Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 47. Jahrgang Juli / August 2020 Ausgabe 7 / 8 / 2020 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Der persönliche Gang ins Rathaus ist aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr). Eventuelle diesbezügliche Änderungen werden über unsere Homepage www.feldkirchen.de sowie über Aushänge bekannt gegeben. Kontakt: Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice
Seite 2 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- ❚ Aufstellung Vorhaben- und Er- (Durchführungsvertrag und Gestattungs- schließungsplan Nr. 13 „Mul- vertrag) mit dem Landkreis München ab- lichen Sitzung des Bau- zuschließen. und Umweltausschusses tifunktionsfläche der Messe Abstimmung: einstimmig angenommen München“; Behandlung der vom 26.05.2020 Stellungnahmen ❚ Radwegkonzept der Gemeinde Die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Feldkirchen ❚ Nutzungsänderung: Wohnung lichkeit sowie der Behörden und sons- in der Olympiastraße 1 für tigen Träger öffentlicher Belange gemäß Die Gemeinde Feldkirchen beabsichtigt den Burschenverein § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB er- ein Radverkehrskonzept in Auftrag zu folgte in der Zeit vom 27.9.2019 bis ein- geben, das alle wichtigen Aspekte des Bevor die Wohnung als Versammlungs- schließlich 12.11.2019. Radverkehrs beleuchtet. Aus Gründen stätte für den Burschenverein genutzt des Umwelt- und Klimaschutzes, aber werden kann, sind zum einen diverse Beschluss auch als Beitrag zur Gesundheitsförde- Renovierungsarbeiten und zum anderen Die in der Sitzung vom 26.05.2020 ge- rung sowie zur gesellschaftlichen Teil- die Beantragung einer Nutzungsände- fassten Beschlüsse sind in den Planvor- habe aller Bevölkerungsgruppen soll der rung erforderlich. entwurf zu übernehmen. Radverkehr im Gemeindegebiet geför- Die Verwaltung wird beauftragt, das dert werden. Wesentliche Ziele sind die Beschluss Verfahren weiter voranzutreiben und Steigerung des Radverkehrsanteils, die Der Bau- und Umweltausschuss beauf- den neu überarbeiteten Bebauungspla- Erhöhung der Radverkehrssicherheit und tragt die Verwaltung, die erforderliche nentwurf mit Begründung in der Fassung der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur. Nutzungsänderung für die Wohnung in vom 26.05.2020 die Beteiligung der Die Verwaltung hat bei Planungsbüros der Olympiastraße 1, 1. OG rechts auf Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteili- um Angebote hinsichtlich eines Radwe- dem Grundstück Fl.-Nr. 189/0, an einen gung der Behörden und sonstiger Träger gekonzepts im innerörtlichen Bereich Architekten zu vergeben. Weiterhin wird öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 mit Bürgerbeteiligung gebeten. Insge- die Verwaltung beauftragt, Angebote und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. samt wurden 3 Firmen angeschrieben, über die Renovierung des Bades ein- Abstimmung: einstimmig angenommen wovon bis dato nur eine Antwort in zuholen und die Arbeiten an den wirt- Form eines Angebotes zurückkam. Das schaftlichsten Bieter zu vergeben. Angebot wurde in der Annahme einer Abstimmung: einstimmig angenommen ❚ Standortfestlegung für die Mitgliedschaft im AGFK erstellt (die Errichtung von fünf weiteren Gemeinde Feldkirchen zieht es in Be- tracht, der AGFK-Bayern beizutreten, so MVG-Mietradstationen ❚ Aufstellung Vorhaben- und dass bei der Ausarbeitung eines Radver- kehrskonzepts die Kriterien der AGFK Erschließungsplan Nr. 12 "Bay- Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 06.02.2020 beauf- mitberücksichtigt werden). Auch die Wa AG" Nähe der Oberndor- Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung in tragt, weitere Standorte von MVG-Mie- fer Straße; Behandlung der Form einer Haushaltsbefragung werden tradstationen zu prüfen. Das Ergebnis Stellungnahmen und Satzungs- wurde nun dem Bau- und Umweltaus- für die Erarbeitung des Radverkehrskon- beschluss schuss vorgestellt, der nachfolgenden zepts als Grundlage verwendet. Beschluss gefasst hat. Beschluss Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ Dem Radwegekonzept, vorbehaltlich 3 Abs.2 BauGB) sowie der Behörden Beschluss des Beitritts zum AGFK durch Beschluss und sonstige Träger öffentlicher Belan- Der Bau- und Umweltausschuss stimmt des Gemeinderates am 28.05.2020, ge (§ 4 Abs.2 Bau GB) erfolgte in der der Errichtung von weiteren 5 MVG-Mie- wurde zugestimmt. Die Verwaltung wird Zeit vom 24.01.2020 bis einschließlich tradstationen in Feldkirchen an folgen- beauftragt, die notwendigen Schritte ein- 25.02.2020. den Standorten zu: zuleiten und die Beauftragungen durch- – in der Münchner Straße (Vorschlag der zuführen. Beschluss Verwaltung) Abstimmung: einstimmig angenommen Die beschlossenen redaktionellen Än- – Olympiastraße (Vorschlag der Verwal- derungen sind in den Vorhaben- und tung) Erschließungsplan Nr. 12 „BayWa AG“ – Gewerbegebiet Süd (Vorschlag der ❚ Entscheidung über Erster- Nähe der Oberndorfer Straße einzuarbei- Verwaltung) ten. Der Planfertiger wird mit der Einar- – Dornacher Straße (Vorschlag der Ver- schließung von Ortsstraßen; beitung der redaktionellen Änderungen waltung) Ausgangslage zur sog. Altanla- in den o. g. Vorhaben- und Erschlie- – Gewerbegebiet Ost (Vorschlag der Ver- genregelung ßungsplan beauftragt. Der Vorhaben- und waltung) Erschließungsplan mit Begründung wird Die Gemeindeverwaltung wird beauf- Gemäß Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG kann in der Fassung vom 26.05.2020 als Sat- tragt, die nötigen Planungen voranzu- künftig (ab 01.04.2021) kein Erschlie- zung beschlossen. Die Verwaltung wird treiben. ßungsbeitrag erhoben werden, sofern beauftragt, den Vorhaben- und Erschlie- Der Bau- und Umweltausschuss er- seit dem Beginn der erstmaligen techni- ßungsplan auszufertigen und gemäß Art. mächtigt den Ersten Bürgermeister, die schen Herstellung einer Erschließungs- 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. zur Errichtung der weiteren 5 MVG-Mie- anlage mindestens 25 Jahre vergangen Abstimmung: einstimmig angenommen tradstationen notwendigen Verträge sind. Die Vorschrift erfasst Anlagen, für
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, zu Beginn eines Jahres blickt man gern mit Zuversicht in das selbige. Und 2020 ist für uns alle zu einem Jahr geworden, das wir so noch nicht kannten. Was als Virus in einem entfernten Teil der Welt begonnen hat und damit weit weg war, ist rasend schnell zu einer weitreichenden Krise geworden, die uns immer noch im Griff hat. Sicherlich haben viele von uns die Nachrichten, die uns mit Ausbruch der Corona-Pandemie aus China erreichten, anfangs wohl aufgenommen, aber nie damit gerechnet, dass dadurch weite Teile der Welt und auch wir das tägliche Leben nicht in der bisher gewohnten Weise fortführen können. Seien es nun Theater-, Konzert- oder Kinobesuche, Treffen mit Freunden, der Besuch von Eltern und Großeltern oder von Gaststätten oder Freizeiteinrichtungen aller Art. Sei es der Besuch von Kinderta- gesstätten und Schulen oder das tägliche Berufsleben. All das hat für uns bis dahin nicht vorstellbare Einschnitte erfahren. In der Gestaltung unseres täglichen Lebens und unserer Freizeit hat sich in der ersten Hälfte dieses Jahres eini- ges geändert. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Virus werden nun nach und nach gelockert. Glückli- cherweise konnten auch Betriebe, Geschäfte und letztlich auch Gaststätten wieder öffnen; die wirtschaftlichen Folgen der Krise sind aber sicherlich weitreichend. Und wer hätte gedacht, dass sogar die Wies’n dem Virus „zum Opfer fallen“ würde. Für uns als Gemeinde bedeutete das alles leider auch, dass – teils seit vielen Jahren – gewohnte Veranstal- tungen verschoben werden mussten oder gar nicht stattfinden können. Sei es unser Seniorenausflug oder Veranstaltungen unseres Kulturprogramms. Das Vereinsleben unserer Feldkirchner Vereine ist vollständig zum Erliegen gekommen. Und auch für die Kinder beginnt die Sommerferienzeit ohne das seit vielen Jahren belieb- te Ferienprogramm unserer Vereine und Institutionen. Trotzdem – oder gerade deshalb – möchte ich zur Mitte des Jahres und zum Ende des aktuellen Schuljahres nun gern wieder nach vorn blicken; und das mit einem hoffnungsvollen Blick auf das restliche vor uns lie- gende Jahr. Auch wenn wir alle zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen können, wie die kommenden Monate aussehen werden: Ich bin zuversichtlich, dass die großen Schritte, die wir mittlerweile auf dem Weg zur Normalität tun konnten, fortgesetzt werden können. Wenn wir weiterhin alle an einem Strang ziehen und weiterhin auf unser aller Gesundheit achten, werden sicherlich die bisher unternommenen Anstrengungen auch Früchte tragen. Lassen Sie uns mit Optimismus und Freude in die vor uns liegenden Monate starten. Ich wünsche Ihnen eine schöne Urlaubs- und Ferienzeit. Genießen Sie den Sommer. Ihr Andreas Janson Erster Bürgermeister
Seite 4 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt die eine Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. ❚ Straßenzustandsbefahrung – Gemeinderat vorzulegen. Die Jahres- 2 BauGB bis zum Ablauf der Frist nicht weiteres Vorgehen rechnung ist gem. Art. 103 Abs. 1 Satz entstanden sind. Nach Ablauf der Frist 1 GO entweder vom Gemeinderat oder gelten die Anlagen gemäß Art. 5a Abs. Die Straßenzustandsbefahrung ist abge- von einem Rechnungsprüfungsausschus- 8 KAG als erstmalig hergestellt (Fiktion). schlossen. In der Sitzung des Gemein- ses zu prüfen (örtliche Rechnungsprü- Die Gemeinde Feldkirchen hat ihren derates vom 13.12.2018 wurde die Pri- fung). Gemäß der Geschäftsordnung ist Anlagenbestand (Straßen) dahingehend orisierung der Straßenklassifizierung wie der Rechnungsprüfungsausschuss mit zu überprüfen, ob diese von der Fikti- folgt beschlossen: der örtlichen Rechnungsprüfung betraut. onsregelung betroffen und Ersterschlie- 1. G emeindestraßen innerorts; Haupt- ßungsmaßnahmen abrechenbar sind. verkehrsstraße. Beschluss Nicht betroffen sind 1a) Straßen in Au- 2. G emeindestraßen innerorts; Haup- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom ßenbereichslagen, 1b) Staats- oder Kreis- terschließungsstraße Abschluss der Jahresrechnung 2019 vom straßen, 1c) Eigentümerwege, 1d) kom- 3. G emeindestraßen innerorts; Anlie- 03.03.2020. Die Prüfung der Jahresrech- binierte Geh- und Radwege sowie 1e) gerstraßen nung wird vom Rechnungsprüfungsaus- Straßen, bei denen noch keine Herstel- 4. Eigenständige Geh- und Radwege schuss übernommen. lungsmaßnahmen begonnen wurden, die 5. Wirtschaftswege Abstimmung: einstimmig angenommen in ihrer Zielgerichtetheit als Beginn der 6. Gemeindestraßen außerorts technischen Herstellung verstanden wer- 7. Plätze den können (z. B. Wilhelm-Vetter-Straße, 8. Privatstraßen ❚ Bebauungsplan Nr. 108 – Jakob-Wagner-Straße, Rübezahlstraße, 9. Hofzufahrten innerorts Riemer Gangsteig, Wendelsteinstraße, Raiffeisenlagerhausgrund- 10. Hofzufahrten außerorts Zugspitzstraße, Brunnenstraße, Westend- stück, hier Behandlung der Die Mittel für Straßensanierungen wur- straße, Olympiastraße, Egerländer Straße den für den Haushalt 2020 beschlossen. Stellungnahmen und Von-Tucher-Straße). Beschluss Die Beteiligung der Öffentlichkeit so- Beschluss Der Bau- und Umweltausschuss beauf- wie der Behörden und sonstigen Trä- Der Bau- und Umweltausschuss schließt tragt die Verwaltung, gemäß der oben ger öffentlicher Belange gemäß § 4a sich der Beurteilung der Straßen Ziffer genannten Priorisierung, Straßen im Zu- Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 1e) an. stand der Wertung Nr. 6 (ohne „Am Kies- 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit Abstimmung: einstimmig angenommen grund –Straßenzustand Klasse 6-) zu sa- vom 30.01.2020 bis einschließlich nieren. Dem Bau- und Umweltausschuss 02.03.2020. Ferner wurden Anlagen ermittelt, die als ist das Ergebnis vor Auftragsvergabe zur endgültig hergestellt zu betrachten sind Entscheidung über den Umfang der Sa- Beschluss und ein umlagefähiger Aufwand nicht nierung vorzustellen. Die beschlossenen redaktionellen Ände- entstanden ist bzw. nicht mehr eindeutig Abstimmung: einstimmig angenommen rungen sind in den Bebauungsplan Nr. zuordenbar ist sowie bereits abgerech- 108 – Raiffeisenlagerhausgrundstück nete Straßen und des Weiteren Straßen, einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit welche als historisch einzustufen sind der Einarbeitung der redaktionellen Än- (zum 29. Juni 1961 vorhandene Erschlie- ❚ Bekanntgabe zur Teilsanierung derungen in den Bebauungsplan Nr. 108 ßungsanlagen). der Pfarrer-Axenböck-Straße beauftragt. Die sehr umfangreiche Prüfung zahlrei- Der Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisen- cher Unterlagen ergab, dass eine rechts- Im Kurvenbereich nahe Hausnummer 19 lagerhausgrundstück“ in Feldkirchen, sichere Kostenermittlung und Zuordnung ist die Pfarrer-Axenböck-Straße stark sa- mit Begründung, wird in der Fassung zu Straßenabschnitten nicht möglich ist. nierungsbedürftig. Ursache für die Schä- vom 28.05.2020 als Satzung beschlos- Zudem wäre der Verwaltungsaufwand den sind u. a. starke Wurzeleinwüchse. sen. hierfür immens und von der derzeitigen Um die angrenzenden Bäume zu erhal- Die Verwaltung wird beauftragt, den Personalausstattung der Gemeinde nicht ten, wird eine Grünfläche ausbildet. Die Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenla- zu bewältigen. Des Weiteren hat der Ge- Straße erhält somit einen Kurvenradius. gerhausgrundstück“ auszufertigen und setzgeber mittlerweile im Art. 13 Abs. 6 Die momentane rechtwinkelige Abzwei- gemäß Art. 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt KAG für die von der Fiktion betroffenen gung entfällt ebenso wie ca. 2 Parkplät- zu machen. Altfälle die Möglichkeit geschaffen, durch ze. Abstimmung: einstimmig angenommen Satzungsänderung – unter bestimmten Voraussetzungen – die Beitragspflicht ganz zu erlassen. Die Gemeinde will ❚ Verkehrsgutachten Raiffeisen- jedoch derzeit – unter Berücksichtigung Bericht aus der bebauung der Bewertung der Erschließungsanlagen – keinen Gebrauch davon machen. öffentlichen Sitzung Auf Wunsch des Gemeinderates soll- des Gemeinderates vom te die Verwaltung gemeinsam mit dem Beschluss 28.05.2020 beauftragten Ingenieurbüro das Grund- Der Bau- und Umweltausschuss nimmt stück Raiffeisenstraße nochmals prüfen. den Sachvortrag zur Kenntnis und ge- Nach fachlicher Einschätzung durch das nehmigt diesen. ❚ Jahresrechnung 2019 Ingenieurbüro sollten die Punkte 1 und Abstimmung: einstimmig angenommen 3 ihres Berichtes zeitnah umgesetzt wer- Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeord- den. Konkret bedeutet das, eine bessere nung (GO) ist die Jahresrechnung inner- Sichtbarkeit der „Zone 30“ herzustellen, halb von 6 Monaten nach Abschluss des sowie die Sichtfelder der Querungshilfen Haushaltsjahres aufzustellen und dem in der Zeppelinstraße dringend zu über-
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 5 arbeiten. Hier muss eine Anordnung des ❚ Dringender Antrag der CSU- Das Gremium einigte sich darauf, dass Zeichens „283“ (absolutes Haltverbot) Fraktion auf Wiederaufnahme die Verwaltung zusammen mit „Little an beiden Querungshilfen erfolgen. Fer- Bird“ prüft, welche Verbesserungen an ner sollte die Straßenbeleuchtung, vor der Planungen für das Ferien- dem Programm möglich sind. Außerdem Beginn der Hochbaumaßnahmen auf programm 2020 werden zum nächsten Treffen mit den dem Grundstück Raiffeisenstraße, hin- Vertretern der Einrichtungsträger auch sichtlich der Mastabstände nochmals Die CSU Fraktion beantragt die Wieder- die Fraktionen eingeladen. Ein Beschluss überprüft werden. aufnahme der Planungen für das Ferien- erfolgte nicht. Eine Auflösung bzw. der Rückbau der programm 2020. beidseitig bestehenden Gehwege in der Seitens der Verwaltung wurde hierzu Zeppelinstraße, der schulseitig bestehen- daraufhin hingewiesen, dass die Planun- ❚ Antrag der CSU-Fraktion de Gehweg an der Richthofenstraße so- gen hierfür bereits im Februar beginnen und diese Zeit für die Vorbereitung auch wegen Überprüfung der Aus- wie der nordseitige Gehweg in der Raif- feisenstraße sind nachdrücklich nicht zu dringend notwendig ist. Bedingt durch wirkung der Corona-Krise auf empfehlen. Die geschützte und sichere die Corona Krise hat man sich entschlos- Haushalt und Finanzplan Führung der Fußgänger und insbesonde- sen, die Veranstaltung abzusagen, da zu re der Schulkinder entlang der mit Hoch- dem Zeitpunkt nicht abzusehen war, ob Die CSU Fraktion beantragt die Vorberei- borden abgegrenzten Bestandsgehwege die Durchführung in den Sommerferien tung einer Einschätzung zur Gewerbe- ist gegeben. Überhöhte Geschwindigkeit möglich ist. steuerentwicklung, auch zur eventuellen der Verkehrsteilnehmer gilt als die Haup- Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht Erarbeitung von Handlungsoptionen. tunfallursache im Straßenverkehr. Die mehr möglich, das Ferienprogramm Die Verwaltung erläuterte, dass momen- zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im gewohnten Rahmen vorzubereiten. tan noch keine Bedenken bestehen, dass bestehen aus verkehrsregelnden sowie Möglich wäre nur, die Vereine anzu- die geplanten Projekte aufgrund der fi- baulichen Maßnahmen. schreiben, ob sie eine Veranstaltung nanziellen Situation nicht durchgeführt durchführen würden. Wenn eine Bereit- werden können. Der Kämmerer wird Beschluss schaft besteht, könnte auf der Homepage die Lage beobachten und den Gemein- Die Punkte 1 und 3 laut Bericht des In- ein Hinweis veröffentlich werden, aller- derat über Veränderungen informieren genieurbüros vom 06.03.2020 sind um- dings müsste die Anmeldung direkt über und gegebenenfalls einen Nachtrags- zusetzen. die Vereine laufen. haushalt aufstellen. Der geplante Bau Im Zuge der Bebauung des gemeindeei- Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Bauhofhalle wurde bereits verscho- genen Grundstückes an der Raiffeisen- berichtet, dass es für die Vereine auch ben. Es sollten die Haushaltsberatungen straße sollen die übrigen Punkte noch- sehr schwer sein wird, ein Ferienpro- zum Jahresende abgewartet werden, da mals aufgegriffen und geprüft werden. gramm zu organisieren, da seit März sich bis dahin wahrscheinlich schon die Die max. Geschwindigkeit wird auf 20 kein Vereinsleben mehr stattfindet. Die weitere Entwicklung der Steuereinnah- km/h beschränkt. Vereine müssten ein Hygienekonzept er- men abzeichnet. Dabei könnte die Pri- Die Möglichkeit einer „Mischver- arbeiten und müssten auch die Haftung oritätenliste auch überarbeitet werden. kehrsfläche/Gemeinsame Verkehrsflä- übernehmen. Da die Teilnehmerzahl bei Die nachfolgende Beschlussempfehlung che“, wie es in der Mozartstraße besteht den Veranstaltungen stark begrenzt sein wurde anschließend mehrheitlich vom (verkehrsberuhigter Bereich mit Geh- wird, gibt es viele enttäuschte Kinder, Gremium negativ beschieden. weg), soll geprüft werden. welche nicht teilnehmen können. Ebenso soll geprüft werden, ob eine Man einigte sich aber darauf, bei den Beschluss Sperrung der Straße sowie wechselseiti- Vereinen bezüglich der Möglichkeit für Die Verwaltung wird beauftragt, ge- ges Parken möglich ist. ein Ferienprogramm nachzufragen. Ein meinsam mit dem Haupt-, Finanz- und Abstimmung: einstimmig angenommen Beschluss erfolgte nicht. Sozialausschuss sämtliche Einspa- rungsmöglichkeiten zu erörtern und Handlungsoptionen durch erneute Pri- ❚ Antrag der CSU-Fraktion zu orisierung von geplanten Projekten und Kinderbetreuungsplätzen; Pro- Bauvorhaben vorzuschlagen. Die end- ❚ Antrag der SPD-Fraktion gültige Entscheidung der Umsetzung der wegen Mitgliedschaft bei der gramm „Little Bird“ Einsparungsmaßnahmen soll durch den AGFK Bayern e.V. gesamten Gemeinderat getroffen wer- Lt. CSU Fraktion war es im Vorfeld der den. Die SPD-Fraktion beantragt die Mitglied- Platzvergabe bisher schwierig, valide Abstimmung: abgelehnt Ja 5 Nein 16 schaft bei der AGFK Bayern e.V. (Arbeits- Zahlen zur Abdeckung er Betreuungs- gemeinschaft fahrradfreundlicher Kom- angebote zu erhalten. Generell sei auch munen in Bayern)und die Aufnahme des das Programm „Little Bird“ verbesse- Mitgliedsbeitrags von 1.000,- Euro im rungswürdig. Hilfreich wäre eine Zu- Haushalt 2020. satzfunktion, mit der man sich bereits Anfang des Jahres ohne Priorisierung an- Beschluss melden kann. Es besteht auch weiterhin Die Gemeinde Feldkirchen beantragt Personalmangel in den Einrichtungen eine Mitgliedschaft bei der AGFK Bayern und es sollte versucht werden, durch e.V. besondere Anreize Personal zu gewin- Abstimmung: einstimmig angenommen nen. Die Verwaltung erklärte daraufhin, dass alle tarifrechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Man kann nur noch versuchen, durch günstigen Wohn- raum einen Anreiz zu schaffen.
Seite 6 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Amtliche Nachrichten Der Behindertenbeirat des Landkreises München informiert Landkreis Der Krisendienst Psychiatrie steht allen Menschen, die in eine psychische Notlage geraten, zur München Seite und ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0180-6553000 erreichbar. Der Corona-Ratgeber des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands ist im Internet abrufbar unter https://www.dbsv.org/corona.html. Zeitung in leichter Sprache: Die neuesten Ausgaben finden Sie unter https://www.cab-b.de/startseite/corona Informationen zu Corona und den Maßnahmen in Gebärdensprache: https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/ Verwaltungsnachwuchs dringend gesucht Das Landratsamt München sucht engagierte und vielseitig begabte Nachwuchskräfte, die Interesse an einer Karriere in der öffent- lichen Verwaltung und einem krisensicheren Job haben. Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 05.07.2020 für den Studiengang Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) und bis zum 31.07.2020 für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachange- stellten (m/w/d) beim Landratsamt München bewerben. Weiterführende Informationen unter www.landkreis-muenchen.de/ausbildung. Persönliche stehen Ihnen Frau Andrea Fricke (für Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r), Tel. 089/6221-1359 und Herr Lukas Wimmer, Tel. 089/6221-1298 (für Studiengang Dipl.-Verwaltungswirt) zur Verfügung. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an ausbildung@lra-m.bayern.de Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 07.07., 21.07., 04.08., Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 02.07., 09.07., 16.07., 18.08., 01.09.2020 Mittwoch, 01.07., 08.07., 15.07., 23.07., 30.07., 06.08., 13.08., 20.08., 22.07., 29.07., 05.08., 12.08., 19.08., 27.08., 03.09.2020 Leerungsgebiet West: 26.08., 02.09.2020 Dienstag, 14.07., 28.07., 11.08., Leerungsgebiet West 25.08., 08.09.2020 Leerungsgebiet West: Freitag, 03.07., 10.07., 17.07., 24.07., Freitag, 03.07., 10.07., 17.07., 24.07., 31.07., 07.08., 14.08., 21.08., 28.08., 31.07., 07.08., 14.08., 21.08., 28.08., 04.09.2020 04.09.2020 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09.2020 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im Juli: Freitag, 10.07. und Freitag, 24.07.2020 im Juli: Freitag, 03.07., Freitag, 17.07. im August: Freitag, 07.08. und Freitag, 21.08.2020 und Freitag, 31.07.2020 im September: Freitag, 04.09. und Freitag, 18.09.2020 im August: Freitag, 14.07. und Freitag, 28.07.2020 im September: Freitag, 11.09. und Freitag, 25.09.2020 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 21. Juli, 18. August und 15. September 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 7 Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie- he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro- nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut- container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff, ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll. Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Kartonagen und Papier Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff- hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen. Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen. Nicht am Wertstoffhof angenommen werden: – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungsfachbe- trieben gegen Gebühr möglich), – Altreifen – Altholz Klasse IV – Dispersionsfarben – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen) IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Seite 8 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Entsorgung von Laub- Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: gehölzen in der ALB- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. Befallszone; Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Aschheimer Straße: 1 - 11 2 Abholtermin im Juli und Brauereiweg keine 12 - 16 August (nur nach Voran- Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 meldung) Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 Bitte denken Sie daran, dass nach wie Finkenstraße: 1-3 2-4 vor die neue Regelung für die Entsor- Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 gung von Laubgehölzen innerhalb der Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die innerhalb der ALB-Befallszone Jahnstraße: 3-9 2 - 16 Laubgehölze zu entsorgen haben, kön- Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 nen diese nicht mehr an den Wertstoff- Karolinenstraße 5 8 hof anliefern. Im Juli und August 2020 Kirchenstraße: 1-5 2-6 gibt es folgende Termine für die Abho- Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 lung von Laubgehölz aus der ALB-Be- Münchner Straße: 1-7 2-6 fallszone vor Ort: Mittwoch, 22. Juli Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 und 19. August 2020. Eine Voranmel- dung – spätestens zwei Tage vor dem Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 Abholtermin – im Umweltamt der Ge- Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 meinde ist notwendig, ansonsten wird Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 das Material nicht abgeholt. Rückfra- Tucherpark: 1-9 2 - 38 gen und Anmeldung bitte unter der Tel. Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 089/909974-45 /-37 oder per E-Mail: Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 reiprich@feldkirchen.de Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Achtung Gartenbesitzer! Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher, die in den Gehweg und in den öffent- lichen Straßengrund hineinragen, zurück! Über- hängende Sträucher behindern die Fußgänger. Sie können aber auch zum Sicherheitsrisiko wer- den, wenn der Fußgänger wegen der Sträucher auf die Straße ausweichen muss. Im Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir deshalb alle Grundstücksbesitzer um Rücksicht- nahme und Beseitigung des Überwuchses. Aus unserer Gemeinde Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Monat August erscheint kein Gemeindeblatt; die nächste Ausgabe erhalten Sie wieder im September. Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Mai 2020 37 Anmeldungen Zum 31. Mai 2020 sind 7.556 Personen mit Hauptwohnsitz, 68 Abmeldungen 371 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 14 Wohnungswechsel 7.927 Personen insgesamt gemeldet. 7 Geburten 4 Sterbefälle
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 9 Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Feldkirchen Am 01.07.2020 werden zur Zahlung fällig für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zugestimmt haben: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren Am 15.08.2020 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer: Vorauszahlung 3. Rate für das Jahr 2020 Grundsteuer: 3. Rate für das Jahr 2020 Müllabfuhrgebühren: 3. Rate für das Jahr 2020 (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben) Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen: Kreissparkasse MUC-STA-EBE: IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart) anzugeben. Termine und Hinweise für Juli, August und September 2020 28.06. – 18.07. Stadtradeln 2020 Fr 3. Juli ------- *ABGESAGT/Verschoben auf 2021: Kultur im Rathaus: Dreiviertelblut So 5. Juli ------- *ABGESAGT: Jazzfrühschoppen Do 16. Juli 19.00 Uhr Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus Do 23. Juli 19.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus Do 6. August 19.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus Fr 7. August 20.00 Uhr Vorläufiger Ersatztermin: Kultur im Rathaus: Wolfgang Krebs Sa 15. August Annahmeschluss für das Gemeindeblatt September Di 8. September 19.00 Uhr Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus Do 10. September 19.00 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus Di 15. September Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober Do 24. September 19.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen bzw. Infos auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen. Familie Halkema sagt DANKE und übergibt „ihre“ Poststelle an die Familie Rasuli Liebe Feldkirchner, nach 14 Jahren verabschieden wir uns nun in den Ruhestand! Jahre, die für uns nicht nur Pakete schleppen und Briefmarken kleben bedeuten. Niemals zuvor in unserem Berufsleben wurde uns so viel Vertrauen – nicht nur in unsere Arbeit - und so viel Wertschätzung entgegengebracht, wie wir sie hier in Feld- kirchen erfahren durften. Durch all die Jahre hinweg haben Sie uns umsorgt – mit liebevoll ausgesuchten Schlemmerei- en, mit so viel selbst gebackenen Plätzchen, Blumen und Überraschungspäckchen. Aber mindestens genauso haben wir uns über jedes Lächeln, die vielen netten Worte, jedes kleine „vielen Dank“ und jeden Moment gefreut, in dem wir zusammen herzhaft lachen oder auch einmal zusammen traurig sein konnten. Es waren Jahre, in denen wir Freude, aber auch so manches Leid mit Ihnen teilen durften. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen, wir werden Sie alle in liebevoller Erinnerung behalten. Wir freuen uns sehr, dass wir für Ihre Post in Feldkirchen Nachfolger gefunden haben und so das Post- und Post- bankangebot erhalten konnten. Wir wünschen Familie Ra- suli viel Glück und hoffen, dass sie sich in ihrer Umgebung genauso wohl fühlen, wie wir das immer getan haben. Erster Bürgermeister Andreas Janson wünschte Monica Halkema Vielen Dank, alles Gute, bleiben Sie gesund! (2.v.l.) und Tom Halkema (1.v.r.) alles Gute für den wohlverdien- ten Ruhestand und hieß die Nachfolger Chesrau Rasuli (3.v.l.) und Ihre Familie Halkema Milad Rasuli (2.v.r.) herzlich willkommen
Seite 10 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Entlastungsfond für pflegende Angehörige des Landkreises München 2020 Das Landratsamt München bietet auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Entlastungsfond für pflegende Angehörige an. Dieser Fond richtet sich an pflegende Angehörige, die seit Jahren pflegebedürftige Personen versorgen. Ziel ist es, die, durch meist jahrelange Pflege von Angehörigen, entstandene Überlastungssituation der Pflegenden mit dem Entlastungs- fond ein wenig zu mildern. Die Ursache der Pflegebedürftigkeit, wie z. B. Altersgebrechen oder Behinderung, sowie das Alter der gepflegten Person spielen hierfür keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass der pflegende Angehörige seinen Wohnsitz in der Gemeinde Feldkir- chen hat. Wir bitten nun Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns Ihnen bekannte Personen zu melden, die o. g. Vorausset- zungen erfüllen und die in Ihren Augen eine entsprechende Zuwendung erhalten sollen. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 15.07.2020 ein. Ansprechpartnerin im Rathaus Feldkirchen: Frau Jochim, Tel.: 089/909974-24, E-Mail: jochim@feldkirchen.de Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müs- sen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vor- bildlichen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden. Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung, mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist nicht der Fall. Die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot als Ord- nungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen. Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge- schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Ab- falleimer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette Gemeindegebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich. Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den Hundekottütenspendern: – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück) – Friedrichsplatz/Sonnenstraße – Friedensstraße gegenüber Container – Am Maibaum – Breslauer Straße zu den Feldern – Sudetenstraße zum Bahndamm – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück) – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts – Münchner Straße bei VR Bank – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage – Raiffeisenstraße zur Brücke – Sonnenstraße bei der Ampel – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31 – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße – Tucherpark (2 Stück) – Parkplatz Bauma – St. Emmeram-Kapelle Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hun- dehalter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 11 Stadtradeln 2020 Das diesjährige STADTRADELN findet statt. Die Gemeinde Feldkirchen fährt, wie der ganze Landkreis München, im Zeitraum vom 28.06. – 18.07.2020 wieder mit. Auch in Zeiten von Corona, oder gerade deshalb, ist das Rad als Verkehrsmittel die beste Variante, um den weiterhin bestehenden gebotenen gegenseitigen Abstand einzuhalten. Aus diesem Grund ist es in diesem Jahr auch nicht möglich, eine gemeinsame Radtour zu organisieren. Das soll uns aber nicht davon abhalten, dass wir uns aufs Rad schwingen und fleißig Kilometer sammeln. Wir freuen uns auf alle, die mitmachen, sich einem Team anschließen oder selbst eins gründen. Mitmachen kann jeder der in Feldkirchen wohnt, arbeitet oder einem Verein angehört. In diesem Jahr wird es in der Gemeinde Feldkirchen Preise zu gewinnen geben, in den Kategorien „größtes Team“ und „am meis- ten geradelten Kilometer“. Anmeldung fürs STADTRADELN 2020 über die Homepage: www.stadtradeln.de Elternportal „LITTLE BIRD“ Schon seit 2017 gibt es in der Gemeinde Feldkirchen das Elternportal „Little Bird“. Damit wird den Eltern die Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen für ihre Kinder deutlich erleichtert. Um den Service für die Eltern noch weiter auszubauen, wurde das Elternportal nun um einige Funktionen erweitert. Seit dem 16.06.2020 können Eltern, die eine Vormerkung abgeschickt haben, verschiedene Daten im Elternportal auch nachträglich selbst verändern. Verändert werden können die angegebenen Betreuungszeiten, sowie die Priorisierung, falls sich z. B. nach dem „Tag der offenen Tür“ ein Änderungswunsch bei den Eltern ergibt. Sollten sich Ihre persönlichen Daten (z. B. Adresse, Kontaktdaten etc.) ändern, kann dies nun ebenfalls über das Elternpor- tal durch die Eltern selbst verändert werden. Bisher konnte dies nur über die Gemeinde oder die Einrichtungen erfolgen. Damit die Eltern ab sofort einen besseren und kompletten Überblick über die Betreuungen des jeweiligen Kindes ha- ben, werden nun alle Vormerkungen, Reservierungen (Platzzusagen) und Verträge im Elternportal angezeigt. Die hierzu erforderliche datenschutzrechtliche Zustimmung kann ebenfalls direkt im Elternportal abgegeben, aber auch jederzeit widerrufen werden. Im Rahmen dieser vollständigen Übersicht kann außerdem auch die Annahme oder Absage von Platzreservierungen direkt über das Elternportal erfolgen. Sie können also Tag genau verfolgen, wie sich Ihre Platzvormerkung entwickelt und im Falle einer Zusage auch direkt reagieren. Liebe Eltern, auch wenn wir laufend daran arbeiten, die Möglichkeiten der Anmeldung für einen Kita-Platz für Sie zu verbessern, ist jedes Programm nur so gut wie es geführt wird. Im Hinblick auf die neuen Funktionen möchten wir Sie daher darum bitten, Ihren persönlichen Account auf Vollständig- keit und Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Nur wenn alle Angaben jederzeit komplett und richtig sind, kann die Platzvergabe in den Einrichtungen auch reibungslos ablaufen. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind noch eine aktive Vormerkung hat, Sie jedoch keinen Platz mehr benötigen (z. B. durch Wegzug aus Feldkirchen oder weil Sie bereits anderweitig einen Platz erhalten haben), bitten wir Sie, diese Vormerkung zurückzunehmen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Feldkirchen, Frau Jochim, Tel. 089/909974-24, E-Mail: jochim@ feldkirchen.de. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob- liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver- teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele- genheit mit dem Verlag klären.
Seite 12 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Nachbarschaftshilfe Feldkirchen Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, war- mes Mittagessen und vieles mehr! Auch in Corona-Zeiten – Füreinander – Miteinander! Wir unterstützen auch die „Feldkirchener Engel“ bei ihrer „Corona-Aktion“. Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkirchen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen. Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen. Sommerferienprogramm des FSZ Auch dieses Jahr hat sich das Familienservicezentrum in Feldkirchen ein Sommerferienpro- gramm überlegt. Aufgrund der Umstände kann kein Präsenz-Angebot stattfinden, aber es be- steht die Möglichkeit einer digitalen Alternative: Rätselspaß für zuhause, eine Bilderrallye durch Feldkirchen, sowie verschiedene Aufgaben, die unterwegs gelöst werden können. Dieses Angebot ist für Kinder ab dem Grund- schulalter geeignet. Bei Interesse schaut doch gerne in den Sommerferien auf unserer Homepage https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/familien- stuetzpunkt-landkreis-muenchen-ost/cont/37636 vorbei. Auch für Eltern gibt es hier immer wieder spannende Beiträge. Zu schade für den Kompost – Foodsharing aus dem Garten Sie haben einen Apfel-, Birn-, Pflaumen , Kirschbaum oder auch Trauben, Rhabarber, Zucchini, Tomaten, Gurken, etc. und ernten meist viel zu viel und wissen nicht wohin damit? Wir verteilen Ihre Spende kostenfrei an die Nachbarschaft. Hauptsache es wird nichts (oder weniger) weggeworfen. Falls Sie körperlich nicht mehr in der Lage sind selbst zu ernten, rufen Sie uns bitte dennoch an und wir schauen, was wir organisieren können. Wir bedanken uns hiermit herzlich bei den bisherigen Spendern. Wenn auch Sie Übermengen an Obst/Gemüse abge- ben wollen, melden Sie sich bei der Umweltgruppe Feldkirchen. E-Mail: info@umweltgruppe-feldkirchen.de Telefon: 0172 759 17 20 Instagram: Umweltgruppe_Feldkirchen WhatsApp: 0176 82 98 63 89 (nicht anrufbar!) Webseite: www.umweltgruppe-feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/8/ 2020 Seite 13 Kinderpflegerin oder Erzieherin (w/m/d) gesucht. „Hallo, ich bin Sandra. Auf dem Foto seht Ihr, wie ich einem unserer Kinder die Hand gebe. Im Hintergrund sind viele bunte Hände zu sehen, die haben die Kinder zu Hause gemacht. Wir haben sie in der Einrichtung gesammelt und einen Regenbogen daraus gestaltet. Eigentlich komme ich aus Madrid. Seit meinem Umzug nach München arbeite ich in der Krippe Feldkirchen. Am Anfang konnte ich noch wenig Deutsch, aber habe mich sofort wohl gefühlt. Das war wichtig für mich. Ich bin nun seit sechs Jahren hier und fühle „dieses Haus als mein Haus“. Meine zweite Familie. Wir sind eine kleine Einrichtung, daher kennen wir alle Kinder und Eltern gut. Ich gehe zwar in die Arbeit, aber ich fühle mich wie zu Hause. Und ich wünsche mir jemanden, der reinkommt in unser Team und sich hier auch so wohlfühlt wie ich. In unserer kleinen Familie ist noch Platz für Dich. Wir nehmen Dich an die Hand.“ Wenn Du Sandra und die anderen aus dem Team der Krippe Feldkirchen kennen lernen möchtest, dann bewirb Dich gleich jetzt: BewerbungKita@im-muenchen.de Wir freuen uns Dich kennen zu lernen. Liebe Kulturfreunde, zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes lagen leider noch keine neuen Informationen vor, wie es in der nach wie vor vorherrschenden Corona-Krise mit unserem Kulturprogramm weitergeht. Die Ersatz-Termine für die Veranstaltung mit Wolfgang Krebs am 7. August und dem Pippi-Langstrumpf-Kindertheater am 16. Oktober 2020 bleiben vorerst be- stehen; es kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich stattfin- den können. Ebenso verhält es sich mit den restlichen geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr. Nach wie vor behalten bereits erworbene Eintrittskarten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Fest steht allerdings, dass zum einen die für April geplante und auf den 3. Juli 2020 verschobene Veranstaltung mit Drei- viertelblut nicht stattfinden wird – diese wird voraussichtlich auf das Frühjahr 2021 verschoben. Zum anderen wird der für 5. Juli 2020 geplante Jazzfrühschoppen nicht stattfinden. Wir werden auf unserer Homepage www.feldkirchen.de über Neuigkeiten rund um das Feldkirchner Kulturprogramm berichten. Bezüglich Kostenerstattung von Eintrittskarten bei abgesagten Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- verwaltung, Herrn Gleixner, Tel. 089/909974-73; gleixner@feldkirchen.de. Für eine Stornierung sind die erworbenen Eintrittskarten vorzulegen. Ihr Kulturbüro der Gemeindeverwaltung Feldkirchen G e m e i n d e b ü c h e r e i Fe l d k i r c h e n Rathausplatz 1 85622 Feldkirchen Öffnungszeiten: Montag: 15.00 bis 18.30 Uhr Tel.: 089/909974-65 Mittwoch: 15.00 bis 20.00 Uhr Fax: 089/909974-76 Donnerstag: 15.00 bis 18.30 Uhr E-Mail: buecherei@feldkirchen.de Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr Als Ersatz für den sonst alljährlich stattfindenden großen Bücher-Basar der Bücherei bieten wir Ihnen ab sofort einen kleineren, ständigen Basar (ca. 20 Bücherkisten), vorerst bis zum Frühjahr des nächsten Jahres. Wir füllen immer wieder nach mit „neuen“ Büchern und verkaufen diese, wie gewohnt für 0,50 € / kg Buch. Schauen und stöbern Sie während unserer Öffnungszeiten und natürlich mit den zurzeit gebotenen Vorsichtsmaß- nahmen wie Abstand und Maske. Das Bücherei-Team freut sich auf Ihren Besuch! Zur Information: Da die Bücherei unter den gegebenen Umständen dieses Jahr schon lange genug geschlossen war, bleiben wir die ge- samte Sommerferienzeit für Sie geöffnet.
Seite 14 7 / 8 / 2020 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Vereinsleben Die Ortsgruppe trifft sich am 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr zum Online-Teammeeting. Wer teilnehmen möchte und sich mit uns zusammen für den Umwelt- und Naturschutz vor Ort engagie- ren will, meldet sich gern per E-Mail an: https://aschheim-feldkirchen-kirchheim.bund-naturschutz.de. Interessierte sind herzlich willkommen – es gibt immer was zu tun. Es geht wieder los – REHA-Sport beim TSV Feldkirchen Bewegung ist die beste Medizin! Der TSV Feldkirchen bietet ab sofort neben den bereits laufenden Kursen Mon- tag und Mittwoch jeweils von 19:00-20:00 Uhr jetzt auch zwei neue Kurse am Vormittag an. Beide Stunden finden immer Montag und Mittwoch von 9:30-10:30 Uhr in der neuen Sporthalle an der Olympiastraße 3 statt. In lichtdurchfluteten, hochmodernen und bestens ausgestatteten Gymnastikräumen (1+2) werden beide Stunden von Brigitte Pfaffinger, Fachübungsleiter Rehabilitationssport Orthopädie geleitet. REHA-Sport richtet sich besonders an Menschen mit postoperativen oder chronischen Erkrankungen sowie behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Haben Sie Erkrankungen/Operationen (Wirbelsäulen- und Haltungsschäden, Osteoporose, Gelenkschäden (Knie- und Hüftarthrose), Morbus Bechterew, Krebserkrankungen, rheumatische Erkrankungen) hinter sich? Um am REHA-Sport teilnehmen zu können, müssen diese 3 Punkte erfüllt sein: 1. Ihr Arzt verordnet Ihnen REHA-Sport und stellt Ihnen das Formular 56 aus. 2. Lassen Sie sich den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger bestätigen (Krankenkasse) 3. Nach Bewilligung des Antrags melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle, wir regeln dann alles Weitere für Sie. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 089 9036460 immer Mo. und Do. zwischen 9-13 Uhr oder Sie senden uns eine Email: office@tsvfeldkirchen.de. Gerne können Sie uns auch in unserer Geschäftsstelle, Olympiastraße 1 besuchen. Wir sind im- mer Montag und Donnerstag persönlich für Sie da. Der TSV Feldkirchen beginnt wieder mit Sport in der Halle! Nach langer Corona-Pause dürfen sich nun endlich auch die Hallensportler des TSV Feldkirchen freuen. Nachdem die Abtei- lungen Tennis, Fußball und Football bereits seit einigen Wochen wieder den Trainingsbetrieb aufgenommen haben, dürfen jetzt die Indoorsportler starten. Neben Gymnastik, VITALSport und REHASport startet auch die Tischtennisabteilung wieder mit dem Training. Es gelten die strengen Hygieneregeln, die überall gut sichtbar angebracht sind. Der Zugang zu den Trainingsflächen und der Aufenthalt auf den Verkehrsflächen sind nur mit Nasen-Mundschutz erlaubt. Während der Stunden ist - unter Beachtung der Min- destabstandsregelung - kein Tragen des Nasen-Mundschutz verpflichtend. Die Umkleiden sind nur für das Wechseln der Schuhe vorgesehen und die Sanitäranlagen sind geöffnet. Weitere Infos über die Sportstunden und die Hygienerichtlinien der gemeindlichen Sportanlage unter www.tsvfeldkirchen.de. Schachgemeinschaft Aschheim Feldkirchen Kirchheim Münchner Mannschaftsmeisterschaften; 1. und 2. Mannschaft, Seniorenmannschaft, Jugendmannschaften Im Zuge der Corona-Virus-bedingten Kontaktbeschränkungen wurde die Saison 2019/20 der Münchner Schach-Mannschafts-Meis- terschaften unterbrochen. Die insgesamt fünf Wettkampf-Mannschaften der Schachgemeinschaft warten aus folgenden Positionen auf die Fortsetzung der Wettkämpfe: – Unsere 1. Mannschaft liegt in der A-Klasse nach 6 von 9 Spieltagen auf dem 2. Tabellenplatz. Da die drei verbleibenden Gegner allesamt Plätze in der unteren Tabellenhälfte belegen, sollte ein Aufstieg in die Bezirksliga durchaus im Bereich des Möglichen liegen. – Unsere 2. Mannschaft liegt als Neuling in der B-Klasse nach 6 von 9 Spieltagen auf dem letzten Tabellenplatz. Der Kampf um den Klassenerhalt wird spannend werden, zumal zwei der verbleibenden drei Gegner ihrerseits noch Abstiegssorgen haben. – Unsere Seniorenmannschaft liegt als Neuaufsteiger in der 1. Münchner Seniorenliga nach 6 von 7 Spieltagen auf dem vorletzten Tabellenplatz. Chancen auf den Klassenerhalt können nur durch einen Sieg am letzten Spieltag gegen die Seniorenmannschaft von Schwabing - München Nord gewahrt werden. – Unsere 1. Jugendmannschaft liegt in der 1. Jugendbezirksliga nach 4 von 7 Spieltagen zusammen mit der Jugendmannschaft vom SC Haar auf dem geteilten 1./2. Tabellenplatz. Der Gewinn der Münchner Jugendmeisterschaft samt dem damit verbundenen Aufstieg in die Jugend-Landesliga ist ein absolut realistisches Ziel. – Unsere 2. Jugendmannschaft liegt in der 2. Jugendbezirksliga nach 4 von 7 Spieltagen auf einem soliden Mittelfeldplatz. Weder Aufstieg noch Abstieg sollten ein ernsthaftes Thema werden.
Sie können auch lesen