Hygiene- und Schutzkonzept sowie ergänzender Hygieneplan zur Corona-Pandemie 2020
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Hygiene- und Schutzkonzept sowie ergänzender Hygieneplan zur Corona- Pandemie 2020 Gültig ab 21.12.2020 Dieses Hygienekonzept versteht sich als Ergänzung zum bestehenden Hygieneplan. Einleitung: Es wurde beobachtet, dass eine COVID-19-Erkrankung bei Kindern deutlich milder verläuft als bei Erwachsenen. Kinder können – wie auch Erwachsene – an COVID-19 erkranken, ohne Symptome zu zeigen, und damit auch unerkannt Überträger des Coronavirus SARS-CoV-2 sein. Der Übertragungsweg ist nach derzeitigen Erkenntnissen die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel (Tröpfchen und Aerosole) von Mensch zu Mensch, die beim Atmen, Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Die Wahrscheinlichkeit einer respiratorischen Aufnahme virushaltiger Partikel ist bei einem Kontakt ohne hinreichenden Abstand von 1,5 bis 2 Metern erhöht. Es gibt jedoch laut Rahmenhygieneplan vermehrt Hinweise darauf, dass speziell jünger Kinder (unter 10 Jahren) eine geringere Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Das Distanzgebot lässt sich im pädagogischen Alltag nicht durchgängig umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die helfen, dies zumindest teilweise auszugleichen. In den Bereichen von Hygiene und Personaleinsatz, aber auch bei der konkreten Organisation der pädagogischen Arbeit müssen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken sowie zu Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten getroffen werden. (vgl. Rahmen-Hygieneplan Corona für die Tagesbetreuung… vom 11.11.2020) Drei-Stufen-Plan: Da die Kindertagesstätten trotz der pandemischen Lage grundsätzlich offen bleiben soll gilt: In allen Kindertagesstätten findet der Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmenhygieneplans statt. Der Drei-Stufen-Plan der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises orientiert hat, wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt. Maßnahmen in den Kitas werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen vorliegt. Verhaltensregeln: Kinder: • Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion mit oder ohne Symptomatik (beim Kind) vorliegt oder sich das Kind in Quarantäne befindet. • Beim täglichen Empfang der Kinder empfiehlt es sich kurz nachzufragen, ob Kind und Eltern gesund sind oder bekannter Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen bestand, dies wird in der Anwesenheitsliste zusätzlich abgehakt. • Es sollte beim Betreten der Einrichtung eine kurze Beurteilung des Allgemeinzustandes der Kinder durch äußere Inaugenscheinnahme des Kindes erfolgen • Kranke Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. • Kindern ist bei leichten, neu auftretenden, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.
• Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kinderkrippe. Die Wiederzulassung der Kinder ist in der Krippe erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen. Auf Verlangen der Einrichtungsleitung müssen die Eltern eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von 48 Stunden vorlegen. • Sollte ein Kind ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sollen die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen klären und mit dem Träger/der Leitung die Umsetzung besprechen. Personal: • Bei leichten, neu auftretenden, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ist eine Tätigkeit der Mitarbeiterin in der Krippe erst möglich, wenn min. 48 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 bzw. einer ärztlichen Bescheinigung ist auch eine vorzeitige Tätigkeit möglich. • Beschäftigte, die COVID-19-typische Krankheitszeichen (z.B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchsinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall) aufweisen, müssen zuhause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen ihre Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn die Mitarbeiterin bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf gelegentlichen Husten oder Schnupfen) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest erforderlich. Die Entscheidung über die Durchführung des Tests erfolgt durch den Arzt. Telefonische oder telemedizinische Konzepte sind möglich. • Hatte eine für die Kinderbetreuung vorgesehene Person in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten Einsatz Kontakt zu einer bestätigt COVID-19-infizierten Person, darf diese Person die Einrichtung nicht betreten. Ergibt eine frühestens am 10. Tag nach dem letzten Kontakt vorgenommene Testung (PCR- oder Antigen-Test) ein negatives Ergebnis, so endet die Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen der Kategorie I mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses; ein Einsatz in der Einrichtung ist dann entsprechend wieder möglich. Es sind die Anweisungen des Gesundheitsamtes und Empfehlungen des RKI im Umgang mit Kontaktpersonen zu beachten. • Erlangen Beschäftigte darüber Kenntnis, dass sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich COVID-19-infizierten Person hatten, so ist dies dem Träger bzw. der Leitung unverzüglich mitzuteilen. Das Gesundheitsamt muss über weitere Schritte entscheiden. • Mitarbeiterinnen sind verpflichtet bei Reisen zu überprüfen, ob es sich nach aktueller Einschätzung des RKI bei dem Reiseland um ein Risikogebiet handelt. In diesem Fall sind die jeweils gültigen Quarantäneverordnungen zu beachten. • Nach Betreten der Einrichtung bzw. vor Dienstbeginn müssen die Hände gründlich gewaschen werden. Ebenso nach dem Naseputzen, vor und nach pflegerischen Tätigkeiten vor der Essenszubereitung bzw. Essensausgabe. • Bei der Betreuung der Kinder müssen in Stufe 1 keine Mundschutzmasken bzw. Community Masken getragen werden, da die Kinder sehr stark auf die Mimik der Betreuungspersonen angewiesen sind. In Stufe 2 und 3 sind Mund-Nase-Bedeckung dauerhaft zu tragen.
• Kinder sollen auch in Zeiten von Corona ausdrücklich getröstet werden. Im täglichen Miteinander soll darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit der Abstand zwischen den Gesichtern des Betreuungspersonals und des Kindes möglichst groß ist. • Das Betreuungspersonal sollte Wechselkleidung in der Einrichtung vorhalten, dass es sich im Falle einer Kontamination umziehen kann. • Sollte jemand ein erhöhtes Risiko haben, für einen schweren Krankheitsverlauf, so soll er sich bitte melden. Es kann jederzeit eine Beratung durch den Betriebsarzt, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung, stattfinden. Es können dann entsprechende Schutzmaßnahmen erfolgen. • Schwangere Beschäftigte sind von Tätigkeiten mit direktem Kontakt zu den Kindern freizustellen (betriebliches Beschäftigungsverbot). Je nach Gefährdungsbeurteilung wäre eine Beschäftigung mit anderen Tätigkeiten in der Einrichtung oder im Homeoffice möglich. Verhalten beim Auftreten von Krankheitszeichen im Tagesverlauf: • Eine Einschätzung des Gesundheitszustandes des Kindes erfolgt durch reines Beobachten. Im Verdachtsfall wird eine (möglichst kontaktlose) Fiebermessung erfolgen. Eine „laufende“ Nase kann bei Kindern im Herbst normal sein und sollte keinen Grund darstellen, das Kind vom Krippenbesuch auszuschließen. Wie reagieren besonnen und halten die üblichen Hygieneregeln ein. • Sollten bei einem Kind jedoch Krankheitssymptome mit Verschlechterung des Allgemeinzustandes auftreten, so sind die Eltern umgehend zu informieren und das Kind schnellstmöglich abzuholen. • Bitte bis zur Abholung auf Mindestabstände achten, eine Isolation in einem anderen Raum ist nicht zwingend erforderlich. • Beim Abholen informieren wir die Eltern über die beobachteten Symptome und dokumentieren diese im Formblatt „Ausschluss Betreuung in der Gemeinschaftseinrichtung“. Die Eltern sollten mit dem Kind einen Arzt aufsuchen, das Formblatt dem Arzt vorlegen. Nach der Erkrankung können Kinder bei gutem Allgemeinzustand und mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome die Kita wieder besuchen. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen. Auf Verlangen der Einrichtungsleitung müssen die Eltern eine schriftliche Bestätigung über die Symptomfreiheit von 48 Stunden vorlegen. • Treten bei einem Beschäftigten während der Arbeitszeit Krankheitssymptome auf, so ist die Arbeit sofort zu unterbrechen. Es wird empfohlen sich dann an einen behandelnden Arzt/Ärztin oder den kassenärztlicher Bereitschaftsdienst zu wenden. Dieser bespricht das weitere Vorgehen, z.B. ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist. Wenn eine Testung angezeigt ist, darf der betroffene Mitarbeiter/in erst wieder in die Einrichtung zurückkehren, wenn eine Bestätigung des Arztes oder Gesundheitsamtes vorliegt, dass die betroffene Mitarbeiterin untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde. • Sollte bei einem Beschäftigten oder Kind ein Covid-19- Infektionsfall nachgewiesen werden, so ist umgehend das Gesundheitsamt zu kontaktieren Dieses stimmt dann die weiteren Maßnahmen mit uns ab. Zu informieren ist in diesem Fall auch das Jugendamt. Pflegerische Tätigkeiten: • Es müssen Community Masken getragen werden. • Die Eltern werden dazu angehalten, die Kinder bereits mit Sonnenschutz eingecremt zu bringen, so dass nur in wichtigen Fällen nachgecremt werden muss. • Auf Zähneputzen mit den Kindern wird im Moment verzichtet!
• Die Kinder werden verstärkt dazu angehalten, die Hände öfter gründlich zu waschen. Auf jeden Fall vor dem Essen, nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Gartenaufenthalt, nach dem Naseputzen oder bei sonstiger Verunreinigung. • In den Gruppenräumen sind jeweils Waschbecken vorhanden, diese werden für die Handhygiene mit den Kindern ggf. mit Trittleitern versehen und mit Seife, Einmalhandtüchern und Desinfektionsmittel für das Personal ausgestattet. • Das Händewaschen erfolgt unter Einhaltung des Hautschutz- und Händehygieneplans. • Beim Händewaschen soll die gesamte Hand einschließlich Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumen und Fingernägel für mindestestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife eingeschäumt werden. Auch kaltes Wasser ist ausreichend, wichtig ist der Einsatz von Seife. Es stehen hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Allgemeine Verhaltensregeln: • Die Mitarbeiter sowie erwachsene Besucher haben ein Abstandsgebot von 1,5 bis 2m einzuhalten. Es gilt die Regel: keine Berührungen, Umarmungen, kein Händeschütteln • Es gilt für alle Mitarbeiter, Eltern, Besucher und Lieferanten Maskenpflicht. Auch im Garten. • Sollten Gruppenteams untereinander in Kontakt treten oder aus wichtigen Gründen eine fremde Gruppe aufgesucht werden, so muss dringend auf Abstand und Community Maske geachtet werden. • Pausen sollen bitte einzeln jeweils separat in einem Raum gehalten werden, um eine Infektion zu verhindern, vor allem bei Kolleginnen aus verschiedenen Gruppenteams. • Es soll in jedem Fall die Nies- und Hustenetikette eingehalten werden. • Berührungen im Gesicht (Augen, Mund, etc.) sollten mit ungewaschenen Händen vermieden werden. • Regelmäßige Handhygiene unter Einhaltung des Hautschutz- und Hygieneplans ist über das übliche Maß hinaus durchzuführen. • Gegenstände wie z.B. Trinkgefäße, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden • Die Hygienemaßnahmen sollen entwicklungsangemessen auch mit den Kindern erarbeitet werden. • Zutritt für „Fremde Personen“ nur nach Vereinbarung. • Viel beanspruchte „Gegenstände“, z.B. Türklinken, Lichtschalter…. Müssen regelmäßig während des Tages desinfiziert werden. • Desinfektion von Flächen und Spielsachen während des Tages nach Bedarf. • Schnuller sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden. • Es sollte möglichst viel Zeit im Freien verbracht werden, auch Waldspaziergänge ohne Kontakt zu fremden Personen sind ausdrücklich gestattet. • Elterngespräche sollten telefonisch gehalten werden, bei unvermeidbaren direkten Gesprächen sollte Mundschutz getragen werden und der Mindestabstand von 1,5 bis 2 m eingehalten werden. Es ist eine Plexiglasabtrennung im Büro am Tisch vorhanden. Umgang mit Mund-Nase-Bedeckung (Community Maske) • In Bayern können im Arbeitsschutz auch Alltagsmasken (Community Masken) verwendet werden. • Community-Masken sind textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/ Schleim- oder Tröpfchenauswurfs deutlich zu reduzieren.
• Community-Masken können die Infektionsgefahr verringern und helfen dabei, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Sie dienen den Fremdschutz. • Es sind dauerhaft Community-Masken zu tragen, auch im Freien. • Community-Masken ersetzen nicht andere Schutzmaßnahmen wie z.B. Abstand halten. Raumhygiene: Gruppengröße, Nutzung der Räume und Außenbereiche Bring- und Holsituation: • Die Eltern müssen Mundschutz tragen. Im Eingangsbereich steht für die Eltern Desinfektionsmittel bereit. Die Kinder sollen bitte nicht die Hände desinfizieren! Alternativ können auch sofort nach Betreten der Einrichtung die Hände im Waschraum der Käfergruppe gewaschen werden. • In den Garderobenbereichen ist auf ausreichenden Abstand von 1,5 bis 2 Metern zu achten. Im Bedarfsfall muss gewartet werden, bis wieder ausreichend Platz vorhanden ist. • Die Kinder können an das Krippenpersonal übergeben werden. Die Übergabe soll zügig und nach Möglichkeit mit ausreichendem Abstand erfolgen, ab besten kontaktlos. • Die Eltern dürfen keinen direkten Kontakt zu „fremden“ Kindern der Einrichtung aufnehmen. • Es darf jeweils nur eine Person zum Bringen oder Holen des Kindes die Einrichtung betreten. Geschwisterkinder dürfen die Einrichtung nicht betreten. • Die Eltern sollten nach Möglichkeit den Gruppenraum nicht betreten, die Kinder werden vom Personal an der Gruppenraumtür in Empfang genommen. Gruppen: • Es werden wieder feste Gruppen gebildet. Diese werden von festem Personal betreut. • Derzeit gibt es zwei Käfergruppen und zwei Schneckengruppen mit jeweils 2-3 Leuten Personal, je nach Gruppenstärke. • Durch die strikte Gruppen- und Personaltrennung werden die Infektionsketten klein gehalten und somit ermöglicht nur Teile der Einrichtung zu schließen. • Um Öffnungszeiten aufrecht zu erhalten ist im Bedarfsfall ein gruppenübergreifendes Arbeiten möglich. • Geschwisterkinder werden in der gleichen Gruppe untergebracht. • Infektionsketten bleiben nachvollziehbar durch die tägliche Dokumentation der Zusammensetzung der Gruppen, tägliche Dokumentation der Betreuerinnen, Dokumentation des Auftretens von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen und tägliche Dokumentation der Anwesenheit externer Personen in der Krippe. Räumlichkeiten: • Die Räume werden den Gruppen fest zugeteilt. Das offene Konzept vorerst ausgesetzt. • Die roten Käfer werden im Gruppenraum 1 und dem Turnraum untergebracht. • Die gelben Käfer sind im Gruppenraum 2 und dem Intensivraum, sowie dem Schlafraum. • Die grünen Schnecken sind im Gruppenraum 3 und dem angrenzenden Intensivraum, sowohl Schlafraum 3. • Die blauen Schnecken sind im Gruppenraum 4 und dem angrenzenden Intensivraum und dem angrenzenden Schlafraum 4. • Die Sanitärräume werden von den jeweils beiden Gruppen zeitversetzt genutzt. Dazwischen werden Wasserhähne Toiletten, Töpfchen und Wickeltisch desinfiziert.
• Aufgrund der geringen Größe sollten sich im Personalraum max. 3-4 Personen und in der Küche max. 2 Personen gleichzeitig mit jeweils 1,5 bis 2m Abstand aufhalten. • Die Räume sollten mehrmals täglich (min. jedoch stündlich) 10min. gelüftet werden. • Der große Mehrzweckraum wird als Bewegungsraum umgerüstet und kann von den Gruppen zeitversetzt genutzt werden. Zwischen den Gruppen muss der Bewegungsraum gründlich gelüftet werden und Möbel wie benutztes Material gereinigt werden. • Alltagsmaterial (z.B. Spielzeug) sollte zwischen den fest gebildeten Gruppen nicht wechselseitig genutzt werden. • Singen und Bewegungsspiele sollten vorzugsweise im Freien stattfinden. • Im Schlafraum sollten die Abstände zwischen den Betten möglichst groß sein. Vor und nach Nutzung sollte für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Außenbereich: • Der Garten wird zunächst in zwei Teile geteilt und kann dann nach Absprache immer jeweils von einer Käfer- oder Schneckengruppe zeitversetzt genutzt werden. • Der Außenbereich soll verstärkt genutzt werden • Ausflüge in die nähere Umgebung sind möglich (auf Abstandsgebot zu Kita-fremden Personen achten) • Aufsichtspflichten müssen auf die veränderte Situation angepasst werden. • Auch im Außenbereich ist auf Mund-Nase-Bedeckung zu achten. Eingewöhnung: • Die Eingewöhnung sollte auch in Zeiten von Corona unbedingt von Eltern und Beschäftigten gemeinsam durchgeführt werden. • Während der Eingewöhnung trägt das begleitende Elternteil sowie die Eingewöhnungskraft eine Community Maske. • Es soll auf Mindestabstand zwischen Elternteil und Personal geachtet werden. • Die Eltern sollen auf Abstand zu anderen Kindern und Betreuungspersonen achten. • Die notwendige Anwesenheit der Begleitperson wird schriftlich dokumentiert auf der Anwesenheitsliste- • Nach Möglichkeit sollte die Eingewöhnung in einem Gruppennebenraum stattfinden, die Begleitperson sollte in diesem Nebenraum verbleiben. Reinigung und Desinfektion Allgemeines: • Die im Hygieneplan verankerten Maßnahmen sind in der Regel ausreichend. • Sie sollen erweitert werden durch: Handkontaktflächen (Türklinken, Fenstergriffe, Tischoberflächen, evtl. Fußböden mit viel Handkontakt durch die Kinder beim Spielen) sollen regelmäßig gereinigt werden. Belüftung: • Regelmäßiges Lüften fördert die Luftqualität und dient der Hygiene. Es soll mindestens stündlich jeweils 10 min. eine Stoß- bzw. Querlüftung erfolgen.
Lebensmittelhygiene: Verpflegung: • Die Gruppen nehmen ihre Brotzeiten und das Mittagessen jeweils in den Gruppen ein. Es stehen dazu jeweils 2 Tische in den Gruppennebenräumen zur Verfügung. Auf Mindestabstände unter den Kindern muss nicht geachtet werden • Das Speisegeschirr und das Essen werden durch das Krippenpersonal verteilt. • Beim Annehmen, Temperaturmessen und Verteilen des Mittagessens auf die vier Gruppen sind Handschuhe und Community-Maske zu tragen. • Das Mittagessen wird jeweils von einem Gruppenpersonal in die Speisenbuffets eingefüllt und in die Gruppe geholt. • Bei selbstmitgebrachten Speisen muss darauf geachtet werden, dass keine Kontamination über das Geschirr erfolgt. • Die Getränke sind nichtmehr frei zugänglich, regelmäßige Trinkpausen werden unter Aufsicht des Krippenpersonals durchgeführt. Somit kann verhindert werden, dass Kinder von „fremden Bechern“ trinken. • Das Zubereiten von Speisen mit den Kindern im Rahmen eines pädagogischen Angebots ist derzeit aus hygienischen Gründen untersagt. • Es gibt derzeit kein gesundes Frühstück in Buffetform. Dokumentation und Belehrung: • Es sind jeden Tag die Kinder in den jeweiligen Gruppen zu dokumentieren. • Es sind täglich die Betreuer in den jeweiligen Gruppen zu dokumentieren. • Externe Personen die die Einrichtung besuchen müssen schriftlich dokumentiert werden, Ausnahme: Eltern bzw. abholberechtigte Personen in der Bring- und Abholzeit. Es sind die üblichen Hygienemaßnahmen die im Hygieneplan verankert sind und die aus den jährlichen Hygienebelehrungen bekannt sind, einzuhalten! Seid vorsichtig aber besonnen!
Der Rahmenhygieneplan ist Grundlage dieses Hygiene- und Schutzkonzepts. Dieses ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Die Beschäftigten sind hierüber zu unterrichten und hinzuweisen: Teilnahmedokumentation: An folgender Belehrung/Unterweisung haben teilgenommen: Thema: Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung Datum: ____________________ Unterweiser: _________________________ Lfd. Name, Vorname Unterschrift Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Quelle: Rahmen-Hygieneplan Corona für die Tagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten, Gültig ab 01.09.2020, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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