ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR ZUKUNFT DES BINNENMARKTS
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ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR ZUKUNFT DES BINNENMARKTS Der Binnenmarkt ist in eine entscheidende Entwicklungsphase eingetreten. Auf dem Weg zur Schaffung eines Wirtschaftsraums für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sind wichtige Etappenziele erreicht worden, doch verbleibt noch viel Potenzial, das es auszuschöpfen gilt. Zudem wird der Binnenmarkt heute mit neuen großen Herausforderungen konfrontiert. Wir müssen uns daher mit der Frage auseinander setzen, wie die Binnenmarktpolitik vorangebracht werden kann. Mit dem vorliegenden Konsultationspapier soll eine öffentliche Diskussion über die künftige Binnenmarktpolitik angestoßen werden. Es enthält eine erste Bewertung des Ist-Zustands und untersucht Optionen für die künftige Ausrichtung der Binnenmarktpolitik. Die im Konsultationspapier zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Einschätzungen sind vorläufiger Natur. Sie wurden von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen ausgearbeitet und spiegeln nicht zwangsläufig den offiziellen Standpunkt der Kommission wider. Wir stellen eine Reihe von Fragen zur Zukunft des Binnenmarkts und hoffen auf eine möglichst breite Beteiligung aller interessierten Kreise. Bürger, Unternehmen, Interessenverbände, Behörden, EU-Institutionen, Wissenschaftsvertreter und sonstige Expertenkreise können sich zu Wort melden. Jeder, der ein aktives Interesse an Europa und an der weiteren Entwicklung des Binnenmarkts hat, ist zur Teilnahme an der Konsultation eingeladen. Selbstverständlich werden nicht alle Fragen auf jeden einzelnen Teilnehmer zutreffen. Wir bitten Sie daher um Stellungnahme zu den Fragen, zu denen Sie einen Bezug haben. In Anbetracht der weit reichenden Natur einer Konsultation über den Binnenmarkt als Ganzes werden wir bei der Auswertung der Antworten aber auch auf Ergebnisse früherer Konsultationen zu spezifischen Bereichen der Binnenmarktpolitik zurückgreifen. Wir würden es begrüßen, wenn Ihre Stellungnahme vor dem 15. Juni 2006 bei uns eingeht. Bitte verwenden Sie das beigefügte Antwortformular. Diese Konsultation wird durch drei Eurobarometer-Umfragen ergänzt, die die Einschätzungen und Meinungen der Bürger und der auf dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen erforschen sollen. Wir führen außerdem eine detailliertere Bewertung der wirtschaftlichen Leistung des Binnenmarkts durch. Ferner findet am 12. September 2006 eine öffentliche Anhörung statt, bei der Schlüsselaspekte der Binnenmarktpolitik eingehender untersucht werden sollen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen in eine Mitteilung einfließen, in der die künftigen Leitlinien der Binnenmarktpolitik vorgestellt werden.
TEIL I – IST-ZUSTAND DES BINNENMARKTS: ERRUNGENSCHAFTEN UND HERAUSFORDERUNGEN Im Jahr 1985 startete die Kommission ein ehrgeiziges und umfangreiches Binnenmarktprogramm1 zur Abschaffung der Handelsschranken und zur Förderung der Mobilität und der Investitionen zwischen den Mitgliedstaaten. Man ging davon aus, dass die beabsichtigte Marktintegration das Wachstum und die Beschäftigung fördern würde, da die Unternehmen von Skaleneffekten profitieren würden und die Leistungsfähigkeit aufgrund des höheren Wettbewerbsdrucks steigen würde. Das Binnenmarktprogramm wurde von den Mitgliedstaaten nachhaltig unterstützt, und seit 1985 ist viel erreicht worden. Heute ist die Marktintegration weitgehend vollzogen. Sie bietet große Vorteile für Bürger und Unternehmen. Wie aus einer Untersuchung aus dem Jahr 2002 hervorgeht, ist es dem Binnenmarkt zu verdanken, dass das BIP 2002 um 1,8 % höher ausfiel und seit 1992 rund 2,5 Mio. Arbeitsplätze geschaffen wurden. Den Verbrauchern kommt außerdem zugute, dass der Binnenmarkt eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen bietet2. Trotz zahlreicher Errungenschaften steht der Binnenmarkt vor einer Reihe von Herausforderungen, die zugleich Chancen sein können: • Der Binnenmarkt ist noch nicht in allen Bereichen Realität. Der Markt ist in einigen Sektoren (z. B. Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen, öffentliches Beschaffungswesen, Verkehr, Energie, Telekommunikation) immer noch zu stark fragmentiert3. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Verbraucher über die Grenzen hinweg ebenso einfach Handel treiben bzw. einkaufen können wie im Inland4. In den Sektoren, in denen ein entsprechender Regelungsrahmen vorhanden ist, werden die Bestimmungen in der Praxis nicht immer ohne Probleme angewendet. • Die Erweiterung der EU hat zwar neue Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen erschlossen, bringt es jedoch auch mit sich, dass mit einer größeren Vielfalt auf dem Binnenmarkt umgegangen werden muss. • Die Globalisierung führt zu einer grundlegenden Veränderung der Funktionsweise unserer Volkswirtschaft. Die Unternehmen agieren in zunehmendem Maß in einem globalen Kontext, 1 Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarkts, 1985. 2 „Der Binnenmarkt – 10 Jahre ohne Grenzen“, 2003, Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen). 3 „Economic Assessment of the Barriers to an Internal Market for Services“, Copenhagen Economics, 2005; „Quantification of the Macro-Economic Impact of Integration of EU Financial Markets“, London Economics, November 2002; Bericht der Kommission über die wirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens, 2004. Siehe auch das Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik 2005-2010. Verwiesen sei ferner auf den Bericht über die aktuelle Lage und die Zukunft der europäischen Hochtechnologiesektoren in Europa, der von McKinsey Deutschland erstellt wurde (November 2005). Die Kommission befasst sich gegenwärtig mit der Halbzeitbewertung zum Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik und hat gegen Ende des Jahres 2005 eine umfassende Konsultation zu diesem Thema durchgeführt. Am 8. März 2006 hat die Kommission das Energie-Grünbuch vorgestellt, um Stellungnahmen zum Energiesektor einzuholen. 4 Die Kommission führt spezifische Maßnahmen durch, die das Vertrauen, das Wissen und die Handlungskompetenz der Verbraucher im Binnenmarkt verbessern sollen. Siehe auch die Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz, die im April 2005 von der Kommission angenommenen wurden. 2
und dies zwingt uns zum Überdenken der gegenwärtigen Funktionsweise unserer Wirtschafts-, Sozial- und Regulierungssysteme. • Der schnelle technologische Wandel beeinflusst die herkömmlichen Muster zur Erzeugung von Wohlstand. Produktivitätsgewinne und Wachstum resultieren heute aus Innovationen und hängen von offenen dynamischen Märkten ab. Der Binnenmarkt trägt dieser neuen Realität noch nicht immer hinreichend Rechnung5. Untersuchungen belegen beispielsweise, dass die Innovationslücke zwischen der EU und ihren Hauptkonkurrenten immer weiter auseinander klafft6. • Auch im Innern gerät der Binnenmarkt unter Beschuss. Die Bürger halten den Binnenmarkt inzwischen für eine Selbstverständlichkeit. Dies trifft insbesondere auf die Bevölkerung in den 15 „alten“ Mitgliedstaaten zu, sodass es immer schwieriger wird, Unterstützung für die Weiterentwicklung des Binnenmarkts zu gewinnen – zumal der wirtschaftliche Wandel auch unvermeidliche Anpassungen abverlangt. Ein weiteres Problem gesellt sich hinzu: während die Unternehmen in zunehmendem Maß die Vorteile des Binnenmarkts erfassen, sind die Regierungen dazu übergegangen, grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen zu blockieren, insbesondere in den so genannten sensiblen Sektoren. Eine derartige protektionistische Haltung droht den Binnenmarkt in seinen Grundfesten zu erschüttern. In den jüngsten Jahren stagnierten der innergemeinschaftliche Handel und die Preiskonvergenz, während die ausländischen Direktinvestitionen unbeständig waren7. Obwohl sich die europäische Wirtschaft in den nächsten Jahren erholen dürfte, wird das Wachstum wahrscheinlich langsamer verlaufen als in anderen Regionen der Welt8. Vor diesem Hintergrund sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung des Wachstums in Europa die obersten Prioritäten der EU. Die Binnenmarktpolitik spielt in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle9. Der Binnenmarkt kann die wirtschaftlichen Herausforderungen jedoch nur dann meistern, wenn wir dafür sorgen, dass unsere Politik voll und ganz auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit zugeschnitten ist. Aus diesem Grund untersuchen wir gegenwärtig, wie diese Politik künftig auszurichten ist. Fragen: 1) Stimmen Sie dieser ersten Analyse des Ist-Zustands und der Beschreibung der heutigen Herausforderungen zu? Falls nein, wie beurteilen Sie die Situation? 2) Wie haben Sie von den Möglichkeiten profitiert, die der Binnenmarkt bietet? In welchen Bereichen funktioniert der Binnenmarkt Ihrer Meinung nach gut? Wo sehen Sie Schwachstellen? 5 „An Agenda for a Growing Europe: Making the EU Economic System Deliver“, Bericht einer unabhängigen hochrangigen Expertengruppe unter Leitung von André Sapir, 2003. 6 Siehe Europäischer Innovationsanzeiger 2005; siehe auch Bart Van Ark, „Does the European Union need to revive productivity growth?“, April 2005. 7 Zweiter Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie, 2003-2006; Binnenmarktanzeiger, 2005. 8 European Economic Review, 2005. 9 Siehe „Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates - Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“, KOM(2005) 24 endg. und den jährlichen Fortschrittsbericht zu Wachstum und Beschäftigung, KOM(2006) 30 endg. 3
TEIL II – SCHWERPUNKTE DER KÜNFTIGEN BINNENMARKTPOLITIK Bei den gegenwärtigen Vorüberlegungen gehen wir davon aus, dass sich die Binnenmarktpolitik künftig auf folgende fünf Schwerpunkte konzentrieren sollte: 1) Stärkere Förderung der Marktdynamik und der Innovation: Wenn die europäische Wirtschaft auf globaler Ebene wettbewerbsfähig sein soll, benötigt sie auch einen dynamischen Binnenmarkt. Für die Unternehmen müssen Markteintritt und -austritt einfach und effektiv vollziehbar sein. Außerdem muss der Binnenmarkt innovationsfreundlich sein, d. h. er muss die Forschung und die Verbreitung neuer Ideen und Technologien sowie die Vermarktung von forschungsintensiven Waren und Dienstleistungen begünstigen. Unsere Politik muss zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. 2) Bessere Regulierung: Wir müssen für einen guten Regelungsrahmen sorgen, der unsere politischen Ziele wirksam unterstützt. Wir müssen die Faktengrundlage verbessern, auf die sich die ordnungspolitischen Maßnahmen stützen, und das gesamte Spektrum der einsetzbaren Instrumente unter die Lupe nehmen. Bessere Rechtsvorschriften wirken sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft aus. 3) Bessere Umsetzung und Anwendung der Vorschriften: Damit der Binnenmarkt eine Realität für alle Beteiligten wird, müssen die Rechtsvorschriften vor Ort korrekt umgesetzt und angewendet werden. Den Mitgliedstaaten fällt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Aufgabe zu: in Zusammenarbeit mit der Kommission und im partnerschaftlichen Miteinander müssen sie die wirksame Anwendung des EU-Rechts sicherstellen. Dieser „Partnerschaftsansatz“ muss ausgebaut werden. 4) Stärkere Berücksichtigung des globalen Kontexts: Bei der Gestaltung der Binnenmarktpolitik muss man auch über die EU-Grenzen hinausblicken, denn Ziel dieser Politik sollte es auch sein, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch die Förderung eines vorteilhaften und kohärenten globalen Regulierungsumfelds zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollten wir eine größere Konvergenz der ordnungspolitischen Regelungen in den verschiedenen Teilen der Welt anstreben. Wir sollten außerdem bemüht sein, mit gutem Beispiel voranzugehen. 5) Mehr Investitionen in Information und Kommunikation: Bürger und Unternehmen müssen über die vom Binnenmarkt angebotenen Chancen gut informiert sein und darin bestärkt werden, diese Chancen in vollem Umfang zu nutzen. Fragen: 3) Stimmen Sie diesen fünf Schwerpunkten zu? Gibt es Ihrer Meinung nach noch andere Prioritäten? 4) Die Binnenmarktpolitik stimuliert Wirtschaftsreformen, an die sich die Bürger und die Unternehmen anpassen müssen. Werden Ihrer Meinung nach die Kosten für die Anpassung angemessen berücksichtigt? Warum (nicht)? Sind Ihrer Meinung nach flankierende Maßnahmen erforderlich, die die Marktöffnung begleiten? Falls ja: wie sollten diese Maßnahmen beschaffen sein? 4
1. WIE KANN SICHERGESTELLT WERDEN, DASS DIE BINNENMARKTPOLITIK DEN MARKTEINTRITT EFFEKTIV ERLEICHTERT UND DIE INNOVATION FÖRDERT? Im heutigen Wirtschaftsumfeld, das von globalen Interaktionen und raschem technologischem Wandel geprägt ist, wird Wachstum nicht allein dadurch garantiert, dass die Unternehmen Skaleneffekte nutzen können. Unser künftiger Wohlstand hängt auch von unserer Innovationsfähigkeit ab, d. h. der Fähigkeit, neues Wissen und neue Ideen zu entwickeln und zu nutzen10. Wir müssen uns verstärkt um die Ausweitung und Festigung des Binnenmarkts bemühen. Die Marktintegration wirkt sich positiv auf die Marktdynamik und die Innovation aus. So haben beispielsweise der informationstechnologische Wandel und die damit verbundene Gründung von Tausenden neuer Internetfirmen, die auf innovativen Unternehmensmodellen beruhen, einen massiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet, der ohne die Liberalisierung des Telekommunikationssektors nicht möglich gewesen wäre. Ein intensiverer Wettbewerb zwingt die Unternehmen zur Innovation, damit sie ihre Wettbewerbsvorteile wahren können. Auch bieten größere Märkte den Firmen die Möglichkeit, die anfänglichen Forschungs- und Entwicklungskosten dank höherer Produktionszahlen schneller wieder einzufahren; dies ist besonders wichtig, wenn innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden. Eine Zersplitterung der Märkte dämpft hingegen Innovation und Dynamik, denn jedes zusätzliche Regulierungs- und Anforderungsniveau erhöht die Kosten und verringert die Anreize. Es genügt jedoch nicht, ein faires ordnungspolitisches Umfeld herzustellen. Wir müssen auch dafür sorgen, dass der binnenmarktpolitische Rahmen die Entstehung dynamischerer Märkte begünstigt, die den Unternehmen einen einfacheren Markteintritt und -austritt gestatten. Jedes europäische Unternehmen und insbesondere jedes KMU muss in Europa eine echte Chance erhalten. Das binnenmarktpolitische Umfeld muss auch Forschung und Entwicklung stimulieren11. Darüber hinaus müssen wir die Bedeutung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Mobilität von Arbeitskräften stärker bewusst machen. Bei der Integration der Märkte – beispielsweise durch Koordinierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften – zielte die Binnenmarktpolitik in der Vergangenheit häufig auf ordnungspolitische Lösungen ab, die die Möglichkeiten für den Markteintritt und die Innovation optimieren sollten. So fördern beispielsweise die Richtlinien nach dem „neuen Konzept“ die Entstehung eines dynamischen europäischen Warenmarktes, denn sie bieten die Garantie, dass Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn sie wesentlichen Anforderungen (in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz) genügen; diese Anforderungen beziehen sich nicht auf Design-Merkmale, sondern auf Leistungsmerkmale. Auf diese Weise bleibt es der Industrie überlassen, innovative Verfahren zur Einhaltung dieser Vorschriften zu entwickeln. Die Kommission überarbeitet zurzeit die auf dem neuen Konzept basierenden Richtlinien, um die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinien zu verbessern. Fragen: 5) Bietet der Binnenmarkt Ihrer Erfahrung nach genügend Chancen für die Unternehmen? Warum (nicht)? Wo sehen Sie Hemmnisse? 10 Der Begriff „Innovation“ bezieht sich hier auf die Einführung eines neuen oder deutlich verbesserten Produkts (Ware oder Dienstleistung) oder Verfahrens, einer neuen Marketingmethode oder einer neuen Organisationsmethode. Für Innovationen sind Forschung und Entwicklung nötig (siehe die Leitlinien der OECD für die Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten). 11 In dieser Konsultation erörtern wir, wie die Binnenmarktpolitik zur Förderung der Innovation und des Markteintritts eingesetzt werden kann. Die Binnenmarktpolitik wird durch spezifische Maßnahmen in bestimmten Bereichen ergänzt, z. B. Maßnahmen zur Verbesserung der Marktposition der KMU, zur Förderung der Innovation und der Forschung und Entwicklung (siehe die Mitteilung „Mehr Forschung und Innovation“, KOM(2005) 488). 5
6) Halten Sie den Binnenmarkt für innovationsfreundlich? Warum (nicht)? Wo liegen Ihrer Meinung nach die wichtigsten Innovationshemmnisse? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Binnenmarkt innovationsfreundlicher zu gestalten? Im Folgenden wollen wir erörtern, wie binnenmarktpolitische Maßnahmen unserer Meinung nach zur Erleichterung und Förderung der Innovation und des Markteintritts eingesetzt werden können. • Es muss sichergestellt werden, dass die Systeme zum Schutz von Immaterialgüterrechten (geistiges Eigentum) die Entwicklung und Verbreitung von Wissen und Technologie fördern. Auf dem Gebiet des gewerblichen Eigentums wurden bereits verschiedene Instrumente zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum in der EU geschaffen (Gemeinschaftsmarke und -geschmacksmuster). Es wird nun daran gearbeitet, den Erwerb dieser Schutzrechte preisgünstiger zu gestalten und ihre Wirksamkeit zu verbessern12. Die Einführung eines Gemeinschaftspatents dürfte die Kosten für den Patentschutz ebenfalls deutlich senken13. Die Politik zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum muss gewährleisten, dass kreative Unternehmen die Investitionskosten für Forschung und Entwicklung wieder einfahren können. Zugleich sollte sie die Verbreitung von Wissen und Ideen stärker fördern14. Wir untersuchen daher zurzeit die Systeme für die Patentlizenzierung und für den Technologietransfer zwischen Hochschule und Industrie in den Mitgliedstaaten und hoffen, eventuelle Hemmnisse für eine angemessene Verbreitung von Wissen aufdecken zu können. Auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte wurden einzelstaatliche Rechtsvorschriften harmonisiert, um den freien Verkehr urheberrechtlich geschützter Waren und Dienstleistungen zu fördern. Dies hat zu einem hohen gemeinsamen Schutzniveau für Immaterialgüter in ganz Europa geführt. Allerdings erfolgt die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in den Mitgliedstaaten weiterhin in sehr unterschiedlicher Weise, und Lizenzen werden in der Regel auf territorialer Basis erteilt. Dies ist ein Bremsklotz für die Entwicklung innovativer Online-Dienste, die grenzübergreifend angeboten werden. Im Oktober 2005 legte die Kommission eine Empfehlung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit Online-Diensten vor, um die europaweite Lizenzierung der Urheberrechte für derartige Angebote zu verbessern. Erste Erfahrungen mit dieser Empfehlung fielen positiv aus. Wir untersuchen ferner, wie der Rechtsrahmen für andere Schutzrechte so gestaltet werden kann, dass Innovation und Markteintritt stimuliert werden15. Wir halten eine benutzerfreundliche Gestaltung des Regelungsrahmens für unerlässlich, um die Akzeptanz und die rechtmäßige Nutzung der geschützten Produkte zu verbessern. Fragen: 12 So hat z. B. das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, das für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke zuständig ist, die Gebühren für Marken erheblich gesenkt. 13 Im Zeitraum Januar-März 2006 wurde eine Konsultation über die künftige Patentpolitik der EU durchgeführt (siehe http://europa.eu.int/comm/internal_market/indprop/patent/consultation_de.htm). 14 Dazu zählt auch die Förderung der Nutzung von FuE-Ergebnissen durch öffentliche Forschungseinrichtungen. 15 Wir haben beispielsweise eine Bewertung der wirtschaftlichen Folgen des spezifischen Rechts durchgeführt, das Datenbanken schützt, die nicht neuartig sind (Zusammenstellung von Informationen, Verzeichnisse oder Websites), außerdem führen wir gerade eine Konsultation bei den Betroffenen durch, um zu ermitteln, ob und wie diese Art des Schutzes von Immaterialgüterrechten auf EU-Ebene beibehalten werden kann. 6
7) Sind Sie der Meinung, dass die gegenwärtigen Systeme zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum das Wachstum und die Innovation fördern? Wo sollte Ihrer Erfahrung nach ein Schwerpunkt gesetzt werden, oder wo gibt es Handlungsbedarf? • Ein offener und dynamischer Beschaffungsmarkt muss sichergestellt werden. Mit dem im Jahr 2004 verabschiedeten Maßnahmenpaket zum öffentlichen Beschaffungswesen16 wurde ein einfacherer und kohärenterer Rechtsrahmen geschaffen und das EU-Recht für das Beschaffungswesen modernisiert; so können z. B. Ausschreibungen künftig auch elektronisch abgewickelt werden. Auf diese Weise werden nicht nur die Verwaltungskosten für Behörden und Bieter gesenkt, sondern auch die Geschäftsmöglichkeiten - insbesondere für die KMU - verbessert. Die neuen Richtlinien erlauben den Behörden, sich bei der Auftragsvergabe auch für innovative Lösungen zu entscheiden. Eine Behörde kann beispielsweise Funktions- oder Leistungsanforderungen in der Ausschreibung festlegen, und muss nicht mehr auf spezifische Normen Bezug nehmen. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit der Behörde, sondern macht auch die Beschaffung innovativerer Lösungen möglich. Mit den neuen Richtlinien wurde auch ein neues Vergabeverfahren eingeführt, das als wettbewerblicher Dialog bezeichnet wird. Bei diesem Verfahren eröffnet die Behörde einen Dialog mit verschiedenen Lieferanten, um herauszufinden, mit welchen Mitteln ihre Bedürfnisse am besten erfüllt werden. Die neuen Richtlinien gestatten es den Behörden ferner, sich Angebotsvarianten vorlegen zu lassen, sodass auch Alternativlösungen bei der Auftragsvergabe zulässig sind. Um sicherzustellen, dass die Behörden beim Erwerb innovativer Produkten das gesamte Potenzial der Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen ausschöpfen, wird die Kommission ein Handbuch erstellen, in dem die Optionen für innovative Lösungen im Rahmen der Auftragsvergabe erläutert werden. Fragen: 8) Wenden die Behörden der Mitgliedstaaten Ihrer Erfahrung nach die Regelung über das öffentliche Beschaffungswesen so an, dass die Unternehmen genügend Gelegenheit zum Markteintritt haben? 9) Sind Sie der Meinung, dass die Behörden in ausreichendem Maß über die Möglichkeiten zur Innovationsförderung informiert sind, die ihnen die EU- Beschaffungsvorschriften eröffnen? Falls nein, wie könnten sie besser informiert werden? • Die Entwicklung der Beteiligungskapitalfinanzierung, Risikokapitalfinanzierung und anderer Finanzierungslösungen (auch für innovative Projekte) muss gefördert werden. Gut funktionierende Finanzmärkte sind für die Finanzierung innovativer Unternehmen in Europa unerlässlich17. Im Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik 2005-2010 legt die Kommission dar, welche Schritte vorgesehen sind, um die Integration der Finanzmärkte sicherzustellen. 16 Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge und Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste. 17 Dank des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen wurden erhebliche Fortschritte auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen erzielt. 7
Des Weiteren haben wir eine Expertengruppe ins Leben gerufen, der Vertreter des Beteiligungskapital- und Risikokapitalsektors angehören. Sie soll uns ein besseres Verständnis der Marktperspektive vermitteln und uns bei der Beantwortung der Frage unterstützen, wie die Entwicklung des Sektors europaweit gefördert werden kann. Die Kommission arbeitet außerdem an einer Mitteilung, die sich mit Fragen zur Finanzierung der KMU befassen wird. Fragen: 10) Gibt es Ihrer Erfahrung nach im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt wesentliche Probleme, die der Entwicklung des Beteiligungs- und Risikokapitalmarkts auf grenzüberschreitender Ebene im Weg stehen? Falls ja, um welche Probleme handelt es sich? • Der Marktzugang für Dienstleistungen muss verbessert und die Innovation auf dem Dienstleistungsmarkt muss gefördert werden. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll die Niederlassung von Dienstleistungsunternehmen und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, indem sie den Anbietern und den Empfängern von Dienstleistungen die nötige Rechtssicherheit vermittelt, dass sie die ihnen zustehenden Grundfreiheiten wahrnehmen können. Auf diese Weise soll die Dienstleistungsrichtlinie zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung beitragen und somit wirtschaftliche Vorteile bringen. Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament hat die Kommission einen geänderten Vorschlag ausgearbeitet, der den Ergebnissen der parlamentarischen Aussprache Rechnung trägt18. Wir untersuchen ferner zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Markteintritts und zur Förderung der Innovation auf den Dienstleistungsmärkten. Ein großer Teil der Dienstleistungswirtschaft (z. B. Ingenieurfirmen, Unternehmensdienstleister für KMU) dürfte von der Einführung freiwilliger Standards profitieren. Derartige Standards legen Leistungsmerkmale fest, an denen die Dienstleistungen gemessen werden können. Die Einführung von Standards würde dem Dienstleistungsmarkt nicht nur mehr Transparenz und Dynamik verleihen, sondern auch die Transaktionskosten für Anbieter und Verbraucher erheblich reduzieren, denn die Standards würden die Spezifikationen der Dienstleistungen für die Anbieter vereinfachen und den Vergleich von Dienstleistungen für die Verbraucher erleichtern. Auch die Innovation würde gefördert, denn innovative Dienstleistungsunternehmen würden über eindeutige Leistungsmerkmale verfügen, mit denen sie ihren Mehrwert belegen könnten. Fragen: 11) Sind Sie der Meinung, dass freiwillige Standards für Dienstleistungen nützlich wären? Falls ja, in welchen Sektoren sollten sie eingeführt werden? 2. WIE KÖNNEN DIE MASSNAHMEN ZUR SICHERSTELLUNG EINES HOCHWERTIGEN REGULIERUNGSRAHMENS VERSTÄRKT WERDEN? Die Festlegung politischer Ziele ist eine Seite der Medaille. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass diese Ziele verwirklicht werden. Vor einigen Jahren startete die Kommission ein ehrgeiziges Programm zur Verbesserung der Rechtsvorschriften. Mit diesem Programm soll 18 Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, verabschiedet am 4. April 2006, KOM(2006) 160 endg. 8
sichergestellt werden, dass auf EU-Ebene nur dann gehandelt wird, wenn dies notwendig ist, um bestimmte politische Ziele zu verwirklichen. Wird auf EU-Ebene gehandelt, so muss darauf geachtet werden, dass qualitativ hochwertige Rechtsvorschriften erlassen und „gepflegt“ werden. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Reihe spezifischer Instrumente entwickelt. In der Binnenmarktpolitik sollten wir höchste Regulierungsqualität anstreben. Wir wollen sicherstellen, dass der Regelungsrahmen für den Binnenmarkt mit der Entwicklung der Märkte und der technologischen Entwicklung Schritt hält, dass er den von uns angestrebten Zielen dient und sich auf solide Fakten stützt. Dies ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen (insbesondere der KMU, die am stärksten unter einer unverhältnismäßig hohen legislativen und administrativen Belastung leiden), außerdem fördert es die Attraktivität unserer Märkte und ist zugleich eine wesentliche Voraussetzung für unsere Möglichkeiten, das globale Regulierungsumfeld zu beeinflussen. Unser Engagement für einen besseren Regulierungsansatz verpflichtet uns dazu, die Betroffenen vor der Ausarbeitung politischer Initiativen zu konsultieren. Konsultationen tragen zur Verbesserung unserer Kenntnisse bei, liefern uns konstruktive Anregungen und unterstützen uns bei der Sondierung politischer Maßnahmen und der Prüfung ihrer möglichen Auswirkungen. Konsultationen können in mehreren Phasen durchgeführt werden (z. B. im Rahmen von Grün- und Weißbüchern oder in speziellen Online-Verfahren wie der IPM-Konsultation19); sie können öffentlich sein oder sich auf bestimmte Zielgruppen beschränken. Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten haben wir spezielle Foren für die laufende Diskussion mit den Zielgruppen eingerichtet (so sammelt das FIN-USE-Forum Beiträge zu finanzpolitischen Fragen aus der Perspektive der Verbraucher)20. Des Weiteren führen wir Folgenabschätzungsverfahren durch, um faktengesicherte Grundlagen für politische Entscheidungen zu erstellen. Auf diese Weise lässt sich ermitteln, ob Maßnahmen überhaupt erforderlich sind, und auf welcher Ebene sie benötigt werden (EU, Mitgliedstaat, regional). Wir bewerten die eventuellen wirtschaftlichen Folgen (z. B. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit) und die eventuelle administrative Belastung sowie die sozialen und ökologischen Folgen21. Wir nutzen in zunehmendem Maß auch Marktuntersuchungen, um besser verstehen zu können, wo der Markt nicht funktioniert (z. B. Sektoruntersuchungen im Energiesektor und im Finanzdienstleistungssektor). Bei der Folgenabschätzung prüfen wir auch, welches Mittel sich am besten zur Lösung eines Problems eignet, d. h. ob Rechtsvorschriften erforderlich sind oder das gleiche Ziel mithilfe eines anderen Ansatzes erreicht werden kann. Die Binnenmarktpolitik stützt sich traditionsgemäß auf Richtlinien zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften. Die auf diese Weise erzielte Harmonisierung kann „vollständig“ sein – d. h. alle Mitgliedstaaten wenden die gleichen Regeln an – oder einen Spielraum für die gegenseitige Anerkennung lassen; im letzteren Fall verfügen die Mitgliedstaaten über mehr Flexibilität, erkennen aber die gegenseitigen Regeln als gleichwertig an. 19 Das IPM-Instrument („Interactive Policy Making“) ist ein Instrument der interaktiven Politikgestaltung. Dabei können strukturierte Online-Fragebögen im Internet beantwortet werden. Die Teilnahme an einer Online- Konsultation ist einfacher als die Teilnahme an einer herkömmlichen Konsultation. Ein weiterer Vorteil besteht in der erheblichen Reduzierung des Zeitaufwands, den wir für die Verarbeitung der Ergebnisse benötigen, denn das Instrument kann strukturierte Fragen in einer unbegrenzten Zahl von Sprachen verarbeiten und die Ergebnisse in der gewünschten Sprache liefern. Das IPM-Instrument eignet sich allerdings nur für Konsultationen, bei denen relativ gezielte, geschlossene Fragen gestellt werden. Es wurden bereits mehrere Online-Konsultationen durchgeführt. Das IPM-Instrument wird auch für Befragungen im Rahmen des Europäischen Unternehmenstestpanels – einem repräsentativen Panel für Unternehmen aus ganz Europa – eingesetzt. 20 Siehe europa.http://europa.eu.int/comm/internal_market/fin-use_forum/switch_de.htm. 21 Siehe die Leitlinien der Kommission zur Folgenabschätzung vom 15. Juni 2005 (Aktualisierung: März 2006). 9
Daneben stehen andere Optionen zur Verfügung, z. B. die auf dem „neuen Konzept“ basierenden Richtlinien (für bestimmte Produktbereiche) oder das „Komitologie“-Verfahren (technische Einzelheiten werden in den Ausschüssen der nationalen Vertreter festgelegt)22. In zunehmendem Maß erproben wir neue Optionen wie die Selbstregulierung und die Koregulierung. Wir können gegebenenfalls auch Instrumente zur Durchsetzung der Regeln einsetzen (z. B. im Wettbewerbsrecht). In einigen Fällen ist eine direkte rechtsverbindliche Verordnung das Mittel der Wahl (Verordnungen beugen der Gefahr der Divergenz bei der praktischen Umsetzung in einzelstaatliches Recht vor). Die einzelnen politischen Instrumente und Ansätze haben Vor- und Nachteile, die bei der Folgenabschätzung geprüft werden. Nach der Einführung einer Maßnahme nehmen wir Bewertungen vor, um festzustellen, ob das vorgesehene Ziel erreicht wurde und unverhältnismäßig hohe Kosten vermieden wurden. Wir prüfen ferner, ob die Maßnahme auf die aktuellen Bedürfnisse und die internationale Entwicklung zugeschnitten ist. Eine Bewertung kann weitere Schritte nach sich ziehen und gegebenenfalls zur Vereinfachung, Änderung oder sogar Aufhebung einer bestehenden Vorschrift führen. Die Kommission ist nicht die einzige Institution, die für die Qualität des Regelungsrahmens für den Binnenmarkt zuständig ist. Der Rat und das Europäische Parlament, die als EU-Gesetzgeber die Vorschläge der Kommission in Rechtsvorschriften umwandeln, müssen ebenfalls darauf achten, dass die Qualität der Vorschriften während des gesamten Rechtsetzungsprozesses erhalten bleibt. Die Mitgliedstaaten setzen die EU-Richtlinien in nationales Recht um. Werden zusätzliche Bestimmungen in das nationale Recht aufgenommen (sog. „Gold-Plating-Effekt“), können überflüssige Belastungen oder erneute Marktfragmentierungen entstehen. Die Kommission ist daher verstärkt bemüht, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen, z. B. durch Leitlinien zur Rechtsauslegung und den Austausch vorbildlicher Verfahren23. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission bei ihren Anstrengungen zur Vereinfachung von geltenden Regelungen und zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Verwaltungskosten unterstützen, indem sie entsprechende Arbeiten auf nationaler Ebene vornehmen. Einige Mitgliedstaaten führen bereits ein Screening der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren in bestimmten Bereichen durch (z. B. Waren und Dienstleistungen), um Handels- und Investitionshemmnisse in ihren Ländern abzubauen. Ein Beispiel sind die Arbeiten der in Dänemark eingerichteten Stabstelle für den Binnenmarkt. Andere Mitgliedstaaten haben sich 22 Im Bereich der Finanzdienstleistungen haben wir den „Lamfalussy-Prozess“ eingeführt: die allgemeinen Regeln werden vom EU-Gesetzgeber festgelegt, während die technischen Einzelheiten im Rahmen des Komitologie- Verfahrens geklärt werden. Darüber hinaus sorgt die Koordinierung unter den nationalen Regulierungsbehörden für eine einheitliche Anwendung der Regeln. Der Lamfalussy-Prozess sieht eine umfassende Konsultation der Betroffenen und spezifische Durchsetzungsinstrumente vor. Siehe auch http://europa.eu.int/comm/internal_market/finances/committees/index_de.htm. 23 Die Kommission hat eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der EU-Vorschriften in nationales Recht ins Leben gerufen, die als Forum für den Austausch von Meinungen und vorbildlichen Verfahren fungiert, sie hat ferner eine Website eingerichtet, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) zu unterstützen. Siehe auch die Empfehlung der Kommission vom 12. Juli 2004 zur Umsetzung der binnenmarktrelevanten Richtlinien (SEK/918/2004). 10
dazu verpflichtet, vor der Verabschiedung von Rechtsvorschriften eine Ex-ante-Prüfung durchzuführen24. Fragen: 12) Wie beurteilen Sie die Art und Weise, in der wir Konsultationen zur Binnenmarktpolitik durchführen? Wie beurteilen Sie beispielsweise das Konsultationsverfahren sowie die Relevanz und Präsentation der Themen in den Konsultationsunterlagen? 13) Wie beurteilen Sie die Art und Weise, in der wir die Folgenabschätzungen zur Binnenmarktpolitik durchführen? Setzen wir Ihrer Erfahrung nach die richtigen Politikinstrumente ein, um die Ziele zu verwirklichen? 14) Wie beurteilen Sie die Bewertungen, die zur Binnenmarktpolitik durchgeführt werden? Wie beurteilen Sie die Folgemaßnahmen zu diesen Bewertungen? 15) Sollen die Mitgliedstaaten Ihrer Meinung nach darin bestärkt werden, nationale Screening-Verfahren (zu bestehenden oder neuen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren) durchzuführen? Falls ja, auf welche Weise? 3. WIE KANN SICHERGESTELLT WERDEN, DASS DIE BINNENMARKTVORSCHRIFTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN RICHTIG UMGESETZT UND ANGEWENDET WERDEN? Der Binnenmarkt ist nicht ausschließlich eine „Brüsseler“ Angelegenheit. Er wird von den EU- Institutionen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiterentwickelt und verwaltet. Jeder Mitgliedstaat muss dafür Sorge tragen, dass die Binnenmarktvorschriften in seinem Hoheitsgebiet wirksam sind, damit Unternehmen und Bürger in vollem Umfang von den Vorteilen des Binnenmarkts profitieren können. Dies ist nicht nur eine Frage der korrekten und fristgerechten Umsetzung der EU-Vorschriften in einzelstaatliches Recht; auf diesem Gebiet ist in den jüngsten Jahren eine erhebliche Verbesserung eingetreten25. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Binnenmarktvorschriften in der Praxis wirksam sind und die beabsichtigten Ergebnisse liefern. Nur zu häufig wird das wirtschaftliche Potenzial des Binnenmarkts verspielt, sei es durch überflüssige Bürokratie auf einzelstaatlicher Ebene, sei es durch mangelnde Kooperation zwischen den nationalen Behörden oder sogar Unkenntnis auf Seiten der lokalen, regionalen oder nationalen Behörden, die für die Anwendung der EU-Vorschriften zuständig sind. Wir wollen daher mit den Mitgliedstaaten auf partnerschaftlicher Basis zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften korrekt durchgeführt und angewendet werden. In einer EU mit 25 (bzw. 27) Mitgliedstaaten sind die Kooperation und die Vertrauensbildung im Zusammenhang mit den Binnenmarktangelegenheiten von größter Wichtigkeit. Die erweiterte EU ist jedoch ein sehr komplexes Gebilde, denn es gibt Hunderte von bilateralen Beziehungen und 21 Amtssprachen. Wir müssen daher die Vernetzung und die aktive Kooperation zwischen den 24 Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgerufen, den Rechtsrahmen für den Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen zu überprüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zu diesem Zweck soll der Verhältnismäßigkeitstest eingesetzt werden, mit dessen Hilfe unnötige restriktive Bestimmungen aufgespürt und abgeschafft werden können, siehe Mitteilung der Kommission “Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen” KOM(2004) 83 endg. und den Folgebericht SEC(2005) 1064. 25 Der Binnenmarktanzeiger bewertet und vergleicht regelmäßig die Leistungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Vorschriften in einzelstaatliches Recht. 11
Mitgliedstaaten mit Hilfe der modernen Informationstechnik unterstützen. In einigen Bereichen wie dem Zollwesen ist die erforderliche technologische Infrastruktur bereits vorhanden, in anderen Bereichen fehlt sie noch. Wir müssen daher ein Binnenmarktinformationssystem (BIS) schaffen, das die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten verbessert. Es sollte ein Online-Kommunikationssystem mit Fremdsprachen- unterstützung umfassen. Dies wird den Mitgliedstaaten helfen, die wirksame Anwendung des EU- Rechts sicherzustellen. In einigen Bereichen des Binnenmarkts sind Aufsichts- oder Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten für die konkrete Anwendung der Binnenmarktvorschriften zuständig. Dies trifft beispielsweise auf die Finanzdienstleistungen und die Versorgungswirtschaft (z. B. Gas, Strom, Bahnverkehr) zu. Die Zusammenarbeit dieser Behörden muss koordiniert werden, damit die EU- Vorschriften einheitlich angewendet werden. Wenn ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist, können sie protektionistischen Tendenzen in den Mitgliedstaaten entgegenwirken. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass ihre Behörden und Gerichte die erforderlichen Kenntnisse im Binnenmarktrecht besitzen, um es in korrekter Weise anwenden und durchsetzen können. Sie müssen wirksame Schlichtungsverfahren bereitstellen, die allen Betroffenen – insbesondere den Bürger und den KMU – offen stehen. Im Hinblick auf eine leichtere Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften in den Mitgliedstaaten hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Reihe außergerichtlicher Problemlösungsmechanismen geschaffen. Gute Beispiele sind das computergestützte Netz SOLVIT, das bei der Lösung von Problemen zwischen Bürgern oder Unternehmen einerseits und nationalen Behörden andererseits hilft, sowie Fin-Net, das für Verbraucherprobleme im Finanzsektor zuständig ist; oder auch EEJ-net, das sich mit Verbraucherproblemen in anderen Bereichen befasst26. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Kommission die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und fordert sie gegebenenfalls zur Behebung von Mängeln auf. Im Konfliktfall wird ein Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 226 EG-Vertrag) eingeleitet, um die Mitgliedstaaten dazu zu veranlassen, die Binnenmarktvorschriften korrekt anzuwenden. In diesem Zusammenhang spielen einzelne Unternehmen oder Bürger zwar eine wichtige Rolle als Informationslieferanten, doch zielen die Vertragsverletzungsverfahren nicht in erster Linie auf die Lösung einzelner Fälle fehlerhafter Anwendung der Bestimmungen ab. Sie sind vielmehr ein politisches Instrument, das das Funktionieren des Binnenmarkts in der Praxis weiter verbessern soll. Aus diesem Grund räumen wir bestimmten Beschwerden Vorrang ein. Gegenwärtig arbeiten wir Basiskriterien aus, mit deren Hilfe Vertragsverletzungen noch effizienter und transparenter behandelt werden sollen. Angesichts des Umfangs und der Bedeutung der vielen unterschiedlichen Aufgaben, die die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt wahrnehmen, wäre es zu begrüßen, wenn die Zuständigkeiten für den Binnenmarkt in jedem Mitgliedstaat klarer und deutlicher geregelt würden (natürlich bleibt es jedem Mitgliedstaat unbenommen, die passende Organisationsform zu wählen). Die Kommission wird ihrerseits die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben unterstützen, z. B. im intensiven Dialog innerhalb von Foren wie dem IMAC (Beratender Ausschuss für den Binnenmarkt). Fragen: 26 Siehe http://www.europa.eu.int/solvit/ http://finnet.jrc.it/en/; http://www.eejnet.org/. 12
16) In welchen Bereichen sehen Sie den größten Bedarf für eine Intensivierung der Kooperation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen? 17) Wie beurteilen Sie die Rolle und die Arbeit der Aufsichts- oder Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten? Sollten vergleichbare Aufsichtssysteme auch für andere Bereiche des Binnenmarkts eingerichtet werden? 18) Wie beurteilen Sie die aktuellen Mechanismen für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene? Was sollte verbessert werden? 19) Welche Erfahrungen haben Sie gegebenenfalls mit dem Vorgehen der Kommission bei Vertragsverletzungen im Binnenmarktbereich gemacht? Welche Fälle von Vertragsverletzungen sollten wir vorrangig behandeln? 20) Stimmen Sie der Auffassung zu, dass die Koordinierung und die Zuständigkeiten für die Verwaltung des Binnenmarkts in den Mitgliedstaaten verbessert und ausgebaut werden müssen? Welche (weitere) Unterstützung könnte die Kommission in dieser Hinsicht gewähren? 4. WIE KÖNNEN WIR EFFEKTIV AUF EIN ZUNEHMEND GLOBAL ORIENTIERTES UMFELD REAGIEREN? Der Binnenmarkt ist infolge der Erweiterung erheblich gewachsen, und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Zu gleicher Zeit funktioniert der Binnenmarkt in einem zunehmend global ausgerichteten Umfeld mit wechselseitig abhängigen Märkten und globalen Akteuren. Damit unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb mithalten können und die Attraktivität des Binnenmarkts für ausländische Investitionen sichergestellt werden kann, müssen wir über die Grenzen der EU hinausblicken. Externe Vorschriften und Regelungen müssen bei der Weiterentwicklung der Binnenmarktpolitik immer stärker berücksichtigt werden, und dies gilt auch in umgekehrter Richtung. Die im Laufe der letzten 40 Jahre gemachten Erfahrungen mit der europäischen Marktintegration können genutzt werden, um diese Herausforderung zu meistern. In diesem Zusammenhang spielt der Dialog zwischen den Regulierern, d. h. die Verhandlungen zwischen den Regulierern aus verschiedenen Teilen der Welt, eine wichtige Rolle. In der heutigen Welt mit ihren rasanten Entwicklungen können multilaterale Verhandlungen nicht immer mit dem Bedarf an größerer Einheitlichkeit interner und externer Politikansätze Schritt halten (z. B. in Bezug auf technische Vorschriften, Umweltnormen, Nahrungsmittelsicherheit, Wertpapiermärkte, Unternehmensführung und -kontrolle oder Wettbewerbspolitik). Wir entwickeln daher bilaterale Dialoge mit den Regulierern unserer wichtigsten Handelspartner (insbesondere USA, Japan und China, aber auch andere Länder wie Russland und Indien). Ihre Leistungsstärke stellen diese Dialoge beim Informationsaustausch, bei der frühzeitigen Aufdeckung potenzieller Regulierungsprobleme und bei der flexiblen und konstruktiven Suche nach gegenseitig annehmbaren Lösungen unter Beweis. Außerdem ermöglichen sie es, die externe Dimension bei der Entwicklung politischer Maßnahmen zu einem viel früheren Zeitpunkt zu berücksichtigen. Die Kommission intensiviert ihre Anstrengungen zur Sicherstellung des Dialogs zwischen den Regulierern, es gibt aber auch für Parlamente, Aufsichtsbehörden und andere Regulierer Möglichkeiten bzw. Handlungsbedarf, um die internationale Kooperation in diesem Bereich zu vertiefen (die Arbeiten müssen natürlich koordiniert werden, damit Europa mit einer Stimme spricht). 13
Des Weiteren sollte der Einfluss der EU in den internationalen Regulierungsforen27 und in internationalen nichtstaatlichen Normungsgremien28 gestärkt werden. In vielen Bereichen werden Normen, Standards und vorbildliche Verfahren zunehmend auf internationaler Ebene festgelegt (z. B. Bestimmungen zum Schutz von Immaterialgüterrechten und deren Durchsetzung, Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen, produktbezogene Regeln und Standards, Rechnungslegungsstandards, Eigenkapitalbestimmungen für Banken und Investmentfirmen, Regeln über die Wertpapiermärkte). Für Unternehmen, die erfolgreich auf dem globalen Markt tätig sein wollen, ist die Gewährleistung fairer globaler Wettbewerbsbedingungen in diesen Bereichen von überragender Bedeutung. Fragen: 21) Tragen die Binnenmarktvorschriften Ihrer Erfahrung nach in ausreichender Weise dem übergeordneten Aspekt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Rechnung? Falls nein, in welchen Bereichen stellen Sie Probleme fest, und wie könnte Abhilfe geschaffen werden? 22) In Bezug auf welche Regulierungsfragen und welche Drittländer und Regionen sollte sich die EU verstärkt um eine größere internationale Konvergenz oder Äquivalenz bemühen? Wie sollte dies erreicht werden? In welchen Bereichen ist hingegen Ihrer Meinung nach eine Koexistenz unterschiedlicher Regeln und Standards erwünscht? 23) Wo sollte sich die EU stärker in zwischenstaatlichen oder nichtstaatlichen Normungsgremien engagieren? 5. WIE KANN SICHERGESTELLT WERDEN, DASS BÜRGER UND UNTERNEHMEN ÜBER DIE IM BINNENMARKT VORHANDENEN CHANCEN INFORMIERT SIND UND DAZU ERMUTIGT WERDEN, DIESE CHANCEN OPTIMAL ZU NUTZEN? Der Binnenmarkt funktioniert nur dann reibungslos, wenn die Unternehmen und die Bürger die Chancen nutzen, die sich ihnen bieten. Zwei Aspekte sind in diesem Zusammenhang wichtig. Erstens müssen die Unternehmen und die Bürger ihre Rechte kennen, wenn sie in der EU Geschäfte abwickeln oder sich innerhalb der EU bewegen, und sie müssen darin bestärkt werden, diese Rechte auch wahrzunehmen. Zu diesem Zweck haben wir Informationsmedien wie Europe Direct29, Europa für Sie30, SIMAP31 und den Binnenmarkt-Newsletter „Single Market News“ entwickelt. Außerdem können sich die Bürger beim Wegweiserdienst für Bürger32 („Citizens Signpost Service“) oder bei den Euro-Info-Zentren in Rechtsfragen beraten lassen. Speziell für Verbraucherfragen sind die Europäischen Verbraucherzentren gedacht, bei denen die Verbraucher wertvolle Informationen und Ratschläge erhalten können. Selbstverständlich kommt auch den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle bei der Informationsvermittlung und Kommunikation mit den Bürgern zu. Zweitens sollten die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, den Binnenmarkt als eine wichtige Chance für die Weiterentwicklung der eigenen Volkswirtschaften anzusehen. 27 Beispiele: WTO (Welthandelsorganisation), WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum), ITU (Internationale Fernmeldeunion) und UN/ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Union für Europa). 28 Beispiele: ISO (Internationale Organisation für Standardisierung), IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission), IAIS (Internationale Versicherungsaufsicht), IASB (International Accounting Standards Board), IAASB (International Auditing and Assurance Standards Boards) und IOSCO (Internationale Organisation der Börsenaufsichtsbehörden). 29 http://europa.eu.int/europedirect/. 30 http://europa.eu.int/youreurope/. 31 Informationen für die öffentliche Auftragsvergabe (http://simap.eu.int). 32 http://europa.eu.int/citizensrights/signpost/front_end/index_de.htm 14
Fragen: 24) Informieren die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen Ihrer Erfahrung nach ausreichend über die Chancen, die der Binnenmarkt bietet? Welche konkreten Maßnahmen würden Sie zur Verbesserung der Situation vorschlagen? 15
DOKUMENTENVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM BINNENMARKT • Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarkts (1985) http://www.europa.eu.int/comm/off/pdf/1985_0310_f_de.pdf • Economic evaluation of the Internal Market European Economy Nr. 4, 1996 http://europa.eu.int/comm/economy_finance/publications/european_economy/1996/eers4_1996en.p df • Der Binnenmarkt – Zehn Jahre ohne Grenzen Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission, GD MARKT, 2003 http://europa.eu.int/comm/internal_market/10years/docs/workingdoc/workingdoc_de.pdf • Binnenmarktstrategie – Vorrangige Aufgaben 2003-2006, Mai 2003 http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2003/com2003_0238de01.pdf • Erster Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2003-2006 Binnenmarktanzeiger, 2004 http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2004/com2004_0022de01.pdf • Zweiter Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2003-2006 Binnenmarktanzeiger, 2005 http://europa.eu.int/comm/internal_market//strategy/index_de.htm II. VERÖFFENTLICHUNGEN, DIE IM KONSULTATIONSPAPIER ZUR ZUKUNFT DES BINNENMARKTS GENANNT WERDEN • Mitteilung „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“, 2005 http://www.eu.int/growthandjobs/pdf/COM2005_024_de.pdf • Jährlicher Fortschrittsbericht zu Wachstum und Beschäftigung („Jetzt aufs Tempo drücken“), 2006 http://europa.eu.int/growthandjobs/pdf/2006_annual_report_full_de.pdf • Weißbuch zur Europäischen Verkehrspolitik, 2005 http://europa.eu.int/comm/transport/white_paper/mid_term_revision/index_en.htm • Grünbuch zur Energie, 2006 http://europa.eu.int/comm/energy/green-paper-energy/index_en.htm • Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 – 2010), 2005 http://europa.eu.int/comm/internal_market/finances/policy/index_de.htm • An Agenda for a Growing Europe: Making the EU Economic System Deliver Bericht einer unabhängigen hochrangigen Expertengruppe unter Leitung von André Sapir http://www.euractiv.com/ndbtext/innovation/sapirreport.pdf • Leitlinien der Kommission zur Folgenabschätzung Verabschiedet am 15. Juni 2005 (Aktualisierung: März 2006) http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/impact/docs/SEC2005_791_IA_guidelines_main.pdf 16
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