antizi-
                                                     nung dieses Studiendesigns zu                              piert wird. Deshalb erscheint der Abgabe-
  nicht abgesenkt werden.                            verwechseln. Der G-BA wird ge-                             preis des pharmazeutischen Unternehmers
                                                     fordert sein, die für das Produkt                          als Bemessungsgrundlage ungeeignet, da
benstellungen wahr- und Perspektiven ein- im jeweiligen Anwendungsgebiet in Zu-                                 dies die Gefahr beinhaltet, dass der Un-
nehmen, ist eine Angleichung der Anforde- kunft erforderliche Evidenz unter Berück-                             ternehmer den erwarteten Abschlag vorab
rungen und Verfahren von Zulassung und sichtigung der jeweiligen therapeutischen                                einpreist. Geeigneter erscheint daher ein
Zusatznutzenbewertung nicht zielführend. Situation im Erstbeschluss verpflichtend zu                            Abschlag auf die Jahrestherapiekosten
                                          präzisieren und Befristungsauflagen für den                           der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Befristung und G-BA-                      Hersteller dezidiert auszuführen.                                     (zVT) oder der vergleichbaren Arznei-
Auflagen bei Datenunreife                                                                                       mittel (VAM) bzw. des Therapieumfeldes.
                                                Erstattung in Phase der                                         Ein solcher Abschlag stellt einerseits eine
Ziel der Befristung des G-BA-Beschlusses        höchsten Unsicherheit                                           einfache und aufwandsarme Lösung dar,
ist, dass fehlende erforderliche valide Da-                                                                     ist aber andererseits ein relativ grobes In-
ten zu patientenrelevanten Endpunkten           Wie im klassischen AMNOG-Verfahren                              strument zu preislichen Abbildung des
im Vergleich zum Therapiestandard in            folgt der G-BA-Erstbewertung des Zusatz-                        möglicherweise individuellen Ausmaßes
der Folgebewertung vorgelegt werden.            nutzens eine Erstattungsbetragsverhand-                         der Unsicherheit.
Die im Rahmen des Adaptive Pathways-            lung des pharmazeutischen Unternehmers                              Hier könnte die durch das GKV-
Konzepts strittig geführte Diskussion zur       mit dem GKV-Spitzenverband. Die sich                            Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz
Rolle von „Real World Data“ für HTA             zu diesem Zeitpunkt aus der Datenun-                            (AMVSG) in §130 Abs. 1a SGB V ge-
und Erstattungsentscheidungen (Euro-            reife ergebende erhöhte Entscheidungs-                          schaffene Möglichkeit der vertraglichen
pean Medicines Agency 2016b) macht              unsicherheit zum Wert des Arzneimittels                         Berücksichtigung mengenbezogener As-
deutlich, dass Versorgungsdaten die             muss jedoch hinreichend Berücksichti-                           pekte, wie eine mengenbezogene Staffe-
Anforderung an vergleichende Evidenz            gung finden. So müssen pharmazeutische                          lung oder ein jährliches Gesamtvolumen
zum Nachweis eines patientenrelevanten          Unternehmer in der Übergangsphase der                           eine Möglichkeit für sachgerechtere, indi-
Zusatznutzens nach den Maßstäben der            temporären Erstattung mit Einschränkun-                         viduelle Lösungen bieten, sofern die Unsi-
evidenzbasierten Medizin zumindest bis-         gen bei Preis und/oder Menge rechnen.                           cherheit aufgrund unreifer oder fehlender
her nicht erfüllen (Frieden 2017, Sherman       Sie können im Gegenzug im Rahmen der                            Daten wenigstens ansatzweise eingrenzbar
et al. 2016).                                   erneuten Erstattungsbetragsvereinbarung                         ist – bspw. mit Blick auf einzelne Teilpopu-
    Zur Herleitung einer Ursache-Wir-           nach der Folgebewertung des G-BA aber                           lationen. So könnte sich die Anpassung der
kungs-Beziehung zwischen Behandlung             auch davon ausgehen, dass die Erstattung                        Erstattung nach Erfüllung der Auflagen
und Outcomes (interne Validität) stellen        angepasst wird. Insgesamt könnten sich                          zur Beibringung von weiteren Daten in
qualitativ hochwertige RCTs im Ver-             Hersteller so weniger wahrscheinlich zur                        Folgeverhandlungen sowohl in der preis-
gleich zu anderen Daten weiterhin die           Marktrücknahme aufgrund nicht erfüll-                           lichen als auch in der mengenbezogenen
aussagekräftigste Evidenz dar. Für die          ter Gewinnerwartungen oder negativer                            Komponente einer Erstattungsbetrags-
Bewertung des Zusatznutzens und für             Auswirkungen der externen Preisrefe-                            vereinbarung widerspiegeln. Allerdings
Erstattungsentscheidungen von Kosten-           renzierung gezwungen sehen, als dies                            ist hiermit auch das Risiko verbunden,
trägern ist es nicht hilfreich, wenn praxis-    ohne einen stufenweisen Übergang in die                         dass bei einem sehr hohen Ausmaß der
nahe Daten analysiert werden, aber die          ­Regelversorgung der Fall wäre.                                 anfänglichen Unsicherheit die Definition
Überlegenheit einer neuen Therapie im              Die bis zum Zeitpunkt der Folgebe-                           bestimmter Patientengruppengrößen nicht
Vergleich zur Standardtherapie niemals           wertung zulasten der GKV entstande-                            möglich ist und somit wieder weite Spiel-

                                                        https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
20         G+S     6/2017                       Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.
                                         Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

räume für nicht fundierte Annahmen der durch entsprechende Erstattungsmodelle                                             rechtzeitig und vollständig erfüllt und ist
Hersteller eröffnet werden.                   unterlaufen werden. Auch hat sich in ande-                                  damit die Datenunreife wie gefordert be-
    Vorstellbar ist auch, die Hersteller beim ren Ländern gezeigt, dass die finanziellen                                  hoben, erfolgt der Übergang des Produkts
Prinzip Hoffnung in die Pflicht zu nehmen. Erwartungen von Kostenträgern nicht zu                                         in die reguläre Erstattung. Die Erstattung
So könnten die Therapieversprechungen realisieren waren, was in einigen Fällen                                            wird entsprechend der Ergebnisse aus der
hinsichtlich der patientenrelevanten Vortei- zu einer Kehrtwende weg von komple-                                          neuerlichen Zusatznutzenbewertung unter
le in der Phase der größten Unsicherheit in xen Erstattungsmodellen hin zu wieder                                         Berücksichtigung der vereinbarten Kondi-
Form von erfolgsabhängigen Erstattungs- vornehmlich einfacheren Rabattmodellen                                            tionen während der Phase der temporären
vereinbarungen (Pay for Performance, P4P) geführt hat (Pauwels et al. 2017). Als Bei-                                     Erstattung angemessen angepasst.
abgebildet werden. Allerdings ist dies weit spiel seien hier der National Health Service                                      Werden die produktspezifischen Auf-
schwieriger als es auf den ersten Blick er- (NHS) Scotland und die Vertragspartner                                        lagen des G-BA dagegen nicht erfüllt, so-
scheint. Es setzt die sehr konkrete Defini- des Pharmaceutical Price Regulation Sche-                                     dass die hohe Unsicherheit zum Wert des
tion des Behandlungserfolges und die Exis- me 2014 für England und Wales angeführt,                                       Arzneimittels unbegründet fortbesteht,
tenz von geeigneten Parametern                                                                                            ist die Aufrechterhaltung der alleinigen
für den Therapieerfolg und für                                                                                            Kostenübernahme durch die Versicherten-
dessen Ermittlung bspw. anhand         Die sich aus der Datenunreife                                                      gemeinschaft nicht weiter zu rechtfertigen.
von Kassendaten voraus. Das                                                                                               Ist eine Behandlung von Patienten mit dem
Ausmaß der Erstattung würde
                                       ergebende erhöhte Unsicherheit                                                     spezifischen Produkt gewünscht, muss
sich dann am (Nicht-)Eintreten         zum Wert des Arzneimittels muss                                                    politisch entschieden werden, durch wen
bestimmter Ereignisse, die mit                                                                                            und in welchem Umfang die Kosten statt-
geeigneten Daten detektierbar
                                       hinreichend Berücksichtigung in                                                    dessen getragen werden und ob hier nicht
sind, bemessen. Wichtig ist in         der Erstattung finden.                                                             ausschließlich der pharmazeutische Un-
diesem Zusammenhang, dass                                                                                                 ternehmer in die Pflicht zu nehmen wäre.
mit einem solchen Modell nicht                                                                                            Das medizinische Risiko tragen an diesem
die Schaffung von patientenrelevanten Da- die sich jeweils explizit für Vereinbarungen                                    Punkt allerdings weiterhin die Patienten
ten zu Sicherheit, Wirksamkeit und Zusatz- aussprechen, bei denen gerade nicht ein-                                       und ihre Behandler.
nutzen ersetzt werden können, sondern zelne Patienten identifiziert oder über die                                             Zusammenfassend bewahrt das Modell
nur in einer Übergangsphase das Risiko Zeit beobachtet werden müssen, da dies                                             den schnellen Zugang zu Arzneimitteln bei
durch die hohe Unsicherheit nicht gänzlich für die pharmazeutische Industrie und für                                      dringlichem medizinischem Versorgungs-
den Kostenträgern angelastet werden soll. den NHS einen erheblichen zusätzlichen                                          bedarf trotz zunächst hoher Unsicherheit
Interessanterweise existieren in anderen finanziellen und bürokratischem Aufwand                                          der Datengrundlage zu Wirksamkeit, Un-
europäischen Ländern durchaus nicht nur darstellt und die erwarteten finanziellen                                         bedenklichkeit, Zusatznutzen und sich da-
positive Erfahrungen mit diversen Formen Vorteile in der Praxis nur selten realisiert                                     raus ergebenden Wert des Arzneimittels.
der erfolgsabhängigen Vergütung (Pauwels werden. Komplexere, bspw. erfolgsabhän-                                          Es setzt deutliche Anreize, dass vor Über-
et al. 2017, Wild et al. 2017, Navarria et gige Vereinbarungen werden nur in Aus-                                         gang in die Regelversorgung die erforder-
al. 2015). Die Definition und Messung nahmefällen befürwortet (NHS Scotland                                               liche Evidenz zuverlässig generiert und
geeigneter Outcomes stellt eine nicht zu o.J., Finance and NHS /Medicines, Phar-                                          durch die Hersteller zur Verfügung gestellt
unterschätzende Schwierigkeit dar. Mit- macy and Industry Group/17080 2013).                                              wird. Sonderbedingungen bei Zulassung
unter ist der Zusammenhang zwischen                                                                                       sollten nur für jene Arzneimittel attraktiv
Surrogaten und patientenrelevanten End- Erstattung nach Folgebewertung                                                    sein, bei denen erwartet wird, dass die in
punkten nur extrem schwach ausgeprägt,                                                                                    das Produkt gesetzten Erwartungen über
weshalb diese bereits in der Erstbewertung Werden die erforderlichen Auflagen des                                         kurz oder lang mit hinreichender Sicher-
des Zusatznutzens äußerst kritisch gesehen G-BA nach Ablauf der Befristung durch                                          heit erfüllt werden und es damit seinen
werden. Diese kritische Haltung darf nicht den pharmazeutischen Unternehmer                                               Preis wert ist.                          n

   Literatur
AIM – International Association of Mutual Be-             BEUC – The European Consumer Organisation                       Consumer Organisation. http://www.beuc.eu/
nefit Societies (2016). Adaptive pathways: Why            (2016). A fast-track approval for new medicines –               blog/when-drug-approval-is-quick-it-should-
are we cautious? https://www.aim-mutual.                  patient safety at risk? BEUC position on adaptive               not-be-dirty/. Zugegriffen 17.10.2017
org/mediaroom/adaptive-pathways-why-are-                  pathways. http://www.beuc.eu/publications/                      Collier R (2011). Bye, bye blockbusters, hello
we-cautious/?lang=de. Zugegriffen 17.10.2017              beuc-x-2016-066_fca_ipa_beuc_position_paper_                    niche busters. CMAJ. 2011 Aug 9;183(11):E697-8.
Banzi R, Gerardi C, Bertele‘ V, Garattini S               on_adaptive_pathways.pdf. Zugegriffen 17.10.2017                doi: 10.1503/cmaj.109-3874. Epub 2011 Jun 20
(2015). Approvals of drugs with uncertain                 BUKO Pharma-Kampagne (2016). Pilotprojekt                       Davis C, Lexchin J, Jefferson T, Gøtzsche P,
benefit-risk profiles in Europe. Eur J In-                gescheitert –weiter so? EMA hält an Schnellzu-                  McKee M (2016). „Adaptive pathways“ to drug
tern Med. Oct;26(8):572-84. doi: 10.1016/j.               lassung fest. Pharmabrief Nr. 7, Sep./Okt. 2016.                authorisation: adapting to industry? BMJ Aug
ejim.2015.08.008. Epub 2015 Sep                           http://www.bukopharma.de/uploads/file/Phar-                     16;354:i4437. doi: 10.1136/bmj.i4437.
Banzi R, Gerardi C, Bertele‘ V, Garattini S (2017).       ma-Brief/Phbf2016_07.pdf. Zugegriffen 17.10.2017
                                                                                                                          Dolgin E (2010). Big pharma moves from
Conditional approval of medicines by the EMA.             Cattarin F (2016). When drug approval is quick,                 ‚blockbusters‘ to ‚niche busters‘. Nat Med.
BMJ May 2;357:j2062. doi: 10.1136/bmj.j2062.              it should not be dirty. BEUC-The European                       Aug;16(8):837. doi: 10.1038/nm0810-837a.

                                                                     https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
                                                             Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.                    G+S      6/2017              21
                                                      Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA

Ermisch M, Bucsics A, Vella Bonanno P, Arickx        Joppi R, Gerardi C, Bertele‘ V, Garattini                       ments for Oncology Drugs: Lessons from the
F, Bybau A, Bochenek T, van de Casteele M, Di-       S. (2016). Letting post-marketing bridge the                    European Experience to Inform the Future.
ogene E, Fürst J, Garuolienė K, van der Graaff       evidence gap: the case of orphan drugs. BMJ.                    Front Pharmacol. Apr 4;8:171. doi: 10.3389/
M, Gulbinovič J, Haycox A, Jones J, Joppi            Jun 22;353:i2978. doi: 10.1136/bmj.i2978.                       fphar.2017.00171. eCollection 2017.
R, Laius O, Langner I, Martin AP, Markovic-          Kesselheim AS, Wang B, Franklin JM, Darrow                      Pease AM, Krumholz HM, Downing NS,
Pekovic V, McCullagh L, Magnusson E, Nilsen          JJ (2015). Trends in utilization of FDA expedi-                 Aminawung JA, Shah ND, Ross J (2017).
E, Selke G, Sermet C, Simoens S, Sauermann R,        ted drug development and approval pro-                          Postapproval studies of drugs initially
Schuurman A, Ramos R, Vlahovic-Palcevski V,          grams, 1987-2014: cohort study. BMJ. 2015 Sep                   approved by the FDA on the basis of limited
Zara C, Godman B. (2016). Payers‘ Views of the       23;351:h4633. doi: 10.1136/bmj.h4633.                           evidence: systematic review BMJ May
Changes Arising through the Possible Adoption                                                                        3;357:j1680. doi: 10.1136/bmj.j1680.
of Adaptive Pathways. Front Pharmacol. 2016;         Kumar Kakkar A, Dahiya N. The evolving drug
                                                     development landscape: from blockbusters to                     Prasad V, Mailankody S (2017). Research and
7: 305. doi: 10.3389/fphar.2016.00305
                                                     niche busters in the orphan drug space. Drug                    Development Spending to Bring a Single Cancer
European Medicines Agency (2016a).                   Dev Res. 2014 Jun;75(4):231-4. doi: 10.1002/                    Drug to Market and Revenues After Approval.
Final report on the adaptive pathways pilot          ddr.21176. Epub 2014 May 14.                                    JAMA Intern Med. Sep 11. doi: 10.1001/jamain-
http://www.ema.europa.eu/docs/                                                                                       ternmed.2017.3601. [Epub ahead of print].
en_GB/document_library/Report/2016/08/               Kim C, Prasad V (2015). Cancer Drugs Appro-
                                                     ved on the Basis of a Surrogate End Point and                   Prescrire (2016). “Adaptive pathways”: EMA’ s
WC500211526.pdf. Zugegriffen 17.10.2017
                                                     Subsequent Overall Survival: An Analysis of                     dangerous plan. Rev Prescrire April 2016;
European Medicines Agency (2016b). Adapti-           5 Years of US Food and Drug Administration                      36 (390): 293-299 http://english.prescrire.
ve Pathways Workshop. Report on a meeting            Approvals. JAMA Intern Med Dec;175(12):1992-4.                  org/en/81/168/52124/0/NewsDetails.aspx
with stakeholders held at EMA on Thursday 8          doi: 10.1001/jamainternmed.2015.5868.                           Zugegriffen 17.10.2017
December 2016. http://www.ema.europa.eu/
                                                     Ludwig WD (2017a). Zulassungsverfahren für                      Rat der EU (2016). Schlussfolgerungen des
docs/en_GB/document_library/Report/2017/02/
                                                     neue Arzneimittel in Europa. In: Schwabe U,                     Rates zur Verstärkung der Ausgewogenheit
WC500222153.pdf. Zugegriffen 17.10.2017
                                                     Paffrath D, Ludwig WD, Klauber J (Hrsg.). Arznei-               der Arzneimittelsysteme in der EU und ihren
European Medicines Agency (2017). Annual             verordnungsreport 2017. Springer Verlag. S. 33-53               Mitgliedstaaten. Pressemitteilung 350/16 vom
Report 2016. http://www.ema.europa.eu/docs/                                                                          17.06.2016. http://www.consilium.europa.
en_GB/document_library/Annual_report/2017/05/        Ludwig WD (2017b). Nutzen und Risiken von
                                                                                                                     eu/press-releases-pdf/2016/6/47244642812_
WC500227334.pdf. Zugegriffen 17.10.2017              Orphan Drugs und Adaptive Pathways für
                                                                                                                     de.pdf . Zugegriffen 17.10.2017
                                                     Patient, Arzt und Hersteller. In: Grandt D,
Fain K, Daubresse M, Alexander GC (2013). The        Schubert I (Hrsg.). BARMER Arzneimittelreport                   Scannell J (2015). Four Reasons Drugs Are
Food and Drug Administration Amendments              2017. Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse.                    Expensive, Of Which Two Are False. Forbes
Act and postmarketing commitments. JAMA.             Band 3. S 232-245. https://www.barmer.de/                       Media. https://www.forbes.com/sites/
310(2):202-4. doi: 10.1001/jama.2013.7900.           blob/121882/d55553c9f2ee27c1943ce117014511de/                   matthewherper/2015/10/13/four-reasons-
Finance and NHS /Medicines, Pharmacy                 data/dl-barmer-arzneimittelreport-2017.pdf.                     drugs-are-expensive-of-which-two-are-
and Industry Group/17080 (2013). The                 Zugegriffen 17.10.2017                                          false/2/#307ee29b6522. Zugegriffen 17.10.2017
Pharmaceutical Price Regulation Scheme               McKee AE, Farrell AT, Pazdur R, Woodcock                        Schwabe U, Ludwig WD (2017).
2014. https://www.gov.uk/government/                 J (2010). The role of the U.S. Food and Drug                    Arzneiverordnungen 2016 im Überblick. In:
uploads/system/uploads/attachment_data/              Administration review process: clinical trial                   Schwabe U, Paffrath D, Ludwig WD, Klauber J
file/621983/2014_PPRS_Scheme.pdf.                    endpoints in oncology. Oncologist.;15 Suppl                     (Hrsg.). Arzneiverordnungsreport 2017. Springer
Zugegriffen 17.10.2017.                              1:13-8. doi: 10.1634/theoncologist.2010-S1-13.                  Verlag. S. 21
Frieden TR (2017). Evidence for Health Decision      Naci H, Smalley KR, Kesselheim AS (2017).Charac-                Sherman RE, Anderson SA, Dal Pan GJ, Gray
Making – Beyond Randomized, Controlled               teristics of Preapproval and Postapproval Studies               GW, Gross T, Hunter NL, LaVange L, Marinac-
Trials. N Engl J Med. 2017 Aug 3;377(5):465-475.     for Drugs Granted Accelerated Approval by the                   Dabic D, Marks PW, Robb MA, Shuren J,
doi: 10.1056/NEJMra1614394.                          US Food and Drug Administration. JAMA Aug                       Temple R, Woodcock J, Yue LQ, Califf RM
GKV-Spitzenverband (2017). Positionspapier           15;318(7):626-636. doi: 10.1001/jama.2017.9415.                 (2016). Real-World Evidence – What Is It
des GKV-Spitzenverbandes für die                                                                                     and What Can It Tell Us? N Engl J Med. 2016
                                                     Natsis Y (2016a). Scientists voice concerns
19. Legislaturperiode 2017–2021. https://www.                                                                        Dec 8;375(23):2293-2297.
                                                     about adaptive pathways. https://epha.org/
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/               scientists-voice-concerns-about-adaptive-                       Voelker R (2017). Faster Orphan Drug
presse/publikationen/Positionspapier_neue_           pathways Zugegriffen 17.10.2017                                 Decisions. JAMA Aug 15;318(7):604. doi: 10.1001/
Legislaturperiode_2017-2021_barrierefrei_a.                                                                          jama.2017.10130.
pdf. Zugegriffen 17.10.2017                          Natsis Y (2016b). EPHA Briefing. Will fast-
                                                     tracking medicines improve affordability?                       Wild C, Zechmeister-Koss I, Vogler S (2017).
Health Action International et al. (2015).           https://epha.org/epha-briefing-will-fast-                       Risk-sharing Schemes und weitere Managed-
Adaptive licensing or adaptive pathways:             tracking-medicines-improve-affordability.                       Entry Agreements: Sind vertrauliche Abkommen
Deregulation under the guise of earlier access.      Zugegriffen 17.10.2017                                          zielführend oder kontraproduktiv? Ludwig-
Joint briefing paper https://ec.europa.eu/                                                                           Boltzman-Institut – Health Technology
health//sites/health/files/files/committee/          Natsis Y (2017). The Top 5 Issues in Medicines                  Assessment. Newsletter Februar 2017 | Nr. 154.
stamp/2015-10_stamp3/3c_prescrire_                   Policy for 2017. European Public Health Alliance.               http://hta.lbg.ac.at/page/risk-sharing-schemes-
position_paper.pdf . Zugegriffen 17.10.2017          https://epha.org/the-top-5-issues-in-medicines-                 und-weitere-managed-entry-agreements-sind-
                                                     policy-for-2017/. Zugegriffen 17.10.2017                        vertrauliche-abkommen-zielfuehrend-oder-
HTA.de – Verein zur Förderung der
Technologiebewertung im Gesundheitswesen             Navarria A, Drago V, Gozzo L, Longo L,                          kontraproduktiv/de. Zugegriffen 17.10.2017
(Health Technology Assessment) (2016).               Mansueto S, Pignataro G, Drago F (2015).                        Zentner A, Haas A (2016a): Prinzip Hoffnung
Keine Absenkung von Standards bei der                Do the current performance-based schemes                        versus Prinzip Risiko – Folgen des beschleunigten
Arzneimittelzulassung auf Kosten von Patienten       in Italy really work? „Success fee“: a novel                    Marktzugangs von Arzneimitteln. Schriftenreihe
und Solidargemeinschaft. http://www.health-          measure for cost-containment of drug                            Plattform zur Nutzenbewertung Heft
technology-assessment.de/PM_Adaptive%20              expenditure. Value Health Jan;18(1):131-6. doi:                 3. Springer. https://www.aerztezeitung.
Pathways_2016-04-13.pdf . Zugegriffen 17.10.2017     10.1016/j.jval.2014.09.007. Epub 2014 Nov 11.                   de/includes/pdf/plattform_zur_
IQWiG (2016). Adaptive Pathways: EMA                 NHS Scotland. Patient Access Scheme (PAS)                       nutzenbewertung/3/adaptive_pathways_-_
lässt offene Fragen weiter unbeantwortet.            Guidance V4.0. https://www.scottishmedicines.                   chancen_und_risiken.pdf. Zugegriffen 17.10.2017
Pressemitteilung vom 09.08.2016. https://            org.uk/files/PAS/NHS_Scotland_Patient_                          Zentner A, Haas A (2016b): Adaptive Pa-
www.iqwig.de/de/presse/pressemitteilungen/           Access_Scheme__PAS__Guidance_V4.0_Final.                        thways – Was würde ein beschleunigter
pressemitteilungen/adaptive-pathways-ema-            pdf. Zugegriffen 17.10.2017.                                    Marktzugang von Arzneimitteln in Deutsch-
lasst-offene-fragen-weiter-unbeantwortet.7492.       Pauwels K, Huys I, Vogler S, Casteels M,                        land bedeuten? Gesundheits- und Sozialpolitik
html. Zugegriffen 17.10.2017                         Simoens S (2017). Managed Entry Agree-                          70 (1): 59–66

                                                             https://doi.org/10.5771/1611-5821-2017-6-16
22         G+S       6/2017                          Generiert durch IP '46.4.80.155', am 07.12.2021, 06:41:50.
                                              Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Sie können auch lesen