Ferienbetreuungskonzept der Stadt Schwäbisch Gmünd - Amt für Bildung und Sport

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Amt für Bildung und Sport

  Ferienbetreuungskonzept
                      der
   Stadt Schwäbisch Gmünd

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Amt für Bildung und Sport

Gliederung

1. Leitbild                                   4

2. Rahmenbedingungen                          5

   2.1. Träger und Dienstaufsicht             5

   2.2. Zielgruppe                            5

   2.3. Betreuungstage                        5

   2.4. Betreuungszeiten                      5

   2.5. Betreuungskosten                      5

   2.6. Verpflegung                           5

   2.7. Gruppengröße                          6

   2.8. Schule und Räumlichkeiten             6

   2.9. Betreuungspersonal                    6

3. Ferienbetreuungsangebot                    6

   3.1. Tagesablauf                           6

   3.2. Spiele und Materialien                7

   3.3. Freizeitgestaltung                    7

4. Qualitätssicherung                         7

   4.1. Betreuungspersonal                    7

   4.2. Ferienbetreuungsordner                8

   4.3. Dokumentation                         8

     4.3.1. Anwesenheitsliste                 8

     4.3.2. Anmeldeformulare                  8

     4.3.3. Vorfälle und Unfälle              8

   4.4. Elterngespräche                       9

     4.4.1. Tür- und Angelgespräche           9

     4.4.2. Einzelgespräche mit Eltern        9

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Amt für Bildung und Sport

  4.5. Beschwerdemanagement                            9

     4.5.1. Umgang mit direkten Beschwerden            9

     4.5.2. Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden    9

     4.5.3. Umgang mit internen Beschwerden            9

  4.6. Umgang mit Kindeswohlgefährdung                 9

5. Ferienbetreuungs-ABC                               10

  5.1. Abrechnung von Ferienbetreuungsaktionen        10

     5.1.1. Kassenbon oder Quittung                   10

     5.1.2. Kauf auf Rechnung                         10

  5.2. Anmeldung                                      10

  5.3. Aufsichtspflicht                               10

  5.4. Ausschluss                                     10

  5.5. Datenschutz                                    11

  5.6. Einsatzplanung des Betreuungspersonals         11

  5.7. Etat                                           11

  5.8. Gebühren                                       11

  5.9. Haftung                                        11

  5.10. Handynutzung der Betreuungskinder             11

  5.11. Kontaktdaten Ferienbetreuung                  12

  5.12. Krankheiten und Kopfläuse                     12

  5.13. Krankmeldung                                  12

     5.13.1.Betreuungskinder                          12

     5.13.2.Betreuungspersonal                        12

  5.14. Medikamentengabe                              12

  5.15. Notfallnummern                                13

  5.16. Schlüssel für Schülerhaus                     13

  5.17.Unfallversicherung                             13
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1. Leitbild

Ganzjähriges, verlässliches, qualitativ hochwertiges und nachhaltiges Betreuungsangebot

Die Stadt Schwäbisch Gmünd bietet eine Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder der
Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd an allen Ferien- und Brückentagen
des Landes Baden-Württembergs. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch
der Freizeitbedarfe, gewährleistet werden.

Die Ferienbetreuung findet ganztägig und zentral im Schülerhaus an der Rauchbeinschule mit
dem qualifizierten Personal der städtischen Schulkindbetreuung statt. Eine individuelle Buchung
der Ferienbetreuung – einzelne Tage, vormittags oder ganztägig – sowie des Mittagessens ist
möglich, so dass die Ferienbetreuung an die Bedarfe der Eltern sowie Kinder angepasst ist.

Das qualifizierte Betreuungspersonal bietet in der Ferienbetreuung gezielte sowie
bedürfnisorientierte Freizeitgestaltung in den verschiedenen Funktionsräumen des Schülerhauses.
Das Raumangebot ermöglicht Raum für Erholung, Gemeinschaft und Bewegung, damit flexibel
auf die Bedürfnisse sowie Ideen der Kinder eingegangen werden kann und vorbereitete
Freizeitangebote durchgeführt werden können.

Ziele sind u. a. schöne Erlebnisse und Erinnerungen mitzunehmen sowie kreative und kulturelle
Vielfalt in der Gemeinschaft zu erleben, aber auch ein bezahlbares Ferienangebot für alle
Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd zu
ermöglichen.

In familiärer Atmosphäre Gemeinschaft erleben

Unsere gemütlichen und ansprechend gestalteten Räume im Schülerhaus bieten Raum für
Gemeinschaft, aber auch Rückzugsmöglichkeiten für Erholung und Entspannung. Die Terrasse,
der Schulhof und die nahe Umgebung laden ein zu Bewegung und Spiel, so dass die Kinder ihrem
Drang nach körperlicher Aktivität nachgehen können.

Damit wir ein gutes und harmonisches Miteinander in der Gemeinschaft erleben, sind uns
gemeinsame und transparente Regeln sowie ein offenes Ohr für Anliegen, Themen und Wünsche
der Kinder wichtig. Dadurch wird ein sicherer Rahmen gegeben und die Kinder erfahren eine
vertrauensvolle Beziehung zum Betreuungspersonal sowie zu den anderen Kindern.

Zudem legen wir Wert auf einen strukturierten Tagesablauf mit unterschiedlichen Ritualen, um
Verlässlichkeit und Sicherheit zu geben. Unter anderem durch gemeinsame Mahlzeiten, Ausflüge
und Aktivitäten kann so Gemeinschaft aktiv gelebt und erlebt werden.

Freizeitgestaltung und gemeinsam Spaß haben stehen im Mittelpunkt

Die Kinder haben die Möglichkeit gemeinsam mit uns ihre freie Zeit in der Ferienbetreuung kreativ
und aktiv zu gestalten, mit schönen Erlebnissen zu füllen und individuelle sowie gemeinschaftliche
Erfahrungen zu sammeln.

Wir orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der Kinder – Freispiel und Angebote sowie
Bewegung und Ruhephasen wechseln sich ab und ergänzen sich. Zusätzlich unternehmen wir

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nach Möglichkeit Ausflüge in die Natur, erkunden unsere Heimat und entdecken hierbei Neues.
Die Kinder können je nach Rahmenbedingungen dabei selbst- und mitbestimmen, in wie weit sie
teilnehmen möchten und haben so die Möglichkeit zur eigenen Entfaltung und Entwicklung.

Unser Handeln wird geleitet durch Wertschätzung, Empathie und Flexibilität

Eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Wohlwollens ist uns im Umgang mit den Kindern,
Eltern und untereinander gleichbedeutend und gleichwertig. Eltern und Kinder sind unsere
Partner. Wir helfen und ergänzen uns, bringen unsere Stärken ein und haben ein offenes Ohr für
die Themen, Anliegen und Wünsche. Bei uns ist niemand perfekt. Aus Fehlern und
Unzulänglichkeiten lernen wir und gehen konstruktiv damit um. Gemeinsam und
kompromissbereit suchen wir nach Lösungen, die alle mittragen können.

2. Rahmenbedingungen
2.1 Träger und Dienstaufsicht
    Träger der Ferienbetreuung ist die Stadt Schwäbisch Gmünd, Amt für Bildung und Sport. Das
    Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, hat die Dienstaufsicht.

2.1 Zielgruppe

    Alle Grundschulkinder der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd.
    Grundschüler aus Grundschulen in anderer Trägerschaft können nach Rücksprache mit dem
    Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, ebenfalls an der Ferienbetreuung
    teilnehmen.

2.2 Betreuungstage
    Alle Ferien- und Brückentage des Landes Baden-Württembergs. Feiertage des Landes Baden-
    Württembergs sind ausgenommen. Zudem findet keine Ferienbetreuung am 24. Dezember
    und 31. Dezember statt.

2.3 Betreuungszeiten
    Halbtags: 7.00-13.00 Uhr
    Ganztags: 7.00-17.00 Uhr

2.4 Betreuungskosten
    Halbtags: 6 Euro/ Tag
    Ganztags: 10 Euro/ Tag

2.5 Verpflegung
    Das warme Mittagessen wird über das mobile „Maultäschle“ geliefert und es fallen pro
    Mahlzeit 3,50 Euro an. Dies muss zusätzlich zur Betreuung gebucht werden. Etwaige
    Lebensmittelunverträglichkeiten (außer Glutenunverträglichkeit) werden berücksichtigt. In
    der Ferienbetreuung gibt es keine Menüwahl und keine Nachspeise. Selbst mitgebrachtes

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    Essen wird aus organisatorischen sowie hygienerechtlichen Gründen nicht vor Ort in der
    Mikrowelle erwärmt.
    Das Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, bestellt das Essen vor Beginn
    der Ferienbetreuung. Wird die Anzahl der zu bestellten Essen nicht geliefert, muss das
    „Maultäschle“, Herr Stutzmann, direkt kontaktiert werden.
    Die Kosten für das Mittagessen sind bei Krankmeldung des Kindes generell nicht
    erstattungsfähig.
    Im Rahmen der Ferienbetreuung wird auf eine gemeinsame Mahlzeit in familiärer
    Atmosphäre Wert gelegt. Die Betreuungskräfte können also selbst mitgebrachte Speisen
    verzehren, wenn die Betreuungstätigkeit dies zulässt.

2.6 Gruppengröße
    Die Ferienbetreuung findet ab einem angemeldeten Kind statt. Pro Ferienwoche können
    maximal 25 Kinder betreut werden, so dass ein Betreuungsschlüssel von 1:12 eingehalten
    wird. Dies ist wichtig auf Grund der Tatsache, dass in der Ferienbetreuung täglich
    unterschiedliche Gruppenkonstellationen herrschen, die Kinder im Vorfeld dem
    Betreuungspersonal in der Regel nicht bekannt sind, in der Betreuung auch
    betreuungsintensive Kinder angemeldet werden und es sich um ein Freizeitangebot handelt,
    bei dem ein anderer Betreuungsschlüssel zur Wahrung der Aufsichtspflicht anzusetzen ist.

2.7 Schule und Räumlichkeiten
    Die Ferienbetreuung findet in den Räumlichkeiten des Schülerhauses an der Rauchbeinschule,
    Rauchbeinstraße 6, 73525 Schwäbisch Gmünd, statt.
    Folgende Räume stehen im Erdgeschoss zur Verfügung: Gruppenraum mit Bauecke und
    Spielen, Kreativwerkstatt, Kickerraum, Mädchenzimmer, Werkraum, Küche, Garderobe, Bad,
    Personal-WC und Terrasse. Im Obergeschoss befindet sich der Chillraum.
    Der angrenzende Schulhof der Rauchbeinschule sowie der Sportplatz stehen als zusätzlicher
    Außenbereich zur Verfügung. Zudem kann der Schulbauernhof besichtigt werden.
    Eine Turnhallennutzung ist im Einzelfall mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung
    schulische Bildung, zu klären. Die Turngeräte dürfen nicht genutzt werden und es sind die
    Verhaltensregeln in der Turnhalle zu beachten!

2.8 Betreuungspersonal
    Die Ferienbetreuung wird durch das qualifizierte Betreuungspersonal der Stadt Schwäbisch
    Gmünd geleistet. Die Betreuungskräfte wechseln wöchentlich. Die Einteilung des Personals
    findet in Betreuungstandems von 7.00-12.30 Uhr bzw.11.30-17.00 Uhr statt, so dass über
    die Mittagszeit vier Betreuungskräfte die Betreuung sowie die Vorbereitung und Ausgabe des
    Mittagsessens gewährleisten können.
    Im Vertretungsfall gibt es pro Woche bzw. Tag Ferienbetreuung zwei Vertretungskräfte, die
    von der ausfallenden Betreuungskraft benachrichtigt werden.

3. Ferienbetreuungsangebot
3.1 Tagesablauf
   7.00-8.00 Uhr Bringzeit
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Amt für Bildung und Sport

    8.00-8.30 Uhr Möglichkeit zum Frühstücken
    8.30-12.00 Uhr Ferienbetreuungsprogramm
   12.00 Uhr Mittagessen
   13.00 Uhr Abholzeit Halbtagsbetreuung
   13.00-16.30 Uhr Ferienbetreuungsprogramm
   16.30-17.00 Uhr Abholzeit Ganztagesbetreuung

3.2 Spiele und Materialien
    Für die Ferienbetreuung können das Material und die Spiele des Schülerhauses an der
    Rauchbeinschule genutzt werden. Die Bestellung und Kontrolle des Materialbestands obliegt
    der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule. Materialien sowie Spiele, die
    ausschließlich der Ferienbetreuung zur Verfügung steht, befindet sich in einem extra
    gekennzeichneten Schrank bzw. Fach.
    Die verwendeten Materialien und Spiele sind mit Sorgfalt zu behandeln sowie an den
    vorgegebenen Platz zurück zu räumen. Bei Beschädigung oder Verlust muss dies umgehend
    der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule und/ oder dem Amt für Bildung
    und Sport, Abteilung schulische Bildung, gemeldet werden.
    Die Geräte der Turnhalle dürfen nicht genutzt werden!

3.3 Freizeitgestaltung
    Die     Programmgestaltung     obliegt   den     einzelnen,  wöchentlich     wechselnden
    Betreuungstandems und wird im Bedarfsfall mit dem Amt für Bildung und Sport, Abteilung
    schulische Bildung, abgestimmt.
    Die Abstimmung zu den geplanten Aktivitäten in der Ferienbetreuung findet im Vorfeld statt.
    Dazu setzen sich die Betreuungstandems vom Vor- und Nachmittag rechtzeitig gemeinsam
    zusammen, um abzuklären, wer sich inhaltlich wie einbringt und was in der Ferienwoche an
    Aktionen sowie Aktivitäten gemacht wird. Eine weitere Anpassung der geplanten Aktivitäten
    an die Bedarfe der Kinder sowie Gruppe kann nach dem ersten Ferienbetreuungstag
    stattfinden. Vertretungskräfte können an dem Vorbereitungstreffen teilnehmen. Die
    praktische Vorbereitung der Aktivitäten sowie Angebote sollte vor Ort erfolgen und nur in
    Ausnahmefällen Zuhause.
    Anregungen zur Freizeitgestaltung finden die Betreuungskräfte im Handout „Ideenpool zur
    Ferienbetreuung“. (siehe Ferienbetreuungsordner)
    Eintrittsgelder etc. für bestimmte Freizeitaktionen müssen von den Eltern im Vorfeld
    eingesammelt werden. Für Freizeitaktionen wie Kochen und Backen steht ein
    Ferienbetreuungsetat zur Verfügung. (Hinweise zur Abrechnung sowie zum Etat siehe
    Ferienbetreuungs-ABC)

4. Qualitätssicherung
4.1 Betreuungspersonal
   Alle zwei Jahre Schulung zum Thema Hygiene, Erste-Hilfe, Aufsichtspflicht, Datenschutz und
   Kindeswohl. Alle Betreuungskräfte werden regelmäßig durch Fortbildungen zu verschiedenen
   betreuungsrelevanten Themen geschult. Als Grundlage für alle neu eingestellten

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   Betreuungskräfte ohne pädagogische Fachausbildung dient die „Qualifizierung für
   SchulkindbetreuerInnen“ in Kooperation mit der VHS Schwäbisch Gmünd.
   Außerdem holt das Betreuungspersonal rechtzeitig vor dem Dienst in der Ferienbetreuung
   aktuelle Informationen zur Ferienbetreuung im Amt für Bildung und Sport, Abteilung
   schulische Bildung, sowie bei der Leitung der Schulkindbetreuung an der Rauchbeinschule ein
   und besucht die Räumlichkeiten des Schülerhauses im Vorfeld.

4.2 Ferienbetreuungsordner
    Der Ferienbetreuungsordner wird vor Beginn der Ferienbetreuung aktualisiert und mit allen
    wichtigen Inhalten, u. a. Anwesenheitsliste, Kopien der Anmeldeformulare,
    Dokumentationsvorlagen, Notfallnummernliste, für die Ferienbetreuung vom Amt für Bildung
    und Sport, Abteilung schulische Bildung, versehen.
    Das Betreuungspersonal der Ferienbetreuung ist verpflichtet den Ferienbetreuungsordner zu
    führen und die Inhalte zu berücksichtigen.
    Der Ordner wird vor Beginn der Ferienbetreuung an die Leitung der Schulkindbetreuung an
    der Rauchbeinschule geschickt, so dass er vor Ort bereitliegt.
    Während der Ferienbetreuung ist darauf zu achten den Ferienbetreuungsordner gemäß den
    Datenschutzrichtlinien einzusperren und für fremde Personen unzugänglich zu machen.
    Nach der Ferienbetreuung schickt die Leitung der Schulkindbetreuung an der
    Rauchbeinschule den Ferienbetreuungsordner an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung
    schulische Bildung.

4.3 Dokumentation
4.3.1   Anwesenheitsliste
    Eine Anwesenheitsliste der angemeldeten Kinder für die Ferienbetreuung wird vom Amt für
    Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, erstellt und im Ferienbetreuungsordner
    hinterlegt. Die Anwesenheitsliste enthält den Vor- und Nachnamen des Kindes, die besuchte
    Grundschule, die Notfallnummern der Erziehungsberechtigten bzw. Ansprechpartner, die
    gebuchte Betreuungszeit sowie Mittagessensanmeldung, Hinweise zu Besonderheiten beim
    Kind sowie zur Entfernung von Zecken. Die Betreuungskräfte vor Ort kennzeichnen täglich
    die Anwesenheit des Kindes sowie Besonderheiten zur Anwesenheit. Auf der
    Anwesenheitsliste ist zudem notiert, welche Betreuungskräfte wann eingeteilt sind, deren
    Telefonnummern, die Vertretungskräfte mit Kontaktdaten sowie evtl. eingeteilte
    Praktikanten.

4.3.2   Anmeldeformular
    Kopien aller Anmeldeformulare der angemeldeten Kinder sind zusätzlich vor Ort im
    Ferienbetreuungsordner, um etwaige Rückfragen und Unklarheiten zur getätigten
    Anmeldung direkt zu klären.

4.3.3   Vorfälle und Unfälle
    Die Betreuungskräfte sind verpflichtet Vorfälle und Unfälle auf dem entsprechenden Formular
    (siehe Ferienbetreuungsordner) zu dokumentieren und im Einzelfall dem Amt für Bildung und
    Sport, Abteilung Schulische Bildung, sofort zu melden. Bei Unfällen des Personals (nicht bei
    Betreuungskindern der Ferienbetreuung) in entsprechendem Ausmaß muss eine
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    Unfallanzeige (siehe Ferienbetreuungsordner) ausgefüllt werden und an das Amt für Bildung
    und Sport, Abteilung schulische Bildung, gesendet werden.

4.4 Elterngespräche
4.4.1   Tür- und Angelgespräche
    Beim Bringen und Abholen der Kinder finden bei Bedarf Tür- und Angelgespräche mit den
    Personensorgeberechtigten statt. Diese werden je nach Anliegen bzw. Thema im
    Ferienbetreuungsordner dokumentiert.

4.4.2   Einzelgespräche mit Eltern
    Im Bedarfsfall finden zudem Einzelgespräche mit den Personensorgeberechtigten statt, die
    ebenfalls im Ferienbetreuungsordner dokumentiert werden. Unter Umständen wird das Amt
    für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, hinzugezogen.

4.5 Beschwerdemanagement
4.5.1   Umgang mit direkten Beschwerden
    Klärung der Situation und des Beschwerdegrunds im direkten Gespräch mit der meldenden
    Person sowie die Erarbeitung einer adäquaten Lösung hierzu. Dies wird auf dem
    entsprechenden Formular dokumentiert (siehe Ferienbetreuungsordner).

4.5.2   Umgang mit weitergeleiteten Beschwerden
    Bewertung der Situation und des Beschwerdegrunds mit der meldenden Person. Je nach
    Sachlage Kontaktaufnahme und Gespräch mit betreffender/n Person/en. Dies wird auf dem
    entsprechenden Formular dokumentiert (siehe Ferienbetreuungsordner).

4.5.3   Umgang mit internen Beschwerden
    Klärung der Situation und des Beschwerdegrunds im direkten Gespräch mit der meldenden
    Person sowie die Erarbeitung einer adäquaten Lösung hierzu. Bei Bedarf hinzuziehen weiterer
    betreffender Personen. Dies wird auf dem entsprechenden Formular dokumentiert (siehe
    Ferienbetreuungsordner).

4.6 Umgang mit Kindeswohlgefährdung (detaillierter Umgang noch in Arbeit)
   Besprechung von Verdachtsfällen innerhalb des Teams der Ferienbetreuung sowie
   ausführliche Dokumentation von Beobachtungen sowie Besprechungen zum Verdachtsfall.
   Einbeziehen der Fachberatung Schulkindbetreuung um das weitere Vorgehen abzuklären.
   Besteht eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Kindes sofortige Information des
   Jugendamts.
   Bei Verdachtsfällen innerhalb des Teams der Ferienbetreuung sofortige Meldung an das Amt
   für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung.

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5. Ferienbetreuungs-ABC
5.1 Abrechnung von Ferienbetreuungsaktionen
5.1.1   Kassenbon oder Quittung auf ein weißes, leeres Blatt Papier kleben und mit Name, privater
        Anschrift, Bankverbindung, Unterschrift sowie Verwendungszeck versehen. Jede
        Betreuungsperson gibt eine eigene Abrechnung ab. Abgabe der Abrechnung nach
        Beendigung der Ferienbetreuung im Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische
        Bildung.

5.1.2   Bei Kauf auf Rechnung muss die Rechnung im Original mit Kennzeichnung „sachlich und
        rechnerisch richtig“ sowie Unterschrift beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung
        schulische Bildung, eingereicht werden.

5.2 Abholzeiten
   Die vorgegebenen Abholzeiten (13.00 Uhr bzw. 16.30-17.00 Uhr) sind von den
   Personensorgeberechtigten einzuhalten. In dringenden Fällen, wie z. B. Arzttermine, kann die
   Abholzeit nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Betreuungskräften im Einzelfall
   verändert werden, wenn der Tagesablauf dies zulässt.

5.3 Anmeldung
    Die Personensorgeberechtigten füllen das entsprechende Anmeldeformular aus und geben
    dieses bis spätesten zwei Wochen vor Ferienbeginn bzw. Brückentag beim Amt für Bildung
    und Sport, Abteilung schulische Bildung, ab. Der Anmeldeschluss ist hierbei maßgeblich. Das
    Anmeldeformular ist über die Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Grundschulen
    der Stadt Schwäbisch Gmünd und beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische
    Bildung, erhältlich
    Angemeldet für die Ferienbetreuung sind zunächst alle Kinder, deren Anmeldung fristgerecht
    beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung Schulische Bildung, eingeht. Wenn bereits vor
    dem Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung die maximale Anmeldezahl von 30 Kindern
    erreicht ist, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme
    an der Ferienbetreuung.

5.4 Aufsichtspflicht (siehe auch „Richtlinien der Betreuung“)
    Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen und der Anmeldung des Kindes in den
    Betreuungsräumen des Schülerhauses an der Rauchbeinschule und endet um 13.00 Uhr für
    die halbtägige bzw. um 17.00 Uhr für die ganztägige Ferienbetreuung. Eine Übergabe an die
    Eltern zum Betreuungsende ist nicht notwendig.

5.5 Ausschluss (siehe auch „Richtlinien der Betreuung“)
    Ein Ausschluss aus der Ferienbetreuung ist begründet, wenn zwei aufeinander folgende
    Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung bzw. Essensgebühren nicht entrichtet wurden. Ein
    Ausschluss ist auch möglich, wenn das Kind wiederholt und in grober Weise gegen die
    Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt oder die Gruppenbetreuung unüberwindbar
    stören sollte. In diesem Fall entscheidet das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische
    Bildung, in Rücksprache mit den betreffenden Betreuungskräften über die Frist und die Dauer
    des Ausschlusses.

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5.6 Datenschutz
    Grundsätzlich gelten die bekannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen, in denen die
    Betreuungskräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung unterwiesen wurden.

    Im Hinblick auf Fotos gilt:
    Falls Fotos von Kindern in der Ferienbetreuung gemacht werden, muss im Vorfeld eine
    Abfrage bei den Eltern stattfinden, ob Fotos gemacht werden dürfen und es muss deren
    Verwendungszweck mitgeteilt bzw. abgefragt werden. Eine entsprechende Vorlage kann bei
    der Fachberatung Schulkindbetreuung angefragt werden.

5.7 Einsatzplanung des Betreuungspersonals
    Die Einsatzplanung der Ferienbetreuung wird immer für das kommende Schuljahr (September
    bis September) gemacht. Wünsche zum Einsatz in der Ferienbetreuung können vom
    Betreuungspersonal bis Ende Februar an das Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische
    Bildung, gemeldet werden. Hier gilt, dass nur gemäßigte Wünsche geäußert und
    berücksichtigt werden können. Der Tausch von Einsatzzeiten ist nicht möglich, da jede
    Betreuungskraft mindestens vier Tage Ferienbetreuung leisten muss und eine komplexe
    Personalplanung zu Grunde liegt.
    Im März werden die Einsatzpläne über die Leitungen der Schulkindbetreuung ausgegeben.

5.8 Etat
    Der Etat für die Ferienbetreuung kann beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische
    Bildung, in der Vorbereitung des Ferienprogramms abgefragt werden. Ein fester Etat kann
    für die Ferienbetreuung nicht zugesagt werden, da sich der Etat jährlich ändert und dieser
    erst Mitte des Jahres feststeht.
    Der Etat kann für Back- und Kochaktionen sowie Bastelmaterial genutzt werden, jedoch nicht
    für Eintrittsgelder, Eis essen oder ähnliches. Im Zweifelsfall im Vorfeld mit dem Amt für
    Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, die Verwendung des Etats abklären.

5.9 Gebühren (siehe auch „Gebührenordnung der Schulkindbetreuung“)
    Halbtags: 6 Euro/ Tag
    Ganztags: 10 Euro/ Tag
    Mittagessen: 3,50/ Mahlzeit

5.10   Haftung
    Für den Verlust, die Verwechslung und die Beschädigung von Garderobe sowie sonstigen
    Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
    Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums der Ferienbetreuung bzw. des Schülerhauses
    durch das Kind oder wenn das Kind einem anderen Kind Schaden zufügt, haften die
    jeweiligen Personensorgeberechtigten.

5.11   Handynutzung der Betreuungskinder

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Amt für Bildung und Sport

    Handys sind in der Ferienbetreuung grundsätzlich erlaubt, müssen aber während der
    Betreuungszeit lautlos im Rucksack/Tasche bleiben. Das Fotografieren sowie Versenden von
    Daten in jeglicher Form sind nicht erlaubt. Ebenso wie der Versuch ins Internet zu gelangen.
    Generell wird empfohlen das Handy Zuhause zu lassen.
    Eltern sollen Ihre Kinder darüber aufklären.

5.12   Kontaktdaten
    Rauchbeinschule „Schülerhaus“
    Rauchbeinstraße 6
    73525 Schwäbisch Gmünd
    Tel.:07171-1819950
    Diensthandy: 0176-17071256

5.13   Krankheiten und Kopfläuse
    Kranke Kinder müssen grundsätzlich zuhause bleiben, um andere Kinder sowie die
    Betreuungskräfte nicht anzustecken. Wenn die Krankheit erst im Laufe des Tages zum
    Vorschein kommt, werden die Eltern informiert und das Kind muss zeitnah aus der
    Ferienbetreuung abgeholt werden.
    Hat das Kind eine ansteckende Krankheit wie Masern, Röteln, Scharlach, Hand-Mund-Fuß-
    Krankheit, Windpocken oder Keuchhusten (vgl. auch § 35 IfSG) muss dies dem
    Betreuungspersonal der Ferienbetreuung mitgeteilt werden, da diese Krankheiten
    meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sowie den anderen Eltern sind. Dies gilt
    ebenso für eine Bindehautentzündung sowie Kopfläuse.
    Das Kind darf die Ferienbetreuung erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr
    mehr besteht und dies vom Arzt attestiert wurde. Das Attest muss in der Ferienbetreuung
    vorgelegt werden.

5.14   Krankmeldung
5.14.1 Betreuungskinder
    Eltern müssen ihr Kind direkt in der Ferienbetreuung krankmelden. Der bzw. die Fehltage
    müssen schriftlich auf der Anwesenheitsliste vermerkt werden.

5.14.2 Betreuungspersonal
    Das Betreuungspersonal, das für die Ferienbetreuung eingeteilt ist, meldet sich im Falle einer
    Krankmeldung direkt beim Amt für Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung. Die
    Vertretung der Schicht muss selbstständig organisiert werden, d. h. die entsprechende
    Vertretungskraft anrufen.

5.15   Medikamentengabe (siehe auch „Leitfaden zur Medikamentenvergabe“)
    Medikamente dürfen vom Betreuungspersonal nur mit schriftlicher Bestätigung des
    behandelnden Arztes sowie der Personensorgeberechtigten verabreicht werden. Das
    entsprechende Formular muss im Vorfeld der Ferienbetreuung ausgefüllt und beim Amt für
    Bildung und Sport, Abteilung schulische Bildung, abgegeben werden.

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Amt für Bildung und Sport

   Nimmt ein Kind das Medikament selbstständig, eigenverantwortlich und ohne die Hilfe des
   Betreuungspersonals ein, wird keine schriftliche Bestätigung des Arztes sowie der Eltern
   benötigt. In diesem Fall genügen der mündliche Hinweis bzw. der schriftliche Hinweis beim
   Anmeldeformular, dass das Kind ein Medikament nimmt.

5.15 Notfallnummern
   Hausmeister Rauchbeinschule: 0176-17071368
   Maria Weber: 07171-603-4033
   Barbara Bauer (Fachberatung Schulkindbetreuung): 07171-603-4037
   Sekretariat: 07171-603-4010
   Feuerwehr und Rettungsdienst. 112
   Polizei: 110
   Kommunaler Ordnungsdienst: 07171-603-3288
   Technischer Dienst: 07171-6036815 (bei Telefonstörungen, keine Handyprobleme)

5.16   Schlüssel für Schülerhaus
   Der Schlüssel für das Schülerhaus muss eine Woche vor Ferienbeginn im Amt für Bildung und
   Sport, Abteilung schulische Bildung, abgeholt werden.
   Für die Sommerferien ist der ausgegebene Plan zur Schlüsselübergabe zu beachten.
   Grundsätzlich gilt, dass der Schlüssel persönlich abgeholt und gebracht werden muss, da eine
   Unterschrift zu leisten ist. Eine Abgabe über den Briefkasten ist unzulässig.

5.17   Unfallversicherung
   Die Kinder der Ferienbetreuung sind gesetzlich unfallversichert.

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