FAQ: "Wohnen im Studierendenwohnheim" - RWTH Aachen ...
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FAQ: „Wohnen im Studierendenwohnheim“ Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Zimmer/einem Apartment des Studierendenwerks Aachen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch. Das Studierendenwerk Aachen stellt speziell für internationale Kurzzeitstudierende (Austausch- und Programmstudierende, wie z.B. UNITECH, Doppelmasterstudierende, usw.) einige Zimmer/Apartments zur Verfügung. Die Anzahl der Bewerbungen auf diese Zimmer/Apartments ist allerdings deutlich höher als die zur Verfügung stehenden Zimmer/Apartments. Daher können wir Ihnen leider nicht garantieren, dass Sie auch ein Wohnraumangebot erhalten werden. Die Zimmer/Apartments werden in einem Losverfahren vergeben. Das International Office ist für die Bewerbungen der Studierenden zuständig und das Studierendenwerk Aachen für die Vermittlung der Zimmer sowie die Mietverträge und weitere Verfahren zuständig. Inhaltverzeichnis Die Bewerbung.………………………………………………………………………………………………....2 Die Zimmer.………………………………………………………………………………………………...........3 Das Angebot.…………………………………………………………………………………………………….4 Die Miete / Die Kaution…………………………………………………………………………………………5 Mietvertrag und Schlüssel…………………………………………………………………………………….6 Tipp: das illustrierte Wohnheimwörterbuch 1
Die Bewerbung 1. Welche Möglichkeiten habe ich, mich für ein Zimmer im Wohnheim zu bewerben? Als Austausch-, Programm- oder Gaststudierender sollen Sie sich in jedem Fall für ein sogenanntes „Kontingentzimmer“ über das Wohnraumportal des International Office bewerben. Das Wohnraumportal wird in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Aachen verwaltet. Sie können sich zusätzlich über das reguläre Wohnportal vom Studierendenwerk (https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/) bewerben. Wir empfehlen Ihnen, jeweils eine Bewerbung über beide Portale abzuschicken, um Ihre Chancen auf ein Zimmer im Wohnheim zu erhöhen. Sobald Sie allerdings ein Angebot von einem der beiden Portale erhalten habe, ist diese Zusage verbindlich. 2. Welche Besonderheiten hat das Bewerbungsverfahren über das Wohnraumportal des International Office? Sie erhalten eine Bewerbernummer über den Wohnservice des International Office Sie können sich für bis zu vier Zimmertypen (siehe Fr. 5) bewerben. Sie können sich allerdings nicht für spezifische Wohnheime bewerben. Das Portal hat festgelegte Öffnungszeiten. Für das Wintersemester können Sie sich vom 01.05. bis zum 15.07. bewerben und für das Sommersemester vom 01.12. bis zum15.02. Außerhalb der Öffnungszeiten des Portals ist eine Bewerbung in der Regel nicht möglich. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail nach Ihrer Bewerbung. Ihre Bewerbung bleibt aktiv, entweder bis Sie ein Angebot über das Wohnraumportal erhalten oder, bis Sie vom International Office eine Absage bekommen. TIPP: Die Eingangsbestätigung per E-Mail erfasst Ihre Wohnraumbewerbung beim International Office: gewählte Zimmertypen, eingegebenen Zeitraum. Bitte beachten Sie, dass Sie das Startdatum nicht ändern können, nachdem Sie ein Angebot erhalten haben. 3. Welche Besonderheiten hat das Bewerbungsverfahren über das reguläre Bewerbungsportal des Studierendenwerks? Sie benötigen vom International Office keine Bewerbungsnummer, sondern schicken eine Bewerbung über https://bewerberportal.stw.rwth-aachen.de/app.php/de/ ab. Sie können sich jederzeit im Jahr für maximal sechs Wohnheime bewerben, aber so viele Wohnformen auswählen, wie Sie möchten. Sie erhalten einen Platz auf der Warteliste(n). In der Regel dauert es sechs bis zwölf Monate, bis man einen guten Platz auf den Wartelisten bekommt. Um in der Warteliste zu bleiben und ihre Bewerbungen in den jeweiligen Wohnheimen aktiv zu halten, müssen Sie sich jeden Monat zwischen dem 15. Und dem 25. Für jeden Platz „rückmelden“. Dafür loggen Sie sich einfach in Ihre Bewerbung ein und betätigen zwischen dem 15. und 25. jeden Monat den Rückmelde-Button. Wenn Sie sich nicht in der angegebene Zeit rückmelden, wird Ihre Bewerbung vom System automatisch gelöscht. Sie müssen sich neu bewerben und verlieren Ihren vorherigen Platz in der Warteliste. 4. Kann ich mich für ein Zimmer im Wohnheim bewerben, ohne zugelassen zu sein? Ja. Da die Wartezeiten für die Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerks sehr lang sind, sollten Sie sich frühestmöglich um ihre Wohnraumbewerbung kümmern. Ihre Bewerbung für ein Zimmer oder Apartment ist separat von Ihrer Bewerbung als Austauschstudent. 5. Kann ich meine Bewerbung über das Wohnportal des International Office ändern, wenn ich sie schon abgeschickt habe? In der Regel ja. Wenn Sie noch kein Wohnraumangebot erhalten haben, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an housing@rwth-aachen.de mit der Bitte, die Zimmertypen und/oder den Zeitraum zu ändern. Bitte geben Sie folgende Informationen ein: Nachname, Vorname, gewünschten Zeitraum, gewünschte Zimmertypen. Unten finden Sie eine Übersicht der möglichen Zimmertypen: 1. Einzelzimmer (meist mit Waschbecken) mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitärräumen – 225€ - 280€ 2. Einzelzimmer mit Dusche und WC und Gemeinschaftsküchen – 300€ - 310€ 3. Einzelzimmer in Wohngruppen (WG) mit Küche und Bad – 250 – 382€ zzgl. Strom 4. Apartment mit eigener Küchenzeile und Bad – 275€ - 400€ 2
Die Zimmer 1. Was sind die Besonderheiten bei den Kontingentzimmern des International Office? Die Zimmer vom International Office sind möbliert, aber die Ausstattung variiert von Wohnheim zu Wohnheim. Mit Ausnahme der Apartments haben die meisten Zimmer keine private Küche, Dusche oder Toilette. Üblicherweise werden diese von mehreren Studierenden (5-15) auf der gleichen Etage gemeinsam genutzt. Das Bett ist mit einer Matratze ausgestattet, jedoch müssen Sie eine eigene Bettdecke und ein eigenes Kissen mitbringen. Wenn die Matratze beim Einzug nicht neu ist, dürfen Sie eine neue beim Hausmeister anfragen. Da die Mieter der Kontingentzimmer für internationale Studierende häufig wechseln, sind die Verwaltungs- und Renovierungskosten höher als bei den „regulären“ Zimmern, wodurch auch eine erhöhte Monatsmiete entsteht. Dafür müssen sie das Zimmer vor dem Auszug allerdings auch nicht renovieren. Wenn Sie ein Zimmer über das Wohnportal des International Office erhalten, unterschreiben Sie einen Mietvertrag, der auf der von Ihnen eingegebenen Zeit befristet ist. Z.B. Wenn Sie sich für ein Zimmer vom 01.09.2021 bis zum 31.03.2022 beworben haben, wird der Mietvertrag auf diesen Zeitraum festgelegt. Der Zeitraum kann ein Jahr nicht überschreiten. 2. Was sind die Besonderheiten bei den regulären Zimmern des Studierendenwerks? Die regulären Zimmer vom Studierendenwerk sind in der Regel teilmöbliert (Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank, Regal, Nachttisch). Wenn Sie ein Zimmer über das reguläre Bewerbungsportal des Studierendenwerks erhalten, unterschreiben Sie einen unbefristeten Mietvertrag. 3. Kann ich meine Wäsche im Wohnheim waschen? Ja, alle Wohnheime des Studierendenwerks sind mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern ausgestattet. Für die Nutzung benötigen Sie in der Regel Ihre RWTH BlueCard als Bezahlmethode. 4. Werden mein Zimmer und die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen (z. B. Küche, Badezimmer) vom Gebäudemanagement gereinigt? Nein. Sie sind für die Reinigung und die Entsorgung des Abfalls in Ihrem eigenen Zimmer selbst verantwortlich. Außerdem müssen Sie zusammen mit den anderen Studierenden die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sauber halten. Alle Mitbewohner sind selbst dafür zuständig, die Zimmer zu putzen, den Müll rauszubringen und die Gemeinschaftsräume sauber und ordentlich zu halten. 3
Das Angebot 1. Wann bekomme ich ein Angebot? Wohnportal des International Office: Das Portal muss geschlossen sein, um die Angebote zu verschicken. Es bedeutet, dass Sie i.d.R. vor dem 15.07. (Wintersemester) und 15.02. (Sommersemester) kein Angebot bekommen können. Die Vermittlung wird vom Studierendenwerk chronologisch durchgeführt. Wenn Sie sich also für ein Zimmer ab dem 01.10. beworben haben, werden Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt (wahrscheinlich Anfang September) ggf. ein Angebot erhalten. Das Angebot kommt per E-Mail an und ist vom Studierendenwerk Aachen signiert. Das Angebot besteht aus einem Zimmer von den Typen, für die Sie sich beworben haben, aus der Zimmernummer, der Wohnheimadresse und –Name, der Miete, Kaution und ggf. sonstige Kosten, der Daten der Miete und dem Link zur Wohnraumzusage/absage. Ihre Bewerbungsnummer ist in der E-Mail noch angegeben. Das Angebot ist drei Tage lang gültig. Wenn Sie dem Angebot nicht rechtzeitig zustimmen, wird dieses automatisch abgelehnt. Nachdem Sie das Angebot verbindlich angenommen haben, erhalten Sie ein paar Tage später vom Studierendenwerk eine Reservierungsbestätigung, die Informationen zur Bezahlung der Miete und Kaution, sowie die Kontaktdaten Ihres Hausmeister und weitere wichtige Informationen beinhaltet. Bitte beachten Sie: Sollten Sie ein Wohnraumangebot für ein Kontingentzimmer annehmen, wird dieses in Ihrem Name verbindlich reserviert und Sie verpflichten sich dazu, die Kaution und die erste Miete bis zur vom Studierenden eingegebenen Frist zu überweisen. Sollten Sie die Kaution und Miete nicht rechtzeitig überweisen, wird ihre Zimmerreservierung storniert und das Zimmern einer/m anderen Bewerber/in angeboten. Bewerbungsportal des Studierendenwerks: Sie können jederzeit ein Angebot für ein Zimmer erhalten. Das Angebot wird vom Studierendenwerk Aachen im Auftrag vom Belegungsausschuss des Wohnheims verschickt. Die erste Kontaktaufnahme findet in der Regel über den Belegungsausschuss (BA) des Wohnheims statt. Das offizielle Angebot kommt vom Studierendenwerk. Das Angebot ist drei Tage lang gültig. Sollten Sie das Angebot nicht rechtzeitig annehmen, so wird es automatisch abgelehnt. Sie bekommen die genauen Informationen über das Zimmer und das Wohnheim schon im Angebot. 2. Kann ich ein neues Angebot bekommen, wenn ich ein Angebot nicht rechtzeitig zugesagt habe oder abgelehnt habe? Wenn Sie ein Zimmerangebot durch das Wohnportal des International Office erhalten, so ist dieses das einzige Zimmerangebot, das Sie erhalten werden. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, so werden Sie keine alternativen Angebote mehr erhalten. Ihre gesamte Wohnraumbewerbung verfällt. Wenn Sie ein Zimmerangebot vom Studierendenwerk abgelehnt oder verpasst haben, verfallen Ihre weiteren Bewerbungen bei den anderen Wohnheimen nicht. 3. Kann ich mich über das Wohnraumportal des International Office aussuchen, in welchem Wohnheim ich wohnen möchte? Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Wohnheimzimmern/-apartments kann das Studierendenwerk Aachen über das Wohnportal des International Office keine individuellen Wünsche, wie z.B. die Lage des Wohnheims, beachten. Dies können Sie nur bei der regulären Bewerbung über das Studierendenwerk machen. 4
Die Miete / Die Kaution 1. Welche Kosten sind in der Miete enthalten? Generell sind in der Miete alle Kosten bereits eingerechnet. Das heißt, dass alle Betriebskosten (z. B. die Heizungs-, Wasser- und Stromkosten sowie die Kosten für den Kabelanschluss) inklusive und keine zusätzlichen Zahlungen erforderlich sind. In den Zimmern der Wohngemeinschaften wird der Strom separat von einem Stromanbieter berechnet. Weitere Kosten entstehen bei der Installation eines Telefonanschlusses oder bei der Internetnutzung. Der Studierendenausschuss kümmert sich um einen günstigen Internetanschluss. In der Regel kostet das Internet nicht mehr als 10€/Monat. Sich müssen sich aber mit der Internet-AG Ihres Wohnheims in Verbindung setzen, um die Verbindung auf ihren Geräten einzurichten. Außerdem ist die obligatorische GEZ Gebühr nicht in der Miete enthalten und wird separat an die GEZ gezahlt. Die Anmeldung zur GEZ erfolgt automatisch nach der Registrierung beim Bürgerservice der Stadt Aachen. 2. Wie hoch ist meine Kaution? Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten. Sie müssen also vor dem Einzug zwei Monatsmiete als Kaution zahlen + die erste Monatsmiete. 3. Wie zahle ich für das Zimmer? Die erste Monatsmiete und die Kaution (2 Monatsmieten) müssen 10 Tage vor Beginn des Mietvertrags überwiesen werden. Bitte beachten Sie, dass internationale Geldüberweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Für die darauffolgenden Monatsmieten sollten Sie ein Bankkonto in Deutschland besitzen, da das Studierendenwerk Aachen es vorzieht, die Miete zu Beginn jeden Monats automatisch von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Sobald Sie in Aachen angekommen sind, ist es unkompliziert ein Bankkonto zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Mietvertrag unterzeichnen, werden Sie darum gebeten, ein Formular auszufüllen, welches das Studierendenwerk Aachen dazu autorisiert, die Monatsmiete von Ihrem deutschen Konto abzubuchen (“Einzugsermächtigung”). 4. Ich komme mitten im Monat in Aachen an. Muss ich für diesen Monat die volle Miete zahlen? Ja, Sie müssen die volle Miete zahlen, da die Reservierung und der Mietvertrag immer für ganze Monate und ab dem ersten Tag des Monats gelten. Die Monatsmiete muss bis zum dritten Tag des ersten Monats, an dem die Miete fällig ist, auf das Bankkonto des Studierendenwerks eingezahlt werden. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, informieren Sie das Studierendenwerk Aachen bitte rechtzeitig. 5
Mietvertrag und Schlüssel 1. Wo und wann unterzeichne ich den Mietvertrag? Ihr Mietverhältnis wird ausschließlich gemäß dem Mietvertrag geregelt. Der Vertrag wird zwischen Ihnen und dem Studierendenwerk Aachen geschlossen, weshalb Sie den Vertrag persönlich unterzeichnen müssen. Bitte bringen Sie den Bankbeleg Ihrer Vorauszahlung zur Unterzeichnung des Mietvertrags mit. Sie finden das Büro des Studierendenwerks unter folgender Adresse: Studierendenwerk Aachen Wohnheimverwaltung Pontwall 3, 2. Stock 52062 Aachen Homepage: http://www.studierendenwerk-aachen.de/de/wohnen.html E-Mail: quotarooms@stw.rwth-aachen.de Bitte halten Sie sich an die Öffnungszeiten, um Ihren Mietvertrag zu unterzeichnen. Es ist nicht möglich, den Vertrag außerhalb dieser Zeiten zu unterzeichnen: Montags, mittwochs und freitags: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bitte beachten Sie: Aufgrund der Pandemie wurde das Verfahren vorrübergehend angepasst. Das Studierendenwerk wird Sie über das aktuell geltende Verfahren informieren. 2. Wie erhalte ich meinen Zimmerschlüssel? Wenn Sie einziehen, werden Sie Ihren Zimmerschlüssel vom Hausmeister erhalten. Das Büro des Hausmeisters befindet sich im Wohnheim und die entsprechenden Kontaktdaten werden Ihnen zusammen mit der Zimmerzuweisung mitgeteilt. Der Hausmeister wird Ihnen Ihren Schlüssel aushändigen, sofern Sie zuvor den Mietvertrag mit dem Studierendenwerk Aachen unterzeichnet haben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Mietvertrag zum Termin der Schlüsselübergabe mitbringen. Bitte beachten Sie, dass die Hausmeister auch Öffnungszeiten haben und am Wochenende nicht arbeiten. Es ist unbedingt notwendig im Voraus einen Termin zu vereinbaren und ggf. eine temporäre Unterkunft für die erste(n) Nächte zu planen! 3. Ich werde außerhalb der Öffnungszeiten ankommen. Was soll ich tun? Sie können den Mietvertrag ausschließlich während der Öffnungszeiten des Studierendenwerks unterzeichnen. Das Abholen des Schlüssels ist nur nach Absprache mit dem Hausmeister möglich. Bitte berücksichtigen Sie die Öffnungszeiten, wenn Sie Ihre Ankunft in Aachen planen und machen Sie im Voraus einen Termin mit dem Hausmeister. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie außerhalb der Öffnungszeiten ankommen werden (z. B. an einem Wochenende, einem gesetzlichen Feiertag, abends o.ä.), dann informieren Sie uns unter housing@rwth-aachen.de bitte im Voraus. Dann können wir Ihnen eine Liste mit nützlichen Adressen und günstigen Unterkünften für Kurzaufenthalte per E-Mail zuschicken. Sie können auch für die Schlüsselabholung vor Ihrer Anreise eine Vollmacht für eine/n Freund*in oder Ihr Buddy ausstellen. Eine Vorlage können Sie bei unserem Housing Advice Service anfragen. 4. Ist es möglich den Mietvertrag zu verlängern? Es ist ggf. möglich, Ihren Mietvertrag für ein Kontingentzimmer zu verlängern. Die Kontingentzimmer dürfen nicht länger als zwei Semester an einem Studierenden vermietet werden, da sie für neue Austausch- und Programmstudierende reserviert sind. Falls Sie also Ihren Mietvertrag verlängern möchten, bitte schreiben Sie eine E-Mail an housing@rwth- aachen.de spätestens zwei Monate vor Ende Ihres Mietvertrages mit den folgenden Informationen: Nachname, Vorname Adresse, Zimmernummer Aktuelles Enddatum des Mietvertrages Gewünschtes Enddatum des Mietvertrages 6
Der Wohnservice des International Office wird zusammen mit dem Studierendenwerk prüfen, ob eine Verlängerung möglich ist. Bitte beachten Sie, dass wir eine Verlängerung nicht garantieren können. Jede Verlängerungsanfrage muss einzeln geprüft und genehmigt bzw. abgelehnt werden. Sollte keine Verlängerung möglich sein, bitte stellen Sie sich auf eine Suche auf dem privaten Markt ein. 5. Ist es möglich den Mietvertrag zu kündigen? In den Mietverträgen der Kontingentzimmer des International Office (befristete Mietverträge) ist vertraglich festgesetzt, dass in der Regel aufgrund der kurzen Mietdauer keine Kündigung möglich ist und, dass Ausnahmen individuell besprochen werden müssen. Sollten Sie aus einem triftigen Grund Ihren Mietvertrag früher kündigen wollen, bitte wenden Sie sich an unser Housing Advice Service unter housing@rwth-aachen.de spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Enddatum mit den folgenden Informationen: Vor- und Nachname, Adresse, Zimmernummer, aktuelles Enddatum des Mietvertrags, gewünschtes Datum des Mietvertrags und Grund für den Kündigungswunsch. Der Housing Advice Service wird mit dem Studierendenwerk besprechen, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist und Sie über die finale Entscheidung informieren. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nach der oben genannten Frist (spätestens zwei Monate vor gewünschtem Enddatum) nicht genehmigt werden kann. Sollten Sie z.B. einen Vertrag bis zum 31.08. haben und zum 31.07. kündigen wollen, müssen Sie die Kündigung spätestens bis zum 31.05. beim International Office beantragen. Wenn Sie ein reguläres Studierendenwerkzimmer (unbefristeter Mietvertrag) haben, müssen Sie Ihre Kündigung beim Studierendenwerk einreichen. Das Formular finden Sie unter https://www.studierendenwerk-aachen.de/de/downloads/wohnen.html 6. Was muss ich beim Auszug tun / beachten? Mindestens 3 Wochen bevor Ihr Mietvertrag ausläuft sollten Sie für Ihren Auszugstag einen Termin mit dem Hausmeister vereinbaren. Dieser wird Ihr Zimmer überprüfen und anschließend müssen Sie ein Auszugsprotokoll unterzeichnen. Das Zimmer muss in einem gereinigten Zustand übergeben werden und frei von Müll sein. Bitte beachten Sie, dass all dies notwendig ist, um Ihre Kaution zurückzuerhalten. Eine beschädigte Zimmerausstattung oder Zimmer, die in einem unaufgeräumten Zustand zurückgelassen werden, können dazu führen, dass Sie nicht den gesamten Betrag Ihrer Kaution zurückerhalten! Sie dürfen Ihren Schlüssel nur an den Hausmeister zurückgeben. Falls es für Sie nicht möglich ist, bei diesem Termin mit dem Hausmeister persönlich anwesend zu sein, erteilen Sie bitte einer anderen Person eine entsprechende Bevollmächtigung. Bitte teilen Sie dem Hausmeister bzw. dem Studierendenwerk eine gültige Bankverbindung mit für die Rückerstattung Ihrer Kaution. Dies kann bis zu fünf Monate in Anspruch nehmen. Tipp: das Illustrierte Wohnheimwörterbuch Das Studierendenwerk Bielefeld hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studierendenwerk ein illustriertes Wohnheimwörterbuch zusammengestellt – hier können Sie die wichtigsten Wörter und Begriffe rund um das Leben in einem Studentenwohnheim auf Deutsch, Englisch und Chinesisch nachlesen! 7
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