Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
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4 Exportkontrolle und das BAFA Inhaltsverzeichnis Einleitung 6 Exportkontrolle im BAFA 6 Inhalt 7 1. Welche Informationsquellen gibt es? 7 1.1. Internetseite 7 1.2. Merkblätter 8 1.3. BAFA Newsletter, Exportkontrolle Aktuell, RSS Newsfeed 10 1.4. Informationsveranstaltungen 11 1.5. HADDEX 12 2. Wie kommunizieren ich mit dem BAFA? Welche Mittel zur Antragstellung beim BAFA habe ich? 13 2.1. Grundlagen der Antragsstellung 13 2.2. Vollelektronische Antragstellung mit ELAN K 2 14 2.3. Statusabfrage über den Bearbeitungsstand 16 2.4. Allgemeine Genehmigungen (Anmeldung / Meldung) 18 2.5. Zuständigkeiten im BAFA 19 2.6. EORI-Nummern 20 3. Wo kann ich mich informieren ? 21 3.1. Das BAFA 21 3.2. Bundesanzeiger Verlagsges. mbH 21 3.3. Deutsche Bundesbank 21 3.4. Zoll 21 3.5. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / Auswärtiges Amt 22 3.6. Internetadressen 22
Exportkontrolle und das BAFA 5 4. Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen? 23 4.1. Was bedeutet Exportkontrolle? 23 4.2. Rüstungsgüter / Dual Use Güter 23 4.3. Wie können Sie erkennen, ob ein Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist? 24 4.4. Umschlüsselungsverzeichnis / elektronischer Zolltarif / Auskunft zur Güterliste 24 4.5. In welches Land wollen Sie liefern? Embargos? 26 4.6. Ausfuhr oder Verbringung 26 4.7. Was ist im Zusammenhang mit dem Empfänger zu beachten? 27 4.8. Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet werden? 27 4.9. Güter, die nicht von den Güterlisten erfasst werden 27 4.10. Handels- und Vermittlungsgeschäfte / Durchfuhr 28 4.11. Technische Unterstützung / Know How Transfer 28 Impressum 29
6 Exportkontrolle und das BAFA Einleitung Exportkontrolle im BAFA Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf die Eigenverantwortung jedes Unternehmens. Unter- nehmen entscheiden selbstverantwortlich, Verträge zu schließen, Waren, Software und Technologie zu exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu erbringen und Know-how auszutauschen etc. Bei seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen auch die Beschränkungen und Genehmigungs- pflichten im Außenwirtschaftsverkehr beachten. Von besonderer Bedeutung ist die Verfügbarkeit von Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzu- holen und das schnelle Auffinden der vielfältige Informationsquellen. Das BAFA bietet zahlreiche Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbeson- dere den kleinen und mittleren Unternehmen den Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleich- tern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in die Materie eröffnen. Das BAFA bietet dem Antrag- steller unter anderem auch die Transparenz, in welchem Stadium des Verfahrens sich der jeweilige Vorgang befindet. Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informati- onsmöglichkeiten und –quellen und zeigt die jeweiligen Ansprechpartner auf. Abgebildet werden die Informationsmedien, die gerade aus Unternehmenssicht von besonderem Interesse sein dürften. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann die umfassende Beschäftigung mit den Rechtstexten nicht ersetzen. Bitte beachten Sie auch, dass die hier enthaltenen Aussagen nicht rechtsverbindlicher Natur sind.
Exportkontrolle und das BAFA 7 Inhalt 1. Welche Informationsquellen gibt es? Einige Informationen und Dokumente werden auch in englischer Sprache angeboten. Diese rufen Sie 1.1. Internetseite über die Kopfleiste mit einem Klick auf „English“ auf. Für die am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten Unternehmen stellt das BAFA unter der Adresse LL Als Ansprechpartner für die Inhalte und die www.ausfuhrkontrolle.info eine ausführliche Gestaltung unserer Internetseite steht Ihnen die Website zum Thema Exportkontrolle zur Verfügung. Dieses Angebot wird laufend ergänzt und aktuali- bb Stabstelle Presse- und Sonderaufgaben siert. Telefon: 06196 908-452 Die BAFA Internetseite ist dreigeteilt. Im linken Teil Telefax: 06196 908-496 befindet sich die Navigationsleiste mit den Haupt- themen. In der Mitte werden die Informationen zu E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de dem gewählten Thema angezeigt. Rechts findet man zu dem aufgerufenen Thema ggf. nützliche Links gerne zur Verfügung. und weiterführende Dokumente zum herunter- laden. Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“ Quelle: BAFA
8 Exportkontrolle und das BAFA 1.2. Merkblätter →→ Kurzdarstellung Exportkontrolle Die vielfältigen BAFA Merkblätter bieten eine erste →→ Checkliste zur optimierten Antragstellung Orientierung über die Regelungen des deutschen und europäischen Exportkontrollrechts. Sie erleich- →→ Merkblatt Internationale Einfuhrbescheinigung tern in vielen Themenbereichen den Einstieg in das (IEB) System der Exportkontrolle. Den Merkblättern kommt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit zu; sie →→ Merkblatt Wareneingangsbescheinigung (WEB) können daher die intensive Beschäftigung mit der Materie nicht ersetzen. Eine systematische Darstel- →→ Merkblatt zu Technologietransfer und lung des Außenwirtschaftsrechts enthält das vom Non-Proliferation BAFA herausgegebene Handbuch der deutschen Exportkontrolle, HADDEX (s. u.) →→ Merkblatt zum Zertifizierungsverfahren nach § 2a AWG, § 2a AWV und Artikel 9 der Verteidi- Die Merkblätter und Veröffentlichungen können gungsgüterrichtlinie(2009/43/EG) auf der Internetseite1 des BAFA eingesehen und heruntergeladen werden. Zur Zeit können Sie →→ Merkblatt Änderung des § 19 AWV u. a. folgende Merkblätter auf unserer Internet- seite finden, welche regelmäßig aktualisiert →→ Merkblatt zur novellierten EG-Dual-Use- werden: Verordnung Nr. 428/2009 →→ Einstieg in die Exportkontrolle – Ein Merkblatt →→ Merkblatt zu Allgemeingenehmigungen und für kleine und mittelständische Unternehmen diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren sowie für Neueinsteiger. (Teil 1 bis 3) Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“ (Rubrik Arbeitshilfen / Publikationen → Merkblätter) Quelle: BAFA 1 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/index.html
Exportkontrolle und das BAFA 9 →→ Merkblatt Sammelausfuhrgenehmigung →→ Merkblatt Gemeinschaftsprogramme →→ Informationen zur Komplementärgenehmigung des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zum KrWaffKontrG →→ Merkblatt zur Komplementärgenehmigungs- meldung (KOGE-Meldung) →→ Allgemeine Hinweise zur Kriegswaffenbuch- und Nachweisführung →→ Hinweise für den Umgang mit als Film-/ Theaterwaffen umgebauten Kriegswaffen →→ Informationen zur EG-VO 1236/2005 (Anti-Folter-VO) →→ Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern →→ Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran (Stand: 27.06.2012) →→ Merkblatt zu den Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung →→ Warnhinweise →→ Merkblatt zu innerbetrieblichen Exportkontrollsystemen LL Als Ansprechpartner für die Inhalte der ge- nannten Merkblätter steht Ihnen das bb Referat 211 Telefon: 06196 908-389 Telefax: 06196 908-916 E-Mail: thomas.barowski@bafa.bund.de gerne zur Verfügung.
10 Exportkontrolle und das BAFA 1.3. BAFA Newsletter, Exportkontrolle Aktuell, Sie können den monatlichen Newsletter RSS Newsfeed Exportkontrolle Aktuell (auch ältere Exemplare) jederzeit auf der BAFA Internetseite3 einsehen. Wenn Sie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden wollen, ohne täglich auf Daneben besteht die Möglichkeit, den News- der BAFA Internetseite vorbeizuschauen, ist der stets letter zu abonnieren, Hierzu müssen Sie sich aktuelle BAFA Newsletter zu empfehlen. Neben lediglich wie oben beschrieben für den BAFA Hinweisen zu wichtigen Änderungen von z. B. Newsletter registrieren lassen. Embargos, neuen bzw. aktualisierten Merkblättern informiert der Newsletter auch über das Erscheinen Der Newsletter ist nicht rechtsverbindlich und des monatlichen Informationsblatts „Exportkont- ersetzt nicht die umfassende Beschäftigung mit der rolle Aktuell“. Exportkontrolle und den Vorschriften; aber er erleichtert wesentlich die Analyse, ob das jeweilige Unternehmen von Neuerungen oder Änderungen betroffen ist. Zusätzlich zu der Information über E-Mail besteht auch die Möglichkeit Informationen als RSS News- feed abzurufen. Auch im RSS-Newsfeed werden alle wichtigen Änderungen und Neuerungen des BAFA in Bezug auf die Ausfuhrkontrolle veröffentlicht. Beschreibung: Ausschnitt der Navigation (Internetseite) Quelle: BAFA Den RSS-Newsfeed Ausfuhrkontrolle können Sie unter folgender Adresse4 abonnieren. LL Als Ansprechpartner für den Newsletter und den RSS Newsfeed steht Ihnen die Beschreibung: Informationsdienst Exportkontrolle Aktuelle bb Stabstelle Presse- und Sonderaufgaben Quelle: BAFA Telefon: 06196 908-452 Um sich für den kostenlosen BAFA Newsletter Telefax: 06196 908-496 zu registrieren müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre E-Mail Adresse auf der BAFA E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de Internetseite2 angeben. gerne zur Verfügung. 2 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/newsletter/index.jsp 3 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/exportkontrolle_aktuell/ 4 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/exportkontrolle_aktuell/
Exportkontrolle und das BAFA 11 1.4. Informationsveranstaltungen Wilhelms-Universität Münster veranstaltet, hat das BAFA ein Forum geschaffen, welches den Meinungs- BAFA – Informationstag „Exportkontrolle“ und Erfahrungsaustausch zwischen Ministerien, Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen fördert Zum Ende eines Jahres gibt das BAFA auf dem und der Weiterentwicklung des „Systems Exortkont- Informationstag Exportkontrolle einen Überblick rolle“ dient. Schwerpunkt des EKT ist dabei weniger über die aktuellen Entwicklungen in Recht und die tägliche (Verwaltungs-) Praxis in Behörden und Verfahren und stellt sich den Fragen der teilneh- Unternehmen, sondern der Austausch über aktuelle menden Unternehmen. Der Informationstag ist ein politische Entwicklungen und Zukunftsprojekte in Tag von „Praktikern für Praktiker“ und richtet sich der Exportkontrolle. an die im Unternehmen mit Exportkontrollfragen wiederkehrend betrauten Mitarbeiter. Informationen über das Zentrum für Außenwirt- schaftsrecht e. V. finden Sie auf der Internetseite5, einschließlich der Programme der zurückliegenden Exportkontrolltage, jeweils mit einem „Impressions- film“. Beschreibung: 3. Informationstag Exportkontrolle Quelle: BAFA / Werner Schäfer LL Als Ansprechpartnerin für den BAFA – Informa- tionstag „Exportkontrolle“ steht Ihnen Beschreibung: Logo vom Exportkontrolltag 2011 Quelle: Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V. bb Abteilung 2 Frau Kühl LL Als Ansprechpartner für den Exportkontrolltag steht Ihnen das Telefon: 06196 908-369 Telefax: 06196 908-916 bb Referat 224 Herr Repp E-Mail: sabrina.kuehl@bafa.bund.de Telefon: 06196 908-242 gerne zur Verfügung. Telefax: 06196 908-793 Exportkontrolltag (EKT) E-Mail: manfred.repp@bafa.bund.de Mit dem Exportkontrolltag, den das BAFA jedes Jahr gerne zur Verfügung. Informationen hierzu Ende Februar in Zusammenarbeit mit dem Zentrum finden Sie auch auf der Internetseite des ZAR für Außenwirtschaftsrecht e. V. (ZAR) am Institut für Münster5. öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen 5 http://www.zar-muenster.de/
12 Exportkontrolle und das BAFA 1.5. HADDEX vorschriften im Unternehmen enthält die vom BAFA herausgegebene Publikation „Praxis der Das BAFA gibt das bewährte Handbuch der Deut- Exportkontrolle“, die ebenfalls im Bundesanzeiger- schen Exportkontrolle (HADDEX) zusammen mit Verlag erschienen ist und dort bezogen werden dem Bundesanzeiger Fachverlag heraus. kann. Das Handbuch erläutert in Band 1 die bestehenden Verbote und Genehmigungspflichten, das Genehmi- gungsverfahren und die Verfahrenserleichterungen. Die Bände 2 bis 6 enthalten die wichtigsten Materia- lien (AWG, AWV, AL, Umschlüsselungsverzeichnis, Bekanntmachungen, Formulare und Muster). Alle Bände werden regelmäßig überarbeitet und aktuali- siert. Die Form der Loseblattsammlung mit entspre- chendem Nachlieferungs- und Schnelldienst gewährleistet hierbei, dass der Benutzer bei Ände- rungen und Ergänzungen stets aktuell über die neueste Rechtslage informiert wird. Seit November 2009 wird auch eine online Version des Haddex angeboten. Das Einsortieren der Schnelldienste und Ergänzungslieferungen entfällt. Durch diesen erheblich geringeren Pflegeaufwand seitens des Nutzers verringern sich auch potentielle Fehlerquellen. Die Online-Anwendung erhöht nicht zuletzt die Flexibilität und Mobilität durch die Möglichkeit eines ortsunabhängigen Zugriffs. Durch die Tagesaktualität der Anwendung lassen sich die exportkontrollrechtlichen Vorschriften nun noch schneller in der Praxis umsetzen. Änderungen und Ergänzungen werden noch am gleichen Tag eingearbeitet und farblich hervorgehoben. Neue Beschreibung: Deckblatt HADDEX & Praxis der Exportkontrolle Funktionen, wie etwa eine komfortable Suchfunk- Quelle: Bundesanzeiger Verlag tion werden den Arbeitsalltag erheblich erleichtern. Ein weiterer Zusatz ist eine Historie der Normen, die LL Als Ansprechpartner für Haddex steht Ihnen auf unterschiedlichen Ständen abgelesen werden kann. bb Unterabteilung 22 Herr Beutel Unter dem Markenzeichen Haddex gibt das BAFA im Bundesanzeiger Verlag zudem eine CD-Rom mit den Telefon: 06196 908-712 Sanktionslisten der Europäischen Union heraus. Das Telefax: 06196 908-11712 Hilfsmittel erleichtert die betriebsinterne Prüfung von Bereitstellungsverboten der EU-Embargover- E-Mail: holger.beutel@bafa.bund.de ordnungen. Durch E-Mail wird der Bezieher über Neuerungen informiert, die er sich mit Hilfe des gerne zur Verfügung. dazugelieferten Zugangsschlüssel vom Server des Bundesanzeiger Verlages herunterladen kann. Praxisrelevante Informationen bzw. wertvolle Hinweise zur Umsetzung von Exportkontroll-
Exportkontrolle und das BAFA 13 2. Wie kommunizieren ich mit dem BAFA? Weitere Hinweise zur Antragstellung können Welche Mittel zur Antragstellung beim der Check-Liste zur optimierten Antragstellung BAFA habe ich? auf der Internetseite des BAFA7 entnommen werden. 2.1. Grundlagen der Antragsstellung Falls Ihre eigenverantwortliche Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass das konkrete Exportvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss grundsätzlich ein formgebundener Antrag auf Erteilung einer Aus- fuhr- / Verbringungsgenehmigung beim BAFA gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung Ihrer Anträge auch von der Qualität Ihrer Vorprü- fungen abhängt. Vor Beantragung einer Einzelaus- fuhrgenehmigung sollten Sie daher prüfen, ob die Einzelausfuhrgenehmigung der für Ihr Ausfuhrvor- haben zutreffende Genehmigungstyp ist oder ob Sie nicht bereits eine Allgemeine Genehmigung nutzen Beschreibung: Checkliste können bzw. ob die Beantragung einer Sammelaus- Quelle: ©iStockphoto.com/csepei aliz fuhrgenehmigung (SAG) möglich ist. Die Nutzungsbedingungen für SAG’en ent- nehmen Sie bitte dem Merkblatt „Sammelge- nehmigungen“ auf der BAFA Internetseite6. Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Antragstellung bewusst machen, welche Unterlagen und Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Je vollständiger Ihre Informati- onen sind, desto eher vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen. Bedenken Sie auch, dass die Tiefe der Sachverhalts- darstellung Auswirkungen auf die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Ausfuhr haben kann. Je konkreter in einem Antrag auf Ausfuhrgenehmi- gung belegt werden kann, dass die auszuführenden Güter ausschließlich einer zulässigen Zweckbestim- mung zugeführt werden, desto höher ist die Wahr- scheinlichkeit, dass die erforderliche Genehmigung erteilt wird. 6 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_sag.pdf 7 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
14 Exportkontrolle und das BAFA 2.2. Vollelektronische Antragstellung mit ELAN K 2 Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über das Onlineportal auf der BAFA Internetseite, besteht Unter dem Arbeitsnamen ELAN-K2 (Elektronische auch die Möglichkeit der Anbindung an firmenin- Antragserfassung und –Kommunikation) wurde terne Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels vom BAFA ein innovatives Ausfuhrportal entwickelt, Schnittstelle. Für die Realisierung arbeitet die IT des welches neue Wege einer schnelleren Antragstel- BAFA mit den von den Firmen beauftragten Soft- lung, transparenteren Kommunikation und Bearbei- warehäusern eng zusammen. Firmen, die sich für tung sowie erleichterte Erfüllung vom Meldeanfor- diesen Weg der Antragstellung interessieren, stellt derungen geht. Mit dem ELAN-K2 System besteht das BAFA unter dem Titel „Informationen zum neben der Beantragung einer Ausfuhr-/Verbrin- ELAN-K2 Webservice“9 eine Dokumentation zum gungsgenehmigung auch die Möglichkeit fast alle Herunterladen bereit. anderen im Ausfuhrbereich benötigten Anträge online zu stellen und beim BAFA einzureichen. Der In Ausnahmefällen können Sie Anträge auch in Zugang zu dem System erfolgt über die BAFA Papierform stellen. Hierzu muss ein formgebun- Internetseite8. dener Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- / Verbrin- gungsgenehmigung beim BAFA eingereicht werden. Dort findet man auch verschiedene Merkblätter Hierfür sind die Antragsformulare AG, AG/ W, AG/ zur Nutzung des Portals, wie z. B. die „Anleitung E1 und AG/ E2 vorgeschrieben. Sie sind im Formu- zur Anwendung ELAN-K2“ und den Link zum larhandel und bei den meisten Industrie- und „Login und Registrierung ELAN-K2“. Handelskammern erhältlich. Wenn Sie sich in dem System eingeloggt haben und Entsprechende Ausfüllanleitungen finden sie auf den Punkt „Neue Vorgänge“ klicken gelangen Sie unter dem Punkt Downloads auf der Internet- zu der Übersicht der in dem System angebotenen seite des BAFA10. Anträge. Beschreibung: Screenshot ELAN-K2 Punkt „Neue Vorgänge“ Quelle: BAFA 8 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/elank2/index.html 9 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/elank2/elank_k2_web.zip 10 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/ausfuhrantrag/index.html
Exportkontrolle und das BAFA 15 Die derzeit gültigen Antragsvordrucke entsprechen dem Stand 01.01.2001 und können voraussichtlich alsbald von der Internetseite des BAFA herunterge- laden werden. Die Nutzung des ELAN-K2-Online-Portals wird jedoch empfohlen, da dieses System eine vollständig papierlose Antragstellung inklusive Hochladen aller notwendigen Unterlagen zum Antrag, ermöglicht. Auch können z. B. Rückfragen des BAFA schnell und medienbruchfrei über das neue System erfolgen. Daneben eröffnet ELAN-K2 die Möglichkeit beliebig viele Anträge gleichzeitig zu bearbeiten und das Anlegen von Vorlagen für die Antragstellung immer wiederkehrender Geschäftsvorgänge. Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und kann daher, insbesondere bei Ausfuhren in kritische Länder, länger als einen Monat dauern, da eine intensivere Nachforschung und ggf. eine Beteiligung der zuständigen Bundesministerien erforderlich ist. Für Probleme mit dem Zugang oder Umgang mit dem ELAN-K2 Portal hat das BAFA eine Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06196 908 613.
16 Exportkontrolle und das BAFA 2.3. Statusabfrage über den Bearbeitungsstand Unter dem Punkt Vorgänge finden Sie eine Liste aller im ELAN-K2 System vorhandenen Vorgänge. Unternehmen können über ELAN-K2 unter dem Bei jedem Vorgang wird der aktuelle Sachstand Punkt Vorgänge den Bearbeitungsstand ihrer eingeblendet. Alle Sachstände sind anhand eines elektronisch Genehmigungsanträge online abrufen. Symbols und auch textlich gekennzeichnet. So Hierfür muss man lediglich für das ELAN-K2 bedeutet z. B. ein roter Pfeil, dass das BAFA ein Online-Portal registriert und freigeschaltet sein. Es Rückfrage-Dokument in das Portal gestellt hat. Über ist nicht notwendig, dass Sie sich jeden Tag in das das Einstellen jeglicher Dokumente wird der Portal einloggen um zu prüfen ob, sich etwas am zuständige Sachbearbeiter des Antragstellers auch Status geändert hat. Über wichtige Änderungen per E-Mail informiert. Es ist also nicht notwendig, werden Sie per E-Mail informiert. das Portal täglich nach neuen Vorgängen zu durch- suchen. Nachdem Ihr Antrag an das BAFA internen IT System übermittelt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit folgendem Text: Beschreibung: ELANK-K2 E-Mail Eingangsbestätigung Quelle: BAFA Beschreibung: Statusänderung im ELANK-K2 System Quelle: BAFA Wenn Sie auf z. B. eine Rückfrage antworten wollen oder dem BAFA eine zusätzliche Information zu Ihrem Antrag zukommen lassen wollen, klicken Sie auf Detail. In der sich öffnenden Ansicht sehen Sie dann alle zu dem Vorgang vorhandenen Dokumente (gelb markierte Dokumente wurden vom BAFA eingestellt) und die Schaltfläche „Dokument Hoch- laden“, über die Sie z. B. ein PDF mit Ihrer Nachricht an das BAFA übermitteln können.
Exportkontrolle und das BAFA 17 Beschreibung: Detailansicht im ELAN-K2 System Quelle: BAFA Einige Anträge kann das BAFA nicht autonom entscheiden und muss Ihren Antrag einer anderen Behörde vorlegen. In diesen Fällen werden Sie schriftlich benachrichtigt, da sich die Bearbeitungs- dauer erfahrungsgemäß verlängert. Im Portal wird der Status dann, je nach eingeschalteter Dienststelle, auf „Ressortanfrage“ oder „externe Beteiligung“ geändert. Beschreibung: Statusansicht im ELAN-K2 System Quelle: BAFA
18 Exportkontrolle und das BAFA 2.4. Allgemeine Genehmigungen Nähere Informationen zur Anmeldung bzw. (Anmeldung / Meldung) Meldung entnehmen Sie dem Merkblatt „Allge- meine Genehmigungen über ELAN-K2“11.. Über das ELAN-K2 System erfolgt auch der Zugang zur Anmeldung zu einer Allgemeinen Genehmi- gung. Auch sind die bei einigen Allgemeinen Genehmigungen vorgeschriebenen Meldungen über das ELAN-K2 System abzugeben. Darüber Hinaus kann man unter Punkt „Allgemeine Genehmi- gungen“ auch noch eine Übersicht aller Allgemeinen Genehmigungen einsehen, für die ein Unternehmen angemeldet ist. Beschreibung: Übersicht der Allgemeinen Genehmigungen im ELANK-K2 System Quelle: BAFA 11 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/agg_antragstellung/index.html
Exportkontrolle und das BAFA 19 2.5. Zuständigkeiten im BAFA 313 für Werkzeugmaschinen und Messmaschinen Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass 314 für Nachrichtentechnik, Informationssicher- die Anträge vollständig und richtig ausgefüllt sind heit, Militärelektronik und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dabei ist insbesondere die vorgesehene Verwendung beim 315 für Industrieausrüstung, Chemieanlagen, Endempfänger so konkret wie möglich anzugeben. biotechnische Anlagen. Medizintechnik Weitere Empfehlungen, beispielsweise eine 321 für Grundsatzfragen, Güterlisten, Auskunft zur Checkliste zur optimierten Antragstellung, Güterliste, Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf der Internetseite des BAFA12. 322 für Chemikalien, Werkstoffe Im BAFA ist die Bearbeitung in verschiedene Zustän- digkeiten unterteilt. 323 für Nukleartechnik, Radioaktive Stoffe In der Verwaltung –Abtl. 2 - ist für Verfahrensfragen LL Die zuständigen Referate können über die zuständig: Telefonzentrale 211 für Grundsatzfragen Telefon: 06196 908-0 Telefax: 06196 908-800 212 für Dual Use Güter, die von der Ausfuhrliste erfasst sind E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de 213 für Rüstungsgüter erreicht werden. 214 für Fragen zum Iran Auf der BAFA Internetseite – www.bafa.de. - finden Sie auch unter dem Suchbegriff „Organisationsplan“ 215 für sonstige Embargos und die übrigen Geneh- die genaueren Bezeichnungen und Aufgabengebiete migungsverfahren des BAFA. incl der Namen von Ansprechpartnern und weitere Telefonnummern. 222 für Fragen der Zusammenarbeit mit dem Zoll Sollte wegen Überlastung keine kurzfristige Kon- 223 für Sammelausfuhrgenehmigungen, Zertifizie- taktaufnahme möglich sein, bitten wir um Ver- rungen, Zuverlässigkeitsprüfung, Kriegswaf- ständnis. fenkontrolle sowie zum Ausfuhrverantwortli- chen 224 für das Antragsverfahren über ELAN-K2, Meldeverfahren bei AGGen, IEB/WEB In der Technik –Abtl. 3 - ist für Einstufungsfragen zuständig: 311 für Computer, elektronische Bauelemente, Messtechnik, Sensoren, Optik 312 für Konventionelle Rüstung, Luft- und Land- fahrzeuge, Schiffe, Raumfahrt, Flugkörper und Raketen 12 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
20 Exportkontrolle und das BAFA Informationen zu Zuständigkeiten des LL Als Ansprechpartner zum Thema EORI Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Nummern steht Ihnen das finden Sie hier: bb Referat 224 www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt- Herr Schmidt schaft/aussenwirtschaftsrecht.html Telefon: 06196 908-590 Informationen zu Zuständigkeiten des Auswärtigen Telefax: 06196 908-793 Amtes finden Sie hier: E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de www.auswaertiges-amt.de – unter dem Stich- wort „Exportkontrolle“ gerne zur Verfügung. 2.6. EORI-Nummern In allen Anträgen muss der Ausführer / Verbringer seine EORI Nummer (Economic Operators Registra- tion and Identification number) angeben. Die EORI Nummer ist wie folgt aufgebaut: „DE“ plus maximal 15-stellige Nummer ergänzt durch eine 4-stellige Niederlassungsnummer. Mit Einführung der EORI Nummer erhalten alle Beteiligten die Niederlas- sungsnummer „0000“. Die EORI-Nummer wird nicht vom BAFA vergeben, sondern muss förmlich beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll), Carusufer 3-5, 01099 Dresden beantragt werden. Auch ist eine Namens- oder Adressänderung durch das BAFA nicht möglich. Nähere Informationen zur Beantragung der EORI Nummer und den Antragsvordruck „0870“ finden Sie auf der Internetseite des Zolls13. Eine gültige EORI Nummer ist auch Voraussetzung für die Anmeldung zu dem ELAN-K2 System. Bitte beantragen Sie die EORI Nummer daher frühzeitig vor der Anmeldung bzw. lassen eine nicht mehr aktuelle Adresse korrigieren. Dies gilt auch für Privatpersonen. Bereits im ELAN-K2 registrierte Mandanten, denen noch keine EORI Nummer zugeteilt wurde, können seit dem 10. März 2012 kein Anträge mehr über das Portal einreichen. 13 http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html
Exportkontrolle und das BAFA 21 3. Wo kann ich mich informieren ? 3.2. Bundesanzeiger Verlagsges. mbH 3.1. Das BAFA Umfangreiche Informationen zum Thema Export- kontrolle, nebst einer Kommentierung und sämtli- Zuständige Exportkontrollbehörde ist in der Bun- chen Rechtsvorschriften finden Sie im „Handbuch desrepublik Deutschland das Bundesamt für der deutschen Exportkontrolle – HADDEX“, das Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). An das (ebenso wie die Veröffentlichung „Praxis der Export- BAFA können Sie sich bei Fragen zur Exportkont- kontrolle“) durch den Bundesanzeigerverlag ver- rolle wenden. trieben wird. Die Internetseite des BAFA lautet: bb Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH www.bafa.de Telefon: 0221 97668-0 Fax: 0221 97668-115 www.ausfuhrkontrolle.info www.bundesanzeiger-verlag.de Über den Link „Kontakte“ können Sie uns Fragen oder Nachrichten übermitteln. 3.3. Deutsche Bundesbank Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Sie Haben Sie Fragen zum Kapital- oder Zahlungsver- erreichen das BAFA unter: kehr mit Drittländern? Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bundes- Frankfurter Str. 29-35 bank oder informieren sich über deren Internetseite: 65760 Eschborn www.bundesbank.de oder unter Postfach 5160 3.4. Zoll 65726 Eschborn Das Informations- und Wissensmanagement Zoll ist Telefon: 06196 908-0 unter folgender Adresse erreichbar: Telefax: 06196 908-800 Carusufer 3-5 E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de 01099 Dresden Telefax: 0351 44834-444 www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/k0_ivm_zoll/ kontaktdaten/index.html www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/ a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/ index.html Beschreibung: BAFA Gebäude Quelle: BAFA / Michael Rostek
22 Exportkontrolle und das BAFA 3.5. Bundesministerium für Im internationalen Rahmen sind die folgenden Wirtschaft und Technologie / Auswärtiges Amt internationalen Regime mit dem Thema Exportkon- trolle befasst: Bei einer Reihe von Vorgängen wird auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Wassenaar Arrangement (WA) (BMWi) und das Auswärtige Amt (AA) eingebunden. www.wassenaar.org Die jeweiligen Zuständigkeiten vor Ort können der jeweiligen Internetseite bzw. dem dort einsehbaren Im Bereich Trägertechnologie das BMWI Organisationsplan entnommen werden. Missile Technology Control Regime (MTCR) www.bmwi.de/ www.mtcr.info www.auswaertiges-amt.de/ Im Bereich chemische und biologische Waffen die Beiträge zur Exportkontrolle sowie zu Embargo- Australische Gruppe (AG) maßnahmen seitens des Bundesministeriums für www.australiagroup.net Wirtschaft und Technologie finden Sie unter: www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt- Im Bereich der Güter, die der Entwicklung und schaft/aussenwirtschaftsrecht.html Herstellung von Atomwaffen dienen können die Nuclear Suppliers Group (NSG) 3.6. Internetadressen www.nuclearsuppliersgroup.org) Das Amtsblatt der EG kann im Internet eingesehen Für das US-Exportkontrollrecht ist das BAFA nicht werden unter: zuständig. Das Bureau of Industry and Security (BIS) ist unter eur-lex.europa.eu/de/index.htm www.bis.doc.gov/ Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats der VN finden sich unter: mit einem umfangreichen Informationsangebot im Internet vertreten. www.un.org/Docs/sc/ Das Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers ist einsehbar unter: www.bundesanzeiger.de ebenso eine kostenfreie Leseversion des Bundesge- setzblatts ab 1998. Beiträge zur Exportkontrolle sowie zu Embargo- maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie unter: Beschreibung: Flaggen der 27. EU-Mitgliedsstaaten www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt- Quelle: Europäische Union schaft/aussenwirtschaftsrecht.html
Exportkontrolle und das BAFA 23 4. Was sollte ich von der Exportkontrolle was Sie liefern wollen, wissen? in welches Land Sie liefern wollen, an wen Sie liefern wollen, Das Exportkontrollsystem ist ein komplexes Fachge- für welche Zwecke die Güter verwendet werden biet mit unterschiedlichsten Rechtsregeln und sollen. Verfahrensschritten. Für viele der in diesem Ab- schnitt kurz angesprochenen Themen gibt es weiterführende Merkblätter auf der BAFA Internet- 4.2. Rüstungsgüter / Dual Use Güter seite. Die folgende Darstellung verzichtet bewusst auf die Benennung von Rechtsgrundlagen und Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungs- Paragraphen etc., sondern zielt auf eine allgemeine pflichtig, wenn Sie Güter liefern, die für militärische Darstellung der Grundlagen und Systematiken. Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind. Bei diesen Gütern spricht man dann von „Rüstungs- LL Als Ansprechpartner für rechtlichen Verfahrens- gütern“. Die Lieferung von Rüstungsgütern ist fragen seht Ihnen das grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die betrof- fenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt bb Referat 211 A) enthalten. Telefon: 06196 908-389 Telefax: 06196 908-916 E-Mail: thomas.barowski@bafa.bund.de gerne zur Verfügung. 4.1. Was bedeutet Exportkontrolle? Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Liefe- rung von Waren, von Technologie oder von Soft- ware/Datenverarbeitungsprogrammen (man bezeichnet diese drei als „Güter“) in andere Länder genehmigungspflichtig sein kann. Dies betrifft allerdings nicht jede Güterlieferung. Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in besonderen Fällen eine Güterlieferung auch ver- boten sein, z. B. wenn sie in ein Land erfolgen soll, gegen das ein Embargo verhängt ist (näher hierzu Ziffer 4.6.). Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in einem Drittland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgeschlossen, der Sie zur Lieferung von Gütern verpflichtet? Beschreibung: Titelseite der Ausfuhrliste 2010 Quelle: Bundesanzeiger Verlag Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf. erforderliche Genehmigung für die Lieferung zu Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch beantragen. Ob aber überhaupt eine Genehmigungs- für militärische Zwecke verwendbar sind, man pflicht besteht, hängt insbesondere davon ab, bezeichnet sie auch als „Dual Use Güter“, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung bzw. in bestimmten
24 Exportkontrolle und das BAFA Fällen eine Verbringungsgenehmigung wenn sie von nanntes Gut, können diesen keine Warentarifnum- der Dual Use-Güterliste (Anhang I der Dual Use mern zugewiesen werden. Hier fehlen Hinweise von Verordnung) erfasst werden. einer Warentarifnummer in die Güterliste. Das Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf 4.3. Wie können Sie erkennen, ob ein Gut von der der Internetseite des BAFA unter dem Stichwort Ausfuhrliste erfasst ist? „Güterlisten“. Zugang zum elektronischen Zolltarif erhalten Sie über die Internetseite des Bei der Ausfuhr von Gütern ist zunächst die Frage Zolls (www.zoll.de) und dem Stichwort „Zoll von Bedeutung, ob sie von einer Güterliste (Anhang interaktiv“. I, AL) erfasst werden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, diese Prüfung bei Dual Use Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezo- Gütern selbst vorzunehmen: genes technisches Gutachten und gibt Auskunft darüber, dass die in dieser AzG bezeichneten Güter Machen Sie sich die Systematik des Dual Use-Güter- nicht von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung teils zu Nutze, insbesondere die Unterteilung der und/oder Teil I der Ausfuhrliste (in der zum Zeit- Kategorien und Gattungen. Bei Rüstungsgütern punkt der Ausstellung gültigen Fassung) erfasst eignet sich diese Herangehensweise nicht, weil sie werden. Eine AzG wird vom BAFA vor allem dann für militärische Zwecke besonders konstruiert oder erteilt, wenn sie als Beweismittel für den Zoll im geändert sind. Sinne des § 10 Abs. 1 AWV benötigt wird. Für Güter, die die technischen Parameter der Güterlisten Das Stichwortverzeichnis nennt die in den Güter- erkennbar nicht einmal annähernd erfüllen, wird listen genannten Güter in alphabetischer Folge und keine AzG ausgestellt. verweist auf eine Position oder mehrere Positionen. Sollte Ihr Gut dort genannt sein, müssen Sie prüfen, Die AzG ist keine Genehmigung und enthält keine ob es auch die technischen Merkmale der entspre- Aussagen zu konkreten Ausfuhrvorhaben. Auch chenden Position erfüllt. werden im Rahmen des AzG-Verfahrens keine embargorechtlichen Beschränkungen sowie keine verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder 4.4. Umschlüsselungsverzeichnis / elektronischer Unterrichtungspflichten nach den Regelungen der Zolltarif / Auskunft zur Güterliste EG-Dual-Use-Verordnung oder der AWV geprüft. Unter Beachtung dieser Einschränkung kann eine Die Zolltarifnummer (statistische Warennummer) ist AzG für eine Vielzahl von Exportvorhaben des in der Regel kein abschließendes Kriterium, um auf gleichen Gutes in verschiedene Zielländer – jedoch die Erfassung eines Gutes von der Dual Use-Güter- nicht in Embargoländer – hilfreich sein. liste zu schließen. Diese Listen nennen nur Güter, Bevor Sie eine AzG beantragen, nehmen Sie bitte die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften zunächst selber eine eigenverantwortliche Prüfung kontrolliert werden. In einer Zolltarifnummer Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren können gleiche Güter mit unterschiedlichen Antrag nur auf die Güter, die eine gewisse Nähe zu technischen Kriterien sein. Deshalb kann dieses Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Teil I Verzeichnis nicht immer den eindeutigen Rück- der Ausfuhrliste aufweisen oder für die Sie von einer schluss auf eine Position der Güterliste geben. Dies Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufge- sollten Sie im Umgang mit dem vom BAFA heraus fordert wurden. In einer AzG können mehrere Güter gegebenen Umschlüsselungsverzeichnis oder dem gleichzeitig beantragt werden. Beachten Sie hierbei vom Zoll eingerichteten elektronischen Zolltarif bitte, dass das BAFA grundsätzlich keine AzG für (EZT) berücksichtigen. Zu Gütern die explizit Güterkataloge oder eine komplette Anlage (z. B. genannt und in den Güterlisten genau spezifiziert Raffinerie, Kraftwerk) ausstellt. sind, sind Verwiese im Umschlüsselungsverzeichnis zu finden. Da die Güterliste auch Güter benennt, ohne genaue Beschreibung, wie zum Beispiel besonders konstruierte Bestandteile für ein ge-
Exportkontrolle und das BAFA 25 Anträge auf Erteilung einer AzG können Sie in hinaus unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig unserem elektronischen Portal ELAN-K2 stellen. für ungültig erklärt werden. In folgenden Fällen Den Zugang, Informationen zur Registrierung wird grundsätzlich keine AzG ausgestellt: und dem Umgang mit ELAN-K2 finden Sie auf der BAFA Internetseite14. →→ Einzelgeschäft Im Antrag füllen Sie bitte für jedes beantragte Gut →→ Projekte ein eigenes Feld aus. Die Güterbezeichnung sollte die Beschreibung des jeweiligen Gutes enthalten und →→ Antragsteller ist eine Bank, Spedition, ausländi- nicht den Text der Warenverzeichnisnummer oder sche Firma/Institution die Typbezeichnung. Herstellerangaben und Typen- bezeichnungen müssen in die dafür vorgesehenen →→ Ausfuhr in Embargoländer (z. B. Iran) Felder Hersteller und Typ eingetragen werden. Für jedes Gut sollten aussagekräftige Datenblätter, →→ komplette Güterkataloge Prospekte oder eine technische Beschreibung dem Antrag beigefügt werden. Die AzG wird auf einem →→ komplette Anlagen (z. B. Raffinerien, Kraftwerke) Formblatt erteilt und in ELAN-K2 zur Verfügung gestellt. Sie ist ein Jahr gültig. Verlängerungen für →→ Güter, die keine Nähe zu Anhang I der EG-Dual- jeweils ein weiteres Jahr sind online möglich. use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen Eine erteilte AzG tritt außer Kraft, sobald eines der dort genannten Güter infolge einer Änderung der Güterlisten erfasst wird. Eine AzG kann darüber Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“ (Rubrik Arbeitshilfen / Publikationen → Merkblätter) Quelle: BAFA 14 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/azg/index.html
26 Exportkontrolle und das BAFA 4.5. In welches Land wollen Sie liefern? Embargos? Weitere Informationen zum Außenwirtschafts- verkehr mit Embargo-Ländern finden Sie in Gegen bestimmte Länder bestehen Sanktionen, die dem Merkblatt „Übersicht“15 auf der Internet- entweder der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seite unter „Embargos“. Einen kompakten, oder aber die Europäische Union verhängt haben aktuellen Überblick vermittelt hierzu die können. Der Umfang dieser Embargomaßnahmen Übersicht über die länderbezogenen Embargos16. kann sehr unterschiedlich sein und variiert von Schließlich finden Sie weiterführende Informa- Land zu Land. tionen zu den länderunabhängigen Embargos, etwa ein Merkblatt zu den Embargomaßnahmen Gegen welche Länder Embargos verhängt und zu Terrorismusbekämpfung17 unter der Rubrik welche Bereiche betroffen sind, können Sie einer „Terrorismus“. Übersicht entnehmen, die das BAFA auf seiner Internetseite unter den Stichworten „Embargos“ und „Übersicht“ eingestellt hat. 4.6. Ausfuhr oder Verbringung Bitte beachten Sie, dass Inhalt und Umfang der Die Lieferung von Dual Use Gütern oder das Bereit- erlassenen Maßnahmen in Abhängigkeit zum stellen von Technologie oder Datenverarbeitungs- jeweiligen Ziel unterschiedlich sind und sie vielfäl- programmen in elektronischer Form, die von der tige Beschränkungen und Verbote enthalten Dual Use-Güterliste erfasst werden, in oder für können. Daher ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union die geplante Handlung und/oder das zugrundelie- sind (man bezeichnet sie als „Ausfuhr“), ist immer gende Rechtsgeschäft von Beschränkungen be- genehmigungspflichtig, unabhängig davon in oder troffen sind. Embargoregelungen können nicht nur für welches Drittland sie erfolgt. Die Lieferung die Ausfuhr des Gutes, sondern beispielsweise auch solcher Dual Use Güter oder das Bereitstellen von die Einfuhr von Gütern, den Kapital- und Zahlungs- Technologie oder Datenverarbeitungsprogrammen verkehr, die Erbringung von Dienstleistungen sowie in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen (diese bezeichnet man als „Verbringung“) ist hin- betreffen. gegen nur in wenigen Fällen genehmigungspflichtig. Demgegenüber ist die Lieferung von Rüstungsgü- Die in den Embargovorschriften enthaltenen tern oder das Bereitstellen von Technologie oder Regelungen bzw. Güterbeschreibungen in den Datenverarbeitungsprogrammen in elektronischer entsprechenden Anhängen gehen den allgemeinen Form, die von der Ausfuhrliste erfasst werden, auch ausfuhrrechtlichen Regelungen vor. Allerdings innerhalb der EU genehmigungspflichtig. bleiben die allgemeinen Regelungen daneben weiterhin anwendbar. Sollten also die Vorausset- zungen der Embargovorschriften nicht gegeben sein, sind stets die allgemeinen ausfuhrrechtlichen Regelungen, d. h. insbesondere die EG-Dual-Use- Verordnung, zu berücksichtigen. Das BAFA setzt Embargos administrativ um, soweit sie Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche Ressourcen betreffen. Für die administrative Umsetzung betreffend Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig. 15 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/index.html 16 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.pdf 17 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_ebt.pdf
Exportkontrolle und das BAFA 27 4.7. Was ist im Zusammenhang mit dem Empfänger Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen zu beachten? (technischen) Unterlagen bei, z. B. Prospekte und Datenblätter, die eine technische Beurteilung und Neben den Embargos, die gegen bestimmte Länder Einstufung der Güter ermöglichen. Hierbei geht es verhängt sind, gelten auch gegen bestimmte Per- vor allem um folgende Angaben: sonen, Organisationen und Vereinigungen, die als Terroristen oder terroristische Gruppen oder →→ Korrekte und vollständige Bezeichnung des Vereinigungen bekannt und benannt sind, umfang- Gutes (einschließlich Handelsname, Typenbe- reiche Sanktionen. Es ist verboten, diesen Personen, zeichnung, Artikelnummer) Organisationen oder Vereinigungen Güter zur Verfügung zu stellen, die sie wirtschaftlich nutzen →→ Ausführliche technische Beschreibung, am können. Deshalb ist es wichtig, Angaben zum besten belegt durch ein technisches Datenblatt, Empfänger der Güter und zu den sonstigen Betei- einen Prospekt oder durch andere technische ligten in Drittländern zu erhalten. Unterlagen (bitte beachten Sie ggf. auch die für bestimmte Güter bestehenden besonderen Wenn Sie einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung Fragebögen zur Einstufung, die Sie auf der BAFA für die Lieferung von Dual Use Gütern in Länder Internetseite „Ausfuhrkontrolle“ unter „Güter- stellen, die im Verdacht stehen, z. B. verdeckte listen“19 finden); Rüstungsprogramme zu betreiben, so erwartet das ein Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) reicht BAFA von Ihnen, dass Sie dem Antrag ein soge- in der Regel nicht aus. nanntes „Firmenprofil“ des Empfängers beifügen. →→ Angaben zur Verwendung (d. h. allgemeine und Weitere Informationen zu diesem Thema finden typische Verwendungen). Sie in einem Merkblatt des BAFA. Dieses steht Zur Erleichterung dieser Angaben hat das BAFA zum Herunterladen aus dem Internet zur zu Koordinationsmessmaschinen sowie zu Verfügung, unter den Stichworten „Embargos“ Werkzeugmaschinen einen Fragebogen entwi- und „Terrorismus“18. ckelt, der dem Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden sollte. Auf diese Weise können zeitaufwändige Rück- 4.8. Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet fragen vermieden werden. werden? Die Fragebögen und die Hinweise zu Techni- Das BAFA wird Ihren Antrag auf Ausfuhrgenehmi- schen Auskünften finden Sie hier20 / 21. gung insbesondere unter dem Blickwinkel prüfen, ob eine Zweckbestimmung nach allen vorliegenden Informationen zu den Beteiligten, aber auch unter 4.9. Güter, die nicht von den Güterlisten erfasst technischen Gesichtspunkten als plausibel und werden wahrscheinlich zu bezeichnen ist. Deshalb wird man von Ihnen von vornherein immer Angaben zum Auch die Ausfuhr von Dual Use Gütern, die nicht vorgesehenen Verwendungszweck der Güter von den Güterlisten erfasst werden, z. B. weil sie die fordern. Des Weiteren sollten Sie dem Antrag stets technischen Merkmale nicht erfüllen, kann geneh- solche Unterlagen, die Aufschluss über die techni- migungspflichtig sein. Ausschlaggebend ist für diese schen Merkmale der Güter geben sowie Informati- Güter die Frage, für welche Zwecke sie bestimmt onen zu den Beteiligten, beifügen. sind und welches Land Käufer- oder Bestimmungs- land ist. 18 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/terrorismus/index.html 19 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/index.html 20 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/frageboegen_einstufung/index.html 21 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/auskunft/index.html
28 Exportkontrolle und das BAFA Maßgebend sind die Verwendungen im Zusammen- 4.11. Technische Unterstützung / Know How Transfer hang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen sowie mit Flugkörpern dafür. In einigen Schulen oder unterweisen Sie Personen in oder aus Fällen kann aber auch eine militärische Verwendung Drittländern? – Geben Sie nicht allgemein zugäng- von Dual Use Gütern in Ländern, gegen die ein liche Kenntnisse an solche Personen weiter? – Waffenembargo verhängt wurde, oder eine nuklear- Nehmen Sie Reparaturleistungen, Inbetriebnahmen technische Verwendung maßgeblich sein. Wenn Sie oder Wartungen in Drittländern vor? Dann er- Zweifel haben, ob eine Lieferung genehmigungs- bringen Sie eine technische Unterstützung. Sie kann, pflichtig ist, empfehlen wir – gerade bei solchen abhängig vom Länderkreis, in dem oder gegenüber Geschäften im Zusammenhang mit kritischen dem Sie diese technische Unterstützung erbringen, Ländern-, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen. und abhängig vom Verwendungszusammenhang, Solche Anträge werden wir nicht als Zeichen genehmigungspflichtig sein. Dies insbesondere, mangelnder Fachkenntnis werten. wenn ein Zusammenhang zu einer militärischen oder kerntechnischen Verwendung besteht. 4.10. Handels- und Vermittlungsgeschäfte / Zu dem Thema Verantwortung und Risiken Durchfuhr beim Wissenstransfer finden Sie ebenfalls ein Merkblatt des BAFA, das zum Herunterladen aus Genehmigungspflichten für Handels- und Vermitt- dem Internet, unter den Stichworten „Arbeits- lungsgeschäfte bestehen, wenn es sich um Rüstungs- hilfen / Publikationen“ und „Merkblätter“22 güter handelt. Genehmigungspflichtig können aber bereit steht. auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Dual Use Güter sein. Ausschlaggebend für das Bestehen Sonstiges einer Genehmigungspflicht für Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Dual Use Güter sind die In der Exportkontrolle gibt es noch eine weitere Verwendungen, für die die Güter bestimmt sind, und Reihe von Regelungen und Vorschriften, die im die Frage, welches Land Käufer- oder Bestimmungs- Einzelfall zu beachten sind. Dies Merkblatt erhebt land ist. keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch im Zuständigkeitsbereich des BAFA gibt es weitere Seit dem In-Kraft-Treten der EG-Dual-Use-Verord- Aufgaben. nung 428/2009 wird auch die Durchfuhr von Dual Use Gütern durch das Zollgebiet der Europäischen Einen Eindruck hierüber können Sie der BAFA Gemeinschaft kontrolliert und kann untersagt Internetseite werden, wenn die Dual Use Güter für eine Verwen- dung im Zusammenhang mit atomaren, biologi- www.ausfuhrkontrolle.info/ schen oder chemischen Waffen sowie mit Flugkör- pern dafür bestimmt sind. Dabei bedeutet entnehmen. Durchfuhr die Beförderung von Dual Use Gütern in und durch das Gemeinschaftsgebiet zu einem Das BAFA steht Ihnen insgesamt gerne als Ansprech- Bestimmungsziel außerhalb der Gemeinschaft. Die partner zur Verfügung. Durchfuhrkontrollen betreffen jedoch nur solche Dual Use Güter, die nicht aus der Europäischen Union stammen und die nicht dem zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. 22 http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
Impressum Herausgeber Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolle ist mit dem audit berufundfamilie® Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben für seine familienfreundliche Personalpolitik Frankfurter Str. 29 - 35 ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von 65760 Eschborn der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Bezugsquelle | Ansprechpartner Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Abteilung 2 Frankfurter Str. 29 - 35 65760 Eschborn ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de http:// www.bafa.de/ Tel.: +49 (0) 6196 908 -0 Fax: +49 (0) 6196 908 -916 Stand August 2012 Druck Silber Druck oHG Gestaltung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29 - 35 65760 Eschborn Bildnachweis Titelseite – ©iStockphoto.com/Dan Barnes Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs „Presse- und Sonderaufgaben“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Par- teien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer- den. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Auf drucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Wei- tergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl die- se Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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