Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa

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Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa
Die SEPA-Basis-Lastschrift

für Geldeinzüge
in ganz Europa
Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa
ist erschienen in der Reihe „Fit für SEPA mit der Bank 1 Saar“ als
dritte von insgesamt vier Broschüren. Dieser dritte Band beinhaltet
Details zur SEPA-Basis-Lastschrift.

Als weitere Bände sind erschienen:

§     Band 1: „SEPA auf einen Blick“ gibt einen Überblick über den
      einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro
      Payments Area).

§     Band 2: „SEPA-Lastschrift: Geldbeträge Europaweit einziehen“
      gibt einen Überblick über die beiden Lastschriftverfahren
      SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrit.

§     Band 4: „Die SEPA-Firmen-Lastschrift für Geldeinzüge bei
      Unternehmenskunden in ganz Europa“ beinhaltet Details zur
      SEPA-Firmen-Lastschrift.

Darüber hinaus stehen für gewerbliche Kunden sowie für Vereine
Checklisten mit nützlichen Hinweisen zu einem möglichen Hand-
lungsbedarf bei der SEPA-Umstellung zur Verfügung.

Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt.
Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
bereitgestellten Inhalte.

Stand: Januar 2015
© Bank 1 Saar eG, Saarbrücken
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informatio-
nen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zusammengestellt. Für
weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an ihren Berater.

Inhaltsübersicht:

(1) Allgemeines
(2) Die Gläubiger-Identifikationsnummer
(3) Das SEPA-Lastschrift-Mandat
(4) Die Mandatsreferenz
(5) Fest definiertes Fälligkeitsdatum
(6) Vorab-Informationspflicht
(7) Vorab-Einreichungsfristen
(8) Erstattungsfristen
(9) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften
(10) Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-Lastschrift-Mandate
(11) Anlage 2: Muster eines Umwidmungsschreibens
(12) Anlage 3: SEPA-Teilnehmerländer

1. Allgemeines
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core
– abgekürzt: SDD Core) können Sie problemlos Geldeinzüge in Eu-
ro sowohl im Inland als auch aus allen anderen SEPA-
Teilnehmerländern tätigen.
Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.
Voraussetzungen zur Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
sind:

§   Abschluss einer Vereinbarung mit der Bank 1 Saar zum
    Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
§   Erteilung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer durch die
    Deutsche Bundesbank (siehe unten)
§   Vereinbarung eines SEPA-Lastschrift-Mandats

2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine per-
sönliche Kennung zur Identifizierung im SEPA-Lastschriftverfahren.
Die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier)
wird nur von der Deutschen Bundesbank – und zwar ausschließlich
elektronisch – vergeben. Die entsprechende Web-Seite lautet:
www.glaeubiger-id.bundesbank.de

3. Das SEPA-Lastschrift-Mandat
Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist eine besondere schriftliche Ver-
einbarung zwischen Zahlungspflichtigem (bzw. Kontoinhaber, sofern
dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) und Zahlungsempfänger.
Es dient als rechtliche Grundlage für den Geldeinzug per SEPA-
Lastschrift. In dieser Vereinbarung wird der Zahlungsempfänger er-
mächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen
(Kontoinhaber) einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zah-
lungspflichtigen (Kontoinhaber) zur Einlösung der Lastschrift ange-
wiesen. Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt – aber der
Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschrift-Mandats
ist im folgenden Wortlaut anzugeben: „Ich ermächtige (Wir ermäch-
tigen) [Zahlungsempfänger], Zahlungen von meinem (unserem)
Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (wei-
sen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Zahlungsempfänger] auf
mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, begin-
nend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Be-
trages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kredit-
institut vereinbarten Bedingungen.“
Der Mandatstext muss stets in der Amtssprache des Wohnsitzlan-
des des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verfasst sein. Sofern
der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht mit Gewissheit die Man-
datssprache verstehen kann, ist der Mandatstext zusätzlich in engli-
scher Sprache anzugeben.

Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten
sein:

§   Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-Länder-
    Code reicht nicht aus) und Gläubiger-Identifikationsnummer des
    Zahlungsempfängers (siehe oben).
§   Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder ei-
    ne einmalige Zahlung gegeben wird.
§   Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-Länder-
    Code reicht nicht aus), Kontoverbindung (IBAN und BIC) und
    Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des
    Kontoinhabers.
§   Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsrefe-
    renz (siehe unten).

Das SEPA-Lastschrift-Mandat gilt grundsätzlich unbefristet bis zum
Widerruf durch den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber). Wird aller-
dings binnen 36 Monaten seit dem letzten Lastschrifteinzug keine
Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt das
Mandat. Sofern nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge durchge-
führt werden sollen, muss der Zahlungsempfänger ein neues Last-
schriftmandat vom Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einholen.
Das SEPA-Lastschrift-Mandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungs-
empfänger. Dort muss das Mandat inklusive aller eventuellen Ände-
rungen mindestens 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug
im Original aufbewahrt werden.

Unser Tipp:
Vor der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 erteilte Einzugsermäch-
tigungen können künftig auch als SEPA-Lastschrift-Mandate heran-
gezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einzugser-
mächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form –
mit Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des
Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) – vorliegt.
WICHTIG: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss
der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) in jedem Fall rechtzeitig über
den Wechsel des Einzugsverfahrens informiert werden. Gleichzeitig
müssen ihm die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsemp-
fängers (s. o.) sowie die Mandatsreferenz (s. u.) zur betreffenden
Zahlung mitgeteilt werden. Des Weiteren ist in dieser Mitteilung ein
konkretes Datum anzugeben, ab wann der Verfahrenswechsel gilt.
(Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrenswech-
sels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA-
Basis-Lastschrift im Format TT.MM.JJJJ anzugeben. Eine Angabe
wie beispielsweise „im Juli 2014“ ist nicht zulässig.) Die erste SEPA-
Lastschrift muss hierbei explizit als sog. „First“ (Erst-Lastschrift) ge-
kennzeichnet werden.

Ihr Berater sagt Ihnen gerne, worauf Sie bei der Information an Ihre
Kunden achten sollten.
4. Die Mandatsreferenz
Jedes SEPA-Lastschrift-Mandat erhält eine individuelle Mandatsre-
ferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger vorgegeben und umfasst
bis zu 35 alphanumerische Stellen. Die Mandatsreferenz wird bei
allen Lastschrifteinzügen angegeben, welche auf Grundlage des be-
treffenden Mandats durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Gläu-
biger-Identifikationsnummer (siehe oben) des Zahlungsempfängers
wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Mandatsreferenz
kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahlungspflichtigen (Kon-
toinhaber) nachträglich, jedoch vor dem ersten Lastschrifteinzug,
bekannt gegeben werden.

5. Fest definiertes Fälligkeitsdatum
Ein besonderer Vorteil bei SEPA-Lastschriften ist die Vereinbarung
eines festen Fälligkeitstermins (sog. Due Day). Dieser wird dem
Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vom Zahlungsempfänger im Vor-
feld des Einzugs mitgeteilt. Der Zahlungsempfänger muss SEPA-
Lastschriften zum Einzug bei seiner Bank so einreichen, dass diese
rechtzeitig dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
übermittelt werden können.

Unser Tipp:
Mit Einführung eines festen Fälligkeitstermins bei der SEPA-
Lastschrift können Sie als Zahlungsempfänger Ihr Liquiditätsma-
nagement sowie Ihre Zahlungsströme Tag genau steuern.
6. Vorab-Informationspflicht
Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift
muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen (Kontoinha-
ber) eine Vorab-Anzeige (Pre-Notification) zukommen lassen. Ge-
mäß den Regelwerken zu SEPA muss diese Vorab-Anzeige min-
destens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung stattfinden.
Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungs-
empfänger und dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vereinbart
werden. Sofern für den Zahlungspflichtigen keine alternative Zah-
lungsart vorgesehen ist (beispielsweise per Überweisung), darf ein
Zeitraum von fünf Werktagen jedoch nicht unterschritten werden.
Beinhalten muss die Vorab-Anzeige den fälligen Betrag, das Fällig-
keitsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsemp-
fängers sowie die Mandatsreferenz des zugrundeliegenden SEPA-
Lastschrift-Mandats. Die Vorab-Anzeige kann beispielsweise in
Form einer Rechnung, einer Police, eines Vertrages oder eines Avi-
ses erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen in gleicher Betragshö-
he reicht eine einmalige Vorab-Information. Diese sollte einen Hin-
weis dahingehend beinhalten, dass sich, sofern der Fälligkeitstag
der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des
Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) liegt, der Fälligkeitstag der Last-
schrift-Buchung auf den nächst folgenden Geschäftstag der Bank
des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verschiebt.
7. Vorab-Einreichungsfristen
Um eine rechtzeitige Weiterleitung von Lastschriften zu gewährleis-
ten, welche von unseren Kunden bei der Bank 1 Saar zum Einzug
eingereicht werden, gelten folgende Vorab-Einreichungsfristen:

Lastschrift-Art          Frühestmöglicher       Spätester Termin
                         Termin zur             zur Einreichung
                         Einreichung            bei der Bank 1 Saar
                         bei der Bank 1 Saar    vor dem Fälligkeits-
                         vor dem Fälligkeits-   datum (Due Day)
                         datum (Due Day)
Einmalige SEPA-          45 Geschäftstage       6 Geschäftstage
Basis-Lastschrift
Erstmalige SEPA-         45 Geschäftstage       6 Geschäftstage
Basis-Lastschrift
Folge-SEPA-Basis-        45 Geschäftstage       3 Geschäftstage
Lastschrift
Euro-Eil-Lastschrift     45 Geschäftstage       2 Geschäftstage

Hierbei sind auch die Einreichungsfristen (sog. „Cut-off-Zeiten“) von
Zahlungsverkehrsbelegen bzw. -dateien gemäß dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der Bank des Zahlungsempfängers zu beach-
ten.
8. Erstattungsfristen
Sollten Sie mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-
Lastschrift nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb einer Frist
von bis zu 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung –
ohne Angabe von Gründen – die Erstattung des Lastschriftbetrags
veranlassen. Gemäß den international geltenden SEPA-Regelungen
ist ein entsprechender Wortlaut vorgegeben, den das SEPA-
Lastschrift-Mandat wie folgt beinhalten muss: „Hinweis: Ich kann
(Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belas-
tungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.“ Bei Lastschriften, die beispielsweise aufgrund eines
nicht erteilten oder gelöschten Lastschriftmandats als unautorisiert
gelten, liegt diese Widerspruchsfrist bei bis zu 13 Monaten.

9. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften
Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Lastschriften mit
Beträgen größer 12.500 Euro die geltenden Meldepflichten gemäß
Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Entsprechende Zahlungen sind
der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Meldung können wir
leider nicht für Sie übernehmen. Die Meldedaten können Sie
elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Für Fragen
zum Thema Meldepflichten (z. B. Vordrucke, Einreichungsweg, Mel-
defristen) hat die Deutsche Bundesbank ein kostenfreies Service-
telefon unter der Nummer 0800 1234-111 eingerichtet.
10.     Anlage 1: Muster verschiedener
        SEPA-Lastschrift-Mandate

10.1.   SEPA-Lastschrift-Mandat

10.2.   SEPA-Lastschrift-Mandat mit einem vom Kontoinhaber
        abweichenden Schuldner
Unser Tipp:
Muster-Übersetzungen der Mandatstexte finden Sie auf den Inter-
netseiten des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC)
unter folgenden Links:

§   http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=cor
    e_sdd_mandate_transalations

§   http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=se
    pa_b2b_dd_mandate_translations
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration.

10.1.           Muster eines
                SEPA-Lastschrift-Mandats

 SEPA-Lastschrift-Mandat

 MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland

 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234
 Mandatsreferenz: 987 543 CB2

 Zahlungsart:      ¨ Wiederkehrende Zahlung
                   ¨ Einmalige Zahlung

 Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto
 mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die
 von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsda-
 tum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unse-
 rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 _________________________________________________
 Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)

 _________________________________________________
 Straße und Hausnummer

 _________________________________________________
 Postleitzahl und Ort

 _________________________________________________
 Land

 DE__|____|____|____|____|__
 IBAN des Zahlungspflichtigen

 _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
 Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC)

 _________________________________________________
 Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration.

10.2.           Muster eines
                SEPA-Lastschrift-Mandats
                mit einem vom Kontoinhaber
                abweichenden Schuldner

 SEPA-Lastschrift-Mandat

 MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland
 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234
 Mandatsreferenz: 987 543 CB2

 Zahlungsart:      ¨ Wiederkehrende Zahlung
                   ¨ Einmalige Zahlung
 Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto
 mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die
 von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsda-
 tum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unse-
 rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
 _________________________________________________
 Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)
 _________________________________________________
 Straße und Hausnummer

 _________________________________________________
 Postleitzahl und Ort

 _________________________________________________
 Land

 DE__|____|____|____|____|__
 IBAN des Zahlungspflichtigen

 _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _
 Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC)
 _________________________________________________
 Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen

 Dieses SEPA-Lastschrift-Mandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrags/des Abonne-
 ments) mit

 ______________________________________
 Vorname und Name
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration.

11. Anlage: Muster eines
    Umwidmungsschreibens vom Einzugs-
    ermächtigungsverfahren auf das
    SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
     MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland

                                            Irgendwo, den [Datum des Umwidmungsschreibens1)]

     Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234
     Mandatsreferenz: 987543CB2

     Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf
     das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer
     Einzugsermächtigung

     Sehr geehrte Damen und Herren,

     wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die
     Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-
     Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [Datum des
     Verfahrenswechsels2)] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um.
     Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschrift-Mandat
     weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch

     - die oben genannte Mandatsreferenz und
     - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer

     gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.
     Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
     Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen:

     IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67
     BIC: CILLDEBW (Bankhaus Cillum, Bad Wiesenwald)

     Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den
     BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben,
     kontaktieren Sie uns gerne.

     Mit freundlichen Grüßen
     Ihre Muster GmbH, Irgendwo

1)
     Datum des Umwidmungsschreibens: Das Datum dieses Schreibens ist anzusehen als das
     „Unterschriftsdatum“ der in das neue SEPA-Lastschrift-Mandat umgewidmeten Einzugsermächti-
     gung. Dieses Datum ist bei Lastschrift-Einzügen auf Basis dieses neuen SEPA-Lastschrift-
     Mandats als Datum der Mandatserteilung im betreffenden Datensatz mitzugeben.
2)
     Datum des Verfahrenswechsels: Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrens-
     wechsels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA-Basis-Lastschrift im
     Format TT.MM.JJJJ anzugeben (eine Angabe wie beispielsweise „im Juli 2015“ ist nicht zuläs-
     sig.)
12. Anlage: SEPA-Teilnehmerländer

1 inkl. Französisch Guyana, Französisch Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Guardeloupe,
  Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre, Wallis und Futuna
2 inkl. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Nordirland
3 IBAN-Länge Gibraltar (GI) 23 Stellen
4 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt werden.
  Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
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