Bebauungsplan Nr. 20/03 Wohngebiet an der Chemnitzer Straße, Markersdorf - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt ...
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1 Bebauungsplan Nr. 20/03 Wohngebiet an der Chemnitzer Straße, Markersdorf Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand: April 2021
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................... 2 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ 3 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ 4 Anhangsverzeichnis ................................................................................................................ 5 Literaturverzeichnis ................................................................................................................. 5 1. Veranlassung und Zielsetzung ......................................................................................... 7 2. Rechtliche Grundlagen .................................................................................................... 8 3. Bestandsermittlung ...................................................................................................... 9 3.1 Größe, Lage, Abgrenzung und Ausstattung des Plangebietes ..................................... 9 3.2 Umfang des zu prüfenden Artenspektrums und methodische Umsetzung .................. 14 3.2.1 Tageskarten............................................................................................................ 16 3.3 Bestandserfassung .................................................................................................... 16 3.3.1 Säugetiere [Mammalia] ........................................................................................... 18 3.3.2 Europäische Brutvögel [Aves] ................................................................................. 21 3.3.3 Amphibien [Amphibia] ............................................................................................. 23 3.3.4 Reptilien [Reptilia] ................................................................................................... 24 3.3.5 Libellen [Odonata]................................................................................................... 25 3.4 Artbezogene Wirkprognose ........................................................................................ 25 3.5 Wirkfaktoren im Sinne des § 44 BNatSchG ................................................................ 25 3.6 Relevanzprüfung ........................................................................................................ 26 3.6.1 Säugetiere [Mammalia] ........................................................................................... 27 3.6.2 Europäische Brutvögel [Aves] ................................................................................. 29 3.6.4 Reptilien [Reptilia] ................................................................................................... 40 4. Maßnahmen .................................................................................................................. 47 5. Resultierende rechtliche Erfordernisse .......................................................................... 50 6. Zusammenfassung ........................................................................................................ 50
3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage Plangebiet im Stadtgebiet Chemnitz /9/ ........................................................ 7 Abbildung 2: Übersicht Plangebiet ............................................................................................ 10 Abbildung 3: Weiden [Salix spec.] ............................................................................................ 11 Abbildung 4: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Süden, Linden [Tilia spec.].................. 11 Abbildung 5: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Norden, Pappeln [Populus spec.]........ 12 Abbildung 6: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Osten, Eiche [Quercus spec.] ............. 12 Abbildung 7: Borkenkäferbefall ................................................................................................. 13 Abbildung 8: Fichte und Lärche [Picea spec. und Larix spec.] .................................................. 13 Abbildung 9: Baumgruppe mit Unterwuchs (Mischbestand), Blick Richtung Osten ................... 14 Abbildung 10: Abdrücke, vmtl. Waschbär [Procyon lotor] ......................................................... 19 Abbildung 11 Einzelruf aufgenommen am 06.06.19 um 21.32 Uhr ........................................... 20 Abbildung 12 Ruftonfolge aufgenommen am 06.06.19 um 21.32 Uhr ....................................... 20 Abbildung 13: Wasserfallen/ Reusen, Mai 2019 ....................................................................... 23 Abbildung 14: Wasserfallen/ Reusen, Juni 2019....................................................................... 24 Abbildung 15: Wasserfallen/ Reusen, Juli 2019 ........................................................................ 24 Abbildung 16: Einzugsgebiet der Erdkröte (3 km) ..................................................................... 38 Abbildung 17: Beispiel Ufergestaltung ...................................................................................... 49 Abbildung 18: östl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Süden .................................................... 53 Abbildung 19: östl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Norden ................................................... 53 Abbildung 20: nördl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Osten ................................................... 54 Abbildung 21: Eckbereich der nördl. und westl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Nordwest .... 54 Abbildung 22: südl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Süden ................................................... 55 Abbildung 23: Eckbereich der östl. und südl. Plangebietsgrenze, Blickrichtung Nordwest ........ 55 Abbildung 24: Bestandsgebäude, Blickrichtung Nordosten....................................................... 56 Abbildung 25: Bestandsgebäude, Blickrichtung Nordwesten, Gebäudefront mit Nistkästen ..... 56 Abbildung 26: Ersatznistkasten Turmfalke, nicht belegt ............................................................ 57 Abbildung 27: Nistkasten Höhlenbrüter, Besatz durch Haussperlinge ...................................... 57 Abbildung 28: Westl. Gebäudefront .......................................................................................... 58 Abbildung 29: Nördl. Gebäudefront mit Nistkasten (belegt, siehe nachstehende Abb.) und Fledermauskasten .................................................................................................................... 58 Abbildung 30: Nistkasten an nördl. Gebäudefront, Besatz durch Kohlmeise [Parus major], Aufnahmedatum 02.05.2019 .................................................................................................... 59 Abbildung 31: südl. Gebäudeseite ............................................................................................ 59 Abbildung 32: Einfahrtsbereich an östl. Plangebietsgrenze ...................................................... 60 Abbildung 33: künstl. Graben, nicht ständig wasserführend, angebunden an Teich im Südwesten des Plangebietes ...................................................................................................................... 60 Abbildung 34: Teich, rd. 820 m² groß ....................................................................................... 61
4 Abbildung 35: Teich, Blickrichtung Südost (Chemnitzer Straße) ............................................... 61 Abbildung 36: Graureiher [Ardea cinerea], Nahrungssuche, Aufnahmedatum 02.05.2019 ....... 62 Abbildung 37: Rauchschwalben [Hirundo rustica] über Wasserfläche jagend, 16.05.2019 ....... 62 Abbildung 38: Laichballen Grasfrosch [Rana temporaria], Laichschnüre Erdkröte [Bufo bufo] .. 63 Abbildung 39: Laichballen Grasfrosch [Rana temporaria], Laichschnüre Erdkröte [Bufo bufo] .. 63 Abbildung 40: junger Rehbock [Capreolus capreolus] .............................................................. 64 Abbildung 41: Kohlmeise [Parus major], singend im Gehölz an nördl. Plangebietsgrenze (außerhalb PG) ........................................................................................................................ 64 Abbildung 42: Rotkehlchen [Erithacus rubecula], singend im Gehölz an nördl. Plangebietsgrenze (außerhalb PG) ........................................................................................................................ 65 Abbildung 43: Rotkehlchen [Erithacus rubecula], singend im Gehölz südl. Plangebietsgrenze . 65 Abbildung 44: Stockente [Anas platyrhynchos], weibl. .............................................................. 66 Abbildung 45: verlassene Nest, vermtl. Straßentaube [Columba livia lt. domestica] ................. 66 Abbildung 46: Fußspuren Reh [Capreolus capreolus], Aufnahmedatum 10.04.2019 ................ 67 Abbildung 47: Stockente [Anas platyrhynchos], männl., Aufnahmedatum 10.04.2019 .............. 67 Abbildung 48: Grasfrosch [Rana temporaria] ............................................................................ 68 Abbildung 49: Gelbrandkäfer [Dytiscus marginalis]................................................................... 68 Abbildung 50: Rückenschwimmer [Notonectidae] ..................................................................... 69 Abbildung 51: Stabwanze [Ranatra linearis] ............................................................................. 69 Abbildung 52: verlassenes Vogelnest im Inneren des Gebäudes ............................................. 70 Abbildung 53: Gartenrotschwanz, verstorben ........................................................................... 70 Abbildung 54: vermtl. Großer Abendsegler [Nyctalus noctula], Aufnahmedatum 06.06.2019 ... 71 Abbildung 55: Reiherentenpärchen [Aythya fuligula], Aufnahmedatum 06.06.2019 .................. 71 Abbildung 56: vermtl. Speer-Azurjungfer [Coenagrion hastulatum], vermtl. männl., Aufnahmedatum 27.06.2019 .................................................................................................... 72 Abbildung 57: vermtl. Speer-Azurjungfer [Coenagrion hastulatum], vermtl. männl., Aufnahmedatum 27.06.2019 .................................................................................................... 72 Abbildung 58: Gewölle, Aufnahmedatum 28.06.2019 ............................................................... 73 Abbildung 59: Kotspuren, vermtl. Schermaus [Arvicola terrestris]............................................. 73 Abbildung 60: Teichfrosch [Pelophylax kl. esculentus], Aufnahmedatum 27.06.2019 ............... 74 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: geleistete Begehungen innerhalb der Vegetationsperiode 2019............................... 16 Tabelle 2: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Säugetiere [Mammalia] ....................................... 18 Tabelle 3: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Vögel [Aves] ....................................................... 21 Tabelle 4: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Amphibien [Amphibia] ......................................... 23 Tabelle 5: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Libellen [Odonata]............................................... 25 Tabelle 6: Relevanzprüfung Säugetiere [Mammalia] ................................................................ 27
5 Tabelle 7: Relevanzprüfung Avifauna ....................................................................................... 29 Tabelle 8: Relevanzprüfung Amphibien .................................................................................... 37 Tabelle 9: Relevanzprüfung Libellen......................................................................................... 41 Tabelle 10: streng geschützte Libellen Sachsens /3/ ................................................................ 43 Anhangsverzeichnis Anhang 1.1 Tageskarte 28.03.2019 Anhang 1.2 Tageskarte 02.04.2019 Anhang 1.3 Tageskarte 10.04.2019 Anhang 1.4 Tageskarte 02.05.2019 Anhang 1.5 Tageskarte 16.05.2019 Anhang 1.6 Tageskarte 28.05.2019 Anhang 1.7 Tageskarte 03.06.2019 Anhang 1.8 Tageskarte 06.06.2019 Anhang 1.9 Tageskarte 28.06.2019 Anhang 1.10 Tageskarte 30.07.2019 Anhang 1.11 Tageskarte 31.07.2019 Anhang 2 Fotodokumentation Literaturverzeichnis /1/ Untere Naturschutzbehörde Chemnitz: Abfrage zu Artdaten aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen zum 05.03.2019 /2/ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Tabelle der "In Sachsen auftretenden Vogelarten, Version 2.0 (Stand 30.03.2017)", abgerufen Januar 2021 unter https://www.um- welt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm /3/ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Tabelle der "Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen, Version 2.0 (Stand 12.05.2017)", abgerufen Januar 2021 unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm /4/ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Ablaufschema zur Prüfung des Arten- schutzes nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, abgerufen Januar 2021 unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/Pruefschema_100319.pdf /5/ Flöter, Saemann und Börner: Brutvogelatlas der Stadt Chemnitz, Band 9, 2006, Sonderheft 4 /6/ Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: Brutvogelkartierung, Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUV NRW, Stand März 2016 /7/ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), aktuelle Fassung zum Zeitpunkt des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses /8/ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Natur- schutzgesetz – SächsNatSchG), aktuelle Fassung zum Zeitpunkt des Billigungs- und Ausle- gungsbeschlusses /9/ Geoportal Sachsenatlas: https://geoportal.sachsen.de/cps/karte.html?showmap=true /10/ Untere Naturschutzbehörde Chemnitz: Aufgabenstellung für eine spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung (saP) zum B-Plan Wohngebiet Chemnitzer Straße 67 vom 04.03.2019 /11/ P. Südbeck, H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder & C. Südfeld
6 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands /12/ H.-G. Bauer & P. Berthold 1996: Die Brutvögel Mitteleuropas /13/ Fachinformationssystem FFH-VP-Info des BfN: „Teil I bis III - Raumbedarf und Aktions- räume von Arten“ (Stand 02.12.2016), abgerufen zum 19.12.2018 unter http://ffh-vp- info.de/FFHVP/download/Raumbedarf_FFH_Arten.pdf /14/ Untere Naturschutzbehörde Chemnitz: Erstbegehung am 21.02.2019 /15/ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens, Kurzfassung (Dezember 2015), Version 1.0; Download vom 18.02.2020 /16/ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Rote Liste Libellen Sachsens, Kurz- fassung (Dezember 2015), Version 1.0; Download vom 18.02.2020 /17/ https://www.artensteckbrief.de/ als inhaltlicher Bestandteil des Internetportals www.Mult- iBaseCS.de.Copyright © 2014-2020, 34u GmbH in Kooperation mit dem Sächsischen Lan- desamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; aufgesucht Januar 2021 /18/ Dr. U Heinrich & F. Streich 2015 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse im Landkreis Mittelsachsen, ein gutachterlicher Beitrag für die Planung von Vorhaben und fle- dermausfachlich notwendige bzw. wünschenswerte Maßnahmen /19/ Dietz, Kiefer 2014: Die Fledermäuse Europas
7 1. Veranlassung und Zielsetzung Der Vorhabenträger HARALD-LIEBERS-PARK GMBH & CO. KG plant die Entwicklung von Siedlungswohnungsbau in Form von vorrangig Einfamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise auf einer Fläche von rd. 4,74 ha auf den Flurstücken 192/5, 192/8, 192/10 und 193/12 der Gemarkung Markersdorf, an der südlichen Stadtgebietsgrenze von Chem- nitz (vgl. Abbildung 1). Die beplanten Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers selbst. Abbildung 1: Lage Plangebiet im Stadtgebiet Chemnitz /9/ Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20/03 im klassischen Verfahren nach § 30 BauGB beschlossen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die artenschutzrechtlichen Verbote (Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG) und Ausnahmen (Ausnahme gemäß § 45 Abs. (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG) zu berücksichtigen.
8 Um darzulegen, inwiefern die Verbote des § 44 BNatSchG zutreffen, der Verbotstatbestand durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann oder Ausnahmemöglichkeiten zu prüfen sind, ist nach dem Urteil C-98/03 EuGH vom 10.01.2006 und dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.09.2017, zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.09.2017 (BGBI. I S. 3434), für alle Vorhaben, auch außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten, bei denen streng und besonders geschützte Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL und Arten der Vogelschutz- richtlinie in ihren Lebensräumen berührt sind, zur Bewältigung der Schutzbelange dieser benann- ten Tierarten, die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich /10/. Der Umfang der dabei zu erbringenden Ermittlungspflicht ist abhängig von der jeweilig betroffe- nen Art, der Art der Maßnahme und den naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Abwen- dung der Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG oder für eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG zu prüfen. Hierzu zählen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, vorgezogene CEF-Maßnahmen, die zur Vermei- dung oder zum Ausgleich der Beeinträchtigung der geschützten Art notwendig sind /10/. Der zu erbringende Ermittlungsumfang wurde hierbei durch die Untere Naturschutzbehörde Chemnitz am 04.03.2019 /10/ bestimmt. 2. Rechtliche Grundlagen Durch das Erste Gesetz zur Änderung des BNatSchG, welches am 01.03.2010 (zuletzt geändert 2017) in Kraft getreten ist, wurde eine Reihe von artenschutzrechtlichen Regelungen überarbei- tet. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: "1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu ver- letzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebenden Tieren der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stö- ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihren Standort zu beschädigen oder zu zerstören." Bei Vorhaben, die wie hier im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen werden, handelt es sich um „Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 des Baugesetzbuches“ im Sinne des § 18 Abs. 2 BNatSchG. Für solche Vorhaben gilt § 44 Abs. 5 BNatSchG. Man unterscheidet entsprechend der oben gemachten Zitierung des § 44 Abs. 1 BNatSchG be- züglich geschützter Tierarten des Tötungs- und Verletzungsverbotes, des Störungsverbotes und des Schutzes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Bei absehbaren Tötungen oder Verletzun- gen geschützter Tiere durch Vorhaben liegt im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 5 BNatSchG gemäß Satz 2 Nr. 1 dieser Vorschrift nur dann der Eintritt des Verbots vor, wenn das Eintrittsrisiko der Tötung oder Verletzung in signifikanter Weise erhöht wird. Dies ist im Einzelfall u.a. in Bezug auf die Lage der geplanten Maßnahme, die jeweiligen Artvorkommen und die Biologie der Arten zu bewerten. Nahrungs- und Jagdhabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche nicht den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Störungen lösen aber hier dennoch Verbotstatbestände aus, wenn dadurch entweder die Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten entfällt (Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) oder diese Störung zu einer Verschlechterung des Erhaltungs- zustands der lokalen Population führt (Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).
9 Des Weiteren wird im Hinblick auf den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zwischen standorttreuen und nicht standorttreuen Tierarten unterschieden: Bei nicht standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln, ist die Zerstörung einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten kein Verstoß gegen die ar- tenschutzrechtlichen Vorschriften, sofern ausreichend unbesetzte Ausweichmöglichkeiten beste- hen. Bei standorttreuen Tierarten hingegen kehren die Individuen zu einer Lebensstätte regelmä- ßig wieder zurück, auch wenn diese während bestimmter Zeiten im Jahr nicht von ihnen bewohnt ist. Solche regelmäßig genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten lokaler Populationen unterlie- gen auch dann dem Artenschutz, wenn sie gerade nicht besetzt sind. Nur potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind hingegen nicht geschützt, da das beson- dere Artenschutzrecht kein Gebietsschutz zweiter Klasse ist, sondern an konkrete Individuen an- knüpft (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, Az.: 7 A 2.15, juris, Rn. 475). § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG beschränkt den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf einen reinen Funktionsschutz. Danach handelt es sich trotz des Eintretens der oben genann- ten Störungen um keinen Verbotstatbestand, wenn sichergestellt ist, dass "[...] die ökologische Funktion von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räum- lichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird [...]". Dies bedeutet, dass an der ökologischen Ge- samtsituation des von dem Vorhaben betroffenen Bereichs im Hinblick auf seine Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte keine Verschlechterung eintreten darf. Mit der Formulierung "räumlichen Zusammenhang" sind dabei ausschließlich die Flächen gemeint, die in einer engen funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen und entsprechend dem artspezifi- schen Aktionsradius erreichbar sind. Dies kann auch durch Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG erreicht werden (sog. CEF-Maßnahmen). Innerhalb der abzuhandelnden saP sind die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die An- wendung der Verbote des § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG zu prüfen. Dabei wird jeweils auch ge- prüft, ob etwaigen Gefährdungen durch Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen begegnet werden kann und wie diese Maßnahmen ausgestaltet sein müssen, um ausreichend erfolgsversprechend zu sein. Sollte sich herausstellen, dass trotz aller zumutbarer Vermeidungsanstrengungen Verbote aus- gelöst werden, wird außerdem geprüft, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen. 3. Bestandsermittlung 3.1 Größe, Lage, Abgrenzung und Ausstattung des Plangebietes Das Plangebiet weist insgesamt eine Größe von rd. 4,74 ha auf und befindet sich im Süden von Chemnitz im Stadtteil Markersdorf. Das Plangebiet setzt sich aus den folgenden Flurstücken zusammen: • 192/5 = 37.431 m²*, • 192/8 = 4.043 m²*, • 192/10 = 5.394 m²*, • 193/12 = 529 m²*. *Die Flächengrößen entsprechen jenen Angaben des Geoportal Sachsenatlas. Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des Wohngebietes Hutholz, einem durch 6- bis 11-geschossige Plattenbauten geprägten Bereich. Diese städtebauliche Situation wird durch den großzügigen Straßenraum der Chemnitzer Straße/ Wolgograder Allee, die nördlich des Grundstückes oberirdische Fernwärmeleitung sowie das südliche Einkaufszentrum ‚Kaufland‘ er- gänzt. Die Flurstücke 192/5 und 192/10 sind im Brachflächenkataster der Stadt Chemnitz mit der Vornutzung ‚Militär‘ erfasst. Die ehemals vorhandene Bebauung des Grundstückes wurde, bis
10 auf das Bestandsgebäude (vgl. Abbildung 2) im nordöstlichen Bereich, in den letzten Jahren ab- gebrochen. Sich aus den Abrissmaßnahmen ergebende Forderungen befinden sich in Form von Ersatzquartieren und -nistkästen am Bestandsgebäude aus früheren Verfahren. Abbildung 2: Übersicht Plangebiet Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus Wiesenfläche mit gruppierten Gehölzbe- ständen (Laub- und Nadelgehölz) unterschiedlichen Alters. Das Plangebiet ist zudem durch ver- schiedene Wegeachsen erschlossen. Im westlichen Plangebietsteil befindet sich außerdem ein rd. 2.000 m² großer, künstlich angelegter Teich. Die südliche und nördliche Plangebietsgrenze wird von Gehölzen eingefasst, wobei diese Ge- genstand der benachbarten Flurstücke sind und sich somit außerhalb des Plangebietes befinden. Im Speziellen handelt es sich hier um sich entlang der südlichen Plangebietsgrenze reihende Pappeln [Populus spec.]. Die Gehölze weißen aufgrund ihrer Größe und Durchmesser ein ge- schätztes Alter von mind. 50+ Jahren auf. Der entlang der nördlichen Plangebietsgrenze verlaufende Grünstreifen weist Ruderalgehölz un- terschiedlichen Alters auf.
11 Baumgruppe im nordwestlichen Plangebietsteil, Gehölze nicht älter als 10 Jahre: Abbildung 3: Weiden [Salix spec.] Baumreihe entlang der östlichen Plangebietsgrenze, Gehölze 15 bis 20 Jahre alt: Abbildung 4: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Süden, Linden [Tilia spec.]
12 Abbildung 5: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Norden, Pappeln [Populus spec.] Abbildung 6: östliche Plangebietsgrenze, Blickrichtung Osten, Eiche [Quercus spec.]
13 Baumgruppe weitständig oberhalb des Stichweges zum Teich, Gehölze 15 bis 50 Jahre alt; die Gehölze weisen einen Borkenkäferbefall /14/ auf: Abbildung 7: Borkenkäferbefall Abbildung 8: Fichte und Lärche [Picea spec. und Larix spec.]
14 Baumgruppe, teils mit dichtem Unterwuchs unterhalb des Stichweges zum Teich, Gehölze 15 bis 50 Jahre alt: Abbildung 9: Baumgruppe mit Unterwuchs (Mischbestand), Blick Richtung Osten 3.2 Umfang des zu prüfenden Artenspektrums und methodische Umsetzung Die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfassen die besonders geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG. Im Anwendungsbereich des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind drüber hinaus ge- mäß der Sätze 2 und 5 der Vorschrift noch die europäisch geschützten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VSchRL sowie die nationalen Verantwortungsarten entsprechend einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu prüfen. Für die Arten nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG gibt es derzeit keine prüfrelevante Rechtsverordnung /4/. Die Methodik der Bestandsermittlung zu den vorhabenrelevanten Tierartengruppen erfolgt zum Einen über die Abfrage /1/ aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen (vgl. Kapitel 3.3), zum An- deren über die Erfassung durch eigene Kartierleistungen nach abgestimmter Methodik entspre- chend der Aufgabenstellung für eine saP /10/. Gemäß den fachlichen Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde Chemnitz ergibt sich ein zu prüfender Artumfang für: EUROPÄISCHE BRUTVÖGEL [AVES] − Visuelle Erfassung und Lokalisierung von Dauerniststätten, − Erfassung der Brutvogelvorkommen nach abgestimmter Methodik, im Speziellen: mind. sechs Begehungen innerhalb der Brutzeit, davon eine in der Dämmerung/ Nacht, mind. sie- ben Tage Abstand zwischen zwei Begehungen, − Ergebnisdarstellung auf Tageskarten, − Kartierzeitraum Vegetationsperiode 2019.
15 FLEDERMÄUSE [MICROCHIROPTERA] − Prüfen des/ der vorhandenen Gehölzbestandes/ Bauwerke auf Nutzungsmöglichkeiten, − Erfassung der Tiere nach abgestimmter Methodik, im Speziellen: abendliche Begehung bei günstiger Witterung unter Einsatz von BAT-Detektor, − Quartierkontrolle, insbesondere selektive Suche nach Wochenstuben, Schlafquartieren in Altholzbeständen, Gebäuden, etc., − Ergebnisdarstellung in Text und Karte, − Kartierzeitraum Vegetationsperiode 2019. AMPHIBIEN [AMPHIBIA] − Erfassung durch Sichtbeobachtung/ Rufe, − Kombination nächtlichen Verhörens und Tagesbegehung, − drei Begehungen im artspezifischen Aktivitätszeitraum, − Feststellung Schwanzlurch mit Wasserfallen (im Speziellen: 5 Reusen á 3 Wasserfallen pro Gewässer, 3 einzelne Nächte während des Erfassungszeitraums von Mitte April bis Mitte Juli, die Reusen sind nach jeder Nacht einzuholen und auf Besatz zu prüfen), REPTILIEN [REPTILIA] Während der Kartierarbeiten im Mai und Juni 2019 konnten Fluchtbewegungen im Bereich eines Baumwurzelstubben und eines Holzhaufens im nordwestlichen Plangebietsbereich erfasst wer- den. Sichtbeobachtungen oder ein Individuenfang zum Nachweis der Artengruppe gelangen je- doch nicht. Die Aufnahmen wurden der Unteren Naturschutzbehörde Chemnitz mitgeteilt. Gesonderte nach- richtliche Methodiken zur Artgruppenerfassung wurden jedoch nicht veranlasst. Die Bereiche wur- den im Rahmen der regulären Begehungen aber immer wieder begutachtet. LIBELLE [ODONATA] Aufgrund mehrmaliger Sichtbeobachtungen juveniler Individuen wurde die Artengruppe als pla- nungsrelevant unter Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zum 06.06.2019 nachricht- lich ergänzt. Eine Betrachtung erfolgt im Rahmen einer Worst-Case-Analyse. Die Begehungen des gesamten Plangebietes erfolgten entsprechend Methodik tags als auch in den Dämmerungsstunden. Die Begehung des Gebäudekomplexes erfolgte nur am Tage. Die Fassade des Gebäudes wurde vor allem im Bereich der Fallleitungen, Traufbereiche und im Bereich von Zwischendächern und Vorsprüngen begutachtet. Die Inaugenscheinnahme der vorhandenen Gehölzbestände innerhalb des Plangebietes und je- ner unmittelbar zum Plangebiet angrenzender erfolgte unter Einsatz eines Fernglases, vor allem für die Kronenbereiche. Die geleisteten Begehungsintervalle können der nachstehenden Tabelle entnommen werden so- wie die sich im Anhang 2 befindliche Fotodokumentation unterstützend herangezogen werden kann. HINWEIS Die Kartierleistungen umfassen eine Zustandsinventur und -beschreibung des Plangebietes hin- sichtlich der zu betrachtenden planungsspezifischen Artgruppen. Selbst haben die Kartierleistun- gen keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern einen deklaratorischen Charakter. Ihre Er- gebnisse in Form von Text und Karten stellen das „Inventar“ des Plangebietes zu bestimmten Tagen für das Jahr 2019 dar. Die Erfassung der vor Ort angetroffenen Arten kann somit nicht vollständig sein, sondern liefert lediglich den Umfang und das Artenspektrum zum jeweiligen
16 Zeitpunkt der Erfassung. Die zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach methodischem Standard durchgeführten Kartierarbeiten erfolgten innerhalb der Vegetationsperiode 2019: Tabelle 1: geleistete Begehungen innerhalb der Vegetationsperiode 2019 Kartierschwerpunkt Datum Witterung Amphibien 28.03.2019 bewölkt, Sprühregen, rd. 8,5 °C Brutvögel 02.04.2019 sonnig, trocken, rd. 8,5 °C Amphibien, Fledermäuse* 10.04.2019 bewölkt, trocken, rd. 6,5 °C Brutvögel 02.05.2019 sonnig, trocken, rd. 11 °C Amphibien, Brutvögel, 16.05.2019 wolkig, nass, rd. 8,5 °C Fledermäuse* Amphibien 28.05.2019 bewölkt, rd. 10 °C Brutvögel, Gebäude 03.06.2019 sonnig, trocken, rd. 28 °C Amphibien, Fledermäuse* 06.06.2019 bewölkt, trocken, windig, rd. 16,5 °C Auslegen Reusen 27.06.2019 Brutvögel, Amphibien 28.06.2019 bewölkt, rd. 12 °C Brutvögel, Fledermäuse* 30.07.2019 bewölkt, trocken, rd. 25 °C Amphibien 31.07.2019 bewölkt, windig, rd. 19 °C * Gerät: Fledermausdetektor Phoenix CE40104 V4.0.109.D; 3.2.1 Tageskarten Im Rahmen der Realkartierung zur Brutvogelerfassung erfolgt die Übertragung der gemachten Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen punktgenau in sogenannte Tageskarten (vgl. Anhang 1.1 bis 1.11). Eine punktgenaue Übertragung in die jeweiligen Tageskarten erfolgt dabei für alle Vogel- arten, welche im Betrachtungszeitraum aufgenommen/ beobachtet wurden. 3.3 Bestandserfassung In Vorbereitung zu den Kartierarbeiten erfolgte Anfang März 2019 über die Untere Naturschutz- behörde Chemnitz eine Abfrage auf Auszug aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen bzgl. be- stätigter Artvorkommen für das Gebiet. Folgende Ergebnisse wurden übermittelt: Innerhalb des Plangebietes - bis 2016 Brut eines Turmfalken [Falco tinnunculus] in einem mittler- weile abgerissenen Plattenbau. Weitere für das Plangebiet bestätigte Artdaten liegen nicht vor. Es ergeben sich jedoch für das nähere Umfeld folgende Präsenzen: − Sommerquartier vom Großen Abendsegler [Nyctalus noctula], − Sommerquartier Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus], − Zwischenquartier Breitflügelfledermaus [Eptesicus serotinus]. Eine genaue Verortung der Sommer- bzw. Zwischenquartiere erfolgte seitens der Unteren Natur- schutzbehörde Chemnitz nicht. Das sich im Plangebiet noch befindliche Bestandsgebäude weißt insgesamt 7 Nistkästen und einen Fledermauskasten auf, welche Anfang 2017 zur Kompensation für verloren gegangene Brutplätze bzw. Quartiere für den 2016 abgerissenen Plattenbau angebracht wurden: − 4 Mauerseglerkästen, − 1 Turmfalkenkasten, − 2 Haussperlingskästen, − 1 Fledermauskasten.
17 Mit Abriss des Gebäudes sind die Kästen entsprechend auszugleichen.
18 3.3.1 Säugetiere [Mammalia] Die Bestandserfassung zur vorhabenrelevanten Artengruppe Säugetiere erfolgte mittels Erfas- sung nach abgestimmter Methodik. Im Speziellen erfolgte die selektive Suche nach Wochenstu- ben und Schlafquartieren im Gebäude- und Gehölzbestand der planungsrelevanten Artengruppe Fledermäuse. Um Frequentierungsnachweise für das Plangebiet zu erbringen, erfolgten Bege- hungen des Plangebietes mittels Bat-Detektors. Tabelle 2: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Säugetiere [Mammalia] Artname Sichtbeobachtung / Ergebnis Reproduktion [deutsch/ wissenschaftl.] Artdatenabfrage 3 Ind., 02.04.2019, vmtl. Nahrungssuche 1 Ind., 10.04.2019, vmtl. Nahrungssuche* Europäisches Reh Capreolus capreolus nein 1 Ind., 16.05.2019, vmtl. Nahrungssuche* 2 Ind., 30.07.2019, im Unterholz sitzend* Marder Mustelidae Losung, 03.06.2019 innerhalb Gebäude nein Waschbär Procyon lotor Spuren, 03.06.2019 innerhalb Gebäude nein Fledermäuse [Microchiroptera] Pipistrellus Zwergledermaus Ergebnis Artdatenabfrage nein pipistrellus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Ergebnis Artdatenabfrage nein 3 Ind. 16.05.2019, jagend über Teich Nyctalus noctula 1 Ind, 06.006.2019, jagend über Teich nein Großer Abendsegler Ergebnis Artdatenabfrage SELEKTIVE SUCHE - GEBÄUDE - Das sich im Plangebiet befindlichen Gebäude wurde auf Anwesenheitsspuren von Fledermäusen untersucht. Hierbei wurden alle Gebäudeteile äußerlich auf freie Anflugmöglichkeiten von Ritzen, Nischen und Spalten geprüft. Entlang der jeweiligen Gebäudekanten wurde auf am Boden lie- gende Kotspuren und/ oder Nahrungsreste geachtet. Eine Unterkellerung des Gebäudes besteht nicht. Im Ergebnis der Gebäudebegehungen konnten keine Anwesenheitsnachweise in Form von le- bend oder Totfunden von Fledermäusen gemacht werden. Ebenso konnten keine Nahrungsreste oder Kotspuren aufgenommen werden, die auf eine Anwesenheit von Fledermäusen schließen lassen. Es wurden zudem vermehrt Losungen und Abdrücke aufgenommen, die sich einem Marder (Lo- sung) und Waschbären (Abdrücke) zuordnen lassen. Die Anwesenheit solcher Raubtiere beein- flusst die Ansiedlung gebäudebewohnender Arten aufgrund des Fressfeindstatus suboptimal.
19 Abbildung 10: Abdrücke, vmtl. Waschbär [Procyon lotor] SELEKTIVE SUCHE - GEHÖLZBESTAND - Der im Plangebiet befindliche Gehölzbestand weist keine geeigneten Strukturen für Fledermäuse, wie verlassene Spechthöhlen, Fäulnishöhlen im Stamm und an Ästen, Spalthöhlen, Rindenspal- ten und/ oder -risse auf. Zudem wird der im Plangebiet befindliche Gehölzbestand als im Durch- schnitt jung (< 50 Jahre) kategorisiert. Lediglich die an der südlichen sowie südöstlichen Plangebietsgrenze befindlichen Gehölze/ Baumreihen, vornehmlich Pappeln [Populus spec.], weisen aufgrund ihres Alters (> 50) Struktu- ren auf, die potentiell als Zwischenquartier dienen können. Eine nähere Kontrolle der als potenti- elles Zwischenquartier anzusprechenden Gehölze erfolgte nicht, da sich diese Bäume auf dem benachbarten Grundstück befinden, nicht Eigentum des Vorhabensträgers sind und nicht dem Eingriffsumfang unterliegen. BAT-DETEKTOR Das Plangebiet wurde im Rahmen der Dämmerungsbegehungen (vgl. Tabelle 1) systematisch begangen. Rufaufnahmen sowie Sichtbeobachtungen konnten jedoch nur im Bereich des Tei- ches gemacht werden. Hier konnten bis zu 3 Individuen bei der Jagd über dem Gewässer beo- bachtet werden. Nach Auswertung der Rufaufnahmen kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den beobachteten Individuen um die Art Großer Abendsegler [Nyctalus noctula] han- delt. Zwar besteht hier potenziell die Gefahr der Verwechslung mit der Breitflügelfledermaus [Ep- tesicus serotinus], jedoch sprechen das beobachtete Jagdverhalten (schneller Flug im freien Luft- raum mit Sturzflügen, teilweise wenige Meter über Wasseroberfläche) sowie die Silhouette be- stärkend für den Großen Abendsegler [Nyctalus noctula]. Ein Besatz des sich an der nördlichen Gebäudeseite befindlichen Fledermauskastens, zusätzlich zum schon bestehenden Ausschluss der Gebäudequartiersnutzung, bestätigte sich nicht.
20 Abbildung 11 Einzelruf aufgenommen am 06.06.19 um 21.32 Uhr Abbildung 12 Ruftonfolge aufgenommen am 06.06.19 um 21.32 Uhr
21 3.3.2 Europäische Brutvögel [Aves] Die Bestandserfassung zur vorhabenrelevanten Tierartengruppe Vögel erfolgte mittels Erfassung nach abgestimmter Methodik unter sechsma- liger Begehung des Plangebietes. Die gesichteten Arten wurden vor Ort protokolliert, kartiert, wenn möglich fotografiert und können den Karten unter Anhang 1.1 bis 1.11 sowie der Fotodokumentation unter Anhang 2 entnommen werden. Tabelle 3: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Vögel [Aves] Artname Sichtbeobachtung Brutstatus [deutsch/ wissenschaftl.] 3 Ind., 10.04.2019, Überflug 1 Ind., 16.05.2019, Überflug* Aaskrähe Corvus corone nein - Brutvogel hoher Bäume, Masten, Gebäude- oder Felsnischen 1 Ind., 28.05.2019, Nahrungssuche 1 Ind., 03.06.2019, Nahrungssuche 1 Ind., männl., 28.03.2019, singend* 1 Ind., weibl., 02.04.2019, singend potenziell möglich - Freibrüter, Brut vorwiegend in Bäumen, Sträu- Amsel Turdus merula 1 Ind., weibl., 02.05.2019, singend chern, seltener am Boden 2 Ind., männl., 16.05.2019, singend* 1 Ind., männl., 03.06.2019, im Gehölz sitzend Blaumeise Parus caeruleus 1 Ind., 02.05.2019, Nahrungssuche potenziell möglich - Höhlenbrüter Eichelhäher Garrulus glandarius 2 Ind., 02.04.2019, vmtl. Brutpaar beim Nestbau potenziell möglich - Brutvogel der Gehölze nein - große Nester, meinst in Höhen um 12 bis 30 m, entsprechend Elster Pica pica 1 Ind., 02.05.2019, Überflug gut sichtbar 2 Ind., vmtl. Brutpaar, 10.04.2019, Überflug Graureiher Ardea cinerea 1 Ind., 02.05.2019, Nahrungssuche nein - Ruhe- und Nistplatz meist in hohen Bäumen, Koloniebrüter 1 Ind., 16.05.2019, Überflug* ja - Nischen-, Höhlen- und Freibrüter, Nistkästen Haussperling Passer domesticus 1 Ind. 02.05.2019, Einflug Nistkasten Bestandsgebäude 1 Ind., 03.06.2019, Totfund bei Gebäudebege- Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros hung und vermtl. dazugehörigem verlassenem potenziell möglich - Nischen- und Halbhöhlenbrüter Nest 1 Ind., 02.04.2019, Einflug Nistkasten ja - Nischen-, Höhlen- und Spaltenbrüter, Kohlmeise Parus major 4 Ind., 02.05.2019, Nahrungssuche und Überflug Nistkästen Bestandsgebäude 3 Ind., 16.05.2019, im Gehölz sitzend* potenziell möglich - Nester meist bodennah in dichtem Gestrüpp Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 Ind. 02.05.2018, Nahrungssuche od. Nadelgehölz
22 Artname Sichtbeobachtung Brutstatus [deutsch/ wissenschaftl.] 1 Ind. 02.05.2019, Überflug Mauersegler Apus apus nein - Höhlenbrüter, Koloniebrüter, hohe Gebäude bis 30 m 4 Ind., 03.06.2019, über Gebiet jagend 1 Ind. 02.05.2019, Überflug Rauchschwalbe Hirundo rustica nein - Gebäudebrüter, offene, schalenförmige Nester, gut sichtbar 10 Ind., 16.05.2019, jagend über Teich* Ringeltaube Columba palumbus 2 Ind., 03.06.2019, Nahrungssuche potenziell möglich - Nester meist blicksicher in Nadelgehölz potenziell möglich - Halbhöhlen-, Höhlenbrüter, im Freien Nester Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 Ind., 02.04.2019, singend meist bodennah nein - Horste meist relativ hoch in starken Bäumen, wie Eiche, Bu- Rotmilan Milvus milvus 1 Ind., 02.04.2019, über Gebiet kreisend che oder Kiefer 1 Ind., 02.05.2019, Überflug potenziell möglich - Höhlenbrüter, auch Gebäude, Bruten meist in Star Sturnus vulgaris 15 Ind., 03.06.2019, Nahrungssuche Kolonie 3 Ind., 2 männl., 1 weibl., 02.04.2019, Überflug nein - Neststandortwahl grundsätzl. vielseitig: in Ufervegetation, auf 2 Ind., vmtl. Brutpaar, 10.04.2019, in Gewässer* Stockente Anas platyrhynchos Bäumen, Baumstümpfe, Baumhöhlen sowie verlassene Krähen-, 2 Ind., 2 männl., 16.05.2019, in Gewässer* Elster- und Greifvogelnester 6 Ind., weibl., 31.07.2019, im Gewässer potenziell möglich - vermtl. verlassenes Altnest unter Vordach am Straßentaube Columba livia domestica 4 Ind., 31.07.2019, Überflug Bestandsgebäude nein - Nischenbrüter, Nistplätze meist in hohen Gebäuden oder ver- Turmfalke Falco tinnunculus 1 Ind., 02.05.2019, über Gebiet kreisend lassene Krähen- oder Elsternester an Waldrändern auf einzelnste- henden Bäumen potenziell möglich - Nester bodennah in Gebüsch, hohem Gras Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 Ind., 02.04.2019, singend Jungfichten * Sichtbeobachtung zur Dämmerungsbegehung
23 3.3.3 Amphibien [Amphibia] Die Bestandserfassung zur vorhabenrelevanten Tierartengruppe Amphibien erfolgte mittels Er- fassung nach abgestimmter Methodik durch eine Kombination aus nächtlichen Verhören und Ta- gesbegehungen im artspezifischen Aktivitätszeitraum. Die Auslegung der Wasserfallen erfolgte in 3 Einzelnächten innerhalb eines Erfassungszeitraums von April bis Mitte Juli. Die gesichteten Arten wurden vor Ort protokolliert, kartiert, wenn möglich fotografiert und können den Karten unter Anhang 1.1 bis 1.11 sowie der Fotodokumentation unter Anhang 2 entnommen werden. Tabelle 4: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Amphibien [Amphibia] Artname Sichtbeobachtung Reproduktion [deutsch/ wissenschaftl.] 02.04.2019, Laichschnur am südl. Gewässerrand Erdkröte Bufo bufo 10.04.2019, Laichschnur am südl. Gewässerrand* ja 02.05.2019, vmtl. Kaulquappen der Art 02.04.2019, Laichballen am südl. Gewässerrand 10.04.2019, Laichballen am südl. Gewässerrand* 02.05.2019, vmtl. Kaulquappen der Art Grasfrosch Rana temporaria ja 28.05.2019, 4 Ind., Jungtiere, im Gras sitzend 03.06.2019, 1 Ind., Jungtier, am Gewässerrand sitzend 30.07.2019, 8 Ind., Jungtiere, am/ um Gewässer sitzend* Teich- Pelophylax 27.06.2019, 1 Ind., in Gewässervegetation sitzend potenziell ja frosch esculentus * Sichtbeobachtungen zur Dämmerungsbegehung Abbildung 13: Wasserfallen/ Reusen, Mai 2019
24 Abbildung 14: Wasserfallen/ Reusen, Juni 2019 Abbildung 15: Wasserfallen/ Reusen, Juli 2019 3.3.4 Reptilien [Reptilia] Während der Kartierarbeiten im Mai und Juni 2019 konnten zufällige Fluchtbewegungen im Be- reich eines losen Baumwurzelstubben und eines Holzhaufens im nordwestlichen
25 Plangebietsbereich erfasst werden. Sichtbeobachtungen oder ein Individuenfang als Nachweis für die Artengruppe Reptilien konnten jedoch auch nach weiterer eingehender Begutachtung des Bereiches nicht erbracht werden. 3.3.5 Libellen [Odonata] Im Rahmen der im Juni und Juli erfolgten Begehungen wurden vermehrt Individuen der Arten- gruppe Libellen aufgenommen. Die gesichteten Individuen wurden vor Ort protokolliert, kartiert, wenn möglich fotografiert und können den Karten unter Anhang 1.1 bis 1.11 sowie der Fotodo- kumentation unter Anhang 2 entnommen werden. Tabelle 5: Aufnahmen/ Sichtbeobachtungen Libellen [Odonata] Artname Familie Sichtbeobachtung Reproduktion [deutsch/ wissenschaftl.] vmtl. Coenagrion Schlanklibellen 8 Ind., 03.06.2019, an Gewässer potenziell möglich Speer-Azurjungfer hastulatum vmtl. Orthetrum Segellibellen 1 Ind., 03.06.2019, an Gewässer potenziell möglich Großer Blaupfeil cancellatum vmtl. Calopteryx Prachtlibellen Gebänderte 1 Ind., 03.06.2019, an Gewässer potenziell möglich splendens Prachtlibelle 3.4 Artbezogene Wirkprognose Im Rahmen der Konfliktanalyse wird geprüft, ob die im Wirkbereich des geplanten Vorhabens relevanten Arten einem Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG unterliegen. Grundlage hierfür bilden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen, welche durch das plangegen- ständliche Vorhaben erzeugt werden und auf die Artvorkommen und Lebensstätten wirken. 3.5 Wirkfaktoren im Sinne des § 44 BNatSchG Auswirkungen eines Vorhabens können in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigun- gen untergliedert werden. Dabei sind im Sinne des § 44 BNatSchG vor allem direkte Auswirkun- gen/ Wirkfaktoren zu betrachten, die zur Tötung, Beschädigung oder Verletzung geschützter Ar- ten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), zur erheblichen Störung einer lokalen Population während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder zur Zerstörung/ Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) führen können. Letzteres gilt jedoch gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht, wenn „[…] die ökologische Funktion der vor dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.“ Die Entnahme wild lebender, besonders geschützter Pflanzen (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG) ist ebenfalls untersagt und unterliegt einem Verbotstatbestand; dafür gab es hier jedoch keine An- haltspunkte. Nachstehend werden potenziell mögliche Auswirkungen, welche durch das geplante Vorhaben entstehen können, benannt, erläutert sowie anhand einer Klassifizierung nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen unterschieden. Durch das Bauvorhaben können folgende Beeinträchtigungen auf die jeweils ortsansässige Tierwelt wirken: Unter BAUBEDINGTEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN sind überwiegend temporäre Beeinträchtigungen während der Bauphase zu verstehen:
26 − Flächeninanspruchnahme durch Baustraßen und Baustelleneinrichtung, Ablagerungen, La- gerflächen, bautechnische Aufschüttungen und Abgrabungen, Bodenentnahmen, − Lärm-, Staub- und Schadstoffbelastung sowie Erschütterung durch Baustellenverkehr, − Veränderung biotischer und abiotischer Standortfaktoren mit daraus resultierenden Beein- trächtigungen von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen durch Zerstörung und vorüber- gehender Funktionsverlust. ANLAGEBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN durch das Vorhaben sind in der Regel durch Bauwerke dauerhaft hervorgerufen und entstehen vor allem durch Versiegelung und Überformung von Le- bensräumen oder durch Änderung der ökologischen Standortbedingungen angrenzender Biotope wie: − Flächeninanspruchnahme und ein sich damit einstellender Verlust von Lebensräumen, − Funktionsverlust von Vegetationsstrukturen. − Funktionsverlust von Forstpflanzungs- und Ruhestätten, − visuelle Veränderung des Landschafts-/ Stadtbildes. BETRIEBSBEDINGTE BEEINTRÄCHTIGUNGEN sind Beeinträchtigungen, welche nicht durch das Bau- werk selbst, sondern durch einen betriebsbedingten Ablauf erzeugt werden: − signifikanter Anstieg von Bewegungseffekten und Blendungen durch Anlieger- und Besu- cherverkehr, − signifikanter Anstieg der Lärmbelastung durch Anlieger- und Besucherverkehr. 3.6 Relevanzprüfung Für die in dem Kapitel 3 aufgezählten Sichtbeobachtungen erfolgt eine Relevanzprüfung anhand der Kriterien gemäß Ablaufschema /4/: − Art entsprechend den Roten Listen Sachsen ausgestorben/ verschollen oder nicht vorkom- mend, − Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der jeweiligen Art für Sachsen, − Erforderlicher Lebensraum/ Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend, − Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabensspezifisch so gering, dass mit hinreichender Si- cherheit ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden kön- nen (i.d.R. nur europäische, weitverbreitete, ungefährdete Arten oder bei Vorhaben mit gerin- ger Wirkungsintensität). Jene Arten, welche nach den oben genannten Kriterien nicht gefiltert werden können, sind im Rahmen der Art-zu-Art-Betrachtung vertiefend zu betrachten.
27 3.6.1 Säugetiere [Mammalia] Bei den Kartierarbeiten zur Artengruppe Säugetiere konnten neben Sichtbeobachtungen auch Spuren, wie Losung und Abdrücke (Verortung siehe Anhang 1) aufgenommen werden. Tabelle 6: Relevanzprüfung Säugetiere [Mammalia] 1 2 3 4 Schutzstatus/ Artname Erhaltungszustand (EZ)*/ Reproduktion Relevanzprüfung [deutsch/ wissenschaftl.] Entwicklungstrend langfristig (ET)** RL SN: *; RL D: *; Wirkungsempfindlichkeit vorhabensspezifisch gering; Europäisches Reh Capreolus capreolus BNatSchG: k. A. nein keine Relevanz EZ: k. A./ ET: RL SN: n.b.; RL D: *; Wirkungsempfindlichkeit vorhabensspezifisch gering; Waschbär Procyon lotor BNatSchG: - nein keine Relevanz EZ: k. A./ ET: k. A. Fledermäuse [Microchiroptera] FFH-RL: Anh. IV Pipistrellus RL SN: V; RL D: *; relevant; vertiefende Prüfung; Zwergfledermaus nein pipistrellus BNatSchG: sg Art des Anh. IV FFH-RL EZ: günstig/ ET: FFH-RL: Anh. IV RL SN: 3; RL D: G; relevant; vertiefende Prüfung; Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus nein BNatSchG: sg Art des Anh. IV FFH-RL EZ: unzureichend/ ET: FFH-RL: Anh. IV Großer RL SN: V; RL D: V; relevant; vertiefende Prüfung; Nyctalus noctula nein Abendsegler BNatSchG: sg Art des Anh. IV FFH-RL EZ: unzureichend/ ET: RL SN = Roteliste Sachsen deutliche Zunahme RL D =Roteliste Deutschland mäßiger Rückgang u = ungefährdet starker Abnahme * = derzeit keine Gefährdung = gleichbleibend V = Vorwarnliste k. A. keine Angaben 3 = gefährdet () Rückgang, Ausmaß unbekannt n.b. = nicht bewertet G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz bg/ sg = besonders geschützt/ streng geschützt * Angabe aus/15/ und/ oder /3/ ** Angaben aus /15/
28 VERTIEFENDE PRÜFUNG Nahezu alle sächsischen Fledermausarten gelten aufgrund ihres Schutzstatus: − RL Sachsen 2 bis 3, Vorwarnliste oder extrem selten, − FFH-RL Anhang IV- oder Anhang II/ IV-Art als planungs- und somit prüfungsrelevante Art im Rahmen einer saP /4/. Die Artengruppe Fledermäuse lässt sich dabei grob in zwei Untergruppen ordnen: in jene der gebäudebewohnenden (z. B. Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]) und in jene der waldbe- wohnenden Arten (z. B. Braune Langohr [Plecotus auritus]). Die ZWERGFLEDERMAUS [Pipistrellus pipistrellus] kann vorwiegend in Siedlungen und Siedlungs- rändern vorgefunden werden und nutzt bevorzugt entsprechende Strukturen an Gebäuden als Zwischenquartier. Ihr täglicher Aktionsradius ist relativ klein und reicht bis 1,5 km. Quartierswech- sel können jedoch bis in 15 km Entfernung stattfinden /18//19/. Laut Artdatenabfrage bei der Un- teren Naturschutzbehörde Chemnitz konnten Sommerquartiere dieser Art im näheren Umfeld des Plangebietes bestätigt werden, wodurch eine Nutzung des Gebäudes nicht ausgeschlossen wer- den kann. Abriss bedingte Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 können daher für diese Art nicht ausgeschlossen, jedoch durch die Anwendung entsprechender Maßnahmen gemindert werden. Die BREITFLÜGELFLEDERMAUS [Eptesicus serotinus] kann ebenfalls vorwiegend in Siedlungen und Siedlungsrändern vorgefunden werden und gilt als typische gebäudebewohnende Fledermaus- art. Einzelne Tiere können jedoch auch quartiere in Baumhöhlen beziehen. Auch ihr täglicher Aktionsradius ist mit bis zu 4,5 km relativ klein. In der Region Chemnitz gilt sie als seltenere Fledermaus Art /18//19/. Laut Artdatenabfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde Chemnitz konnten Zwischenquartiere dieser Art im näheren Umfeld des Plangebietes bestätigt werden, wodurch eine Nutzung des Gebäudes nicht ausgeschlossen werden kann. Abrissbedingte Ver- botstatbestände nach § 44 Abs. 1 können daher für diese Art nicht ausgeschlossen, jedoch durch die Anwendung entsprechender Maßnahmen gemindert werden. Der GROßE ABENDSEGLER [Nyctalus noctula] gilt hingegen als typische Baumfledermausart, die Laubwälder bevorzugt, jedoch auch Siedlungsbereiche besiedelt. Sie jagt im freien Luftraum über verschiedenen Landschaftstypen. Dabei werden auch häufig Gewässer aufgesucht. Ihr täglicher Aktionsradius ist relativ groß und kann bis zu 26 km betragen. Baumquartiere werden zudem häufig gewechselt /18//19/. Auf Grund des relativ jungen Gehölzbestandes innerhalb des Plan- gebietes kann somit davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet lediglich zur Nahrungs- suche aufgesucht wird. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 sind bei der Umsetzung des Pro- jektes für diese Art nicht zu erwarten.
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