Euro(päische) Aktien ohne Nennwert - Gaudenz G. Zindel* und Peter R. Burkhalter

 
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EuZ(1999)Nr. 3                                                     Zindel/Burkhalter, Euro(päisehe) Aktien ohne Nennwert

 Euro(päische) Aktien ohne Nennwert
 Gaudenz G. Zindel* und Peter R. Burkhalter**

1 . Ausgangslage                             Umstellung des Kapitals und der Aktien-   Kompetenz der nationalen Gesetz-
                                             nennwerte zu erleichtern, wurden ins-     geber belassen. Folglich wird auch die
  Die europäische Währungsunion ist
                                            besondere in Deutschland, Frankreich,      Frage der nennwertlosen Aktien von
 seit einigen Monaten Realität Fra-
                                            den Niederlanden (ab dem 1. Januar         den Gesetzgebern der einzelnen Mit-
 gestellungen wie Vertragskontinuität,
                                            2002), Österreich sowie Finnland die       gliedstaaten selbständig geregelt.
 Umrechnung und Verhältnis ECU zu
                                            nennwertlose Stückaktie eingeführt.
 Euro sind weitgehend beantwortet.
                                            In Luxemburg und Belgien besteht die
 Bei Verträgen, die dem schweize-
                                            nennwertlose Stückaktie bereits seit
 rischen Recht unterstehen und die                                                     3. Nennwertlose Aktien
                                            einiger Zeit, in Portugal und Spanien
 eine Geldleistung in einer dem Euro
                                            ist ihre Einführung in Diskussion.         Der Begriff der nennwertlosen Aktie
 vorangehenden Währung zum Inhalt
                                            Irland und Italien scheinen bis heute      ist nicht einheitlich definiert. Oft wer-
 haben, kann unmittelbar auf Euro
                                            auf die Einführung von nennwert-
 umgestellt werden. Umstritten war,
                                            losen Aktien zu verzichten.
 ob Art. 147 IPRG auch auf «reine»
                                               Bei der Ausgestaltung der euro-
 Inlandverträge Anwendung findet.
                                            päischen Währungsunion wird auf            *    Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., Zürich, Mit-
 Dies wird nach dem heutigen Stand
                                            EU-gemeinschaftlicher Ebene zwischen           glied des Vorstandes des Europa Instituts
 der Diskussion befürwortet1.                                                              Zürich.
                                            zwei grossen rechtlichen Bereichen
    In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht                                                " Dr. iur., Fürsprecher, Zürich.
                                            differenziert: den Regeln über die ein-      1
stellt sich insbesondere die Frage, wie                                                     Siehe Frank Vischer: Die Währungsumstel-
                                            heitliche Geldpolitik und den Regeln           lung auf den Euro und die Auswirkungen
 bei Gesellschaften im Euro-Raum
                                            über die einheitliche Währung. Die             auf Verträge, die dem schweizerischen Recht
 Kapital und Aktien umgestellt werden.
                                           einheitliche Geldpolitik ist weitge-            unterstehen, Basel 1998, S. 9 ff. und 34.
 Um zu verhindern, dass die von der                                                      2
                                            hend im Primärrecht, also im EG-               Siehe die Länderübersicht am Ende dieses
 Landeswährung in Euro umgerech-                                                           Beitrages.
                                           Vertrag selbst oder in den Satzungen
 neten Nennwerte durch Kapital-                                                          3
                                                                                           Siehe Art. 105 ff. EGV.
                                           des europäischen Währungsinstitutes,          4
erhöhung oder Kapitalherabsetzung                                                          Verordnungen:
                                           heute der europäischen Zentralbank,          - Verordnung Nr. 1103/97 des Rates vom 17.
geglättet werden müssen, wurde be-
                                           geregelt3. Diese Satzungen sind als             Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im
reits in einigen EU-Mitgliedstaaten
                                           Protokolle dem EG-Vertrag beigelegt             Zusammenhang mit der Einführung des
die nennwertlose Aktie eingeführt2.                                                        Euro - auch Euro-Verordnung /oder Konti-
                                           und haben dieselbe rechtliche Quali-
Der vorliegende Beitrag gibt einen                                                         nuitätsverordnung genannt.
                                           tät wie der Vertrag selbst. Folglich
Überblick über diese Entwicklung und                                                   - Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom
                                           hatte der europäische Gesetzgeber               3. Mai 1998 über die Einführung des Euro -
über die Arten nennwertloser Aktien.
                                           wenig Handlungsbedarf, zusätzliche              auch Euro-Verordnung IIoder Einführungs-
Er geht auch der Frage nach, ob das
                                           Rechtsakte zur einheitlichen Geldpo-            verordnung genannt.
im Schweizer Aktienrecht verankerte                                                    - Verordnung Nr. 3320/98 des Rates vom
                                           litik zu erlassen. Anders im Bereich der
Nennwertprinzip von diesen Entwick-                                                        3. Mai 1998 über die Stückelung und tech-
                                           einheitlichen Währung. Hier erliess
lungen betroffen sein wird.                                                                nischen Merkmale der für den Umlauf be-
                                           der europäische Gesetzgeber sekun-              stimmten Euro-Münzen - auch Euro-Ver-
                                           därrechtliche Erlasse, die insbeson-            ordnung III genannt.
                                           dere die Kontinuität der Verträge, die          Empfehlungen:
2. Das europäische Umfeld                  Umrechnungskurse und die Rundungs-          - Empfehlung der Kommission vom 23. April

Die Gesetzgeber mehrerer EU-Mit-           regeln bestimmen4. Weitere Euro-                1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang
                                                                                           mit der Umstellung auf den Euro.
gliedstaaten haben im Hinblick auf         bedingte Gesetzesänderungen, ins-'
                                                                                       - Empfehlung der Kommission vom 23. April
die Einführung des Euro das Nenn-          besondere auch im Kapitalmarkt- und             1998 zur doppelten Angabe von Preisen
wertprinzip in Frage gestellt. Um die      Gesellschaftsrecht, wurden in der               und sonstigen Geldbeträgen.
Zindel/ Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert                                                                  i u Z (1999) Nr. 3

 den nennwertlose Aktien, Quotenak-                     Pro Aktie wird eine Stimme gewährt         Festlegung des rechnerischen oder
 tien, Stückaktien sowie nennwertlose                   («one share - one vote»), und der Ge-      des fiktiven Nennwertes.
 Aktien im engeren Sinn begrifflich                     winnanteil oder Liquidationserlös ent-
 vermischt. Es bestehen zwei Haupt- • spricht der Beteiligungsquote5. Dies
 kategorien von nennwertlosen Ak-                       bedeutet, dass unter diesem Regime         3.3 Konkretisierung nennwertloser
 tien: die echte nennwertlose Aktie                     keine Bilanzposition Aktienkapital             Aktien
 und die unechte nennwertlose Aktie. mehr besteht. Bei einer Umstellung                            Beide Kategorien der beschriebenen
 Sowohl die echte wie auch die un-                      auf echte nennwertlose Aktien müss-        nennwertlosen Aktien können wie er-
 echte nennwertlose Aktie können in ten die Bilanzpositionen Aktienkapital                        wähnt sowohl als Stück- als auch als
 der Form einer Quotenaktie oder einer                  und Reserven zum Beispiel gemein-         Quotenaktie ausgestaltet werden: Die
Stückaktie konkretisiert werden.                       sam als Emissionserlös ausgewiesen          Quotenaktie lautet auf einen Bruch-
                                                        werden. Es besteht kein Korrelat An-      teil des Aktienkapitals. Der Bruchteil
                                                       zahl Aktien zu Kapital. Beide Grossen      (z.B. ein Zehntausendstel) ist in den
3.1 Echte nennwertlose Aktie                            können unabhängig voneinander ver- . Statuten festzulegen und auf dem
Die echte nennwertlose Aktie nach                      ändert werden. Besteht trotzdem ein        Aktientitel festzuhalten. Dadurch er-
amerikanischem Vorbild hat keinen                      ausgeschiedenes     Aktienkapital, so be-  hält der Aktionär verständliche Infor-
Nennwert und kein Grundkapital. Die                    schränkt sich dessen Funktion auf den      mationen über den Umfang seiner
Festlegung der Stimmrechte, der Ge-                    Gläubigerschutz.                           Beteiligung. Bei Kapitalerhöhung oder
winnbeteiligung sowie eines allfäl-                                                              -herabsetzung müssen die Bruchteile
ligen Liquidationserlöses ist einfach:                                                            in den Statuten und auf den Titeln
                                                       3.2 Unechte nennwertlose Aktien           geändert werden. Die Stückaktie hin-
                                                       Bei der unechten nennwertlosen Aktie      gegen lautet weder auf einen Nenn-
                                                       bleibt das Aktienkapital als solches      wert noch auf einen Bruchteil. Sämt-
  '' Bei einem Aktienkapital von CHF 100000
                                                       und als Bilanzposition bestehen. Hin- liche ausgegebenen Aktien sind
      mit 10000 Aktien zu CHF 10 entspricht ein
      Anteil von     CHf 10
                           /CHFIOOOOO einem 1/10000 an
                                                       gegen    entfallen die Nennwerte der      gleichberechtigt.
      der Gesellschaft. Nach der Umstellung auf        einzelnen Aktien. Bei der unechten           Als Ausgangspunkt kann der Lö-
      die Quotenaktie bestimmt sich der'Anteil         nennwertlosen Aktie kann weiterhin        sungsansatz des deutschen Gesetzge-
     jeder Aktie durch die Teilung der einzelnen       ein'rechnerischer oder fiktiver Nenn-     bers dienen. Die deutsche nennwert-
      Aktie durch die Gesamtzahl der ausgegebe-
                                                       wert zugeordnet werden, indem             lose Stückaktie lässt sich wie folgt
      nen Aktien. In unserem Beispiel:                                                                               7
      1
        ^ I O O O O AHkn = 1/10000. Der Anteil an der
                                                       ermittelt   wird,   welchen   Anteil  die charakterisieren     :
      Gesellschaft bleibt unverändert. Die Be-         nennwertlose Aktie am Aktienkapital
      rechnung nimmt jedoch keinen Bezug mehr          darstellt.                                • Die Gesellschaft verfügt über ein
     auf das Aktienkapital.                                                                         nominelles Aktienkapital.
                                                         Dies entspricht der Konzeption der
     Siehe zweite Richtlinie 77/91 EWG des                                                       • Das Aktienkapital ist zerlegt in Ak-
                                                       zweiten gesellschaftsrechtlichen EU-
     Rates vom 13. Dezember 1976 zur Koordi-                                                        tien, die jeweils einen gleich grossen
                                                       Richtlinie6. Der Richtlinientext hält in
     nierung der Schutzbestimmungen, die in                                                         Teilbetrag des Aktienkapitals ver-
     den Mitgliedstaaten und Gesellschaften im         Art. 8 Abs. 1 fest:
                                                                                                    körpern.
     Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages
     im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter
                                                         «Die  Aktien  dürfen  nicht unter  dem  •  In den Statuten wird die Gesamt-
     für die Gründung der Aktiengesellschaft so-         Nennwert, oder wenn ein Nennwert           zahl der Aktien festgelegt. Zum Bei-
     wie für die Erhaltung und Änderung ihres Ka-        nicht vorhanden ist, nicht unter dem       spiel:
     pitals vorgeschrieben sind, um diese Bestim-        rechnerischen Wert ausgegeben wer-           «Das Aktienkapital von EUR 1 Mio. ist
     mungen gleichwertig zu gestalten; Amtsblatt         den.»                                        eingeteilt in 100000 gleichberechtigte
 Nr. L 026 vom 30. Januar 1977, S. 1-13.
 Gesetz über die Zulassung von Stückaktien                                                         Aktien».
                                                    Das Aktienkapital hat hier im
 (Stückaktiengesetz - StückAG) vom 25. März                                                    • Auf der Aktienurkunde ist kein Nenn-
                                                  wesentlichen zwei Funktionen: Zum
 1998, BGBI. I 19 vom 31. März 1998, S. 590 ff.                                                  wertaufgedruckt, sondern lediglich
 sowie Gesetz zur Einführung des Euro
                                                  einen soll es ein minimales Haftungs-
                                                                                                 die Bezeichnung «1 Aktie derZ-AG».
 (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG) vom            substrat (für die Verbindlichkeiten der
 9. Juni 1998, BGBI. I 34 vom 15. Juni 1998,      Gesellschaft) sicherstellen, und zum           Eine deutsche Aktiengesellschaft
 S. 1242 ff.                                      andern ist es Bezugsgrösse für die           hat die Wahl, entweder nennwertlose
l u Z (1999) Nr. 3                                                               Zindel/Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert

 Stückaktien einzuführen oder Aktien                  kann, sondern sie in den aktuellen               Schon damals wurde hervorgehoben,
 mit Nennwert beizubehalten8. Der mi-                Statuten verifizieren muss. Vorteilhaft           dass die nennwertlose Aktie Mängel
 nimale Nennwert pro Aktie beträgt                    ist, dass bei Änderungen der Aktien-             des Nennwertsystems beseitigen kann
 DEM 5 oder EUR 1. Der Beschluss, das                zahl oder des Aktienkapitals aus-                 und eine grössere Elastizität als
 Kapital und die Aktiennennwerte auf                 schliesslich die Statuten neu zu for-             Finanzierungsinstrument aufweist14.
 Euro umzustellen, erfolgt durch einen               mulieren sind. Die Gesetzgeber der                Die Einführung nennwertloser Aktien
einfachen Mehrheitsbeschluss der                     Euro-Länder haben sich ausnahmslos                wurde damals dennoch - insbeson-
Hauptversammlung9. Ab dem 1. Ja-                     für das Konzept der nennwertlosen                 dere wegen der erforderlichen An-
nuar 2002 ist der Aufsichtsrat zu sol-               Stückaktie entschieden. Dies dürfte               passung von eidgenössischen und
chen Änderungen ermächtigt10. Dank                   zum Teil damit zu begründen sein,                kantonalen Steuergesetzen - nicht
der gleichzeitigen Umstellung von                    dass die Titel der Stückaktien bei Ka-           weiterverfolgt. Es wurde jedoch fest-
Nennbetragsaktien auf Stückaktien                    pitalveränderungen nicht neu ausge-              gehalten, dass die Einführung nenn-
entfällt das Problem der Glättung                    stellt werden müssen.                            wertloser Aktien längerfristig ernst-
des Aktiennennwertes. Die durch das                                                                   haft zu erwägen sei.
Stückaktiengesetz ermöglichte Um-
                                                                                                         Berücksichtigt man den Trend einer
stellung auf nennwertlose Aktien
hatte für den deutschen Aktienmarkt
                                                     4. Nennwertlose Aktien im                        immer grösseren Zahl von Schweizer
offensichtlich positive Auswirkungen.
                                                        Schweizer Aktienrecht?                        Gesellschaften, ihr Kapital auf inter-
                                                                                                      nationalen Aktienmärkten zu be-
                                                    4.1 Historisches in Kürze
                                                                                                      schaffen, so erscheint der Zeitpunkt
                                                    Über den zweifelhaften Nutzen des                 geeignet, die Diskussion über die Ein-
3.4 üuotenalctie versus Stückaktie                  schweizerischen     Nennwertprinzips
 Da die Quotenaktie auf einen Bruch-                wurde bereits im Jahre 1966 im Be-
teil lautet, wird durch eine Erhöhung               richt Gautschi11 und insbesondere
oder Verringerung der Aktienzahl der                1972 im Bericht Tschopp diskutiert12.             8
ursprünglich verkörperte Bruchteil                                                                        Vgl. Art. 3 EuroEG, der eine Änderung des
                                                    Das Postulat, die nennwertlose Aktie
                                                                                                           § 6 des Aktiengesetzes vom 6. September
verändert. Dies kann dazu führen,                   einzuführen, war ursprünglich erster                   1965 (BGBI. IS. 1098) vorsieht.
dass die ausgegebenen Titel regel-                  Anlass zur Aufnahme der Reformar-                 9
                                                                                                          Viele deutsche Grossgesellsehaften traktan-
mässig ersetzt werden müssen. Anders                beiten13. Hingewiesen wurde auf die -                 dieren derzeit für ihre Hauptversammlun-
bei der Stückaktie, bei welcher der                 bereits in jenem Zeitpunkt vorlie-                    gen die Umwandlung der Nennbetrags-
Inhaber seine Beteiligungsquote nicht               genden - positiven Erfahrungen mit                    aktien in Stückaktien und die Umstellung
                                                                                                          des Grundkapitals auf Euro. Eine Umstel-
unmittelbar aus dem Titel entnehmen                 nennwertlosen Aktien im Ausland.                      lung auf Stückaktien planen 27 der 30
                                                                                                          umsatzstärksten, im Deutschen Aktienindex
^~~^~^Ausgestaltung Stückaktie                                 Quotenaktie                                (DAX) zusammengefassten Börsengesell-
HauptkategorierT~~--^^                                                                                    schaften (Neue Zürcher Zeitung vom
                                                                                                          30. April 1998, S. 33).
echte nennwertlose       Ausgestaltung: «1 Aktie derZ-AG».    Ausgestaltung:                         10
                                                                                                          Siehe Art. 3 EuroEG, der eine Neuformulie-
Aktien                                                        «Viooo der bereinigten
                         Da bilanztechnisch kein Aktien-                                                  rung des § 4 des Einführungsgesetzes zum
                                                              Vermögenswerte der Z-AG».
                         kapital ausgeschieden ist, muss der                                             Aktiengesetz für das Verfahren der Umstel-
                         Wert der Aktie rechnerisch ermittelt Der Bruchteil ist in den Statuten
                                                                                                          lung auf den Euro vorsieht.
                         werden.                              und auf dem Titel anzugeben. Bei       1
                                                              einer Veränderung der Anzahl             ' Georg Gautschi: Bericht und Vorschläge zu
                                                              Aktien ist der Bruchteil neu fest-         einer Revision des schweizerischen Aktien-
                                                              zulegen.                                   rechts, Zürich 1966 (unveröffentlicht).
                                                                                                     12
                                                                                                         Zwischenbericht des Präsidenten und des
unechte nennwertlose     Ausgestaltung: «1 Aktie derZ-AG».    Ausgestaltung:                             Sekretärs der Arbeitsgruppe für die Über-
Aktien                                                        «Viooo des Aktienkapitals der Z-AG».       prüfung des Aktienrechtes zum Vorschlag
                         Die Stückaktien einer Gesellschaft
                         sind am Aktienkapital im gleichen    Der Bruchteil ist in den Statuten          einer Teilrevision des Aktienrechtes, Lau-
                         Umfang beteiligt. Der Anteil am      und auf dem Titel anzugeben. Bei           sanne/Bern 1972.
                         Aktienkapital bestimmt sich nach     einer Veränderung der Anzahl           13
                                                                                                         Siehe Peter Böckli: Schweizer Aktienrecht,
                         der Anzahl Aktien, die aus den       Aktien oder bei Anpassung des
                                                              Aktienkapitals ist der Bruchteil           2. A., Zürich 1996, N 301.
                         Statuten ersichtlich ist.                                                   14
                                                                                                         Eric Homburger: Kleinaktien und nenn-
                                                              neu festzulegen.
                                                                                                         wertlose Aktien, SAG 48 (1976), S. 117 f.
Zindel/Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert                                                          EuZ (1999) Nr. 3

• führung nennwertloser Aktien in der                  unattraktiv erscheinen lassen. Eine      so zu splitten, dass sie den auslän-
 Schweiz erneut aufzunehmen.                          Gesellschaft, die den Wert ihrer Ak-      dischen Börsen direkt marktgerechte
                                                   . tien unter dem Regime des Nenn- Titel zur Verfügung stellen könnten.
                                                      wertprinzips verringern will, senkt          Die Mehrheit der kotierten Gesell-
 4.2 Gründe für die Einführung                        den Nennwert pro Aktie. Ein konkre-       schaften in der Schweiz hat in den
     nennwertloser Aktien in der                      tes Beispiel: Die Aktie der Novartis AG   letzten Jahren ihre Titelstruktur kon-
     Schweiz                                          hat einen Nennwert von CHF 20 und         solidiert und führt nur noch eine
 Es ist unbestritten, dass Nennwerte                  wird zu CHF 2264 gehandelt1'. Nach        Aktienkategorie. Viele Gesellschaften
 keine geeignete Grundlage für einen                  Schweizer Recht hätte die Novartis        haben die Namen-Einheitsaktie ge-
 Renditenvergleich darstellen und dass                die Möglichkeit, den Nennwert ihrer       wählt und Einwegzertifikate ausge-
 sie verwirren können. Als Entschei-                 Aktien von CHF 20 auf CHF 10 zu            geben oder den aufgehobenen Titel-
 dungsfaktoren für den Anleger sind                  splitten. Dies würde den Börsenkurs        druck eingeführt, der seit dem 1. Juli
vielmehr die Ertragskraft und die                    voraussichtlich auf SOo/o reduzieren.      1997 für Kotierungen an der Haupt-
Strategie des Unternehmens, der in-                  Vergleicht man den Preis dieses Titels     börse vorgeschrieben ist. Bisherige
 nere Wert der Aktien und die Dividen-               (hypothetisch: CHF 1132) mit den          Stimmrechts- und gegebenenfalls
denpolitik der Gesellschaft von Be-                  durchschnittlichen Börsenkursen in- Vorzugsaktien wurden abgeschafft.
deutung, alles Elemente, die sich im                 ternationaler Blue Chips, die insbe-       Für Gesellschaften, die diesem Trend
Aktienkurs niederschlagen. Die nenn-                 sondere auf dem amerikanischen Ka-        gefolgt sind und die bereits heute
wertlose Aktie wird daher zu Recht als               pitalmarkt zwischen USD 60 und USD        über eine vereinfachte Kapitalstruktur
logischer und didaktisch geschickter                 80 gehandelt werden, so bleibt der        verfügen, würde die Einführung der
bezeichnet15.                                        Unterschied beträchtlich. Eine weitere    nennwertlosen Stückaktie lediglich
   Ein besonderer Vorteil der nenn-                  Nennwertreduktion wäre wegen des          den daran anschliessenden letzten
wertlosen Aktien ist die erleichterte                Mindestnennwerts von CHF 10 im            Schritt zur flexiblen und Euro-gerech-
Möglichkeit des Aktien-Splitting™.                   schweizerischen Recht nicht möglich.      ten Kapital- und Titelstruktur bedeu-
Viele der heute an den Kapitalmärk-                     Um trotzdem für den amerika-           ten.
ten gehandelten Titel haben eine                     nischen Kapitalmarkt interessant zu          Konzerne, die in globalen Märkten
«Schwere» erreicht, die sie für eine                 sein, benutzen viele europäische Blue     agieren, sind immer häufiger bestrebt,
gewisse Kategorie von Investoren als                 Chips das Instrument der American         ihre Kennzahlen und Bemessungs-
                                                     Depository Receipts (ADR)18. ADR sind     grössen zu vereinheitlichen. Eine Um-
                                                     von einer amerikanischen Bank aus-       stellung der Rechnungslegung, des
15
      Böckli, a.a.O. N 303 f.
                                                     gegebene, handelbare Zertifikate, die Aktienkapitals und letztlich der Bilanz
16
      Aktiensplits erhöhen das Handelsvolumen,       das Eigentum an Aktien (oder von Ak-     auf Euro wird die gewünschte Preis-
      lösen allerdings wohl keine anhaltende        tienanteilen) einer ausländischen Ge-      und Kostentransparenz verbessern
      Steigerung der Börsenkurse aus; siehe         sellschaft verkörpern. Die Zertifikate    und öffnet den Zugang zu auslän-
      Roger M. Kunz: Shareholder Value durch
      Financial Engineering, Bern 1998; Max
                                                    sind von der amerikanischen Börsen-       dischen Börsen19. Schweizer Konzerne
      Boemle: Untemehmungsfinanzierung, 12. A.,
                                                    aufsicht registriert und ermöglichen      werden folglich vermehrt das Bedürf-
      Zürich 1998, S. 261.                          es Schweizer Grossgesellschaften, ilire   nis haben, ihr Aktienkapital auf EUR
17
      Schlusskurs vom 31. Mai 1999.                 Aktien indirekt auf dem amerika-          oder allenfalls USD umzustellen. Eine
18
      Genannt seien Deutsche Bank AG, Dresdner      nischen Kapitalmarkt anzubieten. Ne-      solche Umstellung ist mit nennwert-
      Bank AG, Röche Holding AG, Daimler Benz       ben den damit verbundenen Kosten          losen Aktien wesentlich einfacher zu
      AG, Volkswagen AG, SAP AG und Royal
                                                    hat dieser Lösungsansatz den Nach-        bewerkstelligen, da Umrechnungs-,
      Dutch Petro|eum Co. Daimler Benz AG hat
      ein Verhältnis von 1 Aktie Daimler Benz AG
                                                    teil, dass der Erwerber eines «Receipt»   Rundungs- und Glättungsvorkehren
      zu 10.American Depository Shares (ADS)        nur über eine vermögensrechtliche,        entfallen oder jedenfalls erheblich
      der Daimler Benz AG gewählt.                  nicht aber über eine mitwirkungs-         vereinfacht werden.
19
      Rund 2 0 % des Handelsvolumens der            rechtliche Aktionärsstellung, verfügt.       In steuerrechtlicher Hinsicht ist vor
      Schweizer Aktien werden bereits heute in      Die Einführung nennwertloser Aktien
      London abgewickelt (Peter Nobel: Schwei-                                                allem darauf hinzuweisen, dass im
                                                    in das Schweizer Recht würde es Schwei- heutigen schweizerischen Steuer-
      zerisches Finanzmarktrecht, Bern 1997, § 1
      N31).                                         zer Konzernen ermöglichen, ihre Titel     system die Kapitalrückzahlung bis
EuZ (1999) Nr. 3                                                  Zindel/Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert

    zum Betrag des Nennwertes einer Ak-     rung entschliessen und die nennwert-           • Denkbar ist femer der Erlass von
    tie verrechnungs- und einkommens-       lose Aktie einführen könnte»23.                  Bestimmungen zur         Einführung
    steuerfrei ist. Um eine Mehrfachbe-       Es bieten sich grundsätzlich drei              nennwertloser Aktien im Zusam-
    steuerung von investiertem Kapital zu   Möglichkeiten an, (unechte) nenn-                menhang mit einer (umfassenden)
    verhindern, wird im Falle einer Ein-    wertlose Aktien in das schweizerische            kapitalmarktrechtlichen Regelung
   führung nennwertloser Stückaktien        Recht einzuführen:                               für Grossgesellschaften, also in
   das steuerliche Nennwertprinzip zu                                                        Verbindung mit weiteren Regelun-
                                            • In Frage kommt zunächst eine An-
   überarbeiten sein. In Deutschland wird                                                    gen insbesondere zum Konzern-
                                               passung der nennwertbezogenen
   die steuerfreie Kapitalrückzahlung                                                        recht, Börsengesellschaftsrecht und
                                               Bestimmungen im Zuge einer näch-
   über das sogenannte Anrechnungs-                                                          Rechnungslegungsrecht.
                                              sten Teilrevision des Aktienrechts.
  verfahren festgestellt, das im Einzel-
                                               Eine solche dürfte allerdings noch           Hier ist allerdings zu berücksich-
  fall nicht zu einer höheren Steuerbe-
                                              (zu) lange auf sich warten lassen.            tigen, dass in der Schweiz die Ein-
   lastung führen soll.
                                              Kompliziert wäre eine diesbezüg-              heit des Aktienrechts weiterhin
      Das Bedürfnis vieler Schweizer Un-
                                              liche Anpassung des Aktienrechts              mehrheitlich hochgehalten wird. An
  ternehmen, in Euro zu bilanzieren,
                                              hingegen nicht, könnten doch heute            ihr wurde insbesondere auch bei der
  regt zusätzlich den Wunsch nach
                                              auf den Nennwert Bezug nehmende               Aktienrechtsreform 1991 festgehal-
  einer Einführung nennwertloser Ak-
                                              Bestimmungen24 künftig auf die
  tien in das Schweizer Recht. Bereits
                                              nennwertlose Aktie ausgerichtet
  heute können Konzernrechnungen
                                              werden. Das System der Aktienge-
  nach Art. 663e OR eine andere als die                                                20
                                              sellschaft als Grundkapitalgesell-               Siehe die Verwendung des Euro in der
 Schweizer Währung als Konzernwäh-                                                            Schweiz, Bericht der interdepartementalen
                                              schaft (Art. 620 I OR) und damit die
 rung zugrunde gelegt werden (func-                                                           Arbeitsgruppe «Euro» vom März 1999, S. 14,
                                              Hauptfunktion der Bindung von
 tional currency)20. Einige Schweizer                                                         sowie Schweizer Handbuch der Wirt-
                                              Gesellschaftsvermögen zugunsten                 schaftsprüfung 1998, S. 38 und 285. Zur
 Konzerne verwenden denn auch für
                                              der Gläubiger - wie auch sämtliche              Frage, ob auch das Aktienkapital in ECU
 ihre konsolidierten Jahresrechnungen
                                             aktienrechtlichen Grundsätze - könn-             bzw. Euro ausgedrückt werden könnte,
 bereits andere Währungen als CHF. Es
                                             ten dagegen beibehalten werden25.                siehe RolfH. Weber: Auf dem Wege zu einer
 ist denkbar, dass der Euro als Haus-                                                         einheitlichen Währung in Europa, in:
                                             Auch zur Bestimmung der Aktio-
 währung in Schweizer Konzernen, die                                                          Aspekte des Wirtschaftsrechts, Festgabe
                                             närsrechte ist der Nennwert ent-                 zum Schweizerischen Juristentag 1994,
starkauf den Euro-Raum ausgerichtet
                                             behrlich, genügt es doch zu wissen,              Zürich 1994, S. 397 f.
sind, eingeführt wird. Weiter sieht der                                               21
                                             wie viele unter sich gleichberech-               Siehe Art. 6 Abs. 2 VE-RRG.
Vorentwurf für ein Bundesgesetz über
                                             tigte Aktien bestehen26.                 22
                                                                                              Vgl. Bericht der interdepartementalen Ar-
die Rechnungslegung und Revision                                                              beitsgruppe «Euro», März 1999, S. 14ff.
(RRG) vor, dass künftig die Rech-            Zeitlich näher liegt wohl die «An-       23
                                                                                              Boemle, a.a.O. 259, mit einer Übersicht über
nungslegung auch in Euro oder Dollar         knüpfung» der Frage der nennwert-                die Mängel des Nennwert-Systems und die
möglich ist21. Nicht ausgeschlossen ist      losen Aktien an eine Teilrevision des    24
                                                                                             Vorzüge der nennwertlosen Aktie auf S. 260 f.
ferner die künftige Liberierung von                                                          Anpassungsbedarf bestünde bei den Be-
                                             Börsengesetzes. Die Verankerung                 stimmungen von Art. 622 IV, 624, 693, 704,
Aktien in Euro bei Gesellschaftsgrün-        einer solchen Anpassung für kotierte^.          allenfalls auch bei Art. 652b, 660, 661, 745
dungen22                                    Aktien im Bereich des dynamische-                I und weiteren Bestimmungen.
                                                                                      25
                                             ren Kapitalmarktrechts dürfte rascher           Siehe zu den Vor- und Nachteilen nenn-
                                            erfolgen und erfolgversprechender                wertloser Aktien bereits Georg von Seges-
4.3 Wege zur Einführung                                                                      ser: Die nennwertlose Aktie, Diss. Zürich
                                            sein. Dass sich die Änderung ausser-
    nennwertloser Aktien in das                                                              1973, S. 77 ff., der darauf hinweist, dass ein
                                            halb des Aktienrechts vollziehen                grosser Teil der Neugestaltung des Aktien-
    Schweizer Recht                         würde, ist weder nachteilig noch                 rechts lediglich in redaktionellen Anpas-
Da das Nennwertsystem wesentliche           neu: Auch der Wandel vom Wertpa-                sungen bestehen würde (S. 135).
                                                                                      26
Nachteile und die nennwertlose Aktie        pierrecht zum Wertrecht hat sich                Siehe               Forstmoser/Meier-Hayoz/'Nobel:
                                            ausserhalb des in der fünften Abtei-            Schweizerisches Aktienrecht, Bern 1996, §
erhebliche Vorteile aufweist, ist er-
                                                                                            49 N 4 7 : «Nennwertlose Quotenaktien hät-
wünscht, dass sich «auch der schwei-        lung des Obligationenrechts gere-               ten freilich f ü r die Zumessung v o n Aktio-
zerische Gesetzgeber zu einer Ände-         gelten Wertpapie'rrechts vollzogen.             närsrechten ebenso dienen können.»
Zindel/Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert                                                                       l u Z (1999) Nr. 3

       ten. Die Einheit des Aktienrechts ist            mente eines Sonderrechts für ko-        entwurf für ein Bundesgesetz über
       aber bereits an wichtigen Stellen                tierte Gesellschaften, und der Vor-     die Rechnungslegung und Revision
       durchbrochen, so bei der Pflicht zur             entwurf für ein Bundesgesetz über       (RRG).
       Erstellung einer Konzernrechnung                 die Rechnungslegung und Revision        Der modulare Aufbau des Aktien-
       für grössere Konzerne, bei der                   (RRG) sieht Regelungen für grosse,      rechts vollzieht sich also sowohl
       Pflicht zur Veröffentlichung der                 mittlere und kleine Organisationen      innerhalb als auch ausserhalb der
      Jahresrechnung, der Konzernrech-                  vor.                                    aktienrechtlichen Bestimmungen des
       nung sowie der bedeutenden Ak-                                                           Obligationenrechts. Insgesamt er-
                                                      • In Betracht fällt auch die Regelung
      tionäre und deren Beteiligungen für                                                       gibt sich ein zunehmender Bestand
                                                         der Umstellung auf nennwertlose
      Grossgesellschaften mit kotierten                                                         und  eine fortgesetzte Tendenz zur
                                                         Aktien in einem eigenständigen Er-
      Aktien und vor allem auch bei der                                                         Schaffung   eines eigentlichen Bör-
                                                         lass. Dieser Weg wurde in Deutsch-
      Zweiteilung der Vinkulierungs-                                                            sengesellschaftsrechts 28
                                                                                                                          .
                                                         land mit dem Stückaktiengesetz
      gründe und der Vinkulierungsfol-                                                          Mit  der  Zulassung   nennwertloser
                                                        vom 1. April 1998 gewählt. In der
      gen. Sodann finden einige weitere                                                      Aktien im Schweizer Recht könnte der
                                                         Schweiz dürfte hingegen der Wi-
      Bestimmungen des revidierten Ak-                                                       diesbezügliche Anschluss an das
                                                        derstand gegen ein weiteres Spezi-
      tienrechts zwar auf alle Aktien-                                                       Recht vieler EU-Mitgliedstaaten her-
                                                        algesetz beträchtlich sein.
      gesellschaften Anwendung, sind                                                         gestellt und den stark im EU-
     jedoch auf Grossgesellschaften aus-                Allerdings wird auch in der Schweiz  Raum tätigen Schweizer Unterneh-
     gerichtet27. Bekanntlich enthält fer-              das traditionelle Gesellschaftsrecht men ermöglicht werden, die Vorteile
      ner das Börsengesetz bereits Ele-                 bei Publikumsgesellschaften mehr     einheitlicher, nennwertfreier Beteili-
                                                        und mehr durch Zusatzerlasse des gungsstrukturen bei ihren Konzern-
27                                                      Kapitalmarktrechts überlagert. Zu    gesellschaften im In- und Ausland zu
     Siehe Peter Forstmoser: Gestaltungsfreiheit
     im schweizerischen Gesellschaftsrecht, in          erwähnen sind insbesondere das       nutzen. Auch bezüglich der Kapital-
     ZGR1997, S. 267-269.                               Bundesgesetz über die Börsen und     struktur sind diese Gesellschaften auf
28
     Vgl. Hans Caspar von der Crone: Ein A k -          den Effektenhandel (Börsengesetz,    ein hohes Mass an Flexibilität ange-
     tienrecht für das 21. Jahrhundert, SZW             BEHG), femer der Vorentwurf für      wiesen. Die Einführung nennwertloser
     1998, S. 157 ff.; ders., Auf dem Weg zu
                                                        ein Bundesgesetz über die Fusion, Aktien auch in der Schweiz könnte ein
     einem Recht der Publikumsgesellschaften,         4
     ZBJV 1993, S. 73 ff.; Peter Nobel: Quer-
                                                        die Spaltung und die Umwandlung      Beitrag zur weiteren Integration der
     bezüge zwischen Aktienrecht und Börsen-            von Rechtsträgern (Fusionsgesetz, Schweizer Wirtschaft auf der europäi-
     gesetz, ST 1997, S. 463 ff.                        VE FusG) sowie der erwähnte Vor- schen Ebene sein.

                                                                                              1
Stand der Umstellung in den EU-Mitgliedstaaten                                                     Nennwertlose Stückaktien bestehen bereits
                                                                                                  als bevorzugte Variante.
Teilnehmer     Nennwertlose                      Euro-Aktie durch:        Gebrochener         2
                                                                                                  Als Übergangslösung zulässig.
länder         Stückaktie                                                 Euro-Nennwert       3
                                                                                                   Die Nennwerte können auf Euro gerundet
                                        Kapital-               Kapital-
                                                                                                  werden; eine Rundung auf glatte 1-Euro-Ak-
                                      herabsetzung            erhöhung
                                                                                                  tien ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Belgien                X1                                                                     4
                                                                                                  Einführung im Jahr 2002 vorgesehen.
Deutschland            X                    X                    X              X2            5
                                                                                                  Einführung zu Beginn der Stufe 3 nicht
Finnland               X                    X                    X              X2                vorgesehen. Eine spätere Einführung wird
Frankreich             X                    X                    X              X                 noch diskutiert.
                                                                                              6
Irland                                      X                    X              X                 Noch nicht endgültig entschieden. In der
Italien                                     X                    X              X                 Praxis wird jedoch festgestellt, dass viele
Luxemburg             X'                    X3                   X>             X                 Unternehmen ihre Aktien auf den Gegen-
                                                                                                  wert in PTS «hinuntersplitten», um ohne
Niederlande           X"
                                                                                                  grösser Kapitalanpassungen auf den Nomi-
Osterreich            X                     X                    X              X
                                                                                                  nalwert von 1 Euro umstellen zu können.
Portugal              X5                    X                    X              X
Spanien               X6                    X                    X              X             Quelle: Deutsche Börse Clearing AG, aktualisiert durch
                                                                                              die Autoren (Stand 31. Mai 1999).
IuZ(1999)Nr. 3                                                Zindel / Burkhalter, Euro(päische) Aktien ohne Nennwert

Erste Literaturhinweise                 Schaftsrechts auf Euro, Die Aktien-     Wertpapieren auf den Euro, EWU-
(zum deutschen Recht)                   gesellschaft 1998, S. 1-10.             Monitor Nr. 49 vom 22. April 1998.
                                           Kopp, Beate: Stückaktie und Euro-      Schneider, Uwe H.: Die Anpassung
Geiger, Hermann: Das Stückaktien-       Umstellung, Handlungsbedarf für die     des GmbH-Rechts bei Einführung des
gesetz, Vorteile der nennwertlosen      Hauptversammlungssaison 1998?, Be-      Euro, NJW 51 (1998), S. 3148-3162.
Aktien - nicht nur bei der Euro-        triebs-Berater 1998, S. 701-707.          Schürmann, Thomas: Euro- und
Einführung, Versicherungswirtschaft        Lienner, Corinna/Otto, Lieselotte:   Aktienrecht, NJW 51 (1998), S. 3162-
1997, S. 1768-1770.                     Euro und Unternehmensrecht, Mün-        3165..
  Heider, Karsten: Einführung der       chen 1998.                                Umfrage des deutschen Aktieninsti-
nennwertlosen Aktie in Deutschland         Research der Deutschen Bank: Die     tuts Frankfurt am Main, April 1998.
anlässlich der Umstellung des Gesell-   Umstellung von        börsennotierten
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