WIRTSCHAFT INTERNATIONAL - Aktuelle Informationen für Unternehmen Januar 2020 - IHK24
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WIRTSCHAFT INTERNATIONAL Aktuelle Informationen für Unternehmen Januar 2020 Gemeinsames Veranstaltungsprogramm der Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet 1. Halbjahr 2020 unter http://www.marktchancenweltweit.de Gemeinsamer Internetauftritt der Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet http://www.ihks-im-ruhrgebiet.de
Wirtschaft International 01/2020 INHALT Veranstaltungen 1. Beratungsgespräche Sri Lanka 2. USA - Markteinstieg und langfristiger Erfolg 3. Go Europe South/West 4. Israel – Synergien und Kooperationsmöglichkeiten bei Smart Mobility 5. Webinar „Entsendungen und kurzfristiger Mitarbeitereinsatz in Korea“ 6. Nachhaltiger Tourismus in Madagaskar und Mauritius 7. Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen 8. ASEAN Insight 2020 9. Wirtschaftstag Japan Unternehmerreisen 10. IHK-Mittelstandsbörsen in NRW 11. Life Science Zurich Impact Konferenz 12. Geschäftsanbahnung Äthiopien, Bergbau und Rohstoffe 13. NRW goes Innovation: Israel - Smart Mobility & Automotive 14. NRW goes Innovation: Israel – Cyber Security Ländernotizen 15. DIHK-Studie zu Binnenmarkthindernissen 2019 16. VR China: Betrügerische Bestellungen aus China 17. VR China: Alipay öffnet sich für Geschäftstouristen 18. VR China: Änderungen bei der CCC-Zertifizierung für den chinesischen Markt 19. China: Hunderte Anlagen zur Müllverbrennung in Planung 20. Dänemark: Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft 21. Großbritannien – Bau von Lagerhallen boomt 22. Indien: Ausbau der Flughafeninfrastruktur 23. Indien: Modernisierung des Schienenverkehrs mit Milliardeninvestitionen 24. Polen: Europäische Technologie für 5G-Netz 25. Spanien realisiert Großprojekte im Logistiksektor Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 26. Änderung der Gebrauchtwarenregelung/Aufbewahrungsfristen Lieferantenerklärungen 27. Freihandelsabkommen mit Japan 28. Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) 29. Unterlagencodierungen für präferenzielle Einfuhren aus ÜLG 30. APS-Präferenzen für Nauru, Samoa und Tonga entfallen ab 01.01.2021 31. Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers mit Unterlagencodierung 3LLK 32. Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2020 33. Tax free einkaufen - Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020 34. ATLAS-Einfuhr: Unterlagencodierung bei der Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs 35. ATLAS-Zollanmeldungen: Übermittlung von Dokumenten über ZELOS 36. Brexit: Austrittsabkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht 37. EU verlängert Sanktionen gegenüber Russland 38. EU verlängert Sanktionen gegenüber Moldau, Guinea und Burundi 39. Erosion der Welthandelsregeln seit 11. Dezember 2019 40. USA drohen mit weiteren Zöllen gegen die EU 41. Höhere EU-Zollkontingente für hormonfreies US-Rindfleisch 42. Russland: Abschaffung der obligatorischen Konformitätserklärung für Arzneimittel -2-
Wirtschaft International 01/2020 Messen und Ausstellungen 43. Internationale Kooperationsbörsen auf Messen 44. Geplante Gemeinschaftsbeteiligungen (Kleingruppenförderprogramm) Aktuelle Veröffentlichungen 45. Mit Koreanisch durchs Jahr 2020 46. „Corporate Social Credit System“ in China – Ein Überblick Ansprechpartner IHK Mittleres Ruhrgebiet IHK zu Dortmund Ostring 30-32, 44787 Bochum Märkische Str. 120, 44141 Dortmund 0234 9113-0, Fax: 0234 9113-262 0231 5417-0, Fax: 0231 5417-8341 Internet: www.bochum.ihk.de Internet: www.dortmund.ihk.de Ansprechpartner: Ansprechpartner: Marlene Kieschkel - 0234 9113-157 Thomas Langer - 0231 5417-232 kieschkel@bochum.ihk.de t.langer@dortmund.ihk.de Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen Mercatorstr. 22/24, 47051 Duisburg Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen 0203 2821-0, Fax: 0203 2821-360 0201 1892-0, Fax: 0201 1892-161 Internet: www.ihk-niederrhein.de Internet: www.essen.ihk24.de Ansprechpartner: Ansprechpartner: Eda Büyüktatar - 0203 2821-0 Andrea Henning - 0201 1892-255 bueyuektatar@niederrhein.ihk.de andrea.henning@essen.ihk.de Frank Elbers - 0203 2821-259 elbers@niederrhein.ihk.de IMPRESSUM „Wirtschaft International“ ist ein Informationsdienst der IHKs in Bochum, Dortmund, Duisburg und Essen und erscheint jeweils in der ersten Woche eines Monats. Empfänger des kostenfreien Rundschreibens sind die am Außenhandel interessierten Firmen. Redaktionsschluss für diese Ausgabe: 06.01.2020 Redaktionelle Federführung: IHK Essen, Andrea Henning, Tel.: 0201 1892-255. Die nachfolgenden Infos sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt; eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. -3-
Wirtschaft International 01/2020 Internetadresse des Monats www.globaltradehelpdesk.org Dieses Portal einer Initiative von ITC, UNCTAD und WTO bietet umfangreiche Hilfestellungen bei der Ermitt- lung internationaler Marktpotentiale und Lieferprozeduren. Veranstaltungen 1. Beratungsgespräche Sri Lanka, 20. Januar 2020 auf der Messe Boot Düsseldorf Ein Markteinstieg in den aufstrebenden sri-lankischen Markt mit seinen vielfältigen Chancen für deutsche Un- ternehmen bedeutet vor allem den Aufbau persönlicher Geschäftsbeziehungen mit Sorgfalt und Geduld. Inte- ressierte Unternehmen haben auf der Messe Boot in Düsseldorf die Möglichkeit, mit dem Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka, Andreas Hergenröther, Einzelberatungsgespräche zu führen. Diese finden statt am 20. Januar 2020 von 9.30 bis 17 Uhr auf dem Sri Lanka-Stand in Halle 1, Stand A15. Interessierte Unternehmen melden sich bitte direkt bei Andreas Hergenröther für eine Beratung unter hergenroether@sri- lanka.ahk.de. Quelle: AHK Sri Lanka: //srilanka.ahk.de/ 2. USA - Markteinstieg und langfristiger Erfolg, 29. Januar 2020, Duisburg Um Fehler beim USA-Geschäft zu vermeiden ist es wichtig, steuerliche, rechtliche, technische oder auch kul- turelle und mentale Erfolgsfaktoren zu kennen. In der Veranstaltung erfahren Sie von Experten, welche Rah- menbedingungen zu berücksichtigen sind. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie bei Ihrem Engagement am besten vorgehen und wie Sie typische Fehler vermeiden. Holen Sie sich wichtige Informationen für eine gute Einstiegsstrategie und eine realistische Markteinschätzung für einen langfristigen Erfolg. Kontakt: Eda Büyüktatar, Telefon 0203 2821-347, E-Mail: bueyuektatar@niederrhein.ihk.de Anmeldung: www.ihk-niederrhein.de/system/vst/3894218?id=342824&terminId=571460 3. Go Europe South/West, 11. Februar 2020, Duisburg Im Rahmen von "Go Europe South/West" beraten Sie Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) aus Italien, Portugal und Spanien zum Markteintritt oder -ausbau des Engagements in diesen Ländern. In Einzelgesprächen haben Sie die Gelegenheit, sich individuell über Ihr persönliches Anliegen mit den AHK- Vertretern auszutauschen und beraten zu lassen. Kontakt: Eda Büyüktatar, Telefon 0203 2821-347, E-Mail: bueyuektatar@niederrhein.ihk.de Anmeldung: www.ihk-niederrhein.de/system/vst/3894218?id=342043&terminId=567560 4. Israel – Synergien und Kooperationsmöglichkeiten bei Smart Mobility, 12. Februar 2020, Düsseldorf Die IHK Düsseldorf lädt ein im Rahmen eines Info-Events, am 12. Februar 2020, 15 bis 17 Uhr, Israel als Spitzenstandort für Innovationen- und Technologien kennenzulernen und über die Themen Smart Mobility, E- Mobility, Smart City und Automotive zu „fachsimpeln“. Deutsche und israelische Unternehmer und Startups berichten von ihren Kooperationen oder pitchen zu ihren Geschäftsmodellen. Ideen, Geschäftswünsche und Fragestellungen können mit Experten aus Institutionen und Unternehmen besprochen werden. Die Veranstal- tung dient zudem der Vorbereitung der Unternehmerreise „NRW goes Innovation: Israel“ Ende Mai. Die Teil- nahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Robert Butschen, Telefon 0211 3557-217, butschen@duesseldorf.ihk.de. www.duesseldorf.ihk.de/system/vst/2601776?id=342729&terminId=570388 / 5. Webinar „Entsendungen und kurzfristiger Mitarbeitereinsatz in Korea“, 12. Februar 2020 Das Wissen um die Fallstricke bei Mitarbeiterentsendungen ins Ausland ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Das Webinar informiert über die wichtigsten Fragen, die bei einer Mitarbeiterentsendung nach Korea geklärt werden sollten. Wie zum Beispiel: Dauer und Voraussetzungen einer Entsendung beziehungsweise eines kurzfristigen Mitarbeitereinsatzes in Korea sowie die dabei geltenden Rechtsvorschriften. Darunter fallen auch Fragen zum koreanischen Arbeitsrecht oder zum Visarecht. Das Webinar findet im Rahmen der Webinarreihe "Geschäftspraxis Korea" statt, welche von den Korea Desks der IHKs Düsseldorf, Frankfurt am Main, München und Oberbayern, Stuttgart sowie der Deutsch-Koreanischen Auslandshandelskammer durchgeführt wird. Die Teilnahme ist kostenlos, aber anmeldepflichtig. Informationen zum Programm und zur Anmeldung: direkt hier. Ansprechpartnerin: IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Telefon: 0211 3557-227, lange@duesseldorf.ihk.de -4-
Wirtschaft International 01/2020 6. Nachhaltiger Tourismus in Madagaskar und Mauritius, 19. Februar 2020, Dortmund Die AHK Südliches Afrika führt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Informationsveranstaltung in der IHK Dortmund zu Geschäftsmöglichkeiten beim nachhaltigen Tourismus in Madagaskar und Mauritius durch. Mehr Informationen und Anmeldung bei: AHK Südliches Afrika, Lea Etsebeth, letsebeth@germanchamber.co.za, Telefon +27 11 486 2775. www.africa-business-guide.de/IXPOS18/Con- tent/DE/Service/Meldungen/2019/Q4/bmwi-mep-191119-flyer.pdf 7. Informationsveranstaltung: "Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprü- fungen", 19. März 2020, Düsseldorf Ob und wie oft Unternehmen einer nachträglichen Prüfung unterzogen werden, ist von verschiedenen Risiko- faktoren abhängig. Diese können unter anderem sein: Zuverlässigkeit des Wirtschaftsbeteiligten, prüfungsre- levante Waren, sensible Ausfuhrländer, Bewilligungsauflagen zu vereinfachten Verfahren (z. B. Ermächtigter Ausführer), jährliches Abgabenvolumen, Verjährungsfristen für Geschäftsunterlagen oder Änderungen von Rechtsquellen. Somit sind sorgfältige Vorbereitungen auf Prüfungen dringend angeraten. Hierdurch können unter Umständen nachteilige Prüfungsergebnisse und Konsequenzen abgemildert werden, wie z. B. Nacher- hebung von Abgaben, Aussetzung von Verfahrensvereinfachungen oder Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung werden die wesentlichen Rechte und Pflichten von Unternehmen vor, wäh- rend und nach der Prüfung vermittelt. Des Weiteren werden die gängigen Kernprüfungspunkte sowie innerbe- triebliche Vorbereitungsmaßnahmen erläutert. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Savas Poyraz, Tel. 0211 3557-342, poyraz@duesseldorf.ihk.de. 8. ASEAN Insight 2020, 25. März 2020, Düsseldorf Die Informationsveranstaltung „ASEAN Insight 2020“ wird am 25. März 2020, 10 bis 17 Uhr, von der IHK Düsseldorf mit Unterstützung durch die ASEAN-Länder-Schwerpunktkammern in NRW: Bonn/Rhein-Sieg, Köln, IHK Mittlerer Niederrhein und Ostwestfalen organisiert. Fragen wie „Welche Potentiale bietet ein Pro- duktionsaufbau in ASEAN? Wie lassen sich Vertrieb und Sourcing in Südostasien gestalten? Welche Trends beschäftigen die pulsierende Region aktuell?“ werden während der Veranstaltung behandelt und diskutiert. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in individuellen Gesprächen von den Geschäfts- führern der Auslandshandelskammern beraten zu lassen. Informationen und Anmeldung bei: IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Telefon 0211 3557-227, lange@duesseldorf.ihk.de www.duesseldorf.ihk.de/system/vst/2601776?id=342417&terminId=569186 Save the date: 9. Wirtschaftstag Japan, 18. Mai 2020, Düsseldorf – SPONSORING Zum Wirtschaftstag Japan werden Branchenvertreter aus Japan und Deutschland Perspektiven und Anwen- dungen zum Thema „Distribution und Logistik 4.0 vor dem Hintergrund des Klimaschutzes“ in ihrem jeweiligen Bereich präsentieren. Im Anschluss an Präsentationen besteht Gelegenheit zu einer Vielzahl von Gesprächen. Die Veranstaltung bietet interessierten Unternehmen die Möglichkeit als Sponsor aufzutreten, um sich einem deutsch-japanischen Publikum zu präsentieren. Anmeldeschluss hierfür ist der 13. März 2020. Informatio- nen zum Sponsoring finden Interessenten direkt hier oder können diese bei der IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Telefon 0211 3557-227, lange@duesseldorf.ihk.de anfordern. www.duesseldorf.ihk.de/blueprint/servlet/re- source/blob/4626064/e9a5079a2132d1fee45c0bd12136a836/flyer-sponsoring-wirtschaftstag-japan-2020- data.pdf oder www.duesseldorf.ihk.de/aussenwirtschaft/auslandsmaerkte/japan/wirtschaftstag-japan-2020-4626030 Webinare Mehr Informationen/ Datum Uhrzeit Land/Thema Anmeldung Geschäftspraxis Italien: 11.02.2020 15 bis 15.45 Uhr Mitarbeiterentsendungen nach Italien IHK Düsseldorf Entsendungen und kurzfristiger 12.02.2020 10 bis 11 Uhr Mitarbeitereinsatz in Korea IHK Düsseldorf Geschäftspraxis Italien: 17.02.2020 15 bis 15.45 Uhr Geschäftsaufbau in Italien IHK Düsseldorf -5-
Wirtschaft International 01/2020 Unternehmerreisen 10. IHK-Mittelstandsbörsen in NRW unterstützen weiterhin die Internationalisierung Die IHK Ostwestfalen zieht auch für das vergangene Jahr eine positive Bilanz: mit dem Format der "IHK- Mittelstandsbörsen NRW" haben 2019 insgesamt 20 Teilnehmer in Mailand und Sofia Gespräche mit poten- ziellen – nach eigenen Vorgaben vorgefilterten – Vertriebspartnern aus lokalen Unternehmen führen, Ge- schäftskontakte knüpfen und sich vor Ort informieren können. Die Mittelstandsbörsen werden durch das Land NRW unterstützt und sind ein Projekt von NRW.International und den IHKs in NRW. Seit der ersten Börse 2012 haben insgesamt 21 dieser Börsen stattgefunden, an denen exakt 199 Unternehmensvertreter teilge- nommen haben. Für 2020 steht erneut eine Börse in Mailand auf dem Programm. Mehr Informationen zu den IHK-Mittelstandsbörsen NRW: IHK Ostwestfalen, Jens U. Heckeroth, Telefon: 0521 554-250, j.heckeroth@ost- westfalen.ihk.de 11. Life Science Zurich Impact Konferenz – “The Cause of Health”, 3. Februar 2020, Zürich Die Chancen und Herausforderungen, die der Ansatz "Cause of Health" aus ethischer, forschungs-, handels- und gesundheitspolitischer Sicht bietet, ist Thema der Veranstaltung: „Life Science Zurich Impact Konferenz“. Sie findet am 3. Februar 2020 im Technopark Zürich statt. Life Science Zurich Business Network, The Busi- ness and Economic Development of the Canton of Zurich und der Bio-Technopark Schlieren-Zürich sind die Organisatoren der Konferenz. Das Enterprise Europe Network organisiert ein Matchmaking auf der Veranstal- tung. Mehr Informationen bei: Zenit GmbH/NRW.Europa, Astrid Pauli, ap@zenit.de, Telefon 0208 30004–42. //nrweuropa.de/httpwwwzenitdeindexphpid207/detail/life-science-zurich-impact-konferenz-the-cause-of- health/c2a5f2dc55d382046e2a47580ec5dcf1.html 12. Geschäftsanbahnung Äthiopien, Bergbau und Rohstoffe, 30. März bis 2. April 2020 Vom 30. März bis 2. April 2020 findet im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine AHK-Geschäftsan- bahnungsreise im Bereich Bergbau und Rohstoffe nach Äthiopien statt. In Ostafrika und insbesondere in Äthi- opien haben sich innerhalb der letzten Jahre vielfältige Investitionspotenziale entwickelt. Es besteht Bedarf an Produkten und Lösungen im Bereich des Bergbau- und Rohstoffsektors. Mehr Informationen bei: AHK Ser- vices Eastern Africa Ltd., Chris Wegner, Chris.Wegner@kenya-ahk.co.ke, Telefon +254 716 160 80. www.kenia.ahk.de/fileadmin/AHK_Kenia/Business_Delegations_and_Events/Call_for_Applications_-_Mi- ning_Ethiopia_March/2019.11.20_InfoLetter_GAB_AEthiopien_Bergbau.pdf 13. “NRW goes Innovation: Israel - Smart Mobility & Automotive”, 17. bis 21. Mai 2020, Tel Aviv NRW.International, die IHK Düsseldorf und weitere Partner laden NRW-Unternehmen und Startups zur Unter- nehmerreise „NRW goes Innovation: Israel“ nach Tel Aviv ein. Neben dem Besuch der “EcoMotion Week 2020” stehen Fachsymposien, Unternehmensbesuche und Kooperationsbörsen rund um die Themen Smart Mobility und Smart Transportation auf dem Programm. Die Reise steht unter der Leitung von NRW-Wirt- schaftsminister Pinkwart. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Robert Butschen, Telefon 0211 3557-217, butschen@duesseldorf.ihk.de. www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Aussenwirtschaft/Auslandsmaerkte/Israel/israel-unternehmerreise- innovation_2020/4515300 14. “NRW goes Innovation: Israel – Cyber Security”, 27. Juni bis 3. Juli 2020, Tel Aviv An NRW-Unternehmer aus dem Bereich IT-Sicherheit richtet sich die Unternehmerreise von NRW.Intermatio- nal und der IHK Bonn/Rhein-Sieg nach Israel. Es besteht Gelegenheit, das israelische Cyber-Security-Öko- system aus Unternehmen, Start-ups, Wissenschaft und Behörden kennenzulernen. Auf dem Programm ste- hen zudem ein Besuch der Messe Cyber Week, Fachsymposien und Unternehmensbesuche. Mehr Informati- onen bei: IHK Bonn/Rhein-Sieg, Armin Heider, Telefon 0228 2284-144, heider@bonn.ihk.de. www.nrw-international.de/presse/detail/news/detail/News/die-digitale-zukunft-auf-der-unternehmerreise-nrw- goes-innovation-israel-2020-cyber-security-er/ -6-
Wirtschaft International 01/2020 Allgemeine Informationen/EU-News 15. DIHK-Studie zu Binnenmarkthindernissen 2019 Noch immer sind viele Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit Problemen und Hindernissen bei grenzüber- schreitenden Geschäften konfrontiert – trotz des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Fachkräften und Kapital. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Unternehmen klagen jedoch über komplizierte nationale Regelungen und Verfahren, die vor allem Dienstlei- tungen erschweren. So bestehen etwa in der Baubranche weitgehende Registrierungspflichten. Oft ist zum Beispiel auch unklar, in welchem Staat die Umsatzsteuer bezahlt werden soll oder welcher Steuersatz anzu- wenden ist. Teilweise werden für die Rechnungsstellung sogar nationale Bankkonten vorausgesetzt. Die Ergebnisse können hier eingesehen werden. www.dihk.de/resource/blob/14574/12a36142dd4693e45af6f13de488675f/dihk-binnenmarktumfrage-2019- data.pdf Ländernotizen 16. VR China: Betrügerische Bestellungen aus China In letzter Zeit häufen sich erneut Betrugsmeldungen deutscher Unternehmen bei den AHK-Büros in China. Während unvermittelte Anfragen mit hohen Auftragsvolumina die bisher typischen Tricks darstellen, sind mitt- lerweile auch neue Betrugsarten aufgetreten. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Katrin Lange, Telefon 0211 3557-227, lange@duesseldorf.ihk.de. www.duesseldorf.ihk.de/aussenwirtschaft/auslandsmaerkte/china/aktuelles/betruegerische-anfragen-und-an- weisungen-aus-china-3994508 17. VR China: Alipay öffnet sich für Geschäftstouristen Alipay, die mobile Zahlungs- und Lifestyle-Plattform von Ant Financial, öffnet ihre Plattform erstmals für inter- nationale Reisende in China. Ab sofort können Geschäftstouristen, die China besuchen, die App während ihrer Reise herunterladen und erhalten so Zugang zum beliebten Anbieter für mobile Zahlungen im Land. Für die Anmeldung zum Alipay-Mini-Programm "Tour Pass" benötigen die Besucher eine ausländische Telefonnum- mer, ein Visum und ihre Bankkarte. Sie können bis zu 2.000 RMB (285 $) aufladen, damit sowohl Offline- Zahlungen tätigen als auch Zugtickets kaufen und Hotels buchen. Mehr Informationen unter: www.alizila.com/alipay-now-open-to-international-tourists-in-china/ 18. VR China: Änderungen bei der CCC-Zertifizierung für den chinesischen Markt Seit 17. Oktober 2019 benötigen bestimmte Bauteile aus den Bereichen Innenverkleidungsbauteile, Schlösser und Scharniere laut der Zertifizierungsbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People’s Republic of China) keine verpflichtende CCC-Zertifizierung mehr. Mit dem sofortigen Wegfall der CCC-Pflicht dürfen die betroffenen Produkte keine CCC-Zertifizierung mehr erhalten und bestehende CCC- Zertifikate werden von der Behörde gelöscht, oder können unter Bedingungen auf Antrag des Herstellers in freiwillige Zertifikate der entsprechenden Zertifizierungsbehörden (CQC und CCAP) umgewandelt werden. Für bestimmte andere Produkte (inklusive der Automobilprodukte Sicherheitsgurte, Leuchten und Fahrtrichtungs- anzeiger, Sitze und Kopfstützen, Spiegel und Sicherheitsglas) wird nur noch die CCC Self-Declaration (CCC- Selbsterklärung / CCC Herstellererklärung) der einzig verfügbare Modus für die CCC-Zertifizierung. Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Hersteller zwischen dem bisherigem Zertifizierungsverfahren bei der CQC und CCAP und der CCC Self-Declaration wählen. Bisherige Zertifikate wurden nur noch bis zum 31.12.2019 aus- gestellt. Ab dem 1. Januar 2020 kann für neue Produkte und Änderungen an zertifizierten Produkten sowie laufende Zertifizierungen nur noch eine CCC Self-Declaration durchgeführt werden. Bis zum 31. Oktober 2020 müssen alle traditionellen CCC-Zertifikate in CCC Self-Declaration Zertifikate umgewandelt werden. Quelle: MPR China Certification, Hier finden Sie Details zu den betroffenen Produkten und weitere Informati- onen. Ansprechpartnerin: Katrin Lange https://www.china-certification.com/wegfall-der-ccc-pflicht-fur-bestimmte-produkte-und-implementierung-der- ccc-self-declaration-fur-weitere-produkte-a-4737/ -7-
Wirtschaft International 01/2020 19. China: Hunderte Anlagen zur Müllverbrennung in Planung China setzt auf Energieerzeugung durch Abfallverbrennung und baut seine Kapazitäten massiv aus. Europä- ische Firmen liefern zu, betreiben aber nur wenige Anlagen selbst. In der Branche gelten 2019 und 2020 als Hochjahre für den Aufbau von Müllverbrennungskapazitäten in China. Im 13. Fünfjahresplan ist die Marsch- richtung festgelegt. Schon 2020 soll die Hälfte des im ganzen Land entstehenden Siedlungsabfalls nach vor- heriger Sortierung verbrannt werden. Derzeit werden in 46 Schwerpunktstädten rund 54 Prozent der Abfälle nach vier nationalen Kategorien (Küchen-, Trocken-, recycelbare Abfälle sowie Sondermüll) getrennt. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/china/china- baut-hunderte-anlagen-zur-muellverbrennung-203062 20. Dänemark: Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in Dänemark längst Realität. Mit dem Portal www.sundhed.dk schuf Dänemark bereits 2003 die Eckpfeiler seiner digitalen Gesundheitsfürsorge. Über die Plattform erfolgt der Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Patienten und Fachpersonal, aber auch die Ausstellung von Rezepten. Monatlich werden aktuell über 1,8 Millionen Nutzer (unique users) verzeichnet. Bis 2022 sollen die monatlichen Nutzer- und Abrufzahlen der Plattform um jährlich 10 Prozent wachsen. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/daene- mark/daenemarks-digitale-gesundheitswirtschaft-geht-ins-feintuning-205076 21. Großbritannien – Bau von Lagerhallen boomt Kaum eine Branche leidet bereits so stark unter dem geplanten Brexit wie der britische Bausektor. Die Ana- lysten des britischen Baustoffverbandes Construction Products Association (CPA) rechnen für 2019 mit einem realen Umsatzminus der britischen Bauwirtschaft von 0,1 Prozent. Das ist der erste Umsatzrückgang seit 2012. Für 2020 prognostiziert der Fachverband lediglich ein minimales reales Umsatzwachstum von 0,5 Pro- zent. Schon 2018 legte die Branche nur geringfügig zu. Doch die Untersegmente entwickeln sich völlig unter- schiedlich. So profitiert wohl kaum ein anderer Wirtschaftszweig so von dem geplanten Brexit wie der Lager- hallenbau. Nach einem Umsatzwachstum von 20 Prozent im Jahr 2018 rechnen die Analysten des Baustoff- verbandes mit Zuwachsraten für die Jahre von 15 Prozent für 2019 und 20 Prozent für 2020. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/vereinigtes- koenigreich/bau-von-lagerhallen-boomt-auf-der-brexit-insel-195726 22. Indien: Ausbau der Flughafeninfrastruktur Indien zählt zu den am schnellsten wachsenden Luftfahrtmärkten weltweit. Bis 2040 wird sich laut Ministry of Civil Aviation das Passagieraufkommen auf jährlich 1,1 Milliarden Reisende vervierfachen. Um die steigenden Passagierzahlen bewältigen zu können, muss Indien an seinen gut 100 Airports die Kapazitäten erhöhen und weitere 100 komplett neue Flughäfen bauen. Das Luftfahrtministerium beziffert den Investitionsbedarf für die nächsten 20 Jahren auf mindestens 50 Milliarden US-Dollar. In den Großstädten befinden sich bereits die zweiten Airports in Planung. Immer mehr Regionalflughäfen werden privatisiert. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/indien/indien- baut-seine-flughafeninfrastruktur-aus-205072 23. Indien: Modernisierung des Schienenverkehrs mit Milliardeninvestitionen Mit gut acht Milliarden Passagieren pro Jahr ist die Eisenbahn das wichtigste öffentliche Transportmittel Indi- ens. Doch auf langen Strecken verliert der Schienenverkehr zunehmend Kunden an die Airlines. Die Staats- bahn Indian Railways (IR) gilt als veraltet, langsam und unzuverlässig. Denn über Jahrzehnte wurde weder für das Schienennetz noch das rollende Material Geld in die Hand genommen. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/indien/indien- will-schienenverkehr-mit-milliardeninvestitionen-202434 24. Polen: Europäische Technologie für 5G-Netz Fünf europäische Akteure wollen gemeinsam Möglichkeiten zur Errichtung eines Telekommunikationsnetzes der fünften Generation (5G) in Polen analysieren. An dem Projekt beteiligt sind die Deutsche Telekom, das französische Unternehmen Orange, die zum polnischen TV-Sender Cyfrowy Polsat gehörende Polkomtel und der staatliche polnische Telekommunikationsanbieter Exatel sowie der Polnische Entwicklungsfonds (Polski Fundusz Rozwoju, PFR). Auch der polnische Mobilnetzbetreiber Play Communications (P4) möchte sich dem Vorhaben noch anschließen. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, https://www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/po- len/polen-waehlt-europaeische-technologie-fuer-5g-netz-202420 -8-
Wirtschaft International 01/2020 25. Spanien realisiert Großprojekte im Logistiksektor Spanien ist ein wichtiger internationaler Logistikstandort und Drehkreuz für den Warentransport. Das Land verfügt über einen großen Binnenmarkt mit knapp 47 Millionen Einwohnern. Beim Außenhandel ist Spanien eng mit EU-Partnern wie Frankreich und Deutschland verflochten. Die geografische Lage ermöglicht darüber hinaus Geschäfte mit den afrikanischen Mittelmeeranrainern. Außerdem existieren enge wirtschaftliche, sprachliche und kulturelle Verbindungen nach Lateinamerika. Die zunehmenden weltwirtschaftlichen Verflech- tungen und die fortschreitende Internationalisierung der spanischen Unternehmen erfordern eine moderne Logistikinfrastruktur. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH, www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/spanien/spa- nien-realisiert-grossprojekte-im-logistiksektor-202426 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 26. Änderung der Gebrauchtwarenregelung zum 1. Januar 2020 und Klarstellung der Aufbewah- rungsfrist von Lieferantenerklärungen Für Gebrauchtwaren kann ein Präferenznachweis auch ausgestellt/ausgefertigt werden, wenn die üblichen Nachweispapiere (wie insbesondere Lieferantenerklärungen) wegen Ablaufs der gesetzlichen Aufbewah- rungsfristen nicht mehr vorliegen. Bei Lieferantenerklärungen handelt es sich um Unterlagen nach Art. 15 Abs. 1 UZK (Zollkodex der Union). Daher sind diese abweichend von den Regelungen in den Ursprungspro- tokollen und Art. 51 UZK in Deutschland gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 4a i. V. m. Abs. 3 AO stets zehn Jahre auf- zubewahren. Die Anwendung der "Gebrauchtwarenregelung" setzt jedoch zudem voraus, dass der Ursprung der Waren auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und nichts darauf hindeutet, dass die Erzeugnisse die Ursprungsregeln nicht erfüllen. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten der EU sind diese Voraussetzungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erfüllt, da auch ohne die üblichen Nach- weispapiere gewährleistet sein muss, dass es sich um Ursprungswaren handelt. Aus diesem Grund ist künftig ein strengerer Maßstab bei der Beurteilung, ob der Ursprung der Waren auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, anzulegen. Grundsätzlich erfolgt der Nachweis des Ursprungs auch weiterhin durch eine Erklärung des Herstellers (Herstellererklärung). Soweit der Hersteller nicht mehr existent und zudem kein Rechtsnachfolger vorhanden ist, können im Einzelfall darüber hinaus auch andere Nachweise wie Stellungnahmen von Sach- verständigen, auf den Erzeugnissen angebrachte Zeichen oder ausreichende Beschreibungen der Erzeug- nisse anerkannt werden. Für Waren der HS-Positionen 8701 bis 8705 sowie 8711 und 8716 kommt aufgrund des üblichen Herstellungsverfahrens dieser Waren als Nachweisunterlage jedoch ausschließlich eine Erklä- rung des Herstellers in Betracht. Quelle: Zollverwaltung www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2019/wup_gebrauchtwarenre- gelung.html 27. Freihandelsabkommen mit Japan – Anpassungen und Ergänzungen von Informationen zur Erklä- rung zum Ursprung Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website englischsprachige Guidance documents zu bestimmten Themen des EU-Japan-EPA veröffentlicht. Diese Guidances wurden teilweise aktualisiert und zudem um eine neue Guidance „Statement on Origin“ ergänzt. Deshalb wurde auch das "Merkblatt EU-Japan-EPA" angepasst und insbesondere um Informationen über die Ausfertigung einer Erklärung zum Ursprung auf gesonderten Dokumenten, auf Handelspapieren eines anderen Unternehmens sowie bei der Rechnungsstellung in einem Drittland ergänzt. Quelle: Zollverwaltung www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2019/wup_freihandelsabkom- men_eu_japan_anpassung_ergaenzung.html -9-
Wirtschaft International 01/2020 28. Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) Für den präferenziellen Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) findet ab dem 1. Januar 2020 das System des registrierten Ausführers (REX) verpflichtende Anwendung. Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind danach nur noch Erklärungen zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Wert von nicht mehr als 10.000 Euro ist die Ausfertigung durch jeden Ausführer möglich. Ist diese Wertgrenze überschritten, kann nur ein REX eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt sowohl für Einfuhren in die EU aus einem ÜLG als auch für Ausfuhren aus der EU in ein ÜLG. Bei der Einfuhr in die EU ab dem 1. Januar 2020 können Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 Ursprungserklärun- gen auf der Rechnung nur noch dann anerkannt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2020 ausgestellt oder ausgefertigt wurden und innerhalb ihrer Gültigkeit vorgelegt werden. Die Ausstellung von Warenverkehrsbe- scheinigungen EUR.1 in der EU ist ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr möglich. Quelle: Zollverwaltung www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2019/wup_warenver- kehr_uelg.html 29. Einführung von Unterlagencodierungen für präferenzielle Einfuhren aus überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) Kürzlich hat das Informationstechnikzentrum Bund die Unterlagencodierungen veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2020 für eine präferenzielle Einfuhr aus den überseeischen Ländern und Gebieten zu verwenden sind. Quelle: Zollverwaltung www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/At- las/2019/info_3798_19.pdf?__blob=publicationFile&v=2 30. APS-Präferenzen für Nauru, Samoa und Tonga entfallen ab 01.01.2021 Die EU-Kommission hat mitgeteilt, Nauru, Samoa und Tonga 2021 aus ihrer Liste der Begünstigten im Rah- men ihres Allgemeinen Präferenzsystems zu streichen. Samoa ist kürzlich einem Wirtschaftspartnerschafts- abkommen der EU beigetreten, sodass der präferenzielle Handelsstatus mit der EU gesichert ist. Tonga plant für 2020 seinen Beitritt. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Savas Poyraz, Telefon 0211 3557-342, poy- raz@duesseldorf.ihk.de. 31. Update zur Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers mit Unterlagencodierung 3LLK Kürzlich veröffentlichte das Informationstechnikzentrum Bund die verpflichtenden Anmeldevarianten, wenn der außenwirtschaftsrechtliche und zollrechtliche Ausführer voneinander abweichen. Dies gilt unabhängig davon, ob genehmigungspflichtige oder nicht genehmigungspflichtige Güter ausgeführt werden sollen. Quelle: Informationstechnikzentrum Bund www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/At- las/2019/info_3795_19.pdf?__blob=publicationFile&v=2 32. Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen u. Wiederausfuhrmitteilungen 2020 Das Merkblatt zu „Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wurde neu gefasst und von der Zollverwaltung veröffentlicht. Es ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Die Änderungen sind im Text kursiv dargestellt. Das Merkblatt definiert die bei den verschiedenen Zollanmeldungen jeweils erforderlichen Datensätze. Quelle: Zollverwaltung http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/mb_zu_zollanmeldun- gen.pdf?__blob=publicationFile&v=7 33. Tax free einkaufen – Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020 Seit 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reise- verkehr führen. Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch ange- wiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegten Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Ent- scheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden. Quelle: Zollverwaltung www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2019/azr_tax_free_einkaufen_wert- grenze.html - 10 -
Wirtschaft International 01/2020 34. ATLAS-Einfuhr: Unterlagencodierung bei der Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflan- zen und Pflanzenerzeugnissen sowie für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs Aufgrund der Verordnung (EU) 2017/6251 ist für die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie für bestimmte Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs ab dem 14. Dezember 2019 grundsätzlich das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/17152 zu verwenden. Dieses unterteilt sich je nach Ware in vier Untergruppen. Quelle: Informationstechnikzentrum Bund www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/At- las/2019/info_3747_19.pdf?__blob=publicationFile&v=2 35. ATLAS-Zollanmeldungen: Übermittlung von Dokumenten über ZELOS Kürzlich informierte das Informationstechnikzentrum Bund über die neue IT-Anwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen), dass Unterlagen elektronisch für Zollabfertigun- gen eingereicht werden können, um die Prozesse zu beschleunigen. Quelle: Informationstechnikzentrum Bund www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2019/azr_zelos.html 36. Brexit: Austrittsabkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht Die Europäische Union hat kürzlich das mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Quelle: Europäische Union //eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2019:384I:TOC 37. EU verlängert Sanktionen gegenüber Russland Der Rat der Europäischen Union hat die Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis zum 31. Juli 2020 verlän- gert. Die Sanktionen betreffen den Finanz-, Energie,- und Verteidigungssektor sowie den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Quelle: Europäischer Rat www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/12/19/russia-eu-prolongs-economic-sanctions-by- six-months/ 38. EU verlängert Sanktionen gegenüber Moldau, Guinea und Burundi Am 24. Oktober 2019 hat die EU die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Moldau, Guinea und Burundi bis Ende Oktober 2020 verlängert. Quelle: Europäische Union //eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2019:272:TOC / 39. Erosion der Welthandelsregeln seit 11. Dezember 2019 Am 11. Dezember 2019 wurde das Welthandelssystem erschüttert. Durch eine US-Blockade ist die Schieds- gerichtbarkeit der Welthandelsorganisation (WTO) seitdem nicht mehr handlungsfähig. Damit können die WTO-Regeln zwischen 164 Ländern weltweit nicht mehr durchgesetzt werden. Deutschen Unternehmen droht im Außenhandel erhebliche Rechtsunsicherheit. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Savas Poyraz, Te- lefon 0211 3557-342, poyraz@duesseldorf.ihk.de. 40. USA drohen mit weiteren Zöllen gegen die EU Am 02.12.2019 urteilte die WTO zur Befolgung des WTO-Urteils gegen WTO-widrige Airbussubventionen. In dem jüngsten Urteil wurde die Sichtweise der USA zurückgewiesen, dass R&D-Förderung für Airbus WTO- widrig sei. Da die beanstandete A380-Subventionierung nicht mehr wirksam sei, fordert Airbus eine Reduktion der US-Zölle um zwei Milliarden USD. Gleichzeitig würden die Nachbesserungsmaßnahmen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs die Airbus-Subventionen nicht komplett den WTO-Anforderun- gen genügen. Die USA drohen ihrerseits, bestehende Zölle anzuheben und zusätzliche Zölle auf andere Wa- ren zu erheben. Mehr Informationen bei: IHK Düsseldorf, Savas Poyraz, Telefon 0211 3557-342, poyraz@du- esseldorf.ihk.de. 41. Höhere EU-Zollkontingente für hormonfreies US-Rindfleisch Das Europäische Parlament hat am 28. November 2019 eine Erhöhung der Zollkontingente für Importe von hormonfreiem Rindfleisch aus den USA zugestimmt. Die Grenze wurde auf 35.000 Tonnen angehoben. Quelle: EU Parlament www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20191121IPR67133/parliament-agrees-to-raising-us-share-in- hormone-free-beef-imports - 11 -
Wirtschaft International 01/2020 42. Russland: Abschaffung der obligatorischen Konformitätserklärung für Arzneimittel Für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ist es ab dem 29. November 2019 nicht mehr erforderlich, im Rahmen von Zollverfahren einen Konformitätsnachweis vorzulegen. Quelle: Germany Trade & Invest GmbH //www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollmeldung/russland/russland-abschaffung-der-obligatorischen-konfor- mitaetserklaerung-fuer-arzneimittel-189042 Messen und Ausstellungen 43. Internationale Kooperationsbörsen auf Messen NRW.Enterprise Europe Network unterstützt Kooperationsbörsen auf In- und Auslandsmessen. Aktuelle Termine sind zu finden unter //nrweuropa.de/ Quelle: //nrweuropa.de/ 44. Geplante Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des NRW-Kleingruppenförderprogramms Im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen besteht auch im neuen Jahr un- ter anderem auf diesen Veranstaltungen die Gelegenheit zur Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand: Messename Beginn Ende Ort Land Branche Mobile World Congress (MWC) 24.02.2020 27.02.2020 Barcelona Spanien IKT, Mobilfunk, IT-Security, IoT „BIO Europe Spring“ 23.03.2020 25.03.2020 Paris Frankreich Biotechnologie, LifeSciences China Medical Equipment Fair (CMEF Spring) 09.04.2020 12.04.2020 Shanghai China Medizintechnik „BIO Internatio- Biotechnologie, Pharma, nal Convention“ 08.06.2020 11.06.2020 San Diego USA LifeSciences „Singapore Inter- national Water Innovative Lösungen im Be- Week“ (SIWW) 05.07.2020 09.07.2020 Singapore Singapur reich Wassertechnologie Renewable Energy Industrial Erneuerbare Energie und Fair (REIF) 22.10.2020 23.10.2020 Fukushima Japan Energieeffizienz Aktuelle Veröffentlichungen 45. Mit Koreanisch durchs Jahr 2020 Für das Jahr 2020 erscheint erstmals der Sprachkalender Koreanisch mit Dialogen, Texten, Redewendungen und Zitaten für jeden Tag. Darüber hinaus enthält der Kalender kurze Grammatik- oder Wortschatzübungen sowie wissenswerte Fakten zur Landeskunde. So wird das Sprachvermögen spielerisch und zugleich syste- matisch erweitert. Die 640-seitige Publikation von Heike Trumpa, Elke Golchert-Jung, Buyoung Chon und Namjuk Jung (ISBN 978-3-87548-972-9) kostet 15,90 Euro. - 12 -
Wirtschaft International 01/2020 46. "Corporate Social Credit System" in China - Ein Überblick Der angekündigte Plan der chinesischen Entwicklungs- und Reformkommission bis 2020 ein umfassendes "Corporate Social Credit System" (CSCS) einzuführen, hat viel Aufmerksamkeit erregt. Seitdem sind eine Reihe von Fragen aufgetaucht: Welche Auswirkungen auf Unternehmen sind zu erwarten? Welche Daten werden erhoben? Und wie sollte sich ein Unternehmen auf das CSCS vorbereiten? Um das CSCS besser zu verstehen und vor allem, um die Vorbereitung für Unternehmen auf das CSCS zu erleichtern, hat die Deutsche Handelskammer in China einen "Practical Guide to China’s Corporate Social Credit System" erstellt. Dieser Leitfaden hilft Unternehmen, eine Selbsteinschätzung der aktuellen Ratings durchzuführen und unterstützt bei den ersten Schritten des Datenmonitoring. Die Publikation ist kostenfrei für Mitglieder der IHKs erhältlich. Bei Interesse bitte E-Mail an lange@duesseldorf.ihk.de - 13 -
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