Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft - www.dssv.de

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Europas größter Arbeitgeberverband
     für die Fitness-Wirtschaft

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Die Strahlenschutzverordnung (NiSV):
Warum ist EMS-Training davon betroffen? Was fordert die
                      Verordnung

         Florian Kündgen
         Stellvertretender Geschäftsführer DSSV

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Überblick EMS Markt
• Wachsendes Marktsegment
• Über 1.300 reine EMS-Studios
• Mehr als 175.000 Mitglieder
• Mehr als 2.000 weitere Anwendungsfälle,
  Beispiele:
   – Shop-in-Shop Lösungen
   – Personal Trainer
   – Physiotherapeuten
• Starke Präsenz von Filialsystemen, Franchise- und
  Lizenzverbünden
• Fokus auf persönlicher Dienstleistung/Betreuung

Stand 31.12.2019 (aktuelle Zahlen befinden sich derzeit in der Auswertung)

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Die Strahlenschutzverordnung
Gesetzliche Regelung für den EMS Markt
• Die Strahlenschutzverordnung besteht schon lange – EMS wurde nur neu mit aufgenommen!
• Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzverordnung)
   Beschluss vom 29. November 2018
• Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung: 31. Dezember 2018
• Für die EMS-Branche ist Artikel 4 der Strahlenschutzverordnung von Bedeutung:
   Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung
   am Menschen (NiSV)
• Inkrafttreten der NiSV: 31. Dezember 2020
• Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation (EMF-Fachkundenachweis)
    – Inkrafttreten Artikel 4, § 4 (Fachkunde): 31. Dezember 2021

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Anwendungsbereich der NiSV
• Die Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung
  nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu

    – kosmetischen oder

    – sonstigen nichtmedizinischen Zwecken

    – gewerblich

    – oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen

    eingesetzt werden
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Warum fällt EMS-Training unter die NiSV?
• EMS ist in der Verordnung eindeutig benannt
• EMS liegt über den in der Anlage 1 der Verordnung genannten Grenzwerten

Ergänzende Erklärung aus der Empfehlung der Strahlenschutzkommission:
• Beim EMS-Training müssen Grenzwerte überschritten werden, um den gewünschten Effekt zu
   erzielen. Deshalb:
    – Anwendung nur in kontrollierbarem, gewerblichem Umfeld mit weiteren Auflage
    – gelten zusätzliche Dokumentationspflichten
    – ist der Nachweis der Qualifikation der Trainer verpflichtend (ab 31.12.2021)
    – droht ein Verbot von EMS-Training im privaten Bereich (Empfehlung der
       Strahlenschutzkommission)

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Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020
• Meldepflicht
   – Bei der zuständigen Behörde
   – 2 Wochen vor Inbetriebnahme
   – Für Anlagen die am 31.12.2020 schon bestanden haben: Meldepflicht bis 31. März 2021
   – Hinweis: Aktiv Kontakt mit der Behörde aufnehmen

• Nachweis über Einweisung in sachgerechte Handhabung
   – Erfolgt durch den Gerätehersteller
   – Hinweis: Auch Betreiber oder andere Personen können das durchführen, wenn Sie vorher eine
     Einweisung durch der Hersteller erhalten haben!

• Nachweis über ordnungsgemäße Installation der Anlage
   – Erfolgt durch den Gerätehersteller
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Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020
• Beratung und Aufklärung VOR der (ersten) Anwendung über
   – die Anwendung und ihre Wirkungen
   – gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen
   – mögliche Alternativen
   – Die individuelle Situation
   – Die mögliche Notwendigkeit einer vorherigen, fachlichen Abklärung

    Diese Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden
    Für DSSV Mitglieder: Vorlage im Downloadbereich

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Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020
• Dokumentation der Anwendung
   – Prüfung der Funktionsfähigkeit des EMS-Systems vor jedem Training
   – Aufzeichnung jedes durchgeführten Trainings mit Einstellungen und Intensitäten
   – Erfassung von aufgetretenen Vorkommnissen, Funktionsstörungen und/oder Nebenwirkungen
   – Einverständnis der Person zur Anwendung

   Idealerweise sollte dies durch eine Softwarelösung erfolgen.
   Jede Anwendung muss dokumentiert werden!
   Klären Sie direkt mit ihrem Gerätehersteller, ob dies möglich ist!

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Was fordert die NiSV zukünftig? Ab 31.12.2021
• Qualifikation der Mitarbeiter: Fachkunde EMF

§ 4 (Fachkunde), Abs. 1 NiSV:
„Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die
erforderliche Fachkunde […] verfügt. […] Die Fachkunde soll dazu befähigen, das Behandlungsverfahren
sicher anzuwenden, mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden und unvermeidliche Risiken
sachgerecht zu minimieren.“

§ 4 (Fachkunde), Abs. 3 NiSV:
„Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine
geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu
ist mindestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.“
                       Schulungen werden durch die BSA-Akademie angeboten

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Was fordert die NiSV? - Zusammenfassung
Bestehende Forderungen seit 31.12.2020             Neue Forderungen ab 31.12.2021
• Meldepflicht (31. März 2021)                     • Qualifikation aller Mitarbeiter
   Aktiv Kontakt zur Behörde aufnehmen
• Nachweis über die Einweisung in die                   – Basisqualifikation
   sachgerechte Handhabung                              – EMS-Lehrgang
• Nachweis über die ordnungsgemäße                      – Fachkunde EMF
   Installation der Anlage
• Beratung und Aufklärung vor der Anwendung        Hinweis: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die
   (schriftlich dokumentieren)                     notwendigen Termine, da alle Mitarbeiter die
• Dokumentation der Anwendung                      mit EMS-Geräten arbeiten bis zum 31.12.2021
   Kontakt zum Gerätehersteller aufnehmen!         die Fachkunde EMF vorweisen müssen!

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Fachkunde EMF –
     Lösungen für alle Mitarbeiter!

Thomas Lörscher
Leiter Service-Center der BSA-Akademie

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Fachkunde EMF - Was fordert die NiSV ab 31.12.2021?
Qualifikation der Mitarbeiter: Fachkunde EMF

§ 4 (Fachkunde), Abs. 1 NiSV:
„Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die
erforderliche Fachkunde […] verfügt. […] Die Fachkunde soll dazu befähigen, das Behandlungsverfahren
sicher anzuwenden, mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden und unvermeidliche Risiken
sachgerecht zu minimieren.“

§ 4 (Fachkunde), Abs. 3 NiSV:
„Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine
geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu
ist mindestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.“
                       Schulungen werden durch die BSA-Akademie angeboten

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Erläuterungen zur Fachkunde
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fachkundemodul „EMF zur Stimulation“:
Nachweis einer Lizenz als Übungsleiter/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 LE oder mindestens
einer C-Lizenz als Trainer/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer
vergleichbaren Ausbildung.

Wichtig:
Ohne grundlegende Trainer-/Übungsleiterqualifikation (mind. 120 LE) sind die
Zulassungsvoraussetzungen für eine Schulung zum Erwerb der Fachkunde „EMF zur Stimulation“ nicht
erfüllt.
                                                           Eine entsprechende Lizenz wird
                                                           von der BSA-Akademie angeboten
Ausnahme (§ 7, Abs.3 NiSV):
Die erforderliche Fachkunde…. kann darüber hinaus durch eine Ausbildung nach dem Gesetz über die
Berufe in der Physiotherapie erworben werden.
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Fachkunde EMF – Die 3 Bausteine

                     EMS-             Fachkunde
Basislizenz
                    Trainer              EMF

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Lösungen für alle Mitarbeiter
• Basislizenz
   – Vorhanden
   – Nicht vorhanden
   – Sonderregelung für Physiotherapeuten
• EMS-Trainer:
   – Muss den Vorgaben der NiSV entsprechen
   – Alle Mitarbeiter müssen neu geschult werden, da ältere Lehrgänge die Anforderungen in der
      Regel nicht erfüllen
• Sonderregelungen für
   – Studierende der DHfPG
   – Zukünftige Studierende der DHfPG
   – Absolventen der DHfPG
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Basislizenz für die EMF-Fachkunde
• Bei vorhandenen Trainerlehrgängen prüft die BSA-Akademie, ob die Voraussetzungen (120
  Lerneinheiten) gegeben sind.
• Ohne Basislizenz oder einer vergleichbaren Qualifikation ist das Erreichen der EMF-Fachkunde nicht
  möglich!
• Empfohlener Lehrgang der BSA-Akademie für Mitarbeiter die keine Basislizenz haben:
   - Fitnesstrainer-B-Lizenz
   - Fernlehrgang mit 4 Tagen Präsenzphase
   - Staatlich geprüft und zugelassen (ZFU)
   - Bundesweite Studienzentren
   - Preis: 1.198,- Euro (Mehrwertsteuerfrei)

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Sonderregelung für Studierende der DHfPG
• Absolventen und Studierende der DHfPG müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
   – Folgende zwei Module müssen im Studium absolviert sein
       • Medizinische Grundlagen
       • Trainingslehre I
   – Personen müssen in einem EMS-Betrieb arbeiten und über Praxiserfahrung in der EMS-
      Anwendung verfügen
   => Anforderungen der Basislizenz sind abgedeckt

• Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Studierende und Absolventen den
  BSA-Lehrgang „EMS-Trainer“ komplett kostenfrei

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Info für Studiobetreiber: Neue Studierende an der DHfPG
Neue Studierende die im Jahr 2021 beginnen:
Sollten die beiden Studienmodule (Medizinische Grundlagen und Trainingslehre I) sowie der BSA-Lehrgang
EMS-Trainer nicht mehr vor dem 31.12.2021 absolviert werden können:
• Sonderregelung
• Die Studierenden können direkt ab Immatrikulation
     - eine Fitnesstrainer-B-Lizenz (Online) absolvieren
     - den BSA-Lehrgang „EMS-Trainer“ absolvieren
     - die Prüfung der BSA-Zert absolvieren
• Sie erhalten somit den Nachweis der Fachkunde EMF sehr schnell und sind dann direkt im Studio auch als
    Trainer einsetzbar
• Preis: Kostenfrei!
    Studierende muss im Anschluss mind. 6 Monate immatrikuliert sein (Rückzahlungsvereinbarung)

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EMS-Qualifikation gemäß NiSV
• Bisherige Lehrgänge und Schulungen erfüllen i.d.R. nicht die Anforderungen der NiSV!
• Das bedeutet: Alle Mitarbeiter müssen neu geschult werden (bis 31.12.2021)
• Produktschulungen/Systemschulungen reichen nicht aus
• Der Erwerb der Fachkunde ist möglich
   - über spezifische Schulungen durch anerkannte Ausbildungsinstitute
   - deren Curricula dem Rahmenlehrplan gemäß NiSV entsprechen
• Lösung: Lehrgang der BSA-Akademie
   - EMS-Trainer
   - Fernlehrgang mit 2 Tagen Präsenzphase
   - Staatlich geprüft und zugelassen
   - Preis: 398,- Euro (Mehrwertsteuerfrei)

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EMF- Fachkundenachweis
Wer stellt den EMF-Fachkundenachweis aus?

• Der EMF-Fachkundenachweis kann nicht durch den Schulungsträger der EMS-Qualifikation ausgestellt
  werden!
• Regionales Amt
   - Jeder Mitarbeiter muss das bei seinem zuständigen Amt beantragen
   - Zuständigkeiten sind noch nicht geklärt
   - Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten, Bürokratie) sind noch nicht geklärt
• Personenzertifizierung
   - Voraussetzung: Akkreditierte Zertifizierungsstelle
   - Kann den EMF-Fachkundenachweis direkt ausstellen

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Lösung: EMF-Fachkundenachweis über die BSA-Zert
BSA-Zert wird Zertifizierungsstelle für EMF-Fachkundenachweis
• Unabhängige Zertifizierungsstelle
• Erfahrung seit 2012
• Bisher UVSV Personenzertifizierungen (Solarien)
• Antrag auf Akkreditierung für den EMF-Fachkundenachweis ist bereits gestellt
Vorteile
• EMF-Fachkundenachweis wird von der BSA-Zert ausgestellt und ist bundesweit gültig
• Einheitliche Vorgehensweise für alle Teilnehmer
• Einfache und transparente Abwicklung
• Prüfung der BSA-Zert erfolgt direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang in Form einer schriftlichen
   Prüfung (gleicher Tag)
Preis: Komplette Zertifizierung für 99,- Euro (zzgl. MwSt)
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Die Lösungen im Überblick (inkl. Kosten)
                   Basislizenz            EMS-Trainer (2 T.)      Zertifizierung    Summe
                                          BSA-Akademie            Fachkunde EMF
                                                                  BSA-Zert
DHfPG              Über das Studium                               99,- € (+MwSt.)   Zertifizierung
Studierende/       abgedeckt                 Kostenfrei!                            99,- € (+MwSt.)
Absolventen

Personen mit       Vorhanden              EMS-Trainer (2          99,- € (+MwSt.)   398,- €
Basislizenz (120                          Tage Präsenz)                             + Zertifizierung
LE)                                       398,- €                                   99,- € (+MwSt.)
                                          (Mehrwertsteuerfrei)

Personen ohne      Fitnesstrainer-B-      EMS-Trainer (2          99,- € (+MwSt.)   1.198,- € (B-Lizenz)
Basislizenz        Lizenz (4 Tage         Tage Präsenz)                               398,- € (EMS)
                   Präsenz):              398,- €                                   1.596,- € (Summe)
                   1.198,- €              (Mehrwertsteuerfrei)                        239,40 € (Rabatt)
                   (Mehrwertsteuerfrei)                                             1.356,60 € (Preis)
                                                                                    + Zertifizierung
                                                                                    99,- € (+MwSt.)
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www.dssv.de   - 24 -
Individuelle Beratung der BSA-Akademie

Service-Center der                     Vielen Dank für Ihre
BSA-Akademie                           Aufmerksamkeit!

• Tel:
  0681/6855-143

• E-Mail:
  servicecenter@bsa-akademie.de
                                        Thomas Lörscher
                                        Leiter Service-Center der BSA-Akademie
                                  www.dssv.de                                    - 25 -
Neu: Während Kurzarbeit Basisqualifikation kostenlos möglich
                – bis zu 100 % förderbar!

             Thomas Lörscher
             Leiter Service-Center der BSA-Akademie

                                                               - 26 -
Mitarbeiter weiterbilden – mit bis zu 100 % Förderung
• Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes sichern
• Betriebe, die ihre Beschäftigten in Kurzarbeit weiterbilden, erhalten zusätzliche Unterstützung

                                                  www.dssv.de                                       - 27 -
Folgende BSA-Lehrgänge werden gefördert
• Fitnesstrainer/in-B-Lizenz
  => Basisqualifikation für die Fachkunde EMF
• Fitnesstrainer/in-A-Lizenz
• NEU: Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training
• Fitnessfachwirt/in
• Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung

Wichtiger Hinweis:
- Die Fitnesstrainer/in-B-Lizenz ist in allen anderen Lehrgängen als Baustein enthalten.
- Über die Förderung (bis zu 100%!) ist ein höherwertiger Abschluss möglich
- Bis hin zu Fachwirt (Qualifikation auf „Meister-Niveau“)
   - Möglichkeit einer zusätzliche IHK-Prüfung
                                                  www.dssv.de                              - 28 -
Infos zur Förderung während der Kurzarbeit
• Beginn: Der Lehrgang
   – muss nur während der Kurzarbeit begonnen werden und kann auch danach beendet werden
   – BSA-Lehrgänge sind Fernlehrgänge und beginnen direkt mit der Anmeldung!

• Beantragung: Das Unternehmen muss die Förderung mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären

• Sammelantrag: Das Unternehmen kann einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter stellen

Weitere Infos und Downloads unter:

        https://www.bsa-akademie.de/lehrgangsinfos/foerderung-in-kurzarbeit.html

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Bei Fragen bzgl. Förderung

Service-Center der                     Vielen Dank für Ihre
BSA-Akademie                           Aufmerksamkeit!

• Tel:
  0681/6855-143

• E-Mail:
  servicecenter@bsa-akademie.de
                                        Thomas Lörscher
                                        Leiter Service-Center der BSA-Akademie
                                  www.dssv.de                                    - 30 -
Studio- und Hygienezertifizierung
Positionierung als Qualitätsanbieter

  Roman Baquet
  Begutachter der BSA-Zert

                     www.dssv.de       - 31 -
Strahlenschutzverordnung vs. Studiozertifizierung
                    NiSV                              DIN EN 17229 + DIN 33961

 - gesetzliche Vorgabe, ohne Mitwirken der         - Normen wurde von der Branche
   Branche                                           entwickelt
 - Verordnung „muss“ von jedem EMS                 - Zertifizierung „kann“ von EMS Anbietern
   Anbieter umgesetzt werden                         umgesetzt werden

Hinweis: Die Studiozertifizierung dient aktuell nicht als Nachweis zur Erfüllung der NiSV

                                               www.dssv.de                                  - 32 -
Studiozertifizierung „ZertFit“

            www.dssv.de          - 33 -
Vorteile eine Studiozertifizierung
                                                             ©BSA/DHfPG

• Qualitätssiegel als Positionierungsmerkmal

• Erhöhung der Marketingwirkung

• Verkaufsargument

• Kompetenznachweis

• Risikoabsicherung durch Rechtssicherheit

• Sicherheit für Belegschaft und Kunden im Notfall

• Vermeidung weiterer Marktregulierungen durch den Gesetzgeber

                                               www.dssv.de                - 34 -
DIN EN 17229 und DIN 33961 – Teil 5
Operative und betriebliche Anforderungen (DIN EN 17229)
   • Basisleistungen
   • Sicherheitstechnische Anforderungen
   • Notfallmanagement (Erste-Hilfe / Brandschutz / AED)
Anforderungen an das EMS-Training ( DIN 33961 – Teil 5)
   • Trainingsgeräte
   • Ausstattung
   • Personalanforderungen
   • Eingangsbefragung/Anamnese (z. B. Abfrage von Kontraindikationen)
   • Allgemeines zum Training (z. B. Betreuungsdichte)
   • Trainingsdurchführung

                                          www.dssv.de                    - 35 -
Infos zu „ZertFit“
Ablauf einer Studiozertifizierung „ZertFit“
• Angebot über www.bsa-zert.de (unverbindlich)
• Vertragsabschluss (unbefristet – monatlich kündbar)
• Checklisten und Mustervorlagen
• digitale Übermittlung der Unterlagen (persönliche Cloud)
• Überprüfung der Normkonformität (Dokumentenprüfung / ggf. Remote-Audit)
• Qualitätsbestätigung durch ein „ZertFit“-Zertifikat und Zertifizierungslogo
• Jährliche Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen (Dokumentenprüfung / ggf.
  Videotelefonat)

                                              www.dssv.de                              - 36 -
Kosten einer Studiozertifizierung „ZertFit“
39,95 EUR monatlich (netto)
   • DIN EN 17229 und DIN 33961 – Teil 5 (EMS)
   • EIN Preis – ZWEI Zertifikate

Leistungen :
    • Erstzertifizierung
    • Jährliche Überwachung
    • Zertifikat „ZertFit“ in Format A3 und A4 (DIN EN 17229 und DIN 33961)
    • „ZertFit“-Logo in digitaler Form
    • Hochwertiges „ZertFit“-Schild
    • Erklärungsvideo mit eigenem Logo

                                            www.dssv.de                       - 37 -
Hygienezertifizierung

         www.dssv.de    - 38 -
Hygienezertifizierung
- Zertifizierungsprogramm für Dienstleistungsbetriebe

- optimale Ergänzung zur Studiozertifizierung

- Schaffung und Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen

- neutrale & unabhängige Bestätigung der Hygienequalität

- Vertrauen schaffen bei Mitgliedern und Interessenten

- Hygienesiegel werbewirksam einsetzen

- Hygiene als wichtiger Faktor (Kundenumfrage DSSV)

                                            www.dssv.de               - 39 -
Hygienenorm – das Herzstück der Hygienezertifizierung

- von der BSA-Zert entwickelt

- Basis für ein ganzheitliches Hygienekonzept im Betrieb

- Handlungsanleitung für zielgerichtete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und deren
  Dokumentation

- Positive Beeinflussung des Hygieneverhaltens von Mitarbeiter und Kunden

Hinweis: Hygienenorm ersetzt nicht gesetzliche Forderung

                                             www.dssv.de                              - 40 -
Inhalte der Hygienenorm
-   Grundsätze der Reinigung und Desinfektion
-   Umgang mit Reinigungs- u. Desinfektionsmittel
-   Betriebshygiene
-   Personalhygiene
-   Kundenhygiene
-   Sicherheitsaspekte
-   Dokumentation
-   Schulung des Personals
-   ggf. Hygiene im Umgang mit Wäsche u. Speisen

                         www.bsa-zert.de/hygiene
                        Kurzübersicht „Hygienenorm“ unter Download
                                              www.dssv.de            - 41 -
Hygienebeauftragte/r (BSA)
- Ernennung einer für die Hygiene beauftragten Person im Betrieb

- Zertifikat „Hygienebeauftragte/r (BSA)“ – online bei der BSA-Akademie

- oder gleichwertige Qualifikation

- bereitet auf die Hygienezertifizierung vor

                                               www.dssv.de                - 42 -
Zertifizierung – eine Investition die sich lohnt
                                                  „Hygienebeauftragte/r (BSA)“
BSA-Zert Hygienezertifizierung
                                                     99,00 EUR einmalig (netto)
  29,90 EUR monatlich (netto)                     Online-Lernmodul mit Online Test
Gebühr ohne Studiozertifizierung
                                                     69,00 EUR einmalig (netto)
  10,00 EUR monatlich (netto)                         Fortbildung nach 5 Jahre
  Gebühr in Kombination mit
      Studiozertifizierung

Preisbeispiele und weitere Infos:                          Mehr Infos:
   www.bsa-zert.de/hygiene                         www.bsa-akademie.de/hygiene

                                    www.dssv.de                                      - 43 -
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BSA-Zert               Vielen Dank für Ihre
                       Aufmerksamkeit!
• Tel:
  0681/6855-330
                       Roman Baquet
                       Begutachter der BSA-Zert
• E-Mail:
  info@bsa-zert.de

                     www.dssv.de                  - 44 -
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