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Die Strahlenschutzverordnung (NiSV): Warum ist EMS-Training davon betroffen? Was fordert die Verordnung Florian Kündgen Stellvertretender Geschäftsführer DSSV -2-
Überblick EMS Markt • Wachsendes Marktsegment • Über 1.300 reine EMS-Studios • Mehr als 175.000 Mitglieder • Mehr als 2.000 weitere Anwendungsfälle, Beispiele: – Shop-in-Shop Lösungen – Personal Trainer – Physiotherapeuten • Starke Präsenz von Filialsystemen, Franchise- und Lizenzverbünden • Fokus auf persönlicher Dienstleistung/Betreuung Stand 31.12.2019 (aktuelle Zahlen befinden sich derzeit in der Auswertung) www.dssv.de -3-
Die Strahlenschutzverordnung Gesetzliche Regelung für den EMS Markt • Die Strahlenschutzverordnung besteht schon lange – EMS wurde nur neu mit aufgenommen! • Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzverordnung) Beschluss vom 29. November 2018 • Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung: 31. Dezember 2018 • Für die EMS-Branche ist Artikel 4 der Strahlenschutzverordnung von Bedeutung: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) • Inkrafttreten der NiSV: 31. Dezember 2020 • Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation (EMF-Fachkundenachweis) – Inkrafttreten Artikel 4, § 4 (Fachkunde): 31. Dezember 2021 www.dssv.de -4-
Anwendungsbereich der NiSV • Die Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu – kosmetischen oder – sonstigen nichtmedizinischen Zwecken – gewerblich – oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden www.dssv.de -5-
Warum fällt EMS-Training unter die NiSV? • EMS ist in der Verordnung eindeutig benannt • EMS liegt über den in der Anlage 1 der Verordnung genannten Grenzwerten Ergänzende Erklärung aus der Empfehlung der Strahlenschutzkommission: • Beim EMS-Training müssen Grenzwerte überschritten werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen. Deshalb: – Anwendung nur in kontrollierbarem, gewerblichem Umfeld mit weiteren Auflage – gelten zusätzliche Dokumentationspflichten – ist der Nachweis der Qualifikation der Trainer verpflichtend (ab 31.12.2021) – droht ein Verbot von EMS-Training im privaten Bereich (Empfehlung der Strahlenschutzkommission) www.dssv.de -6-
Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020 • Meldepflicht – Bei der zuständigen Behörde – 2 Wochen vor Inbetriebnahme – Für Anlagen die am 31.12.2020 schon bestanden haben: Meldepflicht bis 31. März 2021 – Hinweis: Aktiv Kontakt mit der Behörde aufnehmen • Nachweis über Einweisung in sachgerechte Handhabung – Erfolgt durch den Gerätehersteller – Hinweis: Auch Betreiber oder andere Personen können das durchführen, wenn Sie vorher eine Einweisung durch der Hersteller erhalten haben! • Nachweis über ordnungsgemäße Installation der Anlage – Erfolgt durch den Gerätehersteller www.dssv.de -7-
Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020 • Beratung und Aufklärung VOR der (ersten) Anwendung über – die Anwendung und ihre Wirkungen – gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen – mögliche Alternativen – Die individuelle Situation – Die mögliche Notwendigkeit einer vorherigen, fachlichen Abklärung Diese Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden Für DSSV Mitglieder: Vorlage im Downloadbereich www.dssv.de -8-
Was fordert die NiSV schon heute? Seit 31.12.2020 • Dokumentation der Anwendung – Prüfung der Funktionsfähigkeit des EMS-Systems vor jedem Training – Aufzeichnung jedes durchgeführten Trainings mit Einstellungen und Intensitäten – Erfassung von aufgetretenen Vorkommnissen, Funktionsstörungen und/oder Nebenwirkungen – Einverständnis der Person zur Anwendung Idealerweise sollte dies durch eine Softwarelösung erfolgen. Jede Anwendung muss dokumentiert werden! Klären Sie direkt mit ihrem Gerätehersteller, ob dies möglich ist! www.dssv.de -9-
Was fordert die NiSV zukünftig? Ab 31.12.2021 • Qualifikation der Mitarbeiter: Fachkunde EMF § 4 (Fachkunde), Abs. 1 NiSV: „Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde […] verfügt. […] Die Fachkunde soll dazu befähigen, das Behandlungsverfahren sicher anzuwenden, mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden und unvermeidliche Risiken sachgerecht zu minimieren.“ § 4 (Fachkunde), Abs. 3 NiSV: „Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu ist mindestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.“ Schulungen werden durch die BSA-Akademie angeboten www.dssv.de - 10 -
Was fordert die NiSV? - Zusammenfassung Bestehende Forderungen seit 31.12.2020 Neue Forderungen ab 31.12.2021 • Meldepflicht (31. März 2021) • Qualifikation aller Mitarbeiter Aktiv Kontakt zur Behörde aufnehmen • Nachweis über die Einweisung in die – Basisqualifikation sachgerechte Handhabung – EMS-Lehrgang • Nachweis über die ordnungsgemäße – Fachkunde EMF Installation der Anlage • Beratung und Aufklärung vor der Anwendung Hinweis: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die (schriftlich dokumentieren) notwendigen Termine, da alle Mitarbeiter die • Dokumentation der Anwendung mit EMS-Geräten arbeiten bis zum 31.12.2021 Kontakt zum Gerätehersteller aufnehmen! die Fachkunde EMF vorweisen müssen! www.dssv.de - 11 -
Fachkunde EMF – Lösungen für alle Mitarbeiter! Thomas Lörscher Leiter Service-Center der BSA-Akademie - 12 -
Fachkunde EMF - Was fordert die NiSV ab 31.12.2021? Qualifikation der Mitarbeiter: Fachkunde EMF § 4 (Fachkunde), Abs. 1 NiSV: „Der Betreiber einer Anlage muss sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, über die erforderliche Fachkunde […] verfügt. […] Die Fachkunde soll dazu befähigen, das Behandlungsverfahren sicher anzuwenden, mit der Anwendung verbundene Risiken zu vermeiden und unvermeidliche Risiken sachgerecht zu minimieren.“ § 4 (Fachkunde), Abs. 3 NiSV: „Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Sie ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierzu ist mindestens alle fünf Jahre eine Teilnahme an Fortbildungen erforderlich.“ Schulungen werden durch die BSA-Akademie angeboten www.dssv.de - 13 -
Erläuterungen zur Fachkunde Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fachkundemodul „EMF zur Stimulation“: Nachweis einer Lizenz als Übungsleiter/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 LE oder mindestens einer C-Lizenz als Trainer/in mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung. Wichtig: Ohne grundlegende Trainer-/Übungsleiterqualifikation (mind. 120 LE) sind die Zulassungsvoraussetzungen für eine Schulung zum Erwerb der Fachkunde „EMF zur Stimulation“ nicht erfüllt. Eine entsprechende Lizenz wird von der BSA-Akademie angeboten Ausnahme (§ 7, Abs.3 NiSV): Die erforderliche Fachkunde…. kann darüber hinaus durch eine Ausbildung nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie erworben werden. www.dssv.de - 14 -
Fachkunde EMF – Die 3 Bausteine EMS- Fachkunde Basislizenz Trainer EMF www.dssv.de - 15 -
Lösungen für alle Mitarbeiter • Basislizenz – Vorhanden – Nicht vorhanden – Sonderregelung für Physiotherapeuten • EMS-Trainer: – Muss den Vorgaben der NiSV entsprechen – Alle Mitarbeiter müssen neu geschult werden, da ältere Lehrgänge die Anforderungen in der Regel nicht erfüllen • Sonderregelungen für – Studierende der DHfPG – Zukünftige Studierende der DHfPG – Absolventen der DHfPG www.dssv.de - 16 -
Basislizenz für die EMF-Fachkunde • Bei vorhandenen Trainerlehrgängen prüft die BSA-Akademie, ob die Voraussetzungen (120 Lerneinheiten) gegeben sind. • Ohne Basislizenz oder einer vergleichbaren Qualifikation ist das Erreichen der EMF-Fachkunde nicht möglich! • Empfohlener Lehrgang der BSA-Akademie für Mitarbeiter die keine Basislizenz haben: - Fitnesstrainer-B-Lizenz - Fernlehrgang mit 4 Tagen Präsenzphase - Staatlich geprüft und zugelassen (ZFU) - Bundesweite Studienzentren - Preis: 1.198,- Euro (Mehrwertsteuerfrei) www.dssv.de - 17 -
Sonderregelung für Studierende der DHfPG • Absolventen und Studierende der DHfPG müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: – Folgende zwei Module müssen im Studium absolviert sein • Medizinische Grundlagen • Trainingslehre I – Personen müssen in einem EMS-Betrieb arbeiten und über Praxiserfahrung in der EMS- Anwendung verfügen => Anforderungen der Basislizenz sind abgedeckt • Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Studierende und Absolventen den BSA-Lehrgang „EMS-Trainer“ komplett kostenfrei www.dssv.de - 18 -
Info für Studiobetreiber: Neue Studierende an der DHfPG Neue Studierende die im Jahr 2021 beginnen: Sollten die beiden Studienmodule (Medizinische Grundlagen und Trainingslehre I) sowie der BSA-Lehrgang EMS-Trainer nicht mehr vor dem 31.12.2021 absolviert werden können: • Sonderregelung • Die Studierenden können direkt ab Immatrikulation - eine Fitnesstrainer-B-Lizenz (Online) absolvieren - den BSA-Lehrgang „EMS-Trainer“ absolvieren - die Prüfung der BSA-Zert absolvieren • Sie erhalten somit den Nachweis der Fachkunde EMF sehr schnell und sind dann direkt im Studio auch als Trainer einsetzbar • Preis: Kostenfrei! Studierende muss im Anschluss mind. 6 Monate immatrikuliert sein (Rückzahlungsvereinbarung) www.dssv.de - 19 -
EMS-Qualifikation gemäß NiSV • Bisherige Lehrgänge und Schulungen erfüllen i.d.R. nicht die Anforderungen der NiSV! • Das bedeutet: Alle Mitarbeiter müssen neu geschult werden (bis 31.12.2021) • Produktschulungen/Systemschulungen reichen nicht aus • Der Erwerb der Fachkunde ist möglich - über spezifische Schulungen durch anerkannte Ausbildungsinstitute - deren Curricula dem Rahmenlehrplan gemäß NiSV entsprechen • Lösung: Lehrgang der BSA-Akademie - EMS-Trainer - Fernlehrgang mit 2 Tagen Präsenzphase - Staatlich geprüft und zugelassen - Preis: 398,- Euro (Mehrwertsteuerfrei) www.dssv.de - 20 -
EMF- Fachkundenachweis Wer stellt den EMF-Fachkundenachweis aus? • Der EMF-Fachkundenachweis kann nicht durch den Schulungsträger der EMS-Qualifikation ausgestellt werden! • Regionales Amt - Jeder Mitarbeiter muss das bei seinem zuständigen Amt beantragen - Zuständigkeiten sind noch nicht geklärt - Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten, Bürokratie) sind noch nicht geklärt • Personenzertifizierung - Voraussetzung: Akkreditierte Zertifizierungsstelle - Kann den EMF-Fachkundenachweis direkt ausstellen www.dssv.de - 21 -
Lösung: EMF-Fachkundenachweis über die BSA-Zert BSA-Zert wird Zertifizierungsstelle für EMF-Fachkundenachweis • Unabhängige Zertifizierungsstelle • Erfahrung seit 2012 • Bisher UVSV Personenzertifizierungen (Solarien) • Antrag auf Akkreditierung für den EMF-Fachkundenachweis ist bereits gestellt Vorteile • EMF-Fachkundenachweis wird von der BSA-Zert ausgestellt und ist bundesweit gültig • Einheitliche Vorgehensweise für alle Teilnehmer • Einfache und transparente Abwicklung • Prüfung der BSA-Zert erfolgt direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang in Form einer schriftlichen Prüfung (gleicher Tag) Preis: Komplette Zertifizierung für 99,- Euro (zzgl. MwSt) www.dssv.de - 22 -
Die Lösungen im Überblick (inkl. Kosten) Basislizenz EMS-Trainer (2 T.) Zertifizierung Summe BSA-Akademie Fachkunde EMF BSA-Zert DHfPG Über das Studium 99,- € (+MwSt.) Zertifizierung Studierende/ abgedeckt Kostenfrei! 99,- € (+MwSt.) Absolventen Personen mit Vorhanden EMS-Trainer (2 99,- € (+MwSt.) 398,- € Basislizenz (120 Tage Präsenz) + Zertifizierung LE) 398,- € 99,- € (+MwSt.) (Mehrwertsteuerfrei) Personen ohne Fitnesstrainer-B- EMS-Trainer (2 99,- € (+MwSt.) 1.198,- € (B-Lizenz) Basislizenz Lizenz (4 Tage Tage Präsenz) 398,- € (EMS) Präsenz): 398,- € 1.596,- € (Summe) 1.198,- € (Mehrwertsteuerfrei) 239,40 € (Rabatt) (Mehrwertsteuerfrei) 1.356,60 € (Preis) + Zertifizierung 99,- € (+MwSt.) www.dssv.de - 23 -
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Individuelle Beratung der BSA-Akademie Service-Center der Vielen Dank für Ihre BSA-Akademie Aufmerksamkeit! • Tel: 0681/6855-143 • E-Mail: servicecenter@bsa-akademie.de Thomas Lörscher Leiter Service-Center der BSA-Akademie www.dssv.de - 25 -
Neu: Während Kurzarbeit Basisqualifikation kostenlos möglich – bis zu 100 % förderbar! Thomas Lörscher Leiter Service-Center der BSA-Akademie - 26 -
Mitarbeiter weiterbilden – mit bis zu 100 % Förderung • Förderung von bis zu 100 % der Lehrgangskosten und des Arbeitsentgeltes sichern • Betriebe, die ihre Beschäftigten in Kurzarbeit weiterbilden, erhalten zusätzliche Unterstützung www.dssv.de - 27 -
Folgende BSA-Lehrgänge werden gefördert • Fitnesstrainer/in-B-Lizenz => Basisqualifikation für die Fachkunde EMF • Fitnesstrainer/in-A-Lizenz • NEU: Trainer/in-A-Lizenz Kraft- und Functional Training • Fitnessfachwirt/in • Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung Wichtiger Hinweis: - Die Fitnesstrainer/in-B-Lizenz ist in allen anderen Lehrgängen als Baustein enthalten. - Über die Förderung (bis zu 100%!) ist ein höherwertiger Abschluss möglich - Bis hin zu Fachwirt (Qualifikation auf „Meister-Niveau“) - Möglichkeit einer zusätzliche IHK-Prüfung www.dssv.de - 28 -
Infos zur Förderung während der Kurzarbeit • Beginn: Der Lehrgang – muss nur während der Kurzarbeit begonnen werden und kann auch danach beendet werden – BSA-Lehrgänge sind Fernlehrgänge und beginnen direkt mit der Anmeldung! • Beantragung: Das Unternehmen muss die Förderung mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären • Sammelantrag: Das Unternehmen kann einen Sammelantrag für mehrere Mitarbeiter stellen Weitere Infos und Downloads unter: https://www.bsa-akademie.de/lehrgangsinfos/foerderung-in-kurzarbeit.html www.dssv.de - 29 -
Bei Fragen bzgl. Förderung Service-Center der Vielen Dank für Ihre BSA-Akademie Aufmerksamkeit! • Tel: 0681/6855-143 • E-Mail: servicecenter@bsa-akademie.de Thomas Lörscher Leiter Service-Center der BSA-Akademie www.dssv.de - 30 -
Studio- und Hygienezertifizierung Positionierung als Qualitätsanbieter Roman Baquet Begutachter der BSA-Zert www.dssv.de - 31 -
Strahlenschutzverordnung vs. Studiozertifizierung NiSV DIN EN 17229 + DIN 33961 - gesetzliche Vorgabe, ohne Mitwirken der - Normen wurde von der Branche Branche entwickelt - Verordnung „muss“ von jedem EMS - Zertifizierung „kann“ von EMS Anbietern Anbieter umgesetzt werden umgesetzt werden Hinweis: Die Studiozertifizierung dient aktuell nicht als Nachweis zur Erfüllung der NiSV www.dssv.de - 32 -
Studiozertifizierung „ZertFit“ www.dssv.de - 33 -
Vorteile eine Studiozertifizierung ©BSA/DHfPG • Qualitätssiegel als Positionierungsmerkmal • Erhöhung der Marketingwirkung • Verkaufsargument • Kompetenznachweis • Risikoabsicherung durch Rechtssicherheit • Sicherheit für Belegschaft und Kunden im Notfall • Vermeidung weiterer Marktregulierungen durch den Gesetzgeber www.dssv.de - 34 -
DIN EN 17229 und DIN 33961 – Teil 5 Operative und betriebliche Anforderungen (DIN EN 17229) • Basisleistungen • Sicherheitstechnische Anforderungen • Notfallmanagement (Erste-Hilfe / Brandschutz / AED) Anforderungen an das EMS-Training ( DIN 33961 – Teil 5) • Trainingsgeräte • Ausstattung • Personalanforderungen • Eingangsbefragung/Anamnese (z. B. Abfrage von Kontraindikationen) • Allgemeines zum Training (z. B. Betreuungsdichte) • Trainingsdurchführung www.dssv.de - 35 -
Infos zu „ZertFit“ Ablauf einer Studiozertifizierung „ZertFit“ • Angebot über www.bsa-zert.de (unverbindlich) • Vertragsabschluss (unbefristet – monatlich kündbar) • Checklisten und Mustervorlagen • digitale Übermittlung der Unterlagen (persönliche Cloud) • Überprüfung der Normkonformität (Dokumentenprüfung / ggf. Remote-Audit) • Qualitätsbestätigung durch ein „ZertFit“-Zertifikat und Zertifizierungslogo • Jährliche Überprüfung der Zertifizierungsvoraussetzungen (Dokumentenprüfung / ggf. Videotelefonat) www.dssv.de - 36 -
Kosten einer Studiozertifizierung „ZertFit“ 39,95 EUR monatlich (netto) • DIN EN 17229 und DIN 33961 – Teil 5 (EMS) • EIN Preis – ZWEI Zertifikate Leistungen : • Erstzertifizierung • Jährliche Überwachung • Zertifikat „ZertFit“ in Format A3 und A4 (DIN EN 17229 und DIN 33961) • „ZertFit“-Logo in digitaler Form • Hochwertiges „ZertFit“-Schild • Erklärungsvideo mit eigenem Logo www.dssv.de - 37 -
Hygienezertifizierung www.dssv.de - 38 -
Hygienezertifizierung - Zertifizierungsprogramm für Dienstleistungsbetriebe - optimale Ergänzung zur Studiozertifizierung - Schaffung und Einhaltung von hygienisch einwandfreien Bedingungen - neutrale & unabhängige Bestätigung der Hygienequalität - Vertrauen schaffen bei Mitgliedern und Interessenten - Hygienesiegel werbewirksam einsetzen - Hygiene als wichtiger Faktor (Kundenumfrage DSSV) www.dssv.de - 39 -
Hygienenorm – das Herzstück der Hygienezertifizierung - von der BSA-Zert entwickelt - Basis für ein ganzheitliches Hygienekonzept im Betrieb - Handlungsanleitung für zielgerichtete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen und deren Dokumentation - Positive Beeinflussung des Hygieneverhaltens von Mitarbeiter und Kunden Hinweis: Hygienenorm ersetzt nicht gesetzliche Forderung www.dssv.de - 40 -
Inhalte der Hygienenorm - Grundsätze der Reinigung und Desinfektion - Umgang mit Reinigungs- u. Desinfektionsmittel - Betriebshygiene - Personalhygiene - Kundenhygiene - Sicherheitsaspekte - Dokumentation - Schulung des Personals - ggf. Hygiene im Umgang mit Wäsche u. Speisen www.bsa-zert.de/hygiene Kurzübersicht „Hygienenorm“ unter Download www.dssv.de - 41 -
Hygienebeauftragte/r (BSA) - Ernennung einer für die Hygiene beauftragten Person im Betrieb - Zertifikat „Hygienebeauftragte/r (BSA)“ – online bei der BSA-Akademie - oder gleichwertige Qualifikation - bereitet auf die Hygienezertifizierung vor www.dssv.de - 42 -
Zertifizierung – eine Investition die sich lohnt „Hygienebeauftragte/r (BSA)“ BSA-Zert Hygienezertifizierung 99,00 EUR einmalig (netto) 29,90 EUR monatlich (netto) Online-Lernmodul mit Online Test Gebühr ohne Studiozertifizierung 69,00 EUR einmalig (netto) 10,00 EUR monatlich (netto) Fortbildung nach 5 Jahre Gebühr in Kombination mit Studiozertifizierung Preisbeispiele und weitere Infos: Mehr Infos: www.bsa-zert.de/hygiene www.bsa-akademie.de/hygiene www.dssv.de - 43 -
Haben Sie Fragen? BSA-Zert Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! • Tel: 0681/6855-330 Roman Baquet Begutachter der BSA-Zert • E-Mail: info@bsa-zert.de www.dssv.de - 44 -
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