Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                         7/8/ 2020                                  Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
47. Jahrgang                                   Juli / August 2020                 Ausgabe 7 / 8 / 2020

     Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
     Der persönliche Gang ins Rathaus ist aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
     (Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr). Eventuelle
     diesbezügliche Änderungen werden über unsere Homepage www.feldkirchen.de sowie über
     Aushänge bekannt gegeben.

     Kontakt:
     Tel. 089/909974-0
     E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

     Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da.
     Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von
     unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage:
     www.feldkirchen.de/buergerservice
Seite 2                                                  7 / 8 / 2020                         Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                     ❚ Aufstellung Vorhaben- und Er-             (Durchführungsvertrag und Gestattungs-
                                               schließungsplan Nr. 13 „Mul-              vertrag) mit dem Landkreis München ab-
lichen Sitzung des Bau-                                                                  zuschließen.
und Umweltausschusses                          tifunktionsfläche der Messe               Abstimmung: einstimmig angenommen
                                               München“; Behandlung der
vom 26.05.2020                                 Stellungnahmen
                                                                                         ❚ Radwegkonzept der Gemeinde
                                            Die frühzeitige Beteiligung der Öffent-         Feldkirchen
❚ Nutzungsänderung: Wohnung                lichkeit sowie der Behörden und sons-
   in der Olympiastraße 1 für               tigen Träger öffentlicher Belange gemäß      Die Gemeinde Feldkirchen beabsichtigt
   den Burschenverein                       § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB er-     ein Radverkehrskonzept in Auftrag zu
                                            folgte in der Zeit vom 27.9.2019 bis ein-    geben, das alle wichtigen Aspekte des
Bevor die Wohnung als Versammlungs-         schließlich 12.11.2019.                      Radverkehrs beleuchtet. Aus Gründen
stätte für den Burschenverein genutzt                                                    des Umwelt- und Klimaschutzes, aber
werden kann, sind zum einen diverse         Beschluss                                    auch als Beitrag zur Gesundheitsförde-
Renovierungsarbeiten und zum anderen        Die in der Sitzung vom 26.05.2020 ge-        rung sowie zur gesellschaftlichen Teil-
die Beantragung einer Nutzungsände-         fassten Beschlüsse sind in den Planvor-      habe aller Bevölkerungsgruppen soll der
rung erforderlich.                          entwurf zu übernehmen.                       Radverkehr im Gemeindegebiet geför-
                                            Die Verwaltung wird beauftragt, das          dert werden. Wesentliche Ziele sind die
Beschluss                                   Verfahren weiter voranzutreiben und          Steigerung des Radverkehrsanteils, die
Der Bau- und Umweltausschuss beauf-         den neu überarbeiteten Bebauungspla-         Erhöhung der Radverkehrssicherheit und
tragt die Verwaltung, die erforderliche     nentwurf mit Begründung in der Fassung       der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur.
Nutzungsänderung für die Wohnung in         vom 26.05.2020 die Beteiligung der           Die Verwaltung hat bei Planungsbüros
der Olympiastraße 1, 1. OG rechts auf       Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteili-   um Angebote hinsichtlich eines Radwe-
dem Grundstück Fl.-Nr. 189/0, an einen      gung der Behörden und sonstiger Träger       gekonzepts im innerörtlichen Bereich
Architekten zu vergeben. Weiterhin wird     öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2        mit Bürgerbeteiligung gebeten. Insge-
die Verwaltung beauftragt, Angebote         und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.          samt wurden 3 Firmen angeschrieben,
über die Renovierung des Bades ein-         Abstimmung: einstimmig angenommen            wovon bis dato nur eine Antwort in
zuholen und die Arbeiten an den wirt-                                                    Form eines Angebotes zurückkam. Das
schaftlichsten Bieter zu vergeben.                                                       Angebot wurde in der Annahme einer
Abstimmung: einstimmig angenommen           ❚ Standortfestlegung für die                Mitgliedschaft im AGFK erstellt (die
                                               Errichtung von fünf weiteren              Gemeinde Feldkirchen zieht es in Be-
                                                                                         tracht, der AGFK-Bayern beizutreten, so
                                               MVG-Mietradstationen
❚ Aufstellung Vorhaben- und                                                             dass bei der Ausarbeitung eines Radver-
                                                                                         kehrskonzepts die Kriterien der AGFK
   Erschließungsplan Nr. 12 "Bay-           Der Gemeinderat hatte die Verwaltung
                                            in seiner Sitzung am 06.02.2020 beauf-       mitberücksichtigt werden). Auch die
   Wa AG" Nähe der Oberndor-                                                             Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung in
                                            tragt, weitere Standorte von MVG-Mie-
   fer Straße; Behandlung der                                                            Form einer Haushaltsbefragung werden
                                            tradstationen zu prüfen. Das Ergebnis
   Stellungnahmen und Satzungs-             wurde nun dem Bau- und Umweltaus-            für die Erarbeitung des Radverkehrskon-
   beschluss                                schuss vorgestellt, der nachfolgenden        zepts als Grundlage verwendet.
                                            Beschluss gefasst hat.                       Beschluss
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§
                                                                                         Dem Radwegekonzept, vorbehaltlich
3 Abs.2 BauGB) sowie der Behörden           Beschluss
                                                                                         des Beitritts zum AGFK durch Beschluss
und sonstige Träger öffentlicher Belan-     Der Bau- und Umweltausschuss stimmt
                                                                                         des Gemeinderates am 28.05.2020,
ge (§ 4 Abs.2 Bau GB) erfolgte in der       der Errichtung von weiteren 5 MVG-Mie-
                                                                                         wurde zugestimmt. Die Verwaltung wird
Zeit vom 24.01.2020 bis einschließlich      tradstationen in Feldkirchen an folgen-
                                                                                         beauftragt, die notwendigen Schritte ein-
25.02.2020.                                 den Standorten zu:
                                                                                         zuleiten und die Beauftragungen durch-
                                            – in der Münchner Straße (Vorschlag der
                                                                                         zuführen.
Beschluss                                      Verwaltung)
                                                                                         Abstimmung: einstimmig angenommen
Die beschlossenen redaktionellen Än-        – Olympiastraße (Vorschlag der Verwal-
derungen sind in den Vorhaben- und             tung)
Erschließungsplan Nr. 12 „BayWa AG“         – Gewerbegebiet Süd (Vorschlag der          ❚ Entscheidung über Erster-
Nähe der Oberndorfer Straße einzuarbei-        Verwaltung)
ten. Der Planfertiger wird mit der Einar-   – Dornacher Straße (Vorschlag der Ver-
                                                                                            schließung von Ortsstraßen;
beitung der redaktionellen Änderungen          waltung)                                    Ausgangslage zur sog. Altanla-
in den o. g. Vorhaben- und Erschlie-        – Gewerbegebiet Ost (Vorschlag der Ver-       genregelung
ßungsplan beauftragt. Der Vorhaben- und        waltung)
Erschließungsplan mit Begründung wird       Die Gemeindeverwaltung wird beauf-           Gemäß Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG kann
in der Fassung vom 26.05.2020 als Sat-      tragt, die nötigen Planungen voranzu-        künftig (ab 01.04.2021) kein Erschlie-
zung beschlossen. Die Verwaltung wird       treiben.                                     ßungsbeitrag erhoben werden, sofern
beauftragt, den Vorhaben- und Erschlie-     Der Bau- und Umweltausschuss er-             seit dem Beginn der erstmaligen techni-
ßungsplan auszufertigen und gemäß Art.      mächtigt den Ersten Bürgermeister, die       schen Herstellung einer Erschließungs-
10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen.     zur Errichtung der weiteren 5 MVG-Mie-       anlage mindestens 25 Jahre vergangen
Abstimmung: einstimmig angenommen           tradstationen notwendigen Verträge           sind. Die Vorschrift erfasst Anlagen, für
Feldkirchner Gemeindeblatt                          7/8/ 2020                                                Seite 3

                                                 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                 zu Beginn eines Jahres blickt man gern mit Zuversicht in das
                                                 selbige. Und 2020 ist für uns alle zu einem Jahr geworden, das
                                                 wir so noch nicht kannten. Was als Virus in einem entfernten
                                                 Teil der Welt begonnen hat und damit weit weg war, ist rasend
                                                 schnell zu einer weitreichenden Krise geworden, die uns immer
                                                 noch im Griff hat.

                                                 Sicherlich haben viele von uns die Nachrichten, die uns mit
                                                 Ausbruch der Corona-Pandemie aus China erreichten, anfangs
                                                 wohl aufgenommen, aber nie damit gerechnet, dass dadurch
                                                 weite Teile der Welt und auch wir das tägliche Leben nicht in
                                                 der bisher gewohnten Weise fortführen können. Seien es nun
                                                 Theater-, Konzert- oder Kinobesuche, Treffen mit Freunden, der
                                                 Besuch von Eltern und Großeltern oder von Gaststätten oder
                                                 Freizeiteinrichtungen aller Art. Sei es der Besuch von Kinderta-
                                                 gesstätten und Schulen oder das tägliche Berufsleben. All das
                                                 hat für uns bis dahin nicht vorstellbare Einschnitte erfahren.

  In der Gestaltung unseres täglichen Lebens und unserer Freizeit hat sich in der ersten Hälfte dieses Jahres eini-
  ges geändert. Die Einschränkungen zur Eindämmung des Virus werden nun nach und nach gelockert. Glückli-
  cherweise konnten auch Betriebe, Geschäfte und letztlich auch Gaststätten wieder öffnen; die wirtschaftlichen
  Folgen der Krise sind aber sicherlich weitreichend. Und wer hätte gedacht, dass sogar die Wies’n dem Virus
  „zum Opfer fallen“ würde.

  Für uns als Gemeinde bedeutete das alles leider auch, dass – teils seit vielen Jahren – gewohnte Veranstal-
  tungen verschoben werden mussten oder gar nicht stattfinden können. Sei es unser Seniorenausflug oder
  Veranstaltungen unseres Kulturprogramms. Das Vereinsleben unserer Feldkirchner Vereine ist vollständig zum
  Erliegen gekommen. Und auch für die Kinder beginnt die Sommerferienzeit ohne das seit vielen Jahren belieb-
  te Ferienprogramm unserer Vereine und Institutionen.

  Trotzdem – oder gerade deshalb – möchte ich zur Mitte des Jahres und zum Ende des aktuellen Schuljahres
  nun gern wieder nach vorn blicken; und das mit einem hoffnungsvollen Blick auf das restliche vor uns lie-
  gende Jahr. Auch wenn wir alle zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen können, wie die kommenden
  Monate aussehen werden: Ich bin zuversichtlich, dass die großen Schritte, die wir mittlerweile auf dem Weg
  zur Normalität tun konnten, fortgesetzt werden können. Wenn wir weiterhin alle an einem Strang ziehen und
  weiterhin auf unser aller Gesundheit achten, werden sicherlich die bisher unternommenen Anstrengungen
  auch Früchte tragen.

  Lassen Sie uns mit Optimismus und Freude in die vor uns liegenden Monate starten. Ich wünsche Ihnen eine
  schöne Urlaubs- und Ferienzeit. Genießen Sie den Sommer.

  Ihr

  Andreas Janson
  Erster Bürgermeister
Seite 4                                                   7 / 8 / 2020                        Feldkirchner Gemeindeblatt

die eine Beitragspflicht gemäß § 133 Abs.    ❚ Straßenzustandsbefahrung –               Gemeinderat vorzulegen. Die Jahres-
2 BauGB bis zum Ablauf der Frist nicht          weiteres Vorgehen                        rechnung ist gem. Art. 103 Abs. 1 Satz
entstanden sind. Nach Ablauf der Frist                                                   1 GO entweder vom Gemeinderat oder
gelten die Anlagen gemäß Art. 5a Abs.        Die Straßenzustandsbefahrung ist abge-      von einem Rechnungsprüfungsausschus-
8 KAG als erstmalig hergestellt (Fiktion).   schlossen. In der Sitzung des Gemein-       ses zu prüfen (örtliche Rechnungsprü-
Die Gemeinde Feldkirchen hat ihren           derates vom 13.12.2018 wurde die Pri-       fung). Gemäß der Geschäftsordnung ist
Anlagenbestand (Straßen) dahingehend         orisierung der Straßenklassifizierung wie   der Rechnungsprüfungsausschuss mit
zu überprüfen, ob diese von der Fikti-       folgt beschlossen:                          der örtlichen Rechnungsprüfung betraut.
onsregelung betroffen und Ersterschlie-        1. G
                                                   emeindestraßen innerorts; Haupt-
ßungsmaßnahmen abrechenbar sind.                  verkehrsstraße.                        Beschluss
Nicht betroffen sind 1a) Straßen in Au-        2. G
                                                   emeindestraßen innerorts; Haup-      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
ßenbereichslagen, 1b) Staats- oder Kreis-         terschließungsstraße                   Abschluss der Jahresrechnung 2019 vom
straßen, 1c) Eigentümerwege, 1d) kom-          3. G
                                                   emeindestraßen innerorts; Anlie-     03.03.2020. Die Prüfung der Jahresrech-
binierte Geh- und Radwege sowie 1e)               gerstraßen                             nung wird vom Rechnungsprüfungsaus-
Straßen, bei denen noch keine Herstel-         4. Eigenständige Geh- und Radwege         schuss übernommen.
lungsmaßnahmen begonnen wurden, die            5. Wirtschaftswege                        Abstimmung: einstimmig angenommen
in ihrer Zielgerichtetheit als Beginn der      6. Gemeindestraßen außerorts
technischen Herstellung verstanden wer-        7. Plätze
den können (z. B. Wilhelm-Vetter-Straße,       8. Privatstraßen                          ❚ Bebauungsplan Nr. 108 –
Jakob-Wagner-Straße, Rübezahlstraße,           9. Hofzufahrten innerorts
Riemer Gangsteig, Wendelsteinstraße,                                                        Raiffeisenlagerhausgrund-
                                             10. Hofzufahrten außerorts
Zugspitzstraße, Brunnenstraße, Westend-                                                     stück, hier Behandlung der
                                             Die Mittel für Straßensanierungen wur-
straße, Olympiastraße, Egerländer Straße     den für den Haushalt 2020 beschlossen.         Stellungnahmen
und Von-Tucher-Straße).
                                             Beschluss                                   Die Beteiligung der Öffentlichkeit so-
Beschluss                                    Der Bau- und Umweltausschuss beauf-         wie der Behörden und sonstigen Trä-
Der Bau- und Umweltausschuss schließt        tragt die Verwaltung, gemäß der oben        ger öffentlicher Belange gemäß § 4a
sich der Beurteilung der Straßen Ziffer      genannten Priorisierung, Straßen im Zu-     Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und §
1e) an.                                      stand der Wertung Nr. 6 (ohne „Am Kies-     4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit
Abstimmung: einstimmig angenommen            grund –Straßenzustand Klasse 6-) zu sa-     vom 30.01.2020 bis einschließlich
                                             nieren. Dem Bau- und Umweltausschuss        02.03.2020.
Ferner wurden Anlagen ermittelt, die als     ist das Ergebnis vor Auftragsvergabe zur
endgültig hergestellt zu betrachten sind     Entscheidung über den Umfang der Sa-        Beschluss
und ein umlagefähiger Aufwand nicht          nierung vorzustellen.                       Die beschlossenen redaktionellen Ände-
entstanden ist bzw. nicht mehr eindeutig     Abstimmung: einstimmig angenommen           rungen sind in den Bebauungsplan Nr.
zuordenbar ist sowie bereits abgerech-                                                   108 – Raiffeisenlagerhausgrundstück
nete Straßen und des Weiteren Straßen,                                                   einzuarbeiten. Der Planfertiger wird mit
welche als historisch einzustufen sind                                                   der Einarbeitung der redaktionellen Än-
(zum 29. Juni 1961 vorhandene Erschlie-
                                             ❚ Bekanntgabe zur Teilsanierung            derungen in den Bebauungsplan Nr. 108
ßungsanlagen).                                  der Pfarrer-Axenböck-Straße              beauftragt.
Die sehr umfangreiche Prüfung zahlrei-                                                   Der Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisen-
cher Unterlagen ergab, dass eine rechts-     Im Kurvenbereich nahe Hausnummer 19         lagerhausgrundstück“ in Feldkirchen,
sichere Kostenermittlung und Zuordnung       ist die Pfarrer-Axenböck-Straße stark sa-   mit Begründung, wird in der Fassung
zu Straßenabschnitten nicht möglich ist.     nierungsbedürftig. Ursache für die Schä-    vom 28.05.2020 als Satzung beschlos-
Zudem wäre der Verwaltungsaufwand            den sind u. a. starke Wurzeleinwüchse.      sen.
hierfür immens und von der derzeitigen       Um die angrenzenden Bäume zu erhal-         Die Verwaltung wird beauftragt, den
Personalausstattung der Gemeinde nicht       ten, wird eine Grünfläche ausbildet. Die    Bebauungsplan Nr. 108 „Raiffeisenla-
zu bewältigen. Des Weiteren hat der Ge-      Straße erhält somit einen Kurvenradius.     gerhausgrundstück“ auszufertigen und
setzgeber mittlerweile im Art. 13 Abs. 6     Die momentane rechtwinkelige Abzwei-        gemäß Art. 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt
KAG für die von der Fiktion betroffenen      gung entfällt ebenso wie ca. 2 Parkplät-    zu machen.
Altfälle die Möglichkeit geschaffen, durch   ze.                                         Abstimmung: einstimmig angenommen
Satzungsänderung – unter bestimmten
Voraussetzungen – die Beitragspflicht
ganz zu erlassen. Die Gemeinde will                                                      ❚ Verkehrsgutachten Raiffeisen-
jedoch derzeit – unter Berücksichtigung      Bericht aus der                                bebauung
der Bewertung der Erschließungsanlagen
– keinen Gebrauch davon machen.
                                             öffentlichen Sitzung
                                                                                         Auf Wunsch des Gemeinderates soll-
                                             des Gemeinderates vom                       te die Verwaltung gemeinsam mit dem
Beschluss                                    28.05.2020                                  beauftragten Ingenieurbüro das Grund-
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt                                                       stück Raiffeisenstraße nochmals prüfen.
den Sachvortrag zur Kenntnis und ge-                                                     Nach fachlicher Einschätzung durch das
nehmigt diesen.                              ❚ Jahresrechnung 2019                      Ingenieurbüro sollten die Punkte 1 und
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                        3 ihres Berichtes zeitnah umgesetzt wer-
                                             Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeord-       den. Konkret bedeutet das, eine bessere
                                             nung (GO) ist die Jahresrechnung inner-     Sichtbarkeit der „Zone 30“ herzustellen,
                                             halb von 6 Monaten nach Abschluss des       sowie die Sichtfelder der Querungshilfen
                                             Haushaltsjahres aufzustellen und dem        in der Zeppelinstraße dringend zu über-
Feldkirchner Gemeindeblatt                               7/8/ 2020                                                   Seite 5

arbeiten. Hier muss eine Anordnung des      ❚ Dringender Antrag der CSU-              Das Gremium einigte sich darauf, dass
Zeichens „283“ (absolutes Haltverbot)          Fraktion auf Wiederaufnahme             die Verwaltung zusammen mit „Little
an beiden Querungshilfen erfolgen. Fer-                                                Bird“ prüft, welche Verbesserungen an
ner sollte die Straßenbeleuchtung, vor
                                               der Planungen für das Ferien-           dem Programm möglich sind. Außerdem
Beginn der Hochbaumaßnahmen auf                programm 2020                           werden zum nächsten Treffen mit den
dem Grundstück Raiffeisenstraße, hin-                                                  Vertretern der Einrichtungsträger auch
sichtlich der Mastabstände nochmals         Die CSU Fraktion beantragt die Wieder-     die Fraktionen eingeladen. Ein Beschluss
überprüft werden.                           aufnahme der Planungen für das Ferien-     erfolgte nicht.
Eine Auflösung bzw. der Rückbau der         programm 2020.
beidseitig bestehenden Gehwege in der       Seitens der Verwaltung wurde hierzu
Zeppelinstraße, der schulseitig bestehen-   daraufhin hingewiesen, dass die Planun-
                                                                                       ❚ Antrag der CSU-Fraktion
de Gehweg an der Richthofenstraße so-       gen hierfür bereits im Februar beginnen
                                            und diese Zeit für die Vorbereitung auch      wegen Überprüfung der Aus-
wie der nordseitige Gehweg in der Raif-
feisenstraße sind nachdrücklich nicht zu    dringend notwendig ist. Bedingt durch         wirkung der Corona-Krise auf
empfehlen. Die geschützte und sichere       die Corona Krise hat man sich entschlos-      Haushalt und Finanzplan
Führung der Fußgänger und insbesonde-       sen, die Veranstaltung abzusagen, da zu
re der Schulkinder entlang der mit Hoch-    dem Zeitpunkt nicht abzusehen war, ob      Die CSU Fraktion beantragt die Vorberei-
borden abgegrenzten Bestandsgehwege         die Durchführung in den Sommerferien       tung einer Einschätzung zur Gewerbe-
ist gegeben. Überhöhte Geschwindigkeit      möglich ist.                               steuerentwicklung, auch zur eventuellen
der Verkehrsteilnehmer gilt als die Haup-   Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht        Erarbeitung von Handlungsoptionen.
tunfallursache im Straßenverkehr. Die       mehr möglich, das Ferienprogramm           Die Verwaltung erläuterte, dass momen-
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten       im gewohnten Rahmen vorzubereiten.         tan noch keine Bedenken bestehen, dass
bestehen aus verkehrsregelnden sowie        Möglich wäre nur, die Vereine anzu-        die geplanten Projekte aufgrund der fi-
baulichen Maßnahmen.                        schreiben, ob sie eine Veranstaltung       nanziellen Situation nicht durchgeführt
                                            durchführen würden. Wenn eine Bereit-      werden können. Der Kämmerer wird
Beschluss                                   schaft besteht, könnte auf der Homepage    die Lage beobachten und den Gemein-
Die Punkte 1 und 3 laut Bericht des In-     ein Hinweis veröffentlich werden, aller-   derat über Veränderungen informieren
genieurbüros vom 06.03.2020 sind um-        dings müsste die Anmeldung direkt über     und gegebenenfalls einen Nachtrags-
zusetzen.                                   die Vereine laufen.                        haushalt aufstellen. Der geplante Bau
Im Zuge der Bebauung des gemeindeei-        Aus der Mitte des Gemeinderates wurde      der Bauhofhalle wurde bereits verscho-
genen Grundstückes an der Raiffeisen-       berichtet, dass es für die Vereine auch    ben. Es sollten die Haushaltsberatungen
straße sollen die übrigen Punkte noch-      sehr schwer sein wird, ein Ferienpro-      zum Jahresende abgewartet werden, da
mals aufgegriffen und geprüft werden.       gramm zu organisieren, da seit März        sich bis dahin wahrscheinlich schon die
Die max. Geschwindigkeit wird auf 20        kein Vereinsleben mehr stattfindet. Die    weitere Entwicklung der Steuereinnah-
km/h beschränkt.                            Vereine müssten ein Hygienekonzept er-     men abzeichnet. Dabei könnte die Pri-
Die Möglichkeit einer „Mischver-            arbeiten und müssten auch die Haftung      oritätenliste auch überarbeitet werden.
kehrsfläche/Gemeinsame Verkehrsflä-         übernehmen. Da die Teilnehmerzahl bei      Die nachfolgende Beschlussempfehlung
che“, wie es in der Mozartstraße besteht    den Veranstaltungen stark begrenzt sein    wurde anschließend mehrheitlich vom
(verkehrsberuhigter Bereich mit Geh-        wird, gibt es viele enttäuschte Kinder,    Gremium negativ beschieden.
weg), soll geprüft werden.                  welche nicht teilnehmen können.
Ebenso soll geprüft werden, ob eine         Man einigte sich aber darauf, bei den      Beschluss
Sperrung der Straße sowie wechselseiti-     Vereinen bezüglich der Möglichkeit für     Die Verwaltung wird beauftragt, ge-
ges Parken möglich ist.                     ein Ferienprogramm nachzufragen. Ein       meinsam mit dem Haupt-, Finanz- und
Abstimmung: einstimmig angenommen           Beschluss erfolgte nicht.                  Sozialausschuss    sämtliche    Einspa-
                                                                                       rungsmöglichkeiten zu erörtern und
                                                                                       Handlungsoptionen durch erneute Pri-
                                            ❚ Antrag der CSU-Fraktion zu              orisierung von geplanten Projekten und
                                               Kinderbetreuungsplätzen; Pro-           Bauvorhaben vorzuschlagen. Die end-
❚ Antrag der SPD-Fraktion
                                                                                       gültige Entscheidung der Umsetzung der
   wegen Mitgliedschaft bei der                gramm „Little Bird“                     Einsparungsmaßnahmen soll durch den
   AGFK Bayern e.V.                                                                    gesamten Gemeinderat getroffen wer-
                                            Lt. CSU Fraktion war es im Vorfeld der
                                                                                       den.
Die SPD-Fraktion beantragt die Mitglied-    Platzvergabe bisher schwierig, valide
                                                                                       Abstimmung: abgelehnt Ja 5 Nein 16
schaft bei der AGFK Bayern e.V. (Arbeits-   Zahlen zur Abdeckung er Betreuungs-
gemeinschaft fahrradfreundlicher Kom-       angebote zu erhalten. Generell sei auch
munen in Bayern)und die Aufnahme des        das Programm „Little Bird“ verbesse-
Mitgliedsbeitrags von 1.000,- Euro im       rungswürdig. Hilfreich wäre eine Zu-
Haushalt 2020.                              satzfunktion, mit der man sich bereits
                                            Anfang des Jahres ohne Priorisierung an-
Beschluss                                   melden kann. Es besteht auch weiterhin
Die Gemeinde Feldkirchen beantragt          Personalmangel in den Einrichtungen
eine Mitgliedschaft bei der AGFK Bayern     und es sollte versucht werden, durch
e.V.                                        besondere Anreize Personal zu gewin-
Abstimmung: einstimmig angenommen           nen. Die Verwaltung erklärte daraufhin,
                                            dass alle tarifrechtlichen Möglichkeiten
                                            bereits ausgeschöpft sind. Man kann nur
                                            noch versuchen, durch günstigen Wohn-
                                            raum einen Anreiz zu schaffen.
Seite 6                                                 7 / 8 / 2020                        Feldkirchner Gemeindeblatt

  Amtliche Nachrichten
Der Behindertenbeirat des Landkreises München informiert
                                                                                                                 Landkreis
Der Krisendienst Psychiatrie steht allen Menschen, die in eine psychische Notlage geraten, zur             München
Seite und ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0180-6553000 erreichbar.
Der Corona-Ratgeber des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands ist im Internet
abrufbar unter https://www.dbsv.org/corona.html.
Zeitung in leichter Sprache: Die neuesten Ausgaben finden Sie unter https://www.cab-b.de/startseite/corona
Informationen zu Corona und den Maßnahmen in Gebärdensprache: https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/

Verwaltungsnachwuchs dringend gesucht
Das Landratsamt München sucht engagierte und vielseitig begabte Nachwuchskräfte, die Interesse an einer Karriere in der öffent-
lichen Verwaltung und einem krisensicheren Job haben. Bewerberinnen und Bewerber können sich bis zum 05.07.2020 für den
Studiengang Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) und bis zum 31.07.2020 für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachange-
stellten (m/w/d) beim Landratsamt München bewerben.
Weiterführende Informationen unter www.landkreis-muenchen.de/ausbildung. Persönliche stehen Ihnen Frau Andrea Fricke (für
Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r), Tel. 089/6221-1359 und Herr Lukas Wimmer, Tel. 089/6221-1298 (für Studiengang
Dipl.-Verwaltungswirt) zur Verfügung. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an ausbildung@lra-m.bayern.de

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                              Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                        Großbehälter (1100/770 L)                   Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 07.07., 21.07., 04.08.,          Leerungsgebiet Ost:                         Donnerstag, 02.07., 09.07., 16.07.,
18.08., 01.09.2020                         Mittwoch, 01.07., 08.07., 15.07.,           23.07., 30.07., 06.08., 13.08., 20.08.,
                                           22.07., 29.07., 05.08., 12.08., 19.08.,     27.08., 03.09.2020
Leerungsgebiet West:                       26.08., 02.09.2020
Dienstag, 14.07., 28.07., 11.08.,                                                      Leerungsgebiet West
25.08., 08.09.2020                         Leerungsgebiet West:                        Freitag, 03.07., 10.07., 17.07., 24.07.,
                                           Freitag, 03.07., 10.07., 17.07., 24.07.,    31.07., 07.08., 14.08., 21.08., 28.08.,
                                           31.07., 07.08., 14.08., 21.08., 28.08.,     04.09.2020
                                           04.09.2020
Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 08.07., 22.07., 05.08., 19.08., 02.09.2020

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)    Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im Juli:       Freitag, 10.07. und Freitag, 24.07.2020  im Juli:       Freitag, 03.07., Freitag, 17.07.
im August:     Freitag, 07.08. und Freitag, 21.08.2020			              und Freitag, 31.07.2020
im September: Freitag, 04.09. und Freitag, 18.09.2020   im August:     Freitag, 14.07. und Freitag, 28.07.2020
			                                                     im September: Freitag, 11.09. und Freitag, 25.09.2020

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 21. Juli, 18. August und 15. September 2020 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof
der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B.
Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur
am Tag des Giftmobils abgegeben werden können.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                      7/8/ 2020                                                            Seite 7

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                  16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag                16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag                 16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag                 09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³
(Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
– Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
 (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder über
  die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungsfachbe-
  trieben gegen Gebühr möglich),
– Altreifen
– Altholz Klasse IV
– Dispersionsfarben
– Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

                                                           IMPRESSUM
                   Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                            Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister
 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de
        Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                              Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.
                       Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
               Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
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Entsorgung von Laub-                      Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
gehölzen in der ALB-                        Straßennamen:                   Ungerade Hausnr.          Gerade Hausnr.

Befallszone;                                Alpenstraße:                    1 - 9b                    2 - 12
                                            Aschheimer Straße:              1 - 11                    2
Abholtermin im Juli und                     Brauereiweg                     keine                     12 - 16
August (nur nach Voran-                     Eschenweg:                      1 - 41                    2 - 10
meldung)                                    Falkenstraße:                   3 - 11                    2 - 16
                                            Fasanweg:                       9 - 47                    12 - 38
Bitte denken Sie daran, dass nach wie       Finkenstraße:                   1-3                       2-4
vor die neue Regelung für die Entsor-
                                            Friedensstraße:                 19 - 23                   26 - 44
gung von Laubgehölzen innerhalb der
                                            Hohenlindner Straße:            1                         2 - 6a
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner
die innerhalb der ALB-Befallszone           Jahnstraße:                     3-9                       2 - 16
Laubgehölze zu entsorgen haben, kön-        Jakob-Wagner-Straße:            1-5                       8 - 20
nen diese nicht mehr an den Wertstoff-      Karolinenstraße                 5                         8
hof anliefern. Im Juli und August 2020      Kirchenstraße:                  1-5                       2-6
gibt es folgende Termine für die Abho-      Lerchenstraße:                  7 - 17                    4 - 14
lung von Laubgehölz aus der ALB-Be-
                                            Münchner Straße:                1-7                       2-6
fallszone vor Ort: Mittwoch, 22. Juli
                                            Oberndorfer Straße:             1 - 37                    2 - 22
und 19. August 2020. Eine Voranmel-
dung – spätestens zwei Tage vor dem         Otto-Lilienthal-Ring:           1-5                       2 - 36
Abholtermin – im Umweltamt der Ge-          Pfarrer-Axenböck-Straße:        1 - 21                    2-6
meinde ist notwendig, ansonsten wird        Schwalbenstraße                 5, 11 - 31                2, 10 - 32
das Material nicht abgeholt. Rückfra-       Tucherpark:                     1-9                       2 - 38
gen und Anmeldung bitte unter der Tel.      Von-Tucher-Straße:              1-7                       4-8
089/909974-45 /-37 oder per E-Mail:         Wendelsteinstraße:              1 - 19                    2 - 16
reiprich@feldkirchen.de
                                            Zugspitzstraße:                 3 - 15                    keine

Achtung Gartenbesitzer!
Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und
Sträucher, die in den Gehweg und in den öffent-
lichen Straßengrund hineinragen, zurück! Über-
hängende Sträucher behindern die Fußgänger.
Sie können aber auch zum Sicherheitsrisiko wer-
den, wenn der Fußgänger wegen der Sträucher
auf die Straße ausweichen muss.
Im Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir
deshalb alle Grundstücksbesitzer um Rücksicht-
nahme und Beseitigung des Überwuchses.

  Aus unserer Gemeinde
                                 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
                             im Monat August erscheint kein Gemeindeblatt;
                         die nächste Ausgabe erhalten Sie wieder im September.

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Mai 2020         37 Anmeldungen              Zum 31. Mai 2020 sind 7.556 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          68 Abmeldungen                                      371 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          14 Wohnungswechsel                                7.927 Personen insgesamt gemeldet.
                           7 Geburten
                           4 Sterbefälle  
Feldkirchner Gemeindeblatt                              7/8/ 2020                                                   Seite 9

  Öffentliche Zahlungsaufforderung
  der Gemeinde Feldkirchen
     Am 01.07.2020 werden zur Zahlung fällig
     für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zugestimmt haben:
     Gewerbesteuer, Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren

     Am 15.08.2020 werden zur Zahlung fällig:
     Gewerbesteuer:           Vorauszahlung 3. Rate für das Jahr 2020
     Grundsteuer:             3. Rate für das Jahr 2020
     Müllabfuhrgebühren: 3. Rate für das Jahr 2020
     (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben)

  Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen:
  Kreissparkasse MUC-STA-EBE:
  IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS
  Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart)
  anzugeben.

Termine und Hinweise für Juli, August und September 2020
       28.06. – 18.07.		                             Stadtradeln 2020
Fr               3. Juli -------                     *ABGESAGT/Verschoben auf 2021: Kultur im Rathaus: Dreiviertelblut
So               5. Juli -------                     *ABGESAGT: Jazzfrühschoppen
Do              16. Juli 19.00 Uhr                   Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Do              23. Juli 19.00 Uhr                   Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus
Do           6. August   19.00 Uhr                   Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus
Fr           7. August   20.00 Uhr                   Vorläufiger Ersatztermin: Kultur im Rathaus: Wolfgang Krebs
Sa          15. August		                             Annahmeschluss für das Gemeindeblatt September
Di       8. September    19.00 Uhr                   Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Do      10. September    19.00 Uhr                   Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Di      15. September		                              Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober
Do      24. September    19.00 Uhr                   Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus
Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen bzw. Infos auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen.

Familie Halkema sagt DANKE
und übergibt „ihre“ Poststelle an die Familie Rasuli
Liebe Feldkirchner,
nach 14 Jahren verabschieden wir uns nun in den Ruhestand! Jahre, die für uns nicht nur Pakete schleppen und Briefmarken
kleben bedeuten. Niemals zuvor in unserem Berufsleben wurde uns so viel Vertrauen – nicht nur in unsere Arbeit - und so viel
Wertschätzung entgegengebracht, wie wir sie hier in Feld-
kirchen erfahren durften. Durch all die Jahre hinweg haben
Sie uns umsorgt – mit liebevoll ausgesuchten Schlemmerei-
en, mit so viel selbst gebackenen Plätzchen, Blumen und
Überraschungspäckchen. Aber mindestens genauso haben
wir uns über jedes Lächeln, die vielen netten Worte, jedes
kleine „vielen Dank“ und jeden Moment gefreut, in dem wir
zusammen herzhaft lachen oder auch einmal zusammen
traurig sein konnten. Es waren Jahre, in denen wir Freude,
aber auch so manches Leid mit Ihnen teilen durften. Dafür
bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen, wir werden Sie
alle in liebevoller Erinnerung behalten.
Wir freuen uns sehr, dass wir für Ihre Post in Feldkirchen
Nachfolger gefunden haben und so das Post- und Post-
bankangebot erhalten konnten. Wir wünschen Familie Ra-
suli viel Glück und hoffen, dass sie sich in ihrer Umgebung
genauso wohl fühlen, wie wir das immer getan haben.         Erster Bürgermeister Andreas Janson wünschte Monica Halkema
Vielen Dank, alles Gute, bleiben Sie gesund!                (2.v.l.) und Tom Halkema (1.v.r.) alles Gute für den wohlverdien-
                                                             ten Ruhestand und hieß die Nachfolger Chesrau Rasuli (3.v.l.) und
Ihre Familie Halkema                                         Milad Rasuli (2.v.r.) herzlich willkommen
Seite 10                                                 7 / 8 / 2020                         Feldkirchner Gemeindeblatt

   Entlastungsfond für pflegende Angehörige
   des Landkreises München 2020
   Das Landratsamt München bietet auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Entlastungsfond für pflegende Angehörige
   an. Dieser Fond richtet sich an pflegende Angehörige, die seit Jahren pflegebedürftige Personen versorgen. Ziel ist es, die,
   durch meist jahrelange Pflege von Angehörigen, entstandene Überlastungssituation der Pflegenden mit dem Entlastungs-
   fond ein wenig zu mildern.
   Die Ursache der Pflegebedürftigkeit, wie z. B. Altersgebrechen oder Behinderung, sowie das Alter der gepflegten Person
   spielen hierfür keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass der pflegende Angehörige seinen Wohnsitz in der Gemeinde Feldkir-
   chen hat.
   Wir bitten nun Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns Ihnen bekannte Personen zu melden, die o. g. Vorausset-
   zungen erfüllen und die in Ihren Augen eine entsprechende Zuwendung erhalten sollen.

   Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 15.07.2020 ein.
   Ansprechpartnerin im Rathaus Feldkirchen: Frau Jochim, Tel.: 089/909974-24, E-Mail: jochim@feldkirchen.de

   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
   da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müs-
   sen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vor-
   bildlichen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden
   nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden.
   Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung,
   mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist nicht der Fall.
   Die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot als Ord-
   nungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit
   sein, Hundekot nicht einfach liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen.
   Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung:
   Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge-
   schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier
   oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im
   gesamten Gemeindegebiet verteilt.
   Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Ab-
   falleimer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette
   Gemeindegebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich.
   Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den
   Hundekottütenspendern:
             – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück)
             – Friedrichsplatz/Sonnenstraße
             – Friedensstraße gegenüber Container
             – Am Maibaum
             – Breslauer Straße zu den Feldern
             – Sudetenstraße zum Bahndamm
             – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück)
             – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts
             – Münchner Straße bei VR Bank
             – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage
             – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich
             – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg
             – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage
             – Raiffeisenstraße zur Brücke
             – Sonnenstraße bei der Ampel
             – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn
             – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße
             – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31
             – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße
             – Tucherpark (2 Stück)
             – Parkplatz Bauma
             – St. Emmeram-Kapelle

   Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hun-
   dehalter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen
   Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                               7/8/ 2020                                                    Seite 11

Stadtradeln 2020
Das diesjährige STADTRADELN findet statt. Die Gemeinde Feldkirchen fährt, wie
 der ganze Landkreis München, im Zeitraum vom 28.06. – 18.07.2020 wieder mit.
Auch in Zeiten von Corona, oder gerade deshalb, ist das Rad als Verkehrsmittel die beste Variante, um den weiterhin bestehenden
gebotenen gegenseitigen Abstand einzuhalten. Aus diesem Grund ist es in diesem Jahr auch nicht möglich, eine gemeinsame
Radtour zu organisieren. Das soll uns aber nicht davon abhalten, dass wir uns aufs Rad schwingen und fleißig Kilometer sammeln.
Wir freuen uns auf alle, die mitmachen, sich einem Team anschließen oder selbst eins gründen. Mitmachen kann jeder der in
Feldkirchen wohnt, arbeitet oder einem Verein angehört.
In diesem Jahr wird es in der Gemeinde Feldkirchen Preise zu gewinnen geben, in den Kategorien „größtes Team“ und „am meis-
ten geradelten Kilometer“.
Anmeldung fürs STADTRADELN 2020 über die Homepage: www.stadtradeln.de

   Elternportal „LITTLE BIRD“
   Schon seit 2017 gibt es in der Gemeinde Feldkirchen das Elternportal
   „Little Bird“.
   Damit wird den Eltern die Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen für ihre Kinder deutlich erleichtert.
   Um den Service für die Eltern noch weiter auszubauen, wurde das Elternportal nun um einige Funktionen erweitert.

   Seit dem 16.06.2020 können Eltern, die eine Vormerkung abgeschickt haben, verschiedene Daten im Elternportal auch
   nachträglich selbst verändern.
   Verändert werden können die angegebenen Betreuungszeiten, sowie die Priorisierung, falls sich z. B. nach dem „Tag der
   offenen Tür“ ein Änderungswunsch bei den Eltern ergibt.
   Sollten sich Ihre persönlichen Daten (z. B. Adresse, Kontaktdaten etc.) ändern, kann dies nun ebenfalls über das Elternpor-
   tal durch die Eltern selbst verändert werden. Bisher konnte dies nur über die Gemeinde oder die Einrichtungen erfolgen.
   Damit die Eltern ab sofort einen besseren und kompletten Überblick über die Betreuungen des jeweiligen Kindes ha-
   ben, werden nun alle Vormerkungen, Reservierungen (Platzzusagen) und Verträge im Elternportal angezeigt. Die hierzu
   erforderliche datenschutzrechtliche Zustimmung kann ebenfalls direkt im Elternportal abgegeben, aber auch jederzeit
   widerrufen werden.
   Im Rahmen dieser vollständigen Übersicht kann außerdem auch die Annahme oder Absage von Platzreservierungen direkt
   über das Elternportal erfolgen. Sie können also Tag genau verfolgen, wie sich Ihre Platzvormerkung entwickelt und im Falle
   einer Zusage auch direkt reagieren.

   Liebe Eltern,
   auch wenn wir laufend daran arbeiten, die Möglichkeiten der Anmeldung für einen Kita-Platz für Sie zu verbessern, ist
   jedes Programm nur so gut wie es geführt wird.
   Im Hinblick auf die neuen Funktionen möchten wir Sie daher darum bitten, Ihren persönlichen Account auf Vollständig-
   keit und Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.
   Nur wenn alle Angaben jederzeit komplett und richtig sind, kann die Platzvergabe in den Einrichtungen auch reibungslos
   ablaufen.
   Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind noch eine aktive Vormerkung hat, Sie jedoch keinen Platz mehr benötigen (z. B. durch
   Wegzug aus Feldkirchen oder weil Sie bereits anderweitig einen Platz erhalten haben), bitten wir Sie, diese Vormerkung
   zurückzunehmen.
   Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Feldkirchen, Frau Jochim, Tel. 089/909974-24, E-Mail: jochim@
   feldkirchen.de.
   Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung ob-
  liegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.
  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Ver-
  teilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes
  zu gewährleisten.
  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angele-
  genheit mit dem Verlag klären.
Seite 12                                                  7 / 8 / 2020                         Feldkirchner Gemeindeblatt

                     Nachbarschaftshilfe Feldkirchen
                     Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, war-
                     mes Mittagessen und vieles mehr! Auch in Corona-Zeiten – Füreinander – Miteinander! Wir unterstützen
                     auch die „Feldkirchener Engel“ bei ihrer „Corona-Aktion“.

                     Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der
                     Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de
                     Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkirchen
                     jederzeit gerne zur Verfügung.
                     Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Sie können uns auch „anklicken“.
Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der
Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

                                  Sommerferienprogramm des FSZ
                                  Auch dieses Jahr hat sich das Familienservicezentrum in Feldkirchen ein Sommerferienpro-
                                  gramm überlegt. Aufgrund der Umstände kann kein Präsenz-Angebot stattfinden, aber es be-
                                  steht die Möglichkeit einer digitalen Alternative: Rätselspaß für zuhause, eine Bilderrallye durch
Feldkirchen, sowie verschiedene Aufgaben, die unterwegs gelöst werden können. Dieses Angebot ist für Kinder ab dem Grund-
schulalter geeignet.
Bei Interesse schaut doch gerne in den Sommerferien auf unserer Homepage https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/familien-
stuetzpunkt-landkreis-muenchen-ost/cont/37636 vorbei. Auch für Eltern gibt es hier immer wieder spannende Beiträge.

                                            Zu schade für den Kompost –
                                            Foodsharing aus dem Garten
Sie haben einen Apfel-, Birn-, Pflaumen , Kirschbaum oder auch Trauben, Rhabarber, Zucchini, Tomaten, Gurken, etc. und ernten
meist viel zu viel und wissen nicht wohin damit?
Wir verteilen Ihre Spende kostenfrei an die Nachbarschaft. Hauptsache es wird nichts (oder weniger) weggeworfen. Falls Sie
körperlich nicht mehr in der Lage sind selbst zu ernten, rufen Sie uns bitte dennoch an und wir schauen, was wir organisieren
können. Wir bedanken uns hiermit herzlich bei den bisherigen Spendern. Wenn auch Sie Übermengen an Obst/Gemüse abge-
ben wollen, melden Sie sich bei der Umweltgruppe Feldkirchen.

E-Mail:
info@umweltgruppe-feldkirchen.de

Telefon:
0172 759 17 20

Instagram:
Umweltgruppe_Feldkirchen

WhatsApp:
0176 82 98 63 89 (nicht anrufbar!)

Webseite:
www.umweltgruppe-feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                               7/8/ 2020                                                   Seite 13

                                          Kinderpflegerin
                                          oder Erzieherin (w/m/d)
                                          gesucht.
  „Hallo, ich bin Sandra. Auf dem Foto seht Ihr, wie ich einem unserer Kinder die Hand gebe. Im
  Hintergrund sind viele bunte Hände zu sehen, die haben die Kinder zu Hause gemacht. Wir haben
  sie in der Einrichtung gesammelt und einen Regenbogen daraus gestaltet. Eigentlich komme ich
  aus Madrid. Seit meinem Umzug nach München arbeite ich in der Krippe Feldkirchen. Am Anfang
  konnte ich noch wenig Deutsch, aber habe mich sofort wohl gefühlt. Das war wichtig für mich. Ich
  bin nun seit sechs Jahren hier und fühle „dieses Haus als mein Haus“. Meine zweite Familie.
  Wir sind eine kleine Einrichtung, daher kennen wir alle Kinder und Eltern gut. Ich gehe zwar in die
  Arbeit, aber ich fühle mich wie zu Hause. Und ich wünsche mir jemanden, der reinkommt in unser Team und sich hier auch
  so wohlfühlt wie ich.
  In unserer kleinen Familie ist noch Platz für Dich. Wir nehmen Dich an die Hand.“
  Wenn Du Sandra und die anderen aus dem Team der Krippe Feldkirchen kennen lernen möchtest, dann bewirb Dich gleich
  jetzt:
  BewerbungKita@im-muenchen.de
  Wir freuen uns Dich kennen zu lernen.

   Liebe Kulturfreunde,
   zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes lagen leider noch keine neuen Informationen vor, wie es in der nach wie
   vor vorherrschenden Corona-Krise mit unserem Kulturprogramm weitergeht. Die Ersatz-Termine für die Veranstaltung
   mit Wolfgang Krebs am 7. August und dem Pippi-Langstrumpf-Kindertheater am 16. Oktober 2020 bleiben vorerst be-
   stehen; es kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich stattfin-
   den können. Ebenso verhält es sich mit den restlichen geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr. Nach wie vor behalten
   bereits erworbene Eintrittskarten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
   Fest steht allerdings, dass zum einen die für April geplante und auf den 3. Juli 2020 verschobene Veranstaltung mit Drei-
   viertelblut nicht stattfinden wird – diese wird voraussichtlich auf das Frühjahr 2021 verschoben.
   Zum anderen wird der für 5. Juli 2020 geplante Jazzfrühschoppen nicht stattfinden.
   Wir werden auf unserer Homepage www.feldkirchen.de über Neuigkeiten rund um das Feldkirchner Kulturprogramm
   berichten.
   Bezüglich Kostenerstattung von Eintrittskarten bei abgesagten Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-
   verwaltung, Herrn Gleixner, Tel. 089/909974-73; gleixner@feldkirchen.de. Für eine Stornierung sind die erworbenen
   Eintrittskarten vorzulegen.
   Ihr Kulturbüro der Gemeindeverwaltung Feldkirchen

                           G e m e i n d e b ü c h e r e i Fe l d k i r c h e n
                           Rathausplatz 1
                           85622 Feldkirchen                          Öffnungszeiten:   Montag:        15.00 bis 18.30 Uhr
                           Tel.: 089/909974-65                                          Mittwoch:      15.00 bis 20.00 Uhr
                           Fax: 089/909974-76                                           Donnerstag:    15.00 bis 18.30 Uhr
                           E-Mail: buecherei@feldkirchen.de                             Freitag:       10.00 bis 12.00 Uhr

     Als Ersatz für den sonst alljährlich stattfindenden großen Bücher-Basar der Bücherei bieten wir Ihnen ab sofort
     einen kleineren, ständigen Basar (ca. 20 Bücherkisten),
     vorerst bis zum Frühjahr des nächsten Jahres. Wir füllen immer wieder nach mit „neuen“ Büchern und verkaufen
     diese, wie gewohnt für 0,50 € / kg Buch.
     Schauen und stöbern Sie während unserer Öffnungszeiten und natürlich mit den zurzeit gebotenen Vorsichtsmaß-
     nahmen wie Abstand und Maske. Das Bücherei-Team freut sich auf Ihren Besuch!

   Zur Information:
   Da die Bücherei unter den gegebenen Umständen dieses Jahr schon lange genug geschlossen war, bleiben wir die ge-
   samte Sommerferienzeit für Sie geöffnet.
Seite 14                                                  7 / 8 / 2020                        Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Vereinsleben
                       Die Ortsgruppe trifft sich am 3. Montag im Monat um 20.00 Uhr zum Online-Teammeeting.

                       Wer teilnehmen möchte und sich mit uns zusammen für den Umwelt- und Naturschutz vor Ort engagie-
                       ren will, meldet sich gern per E-Mail an: https://aschheim-feldkirchen-kirchheim.bund-naturschutz.de.

                       Interessierte sind herzlich willkommen – es gibt immer was zu tun. 

                 Es geht wieder los – REHA-Sport beim TSV Feldkirchen
                  Bewegung ist die beste Medizin! Der TSV Feldkirchen bietet ab sofort neben den bereits laufenden Kursen Mon-
                  tag und Mittwoch jeweils von 19:00-20:00 Uhr jetzt auch zwei neue Kurse am Vormittag an. Beide Stunden
                  finden immer Montag und Mittwoch von 9:30-10:30 Uhr in der neuen Sporthalle an der Olympiastraße 3 statt.
                  In lichtdurchfluteten, hochmodernen und bestens ausgestatteten Gymnastikräumen (1+2) werden beide Stunden
                  von Brigitte Pfaffinger, Fachübungsleiter Rehabilitationssport Orthopädie geleitet.
REHA-Sport richtet sich besonders an Menschen mit postoperativen oder chronischen Erkrankungen sowie behinderte oder von
Behinderung bedrohte Menschen. Haben Sie Erkrankungen/Operationen (Wirbelsäulen- und Haltungsschäden, Osteoporose,
Gelenkschäden (Knie- und Hüftarthrose), Morbus Bechterew, Krebserkrankungen, rheumatische Erkrankungen) hinter sich?
Um am REHA-Sport teilnehmen zu können, müssen diese 3 Punkte erfüllt sein:
1. Ihr Arzt verordnet Ihnen REHA-Sport und stellt Ihnen das Formular 56 aus.
2. Lassen Sie sich den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger bestätigen (Krankenkasse)
3. Nach Bewilligung des Antrags melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle, wir regeln dann alles Weitere für Sie.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 089 9036460 immer Mo. und Do. zwischen 9-13 Uhr oder Sie senden uns eine
Email: office@tsvfeldkirchen.de. Gerne können Sie uns auch in unserer Geschäftsstelle, Olympiastraße 1 besuchen. Wir sind im-
mer Montag und Donnerstag persönlich für Sie da.

Der TSV Feldkirchen beginnt wieder mit Sport in der Halle!
Nach langer Corona-Pause dürfen sich nun endlich auch die Hallensportler des TSV Feldkirchen freuen. Nachdem die Abtei-
lungen Tennis, Fußball und Football bereits seit einigen Wochen wieder den Trainingsbetrieb aufgenommen haben, dürfen jetzt
die Indoorsportler starten. Neben Gymnastik, VITALSport und REHASport startet auch die Tischtennisabteilung wieder mit dem
Training.
Es gelten die strengen Hygieneregeln, die überall gut sichtbar angebracht sind. Der Zugang zu den Trainingsflächen und der
Aufenthalt auf den Verkehrsflächen sind nur mit Nasen-Mundschutz erlaubt. Während der Stunden ist - unter Beachtung der Min-
destabstandsregelung - kein Tragen des Nasen-Mundschutz verpflichtend.
Die Umkleiden sind nur für das Wechseln der Schuhe vorgesehen und die Sanitäranlagen sind geöffnet. Weitere Infos über die
Sportstunden und die Hygienerichtlinien der gemeindlichen Sportanlage unter www.tsvfeldkirchen.de.

             Schachgemeinschaft Aschheim Feldkirchen Kirchheim
             Münchner Mannschaftsmeisterschaften;
             1. und 2. Mannschaft, Seniorenmannschaft, Jugendmannschaften
Im Zuge der Corona-Virus-bedingten Kontaktbeschränkungen wurde die Saison 2019/20 der Münchner Schach-Mannschafts-Meis-
terschaften unterbrochen. Die insgesamt fünf Wettkampf-Mannschaften der Schachgemeinschaft warten aus folgenden Positionen
auf die Fortsetzung der Wettkämpfe:

– Unsere 1. Mannschaft liegt in der A-Klasse nach 6 von 9 Spieltagen auf dem 2. Tabellenplatz. Da die drei verbleibenden Gegner
   allesamt Plätze in der unteren Tabellenhälfte belegen, sollte ein Aufstieg in die Bezirksliga durchaus im Bereich des Möglichen
   liegen.
– Unsere 2. Mannschaft liegt als Neuling in der B-Klasse nach 6 von 9 Spieltagen auf dem letzten Tabellenplatz. Der Kampf um
   den Klassenerhalt wird spannend werden, zumal zwei der verbleibenden drei Gegner ihrerseits noch Abstiegssorgen haben.
– Unsere Seniorenmannschaft liegt als Neuaufsteiger in der 1. Münchner Seniorenliga nach 6 von 7 Spieltagen auf dem vorletzten
   Tabellenplatz. Chancen auf den Klassenerhalt können nur durch einen Sieg am letzten Spieltag gegen die Seniorenmannschaft
   von Schwabing - München Nord gewahrt werden.
– Unsere 1. Jugendmannschaft liegt in der 1. Jugendbezirksliga nach 4 von 7 Spieltagen zusammen mit der Jugendmannschaft vom
   SC Haar auf dem geteilten 1./2. Tabellenplatz. Der Gewinn der Münchner Jugendmeisterschaft samt dem damit verbundenen
   Aufstieg in die Jugend-Landesliga ist ein absolut realistisches Ziel.
– Unsere 2. Jugendmannschaft liegt in der 2. Jugendbezirksliga nach 4 von 7 Spieltagen auf einem soliden Mittelfeldplatz. Weder
   Aufstieg noch Abstieg sollten ein ernsthaftes Thema werden.
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