FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 - Übersicht über das Bewerbungsverfahren - FIFA.com

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FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 - Übersicht über das Bewerbungsverfahren - FIFA.com
FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021

Übersicht über das Bewerbungsverfahren
Inhalt
1    Einleitung ...........................................................................................................................................................3
    1.1     Zweck dieses Dokuments ................................................................................................ 3
    1.2     Haftungsausschluss/Vorbehalte ....................................................................................... 3
2    Struktur des Verfahrens ....................................................................................................................................4
    2.1     Teilnahmeberechtigung .................................................................................................. 4
    2.2     Fristen und Ablauf des Verfahrens .................................................................................. 4
3    Wettbewerbsformat ..........................................................................................................................................6
    3.1     Format ........................................................................................................................... 6
4    Inhalt der Bewerbungsunterlagen ...................................................................................................................7
    4.1     Kurzes Bewerbungsdossier.............................................................................................. 7
    4.2     Bewerbungsinformationsvorlagen ................................................................................... 7
5    Inhalt der Bewerbungsunterlagen ...................................................................................................................9
    5.1     Veranstaltungsvertragsdokumente .................................................................................. 9
    5.2     Staatliche Begleitunterlagen............................................................................................ 9
6    Infrastruktur: wichtigste Veranstaltungsvorgaben .......................................................................................12

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                                                                                                                                                                               2
1        Einleitung

1.1      Zweck dieses Dokuments
Dieses Dokument der FIFA-Administration bietet einen Überblick über das Bewerbungsverfahren, das mit der
Wahl des Ausrichters oder der Ausrichter der Endrunde der FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021
(„Weltmeisterschaft“) endet.

Es wird allen Mitgliedsverbänden als Anhang zum FIFA-Zirkular zugestellt, mit dem die FIFA das
Bewerbungsverfahren lanciert und über wichtige Punkte des Verfahrens informiert. Es soll ein faires und
transparentes Verfahren gewährleisten, indem:

       alle Mitgliedsverbände das Verfahren kennen, insbesondere den Zeitplan und das Auswahlverfahren,

       es den Mitgliedsverbänden, die an einer Bewerbung für die Weltmeisterschaft bzw. an deren
        Ausrichtung interessiert sind, Aufschluss darüber gibt:

           o   ob sie am Verfahren teilnehmen dürfen,

           o   ob angesichts der geltenden Infrastrukturvorgaben für sie eine Bewerbung realistisch ist,

           o   was bei der Vorbereitung einer Bewerbung für die Weltmeisterschaft zu beachten ist,

1.2      Haftungsausschluss/Vorbehalte
Dieses Dokument bietet lediglich eine Übersicht mit allgemeinen Informationen zu den wichtigsten Punkten
des Bewerbungsverfahrens für die Weltmeisterschaft. Die FIFA behält sich das Recht vor, die hierin
dargelegten Informationen jederzeit zu ändern. Die FIFA kann in Bezug auf das Bewerbungsverfahren in
keiner Weise durch irgendetwas in diesem Reglement behaftet werden. Dieses Dokument ist weder ein
Reglement zur Regelung des Bewerbungsverfahrens noch Teil von dessen rechtlichem Rahmen. Der
rechtliche Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird grundsätzlich von den FIFA-Statuten, dem FIFA-
Ethikreglement, den von den FIFA offiziell herausgegebenen Bewerbungs- und Veranstaltungsunterlagen
sowie anderen massgebenden Dokumenten und Weisungen geregelt.

                                          FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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2       Struktur des Verfahrens

2.1     Teilnahmeberechtigung
Alle teilnahmeberechtigten FIFA-Mitgliedsverbände

Gemäss Art. 69 der FIFA-Statuten dürfen alle Mitgliedsverbände der AFC, der CAF, der Concacaf, der
CONMEBOL, der OFC und der UEFA am Bewerbungsverfahren für die Weltmeisterschaft teilnehmen.

Einzelbewerbungen und gemeinsame Bewerbungen zulässig

Jeder teilnahmeberechtigte Mitgliedsverband, der sein Interesse angemeldet und sich für das
Bewerbungsverfahren registriert hat, darf alleine oder mit anderen teilnahmeberechtigten
Mitgliedsverbänden eine Bewerbung erstellen und einreichen. Im FIFA-Zirkular Nr. 1665 zur Lancierung des
Bewerbungsverfahrens für die Weltmeisterschaft ist dargelegt, wie einzelne oder gemeinsame Bewerber ihr
Interesse anmelden können.

2.2     Fristen und Ablauf des Verfahrens
Nach dem Beginn des Verfahrens am 23. April 2019 können die Mitgliedsverbände, die sich für die
Ausrichtung der Weltmeisterschaft bewerben möchten, bis zum 21. Mai 2019 eine Interessenerklärung
einreichen. Im Anschluss erhalten die Bewerberverbände die vollständigen Bewerbungs- und
Veranstaltungsunterlagen,    einschliesslich   der   allgemeinen    Geschäftsbedingungen für    das
Bewerbungsverfahren („AGB“), die Gewähr dafür bieten, dass die Grundsätze des Bewerbungsverfahrens
eingehalten werden. Die AGB müssen bis zum 21. Juni 2019 zurückgeschickt werden und dienen der FIFA
auch als Bestätigung der am Verfahren beteiligten Bewerberverbände.

Die Bewerbungsdossiers müssen schliesslich bis zum 30. August 2019 bei der FIFA eingehen. Die FIFA wird
danach eine eingehende Evaluation möglicherweise samt Inspektionen vor Ort durchführen, ehe sie dem
FIFA-Rat die Ergebnisse vorlegt.

Die Wahl des Ausrichters der Weltmeisterschaft soll dann bei der Sitzung des FIFA-Rats im vierten
Quartal 2019 erfolgen.

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FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Zeitplan des Bewerbungsverfahrens*

*Änderungen vorbehalten

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3           Wettbewerbsformat
3.1 Format
Die Weltmeisterschaft hat das gleiche Format wie 2019. Sie wird mit 24 Teams ausgetragen, die zuerst in
sechs Vierergruppen eine Gruppenphase bestreiten, ehe die K.-o.-Phase mit dem Achtelfinale folgt.
Insgesamt werden wie unten grafisch dargestellt 52 Spiele ausgetragen.

  Gruppe A:         Gruppe B:           Gruppe C:                 Gruppe D:              Gruppe E:               Gruppe F:
      A1                   B1                  C1                      D1                      E1                     F1
      A2                   B2                  C2                      D2                      E2                     F2
      A3                   B3                  C3                      D3                      E3                     F3
      A4                   B4                  C4                      D4                      E4                     F4

                                •     3 Spiele je Team
                                •     Das erst- und das zweitklassierte Team jeder Gruppe qualifizieren sich für das
                                      Achtelfinale.
                                •     Die vier besten Gruppendritten sind ebenfalls für das Achtelfinale qualifiziert.

                                             K.-o.-Phase mit 16 Teams

                                                        Finale

                                                         Spiel
                                                          um
                                                         Platz
                                                         drei

  Achtel-        Vierte-            Halb-                                    Halb-               Viertel-             Achtel-
                                                         Finale
   finale        lfinale            finale                                   finale               finale               finale

                                              FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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4        Inhalt der Bewerbungsunterlagen
4.1 Kurzes Bewerbungsdossier
Das Dossier ist eine kurze Zusammenfassung der Bewerbung des Verbands sowie von dessen
Veranstaltungsstrategie und -vision für die Weltmeisterschaft. Darin sollte der Verband aufzeigen, wie er für
die Weltmeisterschaft optimale Veranstaltungsbedingungen bieten und so den Standard der
Weltmeisterschaft wahren und deren Popularität weiter steigern kann.

Im Dossier muss sich der Verband ferner ausdrücklich dazu verpflichten, bei all seinen Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung der Weltmeisterschaft die international
anerkannten Menschenrechte gemäss den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten
Nationen einzuhalten und zu diesem Zweck angemessene Massnahmen zu ergreifen, um keine negativen
Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder zu solchen beizutragen und etwaige solche
Auswirkungen zu bekämpfen. Da ein wesentlicher Teil der Menschenrechtsrisiken auf Tätigkeiten von
Drittparteien zurückgehen kann, muss der Verband zudem angemessene Massnahmen ergreifen, um
negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die direkt den Betrieb, Produkte oder Dienstleistungen
seiner Geschäftspartner betreffen, zu verhindern oder einzudämmen, selbst wenn er diese Auswirkungen
weder verursacht noch dazu beigetragen hat.

4.2 Bewerbungsinformationsvorlagen
Die Bewerbungsinformationsvorlagen beinhalten bestimmte betriebliche, technische und andere detaillierte
Informationen, die die Bewerberverbände in standardisierter Form einreichen müssen, und dienen
insbesondere dazu, die Bewertung der Bewerbungen zu erleichtern. Zudem liefern sie der FIFA wichtige
Informationen für die WM-Betriebsplanung. Folgende Vorlagen müssen bei der FIFA eingereicht werden:

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 1: Übersicht über das gastgebende Land. Allgemeine
Informationen zum gastgebenden Land, einschliesslich Feiertagen und Veranstaltungen, sowie für die
Weltmeisterschaft vorgeschlagener Zeitplan.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 2: Übersicht über die Spielorte.                                     Allgemeine      und
meteorologische/klimatische Informationen zu den vorgeschlagenen Spielorten.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 3: Pläne zu den Spielorten. Pläne zu jeder Stadt, in denen die
vorgeschlagenen Stadien, Trainingsanlagen und Hotels sowie Krankenhäuser, Flughäfen und andere wichtige
Verkehrsknotenpunkte eingezeichnet sind.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 4: Übersicht mit sportlichen Informationen. Informationen zu
FIFA- und anderen grossen Sportveranstaltungen, die vom Land bereits organisiert wurden, sowie allgemeine
Informationen zu Nationalteams, Ligen und Klubs.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 5: Übersicht über Stadien. Wichtige Informationen zu den
vorgeschlagenen Stadien, einschliesslich Angaben zur Sitzplatzkapazität, zu Spielfeldern, Abmessungen,

                                           FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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technischen Einrichtungen etc. sowie gegebenenfalls zum Bau und/oder Umbau der vorgeschlagenen
Stadien.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 6: Übersicht über Trainingsanlagen. Wichtige Informationen zu
den vorgeschlagenen Trainingsanlagen, einschliesslich Angaben bezüglich Alter, Besitzverhältnisse, Standort,
Distanz zu den Teamhotels, Spielfelder, Grösse etc. der Anlagen.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 7: Übersicht über medizinische Einrichtungen. Wichtige
Informationen zum allgemeinen Gesundheitssystem im gastgebenden Land, Gesundheits- und
Impfempfehlungen für ausländische Besucher sowie Informationen zu Umwelteinflüssen, die sich negativ auf
die Gesundheit von Spielern und Zuschauern auswirken könnten.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 8: Sicherheitsübersicht. Wichtige Informationen zur allgemeinen
Sicherheitslage sowie zu den grundlegenden Sicherheitsstrukturen im gastgebenden Land.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 9: Hotelübersicht. Wichtige Informationen zu den
vorgeschlagenen Hotels, einschliesslich Angaben betreffend Alter, Besitzverhältnisse, Standort, Distanz zu
wichtigen Orten sowie Anzahl Gästezimmer, Sitzungszimmer und Mehrzweckräume etc. der Hotels.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 10: Übersicht zu den Transfers zwischen den Spielorten.
Wichtige Informationen zu den Distanzen und geschätzten Reisezeiten zwischen den Spielorten sowie
Schätzungen zur für jedes Transportmittel (Auto, Eisenbahn und Flugzeug) vorhandenen Kapazität.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 11: Übersicht zu den Transfers an den Spielorten. Wichtige
Informationen zu den Distanzen und geschätzten Reisezeiten zwischen wichtigen Orten (Stadien, Hotels,
Trainingsanlagen, Flughäfen etc.).

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 12: finanzielle Übersicht. Einzelheiten zum WM-Budget,
einschliesslich Ertragsprognose (sowohl für die WM-bezogenen Einnahmen als auch für Zuschüsse) sowie
Angaben zu Kosten und finanziellen Verpflichtungen.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 13: Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsübersicht. Wichtige
Informationen zum U-20-Fussball im gastgebenden Land sowie zur Art und Weise, wie die Weltmeisterschaft
zur Förderung des Sports im Land beitragen soll.

Bewerbungsinformationsvorlage Nr. 14: Übersicht betreffend Menschen- und Arbeitsrechte.
Analyse der grössten Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit der Bewerbung sowie Angaben zu den
Massnahmen und Beschwerdemechanismen, die zur Bekämpfung dieser Risiken vorgeschlagen werden.

                                          FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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5        Inhalt der Bewerbungsunterlagen
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen die Mitgliedsverbände mehrere Dokumente einreichen, die
für die Ausrichtung der Weltmeisterschaft entscheidend sind, sollten sie zum Ausrichter bestimmt werden.
Diese Dokumente werden im Folgenden dargelegt.

Sämtliche Unterlagen, die die FIFA den Mitgliedsverbänden im Zusammenhang mit dem
Bewerbungsverfahren abgibt, sind englisch. Die FIFA wird weder Übersetzungen in andere Sprachen abgeben
noch Eingaben in anderen Sprachen akzeptieren.

5.1 Veranstaltungsvertragsdokumente
Diese Dokumente beziehen sich auf das verbindliche übergeordnete rechtliche Rahmenwerk zwischen der
FIFA und den einzelnen Parteien (Regierungen, Behörden der Spielorte, Stadien, Trainingsanlagen etc.) im
Zusammenhang mit der Veranstaltung der Weltmeisterschaft, in dem die damit verbundenen Rechte und
Pflichten aller beteiligten Parteien geregelt sind.

Die FIFA verlangt von den Mitgliedsverbänden insbesondere folgende Dokumente:

       Veranstaltungsvertrag

       Spielortvertrag für jeden vorgeschlagenen Spielort

       Stadionvertrag für jedes vorgeschlagene Stadion

       Vertrag für Trainingsanlagen für jede vorgeschlagene Trainingsanlage

       Rechtsgutachten eines unabhängigen Juristen

Die FIFA wird den Mitgliedsverbänden während des Bewerbungsverfahrens entsprechende Vorlagen
abgeben, die unterzeichnet und in unveränderter Form zusammen mit der Bewerbung an die FIFA
zurückzuschicken sind.

5.2      Staatliche Begleitunterlagen
Als Voraussetzung für eine etwaige Ernennung zum Ausrichter müssen sich die Mitgliedsverbände die volle
Unterstützung durch die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden im jeweiligen gastgebenden
Land sichern, etwa in Form von Regierungsgarantien hinsichtlich operativer, steuerlicher und administrativer
Unterstützung.

Aus diesem Grund müssen die Mitgliedsverbände im Rahmen ihrer Bewerbung einige staatliche
Begleitunterlagen in Form von Dokumenten einholen, die die Regierungen oder andere zuständige nationale,
regionale oder kommunale Behörden der betreffenden Länder ausstellen müssen. Dazu zählen folgende
Dokumente:

       Regierungserklärung

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   Regierungsgarantien

      Rechtsgutachten eines unabhängigen Juristen

Folgende Regierungsgarantien müssen von den Mitgliedsverbänden eingereicht werden:

      Regierungsgarantie Nr. 1: Einreise- und Ausreisebewilligungen

      Regierungsgarantie Nr. 2: Arbeitsbewilligungen

      Regierungsgarantie Nr. 3: Devisen

      Regierungsgarantie Nr. 4: Sicherheit

      Regierungsgarantie Nr. 5: Justiz und Recht

      Regierungsgarantie Nr. 6: Nutzung und Schutz gewerblicher Rechte

      Regierungsgarantie Nr. 7: Telekommunikation und IT

      Regierungsgarantie Nr. 8: Steuerbefreiung

Die FIFA wird den Mitgliedsverbänden während des Bewerbungsverfahrens entsprechende Vorlagen
abgeben, die unterzeichnet und in unveränderter Form zusammen mit der Bewerbung an die FIFA
zurückzuschicken sind.

Angesichts der Bedeutung der Weltmeisterschaft muss die Regierung Garantien abgeben, damit die
rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, die die FIFA, deren juristische Personen und der ausrichtende
Verband für die erfolgreiche Durchführung der Weltmeisterschaft im gastgebenden Land benötigen.

Die bestehenden allgemeinen Gesetze und Vorschriften im gastgebenden Land bieten diesbezüglich in der
Regel keine ausreichende rechtliche Grundlage. Damit die jeweiligen Regierungsgarantien auch umgesetzt,
erfüllt und durchgesetzt werden, muss die Regierung alle nötigen gesetzgebenden Massnahmen veranlassen,
um die erforderlichen Sondergesetze, -vorschriften und -verfügungen zu erlassen.

Operative Unterstützung

Die FIFA, ihre juristischen Personen und der ausrichtende Verband müssen sich im Zusammenhang mit der
Weltmeisterschaft auf die öffentlichen Dienste verlassen können. Diese umfassen Dienste in den Bereichen
Sicherheit, Einreise, Ausstellung von Visa und Arbeitsbewilligungen, Zoll, öffentlicher Verkehr und
Veranstaltungsinfrastruktur.

Administrative Unterstützung

Der ausrichtende Verband muss dafür sorgen, dass bei der Koordination aller staatlichen Belange alle
beteiligten staatlichen Behörden des gastgebenden Landes ausreichende administrative Unterstützung
bieten. Dies beinhaltet auch alle Massnahmen, die zur Leistung dieser Unterstützung nötig sind.

Steuerliche Unterstützung
                                           FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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Die Förderung des Fussballs sowie die Austragung von fussballbezogenen Veranstaltungen gehören zu den
statutarischen Zielen der FIFA. Zur Finanzierung dieser Ziele sowie der damit verbundenen Organisations- und
Betriebstätigkeiten muss die FIFA Einnahmen erzielen. Angesichts ihres Zwecks ist die FIFA ein
gemeinnütziger Verein. Dennoch werden alle Einnahmen, die die FIFA weltweit erzielt, in der Schweiz nach
den ordentlichen für Vereine geltenden Steuersätzen besteuert.

Die Weltmeisterschaft hat einen ganz besonderen Charakter sowie aufgrund der langen Vorbereitungszeit,
die ungeachtet der kurzen Turnierdauer von nur wenigen Wochen nötig ist, eine ganz spezifische
organisatorische und rechtliche Struktur. Angesichts dessen müssen die Regierungen und die Behörden der
Spielorte mit Blick auf die Vorbereitung, den Betrieb und die Liquidation der Weltmeisterschaft fortwährende
steuerliche Unterstützung leisten, indem sie die Besteuerung ausserhalb der Schweiz beschränken und die
Steuerverfahren im gastgebenden Land vereinfachen.

Weitere Belange

Der ausrichtende Verband muss von der Regierung des gastgebenden Landes die Verpflichtung (in Form von
Erklärungen) einholen, dass sie die FIFA, deren juristische Personen und den ausrichtenden Verband dabei
unterstützen, negative Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte, einschliesslich der
Arbeitnehmerrechte, infolge der Durchführung der Weltmeisterschaft zu verhindern.

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6       Infrastruktur: wichtigste Veranstaltungsvorgaben
Veranstaltungsvorgaben beziehen sich auf die Vorgaben, die der ausrichtende Verband und andere
massgebende Parteien (Behörden der Spielorte, Betreiber der Stadien und Trainingsanlagen etc.) im
Zusammenhang mit der Veranstaltung der Weltmeisterschaft erfüllen müssen.

Im Folgenden werden lediglich einige zentrale Infrastrukturvorgaben dargelegt, damit mögliche
Bewerberverbände ihre Eignung zur Veranstaltung der Weltmeisterschaft abschätzen können. Diese
Übersicht beinhaltet in keiner Weise eine abschliessende Beschreibung aller Veranstaltungsvorgaben.

Während des Bewerbungsverfahrens wird die FIFA den Mitgliedsverbänden, die ihr Interesse an der
Veranstaltung der Weltmeisterschaft bestätigt haben, zusammen mit den Bewerbungs- und
Veranstaltungsunterlagen weitere Vorgaben abgeben. Die FIFA kann im Zusammenhang mit den Vorgaben
und den Pflichten für die Weltmeisterschaft jederzeit zusätzliche detaillierte Auflagen machen.

                                                 STADIEN

     Kriterien                                                Vorgaben

                      Die FIFA wird nach Abschluss des Stadionauswahlverfahrens die Zahl der Stadien
 Mindestanzahl        für die Weltmeisterschaft festlegen. Je nach Stadien und Spielfeldqualität/-art
 Stadien              sind für die Austragung der Weltmeisterschaft vier bis acht Stadien nötig.

                    Die Bewerberverbände müssen in ihrer Bewerbung mindestens sechs Stadien
                    vorschlagen. Maximal dürfen deren acht vorgeschlagen werden.
                    Jedes Stadion darf ausschliesslich über Sitzplätze verfügen und muss die folgende
 Sitzplatzkapazität Sitzplatzkapazität aufweisen:
                     mindestens 5000 Sitzplätze für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und
                        Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei
                     mindestens 15 000 Sitzplätze für das Eröffnungsspiel und das Finale

                      Die Bewerberverbände dürfen auch Stadien mit anderen Sitzplatzkapazitäten
                      vorschlagen, sofern diese ihrem Geschäftsmodell und den jeweiligen
                      Voraussetzungen in ihrem Land (demografische, politische und soziale
                      Verhältnisse, Wirtschaft, Infrastruktur etc.) entsprechen, wie in ihrem
                      Bewerbungsdossier dargelegt.
                      Alle Stadien müssen ab 14 Tage vor dem ersten Spiel am betreffenden Spielort
 Exklusive            bis fünf Tage nach der letzten Nutzung im Zusammenhang mit der
 Nutzung              Weltmeisterschaft exklusiv zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit dürfen die
                      Stadien für keine anderen Zwecke genutzt werden.
                      Zwecks Qualitätssicherung dürfen die Spielfelder in den Stadien ab 28 Tage vor
                      dem Eröffnungsspiel nicht mehr genutzt werden, es sei denn, es liegt eine
                      Ausnahmebewilligung der FIFA vor.

                                         FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                     12
Jedes Stadion muss frei von Werbung, Marketing, PR, Merchandising und
Keine Werbung    Markenangaben sein und darf Dritten keine Rechte zur Ausübung irgendwelcher
                 geschäftlicher Tätigkeiten einräumen.
                 Die Spielfelder müssen gemäss Spielregeln folgende Masse aufweisen:
Abmessungen       Länge: 105 m
                  Breite: 68m

                 Um das Spielfeld herum muss zudem ein Streifen von 3–5 m vorhanden sein,
                 damit ein sicheres Auslaufen gewährleistet ist.
                 Die Spielfelder sollten im Idealfall aus Naturrasen bestehen und höchste
Spielunterlage   internationale       Qualitätsstandards       aufweisen.      Kunstrasen-     und
                 Hybridverstärkungen sind zulässig, sofern die FIFA zuvor eine entsprechende
                 Erlaubnis erteilt hat.
                 Jedes Stadion muss über Folgendes verfügen:
Rundfunk und      Medientribüne an zentraler, erhöhter Lage, ausgestattet mit folgender Zahl
Medien                individuell nummerierter Sitzplätze mit und ohne Tische:
                      - 30–50 Sitzplätze mit Tischen und 10–20 Sitzplätze ohne Tische für
                          Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz
                          drei
                      - 50–90 Sitzplätze mit Tischen und 10–20 Sitzplätze ohne Tische für das
                          Eröffnungsspiel und das Finale
                  gemischte Zone mit ausreichenden Einrichtungen für Sende- und
                      Aufzeichnungstätigkeiten sowie mit folgender Fläche:
                    -     40–60 m2 für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das
                          Spiel um Platz drei
                    -     60–100 m2 für das Eröffnungsspiel und das Finale
                  Medienkonferenzraum im Stadion mit folgender Kapazität:
                      - 20–40 Sitzplätze für Gruppen-, Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie
                          das Spiel um Platz drei
                      - 50–75 Sitzplätze für das Eröffnungsspiel und das Finale
                  gesichertes Rundfunkgelände mit uneingeschränkter Sicht auf die
                      Satellitenbahn, ausgestattet mit Kabelwegen und -schienen sowie folgenden
                      Flächen:
                     - 500 m² für Gruppen-, Achtel- und Viertelfinalspiele sowie das Spiel um
                          Platz drei
                     - 800 m² für das Eröffnungsspiel, Halbfinalspiele und das Finale
                  eigene Stromversorgung für den Sendebetrieb (technische sowie nationale
                      Stromversorgung), die vor Ort absolut redundant sowie von der übrigen
                      Stromversorgung im Stadion und untereinander unabhängig sein muss.
                      Die technische Stromversorgung muss mit einer voll leistungsfähigen,
                      sendespezifischen zweiten Stromquelle auf dem Rundfunkgelände
                      gewährleistet sein und während der Betriebszeiten unterbrechungsfrei
                      funktionieren. Sie bedient alle kritischen und Live-Sendesysteme, ungeachtet

                                    FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                13
des Standorts im Stadion oder auf dem Rundfunkgelände, z. B.
                       Übertragungswagen, Kameras oder Kommentatorenplätze.
                       Die nationale Stromversorgung muss über eine voll leistungsfähige zweite
                       Stromquelle verfügen, die aber weder sendespezifisch noch auf dem
                       Rundfunkgelände angesiedelt sein muss. Sie deckt auf dem
                       Rundfunkgelände den gesamten Bedarf, der nicht durch die technische
                       Stromversorgung abgedeckt wird.
                   Jedes Stadion muss in der inneren und äusseren Einfriedung sowie ausserhalb
Parkplätze         der äusseren Einfriedung mit ausreichend Parkplätzen ausgestattet sein.

                   Jedes Stadion muss über eine redundante Stromversorgung mit ausreichender
Stromversorgung    Kapazität für alle Benutzer der Stadionanlage (einschliesslich Rundfunkgelände)
im Stadion         verfügen.

                   Die folgenden Systeme und Dienste müssen an diese redundante
                   Stromversorgung angeschlossen sein (falls nötig durch die temporäre Installation
                   von Generatoren):
                    alle lebenswichtigen, sicherheitsrelevanten und lizenzierungsabhängigen
                       Systeme
                      mindestens 50 % der Flutlichtanlage (sodass eine gleichmässige Beleuchtung
                       gewährleistet ist)
                      mindestens eine Grossleinwand
                      Stadionkontrollraum(-räume) (alle Dienste)
                      sämtliche vorhandenen Gebäudeleitsysteme
                      Medienkonferenzraum (alle Dienste)
                      gemischte Zone (alle Dienste)
                      Rundfunkgelände für nationalen Strombedarf

                   Alle Stromanlagen, die für eine FIFA-Weltmeisterschaft temporär genutzt
                   werden, müssen sicher und zweckmässig sein.

                   Genutzt werden dürfen nur Ausrüstung und Kabel, die für den jeweiligen Zweck bei
                   der Weltmeisterschaft taugen, z. B. im Freien Hitze, Kälte oder Nässe standhalten
                   oder in unmittelbarer Nähe von Personal und/oder Zuschauern eingesetzt werden
                   können.
                   Jedes Stadion muss über Folgendes verfügen:
Videobildschirme    mindestens eine Ergebnistafel oder eine Grossleinwand für die Gruppen-,
                        Achtel-, Viertel- und Halbfinalspiele sowie das Spiel um Platz drei
                    mindestens eine Grossleinwand für das Eröffnungsspiel und das Finale
                   Jedes Stadion muss für das Spielfeld mit einer Flutlichtanlage ausgestattet sein,
Flutlicht          die:
                    die FIFA-Beleuchtungsstandards erfüllt oder übertrifft,
                    eine hochwertige Spielbeleuchtung im Sinne der Spieler, Offiziellen,
                        Zuschauer und Sendeanstalten bietet,

                                      FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                  14
   sich für internationale Spiele eignet, bei denen alle Teams und Spieler als
                          vollwertige Profis zu betrachten sind.

                      Die Einhaltung dieser Flutlichtvorgaben muss von den Stadionbetreibern durch
                      unabhängige Tests nach Massgabe der Beleuchtungsstandards und -richtlinien
                      der FIFA nachgewiesen werden.

                                         TRAININGSANLAGEN

    Kriterien                                                 Vorgaben

                      Die Bewerberverbände müssen pro Stadion mindestens vier Trainingsanlagen
Mindestanzahl         vorschlagen.
Trainingsanlagen

                      Alle Trainingsanlagen müssen ab 14 Tage vor dem ersten Spiel am betreffenden
Exklusive             Spielort bis einen Tag nach der letzten Nutzung am Spielort exklusiv zur
Nutzung der           Verfügung stehen. Während dieser Zeit dürfen die Trainingsanlagen für keine
Spielfelder           anderen Zwecke genutzt werden.

                      Zwecks Qualitätssicherung dürfen die Spielfelder in den Stadien ab 28 Tage vor
                      dem Eröffnungsspiel nicht mehr genutzt werden, es sei denn, es liegt eine
                      Ausnahmebewilligung der FIFA vor.
                      Jede Trainingsanlage muss frei von Werbung, Marketing, PR, Merchandising,
Keine Werbung         Lizenzierung, Markenangaben und Handelsbezeichnungen jeder Art sein und
                      darf Dritten keine Rechte zur Ausübung irgendwelcher geschäftlicher Tätigkeiten
                      auf der Trainingsanlage während der exklusiven Nutzungsperiode einräumen.
                      Jede Trainingsanlage darf höchstens 30 Fahrminuten vom dazugehörigen
Maximale              Teamhotel entfernt sein. Bei der Paarung der Teamhotels und der
Entfernung vom        Trainingsanlagen sind sowohl die Entfernung als auch die infrastrukturelle
dazugehörigen         Eignung zu berücksichtigen.
Teamhotel

                      Jede Trainingsanlage muss mindestens ein Spielfeld aufweisen. Die Spielfelder
Anzahl                dürfen aus synthetischem Material, Naturrasen oder Hybridmaterial sein, solange
Spielfelder und       die FIFA-Vorschriften eingehalten werden. Die Spielfelder müssen höchste
Spielunterlage        internationale Qualitätsstandards erfüllen und mit dem gleichen Rasentyp
                      ausgestattet sein wie die Spielfelder auf den anderen Trainingsanlagen und im
                      Stadion am betreffenden Spielort, es sei denn, die FIFA hat eine
                      Ausnahmebewilligung erteilt.

                     Die Trainingsanlagen, die für die Schiedsrichter vorgeschlagen werden, müssen
                      mindestens zwei Spielfelder aufweisen.

                                         FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                     15
Die Spielfelder müssen gemäss Spielregeln folgende Masse aufweisen:
Abmessungen          Länge: 105 m
                     Breite: 68m

                Um das Spielfeld herum muss zudem ein Streifen von 3–5 m vorhanden sein,
                damit ein sicheres Auslaufen gewährleistet ist. Die FIFA kann in Ausnahmefällen
                leicht kleinere Spielfelder zulassen.
                Jede Trainingsanlage, die mehr als 20 Fahrminuten vom Teamhotel entfernt liegt,
Umkleidekabinen muss über eine Umkleidekabine für die Spieler und Betreuer verfügen. Diese muss
                mindestens 50 m2 gross sein und in der Nähe des Spielfelds liegen.
                Trainingsanlagen, die über keine Umkleidekabine verfügen und maximal
                20 Fahrminuten vom Teamhotel entfernt sind, müssen für Spieler und Betreuer
                zum Umkleiden sowie zum Aufbewahren von Kleidern und Ausrüstung einen
                überdachten Bereich vorsehen. Dieser muss 29 Personen ausreichend Platz bieten
                und in der Nähe des Spielfelds liegen.

                    In der Nähe sollten sich zudem mindestens fünf Toiletten (zwei Urinale und drei
                    Toiletten nach westlichem Standard) und drei Duschen (mit Warm- und
                    Kaltwasser) befinden, die mit einer Lüftung, Heizung und/oder Klimaanlage
                    ausgestattet sowie an den Strom angeschlossen sind.
Flutlicht           Nur zwei Trainingsanlagen pro Spielort müssen mit einer Flutlichtanlage ausgestattet
                    sein, die:

                       die FIFA-Beleuchtungsstandards erfüllt oder übertrifft,
                       eine hochwertige Beleuchtung im Sinne der Spieler und/oder Offiziellen
                        internationaler Stufe bietet.
                    Jede Trainingsanlage muss über ausreichend Parkplätze mit einer gesonderten
Parkplätze und      Zufahrt für Teambusse verfügen. Die Haltestelle der Teambusse sollte sich so nahe
Zugänge             wie möglich beim Eingang der Trainingsanlage befinden und für andere Parteien wie
                    die Medien gesperrt sein.
                    Das Spielfeld der Trainingsanlage darf nicht einsehbar sein, sofern an diesem Spielort
Privatsphäre        daneben eine zweite Trainingsanlage vorgesehen ist.

                    Bei zwei nebeneinanderliegenden Trainingsanlagen sind um die Trainingsanlagen
                    herum mit undurchsichtigem Material abgedeckte Sicherheitszäune von mindestens
                    zwei Metern Höhe aufzustellen, damit die Teams ungestört trainieren können und
                    der Zugang zu den Trainingsanlagen kontrolliert werden kann.

                                        FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                    16
INTERNATIONALES SENDEZENTRUM

     Kriterien                                              Vorgaben

                   Das internationale Sendezentrum darf sich beim Stadion, in dem das Finale
Standort           ausgetragen wird, oder an einem anderen Standort befinden, solange die
                   nachfolgenden Vorgaben erfüllt sind.
                   Das internationale Sendezentrum muss mehrere Räume mit einer Fläche von
Grösse             insgesamt mindestens 400 m2 aufweisen. Es muss zudem mit einem tragfähigen,
                   hindernisfreien und ebenen Boden ausgestattet sein, der schweren Lasten und
                   Bauten standhält (Traglast von mindestens 1000 kg pro m²).
                   Das internationale Sendezentrum sollte nach Möglichkeit mit dem Nahverkehr
Erreichbarkeit     oder per Fuss zu erreichen sein und höchstens 30 Minuten von verschiedenen
                   Unterkünften entfernt sein. Für Autos und Minibusse müssen Parkplätze
                   vorhanden sein, die rund um die Uhr und für die Lieferung schweren Materials
                   auch für Lastwagen zugänglich sind.
                   Für das internationale Sendezentrum ist ein gedecktes, gesichertes Gelände mit
Infrastruktur      einer Aussenfläche vorzusehen, die freie Sicht auf den Himmel (Satelliten)
                   garantiert. Für die Anlieferung schweren Materials per Lkw sind Laderampen
                   vorzusehen. Weitere Vorgaben sind eine Belüftung und Klimaanlage und/oder
                   eine Bewilligung zur Installation eines eigenen technischen Bereichs für eine
                   solche Versorgung sowie ein Zugang, den Personen, die vor Ort arbeiten, täglich
                   nutzen können.
                   Das internationale Sendezentrum muss über eine Beleuchtung, Toiletten und
Hilfseinrichtungen eine Abfallentsorgung verfügen. Auf dem Gelände sollten während der Dauer
                   der Nutzung im Idealfall Getränke und Esswaren erhältlich oder in der Nähe
                   Restaurants vorhanden sein. Weitere Vorgaben sind eine absolut redundante
                   technische und nationale Stromversorgung, Glasfaserverbindungen für die
                   internationale Übertragung und/oder Telekommunikationsverbindungen und
                   -infrastruktur.
                     Das internationale Sendezentrum muss in der Regel ab 14 Tagen vor dem
Exklusive            Eröffnungsspiel bis sieben Tage nach dem Finale (je nach Dauer der Auf- und
Nutzung              Abbauarbeiten) exklusiv zur Verfügung stehen. In dieser Zeit muss es täglich
                     rund um die Uhr zugänglich sein.

                                       FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                   17
WM-BEZOGENE VERANSTALTUNGEN

   Kriterien                                               Vorgaben

                 Sofern die Auslosung im gastgebenden Land organisiert wird, sollte der
Auslosung        betreffende Veranstaltungsort über eine Kapazität für mindestens 150 Personen
(einschliesslich verfügen.
Teamworkshop)
                  Dazu kommen weitere Flächen, die während der Weltmeisterschaft genutzt
                  werden, wie Büros, Sitzungszimmer, Sendebereiche, Geschäftsflächen,
                  Medienzentren, Akkreditierungszentren, Saal für das Auslosungsdiner etc.

                                        UNTERBRINGUNG

   Kriterien                                              Vorgaben

                            Unterbringung der FIFA-Kundengruppen
                  Zur Unterbringung der FIFA-Kundengruppen an jedem Spielort ist ein
Grundsätze        ausreichender Hotelbestand nachzuweisen. Zudem sind Vorschläge für die
                  Aufteilung der FIFA-Kundengruppen auf die einzelnen Hotels vorzulegen. Die
                  Hotels müssen über einen passenden Standard verfügen und alle anderen für die
                  jeweilige Kundengruppe geltenden Vorgaben erfüllen.

                  Als FIFA-Kundengruppen gelten:
                   FIFA
                   ausrichtender Verband
                     Teams
                     Schiedsrichter
                     VIP/VVIP
                     Geschäftspartner
                     Teilnehmer des Hospitality-Programms
                     gastgebende Rundfunkanstalt
                     Medien und Medienrechtslizenznehmer
                  Zur Unterbringung der FIFA-Kundengruppen zu Spitzenzeiten besteht an jedem
Spitzenzeiten     Spielort u. a. folgender Bedarf:

                     Hotel für das FIFA-Hauptquartier
                        o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales
                        o 4–5 Sterne
                        o Mindestbedarf: 250 Gästezimmer

                                       FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
                                                                                                                   18
o   moderne       Zusatzeinrichtungen,     einschliesslich     Suiten,
          Mehrzweckräumen (die Platz für 80 Arbeitsplätze bieten),
          Sitzungszimmern, Lagerräumen, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder
          Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc.

   Teamhotels:
      o mindestens ein Hotel an jedem Spielort
      o 4–5 Sterne
      o Mindestbedarf: 150 Gästezimmer
      o moderne         Zusatzeinrichtungen,       einschliesslich      Suiten,
         Mehrzweckräumen (die Platz für vier Esssäle bieten), mindestens vier
         Sitzungszimmern mit einer Fläche von je 60 m2, Restaurant(s)/Küche(n),
         Fitnessraum, Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc.

   FIFA-Spielorthotels:
       o ein Hotel an jedem Spielort
       o 4–5 Sterne
       o Mindestbedarf: 50 Gästezimmer
       o moderne         Zusatzeinrichtungen,    einschliesslich     Suiten,
          Mehrzweckräumen (die Platz für 20 Arbeitsplätze bieten),
          Sitzungszimmern, Lagerräumen, Restaurant(s), Fitnessraum und/oder
          Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc.

   Hotel für das Hauptquartier der Schiedsrichter:
      o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales
      o 4–5 Sterne
      o Mindestbedarf: 150 Gästezimmer
      o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich von mindestens zwei
          Mehrzweckräumen mit einer Fläche von 200 m2, Sitzungszimmern,
          Restaurant(s), Fitnessraum, Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-
          Verbindung etc.

   FIFA-VIP-Hotels:
       o ein Hotel am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des Finales
       o 5 Sterne
       o Mindestbedarf:
              150 Gästezimmer (falls am Spielort des Eröffnungsspiels)
              200 Gästezimmer (falls am Spielort des Finales)
       o moderne        Zusatzeinrichtungen,         einschliesslich     Suiten,
          Mehrzweckräumen, Sitzungszimmern, Restaurant(s), Fitnessraum
          und/oder Schwimmbecken, erstklassiger WLAN-Verbindung etc.

                     FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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   weitere Hotels (für Geschäftspartner, Hospitality, gastgebende
    Rundfunkanstalt, Medien und Medienrechtslizenznehmer)
      o ein Hotel an jedem Spielort
      o 3–5 Sterne
      o Mindestbedarf pro Hotel:
               100 Gästezimmer am Spielort des Eröffnungsspiels und/oder des
                  Finales
               40 Gästezimmer an allen anderen Spielorten
          Dieser Bedarf besteht zusätzlich zum Bedarf für die vorher genannten
          Hotels und darf nicht durch diese Hotels gedeckt werden.
      o moderne Zusatzeinrichtungen, einschliesslich Sitzungszimmern,
          Restaurant(s), Fitnessraum und/oder Schwimmbecken, erstklassiger
          WLAN-Verbindung etc.

                    FIFA U-20-Weltmeisterschaft 2021 – Übersicht über das Bewerbungsverfahren
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