EUROSKILLS GRAZ 2020 - AB 1.780,- € P.P - WORLDSKILLS GERMANY
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EuroSkills Graz 2020 7 Tage-Reise ab 1.780,– € p.P. Die Europameisterschaft der Berufe Termin: 15. - 21. September 2020
EuroSkills Graz 2020 Die Europameisterschaft der Berufe Die EuroSkills 2020 finden vom 16. bis 20. September 2020 in Graz, Österreich statt. Hier trifft sich der Top-Nachwuchs aus 30 Ländern, um in rund 47 Disziplinen die Besten der Besten zu ermitteln. Dienstag, 1. Tag: Abflug Frankfurt - Graz Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Individuelle Anreise der Reiseteilnehmer zum (Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann es zu Allgemeine Bedingungen: Flughafen Frankfurt. Abflug mit Lufthansa LH1262 Reisepreisänderungen kommen, über die wir Sie Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Flug- um 12.40 Uhr mit Ankunft am Flughafen Graz um vorab dann informieren würden) planänderungen. Tarif- und Wechselkur- 13.55 Uhr. Hier werden Sie von Ihrer lokalen Rei- sänderungen vorbehalten. Es gelten die seleitung in Empfang genommen und zum Hotel Eingeschlossene Leistungen: Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/ gebracht. Check-in und Zimmerbezug. Der Rest • Linienflug mit Lufthansa in der Economy Klas- Reisebedingungen von Poppe Reisen GmbH des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung. se ab Frankfurt nach Graz und zurück (falls ge- & Co. KG. bucht) Mittwoch, 2. Tag: Eröffnungsfeier EuroSkills • Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. Optional: Stadtbesichtigung Graz inkl. Fahrt auf • 6 Übernachtungen mit Frühstück im Thermen- den Schlossberg. Um 17.45 Uhr Fahrt zur Eröff- hotel Stoiser **** nungsfeier der EuroSkills im Merkur Eisstadion. • Örtliche deutschsprachige Reiseleitung Rückkehr zum Hotel nach Ende der Veranstal- • Alle im Programm genannten Bustransfers tung. • Teilnahme an Eröffnungs- und Abschlussfeier EuroSkills Donnerstag, 3. Tag: 1. Wettkampftag der EuroS- kills Reisepapiere und Gesundheit Um 07.15 Uhr Fahrt zur Messe Congress Graz. Deutsche Staatsbürger können mit einem noch Gegen 17.00 Uhr Rückfahrt zum Hotel. gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Österreich einreisen. Freitag, 4. Tag: 2. Wettkampftag der EuroSkills Besondere Gesundheitsvorschriften sind nicht zu Optional: Ausflug in die Südsteiermark inkl. Wein- beachten. verkostung, Mittagesesen und Führung Olmühle. Alternativ Fahrt zur Messe Congress Graz auf in- dividueller Basis. Hotel: Samstag, 5. Tag: 3. und letzter Wettkampftag der Thermenhotel Stoiser **** EuroSkills Das 4-Sterne Superior Hotel befindet sich in Loi- Um 07.15 Uhr Fahrt zur Messe Congress Graz. persdorf bei Fürstenfeld, etwa 1 Fahrtstunde von Gegen 17.00 Uhr Rückfahrt zum Hotel. Graz entfernt. Es verfügt über einen Glasgang mit direktem Zutritt in die Therme Loipersdorf und Bilder: EuroSkills 2020, Graz Tourismus: Harry Schiffer, Graz Tourismus: Markus Spenger Sonntag, 6. Tag: Siegerehrung und Schlussfeier bietet einen 2.200 m² großen Wellness- und Pool- EuroSkills bereich mit einem Innenpool, einem saisonal Tag zur freien Verfügung. Um 17.15 Uhr Fahrt zur geöffneten Außenpool, einem beheizten Ther- Schlussfeier der EuroSkills Messe Congress Graz. mal-Whirlpool und 6 verschiedenen Saunen. Eine in Zusammenarbeit mit: Rückkehr zum Hotel nach Ende der Veranstal- Snackbar, eine Teebar sowie eine Saft-und Obst- tung. bar stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Das Hotel-Restaurant begeistert mit einer Show-Küche Poppe Reisen GmbH & Co. KG und serviert österreichische und internationale Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 Montag, 7. Tag: Abflug Graz - Frankfurt 55130 Mainz Check out Hotel. Um 12.00 Uhr erfolgt der Trans- Gerichte sowie Spezialitäten aus der Steiermark. Cocktails und Weine genießen Sie an der Bar. Die Tel.: +49-(0)6131-27066-43 fer zum Flughafen Graz. Abflug mit Lufthansa Fax +49-(0)6131-27066-19 LH1263 um 14.30 Uhr mit Ankunft am Flughafen traditionell eingerichteten Gästezimmer verfü- gen u. a. über einen Balkon, einen Flachbild-Sat- E-Mail: jasmin.schenk@poppe-reisen.de Frankfurt um 15.50 Uhr. TV, eine Minibar, einen Safe, ein Telefon und einen Schreibtisch. Bademäntel und eine Handtuchta- Reisepreise: sche gehören zu den Annehmlichkeiten. Veranstalter: Thermenhotel Stoiser **** Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz pro Person im Doppelzimmer: 1.780,- € pro Person im Einzelzimmer: 2.680,- € Anmeldeschluss: 28. Februar 2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Poppe Reisen GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Poppe Reisen GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Poppe Reisen GmbH & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Poppe Reisen GmbH & Co. KG verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen Poppe Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestätigung Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung kann Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Folgende benachrichtigen. mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Reiseteilnehmer 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er werden berechnet: verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, bei Eigenanreise unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und 90% des Reisepreises. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe Entschädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. 2. Bezahlung Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen nur rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine nicht befugt. dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits- Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die war. geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist vorschriften Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. der Entschädigung begründen. Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über 3. Leistungen 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, Reisevertrag kündigen: Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller a) ohne Einhaltung einer Frist. verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die vorliegen. Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft unzureichend oder falsch informiert haben. Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang gutgebrachten Beträge. Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. führen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine 12. Eintrittskarten Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. ist auf der Internetseite: Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten (s. Ziffer 5). 4. Leistungs- und Preisänderungen Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von Kunden besteht nicht. 13. Gesetzliche Bestimmungen dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise. 7. Reiseversicherungen Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren. beeinträchtigen. Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 15. Gerichtsstand und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit. Die 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz Informationsblätter zu Versicherungsprodukten können Sie vor Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden Abschluss der Versicherung bei uns anfordern oder von unserer der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge und Broschüren“ nachfolgenden Berechnung erhöhen: richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen herunterladen. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- eines ordentlichen Kaufmanns für: Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; Reiseveranstalters maßgebend. Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; vom Reisenden verlangen. 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Reiseleistung. Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den Leistungserbringung betrauten Person. entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert den dreifachen Reisepreis beschränkt, die hat. 1. keine Körperschäden sind und Veranstalter: 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Poppe Reisen GmbH & Co. KG Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schäden Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14 Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der 55130 Mainz Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Telefon +49 6131 27066-0 ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Telefax +49 6131 27066-19 Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im E-Mail info@poppe-reisen.de wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich Site www.poppe-reisen.de Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Reiseveranstalter muss die Preiserhöhung auf einem dauerhaften Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Reise- Datenträger einschließlich der Berechnungsgrundlage klar und ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet verständlich mitteilen. Stand: 01.07.2018 werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleichermaßen schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 Ziff. 1)-3) Vermittlung beruhen. aufgeführten Kosten verringern. 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Hinweise zum Datenschutz im Rahmen einer Reisebuchung oder sonstiger Dienstleistungen Verantwortlich für die Datenerhebung Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 55130 Mainz Deutschland Tel.: 06131 270 66-0 E-Mail: info@poppe-reisen.de Website: www.poppe-reisen.de Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Anja Junker Tel.: 06131 270 66-32 E-Mail: datenschutz@poppe-reisen.de Erhobene Daten / Zwecke / Speicherdauer Haben Sie um Zusendung unseres Newsletters gebeten, Im Rahmen einer Reisebuchung oder sonstiger Dienstleistung verwenden wir Ihre E-Mailadresse dazu, Ihnen den von Ihnen (z.B. Visaerstellung, Reiseversicherung) erheben und verarbeiten abonnierten Newsletter zuzusenden. Die entsprechende wir verschiedene personenbezogene Daten von Ihnen. Sämtliche Datenverarbeitung beruht auf Ihrer diesbezüglichen von uns erfragten personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Einwilligung und damit auf Art. 6 A. 1 lit. a) DSGVO. Die erteilte freiwilligen Angaben in Feldern wie „Sonderwünsche“ benötigen Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Zudem können Sie wir, um Sie zu der von Ihnen gewählten Reise bzw. Dienstleistung sich von dem Newsletter jederzeit durch einen Klick auf dem in anmelden zu können. Ohne Angabe dieser Daten kann ein jedem Newsletter enthaltenen Link abmelden. Vertrag nicht zustande kommen. Zum Zweck der Qualitätsprüfung senden wir Ihnen nach Ihre Daten werden für die Anmeldung und Durchführung der erfolgter Reise einen Feedbackbogen zu. Das Ausfüllen dieses Reise benötigt und zu diesem Zwecke gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) Fragebogens und die Angabe Ihres Namens sind vollkommen DSGVO verarbeitet. In diesem Zusammenhang werden Ihre freiwillig. Sie können der Zusendung des Fragebogens jederzeit Daten gegebenenfalls an die einzelnen Leistungserbringer (Bus- widersprechen. /Zug-/Schiffsreiseunternehmen, Fluggesellschaften, Hotels, Reiseleiter, Reiseversicherungen, Visastellen etc.) weitergeleitet. Auch ohne Einwilligung ist es uns erlaubt, Ihnen Werbung für Je nach Reiseziel befinden sich diese Leistungserbringer eigene ähnliche Angebote zuzusenden, da wir an der Werbung gegebenenfalls auch in Drittländern. für eigene Produkte ein unternehmerisches Interesse haben. Die entsprechende Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. Für den Fall, dass Sie die Reise per Kreditkarte bezahlen, findet f) DSGVO. Wir speichern Ihre Daten zu diesen Zwecken solange zudem ein Datenaustausch mit dem Kreditkartenunternehmen uns kein Widerruf Ihrer Einwilligung oder ein Widerspruch gegen statt. Ihre Daten werden von uns gesammelt und zentral die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Direktwerbung gespeichert. Der Server, auf welchem die Daten gespeichert sind, vorliegt. wird von einem externen Dienstleister gehostet. Die entsprechende Datenverarbeitung ist zur Erfüllung des Ihre Rechte Vertrages erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie DSGVO. Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. So steht Ihnen das Recht zu, jederzeit Wir speichern Ihre Daten zum Zweck, der Erfüllung des Vertrages Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen solange, bis die Reise abgeschlossen ist. Bis dahin ist die Daten einzuholen. Weiterhin haben Sie auch ein Recht auf Verarbeitung Ihrer Daten zur Vertragserfüllung erforderlich und Übertragbarkeit, Berichtigung oder Löschung sowie auf beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Im Anschluss speichern Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Außerdem können wir Ihre Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Verjährungsfristen. An der entsprechenden Verarbeitung Ihrer erheben. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserer Daten haben wir ein berechtigtes Interesse, welches sich schon vollständigen Datenschutzerklärung in Kapitel „IX. Rechte der aus Art. 17 Abs. 3 lit. i) DSGVO ergibt. Die entsprechende betroffenen Person“. Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen bewahren Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf wir Ihre Daten noch für die Dauer der steuerrechtlichen unserer Website www.poppe-reisen.de neben dem Impressum Aufbewahrungsfristen auf. Zur entsprechenden Aufbewahrung oder können diese bei uns anfordern. sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Datenverarbeitung beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.
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