Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb

 
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Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb
www.aidlingen.de                                                    Diese Ausgabe erscheint auch online

                                                                                                 Amtsblatt
Nummer 16                                                                                    der Gemeinde
Mittwoch, 21. April 2021                                                                          Aidlingen

                       D is p la y g e g e n M  o to r radlär m
                Erstes
                                     g e n  g e h t in  B e t rieb
                                blin
             im Landkreis Bö

 Biker sollen im Landkreis Böblingen ermuntert werden, rücksichtsvoll und leise zu fahren.
 Deshalb hat die Kreisverwaltung ein ortsunabhängiges Display angeschafft, das mit Warnhinweisen
 Zweiradfahrer darauf aufmerksam macht, wenn sie zu laut unterwegs sind. Das Display hat rund
 15.000 Euro gekostet, wovon das Landesverkehrsministerium 4.000 Euro bezuschusst.
 Am Montag haben Landrat Roland Bernhard und Bürgermeister Ekkehard Fauth das Display einge-
 weiht und im Selbsttest ausprobiert. Der erste Einsatz ist im Ortsteil Deufringen am Ortsausgang in
 Richtung Gechingen. Künftig wird dieses Display überall im Landkreisgebiet zum Einsatz kommen.
Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb
2                                                                                                                                             Aidlinger
                 Nummer 16
                 Mittwoch, 21. April 2021                                                                                                NACHRICHTEN

                                                                                                                                 112
NOTDIENSTE / SERVICE   Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport:

                       Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                       Tierrettung Böblingen
                       Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen                      Notdienst zur Erstversorgung von verletzten oder in
                       (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge-                Not geratenen Haus- und Wildtieren.
                       schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22                  Die dauerhaft besetzte Leitstelle ist unter der Notfall-
                       Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam-                    nummer 07132 - 8599719 erreichbar.
                       bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und
                       Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr
                       (Folgetag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochen-                  Apothekenbereitschaftsdienst
                       tagen ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr:
                       docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von nieder-               Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr
                       gelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich                (24-Stunden-Dienst)
                       Versicherte unter Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de.              - Donnerstag, 22. April 2021
                       Kinderärztlicher Notfalldienst                                         Apotheke Haug, Walther-Knoll-Straße 3, Herrenberg
                                                                                            - Freitag, 23. April 2021
                       Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für den               Bären-Apotheke, Hindenburgstraße 20, Herrenberg
                       Kreis Böblingen: Kinderklinik Böblingen, Bunsenstra-                 - Samstag, 24. April 2021
                       ße 120, Telefon: 116 117 (Anruf ist kostenlos) Samstag,
                                                                                              Schönbuch-Apotheke, Schloßstraße 11, Gültstein
                       Sonntag, Feiertage: ab 8:30 Uhr. Werktags (falls der
                       eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab 19:00 Uhr.               - Sonntag, 25. April 2021
                       Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.                             Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn
                                                                                            - Montag, 26. April 2021
                       Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                     Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen
                       Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo-                   - Dienstag, 27. April 2021
                       chenende - 24./25. April 2021 - erfragen Sie bitte im                  Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen
                       Notfall über Tel. 0711 78777224                                      - Mittwoch, 28. April 2021
                                                                                              Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg
                       Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                            Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.
                       Am Wochenende - 24./25. April 2021 - hat die Praxis Dr.
                       Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. 07034/654265
                       für Hunde, Katzen und Heimtiere, falls der Haustierarzt
                       nicht erreichbar ist (telefonische Voranmeldung ist un-
                       bedingt erforderlich), Bereitschaftsdienst.

                        iMPressUM                                                           Verantwortlich für den amtlichen teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                                                            und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, 71134 Aidlingen,
                        herausgeber: Gemeinde Aidlingen                                     Hauptstraße 6, oder sein Vertreter im Amt.
                        Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,     Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den anzeigenteil:
                        71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0,      Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
                        www.nussbaum-medien.de

                        iNfOrMatiONeN                                                       E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
                        Vertrieb (abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,          anzeigenverkauf: wds@nussbaum-medien.de
                        Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 6924-0,

Wochenmarkt
        Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz
                                                                  Obst, Gemüse, Eier

     Die Gemeindeverwaltung informiert

                                                                                          Begegnungsgruppe Böblingen
                                                                                          Tübinger Straße 77
                                                                                          www.bk-bb.de
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Aidlinger
           NACHRICHTEN
                                                                                                         Nummer 16
                                                                                             Mittwoch, 21. April 2021   3
          Corona Schnelltest Zentrum Aidlingen
                                                                 WICHTIGE RUFNUMMERN &
                                                                 ÖFFNUNGSZEITEN

                                                                 Um das gleichzeitige Aufeinandertreffen mehrerer Menschen
                                                                 möglichst gering zu halten, kann das Rathaus seit Don-
                                                                 nerstag, 22.10.2020, daher bis auf Weiteres nur noch nach
 Öffnungszeiten Corona Schnelltest Zentrum Aidlingen
 Wann: dienstags und donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr         vorheriger Terminabsprache betreten werden. Sie erreichen
 Wo: Sonnenberghalle Aidlingen
 Termine: https://corona-schnelltest-boeblingen.de
                                                                 die Mitarbeiter*innen unter folgenden Nummern:

                                                                 Zentrale            07034 125-0

 Amtliche Bekanntmachungen                                       Bürgermeister Fauth
                                                                 Frau Walter        07034 125-21 e.walter@aidlingen.de
Das Landratsamt Böblingen trifft nach § 20 Abs. 6 Satz 1
i.V.m. § 20 Abs. 7 Verordnung der Landesregierung über           Bauverwaltungsamt
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des         Herr Schleeh         07034 125-26 u.schleeh@aidlingen.de
Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom              Frau Kopp            07034 125-31 m.kopp@aidlingen.de
27. März 2021 i.V.m. § 35 S. 2 des Landesverwaltungs-
                                                                 Frau Seemann         07034 125-25 k.seemann@aidlingen.de
verfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG) i.V.m. § 1
Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchfüh-        Bürgeramt
rung der Landkreisordnung Baden-Württemberg (DVO LKrO)           Frau Elsäßer         07034 125-61 m.elsaesser@aidlingen.de
im Landkreis Böblingen folgende Allgemeinverfügung über          Frau Leitner         07034 125-63 h.leitner@aidlingen.de
die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung           Frau Stefanik        07034 125-62 s.stefanik@aidlingen.de
oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr       EDV
des Folgetages:
                                                                 Herr Motzke          07034 125-17 g.motzke@aidlingen.de
1. Der Landkreis Böblingen stellt fest, dass die 7-Tages-
                                                                 Flüchtlingsbetreuung
    Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Co-
    ronavirus je 100.000 Einwohner im Landkreis Böblingen        Frau Krodel          07034 125-10 t.krodel@aidlingen.de
    seit dem 09. April 2021 dauerhaft überschritten wird.        Gebäudemanagement
    Es wird zusätzlich festgestellt, dass bei Berücksichtigung   Frau Oehler          07034 125-19 g.oehler@aidlingen.de
    aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen, ins-       Herr Kramer          07034 125-91 t.kramer@aidlingen.de
    besondere der Maßnahmen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO,           Herr Meller          07034 125-95 f.meller@aidlingen.de
    im Landkreis Böblingen eine erhebliche Gefährdung der
    wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus         Herr Schulte         07034 125-94 w.schulte@aidlingen.de
    SARS-CoV-2 besteht, sodass der Aufenthalt außerhalb          Gemeindekasse
    der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von        Herr Baisch          07034 125-51 r.baisch@aidlingen.de
    21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger   Kämmerei
    Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet ist.      Herr Brenner         07034 125-16 j.brenner@aidlingen.de
2. Die Rechtswirkungen des § 20 Abs. 6 CoronaVO treten
    gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO am übernächsten Werktag           Frau Rennert         07034 125-11 f.rennert@aidlingen.de
    der Bekanntmachung, also am Samstag,17. April 2021           Frau Held            07034 125-15 u.held@aidlingen.de
    in Kraft.                                                    Frau Wörfel          07034 125-18 s.woerfel@aidlingen.de
3. Die Allgemeinverfügung tritt zudem außer Kraft, wenn das      Kindergartengesamtleitung
    Gesundheitsamt anhand der in den Lageberichten des           Frau Kindler         07034 125-52 d.kindler@aidlingen.de
    Landesgesundheitsamtes im Regierungspräsidium Stutt-
                                                                 Frau Kühn            07034 125-14 s.kuehn@aidlingen.de
    gart ausgewiesenen Zahlen im Landkreis Böblingen eine
    Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektio-       Kunst und Kultur
    nen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Ein-           Frau Hambel          07034 125-23 e.hambel@aidlingen.de
    wohner an fünf Tagen in Folge feststellt und dies            Ordnungsamt
Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, 71006 Böblingen            Herr Koch            07034 125-22 t.koch@aidlingen.de
Landratsamt                                                      Ortsbauamt
Gesundheitsamt                                                   Herr Dürr            07034 125-28 u.duerr@aidlingen.de
Telefon 07031-663 1740
                                                                 Herr Braunhofer      07034 125-82 s.braunhofer@aidlingen.
Telefax 07031-663 91740
                                                                                      de
15. April 2021                                                   Frau Marxen          07034 125-92 g.marxen@aidlingen.de
unverzüglich ortsüblich bekanntmacht. Das Gesundheitsamt         Frau Zimitsch        07034 125-29 s.zimitsch@aidlingen.de
behält sich zudem vor, die Anordnungen zu einem früheren         Personalamt
Zeitpunkt aufzuheben.
                                                                 Frau Schaumberger 07034 125-24 s.schaumberger@aidlingen.de
1. Sachverhalt                                                   Rentenangelegenheiten
Das Infektionsgeschehen ist in Baden-Württemberg und             Frau Stefanik        07034 125-57 s.stefanik@aidlingen.de
Deutschland seit Februar 2021 erneut exponentiell angestie-      Sozialamt/Standesamt
gen. Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen
hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst,       Frau Kubin           07034 125-27 u.kubin@aidlingen.de
die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnah-           Verwaltung öffentlicher Gebäude/Feuerwehrangelegenheiten
men gegen die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus der               Frau Bäder           07034 125-42 s.baeder@aidlingen.de
jeweiligen Entwicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend      Vollzugsdienst
anzupassen.                                                      Herr Killermann      07034 125-54 g.killermann@aidlingen.de
                                    Fortsetzung auf Seite 4
Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb
4                                                                                                            Aidlinger
      Nummer 16
      Mittwoch, 21. April 2021                                                                        NACHRICHTEN

In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen        peraturen vor allem in den Abend- und Nachtstunden in
mit dem Coronavirus auch im Landkreis Böblingen stark an-        den Innenräumen stattfinden. In Innenräumen kann es durch
gestiegen. Noch bis zum 12.03.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz       unzureichende Lüftung zu hohen Virusaerosolkonzentrationen
bei unter 50, konkret bei 43,8. Seit dem 09. April 2021 liegt    kommen, die die Übertragung des Coronavirus begünstigen.
die 7-Tage-Inzidenz ununterbrochen über 100 Neuinfektionen       In der Regel werden bei privaten Treffen in Innenräumen
je 100.000 Einwohner. Durch die Feststellung des Gesund-         auch keine Masken getragen und die neuen infektiöseren
heitsamts des Landratsamts Böblingen am 11.04.2021 trat          Varianten, die sich auch im Landkreis Böblingen erheblich
am 2. Tag nach der amtlichen Bekanntmachung, konkret am          ausgebreitet haben, führen zu einer zusätzlichen Erhöhung
13.04.2021 die Notbremse des § 20 Abs. 5 S. 2 Corona-            der Übertragungswahrscheinlichkeit. Diese Feststellung löst
VO in Kraft. Auch diese zusätzlich getroffenen Maßnahmen         aus den genannten Gründen als automatische Rechtswir-
konnten das Infektionsgeschehen bisher nicht wirksam ein-        kung eine nächtliche Ausgangssperre nach Maßgabe des
dämmen. Vielmehr liegt die 7-Tage-Inzidenz weiterhin auf         § 20 Abs. 6 S. 1 Nr. 1-12 CoronaVO aus. Ein diffuses In-
hohem Niveau und steigt insgesamt weiter stark an.               fektionsgeschehen spricht bei gleichzeitiger Überschreitung
Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist diffus und wird         der 7-Tage-Inzidenz von 100 für eine weite Verbreitung in
von kleineren Ausbrüchen mit Fallzahlen im einstelligen, ver-    der Bevölkerung und es ist von einer größeren Zahl von
einzelt auch im unteren zweistelligen Bereich vor allem in       Infektionen im privaten Bereich auszugehen. Zudem besteht
Familien, aber auch in Betrieben, Gemeinschaftsunterkünften,     die Gefahr der Verlagerungen von Ansammlungen in den
Schulen und Kindergärten geprägt. Das Infektionsgeschehen        Landkreis Böblingen aufgrund der bestehenden Ausgangs-
im Landkreis lässt sich daher nicht durch wenige, größere        beschränkungen der umliegenden Landkreise, insbesondere
Ausbruchsgeschehen erklären. Das Infektionsgeschehen ist         der Landkreise Esslingen, Stuttgart und Ludwigsburg. Da die
als Folge der Diffusität auch nicht durch gezielte Infektions-   nächtlichen Ausgangsbeschränkungen auf die Begrenzung
schutzmaßnahmen in wenigen speziellen Einrichtungen oder         privater Kontakte abzielen, sind sie bei einem diffusen Infek-
Settings einzudämmen.                                            tionsgeschehen besonders wirksam.
Ein derart diffuses Infektionsgeschehen spricht vielmehr für     Die nächtliche Ausgangsbeschränkung limitiert dabei nicht
eine weite Verbreitung des Virus in der Bevölkerung und für      nur außerhalb der Ausgangsbeschränkung zulässige Ein-
eine entsprechend hohe Anzahl an unentdeckten, symptom-          zelkontakte, sondern sie verhindert auch größere priva-
losen Fällen in der Bevölkerung. Der starke Anstieg der Neu-     te Ansammlungen und Feiern in den späten Abend- und
infektionen ist maßgeblich auf den hohen Anteil der neuen        Nachtstunden. Durch die Ausgangsbeschränkung werden die
Virusvarianten unter den Neuinfektionen zurückzuführen, der      Mobilität und zugleich die nicht essentiell notwendigen Kon-
aktuell landesweit bei 90 % aller Neuinfektionen liegt. Dabei    takte am späten Abend und in der Nacht beschränkt. Immer
handelt es sich zum Großteil um die besonders ansteckende        dann, wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austau-
und gefährliche sog.                                             schen, ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß. Die
                                                                 bisherigen Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass die
Britische Variante B.1.1.7. des SARS-CoV-2 Virus, die den        exponentiell verlaufende Verbreitung des besonders leicht im
weniger infektiösen Urtyp des Virus auch im Landkreis Böb-       Wege der Tröpfcheninfektion und über Aerosole von Mensch
lingen mittlerweile fast völlig verdrängt hat.                   zu Mensch übertragbaren Virus nur durch eine strikte Mini-
Derzeit gestaltet sich die verlässliche Nachverfolgung aller     mierung der physischen Kontakte zwischen den
Kontakte als schwierig. Hierzu tragen insbesondere auch          Menschen eingedämmt werden kann. Daher müssen Kon-
die hochinfektiösen Virusvarianten mit ihrer erhöhten Verbrei-   takte, die potenziell zu einer Infektion führen, zeitweise sys-
tungsgeschwindigkeit bei.                                        tematisch reduziert werden. In der Vergangenheit hatte sich
Bei den Virusvarianten kommt es zum Teil bereits bei ver-        die Maßnahme der nächtlichen Ausgangsbeschränkung als
gleichsweise geringfügigen Kontakten zu Übertragungen,           wirksames Mittel zur Eindämmung von exponentiell wach-
was die Eindämmung der Ausbreitung durch Quarantäne-             senden, diffusen Infektionsgeschehen bewährt.
maßnahmen zusätzlich erschwert.                                  Die getroffene Maßnahme ist verhältnismäßig. Die Anordnung
2. Rechtliche Würdigung                                          der nächtlichen Ausgangssperre dient insbesondere dazu,
Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 27. März 2021         in der Zeit zwischen 21:00 und 5:00 eine Verbreitung des
(in der jeweils gültigen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m.      Virus insbesondere im Rahmen von privaten, aber auch von
§§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen           nicht zwingend erforderlichen beruflichen Zusammenkünften
die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) angeord-         zu minimieren und damit die Rechtsgüter Gesundheit und
net. Die Allgemeinverfügung beruht auf § 20 Abs. 6 Corona-       Leben zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Ge-
VO i.V.m. § 1 Abs. 6a IfSGZustV BW.                              sundheitssystems im Landkreis Böblingen zu erhalten.
Nach § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW ist das Gesund-             Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist geeig-
heitsamt und damit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über            net, diesen Zweck zu erreichen, da viele, vor allem private
den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) i.V.m. § 15 Abs.       Zusammenkünfte in den Abend- und Nachtstunden geplant
1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (LVG)          werden und häufig in Innenräumen stattfinden, in denen sich
das Landratsamt Böblingen zuständig für den Erlass der           z. T. hohe Virus-Aerosolkonzentrationen mit entsprechend
getroffenen Allgemeinverfügung.                                  hohem Übertragungspotential entwickeln können. Die Wirk-
Die Ortspolizeibehörden der kreisangehörigen Städte und          samkeit von Ausgangsbeschränkungen zeigt sich insbeson-
Gemeinden wurden informiert und erhielten Gelegenheit zur        dere daran, dass die bis zum 11.02.2021 geltenden landes-
Stellungnahme, sodass sie gemäß § 1 Abs. 6a Satz 2 IfS-          weiten Ausgangsbeschränkungen – gemeinsam mit anderen
GZustV BW rechtzeitig beteiligt wurden. Das Landesgesund-        Maßnahmen – zu einem Rückgang der Infektionszahlen im
heitsamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1           Landkreis Böblingen geführt haben und nach Aufhebung der
                                                                 Ausgangsbeschränkungen die Infektionszahlen wieder anstie-
Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW gegenüber dem Landratsamt
                                                                 gen, obwohl die meisten anderen Maßnahmen der Eindäm-
Böblingen nach § 1 Abs. 6c IfSGZustV BW festgestellt. Die
                                                                 mung zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlich entschärft wor-
Feststellung, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffe-
                                                                 den waren. Dies belegt, dass die milderen Mittel gemäß §
nen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung
                                                                 20 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1-5 CoronaVO, die mit Anordnung vom
der wirksamen Eindämmung der Verbreiterung des Corona-
                                                                 11.04.2021 ebenfalls in Kraft gesetzt wurden („Notbremse“),
virus besteht, erfolgt gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 CoronaVO
                                                                 nicht gleich geeignet sind, um eine nachhaltige Absenkung
zusätzlich zur Feststellung gemäß § 20 Abs. 5 CoronaVO.
                                                                 der 7-Tage-Inzidenz zu bewirken.
Das Ausbruchsgeschehen ist zunehmend diffus und zahlrei-
che Fälle können keiner Ausbruchsquelle zugeordnet wer-          Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte ak-
den. Weitere lokale Schutzmaßnahmen, die kurzfristig zu          tuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO
einem Rückgang der Neuinfektionen führen können, sind            ergebenden Pflichten und die bisher ergriffenen Maßnahmen
nicht ersichtlich. Bei Berücksichtigung aller bisher getrof-     im Landkreis nicht aus, um die Übertragung zu verringern
fenen Schutzmaßnahmen ist eine wirksame Eindämmung               und die Inzidenz verlässlich unter dem Schwellenwert von
der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19)        100 zu halten.
erheblich gefährdet, u.a. weil Zusammenkünfte im familiären      Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre reduziert
Bereich und Freundeskreis bei den vorherrschenden Tem-           von vornherein die Anzahl der möglichen Kontakte. Sie ver-
Erstes Display gegen Motorradlärm im Landkreis Böblingen geht in Betrieb
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                         Nummer 16
                                                                                             Mittwoch, 21. April 2021    5
ringert auch gesellige Zusammenkünfte zur Nachtzeit von         in der durch die Bekanntmachungssatzung des Landkreises
vornherein, die sich in der Vergangenheit in infektionsepi-     Böblingen vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Um-
demiologischer Hinsicht vielfach als besonders gefahren-        stände es zulassen.
trächtig erwiesen haben. Andere Maßnahmen, wie weniger
einschneidende Kontaktbeschränkungen, haben sich nicht          Rechtsbehelfsbelehrung
als gleichermaßen geeignet erwiesen, das Infektionsgesche-      Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-
hen weiter einzudämmen. Dies wird auch von Seiten der           nates nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt
Landesregierung Baden-Württemberg entsprechend einge-           Böblingen mit Sitz in Böblingen erhoben werden.
schätzt, welche aufgrund der stark steigenden Inzidenzen        Böblingen, den 15.04.2021
eine verbindliche Ausgangsbeschränkung über die CoronaVO        Roland Bernhard
ab Montag, 19.04.2021 einführen möchte. Auch die Inzidenz       Landrat
im Landkreis Böblingen ist während der
Dauer der landesweiten Ausgangsbeschränkungen stetig ge-
sunken, sodass – nahezu zeitgleich mit dem Außerkrafttre-       Gemeinde Aidlingen
ten der landesweiten Ausgangsbeschränkungen – ein Unter-        E I N L A D U N G
schreiten des Inzidenzwertes von 50 im Landkreis Böblingen      zu der am Donnerstag, dem 29. April 2021, um 19:30 Uhr,
erreicht wurde.                                                 in der Sonnenberghalle (Aidlingen, Feldbergstraße 26), statt-
Bereits nach kurzer Zeit nach Außerkrafttreten der landes-      findenden – öffentlichen – Sitzung des Gemeinderats.
weiten Ausgangsbeschränkung, liegt die Inzidenz erneut über
dem Wert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern,          TAGESORDNUNG:
mittlerweile deutlich über dem Wert von 100 Neuinfizierten      1. Doppelhaushalt 2021/2022
pro 100.000 Einwohnern. Dies zeigt: Ein verlässliches Un-          - Einbringung
terschreiten dieses Inzidenzwertes konnte trotz umfassender        - Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen
Schutzmaßnahmen ohne eine nächtliche Ausgangsbeschrän-          2. Breitbandausbau
kung nicht erreicht werden. Daher ist anzunehmen, dass ein         - Sachstandsbericht durch den Zweckverband
verlässliches Unterschreiten des Zielwerts von 100 Neuinfek-          Breitbandausbau im Landkreis Böblingen
tionen pro 100.000 Einwohnern ohne die Ausgangsbeschrän-           - Verlegung von Leerrohren in Deufringen
kung erst recht nicht erreicht werden kann.                     3. Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädli-
Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist auch            ches Verhalten
nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter angemessen.           4. Änderung der Feuerwehrsatzung
Die Einschränkungen auf Seiten der Betroffenen stehen nicht     5. Änderung der Friedhofsordnung
                                                                6. Bekanntgaben/Verschiedenes
außer Verhältnis zum Zweck der Allgemeinverfügung, das
Infektionsgeschehen einzudämmen und die Gesundheitsver-         Aidlingen, den 19. April 2021
sorgung für die Gesamtbevölkerung im Landkreis aufrecht         Bürgermeister
zu erhalten. Die Ausgangssperre ist auf die Zeit zwischen       gez. Fauth
21 Uhr und 5 Uhr des Folgetages, also auf 8 Stunden in
der Nacht begrenzt. Darüber hinaus sind viele Ausnahmen         Erläuterungen zur Tagesordnung der
vorgesehen, die – bei Vorliegen eines triftigen Grundes – ein   Gemeinderatsitzung am 29.04.2021
Außer-Haus-Gehen auch nach 21 Uhr noch ermöglicht.
Die Verfügung ist zudem zeitlich begrenzt. Sie tritt außer      Zu TOP 1.:
Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert 100 an fünf auf-     Zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinde Aidlingen
einanderfolgenden Tagen unterschreitet, die Feststellung des    wird es einen Doppelhaushalt geben, der die Jahre 2021
Gesundheitsamtes erfolgt und sich das Infektionsgeschehen       und 2022 abdeckt. Der Entwurf des Haushaltsplans wird in
weniger diffus darstellt. Den Einschränkungen auf Seiten        den Gemeinderat eingebracht und im Anschluss wird über
der Betroffenen steht die drohende Gefahr gegenüber, dass       die gestellten Haushaltsanträge der Fraktionen beraten und
bei höheren Infektionszahlen eine vollständige und vor al-      beschlossen.
lem zeitnahe Kontaktnachverfolgung nur noch eingeschränkt       Zu TOP 2.:
möglich wäre und dadurch das Infektionsgeschehen wie-           Ein Vertreter des Zweckverbands Breitbandausbau Landkreis
der beschleunigt würde. Ein weiterer Anstieg würde auf          Böblingen wird einen Sachstandsbericht über den Breit-
Dauer zur Verknappung von Testkapazitäten führen, was           bandausbau im Landkreis Böblingen und die Perspektiven
sich gleichsam negativ auf die Infektionskontrolle auswir-      für die Gemeinde Aidlingen geben. Ferner muss über die
ken würde. Als gravierendste Folge wäre damit zu rechnen,       Verlegung von weiteren Leerrohren in Deufringen beraten
dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung überlastet        und beschlossen werden.
werden. Die allgemeine Handlungsfreiheit muss daher hin-        Zu TOP 3 und 4.:
ter den hohen Schutzgütern der körperlichen Unversehrtheit      Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten
der noch nicht infizierten Personen und der Erhaltung der       und die Feuerwehrsatzung müssen aufgrund der gesetzli-
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zum Wohle der         chen Entwicklungen angepasst werden.
Gesamtbevölkerung zurückstehen.
                                                                Zu TOP 5.:
Sofortige Vollziehbarkeit:                                      Nach einer entsprechenden Änderung des Bestattungsgeset-
Die Allgemeinverfügung ist nach § 28 Absatz 3 i.V.m. § 16       zes kann nun die Friedhofssatzung der Gemeinde Aidlingen,
Absatz 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch    was das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit angeht,
und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende            entsprechend geändert werden.
Wirkung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart kann gemäß §          Aidlingen, 19. April 2021
80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung
von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise        Bürgermeister
anordnen.                                                       gez. Fauth

Bekanntmachung:                                                 Bericht zur Sitzung des Technischen Aus-
Diese Allgemeinverfügung wird im Internet unter www.lrabb.
de notbekanntgemacht gemäß § 1 Abs. 5 Verordnung des            schusses des Gemeinderates der Gemein-
Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung         de Aidlingen vom 12.04.2021
(DVO LKrO). Die Notbekanntmachung ist zwingend notwen-          1. Abgabe einer Stellungnahme zu privaten Einzelbauvorha-
dig, da die Satzung des Landkreises Böblingen über öffent-         ben gegenüber der Baurechtsbehörde
liche Bekanntmachungen in §§ 1f. nur eine Veröffentlichung         Dem Ausschuss lagen neun Anträge zur Beratung vor.
in Zeitungen vorsieht, zur rechtzeitigen Eindämmung des In-        Eine Anfrage wurde zurückgestellt. Zwei Anträge wurden
fektionsgeschehens der entsprechende Abdruck jedoch nicht          abgelehnt. Zu sechs Bauvorhaben wurde das Einverneh-
abgewartet werden kann.                                            men erteilt, wobei zwei Antragsteller noch geringfügige
Ihre Bekanntmachung wird gem. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO LKrO             Änderungen vornehmen müssen.
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      Nummer 16
      Mittwoch, 21. April 2021                                                                     NACHRICHTEN

2. Regenwasserkanal Dachteler Bergstraße                           Seitens der Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH
   - Fräsarbeiten                                                  wurden die Arbeiten nach Aufwand angeboten, da nicht
   Bei den in diesem Jahr durchgeführten Kanaluntersuchun-         kalkulierbar sei, wie hart die Ablagerungen sind. Es wird
   gen im Rahmen der Umsetzung der Eigenkontrollverord-            aber davon ausgegangen, dass man pro Tag eine Haltung
   nung wurde auch der Regenwasserkanal in der Dachte-             (Bereich im Kanal von Schacht zu Schacht) fräsen kann.
   ler Bergstraße untersucht. Bei der Untersuchung wurde           Auf Grundlage dieser Aussage geht die Verwaltung derzeit
   festgestellt, dass der Kanal mit Kalkablagerungen bis zu        von ca. 10 Arbeitstagen und Kosten zwischen 40.000,00
   70 % verschlossen ist. Ein sicherer Betrieb und damit           € bis 50.000,00 € brutto aus.
   auch das Abführen von Wasser bei starken Niederschlä-           Die Maßnahme wird im Rahmen der Kanalunterhal-
   gen ist nicht mehr gewährleistet.                               tung finanziert. Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle
   Die Kalkablagerungen sollen mittels Wasserhöchstdruck-          210.000,00 € eingeplant. Dieses Budget beinhaltet auch
   strahltechnik bei bis zu 2500 bar aus dem Kanal im ge-          die Kanaluntersuchung 2021. Es waren zunächst 100.000
   schlossenen Verfahren herausgefräst werden.                     € für die Kanaluntersuchung eingeplant. Die Vergabe der
   Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro May-           Arbeiten ergab eine Angebotssumme von ca. 53.000 €.
   er, Böblingen ein Angebot zum Entfernen der Kalkablage-         Die ungeplanten Mehrausgaben sind somit im Haushalts-
   rungen bei der Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH,            ansatz mit abgedeckt.
   Balingen eingeholt. Die Fa. RS ist auch in diesem Jahr für      Nach Beantwortung einiger Informationsfragen stimmte
   die Kanaluntersuchungen im Rahmen der Anforderungen             der Ausschuss der Maßnahme zu.
   der EigenkontrollVO beauftragt. Das Angebot wurde durch      3. Verschiedenes
   das Ingenieurbüro Mayer geprüft und als angemessen              Hierzu gab es keine Bekanntgaben der Verwaltung und
   beurteilt.                                                      keine Anfragen aus der Mitte des Ausschusses.

 Gemeinde Aidlingen
 Landkreis Böblingen                                              Gemeinde Aidlingen
                                                                  Landkreis Böblingen
 Die Gemeinde Aidlingen (ca. 9.000
 Einwohner) mit ihren Ortsteilen                                  Die Gemeinde Aidlingen ist Trä-
 Deufringen, Dachtel und Lehen-                                   ger von insgesamt 7 kommuna-
 weiler liegt ganz im Westen der                                  len     Kindertageseinrichtungen.
 Region Stuttgart und gehört zum                                  Wir bieten durch verschiedene
 Landkreis Böblingen.                                             Betreuungsformen ein vielfältiges
                                                                  und attraktives Angebot an Ar-
 Für unser Hauptamt suchen wir zum nächstmöglichen
 Zeitpunkt eine                                                   beitsplätzen.
                                                                  Wir suchen für unsere Kindertagesstätten
   Sachgebietsleitung für das Ordnungsamt
                   (m/w/d)                                                 pädagogische Fachkräfte
 in Vollzeit. Die Stelle ist unbefristet.                          (Erzieher, Kinderpfleger sowie Pädagogi-
 Es erwartet Sie im Wesentlichen folgendes Aufgabenge-              sche Fachkräfte gem. § 7 KitaG (m/w/d)
 biet:
 • Leitung des Ordnungsamtes mit Bürger- und Stan-                zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und in Teil-
     desamt                                                       zeit.
 • Leitung des Gemeindevollzugsdienstes
 • stellvertretende Leitung des Hauptamtes                        Möchten Sie gerne verantwortlich mit Freude, Enga-
 • Organisation und Durchführung von Wahlen                       gement und wertschätzender Grundhaltung in unseren
 Die genaue Abgrenzung des Aufgabengebiets bleibt vor-            Kindertagesstätten Spuren setzen?
 behalten.                                                        Ist Ihnen eine gelingende Zusammenarbeit mit Eltern
 Unsere Erwartungen:                                              und Kolleg*innen genauso wichtig wie uns? Dann soll-
 • Abschluss als Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) bzw. B. A.         ten wir uns kennen lernen.
     Public Management oder eine vergleichbare Qualifika-         Wir bieten Ihnen:
     tion im Verwaltungsbereich                                   • einen unbefristeten Arbeitsvertrag
 • fundierte EDV-Kenntnisse in MS-Office (v. a. Word              • einen abwechslungsreichen, kreativen und an-
     und Excel)                                                       spruchsvollen Arbeitsplatz und damit verbunden die
 • Erfahrungen im Bereich der Ordnungsverwaltung                      Chance auf eine neue berufliche Herausforderung
 • Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, selbstständige und       • Raum für eigenverantwortliches und selbstständiges
     eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sichere Um-              Arbeiten und die Ausgestaltung eigener Schwer-
     gangsformen, auch in konfliktträchtigen Situationen
                                                                      punkte in Bezug auf die Konzeptionen der Gemein-
 Wir bieten:                                                          de Aidlingen
 • ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes       • Fortbildungsmöglichkeiten
     Aufgabengebiet                                               • Personalbesetzung über dem Mindestpersonal-
 • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten                            schlüssel des KVJS
 • eine Anstellung bis Besoldungsgruppe A 11 (bei Vor-
     liegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen) bzw.         • leistungsgerechte Vergütung nach persönlicher Qua-
     bis Entgeltgruppe 10 TVöD und Sozialleistungen des               lifikation nach Entgeltgruppe S4 (z. B. Kinderpfle-
     öD                                                               ger/in) bzw. S8a (z. B. Erzieher/in)
 Für Fragen stehen Ihnen gerne Herr Timo Koch, Tel. 07034         Für nähere Auskünfte steht Ihnen unsere Kindergarten-
 125-22 (Stelleninhaber) oder Frau Stefanie Schaumberger,         gesamtleiterin, Frau Kindler (Tel. 07034 125-52), gerne
 Tel. 07034 125-24 (Personal) zur Verfügung.                      zur Verfügung
 Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewer-
                                                                  Interesse?
 ben Sie sich bitte schriftlich bis zum 30.04.2021 mit
 den üblichen Unterlagen bei der Gemeinde Aidlin-                 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an:
 gen, Hauptstr. 6, 71134 Aidlingen oder per E-Mail an             Gemeinde Aidlingen, Hauptstr. 6, 71134 Aidlingen oder
 personalamt@aidlingen.de (1 Datei)                               per E-Mail an personalamt@aidlingen.de (pdf-Datei)
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                        Nummer 16
                                                                                            Mittwoch, 21. April 2021     7
                                                               gewährleistet ist, dass Rettungsdienste zügig zur Einsatz-
 Bauarbeiten in Ehningen und Gärtringen                        stelle gelangen.
 - Auswirkungen auf den Verkehr in                             Mit dem Beginn der Sanierung der Deckenpfronner Straße
 Aidlingen                                                     wird zeitgleich die Kreisstraße in Fahrtrichtung Deckenpfronn
                                                               (ab oberer Einfahrt Wolfspfad) freigegeben (s. Übersichtsbild,
 In der Zeit vom 13.04. bis voraussichtlich 30.10.2021         in rot dargestellt ist der gesperrte Bereich). Das heißt, die
 werden auf Ehninger/Gärtringer Gemarkung zwei Straßen-        Anwohner, die im Bereich Staigstraße/Oberdorfstraße/Wolfs-
 baumaßnahmen durchgeführt, die auch Auswirkungen auf          pfad wohnen, können ihre Wohnung mit dem Fahrzeug di-
 den Verkehr in Aidlingen haben können.                        rekt nur aus Richtung Deckenpfronn erreichen und auch nur
 Durchgeführt werden:                                          in diese Richtung ausfahren. Die Anwohner aus dem Talweg
 • Sanierung der K1077 zwischen Ehningen und Gär-              können ihre Wohnung auf direktem Weg nur über "Sieben
     tringen                                                   Tannen" erreichen und auch nur in diese Richtung ausfahren.
 • Auf Ehninger Gemarkung erfolgt ein Radschnellwe-            Sofern die Ausfahrt in Richtung Aidlingen notwendig wird,
     gausbau sowie ein Neuanschluss des IBM-Technolo-          können die Fahrzeuge aus diesen Bereichen außerhalb der
     giecampus an die K1077                                    Baustelle auf allen öffentlichen Parkflächen abgestellt wer-
 Sollte es während des oben genannten Baufensters zu           den. Wir werden auf die Parksituation in Dachtel während
 einer (z. B. unfallbedingten) Vollsperrung auf der A81 zwi-   der Bauphase ein besonderes Auge haben und im Bedarfs-
 schen den Anschlussstellen Gärtringen und Hildrizhausen       fall bestehende Beschränkungen, wie z. B. Parkscheibenre-
 kommen, erfolgt folgende Umleitung:                           gelungen sichtbar deaktivieren.
 • In Fahrtrichtung Singen wird der gesamte Schwer-            Die Zufahrt zum Pflegeheim wird über die Dachteler Berg-
     kraftverkehr (LKW, Busse, sowie PKW mit Anhänger)         straße/Lerchenweg/Aischbachstraße gewährleistet. Da das
     von BB-Hulb kommend von der Autobahn ausgeleitet          Pflegeheim überörtlichen Besucher- und Anlieferverkehr hat,
     und durch Dagersheim, Aidlingen und Gärtringen bei        wird die Umleitung zum Pflegeheim innerörtlich ausgeschil-
     Gärtringen wieder auf die Autobahn geführt                dert.
 • In Fahrtrichtung Stuttgart wird der gesamte Schwer-         Die Anwohner werden über den Bauablauf Ende dieser Wo-
     kraftverkehr (LKW, Busse, sowie PKW mit Anhänger)         che nochmals detailliert per Posteinwurf informiert. Bis dahin
     von Gärtringen kommend von der Autobahn ausgelei-         ist Anliegerverkehr möglich.
     tet und durch Gärtringen, Aidlingen und Dagersheim        Wir hoffen, dass die individuellen Einschränkungen möglichst
     wieder auf die Autobahn geführt                           gering sind und bedanken uns bereits jetzt für das Verständ-
 Der herkömmliche PKW-Verkehr wird im Fall einer Voll-         nis für diese für Dachtel wichtige Straßenbaumaßnahme.
 sperrung der A81 über eine andere Strecke umgeleitet,
 von der die Aidlinger Gemarkung nicht betroffen ist.
 Wir hoffen, dass es während der Baumaßnahme zu kei-
 ner Vollsperrung auf der A81 kommt, möchten uns aber          Ein Jahr Corona in Aidlingen -
 dennoch im Vorfeld insbesondere bei den Anliegern der         Ein Zwischenbericht
 Böblinger Straße und der Hauptstraße für das Verständnis
 für den dann sicherlich spürbaren Mehrverkehr mit dem-        Am 04.03.2020 hatten wir in Aidlingen den ersten regist-
 entsprechender höherer Geräuschkulisse während einer          rierten Coronafall. Waren wir im Rathaus zunächst davon
 Vollsperrung auf der A81 bedanken. Eine andere Um-            ausgegangen, dass uns die Pandemie nur wenige Monate
 leitungsstrecke war für den Schwerverkehr leider nicht        begleiten wird, sind wir inzwischen leider eines Besseren
 realisierbar.                                                 belehrt worden. In diesem Zwischenbericht gehen wir auf die
                                                               bisher erfolgten Maßnahmen in Aidlingen ein und wir stellen
                                                               das Aidlinger Infektionsgeschehen detailliert dar.
                                                               Die Pandemie hat über uns alle viel Leid, Elend, Exis-
Straßensperrung in der Deckenpfronner                          tenzängste und Einschränkungen historischen Ausmaßes ge-
Straße                                                         bracht und gigantische Kosten verursacht. Wir alle konnten
                                                               und können seit nunmehr einem Jahr unser Leben nur mit
                                                               Einschränkungen leben. Eine Erfahrung, die die meisten von
                                                               uns bisher nicht kannten.
                                                               Am vergangenen Sonntag wurde in Deutschland der bishe-
                                                               rigen Corona-Toten gedacht. Aus diesem Grund hatten wir
                                                               vor dem Rathaus die Bundesflagge auf Halbmast gehisst.
                                                               Wir haben in Aidlingen drei Menschen zu beklagen, die bis-
                                                               lang an oder durch Corona verstorben sind.
                                                               Bereits seit Beginn der Pandemie haben wir in regelmäßigen
                                                               Abständen über unsere Medien (Amtsblatt, Internet) für die
                                                               notwendigen Maßnahmen geworben, um das Verständnis
                                                               in der Bevölkerung für die erforderlichen Hygienemaßnah-
                                                               men zu stärken und so zu versuchen, die Infektionszahlen
                                                               niedrig zu halten. Des Weiteren haben wir in längst nicht
                                                               mehr zählbaren Arbeitsstunden telefonisch und per E-Mail
                                                               die Bevölkerung, Kindergärten, Schulen, Firmen und Vereine
                                                               bei allen angefallenen Corona-Fragen, oft auch samstags
Bereits letzten Mittwoch hatten wir im Amtsblatt kurz über     und sonntags, beraten und über einen Zeitraum von meh-
die bevorstehende Straßensperrung informiert. Der Grund für    reren Wochen das Landratsamt Böblingen bei der Kontakt-
die sehr kurze Information lag darin begründet, dass uns die   personennachverfolgung unterstützt. Zudem unterstützen wir
verkehrsrechtliche Anordnung - in der auch der Zeitpunkt       das Landratsamt Böblingen bei der Benachrichtung infizierter
der Baumaßnahme genannt wurde - erst deutlich nach Re-         Personen, wenn diese telefonisch nicht erreichbar sind.
daktionsschluss des Amtsblatts erreichte. Dadurch war es       Wir haben relativ früh begonnen, uns in gemeinsamen wö-
nur noch möglich, eine ganz kurze Information im Amtsblatt     chentlichen Videokonferenzen mit dem DRK, unserer Feu-
zu veröffentlichen.                                            erwehr und der Polizei abzustimmen. Des Weiteren führen
Der Baubeginn hat sich jetzt um mehrere Tage verzögert, so     wir ebenfalls einmal in der Woche eine Videokonferenz mit
dass wir die Gelegenheit haben, noch im Vorfeld der Sper-      unseren beiden Pflegeheimen, den Pflegediensten und dem
rung der Deckenpfronner Straße ausführlich auf die Baumaß-     Diakonissen-Mutterhaus durch und besprechen mit diesen
nahme und die möglichen Umleitungen einzugehen.                Institutionen notwendige Maßnahmen. Darüber hinaus haben
Grund für diese Baumaßnahme ist, dass der Belag auf der        wir einen internen Krisenstab, dem alle Amtsleiter angehören
Deckenpfronner Straße erneuert und im gleichen Zug die         und der ebenfalls in jeder Woche per Videokonferenz tagt.
Schächte saniert werden. Die Deckenpfronner Straße kann        Wir sind in der Lage, sehr kurzfristig auf ein verändertes
trotz der Baumaßnahme durch die Rettungsdienste (Feuer-        Infektionsgeschehen zu reagieren und schließen uns im Be-
wehr/Notarzt/Polizei) im Rettungfall benutzt werden, so dass   darfsfall tagesaktuell zusammen, ggf. auch am Wochenende
8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Aidlinger
       Nummer 16
       Mittwoch, 21. April 2021                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              NACHRICHTEN

und an Feiertagen; so z. B. auch am vergangenen Sonntag,                   Diese 1.160 Personen setzen sich wie folgt zusammen
als eine Infektion bei einer Lehrkraft an einer Aidlinger Schu-            (Stand Montag, 19.04., 07:00 Uhr):
le bekannt wurde.                                                          11          Personen sind aktuell infiziert
Mitte März konnten wir sehr kurzfristig 50 Impftermine für
                                                                           13          Personen sind aktuell als so genannte "K1-Person" in
über 80-jährige Aidlinger Senioren im Sindelfinger Impfzent-
                                                                                       Quarantäne
rum ergattern. Da wir nicht wissen, wer bereits geimpft ist,
hatten wir in einer Hauruck-Aktion kurzerhand den komplet-                 13          Personen befinden sich derzeit nach einer Einreise aus
ten in Frage kommenden Personenkreis, der aus über 700                                 dem Ausland in Quarantäne
Personen besteht, angeschrieben. Wir konnten auf diesem                    3           Personen sind leider an oder durch Corona verstorben
Weg ausreichend Personen für eine Impfung gewinnen. In-
zwischen ist bei diesen Personen die erste Impfung erfolgt,                243         Personen sind nach einer vorherigen Erkrankung sym-
die zweite erfolgt im Mai. Einige immobile Personen wurden                             ptomfrei (nicht zwingend vollständig genesen)
dankenswerterweise durch unser örtliches DRK zum Impf-                     547 Personen sind als so genannte "K1-Person" aus der
zentrum nach Sindelfingen transportiert.                                               Quarantäne entlassen worden
Das Testzentrum in Aidlingen, welches von der Paracelsus-                  330 Personen sind nach einer Einreise aus dem Ausland
Apotheke in Böblingen unter tatkräftiger Mithilfe des örtli-                           aus der Quarantäne entlassen worden
chen DRK und unserer Aidlinger Feuerwehr betrieben wird                    Die Erkrankung kann sehr langwierig sein, selbst wenn man
und dienstags und donnerstags die Testungen vornimmt (nur                  aus ärztlicher Sicht als genesen gilt. So leiden beispiels-
nach vorheriger Online-Anmeldung, wird von der Bevölke-                    weise einige ehemalige Infizierte aus der ersten Welle des
rung erfreulicherweise sehr gut angenommen. Dies sehen                     vergangenen Jahres noch immer an Nachwirkungen (z. B. an
wir neben der permanenten Einhaltung der AHA-Regeln und                    Geschmacksverirrung). Diese Geschmacksverirrung stellt sich
der derzeitigen Impfungen als weiteren sehr wichtigen Bau-                 so dar, dass manche Dinge (z. B. Eier, einige Fleischsorten
stein in der Bekämpfung der Pandemie an. Denn nur durch                    usw.) für den Betroffenen einen sehr eigenartigen, widerli-
regelmäßige Testungen können die Personen herausgefiltert                  chen Eigengeruch haben - einen Geruch, den man nicht
werden, die an Corona erkrankt sind, ohne dies selbst                      beschreiben kann, weil es diesen Geruch bisher nicht gab.
zu wissen, weil sie einen komplett symptomfreien Verlauf
haben. Eben diese symptomfreien Verläufe machen es so                      Aus den beiden untenstehenden Grafiken lässt sich das
unheimlich schwierig, die Pandemie einzudämmen.                            Infektionsgeschehen in Aidlingen und die einzelnen Wellen
                                                                           über den gesamten Zeitraum gut ablesen. Die erste Grafik
Seit kurzem werden in einem landkreisweiten Pilotprojekt in                zeigt den Gesamtverlauf, in der zweiten Grafik ist das Infek-
ausgewählten Kindergärten regelmäßig Testungen durchge-                    tionsgeschehen der letzten 60 Tage dargestellt (Ausschnitt
führt. In Aidlingen beteiligen wir uns an diesem Pilotprojekt              aus dem Gesamtverlauf). Rot dargstellt sind die infzierten
seit dieser Woche mit einem Kindergarten (Kinderhaus Dach-                 Personen, gelb dargestellt die "K1-Kontaktpersonen" und in
tel). Ab nächster Woche kommt ein zweiter Kindergarten                     blau dargestellt die Auslandsrückkehrer.
dazu (Hinterhag). Wenn sich das Konzept bewährt, werden
                                                                           Wir möchten uns auf diesem Weg für die hervorragen-
wir dieses an allen Aidlinger Kindergärten umsetzen. Die                   de Zusammenarbeit mit unserem örtlichen DRK, unserer
Testungen erfolgen bis jetzt auf freiwilliger Basis und die                Freiwilligen Feuerwehr und beim Polizeiposten Maichingen
Eltern der betroffenen Kindergartenkinder werden im Vorfeld                bedanken.
entsprechend informiert. Die Kindergartenkinder machen die
Testungen bislang hervorragend mit, so dass wir guter Hoff-                Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmschen und bleiben
nung sind, diese Testungen zu etablieren und mit diesem                    Sie gesund!
Baustein zu einer weiteren Eindäm-
mung der Pandemie beizutragen.
Aktuell stellt sich die Entwicklung
sehr dynamisch dar. Wir hoffen
sehr, dass die Infektionszahlen
                                                        Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen seit Beginn der Pandemie am 04.03.2020 in Aidlingen
nicht weiter explodieren und möch-
ten die Gelegenheit nutzen, erneut              120

eindringlich auf die notwendigen                100

Hygienemaßnahmen         hinzuweisen.            80

Dazu gehört das richtige Tragen                  60
der medinzinischen Maske über
Mund und Nase, die regelmäßige
                                                 40

Desinfizierung der Hände mit Des-                20

infektionsmittel sowie ein gebühren-             0
                                                      04.03.2020
                                                      09.03.2020
                                                      14.03.2020
                                                      19.03.2020
                                                      24.03.2020
                                                      29.03.2020
                                                      03.04.2020
                                                      08.04.2020
                                                      13.04.2020
                                                      18.04.2020
                                                      23.04.2020
                                                      28.04.2020
                                                      03.05.2020
                                                      08.05.2020
                                                      13.05.2020
                                                      18.05.2020
                                                      23.05.2020
                                                      28.05.2020
                                                      02.06.2020
                                                      07.06.2020
                                                      12.06.2020
                                                      17.06.2020
                                                      22.06.2020
                                                      27.06.2020
                                                      02.07.2020
                                                      07.07.2020
                                                      12.07.2020
                                                      17.07.2020
                                                      22.07.2020
                                                      27.07.2020
                                                      01.08.2020
                                                      06.08.2020
                                                      11.08.2020
                                                      16.08.2020
                                                      21.08.2020
                                                      26.08.2020
                                                      31.08.2020
                                                      05.09.2020
                                                      10.09.2020
                                                      15.09.2020
                                                      20.09.2020
                                                      25.09.2020
                                                      30.09.2020
                                                      05.10.2020
                                                      10.10.2020
                                                      15.10.2020
                                                      20.10.2020
                                                      25.10.2020
                                                      30.10.2020
                                                      04.11.2020
                                                      09.11.2020
                                                      14.11.2020
                                                      19.11.2020
                                                      24.11.2020
                                                      29.11.2020
                                                      04.12.2020
                                                      09.12.2020
                                                      14.12.2020
                                                      19.12.2020
                                                      24.12.2020
                                                      29.12.2020
                                                      03.01.2021
                                                      08.01.2021
                                                      13.01.2021
                                                      18.01.2021
                                                      23.01.2021
                                                      28.01.2021
                                                      02.02.2021
                                                      07.02.2021
                                                      12.02.2021
                                                      17.02.2021
                                                      22.02.2021
                                                      27.02.2021
                                                      04.03.2021
                                                      09.03.2021
                                                      14.03.2021
                                                      19.03.2021
                                                      24.03.2021
                                                      29.03.2021
                                                      03.04.2021
                                                      08.04.2021
                                                      13.04.2021
                                                      18.04.2021

der Abstand zu anderen Menschen
von mindestens 1,50 Metern, auch                                                                                                                                                                             Infizierte Personen                       Kontaktperson I                  Einreise aus Ausland

im Freien. Bitte versuchen Sie, Ihre
Einkäufe auf das Notwendigste zu
beschränken und auch Besuche
von Freunden und Verwandten zu-
rückzustellen.
Wir wissen aus unzähligen Rück-                                          Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen der letzten 60 Tage in Aidlingen

meldungen von Betroffenen und                     80
auch aus eigenen leidvollen Erfah-                70
rungen, dass Infizierte sehr häufig
völlig überrascht von der Erkran-                 60

kung werden, weil für die Betrof-                 50

fenen nicht nachvollziehbar ist, wie              40

und bei wem man sich trotz aller                  30

Vorsichtsmaßnahmen und trotz Ein-                 20

haltung der AHA-Regeln angesteckt                 10

hat.                                                  0
Seit Beginn der Pandemie in Aidlin-
                                                          17.02.2021

                                                                       19.02.2021

                                                                                    21.02.2021

                                                                                                 23.02.2021

                                                                                                              25.02.2021

                                                                                                                           27.02.2021

                                                                                                                                        01.03.2021

                                                                                                                                                     03.03.2021

                                                                                                                                                                  05.03.2021

                                                                                                                                                                               07.03.2021

                                                                                                                                                                                            09.03.2021

                                                                                                                                                                                                         11.03.2021

                                                                                                                                                                                                                      13.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                   15.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                17.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                             19.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                          21.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                        23.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     25.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  27.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               29.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            31.03.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         02.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      04.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   06.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 08.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              10.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           12.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        14.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     16.04.2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  18.04.2021

gen am 04.03.2020 hatten wir bis-
her 1.160 Personen in Quarantäne
versetzt, einige davon inzwischen                                                                                                                                                                            Infizierte Personen                     Kontaktperson I                   Einreise aus Ausland

mehrfach.
Aidlinger
         NACHRICHTEN
                                                                                                          Nummer 16
                                                                                              Mittwoch, 21. April 2021   9
     Allgemeinverfügung des Landratsamtes                         Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sowie die ent-
          Böblingen zum Schutz vor der                            sprechenden Kartenausschnitte können während der Dienst-
                                                                  zeiten im Landratsamt Böblingen Parkstraße 16 in 71034
         aviären Influenza (Geflügelpest)                         Böblingen, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung,
                     vom 20.04.2021                               Zimmer C 040, oder auf der Homepage des Landkreises
                      Az.: 34-9122.20                             unter www.lrabb.de eingesehen werden.
Auf Grund von §§ 27, 44 der Geflügelpest-Verordnung in            Böblingen, den 20.04.2021       Roland Bernhard
Verbindung mit § 38 Abs. 11 des Tiergesundheitsgesetzes                                           Landrat
und § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-
gesundheitsgesetzes in der aktuell gültigen Fassung erlässt
das Landratsamt Böblingen folgende                                Fundsachen
                      Allgemeinverfügung
A.   Der mit Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 festge-            Folgende Gegenstände wurden gefunden und können
     legte Sperrbezirk wird mit Wirkung vom 20.04.2021            im Rathaus Aidlingen, Bürgeramt, abgeholt werden:
     a u f g e h o b e n.                                         - 1 einzelner Schlüssel
B.   Die nachfolgend unter C aufgeführten Anordnungen für
     das Beobachtungsgebiet bleiben weiterhin gültig, sie gel-
     ten ab 20.04.2021 auch im Gebiet des bisherigen Sperr-       Verschenkbörse
     bezirks.
C.   Anordnungen für das Beobachtungsgebiet im Landkreis
                                                                  - Verschenken statt wegwerfen -
     Böblingen:
1.   Tierhalter haben dem Landratsamt unverzüglich die An-        Der Gemeindeverwaltung sind nachfolgende Gegenstände
     zahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart,      zur kostenlosen Abgabe gemeldet worden. Wenn Sie Inte-
     ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel         resse haben, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden
     sowie jede Änderung mitzuzuteilen.                           Telefonnummer in Verbindung.
2.   Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Fe-
     derwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammen-      69/2021    Jugendstil-Esszimmerlampe          07034/238725
     de sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte                     (ca. 50 cm Durchmesser)
     von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem            71/2021    Baby-Spielzeug                     07034/238725
     Bestand verbracht werden.                                    75/2021    1 Lattenrost 1,00m x 2,00m         0177/4949481
3.   Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels        85/2021    neuwertige Weichlagerungsmat-        07056/2635
     dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebs-                   ratze
     eigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung be-         87/2021    Kinder-/Jugend-Schreibtischstuhl   0171-4505400
     treten werden. Die Schutz- oder Einwegkleidung ist nach
     Verlassen des Stalles oder des sonstigen Standortes des      96/2021    Kinderbürostuhl                   0151/53804476
     Geflügels unverzüglich abzulegen.                                       (Holzsitzfläche, Softrollen)
4.   Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reini-      100/2021   moderne Tischleuchte 43 cm           07034/8436
     gen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung ist nach                 hoch,verchromter      Fuß    17cm
     Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.                        Durchmesser,      Milchglasschirm
5.   Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestan-                    20 x 10 x 4cm, 2 LED Lampen
     des dürfen nicht freigelassen werden.                                   oder 2 Halogen Lampen mögl.
6.   Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügel-        114/2021   1 Konfirmations-Anzug              07056/964444
     märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art wird unter-                  "Digel" Gr. XS/S
     sagt.                                                        120/2021   1 DVD-Player                        07034/61646
7.   Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene         121/2021   1 Computer-Bildschirm,              07034/61646
     Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenpro-               neuwertig
     dukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien,
     die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus         122/2021   Friteuse                            07034/61646
     sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge,         123/2021   Mikrowelle, funktionsfähig          07034/61646
     mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren         124/2021   große, stehende Wichtelfigur        07034/61646
     worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung         125/2021   Bücherregal, Bambus, klappbar,       07056/2620
     nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu                       H 120 / B 80 cm
     reinigen und zu desinfizieren.                               126/2021   Weber Holzkohle-Kugelgrill,          07056/3882
Die sofortige Vollziehung der in den Buchstaben A, B und                     schwarz, 45 cm Durchm.
C der Allgemeinverfügung getroffenen Festsetzungen und            127/2021   2 Espressotassen von Lavazza 0176/81977692
Anordnungen wird, soweit die Anordnungen nicht gemäß                         mit Unterteller
§ 37 Satz 1 TierGesG sofort vollziehbar sind, gemäß § 80          128/2021   manueller Milchaufschäumer        0176/81977692
Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)                        (800 ml) mit Glasgriff
angeordnet.                                                       129/2021   4 VW-Radkappen 16 Zoll               07034/5571
                    Rechtsbehelfsbelehrung                        130/2021   2 Fahrradtaschen neu, schwarz/       07056/3812
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach                       rot
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch           131/2021   SAT-Schüssel,Durchm. 60 cm,          07056/2620
ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landrats-               incl. LNB, Kabel, Dreibein
amt Böblingen einzulegen.                                         132/2021   Elektromobil für Senioren, Batte- 07034/993341
                         Hinweise                                            rie defekt
1. Ordnungswidrig i. S. des § 64 Nr. 14 b) der GeflPestV          133/2021   altes Most-/Weinfass (nur für       07034/62200
   und des § 32 Abs. 2 Nr. 4 a) des Tiergesundheitsgeset-                    Dekozwecke), Massivholz, Höhe
   zes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allge-                ges. 72 cm, Durchm.:
   meinverfügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit                      58 cm, Volumen ca. 120 l
   kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet            134/2021   div. Autoreinigungsmittel (John-    07034/62200
   werden.                                                                   son Super Carnu Lackpflege), 1
                                                                             Felgenbürste, 1 Schlauchbürste,
2. Das Landratsamt Böblingen kann als zuständige Behörde
                                                                             Reinigungswatte uvm.
   von den Bestimmungen der Allgemeinverfügung nach §§
   22 ff. GeflPestV im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit      135/2021   Orthop.       Unterarmgehstützen,   07034/62200
   Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.                   neuwertig, höhenverstellbar, blau
10                                                                                                         Aidlinger
         Nummer 16
         Mittwoch, 21. April 2021                                                                   NACHRICHTEN

Sollten auch Sie etwas zu verschenken haben, das an-           richtungen getestet. „Die Rückmeldungen sind sehr erfreu-
dernfalls auf dem Sperrmüll landen würde, erreichen Sie        lich“, so Landrat Roland Bernhard im Rahmen der Kreis-
uns unter 07034 125-0 oder per E-Mail unter buergeramt@        verbandssitzung des Gemeindetags am Mittwoch, 14. April.
aidlingen.de. Alle Artikel, die bis spätestens Montag, 8.00    „Die Testungen werden in allen Einrichtungen in den päda-
Uhr, mitgeteilt werden, erscheinen im nächsten Mitteilungs-    gogischen Kontext eingebaut und die Kinder sind mit Spaß
blatt. Die Veröffentlichung ist kostenlos.                     dabei. Insofern sehen wir uns bestätigt, dass dies ein guter
Bitte melden Sie sich auch dann wieder, wenn der Gegen-        Weg ist, und wollen so schnell wie möglich allen Einrichtun-
stand verschenkt wurde.                                        gen im Landkreis diese Möglichkeit geben.“
Tiere können in der Verschenkbörse nicht angeboten wer-        Die entstehenden Kosten trägt für die Zeit bis Ende April
den.                                                           noch der Landkreis Böblingen, der die Kommunen auch bei
                                                               der Beschaffung der Schnelltests unterstützt. Aktuell kom-
                                                               men die Nasal-Tests zum Einsatz, bei denen sich die Kinder
                                                               „in der Nase bohren“; bereits ab kommender Woche werden
                                                               auch Lutschtests zur Verfügung stehen. Ab dem Monat Mai
Wertstoffhof Aidlingen                                         übernehmen die Kommunen die Kosten für die Testungen
                                                               selbst, unterstützt durch das Land, das hier bereits Finan-
                                                               zierungszusagen gemacht hat und rund 50 % der Kosten
Öffnungszeiten:                                                übernimmt.
Mittwoch und Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr                        „Die Testung innerhalb der Kitas funktioniert und wird von
Samstag, 9.00 - 15.00 Uhr                                      den Kindern gut angenommen“, betont Landrat Bernhard.
Tannenweg 32, 71134 Aidlingen                                  Das ist eine wichtige und wertvolle Erkenntnis des laufen-
                                                               den Modellprojekts. Denn analog zu den Schulen besteht
Landratsamt informiert                                         in den Kita-Einrichtungen ein hohes Infektionsrisiko. Eine
                                                               flächendeckende Testung hier ist ein effektives Mittel zur
                                                               Eindämmung des lokalen Geschehens. Zudem kann damit
Straße zwischen Deckenpfronn und Dachtel außerorts             der Kita-Betrieb zum Wohl und Bedürfnis der Kinder nach
fertig                                                         sozialer Gemeinschaft aufrechterhalten werden. Diese recht-
Verkehrsfreigabe für die Kreisstraße K 1022 voraussichtlich    liche Einschätzung stütze eine Testpflicht auf der Grundlage
am 22./23.04.2021                                              des Infektionsschutzgesetzes, so Landrat Bernhard.
Weitere Belagsarbeiten innerorts Dachtel – noch keine          Nachdem darüber bereits in der regelmäßig tagenden AG
Ortsdurchfahrt möglich                                         Corona, einem Gremium aus verschiedenen Oberbürgermeis-
Abhängig von der wechselhaften Witterung wandert die           tern und Bürgermeistern sowie dem Landrat, beraten wurde,
Straßensperrung der Deckenpfronner Straße zwischen dem         gab es im Rahmen der Kreisverbandssitzung des Gemeinde-
Ortsende von Dachtel und Deckenpfronn voraussichtlich          tags einen klaren Konsens dafür, die Testpflicht einzuführen.
ab Freitag oder Samstag (22./23. April) nach innerorts von     Sobald alle Einrichtungen mit den nötigen Testkits versorgt
Dachtel. Im Anschluss an die Sanierungen der Außenstre-        sind, wird der regelmäßige Test damit bindend für den Kita-
cke werden in der Ortsdurchfahrt Dachtel ab voraussichtlich    Besuch sein. „Es ist wichtig, dass wir flächendeckend die
Montag, 26. April, noch Belagsarbeiten in der Deckenpfron-     Testung aller Kinder, die eine Kita besuchen, erreichen“, so
ner Straße bis zur Dachteler Bergstraße ausgeführt. Diese      Bernd Dürr, Vorsitzender des Gemeindetags im Landkreis
Arbeiten werden noch circa drei weitere Wochen in An-          Böblingen. Landrat Bernhard ergänzt: „Diese Entscheidung
spruch nehmen. Erst dann gilt für Autofahrer wieder freie      haben wir uns nicht leicht gemacht, aber um die Kitas
Fahrt zwischen Deckenpfronn und Dachtel.                       möglichst lange und sicher offen zu halten, sehen wir keine
Die Belagsarbeiten müssen deshalb in Etappen erfolgen,
                                                               andere Möglichkeit.“ Man werde dies so rasch wie möglich
damit die Bewohner im Süden Dachtels nicht abgeschnitten
                                                               umsetzen.
sind von überörtlichen Verbindungen. Lediglich die Anlieger
                                                               Da die Nasaltests eine deutlich höhere Sensitivität und Spe-
im Wohngebiet südlich der Deckenpfronner Straße im Be-
                                                               zifität gegenüber den Lutschtests aufweisen, sind sie das
reich der Staigstraße in Dachtel können nun die neu sanierte
                                                               Mittel der Wahl bei den über 3-Jährigen. Bei den jüngeren
Strecke der K 1022 als Umleitungsstrecke während der Be-
                                                               Kindern dagegen sind die Lutschtests das Mittel der Wahl,
lagserneuerung im Ortskern benutzen. Für die Anlieger des
                                                               weil bei ihnen der Nasaltest nicht so gut angewendet wer-
Samariterstiftes wird die innerörtliche Umleitung in Dachtel
ausgeschildert.                                                den kann, z.B. weil sie sich noch nicht schnäuzen können.
Nach einer Bauzeit von elf Monaten sind die Bauarbei-          Bislang ist noch kein positiver Fall aufgetreten. Gibt es einen
ten, die witterungsbedingt im Winter für drei Monate un-       solchen, sollen die Eltern mit dem Kind unmittelbar einen
terbrochen werden mussten, an der kurvenreichen Strecke        PCR-Test beim Kinder- oder Hausarzt machen lassen. Be-
nahezu beendet. Im Zuge der Maßnahme wurde auf fast            stätigt sich das positive Ergebnis, müssen das Kind und die
vier Kilometern der Asphaltaufbau komplett erneuert. Dabei     häuslichen Kontaktpersonen ersten Grades in häusliche Qua-
wurde auch die Entwässerungssituation durch Erhöhung der       rantäne und das Gesundheitsamt bespricht mit der jewei-
Querneigung verbessert. Auch die Verkehrssicherheit wurde      ligen Einrichtung das weitere Vorgehen „Das Fachpersonal
im Rahmen der Maßnahme erhöht. Die Bankette wurden             der Einrichtungen ist geschult, einen positiven Verdachtsfall
standfest in Beton ausgeführt, sodass mehr Platz zum Aus-      so zu handhaben, dass ein Kind nicht stigmatisiert wird“, so
weichen zur Verfügung steht. Auch die Leitplanken wurden       Wolfgang Trede, Leiter des Jugendamts, das das Modellpro-
auf den Stand der Technik gebracht. Spätestens ab Diens-       jekt innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert. Mit den
tag, den 20.04.2021 kann der Verkehr daher die sanierte        Kommunen im Landkreis wurde vereinbart, dass ab sofort
Kreisstraße nutzen.                                            auch weitere Einrichtungen, über die 26 Modell-Kitas hinaus,
Das Landratsamt dankt allen Verkehrsteilnehmern und den        einbezogen werden können.
Anwohnern für ihr Verständnis für die baustellenbedingten
Behinderungen.
Modellprojekt der Kita-Testungen läuft sehr gut
In Aidlingen sind die Kindergärten Hinterhag und Dachtel
beim Modellprojekt dabei
Ausweitung auf alle Einrichtungen im Landkreis Böblingen
Testpflicht sobald alle Einrichtungen versorgt sind                                                    2 METER
Seit rd. einer Woche läuft das Modellprojekt der Schnell-
testungen in 26 Kita-Einrichtungen im Landkreis Böblingen.
Aus jeder Kommune ist eine Einrichtung beteiligt, insg. sind
                                                                                                      ABSTAND
das rd. 1.800 Kinder. Zwei Mal pro Woche, Montag und
Mittwoch, werden - derzeit auf freiwilliger Basis bzw. mit                                              HALTEN
Einverständniserklärung der Eltern - die Kinder in den Ein-                                                 Foto: alvarez/E+/Getty Images Plus
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