Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive

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Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Steuern mit Perspektiven

  Nidwalden Exclusive
Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Inhalt

		   Steuern mit Perspektiven
4	Nidwalden – in allen Belangen zentral

		   Vorwort
5	Willkommen in Nidwalden

		   Ihre Steuervorteile im Überblick
7    Natürliche Personen
		   Juristische Personen
		   Nidwalden Exclusive

		   Kernpunkte
8	Natürliche Personen

		   Kernpunkte
14   Juristische Personen

		   Kernpunkte
18	Nidwalden Exclusive

		   Fallbeispiel
22	Nidwalden – attraktiv vernetzt

		   Unterstützung in allen Belangen
24	Zu Ihren Diensten

		   Ausgabe 2011
Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Nidwalden

Nidwalden – Lebensqualität pur

42 000 Einwohnerinnen und                                        1 Hergiswil
Einwohner* leben im Kanton
                                                                 2 Stansstad
Nidwalden. Eingebettet
zwischen Vierwaldstättersee                                      3 Ennetbürgen
und Berge, erstreckt sich
                                                                 4 Ennetmoos
Nidwalden über eine Fläche
                                                   3
von 276 Quadratkilometer.        1       2                       5 Stans
Hauptort ist Stans.
                                                                 6 Buochs
Das Parlament, der Landrat,              5         6
umfasst 60 Sitze. Die                                    7       7 Beckenried
Exekutive, der Regierungsrat,                  
                                     4                       8   8 Emmetten
zählt sieben Mitglieder.
Die Sprache ist Deutsch.                                         9 Dallenwil
Mehr unter www.nw.ch                     9
                                                                  Oberdorf
*Stand 2009
                                                                  Wolfenschiessen
                                                   

Schweiz – im Herzen Europas

Die Schweiz zählt rund
7,8 Millionen Einwohner*,
die auf einer Fläche von
41 200 Quadratkilometern
leben. Die schweizerische
Eidgenossenschaft umfasst
26 Kantone. Hauptstadt ist
Bern. Das Parlament (Bundes-
versammlung) besteht aus
zwei Kammern: Der National-
rat zählt 200 Mitglieder,
die das Volk vertreten; der
Ständerat vertritt die Kantone
und zählt 46 Parlamentarier.
Sieben Mitglieder gehören
dem Bundesrat, der Regie-
rung, an. Die offiziellen
Sprachen sind Deutsch (63,7%),
Französisch (20,4%),
Italienisch (6,5%) und
Rätoromanisch (0,5%).
Mehr unter www.admin.ch

*Stand 2009

3
Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Steuern mit Perspektiven

         Nidwalden – in allen Belangen zentral
Bestens erreichbar. Die Wirtschaftsmetropole Zürich     eines gut geführten «Unternehmens» mit hoher
und der Flughafen Kloten sind von Nidwalden aus         Ertragskraft. Das ist möglich, weil auch die inter-
in einer knappen Stunde erreichbar. Kurz sind auch      nen Komponenten stimmen: Politik, Verwaltung,
die Wege in die verschiedenen Zentren Europas.          Wirtschaft und Gesellschaft verstehen sich als
Nidwalden ist verkehrstechnisch bestens erschlos-       Teile eines erfolgreichen Ganzen. Sie bestimmen
sen und die Infrastrukturen für den privaten und        die wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbe-
öffentlichen Verkehr sind optimal. Die geografische     dingungen, die dem Kanton einen nationalen und
Lage ist ein Standortfaktor erster Güte.                internationalen Spitzenplatz ermöglichen.

Innovativ, steuergünstig und wirtschaftsfreund-         Kundenorientiert. Steuerzahler sind Kunden. Sie
lich. International und national führende Unter-        haben Anspruch auf Dienstleistungen, die auch
nehmen sind Zeugnis für die Innovationskraft            als solche verstanden werden. Die Grösse des
eines zukunftsgerichteten Kantons. Forschungs-          Kantons erlaubt es, kürzeste Wege zu gehen. Die
und Entwicklungsprojekte prosperieren in einem          Verwaltung ist schlank und wendig. Kontakte zu
steuergünstigen Umfeld. Die Bevölkerung ist of-         Entscheidungsträgern sind schnell hergestellt. Die
fen, wirtschaftsfreundlich und gut ausgebildet.         Kommunikation ist direkt, das Vorgehen transpa-
Das zeichnet den Standort als Wohnsitz wie auch         rent und offen. Anliegen werden schnell und unbü-
als Firmendomizil aus.                                  rokratisch behandelt. Proaktiv werden Befindlich-
   Wenn sich Nidwalden unter den führenden              keiten ergründet und Wünsche – soweit möglich
Kantonen der Schweiz findet, so ist dies auf eine       – berücksichtigt.
besondere Konstellation zurückzuführen – die

                                                                                                         4
Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Vorwort

                        Willkommen in Nidwalden
Nidwalden gehört zu den steuergünstigsten Kan-       denkender Fachleute. Im internationalen Vergleich
tonen der Schweiz. Auch im internationalen Ver-      fällt auch die hohe Produktivität auf.
gleich nimmt Nidwalden eine Spitzenposition ein:          Zentraler Erfolgsfaktor sind die gesunden
Sowohl bei den Einkommens- und Vermögens-            Staatsfinanzen. Sie gründen auf gewinnbringenden
steuern für natürliche Personen als auch bei den     Rechnungsabschlüssen. Diese wiederum sind das
Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Per-      Resultat einer strategisch ausgerichteten Haus-
sonen liegt Nidwalden klar vorn.                     haltspolitik. Dies soll auch in Zukunft so bleiben
   Im Herzen der Schweiz gelegen und damit           – Nidwalden soll auf der Basis eines stabilen po-
von allen Seiten her bequem erreichbar, ist der      litischen Systems weiterhin zu den attraktivsten
Kanton ein exklusiver Standort für Privatpersonen    Wohn- und Wirtschaftsstandorten der Schweiz
und Unternehmen.                                     gehören.
   Nidwalden bietet eine exklusive Kombination            Mit der Broschüre «Steuern mit Perspektiven»
von hoher Lebensqualität und ausgezeichneten         werden die fiskalischen Vorteile und damit die Er-
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Infra-       folgspositionen eines zukunftsorientierten Kantons
strukturen sind auf hohem Niveau, die Landschaft     sichtbar.
ist intakt und die Sicherheit hoch.
   Ein zukunftstaugliches Bildungssystem mit er-     Willkommen im Kanton Nidwalden!
folgsorientierten Strukturen ermöglicht Firmen die
Rekrutierung hochqualifizierter, unternehmerisch     Regierungsrat Hugo Kayser, Finanzdirektor

                                                                                                     5
Steuern mit PerSPektiven - nidwalden excluSive
Nidwalden – Ein Kanton mit Perspektiven  (Hauptort Stans)
Ihre Steuervorteile im Überblick

                              Natürliche Personen
Natürliche Personen profitieren in Nidwalden von        Eigenbetreuungs- und Fremdbetreuungskosten-
tiefen Einkommens- und Vermögenssteuern, die            abzugs für Kinder. Weitere Faktoren sind die Mil-
national und international zu den günstigsten ihrer     derung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf
Art zählen. Für Familien attraktiv sind zwei Aspekte:   Erträge qualifizierter Beteiligungen wie auch die
das Teilsplitting und die Möglichkeit eines hohen       reduzierte Besteuerung übriger Vermögenserträge.

                              Juristische Personen
Juristische Personen wiederum profitieren von einer     Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung:
ausserordentlich niedrigen Gewinn- und Kapital-         Grosszügige und umfassende Abzugsmöglichkeiten,
steuerbelastung. Auch diese Steuerbedingungen           speziell im Bereich «Forschung und Entwicklung»,
können sich im nationalen und internationalen           gehören ebenso dazu wie die erhebliche steuerliche
Wettbewerb sehen lassen. Vorteilhaft ist auch die       Entlastung globaler Erträge aus Lizenzen.

                              Nidwalden Exclusive
Natürliche Personen. Nidwalden bietet eine der          ist es die tiefe Kapitalsteuer von 0,1 Promille; das
tiefsten Vermögenssteuern und – einzigartig in der      kommt einer eigentlichen Abschaffung dieser
Schweiz – generell eine Entlastung bei übrigen          Steuer gleich. Zweitens wird die Forschung und
Vermögenserträgen (Zinserträgen) von 20 Pro-            Entwicklung steuerlich begünstigt, indem die Be-
zent. Wer Kinder selber betreut, kann CHF 3 000         grenzung bei Rückstellungen entfällt. Drittens wer-
und zusätzlich jährlich CHF 7 900 für Fremdkosten       den mit der steuerlichen Entlastung von Lizenz-
steuerlich geltend machen. Von der Erbschafts-          erträgen über die neu geschaffene Lizenz-Box
und Schenkungssteuer befreit werden Ehepaare,           Innovationen massiv gefördert: Für Nettolizenzer-
eingetragene Partnerschaften und Nachkommen             träge aus der Nutzung immaterieller Güter beträgt
bei Vermögenszuwendungen. Vorteile bei der Un-          die Gewinnsteuer nur noch 20 Prozent des ordent-
ternehmensnachfolgeregelung schafft auch der            lichen Gewinnsteuersatzes von 6 Prozent; die
Umstand, dass Vermögenszuwendungen von der              weltweiten Lizenzerträge werden also nur noch
Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind.          (pauschal) mit 1,2 Prozent Gewinnsteuer belastet.
                                                        Notabene profitieren auch Stiftungen von der
Juristische Personen. Das Nidwaldner Steuermo-          schweizweit tiefsten Gewinnsteuer von 1 Prozent
dell macht den Kanton zum Top-Standort: Erstens         (Flatrate).

                                                                                                          7
Kernpunkte

                               Natürliche Personen
Für alle Einkommens- und Vermögensklassen                        Zusätzlich zu den Kantons- und Gemeinde-
gibt es in Nidwalden steuerlich attraktive Bedin-         steuern werden direkte Bundessteuern erhoben.
gungen. Dank dem neuen Einkommenssteuertarif              Für diese gilt ein gesamtschweizerisch einheit-
unterliegen steuerbare Einkommen bereits ab rund          licher Tarif. Die direkte Bundessteuer kennt keine
CHF 155 000 keiner Tarifprogression mehr; sie             Vermögenssteuer.
werden zum tiefen Maximalsatz von 2,75 Prozent
besteuert (siehe Grafik Seite 10).                        Automatischer Teuerungsausgleich. Der automa-
                                                          tische Ausgleich der Folgen der kalten Progression
Steuertarif. Zur Berechnung der Einkommens-               erfolgt bei einer Erhöhung des Landesindexes der
und Vermögenssteuer wird die einfache Steuer mit          Konsumentenpreise um 5 Prozent, jedoch mindes-
dem Gesamtsteuerfuss von Kanton und Gemein-               tens alle drei Jahre.
den multipliziert. Bei einem steuerbaren Einkom-
men von rund CHF 155 000 und mehr beträgt die             Die Gesamtsteuerbelastung von Einkommen und
einfache Steuer maximal 2,75 Prozent. Die ein-            Vermögen sieht für ein konfessionsloses Ehepaar in
fache Vermögenssteuer beträgt 0,25 Promille. Für          der Gemeinde Hergiswil – bei einem Gesamtsteuer-
Ehegatten gilt ein Freibetrag von CHF 70 000, für         fuss von 4,25 Einheiten (Kanton und Gemeinde) und
Alleinstehende ein solcher von CHF 35 000. Pro            unter Einbezug der direkten Bundessteuer (keine
Kind kann zusätzlich ein Freibetrag von CHF 15 000        Vermögenssteuer) – für die Steuerperiode 2011 wie
abgezogen werden.                                         in den nachfolgenden Grafiken dargestellt aus.

                                        Steuerbelastung Einkommen

                     Einkommen CHF   Kanton / Gemeinde | Bund            Total CHF     in %

                     100 000		                  8 561   1 992              10 553    10,55%

                     155 800		                 15 741   6 912              22 654    14,54%

                     200 000		                 21 565   12 659             34 224    17,11%

                     300 000		                 35 063   25 659             60 722    20,24%

                     500 000		                 58 438   51 659            110 097    22,02%

                     1 000 000		              116 875   115 000           231 875    23,19%

                                         Steuerbelastung Vermögen

                     Vermögen CHF    Kanton / Gemeinde | Bund            Total CHF     in %

                     100 000		                    106   keine                 106     0,11%

                     500 000		                    531   keine                 531    0,11%

                     1 000 000		                1 063   keine               1 063    0,11%

                     5 000 000		                5 313   keine               5 313    0,11%
8
Lebensqualität als Standortfaktor (Aumühle, Ennetbürgen)
Kernpunkte – Natürliche Personen

Teilsplitting. Um den Steuersatz für gemeinsam                     Soweit Beteiligungen im Besitz von natürlichen
steuerpflichtige Ehegatten zu bestimmen, wird das                  Personen sind, unterliegen sie auch der Vermö-
steuerbare Einkommen durch den Divisor 1,85 ge-                    genssteuer. Beteiligungserträge unterliegen zu-
teilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide oder nur              dem der Einkommenssteuer. Dies führt zu einer
einer der Ehegatten ein Erwerbseinkommen er-                       wirtschaftlichen Doppelbelastung, die im Kanton
zielt. Dies gilt auch für verwitwete, getrennt leben-              Nidwalden gemildert wird. Für Beteiligungserträge
de, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die                   aus Kapitalgesellschaften und Genossenschaften,
mit Kindern zusammenleben und deren Unterhalt                      an denen die Beteiligungsinhaberin oder der Be-
bestreiten. Alleinstehende bezahlen ihre Steuern                   teiligungsinhaber mit mindestens 5 Prozent betei-
tarifgemäss ohne Divisor. Der Kanton Nidwalden                     ligt ist, oder wenn die entsprechende Beteiligung
kennt seit Jahren das sogenannte Teilsplitting. Bei                einen Verkehrswert von mindestens CHF 5 Millio-
einem Divisor 2 spricht man von einem Vollsplit-                   nen aufweist, reduziert sich die Einkommenssteu-
ting. Das Splitting mildert bzw. beseitigt unter an-               er um die Hälfte. Die Vermögenssteuer sinkt auf
derem auch die «Heiratsstrafe».                                    0,2 Promille. Die wirtschaftliche Doppelbelastung
                                                                   wird somit beim Einkommen (Tabelle Seite 12)
Sozialabzüge. Die Sozialabzüge werden am Ende                      wie beim Vermögen gemildert und umfasst (ne-
der Steuerperiode bzw. am Ende der Steuerpflicht                   ben ausgeschütteten Gewinnen) auch geldwerte
festgesetzt. Zur Entlastung von Familien wurde der                 Leistungen.
Kinderabzug erweitert und der Kinderbetreuungs-
abzug markant erhöht. Wie viel die Abzüge im Ein-                  Entlastungen bei der Besteuerung von Liquida-
zelnen betragen, zeigen die Tabellen auf Seite 11                  tionsgewinnen von Personenunternehmen. Wird
und 18.                                                            die selbständige Erwerbstätigkeit nach dem voll-
                                                                   endeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur
Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung.                    Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgege-
Gewinn und Kapital einer juristischen Person                       ben, so werden die in den letzten zwei Geschäfts-
unterliegen der Gewinn- bzw. der Kapitalsteuer.                    jahren realisierten stillen Reserven gesondert vom

                                       Tarifvergleich Einkommenssteuer

                      In %   Einkommen in 1000 CHF 		                  Alleinstehende 		             Verheiratete

                      3,00

                      2,50

                      2,00

                      1,50

                      1,00

                      0,50

                      0,00
                             0

                                 20

                                      40

                                           60

                                                80

                                                     100

                                                           120

                                                                 140

                                                                       160

                                                                             180

                                                                                   200

                                                                                         220

                                                                                               240

                                                                                                     260

                                                                                                           280

                                                                                                                 300

10
Kernpunkte – Natürliche Personen

übrigen Einkommen stark reduziert besteuert.                   kommens- und Vermögenssteuer. Sie wird nur
Diese privilegierte Besteuerung entlastet Selb-                erhoben, wenn die ordentliche Einkommens- und
ständigerwerbende bei der definitiven Aufgabe                  Vermögenssteuer tiefer ausfällt als die Minimal-
ihrer Erwerbstätigkeit.                                        steuer. Die feste einfache Steuer beträgt 0,3 Pro-
                                                               mille des Steuerwerts der Grundstücke. Für die
Kapitalleistungen aus Vorsorge. Kapitalleistungen              Berechnung der Minimalsteuer wird die einfache
aus Vorsorge werden getrennt vom übrigen Ein-                  Steuer mit dem Gesamtsteuerfuss (Kanton/Ge-
kommen über eine Jahressteuer erfasst. Die ein-                meinden) multipliziert.
fache Steuer beträgt zwei Fünftel des ordentlichen
Steuersatzes, mindestens jedoch 0,8 Prozent.                   Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteue-
                                                               rung). Natürliche Personen, die erstmals oder
Liegenschafts- und Eigenmietwerte. Liegenschafts-              nach mindestens zehnjähriger Landesabwesen-
und Marktmietwerte werden massvoll festgelegt.                 heit im Kanton Nidwalden Wohnsitz oder Auf-
Die Liegenschaften werden in aller Regel vor-                  enthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit
gängig besichtigt. Für die Bewertung gelten ein                ausüben, können anstelle der Einkommens- und
einfaches Verfahren und anerkannte Regeln. All-                Vermögenssteuer eine Steuer nach Aufwand ent-
gemeine Marktveränderungen werden vor Beginn                   richten.
der Steuerperiode jeweils berücksichtigt. Die so
ermittelten Liegenschafts- und Marktmietwerte                  Grundstückgewinnsteuer. Die Grundstückgewinn-
bilden die Grundlage für die Einkommens- und                   steuer wird auf dem Gewinn aus der Veräusse-
Vermögenssteuer. Der Eigenmietwert für die am                  rung von Grundstücken erhoben. Veräusserungen
Wohnsitz selbst bewohnte Liegenschaft beträgt                  gleichgestellt sind Rechtsgeschäfte, die wirtschaft-
70 Prozent des Marktmietwerts.                                 lich wie eine Veräusserung wirken. Natürliche
                                                               Personen profitieren von zahlreichen Steuerauf-
Minimalsteuer auf Grundstücken. Die Minimal-                   schubtatbeständen, Selbständigerwerbende von
steuer tritt an die Stelle der ordentlichen Ein-               umfassenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten.

                                            Sozialabzüge vom Einkommen

                      In CHF

                      Kinderabzug je Kind                                                   5 400

                      zusätzlicher Ausbildungsabzug:
                      • auswärtige Schule                             1 600
                      • auswärtige Schule und auswärtiger Aufenthalt
                         für das 1. Kind                              5 400
                         für jedes weitere Kind                       7 600

                      Betreuungsabzug für im gemeinsamen Haushalt lebende,
                      pflegebedürftige Personen mit Hilflosenentschädigung (AHV/IV),
                      soweit die Betreuung nicht entschädigt wird.                     max. 5 400

                      Altersabzug für alleinstehende Personen
                      über 65 Jahre (CHF 3 800 abzüglich 5% des Reineinkommens) max. 3 800                      11
Kernpunkte – Natürliche Personen

Steuertarif. Der Gewinn berechnet sich aus der            Ehegatten mit dem Steueraufschub einverstanden
Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den              sind), Handänderungen im Rahmen von Umstruk-
Anlagekosten (ursprünglicher Erwerbspreis zuzüg-          turierungen (unter bestimmten Voraussetzungen)
lich getätigter wertvermehrender Investitionen).          und Ersatzbeschaffungen (unter bestimmten Vo-
Bei geschäftlichen Grundstücken wird ein Teil des         raussetzungen). Aufgeschobene Steuern werden
Gewinns (Buchgewinn durch wiedereingebrachte              im Rahmen der nächsten steuerbegründenden
Abschreibungen) der ordentlichen Einkommens-              Veräusserung abgerechnet.
bzw. Gewinnsteuer unterstellt. Nur der darüber
hinausgehende Gewinn (Wertzuwachsquote) un-               Verlustverrechnung. Verluste aus Teilveräusserun-
terliegt der Grundstückgewinnsteuer. Steuerpflich-        gen werden nach vollständiger Veräusserung des
tig ist die Veräusserin bzw. der Veräusserer des          Grundstückes den Anlagekosten der mit Gewinn
Grundstücks.                                              vollzogenen Teilveräusserungen anteilmässig zu-
     Die Steuerbelastung wird unter Berücksichti-         gerechnet. Grundstückverluste sind überdies mit
gung der Eigentumsdauer festgelegt und beträgt            Grundstückgewinnen desselben Jahres verrechen-
12 Prozent (Minimalsteuersatz für eine Eigentums-         bar. Verluste aus der Veräusserung von Grundstü-
dauer von 30 Jahren und mehr) bzw. 36 Prozent             cken des Geschäftsvermögens sind den übrigen
(Maximalsteuersatz für eine Eigentumsdauer von            Geschäftsverlusten gleichgestellt; es können auch
einem Jahr und weniger).                                  ordentliche Geschäftsverluste oder Verlustvorträ-
                                                          ge mit Grundstückgewinnen verrechnet werden.
Steueraufschub. Einen Steueraufschub bewirken
insbesondere Handänderungen infolge erbrecht-             Erbschafts- und Schenkungssteuer. Natürliche und
lichen Erwerbs, Handänderungen unter Ehegatten            juristische Personen profitieren von steuerbefrei-
im Zusammenhang mit dem Güterrecht, Abgel-                ten Zuwendungen, von Steuerbefreiung bei Unter-
tungen ausserordentlicher Beiträge eines Ehegat-          nehmensfortführung sowie von einer attraktiven
ten an den Unterhalt der Familie sowie Abgeltungen        Besteuerung von Zuwendungen an eine bzw. aus
scheidungsrechtlicher Ansprüche (sofern beide             einer (ausländischen) Stiftung.

                               Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung

                     Beispiele Gemeinde Hergiswil			                                   In CHF

                     Steuerbares             davon 		              Reduktion zufolge Milderung
                     Einkommen     Dividendenertrag Steuerbetrag          der Doppelbelastung

                     200 000                    –        21 565
                     200 000               50 000        18 870  2 695

                     500 000                    –        58 438
                     500 000              200 000        46 750                        11 688

12
Kernpunkte – Natürliche Personen

Steuerfreie Zuwendungen. Der Erbschaftssteuer       rung dienen. Weiter sind auch Zuwendungen von
unterliegen alle erbrechtlichen Zuwendungen und     Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, welche
der Schenkungssteuer alle freiwilligen Zuwen-       der Förderung und Unterstützung von Mehrheits-
dungen unter Lebenden, soweit die Empfängerin       verhältnissen dienen, steuerbefreit.
bzw. der Empfänger aus dem Vermögen einer oder
eines andern ohne entsprechende Gegenleistung       Steuerbefreiung von Zuwendungen an eine Un-
bereichert wird. Die Steuerpflicht besteht, wenn    ternehmensstiftung. Sogenannte Unternehmens-
die Erblasserin/der Erblasser bzw. die Schenke-     stiftungen sind bezüglich Errichtung und späterer
rin/der Schenker im Kanton Nidwalden Wohnsitz       Zuwendungen von der Erbschafts- und Schen-
hatte oder wenn im Kanton gelegene Grundstücke      kungssteuer befreit, soweit sie ihren Sitz im Kan-
übergehen. Steuerpflichtig ist die Empfängerin      ton Nidwalden haben. Die Unternehmensstiftung
bzw. der Empfänger der Zuwendung.                   dient hauptsächlich dem Erhalt und der Kontinu-
   Steuerbefreit sind jedoch Zuwendungen an         ität eines Unternehmens, wobei es vor allem da-
Ehegatten, Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder,      rum geht, die Herrschaftsverhältnisse an einem
Stief- und Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern,   Unternehmen auf Dauer sicherzustellen, wenn
Stief-, Pflege- und Schwiegereltern, Zuwendungen    beispielsweise Familienangehörige fehlen oder für
an Lebenspartner, sofern eine dauernde Wohn-        die Unternehmensnachfolge nicht zur Verfügung
gemeinschaft während mindestens fünf Jahren         stehen, oder auch nur zur Sicherstellung der Un-
bestanden hat, sowie Zuwendungen an juristische     abhängigkeit eines Unternehmens.
Personen, die steuerbefreit sind. Von den steu-
erbaren Vermögensübergängen können ferner           Steuertarif. Die Erbschafts- und Schenkungssteu-
CHF 20 000 als Steuerfreibetrag abgezogen wer-      ersätze betragen im Übrigen 5 Prozent für Ge-
den.                                                schwister und deren Nachkommen, Grosseltern
   Steuerbefreit sind zudem Zuwendungen von         und Urgrosseltern, 10 Prozent für Onkel, Tanten
Geschäftsvermögen, die der selbständigen Er-        und deren Nachkommen sowie 15 Prozent in allen
werbstätigkeit sowie der Unternehmensfortfüh-       andern Fällen.

                                                                                                   13
Kernpunkte

                                                      Juristische Personen
Gewinn- und Kapitalsteuer. Juristische Personen                                                                                                 berücksichtigt, soweit der Veräusserungserlös die
profitieren in Nidwalden von einer der tiefsten Ge-                                                                                             Gestehungskosten übersteigt, es sich um eine Betei-
winn- und Kapitalsteuerbelastungen – national und                                                                                               ligung von mindestens 20 Prozent handelt und die
international. Erstmalig in der Schweiz wird im                                                                                                 Beteiligung mindestens ein Jahr lang gehalten wurde.
Kanton Nidwalden die Steuerbelastung auf Lizenz-                                                                                                           Zu den Kantons- und Gemeindesteuern kommt
erträgen umfassend gemildert. Ferner bietet Nid-                                                                                                die direkte Bundessteuer hinzu. Diese beträgt ge-
walden auch eine sehr attraktive Besteuerung von                                                                                                samtschweizerisch 8,5 Prozent. Die Gesamtsteu-
Holding- und Verwaltungsgesellschaften.                                                                                                         erbelastung des Gewinns präsentiert sich unter
                                                                                                                                                Einbezug der direkten Bundessteuer für die Steu-
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften                                                                                                      erperiode 2011 wie unten dargestellt.
(feste Steuersätze / Flatrate)
                                                                                                                                                Lizenz-Box (IP-Box). Nidwalden schafft günstige Rah-
• Gewinnsteuer Kanton: 6,0 Prozent                                                                                                              menbedingungen zur Förderung des wissenschaft-
• Kapitalsteuer Kanton: 0,1 Promille                                                                                                            lichen und wirtschaftlichen Fortschritts. Mit der ein-
• Gewinnsteuer Bund:    8,5 Prozent                                                                                                             zigartigen und schweizweit einmaligen Reduktion der
• Kapitalsteuer Bund:   keine                                                                                                                   Besteuerung von Lizenzeinkünften werden attraktive
                                                                                                                                                Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort
     Bei Beteiligungserträgen reduziert sich die                                                                                                Nidwalden und die gesamte Schweiz geschaffen.
Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrags aus
diesen Beteiligungen zum gesamten steuerbaren                                                                                                   • Gewinnsteuer Kanton: 1,2 Prozent (Flatrate)

Reingewinn. Voraussetzung dafür ist, dass die Be-
teiligungen einen Umfang von mindestens 10 Pro-                                                                                                 Holdinggesellschaften. Kapitalgesellschaften und
zent oder einen Verkehrswert von mindestens                                                                                                     Genossenschaften, deren statutarischer Zweck
CHF 1 Million aufweisen. Kapitalgewinne werden                                                                                                  zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von

                                                                                          Belastungsvergleich Gewinn

                          In Prozenten

                          40
                          35
                          30
                          25
                                                                            Total Kanton und Bund

                          20
                                Kanton Nidwalden

                          15
                                                                                                              Deutschland

                          10
                                                                                                                                                           Frankreich

                                                                                                                                                                                  Österreich

                                                                                                                                                                                                                                   36,20 %
                                                                                                                                                 26,60 %
                                                                                                    14,50 %

                                                                                                                                                                        34,10 %
                                                                                                                            27,80 %

                                                                                                                                                                                                         England
                                                                                                                                                                                               22,10 %

                                                                                                                                                                                                                   27,70 %
                                                                   8,50 %
                                                   6,00 %

                            5
                                                                                                                                      Italien
                                                            Bund

                                                                                                                                                                                                                             USA

                            0
14
Innovationskraft in einem steuergünstigen Umfeld (Glas Trösch AG, Buochs)
Kernpunkte – Juristische Personen

Beteiligungen besteht, entrichten keine Gewinn-                      als      Domizilgesellschaften            (Verwaltungstätigkeit
steuer. Voraussetzung dafür ist, dass die Betei-                     ohne Geschäftstätigkeit in der Schweiz) oder als
ligungen oder die Erträge aus den Beteiligungen                      gemischte Gesellschaften (Verwaltungstätigkeit
längerfristig mindestens zwei Drittel der gesam-                     mit untergeordneter Geschäftstätigkeit in der
ten Aktiven oder Erträge ausmachen. Holding-                         Schweiz) besteuert.
gesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, in                          Domizilgesellschaften treten in der Schweiz
der Schweiz eine Geschäftstätigkeit auszuüben.                       operativ nicht in Erscheinung. Geschäftstätig-
Untergeordnete Nebentätigkeiten wie Konzernlei-                      keiten spielen sich sowohl auf der Beschaffungs-
tung, Verwaltung und Verwertung von Immaterial-                      wie auch auf der Absatzseite auf ausländischen
güterrechten oder Finanzierungsgeschäfte sind                        Märkten ab.
jedoch erlaubt. Holdinggesellschaften entrichten
eine feste Kapitalsteuer von 0,1 Promille, mindes-                   • Gewinnsteuer Kanton: Steuerfrei sind Erträge aus Beteiligungen;

tens aber CHF 500.                                                                            ordentlich besteuert werden sowohl die

                                                                                              übrigen Einkünfte aus der Schweiz als

• Gewinnsteuer Kanton: keine                                                                  auch 0 % bis 20 % derjenigen aus dem

• Kapitalsteuer Kanton: 0,1 ‰ (Flatrate), mindestens CHF 500                                  Ausland (je nach Bedeutung der Verwal-

• Gewinnsteuer Bund:    In der Regel keine Gewinnsteuer vom                                   tungstätigkeit in der Schweiz)

                        Reingewinn, sofern der gesamte Gewinn        • Kapitalsteuer Kanton: 0,1 ‰ (Flatrate), mindestens CHF 500

                        Beteiligungsertrag darstellt, ansonsten      • Gewinnsteuer Bund:     Beteiligungsabzug, gleiche Besteuerung

                        verhältnismässige    Herabsetzung     des                             wie bei Kapitalgesellschaften

                        Steuerbetrags                                • Kapitalsteuer Bund:    keine

Verwaltungsgesellschaften. Verwaltungsgesell-                              Gemischte Gesellschaften dürfen in der Schweiz
schaften sind Kapitalgesellschaften, Genossen-                       eine untergeordnete Geschäftstätigkeit ausüben.
schaften oder Stiftungen, welche primär eine Ver-                    Die Geschäftstätigkeit muss aber überwiegend aus-
waltungstätigkeit ausüben. Sie werden entweder                       landbezogen sein. Dies ist grundsätzlich dann der

                                            Steuerbelastungen Gewinn und Kapital

                          		                            Kanton | Bund            Total   Total nach Steuer

                          Ordentliche Gewinnsteuer          6,00 %   8,50 %     14,5 %            12,66 %

                          Ordentliche Kapitalsteuer         0,01 %   –          0,01 %                0,01 %

16
Kernpunkte – Juristische Personen

Fall, wenn mindestens 80 Prozent des Bruttoertrags                     Grundstückgewinnsteuer. Die Grundstückgewinn-
aus ausländischer Quelle stammen und 80 Prozent                        steuer wird auf dem Gewinn erhoben, der aus
des Aufwands für die eigene oder durch Dritte er-                      Veräusserung von Grundstücken entsteht. Ver-
folgte Leistungserstellung im Ausland anfällt.                         äusserungen gleichgestellt sind Rechtsgeschäfte,
                                                                       die wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken.
• Gewinnsteuer Kanton: Steuerfrei sind Erträge aus Beteiligungen;      Juristische Personen profitieren von zahlreichen
                         ordentlich besteuert werden sowohl die        Steueraufschubs- sowie von umfassenden Verlust-
                         übrigen Einkünfte aus der Schweiz als         verrechnungsmöglichkeiten.
                         auch 10 % bis 30 % derjenigen aus dem             Beachten Sie gleichzeitig die detaillierten Aus-
                         Ausland (je nach Bedeutung der Verwal-        führungen zur Grundstückgewinnsteuer für natür-
                         tungstätigkeit in der Schweiz)                liche Personen auf Seite 11 f.
• Kapitalsteuer Kanton: 0,1 ‰ (Flatrate), mindestens CHF 500

• Gewinnsteuer Bund:     Beteiligungsabzug, gleiche Besteuerung        Minimalsteuer auf Grundstücken. Die Minimal-
                         wie bei Kapitalgesellschaften                 steuer tritt an die Stelle der ordentlichen Gewinn-
• Kapitalsteuer Bund:    keine                                         und Kapitalsteuer. Sie wird nur erhoben, wenn
                                                                       die ordentliche Gewinn- und Kapitalsteuer tiefer
Vereine, Stiftungen und übrige juristische Per-                        ausfällt als die Minimalsteuer. Die feste Minimal-
sonen.                                                                 steuer beträgt 0,1 Promille des Steuerwerts der
                                                                       jeweiligen Grundstücke.
• Gewinnsteuer Kanton: 1,0 % (Flatrate), Gewinne unter

                         CHF 10 000 werden nicht besteuert

• Kapitalsteuer Kanton: 0,1 ‰ (Flatrate), Eigenkapital unter

                         CHF 100 000 wird nicht besteuert

• Gewinnsteuer Bund:     4,25 % des Reingewinns, Gewinne unter

                         CHF 5000 werden nicht besteuert

• Kapitalsteuer Bund:    keine

                                                Beispiel der Steuerbelastungen

                           In CHF				                                                           Beispiel

                           Ordentlich steuerbarer Gewinn (vor Steuern)			                       100 000

                           Ordentliches steuerbares Kapital			                                 1 000 000

                           Steuerberechnung                         Kanton/Gemeinden   Bund        Total   

                           Ordentliche Gewinnsteuer                            6 000   8 500     14 500

                           Ordentliche Kapitalsteuer  	                         100       –         100

                           Total Steuerbelastung Kanton und Bund			                              14 600

                           Effektive Steuerbelastung nach Steuern			                             12 740

                           Steuerbelastung in %			                                              12,74 %
                                                                                                                        17
Kernpunkte

                              Nidwalden Exclusive
Es gibt viele gute Gründe, Nidwalden als Wohn-               Steuerabzug für die Kinderbetreuung. Nebst dem
und Firmensitz zu wählen. Mit einer umsichtigen              im Kanton Nidwalden seit Jahren zulässigen Ab-
Fiskalpolitik und damit verbundenen exklusiven               zug der Kosten für die Fremdbetreuung von Kin-
Angeboten sichert der Kanton seine Attraktivität             dern ermöglicht das neue Steuergesetz zusätzlich
auch für die Zukunft. Nidwalden Exclusive ist der            auch einen Pauschalabzug von CHF 3000 (pro
Schlüssel dazu.                                              Kind) für die Eigenbetreuung von Kindern.
                                                                  Mit den zulässigen Fremdbetreuungskosten
Natürliche Personen                                          von CHF 7900 pro Kind und dem pauschalen Ei-
                                                             genbetreuungsabzug von CHF 3000 ergibt sich
Reduktion der Einkommenssteuer auf Erträgen                  ein zulässiger Höchstabzug von CHF 10 900 pro
aus beweglichem Vermögen. Im schweizerischen                 Kind, womit sich der Kanton Nidwalden im inter-
Steuersystem werden Erträge aus beweglichem                  kantonalen Vergleich an erster Stelle positioniert.
Vermögen über die Einkommenssteuer erfasst.
     Die Steuerbelastung auf diesem Einkommen                Steuerfreie Zuwendungen an Stiftungen und Aus-
wird im Kanton Nidwalden – schweizweit einma-                schüttungen an Destinatäre. Unter der Voraus-
lig – reduziert, indem die übrigen steuerbaren               setzung, dass die Widmung eines Vermögens bzw.
Erträge des beweglichen Vermögens nur noch zu                die Zuwendung an eine (ausländische) Stiftung
80 Prozent des Satzes des steuerbaren Gesamt-                ausschliesslich und unwiderruflich zugunsten
einkommens besteuert werden. Damit soll die                  einer genau umschriebenen Personengruppe er-
Steuerbelastung auf den Erträgen des beweg-                  folgt, kann bei der Festlegung des Steuersatzes
lichen Vermögens, das sich grundsätzlich aus                 auf das Verhältnis zwischen den Destinatären und
bereits versteuertem Einkommen äufnet, gesenkt               Stiftern abgestellt werden. Die spätere Zuwen-
werden.                                                      dung von Stiftungsmitteln an die Destinatäre ist
                                                             steuerfrei.

                                            Kinderbetreuungskosten

                    In CHF

                    Kinderbetreuungsabzug
                    für Kinder unter 15 Jahren bei Kostennachweis,
                    wenn Alleinerziehende oder beide Elternteile
                    erwerbstätig sind                              max. 7 900

                    Zusätzlicher Kinderabzug für die Eigenbetreuung                   3 000

18
Grösste Solarstromanlage der Zentralschweiz (Einkaufszentrum Länderpark, Stans)
Kernpunkte – Nidwalden Exclusive

Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungs-                nerisch zu handeln, was jedoch der geforderten
steuer bei Vermögensüber tragungen z wecks                   Vereinfachung im Steuerwesen alles andere als
Unternehmensfortführung. Die Erbschafts- und                 dienlich ist. Der Kanton Nidwalden geht dabei wei-
Schenkungssteuer entfällt, soweit den Empfän-                ter und verfolgt das Ziel, die Kapitalsteuer grund-
gern Geschäftsvermögen zugewendet wird, das                  sätzlich abzuschaffen und somit das Risikokapital
der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Un-             zu entlasten und Investitionskapital zu fördern.
ternehmensfortführung dient.                                 Die heutige Regelung im Steuerharmonisierungs-
     Ebenso entfällt die Steuer, wenn den Empfän-            gesetz verhindert jedoch eine komplette Ab-
gern eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft           schaffung dieser Kapitalsteuer auf kantonaler
oder Genossenschaft zugewendet wird, die Emp-                Ebene.
fänger im Geschäftsbetrieb mitwirken und wenn                      Mit der Reduktion der Kapitalsteuer auf mini-
die Zuwendungen der Unternehmensfortführung                  male feste 0,1 Promille (Flatrate) schafft der Kan-
wie auch der Förderung und Unterstützung von                 ton Nidwalden diese Steuer quasi ab.
Mehrheitsverhältnissen dienen.
     Mit dieser erweiterten Steuerbefreiung wird             Keine betraglichen/prozentualen Begrenzungen
nicht nur die Sicherung der Unternehmenskonti-               für Rückstellungen für Forschung und Entwick-
nuität verfolgt, sondern auch die Unterstützung              lung. Forschungs- und Entwicklungsausgaben
von Mehrheitsbeteiligungen gefördert.                        können wie bisher als Aufwand verbucht werden
                                                             und wirken somit steuermindernd. Gleichzeitig
Juristische Personen                                         können allfällige Verluste im Rahmen der Verlust-
                                                             verrechnung mit künftigen Gewinnen verrechnet
«Abschaffung» der Kapitalsteuer. Aufgrund            der     werden.
Unternehmenssteuerreform II besteht die Mög-                       Zusätzlich fördert der Kanton Nidwalden die
lichkeit, die Gewinnsteuer der Kapitalsteuer anzu-           Forschung und Entwicklung mit steuerlichen
rechnen. Dieses Anrechnungsverfahren verlangt                Rückstellungen auch für zukünftige Aufwendun-
von den Unternehmungen, dauernd steuerpla-                   gen, also Kosten, die erst in naher Zukunft anfallen

                                           Steuerbelastungen Gewinne

                     			                           Kanton | Bund          Total Total nach Steuer

                     Ordentliche Gewinnsteuer      6,00 %    8,50 %     14,5 %           12,66 %

                     Gewinnsteuer für Lizenzerträge 1,20 %   8,50 %     9,70 %            8,84 %

20
Kernpunkte – Nidwalden Exclusive

werden. Das ermöglicht den Unternehmungen                                  Zusammen mit der nachfolgend beschrie-
eine vorteilhafte und der wirtschaftlichen Leis-                       benen Lizenz-Box bietet der Kanton Nidwalden
tungsfähigkeit angepasste Steuerplanung.                               national und international tätigen Gesellschaften
   Mit dem neuen Steuergesetz wurde nun der                            und Konzernen einen steuerlich äusserst attrak-
bisherige gesetzlich festgelegte Höchstbetrag für                      tiven Forschungs- und Entwicklungsstandort.
Rückstellungen von CHF 1 Million und maximal
10 Prozent des Reingewinns ersatzlos gestrichen                        Vereine, Stiftungen und übrige juristische Per-
und die zeitliche Beschränkung aufgehoben.                             sonen. Mit der schweizweit tiefsten Gewinnsteu-
   Damit wird den Arbeitgebern die Möglichkeit                         er (fest 1 %) und Kapitalsteuer (fest 0,1 ‰) bietet
gegeben, steuerwirksam ausreichende Rückstel-                          der Kanton Nidwalden ideale Voraussetzungen für
lungen zu bilden, um zum Beispiel Arbeitsplätze                        (beispielsweise) die Unternehmensnachfolgerege-
langfristig sichern zu können.                                         lung mittels einer Unternehmensstiftung.

                                                           Lizenz-Box (IP-Box)

   Der Kanton Nidwalden schafft ideale Rahmenbedingungen zur           fahren oder Mitteilungen gewerblicher, kaufmännischer und
   Förderung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fort-         wissenschaftlicher Erfahrungen (Know-how).
   schritts. Im Kern ist es eine exklusive und schweizweit einmalige        Zum Lizenzertrag gehören ebenso Veräusserungsge-
   Reduktion der Besteuerung von Lizenzeinkünften. Damit wird          winne. Lizenzerträge sind auch solche aus der Nutzung von
   der Wirtschafts- und Forschungsstandort Nidwalden gestärkt.         immateriellen Gütern unter verbundenen Unternehmen.
         Für Nettolizenzerträge aus der Nutzung immaterieller
   Güter beträgt die feste Gewinnsteuer lediglich 20 Prozent des       OECD-Musterabkommen (Artikel 12 Abs. 2 Lizenz-
   ordentlichen Gewinnsteuersatzes von 6 Prozent. Daraus ergibt        gebühren). Lizenzerträge sind Vergütungen jeder Art, die
   sich eine feste Gewinnsteuer von 1,2 Prozent (Flatrate).            für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von
         Lizenzerträge sind Vergütungen jeder Art, die für die Be-     Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissen-
   nutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten         schaftlichen Werken, einschliesslich kinematographischer
   an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wer-       Filme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen,
   ken bezahlt werden. Dazu gehören auch kinematographische            geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung
   Filme, Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne und ge-          gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfah-
   heime Formeln. Eingeschlossen sind zudem Erlöse aus Ver-            rungen gezahlt werden.

                                                        Belastungsvergleich

                           In CHF		                                         Beispiel 1            Beispiel 2

                           Ordentlich steuerbarer Gewinn (vor Steuern)      1 000 000               400 000

                           Lizenzerträge		                                                          600 000

                           Ordentliche Steuerbelastung Kanton                 60 000                31 200   

                           Ordentliche Steuerbelastung Bund                   85 000                85 000   

                           Total Steuerbelastung Kanton und Bund             145 000                116 200   

                           Effektive Steuerbelastung nach Steuern            126 600                109 100

                           Steuerbelastung in %                              12,66 %                10,91 %
                                                                                                                                      21
Fallbeispiel

                      Nidwalden – attraktiv vernetzt
Kurze Wege in Nidwalden. Alle Dienstleistungen                        Firma sind in einem Land der Europäischen Union
der Amtsstellen werden vernetzt angeboten. Das                        (EU) domiziliert. Nun möchten die Eigentümer den
Prinzip lautet «Alles aus einer Hand». Das folgende                   Sitz in den steuergünstigen Kanton Nidwalden ver-
Beispiel veranschaulicht das «Modell Nidwalden».                      legen. Das Kantonale Steueramt hilft bei der
     Einer ausländischen Familie (zwei Kinder) gehört                 Abklärung der steuerlichen Rahmenbedingun-
ein erfolgreiches Unternehmen. Besitzer wie auch                      gen.

E    Das Kantonale Steueramt informiert die Interessenten über das schweizerische Steuersystem gene-
rell und jenes von Nidwalden speziell. Im Kern handelt es sich um die steuerlichen Belastungen von
Gewinn und Kapital        1,     allenfalls auch um eine Privilegierung. Es verweist auch auf die äusserst interes-
sante Lizenz-Box-Besteuerung. Deren Vorteil liegt darin, dass Lizenzerträge                             2   lediglich zu 20 Prozent
des ordentlichen Gewinnsteuersatzes (6 Prozent ab 1. Januar 2011) besteuert werden.
E    Die Interessenten sind von Nidwalden als zukünftigem Standort überzeugt. Sie möchten die Firma
hier ansiedeln und auch privat in den Kanton umziehen. Das Kantonale Steueramt Nidwalden wird aktiv
und stellt in kurzer Zeit die für die Ansiedlung notwendigen Kontakte her. So wird die Gesellschaft über
das Handelsregisteramt im Handelsregister                  3   eingetragen. Die kantonale Wirtschaftsförderung                 4    ist bei
der Suche nach Bauland oder einer Liegenschaft behilflich. Zudem ebnet sie den Interessenten den Weg
zum Amt für Migration            9.

E    Nidwalden gehört zu den steuergünstigsten Standorten der Schweiz. Das Kantonale Steueramt klärt
alle Fragen bezüglich der Besteuerung von Einkommen und Vermögen 5 wie auch die Voraussetzungen,
pauschal besteuert        6   zu werden. Im Fokus sind auch die Erbschafts- und Schenkungssteuern                               8   sowie
allfällige Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern                         7.

E    Die Ehefrau möchte weiterhin als Physiotherapeutin tätig sein – offen ist die Frage, ob dies als
Selbständigerwerbende oder als Angestellte der Fall sein soll. Auch diesbezüglich agiert das Kantonale
Steueramt als Drehscheibe und stellt die Verbindungen her zum Arbeitsamt                               und zur Ausgleichskasse
(AHV), der staatlichen Sozialversicherung.

1 Gewinn- und                         von 0,1 Promille besteuert.     2 Steuer auf                          3 Handelsregisteramt:
    Kapitalsteuer:                    Bringt eine Gesellschaft            Lizenzerträgen:                   Das Handelsregisteramt
Gemäss Art. 85 Abs. 1 StG NW          die entsprechenden Voraus-      Gemäss Art. 85 Abs. 3 ent-            ist zuständig für die Konsti-
entrichten Kapitalgesellschaf-        setzungen mit, kann sie eine    richten Kapitalgesellschaften         tuierung und den Eintrag ins
ten, Genossenschaften und             Privilegierung nach Art. 99     und Genossenschaften sowie            Register am Sitz der Gesell-
Körperschaften nach Art. 65           StG NW (Holdinggesellschaft)    Körperschaften nach Art. 65           schaft. Mit dem Eintrag
Abs. 1 Ziff. 2 ab 2011 eine           oder Art. 100 StG NW            Abs. 1 Ziff. 2 für Nettolizenz-       ins Handelsregister erlangt
feste Gewinnsteuer von                (Verwaltungsgesellschaften)     erträge aus der Nutzung von           die Gesellschaft ihre Rechte
6 Prozent des Reingewinns.            beantragen.                     immateriellen Gütern die feste        und Pflichten – also eigene
Die Kapitalsteuer wird mit                                            Gewinnsteuer von 20% des              Rechtspersönlichkeit
dem kleinstmöglichen Satz                                             ordentlichen Gewinnsteuer-            (Betreibung auf Konkurs,
                                                                      satzes (6%). Die maximale             Steuerpflicht etc.).
22                                                                    Belastung beträgt somit 1,2%.
4 Wirtschaftsförderung:          5 Einkommens- und                 des Steuersatzes, der dem       6 Pauschalbesteuerung:
Die Wirtschaftsförderung              Vermögenssteuer:             gesamten Einkommen              Personen ohne Schweizer
Nidwalden begleitet in enger     Der Kanton Nidwalden              entspricht, um 20 Prozent.      Bürgerrecht, die erstmals oder
Zusammenarbeit mit dem           bietet eine äusserst niedrige     Die einfache Steuer beträgt     nach mindestens zehnjähriger
Kantonalen Steueramt             Einkommens- und Vermögens-        0,25 Promille des steuerbaren   Landesabwesenheit im Kanton
Ansiedlungen von Firmen und      steuerbelastung für natürliche    Vermögens.                      steuerrechtlichen Wohnsitz
Privatpersonen. Das Netzwerk     Personen. Der Steuersatz                                          oder Aufenthalt nehmen und
der Wirtschaftsförderung         ist lediglich bis zu einem                                        hier keine Erwerbstätigkeit
Nidwalden ist weitreichend.      Einkommen von CHF 155 800                                         ausüben, haben nach Art. 16
Grosser Wert wird auch auf die   progressiv ausgestaltet.                                          StG NW das Recht, anstelle
Bestandespflege gelegt.          Für Erträge aus beweglichem                                       der Einkommens- und Vermö-
                                 Vermögen reduziert sich die                                       genssteuer eine Steuer nach
                                 Steuer auf der Grundlage                                          dem Aufwand zu entrichten.

                                               Das Netzwerk in der Übersicht

          6 Pauschalbesteuerung                      Arbeitsamt

                                                                                                                             Netzwerk für natürliche Personen
                                                    9 Amt für Migration

          5 Einkommens- und                                                                  8 Erbschafts- und
            Vermögenssteuer                                                                    Schenkungssteuer
                                                      Natürliche Person

          1 Gewinn- und                                                                      7 Handänderungs-
            Kapitalsteuer                                                                      steuer
                                                       Juristische Person

                                                                                                                             Netzwerk für Juristische Personen
                                                    3 Handelsregisteramt

          2 Steuer auf                              4 Wirtschafts-
            Lizenzerträgen                            förderung

7 Handänderungssteuer:           8 Erbschafts- und                 9 Amt für Migration:             Arbeitsamt:
Die Handänderungssteuer              Schenkungssteuer:             Das Migrationsamt regelt,       Das Arbeitsamt ist die
nach Art. 136 ff. StG NW wird    Eine Erbschaft ist steuerfrei     unter welchen Bedingungen       erste Anlaufstelle für Arbeit-
bei der Veräusserung von         für verwandte Personen in         jemand in die Schweiz           suchende. Das Arbeitsamt
Grundstücken oder Anteilen       auf- und absteigender direkter    einreisen und hier leben und    ist zuständig für Stellen-
von solchen erhoben. Steuer-     Linie. Wird dem Empfänger         arbeiten kann. Es vollzieht     vermittlungen und arbeitet eng
pflichtig ist der Erwerber des   Geschäftsvermögen zugewen-        im Auftrag des Bundes die       mit den Sozialversicherungs-
Grundstücks. Die Steuer wird     det, das ganz oder vorwiegend     Asylgesetzgebung. Damit         behörden zusammen.
vom Kaufpreis mit Einschluss     der selbständigen Tätigkeit       verbunden sind umfassende
aller weiteren Leistungen        sowie der Unternehmens-           Dienstleistungen für in- und
des Erwerbers erhoben und        fortführung dient, entfällt die   ausländische Interessenten.
beträgt 1 Prozent des Hand-      Erbschafts- und Schenkungs-
änderungswerts.                  steuer (Art. 153 ff. StG NW).                                                                          23
Unterstützung in allen Belangen

                                       Zu Ihren Diensten
Nidwalden ist überschaubar. In Nidwalden sind              Bürgerinnen und Bürger. Zur Seite stehen ver-
die Wege kurz. Der Kanton versteht sich auch als           schiedene Organisationen und Institutionen mit
Dienstleistungsunternehmen – im Auftrag seiner             einem umfassenden Leistungsangebot:

Finanzdirektion Nidwalden                                  Pro Wirtschaft Nidwalden/Engelberg
Bahnhofplatz 3                                             Dorfplatz 7a
6371 Stans                                                 6371 Stans
Telefon: 041 618 71 02                                     Telefon: 041 610 33 23
Telefax: 041 618 71 49                                     Telefax: 041 618 76 69
E-Mail: finanzdirektion@nidwalden.ch                       E-Mail: prowirtschaft@nw.ch
www.nw.ch                                                  www.prowirtschaft-nw.ch
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08.00–12.00, 14.00–17.00
                                                           Nidwaldner Gewerbeverband
Volkswirtschaftsdirektion Nidwalden                        Sekretariat
Dorfplatz 7a                                               Ürtistrasse 8
6371 Stans                                                 6382 Büren
Telefon: 041 618 76 54                                     Telefon: 041 610 76 28
Telefax: 041 618 76 58                                     Telefax: 041 610 76 28
E-Mail: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch                    E-Mail: gewerbe-nw@bluewin.ch
www.nw.ch                                                  www.gewerbe-nw.ch
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08.00–12.00, 14.00–17.00
                                                           Novum
Wirtschaftsförderung Nidwalden                             Jungunternehmer Nidwalden
Dorfplatz 7a                                               Postfach 830
6371 Stans                                                 6371 Stans
Telefon: 041 618 76 54                                     E-Mail: praesident@novum-nw.ch
Telefax: 041 618 76 58                                     www.novum-nw.ch
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@nw.ch
www.nw.ch                                                  Vierwaldstättersee Tourismus
                                                           Bahnhofplatz 4
Staatskanzlei Nidwalden                                    6371 Stans
Dorfplatz 2                                                Telefon: 041 610 88 33
6371 Stans                                                 Telefax: 041 610 88 66
Telefon: 041 618 79 02                                     E-Mail: info@lakeluzern.ch
Telefax: 041 618 79 11                                     www.lakeluzern.ch
E-Mail: staatskanzlei@nw.ch
www.nw.ch
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08.00–12.00, 14.00–17.00

24
Kantonales Steueramt                             Gemeindesteuerämter

Bahnhofplatz 3                                   Beckenried
6371 Stans                                       Telefon: 041 624 46 25, Telefax: 041 624 46 24
Telefon: 041 618 71 27, Telefax: 041 618 71 39   E-Mail: gemeinde@beckenried.ch
E-Mail: steueramt@nw.ch                          Buochs
www.nw.ch                                        Telefon: 041 624 52 62, Telefax: 041 624 52 42
Öffnungszeiten: Mo–Fr 08.00–12.00, 14.00–17.00   E-Mail: steueramt@buochs.ch
                                                 Dallenwil
                                                 Telefon: 041 629 77 93, Telefax: 041 629 77 98
                                                 E-Mail: dallenwil@nw.ch
                                                 Emmetten
                                                 Telefon: 041 624 99 99, Telefax: 041 624 99 98
                                                 E-Mail: gemeindeverwaltung@emmetten.ch
                                                 Ennetbürgen
                                                 Telefon: 041 624 40 15, Telefax: 041 624 40 19
                                                 E-Mail: info@ennetbuergen.ch
                                                 Ennetmoos
                                                 Telefon: 041 618 20 00, Telefax: 041 618 20 09
                                                 E-Mail: mail@ennetmoos.ch
                                                 Hergiswil
                                                 Telefon : 041 632 65 70, Telefax: 041 632 65 77
                                                 E-Mail: steueramt@hergiswil.ch
                                                 Oberdorf
                                                 Telefon: 041 618 62 63, Telefax: 041 618 62 60
                                                 E-Mail: oberdorf@nw.ch
                                                 Stans
                                                 Telefon: 041 618 80 25, Telefax: 041 618 80 35
                                                 E-Mail: steueramt@stans.nw.ch
                                                 Stansstad
                                                 Telefon: 041 618 24 00, Telefax: 041 618 24 25
                                                 E-Mail: steueramt@stansstad.ch
                                                 Wolfenschiessen
                                                 Telefon: 041 628 15 84, Telefax: 041 628 15 80
                                                 E-Mail: gemeindeverwaltung@wolfenschiessen.ch
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