Fahrzeugzulassungen (FZ) - FZ 20 Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2020 ...
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Kraftfahrt- Bundesamt Fahrzeugzulassungen (FZ) Neuzulassungen und Besitzumschreibungen von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Herstellern Jahr 2020 FZ 20
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Inhaltsverzeichnis Fahrzeugzulassungen im Jahr 2020 Seite N Neuzulassungen Kraftomnibusse 1. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 4 Lastkraftwagen 2. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 5 Zugmaschinen 3. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 6 Sonstige Kfz 4. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 8 Kraftfahrzeuganhänger 5. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 9 6. Wohnwagen: Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr und Diagramm) 10 U Besitzumschreibungen Kraftomnibusse 1. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 11 Lastkraftwagen 2. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 12 Zugmaschinen 3. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 13 Sonstige Kfz 4. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 15 Kraftfahrzeuganhänger 5. Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 16 6. Wohnwagen: Hersteller (mit Vergleich zum Vorjahr) 17 Methodische Erläuterungen 18 Zeichenerklärung 21 Begriffsbestimmungen 22 Fahrzeugarten (Anlage A) 26 Emissionsgruppen (Anlage B) 29 Merkmalsliste der unterjährigen Bestandsziehungen (Anlage C) 36 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 1. Neuzulassungen von Kraftomnibussen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Daimler (D) 370 5,7 520 8,1 - 28,8 Evobus 2 798 43,3 2 852 44,3 - 1,9 Ford (D) 244 3,8 88 1,4 + 177,3 Iveco (F/I) 529 8,2 628 9,8 - 15,8 MAN Truck & Bus 1 676 25,9 1 390 21,6 + 20,6 Scania (S) 57 0,9 77 1,2 - 26,0 Solaris (PL) 330 5,1 291 4,5 + 13,4 Temsa (TR) 41 0,6 127 2,0 - 67,7 Van Hool (B) 42 0,7 29 0,5 + 44,8 VDL Bus & Coach (NL) 128 2,0 197 3,1 - 35,0 Volvo (S) 63 1,0 66 1,0 - 4,5 Sonstige Hersteller 182 2,8 172 2,7 + 5,8 Insgesamt 6 460 100,0 6 437 100,0 + 0,4 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 4 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 2. Neuzulassungen von Lastkraftwagen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Citroen (F) 6 580 2,2 8 500 2,5 - 22,6 Dacia (RO) 1 426 0,5 3 470 1,0 - 58,9 Daimler (D) 78 197 26,5 85 898 25,0 - 9,0 FCA (I/USA) 17 428 5,9 19 183 5,6 - 9,1 Ford (D) 39 062 13,2 43 317 12,6 - 9,8 Ford (Ausland) 6 369 2,2 10 467 3,0 - 39,2 Iveco (I) 8 867 3,0 11 702 3,4 - 24,2 MAN Truck & Bus 13 803 4,7 16 502 4,8 - 16,4 Mitsubishi (J/THA) 2 566 0,9 3 189 0,9 - 19,5 Nissan (CH/E/J) 4 242 1,4 6 413 1,9 - 33,9 Opel 9 315 3,2 12 074 3,5 - 22,9 Peugeot (F) 13 401 4,5 11 262 3,3 + 19,0 PSA Automobiles (F) 5 178 1,8 5 619 1,6 - 7,8 Renault (F) 23 837 8,1 27 816 8,1 - 14,3 Saab, -Scania (S) 1 605 0,5 2 351 0,7 - 31,7 Streetscooter 3 401 1,2 3 177 0,9 + 7,1 Toyota (B/J/THA/USA) 4 753 1,6 4 555 1,3 + 4,3 Volkswagen (D) 48 237 16,3 59 101 17,2 - 18,4 Volvo (S) 1 605 0,5 2 249 0,7 - 28,6 Sonstige Hersteller 5 294 1,8 6 863 2,0 - 22,9 Insgesamt 295 166 100,0 343 708 100,0 - 14,1 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 5 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 3. Neuzulassungen von Zugmaschinen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 land-/forstwirschaftliche Zugmaschinen Access Motor (RC) 1 254 2,5 975 2,2 + 28,6 Aeon Motor (RC) 621 1,2 337 0,8 + 84,3 Agco (D) 6 817 13,4 5 705 13,0 + 19,5 Agco (CH/F/GB/I) 1 295 2,6 1 142 2,6 + 13,4 Bamford (GB) 279 0,5 359 0,8 - 22,3 Bombardier (CDN) 1 710 3,4 1 430 3,2 + 19,6 Carraro (I) 317 0,6 204 0,5 + 55,4 Claas Tractor (F) 1 959 3,9 1 919 4,4 + 2,1 CNH (A/B/I/L) 4 156 8,2 3 204 7,3 + 29,7 Deere (E/USA) 5 849 11,5 6 116 13,9 - 4,4 Hako 258 0,5 301 0,7 - 14,3 Her Chee (RC) 1 028 2,0 875 2,0 + 17,5 Holder 110 0,2 240 0,5 - 54,2 Iseki (J) 643 1,3 735 1,7 - 12,5 Kramer-Werke 433 0,9 517 1,2 - 16,2 Kubota (J) 2 179 4,3 2 087 4,7 + 4,4 Kukje (ROK) 861 1,7 582 1,3 + 47,9 Kwang Yang (RC) 1 941 3,8 1 959 4,5 - 0,9 Lovol (RC) 230 0,5 469 1,1 - 51,0 Merlo (I) 250 0,5 231 0,5 + 8,2 Same (I) 2 256 4,4 1 795 4,1 + 25,7 Same Deutz-Fahr 946 1,9 977 2,2 - 3,2 Standard Motor (RC) 262 0,5 307 0,7 - 14,7 Taiw. Golden Bee (RC) 3 266 6,4 2 454 5,6 + 33,1 Valtra (FIN) 965 1,9 996 2,3 - 3,1 Yamaha (J/RC/USA) 640 1,3 566 1,3 + 13,1 Zhejiang Cfmoto (RC) 5 026 9,9 3 600 8,2 + 39,6 Zhukovsky Velomoto. (RUS) 600 1,2 281 0,6 + 113,5 Sonstige Hersteller 4 615 9,1 3 646 8,3 + 26,6 Insgesamt 50 766 100,0 44 009 100,0 + 15,4 Sattelzugmaschinen DAF Trucks (NL) 3 999 15,4 5 581 14,5 - 28,3 Daimler (D) 6 689 25,8 10 438 27,0 - 35,9 Iveco-Magirus 1 828 7,0 1 125 2,9 + 62,5 MAN Truck & Bus 6 647 25,6 10 506 27,2 - 36,7 Renault Trucks (F) 339 1,3 630 1,6 - 46,2 Saab, -Scania (S) 3 205 12,4 6 081 15,7 - 47,3 Volvo (S) 3 168 12,2 4 163 10,8 - 23,9 Sonstige Hersteller 71 0,3 96 0,2 - 26,0 Insgesamt 25 946 100,0 38 620 100,0 - 32,8 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 6 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 3. (Fortsetzung): Neuzulassungen von Zugmaschinen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 sonstige Zugmaschinen Arctic Cat (A) 120 4,1 427 12,5 - 71,9 Bamford (GB) 163 5,6 193 5,7 - 15,5 Bombardier (CDN) 500 17,0 452 13,3 + 10,6 Claas 57 1,9 51 1,5 + 11,8 Daimler (D) 163 5,6 218 6,4 - 25,2 Deere (USA) 32 1,1 50 1,5 - 36,0 E.-ATV Racing 15 0,5 9 0,3 X Egimotors (I) 32 1,1 7 0,2 X Hansa-Maschinenbau 121 4,1 115 3,4 + 5,2 Hohenloher 28 1,0 22 0,6 X Holmer 29 1,0 36 1,1 - 19,4 Iseki (J) 8 0,3 50 1,5 - 84,0 Kaercher 14 0,5 43 1,3 - 67,4 Kawasaki (J) 25 0,9 34 1,0 - 26,5 MAN Truck & Bus 11 0,4 20 0,6 X Nilfisk (DK) 45 1,5 46 1,3 - 2,2 Noe 19 0,6 27 0,8 - 29,6 Pfanzelt 21 0,7 16 0,5 X Polaris (CH/USA) 757 25,8 847 24,8 - 10,6 Schell 16 0,5 1 0,0 X Standard Motor (RC) 25 0,9 34 1,0 - 26,5 Suzuki (J/USA) 86 2,9 57 1,7 + 50,9 Welte, Umkirch 29 1,0 29 0,9 - Yamaha (J/USA) 283 9,6 227 6,7 + 24,7 Sonstige Hersteller 335 11,4 399 11,7 - 16,0 Insgesamt 2 934 100,0 3 410 100,0 - 14,0 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 7 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 4. Neuzulassungen von Sonstigen Kfz 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Bamford (GB) 93 0,4 125 0,6 - 25,6 BMW 839 3,9 1 109 5,3 - 24,3 Caterpillar (GB/USA) 178 0,8 213 1,0 - 16,4 Citroen (F) 100 0,5 107 0,5 - 6,5 Claas 671 3,1 748 3,6 - 10,3 CNH (B/I) 228 1,1 269 1,3 - 15,2 Daimler (D) 6 797 31,6 5 430 25,8 + 25,2 Deere (D) 213 1,0 260 1,2 - 18,1 FCA (I/USA) 377 1,8 393 1,9 - 4,1 Ford (D) 650 3,0 743 3,5 - 12,5 Hako 515 2,4 521 2,5 - 1,2 Iveco (I) 653 3,0 804 3,8 - 18,8 Kamag 143 0,7 - - X Kramer-Werke 108 0,5 133 0,6 - 18,8 Ladog 103 0,5 129 0,6 - 20,2 Liebherr (A) 166 0,8 169 0,8 - 1,8 Liebherr (D) 380 1,8 369 1,8 + 3,0 MAN Truck & Bus 2 836 13,2 2 810 13,4 + 0,9 Maschinenfab. Krone 125 0,6 136 0,6 - 8,1 Mitsubishi (J/NL/THA) 135 0,6 120 0,6 + 12,5 Neuson (A) 271 1,3 339 1,6 - 20,1 Nissan (CH/E) 69 0,3 236 1,1 - 70,8 Opel 100 0,5 202 1,0 - 50,5 Peugeot (F) 69 0,3 118 0,6 - 41,5 Renault (F) 365 1,7 277 1,3 + 31,8 Saab, -Scania (S) 359 1,7 238 1,1 + 50,8 Schmidt, St.Blasien 172 0,8 146 0,7 + 17,8 Terberg (NL) 194 0,9 202 1,0 - 4,0 Volkswagen (D) 1 867 8,7 1 879 8,9 - 0,6 Volvo (S) 254 1,2 288 1,4 - 11,8 Sonstige Hersteller 2 469 11,5 2 523 12,0 - 2,1 Insgesamt 21 499 100,0 21 036 100,0 + 2,2 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 8 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 5. Neuzulassungen von Kraftfahrzeuganhängern 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Adria Mobil (SLO) 2 035 0,6 1 573 0,5 + 29,4 Agados (CZ) 1 721 0,5 1 693 0,5 + 1,7 Anssems (NL) 6 954 2,1 6 331 2,0 + 9,8 Blyss 4 397 1,3 4 517 1,4 - 2,7 Böckmann 16 263 4,9 15 359 4,8 + 5,9 Brenderup, Thule (DK/S) 12 524 3,7 10 596 3,3 + 18,2 Büstner 1 866 0,6 1 853 0,6 + 0,7 Dethleffs 2 504 0,7 2 163 0,7 + 15,8 Eduards (B) 10 324 3,1 6 706 2,1 + 54,0 Fendt Caravan 5 007 1,5 4 641 1,5 + 7,9 Hobby-Wohnwagenwerk 6 491 1,9 6 185 1,9 + 4,9 Humbaur 44 061 13,1 35 095 11,0 + 25,5 Hymer (D) 1 824 0,5 1 995 0,6 - 8,6 Kamag 1 884 0,6 3 240 1,0 - 41,9 Knaus Tabbert 6 918 2,1 6 063 1,9 + 14,1 Koch 4 686 1,4 4 222 1,3 + 11,0 Krone 8 846 2,6 12 058 3,8 - 26,6 Nancy Cheval (F) 4 517 1,3 4 076 1,3 + 10,8 Pongratz (A) 4 890 1,5 3 969 1,2 + 23,2 Saris (NL) 8 814 2,6 8 510 2,7 + 3,6 Schmitz Cargobull Gotha 8 856 2,6 11 150 3,5 - 20,6 Schwarzmüller 2 075 0,6 2 277 0,7 - 8,9 Sorelpol (PL) 3 392 1,0 3 289 1,0 + 3,1 Stedele 2 804 0,8 2 864 0,9 - 2,1 Stema 35 840 10,7 30 595 9,6 + 17,1 Temared (PL) 5 287 1,6 5 310 1,7 - 0,4 TPV (SLO) 19 276 5,7 22 991 7,2 - 16,2 Unsinn Fz-Technik 9 758 2,9 8 317 2,6 + 17,3 Wagenbouw Hapert (NL) 3 507 1,0 3 339 1,1 + 5,0 Williams (GB) 1 560 0,5 1 787 0,6 - 12,7 WM Meyer 5 567 1,7 5 700 1,8 - 2,3 Woermann 2 753 0,8 3 056 1,0 - 9,9 Sonstige Hersteller 78 095 23,3 76 425 24,0 + 2,2 Insgesamt 335 296 100,0 317 945 100,0 + 5,5 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 9 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
N 6. Neuzulassungen von Wohnwagen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Adria Mobil (SLO) 2 031 7,1 1 572 5,9 + 29,2 Bürstner 1 667 5,8 1 667 6,3 - Dethleffs 2 382 8,3 2 041 7,7 + 16,7 Fabryka Przyczep (PL) 185 0,6 152 0,6 + 21,7 Fendt Caravan 4 911 17,1 4 531 17,1 + 8,4 Hobby-Wohnwagenwerk 6 487 22,6 6 182 23,3 + 4,9 Hymer (D) 1 769 6,2 1 971 7,4 - 10,2 Knaus Tabbert 6 912 24,1 6 056 22,9 + 14,1 LMC Caravan 956 3,3 930 3,5 + 2,8 Trigano (F) 755 2,6 843 3,2 - 10,4 Sonstige Hersteller 630 2,2 551 2,1 + 14,3 Insgesamt 28 685 100,0 26 496 100,0 + 8,3 Neuzulassungen von Wohnwagen 2020 in Tsd. 8 7 6 5 4 3 2 1 Knaus Hobby- Fendt Dethleffs Adria Mobil Hymer (D) Bürstner LMC Tabbert Wohn- Caravan (SLO) Caravan wagenwerk Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 10 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 1. Besitzumschreibungen von Kraftomnibussen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Bova (NL) 18 0,3 38 0,6 - 52,6 Daimler (D) 420 7,9 451 7,5 - 6,9 Evobus 2 569 48,2 2 554 42,6 + 0,6 Evobus, Ulm 335 6,3 345 5,7 - 2,9 FCA (I) 28 0,5 25 0,4 + 12,0 Ford (D) 132 2,5 191 3,2 - 30,9 Iveco (F/I) 204 3,8 231 3,8 - 11,7 MAN Nutzfahrzeuge 988 18,5 1 397 23,3 - 29,3 Neoplan Bus 101 1,9 145 2,4 - 30,3 Saab, -Scania (S) 77 1,4 96 1,6 - 19,8 Solaris (PL) 130 2,4 120 2,0 + 8,3 Temsa (TR) 23 0,4 39 0,6 - 41,0 Van Hool (B) 36 0,7 39 0,6 - 7,7 VDL Bus & Coach (NL) 62 1,2 93 1,5 - 33,3 Volkswagen (D) 29 0,5 41 0,7 - 29,3 Volvo (S) 65 1,2 61 1,0 + 6,6 Sonstige Hersteller 113 2,1 136 2,3 - 16,9 Insgesamt 5 330 100,0 6 002 100,0 - 11,2 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 11 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 2. Besitzumschreibungen von Lastkraftwagen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Citroen (E/F) 16 252 4,1 16 736 4,4 - 2,9 Dacia (RO) 1 878 0,5 1 925 0,5 - 2,4 Daimler (D) 87 663 22,0 84 293 21,9 + 4,0 FCA (CDN/F/GB/I/USA) 29 483 7,4 28 792 7,5 + 2,4 Ford (D) 44 792 11,3 41 094 10,7 + 9,0 Ford (Ausland) 10 497 2,6 10 437 2,7 + 0,6 Iveco (I) 8 823 2,2 8 617 2,2 + 2,4 MAN Nutzfahrzeuge 9 756 2,5 9 653 2,5 + 1,1 Mitsubishi (J/THA) 3 293 0,8 3 306 0,9 - 0,4 Nissan (CH/E/F/J/NL) 8 032 2,0 8 020 2,1 + 0,1 Opel 18 102 4,6 17 408 4,5 + 4,0 Peugeot (F) 14 337 3,6 13 267 3,5 + 8,1 Renault (F) 29 104 7,3 28 563 7,4 + 1,9 Toyota (B/J/P/THA/USA/ZA) 2 545 0,6 2 191 0,6 + 16,2 Volkswagen (D) 92 586 23,3 88 801 23,1 + 4,3 Sonstige Hersteller 20 608 5,2 21 036 5,5 - 2,0 Insgesamt 397 751 100,0 384 139 100,0 + 3,5 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 12 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 3. Besitzumschreibungen von Zugmaschinen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 land-/forstwirschaftliche Zugmaschinen Access Motor (RC) 994 1,1 782 0,9 + 27,1 Bombardier (CDN) 846 0,9 655 0,8 + 29,2 Claas 485 0,5 443 0,5 + 9,5 Claas Traktor (F) 1 868 2,0 1 630 1,9 + 14,6 CNH (A/I/L) 4 798 5,2 4 750 5,6 + 1,0 Daimler (D) 1 630 1,7 1 675 2,0 - 2,7 Deere (D) 3 392 3,6 3 152 3,7 + 7,6 Deere (E/F/USA) 7 395 7,9 6 762 7,9 + 9,4 Eicher 1 428 1,5 1 377 1,6 + 3,7 Fendt, Xaver 14 478 15,5 12 607 14,7 + 14,8 Fiat Trattori (I) 985 1,1 916 1,1 + 7,5 Ford (Ausland) 496 0,5 457 0,5 + 8,5 Her Chee (RC) 1 039 1,1 788 0,9 + 31,9 Holder, Metzingen 728 0,8 652 0,8 + 11,7 Inter Harv. -IHC (D) 7 050 7,6 6 635 7,8 + 6,3 Inter Harv. -IHC (F/GB/USA) 2 445 2,6 2 403 2,8 + 1,7 Iseki (J) 625 0,7 686 0,8 - 8,9 Klöckner-H-Deutz 8 145 8,7 7 848 9,2 + 3,8 Kramer-Werke 758 0,8 597 0,7 + 27,0 Kubota (J) 1 224 1,3 1 206 1,4 + 1,5 Kwang Yang (RC) 1 586 1,7 1 209 1,4 + 31,2 Massey-Ferguson (CDN/CH/F/GB/I/USA) 3 902 4,2 3 552 4,2 + 9,9 Minsk Trak-Werk (BY) 988 1,1 1 067 1,2 - 7,4 Renault (F) 844 0,9 717 0,8 + 17,7 Rheinstahl Hanomag 663 0,7 638 0,7 + 3,9 Same (I) 2 810 3,0 2 479 2,9 + 13,4 Same Deutz-Fahr 2 845 3,1 2 743 3,2 + 3,7 Steyr-D-Puch (A) 550 0,6 592 0,7 - 7,1 Suzuki (J/USA) 593 0,6 530 0,6 + 11,9 Taiw. Golden Bee (RC) 2 452 2,6 2 054 2,4 + 19,4 Valtra (FIN) 1 122 1,2 879 1,0 + 27,6 Yamaha (BR/J/USA) 1 147 1,2 1 087 1,3 + 5,5 Zetor ZKL (CZ) 470 0,5 443 0,5 + 6,1 Zhejiang Cfmoto (RC) 1 842 2,0 1 502 1,8 + 22,6 Sonstige Hersteller 10 541 11,3 10 015 11,7 + 5,3 Insgesamt 93 164 100,0 85 528 100,0 + 8,9 Sattelzugmaschinen DAF Trucks (NL) 1 976 12,2 2 166 11,5 - 8,8 Daimler (D) 4 207 25,9 6 754 35,8 - 37,7 Iveco-Magirus 816 5,0 695 3,7 + 17,4 MAN Nutzfahrzeuge 5 022 30,9 4 959 26,3 + 1,3 Renault Trucks (F) 341 2,1 317 1,7 + 7,6 Saab, -Scania (F/NL/S) 2 265 13,9 2 507 13,3 - 9,7 Volvo (B/S) 1 510 9,3 1 358 7,2 + 11,2 Sonstige Hersteller 124 0,8 108 0,6 + 14,8 Insgesamt 16 261 100,0 18 864 100,0 - 13,8 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 13 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 3. (Fortsetzung): Besitzumschreibungen von Zugmaschinen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 sonstige Zugmaschinen Allgaier-Porsche 334 1,4 312 1,4 + 7,1 Arctic Cat (A) 268 1,1 252 1,1 + 6,3 Bamford (GB) 137 0,6 82 0,4 + 67,1 Bautz 106 0,4 129 0,6 - 17,8 Bombardier (CDN) 692 2,9 602 2,6 + 15,0 Daimler (D) 1 797 7,6 1 793 7,8 + 0,2 Deere (D) 564 2,4 488 2,1 + 15,6 Eicher 1 223 5,2 1 146 5,0 + 6,7 Fahr 293 1,2 308 1,3 - 4,9 Fendt, Xaver 3 543 15,0 3 420 14,8 + 3,6 Ford (Ausland) 262 1,1 238 1,0 + 10,1 Güldner 529 2,2 524 2,3 + 1,0 Holder, Metzingen 181 0,8 186 0,8 - 2,7 Inter Harv. -IHC (GB/USA) 2 345 9,9 2 303 10,0 + 1,8 Kawasaki (J) 407 1,7 371 1,6 + 9,7 Klöckner-H-Deutz 3 349 14,2 3 501 15,2 - 4,3 Kramer-Werke 580 2,5 626 2,7 - 7,3 Lanz, Aulendorf 143 0,6 127 0,6 + 12,6 MAN Nutzfahrzeuge 222 0,9 230 1,0 - 3,5 Massey-Ferguson (F/GB/I) 527 2,2 549 2,4 - 4,0 Multicar 155 0,7 176 0,8 - 11,9 Polaris (CH/USA) 798 3,4 673 2,9 + 18,6 Renault (F) 140 0,6 127 0,6 + 10,2 Rheinstahl-Hanomag 570 2,4 567 2,5 + 0,5 Schlüter, Anton 105 0,4 141 0,6 - 25,5 Standard Motor (RC) 217 0,9 225 1,0 - 3,6 Suzuki (J/USA) 397 1,7 355 1,5 + 11,8 Yamaha (BR/J/RC/USA) 1 065 4,5 913 4,0 + 16,6 Sonstige Hersteller 2 681 11,3 2 686 11,7 - 0,2 Insgesamt 23 630 100,0 23 050 100,0 + 2,5 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 14 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 4. Besitzumschreibungen von Sonstigen Kfz 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Citroen (F) 184 1,1 199 1,2 - 7,5 Claas 593 3,5 494 3,0 + 20,0 CNH (B/I/L) 187 1,1 152 0,9 + 23,0 Daimler (D) 4 963 29,3 4 933 30,4 + 0,6 Deere (D) 177 1,0 168 1,0 + 5,4 FCA (CDN/I/USA) 914 5,4 811 5,0 + 12,7 Ford (D) 573 3,4 515 3,2 + 11,3 Iveco (I) 584 3,4 479 3,0 + 21,9 Iveco-Magirus 199 1,2 226 1,4 - 11,9 Ladog 196 1,2 139 0,9 + 41,0 Liebherr 87 0,5 69 0,4 + 26,1 MAN Nutzfahrzeuge 1 737 10,3 1 502 9,3 + 15,6 Maschinenfab. Krone 113 0,7 123 0,8 - 8,1 Multicar 452 2,7 434 2,7 + 4,1 Nissan (CH/E/F/J/NL) 265 1,6 212 1,3 + 25,0 Opel 129 0,8 141 0,9 - 8,5 Peugeot (F) 204 1,2 183 1,1 + 11,5 Renault (F) 497 2,9 585 3,6 - 15,0 Renault Trucks (F) 108 0,6 111 0,7 - 2,7 Saab, -Scania (NL/S) 136 0,8 134 0,8 + 1,5 Schmidt, St. Blasien 90 0,5 59 0,4 + 52,5 Terberg (NL) 142 0,8 102 0,6 + 39,2 Volkswagen (D) 1 910 11,3 2 046 12,6 - 6,6 Volvo/ -BM (B/S) 107 0,6 104 0,6 + 2,9 Sonstige Hersteller 2 391 14,1 2 287 14,1 + 4,5 Insgesamt 16 938 100,0 16 208 100,0 + 4,5 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 15 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 5. Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeuganhängern 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 Agados (CZ) 2 299 0,6 2 251 0,6 + 2,1 Anssems (NL) 3 962 1,0 3 824 0,9 + 3,6 Auwärter, Paul 4 626 1,1 4 408 1,1 + 4,9 Barthau Anhängerbau 3 223 0,8 3 307 0,8 - 2,5 Böckmann 19 407 4,7 18 952 4,7 + 2,4 Brenderup, Thule (DK/S) 12 377 3,0 12 032 3,0 + 2,9 Bürstner 6 751 1,6 6 643 1,6 + 1,6 Dethleffs 6 132 1,5 6 052 1,5 + 1,3 Eduards (B) 2 488 0,6 2 249 0,6 + 10,6 Fendt Caravan 7 519 1,8 7 025 1,7 + 7,0 Harbeck 4 294 1,0 4 181 1,0 + 2,7 Heku 2 108 0,5 1 871 0,5 + 12,7 Hobby-Wohnwagenwerk 15 645 3,8 15 136 3,8 + 3,4 Humbaur 24 140 5,9 22 357 5,5 + 8,0 Hymer (D) 3 902 0,9 3 855 1,0 + 1,2 IFA-Automobilwerk 2 760 0,7 2 841 0,7 - 2,9 IMV-Adria (SLO) 2 243 0,5 2 051 0,5 + 9,4 Knaus Tabbert 19 236 4,7 19 189 4,8 + 0,2 Koch 5 250 1,3 5 062 1,3 + 3,7 Koegel 1 650 0,4 2 084 0,5 - 20,8 Krone 3 994 1,0 4 269 1,1 - 6,4 LMC Caravan 3 617 0,9 3 569 0,9 + 1,3 Pongratz (A) 2 755 0,7 2 553 0,6 + 7,9 Saris (NL) 13 104 3,2 12 948 3,2 + 1,2 Schmitz Cargobull 6 184 1,5 6 165 1,5 + 0,3 Sorelpol (PL) 2 732 0,7 2 576 0,6 + 6,1 Stanz- u. Emaillierwerk 2 078 0,5 2 162 0,5 - 3,9 Stedele 2 996 0,7 2 902 0,7 + 3,2 Stema 34 025 8,2 33 272 8,2 + 2,3 Trigano (F) 2 182 0,5 2 104 0,5 + 3,7 TPV (SLO) 8 588 2,1 7 585 1,9 + 13,2 Unsinn FZ-Technik 3 633 0,9 3 355 0,8 + 8,3 Wagenbouw-Hapert (NL) 3 016 0,7 2 916 0,7 + 3,4 Westfalia-Heinemann 19 535 4,7 19 398 4,8 + 0,7 WM Meyer 8 650 2,1 8 584 2,1 + 0,8 Sonstige Hersteller 145 478 35,3 143 813 35,6 + 1,2 Insgesamt 412 579 100,0 403 541 100,0 + 2,2 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 16 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
U 6. Besitzumschreibungen von Wohnwagen 2020 gegenüber 2019 nach ausgewählten Herstellern 2020 2019 Veränderung Hersteller Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % in % 1 2 3 4 5 ABI (GB) 384 0,5 397 0,5 - 3,3 Bürstner 6 680 8,4 6 555 8,3 + 1,9 Chateau Caravans (B) 1 143 1,4 1 072 1,4 + 6,6 Dethleffs 6 054 7,6 5 989 7,6 + 1,1 Fahrzeugw. Olbernhau 559 0,7 688 0,9 - 18,8 Fendt Caravan 7 477 9,4 6 998 8,9 + 6,8 Hobby-Wohnwagenwerk 15 596 19,6 15 073 19,1 + 3,5 Hymer (D) 3 882 4,9 3 835 4,9 + 1,2 Hymer (F) 1 287 1,6 1 323 1,7 - 2,7 IMV-Adria (SLO) 2 215 2,8 2 023 2,6 + 9,5 KIP (NL) 505 0,6 470 0,6 + 7,4 Knaus Tabbert 19 017 23,9 18 955 24,0 + 0,3 LMC Caravan 3 551 4,5 3 537 4,5 + 0,4 Schmiedefeld Isoko 799 1,0 885 1,1 - 9,7 SIR (F) 497 0,6 575 0,7 - 13,6 TEC Caravan 1 152 1,4 1 172 1,5 - 1,7 Thrun-Eicker 593 0,7 680 0,9 - 12,8 Trigano (F) 1 962 2,5 1 942 2,5 + 1,0 Sonstige Hersteller 6 307 7,9 6 697 8,5 - 5,8 Insgesamt 79 660 100,0 78 866 100,0 + 1,0 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 17 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Datengrundlage standsstrukturen und seiner Veränderungen innerhalb eines Jahres. Aufgrund begrenzter Ressourcen werden ausschließ- Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahr- lich die wichtigsten Strukturzahlen des Fahrzeug-Bestands zeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland zugelasse- geprüft und für statistische Auswertungen freigegeben. Die nen und außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, denen ein Kenn- unterjährig verfügbaren Merkmale einschließlich ihrer Ausprä- zeichen zugeteilt wurde. Mit einbezogen sind Fahrzeuge, die gungen sind in der Anlage C aufgelistet. Eine tiefere Betrach- ein Versicherungskennzeichen führen sowie Fahrzeuge der tung des Fahrzeugbestandes über die dargestellten Merkmale Bundespolizei und des Technischen Hilfswerkes (THW). Da- und Ausprägungen hinaus ist zu den unterjährigen Bestands- gegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr zählungen, auch als kostenpflichtige Auftragsstatistik, nicht sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit möglich. Ausfuhrkennzeichen. Die Zählungen der Veränderungen des Fahrzeugbestandes Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) obliegt die statistische Be- (Neuzulassungen, Umschreibungen, Außerbetriebsetzungen arbeitung der Datenmeldungen der Zulassungsbehörden und u. a.) sind zeitraumbezogen. Für die amtliche Berichterstattung der Haftpflichtversicherungen (Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Ver- werden monatliche und kumulierte Ergebnisse, jährliche sowie sicherungskennzeichen) sowie des Bestandes im Zentralen unter jährige, erzeugt. Ein Berichtsmonat umfasst alle Zulas- Fahrzeugregister (ZFZR). Es handelt sich dabei um Sekundär- sungsmitteilungen, die bis zum letzten Werktag dieses Monats statistiken, denen die gemeldeten Kfz und Kfz-Anhänger mit im ZFZR eingetragen wurden. Verspätet im KBA eingehende deren teilweise verschlüsselten Zuordnungsmerkmalen und Mitteilungen werden im folgenden Berichtsmonat ausgewie- Halterangaben zugrunde liegen (Auszug siehe nachstehendes sen. Korrekturmeldungen, die sich auf Mitteilungen des Vor- Muster). monats beziehen, werden dagegen nicht berücksichtigt und führen demnach auch nicht zu deren Änderung. Eine Jahres- Europäische Gemeinschaft D datei der Veränderungen setzt sich aus den bereits gebildeten Bundesrepublik Deutschland Monatsdateien zusammen, so dass sich die Nachzügler des Zulassungsbescheinigung Teil II Monats "Dezember" nicht in der Jahresdatei befinden. (Fahrzeugbrief) Im Rahmen der kostenpflichtigen Auftragsstatistiken sind auch A Amtliches Kennzeichen weitere individuelle Zeiträume möglich. Datum der Erstzulassung B (1) Anzahl der Vorhalter des Fahrzeugs Für die statistische Auswertung wird ein fest definierter Daten- C.3.1 C.6.1 Name oder Firmenname kranz des ZFZR herangezogen. Die wichtigsten Erhebungs- C.3.2 Vorname(n) merkmale bei den Aufbereitungen sind: C.6.2 C.3.3 Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der - Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus (Personenkraftwagen C.6.3 Bescheinigung (Pkw), Krafträder u. a.) - Hersteller bzw. Marke (VW, Renault, u. a.) sowie Typ und D.1 Marke Typ Modellreihe (Golf, Clio u. a.) D.2 Variante - Regionale Kennziffer (Bundesland, Zulassungsbezirk, Ge- Version meinde) D.3 Handelsbezeichnung(en) - Haltergruppe/Wirtschaftszweig (privat; gewerblich, z. B. Kfz- Hersteller- (2) Kurzbezeichnung Handel) (2.1) Code zu (2) (2.2) Code zu D.2 Fahrzeug-Identifi- mit Prüfziffer Prüfziffer zur Fahrzeug- - Kraftstoffart bzw. Energiequelle (Benzin, Diesel, Erdgas, E (3) J zierungsnummer Fahrzeugklasse (4) Art des Identifizierungsnr. Elektro u. a.) Aufbaus Bezeichnung der (5) Fahrzeugklasse und des Aufbaus Der Inhalt und die Gliederung der Tabellen, Übersichten und Code R Farbe des Fahrzeugs P.2 Nennleistung in KW (11) zu R Zeitreihen erfolgen nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen P.1 Hubraum in cm 3 Kraftstoffart oder P.4 Nenndrehzahl bei min-1 Gesichtspunkten sowie nach Themenschwerpunkten. P.3 Energiequelle (10) Code zu P.3 Nummer der EG-Typ- Datum K genehmigung oder ABE (6) zu K Merkmal zur Be- (17) (25) triebserlaubnis Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde: Besonderheiten der Erhebung, Auswertung oder Darstel- lung Regionale Gliederungen: Methodik der Aufbereitung und Auswertung • Bei regionaler Gliederung ist der Wohnort des Halters bzw. Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit der Firmensitz, die Niederlassung oder die Dienststelle dem Stichtag des 01.01. eines Jahres durchgeführt. Dabei maßgebend. werden die an den ersten Werktagen des folgenden Jahres im • Fahrzeuge der Bundespolizei und des THW werden zusam- KBA eingehenden Mitteilungen aus dem Vorjahr, einschließlich men mit den nicht eindeutig zuordnungsfähigen Fahrzeugen des Stichtages noch berücksichtigt (Beispiel: Bestandsziehung den Sonstigen (z. B. bei Bundesland) zugeordnet. am 01.01.2019: Berücksichtigung der Mitteilungen aus 2018 • Die Postleitzahl (PLZ) wird nicht als Auswertungsmerkmal sowie vom 01.01.2019 mit Eingang bis 13.01.2019). herangezogen, sie dient lediglich der Ergänzung zur Orts- bezeichnung. Bei Gemeinden mit mehr als einer PLZ wird Für bestimmte Statistiken (FZ 27) und Analysen werden auch nur die niedrigste angegeben. Bedingt durch zwischenzeit- unterjährige Bestandsziehungen (1.4., 1.7. und 1.10.) durch- lich umgesetzte Eingemeindungen können sich in Einzelfäl- geführt. Diese dienen in erster Linie der Beschreibung der Be- len Abweichungen zu der aktuell gültigen PLZ ergeben. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 18 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen • Zur Gewährleistung der statistischen Geheimhaltung wer- ten. Mit der Ablösung des NEFZ durch die Worldwide har- den in regional sehr tief gegliederten Veröffentlichungen monized Light-duty vehicles Test Procedure (WLTP), welche Bestandszahlen kleiner als vier bei den Krafträdern und seit dem 01.09.2017 für neu genehmigte Fahrzeugtypen Pkw sowie kleiner elf bei den restlichen Fahrzeugklassen und seit September 2018 für alle neu zugelassenen Fahr- nicht ausgewiesen. Um eine Ermittlung von anonymisierten zeuge anzuwenden ist, werden für diese WLTP-CO2-Werte Werten durch Differenzbildung zu vermeiden, werden im bis Ende 2020 jedoch mittels einer von der EU-Kommission Bedarfsfall weitere Leerzellen (".") künstlich erzeugt. festgelegten Korrelationsmethode vergleichbare NEFZ- • Die durch Gebietsreformen unplausiblen und nicht zuord- CO2-Werte berechnet. Die für das Berichtsjahr 2018 zugrun- nungsfähigen Datensätze werden in der Zeile "Gemeinde de liegende Datenbasis beinhaltet somit sowohl gemessene unbekannt" ausgewiesen. als auch korrelierte CO2-Werte. • Ab dem 01.01.2019 werden dagegen in der amtlichen Sta- Abschneidegrenzen: tistik ausschließlich CO2- Werte auf WLTP-Basis ausgewie- sen. Mit dem neuen Messzyklus wird sich voraussichtlich • Mit dem Ziel einer übersichtlichen Darstellung werden im eine erkennbare Steigerung der CO2-Angaben manifestie- Bedarfsfall Abschneidegrenzen gebildet. Fahrzeuge mit zu ren. Gleiches gilt für die ebenfalls in der Fahrzeugstatistik geringen Anteilen erscheinen dann unter Sonstige. ausgewiesenen Angaben zu NOX- und Partikelemissionen. • Die Bestandsübersichten für Kfz nach Herstellern und Han- • Gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung delsnamen beinhalten die 80 Hersteller mit den meisten (Pkw-EnVKV) sind alle neuen Personenkraftwagen (Pkw) Fahrzeugen im Kfz-Bestand. Zudem werden Typen mit we- anhand ihres Gewichts und ihrer tatsächlichen CO2-Emis- niger als 100 Fahrzeugen nicht ausgewiesen. Beim Bestand sion über einen Vergleich mit einem Referenzwert den CO2- an Kfz-Anhängern werden Hersteller mit mindestens 1.000 Effizienzklassen zuzuordnen. Maßgeblich dafür war bisher gemeldeten Fahrzeugen berücksichtigt. der für ein Fahrzeug im Rahmen der Kraftstoffverbrauchs- • Die Neuzulassungsübersichten nach Herstellern und Han- und Emissionsmessung gemäß NEFZ gemessene CO2- delsnamen beinhalten die Kfz mit mehr als 30 und die Kfz- Wert. Anhänger mit mehr als 100 Einheiten. Zudem werden bei • Bis zur Überarbeitung der Pkw-EnVKV durch das Bun- weiteren Gliederungsmerkmalen Fahrzeuge mit weniger als desministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur zehn Neuzulassungen nicht ausgewiesen. Ablösung des NEFZ und Anpassung an die Worldwide har- monized Light-duty vehicles Test Procedure (WLTP) wird Weitere Hinweise: dagegen bei Fahrzeugen, deren Emissionen bereits nach • Seit Oktober 2018 erscheint vierteljährlich das Produkt neuen Prüfverfahren ermittelt wurden, der aus dem ge- FZ 27 (vierteljährlicher Bestand nach ausgewählten Merk- messenen WLTP-CO2-Wert im Rahmen eines festgelegten malen). In diesem Produkt wird entgegen der übrigen Pro- Korrelationsverfahrens ermittelte korrelierte NEFZ-Wert zur dukte zum Fahrzeugbestand der Bestand zu Beginn eines Berechnung der Effizienzklasse genutzt. In der Regel be- Quartals betrachtet. dingt die Nutzung der korrelierten NEFZ-Werte auch eine • Ab dem Berichtsmonat Januar 2018 werden im Rahmen der schlechtere CO2-Effizienz. Datenaufbereitung technische Extremwerte geprüft und in • In den Produkten zum Bestand, zu den Besitzumschreibun- den entsprechenden Auswertungen auf unplausibel gesetzt. gen sowie Außerbetriebsetzungen werden keine CO2-Emis- Dies kann in einzelnen Produkten zu einem Anstieg der als sionen ausgewiesen, da zum einen vor allem bei älteren unplausibel ausgewiesenen Fahrzeugen führen. Fahrzeugen die betreffenden Angaben fehlen, zum ande- • Im Umweltprodukt "FZ 14" werden ausschließlich Fahrzeu- ren aufgrund der WLTP-Einführung und der Umstellung auf ge der Emissionsgruppen Euro 5 und höher berücksichtigt. WLTP-CO2-Werte in der amtlichen Statistik ab dem 1. Janu- Angaben zu älteren Emissionsgruppen, die insgesamt einen ar 2019 bei neu zugelassenen Fahrzeugen die Vergleichbar- Anteil von nur noch knapp 0,1 Prozent aller Neuzulassun- keit der CO2-Angaben nicht mehr gegeben ist. gen umfassen, sind in der Regel Erfassungsfehler oder Aus- • Mit der Einführung des WLTP werden bei der Neuzulassung nahmeregelungen der Länder für Euro 3- oder 4-Fahrzeuge (NZL) eines entsprechend geprüften Pkw derzeit zwei An- und werden demnach grundsätzlich ausgeschlossen. gaben zur CO2-Emission manuell erfasst, der tatsächlich • In den Emissionsgruppen Euro 6d und Euro 6d-temp (Pro- gemessene WLTP-Wert sowie der sog. korrelierte, also per dukte FZ 1, FZ 8, FZ 9, FZ 13 und FZ 27) werden aus- Formel abgeleitete und somit berechnete NEFZ-Wert, der schließlich Fahrzeuge berücksichtigt, die nach dem neuen im Berichtsjahr 2018 noch in der amtlichen Statistik zu den Prüfverfahren "Worldwide harmonized Light-duty vehicles Neuzulassungen berücksichtigt wird (ab 01.01.2019 aus- Test Procedure" (WLTP) typgenehmigt sind. In einem sehr schließlich Ausweisung der WLTP-Angaben). Im Rahmen kurzen Zeitraum (09/2017 bis 08/2019) erfüllten bereits nach der Einführung dieses neuen Verfahrens sowie aufgrund dem alten Prüfverfahren "Neuer Europäischer Fahrzyklus" der erforderlichen, manuellen Arbeitsschritte sind bei der (NEFZ) typgenehmigte Fahrzeuge die Emissionsnormen Erfassung wie auch bei der Aufbereitung dieser WLTP- so- Euro 6d und Euro 6d-temp. Aufgrund der geringen Anzahl wie deren korrelierter NEFZ-Werte Fehler unterlaufen, die (Fahrzeugbestand am 01.04.2020: 329) und einer saube- sich auf die durchschnittlichen CO2-Angaben in den monat- ren Trennung der beiden Prüfverfahren in diesen beiden lichen Veröffentlichungen zu den Neuzulassungen Janu- Emissionsgruppen werden die NEFZ-geprüften Fahrzeuge ar bis März 2018 - aufgrund der noch geringen Anzahl WLTP- ausschließlich der umfassenden Emissionsgruppe Euro 6 geprüfter Pkw (01/2018: rund 2.200, 02/2018: rund 2.900, zugeordnet. 03/2018: 10.900) - nur in geringem Ausmaß ausgewirkt ha- • Die in den amtlichen Statistiken zu den Neuzulassungen ben. Aufgrund der im 1. Quartal noch fehlenden korrelierten veröffentlichten CO2-Werte basieren im Berichtsjahr 2018, NEFZ-Werte, die in der Regel etwas höher liegen als tat- wie auch in der Vergangenheit, auf den im Rahmen der sächlich gemessene NEFZ-Werte, wurde der durchschnitt- CO2- und Kraftstoffverbrauchsmessungen gemäß dem liche CO2-Verbrauch aller neuer Pkw in den VÖ leicht un- Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ermittelten Wer- terschätzt (01/2018: 128,4 statt 128,5 g/km, 02/2018: 127,7 Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 19 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen statt 127,9 g/km, 03/2018: 128,7 statt 128,8 g/km), je nach Rechtsgrundlagen Marke und deren Anteil an bereits WLTP-geprüften Pkw Das KBA führt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 KBAG (Gesetz über die können die Abweichungen aber durchaus unterschiedlich Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 04.08.1951) im hoch ausfallen. Rahmen der für die Bundesstatistik geltenden Bestimmungen • Die bisher veröffentlichten Statistiken zu den NZL der Be- die Erstellung, Auswertung und Veröffentlichung von Statisti- richtsmonate Januar bis März 2018 werden nicht korrigiert, ken aus. da selbst die nachträglich hinzugefügten korrelierten NEFZ- Werte aufgrund der derzeit unzureichenden Datenqualität in Die Führung des ZFZR erfolgt auf der Grundlage von § 2 Nr. 2 der Erfassung der WLTP-Werte noch nicht zu ausschließlich KBAG, §§ 31 - 47 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie der korrekten CO2-Mittelwerten führen würden. Eine Verfahren- FZV. sumstellung ist häufig mit befristeten Einbußen in Datenkon- sistenz und -qualität verbunden. Über kontinuierlich erwei- terte Prüf- und Korrekturroutinen sollen Unzulänglichkeiten Die Fahrzeugmeldungen der Zulassungsbehörden werden ge- im Verfahren möglichst frühzeitig erkannt und beseitigt wer- mäß § 33 FZV übermittelt, für die Versicherungen besteht eine den. Meldepflicht gemäß § 26 Abs. 3 FZV. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 20 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Methodische Erläuterungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Weitere Informationen Sollten Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen: Telefon: +49 461 316-1133 Telefax: +49 461 316-2833 E-Mail: Fahrzeugstatistik_FZ@kba.de Zeichenerklärung 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit - nichts vorhanden oder keine Veränderung . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten / Wert ist nicht sicher genug () Aussagewert eingeschränkt X Aussage nicht sinnvoll oder Werte nicht vergleichbar r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl __ oder | grundsätzliche Änderung innerhalb einer Reihung, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt Aufgrund von Rundungen können die Gesamtwerte von der Summe der einzelnen Werte abweichen. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 21 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Alternativer Antrieb: Fahrzeuge mit den Antriebsarten Elektro (BEV), Brennstoffzelle (Wasserstoff), Hybrid (einschließlich Plug-in-Hybrid), Gas (Flüssig- und Erdgas) und Wasserstoff. Art des Fahrzeugs: (gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern - SV 1) Alle Fahrzeuge werden in den Statistiken über Fahrzeugzulassungen gemäß Europäische Gemeinschaft (EG)-Klassifizierung (Richtlinie 2007/46/EG oder 2018/858/EG bzw. bei Krafträdern Richtlinie 2002/24/EG) bzw. nationaler Systematik nach Fahr- zeugklassen ausgewiesen. Sofern eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde, bildet die EG-Klassifizierung (z. B. M oder N) die Grundlage für die Fahr- zeugeinstufung. Wurde eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeug- Ge- nehmigungsverordnung (EG-FGV) bzw. Betriebserlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt, kann für die Fahrzeugeinstufung die nationale Fahrzeug- und Aufbauart gemäß Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahr- zeugen und ihren Anhängern, aber auch die EG-Klassifizierung verwendet werden. Die einzelnen Fahrzeugarten sind in der Anlage A aufgeführt. Außerbetriebsetzung: Vorübergehende oder endgültige Abmeldung eines Fahrzeugs (z. B. Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland, Nutzung ausschließ- lich auf nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmengelände). Besitzumschreibung: Halterwechsel zugelassener oder außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge. Nicht mit einbezogen werden Fahrzeuge, deren Halter umziehen (lediglich regionale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern. Die Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (z. B. bei Erwerb eines Neufahrzeugs) wird erst nach Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter als Umschreibung registriert. Bestand: Summe aller im ZFZR gespeicherten Kfz und Kfz-Anhänger (ausschließlich der außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge) zum angegebenen Zählzeitpunkt. Die statistischen Auswertungen spiegeln also die tatsächlichen Zulassungen und somit den Straßenverkehr wider. CO2-Emission: Wert des CO2-Ausstoßes (g/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absol- vierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Bei den statistischen Auswertungen werden zur Berechnung von durchschnittlichen CO2-Emissionen nur Fahrzeuge (Pkw) mit plausibler CO2-Angabe herangezogen. Seit Oktober 2005 wird bei Pkw-Neuzulassungen der CO2-Wert in die Zulassungsdo- kumente und somit in das ZFZR eingetragen. Für Pkw mit früherem Erstzulassungsdatum liegt im ZFZR kein CO2-Wert vor. CO2-Effizienzklasse: Einstufung eines Pkw in Bezug auf seine CO2-Effizienz. Gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sind alle neuen Pkw anhand ihres Gewichts und ihrer tatsächlichen CO2-Emission über einen Vergleich mit einem Referenzwert den CO2-Effizienzklassen G (wenig effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) bis A+ (sehr effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) zuzuordnen. Elektro (BEV) (-Fahrzeug): Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischer Energiequelle: BEV = Battery Electric Vehicle. Bis 2020 wurden diese Fahrzeuge in der amtlichen Fahrzeug-Statistik unter dem Begriff "Elektro" ausgewiesen. Elektro-Antrieb: Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben: Elektro (BEV), Brennstoffzelle (Wasserstoff) sowie Plug-in-Hybride. Emissionsgruppe: Kategorisierung von Schadstoffeinstufungen für Kfz-Statistiken. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens und der Kfz-Besteuerung werden aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerttabellen diverser EG-Richtlinien die sogenannten Emissionsklassen auf Grundlage der einzelnen Eurostufen gebildet und bei Nutz- fahrzeugen den jeweiligen Schadstoffklassen zugeordnet. Die Zuordnung basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmi- gungsrechts. Bei ehemals sogenannten Gruppenfahrzeugen (II und III) wurde die Zuordnung aufgrund der zulässigen höheren Grenzwerte zur nächst niedrigeren Eurostufe vorgenommen. In den Statistiken der Fahrzeugzulassungen werden diese Emissionsklassen zu Emissionsgruppen noch weiter zusammen- gefasst. Zum besseren Verständnis erhalten diese, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, nutzerfreundliche Begriffe wie z. B. "EURO 5" (siehe Anlage B). Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 22 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Fahrgeräusch-Emission: Wert des Fahrgeräusches (dB), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens durch eine beschleunigte Vorbeifahrt und eine Standgeräuschmessung ermittelt wurde. Das im Straßenverkehr messbare Fahrgeräusch eines Fahrzeugs ist Resultat unterschiedlicher Faktoren. Neben dem Motor spielen u. a. auch die Geschwindigkeit und Reifen sowie der Straßenbelag eine bedeutende Rolle. Fahrzeugalter: Das Alter eines einzelnen Fahrzeugs wird grundsätzlich anhand des Datums der ersten Zulassung berechnet, es beschreibt demnach den seit Neuzulassung vergangenen Zeitraum (die Fahrzeugproduktion bleibt unberücksichtigt). Während dies z. B. für Auftragsarbeiten tagesgenau erfolgt, wird in der amtlichen Statistik für die Ermittlung des Durchschnitts- alters aller Fahrzeuge jeweils das Alter eines Fahrzeugs zum 01.07. seines Zulassungsjahres herangezogen (Beispiel: Pkw mit Zulassungsjahr 2007 ist am 01.01.2011 3,5 Jahre alt). Diese Vorgehensweise hat ihre Gründe vor allem in geringeren Durch- laufzeiten in der Datenaufbereitung. Die Abweichungen im Vergleich zur tagesgenauen Ermittlung sind nachweislich äußerst gering. Fahrzeugdichte: Die Dichte der Fahrzeuge bezieht sich auf 1.000 Einwohner der zum 01.01. des Vorjahres ermittelten Bevölkerungszahl (Quel- le: Statistisches Bundesamt). Farbe: Es wird die vom Hersteller aufgebrachte und im ZFZR gespeicherte Grundfarbe ausgewiesen. Hierfür stehen 10 Farbcodes zur Verfügung. Handelsname: Der Handelsname basiert auf den Angaben des Herstellers in der Typgenehmigung bzw. dem Einzelgutachten. Der Handels- name kann vollständig oder teilweise von der Verkaufsbezeichnung abweichen (siehe auch Modell). Hersteller: Person oder Stelle, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Typgenehmigungsverfahrens sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Es ist nicht von Bedeutung, dass sie direkt an allen Herstellungsphasen des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbständi- gen technischen Einheit beteiligt ist, das bzw. die Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist. Die Herstellerangabe befindet sich auf dem Fabrikschild des Fahrzeugs und in dem dazugehörigen Zulassungsdokument. Hybrid(-Fahrzeug): Fahrzeug mit mindestens zwei unterschiedlichen Energiewandlern und zwei unterschiedlichen Energiespeichersystemen. In der Praxis handelt es sich dabei vor allem um Hybridfahrzeuge mit einem Verbrennungs- und Elektromotor. Plug-in-Hybridfahrzeuge werden ab dem Berichtsjahr 2012 in Statistiken zu Neuzulassungen wie z. B. im Umweltprodukt FZ 14 ausgewiesen. Die Schlüsselnummern für Plug-in-Fahrzeuge wurden erst im Januar 2012 eingeführt und mit diesen im Laufe des Jahres auch die entsprechenden Typgenehmigungen für Plug-in-Fahrzeuge erteilt, so dass Plug-in-Hybride selbst im Berichtsjahr 2012 teilweise noch nicht als Plug-in-Hybride erkennbar waren. Sie wurden demnach auch in 2012 noch als Hybrid-Fahrzeuge gemeldet und im ZFZR eingetragen. Aufgrund dieser statistischen Unsicherheit entfällt die gesonderte Ausweisung von Plug-in-Fahrzeugen in den amtlichen Statistiken zu den Neuzulassungen bis 2012 sowie bis 2016 auch zum Fahrzeugbestand. Sie sind dort jeweils bei den Hybridfahrzeugen aufgeführt. Mittlerweile wurden in den Statistikdaten die Plug- in-Hybride mit einer Typgenehmigung vor 2012 vollständig identifiziert, so dass eine Ausweisung dieser Kfz in den Statistiken zum Bestand ab dem Berichtsjahr 2017 erfolgt. Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden und deren Reichweite mittels eines (kleinen) Verbrennungsmotors (sog. Range Extender) erhöht wird, werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen, sondern aufgrund ihrer beiden Ener- giewandler und -speichersysteme sowie der externen Aufladefunktion als Plug-in-Hybride gezählt. Kraftstoffverbrauch: Menge von Kraftstoff, die ein Kfz beim Zurücklegen von 100 km verbraucht. Der Kraftstoffverbrauch (KV) wird gemäß Richtlinie 80/1268/EWG i. d. F. 93/116/EG aus der CO2-Emission (CO2 [g/km]) ermit- telt. Folgende Formel dient der Berechnung: KV = CO2/UR. Die kraftstoffspezifischen Umrechnungsfaktoren (UR) lauten dabei im Einzelnen: Benzin: 23,2 (Lesebeispiel: Bei einer CO2-Emission von 232 g/km verbraucht das Fahrzeug 10 l auf 100 km.) Diesel: 26,5 Erdgas (CNG 1)): 17,9 Flüssiggas (LPG 2)): 16,3 Kurzzulassungen: Neuzulassungen von Fahrzeugen, die innerhalb von 30 Tagen außer Betrieb gesetzt wurden. 1) CNG: Compressed Natural Gas 2) LPG: Liquefied Petroleum Gas Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 23 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen Marke: Handelsüblicher Name, unter dem die Hersteller ihre Modellreihen auf dem Fahrzeugmarkt anbieten. Er entspricht in der Regel dem Schriftzug bzw. dem Emblem am Fahrzeug. Die Markenzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Herstellernummer unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Eine Abweichung zur typ- genehmigungsbezogenen Herstellerbezeichnung ist möglich. Modell/Modellreihe: Verkaufsbezeichnung, mit der ein Fahrzeugtyp oder eine Typgruppe einer Marke im Handel benannt wird. Sie entspricht in der Regel dem Schriftzug am Fahrzeug. Die Modellzuordnung erfolgt aufgrund der im Zulassungsdokument aufgeführten Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) unter Einbeziehung aktueller Referenzdaten. Dabei werden zu einem Fahrzeugtyp gehörende Modelle zu Modellreihen zusammengefasst (z. B. alle BMW 3-er-Modelle). Modellreihen, denen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens eine EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge erteilt wurde, werden nicht einzeln ausgewiesen, sondern der Kategorie "Sonstige" der jeweiligen Marke zugeordnet. Neuzulassung: Erstmalige Zulassung und Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit einem Kennzeichen in Deutschland. Fahrzeuge, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter. NOx-Emission: Wert des Ausstoßes aller Stickoxide (NOx [mg/km]), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rol- lenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historien- kennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeug- register erkennbar sind. Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können. Partikel-Emission: Wert der ausgestoßenen Partikelmasse von Diesel-Fahrzeugen (mg/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde. Plug-In-Hybrid (-Fahrzeug): Hybrid-Fahrzeug, dessen Energiespeicher (Akku) extern aufgeladen werden kann. Segment: Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaf- fen. Die Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Im Zulassungsdoku- ment sind diesbezügliche Merkmale nicht enthalten. Zu den Geländewagen zählen alle Pkw-Modelle, sobald sie als M1G-Fahrzeug gemäß Richtlinie 2007/46/EG oder 2018/858/EG typgenehmigt wurden. Ohne eine entsprechende Typgenehmigung werden Pkw-Modelle mit Offroad-Charakter im Segment "SUVs" ausgewiesen. Die von den Zulassungsbehörden mitgeteilte und im ZFZR eingetragene Fahrzeugklasse und Aufbauart ist nicht maßgebend. Fahrzeuge älterer Bauart (vor 1990) sowie ohne auswertbare FIN können keinem Segment zugeordnet werden, sie erschei- nen unter "Sonstige". Eine Ausnahme bilden die älteren Wohnmobile, die anhand weiterer Kriterien eindeutig ihrem Segment zugeordnet werden können. Typ-Schlüsselnummer: Im Rahmen der Typgenehmigung eines Fahrzeuges werden Typ- und Handelsbezeichnung sowie - als nationale Besonderheit - eine Typ-Schlüsselnummer (TSN) festgelegt und bei der Zulassung des Fahrzeugtyps verwendet und an das ZFZR gemeldet. Fahrzeuge von Herstellern, die nicht die Zuteilung einer TSN beim KBA beantragt haben oder deren technischer Zustand nicht mehr dem der genehmigten TSN entsprechen, erhalten die TSN "000". Im Zuge qualitätsfördernder Maßnahmen werden in der amtlichen Statistik seit 2014 die Bestandsdaten des ZFZR mit den Typgenehmigungsdaten abgeglichen. Bei Abweichungen in den für die Zuteilung der TSN zugrunde liegenden Kriterien (z. B. Fahrzeugklasse, Kraftstoffart bzw. Energiequelle, Hubraum) wird eine als nicht zutreffend erkannte TSN dann auf "000" gesetzt. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 24 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen In diesen Fällen liegen fehlerhafte Meldungen an das ZFZR vor oder es fanden technische Veränderungen am Fahrzeug statt, so dass dieses nicht mehr der ursprünglichen Typgenehmigung des Herstellers entspricht. Des Weiteren wird geprüft, ob die Pkw ohne TSN über einen Abgleich der technischen Werte (z. B. Hersteller, Fahrzeugklasse, Fahrzeugaufbau, kW, Hubraum, technisch zulässige Gesamtmasse) nachträglich typisiert werden können. Im Falle eines Treffers wird die TSN aus der Typda- tenbank des KBA in den Statistiksatz übernommen. Dadurch kann ein "Bruch" zu bisherigen statistischen Auswertungen des Fahrzeug-Bestandes nach Typen entstehen. Dabei sind Abweichungen in beide Richtungen möglich, da die Korrektur der gemeldeten TSN deren Bestandszahlen in der Statistik (insbesondere bei älteren Fahrzeugen und Nutzfahrzeugen) reduziert, die Nachtypisierung dagegen erhöht. Unbekannt(e Angaben): Unplausible sowie fehlende Feldinhalte werden bei der Datenaufbereitung entsprechend gekennzeichnet und bei der Auswer- tung unter "unbekannt" aufgeführt. Wechselkennzeichen: Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen kann der Halter für diese Fahrzeuge ab dem 01.07.2012 ein Wechselkennzeichen beantragen (§ 8 Abs. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV). Wechselkennzeichen werden nur für Fahrzeuge innerhalb einer der Fahrzeugklassen M1, L oder O1 ausgegeben. Eine Kombination aus z. B. einem M1- und einem L-Fahrzeug ist nicht möglich. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. Bei Abmeldung oder Verkauf eines der beiden Fahrzeuge bleibt das Wechselkennzeichen als solches für das verbleibende Fahrzeug eingetragen. Zulässige Gesamtmasse: Ausgewiesen wird die technische zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand in kg, wie sie im Feld F.1 der Zulassungsbe- scheinigung eingetragen ist. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 25 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Fahrzeugarten (Anlage A) Kraftfahrzeug: (gemäß den EG-Vorschriften bzw. der Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN 70 010) Maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug. Kraftrad (L): (zusätzlich gültig: Richtlinie 2002/24/EG und die Verordnung (EU) Nr. 168/2013) Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz. Im Einzelnen sind das: Zulassungsfreies Kraftrad mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung) • Kleinkraftrad (L1e, L2e) - 2-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h oder 4 kW bei Elektromotoren) (Klasse L1e) - 3-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h oder 4 kW bei Elektro- oder anderen Verbrennungsmotoren) (Klasse L2e) • Leichtkraftfahrzeug (L6e) - 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse (ohne Batterien bei Elektrofz.), bis 50 cm³ und bis 45 km/h bei Elektro- oder anderen Verbrennungsmotoren) Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen • Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig) - ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) • Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei) - Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) • Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig) - 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e) - 4-rädrig (bis 400 kg Leermasse (bis 550 kg Leermasse für Güterbeförderung) und ohne Batterien bei Elektrofz.) bis 15 kW) (Klasse L7e) Ggf. vorhandene nationale bzw. EG-Unterklassen oder auch nationale Klassen können dem Verzeichnis zur Systemati- sierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1) entnommen werden. Personenkraftwagen (M1): Kfz zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Personenkraftwagen - Limousine - Schräghecklimousine - Kombilimousine - Coupe - Cabrio-Limousine - Mehrzweckfahrzeug - Pkw-Pick-up Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung - Wohnmobil - Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug - Leichenwagen - Beschussgeschütztes Fahrzeug - Sonstige - Rollstuhlgerecht Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 wie auch die nationalen Fahrzeugarten (z. B. Motorschlitten) werden in der KBA- Statistik in offene und geschlossene Pkw unterteilt. Statistische Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes FZ 20, Jahr 2020 26 © Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
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