FAQ - SCHUTZIMPFUNG UND SCHNELLTESTS IM KONTEXT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES - Stand: 24. März 2021

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FAQ - SCHUTZIMPFUNG UND SCHNELLTESTS IM KONTEXT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES - Stand: 24. März 2021
FAQ – SCHUTZIMPFUNG UND
SCHNELLTESTS IM KONTEXT
DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Stand: 24. März 2021

                           IG METALL VORSTAND
                                FB Sozialpolitik
                                StSt Justitiariat

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FAQ - SCHUTZIMPFUNG UND SCHNELLTESTS IM KONTEXT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES - Stand: 24. März 2021
Wer kann eine Impfung                 in     zwischen Personengruppen, deren Impfung
                                             „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und
Anspruch nehmen?
                                             „erhöhte Priorität“ hat.

Alle Personen unabhängig von ihrem
                                             Die Länder und der Bund sollen den vor-
Krankenversicherungsstatus, die ihren
                                             handenen Impfstoff in der sich daraus
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
                                             ergebenden        Reihenfolge     nutzen.
in der Bundesrepublik Deutschland
                                             Personen, die keiner dieser prioritär zu
haben, haben Anspruch auf eine
                                             impfenden Gruppen angehören, sollen als
Schutzimpfung gegen das Coronavirus
                                             vierte und letzte Gruppe geimpft werden.
SARS-CoV-2.

                                             Innerhalb der priorisierten Gruppen soll
Darüber     hinaus      können       auch
                                             wiederum       eine   Abstufung   nach
beispielsweise       Grenzpendler      mit
                                             Vorrangigkeit vorgenommen werden, die
Wohnsitz im Ausland die Schutzimpfung
                                             auf die konkrete epidemiologische
beanspruchen, wenn sie in Deutschland
                                             Situation vor Ort abgestimmt ist.
in bestimmten Einrichtungen oder
Unternehmen arbeiten, in denen eine
                                             In Einzelfällen kann von der aufgezeigten
Eindämmung der Infektionen besonders
                                             Reihenfolge abgewichen werden, wenn
wichtig ist. Dazu zählen Einrichtungen des
                                             dies für eine effiziente Organisation der
Gesundheitswesens                (bspw.
                                             Schutzimpfung         notwendig       ist,
Pflegedienste) oder der kritischen
                                             beispielsweise um Impfstoff zu verwerten,
Infrastruktur (bspw. Feuerwehr).
                                             der sonst zu verfallen droht.

Welche Reihenfolge ist für die               Welche Personen genießen „höchste
Impfung vorgesehen?
                                             Priorität“?
Die Impfstoffe stehen zunächst nicht
flächendeckend und zeitnah allen             Hierzu zählen:
impfbereiten Menschen zur Verfügung.         - Personen, die das 80. Lebensjahr
Die     Corona-Impfverordnung    des             vollendet haben;
Bundesgesundheitsministeriums       regelt   - Personen, die in stationären und teil-
die     Reihenfolge      für         eine        stationären Einrichtungen zur Be-
Impfberechtigung.                                handlung, Betreuung oder Pflege
                                                 älterer    oder     pflegebedürftiger
https://www.bundesgesundheitsminister            Menschen behandelt, betreut oder
ium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads             gepflegt werden oder tätig sind;
/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaIm         -   Personen,       die       regelmäßig
pfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf                    Schutzimpfungen      gegen   das
                                                 Coronavirus durchführen oder im
Die    Impfverordnung       unterscheidet        Rahmen ambulanter Pflegedienste
                                                 regelmäßig       ältere     oder
                                                                                          2
pflegebedürftige Menschen behan-             Mukoviszidose oder einer ähnlich
    deln, betreuen oder pflegen, sowie           schweren             chronischen
    Personen, die im Rahmen der                  Lungenerkrankung,
    ambulanten Pflege Begutachtungs-           • Personen mit Muskeldystrophien
    oder Prüftätigkeiten ausüben;                oder              vergleichbaren
-   Personen, die in Bereichen medi-             neuromuskulären Erkrankungen,
    zinscher Einrichtungen mit sehr ho-        • Personen mit Diabetes mellitus mit
    hem Ansteckungsrisiko tätig sind;            Komplikationen,
-   Personen, die in medizinischen             • Personen mit Leberzirrhose oder
    Einrichtungen regelmäßig Perso-              einer anderen chronischen Leberer-
    nen behandeln, betreuen oder pfle-           krankung,
    gen, bei denen ein sehr hohes              • Personen mit chronischer Nierener-
    Risiko für einen schweren oder               krankung,
    tödlichen Krankheitsverlauf nach           • Personen mit Adipositas (Personen
    einer    Infektion   mit    dem              mit Body-Mass-Index über 40),
    Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.            • Personen, bei denen nach individu-
                                                 eller ärztlicher Beurteilung aufgrund
Welche Personen genießen „hohe                   besonderer Umstände im Einzelfall
                                                 ein sehr hohes oder hohes Risiko für
Priorität“?
                                                 einen schweren oder tödlichen
                                                 Krankheitsverlauf nach einer Infek-
Hierzu zählen:
                                                   tion mit dem Coronavirus SARS-CoV-
- Personen, die das 70. Lebensjahr voll-
                                                   2 besteht.
    endet haben;
                                           -   Bis zu zwei ausdrücklich benannte enge
- Personen, bei denen ein sehr hohes
                                               Kontaktpersonen von Schwangeren und
    oder hohes Risiko für einen schweren
                                               von pflegebedürftigen Personen, die
    oder tödlichen Krankheitsverlauf
                                               ihrerseits selbst das 70. Lebensjahr voll-
    nach einer Infektion mit dem Corona-
                                               endet haben oder ein sehr hohes oder
    virus SARS-CoV-2 besteht:
                                               hohes Risiko für einen schweren oder
    • Personen mit Trisomie 21 oder
                                               tödlichen Krankheitsverlauf haben
        einer Conterganschädigung,
                                               (siehe dazu die soeben aufgezeigten Er-
    • Personen nach Organtransplanta-
                                               krankungen) und sich nicht in einer Ein-
      tion,
                                               richtung befinden;
    • Personen mit einer Demenz oder
                                           -   Personen, die in stationären oder
      geistigen  Behinderung     oder
                                               teilstationären  Einrichtungen  zur
      schweren psychiatrischen Erkran-
                                               Behandlung, Betreuung oder Pflege
      kung,
                                               geistig oder psychisch behinderter
    • Personen                     mit
                                               Menschen tätig sind oder im Rahmen
      behandlungsbedürftiger
                                               ambulanter Pflegedienste regelmäßig
      Krebserkrankung,
                                               geistig oder psychisch behinderte
    • Personen    mit   interstitieller
                                               Menschen behandeln, betreuen oder
       Lungenerkrankung,          COPD,
                                                                                       3
pflegen;                                   Krankenhausinfrastruktur tätig sind;
-   Personen,    die   in    Bereichen     -   Personen, die in Einrichtungen nach §
    medizinischer Einrichtungen tätig          36 Abs. 1 Nummer 3 oder 4 IfSG
    sind, wo eine hohe oder erhöhte            untergebracht oder tätig sind (das
    Ansteckungsgefahr besteht (bspw.           sind Obdachlosenunterkünfte und
    Ärzte      mit       regelmäßigem          Einrichtungen zur gemeinschaftlichen
    unmittelbarem Patientenkontakt);           Unterbringung von Asylbewerbern
-   Polizei und Ordnungskräfte, die in         u.a.);
    Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicher-   -   Personen,    die    im     Rahmen
    stellung öffentlicher Ordnung, ins-        anerkannter      Angebote      zur
    besondere bei Demonstrationen,             Unterstützung im Alltag regelmäßig
    einem hohen Infektionsrisiko aus-          bei älteren oder pflegebedürftigen
    gesetzt sind, sowie Soldatinnen            Menschen tätig sind.
    und Soldaten, die bei Einsätzen im
    Ausland         einem        hohen     Welche Personen genießen „erhöhte
    Infektionsrisiko ausgesetzt sind;      Priorität“?
-   Personen, die in Auslandsvertre-
    tungen der BRD oder für das            Hierzu zählen:
    Deutsche Archäologische Institut       - Personen, die das 60. Lebensjahr voll-
    an Dienstorten mit unzureichender          endet haben;
    medizinischer Versorgung tätig         -   Personen, bei denen ein erhöhtes
    sind und infolgedessen einem               Risiko für einen schweren oder
    hohen Infektionsrisiko ausgesetzt          tödlichen Krankheitsverlauf nach
    sind;                                      einer Infektion mit dem Coronavirus
-   Personen, die für bestimmte                SARS-CoV-2 besteht:
    Stiftungen, Organisationen und             • Personen mit behandlungsfreien in
    Einrichtungen an Orten mit unzu-              Remission           befindlichen
    reichender gesundheitlicher Ver-              Krebserkrankungen,
    sorgung     tätig    sind    und           • Personen mit Immundefizienz oder
    infolgedessen      einem     hohen            HIV-Infektion,
    Infektionsrisiko ausgesetzt sind;            Autoimmunerkrankungen          oder
-   Personen, die in Kinderbetreuungs-           rheumatologischen Erkrankungen,
    einrichtungen, in der Kindertages-         • Personen mit einer Herzinsuffizienz,
    pflege und in Grundschulen,                  Arrhythmie, einem Vorhofflimmern,
    Sonderschulen oder Förderschulen             einer koronaren Herzkrankheit oder
    tätig sind;                                  arterieller Hypertonie,
-   Personen, die im öffentlichen Ge-          • Personen mit zerebrovaskulären
    sundheitsdienst oder in besonders            Erkrankungen, Apoplex oder einer
    relevanter Position zur Aufrechter-          anderen      chronischen neurolo-
    haltung                         der          gischen Erkrankung,
                                               • Personen mit Asthma bronchiale,
                                                                                 4
• Personen      mit     chronisch             niedrigem Ansteckungsrisiko (bspw.
      entzündlicher Darmerkrankung,               in Laboren);
    • Personen mit Diabetes mellitus          -   Personen,          die            im
      ohne Komplikationen,                        Lebensmitteleinzelhandel tätig sind;
    • Personen      mit    Adipositas         -   Personen, die in Einrichtungen der
       (Personen mit Body-Mass-Index              Kinder- und Jugendhilfe und in
       über 30).                                  Schulen, die nicht bereits wegen
-   Personen,     bei     denen    nach           erhöhter Priorität vorrangig zu
    individueller ärztlicher Beurteilung          geimpft werden können (s.o.), tätig
    aufgrund besonderer Umstände im               sind;
    Einzelfall ein erhöhtes Risiko für        -   Personen, mit prekären Arbeits- oder
    einen schweren oder tödlichen                 Lebensbedingungen.
    Krankheitsverlauf nach einer Infek-
    tion mit dem Coronavirus SARS-            Wie ist der Nachweis zu erbringen,
    CoV-2 besteht;
                                              dass eine Person zu einer prioritär zu
-   bis zu zwei Kontaktpersonen von
    einer nicht in einer Einrichtung be-      impfenden Gruppe gehört?
    findlichen Person, die ihrerseits
    älter als 60 Jahre ist oder bei der ein   Für alle Personen, die nicht in einer der oben
    erhöhtes Risiko für einen schweren        genannten Einrichtungen behandelt, ge-
    oder tödlichen Krankheitsverlauf          pflegt oder betreut werden gilt, dass stets
    besteht (siehe dazu die soeben            ein Personalausweis oder ein anderer
    dargestellten Erkrankungen);              Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder
-   Personen, die Mitglieder von              gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht,
    Verfassungsorganen sind;                  vorzulegen ist.
-   Personen, die in besonders
    relevanter Position in staatlichen        Personen, die ihren Wohnsicht oder ge-
    Einrichtungen – auch im Ausland -         wöhnlichen Aufenthaltsort nicht in der
    tätig    sind   (bspw.    Polizei,        BRD haben, müssen zudem in der Regel
    Feuerwehr, deutsche Ausland-              eine Bescheinigung über ihre gesetzliche
    vertretung);                              oder private Krankenversicherung in der
-   Personen, die als Wahlhelfer tätig        BRD vorlegen.
    sind;
-   Personen, die in besonders                Personen, bei denen sich die Priorisierung
    relevanter Position in weiteren           aus der beruflichen Tätigkeit ergibt,
    Einrichtungen und Unternehmen             haben     eine    Bescheinigung        der
    der kritischen Infrastruktur tätig        Einrichtung oder des Unternehmens
    sind (bspw. Apothekenwesen,               vorzulegen.
    Wasser- und Energieversorgung);
-   Personen      in       Bereichen          Dasselbe gilt für Personen, deren Prio-
    medizinischer Einrichtungen mit           risierung sich aus dem Aufenthalt in einer

                                                                                           5
Einrichtung        ergibt.      Enge         Beschäftigtengruppen zu regeln.
Kontaktpersonen von Schwangeren
und pflegebedürftigen Personen haben         Dass derartige Regelungen nicht gänzlich
eine entsprechende Bestätigung der           ausgeschlossen wären, zeigt allerdings
Schwangeren     oder     der  pflege-        die seit dem 1.3.2020 geltende Impfpflicht
bedürftigen Person oder deren gesetz-        gegen Masern für bestimmte Personen-
licher Vertretung vorzulegen.                und        Beschäftigtengruppen         in
                                             Gemeinschafts-        und         Gesund-
Personen, deren Priorisierung sich aus       heitseinrichtungen.
besonderen           gesundheitlichen
Aspekten     ergibt,     haben     ein
entsprechendes ärztliches Zeugnis vor-       Darf ein Arbeitgeber verlangen,
zulegen.                                     dass die Beschäftigten sich gegen
                                             das Sars-Cov2-Virus impfen
Ein ärztliches Zeugnis, das Grundlage
                                             lassen?
für eine atypische Einzelfallentschei-
dung sein soll, darf ausschließlich von
                                             Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung im
solchen Stellen ausgestellt werden, die
                                             Regelfall nicht verlangen. Der mit einer
dazu von den Landesgesundheitsbe-
                                             Impfung verbundene Eingriff in die körper-
hörden beauftragt worden sind.
                                             liche Unversehrtheit des Beschäftigten ist
                                             dafür zu schwerwiegend.
Kann ein bestimmter Impfstoff
oder können bestimmte Umstände               Für Beschäftigte, die in Ausübung ihrer
der Impfung verlangt werden?                 Tätigkeit ohne Impfschutz in besonderer
                                             Weise das Leben und die Gesundheit Dritter
                                             gefährden könnten, wird allerdings teil-
Nein. Der durch die Impfverordnung
                                             weise vertreten, dass eine arbeitsrechtliche
geschaffene Rechtsanspruch auf eine
                                             Nebenpflicht zur Annahme eines Impfange-
Schutzimpfung gegen das Coronavirus
                                             bots bestehen könnte. Unter welchen kon-
SARS-CoV-2 ist nicht darauf gerichtet, den
                                             kreten Umstände dies zu bejahen wäre, ist
Impfstoff eines bestimmten Herstellers
                                             rechtlich allerdings nicht abschließend ge-
oder den Ort der Impfung zu wählen.
                                             klärt. Jedenfalls in klassischen Handels- und
                                             Produktionsbetrieben dürften solche Um-
Wird es eine Impfpflicht geben?              stände typischerweise nicht vorliegen.

Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht
ist nicht vorgesehen.

Bislang ist auch nicht beabsichtigt,
eine gesetzliche Impfpflicht für
bestimmte      Personen-    oder
                                                                                          6
Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer
Dürften denn Arbeitgeber und                  dennoch vor die Wahl, sich entweder
Betriebsrat gemeinsam eine solche             impfen zu lassen oder nicht mehr
                                              beschäftigt zu werden, könnte dies sogar
betriebliche Impfpflicht regeln?
                                              den Straftatbestand der Nötigung erfüllen,
Die Betriebsparteien haben bei ihren          § 240 StGB.
Regelungen ebenfalls die Persönlichkeits-
rechte der Beschäftigten zu achten und zu     Im Übrigen hat der Arbeitgeber im Regel-
schützen, § 75 Abs. 2 BetrVG. Daraus folgt,   fall kein Recht vom Beschäftigten auch
dass ein Eingriff in die körperliche Unver-   nur Auskunft über das Vorliegen oder
sehrtheit in Gestalt einer zwingenden         Nichtvorliegen einer Impfung zu ver-
Pflicht zur Impfung auch durch eine Be-       langen.
triebsvereinbarung in der Regel nicht zu
rechtfertigen ist.                            Was ist ein Schnelltest und was ist
                                              ein Selbsttest?
Dort allerdings, wo ausnahmsweise ein
solcher Eingriff unter bestimmten Um-         Noch vor einigen Wochen wurde der
ständen zu rechtfertigen ist, ist es Auf-     Begriff Schnelltest mitunter für eine
gabe der Betriebsparteien die Modali-         Laboruntersuchung verwendet, die so
täten                 interessengerecht       zügig durchgeführt wurde, dass das
auszugestalten.                               Ergebnis bereits nach wenigen Stunden
                                              zur Verfügung stand.

Darf ein Arbeitgeber die Be-                  Aktuell werden mit         dem Begriff
schäftigung von Arbeitnehm-                   Schnelltest allerdings     Testverfahren
ern verweigern, die eine Impf-                bezeichnet, die ohne eine Laborunter-
ung nicht nachweisen?                         suchung auskommen und binnen 10 bis 15
                                              Minuten nach der Entnahme der Probe
Der Arbeitgeber darf auch durch die           anzeigen sollen, ob eine Infektion mit
Weigerung, nicht geimpfte Arbeit-             dem     SARS-CoV-2-Virus      bei     der
nehmerinnen und Arbeitnehmer zu               untersuchten Person vorliegt oder nicht.
beschäftigen, keinen mittelbaren Druck
zu einer Impfung aufbauen. Von den            Die bisherigen Schnelltests, die einen
Fällen    abgesehen,      in    denen         Abstrich im tiefen Nasen- oder Rachen-
ausnahmsweise eine Impfpflicht in             raum erfordern, werden teilweise als
Betracht gezogen werden könnte, bleibt        unangenehm wahrgenommen. Sie stellen
er    daher arbeitsvertraglich     zur        daher einen nicht unerheblichen Eingriff
Beschäftigung – mit oder ohne Impfung         in die körperliche Integrität dar.
- verpflichtet.

                                                                                           7
Ein Selbsttest ist auch ein Schnelltest,     Die Aussagekraft des Testergebnisses ist
der jedoch zur (Eigen-) Anwendung            darüber hinaus in jedem Fall zeitlich
durch medizinische Laien geeignet ist.       begrenzt!
Die Entnahme der Probe muss hier also        Das Testergebnis ist immer eine Moment-
nicht durch medizinisches Fachper-           aufnahme.
sonal erfolgen.
                                             Es ist daher in jedem Fall unabdingbar, dass
Sofern auch hier die Probeentnahme           die (Arbeits-) Schutzmaßnahmen auch bei
mittels eines Wattestäbchens erfolgt,        Vorliegen eines negativen Test-ergebnisses
muss der Abstrich – anderes als bei den      weiterhin eingehalten werden!
bisher gebräuchlichen Schnelltests -
nicht im tiefen Nasen- oder Rachen-          Ist mein Arbeitgeber verpflichtet,
raum erfolgen. Die Gefahr körperlicher       Schnelltests bei den Beschäftigten
Missempfindungen ist damit deutlich          durchzuführen?
reduziert.
                                             In     den     Bundesländern      bestehen
Es ist zudem angekündigt, dass weitere       Verordnungen,     die Arbeitgeber dazu
Testverfahren zugelassen werden, die         verpflichten, regelmäßige Testungen des
sogar ohne Abstrich auskommen und            Personals in bestimmten Einrichtungen, wie
durch Ausspucken von Speichel oder           etwa Alten- und Pflegheimen, durchzuführen.
einer Gurgellösung funktionieren.            Siehe bspw. für Hessen:

                                             https://www.hessen.de/sites/default/files/
Wie sicher sind Schnelltests?                media/02_corona-
                                             einrichtungsschutzverordnung_stand_16.01.
Schnelltests sind ein Baustein, um das
                                             21.pdf
Pandemiegeschehen        positiv    zu
beeinflussen. Sie helfen dabei, den
                                             In § 3a Abs. 2 der Sächsischen Corona-
Verdacht einer Infektion mit dem SARS-
                                             Schutz-Verordnung ist darüber hinaus seit
CoV-2-Virus zu begründen oder zu
                                             dem 5. März 2021 geregelt, dass u.a. alle
entkräften.
                                             Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt ab
                                             dem 15. März 2021 verpflichtet sind, einmal
Wichtig ist jedoch: Ein negatives
                                             wöchentlich      eine Testung auf das
Testergebnis, also ein Ergebnis, bei dem
                                             Nichtvorliegen einer Infektion mit dem
keine Corona-Viren nachgewiesen werden,
                                             Corona-virus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder
schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht
                                             vornehmen zu lassen. Die Tests sind vom
aus!
                                             Arbeitgeber für den Arbeitnehmer kostenfrei
Das Testergebnis kann bspw. negativ
                                             zur Verfügung zu stellen. Der Nachweis über
ausfallen obwohl eine Infektion bereits
                                             die Testung ist für die Dauer von vier Wochen
vorliegt, weil die Viruslast im Rachenraum
                                             aufzubewahren.
noch nicht hoch genug ist, um durch das
                                             Das allerdings gilt nur, soweit ausreichend
Testverfahren erkannt zu werden.
                                                                                        8
Tests zur Verfügung stehen und deren           Nach § 3a Abs. 1 der bereits am 5. März 2021
Beschaffung zumutbar ist. Die Regelung         beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-
gilt zunächst bis zum 31. März 2021. Siehe     Verordnung sind Arbeitgeber in Sachsen
dazu:                                          verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an
                                               ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ab dem 22.
https://www.coronavirus.sachsen.de/test        März 2021 ein Angebot zur Durchführung
angebote-und-testpflichten-9458.html           eines kostenlosen Selbsttests mindestens
                                               einmal die Woche zu unterbreiten.
Dort wo Beschäftigte durch entsprechende       Auch dies gilt allerdings nur, soweit
Verordnungen zur Duldung von Tests             ausreichend Tests zur Verfügung stehen und
öffentlich-rechtlich verpflichtet werden,      deren Beschaffung zumutbar ist. Die
folgt daraus auch eine entsprechende           Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2021.
arbeits-vertragliche Nebenpflicht. Neben       Siehe dazu:
den Sanktionen, die ein Verstoß gegen die
(landes-)rechtliche Verordnung nach sich       https://www.coronavirus.sachsen.de/amtlic
ziehen kann, können demnach auch               he-bekanntmachungen.html#a-9564
arbeitsrechtliche Folgen treten.
                                               Eine vollständige Umsetzung der oben
Ob die (landes-)rechtlichen Verordnungen       erwähnten Beschlüsse vom 3. März 2021 in
ihrerseits mit höherrangigem Recht             Gestalt einer rechtlichen Verpflichtung für
vereinbar sind, ist mitunter strittig. Siehe   alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten einen
dazu bspw.:                                    Test anzubieten, ist derzeit nicht absehbar.
                                               Es soll nun zunächst abgewartet werden, ob
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvg          der „Appell“ der Spitzen-verbände der
h/presse/pm_testpflicht_in_seniorenhei         deutschen Wirtschaft an die Unternehmen,
men.pdf                                        ihren Beschäftigten Selbst-tests, und wo dies
                                               möglich     ist,   Schnelltests   anzubieten,
Kann ich von meinem Arbeitgeber                fruchtet.
verlangen, dass er mir einen
Schnelltest anbietet?                          Wie sieht es aus, wenn ich Arbeiten in
                                               einem fremden Betrieb erbringen
Die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und
                                               muss, für den eine gesetzliche Test-
der Regierungschefinnen und -chefs der
Länder vom 3. März 2021 sehen vor, dass
                                               pflicht des Personals besteht?
die Unternehmen ihren Beschäftigten in
                                               Die Landesverordnungen sehen in der Regel
Präsenz pro Woche das Angebot von
                                               die Testpflicht auch für sog. Fremdpersonal
mindestens        einem       kostenlosen
                                               vor. Daher ist es auch für Beschäftigte aus
Schnelltest machen.
                                               dem Organisationsbereich der IG Metall
Die IG Metall sieht darin einen sinnvollen
                                               möglich,     dass     sie    wegen    eines
Beitrag zur Eindämmung des Pandemie-
                                               Arbeitseinsatzes in einem testpflichtigen
geschehens.
                                               Betrieb (bspw. als Fahrstuhlmonteur in
                                                                                          9
einem Altenheim) zur Mitwirkung an einem      Was ist, wenn mein Arbeitgeber
Schnelltest aufgefordert werden.              Schnelltests zwingend anordnet, ohne
                                              dazu seinerseits rechtlich verpflichtet
Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, dass
zur           Eindämmung              des
                                              zu sein?
Infektionsgeschehens     an    Testungen
                                              Ob ein Arbeitgeber, der nicht verpflichtet ist,
mitgewirkt wird.
                                              Schnelltests     durchzuführen        dennoch
                                              berechtigt ist, solche Tests als zwingende
Ob Beschäftigte einen Einsatz in einem
                                              Pflicht  gegenüber       den     Beschäftigten
fremden, testpflichtigen Betrieb wegen der
                                              anzuordnen, ist rechtlich nicht geklärt.
mit der an den Einsatz im Fremdbetrieb
gekoppelten Testung und dem damit             Für die bislang gebräuchlichen Schnelltests,
wieder-rum verbundenen Eingriff in ihre       die oftmals mit erheblichen Eingriffen in die
Persönlichkeitsrechte verweigern dürfen,      körperliche Integrität des zu Testenden
lässt sich nicht pauschal beantworten. Das    einhergehen (deutlich Missempfindungen /
Arbeit-geberunternehmen        ist   zwar     Würge-reiz, etc.) ist richtigerweise eine Pflicht
gehalten,      das     Interesse    eines     zur Duldung der Testung abzulehnen. Der
Beschäftigten, sich nicht einem Test zu
                                              Gewinn an Sicherheit, der durch eine
unterziehen, zu berücksichtigen. Denkbar
                                              ausnahmslose         Schnelltestung    aller
sind aber Konstellationen, in denen das       Beschäftigten erzielbar ist, kann den
Interesse des Beschäftigten hinter den        erheblichen Eingriff in die körperliche
Interessen     seines       Arbeitgebers      Integrität gegen den Willen des Betroffenen
zurückstehen    muss     (bspw.    wenn       nicht rechtfertigen.
anderweitige Einsatzmöglichkeiten nicht
bestehen).                                    Die Nutzung von Schnelltests auf freiwilliger
                                              Basis sowie die ohnehin unabdingbare
Die Unwägbarkeiten, die mit dieser            Einhaltung     der    allgemeinen     und
Interessenabwägung       im      Einzelfall   coronaspezifischen          Arbeitsschutz-
einhergehen     sind    misslich.    Denn     maßnahmen tragen insoweit dem Interesse an
Beschäftigte riskieren arbeitsrechtliche      einer Eindämmung der Pandemie ausreichend
Konsequenzen, wenn sie irrig annehmen,        Rechnung.
sie dürften ihre Leistung verweigern. Zu
weiteren         Hinweisen            aus     Schnelltests, die von medizinischen Laien
betriebsverfassungsrechtlicher Sicht:         vorgenommen werden können (Selbsttests),
                                              gehen typischerweise     mit    geringeren
https://extranet.igmetall.de/view_105223
                                              körperlichen Missempfindungen einher, da
.htm
                                              die Proben nicht im tiefen Nasen- oder
                                              Rachen-raum entnommen werden.

                                              Neben     den     möglicherweise   dennoch
                                              verbleibenden                   körperlichen

                                                                                            10
Missempfindungen, die auch mit diesen           Zu Fragen der Mitbestimmung im Kontext der
Tests einhergehen können, ist zudem der         betrieblichen Nutzung von Schnelltests:
Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung mit in den Blick zu            https://extranet.igmetall.de/view_105223.ht
nehmen.      Die     Schnelltestung    geht     m
zwangsläufig     mit    der    Verarbeitung
personenbezogener, besonders sensibler
Beschäftigtendaten einher (jedenfalls in
Gestalt der Erhebung von Gesundheits-
                                                Darf ich mich während der Arbeitszeit
daten).                                         impfen lassen?

Es besteht zwar ein gewichtiges Interesse,      Dort, wo dies nicht durch spezielle Rege-

das Pandemiegeschehen auch und gerade           lungen ausdrücklich gestattet ist, ist ein
in betrieblichen Kontexten zurück zu            Beschäftigter im Grundsatz gehalten,
drängen, wobei Selbsttests helfen können.       Impftermine auf die Zeit außerhalb der
Auch ist zu sehen, dass die Eingriffe in die    Arbeitszeit zu legen. Allerdings muss der
Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten         Beschäftigte dafür keine unzumutbaren
durch Selbsttests weniger intensiv sind, als    Umstände auf sich nehmen.
es bei den bisher             gebräuchlichen    Es steht zu erwarten, dass für die Corona
Testverfahren der Fall ist.                     SARS-CoV-2 Schutzimpfung einer impfberech-
                                                tigten und impfwilligen Person ein Termin
Nichts desto trotz bleibt es im Ergebnis        zugewiesen wird und allenfalls geringfügige
dabei, dass ein Zwang zur Duldung der           Spielräume für persönliche Terminwünsche
Tests gegen den Willen des Beschäftigten        bestehen werden. Liegen sämtliche zeitnahen
einen unverhältnismäßigen Eingriff in die       Terminangebote in der Arbeitszeit, wird es dem
Persönlichkeitsrechte darstellt.                Beschäftigten in der Regel nicht zuzumuten
                                                sein, die Impfung auf deutlich spätere Zeiten
Viele Beschäftigte möchten, dass ihnen ihr      zu verschieben. Der Beschäftigte ist dann be-
Arbeitgeber die Nutzung eines Schnelltests      rechtigt, für die Inanspruchnahme der
anbietet und würden das Angebot freiwillig      Impfung der Arbeit fernzubleiben.
nutzen. Ein Zwang zur Duldung eines
Schnelltest gefährdet hingegen die              Was ist mit der Vergütung in dieser
Akzeptanz von Corona-Schutzmaßnahmen            Zeit?
insgesamt.
                                                Ob diese Ausfallzeit vom Arbeitgeber zu ver-
Die IG Metall spricht sich für die Einbindung   güten ist, richtet sich in erster Linie nach den
von Schnell-/ Selbsttests in die Gesamt-        maßgeblichen Regelungen in einschlägigen
strategie zur Bekämpfung des Infektions-        Tarifverträgen, ggf. auch Betriebsverein-
geschehens aus. Der Grundsatz der               barungen oder dem Arbeitsvertrag.
Freiwilligkeit ist dabei aber unbedingt zu
wahren.

                                                                                              11
Ist   diese Frage nicht geregelt, kann         werden, um den dort tätigen Beschäftigten
§ 616 BGB einen Anspruch auf Fortzahlung       einfach und unkompliziert die Impfung zu
der Vergütung gewähren. Häufig ist diese       ermöglichen.    Dabei     können     auch
Regelung jedoch abbedungen oder modifi-        Betriebsärzte mitwirken. Jedenfalls dann,
ziert, so dass sie nicht greift.               wenn die Impfung der prioritären Gruppen
                                               abgeschlossen ist, wird dies auch in den
Die Frage nach der Vergütungspflicht kann      typischen Betrieben des IG Metall Organi-
daher nur unter Berücksichtigung der Um-       sationsbereichs möglich sein. Es erscheint
stände im Einzelfall verbindlich beant-        sinnvoll, solche betrieblichen Angebote zu
wortet werden.                                 unterstützen.

Der DGB hat sich für eine eigenständige        Weitere Hinweise dazu auch in dem FAQ
gesetzliche Regelung eingesetzt, die sicher-   Pandemie und Betriebsvereinbarung:
stellt, dass Beschäftigte die Corona SARS-
                                               https://extranet.igmetall.de/view_105223.ht
CoV-2 Schutzimpfung während der Arbeits-
                                               m
zeit unter Fortzahlung der Vergütung in An-
spruch nehmen können. Bislang besteht          Muss der Arbeitgeber mich bei der
eine solche spezielle Regelung allerdings
                                               Inanspruchnahme der Impfung
nicht.
                                               unterstützen?

                                               Beschäftigte, die wegen ihrer beruflichen
Muss der Arbeitgeber eine
                                               Tätigkeit zu den vorrangig zu impfenden
Impfung im Betrieb ermöglichen?                Personen gehören, haben ihre Anspruchs-
                                               berechtigung durch eine entsprechende
Für die Corona-Schutzimpfungen und Be-
                                               Bescheinigung des Arbeitgebers zu
triebe, in denen nicht typischerweise vor-
                                               erbringen.
rangig zu impfende Personen arbeiten,
wird dies bis auf Weiteres praktisch nicht
                                               Daraus wird man herleiten können, dass der
möglich sein. Die Impfstoffknappheit, die
                                               Arbeitgeber gegenüber dem Beschäftigten
erforderliche Auswahlentscheidung vor-
                                               rechtlich verpflichtet ist, die Bescheinigung
rangig zu impfender Personen und die
                                               auszustellen.
besonderen Anforderungen an die Lager-
ung des zurzeit vorgesehenen Impfstoffes
stehen dem entgegen.

Es ist vorgesehen, dass die Impfungen in
Impfzentren oder durch mobile Impfteams
erbracht werden. Es ist nicht ausge-
schlossen, dass die mobilen Impfteams
Impfungen auch in Betrieben anbieten

                                                                                            12
Welche Konsequenzen hat es für                         anordnung betroffen sein, da nicht sicher ist,
      den     Entschädigungsanspru c h                       ob sie nicht trotz der Impfung das Virus
                                                             verbreiten können. Daher wird sich im
      nach dem IfSG, wenn ich mich
                                                             Einzelfall die Frage stellen, ob denn die
      nicht freiwillig impfen lasse?                         Quarantäne durch eine Impfung tatsächlich
                                                             hätte vermieden werden können.
      Beschäftigte, die sich trotz entsprechender
      Möglichkeit nicht impfen lassen, laufen
      Gefahr, vom Entschädigungsanspruch aus-                Welche Konsequenzen hat es für den
      geschlossen zu sein, sollten sie einer                 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im
      Quarantäneanordnung             unterworfen
                                                             Krankheitsfall, wenn ich mich nicht
      werden.
                                                             freiwillig impfen lasse?
      Beschäftigte, die durch eine behördliche
      Anordnung unter Quarantäne gestellt                    Erkrankt ein Beschäftigter hat er einen
      werden und die dadurch einen Verdienst-                Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krank-
      ausfall erleiden, haben zwar grundsätzlich             heitsfall gegen den Arbeitgeber. Das gilt im
      Anspruch auf eine Entschädigung gemäß §                Ergebnis auch dann, wenn ein Beschäftigter
      56 Abs. 1 IfSG.                                        an Covid-19 erkrankt, obwohl er sich hätte
      Dieser Anspruch ist unter anderem aber                 impfen lassen können.
      dann ausgeschlossen, wenn die Quaran-
      täneanordnung durch die Inanspruch-                    Einige Juristen vertreten die Auffassung,
      nahme einer Schutzimpfung, die öffentlich              dass der Arbeitsausfall in diesen Fällen
      empfohlen wurde, vermeidbar gewesen                    nicht allein auf der Erkrankung beruht und
      wäre.                                                  daher auch kein Anspruch auf Entgelt-
      Auch Personen, die bereits geimpft sind,               fortzahlung im Krankheitsfall gegen den
      können allerdings von einer Quarantäne-                Arbeitgeber besteht. Denn bei einer
                                                             Erkrankung an Covid-19 wird der
                                                             Beschäftigte regelmäßig – und das ist auch
                                                             in absehbarer Zukunft noch so zu erwarten -
                                                             zugleich unter Quarantäne gestellt.

                                                             Das BAG hat dazu allerdings ausgeführt,
                                                             dass die Quarantäne nur die Folge der
                                                             Erkrankung ist und nicht weitere Ursache
                                                             des Arbeitsausfalls, weshalb der Anspruch
Impressum                                                    auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeit-
IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt        geber nicht ausgeschlossen sei (BAG, Urteil
Vertreten durch den Vorstand, 1. Vorsitzender Jörg Hofmann
                                                             vom 26. April 1978 – 5 AZR 7/77)
V.i.s.d.P. / Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV:
Martin Bauer, Funktionsbereich Sozialpolitik
Thomas Hess, Stabsstelle Justitiariat
Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt
Kontakt: vorstand@igmetall.de

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