Leitfaden Holzheizungen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

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Leitfaden Holzheizungen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leitfaden
Holzheizungen
      Jahresprogramm 2020

Ein Programm des Klima- und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2020
Leitfaden Holzheizungen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Inhalt

		Vorwort                                                          2

 1.0   Ziele der Förderaktion                                      3

 2.0   Fördergegenstand                                            3

 3.0   Voraussetzungen                                             3

 4.0   Antragsberechtigte und Fördersätze                          4

 5.0   Einreichverfahren                                           4

 6.0   Details zur Antragstellung                                  5

 7.0   Mittelvergabe                                               6

 8.0   Inanspruchnahme ­weiterer Förderungen                       6

 9.0   Rechtsgrundlage                                             7

10.0   Kontakt und Informationen                                   7

		Impressum                                                        8

                                               Leitfaden Holzheizungen   1
Vorwort
Die Krise um COVID-19 hat der Menschheit viele Erkenntnisse gebracht. Wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis
ist die, dass ohne beherztes, rasches Eingreifen in einer Krisensituation die Systeme an ihre Belastungsgrenzen
kommen und eine unkontrollierbare Dynamik entsteht.

In der Bekämpfung der Klimakrise haben wir diesen Punkt, bis zu dem ein Eingreifen noch stabilisierende
­Wirkung zeigen kann, bald erreicht.

Globale Klimaveränderungen werden großen und krisenhaften Einfluss haben: auf die Wirtschaft, die Gesellschaft
und die Umwelt. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese großen Herausforderungen zu finden, d. h. einerseits
den Klimaschutz konsequent voranzutreiben und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.
Die Klima- und Energieziele der österreichischen Bundesregierung, niedergeschrieben im nationalen Energie- und
Klimaplan, sind ambitioniert, aber machbar. Sie sind aber nur dann machbar, wenn es uns gelingt, alle Bürgerinnen
und Bürger sowie alle Bereiche der Wirtschaft mitzunehmen und bestmöglich zu unterstützen. Klimaschutz wird
eine österreichische Erfolgsgeschichte, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und alle einen Beitrag leisten.

Es gilt nun, die im Klima- und Energieplan aufgezeigten Vorgaben und Ziele zügig umzusetzen.

Mit den Programmen des Klima- und Energiefonds wollen wir die notwendige Unterstützung geben. Nun sind alle
Hebel in Richtung Dekarbonisierung, also dem Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas, zu stellen.
Denn die Zeit läuft davon, wenn wir die Folgen der Klimakrise wie Ernährungsnotstand, Dürre, Unwetterkatastrophen
und massive wirtschaftliche Schäden für uns und folgende Generationen vermeiden wollen.

Der Klima- und Energiefonds unterstützt heuer den Tausch alter Holzheizungsanlagen mit einer Pauschale von
800 Euro sowie die Installation von Pelletkaminöfen mit pauschal 500 Euro. Der Ersatz von Zentralheizungsanlagen,
die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen
durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, werden nicht mehr vom Klima- und Energiefonds
sondern von der Sanierungsoffensive unterstützt.

Wirksamer Klimaschutz ist machbar – der Tausch eines alten, ineffizienten Holzkessel ist mehr als ein Anfang.
Die Nutzung von Biomasse ist ein wesentlicher Faktor am Weg zu den ambitionierten Klimazielen. Der Klima- und
Energiefonds setzt heute schon die entscheidenden motivierenden Schritte in eine klimaneutrale und von fossilen
Brennstoffen unabhängige Zukunft.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung an dieser Förderaktion.

Ingmar Höbarth                                                Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds                       Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds

                                                                                                Leitfaden Holzheizungen   2
1.0 Ziele der Förderaktion
Der Klima- und Energiefonds der ö  ­ sterreichischen           Pellet­kaminöfen in privaten Haushalten. Gegenständ­
­Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klima­            liches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des
 schonenden und umweltfreundlichen Heizungsanlagen             von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei.
 und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von              Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der
 Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten sowie               Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.

2.0 Fördergegenstand
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgut-         Baujahr vor 2006 reduziert wird. Nicht gefördert
zentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere beste-           ­werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von
hende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen.              ­Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung
Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn                   mit Baujahr vor 2006) sowie Stückholzheizungen
dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden                bzw. Holzvergaser­kessel.
fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit

3.0 Voraussetzungen
Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen              Rechnung oder Entsorgungs­bestätigung) ist für die
und über eine automatische Brennstoffzufuhr in den             Dauer von 10 ­Jahren auf­­­zubewahren und auf Nachfrage
Brennraum des Gerätes verfügen. Geräte mit ­händischer         vorzulegen. Bei Förderung eines Pelletkaminofens
Beschickung (wie z. B. bei Stückholzheizungen oder             entfallen diese Verpflichtungen. Der ordnungsgemäße
Holzvergasern) sind nicht Teil der Förderaktion. Die           Anschluss der zur Förderung beantragten Holzheizung
Emissions­grenzwerte gemäß Österreichischer Umwelt­            an den Rauchfang ist vom Rauchfangkehrer nachweis-
zeichenrichtlinie (UZ 37) sind bei Volllast zu erfüllen, der   lich zu überprüfen. Es muss eine überwiegend private
Kessel­wirkungsgrad muss mindestens 85 % ­betragen             ­Nutzung der geförderten ­Anlage gewährleistet sein,
und eine N­ ennleistung von 50 kW darf nicht über­              d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr
schritten werden. Eine Liste der förderfähigen Pellet-          als 50 % des Gesamt­gebäudes betragen. Das errichtete
und Hackgutzentral­heizungsgeräte sowie Pelletkamin­            Pellet-/­Hackgutzentralheizungsgerät bzw. der Pellet­
öfen finden Sie unter ­www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.      kaminofen muss mindestens 10 Jahre in ordnungs-
                                                                und bestimmungs­gemäßem Betrieb bleiben.
Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte müssen von
einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht                 Pro AntragstellerIn kann nur eine Förderung für eine
installiert werden. Im Falle einer Förderung sind alle         ­Holzheizung im Rahmen dieser Förderaktion ­beantragt
alten Holzkessel mit Baujahr vor 2006 nachweislich zu           werden. Weiters kann auch pro Holzheizung nur ein
­demontieren. Der Nachweis über die Altanlage mit               Förder­antrag gestellt werden.
 genauer ­Typenbezeichnung (Foto Typen­schild, alte

                                                                                                  Leitfaden Holzheizungen   3
4.0 Antragsberechtigte
    und Fördersätze
Der Förderantrag kann ausschließlich von Privat­          Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung
personen gestellt werden. Die Rechnung für die            im Inland idgF beträgt die Förderung unabhängig von
­Holz­heizung muss von einem befugten Unternehmen         den angegebenen Pauschalbeträgen maximal 35 %
 ­ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert   der a­ nerkennbaren Investitionskosten. Bei geringen
  sein. Die Förderung wird in Form eines nicht rück­      ­Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der oben
  zahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt:                   angeführten Pauschalbeträge möglich. Die Details zu
  • 800 Euro für ein Pellet- oder Hackgutzentral­          förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sind in
    heizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit           den FAQs angeführt. Diese finden Sie zum Download
    ­Baujahr vor 2006 ersetzt                              unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
  • 500 Euro für einen Pelletkaminofen

5.0 Einreichverfahren
Die Einreichung für die Förderaktion „Holzheizungen“      3. Schritt 1 – Registrierung: einmalige Registrierung
verläuft in einem 2-stufigen Verfahren.                      mit Ihrem baureifen Projekt. Die Fertigstellung muss
                                                             nun innerhalb von 12 Wochen erfolgen. Planen Sie
Schritt 1 – Registrierung                                    einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie
Schritt 2 – Antragstellung                                   reserviert.
                                                          4. Schritt 2 – Antragstellung: Der konkrete Förder­
Ihr Weg zur Förderung                                        antrag wird nun online gestellt (inkl. Übermittlung der
                                                             Rechnung, des ausgefüllten Bestätigungsformulars
1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem                  Holzheizungen und des Meldezettels). Die Anlage
   ­professionellen Fachbetrieb                              muss zu diesem Zeitpunkt fertig i­nstalliert und ab­
2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind:                   gerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens
   ­Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und           12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Platt-
    ­Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb.            form durchgeführt werden.

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6.0 Details zur Antragstellung
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können,              Für alle registrierten Projekte sind ausreichend
ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich.          ­Budgetmittel reserviert.

Registrierung (Schritt 1)                                     Nach erfolgter Registrierung (Schritt 1) und Erhalt
                                                              des Bestätigungs-E-Mails haben Sie 12 Wochen Zeit,
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter         die Anlage umzusetzen und nach Fertigstellung der
www.holzheizungen.klimafonds.gv.at ab 22.06.2020              Holzheizung Ihren Antrag zu stellen (Schritt 2).
und ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Ver­
fügung stehen, jedoch längstens bis 31.03.2021.               Antragstellung (Schritt 2)

Folgende Daten werden dafür benötigt:                         Die Antragstellung für die Förderung kann erst
• Angaben zum/zur AntragstellerIn                             nach der Online-Registrierung sowie Errichtung
  (Vor- und N
            ­ achname, Geburtsdatum)                          der ­Holz­heizung erfolgen.
• Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
  Ort, Bundesland)                                            Für die Einreichung des Förderantrages werden
• E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr)            ­folgende Angaben benötigt:
  und Telefonnummer                                            • IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen)
• Projektdaten (Art der Maßnahme, Kosten der                   • Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
  ­neuen Holzheizung, Nennwärmeleistung)                         Ort, Standortgemeinde)
                                                               • Projektdaten (Lieferdatum der Holzheizung, ersetzter
Der/Die AntragstellerIn erhält nach Abschluss der                Brennstoff, Informationen zum Hersteller und zur
­Registrierung ein Bestätigungs-E-Mail. Dieses enthält           Typenbezeichnung der neuen Holzheizung)
 die Registrierungsnummer und einen persönlichen               • bei Tausch einer alten Holzheizung:
 Link zur Online-Plattform für die Antragstellung.               ­Baujahr der ­Holzheizung, die demontiert wurde

Innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung ist die        Folgende 3 Dokumente sind in elektronischer Form
Anlage zu errichten und die Antragsunterlagen sind            zu übermitteln (mögliche Dateiformate .pdf, .jpg, .tif):
über die Online-Plattform zu übermitteln. Anträge, bei        • „Bestätigungsformular Holzheizungen“: voll­ständig
denen die Holzheizung vor dem 22.06.2020 geliefert              ausgefüllt und von dem/der AntragstellerIn und der
wurde, ­können nicht gefördert werden. Sollten die              ausführenden Firma oder dem Rauchfangkehrer
Antrags­unterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen nach           ­unterfertigt
­Registrierung per Online-Plattform übermittelt werden,       • Rechnungen: adressiert an den/die AntragstellerIn
 verfällt die Registrierung. Eine erneute Registrierung ist   • Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei
 während dieser Förderaktion nicht mehr möglich.                 ­ausländischem Wohnsitz; der/die AntragstellerIn
                                                                  muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein)
Die Registrierung sollte daher erst dann erfolgen,
wenn die baulichen Maßnahmen zur Errichtung der               Das „Bestätigungsformular Holzheizungen“ ist als
Holzheizung bereits abgeschlossen sind bzw.                   Download unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at
­sichergestellt ist, dass alle für die Antragstellung         für Sie bereitgestellt.
 ­notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.

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Sollte kein Scanner zur Verfügung stehen, können die         Der letzte Zeitpunkt für die Einreichung der oben
Unterlagen auch per Kamera oder Smartphone abfoto-           angeführten erforderlichen Antragsunterlagen ist
grafiert und auf der Online-Plattform hoch­geladen werden.   12 Wochen nach Registrierung.

Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Antrag durch      Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen
die Abwicklungsstelle geprüft und dem Präsidium des          ­An­gaben werden im Rahmen der Antragsprüfung
Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt.            ­storniert. Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für
Nach der Genehmigung durch das Präsidium erhält der/           ­Leistungen, die vor dem 22.06.2020 erfolgt sind,
die AntragstellerIn eine Verständigung per E-Mail über       nicht anerkannt werden.
die Auszahlung der Fördermittel.

7.0 Mittelvergabe
Für die Förderaktion „Holzheizungen“ stehen 0,8 Mio. Euro    im Inland idgF eingehalten werden. Die Registrierungs­
abzüglich Abwicklungskosten und Kosten für programm­         plattform ist längstens bis 31.03.2021 geöffnet.
begleitende Maßnahmen zur Verfügung.                         Sollten die zur Verfügung stehenden F­ ördermittel
                                                             vor diesem D ­ atum ausgeschöpft sein, kann eine
Gefördert werden alle ordnungsgemäß registrierten            vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der
Anlagen, für die innerhalb der Frist von 12 Wochen           Registrierungs­möglichkeit vom Klima- und Energiefonds
ab Online-Registrierung ein vollständiger Förder­            ­festgelegt werden.
antrag über die Online-Plattform gestellt wurde und
bei ­denen alle Förderbedingungen entsprechend diesem        Informationen über das noch vorhandene Förderbudget
­Leit­faden, den Allgemeinen Vertragsbedingungen und         finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
 den ­Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung

8.0 Inanspruchnahme
    ­weiterer Förderungen
Für die Errichtung eines Pellet- oder Hackgutzentral­        anrechenbar sind, werden diese zur Gänze dem
heizungsgeräts bzw. eines Pelletkaminofens können            ­Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme
zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden             gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise
in Anspruch genommen werden. Die gleichzeitige                oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren
Inanspruch­nahme einer weiteren Bundesförderung,              Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Über­
wie z. B. einer Förderung im Rahmen der Förderaktion          tragung durch den/die FördernehmerIn zum Zweck
„Raus aus Öl“, ist nicht möglich. Soweit die aus diesem       der ­Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß
Förderprogramm geförderten Maßnahmen als End­                 § 10 EEffG, ist nicht möglich.
energieverbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG

                                                                                                  Leitfaden Holzheizungen   6
9.0 Rechtsgrundlage
Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF.

10.0 Kontakt und Informationen
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) finden
Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam
Holzheizungen der Kommunalkredit Public ­Consulting
GmbH telefonisch unter 01/316 31-740 oder per E-Mail
an holzheizungen@kommunalkredit.at gerne
zur V
    ­ erfügung.

                                                                Leitfaden Holzheizungen   7
Impressum

Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber:
Klima- und Energiefonds
Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien

Programm-Management:
Stefan Reininger
www.holzheizungen.klimafonds.gv.at

Programmabwicklung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien

Grafische Bearbeitung:
angieneering.net

Fotos:
Marianna Kara / Shutterstock.com
Markus Clemens

Herstellungsort:
Wien, Juni 2020

www.klimafonds.gv.at
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