Leitfaden Holzheizungen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
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Leitfaden Holzheizungen Jahresprogramm 2020 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2020
Inhalt Vorwort 2 1.0 Ziele der Förderaktion 3 2.0 Fördergegenstand 3 3.0 Voraussetzungen 3 4.0 Antragsberechtigte und Fördersätze 4 5.0 Einreichverfahren 4 6.0 Details zur Antragstellung 5 7.0 Mittelvergabe 6 8.0 Inanspruchnahme weiterer Förderungen 6 9.0 Rechtsgrundlage 7 10.0 Kontakt und Informationen 7 Impressum 8 Leitfaden Holzheizungen 1
Vorwort Die Krise um COVID-19 hat der Menschheit viele Erkenntnisse gebracht. Wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis ist die, dass ohne beherztes, rasches Eingreifen in einer Krisensituation die Systeme an ihre Belastungsgrenzen kommen und eine unkontrollierbare Dynamik entsteht. In der Bekämpfung der Klimakrise haben wir diesen Punkt, bis zu dem ein Eingreifen noch stabilisierende Wirkung zeigen kann, bald erreicht. Globale Klimaveränderungen werden großen und krisenhaften Einfluss haben: auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt. Daher ist es wichtig, Antworten auf diese großen Herausforderungen zu finden, d. h. einerseits den Klimaschutz konsequent voranzutreiben und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Die Klima- und Energieziele der österreichischen Bundesregierung, niedergeschrieben im nationalen Energie- und Klimaplan, sind ambitioniert, aber machbar. Sie sind aber nur dann machbar, wenn es uns gelingt, alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Bereiche der Wirtschaft mitzunehmen und bestmöglich zu unterstützen. Klimaschutz wird eine österreichische Erfolgsgeschichte, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und alle einen Beitrag leisten. Es gilt nun, die im Klima- und Energieplan aufgezeigten Vorgaben und Ziele zügig umzusetzen. Mit den Programmen des Klima- und Energiefonds wollen wir die notwendige Unterstützung geben. Nun sind alle Hebel in Richtung Dekarbonisierung, also dem Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas, zu stellen. Denn die Zeit läuft davon, wenn wir die Folgen der Klimakrise wie Ernährungsnotstand, Dürre, Unwetterkatastrophen und massive wirtschaftliche Schäden für uns und folgende Generationen vermeiden wollen. Der Klima- und Energiefonds unterstützt heuer den Tausch alter Holzheizungsanlagen mit einer Pauschale von 800 Euro sowie die Installation von Pelletkaminöfen mit pauschal 500 Euro. Der Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, werden nicht mehr vom Klima- und Energiefonds sondern von der Sanierungsoffensive unterstützt. Wirksamer Klimaschutz ist machbar – der Tausch eines alten, ineffizienten Holzkessel ist mehr als ein Anfang. Die Nutzung von Biomasse ist ein wesentlicher Faktor am Weg zu den ambitionierten Klimazielen. Der Klima- und Energiefonds setzt heute schon die entscheidenden motivierenden Schritte in eine klimaneutrale und von fossilen Brennstoffen unabhängige Zukunft. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung an dieser Förderaktion. Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Holzheizungen 2
1.0 Ziele der Förderaktion Der Klima- und Energiefonds der ö sterreichischen Pelletkaminöfen in privaten Haushalten. Gegenständ Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klima liches Förderprogramm trägt somit zur Erfüllung des schonenden und umweltfreundlichen Heizungsanlagen von Österreich ratifzierten Weltklimaabkommens bei. und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten sowie Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union. 2.0 Fördergegenstand Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgut- Baujahr vor 2006 reduziert wird. Nicht gefördert zentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere beste- werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von hende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen. Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn mit Baujahr vor 2006) sowie Stückholzheizungen dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden bzw. Holzvergaserkessel. fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit 3.0 Voraussetzungen Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen Rechnung oder Entsorgungsbestätigung) ist für die und über eine automatische Brennstoffzufuhr in den Dauer von 10 Jahren aufzubewahren und auf Nachfrage Brennraum des Gerätes verfügen. Geräte mit händischer vorzulegen. Bei Förderung eines Pelletkaminofens Beschickung (wie z. B. bei Stückholzheizungen oder entfallen diese Verpflichtungen. Der ordnungsgemäße Holzvergasern) sind nicht Teil der Förderaktion. Die Anschluss der zur Förderung beantragten Holzheizung Emissionsgrenzwerte gemäß Österreichischer Umwelt an den Rauchfang ist vom Rauchfangkehrer nachweis- zeichenrichtlinie (UZ 37) sind bei Volllast zu erfüllen, der lich zu überprüfen. Es muss eine überwiegend private Kesselwirkungsgrad muss mindestens 85 % betragen Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, und eine N ennleistung von 50 kW darf nicht über d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr schritten werden. Eine Liste der förderfähigen Pellet- als 50 % des Gesamtgebäudes betragen. Das errichtete und Hackgutzentralheizungsgeräte sowie Pelletkamin Pellet-/Hackgutzentralheizungsgerät bzw. der Pellet öfen finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. kaminofen muss mindestens 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte müssen von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht Pro AntragstellerIn kann nur eine Förderung für eine installiert werden. Im Falle einer Förderung sind alle Holzheizung im Rahmen dieser Förderaktion beantragt alten Holzkessel mit Baujahr vor 2006 nachweislich zu werden. Weiters kann auch pro Holzheizung nur ein demontieren. Der Nachweis über die Altanlage mit Förderantrag gestellt werden. genauer Typenbezeichnung (Foto Typenschild, alte Leitfaden Holzheizungen 3
4.0 Antragsberechtigte und Fördersätze Der Förderantrag kann ausschließlich von Privat Gemäß Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung personen gestellt werden. Die Rechnung für die im Inland idgF beträgt die Förderung unabhängig von Holzheizung muss von einem befugten Unternehmen den angegebenen Pauschalbeträgen maximal 35 % ausgestellt und an den/die AntragstellerIn adressiert der a nerkennbaren Investitionskosten. Bei geringen sein. Die Förderung wird in Form eines nicht rück Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der oben zahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt: angeführten Pauschalbeträge möglich. Die Details zu • 800 Euro für ein Pellet- oder Hackgutzentral förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten sind in heizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit den FAQs angeführt. Diese finden Sie zum Download Baujahr vor 2006 ersetzt unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. • 500 Euro für einen Pelletkaminofen 5.0 Einreichverfahren Die Einreichung für die Förderaktion „Holzheizungen“ 3. Schritt 1 – Registrierung: einmalige Registrierung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren. mit Ihrem baureifen Projekt. Die Fertigstellung muss nun innerhalb von 12 Wochen erfolgen. Planen Sie Schritt 1 – Registrierung einen Zeitpuffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie Schritt 2 – Antragstellung reserviert. 4. Schritt 2 – Antragstellung: Der konkrete Förder Ihr Weg zur Förderung antrag wird nun online gestellt (inkl. Übermittlung der Rechnung, des ausgefüllten Bestätigungsformulars 1. Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem Holzheizungen und des Meldezettels). Die Anlage professionellen Fachbetrieb muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und ab 2. Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind: gerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Platt- Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb. form durchgeführt werden. Leitfaden Holzheizungen 4
6.0 Details zur Antragstellung Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, Für alle registrierten Projekte sind ausreichend ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich. Budgetmittel reserviert. Registrierung (Schritt 1) Nach erfolgter Registrierung (Schritt 1) und Erhalt des Bestätigungs-E-Mails haben Sie 12 Wochen Zeit, Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter die Anlage umzusetzen und nach Fertigstellung der www.holzheizungen.klimafonds.gv.at ab 22.06.2020 Holzheizung Ihren Antrag zu stellen (Schritt 2). und ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Ver fügung stehen, jedoch längstens bis 31.03.2021. Antragstellung (Schritt 2) Folgende Daten werden dafür benötigt: Die Antragstellung für die Förderung kann erst • Angaben zum/zur AntragstellerIn nach der Online-Registrierung sowie Errichtung (Vor- und N achname, Geburtsdatum) der Holzheizung erfolgen. • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) Für die Einreichung des Förderantrages werden • E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) folgende Angaben benötigt: und Telefonnummer • IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen) • Projektdaten (Art der Maßnahme, Kosten der • Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, neuen Holzheizung, Nennwärmeleistung) Ort, Standortgemeinde) • Projektdaten (Lieferdatum der Holzheizung, ersetzter Der/Die AntragstellerIn erhält nach Abschluss der Brennstoff, Informationen zum Hersteller und zur Registrierung ein Bestätigungs-E-Mail. Dieses enthält Typenbezeichnung der neuen Holzheizung) die Registrierungsnummer und einen persönlichen • bei Tausch einer alten Holzheizung: Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Baujahr der Holzheizung, die demontiert wurde Innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung ist die Folgende 3 Dokumente sind in elektronischer Form Anlage zu errichten und die Antragsunterlagen sind zu übermitteln (mögliche Dateiformate .pdf, .jpg, .tif): über die Online-Plattform zu übermitteln. Anträge, bei • „Bestätigungsformular Holzheizungen“: vollständig denen die Holzheizung vor dem 22.06.2020 geliefert ausgefüllt und von dem/der AntragstellerIn und der wurde, können nicht gefördert werden. Sollten die ausführenden Firma oder dem Rauchfangkehrer Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen nach unterfertigt Registrierung per Online-Plattform übermittelt werden, • Rechnungen: adressiert an den/die AntragstellerIn verfällt die Registrierung. Eine erneute Registrierung ist • Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei während dieser Förderaktion nicht mehr möglich. ausländischem Wohnsitz; der/die AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein) Die Registrierung sollte daher erst dann erfolgen, wenn die baulichen Maßnahmen zur Errichtung der Das „Bestätigungsformular Holzheizungen“ ist als Holzheizung bereits abgeschlossen sind bzw. Download unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at sichergestellt ist, dass alle für die Antragstellung für Sie bereitgestellt. notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen. Leitfaden Holzheizungen 5
Sollte kein Scanner zur Verfügung stehen, können die Der letzte Zeitpunkt für die Einreichung der oben Unterlagen auch per Kamera oder Smartphone abfoto- angeführten erforderlichen Antragsunterlagen ist grafiert und auf der Online-Plattform hochgeladen werden. 12 Wochen nach Registrierung. Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Antrag durch Unvollständige Anträge bzw. Anträge mit falschen die Abwicklungsstelle geprüft und dem Präsidium des Angaben werden im Rahmen der Antragsprüfung Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vorgelegt. storniert. Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für Nach der Genehmigung durch das Präsidium erhält der/ Leistungen, die vor dem 22.06.2020 erfolgt sind, die AntragstellerIn eine Verständigung per E-Mail über nicht anerkannt werden. die Auszahlung der Fördermittel. 7.0 Mittelvergabe Für die Förderaktion „Holzheizungen“ stehen 0,8 Mio. Euro im Inland idgF eingehalten werden. Die Registrierungs abzüglich Abwicklungskosten und Kosten für programm plattform ist längstens bis 31.03.2021 geöffnet. begleitende Maßnahmen zur Verfügung. Sollten die zur Verfügung stehenden F ördermittel vor diesem D atum ausgeschöpft sein, kann eine Gefördert werden alle ordnungsgemäß registrierten vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der Anlagen, für die innerhalb der Frist von 12 Wochen Registrierungsmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds ab Online-Registrierung ein vollständiger Förder festgelegt werden. antrag über die Online-Plattform gestellt wurde und bei denen alle Förderbedingungen entsprechend diesem Informationen über das noch vorhandene Förderbudget Leitfaden, den Allgemeinen Vertragsbedingungen und finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. den Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung 8.0 Inanspruchnahme weiterer Förderungen Für die Errichtung eines Pellet- oder Hackgutzentral anrechenbar sind, werden diese zur Gänze dem heizungsgeräts bzw. eines Pelletkaminofens können Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise in Anspruch genommen werden. Die gleichzeitige oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung, Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Über wie z. B. einer Förderung im Rahmen der Förderaktion tragung durch den/die FördernehmerIn zum Zweck „Raus aus Öl“, ist nicht möglich. Soweit die aus diesem der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß Förderprogramm geförderten Maßnahmen als End § 10 EEffG, ist nicht möglich. energieverbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG Leitfaden Holzheizungen 6
9.0 Rechtsgrundlage Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF. 10.0 Kontakt und Informationen Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam Holzheizungen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH telefonisch unter 01/316 31-740 oder per E-Mail an holzheizungen@kommunalkredit.at gerne zur V erfügung. Leitfaden Holzheizungen 7
Impressum Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und Energiefonds Gumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien Programm-Management: Stefan Reininger www.holzheizungen.klimafonds.gv.at Programmabwicklung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 1090 Wien Grafische Bearbeitung: angieneering.net Fotos: Marianna Kara / Shutterstock.com Markus Clemens Herstellungsort: Wien, Juni 2020 www.klimafonds.gv.at
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