European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) - Umsetzung an der Universität Graz

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European Credit Transfer and
Accumulation System (ECTS)
Umsetzung an der Universität Graz

Vizerektorat für Internationale Beziehungen
gefördert von der
Europäischen Kommission
ECTS
INHALTSANGABE

1.         Der Bologna Prozess                              2

2.         European Credit Transfer System                  4
2.1.       Einleitung                                       4
2.2.       Die Funktionen von ECTS                          4
2.3.       Die Situation an der Universität Graz            5
2.4.       Die Definition der Anrechnungspunkte              5
2.5.       Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload)       6
2.6.       Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten   7
2.7.       Die Berechnung von ECTS-Anrechnungpunkten        7
2.8.       Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten          7
2.9.       Die ECTS-Noten                                   8
2.10.      Zentrale Unterlagen für ECTS                     8
a.         Das Informationspaket                            8
b.         Der Studienvertrag (Learning Agreement)          8
c.         Die Datenabschrift (Transcript of Records)       8

3.         Literatur                                        10

4.         Links                                            11

5.         Kontaktinformation

Anlagen:

1.         Learning Agreement                               12
2.         Transcript of Records                            14
3.         Planning form for an educational module          16
4.         Form for checking workload                       17
5.         Anerkennungsrichtlinie des Studiendirektors      18

                                                                 1
ECTS
    Der Bologna Prozess
    Mit der Unterzeichnung der Bologna Deklaration haben sich 40 europäische
    Länder verpflichtet, bis 2010 einen wettbewerbsfähigen und dynamischen Euro-
    päischen Hochschul- und Forschungsraum zu errichten. Das übergreifende Ziel
    dabei ist, Transparenz zu schaffen, wobei eine Vergleichbarkeit der Studienab-
    schlüsse und nicht deren Vereinheitlichung im Vordergrund steht.
    Auf europäischer Ebene wurden durch die Unterzeichnung der Deklaration sowie
    der alle zwei Jahre stattfindenden MinisterInnenkonferenz die Weichen gesetzt,
    auf nationaler Ebene wurden in den meisten Staaten rechtliche Rahmen geschaf-
    fen, die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele liegt jedoch bei den Hoch-
    schulen selbst.

    Die Teilziele der Bologna Deklaration umfassen folgendes:

           ■   Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer
               Abschlüsse (Diploma Supplement)
           ■   Einführung eines zweigliedrigen Systems von Studiengängen, das aus
               einem ersten und einem zweiten Zyklus (undergraduate/graduate) be-
               steht.
           ■   Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens
           ■   Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) für Transfer
               und Akkumulation von Studienleistungen
           ■   Lebenslanges Lernen
           ■   Einbindung der Studierenden
           ■   Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssiche-
               rung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Me-
               thoden
           ■   Förderung der Mobilität von Lehrenden und Studierenden
           ■   Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich, insbe-
               sondere in Bezug auf Curriculum-Entwicklung, Zusammenarbeit zwi-
               schen Hochschulen und Mobilitätsprojekte.
           ■   Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfährigkeit des europäi-
               schen Hochschulraumes
           ■   Doktoratsstudien und Etablierung eines Europäischen Hochschul- und
               Forschungsraumes

    Um die Ziele, nämlich mehr Transparenz der in Europa unterschiedlichen Struk-
    turen sowie eine größere Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Hochschulrau-
    mes, erreichen zu können, bedarf es der Schaffung der geeigneten rechtlichen
    Rahmenbedingungen.

2
ECTS
Der Bologna Prozess an der Universität Graz
Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna Deklaration stellt für die Universität Graz
eine absolute Notwendigkeit dar, um aktiv bei der Schaffung des Europäischen
Hochschulraums mitzugestalten, international wettbewerbsfähig zu bleiben und
sich dadurch eine Spitzenposition unter den europäischen Universitäten zu si-
chern.
An der Universität Graz stellt die Umsetzung der Ziele der Bologna Deklaration
seit Juni 2002 einen Schwerpunkt dar. Deshalb wurde, wie in einem Großteil der
Universitäten Europas, im Büro für Internationale Beziehungen die Position einer
Bologna Prozess Promotorin als Schnittstelle zwischen den jeweiligen Bereichen
der Universität geschaffen. Die Notwendigkeit diese Position im Büro für Internati-
onale Beziehungen zu verankern ergibt sich aus der Tatsache, dass der Erfolg der
Implementierung nur auf der Basis einer fundierten Expertise von internationalen
Strukturen, Netzwerken und universitären Mobilitätsprogrammen gewährleistet
werden kann.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mit Partnerinstitutionen bzw. inner-
halb der Netzwerke UTRECHT NETWORK und COIMBRA GROUP leistet einen
großen Beitrag für die Positionierung der Universität Graz im Europäischen Bil-
dungsraum.

                                                                                      3
ECTS
    2. European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
    2.1.    Einleitung
    Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von
    Studienleistungen (ECTS) ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes System. Ba-
    sis ist das Arbeitspensum, das die Studierenden absolvieren müssen, um die Ziele
    eines Lernprogramms zu erreichen.

    Das ECTS-System wurde 1989 im Rahmen von Erasmus (inzwischen Teil des So-
    krates-Programms) eingeführt. Es ist das einzige Credit System, das mit Erfolg
    getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Ursprünglich wurde es für
    die Anerkennung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die
    Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland und verbesserte damit Qualität
    und Umfang der Studierendenmobilität in Europa.1

    Mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration im Juni 1999 wurde ECTS zu ei-
    nem zentralen Element der Harmonisierung der europäischen Studienstrukturen.
    ECTS hat sich zum Instrument des Transfers und der Akkumulierung von im Laufe
    des Studiums erbrachten Studienleistungen entwickelt.

    Aus der neuen Funktion von ECTS resultiert ein bedeutender Perspektivenwech-
    sel im Verständnis der universitären Ausbildung, welcher den Akzent auf den Stu-
    dienverlauf aus Sicht der Studierenden und die für die Absolvierung eines Studi-
    engangs von den Studierenden aufzuwendende Arbeitszeit setzt.

    2.2.    Funktionen von ECTS
    ECTS zielt auf Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen und
    Abschlüssen sowie auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Qualifi-
    kationen zu erleichtern.

    Im Wesentlichen erfüllt ECTS zwei Funktionen:

    Zum einen ist ECTS ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden er-
    leichtert und einen interuniversitären Austausch verbessert.
    Zum anderen ist ECTS ein System zur Akkumulierung von Studienleistungen, das
    die Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen sicherstellt. Die
    Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten (Credits) erlaubt es, Studienleistungen
    unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zu vergleichen und gewährleistet die
    akademische Anerkennung von Studienleistungen und von Kenntnissn, die au-
    ßerhalb traditioneller Bildungssysteme (Life Long Learning) erworben werden.

4
ECTS
Zusammenfassend lassen sich die Funktionen von ECTS wie folgt beschreiben:
ECTS
       ■    ist ein System zum Transfer und zur Akkumulation von Credits. Credits
            sind der formale, quantitative Ausdruck des geleisteten Arbeitspensums
            der Studierenden
       ■    leistet einen Beitrag zur Vergleichbarkeit der Studienprogramme in Eu-
            ropa und erhöht dadurch die Transparenz sowie die Attraktivität des
            europäischen Hochschulraums
       ■    sagt aus, welches Arbeitspensum ein/e durchschnittliche/r Studieren-
            de/r in einem Studium und in seinen Teilen zu leisten hat
       ■    stellt die Bedürfnisse der Studierenden ins Zentrum
       ■    sieht vor, dass den Studierenden die in einer LV bzw. einem Modul zu-
            gewiesenen Credits erteilt werden, wenn die erforderlichen Qualifikatio-
            nen erreicht und nachgewiesen sind
       ■    erklärt ein Studium als abgeschlossen, wenn der gesamte Studienauf-
            wand geleistet und die dazu gehörigen Credits erworben wurden

2.3.       Die Situation an der Universität Graz
Die Bestimmungen zu ECTS im Universitätsgesetz 2002 wurden im Satzungs-
teil „Studienrechtliche Bestimmungen“2 für die Universität Graz näher definiert.
Alle neu eingerichteten Studien nach UG 02 müssen demnach auf Grundlage der
ECTS-Anrechnungspunkte organisiert werden.
Die Funktion der Semesterwochenstunden beschränkt sich auf die Angabe des
Kontaktstundenausmaßes einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls. Hilfestel-
lung dazu gibt das Handbuch zur Erstellung von Curricula für Bakkalaureats- und
Magisterstudien.

2.4.       Die Definition der Anrechnungspunkte3
Laut Definition im Universitätsgesetz 2002 messen die ECTS-Anrechnungspunk-
te/Credits den relativen Anteil des mit einzelnen Studienleistungen verbundenen
Arbeitspensum, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu be-
tragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte/Credits zugeteilt
sind.4
Diese Definition basiert also auf dem Konzept, dass Anrechnungspunkte/Credits
ein relatives Maß für die Berechnung des Arbeitsaufwandes darstellen. Die Tatsa-
che, dass dieser Berechnung auch 1500 Echtstunden zugrunde liegen müssen,
eröffnet die Möglichkeit das Arbeitspensum der Studierenden auch aufgrund einer
absoluten Berechnung (d.h. 1 Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden) zu ermitteln.

                                                                                      5
ECTS
    Anrechnungspunkte, sind der Ausdruck des geleisteten Aufwandes, spiegeln je-
    doch weder den Lerninhalt noch die Lernergebnisse oder die erworbenen Kom-
    petenzen wider. Daher sind den Lerneinheiten (Module/Fächer) im Curriculum ne-
    ben dem Arbeitspensum auch die zu erreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten
    (Learning Outcomes) zuzuordnen.

    Zudem muss der tatsächliche Umfang des Stoffes und der geforderten Leistun-
    gen, die zur positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls
    notwendig sind, dem der betreffenden Lehrveranstaltung bzw. dem betreffenden
    Modul zugeordneten Arbeitspensum entsprechen.5

    Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums sind
    und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden:

           ■    Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Kontaktstundenausmaß)
           ■    Praktika
           ■    Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder zu Hause)
           ■    Prüfungsvorbereitung
           ■    Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen

    Unter Kontaktstundenausmaß versteht man die Zeit, in der Lehrende und Stu-
    dierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen zum Zweck der Vermittlung von
    Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden zusammentreffen.6

    2.5.       Die Zuteilung von Arbeitspensum (Workload)7
    Das erforderliche Arbeitspensum pro Lehrveranstaltung bzw. Modul/Fach wird bei
    der Erstellung des Curriculums geschätzt. Jede Lehrveranstaltung bzw. jedes
    Modul/Fach basiert auf unterschiedlichen Aktivitäten, die für die Schätzung des
    Arbeitspensums herangezogen werden können:

           a. Lehrveranstaltungstypen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika,
              Tutorien, Feldarbeit, Projektarbeit, etc.
           b. Unterrichtsinhalte: verpflichtende Anwesenheit sowie kontinuierliche
              Mitarbeit bei Kursen, Laborarbeiten bzw. Arbeiten mit technischen Ge-
              räten, Verfassen von Arbeiten, Referatsvorbereitung, Lesearbeit, etc
           c. Prüfungsformen: schriftliche oder mündliche Prüfungen, Referate,
              schriftliche Arbeiten, Berichte, etc.

    Im Curriculum muss ein regelmäßiges Verfahren für die Evaluierung von Ar-
    beitspensum vorgesehen werden, damit bei allfälligen Abweichungen eine An-
    passung erfolgen kann. Einen Vorschlag dazu liefert das Tuning Projekt8.

6
ECTS
2.6.       Die Zuteilung von Kompetenzen und Fertigkeiten
           (Learning Outcomes)
Die zu erwerbenden Kompetenzen werden für das gesamte Studium, für die Mo-
dule und für die einzelnen Lehrveranstaltungen zugeteilt. Bei diesem Prozess sind
drei Überlegungen von Interesse:

       a. Welche sind die Kompetenzen, die die Studierenden zu Beginn mitbringen?
       b. Was vermögen die Studierenden bei einem Studienaufwand von 25
          Stunden pro ECTS-Anrechnungspunkt im Rahmen des definierten Ge-
          samtumfangs eines Studiums zu leisten?
       c. Auf welche Berufsfelder und auf welche Rollen in der Gesellschaft soll
          das Studium vorbereiten?

2.7.       Die Berechnung von ECTS-Anrechnungspunkten:
       ■    Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten erfolgt auf Basis des Ar-
            beitspensums der Studierenden.
       ■    Das Arbeitspensum umfasst sämtliche Tätigkeiten, die Teil eines Studiums
            sind.
       ■    Die Kontaktstunden machen nur einen Teil des gesamten Arbeitsauf-
            wandes aus (1 Kontaktstunde = 45 Minuten)
       ■    Das Arbeitspensum eines Jahres beträgt 1500 Echtstunden (1 Echt-
            stunde = 60 Minuten)
       ■    Diesem Arbeitspensum sind 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt
       ■    1 Jahr = 1500 Echtstunden = 60 ECTS-Anrechnungspunkte
       ■    1 Semester = 30 Anrechnungspunkte
       ■    1 ECTS- Anrechnungspunkt = 25 Echtstunden

2.8.       Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten:
       1. Die zu erwerbenden Kompetenzen und Fertigkeiten werden für die einzel-
          nen LV-Einheiten definiert und die vorgesehenen Aktivitäten aufgelistet.
       2. Auf dieser Grundlage wird das Arbeitspensum in Stunden geschätzt:
          Wie viel Zeit braucht ein/e durchschnittliche Studierende, um die ge-
          stellten Anforderungen zu erledigen?
       3. Die Kontaktzeit wird einberechnet.
       4. Die Summe der gesamten aufzuwendenden Stunden ergibt das Ar-
          beitspensum, wobei 1 ECTS-Anrechnungspunkt für 25 Stunden Ar-
          beitsaufwand steht.

z.B.: Ein Arbeitsaufwand von 75 Stunden ergibt eine Zuteilen von 3 ECTS-Anrech-
nungspunkten.
Auf keinen Fall ist das Arbeitspensum auf Grundlage der Semesterstunden zu be-
rechnen!

                                                                                       7
ECTS
    2.9.     Die ECTS-Noten
    Das ECTS-Notensystem wurde entwickelt, um den Universitäten die Umrechnung
    der von der Gastuniversität vergebenen Noten zu erleichtern. Es stellt zusätzliche
    Informationen über die erbrachten Studienleistungen bereit, ersetzt das lokale,
    absolute und kriterienbasierte Notensystem jedoch nicht.
    Da es keine nationale ECTS-Bewertungsskala gibt, entscheiden die Universitäten
    über das anzuwendende ECTS-Notensystem. Die Beurteilung ist im Satzungsteil
    Studienrecht (§§ 33 und 34) festgelegt.

    2.10.    Die Zentrale Unterlagen für ECTS
    Eines der Hauptziele von ECTS ist die Darstellung der Studienprogramme und de-
    ren Inhalte, um die Transparenz der europäischen Hochschulsysteme zu erhöhen.
    Dazu gehören außerdem folgende zentrale Unterlagen:

            a. Das Informationspaket
               Das/Der reguläre Informationspaket/Studienführer (Information Pa-
               ckage/Course Catalogue) der Einrichtung ist laut Benutzerhandbuch in
               zwei Sprachen (oder nur in Englisch bei Studiengängen, die in Englisch
               angeboten werden) im Web und/oder auf Papier zu veröffentlichen. Es
               informiert über das Studienangebot der Universität und enthält alle not-
               wendigen administrativen und studienbezogenen Angaben zur Vorbe-
               reitung eines Mobilitätsaufenthalts. Ein Bestandteil ist das kommentier-
               te Lehrveranstaltungsverzeichnis, welches detailliertere Angaben über
               den Inhalt und die Ziele der Kurse beinhaltet.

            b. Der Studienvertrag (Learning Agreement)
               Der Studienvertrag legt das extern zu absolvierende Studienprogramm
               an der Gastinstitution fest und wird von den drei am Austausch betei-
               ligten Parteien unterzeichnet.

            c. Die Datenabschrift (Transcript of Records)
               Die Datenabschrift dokumentiert die Leistung der Studierenden durch
               die Aufstellung der absolvierten Kurse, die erworbenen Anrechnungs-
               punkte/Credits sowie die erzielten Noten und ECTS-Noten. Bei der
               Anerkennung ist die Datenabschrift von der Heimatinstitution der Stu-
               dierenden vor deren Abreise und von der Gastinstitution am Ende des
               Studienaufenthalts auszustellen.

8
ECTS
(Footnotes)
1
  Vgl. ECTS-Benutzerhandbuch
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects/guide_en.pdf
03.03.2005.
2
   Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ Mitteilungsblatt 12c vom
1.4.2004.
3
  Das Universitätsgesetz 2002 spricht von ECTS-Anrechnungspunkte, dieser Ter-
minus wurde auch in den Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ über-
nommen. International wird jedoch der Begriff ECTS-Credits verwendet.
4
  § 51 Abs. 2 Z 26 UG 02.
5
  Vgl. Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen § 12 Abs. 3.
6
  vgl. ebda §12 Abs. 4.
7
  Unterstützung gibt dabei das im Rahmen des Projekts „Tuning Education Struc-
tures in Europe“ ausgearbeitete „Planning Form for an Educational Module“. Siehe
Anlage 1.
8
  vgl. dazu Anlage 2 „Form for Checking Workload of an Educational Module“

                                                                                   9
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     3. Literatur

     Europäische Kommission (Hrsg.), ECTS Users’ Guide. European Credit Transfer
     and Accumulation System and Diploma Supplement. 14.2.2005

     Europäische Kommission, Update on ECTS, ENQA, Diploma Supplement. SCHE
     meeting 22./23.3.2001

     Europäische Kommission, Europäisches System zur Übertragung und Akkumulie-
     rung von Studienleistungen (ECTS). Kernpunkte. 2004

     Eurydice (Hrsg.), Im Blickpunkt: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa
     2003/04. Nationale Entwicklungen im Rahmen des Bologna Prozesses. 2003

     Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends 2003. Progress towards the European
     Higher Education Area. Bologna four years after: steps toward sustainable reform
     of higher education in Europe. EUA Genf 2003

     Christian Tauch, Andrejs Rauhvagers, Survey on Master Degrees and Joint De-
     grees in Europe. EUA 2002

     Sybille Reichert, Christian Tauch, Trends IV. European Universities implementing
     Bologna. EUA Brüssel 2005

     Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Eu-
     rope. Final Report Phase 1. 2003

     Julia Gonzales, Robert Wagenaar (Hrsg.), Tuning Educational Structures in Europe
     II. Universities’ contribution to the Bologna Process. 2005

     Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.), Bericht über den
     Stand der Umsetzung der Bologna Erklärung in Österreich 2005. Berichtszeitraum
     2000 – 2004. Wien 2005

     Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Univer-
     sitätsgesetz 2002)

     Satzungsteil „Studienrechtlichen Bestimmungen“, Mitteilungsblatt der Universität
     Graz vom 1.4.2004

10
ECTS
4. Links

Bologna Deklaration
http://www.uni-graz.at/bibwww_bo_bolognadecl_dt.pdf

Universität Graz: Bologna Prozess
http://www.uni-graz.at/bibwww_bologna-process.htm

Universität Graz: Studienrecht
http://www.uni-graz.at/studienrecht/

BMBWK: Bologna Prozess
www.bologna.at

Europäische Kommission: Bologna Prozess
http://europa.eu.int/comm/education/index_en.html

Europäische Kommission: ECTS
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects/index_en.html

Tuning Educational Structures in Europe
http://tuning.unideusto.org/tuningeu/

Eurydice: Strukturen des Hochschulbereichs im Europa 2003/04
http://www.eurydice.org/Documents/FocHE/de/FrameSet.htm

MinisterInnenkonfernez Bergen
http://www.bologna-bergen2005.no/

European Universities Association
http://www.eua.be

ECTS Informationen der Deutschen Hochschulrektorenkonferenz
http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/154.php

CRUS (Schweizer Rektorenkonferenz):ECTS & Bologna Prozess
http://www.crus.ch/deutsch/lehre/bologna/index.htm

                                                                             11
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     Impressum

     Büro für Internationale Beziehungen
     Universitätsplatz 3, A-8010 Graz
     http://international.uni-graz.at
     Text: Ulrike Krawagna
     Redaktion: Christa Grassauer
     Cover-Entwurf: Roman Klug
     Layout: Alfred Schloyer
     Druck: Druckwerk Graz
     Stand: März 2006

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