MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde Bretzwil 35. Jahrgang Nr. 136 Erscheint vierteljährlich März 2020 Auflage: 380 Exemplare Redaktionsadresse: Gemeindeverwaltung Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil Redaktionsschluss: Jeweils der 5. des Monats vor Quartalsende Inserate: 1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.-- Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 079 126 23 49. Für dringende Angelegenheiten jederzeit. Winter 2019/2020 2019/2020
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 2 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates I DIREKTZAHLUNGEN SÖMMERUNG STIERENBERG 2019 Gestützt auf die Berechnungsgrundlagen in der eidgenössischen Sömmerungs- verordnung ergibt sich für die Bürgergemeinde Bretzwil ein Sömmerungsbeitrag von Fr. 23'412.--. Darüber hinaus erhält die Bürgergemeinde Bretzwil für die artenreichen Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet einen Biodiversitätsbeitrag von Fr. 1'173.45. Gleichzeitig erfolgt die Vergütung der kantonalen Naturschutzbeiträge für die Gebiete Stierenberg, Kleine Weide Riedberg, Kleine Weide, Riedbergboden und Schattholz im Umfang von Fr. 8'016.70. Die Beitragszahlungen durch den Bund und den Kanton beliefen sich im Jahr 2019 somit auf insgesamt Fr. 32'602.15. DARLEHEN BIERLIEFERVERTRAG STIERENBERG Für den Wiederaufbau des Bergrestaurants Stierenberg wurde der Bürgergemeinde Bretzwil damals noch von der Brauerei Ziegelhof ein Darlehen in der Höhe von Fr. 18'000.-- gewährt. Gemäss den im Bierliefervertrag vereinbarten Konditionen amortisiert sich das Darlehen pro bezogenem Hektoliter Bier um Fr. 35.--. Im Jahr 2019 sind an das Bergrestaurant Stierenberg insgesamt 23.246 Hektoliter Bier geliefert worden, was einer Rückzahlung von Fr. 813.60 entspricht. In der Folge beläuft sich die Restschuld der Bürgergemeinde Bretzwil per den 31. Dezember 2019 auf noch Fr. 4'159.50. ANPASSUNG ZONENPLANUNG SIEDLUNG Nachdem an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018 zusammen mit dem Budget 2019 ein Kredit von Fr. 20'000.-- für eine Anpassung des Zonenplans und Zonenreglements Siedlung betreffend die Mutation des Gewässerraums, inklusive dem Abbilden der Naturgefahrenzonen bewilligt worden ist, hat der Gemeinderat in der Zwischenzeit einen entsprechenden Entwurf verabschiedet und zur Vorprüfung an die kantonale Fachstelle weitergeleitet. Nach Vorliegen des kantonalen Vorprüfungsberichts gilt es die definitive Fassung auszuarbeiten. Im Anschluss wird das vorgeschriebene Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt. EINNAHMEN GEWERBEPARKKARTEN 2019 Im vergangenen Jahr wurden durch die Motorfahrzeugkontrollen Basel-Landschaft und Basel-Stadt insgesamt 159 BL-Gewerbeparkkarten zu einem Preis von Fr. 100.-- sowie 7'534 gemeinsame Gewerbeparkkarten BL/BS zu einem Preis von Fr. 250.-- ausgestellt. Gemäss dem Strassengesetz werden pro für den Kanton Basel-Landschaft verkaufte Gewerbeparkkarte Fr. 70.-- im Verhältnis zur Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner an die Gemeinden überwiesen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben erhielt die Gemeinde Bretzwil im Jahr 2019 einen Anteil in der Höhe von Fr. 1'393.25. REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG Gestützt auf die Vorgaben im kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie den in Bretzwil angemeldeten Bedarf hat der Gemeinderat auf der Grundlage der Mustervorlage des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden ein Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ausgearbeitet und der zuständigen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Vorprüfung eingereicht. Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung wird voraussichtlich an der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 traktandiert. Die Genehmigung vorausgesetzt tritt das Reglement anschliessend per den 1. Oktober 2020 in Kraft. ÖLSPUREN STIERENBERGWEG Am Sonntag, 21. Januar 2020 und am Samstag, 1. Februar 2020 stand die Feuerwehr Bretzwil jeweils als Folge einer Ölspur auf dem Stierenbergweg im Einsatz. Insbesondere der erste dieser beiden Einsätze verursachte durch das Abbinden und fachgerechte Entsorgen des Ölbinders erhebliche Kosten. Leider haben sich die Verursacher dieser Ölspuren bis heute nicht bei der Gemeinde gemeldet. Dies obwohl der massive Ölverlust vermutlich nicht unbemerkt geblieben ist. Die Gemeindeverwaltung nimmt weiterhin sachdienliche Hinweise entgegen und auch die beiden Verursacher sind gebeten, sich auf der Gemeindeverwaltung zu melden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 3 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates II II WECHSEL IN DER SCHULLEITUNG KINDERGARTEN/PRIMARSCHULE BRETZWIL Auf das Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 hat die aktuelle Schulleiterin Vanessa Schlup entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen und ihre Stelle in Bretzwil per den 31. Juli 2020 zu kündigen. Der für die Neubesetzung dieser Stelle zuständige Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil hat sich in der Folge mit einer geeigneten Nachfolgelösung auseinander gesetzt und im Sinne der Kontinuität entschieden, die Schulleitung des Kindergartens und der Primarschule Bretzwil per den 1. August 2020 mit Franziska Schmieman neu zu besetzen. VERKEHRSAUFKOMMEN LANKWEG In den letzten Wochen und Monaten musste festgestellt werden, dass sich das Verkehrsaufkommen auf dem Lankweg deutlich erhöht hat und der Lankweg von den Autofahrern zum Teil mit einer unangemessenen Geschwindigkeit befahren wird. Gestützt auf diesen Sachverhalt haben die Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil zusammen mit der Polizei Basel-Landschaft sowie den Anwohnern einen Ortstermin durchgeführt, um nach einer geeigneten Lösung für dieses Problem zu suchen. Aktuell steht diesbezüglich ein Fahrverbot mit der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Bretzwil und Lauwil im Vordergrund. BEGRENZUNG ZUSATZBEITRÄGE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN 2020 Vom Regierungsrat wurden die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen anerkannten Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung) für das Jahr 2020 auf Fr. 180.-- pro Tag begrenzt. Im Alters- und Pflegeheim Moosmatt, Reigoldswil sowie im Alters- und Pflegeheim Stäglen, Nunningen beträgt dieser Wert im Jahr 2020 Fr. 180.-- pro Tag, im Gritt Seniorenzentrum Waldenburgertal, Niederdorf maximal Fr. 188.50 pro Tag. In Anbetracht des Umstands, dass die Heimtaxen damit in zwei der drei regionalen Alters- und Pflegeheimen dem für die Berechnung der Ergänzungsleistung massgebenden Wert von Fr. 180.-- pro Tag entsprechen, hat der Gemeinderat entschieden, im Jahr 2020 keine Zusatzbeiträge auszurichten. VERGÜTUNGSANSATZ PVA BAUMGARTENSCHULHAUS Die Vergütungsansätze für die Energie aus Photovoltaikanlagen werden von der Primeo Energie AG, Münchenstein jährlich auf der Basis der bundesrechtlichen Vorschriften neu kalkuliert. Gestützt auf diese Neuberechnung ist der Vergütungsansatz für den Strom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Baumgartenschulhauses im Jahr 2020 von bislang 4.5 Rappen pro kWh auf neu 5.2 Rappen pro kWh angehoben worden. ALTKLEIDERSAMMLUNG 2019 Im Container der Gemeinde Bretzwil wurden im vergangenen Jahr 4'391 kg (Vorjahr: 4'588 kg) an Alttextilien und Gebrauchtschuhen entsorgt. Gemäss der mit der Texaid Textilverwertungs AG per den 2. April 2019 abgeschlossenen Vereinbarung vergütet diese der Gemeinde Bretzwil einen Betrag von 20 Rappen, exklusive MwSt. pro Kilo der im Gemeindegebiet gesammelten Altkleider und Schuhe. Pro Rata ab dem 2. April 2019 beträgt die Sammelmenge 3'447 kg, so dass der Texaid Textilverwertungs AG für das vergangene Jahr ein Betrag von Fr. 689.40 in Rechnung gestellt werden konnte. KONTROLLUNTERSUCHUNG ONTROLLUNTERSUCHUNG CHLOROTHALONIL HLOROTHALONIL-METABOLITEN Der Pestizidwirkstoff Chlorothalonil ist seit dem 1. Januar 2020 in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Im Grund- und Trinkwasser kommen hauptsächlich die Abbauprodukte, die sogenannten Metaboliten vor. Im Kanton Basel-Landschaft wurde bislang noch keine Höchstwertüberschreitung von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser festgestellt. Allerdings ist bisher nur der Metabolit Chlorothalonil-Sulfonsäure in risikobasiert ausgewählten Entnahmestellen untersucht worden. Im Jahr 2020 wird im Kanton Basel-Landschaft deshalb eine flächendeckende Kontrolle durchgeführt. Dabei werden die beiden Metaboliten von Chlorothalonil, bei denen die höchsten Konzentrationen zu erwarten sind (R417888 und R471811) untersucht.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 4 Vernehmlassungen eGovernment-Gesetz Die Möglichkeit, Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Es widerspiegelt die rasch fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation zwischen Bevölkerung, Unternehmen und Behörden bilden adäquate rechtliche Grundlagen. Diese sind derzeit in der kantonalen Gesetzgebung nur ansatzweise vorhanden. Das neue eGovernment-Gesetz füllt diese Lücke und sorgt dafür, dass digitale Prozesse in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen. Es regelt insbesondere die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sogenannten Online-Service-Plattform des Kantons sowie die optionale Verwendung eines elektronischen Benutzerkontos und einer elektronischen Benutzer-Identifikation. Das Gesetz legt im Weitern die Rechtsgrundlagen für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung sowie die Nutzung der Plattform durch die Gemeinden, die Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben für ihre eigene Leistungserbringung fest. Für den Austausch von allgemeiner elektronischer Korrespondenz, die vertrauliche Inhalte oder rechtsrelevante Vorgänge betreffen, ist der Einsatz einer vom Bund anerkannten Zustellplattform vorgesehen. Der Gemeinderat begrüsst es ausserordentlich, dass sich der Kanton Basel-Landschaft dieser Thematik annimmt. Das eGovernment-Gesetz ist aus der Sicht des Gemeinderats ein wichtiger Beitrag für eine moderne Verwaltungsführung und bedarf einer zügigen Umsetzung. Der Gemeinderat unterstützt deshalb ausdrücklich das vorliegende Gesetz. Dennoch erlaubt sich der Gemeinderat einige wichtige Hinweise zu geben, die entweder in untergeordnete Dokumente einfliessen oder allenfalls noch Eingang in das Gesetz finden sollten. Wichtig ist, bei allen kommenden Schritten die Gemeindeebene gut einzubeziehen, da die Gemeinden den hauptsächlichen Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern pflegen. Es ist deshalb unerlässlich, die Optik der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Gemeinden und ihrer zugehörigen Organisationen einzunehmen, um die Kundensicht und die Usability aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Insbesondere ist es wichtig, die Gemeinden nicht einfach auf Gebührenzahler für die Nutzung der Plattform zu reduzieren, sondern Anreize zu schaffen, dass im Sinne der künftigen Generationen zukunftsweisende Möglichkeiten genutzt werden können. Dazu müssen die Gebühren auf einem verträglichen Niveau liegen. Ziel muss es sein, dass zukünftig möglichst viele Geschäfte rein elektronisch und ohne physische Unterschrift abgewickelt werden können. Revision Anmeldungs- Anmeldungs- und Registerverordnung Damit auch die Baselbieter Bevölkerung ihren Umzug unkompliziert elektronisch über das Internet melden kann, soll der eUmzug im Jahr 2020 im Kanton Basel-Landschaft flächendeckend eingeführt werden. Die elektronische Meldung eines Zu-, Um- oder Wegzugs zählt zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government- Dienstleistungen. eUmzug wird bereits in mehreren Kantonen über ein standardisiertes Online-Portal angeboten und rege genutzt. Für das Einführen des eUmzugs im Baselbiet bedarf es einer rechtlichen Grundlage, die mit der Anpassung der bestehenden Anmeldungs- und Registerverordnung geschaffen wird. Nebst den neu zu bestimmenden Regelungen bezüglich der elektronischen Meldungen sowie der Einführung von eUmzug soll als Grundlage und zur Gegenüberstellung auch die heutige, mehrheitlich bereits umgesetzte Praxis der bisherigen physischen Meldungen rechtlich genauer abgebildet werden. Des Weiteren regeln die neuen Bestimmungen die Finanzierung der Einführung, des Betriebs und des Supports von eUmzug. Auf Antrag des damaligen Gemeindeverwalterverbands haben der Regierungsrat und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ein VAGS- Projekt initiiert. Die nun vorliegende Teilrevision der Anmeldungs- und Registerverordnung hat das Anliegen aufgenommen und schafft die notwendigen Grundlagen für das Einführen des eUmzugs. Vor diesem Hintergrund ist der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Anmeldungs- und Registerverordnung einverstanden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 5 Rücktritte Rücktritte Kindergarten- Kindergarten- und Primarschulrat Auf das Ende der laufenden Amtsperiode haben Evelyn Annen-Müller und Christine Lauper-Häner per den 31. Juli 2020 ihren Rücktritt aus dem Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil bekannt gegeben. Evelyn Annen-Müller wurde am 25. September 2016 für den Rest der aktuell laufenden Amtsperiode in den Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil gewählt und kann bei ihrem Ausscheiden auf eine knapp 4-jährige Tätigkeit im Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil zurückblicken. Christine Lauper-Häner ist am 5. Juni 2005 für den Rest der Amtsperiode bis am 31. Juli 2008 erstmals in den Kindergarten und Primarschulrat Bretzwil gewählt worden und kann bei ihrem Ausscheiden auf eine rund 15-jährige Tätigkeit im Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil zurückblicken, davon die letzten vier Jahre als Präsidentin. Der Gemeinderat dankt Evelyn Annen-Müller und Christine Lauper-Häner bereits an dieser Stelle für ihre Arbeit im Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil. Die Wahl von vier Mitgliedern des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil für die neue Amtsperiode vom 1. August 2020 bis am 31. Juli 2024 findet am 17. Mai 2020 statt. Kandidaturen für den Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil können noch bis am 10. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Für Auskünfte stehen die Präsidentin des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil, Christine Lauper-Häner sowie jedes andere Mitglied des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil gerne zur Verfügung. Gemeinderat Bretzwil Vakanzen in Behörden und Kommissionen Kommissionen RECHNUNGS- UND GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION BRETZWIL Auf das Ende der laufenden Amtsperiode haben Sibylle Schweizer-Weber und Peter Wagner-Meier per den 30. Juni 2020 ihren Rücktritt aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil bekannt gegeben. Alexander Oehler hat angekündigt, für eine weitere Amtsperiode in der RGPK Bretzwil zu kandidieren Die Wahl der Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis am 30. Juni 2024 erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2020. Sofern nebst dem bisherigen Mitglied Alexander Oehler an der Einwohnergemeinde- versammlung nicht zumindest ein neues Mitglied in die RGPK Bretzwil gewählt werden kann, ist die RGPK Bretzwil ab dem 1. Juli 2020 nicht mehr handlungsfähig. In der Folge müsste das Prüfen des Budgets und der Rechnung dannzumal bis auf weiteres an ein geeignetes externes Unternehmen vergeben werden. Dies verbunden mit einer entsprechenden Kostenfolge für die Bürger- und die Einwohnergemeinde. Wir fordern daher sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner auf, bei der Suche nach neuen Mitgliedern der RGPK Bretzwil aktiv mitzuhelfen. Sei es mit einer eigenen Kandidatur oder mit dem Ansprechen von geeigneten Personen. Kandidaturen für die RGPK Bretzwil können auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Für Auskünfte stehen der Präsident der RGPK Bretzwil, Peter Wagner-Meier sowie jedes andere Mitglied der RGPK Bretzwil gerne zur Verfügung. Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 6 Kommunale Wahlen vom 9. Februar 2020 WAHL DES GEMEINDERATS FÜR DIE AMTSPERIODE VOM 1. JULI 2020 BIS AM 30. JUNI 2024 Zahl der Stimmberechtigten: 584 Gewählt wurden: Zahl der eingelegten Wahlzettel: 203 Zahl der leeren Wahlzettel: 4 Freiburghaus-Moser Urs 169 Zahl der ungültigen Wahlzettel: 0 Mühlberg-Martin Karin 161 Zahl der gültigen Wahlzettel: 199 Müller Beat 158 Darauf befinden sich Linien: 995 Nachbur-Weill Mike 153 Zahl der leeren Stimmen (Linien): 123 Ruchti-Abt Konrad 145 Zahl der ungültigen Stimmen (Linien): 1 Zahl der gültigen Stimmen (Linien): 871 Stimmen haben erhalten: Absolutes Mehr: 88 Stimmbeteiligung: 34.8 % Andere 85 Gemäss § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 ist die Wahl des Gemeinderats für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis am 30. Juni 2024 durch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil am 12. Februar 2020 erwahrt worden. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen Bei Ihnen allen möchten wir uns ganz herzlich für das Vertrauen und die Stimmen zu unserer Wahl in den Gemeinderat bedanken. Wir freuen uns auf die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen, den verschiedenen Ämtern, den benachbarten Gemeinden und den Gemeindeangestellten. Mit vollem Elan starten wir am 1. Juli 2020 in die neue Amtsperiode und werden uns gerne für das Wohl der Gemeinde Bretzwil einsetzen. Urs Freiburghaus-Moser Karin Mühlberg-Martin Beat Müller Mike Nachbur-Weill Konrad Ruchti-Abt Auftragsvergaben Einbau Küche Wohnung Stierenberg Malerarbeiten Stierenberg Sasse-Design GmbH, Bretzwil Nägelin Maler, Reigoldswil Bauleitung Entsorgungs-/Werkhofplatz Instandstellen Parkettboden Stierenberg Otto Partner Architekten AG, Liestal Holzbau Gisin AG, Lauwil Reinigung Küche Restaurant Stierenberg Wasserschaden Wohnung Schulgasse 5 Reinigung Richterich GmbH, Reinach Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil Sanitäre Arbeiten Stierenberg Ersatzpneus Gemeindetraktor Müller-Rieder AG, Seewen Gyr Landmaschinen AG, Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 7 Trinkwasserkontrollen BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG VOM 8. JANUAR 2020 Proben Nr. Probenbeschreibung 200183011 83.10 A Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation 200183017 83.15 A Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation 200183018 83.15 AF Rohwasser, nach Mikrofilter, vor UV 200183019 83.15 AUV Rohwasser, Wasser filtriert und UV-bestrahlt 200183020 83.95 N Reservoir, Abgang Netz 200183021 83.991 N Netzwasser Sägerei Sasse Feldtest 83.10 A 83.15 A 83.15 AF 83.15 AUV 83.95 N 83.991 N Wassertemp. Grad Celsius 8.8 8.6 --- --- --- --- Bakteriologische Resultate Aerobe mesoph. Keime mL 780 30 22 0 0 5 Enterokokken pro 100 mL 2 0 0 0 0 0 Escherichia coli pro 100 mL 23 3 1 0 0 0 Bakt. Befund Belastet Belastet Belastet In Ord. In Ord. In Ord. Toleranzwerte Aerobe mesoph. Keime mL 100 100 20 20 300 300 Enterokokken pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 Escherichia coli pro 100 mL 0 0 0 0 0 0 Das abgegebene Trinkwasser entsprach zum Zeitpunkt der Probenahme in den untersuchten Parametern den Anforderungen der aktuellen Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11, Anhang 1). CHEMISCHE UNTERSUCHUNG VOM 8. JANUAR 2020 Proben Nr. Probenbeschreibung 200183008 83.10 A Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation 200183009 83.15 A Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation 83.10 A 83.15 A Toleranz-/Grenzwerte pH Wert 7.64 7.49 6.8 - 8.2 Nitrat: 6.83 mg/L 8.45 mg/L 40.0 mg/L Sulfat: 11.1 mg/L 169 mg/L 250 mg/L Chlorid:
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 8 Chlorothalonil ab sofort verboten Mit einer Verfügung hat der Bundesrat am 11. Dezember 2019 entschieden, die Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Es wurde festgestellt, dass Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser als relevant erachtet werden müssen. Folglich war es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. Das Bundesamt für Landwirtschaft entzieht daher die Verkaufserlaubnis für die unten aufgelisteten Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020. Chlorothalonil-haltige Mittel: - Balear 720 SC - Bravo 500 - Bravo Premium - Cargo - Cherokee - Chlorotal 500 - Chlorothalonil - Chlorothalonil Flow - Daco 500 - Daco Combi FL - Daconil 500 - Daconil Combi DF - Daconil Weather Stik - Defensor SC - Fusinal Royal - Miros FL - Mixanil - Ortiva Opti - Revus Opti - Rover - Rover Combi - Tossa Opti - Treoris - UPL Chlorothalonil - Amistar Opti - Agroseller Chlorothalonil & Azoxystrobin - Banko 500 - Bravo - Bravo 500 - Chloroflash - Fongil FL - Geronimo - Visclor 500L - Realchemie Chlorothalonil & Azoxystrobin Entsorgung von Pflanzenschutzmittel Für Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr verwendet werden dürfen, besteht eine Rückgabepflicht des Anwenders und eine Rücknahmepflicht der Inverkehrbringer. Im Detailhandel abgegebene Pflanzenschutzmittel müssen unentgeltlich zurückgenommen werden. Pflanzenschutzmittel, die nicht im Detailhandel gekauft wurden, sind ebenfalls einer rücknahmepflichtigen Person oder Sammelstelle zu übergeben, werden jedoch nicht zwingend gratis entgegengenommen. (Anh. 2.5 Ziff. 2 ChemRRV und Art. 70 Abs.2 PSMV). Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Alertswiss App Neue Alarmierungskanäle erreichen die Bevölkerung dort, wo sie sich aufhält Da ein immer grösserer Teil der Bevölkerung im Alltag vor allem mobile Kommunikationsmittel nutzt, alarmieren und informieren Bund und Kantone neu auch via Internet (Homepage) und App. Dafür werden die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz seit dem Jahr 2015 betriebenen Alertswiss- Kommunikationskanäle eingesetzt. Alarmmeldungen werden als Push-Meldungen über die Alertswiss-App auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website verbreitet. Laden Sie die neue Alertswiss-App im Google Play Store und im App Store von Apple kostenlos herunter. Die App ist sowohl für Android-, als auch für iOS-Systeme verfügbar. In den Einstellungen können Sie Ihre Gefahreninformation individuell personalisieren. Wählen Sie die Kantone aus, die für Sie relevant sind. Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 9 Ersatz WC- WC-Anlagen Baumgartenschulhaus Das Baumgartenschulhaus wurde im Jahr 1974 erstellt und die im ersten Obergeschoss im Bereich der Turnhalle für die Mädchen und Knaben vorhandenen WC-Anlagen waren somit seit rund 45 Jahren unverändert im Gebrauch. Ebenfalls hat sich gezeigt, dass es den älteren Besucherinnen und Besucher der Anlässe der Dorfvereine in der Turnhalle zum Teil schwer fiel, die Treppe vom Erdgeschoss zu den WC-Anlagen im ersten Obergeschoss zu bewältigen. Für Personen im Rollstuhl fehlten die sanitären Einrichtungen komplett. Gemeinsam mit der Architektur Werner Schweizer GmbH, Reigoldswil hat der Gemeinderat diese verschiedenen Aspekte aufgenommen und in Absprache mit den Dorfvereinen ein Projekt ausgearbeitet, das nebst dem vollumfänglichen Ersatz der WC-Anlagen für die Mädchen und Knaben im ersten Obergeschoss zusätzlich ein behindertengerechtes WC sowohl im Erd-, wie auch im ersten Obergeschoss beinhaltete. Die Umsetzung erfolgte in den Sommerschulferien im Juli und August 2019 sowie in Bezug auf das behindertengerechte WC im Erdgeschoss im Herbst 2019. WC-Anlage Behinderten-WC Knaben Primarschule Behinderten-WC Turnhalle Primarschule KOSTENAUFSTELLUNG BKP Unternehmer Abrechnung Baumeister-/Gipserarbeiten Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil Fr. 50'857.10 Heizungsinstallationen Vogt Heizungen, Lauwil Fr. 569.95 Sanitäre Installationen Müller-Rieder AG, Seewen Fr. 63'079.20 Elektrische Installationen Elektro Degen AG, Bubendorf Fr. 22'516.30 Schreinerarbeiten/Türen Sasse-Design GmbH, Bretzwil Fr. 39'213.55 Schliessanlagen Heinimann AG, Oberdorf Fr. 2'829.80 Plattenlegerarbeiten Martin Meier, Seewen Fr. 21'056.05 Abdichtungen Zehntner Abdichtungen, Seltisberg Fr. 832.00 Malerarbeiten Nägelin Maler, Reigoldswil Fr. 4'119.25 Architekt/Bauleitung Werner Schweizer GmbH, Reigoldswil Fr. 22'217.05 Total Fr. 227'290.25 Kredit Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018 Fr. 240'000.00 Kreditunterschreitung Fr. 12'709.75
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 10 An- An- und Umbau Holzschopf Wäsch Im Rahmen einer Überprüfung der Infrastruktur der Bürger- und der Einwohnergemeinde Bretzwil wurde im Jahr 2013 unter anderem auch der Holzschopf in der Wäsch einer Begutachtung unterzogen. Dabei ist zum einen festgestellt worden, dass das Dach einer Sanierung bedarf. Zum andern schränkte der nicht vorhandene Stromanschluss sowie die Höhe und Breite der Zugänge, aber auch die Grösse des Holzschopfs an und für sich die Nutzung deutlich ein. In Anbetracht dieser Ausgangslage hat sich der Gemeinderat für einen An- und Umbau dieses Holzschopfs entschieden. Dies um die Voraussetzungen für die Holzlagerung und -bearbeitung optimieren sowie den Holzschopf darüber hinaus auch als Lagerraum für die Maschinen und Gerätschaften des Werkhofs nutzen zu können. Nach dem Erhalt der Baubewilligung am 1. November 2016 sowie der Krediterteilung an der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 wurde am 2. April 2019 mit dem Abbruch des alten und dem Erstellen des neuen Holzschopfs in der Wäsch begonnen. Mit den Umgebungsarbeiten konnte der An- und Umbau des Holzschopfs in der Wäsch in den Monaten November und Dezember 2019 abgeschlossen werden. KOSTENAUFSTELLUNG BKP Unternehmer Abrechnung Abbruch, inklusive Entsorgung Jeker AG, Büsserach Fr. 13'174.20 Baumeisterarbeiten Johann Volonté AG, Nunningen Fr. 84'488.30 Fassadengerüst Roth Gerüste AG, Delémont Fr. 8'939.45 Montagebau in Holz J. Roth AG, Mümliswil Fr. 106'751.65 Spenglerarbeiten Müller-Rieder AG, Seewen Fr. 5'218.55 Elektroanlagen Elektro Degen AG, Bubendorf Fr. 20'216.90 Rolltore HR Huber Metallbau GmbH, Bretzwil Fr. 20'025.45 Umgebungsarbeiten Altermatt AG, Nunningen Fr. 50'976.05 Absturzgeländer HR Huber Metallbau GmbH, Bretzwil Fr. 1'223.45 Gebühren Stromanschluss Primeo Energie, Münchenstein Fr. 7'441.00 Ingenieurarbeiten Oteto, Laufen Fr. 1'000.00 Bauvermessung Jermann AG, Zwingen Fr. 1'689.65 Architekt/Bauleitung Arbacasa GmbH, Bretzwil Fr. 30'000.00 Total Fr. 351'144.65 Kredit Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 Fr. 350'000.00 Kreditüberschreitung Fr. 1'144.65
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 11 Ausbildungsbeiträge Ausbildungsbeiträge I Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (das heisst, die Kosten können weder durch Angehörige, noch auf andere Weise aufgebracht werden) nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte Ausbildungsbeiträge an die folgenden Ausbildungsrichtungen: • Berufslehren und Anlehren; • Fachhochschulen; • Fachschulen; • Höhere Fachschulen; • Maturitätsschulen; • Schulen für Allgemeinbildung; • Universitäten; • Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: • Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; • Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz. Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite www.afbb.bl.ch oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). Bewerbung / Formulare Gesuche um das Ausrichten von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99) bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist der Steuerbehörde der Wohnsitzgemeinde der Eltern der Bewerberin oder des Bewerbers einzureichen. Von dieser Stelle wird das Gesuch nach der Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und dem Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige 13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit den Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen. Anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit den Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies gegenüber der Kommission für Ausbildungsbeiträge schriftlich und belegt zu begründen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 12 Ausbildungsbeiträge II Eingabefristen Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für das Einreichen der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgebend ist: 1. Auf den 30. April 2020 haben Gesuche einzureichen: Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31. August 2020 haben Gesuche einzureichen: Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31. Oktober 2020 haben Gesuche einzureichen: Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 29. Februar 2021 haben Gesuche einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2020 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils. Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung dringendst, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezügerinnen und Bezüger von Ausbildungsbeiträgen Wer bereits im vorangegangenen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Eine Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend aufgeführten Endabgabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, Telefon 061 552 79 99. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Emailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Wohnung an der Schulgasse 5 zu vermieten Per sofort zu vermieten in Bretzwil an der Schulgasse 5 (Neubau Gemeindeverwaltung) 2 ½-Zimmer Wohnung, 68 m2 im 2. Stock Die rund 3 ½ Jahre alte Wohnung umfasst eine grosse Wohnküche, ein Zimmer, Bad/WC und ein Kellerabteil, 5 m2 sowie eine Waschküche und ein Trockenraum zur Mitbenützung. Ebenfalls ist ein Lift vorhanden. Die Miete beträgt exklusive NK Fr. 1'250.-- pro Monat. Bei Interesse oder für weitere Auskünfte melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, Tel. 061 943 04 40, Email: gemeinde@bretzwil.ch. Gemeindeverwaltung Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 13 Brut- Brut- und Setzzeit - Leinenpflicht für Hunde Hunde benötigen Auslauf. Doch auch ein gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein Jäger. So kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald oder in Waldesnähe Fährte aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen. Für Junge von Wildtieren endet das schnell tödlich. Auch für allenfalls noch trächtige Muttertiere kann der zusätzliche Stress ernsthafte Folgen haben. Für viele Wildtiere sind zudem Wiesen und Hecken im Offenland wichtige Orte, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden. Der Gemeinderat appelliert deshalb an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter und erinnert an die stets zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und an den Waldrändern geltende Leinenpflicht. Das Führen an der Leine ist notwendig, um den Wildtieren eine möglichst ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen. Gemeinderat Bretzwil Rückschnitt von Sträuchern Bäume, Sträucher und Borde entlang von Strassen und Trottoirs sind zurückzuschneiden, damit sie den Verkehr und den Winterdienst nicht behindern. Bäume und Sträucher dürfen zudem die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrsschilder nicht beeinträchtigen. Hecken, Sträucher und Bäume haben über Trottoirs und Fusswegen ein 3 m hohes Lichtraumprofil offen zu halten, über Fahrbahnen ein solches von 4.5 m. Gleichermassen sind die Bäume und Sträucher rund um die Beleuchtungs- kandelaber zurückzuschneiden, so dass der Lichteinfall auf die Strassen und Wege nicht behindert wird. Der Gemeinderat kann das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen oder diese Arbeit zu Lasten des Grundeigentümers vornehmen lassen. Strassenreglement Artikel 43 Abs. 2 / Polizeireglement § 9. Für die Entsorgung des Schnittguts kann der dreimal im Jahr angebotene Häckseldienst oder die Grüngutmulde benützt werden. Die Gebühr von Fr. 100.-- pro Jahr für die Grüngutmulde ist auf der Gemeindeverwaltung zu entrichten. Gemeinderat Bretzwil Flurnamenbuch Bretzwil Durch die Stiftung für Orts- und Flurnamen-Forschung Baselland wurde im November 2006 in Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung das Flurnamenbuch der Gemeinde Bretzwil veröffentlicht. Flurnamen gehören zum Baselbiet wie die Kirschbäume oder die Reben. Sie sind in unserer Geschichte verwurzelt. Ein Wald, der einen Namen trägt, wird wie ein Mensch mit seinem Namen zu einer Art Persönlichkeit. Diese Unverwechselbarkeit ist heute nicht mehr selbstverständlich. Überbauungen, Güterzusammenlegungen und veränderte Berufs- und Lebensgewohnheiten sind für einen rasanten Rückgang der Flurnamen verantwortlich. Lassen Sie sich durch dieses Büchlein, das für Fr. 15.-- auf der Gemeindeverwaltung erhältlich ist, dazu ermutigen, zu unseren Flurnamen Sorge zu tragen und sie an kommende Generationen weiterzugeben.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 14 Steuerfüsse der Gemeinden 2020 Auf das Jahr 2020 ist der Durchschnittssteuerfuss aller Baselbieter Gemeinden von 59.0 % auf 58.8 % gesunken. In den sieben Gemeinden Anwil, Buus, Giebenach, Grellingen, Rünenberg, Schönenbuch und Zeglingen wurden die Steuern für die natürlichen Personen gesenkt. In Nusshof und Oberdorf hingegen hat die Gemeindeversammlung den Steuerfuss angehoben. Der Steuerfuss der Gemeinde Bretzwil beträgt seit dem Jahr 2007 58 %. Der Vergleich der zehn Jahre von 2010 bis 2020 zeigt, dass der Steuerfuss in der Mehrheit der Gemeinden (48) stabil geblieben ist. In etwa gleich vielen Gemeinden wurden die Steuern im Vergleich zu 2010 erhöht (18 Gemeinden) oder gesenkt (20 Gemeinden).
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 15 Ambulante Abklärungsstationen Coronavirus
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 16 So schützen wir uns!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 17 Stierenberg Bretzwil Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler Wir, Andrea Kämpfer und Koni Andermatt freuen uns sehr, Sie auf dem Stierenberg willkommen zu heissen. Es erwarten Euch alt bewährte Gerichte so wie aber auch neue Speisen. Von Donnerstag bis Montag begrüssen wir Euch auf dem Berg. Mit dem ganzen Stierenbergteam sorgen wir für Euer leibliches Wohl. Auch noch ein Dank an den Gemeinderat von Bretzwil für die freundliche Aufnahme und die tolle Unterstützung. Andrea Kämpfer und Koni Andermatt Gemeinde News App Seit Mitte August 2019 informiert die Gemeinde Bretzwil analog zu weiteren Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und den umliegenden Kantonen über aktuelle Ereignisse, wie zum Beispiel Wasserleitungsbrüche mit den damit verbundenen Einschränkungen in der Wasserversorgung, Neuigkeiten, Veranstaltungen, usw. über die Gemeinde News App. Die Gemeinde News App kann bei Google Play, im App Store oder unter www.gemeinde-news.com kostenlos heruntergeladen werden. Sie finden die App mit dem Suchbegriff "Gemeindenews". Nach dem Herunterladen besteht unter der Rubrik Einstellungen die Möglichkeit, die gewünschten Gemeinden anzugeben, von denen Sie Push-Mitteilungen erhalten möchten. Ebenfalls können die Gemeinden über die Gemeinde News App kontaktiert und auf diese Weise bei der Gemeindeverwaltung ein allfälliges Anliegen oder eine Frage deponiert werden. Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, sich über die Aktualitäten in der Gemeinde Bretzwil auf dem Laufenden zu halten. Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 18 Jahresbericht RFS / Zivilschutz ARGUS 2019
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 19 Der letzte Bär im Baselbiet Im Auftrag des Vereins Wasserfallen-Juraparadies leitet der Lokalhistoriker Remigius Suter am Samstag, 28. März 2020 eine Themenwanderung. Die Wanderung mit dem Namen "Mit Schmugglern und Käseträgern auf den Spuren des letzten Bären im Baselbiet" führt von der Bergstation Wasserfallen auf einem alten Schmugglerpfad über den Schattberg zum Hofgut Bürten. Hier erklärt Remigius Suter den seltsamen Verlauf der Kantonsgrenze und wie Schmuggler einst den Zoll in Reigoldswil umgingen. Vom ehemaligen Sennhof Bürten führt der Pfad zum Grauboden und zur Hohwacht, wo im Jahr 1798 der letzte Bär des Baselbiets erlegt wurde. Über den Katzensteg, auch Jägerlücke genannt gelangen die Wanderer zum Sennhof Vogelberg und von dort zurück über den Grat zur Bergstation Wasserfallen. Abmarsch Bergstation Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen um 13.00 Uhr. Distanz 5,5 km Höhenmeter je 250 m Reine Marschzeit 2.5 h Bedingungen: Ausrüstung der Witterung angepasst und Trittsicherheit. Keine Anmeldung erforderlich. Weitere geführte Themenwanderungen finden an folgenden Daten statt: Samstag, 23. Mai 2020 Maibummel durch blühende Weiden und grünende Wälder Sonntag, 20. September 2020 Literarischer Bettags-Bummel mit lokalen Schriftstellerinnen und Mundartdichtern Samstag, 7. November 2020 Von einem gescheiterten Bahnbau, einem erträumten Kohlebergwerk, von Wegelagerern und gespenstischen Erscheinungen Baselland Tourismus / Verein Wasserfallen-Juraparadies www.baselland-tourismus.ch/juraparadies
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 20 Spitex Regio Liestal
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 21 Instrumentenlandesystem ILS 33 BENUTZUNGSBEDINGUNGEN Das Abkommen vom 10. Februar 2006 zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden von Frankreich (DGAC) und der Schweiz (BAZL) regelt die Benutzungsbedingungen. Es legt im Wesentlichen fest, dass die Piste 16 weiterhin als Hauptlandepiste benützt und die Piste 33 angeflogen werden soll, wenn die Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Die Piste 16 wird bei Wind aus Sektor Nord ebenfalls nicht mehr benützt, wenn sie mit Wasser, Eis oder Schnee kontaminiert ist. Falls die ILS 33-Landungen während eines Kalenderjahres einen Anteil von 8 % sämtlicher Instrumentenanflüge überschreiten, werden die Ursachen vertieft analysiert und den Konsultativgremien unterbreitet. Für den Fall, dass der Anteil 10 % übersteigt, nehmen die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen mit dem Ziel auf, Massnahmen zu treffen, um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10 %-Marke zu bringen. STATISTIK PER DEN 29. FEBRUAR 2020 Monat Anzahl IFR-Landungen davon Piste 33 Prozent Jahr 2014 38'261 2'477 6.5 % Jahr 2015 38'850 3'115 8.0 % Jahr 2016 38'959 2'293 5.9 % Jahr 2017 39'630 4'092 10.3 % Jahr 2018 41'165 4'514 11.0 % Jahr 2019 42'416 3'827 9.0 % Januar 2020 2'692 102 3.8 % Februar 2020 2'680 238 8.9 % Total 5'372 340 6.3 % Krabbelgruppe Reigoldswil Die Krabbelgruppe Knirps & Knopf gibt den ganz kleinen und ihren Eltern die Möglichkeit, sich auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und zu spielen. Willkommen sind alle Kinder bis zum Kindergarteneintritt mit einer erwachsenen Begleitperson. Wann: Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr (ausgenommen Schulferien). In Rücksprache mit den Eltern können die Tage und die Uhrzeiten auch noch angepasst werden. Startdatum: Donnerstag, 12. März 2020 Treffpunkt: In den Räumen der Spielgruppe Reigoldswil (Alter Kindergarten), Unterbiel 9. Um die Organisation zu erleichtern, können Sie sich gerne anmelden. Sie dürfen aber auch flexibel während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Wir freuen uns auf gemeinsames Spielen. Anmeldung und Fragen: Karin Zemp (078 912 41 29) & Siona Müller (079 817 54 56) Altes Spielzeug zu vergeben? Die Krabbelgruppe Knirps & Knopf freut sich über altersgerechte Spielzeuge und Bücher, welche nicht mehr gebraucht werden, aber noch in gutem Zustand sind. Gerne können Sie sich hierfür bei Siona Müller (079 817 54 56) melden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 22 Vogel des Jahres 2020 Der Neuntöter, Vogel des Jahres 2020 von BirdLife Schweiz benötigt Dornbüsche in Hecken als Nistplatz sowie Magerwiesen mit vielen Insekten für die Nahrungssuche. Um eine ganze Neuntöter-Population zu erhalten, müssen diese Elemente in der Landschaft in genügendem Umfang und Qualität vorhanden sein. Der Neuntöter ist deshalb ein guter Botschafter für die ökologische Infrastruktur und für eine Landwirtschaft, die mit der Natur im Gleichgewicht ist. Wegen der höchst intensiven Nutzung des Kulturlands haben sich die Bestände des Neuntöters in der Schweiz in den letzten 30 Jahren halbiert. Zurzeit befinden sich die Neuntöter noch in Ost- und Südafrika, wo sie das reichhaltige Insektenangebot in den Trockensavannen nutzen. Bald schon machen sie sich auf den Rückweg in die Schweiz. Hier erwartet sie ab Anfang Mai eine strenge Zeit mit Brüten und Aufzucht der Jungen. Der mit seiner schwarzen Piratenbinde, dem grauen Kopf und dem rostroten Rücken gut erkennbare Neuntöter war noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der ganzen Schweiz häufig. Er fand überall Hecken mit Dornbüschen oder Wildrosensträuchern und in den Wiesen ein reichhaltiges Angebot an verschiedenen Insekten, wie Heuschrecken, Grillen und Schmetterlingen sowie kleine Mäuse, Eidechsen und junge Vögel. Da Insekten bei Regenwetter kaum aktiv sind, hat der Neuntöter ein interessantes Verhalten entwickelt. Er legt Vorräte an, indem er seine Beutetiere auf Dornbüschen aufspiesst. Dies brachte ihm den Namen Neuntöter ein. Dornbüsche sind aber nicht nur als „Vorratskammern“ wichtig für den Neuntöter, sondern auch als Nistplätze, die dem Nest guten Schutz bieten. Das Männchen zeigt dem Weibchen verschiedene Nistplätze, das Weibchen liest den definitiven Brutplatz aus. Nach dem Nestbau legt es 3 - 7 Eier und brütet diese in 13 - 16 Tagen aus. Die Jungen bleiben etwa 15 Tage im Nest und werden nach dem Ausfliegen noch ca. drei Wochen von den Altvögeln geführt. Danach machen sich die Neuntöter bereits im August/September wieder auf den Flug nach Afrika. Jedes Neuntöter-Paar braucht einen Brutplatz in Hecken oder Dornbüschen sowie Nahrungsgebiete, in denen ausreichend Insekten vorkommen. Um den Neuntöter und mit ihm zahlreiche weitere Arten des Kulturlands zu fördern, sind grössere Kerngebiete mit Hecken, Buschgruppen und insektenreichen Wiesen oder Weiden nötig, die vielen Neuntöter-Paaren Lebensraum bieten. Dazwischen braucht es kleinere Gebiete, welche die Verbindung zwischen den grösseren Beständen garantieren. Der Neuntöter ist aus diesem Grund ein guter Botschafter für die ökologische Infrastruktur. BirdLife Schweiz
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 23 Kirschbaumanlage im Gebiet Grund Die Bürgergemeinde Bretzwil betreibt im Gebiet Grund eine Kirschbaumanlage, in der von der Einwohnerschaft sowie von weiteren interessierten Personen Hochstammkirschbäume gepachtet werden können. Als Folge der Kündigung von mehreren Pachtverträgen sowie aufgrund von Neuanpflanzungen können aktuell die folgenden Bäume zur Neuverpachtung ausgeschrieben werden: Bäume Nr. 12 / 14 / 33 / 46 / 56 / 57 / 64 / 65 / 66 / 72 / 73 / 74 / 76 / 84 / 107 Die Preise betragen zwischen Fr. 20.-- und Fr. 33.-- pro Jahr. Sofern Sie Interesse an der Pacht eines oder mehrerer dieser Kirschbäume haben, melden Sie sich bitte auf der Gemeindeverwaltung, wo Sie auch weitere Auskünfte zum genauen Standort oder zur Sorte erhalten. Gemeinderat Bretzwil Grundbucheintragungen Kauf. Parzelle 1146: 683 m2 mit Wohnhaus mit Garage Dentschenstrasse 10, Gartenhaus 10a, Unterstand/Überdachung, Gartenanlage "Däntsche". Veräusserin: Schweizer Nelly, Bretzwil, Eigentum seit 7.8.2009. Erwerber zu je ½-Miteigentum: Recher Stefan und Michaela, Ziefen. Kauf. Parzelle 1735: 614 m2 mit Wohnhaus In der Rösi 11, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage "Rösi". Veräusserer zu GE: Heinemann Ralf, Frick und Joss Caroline, Hölstein, Eigentum seit 29.8.2001. Erwerber zu GE: Grieder-Arn Raphael und Nadine, Bretzwil. Kauf. Parzelle 1786: 675 m2 mit Wohnhaus mit Wintergarten und Garage Hauptstrasse 70, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage "Hagmätteli". Veräusserer zu GE: Hänggi Andreas, Nunningen und Hänggi-Jörg Dora, Bretzwil, Eigentum seit 11.8.2005. Erwerber zu ME: Meyer Jens und Steiner Ramona, Möhlin. Kauf. Parzelle 1750: 550 m2 mit Wohnhaus Mühlemattstrasse 11, Wasserbecken, übrige befestigte Fläche, Gartenanlage "Schägglige". Veräusserer zu GE: Barmettler-Joss Thomas und Sandra, Liestal, Eigentum seit 19.7.2000. Erwerber: Hueber Mathias, Nunningen. Baugesuche 0194/2020. Bauherrschaft: Wipf Ralph und Willinger Wipf Nicole, Obersabel 23, 4207 Bretzwil. Projekt: Kleinkläranlage, Parzelle 1543, Obersabel 23. Projektverantwortliche Person: Moritec Mori Klaus, Therwilerstrasse 28, 4054 Basel. Das Bauvorhaben liegt ausserhalb der Bauzone und/oder bedarf einer Rodungsbewilligung. 0368/2020. Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil. Projekt: Entsorgungsstelle/Stützmauern, Parzellen 1045, 1119, 1793, Schulgasse. Projektverantwortliche Person: Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal. 0383/2020. Bauherrschaft: Meyer Jens und Steiner Ramona, Wiesenstrasse 10, 4313 Möhlin. Projekt: Kamin für Cheminée-Ofen, Parzelle 1786, Hauptstrasse 70. Projektverantwortliche Person: Kiwera AG, Olsbergstrasse 2, 4310 Rheinfelden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 24 Bevölkerungsstatistik Zuzüge König Richard Dentschenstrasse 9 Kämpfer Andrea mit Stierenberg 15 Sascha Andermatt Konrad Stierenberg 15 Hueber Mathias Mühlemattstrasse 11 Melendez Leal Samara Hauptstrasse 47 Kheder Esther In den Dentschen 7 Wegzüge Kurz Anja nach Brugg Röthlin Jochen nach Gelterkinden Bürgin Patrick nach Aesch Marauschek Stephanie nach Zuchwil Stöckli Joris nach Basel Bätscher-Herren Doris nach Kleinlützel Bätscher Dominik nach Kleinlützel Schürch Ronny und Renata nach Oberrohrdorf mit Zoé Sahin Reyhan nach Eiken Trauungen 11. Februar 2020 Trüeb Viorel und Melendez Leal Samara in Arlesheim. Geburten 15. Dezember 2019 Mäder Anouk, Tochter des Lauper Mike und der Mäder Gabriela, wohnhaft auf dem Hof auf Rübel 19. Todesfälle 10. Dezember 2019 Abert-Petitpierre Stephan, von Basel (BS), wohnhaft gewesen an der Mühlemattstrasse 9, im 53. Altersjahr. Bevölkerungsstand am 31. März 2020 750 EinwohnerInnen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 25 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Kehrichtabfuhr In Zusammenhang mit der bevorstehenden Frühlings- und Sommerzeit machen wir darauf aufmerksam, dass die Kehrichtsäcke an den einzelnen Sammelpunkten erst am Abfuhrtag zum Abholen bereitgestellt werden dürfen. Die Kehrichtabfuhr durch die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG erfolgt wöchentlich jeweils am Mittwoch, ab 08.00 Uhr Für die Beachtung dieser Vorschrift dankt der Gemeinderat bereits im Voraus. Gemeindesteuern 2020 Analog zu den vergangenen Jahren sind die Gemeindesteuern 2020 wiederum an die Kantonale Steuerverwaltung zu entrichten. Zu diesem Zweck wurde sämtlichen steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern anfangs dieses Jahres basierend auf der letzten definitiven Veranlagung eine provisorische Steuerrechnung zugestellt. Für Einzahlungen bis zum 30. September 2020 wird übereinstimmend mit den Staatssteuern ein Vergütungszins von 0.2 % gutgeschrieben. Für Überweisungen, die nach der Fälligkeit vom 30. September 2020 eingehen, muss ein Verzugszins von 6 % bezahlt werden. Sollten Sie noch keine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2020 erhalten haben, können die notwendigen Einzahlungsscheine bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40 bestellt werden. HÄCKSELDIENST/GROSSHÄCKSLER • Freitag, 24. April 2020 Das Schnittgut Sträucher und Äste ist an der Strasse zu deponieren, damit es problemlos aufgenommen und verarbeitet werden kann. Die ersten 10 Minuten der Benützungszeit sind gratis. Alle weiteren 5 Minuten werden mit Fr. 8.-- berechnet und einkassiert. Weitere Termine Häckseldienst im Jahr 2020 Freitag, 18. September 2020 Freitag, 6. November 2020 ↓ Talon bis zum 23. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung abgeben ↓ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich habe Schnittgut zum häckseln: Freitag, 24. April 2020 Name: ....................................................... Strasse: .........................................................
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 26 Gemeindeversammlung Der Gemeinderat hat das Datum für die nächste ordentliche Bürger- und Einwohnergemeindeversammlung wie folgt festgelegt: Freitag, 12. Juni 2020 im Gemeindezentrum
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil Nr. 136 Seite 27 Boca Bretzwil Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler Bald geht unsere Rückrunde wieder los. Die Jungs und Mädels der E-Junioren (unser ältestes Kinder-Team) dürfen sich wieder auf Heimspiele auf der heimischen Pfarrmatte freuen. Gerne würden wir Euch dazu auf Kaffee und Kuchen einladen. Die Anspielzeit ist jeweils auf 11.00 Uhr angesetzt: Samstag, 21. März 2020 Boca Bretzwil - FC Laufenburg-Kaisten gelb Samstag, 4. April 2020 Boca Bretzwil - FC Rheinfelden c Samstag, 25. April 2020 Boca Bretzwil - AC Rossoneri b Samstag, 9. Mai 2020 Boca Bretzwil - FC Wallbach Samstag, 16. Mai 2020 Boca Bretzwil - FC Birsfelden gelb Samstag, 6. Juni 2020 Boca Bretzwil - FC Eiken ☺ Heimspielzeit ist Dorffestzeit ☺ In diesem Sinne: Hopp Brätzbel! Boca Bretzwil www.bocabretzwil.ch Verschönerungsverein Bretzwil Liebe Einwohner/Innen von Bretzwil Da das Fastnachtsfeuer am Samstag, 7. März 2020 aufgrund der Vorgaben in Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 nicht angezündet werden konnte, werden wir dies am Freitag, 3. April 2020 um 20.00 Uhr nachholen. Der Verschönerungsverein lädt Sie zu diesem Anlass ein. Eine kleine Verpflegung wird offeriert. Vorstand Verschönerungsverein Bretzwil Musikschule beider Frenkentäler Meldeschluss für das Herbstsemester 2020/2021 vom 10. August 2020 bis am 17. Januar 2021 15. Mai 2020 Bis zum 15. Mai 2020 muss Ihre Anmeldung (Neuanmeldung, Instrumentenwechsel, Lektionsdaueränderung) oder Ihre schriftliche Abmeldung bei uns eingegangen sein. Meldeformulare können Sie beim Sekretariat (Tel. 061 961 15 65) oder über unsere Homepage: www.msft.ch (Downloads - Meldeformulare) beziehen. Musikschule beider Frenkentäler
Sie können auch lesen