Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa
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Die SEPA-Basis-Lastschrift für Geldeinzüge in ganz Europa ist erschienen in der Reihe „Fit für SEPA mit der Bank 1 Saar“ als dritte von insgesamt vier Broschüren. Dieser dritte Band beinhaltet Details zur SEPA-Basis-Lastschrift. Als weitere Bände sind erschienen: § Band 1: „SEPA auf einen Blick“ gibt einen Überblick über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area). § Band 2: „SEPA-Lastschrift: Geldbeträge Europaweit einziehen“ gibt einen Überblick über die beiden Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrit. § Band 4: „Die SEPA-Firmen-Lastschrift für Geldeinzüge bei Unternehmenskunden in ganz Europa“ beinhaltet Details zur SEPA-Firmen-Lastschrift. Darüber hinaus stehen für gewerbliche Kunden sowie für Vereine Checklisten mit nützlichen Hinweisen zu einem möglichen Hand- lungsbedarf bei der SEPA-Umstellung zur Verfügung. Haftungsausschluss: Diese Kundeninformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Stand: Januar 2015 © Bank 1 Saar eG, Saarbrücken
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informatio- nen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zusammengestellt. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an ihren Berater. Inhaltsübersicht: (1) Allgemeines (2) Die Gläubiger-Identifikationsnummer (3) Das SEPA-Lastschrift-Mandat (4) Die Mandatsreferenz (5) Fest definiertes Fälligkeitsdatum (6) Vorab-Informationspflicht (7) Vorab-Einreichungsfristen (8) Erstattungsfristen (9) Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften (10) Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-Lastschrift-Mandate (11) Anlage 2: Muster eines Umwidmungsschreibens (12) Anlage 3: SEPA-Teilnehmerländer 1. Allgemeines Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core – abgekürzt: SDD Core) können Sie problemlos Geldeinzüge in Eu- ro sowohl im Inland als auch aus allen anderen SEPA- Teilnehmerländern tätigen.
Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Voraussetzungen zur Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sind: § Abschluss einer Vereinbarung mit der Bank 1 Saar zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens § Erteilung der sog. Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank (siehe unten) § Vereinbarung eines SEPA-Lastschrift-Mandats 2. Die Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine per- sönliche Kennung zur Identifizierung im SEPA-Lastschriftverfahren. Die sog. Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier) wird nur von der Deutschen Bundesbank – und zwar ausschließlich elektronisch – vergeben. Die entsprechende Web-Seite lautet: www.glaeubiger-id.bundesbank.de 3. Das SEPA-Lastschrift-Mandat Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist eine besondere schriftliche Ver- einbarung zwischen Zahlungspflichtigem (bzw. Kontoinhaber, sofern dieser vom Zahlungspflichtigen abweicht) und Zahlungsempfänger. Es dient als rechtliche Grundlage für den Geldeinzug per SEPA- Lastschrift. In dieser Vereinbarung wird der Zahlungsempfänger er- mächtigt, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zah- lungspflichtigen (Kontoinhaber) zur Einlösung der Lastschrift ange-
wiesen. Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt – aber der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschrift-Mandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: „Ich ermächtige (Wir ermäch- tigen) [Zahlungsempfänger], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (wei- sen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Zahlungsempfänger] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, begin- nend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Be- trages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kredit- institut vereinbarten Bedingungen.“ Der Mandatstext muss stets in der Amtssprache des Wohnsitzlan- des des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verfasst sein. Sofern der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) nicht mit Gewissheit die Man- datssprache verstehen kann, ist der Mandatstext zusätzlich in engli- scher Sprache anzugeben. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein: § Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-Länder- Code reicht nicht aus) und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (siehe oben). § Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder ei- ne einmalige Zahlung gegeben wird.
§ Name, Adresse inkl. Land (Land in Volltext – der ISO-Länder- Code reicht nicht aus), Kontoverbindung (IBAN und BIC) und Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des Kontoinhabers. § Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsrefe- renz (siehe unten). Das SEPA-Lastschrift-Mandat gilt grundsätzlich unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber). Wird aller- dings binnen 36 Monaten seit dem letzten Lastschrifteinzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt das Mandat. Sofern nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge durchge- führt werden sollen, muss der Zahlungsempfänger ein neues Last- schriftmandat vom Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) einholen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat verbleibt dauerhaft beim Zahlungs- empfänger. Dort muss das Mandat inklusive aller eventuellen Ände- rungen mindestens 14 Monate nach dem letzten Lastschrifteinzug im Original aufbewahrt werden. Unser Tipp: Vor der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 erteilte Einzugsermäch- tigungen können künftig auch als SEPA-Lastschrift-Mandate heran- gezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einzugser- mächtigung dem Zahlungsempfänger bereits in schriftlicher Form – mit Original-Unterschrift (Faksimiles o. ä. sind nicht zulässig) des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) – vorliegt.
WICHTIG: Vor dem ersten Einzug mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige (Kontoinhaber) in jedem Fall rechtzeitig über den Wechsel des Einzugsverfahrens informiert werden. Gleichzeitig müssen ihm die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsemp- fängers (s. o.) sowie die Mandatsreferenz (s. u.) zur betreffenden Zahlung mitgeteilt werden. Des Weiteren ist in dieser Mitteilung ein konkretes Datum anzugeben, ab wann der Verfahrenswechsel gilt. (Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrenswech- sels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA- Basis-Lastschrift im Format TT.MM.JJJJ anzugeben. Eine Angabe wie beispielsweise „im Juli 2014“ ist nicht zulässig.) Die erste SEPA- Lastschrift muss hierbei explizit als sog. „First“ (Erst-Lastschrift) ge- kennzeichnet werden. Ihr Berater sagt Ihnen gerne, worauf Sie bei der Information an Ihre Kunden achten sollten.
4. Die Mandatsreferenz Jedes SEPA-Lastschrift-Mandat erhält eine individuelle Mandatsre- ferenz. Sie wird vom Zahlungsempfänger vorgegeben und umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen. Die Mandatsreferenz wird bei allen Lastschrifteinzügen angegeben, welche auf Grundlage des be- treffenden Mandats durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Gläu- biger-Identifikationsnummer (siehe oben) des Zahlungsempfängers wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Mandatsreferenz kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahlungspflichtigen (Kon- toinhaber) nachträglich, jedoch vor dem ersten Lastschrifteinzug, bekannt gegeben werden. 5. Fest definiertes Fälligkeitsdatum Ein besonderer Vorteil bei SEPA-Lastschriften ist die Vereinbarung eines festen Fälligkeitstermins (sog. Due Day). Dieser wird dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vom Zahlungsempfänger im Vor- feld des Einzugs mitgeteilt. Der Zahlungsempfänger muss SEPA- Lastschriften zum Einzug bei seiner Bank so einreichen, dass diese rechtzeitig dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) übermittelt werden können. Unser Tipp: Mit Einführung eines festen Fälligkeitstermins bei der SEPA- Lastschrift können Sie als Zahlungsempfänger Ihr Liquiditätsma- nagement sowie Ihre Zahlungsströme Tag genau steuern.
6. Vorab-Informationspflicht Vor dem Einzug einer fälligen Forderung mittels SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen (Kontoinha- ber) eine Vorab-Anzeige (Pre-Notification) zukommen lassen. Ge- mäß den Regelwerken zu SEPA muss diese Vorab-Anzeige min- destens 14 Kalendertage vor der Belastungsbuchung stattfinden. Allerdings kann auch eine kürzere Frist zwischen dem Zahlungs- empfänger und dem Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) vereinbart werden. Sofern für den Zahlungspflichtigen keine alternative Zah- lungsart vorgesehen ist (beispielsweise per Überweisung), darf ein Zeitraum von fünf Werktagen jedoch nicht unterschritten werden. Beinhalten muss die Vorab-Anzeige den fälligen Betrag, das Fällig- keitsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsemp- fängers sowie die Mandatsreferenz des zugrundeliegenden SEPA- Lastschrift-Mandats. Die Vorab-Anzeige kann beispielsweise in Form einer Rechnung, einer Police, eines Vertrages oder eines Avi- ses erfolgen. Bei regelmäßigen Belastungen in gleicher Betragshö- he reicht eine einmalige Vorab-Information. Diese sollte einen Hin- weis dahingehend beinhalten, dass sich, sofern der Fälligkeitstag der Lastschrift-Buchung außerhalb der Geschäftstage der Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) liegt, der Fälligkeitstag der Last- schrift-Buchung auf den nächst folgenden Geschäftstag der Bank des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) verschiebt.
7. Vorab-Einreichungsfristen Um eine rechtzeitige Weiterleitung von Lastschriften zu gewährleis- ten, welche von unseren Kunden bei der Bank 1 Saar zum Einzug eingereicht werden, gelten folgende Vorab-Einreichungsfristen: Lastschrift-Art Frühestmöglicher Spätester Termin Termin zur zur Einreichung Einreichung bei der Bank 1 Saar bei der Bank 1 Saar vor dem Fälligkeits- vor dem Fälligkeits- datum (Due Day) datum (Due Day) Einmalige SEPA- 45 Geschäftstage 6 Geschäftstage Basis-Lastschrift Erstmalige SEPA- 45 Geschäftstage 6 Geschäftstage Basis-Lastschrift Folge-SEPA-Basis- 45 Geschäftstage 3 Geschäftstage Lastschrift Euro-Eil-Lastschrift 45 Geschäftstage 2 Geschäftstage Hierbei sind auch die Einreichungsfristen (sog. „Cut-off-Zeiten“) von Zahlungsverkehrsbelegen bzw. -dateien gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank des Zahlungsempfängers zu beach- ten.
8. Erstattungsfristen Sollten Sie mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis- Lastschrift nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb einer Frist von bis zu 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung – ohne Angabe von Gründen – die Erstattung des Lastschriftbetrags veranlassen. Gemäß den international geltenden SEPA-Regelungen ist ein entsprechender Wortlaut vorgegeben, den das SEPA- Lastschrift-Mandat wie folgt beinhalten muss: „Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belas- tungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“ Bei Lastschriften, die beispielsweise aufgrund eines nicht erteilten oder gelöschten Lastschriftmandats als unautorisiert gelten, liegt diese Widerspruchsfrist bei bis zu 13 Monaten. 9. Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Lastschriften Bitte beachten Sie bei grenzüberschreitenden Lastschriften mit Beträgen größer 12.500 Euro die geltenden Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Entsprechende Zahlungen sind der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Diese Meldung können wir leider nicht für Sie übernehmen. Die Meldedaten können Sie elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einreichen. Für Fragen zum Thema Meldepflichten (z. B. Vordrucke, Einreichungsweg, Mel- defristen) hat die Deutsche Bundesbank ein kostenfreies Service- telefon unter der Nummer 0800 1234-111 eingerichtet.
10. Anlage 1: Muster verschiedener SEPA-Lastschrift-Mandate 10.1. SEPA-Lastschrift-Mandat 10.2. SEPA-Lastschrift-Mandat mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner
Unser Tipp: Muster-Übersetzungen der Mandatstexte finden Sie auf den Inter- netseiten des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses (EPC) unter folgenden Links: § http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=cor e_sdd_mandate_transalations § http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=se pa_b2b_dd_mandate_translations
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 10.1. Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats SEPA-Lastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: 987 543 CB2 Zahlungsart: ¨ Wiederkehrende Zahlung ¨ Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsda- tum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unse- rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _________________________________________________ Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) _________________________________________________ Straße und Hausnummer _________________________________________________ Postleitzahl und Ort _________________________________________________ Land DE__|____|____|____|____|__ IBAN des Zahlungspflichtigen _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) _________________________________________________ Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 10.2. Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats mit einem vom Kontoinhaber abweichenden Schuldner SEPA-Lastschrift-Mandat MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: 987 543 CB2 Zahlungsart: ¨ Wiederkehrende Zahlung ¨ Einmalige Zahlung Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsda- tum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unse- rem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _________________________________________________ Vorname und Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber) _________________________________________________ Straße und Hausnummer _________________________________________________ Postleitzahl und Ort _________________________________________________ Land DE__|____|____|____|____|__ IBAN des Zahlungspflichtigen _________________________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _ Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Name und BIC) _________________________________________________ Ort, Datum und Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen Dieses SEPA-Lastschrift-Mandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrags/des Abonne- ments) mit ______________________________________ Vorname und Name
Die abgebildeten Formulare dienen nur der Illustration. 11. Anlage: Muster eines Umwidmungsschreibens vom Einzugs- ermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren MUSTER GMBH, ROSENWEG 2, 00000 IRGENDWO, Deutschland Irgendwo, den [Datum des Umwidmungsschreibens1)] Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: 987543CB2 Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [Datum des Verfahrenswechsels2)] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschrift-Mandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch - die oben genannte Mandatsreferenz und - unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 BIC: CILLDEBW (Bankhaus Cillum, Bad Wiesenwald) Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne. Mit freundlichen Grüßen Ihre Muster GmbH, Irgendwo 1) Datum des Umwidmungsschreibens: Das Datum dieses Schreibens ist anzusehen als das „Unterschriftsdatum“ der in das neue SEPA-Lastschrift-Mandat umgewidmeten Einzugsermächti- gung. Dieses Datum ist bei Lastschrift-Einzügen auf Basis dieses neuen SEPA-Lastschrift- Mandats als Datum der Mandatserteilung im betreffenden Datensatz mitzugeben. 2) Datum des Verfahrenswechsels: Hier ist Tag genau das Datum des technischen Verfahrens- wechsels von der Einzugsermächtigung auf das Datenformat der SEPA-Basis-Lastschrift im Format TT.MM.JJJJ anzugeben (eine Angabe wie beispielsweise „im Juli 2015“ ist nicht zuläs- sig.)
12. Anlage: SEPA-Teilnehmerländer 1 inkl. Französisch Guyana, Französisch Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Guardeloupe, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre, Wallis und Futuna 2 inkl. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Nordirland 3 IBAN-Länge Gibraltar (GI) 23 Stellen 4 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.
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