FAQ: "Wohnen im Studierendenwohnheim" - RWTH Aachen ...

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FAQ: „Wohnen im Studierendenwohnheim“
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Zimmer/einem Apartment des Studierendenwerks Aachen. Bitte
lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Das Studierendenwerk Aachen stellt speziell für internationale Kurzzeitstudierende (Austausch- und
Programmstudierende, wie z.B. UNITECH, Doppelmasterstudierende, usw.) einige Zimmer/Apartments
zur Verfügung. Die Anzahl der Bewerbungen auf diese Zimmer/Apartments ist allerdings deutlich höher
als die zur Verfügung stehenden Zimmer/Apartments. Daher können wir Ihnen leider nicht garantieren,
dass Sie auch ein Wohnraumangebot erhalten werden. Die Zimmer/Apartments werden in einem
Losverfahren vergeben. Das International Office ist für die Bewerbungen der Studierenden zuständig
und das Studierendenwerk Aachen für die Vermittlung der Zimmer sowie die Mietverträge und weitere
Verfahren zuständig.

Inhaltverzeichnis
Die Bewerbung.………………………………………………………………………………………………....2
Die Zimmer.………………………………………………………………………………………………...........3
Das Angebot.…………………………………………………………………………………………………….4
Die Miete / Die Kaution…………………………………………………………………………………………5
Mietvertrag und Schlüssel…………………………………………………………………………………….6
Tipp: das illustrierte Wohnheimwörterbuch

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Die Bewerbung

1.    Welche Möglichkeiten habe ich, mich für ein Zimmer im Wohnheim zu bewerben?
      Als Austausch-, Programm- oder Gaststudierender sollen Sie sich in jedem Fall für ein
      sogenanntes „Kontingentzimmer“ über das Wohnraumportal des International Office bewerben.
      Das Wohnraumportal wird in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Aachen verwaltet.
      Sie können sich zusätzlich über das reguläre Wohnportal vom Studierendenwerk
      (https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/) bewerben. Wir empfehlen Ihnen,
      jeweils eine Bewerbung über beide Portale abzuschicken, um Ihre Chancen auf ein Zimmer im
      Wohnheim zu erhöhen. Sobald Sie allerdings ein Angebot von einem der beiden Portale
      erhalten habe, ist diese Zusage verbindlich.

2.    Welche Besonderheiten hat das Bewerbungsverfahren über das Wohnraumportal des
      International Office?
       Sie erhalten eine Bewerbernummer über den Wohnservice des International Office
       Sie können sich für bis zu vier Zimmertypen (siehe Fr. 5) bewerben. Sie können sich
          allerdings nicht für spezifische Wohnheime bewerben.
       Das Portal hat festgelegte Öffnungszeiten. Für das Wintersemester können Sie sich vom
          01.05. bis zum 15.07. bewerben und für das Sommersemester vom 01.12. bis zum15.02.
          Außerhalb der Öffnungszeiten des Portals ist eine Bewerbung in der Regel nicht möglich.
       Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail nach Ihrer Bewerbung.
       Ihre Bewerbung bleibt aktiv, entweder bis Sie ein Angebot über das Wohnraumportal
          erhalten oder, bis Sie vom International Office eine Absage bekommen.

      TIPP: Die Eingangsbestätigung per E-Mail erfasst Ihre Wohnraumbewerbung beim
      International Office: gewählte Zimmertypen, eingegebenen Zeitraum. Bitte beachten Sie,
      dass Sie das Startdatum nicht ändern können, nachdem Sie ein Angebot erhalten haben.

3.    Welche Besonderheiten hat das Bewerbungsverfahren über das reguläre
      Bewerbungsportal des Studierendenwerks?
       Sie benötigen vom International Office keine Bewerbungsnummer, sondern schicken eine
         Bewerbung über https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/ ab.
       Sie können sich jederzeit im Jahr für maximal sechs Wohnheime bewerben, aber so viele
         Wohnformen auswählen, wie Sie möchten.
       Sie erhalten einen Platz auf der Warteliste(n). In der Regel dauert es sechs bis zwölf
         Monate, bis man einen guten Platz auf den Wartelisten bekommt.
       Um in der Warteliste zu bleiben und ihre Bewerbungen in den jeweiligen Wohnheimen aktiv
         zu halten, müssen Sie sich jeden Monat zwischen dem 15. Und dem 25. Für jeden Platz
         „rückmelden“. Dafür loggen Sie sich einfach in Ihre Bewerbung ein und betätigen zwischen
         dem 15. und 25. jeden Monat den Rückmelde-Button.
       Wenn Sie sich nicht in der angegebene Zeit rückmelden, wird Ihre Bewerbung vom System
         automatisch gelöscht. Sie müssen sich neu bewerben und verlieren Ihren vorherigen Platz
         in der Warteliste.

4.    Kann ich mich für ein Zimmer im Wohnheim bewerben, ohne zugelassen zu sein?
      Ja. Da die Wartezeiten für die Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerks sehr lang
      sind, sollten Sie sich frühestmöglich um ihre Wohnraumbewerbung kümmern. Ihre Bewerbung
      für ein Zimmer oder Apartment ist separat von Ihrer Bewerbung als Austauschstudent.

5.    Kann ich meine Bewerbung über das Wohnportal des International Office ändern, wenn
      ich sie schon abgeschickt habe?
      In der Regel ja. Wenn Sie noch kein Wohnraumangebot erhalten haben, schreiben Sie bitte
      eine kurze E-Mail an housing@rwth-aachen.de mit der Bitte, die Zimmertypen und/oder den
      Zeitraum zu ändern. Bitte geben Sie folgende Informationen ein: Nachname, Vorname,
      gewünschten Zeitraum, gewünschte Zimmertypen. Unten finden Sie eine Übersicht der
      möglichen Zimmertypen:
      1.    Einzelzimmer    (meist   mit    Waschbecken)     mit   Gemeinschaftsküchen    und
      Gemeinschaftssanitärräumen – 225€ - 280€
      2. Einzelzimmer mit Dusche und WC und Gemeinschaftsküchen – 300€ - 310€
      3. Einzelzimmer in Wohngruppen (WG) mit Küche und Bad – 250 – 382€ zzgl. Strom
      4. Apartment mit eigener Küchenzeile und Bad – 275€ - 400€
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Die Zimmer

1.    Was sind die Besonderheiten bei den Kontingentzimmern des International Office?
       Die Zimmer vom International Office sind möbliert, aber die Ausstattung variiert von
         Wohnheim zu Wohnheim. Mit Ausnahme der Apartments haben die meisten Zimmer keine
         private Küche, Dusche oder Toilette. Üblicherweise werden diese von mehreren
         Studierenden (5-15) auf der gleichen Etage gemeinsam genutzt.
       Das Bett ist mit einer Matratze ausgestattet, jedoch müssen Sie eine eigene Bettdecke und
         ein eigenes Kissen mitbringen. Wenn die Matratze beim Einzug nicht neu ist, dürfen Sie
         eine neue beim Hausmeister anfragen.
       Da die Mieter der Kontingentzimmer für internationale Studierende häufig wechseln, sind
         die Verwaltungs- und Renovierungskosten höher als bei den „regulären“ Zimmern, wodurch
         auch eine erhöhte Monatsmiete entsteht. Dafür müssen sie das Zimmer vor dem Auszug
         allerdings auch nicht renovieren.
       Wenn Sie ein Zimmer über das Wohnportal des International Office erhalten,
         unterschreiben Sie einen Mietvertrag, der auf der von Ihnen eingegebenen Zeit befristet ist.
         Z.B. Wenn Sie sich für ein Zimmer vom 01.09.2021 bis zum 31.03.2022 beworben haben,
         wird der Mietvertrag auf diesen Zeitraum festgelegt. Der Zeitraum kann ein Jahr nicht
         überschreiten.

2.    Was sind die Besonderheiten bei den regulären Zimmern des Studierendenwerks?
       Die regulären Zimmer vom Studierendenwerk sind in der Regel teilmöbliert (Schreibtisch,
         Stuhl, Kleiderschrank, Regal, Nachttisch).
       Wenn Sie ein Zimmer über das reguläre Bewerbungsportal des Studierendenwerks
         erhalten, unterschreiben Sie einen unbefristeten Mietvertrag.

3.    Kann ich meine Wäsche im Wohnheim waschen?
      Ja, alle Wohnheime des Studierendenwerks sind mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern
      ausgestattet. Für die Nutzung benötigen Sie in der Regel Ihre RWTH BlueCard als
      Bezahlmethode.

4.    Werden mein Zimmer und die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (z. B. Küche,
      Badezimmer) vom Gebäudemanagement gereinigt?
      Nein. Sie sind für die Reinigung und die Entsorgung des Abfalls in Ihrem eigenen Zimmer selbst
      verantwortlich. Außerdem müssen Sie zusammen mit den anderen Studierenden die
      gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sauber halten. Alle Mitbewohner sind selbst dafür
      zuständig, die Zimmer zu putzen, den Müll rauszubringen und die Gemeinschaftsräume sauber
      und ordentlich zu halten.

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Das Angebot

1.    Wann bekomme ich ein Angebot?
      Wohnportal des International Office:
       Das Portal muss geschlossen sein, um die Angebote zu verschicken. Es bedeutet, dass
         Sie i.d.R. vor dem 15.07. (Wintersemester) und 15.02. (Sommersemester) kein Angebot
         bekommen können.
       Die Vermittlung wird vom Studierendenwerk chronologisch durchgeführt. Wenn Sie sich
         also für ein Zimmer ab dem 01.10. beworben haben, werden Sie erst zu einem späteren
         Zeitpunkt (wahrscheinlich Anfang September) ggf. ein Angebot erhalten.
       Das Angebot kommt per E-Mail an und ist vom Studierendenwerk Aachen signiert.
       Das Angebot besteht aus einem Zimmer von den Typen, für die Sie sich beworben haben,
         aus der Zimmernummer, der Wohnheimadresse und –Name, der Miete, Kaution und ggf.
         sonstige Kosten, der Daten der Miete und dem Link zur Wohnraumzusage/absage. Ihre
         Bewerbungsnummer ist in der E-Mail noch angegeben.
       Das Angebot ist drei Tage lang gültig. Wenn Sie dem Angebot nicht rechtzeitig zustimmen,
         wird dieses automatisch abgelehnt.
       Nachdem Sie das Angebot verbindlich angenommen haben, erhalten Sie ein paar Tage
         später vom Studierendenwerk eine Reservierungsbestätigung, die Informationen zur
         Bezahlung der Miete und Kaution, sowie die Kontaktdaten Ihres Hausmeister und weitere
         wichtige Informationen beinhaltet.

          Bitte beachten Sie: Sollten Sie ein Wohnraumangebot für ein Kontingentzimmer annehmen,
          wird dieses in Ihrem Name verbindlich reserviert und Sie verpflichten sich dazu, die Kaution
          und die erste Miete bis zur vom Studierenden eingegebenen Frist zu überweisen. Sollten
          Sie die Kaution und Miete nicht rechtzeitig überweisen, wird ihre Zimmerreservierung
          storniert und das Zimmern einer/m anderen Bewerber/in angeboten.

      Bewerbungsportal des Studierendenwerks:
       Sie können jederzeit ein Angebot für ein Zimmer erhalten.
       Das Angebot wird vom Studierendenwerk Aachen im Auftrag vom Belegungsausschuss des
         Wohnheims verschickt. Die erste Kontaktaufnahme findet in der Regel über den
         Belegungsausschuss (BA) des Wohnheims statt. Das offizielle Angebot kommt vom
         Studierendenwerk.
       Das Angebot ist drei Tage lang gültig. Sollten Sie das Angebot nicht rechtzeitig annehmen,
         so wird es automatisch abgelehnt.
       Sie bekommen die genauen Informationen über das Zimmer und das Wohnheim schon im
         Angebot.

2.    Kann ich ein neues Angebot bekommen, wenn ich ein Angebot nicht rechtzeitig zugesagt
      habe oder abgelehnt habe?
      Wenn Sie ein Zimmerangebot durch das Wohnportal des International Office erhalten, so ist
      dieses das einzige Zimmerangebot, das Sie erhalten werden. Wenn Sie das Angebot nicht
      annehmen, so werden Sie keine alternativen Angebote mehr erhalten. Ihre gesamte
      Wohnraumbewerbung verfällt.
      Wenn Sie ein Zimmerangebot vom Studierendenwerk abgelehnt oder verpasst haben, verfallen
      Ihre weiteren Bewerbungen bei den anderen Wohnheimen nicht.

3.    Kann ich mich über das Wohnraumportal des International Office aussuchen, in welchem
      Wohnheim ich wohnen möchte?
      Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Wohnheimzimmern/-apartments kann das
      Studierendenwerk Aachen über das Wohnportal des International Office keine individuellen
      Wünsche, wie z.B. die Lage des Wohnheims, beachten. Dies können Sie nur bei der regulären
      Bewerbung über das Studierendenwerk machen.

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Die Miete / Die Kaution

1.     Welche Kosten sind in der Miete enthalten?
       Generell sind in der Miete alle Kosten bereits eingerechnet. Das heißt, dass alle Betriebskosten
       (z. B. die Heizungs-, Wasser- und Stromkosten sowie die Kosten für den Kabelanschluss)
       inklusive und keine zusätzlichen Zahlungen erforderlich sind. In den Zimmern der
       Wohngemeinschaften wird der Strom separat von einem Stromanbieter berechnet. Weitere
       Kosten entstehen bei der Installation eines Telefonanschlusses oder bei der Internetnutzung.
       Der Studierendenausschuss kümmert sich um einen günstigen Internetanschluss. In der Regel
       kostet das Internet nicht mehr als 10€/Monat. Sich müssen sich aber mit der Internet-AG Ihres
       Wohnheims in Verbindung setzen, um die Verbindung auf ihren Geräten einzurichten.
       Außerdem ist die obligatorische GEZ Gebühr nicht in der Miete enthalten und wird separat an
       die GEZ gezahlt. Die Anmeldung zur GEZ erfolgt automatisch nach der Registrierung beim
       Bürgerservice der Stadt Aachen.

2.     Wie hoch ist meine Kaution?
       Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten. Sie müssen also vor dem Einzug zwei Monatsmiete als
       Kaution zahlen + die erste Monatsmiete.

3.     Wie zahle ich für das Zimmer?
       Die erste Monatsmiete und die Kaution (2 Monatsmieten) müssen 10 Tage vor Beginn des
       Mietvertrags überwiesen werden. Bitte beachten Sie, dass internationale Geldüberweisungen
       bis zu 10 Tage dauern können.

       Für die darauffolgenden Monatsmieten sollten Sie ein Bankkonto in Deutschland besitzen, da
       das Studierendenwerk Aachen es vorzieht, die Miete zu Beginn jeden Monats automatisch von
       Ihrem Bankkonto abzubuchen. Sobald Sie in Aachen angekommen sind, ist es unkompliziert
       ein Bankkonto zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag unterzeichnen, werden Sie darum
       gebeten, ein Formular auszufüllen, welches das Studierendenwerk Aachen dazu autorisiert, die
       Monatsmiete von Ihrem deutschen Konto abzubuchen (“Einzugsermächtigung”).

4.     Ich komme mitten im Monat in Aachen an. Muss ich für diesen Monat die volle Miete
       zahlen?
       Ja, Sie müssen die volle Miete zahlen, da die Reservierung und der Mietvertrag immer für ganze
       Monate und ab dem ersten Tag des Monats gelten. Die Monatsmiete muss bis zum dritten Tag
       des ersten Monats, an dem die Miete fällig ist, auf das Bankkonto des Studierendenwerks
       eingezahlt werden. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, informieren Sie das Studierendenwerk
       Aachen bitte rechtzeitig.

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Mietvertrag und Schlüssel

1.     Wo und wann unterzeichne ich den Mietvertrag?
       Ihr Mietverhältnis wird ausschließlich gemäß dem Mietvertrag geregelt. Der Vertrag wird
       zwischen Ihnen und dem Studierendenwerk Aachen geschlossen, weshalb Sie den Vertrag
       persönlich unterzeichnen müssen. Bitte bringen Sie den Bankbeleg Ihrer Vorauszahlung zur
       Unterzeichnung des Mietvertrags mit. Sie finden das Büro des Studierendenwerks unter
       folgender Adresse:

       Studierendenwerk Aachen
       Wohnheimverwaltung
       Pontwall 3, 2. Stock
       52062 Aachen

       Homepage: http://www.studierendenwerk-aachen.de/de/wohnen.html
       E-Mail: quotarooms@stw.rwth-aachen.de

       Bitte halten Sie sich an die Öffnungszeiten, um Ihren Mietvertrag zu unterzeichnen. Es ist nicht
       möglich, den Vertrag außerhalb dieser Zeiten zu unterzeichnen: Montags, mittwochs und
       freitags: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

       Bitte beachten Sie: Aufgrund der Pandemie wurde das Verfahren vorrübergehend angepasst.
       Das Studierendenwerk wird Sie über das aktuell geltende Verfahren informieren.

2.     Wie erhalte ich meinen Zimmerschlüssel?
       Wenn Sie einziehen, werden Sie Ihren Zimmerschlüssel vom Hausmeister erhalten. Das Büro
       des Hausmeisters befindet sich im Wohnheim und die entsprechenden Kontaktdaten werden
       Ihnen zusammen mit der Zimmerzuweisung mitgeteilt. Der Hausmeister wird Ihnen Ihren
       Schlüssel aushändigen, sofern Sie zuvor den Mietvertrag mit dem Studierendenwerk Aachen
       unterzeichnet haben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Mietvertrag zum Termin der
       Schlüsselübergabe mitbringen.

       Bitte beachten Sie, dass die Hausmeister auch Öffnungszeiten haben und am Wochenende
       nicht arbeiten. Es ist unbedingt notwendig im Voraus einen Termin zu vereinbaren und ggf. eine
       temporäre Unterkunft für die erste(n) Nächte zu planen!

3.     Ich werde außerhalb der Öffnungszeiten ankommen. Was soll ich tun?
       Sie können den Mietvertrag ausschließlich während der Öffnungszeiten des Studierendenwerks
       unterzeichnen. Das Abholen des Schlüssels ist nur nach Absprache mit dem Hausmeister
       möglich. Bitte berücksichtigen Sie die Öffnungszeiten, wenn Sie Ihre Ankunft in Aachen planen
       und machen Sie im Voraus einen Termin mit dem Hausmeister. Wenn Sie bereits wissen, dass
       Sie außerhalb der Öffnungszeiten ankommen werden (z. B. an einem Wochenende, einem
       gesetzlichen Feiertag, abends o.ä.), dann informieren Sie uns unter housing@rwth-aachen.de
       bitte im Voraus. Dann können wir Ihnen eine Liste mit nützlichen Adressen und günstigen
       Unterkünften für Kurzaufenthalte per E-Mail zuschicken.
       Sie können auch für die Schlüsselabholung vor Ihrer Anreise eine Vollmacht für eine/n
       Freund*in oder Ihr Buddy ausstellen. Eine Vorlage können Sie bei unserem Housing Advice
       Service anfragen.

4.     Ist es möglich den Mietvertrag zu verlängern?
       Es ist ggf. möglich, Ihren Mietvertrag für ein Kontingentzimmer zu verlängern. Die
       Kontingentzimmer dürfen nicht länger als zwei Semester an einem Studierenden vermietet
       werden, da sie für neue Austausch- und Programmstudierende reserviert sind. Falls Sie also
       Ihren Mietvertrag verlängern möchten, bitte schreiben Sie eine E-Mail an housing@rwth-
       aachen.de spätestens zwei Monate vor Ende Ihres Mietvertrages mit den folgenden
       Informationen:

               Nachname, Vorname
               Adresse, Zimmernummer
               Aktuelles Enddatum des Mietvertrages
               Gewünschtes Enddatum des Mietvertrages

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Der Wohnservice des International Office wird zusammen mit dem Studierendenwerk prüfen,
       ob eine Verlängerung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass wir eine Verlängerung nicht
       garantieren können. Jede Verlängerungsanfrage muss einzeln geprüft und genehmigt bzw.
       abgelehnt werden. Sollte keine Verlängerung möglich sein, bitte stellen Sie sich auf eine Suche
       auf dem privaten Markt ein.

5.     Ist es möglich den Mietvertrag zu kündigen?
       In den Mietverträgen der Kontingentzimmer des International Office (befristete Mietverträge) ist
       vertraglich festgesetzt, dass in der Regel aufgrund der kurzen Mietdauer keine Kündigung
       möglich ist und, dass Ausnahmen individuell besprochen werden müssen. Sollten Sie aus
       einem triftigen Grund Ihren Mietvertrag früher kündigen wollen, bitte wenden Sie sich an unser
       Housing Advice Service unter housing@rwth-aachen.de spätestens zwei Monate vor dem
       gewünschten Enddatum mit den folgenden Informationen: Vor- und Nachname, Adresse,
       Zimmernummer, aktuelles Enddatum des Mietvertrags, gewünschtes Datum des Mietvertrags
       und Grund für den Kündigungswunsch. Der Housing Advice Service wird mit dem
       Studierendenwerk besprechen, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist und Sie über
       die finale Entscheidung informieren.

       Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nach der oben genannten Frist (spätestens zwei
       Monate vor gewünschtem Enddatum) nicht genehmigt werden kann. Sollten Sie z.B. einen
       Vertrag bis zum 31.08. haben und zum 31.07. kündigen wollen, müssen Sie die Kündigung
       spätestens bis zum 31.05. beim International Office beantragen.

       Wenn Sie ein reguläres Studierendenwerkzimmer (unbefristeter Mietvertrag) haben, müssen
       Sie Ihre Kündigung beim Studierendenwerk einreichen. Das Formular finden Sie unter
       https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/wohnen.html

6.     Was muss ich beim Auszug tun / beachten?
       Mindestens 3 Wochen bevor Ihr Mietvertrag ausläuft sollten Sie für Ihren Auszugstag einen
       Termin mit dem Hausmeister vereinbaren. Dieser wird Ihr Zimmer überprüfen und anschließend
       müssen Sie ein Auszugsprotokoll unterzeichnen. Das Zimmer muss in einem gereinigten
       Zustand übergeben werden und frei von Müll sein. Bitte beachten Sie, dass all dies notwendig
       ist, um Ihre Kaution zurückzuerhalten. Eine beschädigte Zimmerausstattung oder Zimmer, die
       in einem unaufgeräumten Zustand zurückgelassen werden, können dazu führen, dass Sie nicht
       den gesamten Betrag Ihrer Kaution zurückerhalten! Sie dürfen Ihren Schlüssel nur an den
       Hausmeister zurückgeben. Falls es für Sie nicht möglich ist, bei diesem Termin mit dem
       Hausmeister persönlich anwesend zu sein, erteilen Sie bitte einer anderen Person eine
       entsprechende Bevollmächtigung.
       Bitte teilen Sie dem Hausmeister bzw. dem Studierendenwerk eine gültige Bankverbindung mit
       für die Rückerstattung Ihrer Kaution. Dies kann bis zu fünf Monate in Anspruch nehmen.

Tipp: das Illustrierte Wohnheimwörterbuch
Das Studierendenwerk Bielefeld hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studierendenwerk ein
illustriertes Wohnheimwörterbuch zusammengestellt – hier können Sie die wichtigsten Wörter und
Begriffe rund um das Leben in einem Studentenwohnheim auf Deutsch, Englisch und Chinesisch
nachlesen!

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