Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb
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www.aidlingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt Nummer 16 der Gemeinde Mittwoch, 21. April 2021 Aidlingen D is p la y g e g e n M o to r radlär m Erstes g e n g e h t in B e t rieb blin im Landkreis Bö Biker sollen im Landkreis Böblingen ermuntert werden, rücksichtsvoll und leise zu fahren. Deshalb hat die Kreisverwaltung ein ortsunabhängiges Display angeschafft, das mit Warnhinweisen Zweiradfahrer darauf aufmerksam macht, wenn sie zu laut unterwegs sind. Das Display hat rund 15.000 Euro gekostet, wovon das Landesverkehrsministerium 4.000 Euro bezuschusst. Am Montag haben Landrat Roland Bernhard und Bürgermeister Ekkehard Fauth das Display einge- weiht und im Selbsttest ausprobiert. Der erste Einsatz ist im Ortsteil Deufringen am Ortsausgang in Richtung Gechingen. Künftig wird dieses Display überall im Landkreisgebiet zum Einsatz kommen.
2 Aidlinger Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 NACHRICHTEN 112 NOTDIENSTE / SERVICE Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tierrettung Böblingen Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen Notdienst zur Erstversorgung von verletzten oder in (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge- Not geratenen Haus- und Wildtieren. schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22 Die dauerhaft besetzte Leitstelle ist unter der Notfall- Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam- nummer 07132 - 8599719 erreichbar. bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr (Folgetag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochen- Apothekenbereitschaftsdienst tagen ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von nieder- Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr gelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich (24-Stunden-Dienst) Versicherte unter Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de. - Donnerstag, 22. April 2021 Kinderärztlicher Notfalldienst Apotheke Haug, Walther-Knoll-Straße 3, Herrenberg - Freitag, 23. April 2021 Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für den Bären-Apotheke, Hindenburgstraße 20, Herrenberg Kreis Böblingen: Kinderklinik Böblingen, Bunsenstra- - Samstag, 24. April 2021 ße 120, Telefon: 116 117 (Anruf ist kostenlos) Samstag, Schönbuch-Apotheke, Schloßstraße 11, Gültstein Sonntag, Feiertage: ab 8:30 Uhr. Werktags (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab 19:00 Uhr. - Sonntag, 25. April 2021 Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn - Montag, 26. April 2021 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo- - Dienstag, 27. April 2021 chenende - 24./25. April 2021 - erfragen Sie bitte im Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen Notfall über Tel. 0711 78777224 - Mittwoch, 28. April 2021 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Am Wochenende - 24./25. April 2021 - hat die Praxis Dr. Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. 07034/654265 für Hunde, Katzen und Heimtiere, falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist (telefonische Voranmeldung ist un- bedingt erforderlich), Bereitschaftsdienst. iMPressUM Verantwortlich für den amtlichen teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, 71134 Aidlingen, herausgeber: Gemeinde Aidlingen Hauptstraße 6, oder sein Vertreter im Amt. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den anzeigenteil: 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot www.nussbaum-medien.de iNfOrMatiONeN E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Vertrieb (abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, anzeigenverkauf: wds@nussbaum-medien.de Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 6924-0, Wochenmarkt Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz Obst, Gemüse, Eier Die Gemeindeverwaltung informiert Begegnungsgruppe Böblingen Tübinger Straße 77 www.bk-bb.de
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 3 Corona Schnelltest Zentrum Aidlingen WICHTIGE RUFNUMMERN & ÖFFNUNGSZEITEN Um das gleichzeitige Aufeinandertreffen mehrerer Menschen möglichst gering zu halten, kann das Rathaus seit Don- nerstag, 22.10.2020, daher bis auf Weiteres nur noch nach Öffnungszeiten Corona Schnelltest Zentrum Aidlingen Wann: dienstags und donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr vorheriger Terminabsprache betreten werden. Sie erreichen Wo: Sonnenberghalle Aidlingen Termine: https://corona-schnelltest-boeblingen.de die Mitarbeiter*innen unter folgenden Nummern: Zentrale 07034 125-0 Amtliche Bekanntmachungen Bürgermeister Fauth Frau Walter 07034 125-21 e.walter@aidlingen.de Das Landratsamt Böblingen trifft nach § 20 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 7 Verordnung der Landesregierung über Bauverwaltungsamt infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Herr Schleeh 07034 125-26 u.schleeh@aidlingen.de Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom Frau Kopp 07034 125-31 m.kopp@aidlingen.de 27. März 2021 i.V.m. § 35 S. 2 des Landesverwaltungs- Frau Seemann 07034 125-25 k.seemann@aidlingen.de verfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchfüh- Bürgeramt rung der Landkreisordnung Baden-Württemberg (DVO LKrO) Frau Elsäßer 07034 125-61 m.elsaesser@aidlingen.de im Landkreis Böblingen folgende Allgemeinverfügung über Frau Leitner 07034 125-63 h.leitner@aidlingen.de die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung Frau Stefanik 07034 125-62 s.stefanik@aidlingen.de oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr EDV des Folgetages: Herr Motzke 07034 125-17 g.motzke@aidlingen.de 1. Der Landkreis Böblingen stellt fest, dass die 7-Tages- Flüchtlingsbetreuung Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Co- ronavirus je 100.000 Einwohner im Landkreis Böblingen Frau Krodel 07034 125-10 t.krodel@aidlingen.de seit dem 09. April 2021 dauerhaft überschritten wird. Gebäudemanagement Es wird zusätzlich festgestellt, dass bei Berücksichtigung Frau Oehler 07034 125-19 g.oehler@aidlingen.de aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen, ins- Herr Kramer 07034 125-91 t.kramer@aidlingen.de besondere der Maßnahmen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO, Herr Meller 07034 125-95 f.meller@aidlingen.de im Landkreis Böblingen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus Herr Schulte 07034 125-94 w.schulte@aidlingen.de SARS-CoV-2 besteht, sodass der Aufenthalt außerhalb Gemeindekasse der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von Herr Baisch 07034 125-51 r.baisch@aidlingen.de 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Kämmerei Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet ist. Herr Brenner 07034 125-16 j.brenner@aidlingen.de 2. Die Rechtswirkungen des § 20 Abs. 6 CoronaVO treten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO am übernächsten Werktag Frau Rennert 07034 125-11 f.rennert@aidlingen.de der Bekanntmachung, also am Samstag,17. April 2021 Frau Held 07034 125-15 u.held@aidlingen.de in Kraft. Frau Wörfel 07034 125-18 s.woerfel@aidlingen.de 3. Die Allgemeinverfügung tritt zudem außer Kraft, wenn das Kindergartengesamtleitung Gesundheitsamt anhand der in den Lageberichten des Frau Kindler 07034 125-52 d.kindler@aidlingen.de Landesgesundheitsamtes im Regierungspräsidium Stutt- Frau Kühn 07034 125-14 s.kuehn@aidlingen.de gart ausgewiesenen Zahlen im Landkreis Böblingen eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektio- Kunst und Kultur nen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Ein- Frau Hambel 07034 125-23 e.hambel@aidlingen.de wohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies Ordnungsamt Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, 71006 Böblingen Herr Koch 07034 125-22 t.koch@aidlingen.de Landratsamt Ortsbauamt Gesundheitsamt Herr Dürr 07034 125-28 u.duerr@aidlingen.de Telefon 07031-663 1740 Herr Braunhofer 07034 125-82 s.braunhofer@aidlingen. Telefax 07031-663 91740 de 15. April 2021 Frau Marxen 07034 125-92 g.marxen@aidlingen.de unverzüglich ortsüblich bekanntmacht. Das Gesundheitsamt Frau Zimitsch 07034 125-29 s.zimitsch@aidlingen.de behält sich zudem vor, die Anordnungen zu einem früheren Personalamt Zeitpunkt aufzuheben. Frau Schaumberger 07034 125-24 s.schaumberger@aidlingen.de 1. Sachverhalt Rentenangelegenheiten Das Infektionsgeschehen ist in Baden-Württemberg und Frau Stefanik 07034 125-57 s.stefanik@aidlingen.de Deutschland seit Februar 2021 erneut exponentiell angestie- Sozialamt/Standesamt gen. Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, Frau Kubin 07034 125-27 u.kubin@aidlingen.de die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnah- Verwaltung öffentlicher Gebäude/Feuerwehrangelegenheiten men gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus der Frau Bäder 07034 125-42 s.baeder@aidlingen.de jeweiligen Entwicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend Vollzugsdienst anzupassen. Herr Killermann 07034 125-54 g.killermann@aidlingen.de Fortsetzung auf Seite 4
4 Aidlinger Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 NACHRICHTEN In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen peraturen vor allem in den Abend- und Nachtstunden in mit dem Coronavirus auch im Landkreis Böblingen stark an- den Innenräumen stattfinden. In Innenräumen kann es durch gestiegen. Noch bis zum 12.03.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz unzureichende Lüftung zu hohen Virusaerosolkonzentrationen bei unter 50, konkret bei 43,8. Seit dem 09. April 2021 liegt kommen, die die Übertragung des Coronavirus begünstigen. die 7-Tage-Inzidenz ununterbrochen über 100 Neuinfektionen In der Regel werden bei privaten Treffen in Innenräumen je 100.000 Einwohner. Durch die Feststellung des Gesund- auch keine Masken getragen und die neuen infektiöseren heitsamts des Landratsamts Böblingen am 11.04.2021 trat Varianten, die sich auch im Landkreis Böblingen erheblich am 2. Tag nach der amtlichen Bekanntmachung, konkret am ausgebreitet haben, führen zu einer zusätzlichen Erhöhung 13.04.2021 die Notbremse des § 20 Abs. 5 S. 2 Corona- der Übertragungswahrscheinlichkeit. Diese Feststellung löst VO in Kraft. Auch diese zusätzlich getroffenen Maßnahmen aus den genannten Gründen als automatische Rechtswir- konnten das Infektionsgeschehen bisher nicht wirksam ein- kung eine nächtliche Ausgangssperre nach Maßgabe des dämmen. Vielmehr liegt die 7-Tage-Inzidenz weiterhin auf § 20 Abs. 6 S. 1 Nr. 1-12 CoronaVO aus. Ein diffuses In- hohem Niveau und steigt insgesamt weiter stark an. fektionsgeschehen spricht bei gleichzeitiger Überschreitung Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist diffus und wird der 7-Tage-Inzidenz von 100 für eine weite Verbreitung in von kleineren Ausbrüchen mit Fallzahlen im einstelligen, ver- der Bevölkerung und es ist von einer größeren Zahl von einzelt auch im unteren zweistelligen Bereich vor allem in Infektionen im privaten Bereich auszugehen. Zudem besteht Familien, aber auch in Betrieben, Gemeinschaftsunterkünften, die Gefahr der Verlagerungen von Ansammlungen in den Schulen und Kindergärten geprägt. Das Infektionsgeschehen Landkreis Böblingen aufgrund der bestehenden Ausgangs- im Landkreis lässt sich daher nicht durch wenige, größere beschränkungen der umliegenden Landkreise, insbesondere Ausbruchsgeschehen erklären. Das Infektionsgeschehen ist der Landkreise Esslingen, Stuttgart und Ludwigsburg. Da die als Folge der Diffusität auch nicht durch gezielte Infektions- nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auf die Begrenzung schutzmaßnahmen in wenigen speziellen Einrichtungen oder privater Kontakte abzielen, sind sie bei einem diffusen Infek- Settings einzudämmen. tionsgeschehen besonders wirksam. Ein derart diffuses Infektionsgeschehen spricht vielmehr für Die nächtliche Ausgangsbeschränkung limitiert dabei nicht eine weite Verbreitung des Virus in der Bevölkerung und für nur außerhalb der Ausgangsbeschränkung zulässige Ein- eine entsprechend hohe Anzahl an unentdeckten, symptom- zelkontakte, sondern sie verhindert auch größere priva- losen Fällen in der Bevölkerung. Der starke Anstieg der Neu- te Ansammlungen und Feiern in den späten Abend- und infektionen ist maßgeblich auf den hohen Anteil der neuen Nachtstunden. Durch die Ausgangsbeschränkung werden die Virusvarianten unter den Neuinfektionen zurückzuführen, der Mobilität und zugleich die nicht essentiell notwendigen Kon- aktuell landesweit bei 90 % aller Neuinfektionen liegt. Dabei takte am späten Abend und in der Nacht beschränkt. Immer handelt es sich zum Großteil um die besonders ansteckende dann, wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austau- und gefährliche sog. schen, ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß. Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass die Britische Variante B.1.1.7. des SARS-CoV-2 Virus, die den exponentiell verlaufende Verbreitung des besonders leicht im weniger infektiösen Urtyp des Virus auch im Landkreis Böb- Wege der Tröpfcheninfektion und über Aerosole von Mensch lingen mittlerweile fast völlig verdrängt hat. zu Mensch übertragbaren Virus nur durch eine strikte Mini- Derzeit gestaltet sich die verlässliche Nachverfolgung aller mierung der physischen Kontakte zwischen den Kontakte als schwierig. Hierzu tragen insbesondere auch Menschen eingedämmt werden kann. Daher müssen Kon- die hochinfektiösen Virusvarianten mit ihrer erhöhten Verbrei- takte, die potenziell zu einer Infektion führen, zeitweise sys- tungsgeschwindigkeit bei. tematisch reduziert werden. In der Vergangenheit hatte sich Bei den Virusvarianten kommt es zum Teil bereits bei ver- die Maßnahme der nächtlichen Ausgangsbeschränkung als gleichsweise geringfügigen Kontakten zu Übertragungen, wirksames Mittel zur Eindämmung von exponentiell wach- was die Eindämmung der Ausbreitung durch Quarantäne- senden, diffusen Infektionsgeschehen bewährt. maßnahmen zusätzlich erschwert. Die getroffene Maßnahme ist verhältnismäßig. Die Anordnung 2. Rechtliche Würdigung der nächtlichen Ausgangssperre dient insbesondere dazu, Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 27. März 2021 in der Zeit zwischen 21:00 und 5:00 eine Verbreitung des (in der jeweils gültigen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m. Virus insbesondere im Rahmen von privaten, aber auch von §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen nicht zwingend erforderlichen beruflichen Zusammenkünften die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) angeord- zu minimieren und damit die Rechtsgüter Gesundheit und net. Die Allgemeinverfügung beruht auf § 20 Abs. 6 Corona- Leben zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Ge- VO i.V.m. § 1 Abs. 6a IfSGZustV BW. sundheitssystems im Landkreis Böblingen zu erhalten. Nach § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW ist das Gesund- Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist geeig- heitsamt und damit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über net, diesen Zweck zu erreichen, da viele, vor allem private den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) i.V.m. § 15 Abs. Zusammenkünfte in den Abend- und Nachtstunden geplant 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (LVG) werden und häufig in Innenräumen stattfinden, in denen sich das Landratsamt Böblingen zuständig für den Erlass der z. T. hohe Virus-Aerosolkonzentrationen mit entsprechend getroffenen Allgemeinverfügung. hohem Übertragungspotential entwickeln können. Die Wirk- Die Ortspolizeibehörden der kreisangehörigen Städte und samkeit von Ausgangsbeschränkungen zeigt sich insbeson- Gemeinden wurden informiert und erhielten Gelegenheit zur dere daran, dass die bis zum 11.02.2021 geltenden landes- Stellungnahme, sodass sie gemäß § 1 Abs. 6a Satz 2 IfS- weiten Ausgangsbeschränkungen – gemeinsam mit anderen GZustV BW rechtzeitig beteiligt wurden. Das Landesgesund- Maßnahmen – zu einem Rückgang der Infektionszahlen im heitsamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Landkreis Böblingen geführt haben und nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Infektionszahlen wieder anstie- Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW gegenüber dem Landratsamt gen, obwohl die meisten anderen Maßnahmen der Eindäm- Böblingen nach § 1 Abs. 6c IfSGZustV BW festgestellt. Die mung zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlich entschärft wor- Feststellung, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffe- den waren. Dies belegt, dass die milderen Mittel gemäß § nen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung 20 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1-5 CoronaVO, die mit Anordnung vom der wirksamen Eindämmung der Verbreiterung des Corona- 11.04.2021 ebenfalls in Kraft gesetzt wurden („Notbremse“), virus besteht, erfolgt gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 CoronaVO nicht gleich geeignet sind, um eine nachhaltige Absenkung zusätzlich zur Feststellung gemäß § 20 Abs. 5 CoronaVO. der 7-Tage-Inzidenz zu bewirken. Das Ausbruchsgeschehen ist zunehmend diffus und zahlrei- che Fälle können keiner Ausbruchsquelle zugeordnet wer- Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte ak- den. Weitere lokale Schutzmaßnahmen, die kurzfristig zu tuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO einem Rückgang der Neuinfektionen führen können, sind ergebenden Pflichten und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ersichtlich. Bei Berücksichtigung aller bisher getrof- im Landkreis nicht aus, um die Übertragung zu verringern fenen Schutzmaßnahmen ist eine wirksame Eindämmung und die Inzidenz verlässlich unter dem Schwellenwert von der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) 100 zu halten. erheblich gefährdet, u.a. weil Zusammenkünfte im familiären Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre reduziert Bereich und Freundeskreis bei den vorherrschenden Tem- von vornherein die Anzahl der möglichen Kontakte. Sie ver-
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 5 ringert auch gesellige Zusammenkünfte zur Nachtzeit von in der durch die Bekanntmachungssatzung des Landkreises vornherein, die sich in der Vergangenheit in infektionsepi- Böblingen vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Um- demiologischer Hinsicht vielfach als besonders gefahren- stände es zulassen. trächtig erwiesen haben. Andere Maßnahmen, wie weniger einschneidende Kontaktbeschränkungen, haben sich nicht Rechtsbehelfsbelehrung als gleichermaßen geeignet erwiesen, das Infektionsgesche- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo- hen weiter einzudämmen. Dies wird auch von Seiten der nates nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Landesregierung Baden-Württemberg entsprechend einge- Böblingen mit Sitz in Böblingen erhoben werden. schätzt, welche aufgrund der stark steigenden Inzidenzen Böblingen, den 15.04.2021 eine verbindliche Ausgangsbeschränkung über die CoronaVO Roland Bernhard ab Montag, 19.04.2021 einführen möchte. Auch die Inzidenz Landrat im Landkreis Böblingen ist während der Dauer der landesweiten Ausgangsbeschränkungen stetig ge- sunken, sodass – nahezu zeitgleich mit dem Außerkrafttre- Gemeinde Aidlingen ten der landesweiten Ausgangsbeschränkungen – ein Unter- E I N L A D U N G schreiten des Inzidenzwertes von 50 im Landkreis Böblingen zu der am Donnerstag, dem 29. April 2021, um 19:30 Uhr, erreicht wurde. in der Sonnenberghalle (Aidlingen, Feldbergstraße 26), statt- Bereits nach kurzer Zeit nach Außerkrafttreten der landes- findenden – öffentlichen – Sitzung des Gemeinderats. weiten Ausgangsbeschränkung, liegt die Inzidenz erneut über dem Wert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern, TAGESORDNUNG: mittlerweile deutlich über dem Wert von 100 Neuinfizierten 1. Doppelhaushalt 2021/2022 pro 100.000 Einwohnern. Dies zeigt: Ein verlässliches Un- - Einbringung terschreiten dieses Inzidenzwertes konnte trotz umfassender - Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen Schutzmaßnahmen ohne eine nächtliche Ausgangsbeschrän- 2. Breitbandausbau kung nicht erreicht werden. Daher ist anzunehmen, dass ein - Sachstandsbericht durch den Zweckverband verlässliches Unterschreiten des Zielwerts von 100 Neuinfek- Breitbandausbau im Landkreis Böblingen tionen pro 100.000 Einwohnern ohne die Ausgangsbeschrän- - Verlegung von Leerrohren in Deufringen kung erst recht nicht erreicht werden kann. 3. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädli- Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist auch ches Verhalten nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter angemessen. 4. Änderung der Feuerwehrsatzung Die Einschränkungen auf Seiten der Betroffenen stehen nicht 5. Änderung der Friedhofsordnung 6. Bekanntgaben/Verschiedenes außer Verhältnis zum Zweck der Allgemeinverfügung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Gesundheitsver- Aidlingen, den 19. April 2021 sorgung für die Gesamtbevölkerung im Landkreis aufrecht Bürgermeister zu erhalten. Die Ausgangssperre ist auf die Zeit zwischen gez. Fauth 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages, also auf 8 Stunden in der Nacht begrenzt. Darüber hinaus sind viele Ausnahmen Erläuterungen zur Tagesordnung der vorgesehen, die – bei Vorliegen eines triftigen Grundes – ein Gemeinderatsitzung am 29.04.2021 Außer-Haus-Gehen auch nach 21 Uhr noch ermöglicht. Die Verfügung ist zudem zeitlich begrenzt. Sie tritt außer Zu TOP 1.: Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert 100 an fünf auf- Zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinde Aidlingen einanderfolgenden Tagen unterschreitet, die Feststellung des wird es einen Doppelhaushalt geben, der die Jahre 2021 Gesundheitsamtes erfolgt und sich das Infektionsgeschehen und 2022 abdeckt. Der Entwurf des Haushaltsplans wird in weniger diffus darstellt. Den Einschränkungen auf Seiten den Gemeinderat eingebracht und im Anschluss wird über der Betroffenen steht die drohende Gefahr gegenüber, dass die gestellten Haushaltsanträge der Fraktionen beraten und bei höheren Infektionszahlen eine vollständige und vor al- beschlossen. lem zeitnahe Kontaktnachverfolgung nur noch eingeschränkt Zu TOP 2.: möglich wäre und dadurch das Infektionsgeschehen wie- Ein Vertreter des Zweckverbands Breitbandausbau Landkreis der beschleunigt würde. Ein weiterer Anstieg würde auf Böblingen wird einen Sachstandsbericht über den Breit- Dauer zur Verknappung von Testkapazitäten führen, was bandausbau im Landkreis Böblingen und die Perspektiven sich gleichsam negativ auf die Infektionskontrolle auswir- für die Gemeinde Aidlingen geben. Ferner muss über die ken würde. Als gravierendste Folge wäre damit zu rechnen, Verlegung von weiteren Leerrohren in Deufringen beraten dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung überlastet und beschlossen werden. werden. Die allgemeine Handlungsfreiheit muss daher hin- Zu TOP 3 und 4.: ter den hohen Schutzgütern der körperlichen Unversehrtheit Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten der noch nicht infizierten Personen und der Erhaltung der und die Feuerwehrsatzung müssen aufgrund der gesetzli- Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zum Wohle der chen Entwicklungen angepasst werden. Gesamtbevölkerung zurückstehen. Zu TOP 5.: Sofortige Vollziehbarkeit: Nach einer entsprechenden Änderung des Bestattungsgeset- Die Allgemeinverfügung ist nach § 28 Absatz 3 i.V.m. § 16 zes kann nun die Friedhofssatzung der Gemeinde Aidlingen, Absatz 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch was das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit angeht, und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende entsprechend geändert werden. Wirkung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kann gemäß § Aidlingen, 19. April 2021 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise Bürgermeister anordnen. gez. Fauth Bekanntmachung: Bericht zur Sitzung des Technischen Aus- Diese Allgemeinverfügung wird im Internet unter www.lrabb. de notbekanntgemacht gemäß § 1 Abs. 5 Verordnung des schusses des Gemeinderates der Gemein- Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung de Aidlingen vom 12.04.2021 (DVO LKrO). Die Notbekanntmachung ist zwingend notwen- 1. Abgabe einer Stellungnahme zu privaten Einzelbauvorha- dig, da die Satzung des Landkreises Böblingen über öffent- ben gegenüber der Baurechtsbehörde liche Bekanntmachungen in §§ 1f. nur eine Veröffentlichung Dem Ausschuss lagen neun Anträge zur Beratung vor. in Zeitungen vorsieht, zur rechtzeitigen Eindämmung des In- Eine Anfrage wurde zurückgestellt. Zwei Anträge wurden fektionsgeschehens der entsprechende Abdruck jedoch nicht abgelehnt. Zu sechs Bauvorhaben wurde das Einverneh- abgewartet werden kann. men erteilt, wobei zwei Antragsteller noch geringfügige Ihre Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO LKrO Änderungen vornehmen müssen.
6 Aidlinger Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 NACHRICHTEN 2. Regenwasserkanal Dachteler Bergstraße Seitens der Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH - Fräsarbeiten wurden die Arbeiten nach Aufwand angeboten, da nicht Bei den in diesem Jahr durchgeführten Kanaluntersuchun- kalkulierbar sei, wie hart die Ablagerungen sind. Es wird gen im Rahmen der Umsetzung der Eigenkontrollverord- aber davon ausgegangen, dass man pro Tag eine Haltung nung wurde auch der Regenwasserkanal in der Dachte- (Bereich im Kanal von Schacht zu Schacht) fräsen kann. ler Bergstraße untersucht. Bei der Untersuchung wurde Auf Grundlage dieser Aussage geht die Verwaltung derzeit festgestellt, dass der Kanal mit Kalkablagerungen bis zu von ca. 10 Arbeitstagen und Kosten zwischen 40.000,00 70 % verschlossen ist. Ein sicherer Betrieb und damit € bis 50.000,00 € brutto aus. auch das Abführen von Wasser bei starken Niederschlä- Die Maßnahme wird im Rahmen der Kanalunterhal- gen ist nicht mehr gewährleistet. tung finanziert. Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle Die Kalkablagerungen sollen mittels Wasserhöchstdruck- 210.000,00 € eingeplant. Dieses Budget beinhaltet auch strahltechnik bei bis zu 2500 bar aus dem Kanal im ge- die Kanaluntersuchung 2021. Es waren zunächst 100.000 schlossenen Verfahren herausgefräst werden. € für die Kanaluntersuchung eingeplant. Die Vergabe der Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro May- Arbeiten ergab eine Angebotssumme von ca. 53.000 €. er, Böblingen ein Angebot zum Entfernen der Kalkablage- Die ungeplanten Mehrausgaben sind somit im Haushalts- rungen bei der Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH, ansatz mit abgedeckt. Balingen eingeholt. Die Fa. RS ist auch in diesem Jahr für Nach Beantwortung einiger Informationsfragen stimmte die Kanaluntersuchungen im Rahmen der Anforderungen der Ausschuss der Maßnahme zu. der EigenkontrollVO beauftragt. Das Angebot wurde durch 3. Verschiedenes das Ingenieurbüro Mayer geprüft und als angemessen Hierzu gab es keine Bekanntgaben der Verwaltung und beurteilt. keine Anfragen aus der Mitte des Ausschusses. Gemeinde Aidlingen Landkreis Böblingen Gemeinde Aidlingen Landkreis Böblingen Die Gemeinde Aidlingen (ca. 9.000 Einwohner) mit ihren Ortsteilen Die Gemeinde Aidlingen ist Trä- Deufringen, Dachtel und Lehen- ger von insgesamt 7 kommuna- weiler liegt ganz im Westen der len Kindertageseinrichtungen. Region Stuttgart und gehört zum Wir bieten durch verschiedene Landkreis Böblingen. Betreuungsformen ein vielfältiges und attraktives Angebot an Ar- Für unser Hauptamt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine beitsplätzen. Wir suchen für unsere Kindertagesstätten Sachgebietsleitung für das Ordnungsamt (m/w/d) pädagogische Fachkräfte in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet. (Erzieher, Kinderpfleger sowie Pädagogi- Es erwartet Sie im Wesentlichen folgendes Aufgabenge- sche Fachkräfte gem. § 7 KitaG (m/w/d) biet: • Leitung des Ordnungsamtes mit Bürger- und Stan- zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und in Teil- desamt zeit. • Leitung des Gemeindevollzugsdienstes • stellvertretende Leitung des Hauptamtes Möchten Sie gerne verantwortlich mit Freude, Enga- • Organisation und Durchführung von Wahlen gement und wertschätzender Grundhaltung in unseren Die genaue Abgrenzung des Aufgabengebiets bleibt vor- Kindertagesstätten Spuren setzen? behalten. Ist Ihnen eine gelingende Zusammenarbeit mit Eltern Unsere Erwartungen: und Kolleg*innen genauso wichtig wie uns? Dann soll- • Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) bzw. B. A. ten wir uns kennen lernen. Public Management oder eine vergleichbare Qualifika- Wir bieten Ihnen: tion im Verwaltungsbereich • einen unbefristeten Arbeitsvertrag • fundierte EDV-Kenntnisse in MS-Office (v. a. Word • einen abwechslungsreichen, kreativen und an- und Excel) spruchsvollen Arbeitsplatz und damit verbunden die • Erfahrungen im Bereich der Ordnungsverwaltung Chance auf eine neue berufliche Herausforderung • Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, selbstständige und • Raum für eigenverantwortliches und selbstständiges eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sichere Um- Arbeiten und die Ausgestaltung eigener Schwer- gangsformen, auch in konfliktträchtigen Situationen punkte in Bezug auf die Konzeptionen der Gemein- Wir bieten: de Aidlingen • ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes • Fortbildungsmöglichkeiten Aufgabengebiet • Personalbesetzung über dem Mindestpersonal- • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten schlüssel des KVJS • eine Anstellung bis Besoldungsgruppe A 11 (bei Vor- liegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen) bzw. • leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Qua- bis Entgeltgruppe 10 TVöD und Sozialleistungen des lifikation nach Entgeltgruppe S4 (z. B. Kinderpfle- öD ger/in) bzw. S8a (z. B. Erzieher/in) Für Fragen stehen Ihnen gerne Herr Timo Koch, Tel. 07034 Für nähere Auskünfte steht Ihnen unsere Kindergarten- 125-22 (Stelleninhaber) oder Frau Stefanie Schaumberger, gesamtleiterin, Frau Kindler (Tel. 07034 125-52), gerne Tel. 07034 125-24 (Personal) zur Verfügung. zur Verfügung Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewer- Interesse? ben Sie sich bitte schriftlich bis zum 30.04.2021 mit den üblichen Unterlagen bei der Gemeinde Aidlin- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an: gen, Hauptstr. 6, 71134 Aidlingen oder per E-Mail an Gemeinde Aidlingen, Hauptstr. 6, 71134 Aidlingen oder personalamt@aidlingen.de (1 Datei) per E-Mail an personalamt@aidlingen.de (pdf-Datei)
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 7 gewährleistet ist, dass Rettungsdienste zügig zur Einsatz- Bauarbeiten in Ehningen und Gärtringen stelle gelangen. - Auswirkungen auf den Verkehr in Mit dem Beginn der Sanierung der Deckenpfronner Straße Aidlingen wird zeitgleich die Kreisstraße in Fahrtrichtung Deckenpfronn (ab oberer Einfahrt Wolfspfad) freigegeben (s. Übersichtsbild, In der Zeit vom 13.04. bis voraussichtlich 30.10.2021 in rot dargestellt ist der gesperrte Bereich). Das heißt, die werden auf Ehninger/Gärtringer Gemarkung zwei Straßen- Anwohner, die im Bereich Staigstraße/Oberdorfstraße/Wolfs- baumaßnahmen durchgeführt, die auch Auswirkungen auf pfad wohnen, können ihre Wohnung mit dem Fahrzeug di- den Verkehr in Aidlingen haben können. rekt nur aus Richtung Deckenpfronn erreichen und auch nur Durchgeführt werden: in diese Richtung ausfahren. Die Anwohner aus dem Talweg • Sanierung der K1077 zwischen Ehningen und Gär- können ihre Wohnung auf direktem Weg nur über "Sieben tringen Tannen" erreichen und auch nur in diese Richtung ausfahren. • Auf Ehninger Gemarkung erfolgt ein Radschnellwe- Sofern die Ausfahrt in Richtung Aidlingen notwendig wird, gausbau sowie ein Neuanschluss des IBM-Technolo- können die Fahrzeuge aus diesen Bereichen außerhalb der giecampus an die K1077 Baustelle auf allen öffentlichen Parkflächen abgestellt wer- Sollte es während des oben genannten Baufensters zu den. Wir werden auf die Parksituation in Dachtel während einer (z. B. unfallbedingten) Vollsperrung auf der A81 zwi- der Bauphase ein besonderes Auge haben und im Bedarfs- schen den Anschlussstellen Gärtringen und Hildrizhausen fall bestehende Beschränkungen, wie z. B. Parkscheibenre- kommen, erfolgt folgende Umleitung: gelungen sichtbar deaktivieren. • In Fahrtrichtung Singen wird der gesamte Schwer- Die Zufahrt zum Pflegeheim wird über die Dachteler Berg- kraftverkehr (LKW, Busse, sowie PKW mit Anhänger) straße/Lerchenweg/Aischbachstraße gewährleistet. Da das von BB-Hulb kommend von der Autobahn ausgeleitet Pflegeheim überörtlichen Besucher- und Anlieferverkehr hat, und durch Dagersheim, Aidlingen und Gärtringen bei wird die Umleitung zum Pflegeheim innerörtlich ausgeschil- Gärtringen wieder auf die Autobahn geführt dert. • In Fahrtrichtung Stuttgart wird der gesamte Schwer- Die Anwohner werden über den Bauablauf Ende dieser Wo- kraftverkehr (LKW, Busse, sowie PKW mit Anhänger) che nochmals detailliert per Posteinwurf informiert. Bis dahin von Gärtringen kommend von der Autobahn ausgelei- ist Anliegerverkehr möglich. tet und durch Gärtringen, Aidlingen und Dagersheim Wir hoffen, dass die individuellen Einschränkungen möglichst wieder auf die Autobahn geführt gering sind und bedanken uns bereits jetzt für das Verständ- Der herkömmliche PKW-Verkehr wird im Fall einer Voll- nis für diese für Dachtel wichtige Straßenbaumaßnahme. sperrung der A81 über eine andere Strecke umgeleitet, von der die Aidlinger Gemarkung nicht betroffen ist. Wir hoffen, dass es während der Baumaßnahme zu kei- ner Vollsperrung auf der A81 kommt, möchten uns aber Ein Jahr Corona in Aidlingen - dennoch im Vorfeld insbesondere bei den Anliegern der Ein Zwischenbericht Böblinger Straße und der Hauptstraße für das Verständnis für den dann sicherlich spürbaren Mehrverkehr mit dem- Am 04.03.2020 hatten wir in Aidlingen den ersten regist- entsprechender höherer Geräuschkulisse während einer rierten Coronafall. Waren wir im Rathaus zunächst davon Vollsperrung auf der A81 bedanken. Eine andere Um- ausgegangen, dass uns die Pandemie nur wenige Monate leitungsstrecke war für den Schwerverkehr leider nicht begleiten wird, sind wir inzwischen leider eines Besseren realisierbar. belehrt worden. In diesem Zwischenbericht gehen wir auf die bisher erfolgten Maßnahmen in Aidlingen ein und wir stellen das Aidlinger Infektionsgeschehen detailliert dar. Die Pandemie hat über uns alle viel Leid, Elend, Exis- Straßensperrung in der Deckenpfronner tenzängste und Einschränkungen historischen Ausmaßes ge- Straße bracht und gigantische Kosten verursacht. Wir alle konnten und können seit nunmehr einem Jahr unser Leben nur mit Einschränkungen leben. Eine Erfahrung, die die meisten von uns bisher nicht kannten. Am vergangenen Sonntag wurde in Deutschland der bishe- rigen Corona-Toten gedacht. Aus diesem Grund hatten wir vor dem Rathaus die Bundesflagge auf Halbmast gehisst. Wir haben in Aidlingen drei Menschen zu beklagen, die bis- lang an oder durch Corona verstorben sind. Bereits seit Beginn der Pandemie haben wir in regelmäßigen Abständen über unsere Medien (Amtsblatt, Internet) für die notwendigen Maßnahmen geworben, um das Verständnis in der Bevölkerung für die erforderlichen Hygienemaßnah- men zu stärken und so zu versuchen, die Infektionszahlen niedrig zu halten. Des Weiteren haben wir in längst nicht mehr zählbaren Arbeitsstunden telefonisch und per E-Mail die Bevölkerung, Kindergärten, Schulen, Firmen und Vereine bei allen angefallenen Corona-Fragen, oft auch samstags Bereits letzten Mittwoch hatten wir im Amtsblatt kurz über und sonntags, beraten und über einen Zeitraum von meh- die bevorstehende Straßensperrung informiert. Der Grund für reren Wochen das Landratsamt Böblingen bei der Kontakt- die sehr kurze Information lag darin begründet, dass uns die personennachverfolgung unterstützt. Zudem unterstützen wir verkehrsrechtliche Anordnung - in der auch der Zeitpunkt das Landratsamt Böblingen bei der Benachrichtung infizierter der Baumaßnahme genannt wurde - erst deutlich nach Re- Personen, wenn diese telefonisch nicht erreichbar sind. daktionsschluss des Amtsblatts erreichte. Dadurch war es Wir haben relativ früh begonnen, uns in gemeinsamen wö- nur noch möglich, eine ganz kurze Information im Amtsblatt chentlichen Videokonferenzen mit dem DRK, unserer Feu- zu veröffentlichen. erwehr und der Polizei abzustimmen. Des Weiteren führen Der Baubeginn hat sich jetzt um mehrere Tage verzögert, so wir ebenfalls einmal in der Woche eine Videokonferenz mit dass wir die Gelegenheit haben, noch im Vorfeld der Sper- unseren beiden Pflegeheimen, den Pflegediensten und dem rung der Deckenpfronner Straße ausführlich auf die Baumaß- Diakonissen-Mutterhaus durch und besprechen mit diesen nahme und die möglichen Umleitungen einzugehen. Institutionen notwendige Maßnahmen. Darüber hinaus haben Grund für diese Baumaßnahme ist, dass der Belag auf der wir einen internen Krisenstab, dem alle Amtsleiter angehören Deckenpfronner Straße erneuert und im gleichen Zug die und der ebenfalls in jeder Woche per Videokonferenz tagt. Schächte saniert werden. Die Deckenpfronner Straße kann Wir sind in der Lage, sehr kurzfristig auf ein verändertes trotz der Baumaßnahme durch die Rettungsdienste (Feuer- Infektionsgeschehen zu reagieren und schließen uns im Be- wehr/Notarzt/Polizei) im Rettungfall benutzt werden, so dass darfsfall tagesaktuell zusammen, ggf. auch am Wochenende
8 Aidlinger Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 NACHRICHTEN und an Feiertagen; so z. B. auch am vergangenen Sonntag, Diese 1.160 Personen setzen sich wie folgt zusammen als eine Infektion bei einer Lehrkraft an einer Aidlinger Schu- (Stand Montag, 19.04., 07:00 Uhr): le bekannt wurde. 11 Personen sind aktuell infiziert Mitte März konnten wir sehr kurzfristig 50 Impftermine für 13 Personen sind aktuell als so genannte "K1-Person" in über 80-jährige Aidlinger Senioren im Sindelfinger Impfzent- Quarantäne rum ergattern. Da wir nicht wissen, wer bereits geimpft ist, hatten wir in einer Hauruck-Aktion kurzerhand den komplet- 13 Personen befinden sich derzeit nach einer Einreise aus ten in Frage kommenden Personenkreis, der aus über 700 dem Ausland in Quarantäne Personen besteht, angeschrieben. Wir konnten auf diesem 3 Personen sind leider an oder durch Corona verstorben Weg ausreichend Personen für eine Impfung gewinnen. In- zwischen ist bei diesen Personen die erste Impfung erfolgt, 243 Personen sind nach einer vorherigen Erkrankung sym- die zweite erfolgt im Mai. Einige immobile Personen wurden ptomfrei (nicht zwingend vollständig genesen) dankenswerterweise durch unser örtliches DRK zum Impf- 547 Personen sind als so genannte "K1-Person" aus der zentrum nach Sindelfingen transportiert. Quarantäne entlassen worden Das Testzentrum in Aidlingen, welches von der Paracelsus- 330 Personen sind nach einer Einreise aus dem Ausland Apotheke in Böblingen unter tatkräftiger Mithilfe des örtli- aus der Quarantäne entlassen worden chen DRK und unserer Aidlinger Feuerwehr betrieben wird Die Erkrankung kann sehr langwierig sein, selbst wenn man und dienstags und donnerstags die Testungen vornimmt (nur aus ärztlicher Sicht als genesen gilt. So leiden beispiels- nach vorheriger Online-Anmeldung, wird von der Bevölke- weise einige ehemalige Infizierte aus der ersten Welle des rung erfreulicherweise sehr gut angenommen. Dies sehen vergangenen Jahres noch immer an Nachwirkungen (z. B. an wir neben der permanenten Einhaltung der AHA-Regeln und Geschmacksverirrung). Diese Geschmacksverirrung stellt sich der derzeitigen Impfungen als weiteren sehr wichtigen Bau- so dar, dass manche Dinge (z. B. Eier, einige Fleischsorten stein in der Bekämpfung der Pandemie an. Denn nur durch usw.) für den Betroffenen einen sehr eigenartigen, widerli- regelmäßige Testungen können die Personen herausgefiltert chen Eigengeruch haben - einen Geruch, den man nicht werden, die an Corona erkrankt sind, ohne dies selbst beschreiben kann, weil es diesen Geruch bisher nicht gab. zu wissen, weil sie einen komplett symptomfreien Verlauf haben. Eben diese symptomfreien Verläufe machen es so Aus den beiden untenstehenden Grafiken lässt sich das unheimlich schwierig, die Pandemie einzudämmen. Infektionsgeschehen in Aidlingen und die einzelnen Wellen über den gesamten Zeitraum gut ablesen. Die erste Grafik Seit kurzem werden in einem landkreisweiten Pilotprojekt in zeigt den Gesamtverlauf, in der zweiten Grafik ist das Infek- ausgewählten Kindergärten regelmäßig Testungen durchge- tionsgeschehen der letzten 60 Tage dargestellt (Ausschnitt führt. In Aidlingen beteiligen wir uns an diesem Pilotprojekt aus dem Gesamtverlauf). Rot dargstellt sind die infzierten seit dieser Woche mit einem Kindergarten (Kinderhaus Dach- Personen, gelb dargestellt die "K1-Kontaktpersonen" und in tel). Ab nächster Woche kommt ein zweiter Kindergarten blau dargestellt die Auslandsrückkehrer. dazu (Hinterhag). Wenn sich das Konzept bewährt, werden Wir möchten uns auf diesem Weg für die hervorragen- wir dieses an allen Aidlinger Kindergärten umsetzen. Die de Zusammenarbeit mit unserem örtlichen DRK, unserer Testungen erfolgen bis jetzt auf freiwilliger Basis und die Freiwilligen Feuerwehr und beim Polizeiposten Maichingen Eltern der betroffenen Kindergartenkinder werden im Vorfeld bedanken. entsprechend informiert. Die Kindergartenkinder machen die Testungen bislang hervorragend mit, so dass wir guter Hoff- Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmschen und bleiben nung sind, diese Testungen zu etablieren und mit diesem Sie gesund! Baustein zu einer weiteren Eindäm- mung der Pandemie beizutragen. Aktuell stellt sich die Entwicklung sehr dynamisch dar. Wir hoffen sehr, dass die Infektionszahlen Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen seit Beginn der Pandemie am 04.03.2020 in Aidlingen nicht weiter explodieren und möch- ten die Gelegenheit nutzen, erneut 120 eindringlich auf die notwendigen 100 Hygienemaßnahmen hinzuweisen. 80 Dazu gehört das richtige Tragen 60 der medinzinischen Maske über Mund und Nase, die regelmäßige 40 Desinfizierung der Hände mit Des- 20 infektionsmittel sowie ein gebühren- 0 04.03.2020 09.03.2020 14.03.2020 19.03.2020 24.03.2020 29.03.2020 03.04.2020 08.04.2020 13.04.2020 18.04.2020 23.04.2020 28.04.2020 03.05.2020 08.05.2020 13.05.2020 18.05.2020 23.05.2020 28.05.2020 02.06.2020 07.06.2020 12.06.2020 17.06.2020 22.06.2020 27.06.2020 02.07.2020 07.07.2020 12.07.2020 17.07.2020 22.07.2020 27.07.2020 01.08.2020 06.08.2020 11.08.2020 16.08.2020 21.08.2020 26.08.2020 31.08.2020 05.09.2020 10.09.2020 15.09.2020 20.09.2020 25.09.2020 30.09.2020 05.10.2020 10.10.2020 15.10.2020 20.10.2020 25.10.2020 30.10.2020 04.11.2020 09.11.2020 14.11.2020 19.11.2020 24.11.2020 29.11.2020 04.12.2020 09.12.2020 14.12.2020 19.12.2020 24.12.2020 29.12.2020 03.01.2021 08.01.2021 13.01.2021 18.01.2021 23.01.2021 28.01.2021 02.02.2021 07.02.2021 12.02.2021 17.02.2021 22.02.2021 27.02.2021 04.03.2021 09.03.2021 14.03.2021 19.03.2021 24.03.2021 29.03.2021 03.04.2021 08.04.2021 13.04.2021 18.04.2021 der Abstand zu anderen Menschen von mindestens 1,50 Metern, auch Infizierte Personen Kontaktperson I Einreise aus Ausland im Freien. Bitte versuchen Sie, Ihre Einkäufe auf das Notwendigste zu beschränken und auch Besuche von Freunden und Verwandten zu- rückzustellen. Wir wissen aus unzähligen Rück- Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen der letzten 60 Tage in Aidlingen meldungen von Betroffenen und 80 auch aus eigenen leidvollen Erfah- 70 rungen, dass Infizierte sehr häufig völlig überrascht von der Erkran- 60 kung werden, weil für die Betrof- 50 fenen nicht nachvollziehbar ist, wie 40 und bei wem man sich trotz aller 30 Vorsichtsmaßnahmen und trotz Ein- 20 haltung der AHA-Regeln angesteckt 10 hat. 0 Seit Beginn der Pandemie in Aidlin- 17.02.2021 19.02.2021 21.02.2021 23.02.2021 25.02.2021 27.02.2021 01.03.2021 03.03.2021 05.03.2021 07.03.2021 09.03.2021 11.03.2021 13.03.2021 15.03.2021 17.03.2021 19.03.2021 21.03.2021 23.03.2021 25.03.2021 27.03.2021 29.03.2021 31.03.2021 02.04.2021 04.04.2021 06.04.2021 08.04.2021 10.04.2021 12.04.2021 14.04.2021 16.04.2021 18.04.2021 gen am 04.03.2020 hatten wir bis- her 1.160 Personen in Quarantäne versetzt, einige davon inzwischen Infizierte Personen Kontaktperson I Einreise aus Ausland mehrfach.
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 9 Allgemeinverfügung des Landratsamtes Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sowie die ent- Böblingen zum Schutz vor der sprechenden Kartenausschnitte können während der Dienst- zeiten im Landratsamt Böblingen Parkstraße 16 in 71034 aviären Influenza (Geflügelpest) Böblingen, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung, vom 20.04.2021 Zimmer C 040, oder auf der Homepage des Landkreises Az.: 34-9122.20 unter www.lrabb.de eingesehen werden. Auf Grund von §§ 27, 44 der Geflügelpest-Verordnung in Böblingen, den 20.04.2021 Roland Bernhard Verbindung mit § 38 Abs. 11 des Tiergesundheitsgesetzes Landrat und § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tier- gesundheitsgesetzes in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Landratsamt Böblingen folgende Fundsachen Allgemeinverfügung A. Der mit Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 festge- Folgende Gegenstände wurden gefunden und können legte Sperrbezirk wird mit Wirkung vom 20.04.2021 im Rathaus Aidlingen, Bürgeramt, abgeholt werden: a u f g e h o b e n. - 1 einzelner Schlüssel B. Die nachfolgend unter C aufgeführten Anordnungen für das Beobachtungsgebiet bleiben weiterhin gültig, sie gel- ten ab 20.04.2021 auch im Gebiet des bisherigen Sperr- Verschenkbörse bezirks. C. Anordnungen für das Beobachtungsgebiet im Landkreis - Verschenken statt wegwerfen - Böblingen: 1. Tierhalter haben dem Landratsamt unverzüglich die An- Der Gemeindeverwaltung sind nachfolgende Gegenstände zahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart, zur kostenlosen Abgabe gemeldet worden. Wenn Sie Inte- ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel resse haben, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden sowie jede Änderung mitzuzuteilen. Telefonnummer in Verbindung. 2. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Fe- derwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammen- 69/2021 Jugendstil-Esszimmerlampe 07034/238725 de sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte (ca. 50 cm Durchmesser) von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem 71/2021 Baby-Spielzeug 07034/238725 Bestand verbracht werden. 75/2021 1 Lattenrost 1,00m x 2,00m 0177/4949481 3. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels 85/2021 neuwertige Weichlagerungsmat- 07056/2635 dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebs- ratze eigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung be- 87/2021 Kinder-/Jugend-Schreibtischstuhl 0171-4505400 treten werden. Die Schutz- oder Einwegkleidung ist nach Verlassen des Stalles oder des sonstigen Standortes des 96/2021 Kinderbürostuhl 0151/53804476 Geflügels unverzüglich abzulegen. (Holzsitzfläche, Softrollen) 4. Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reini- 100/2021 moderne Tischleuchte 43 cm 07034/8436 gen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung ist nach hoch,verchromter Fuß 17cm Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen. Durchmesser, Milchglasschirm 5. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestan- 20 x 10 x 4cm, 2 LED Lampen des dürfen nicht freigelassen werden. oder 2 Halogen Lampen mögl. 6. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügel- 114/2021 1 Konfirmations-Anzug 07056/964444 märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art wird unter- "Digel" Gr. XS/S sagt. 120/2021 1 DVD-Player 07034/61646 7. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene 121/2021 1 Computer-Bildschirm, 07034/61646 Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenpro- neuwertig dukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus 122/2021 Friteuse 07034/61646 sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, 123/2021 Mikrowelle, funktionsfähig 07034/61646 mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren 124/2021 große, stehende Wichtelfigur 07034/61646 worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung 125/2021 Bücherregal, Bambus, klappbar, 07056/2620 nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu H 120 / B 80 cm reinigen und zu desinfizieren. 126/2021 Weber Holzkohle-Kugelgrill, 07056/3882 Die sofortige Vollziehung der in den Buchstaben A, B und schwarz, 45 cm Durchm. C der Allgemeinverfügung getroffenen Festsetzungen und 127/2021 2 Espressotassen von Lavazza 0176/81977692 Anordnungen wird, soweit die Anordnungen nicht gemäß mit Unterteller § 37 Satz 1 TierGesG sofort vollziehbar sind, gemäß § 80 128/2021 manueller Milchaufschäumer 0176/81977692 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (800 ml) mit Glasgriff angeordnet. 129/2021 4 VW-Radkappen 16 Zoll 07034/5571 Rechtsbehelfsbelehrung 130/2021 2 Fahrradtaschen neu, schwarz/ 07056/3812 Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach rot Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch 131/2021 SAT-Schüssel,Durchm. 60 cm, 07056/2620 ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landrats- incl. LNB, Kabel, Dreibein amt Böblingen einzulegen. 132/2021 Elektromobil für Senioren, Batte- 07034/993341 Hinweise rie defekt 1. Ordnungswidrig i. S. des § 64 Nr. 14 b) der GeflPestV 133/2021 altes Most-/Weinfass (nur für 07034/62200 und des § 32 Abs. 2 Nr. 4 a) des Tiergesundheitsgeset- Dekozwecke), Massivholz, Höhe zes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allge- ges. 72 cm, Durchm.: meinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit 58 cm, Volumen ca. 120 l kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet 134/2021 div. Autoreinigungsmittel (John- 07034/62200 werden. son Super Carnu Lackpflege), 1 Felgenbürste, 1 Schlauchbürste, 2. Das Landratsamt Böblingen kann als zuständige Behörde Reinigungswatte uvm. von den Bestimmungen der Allgemeinverfügung nach §§ 22 ff. GeflPestV im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit 135/2021 Orthop. Unterarmgehstützen, 07034/62200 Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. neuwertig, höhenverstellbar, blau
10 Aidlinger Nummer 16 Mittwoch, 21. April 2021 NACHRICHTEN Sollten auch Sie etwas zu verschenken haben, das an- richtungen getestet. „Die Rückmeldungen sind sehr erfreu- dernfalls auf dem Sperrmüll landen würde, erreichen Sie lich“, so Landrat Roland Bernhard im Rahmen der Kreis- uns unter 07034 125-0 oder per E-Mail unter buergeramt@ verbandssitzung des Gemeindetags am Mittwoch, 14. April. aidlingen.de. Alle Artikel, die bis spätestens Montag, 8.00 „Die Testungen werden in allen Einrichtungen in den päda- Uhr, mitgeteilt werden, erscheinen im nächsten Mitteilungs- gogischen Kontext eingebaut und die Kinder sind mit Spaß blatt. Die Veröffentlichung ist kostenlos. dabei. Insofern sehen wir uns bestätigt, dass dies ein guter Bitte melden Sie sich auch dann wieder, wenn der Gegen- Weg ist, und wollen so schnell wie möglich allen Einrichtun- stand verschenkt wurde. gen im Landkreis diese Möglichkeit geben.“ Tiere können in der Verschenkbörse nicht angeboten wer- Die entstehenden Kosten trägt für die Zeit bis Ende April den. noch der Landkreis Böblingen, der die Kommunen auch bei der Beschaffung der Schnelltests unterstützt. Aktuell kom- men die Nasal-Tests zum Einsatz, bei denen sich die Kinder „in der Nase bohren“; bereits ab kommender Woche werden auch Lutschtests zur Verfügung stehen. Ab dem Monat Mai Wertstoffhof Aidlingen übernehmen die Kommunen die Kosten für die Testungen selbst, unterstützt durch das Land, das hier bereits Finan- zierungszusagen gemacht hat und rund 50 % der Kosten Öffnungszeiten: übernimmt. Mittwoch und Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr „Die Testung innerhalb der Kitas funktioniert und wird von Samstag, 9.00 - 15.00 Uhr den Kindern gut angenommen“, betont Landrat Bernhard. Tannenweg 32, 71134 Aidlingen Das ist eine wichtige und wertvolle Erkenntnis des laufen- den Modellprojekts. Denn analog zu den Schulen besteht Landratsamt informiert in den Kita-Einrichtungen ein hohes Infektionsrisiko. Eine flächendeckende Testung hier ist ein effektives Mittel zur Eindämmung des lokalen Geschehens. Zudem kann damit Straße zwischen Deckenpfronn und Dachtel außerorts der Kita-Betrieb zum Wohl und Bedürfnis der Kinder nach fertig sozialer Gemeinschaft aufrechterhalten werden. Diese recht- Verkehrsfreigabe für die Kreisstraße K 1022 voraussichtlich liche Einschätzung stütze eine Testpflicht auf der Grundlage am 22./23.04.2021 des Infektionsschutzgesetzes, so Landrat Bernhard. Weitere Belagsarbeiten innerorts Dachtel – noch keine Nachdem darüber bereits in der regelmäßig tagenden AG Ortsdurchfahrt möglich Corona, einem Gremium aus verschiedenen Oberbürgermeis- Abhängig von der wechselhaften Witterung wandert die tern und Bürgermeistern sowie dem Landrat, beraten wurde, Straßensperrung der Deckenpfronner Straße zwischen dem gab es im Rahmen der Kreisverbandssitzung des Gemeinde- Ortsende von Dachtel und Deckenpfronn voraussichtlich tags einen klaren Konsens dafür, die Testpflicht einzuführen. ab Freitag oder Samstag (22./23. April) nach innerorts von Sobald alle Einrichtungen mit den nötigen Testkits versorgt Dachtel. Im Anschluss an die Sanierungen der Außenstre- sind, wird der regelmäßige Test damit bindend für den Kita- cke werden in der Ortsdurchfahrt Dachtel ab voraussichtlich Besuch sein. „Es ist wichtig, dass wir flächendeckend die Montag, 26. April, noch Belagsarbeiten in der Deckenpfron- Testung aller Kinder, die eine Kita besuchen, erreichen“, so ner Straße bis zur Dachteler Bergstraße ausgeführt. Diese Bernd Dürr, Vorsitzender des Gemeindetags im Landkreis Arbeiten werden noch circa drei weitere Wochen in An- Böblingen. Landrat Bernhard ergänzt: „Diese Entscheidung spruch nehmen. Erst dann gilt für Autofahrer wieder freie haben wir uns nicht leicht gemacht, aber um die Kitas Fahrt zwischen Deckenpfronn und Dachtel. möglichst lange und sicher offen zu halten, sehen wir keine Die Belagsarbeiten müssen deshalb in Etappen erfolgen, andere Möglichkeit.“ Man werde dies so rasch wie möglich damit die Bewohner im Süden Dachtels nicht abgeschnitten umsetzen. sind von überörtlichen Verbindungen. Lediglich die Anlieger Da die Nasaltests eine deutlich höhere Sensitivität und Spe- im Wohngebiet südlich der Deckenpfronner Straße im Be- zifität gegenüber den Lutschtests aufweisen, sind sie das reich der Staigstraße in Dachtel können nun die neu sanierte Mittel der Wahl bei den über 3-Jährigen. Bei den jüngeren Strecke der K 1022 als Umleitungsstrecke während der Be- Kindern dagegen sind die Lutschtests das Mittel der Wahl, lagserneuerung im Ortskern benutzen. Für die Anlieger des weil bei ihnen der Nasaltest nicht so gut angewendet wer- Samariterstiftes wird die innerörtliche Umleitung in Dachtel ausgeschildert. den kann, z.B. weil sie sich noch nicht schnäuzen können. Nach einer Bauzeit von elf Monaten sind die Bauarbei- Bislang ist noch kein positiver Fall aufgetreten. Gibt es einen ten, die witterungsbedingt im Winter für drei Monate un- solchen, sollen die Eltern mit dem Kind unmittelbar einen terbrochen werden mussten, an der kurvenreichen Strecke PCR-Test beim Kinder- oder Hausarzt machen lassen. Be- nahezu beendet. Im Zuge der Maßnahme wurde auf fast stätigt sich das positive Ergebnis, müssen das Kind und die vier Kilometern der Asphaltaufbau komplett erneuert. Dabei häuslichen Kontaktpersonen ersten Grades in häusliche Qua- wurde auch die Entwässerungssituation durch Erhöhung der rantäne und das Gesundheitsamt bespricht mit der jewei- Querneigung verbessert. Auch die Verkehrssicherheit wurde ligen Einrichtung das weitere Vorgehen „Das Fachpersonal im Rahmen der Maßnahme erhöht. Die Bankette wurden der Einrichtungen ist geschult, einen positiven Verdachtsfall standfest in Beton ausgeführt, sodass mehr Platz zum Aus- so zu handhaben, dass ein Kind nicht stigmatisiert wird“, so weichen zur Verfügung steht. Auch die Leitplanken wurden Wolfgang Trede, Leiter des Jugendamts, das das Modellpro- auf den Stand der Technik gebracht. Spätestens ab Diens- jekt innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert. Mit den tag, den 20.04.2021 kann der Verkehr daher die sanierte Kommunen im Landkreis wurde vereinbart, dass ab sofort Kreisstraße nutzen. auch weitere Einrichtungen, über die 26 Modell-Kitas hinaus, Das Landratsamt dankt allen Verkehrsteilnehmern und den einbezogen werden können. Anwohnern für ihr Verständnis für die baustellenbedingten Behinderungen. Modellprojekt der Kita-Testungen läuft sehr gut In Aidlingen sind die Kindergärten Hinterhag und Dachtel beim Modellprojekt dabei Ausweitung auf alle Einrichtungen im Landkreis Böblingen Testpflicht sobald alle Einrichtungen versorgt sind 2 METER Seit rd. einer Woche läuft das Modellprojekt der Schnell- testungen in 26 Kita-Einrichtungen im Landkreis Böblingen. Aus jeder Kommune ist eine Einrichtung beteiligt, insg. sind ABSTAND das rd. 1.800 Kinder. Zwei Mal pro Woche, Montag und Mittwoch, werden - derzeit auf freiwilliger Basis bzw. mit HALTEN Einverständniserklärung der Eltern - die Kinder in den Ein- Foto: alvarez/E+/Getty Images Plus
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