European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) - Umsetzung an der Universität Graz
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European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) Umsetzung an der Universität Graz Vizerektorat für Internationale Beziehungen
gefördert von der Europäischen Kommission
ECTS INHALTSANGABE 1. Der Bologna Prozess 2 2. European Credit Transfer System 4 2.1. Einleitung 4 2.2. Die Funktionen von ECTS 4 2.3. Die Situation an der Universität Graz 5 2.4. Die Definition der Anrechnungspunkte 5 2.5. Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload) 6 2.6. Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten 7 2.7. Die Berechnung von ECTS-Anrechnungpunkten 7 2.8. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten 7 2.9. Die ECTS-Noten 8 2.10. Zentrale Unterlagen für ECTS 8 a. Das Informationspaket 8 b. Der Studienvertrag (Learning Agreement) 8 c. Die Datenabschrift (Transcript of Records) 8 3. Literatur 10 4. Links 11 5. Kontaktinformation Anlagen: 1. Learning Agreement 12 2. Transcript of Records 14 3. Planning form for an educational module 16 4. Form for checking workload 17 5. Anerkennungsrichtlinie des Studiendirektors 18 1
ECTS Der Bologna Prozess Mit der Unterzeichnung der Bologna Deklaration haben sich 40 europäische Länder verpflichtet, bis 2010 einen wettbewerbsfähigen und dynamischen Euro- päischen Hochschul- und Forschungsraum zu errichten. Das übergreifende Ziel dabei ist, Transparenz zu schaffen, wobei eine Vergleichbarkeit der Studienab- schlüsse und nicht deren Vereinheitlichung im Vordergrund steht. Auf europäischer Ebene wurden durch die Unterzeichnung der Deklaration sowie der alle zwei Jahre stattfindenden MinisterInnenkonferenz die Weichen gesetzt, auf nationaler Ebene wurden in den meisten Staaten rechtliche Rahmen geschaf- fen, die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele liegt jedoch bei den Hoch- schulen selbst. Die Teilziele der Bologna Deklaration umfassen folgendes: ■ Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma Supplement) ■ Einführung eines zweigliedrigen Systems von Studiengängen, das aus einem ersten und einem zweiten Zyklus (undergraduate/graduate) be- steht. ■ Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens ■ Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) für Transfer und Akkumulation von Studienleistungen ■ Lebenslanges Lernen ■ Einbindung der Studierenden ■ Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssiche- rung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Me- thoden ■ Förderung der Mobilität von Lehrenden und Studierenden ■ Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich, insbe- sondere in Bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwi- schen Hochschulen und Mobilitätsprojekte. ■ Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfährigkeit des europäi- schen Hochschulraumes ■ Doktoratsstudien und Etablierung eines Europäischen Hochschul- und Forschungsraumes Um die Ziele, nämlich mehr Transparenz der in Europa unterschiedlichen Struk- turen sowie eine größere Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Hochschulrau- mes, erreichen zu können, bedarf es der Schaffung der geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen. 2
ECTS Der Bologna Prozess an der Universität Graz Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna Deklaration stellt für die Universität Graz eine absolute Notwendigkeit dar, um aktiv bei der Schaffung des Europäischen Hochschulraums mitzugestalten, international wettbewerbsfähig zu bleiben und sich dadurch eine Spitzenposition unter den europäischen Universitäten zu si- chern. An der Universität Graz stellt die Umsetzung der Ziele der Bologna Deklaration seit Juni 2002 einen Schwerpunkt dar. Deshalb wurde, wie in einem Großteil der Universitäten Europas, im Büro für Internationale Beziehungen die Position einer Bologna Prozess Promotorin als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Bereichen der Universität geschaffen. Die Notwendigkeit diese Position im Büro für Internati- onale Beziehungen zu verankern ergibt sich aus der Tatsache, dass der Erfolg der Implementierung nur auf der Basis einer fundierten Expertise von internationalen Strukturen, Netzwerken und universitären Mobilitätsprogrammen gewährleistet werden kann. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mit Partnerinstitutionen bzw. inner- halb der Netzwerke UTRECHT NETWORK und COIMBRA GROUP leistet einen großen Beitrag für die Positionierung der Universität Graz im Europäischen Bil- dungsraum. 3
ECTS 2. European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) 2.1. Einleitung Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Ba- sis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele eines Lernprogramms zu erreichen. Das ECTS-System wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des So- krates-Programms) eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für die Anerkennung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität und Umfang der Studierendenmobilität in Europa.1 Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Juni 1999 wurde ECTS zu ei- nem zentralen Element der Harmonisierung der europäischen Studienstrukturen. ECTS hat sich zum Instrument des Transfers und der Akkumulierung von im Laufe des Studiums erbrachten Studienleistungen entwickelt. Aus der neuen Funktion von ECTS resultiert ein bedeutender Perspektivenwech- sel im Verständnis der universitären Ausbildung, welcher den Akzent auf den Stu- dienverlauf aus Sicht der Studierenden und die für die Absolvierung eines Studi- engangs von den Studierenden aufzuwendende Arbeitszeit setzt. 2.2. Funktionen von ECTS ECTS zielt auf Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und Abschlüssen sowie auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Qualifi- kationen zu erleichtern. Im Wesentlichen erfüllt ECTS zwei Funktionen: Zum einen ist ECTS ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden er- leichtert und einen interuniversitären Austausch verbessert. Zum anderen ist ECTS ein System zur Akkumulierung von Studienleistungen, das die Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen sicherstellt. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) erlaubt es, Studienleistungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zu vergleichen und gewährleistet die akademische Anerkennung von Studienleistungen und von Kenntnissn, die au- ßerhalb traditioneller Bildungssysteme (Life Long Learning) erworben werden. 4
ECTS Zusammenfassend lassen sich die Funktionen von ECTS wie folgt beschreiben: ECTS ■ ist ein System zum Transfer und zur Akkumulation von Credits. Credits sind der formale, quantitative Ausdruck des geleisteten Arbeitspensums der Studierenden ■ leistet einen Beitrag zur Vergleichbarkeit der Studienprogramme in Eu- ropa und erhöht dadurch die Transparenz sowie die Attraktivität des europäischen Hochschulraums ■ sagt aus, welches Arbeitspensum ein/e durchschnittliche/r Studieren- de/r in einem Studium und in seinen Teilen zu leisten hat ■ stellt die Bedürfnisse der Studierenden ins Zentrum ■ sieht vor, dass den Studierenden die in einer LV bzw. einem Modul zu- gewiesenen Credits erteilt werden, wenn die erforderlichen Qualifikatio- nen erreicht und nachgewiesen sind ■ erklärt ein Studium als abgeschlossen, wenn der gesamte Studienauf- wand geleistet und die dazu gehörigen Credits erworben wurden 2.3. Die Situation an der Universität Graz Die Bestimmungen zu ECTS im Universitätsgesetz 2002 wurden im Satzungs- teil „Studienrechtliche Bestimmungen“2 für die Universität Graz näher definiert. Alle neu eingerichteten Studien nach UG 02 müssen demnach auf Grundlage der ECTS-Anrechnungspunkte organisiert werden. Die Funktion der Semesterwochenstunden beschränkt sich auf die Angabe des Kontaktstundenausmaßes einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls. Hilfestel- lung dazu gibt das Handbuch zur Erstellung von Curricula für Bakkalaureats- und Magisterstudien. 2.4. Die Definition der Anrechnungspunkte3 Laut Definition im Universitätsgesetz 2002 messen die ECTS-Anrechnungspunk- te/Credits den relativen Anteil des mit einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensum, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu be- tragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte/Credits zugeteilt sind.4 Diese Definition basiert also auf dem Konzept, dass Anrechnungspunkte/Credits ein relatives Maß für die Berechnung des Arbeitsaufwandes darstellen. Die Tatsa- che, dass dieser Berechnung auch 1500 Echtstunden zugrunde liegen müssen, eröffnet die Möglichkeit das Arbeitspensum der Studierenden auch aufgrund einer absoluten Berechnung (d.h. 1 Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden) zu ermitteln. 5
ECTS Anrechnungspunkte, sind der Ausdruck des geleisteten Aufwandes, spiegeln je- doch weder den Lerninhalt noch die Lernergebnisse oder die erworbenen Kom- petenzen wider. Daher sind den Lerneinheiten (Module/Fächer) im Curriculum ne- ben dem Arbeitspensum auch die zu erreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten (Learning Outcomes) zuzuordnen. Zudem muss der tatsächliche Umfang des Stoffes und der geforderten Leistun- gen, die zur positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls notwendig sind, dem der betreffenden Lehrveranstaltung bzw. dem betreffenden Modul zugeordneten Arbeitspensum entsprechen.5 Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden: ■ Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Kontaktstundenausmaß) ■ Praktika ■ Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder zu Hause) ■ Prüfungsvorbereitung ■ Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen Unter Kontaktstundenausmaß versteht man die Zeit, in der Lehrende und Stu- dierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen zum Zweck der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden zusammentreffen.6 2.5. Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload)7 Das erforderliche Arbeitspensum pro Lehrveranstaltung bzw. Modul/Fach wird bei der Erstellung des Curriculums geschätzt. Jede Lehrveranstaltung bzw. jedes Modul/Fach basiert auf unterschiedlichen Aktivitäten, die für die Schätzung des Arbeitspensums herangezogen werden können: a. Lehrveranstaltungstypen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Tutorien, Feldarbeit, Projektarbeit, etc. b. Unterrichtsinhalte: verpflichtende Anwesenheit sowie kontinuierliche Mitarbeit bei Kursen, Laborarbeiten bzw. Arbeiten mit technischen Ge- räten, Verfassen von Arbeiten, Referatsvorbereitung, Lesearbeit, etc c. Prüfungsformen: schriftliche oder mündliche Prüfungen, Referate, schriftliche Arbeiten, Berichte, etc. Im Curriculum muss ein regelmäßiges Verfahren für die Evaluierung von Ar- beitspensum vorgesehen werden, damit bei allfälligen Abweichungen eine An- passung erfolgen kann. Einen Vorschlag dazu liefert das Tuning Projekt8. 6
ECTS 2.6. Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten (Learning Outcomes) Die zu erwerbenden Kompetenzen werden für das gesamte Studium, für die Mo- dule und für die einzelnen Lehrveranstaltungen zugeteilt. Bei diesem Prozess sind drei Überlegungen von Interesse: a. Welche sind die Kompetenzen, die die Studierenden zu Beginn mitbringen? b. Was vermögen die Studierenden bei einem Studienaufwand von 25 Stunden pro ECTS-Anrechnungspunkt im Rahmen des definierten Ge- samtumfangs eines Studiums zu leisten? c. Auf welche Berufsfelder und auf welche Rollen in der Gesellschaft soll das Studium vorbereiten? 2.7. Die Berechnung von ECTS-Anrechnungspunkten: ■ Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten erfolgt auf Basis des Ar- beitspensums der Studierenden. ■ Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums sind. ■ Die Kontaktstunden machen nur einen Teil des gesamten Arbeitsauf- wandes aus (1 Kontaktstunde = 45 Minuten) ■ Das Arbeitspensum eines Jahres beträgt 1500 Echtstunden (1 Echt- stunde = 60 Minuten) ■ Diesem Arbeitspensum sind 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt ■ 1 Jahr = 1500 Echtstunden = 60 ECTS-Anrechnungspunkte ■ 1 Semester = 30 Anrechnungspunkte ■ 1 ECTS- Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden 2.8. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten: 1. Die zu erwerbenden Kompetenzen und Fertigkeiten werden für die einzel- nen LV-Einheiten definiert und die vorgesehenen Aktivitäten aufgelistet. 2. Auf dieser Grundlage wird das Arbeitspensum in Stunden geschätzt: Wie viel Zeit braucht ein/e durchschnittliche Studierende, um die ge- stellten Anforderungen zu erledigen? 3. Die Kontaktzeit wird einberechnet. 4. Die Summe der gesamten aufzuwendenden Stunden ergibt das Ar- beitspensum, wobei 1 ECTS-Anrechnungspunkt für 25 Stunden Ar- beitsaufwand steht. z.B.: Ein Arbeitsaufwand von 75 Stunden ergibt eine Zuteilen von 3 ECTS-Anrech- nungspunkten. Auf keinen Fall ist das Arbeitspensum auf Grundlage der Semesterstunden zu be- rechnen! 7
ECTS 2.9. Die ECTS-Noten Das ECTS-Notensystem wurde entwickelt, um den Universitäten die Umrechnung der von der Gastuniversität vergebenen Noten zu erleichtern. Es stellt zusätzliche Informationen über die erbrachten Studienleistungen bereit, ersetzt das lokale, absolute und kriterienbasierte Notensystem jedoch nicht. Da es keine nationale ECTS-Bewertungsskala gibt, entscheiden die Universitäten über das anzuwendende ECTS-Notensystem. Die Beurteilung ist im Satzungsteil Studienrecht (§§ 33 und 34) festgelegt. 2.10. Die Zentrale Unterlagen für ECTS Eines der Hauptziele von ECTS ist die Darstellung der Studienprogramme und de- ren Inhalte, um die Transparenz der europäischen Hochschulsysteme zu erhöhen. Dazu gehören außerdem folgende zentrale Unterlagen: a. Das Informationspaket Das/Der reguläre Informationspaket/Studienführer (Information Pa- ckage/Course Catalogue) der Einrichtung ist laut Benutzerhandbuch in zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch angeboten werden) im Web und/oder auf Papier zu veröffentlichen. Es informiert über das Studienangebot der Universität und enthält alle not- wendigen administrativen und studienbezogenen Angaben zur Vorbe- reitung eines Mobilitätsaufenthalts. Ein Bestandteil ist das kommentier- te Lehrveranstaltungsverzeichnis, welches detailliertere Angaben über den Inhalt und die Ziele der Kurse beinhaltet. b. Der Studienvertrag (Learning Agreement) Der Studienvertrag legt das extern zu absolvierende Studienprogramm an der Gastinstitution fest und wird von den drei am Austausch betei- ligten Parteien unterzeichnet. c. Die Datenabschrift (Transcript of Records) Die Datenabschrift dokumentiert die Leistung der Studierenden durch die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen Anrechnungs- punkte/Credits sowie die erzielten Noten und ECTS-Noten. Bei der Anerkennung ist die Datenabschrift von der Heimatinstitution der Stu- dierenden vor deren Abreise und von der Gastinstitution am Ende des Studienaufenthalts auszustellen. 8
ECTS (Footnotes) 1 Vgl. ECTS-Benutzerhandbuch http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects/guide_en.pdf 03.03.2005. 2 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ Mitteilungsblatt 12c vom 1.4.2004. 3 Das Universitätsgesetz 2002 spricht von ECTS-Anrechnungspunkte, dieser Ter- minus wurde auch in den Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ über- nommen. International wird jedoch der Begriff ECTS-Credits verwendet. 4 § 51 Abs. 2 Z 26 UG 02. 5 Vgl. Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen § 12 Abs. 3. 6 vgl. ebda §12 Abs. 4. 7 Unterstützung gibt dabei das im Rahmen des Projekts „Tuning Education Struc- tures in Europe“ ausgearbeitete „Planning Form for an Educational Module“. Siehe Anlage 1. 8 vgl. dazu Anlage 2 „Form for Checking Workload of an Educational Module“ 9
ECTS 3. Literatur Europäische Kommission (Hrsg.), ECTS Users’ Guide. European Credit Transfer and Accumulation System and Diploma Supplement. 14.2.2005 Europäische Kommission, Update on ECTS, ENQA, Diploma Supplement. SCHE meeting 22./23.3.2001 Europäische Kommission, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulie- rung von Studienleistungen (ECTS). Kernpunkte. 2004 Eurydice (Hrsg.), Im Blickpunkt: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa 2003/04. Nationale Entwicklungen im Rahmen des Bologna Prozesses. 2003 Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends 2003. Progress towards the European Higher Education Area. Bologna four years after: steps toward sustainable reform of higher education in Europe. EUA Genf 2003 Christian Tauch, Andrejs Rauhvagers, Survey on Master Degrees and Joint De- grees in Europe. EUA 2002 Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends IV. European Universities implementing Bologna. EUA Brüssel 2005 Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Eu- rope. Final Report Phase 1. 2003 Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Europe II. Universities’ contribution to the Bologna Process. 2005 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.), Bericht über den Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2005. Berichtszeitraum 2000 – 2004. Wien 2005 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Univer- sitätsgesetz 2002) Satzungsteil „Studienrechtlichen Bestimmungen“, Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 1.4.2004 10
ECTS 4. Links Bologna Deklaration http://www.uni-graz.at/bibwww_bo_bolognadecl_dt.pdf Universität Graz: Bologna Prozess http://www.uni-graz.at/bibwww_bologna-process.htm Universität Graz: Studienrecht http://www.uni-graz.at/studienrecht/ BMBWK: Bologna Prozess www.bologna.at Europäische Kommission: Bologna Prozess http://europa.eu.int/comm/education/index_en.html Europäische Kommission: ECTS http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects/index_en.html Tuning Educational Structures in Europe http://tuning.unideusto.org/tuningeu/ Eurydice: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa 2003/04 http://www.eurydice.org/Documents/FocHE/de/FrameSet.htm MinisterInnenkonfernez Bergen http://www.bologna-bergen2005.no/ European Universities Association http://www.eua.be ECTS Informationen der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php CRUS (Schweizer Rektorenkonferenz):ECTS & Bologna Prozess http://www.crus.ch/deutsch/lehre/bologna/index.htm 11
ECTS 12
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ECTS 19
ECTS Impressum Büro für Internationale Beziehungen Universitätsplatz 3, A-8010 Graz http://international.uni-graz.at Text: Ulrike Krawagna Redaktion: Christa Grassauer Cover-Entwurf: Roman Klug Layout: Alfred Schloyer Druck: Druckwerk Graz Stand: März 2006 20
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