Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen

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Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
Exportkontrolle und das BAFA
Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
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Inhaltsverzeichnis

Einleitung                                                                                              6

         Exportkontrolle im BAFA                                                                        6

Inhalt                                                                                                  7

    1. Welche Informationsquellen gibt es?                                                              7

         1.1. Internetseite                                                                             7

         1.2. Merkblätter                                                                               8

         1.3. BAFA Newsletter, Exportkontrolle Aktuell, RSS Newsfeed                                   10

         1.4. Informationsveranstaltungen                                                              11

         1.5. HADDEX                                                                                   12

    2. Wie kommunizieren ich mit dem BAFA?
       Welche Mittel zur Antragstellung beim BAFA habe ich?                                            13

         2.1. Grundlagen der Antragsstellung                                                           13

         2.2. Vollelektronische Antragstellung mit ELAN K 2                                            14

         2.3. Statusabfrage über den Bearbeitungsstand                                                 16

         2.4. Allgemeine Genehmigungen (Anmeldung / Meldung)                                           18

         2.5. Zuständigkeiten im BAFA                                                                  19

         2.6. EORI-Nummern                                                                             20

    3. Wo kann ich mich informieren ?                                                                  21

         3.1. Das BAFA                                                                                 21

         3.2. Bundesanzeiger Verlagsges. mbH                                                           21

         3.3. Deutsche Bundesbank                                                                      21

         3.4. Zoll                                                                                     21

         3.5. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / Auswärtiges Amt                       22

         3.6. Internetadressen                                                                         22
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Exportkontrolle und das BAFA                                                                    5

    4. Was sollte ich von der Exportkontrolle wissen?                                          23

        4.1. Was bedeutet Exportkontrolle?                                                     23

        4.2. Rüstungsgüter / Dual Use Güter                                                    23

        4.3. Wie können Sie erkennen, ob ein Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist?             24

        4.4. Umschlüsselungsverzeichnis / elektronischer Zolltarif / Auskunft zur Güterliste   24

        4.5. In welches Land wollen Sie liefern? Embargos?                                     26

        4.6. Ausfuhr oder Verbringung                                                          26

        4.7. Was ist im Zusammenhang mit dem Empfänger zu beachten?                            27

        4.8. Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet werden?                              27

        4.9. Güter, die nicht von den Güterlisten erfasst werden                               27

        4.10. Handels- und Vermittlungsgeschäfte / Durchfuhr                                   28

        4.11. Technische Unterstützung / Know How Transfer                                     28

Impressum                                                                                      29
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Einleitung

Exportkontrolle im BAFA

Informationsquellen, Ansprechpartner und
Grundlagen

Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf die
Eigenverantwortung jedes Unternehmens. Unter-
nehmen entscheiden selbstverantwortlich, Verträge
zu schließen, Waren, Software und Technologie zu
exportieren, Dienstleistungen im Ausland zu
erbringen und Know-how auszutauschen etc. Bei
seinen Entscheidungen muss ein Unternehmen
auch die Beschränkungen und Genehmigungs-
pflichten im Außenwirtschaftsverkehr beachten.

Von besonderer Bedeutung ist die Verfügbarkeit von
Erläuterungen, die Möglichkeit Auskünfte einzu-
holen und das schnelle Auffinden der vielfältige
Informationsquellen. Das BAFA bietet zahlreiche
Hilfestellungen an, die allen Beteiligten, insbeson-
dere den kleinen und mittleren Unternehmen den
Umgang mit den einschlägigen Regelungen erleich-
tern und Neulingen einen strukturierten Einstieg in
die Materie eröffnen. Das BAFA bietet dem Antrag-
steller unter anderem auch die Transparenz, in
welchem Stadium des Verfahrens sich der jeweilige
Vorgang befindet.

Dieses Merkblatt erläutert umfassend die Informati-
onsmöglichkeiten und –quellen und zeigt die
jeweiligen Ansprechpartner auf.

Abgebildet werden die Informationsmedien, die
gerade aus Unternehmenssicht von besonderem
Interesse sein dürften. Dieses Merkblatt erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann die
umfassende Beschäftigung mit den Rechtstexten
nicht ersetzen.

Bitte beachten Sie auch, dass die hier enthaltenen
Aussagen nicht rechtsverbindlicher Natur sind.
Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                     7

Inhalt

1.    Welche Informationsquellen gibt es?                      Einige Informationen und Dokumente werden auch
                                                               in englischer Sprache angeboten. Diese rufen Sie
1.1. Internetseite                                             über die Kopfleiste mit einem Klick auf „English“
                                                               auf.
Für die am Außenwirtschaftsverkehr beteiligten
Unternehmen stellt das BAFA unter der Adresse                  LL Als Ansprechpartner für die Inhalte und die
www.ausfuhrkontrolle.info eine ausführliche                       Gestaltung unserer Internetseite steht Ihnen die
Website zum Thema Exportkontrolle zur Verfügung.
Dieses Angebot wird laufend ergänzt und aktuali-               bb Stabstelle Presse- und Sonderaufgaben
siert.
                                                                  Telefon: 06196 908-452
Die BAFA Internetseite ist dreigeteilt. Im linken Teil            Telefax: 06196 908-496
befindet sich die Navigationsleiste mit den Haupt-
themen. In der Mitte werden die Informationen zu                E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de
dem gewählten Thema angezeigt. Rechts findet man
zu dem aufgerufenen Thema ggf. nützliche Links                    gerne zur Verfügung.
und weiterführende Dokumente zum herunter-
laden.

Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“
Quelle: BAFA
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1.2. Merkblätter                                                       →→ Kurzdarstellung Exportkontrolle

Die vielfältigen BAFA Merkblätter bieten eine erste                    →→ Checkliste zur optimierten Antragstellung
Orientierung über die Regelungen des deutschen
und europäischen Exportkontrollrechts. Sie erleich-                    →→ Merkblatt Internationale Einfuhrbescheinigung
tern in vielen Themenbereichen den Einstieg in das                        (IEB)
System der Exportkontrolle. Den Merkblättern
kommt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit zu; sie                       →→ Merkblatt Wareneingangsbescheinigung (WEB)
können daher die intensive Beschäftigung mit der
Materie nicht ersetzen. Eine systematische Darstel-                    →→ Merkblatt zu Technologietransfer und
lung des Außenwirtschaftsrechts enthält das vom                           Non-Proliferation
BAFA herausgegebene Handbuch der deutschen
Exportkontrolle, HADDEX (s. u.)                                        →→ Merkblatt zum Zertifizierungsverfahren nach
                                                                          § 2a AWG, § 2a AWV und Artikel 9 der Verteidi-
 Die Merkblätter und Veröffentlichungen können                          gungsgüterrichtlinie(2009/43/EG)
   auf der Internetseite1 des BAFA eingesehen und
   heruntergeladen werden. Zur Zeit können Sie                         →→ Merkblatt Änderung des § 19 AWV
   u. a. folgende Merkblätter auf unserer Internet-
   seite finden, welche regelmäßig aktualisiert                        →→ Merkblatt zur novellierten EG-Dual-Use-
   werden:                                                                Verordnung Nr. 428/2009

→→ Einstieg in die Exportkontrolle – Ein Merkblatt                     →→ Merkblatt zu Allgemeingenehmigungen und
   für kleine und mittelständische Unternehmen                            diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren
   sowie für Neueinsteiger.                                               (Teil 1 bis 3)

Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“ (Rubrik Arbeitshilfen / Publikationen → Merkblätter)
Quelle: BAFA

1
    http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/index.html
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→→ Merkblatt Sammelausfuhrgenehmigung

→→ Merkblatt Gemeinschaftsprogramme

→→ Informationen zur Komplementärgenehmigung
   des BAFA für Ausfuhren und Verbringungen mit
   Bezug zum KrWaffKontrG

→→ Merkblatt zur Komplementärgenehmigungs-
   meldung (KOGE-Meldung)

→→ Allgemeine Hinweise zur Kriegswaffenbuch-
   und Nachweisführung

→→ Hinweise für den Umgang mit als Film-/
   Theaterwaffen umgebauten Kriegswaffen

→→ Informationen zur EG-VO 1236/2005
   (Anti-Folter-VO)

→→ Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit
   Embargo-Ländern

→→ Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit
   dem Iran (Stand: 27.06.2012)

→→ Merkblatt zu den Embargomaßnahmen zur
   Terrorismusbekämpfung

→→ Warnhinweise

→→ Merkblatt zu innerbetrieblichen
   Exportkontrollsystemen

LL Als Ansprechpartner für die Inhalte der ge-
   nannten Merkblätter steht Ihnen das

bb Referat 211

    Telefon: 06196 908-389
    Telefax: 06196 908-916

 E-Mail: thomas.barowski@bafa.bund.de

    gerne zur Verfügung.
Exportkontrolle und das BAFA - Was finde ich wo? Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen
10                                                                                                  Exportkontrolle und das BAFA

1.3. BAFA Newsletter, Exportkontrolle Aktuell,                        Sie können den monatlichen Newsletter
     RSS Newsfeed                                                       Exportkontrolle Aktuell (auch ältere Exemplare)
                                                                        jederzeit auf der BAFA Internetseite3 einsehen.
Wenn Sie über wichtige Änderungen auf dem
Laufenden gehalten werden wollen, ohne täglich auf                        Daneben besteht die Möglichkeit, den News-
der BAFA Internetseite vorbeizuschauen, ist der stets                     letter zu abonnieren, Hierzu müssen Sie sich
aktuelle BAFA Newsletter zu empfehlen. Neben                              lediglich wie oben beschrieben für den BAFA
Hinweisen zu wichtigen Änderungen von z. B.                               Newsletter registrieren lassen.
Embargos, neuen bzw. aktualisierten Merkblättern
informiert der Newsletter auch über das Erscheinen                   Der Newsletter ist nicht rechtsverbindlich und
des monatlichen Informationsblatts „Exportkont-                      ersetzt nicht die umfassende Beschäftigung mit der
rolle Aktuell“.                                                      Exportkontrolle und den Vorschriften; aber er
                                                                     erleichtert wesentlich die Analyse, ob das jeweilige
                                                                     Unternehmen von Neuerungen oder Änderungen
                                                                     betroffen ist.

                                                                     Zusätzlich zu der Information über E-Mail besteht
                                                                     auch die Möglichkeit Informationen als RSS News-
                                                                     feed abzurufen. Auch im RSS-Newsfeed werden alle
                                                                     wichtigen Änderungen und Neuerungen des BAFA
                                                                     in Bezug auf die Ausfuhrkontrolle veröffentlicht.

                                                                     Beschreibung: Ausschnitt der Navigation (Internetseite)
                                                                     Quelle: BAFA

                                                                      Den RSS-Newsfeed Ausfuhrkontrolle können Sie
                                                                        unter folgender Adresse4 abonnieren.

                                                                     LL Als Ansprechpartner für den Newsletter und den
                                                                        RSS Newsfeed steht Ihnen die

Beschreibung: Informationsdienst Exportkontrolle Aktuelle            bb Stabstelle Presse- und Sonderaufgaben
Quelle: BAFA
                                                                          Telefon: 06196 908-452
 Um sich für den kostenlosen BAFA Newsletter                            Telefax: 06196 908-496
   zu registrieren müssen Sie lediglich Ihren
   Namen und Ihre E-Mail Adresse auf der BAFA                         E-Mail: pressestelle@bafa.bund.de
   Internetseite2 angeben.
                                                                          gerne zur Verfügung.

2
  http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/newsletter/index.jsp
3
  http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/exportkontrolle_aktuell/
4
  http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/exportkontrolle_aktuell/
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                11

1.4. Informationsveranstaltungen                        Wilhelms-Universität Münster veranstaltet, hat das
                                                        BAFA ein Forum geschaffen, welches den Meinungs-
BAFA – Informationstag „Exportkontrolle“                und Erfahrungsaustausch zwischen Ministerien,
                                                        Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen fördert
Zum Ende eines Jahres gibt das BAFA auf dem             und der Weiterentwicklung des „Systems Exortkont-
Informationstag Exportkontrolle einen Überblick         rolle“ dient. Schwerpunkt des EKT ist dabei weniger
über die aktuellen Entwicklungen in Recht und           die tägliche (Verwaltungs-) Praxis in Behörden und
Verfahren und stellt sich den Fragen der teilneh-       Unternehmen, sondern der Austausch über aktuelle
menden Unternehmen. Der Informationstag ist ein         politische Entwicklungen und Zukunftsprojekte in
Tag von „Praktikern für Praktiker“ und richtet sich     der Exportkontrolle.
an die im Unternehmen mit Exportkontrollfragen
wiederkehrend betrauten Mitarbeiter.                    Informationen über das Zentrum für Außenwirt-
                                                        schaftsrecht e. V. finden Sie auf der Internetseite5,
                                                        einschließlich der Programme der zurückliegenden
                                                        Exportkontrolltage, jeweils mit einem „Impressions-
                                                        film“.

Beschreibung: 3. Informationstag Exportkontrolle
Quelle: BAFA / Werner Schäfer

LL Als Ansprechpartnerin für den BAFA – Informa-
   tionstag „Exportkontrolle“ steht Ihnen               Beschreibung: Logo vom Exportkontrolltag 2011
                                                        Quelle: Zentrum für Außenwirtschaftsrecht e. V.
bb Abteilung 2
   Frau Kühl                                            LL Als Ansprechpartner für den Exportkontrolltag
                                                           steht Ihnen das
       Telefon: 06196 908-369
       Telefax: 06196 908-916                           bb Referat 224
                                                           Herr Repp
 E-Mail: sabrina.kuehl@bafa.bund.de
                                                            Telefon: 06196 908-242
       gerne zur Verfügung.                                 Telefax: 06196 908-793

Exportkontrolltag (EKT)                                  E-Mail: manfred.repp@bafa.bund.de

Mit dem Exportkontrolltag, den das BAFA jedes Jahr          gerne zur Verfügung. Informationen hierzu
Ende Februar in Zusammenarbeit mit dem Zentrum              finden Sie auch auf der Internetseite des ZAR
für Außenwirtschaftsrecht e. V. (ZAR) am Institut für       Münster5.
öffentliches Wirtschaftsrecht der Westfälischen

5
    http://www.zar-muenster.de/
12                                                                                    Exportkontrolle und das BAFA

1.5. HADDEX                                             vorschriften im Unternehmen enthält die vom
                                                        BAFA herausgegebene Publikation „Praxis der
Das BAFA gibt das bewährte Handbuch der Deut-           Exportkontrolle“, die ebenfalls im Bundesanzeiger-
schen Exportkontrolle (HADDEX) zusammen mit             Verlag erschienen ist und dort bezogen werden
dem Bundesanzeiger Fachverlag heraus.                   kann.

Das Handbuch erläutert in Band 1 die bestehenden
Verbote und Genehmigungspflichten, das Genehmi-
gungsverfahren und die Verfahrenserleichterungen.
Die Bände 2 bis 6 enthalten die wichtigsten Materia-
lien (AWG, AWV, AL, Umschlüsselungsverzeichnis,
Bekanntmachungen, Formulare und Muster). Alle
Bände werden regelmäßig überarbeitet und aktuali-
siert. Die Form der Loseblattsammlung mit entspre-
chendem Nachlieferungs- und Schnelldienst
gewährleistet hierbei, dass der Benutzer bei Ände-
rungen und Ergänzungen stets aktuell über die
neueste Rechtslage informiert wird.

Seit November 2009 wird auch eine online Version
des Haddex angeboten. Das Einsortieren der
Schnelldienste und Ergänzungslieferungen entfällt.
Durch diesen erheblich geringeren Pflegeaufwand
seitens des Nutzers verringern sich auch potentielle
Fehlerquellen. Die Online-Anwendung erhöht nicht
zuletzt die Flexibilität und Mobilität durch die
Möglichkeit eines ortsunabhängigen Zugriffs.

Durch die Tagesaktualität der Anwendung lassen
sich die exportkontrollrechtlichen Vorschriften nun
noch schneller in der Praxis umsetzen. Änderungen
und Ergänzungen werden noch am gleichen Tag
eingearbeitet und farblich hervorgehoben. Neue          Beschreibung: Deckblatt HADDEX & Praxis der Exportkontrolle
Funktionen, wie etwa eine komfortable Suchfunk-         Quelle: Bundesanzeiger Verlag
tion werden den Arbeitsalltag erheblich erleichtern.
Ein weiterer Zusatz ist eine Historie der Normen, die   LL Als Ansprechpartner für Haddex steht Ihnen
auf unterschiedlichen Ständen abgelesen werden
kann.                                                   bb Unterabteilung 22
                                                           Herr Beutel
Unter dem Markenzeichen Haddex gibt das BAFA im
Bundesanzeiger Verlag zudem eine CD-Rom mit den             Telefon: 06196 908-712
Sanktionslisten der Europäischen Union heraus. Das          Telefax: 06196 908-11712
Hilfsmittel erleichtert die betriebsinterne Prüfung
von Bereitstellungsverboten der EU-Embargover-           E-Mail: holger.beutel@bafa.bund.de
ordnungen. Durch E-Mail wird der Bezieher über
Neuerungen informiert, die er sich mit Hilfe des            gerne zur Verfügung.
dazugelieferten Zugangsschlüssel vom Server des
Bundesanzeiger Verlages herunterladen kann.

Praxisrelevante Informationen bzw. wertvolle
Hinweise zur Umsetzung von Exportkontroll-
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                           13

2.       Wie kommunizieren ich mit dem BAFA?                            Weitere Hinweise zur Antragstellung können
         Welche Mittel zur Antragstellung beim                            der Check-Liste zur optimierten Antragstellung
         BAFA habe ich?                                                   auf der Internetseite des BAFA7 entnommen
                                                                          werden.
2.1. Grundlagen der Antragsstellung

Falls Ihre eigenverantwortliche Prüfung zu dem
Ergebnis führt, dass das konkrete Exportvorhaben
genehmigungspflichtig ist, muss grundsätzlich ein
formgebundener Antrag auf Erteilung einer Aus-
fuhr- / Verbringungsgenehmigung beim BAFA
gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Dauer der Bearbeitung
Ihrer Anträge auch von der Qualität Ihrer Vorprü-
fungen abhängt. Vor Beantragung einer Einzelaus-
fuhrgenehmigung sollten Sie daher prüfen, ob die
Einzelausfuhrgenehmigung der für Ihr Ausfuhrvor-
haben zutreffende Genehmigungstyp ist oder ob Sie
nicht bereits eine Allgemeine Genehmigung nutzen                       Beschreibung: Checkliste
können bzw. ob die Beantragung einer Sammelaus-                        Quelle: ©iStockphoto.com/csepei aliz
fuhrgenehmigung (SAG) möglich ist.

 Die Nutzungsbedingungen für SAG’en ent-
   nehmen Sie bitte dem Merkblatt „Sammelge-
   nehmigungen“ auf der BAFA Internetseite6.

Des Weiteren sollten Sie sich bereits im Vorfeld der
Antragstellung bewusst machen, welche Unterlagen
und Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags
benötigt werden. Je vollständiger Ihre Informati-
onen sind, desto eher vermeiden Sie zeitaufwändige
Rückfragen.

Bedenken Sie auch, dass die Tiefe der Sachverhalts-
darstellung Auswirkungen auf die Prüfung der
Genehmigungsfähigkeit einer Ausfuhr haben kann.
Je konkreter in einem Antrag auf Ausfuhrgenehmi-
gung belegt werden kann, dass die auszuführenden
Güter ausschließlich einer zulässigen Zweckbestim-
mung zugeführt werden, desto höher ist die Wahr-
scheinlichkeit, dass die erforderliche Genehmigung
erteilt wird.

6
    http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_sag.pdf
7
    http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
14                                                                                                Exportkontrolle und das BAFA

2.2. Vollelektronische Antragstellung mit ELAN K 2                  Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über das
                                                                    Onlineportal auf der BAFA Internetseite, besteht
Unter dem Arbeitsnamen ELAN-K2 (Elektronische                       auch die Möglichkeit der Anbindung an firmenin-
Antragserfassung und –Kommunikation) wurde                          terne Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels
vom BAFA ein innovatives Ausfuhrportal entwickelt,                  Schnittstelle. Für die Realisierung arbeitet die IT des
welches neue Wege einer schnelleren Antragstel-                     BAFA mit den von den Firmen beauftragten Soft-
lung, transparenteren Kommunikation und Bearbei-                    warehäusern eng zusammen. Firmen, die sich für
tung sowie erleichterte Erfüllung vom Meldeanfor-                   diesen Weg der Antragstellung interessieren, stellt
derungen geht. Mit dem ELAN-K2 System besteht                       das BAFA unter dem Titel „Informationen zum
neben der Beantragung einer Ausfuhr-/Verbrin-                       ELAN-K2 Webservice“9 eine Dokumentation zum
gungsgenehmigung auch die Möglichkeit fast alle                     Herunterladen bereit.
anderen im Ausfuhrbereich benötigten Anträge
online zu stellen und beim BAFA einzureichen. Der                   In Ausnahmefällen können Sie Anträge auch in
Zugang zu dem System erfolgt über die BAFA                          Papierform stellen. Hierzu muss ein formgebun-
Internetseite8.                                                     dener Antrag auf Erteilung einer Ausfuhr- / Verbrin-
                                                                    gungsgenehmigung beim BAFA eingereicht werden.
 Dort findet man auch verschiedene Merkblätter                    Hierfür sind die Antragsformulare AG, AG/ W, AG/
   zur Nutzung des Portals, wie z. B. die „Anleitung                E1 und AG/ E2 vorgeschrieben. Sie sind im Formu-
   zur Anwendung ELAN-K2“ und den Link zum                          larhandel und bei den meisten Industrie- und
   „Login und Registrierung ELAN-K2“.                               Handelskammern erhältlich.

Wenn Sie sich in dem System eingeloggt haben und                     Entsprechende Ausfüllanleitungen finden sie
auf den Punkt „Neue Vorgänge“ klicken gelangen Sie                     unter dem Punkt Downloads auf der Internet-
zu der Übersicht der in dem System angebotenen                         seite des BAFA10.
Anträge.

Beschreibung: Screenshot ELAN-K2 Punkt „Neue Vorgänge“
Quelle: BAFA

8
  http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/elank2/index.html
9
  http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/elank2/elank_k2_web.zip
10
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/ausfuhrantrag/index.html
Exportkontrolle und das BAFA                          15

Die derzeit gültigen Antragsvordrucke entsprechen
dem Stand 01.01.2001 und können voraussichtlich
alsbald von der Internetseite des BAFA herunterge-
laden werden.

Die Nutzung des ELAN-K2-Online-Portals wird
jedoch empfohlen, da dieses System eine vollständig
papierlose Antragstellung inklusive Hochladen aller
notwendigen Unterlagen zum Antrag, ermöglicht.
Auch können z. B. Rückfragen des BAFA schnell und
medienbruchfrei über das neue System erfolgen.
Daneben eröffnet ELAN-K2 die Möglichkeit beliebig
viele Anträge gleichzeitig zu bearbeiten und das
Anlegen von Vorlagen für die Antragstellung immer
wiederkehrender Geschäftsvorgänge.

Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von
den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und
kann daher, insbesondere bei Ausfuhren in kritische
Länder, länger als einen Monat dauern, da eine
intensivere Nachforschung und ggf. eine Beteiligung
der zuständigen Bundesministerien erforderlich ist.

    Für Probleme mit dem Zugang oder Umgang
    mit dem ELAN-K2 Portal hat das BAFA eine
    Hotline eingerichtet. Diese erreichen Sie unter
    der Telefonnummer 06196 908 613.
16                                                                                  Exportkontrolle und das BAFA

2.3. Statusabfrage über den Bearbeitungsstand           Unter dem Punkt Vorgänge finden Sie eine Liste
                                                        aller im ELAN-K2 System vorhandenen Vorgänge.
Unternehmen können über ELAN-K2 unter dem               Bei jedem Vorgang wird der aktuelle Sachstand
Punkt Vorgänge den Bearbeitungsstand ihrer              eingeblendet. Alle Sachstände sind anhand eines
elektronisch Genehmigungsanträge online abrufen.        Symbols und auch textlich gekennzeichnet. So
Hierfür muss man lediglich für das ELAN-K2              bedeutet z. B. ein roter Pfeil, dass das BAFA ein
Online-Portal registriert und freigeschaltet sein. Es   Rückfrage-Dokument in das Portal gestellt hat. Über
ist nicht notwendig, dass Sie sich jeden Tag in das     das Einstellen jeglicher Dokumente wird der
Portal einloggen um zu prüfen ob, sich etwas am         zuständige Sachbearbeiter des Antragstellers auch
Status geändert hat. Über wichtige Änderungen           per E-Mail informiert. Es ist also nicht notwendig,
werden Sie per E-Mail informiert.                       das Portal täglich nach neuen Vorgängen zu durch-
                                                        suchen.
Nachdem Ihr Antrag an das BAFA internen IT
System übermittelt wurde, erhalten Sie eine E-Mail
mit folgendem Text:

Beschreibung: ELANK-K2 E-Mail Eingangsbestätigung
Quelle: BAFA

                                                        Beschreibung: Statusänderung im ELANK-K2 System
                                                        Quelle: BAFA

                                                        Wenn Sie auf z. B. eine Rückfrage antworten wollen
                                                        oder dem BAFA eine zusätzliche Information zu
                                                        Ihrem Antrag zukommen lassen wollen, klicken Sie
                                                        auf Detail. In der sich öffnenden Ansicht sehen Sie
                                                        dann alle zu dem Vorgang vorhandenen Dokumente
                                                        (gelb markierte Dokumente wurden vom BAFA
                                                        eingestellt) und die Schaltfläche „Dokument Hoch-
                                                        laden“, über die Sie z. B. ein PDF mit Ihrer Nachricht
                                                        an das BAFA übermitteln können.
Exportkontrolle und das BAFA                                                                             17

Beschreibung: Detailansicht im ELAN-K2 System
Quelle: BAFA

Einige Anträge kann das BAFA nicht autonom
entscheiden und muss Ihren Antrag einer anderen
Behörde vorlegen. In diesen Fällen werden Sie
schriftlich benachrichtigt, da sich die Bearbeitungs-
dauer erfahrungsgemäß verlängert. Im Portal wird
der Status dann, je nach eingeschalteter Dienststelle,
auf „Ressortanfrage“ oder „externe Beteiligung“
geändert.

                                                         Beschreibung: Statusansicht im ELAN-K2 System
                                                         Quelle: BAFA
18                                                                                                   Exportkontrolle und das BAFA

2.4. Allgemeine Genehmigungen                                           Nähere Informationen zur Anmeldung bzw.
     (Anmeldung / Meldung)                                                Meldung entnehmen Sie dem Merkblatt „Allge-
                                                                          meine Genehmigungen über ELAN-K2“11..
Über das ELAN-K2 System erfolgt auch der Zugang
zur Anmeldung zu einer Allgemeinen Genehmi-
gung. Auch sind die bei einigen Allgemeinen
Genehmigungen vorgeschriebenen Meldungen über
das ELAN-K2 System abzugeben. Darüber Hinaus
kann man unter Punkt „Allgemeine Genehmi-
gungen“ auch noch eine Übersicht aller Allgemeinen
Genehmigungen einsehen, für die ein Unternehmen
angemeldet ist.

Beschreibung: Übersicht der Allgemeinen Genehmigungen im ELANK-K2 System
Quelle: BAFA

11
     http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/agg_antragstellung/index.html
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                              19

2.5. Zuständigkeiten im BAFA                                           313 für Werkzeugmaschinen und Messmaschinen

Für eine zügige Bearbeitung ist es notwendig, dass                     314 für Nachrichtentechnik, Informationssicher-
die Anträge vollständig und richtig ausgefüllt sind                        heit, Militärelektronik
und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dabei
ist insbesondere die vorgesehene Verwendung beim                       315 für Industrieausrüstung, Chemieanlagen,
Endempfänger so konkret wie möglich anzugeben.                             biotechnische Anlagen. Medizintechnik

 Weitere Empfehlungen, beispielsweise eine                           321 für Grundsatzfragen, Güterlisten, Auskunft zur
   Checkliste zur optimierten Antragstellung,                              Güterliste, Umschlüsselungsverzeichnis
   finden Sie auf der Internetseite des BAFA12.
                                                                       322 für Chemikalien, Werkstoffe
Im BAFA ist die Bearbeitung in verschiedene Zustän-
digkeiten unterteilt.                                                  323 für Nukleartechnik, Radioaktive Stoffe

In der Verwaltung –Abtl. 2 - ist für Verfahrensfragen                  LL Die zuständigen Referate können über die
zuständig:                                                                Telefonzentrale

211 für Grundsatzfragen                                                     Telefon: 06196 908-0
                                                                            Telefax: 06196 908-800
212 für Dual Use Güter, die von der Ausfuhrliste
    erfasst sind                                                        E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de

213 für Rüstungsgüter                                                       erreicht werden.

214 für Fragen zum Iran                                                Auf der BAFA Internetseite – www.bafa.de. - finden
                                                                       Sie auch unter dem Suchbegriff „Organisationsplan“
215 für sonstige Embargos und die übrigen Geneh-                       die genaueren Bezeichnungen und Aufgabengebiete
    migungsverfahren                                                   des BAFA. incl der Namen von Ansprechpartnern
                                                                       und weitere Telefonnummern.
222 für Fragen der Zusammenarbeit mit dem Zoll
                                                                       Sollte wegen Überlastung keine kurzfristige Kon-
223 für Sammelausfuhrgenehmigungen, Zertifizie-                        taktaufnahme möglich sein, bitten wir um Ver-
    rungen, Zuverlässigkeitsprüfung, Kriegswaf-                        ständnis.
    fenkontrolle sowie zum Ausfuhrverantwortli-
    chen

224 für das Antragsverfahren über ELAN-K2,
    Meldeverfahren bei AGGen, IEB/WEB

In der Technik –Abtl. 3 - ist für Einstufungsfragen
zuständig:

311 für Computer, elektronische Bauelemente,
    Messtechnik, Sensoren, Optik

312 für Konventionelle Rüstung, Luft- und Land-
    fahrzeuge, Schiffe, Raumfahrt, Flugkörper und
    Raketen

12
     http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
20                                                                                          Exportkontrolle und das BAFA

Informationen zu Zuständigkeiten des                             LL Als Ansprechpartner zum Thema EORI
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie                    Nummern steht Ihnen das
finden Sie hier:
                                                                 bb Referat 224
 www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt-                          Herr Schmidt
   schaft/aussenwirtschaftsrecht.html
                                                                     Telefon: 06196 908-590
Informationen zu Zuständigkeiten des Auswärtigen                     Telefax: 06196 908-793
Amtes finden Sie hier:
                                                                  E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de
 www.auswaertiges-amt.de – unter dem Stich-
   wort „Exportkontrolle“                                            gerne zur Verfügung.

2.6. EORI-Nummern

In allen Anträgen muss der Ausführer / Verbringer
seine EORI Nummer (Economic Operators Registra-
tion and Identification number) angeben. Die EORI
Nummer ist wie folgt aufgebaut: „DE“ plus maximal
15-stellige Nummer ergänzt durch eine 4-stellige
Niederlassungsnummer. Mit Einführung der EORI
Nummer erhalten alle Beteiligten die Niederlas-
sungsnummer „0000“.

Die EORI-Nummer wird nicht vom BAFA vergeben,
sondern muss förmlich beim Informations- und
Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll), Carusufer 3-5,
01099 Dresden beantragt werden. Auch ist eine
Namens- oder Adressänderung durch das BAFA
nicht möglich.

 Nähere Informationen zur Beantragung der
   EORI Nummer und den Antragsvordruck „0870“
   finden Sie auf der Internetseite des Zolls13.

Eine gültige EORI Nummer ist auch Voraussetzung
für die Anmeldung zu dem ELAN-K2 System. Bitte
beantragen Sie die EORI Nummer daher frühzeitig
vor der Anmeldung bzw. lassen eine nicht mehr
aktuelle Adresse korrigieren. Dies gilt auch für
Privatpersonen. Bereits im ELAN-K2 registrierte
Mandanten, denen noch keine EORI Nummer
zugeteilt wurde, können seit dem 10. März 2012 kein
Anträge mehr über das Portal einreichen.

13
     http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html
Exportkontrolle und das BAFA                                                                            21

3.    Wo kann ich mich informieren ?                  3.2. Bundesanzeiger Verlagsges. mbH

3.1. Das BAFA                                         Umfangreiche Informationen zum Thema Export-
                                                      kontrolle, nebst einer Kommentierung und sämtli-
Zuständige Exportkontrollbehörde ist in der Bun-      chen Rechtsvorschriften finden Sie im „Handbuch
desrepublik Deutschland das Bundesamt für             der deutschen Exportkontrolle – HADDEX“, das
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). An das        (ebenso wie die Veröffentlichung „Praxis der Export-
BAFA können Sie sich bei Fragen zur Exportkont-       kontrolle“) durch den Bundesanzeigerverlag ver-
rolle wenden.                                         trieben wird.

Die Internetseite des BAFA lautet:                    bb Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

 www.bafa.de                                           Telefon: 0221 97668-0
                                                         Fax:     0221 97668-115
 www.ausfuhrkontrolle.info
                                                       www.bundesanzeiger-verlag.de
Über den Link „Kontakte“ können Sie uns Fragen
oder Nachrichten übermitteln.
                                                      3.3. Deutsche Bundesbank
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA
stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Sie   Haben Sie Fragen zum Kapital- oder Zahlungsver-
erreichen das BAFA unter:                             kehr mit Drittländern?

     Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle    Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bundes-
     Frankfurter Str. 29-35                           bank oder informieren sich über deren Internetseite:
     65760 Eschborn
                                                       www.bundesbank.de
oder unter

     Postfach 5160                                    3.4. Zoll
     65726 Eschborn
                                                      Das Informations- und Wissensmanagement Zoll ist
     Telefon: 06196 908-0                             unter folgender Adresse erreichbar:
     Telefax: 06196 908-800
                                                         Carusufer 3-5
 E-Mail: ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de                 01099 Dresden

                                                         Telefax: 0351 44834-444

                                                       www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/k0_ivm_zoll/
                                                         kontaktdaten/index.html

                                                       www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/
                                                         a1_grundlage_zollrecht/e0_azr_zollnummer/
                                                         index.html

Beschreibung: BAFA Gebäude
Quelle: BAFA / Michael Rostek
22                                                                                  Exportkontrolle und das BAFA

3.5. Bundesministerium für                            Im internationalen Rahmen sind die folgenden
     Wirtschaft und Technologie / Auswärtiges Amt     internationalen Regime mit dem Thema Exportkon-
                                                      trolle befasst:
Bei einer Reihe von Vorgängen wird auch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie       Wassenaar Arrangement (WA)
(BMWi) und das Auswärtige Amt (AA) eingebunden.          www.wassenaar.org
Die jeweiligen Zuständigkeiten vor Ort können der
jeweiligen Internetseite bzw. dem dort einsehbaren    Im Bereich Trägertechnologie das
BMWI Organisationsplan entnommen werden.
                                                       Missile Technology Control Regime (MTCR)
 www.bmwi.de/                                          www.mtcr.info

 www.auswaertiges-amt.de/                           Im Bereich chemische und biologische Waffen die

Beiträge zur Exportkontrolle sowie zu Embargo-         Australische Gruppe (AG)
maßnahmen seitens des Bundesministeriums für             www.australiagroup.net
Wirtschaft und Technologie finden Sie unter:
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt-               Im Bereich der Güter, die der Entwicklung und
schaft/aussenwirtschaftsrecht.html                    Herstellung von Atomwaffen dienen können die

                                                       Nuclear Suppliers Group (NSG)
3.6. Internetadressen                                    www.nuclearsuppliersgroup.org)

Das Amtsblatt der EG kann im Internet eingesehen      Für das US-Exportkontrollrecht ist das BAFA nicht
werden unter:                                         zuständig. Das Bureau of Industry and Security (BIS)
                                                      ist unter
 eur-lex.europa.eu/de/index.htm
                                                       www.bis.doc.gov/
Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats der
VN finden sich unter:                                 mit einem umfangreichen Informationsangebot im
                                                      Internet vertreten.
 www.un.org/Docs/sc/

Das Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers ist
einsehbar unter:

 www.bundesanzeiger.de

ebenso eine kostenfreie Leseversion des Bundesge-
setzblatts ab 1998.

Beiträge zur Exportkontrolle sowie zu Embargo-
maßnahmen seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie finden Sie unter:
                                                      Beschreibung: Flaggen der 27. EU-Mitgliedsstaaten
 www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirt-            Quelle: Europäische Union
   schaft/aussenwirtschaftsrecht.html
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                 23

4.    Was sollte ich von der Exportkontrolle            was Sie liefern wollen,
      wissen?                                           in welches Land Sie liefern wollen,
                                                        an wen Sie liefern wollen,
Das Exportkontrollsystem ist ein komplexes Fachge-      für welche Zwecke die Güter verwendet werden
biet mit unterschiedlichsten Rechtsregeln und           sollen.
Verfahrensschritten. Für viele der in diesem Ab-
schnitt kurz angesprochenen Themen gibt es
weiterführende Merkblätter auf der BAFA Internet-       4.2. Rüstungsgüter / Dual Use Güter
seite. Die folgende Darstellung verzichtet bewusst
auf die Benennung von Rechtsgrundlagen und              Die Ausfuhr ist insbesondere dann genehmigungs-
Paragraphen etc., sondern zielt auf eine allgemeine     pflichtig, wenn Sie Güter liefern, die für militärische
Darstellung der Grundlagen und Systematiken.            Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind.
                                                        Bei diesen Gütern spricht man dann von „Rüstungs-
LL Als Ansprechpartner für rechtlichen Verfahrens-      gütern“. Die Lieferung von Rüstungsgütern ist
   fragen seht Ihnen das                                grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die betrof-
                                                        fenen Güter sind in der Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt
bb Referat 211                                          A) enthalten.

     Telefon: 06196 908-389
     Telefax: 06196 908-916

 E-Mail: thomas.barowski@bafa.bund.de

     gerne zur Verfügung.

4.1. Was bedeutet Exportkontrolle?

Exportkontrolle bedeutet vor allem, dass die Liefe-
rung von Waren, von Technologie oder von Soft-
ware/Datenverarbeitungsprogrammen (man
bezeichnet diese drei als „Güter“) in andere Länder
genehmigungspflichtig sein kann. Dies betrifft
allerdings nicht jede Güterlieferung.

Neben etwaigen Genehmigungspflichten kann in
besonderen Fällen eine Güterlieferung auch ver-
boten sein, z. B. wenn sie in ein Land erfolgen soll,
gegen das ein Embargo verhängt ist (näher hierzu
Ziffer 4.6.).

Haben Sie einen Vertrag mit einem Empfänger in
einem Drittland oder in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union abgeschlossen, der Sie zur
Lieferung von Gütern verpflichtet?                      Beschreibung: Titelseite der Ausfuhrliste 2010
                                                        Quelle: Bundesanzeiger Verlag
Ja! – Dann können Sie verpflichtet sein, die ggf.
erforderliche Genehmigung für die Lieferung zu          Bei anderen Gütern, die sowohl für zivile als auch
beantragen. Ob aber überhaupt eine Genehmigungs-        für militärische Zwecke verwendbar sind, man
pflicht besteht, hängt insbesondere davon ab,           bezeichnet sie auch als „Dual Use Güter“, benötigen
                                                        Sie eine Ausfuhrgenehmigung bzw. in bestimmten
24                                                                              Exportkontrolle und das BAFA

Fällen eine Verbringungsgenehmigung wenn sie von       nanntes Gut, können diesen keine Warentarifnum-
der Dual Use-Güterliste (Anhang I der Dual Use         mern zugewiesen werden. Hier fehlen Hinweise von
Verordnung) erfasst werden.                            einer Warentarifnummer in die Güterliste.

                                                        Das Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie auf
4.3. Wie können Sie erkennen, ob ein Gut von der          der Internetseite des BAFA unter dem Stichwort
     Ausfuhrliste erfasst ist?                            „Güterlisten“. Zugang zum elektronischen
                                                          Zolltarif erhalten Sie über die Internetseite des
Bei der Ausfuhr von Gütern ist zunächst die Frage         Zolls (www.zoll.de) und dem Stichwort „Zoll
von Bedeutung, ob sie von einer Güterliste (Anhang        interaktiv“.
I, AL) erfasst werden. Folgende Möglichkeiten stehen
Ihnen zur Verfügung, diese Prüfung bei Dual Use        Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezo-
Gütern selbst vorzunehmen:                             genes technisches Gutachten und gibt Auskunft
                                                       darüber, dass die in dieser AzG bezeichneten Güter
Machen Sie sich die Systematik des Dual Use-Güter-     nicht von Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung
teils zu Nutze, insbesondere die Unterteilung der      und/oder Teil I der Ausfuhrliste (in der zum Zeit-
Kategorien und Gattungen. Bei Rüstungsgütern           punkt der Ausstellung gültigen Fassung) erfasst
eignet sich diese Herangehensweise nicht, weil sie     werden. Eine AzG wird vom BAFA vor allem dann
für militärische Zwecke besonders konstruiert oder     erteilt, wenn sie als Beweismittel für den Zoll im
geändert sind.                                         Sinne des § 10 Abs. 1 AWV benötigt wird. Für Güter,
                                                       die die technischen Parameter der Güterlisten
Das Stichwortverzeichnis nennt die in den Güter-       erkennbar nicht einmal annähernd erfüllen, wird
listen genannten Güter in alphabetischer Folge und     keine AzG ausgestellt.
verweist auf eine Position oder mehrere Positionen.
Sollte Ihr Gut dort genannt sein, müssen Sie prüfen,   Die AzG ist keine Genehmigung und enthält keine
ob es auch die technischen Merkmale der entspre-       Aussagen zu konkreten Ausfuhrvorhaben. Auch
chenden Position erfüllt.                              werden im Rahmen des AzG-Verfahrens keine
                                                       embargorechtlichen Beschränkungen sowie keine
                                                       verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder
4.4. Umschlüsselungsverzeichnis / elektronischer       Unterrichtungspflichten nach den Regelungen der
     Zolltarif / Auskunft zur Güterliste               EG-Dual-Use-Verordnung oder der AWV geprüft.
                                                       Unter Beachtung dieser Einschränkung kann eine
Die Zolltarifnummer (statistische Warennummer) ist     AzG für eine Vielzahl von Exportvorhaben des
in der Regel kein abschließendes Kriterium, um auf     gleichen Gutes in verschiedene Zielländer – jedoch
die Erfassung eines Gutes von der Dual Use-Güter-      nicht in Embargoländer – hilfreich sein.
liste zu schließen. Diese Listen nennen nur Güter,     Bevor Sie eine AzG beantragen, nehmen Sie bitte
die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften           zunächst selber eine eigenverantwortliche Prüfung
kontrolliert werden. In einer Zolltarifnummer          Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren
können gleiche Güter mit unterschiedlichen             Antrag nur auf die Güter, die eine gewisse Nähe zu
technischen Kriterien sein. Deshalb kann dieses        Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder Teil I
Verzeichnis nicht immer den eindeutigen Rück-          der Ausfuhrliste aufweisen oder für die Sie von einer
schluss auf eine Position der Güterliste geben. Dies   Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufge-
sollten Sie im Umgang mit dem vom BAFA heraus          fordert wurden. In einer AzG können mehrere Güter
gegebenen Umschlüsselungsverzeichnis oder dem          gleichzeitig beantragt werden. Beachten Sie hierbei
vom Zoll eingerichteten elektronischen Zolltarif       bitte, dass das BAFA grundsätzlich keine AzG für
(EZT) berücksichtigen. Zu Gütern die explizit          Güterkataloge oder eine komplette Anlage (z. B.
genannt und in den Güterlisten genau spezifiziert      Raffinerie, Kraftwerk) ausstellt.
sind, sind Verwiese im Umschlüsselungsverzeichnis
zu finden. Da die Güterliste auch Güter benennt,
ohne genaue Beschreibung, wie zum Beispiel
besonders konstruierte Bestandteile für ein ge-
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                              25

 Anträge auf Erteilung einer AzG können Sie in                       hinaus unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig
   unserem elektronischen Portal ELAN-K2 stellen.                      für ungültig erklärt werden. In folgenden Fällen
   Den Zugang, Informationen zur Registrierung                         wird grundsätzlich keine AzG ausgestellt:
   und dem Umgang mit ELAN-K2 finden Sie auf
   der BAFA Internetseite14.                                           →→ Einzelgeschäft

Im Antrag füllen Sie bitte für jedes beantragte Gut                    →→ Projekte
ein eigenes Feld aus. Die Güterbezeichnung sollte die
Beschreibung des jeweiligen Gutes enthalten und                        →→ Antragsteller ist eine Bank, Spedition, ausländi-
nicht den Text der Warenverzeichnisnummer oder                            sche Firma/Institution
die Typbezeichnung. Herstellerangaben und Typen-
bezeichnungen müssen in die dafür vorgesehenen                         →→ Ausfuhr in Embargoländer (z. B. Iran)
Felder Hersteller und Typ eingetragen werden. Für
jedes Gut sollten aussagekräftige Datenblätter,                        →→ komplette Güterkataloge
Prospekte oder eine technische Beschreibung dem
Antrag beigefügt werden. Die AzG wird auf einem                        →→ komplette Anlagen (z. B. Raffinerien, Kraftwerke)
Formblatt erteilt und in ELAN-K2 zur Verfügung
gestellt. Sie ist ein Jahr gültig. Verlängerungen für                  →→ Güter, die keine Nähe zu Anhang I der EG-Dual-
jeweils ein weiteres Jahr sind online möglich.                            use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste
                                                                          aufweisen
Eine erteilte AzG tritt außer Kraft, sobald eines der
dort genannten Güter infolge einer Änderung der
Güterlisten erfasst wird. Eine AzG kann darüber

Beschreibung: BAFA Internetseite „www.ausfuhrkontrolle.info“ (Rubrik Arbeitshilfen / Publikationen → Merkblätter)
Quelle: BAFA

14
     http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/azg/index.html
26                                                                                              Exportkontrolle und das BAFA

4.5. In welches Land wollen Sie liefern? Embargos?                  Weitere Informationen zum Außenwirtschafts-
                                                                      verkehr mit Embargo-Ländern finden Sie in
Gegen bestimmte Länder bestehen Sanktionen, die                       dem Merkblatt „Übersicht“15 auf der Internet-
entweder der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen                    seite unter „Embargos“. Einen kompakten,
oder aber die Europäische Union verhängt haben                        aktuellen Überblick vermittelt hierzu die
können. Der Umfang dieser Embargomaßnahmen                            Übersicht über die länderbezogenen Embargos16.
kann sehr unterschiedlich sein und variiert von                       Schließlich finden Sie weiterführende Informa-
Land zu Land.                                                         tionen zu den länderunabhängigen Embargos,
                                                                      etwa ein Merkblatt zu den Embargomaßnahmen
Gegen welche Länder Embargos verhängt und                             zu Terrorismusbekämpfung17 unter der Rubrik
welche Bereiche betroffen sind, können Sie einer                      „Terrorismus“.
Übersicht entnehmen, die das BAFA auf seiner
Internetseite unter den Stichworten „Embargos“
und „Übersicht“ eingestellt hat.                                   4.6. Ausfuhr oder Verbringung

Bitte beachten Sie, dass Inhalt und Umfang der                     Die Lieferung von Dual Use Gütern oder das Bereit-
erlassenen Maßnahmen in Abhängigkeit zum                           stellen von Technologie oder Datenverarbeitungs-
jeweiligen Ziel unterschiedlich sind und sie vielfäl-              programmen in elektronischer Form, die von der
tige Beschränkungen und Verbote enthalten                          Dual Use-Güterliste erfasst werden, in oder für
können. Daher ist im Einzelfall genau zu prüfen, ob                Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union
die geplante Handlung und/oder das zugrundelie-                    sind (man bezeichnet sie als „Ausfuhr“), ist immer
gende Rechtsgeschäft von Beschränkungen be-                        genehmigungspflichtig, unabhängig davon in oder
troffen sind. Embargoregelungen können nicht nur                   für welches Drittland sie erfolgt. Die Lieferung
die Ausfuhr des Gutes, sondern beispielsweise auch                 solcher Dual Use Güter oder das Bereitstellen von
die Einfuhr von Gütern, den Kapital- und Zahlungs-                 Technologie oder Datenverarbeitungsprogrammen
verkehr, die Erbringung von Dienstleistungen sowie                 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen                      (diese bezeichnet man als „Verbringung“) ist hin-
betreffen.                                                         gegen nur in wenigen Fällen genehmigungspflichtig.
                                                                   Demgegenüber ist die Lieferung von Rüstungsgü-
Die in den Embargovorschriften enthaltenen                         tern oder das Bereitstellen von Technologie oder
Regelungen bzw. Güterbeschreibungen in den                         Datenverarbeitungsprogrammen in elektronischer
entsprechenden Anhängen gehen den allgemeinen                      Form, die von der Ausfuhrliste erfasst werden, auch
ausfuhrrechtlichen Regelungen vor. Allerdings                      innerhalb der EU genehmigungspflichtig.
bleiben die allgemeinen Regelungen daneben
weiterhin anwendbar. Sollten also die Vorausset-
zungen der Embargovorschriften nicht gegeben
sein, sind stets die allgemeinen ausfuhrrechtlichen
Regelungen, d. h. insbesondere die EG-Dual-Use-
Verordnung, zu berücksichtigen.
Das BAFA setzt Embargos administrativ um, soweit
sie Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche
Ressourcen betreffen. Für die administrative
Umsetzung betreffend Gelder, Finanzmittel und
Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig.

15
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/index.html
16
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.pdf
17
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_ebt.pdf
Exportkontrolle und das BAFA                                                                                            27

4.7. Was ist im Zusammenhang mit dem Empfänger                      Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen
     zu beachten?                                                   (technischen) Unterlagen bei, z. B. Prospekte und
                                                                    Datenblätter, die eine technische Beurteilung und
Neben den Embargos, die gegen bestimmte Länder                      Einstufung der Güter ermöglichen. Hierbei geht es
verhängt sind, gelten auch gegen bestimmte Per-                     vor allem um folgende Angaben:
sonen, Organisationen und Vereinigungen, die als
Terroristen oder terroristische Gruppen oder                        →→ Korrekte und vollständige Bezeichnung des
Vereinigungen bekannt und benannt sind, umfang-                        Gutes (einschließlich Handelsname, Typenbe-
reiche Sanktionen. Es ist verboten, diesen Personen,                   zeichnung, Artikelnummer)
Organisationen oder Vereinigungen Güter zur
Verfügung zu stellen, die sie wirtschaftlich nutzen                 →→ Ausführliche technische Beschreibung, am
können. Deshalb ist es wichtig, Angaben zum                            besten belegt durch ein technisches Datenblatt,
Empfänger der Güter und zu den sonstigen Betei-                        einen Prospekt oder durch andere technische
ligten in Drittländern zu erhalten.                                    Unterlagen (bitte beachten Sie ggf. auch die für
                                                                       bestimmte Güter bestehenden besonderen
Wenn Sie einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung                           Fragebögen zur Einstufung, die Sie auf der BAFA
für die Lieferung von Dual Use Gütern in Länder                        Internetseite „Ausfuhrkontrolle“ unter „Güter-
stellen, die im Verdacht stehen, z. B. verdeckte                       listen“19 finden);
Rüstungsprogramme zu betreiben, so erwartet das                        ein Materialsicherheitsdatenblatt (MSDS) reicht
BAFA von Ihnen, dass Sie dem Antrag ein soge-                          in der Regel nicht aus.
nanntes „Firmenprofil“ des Empfängers beifügen.
                                                                    →→ Angaben zur Verwendung (d. h. allgemeine und
 Weitere Informationen zu diesem Thema finden                        typische Verwendungen).
   Sie in einem Merkblatt des BAFA. Dieses steht                       Zur Erleichterung dieser Angaben hat das BAFA
   zum Herunterladen aus dem Internet zur                              zu Koordinationsmessmaschinen sowie zu
   Verfügung, unter den Stichworten „Embargos“                         Werkzeugmaschinen einen Fragebogen entwi-
   und „Terrorismus“18.                                                ckelt, der dem Antrag auf Erteilung einer
                                                                       Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden sollte.
                                                                       Auf diese Weise können zeitaufwändige Rück-
4.8. Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet                      fragen vermieden werden.
     werden?
                                                                     Die Fragebögen und die Hinweise zu Techni-
Das BAFA wird Ihren Antrag auf Ausfuhrgenehmi-                         schen Auskünften finden Sie hier20 / 21.
gung insbesondere unter dem Blickwinkel prüfen,
ob eine Zweckbestimmung nach allen vorliegenden
Informationen zu den Beteiligten, aber auch unter                   4.9. Güter, die nicht von den Güterlisten erfasst
technischen Gesichtspunkten als plausibel und                            werden
wahrscheinlich zu bezeichnen ist. Deshalb wird man
von Ihnen von vornherein immer Angaben zum                          Auch die Ausfuhr von Dual Use Gütern, die nicht
vorgesehenen Verwendungszweck der Güter                             von den Güterlisten erfasst werden, z. B. weil sie die
fordern. Des Weiteren sollten Sie dem Antrag stets                  technischen Merkmale nicht erfüllen, kann geneh-
solche Unterlagen, die Aufschluss über die techni-                  migungspflichtig sein. Ausschlaggebend ist für diese
schen Merkmale der Güter geben sowie Informati-                     Güter die Frage, für welche Zwecke sie bestimmt
onen zu den Beteiligten, beifügen.                                  sind und welches Land Käufer- oder Bestimmungs-
                                                                    land ist.

18
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/terrorismus/index.html
19
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/index.html
20
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/frageboegen_einstufung/index.html
21
   http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/auskunft/index.html
28                                                                                                Exportkontrolle und das BAFA

Maßgebend sind die Verwendungen im Zusammen-                           4.11. Technische Unterstützung / Know How Transfer
hang mit atomaren, biologischen oder chemischen
Waffen sowie mit Flugkörpern dafür. In einigen                         Schulen oder unterweisen Sie Personen in oder aus
Fällen kann aber auch eine militärische Verwendung                     Drittländern? – Geben Sie nicht allgemein zugäng-
von Dual Use Gütern in Ländern, gegen die ein                          liche Kenntnisse an solche Personen weiter? –
Waffenembargo verhängt wurde, oder eine nuklear-                       Nehmen Sie Reparaturleistungen, Inbetriebnahmen
technische Verwendung maßgeblich sein. Wenn Sie                        oder Wartungen in Drittländern vor? Dann er-
Zweifel haben, ob eine Lieferung genehmigungs-                         bringen Sie eine technische Unterstützung. Sie kann,
pflichtig ist, empfehlen wir – gerade bei solchen                      abhängig vom Länderkreis, in dem oder gegenüber
Geschäften im Zusammenhang mit kritischen                              dem Sie diese technische Unterstützung erbringen,
Ländern-, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen.                     und abhängig vom Verwendungszusammenhang,
Solche Anträge werden wir nicht als Zeichen                            genehmigungspflichtig sein. Dies insbesondere,
mangelnder Fachkenntnis werten.                                        wenn ein Zusammenhang zu einer militärischen
                                                                       oder kerntechnischen Verwendung besteht.

4.10. Handels- und Vermittlungsgeschäfte /                              Zu dem Thema Verantwortung und Risiken
      Durchfuhr                                                           beim Wissenstransfer finden Sie ebenfalls ein
                                                                          Merkblatt des BAFA, das zum Herunterladen aus
Genehmigungspflichten für Handels- und Vermitt-                           dem Internet, unter den Stichworten „Arbeits-
lungsgeschäfte bestehen, wenn es sich um Rüstungs-                        hilfen / Publikationen“ und „Merkblätter“22
güter handelt. Genehmigungspflichtig können aber                          bereit steht.
auch Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Dual
Use Güter sein. Ausschlaggebend für das Bestehen                       Sonstiges
einer Genehmigungspflicht für Handels- und
Vermittlungsgeschäfte über Dual Use Güter sind die                     In der Exportkontrolle gibt es noch eine weitere
Verwendungen, für die die Güter bestimmt sind, und                     Reihe von Regelungen und Vorschriften, die im
die Frage, welches Land Käufer- oder Bestimmungs-                      Einzelfall zu beachten sind. Dies Merkblatt erhebt
land ist.                                                              keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch im
                                                                       Zuständigkeitsbereich des BAFA gibt es weitere
Seit dem In-Kraft-Treten der EG-Dual-Use-Verord-                       Aufgaben.
nung 428/2009 wird auch die Durchfuhr von Dual
Use Gütern durch das Zollgebiet der Europäischen                       Einen Eindruck hierüber können Sie der BAFA
Gemeinschaft kontrolliert und kann untersagt                           Internetseite
werden, wenn die Dual Use Güter für eine Verwen-
dung im Zusammenhang mit atomaren, biologi-                             www.ausfuhrkontrolle.info/
schen oder chemischen Waffen sowie mit Flugkör-
pern dafür bestimmt sind. Dabei bedeutet                               entnehmen.
Durchfuhr die Beförderung von Dual Use Gütern in
und durch das Gemeinschaftsgebiet zu einem                             Das BAFA steht Ihnen insgesamt gerne als Ansprech-
Bestimmungsziel außerhalb der Gemeinschaft. Die                        partner zur Verfügung.
Durchfuhrkontrollen betreffen jedoch nur solche
Dual Use Güter, die nicht aus der Europäischen
Union stammen und die nicht dem zollrechtlich
freien Verkehr überlassen werden.

22
     http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html
Impressum

Herausgeber                                                                                   Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle                                                 kontrolle ist mit dem audit berufundfamilie®
Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben                                                       für seine familienfreundliche Personalpolitik
Frankfurter Str. 29 - 35                                                                      ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von
65760 Eschborn                                                                                der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der
                                                                                              Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Bezugsquelle | Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Abteilung 2
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
ausfuhrkontrolle@bafa.bund.de
http:// www.bafa.de/
Tel.: +49 (0) 6196 908 -0
Fax: +49 (0) 6196 908 -916

Stand
August 2012

Druck
Silber Druck oHG

Gestaltung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Leitungsstab Presse- und Sonderaufgaben
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn

Bildnachweis
Titelseite – ©iStockphoto.com/Dan Barnes

Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs „Presse- und Sonderaufgaben“ des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Par-
teien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet wer-
den. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie
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tergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl die-
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werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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