Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg

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Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg
Förder- und Finanzierungsleitfaden für
Freiflächen- Solarthermie-Anlagen mit
Wärmespeicher und Anbindung an
Wärmenetze
in Baden-Württemberg
Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg
Diese Ausarbeitung wurde im Rahmen des Vorhabens SolnetBW erstellt.

SolnetBW ist ein Verbundvorhaben zum Thema solare Wärmenetze, das im Rahmen des Förderpro-
gramms BWPLUS mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft durch den beim Karlsruher Institut für Technologie eingerichteten Projektträger
gefördert wird.

Förderkennzeichen:             BWE13030
Förderzeitraum:                01.11.2013 – 30.04.2016
Gefördert durch:

PROJEKTKOORDINATOR:

                            Solites – Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige
                            thermische Energiesysteme

PROJEKTPARTNER:

                            AGFW | Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und
                            Standardisierung mbH

                            Hamburg Institut Research gemeinnützige GmbH (HIR)

                            Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER)

                            Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA)
                            (im Unterauftrag von Solites)

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

Die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Publikation liegt bei den Autoren. Sie gibt nicht
unbedingt die Meinung der Fördermittelgeber wieder. Weder die Fördermittelgeber noch die
Autoren übernehmen Verantwortung für jegliche Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

Juni 2016
Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg
Inhalt
A.   Warum dieser Leitfaden? ...................................................................................................1

B.   Für wen ist dieser Leitfaden? .............................................................................................3

C.   Wie rechnen sich Freiflächen-Solarthermie-Anlagen? .........................................................4

D.   Wie werden große Solarthermie-Anlagen finanziert? .......................................................10

     D.1     Eigenkapital .................................................................................................................... 10

     D.2     Finanzielle Bürgerbeteiligung ......................................................................................... 10

E.   Fördermittel des Landes und Bundes optimal nutzen! ......................................................12

     E.1     Wer wird gefördert? ....................................................................................................... 13

     E.2     Was genau wird beim Land und beim Bund gefördert und was nicht? ......................... 14

     E.3     Was sind zuwendungsfähige Investitionskosten? .......................................................... 16

     E.4     Wie viele Zuschüsse werden wofür gewährt?................................................................ 17

     E.5     Welche Regeln und Beschränkungen gibt es bei der Förderung? ................................. 19

     E.6     Ablaufschema einer typischen Förderung der KfW ....................................................... 20

F.   Zwei Rechenbeispiele ......................................................................................................22

G.   Wo finden Sie weitere Informationen?.............................................................................26

H.   Wo können Sie sich in Baden-Württemberg persönlich beraten lassen? ............................29
Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg
A. Warum dieser Leitfaden?

Das Land Baden-Württemberg verfolgt bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis 2050 will das Land
gegenüber 2010 50% des Energieverbrauchs einsparen, 80% der Energie aus erneuerbaren Quellen
gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 90% senken. Dabei ist auch weiter-
hin eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten.

Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg liefert dazu die
konkreten Strategien und Maßnahmen für die kommenden Jahre.

Die Energiewende wird nicht ohne eine Wärmewende erfolgreich zu leisten sein, denn in Baden-
Württemberg wird annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraft-
stoff und Strom zusammen. Am gesamten Endenergieverbrauch hat der Wärmesektor einen Anteil
von 47%. Daher stecken in der Erhöhung der erneuerbaren Energien und des Ausbaus von
Wärmenetzen in der Wärmegewinnung und -versorgung ein enormes Potenzial die Klimaziele zu
erreichen.

Insbesondere Wärmenetze bieten eine Verteilstruktur, die flexibel an zukünftige
Erzeugungstechnologien anpassbar ist und insbesondere erneuerbare Wärme – wie Solarthermie,
Erdwärme oder industrielle Abwärme – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen kann.
In zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg sind Wärmenetze bereits vorhanden.

Gerade im sonnenreichen Baden-Württemberg bietet die Solarenergie zur Wärmegewinnung
(Solarthermie) große Potenziale. Jahr für Jahr werden mehr als 1.000 kWh kostenlose Sonnenenergie
auf einen Quadratmeter Fläche eingestrahlt, davon über 70% im Sommerhalbjahr. Der mit Solar-
anlagen erzielbare Wärmeertrag ist pro Quadratmeter etwa 40-50 Mal höher als beim Anbau von
Biomasse. Die Solarthermie ist technisch ausgereift, robust und langlebig. Um den Wärmebedarf
zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien zu decken, ist die Solarenergie unverzichtbar. Die Vorteile
liegen auf der Hand: Solarenergie ist frei von Risiken und Schadstoffen, unterliegt keinen
Preiserhöhungen und stärkt über den Anlagenbau und -betrieb das lokale Handwerk und die
regionale Wertschöpfung.

Die Landesregierung will den Anteil der Solarthermie an der Wärmeerzeugung deutlich steigern:
Bis 2020 soll ihr Beitrag von heute 1,2 auf 3,1 TWh jährlich steigen. Bis zum Jahr 2050 sollen mit
14 TWh rund 30% des dann noch benötigten Wärmebedarfs solar gedeckt werden. Dazu sind die
Einsatzbereiche der Solarthermie auf Dach- und Freiflächen auszuweiten und diese verstärkt zur
Beheizung von Gebäuden sowie in gewerblichen Produktionsprozessen zu nutzen.

Eine für Baden-Württemberg aussichtsreiche und kostengünstige Option stellen solarthermische
Großanlagen auf Freiflächen in Verbindung mit Wärmenetzen dar.

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Förder- und Finanzierungsleitfaden für Freiflächen-Solarthermie-Anlagen mit Wärmespeicher und Anbindung an Wärmenetze - in Baden-Württemberg
Bereits heute ist Baden-Württemberg in Deutschlands Vorreiter beim Einsatz dieser Technologie. Auf
internationaler Ebene ist es Dänemark, wo vielerorts solche Anlagen bereits zum Einsatz kommen
und erneuerbare und emissionsfreie Wärme für die kommunale Versorgung zu konkurrenzfähigen
Kosten liefern. Sowohl der Betrieb von Wärmenetzen als auch die Wärmeerzeugung eignen sich
hervorragend für eine finanzielle Bürgerbeteiligung. Die zahlreichen erfolgreichen Beispiele in
Deutschland und Baden-Württemberg ermutigen zum Ausbau der großflächigen Solarthermie.

Die Vorteile bei der Integration der Solarthermie in Nah- und Fernwärmesysteme liegen insbeson-
dere bei der langfristigen Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten, die Nutzung
erneuerbarer und emissionsfreier Wärme, das damit verbundene positive Image und die hohe
Akzeptanz in der Bevölkerung und auch durch den einfachen technischen Betrieb solcher Anlagen.

Dieser Förder- und Finanzierungsleitfaden dient der Marktentwicklung für solare Wärmenetze in
Baden-Württemberg.

Er liefert Anhaltspunkte zu Investitions- und Betriebskosten, Förderung und Finanzierung und soll
anhand von Beispielrechnungen ermutigen, Projektideen erfolgreich voranzubringen.

2
B. Für wen ist dieser Leitfaden?

       Für Akteure aus Kommunen, Stadtwerken, Energie-Genossenschaften, Industrie-
       betriebe und sonstige Fernwärmeversorger

Für die Initiierung, Finanzierung und den Betrieb eignen sich unterschiedliche Betreibermodelle.
Meist ergeben sich aus der Entstehungsgeschichte und Initiative für eine große Solarthermie-Anlage
individuelle Modelle.

Neben den klassischen Fällen, in denen ein Wärmeversorger oder eine Energiegenossenschaft in
solare Nah- oder Fernwärme investiert und anschließend Kunden mit solarer Wärme beliefert, kom-
men grundsätzlich auch Lösungen in Betracht, in denen Wärmenetzbetreiber und Investor der
Solaranlage nicht identisch sind.

Für die Fernwärmeversorger ist die Übernahme von Wärmemengen aus Anlagen, die von Dritten
betrieben werden, grundsätzlich eine seit vielen Jahren geübte Praxis. Die Einspeise- und
Vergütungsbedingungen sind jedoch nicht gesetzlich geregelt, sondern werden zwischen den
Geschäftspartnern zivilrechtlich vereinbart.

Für den Fall, dass der Wärmeversorger nicht selbst in die Solarthermie-Anlage investieren will oder
kann, könnte dies ein dritter Investor tun und die Wärme anschließend als Contractor verkaufen.
Solche Modelle wurden in Österreich und Schweden bereits mehrfach umgesetzt. Dabei sind
spezialisierte Solar-Unternehmen, wie auch die Wohnungswirtschaft oder die öffentliche Hand
Eigentümer der Solaranlagen. Der Contractor finanziert und errichtet die Anlage auf eigenes
unternehmerisches Risiko, jedoch auf Grundlage eines langfristigen Wärmeliefervertrags mit dem
Wärmenetzbetreiber.

Eine finanzielle Bürgerbeteiligung an der Investition ist möglich und kann zudem die Akzeptanz vor
Ort erhöhen, auch reine Energiegenossenschaften können als Wärmelieferer auftreten.

Für die Wärmenetzbetreiber ergeben sich mit diesem Geschäftsmodell einige Vorteile. Es muss kein
Kapital für die Investition aufgebracht werden und das technische Risiko liegt beim Contractor. Da
die solaren Wärmebezugskosten nicht von Brennstoffkosten abhängig sind, bietet dieses Modell
auch für den Wärmenetzbetreiber langfristige Kostensicherheit.

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C. Wie rechnen sich Freiflächen-Solarthermie-Anlagen?

Investitionen in erneuerbare Energien-Anlagen und Speicher bzw. in Wärmenetze sind grundsätzlich
kapitalintensive Projekte. Betrachtet man aber die Kosten für Brennstoff, Wartung- und Betrieb, so
zeigen sich deutliche Kostenvorteile und Planungssicherheiten gegenüber fossil betriebenen
Anlagen. Die Kostenstruktur einer großflächigen Solaranlage unterscheidet sich grundlegend von
herkömmlichen Heizanlagen:

     Bei einem Öl- oder Gaskessel sind die Kapitalkosten in die Anlage verhältnismäßig gering.
      Jedoch muss im Betrieb ein Vielfaches der Anfangsinvestition für den Kauf von Brennstoffen
      aufgewendet werden.
     Im Fall der solaren Wärmeerzeugung fallen die wesentlichen Kosten bei der Anschaffung an;
      hingegen sind die operativen Kosten in der Betriebsphase sehr gering. Brennstoffe werden nicht
      benötigt.

Ziel eines Finanzierungskonzeptes ist eine langfristige Kostensicherheit, die zu stabilen Preisen für
die Wärmekunden führen. Da Solarthermie keinen Rohstoffpreisen unterliegen, schaffen Sie eine ein
bisher im Wärmebereich nicht bekannte Stabilität des Wirtschaftsplans.

Die wesentlichen Kosten-Komponenten einer Investition in Solarthermie:

     Kollektoren (Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren)
     Anlagentechnik
     Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR)
     Übergabestation zum Netz
     Wärmespeicher
     Planung und Genehmigung

Die operativen Kosten bestehen im Wesentlichen aus:

     Versicherung
     Abrechnung und sonstige Verwaltung
     Laufende technische Wartung
     Pflege des Geländes

Vorteile entstehen bei der Integration der Solarthermie in Nah- und Fernwärmesysteme
insbesondere durch die langfristige Planungssicherheit bezüglich der Wärmegestehungskosten, die
Nutzung erneuerbarer und emissionsfreier Wärme, das damit verbundene positive Image und die
hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und auch durch den einfachen technischen Betrieb solcher
Anlagen.

Im Rahmen des SolnetBW-Forschungsvorhabens wurden für verschiedene solarthermische
Großanlagen vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen. 1

1 SolnetBW Grundlagen: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf

4
Hier die Beispielkalkulation für eine dezentral in ein städtisches Fernwärmesystem eingebundene
solarthermische Großanlage:

Kollektorfeld HT-Flachkollektoren (10.000 m²)                               2.214.000     €
Gebäude                                                                     111.000       €
Anlagen- und MSR-Technik                                                    222.000       €
Planung                                                                     127.000       €
Investition ohne Förderung                                                  2.674.000     €
Förderung (KfW-Bank)                                                        1.070.000     €
Investition mit Förderung                                                   1.604.000     €

Jährliche Kapitalkosten (Verzinsung 4%, 25 Jahre)                           173.000       €/a
Instandhaltung und Betrieb                                                  33.000        €/a
Summe Jahreskosten                                                          206.000       €/a

Wärmegestehungskosten ohne Förderung                                        51            €/MWh
Wärmegestehungskosten mit Förderung
                                                                            33            €/MWh
(Jahresproduktion 4.040 MWh/a)

Das Kollektorfeld dominiert mit über 80% die Investition. Nicht einbezogen in die obige Betrachtung
sind Aufwendungen für das Grundstück, mögliche Umzäunungen, die Anbindungsleitung an das
Wärmenetz und Wärmespeicher.

       Wärmegestehungskosten zwischen 30 – 50 Euro/MWh sind möglich

Mit Anlagen dieser Größenordnung können bereits heute in Deutschland Wärmegestehungskosten
von rund 5 Cent je KWh (netto, ohne Förderung) erzielt werden. Unter guten Voraussetzungen sind
noch geringere Werte möglich.

Die wesentlichen Voraussetzungen für günstige Wärmegestehungskosten sind:

   Eine ausreichende Anlagengröße (>1.000 m² Kollektorfläche)
   Einfache Anlagentechnik (z.B. Freilandaufstellung)
   Solare Deckungsanteile an der Gesamt-Wärmeerzeugung bis 20% (d.h. Auslegung an der
    sommerlichen Wärmelast)
   Möglichst niedrige Temperaturen im nachgelagerten Wärmenetz.

Durch Inanspruchnahme attraktiver Förderprogramme für die Investition können die
Wärmegestehungskosten nochmals deutlich auf Werte von unter 3 Cent je kWh verringert werden.
Damit ist die Solarwärme bereits heute gegenüber fossil betriebenen Anlagen wirtschaftlich im
Vorteil.

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Anlagentypen, System- und Wärmegestehungskosten

Im Rahmen der Arbeit des SolnetBW-Projektes wurden sieben Typologien für den Einsatz großer
Solarthermie definiert. Sie machen deutlich, unter welchen Rahmenbedingungen sich große Solar-
thermie besonders lohnt. 2

                                      Wärmeabgabe Einbindung Leistung                      Solarer
                                      ges. Netz   Solaranlage Solaranlage                  Deckungsanteil
Typ                                   (GWh/a)     (-)         (MWth)                       (%)
1 Solare Wärmenetze zur               0,5 – 10               zentral            0,2 – 2    10 – 20% der Wärme-
  Quartiersversorgung                                                                      netzeinspeisung
2 Solare Wärmenetze mit 2 – 10                               zentral            2 – 20     20 – 50% der Wärme-
  Langzeitwärmespeicher                                                                    netzeinspeisung
  für Wohngebiete und
  Quartiere
3 Dezentral eingebun-                 20 – 5.000             dezentral          0,2 – 2    bis zu 100% des Quar-
  dene Solaranlagen in                                                                     tierswärmebedarfs
  Quartieren                                                                               (< 10% der Wärme-
                                                                                           netzeinspeisung)
4 Solare Wärmenetze für               2 – 100                zentral            0,5 – 50   10 – 20% der Wärme-
  Dörfer und kleinere                                                                      netzeinspeisung
  Städte
5 Solare Fernwärme-                   2 – 100                zentral            0,5 – 50   10 – 50% der Wärme-
  systeme mit Strom-                                                                       netzeinspeisung
  Wärme-Kopplung
6 Dezentral in städtische             20 – 5.000             dezentral          0,5 – 10   bis zu 10% der Wärme-
  Fernwärme eingebun-                                                                      netzeinspeisung
  dene Solaranlagen
7 Zentral in städtische               20 – 5.000             zentral            0,5 – 50   bis zu 20% der Wärme-
  Fernwärme eingebun-                                                                      netzeinspeisung
  dene Solaranlagen
Definition der Randbedingungen

2 Quelle: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf

6
800                                                                                                                             200
                                                                                                                                                                     Kostenbasis 2013
          Systemkosten ohne Förderung [€/m²Flachkollektor]
                                                             700                                                                                                                             175

                                                                                                                                                                                                   Gestehungskosten Solarwärme [€/MWh]
                                                                                                                                                                                                     (ohne Förderung / mit Förderung)
                                                             600                                                                                                                             150

                                                             500                                                                                                                             125

                                                             400                                                                                                                             100

                                                             300                                                                                                                             75

                                                             200                                                                                                                             50

                                                             100                                                                                                                             25

                                                              0                                                                                                                              0
                                                                           Typ 1              Typ 2          Typ 3            Typ 4                Typ 5         Typ 6            Typ 7
                                                                          Quartier          Quartier        Quartier       ‘Energiedorf‘       ‘Energiedorf‘  Städtische      Städtische
                                                                                        Wärmespeicher                                       StromWärmeKoppl.  Fernwärme       Fernwärme
Wärmeabgabe Netz ges :                                             .   0,5 - 10 GWh/a    2 - 10 GWh/a    20 - 5000 GWh/a   2 - 100 GWh/a     2 - 100 GWh/a 20 - 5000 GWh/a 20 - 5000 GWh/a
Einbindung Solaranlage:                                                     zentral          zentral         dezentral          zentral           zentral      dezentral         zentral
Leistung Solaranlage:                                                   0,2 - 2 MW th     2 - 20 MW th     0,2 - 2 MW th   0,5 - 50 MW th     0,5 - 50 MW th 0,5 - 10 MW th 0,5 - 50 MW th
Solarer Deckungsanteil:                                                   10 - 20 %        20 - 50 %          < 10 %          10 - 20 %          10 - 50 %      < 10 %          < 20 %

Systemkosten und Wärmegestehungskosten ohne bzw. mit Förderung

Es ist deutlich erkennbar, dass für die Anlagentypen 3 (dezentral eingebundene Solaranlagen in
Quartieren), 6 (dezentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Groß-
anlagen) und 7 (zentral in städtische Fernwärmesysteme eingebundene solarthermische Groß-
anlagen) die Wärmegestehungskosten am niedrigsten sind. Die Wärmegestehungskoten liegen bei
den genannten Systemen ohne Förderung im Mittel bei etwa 50 Euro/MWh.

FAZIT
Je nach Anwendungsfall und Rahmenbedingungen, Größe der Anlage und solarem Deckungsgrad
können ohne Förderung Wärmegestehungskosten im Bereich von 50 Euro/MWh erreicht werden.
Mit Inanspruchnahme von derzeit angebotener Förderung sind Wärmegestehungskosten von
unter 30 Euro/MWh möglich.

                                                                                                                                                                                                                7
Betriebskosten niedrig

Die Kapitalkosten stellen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten dar. Hingegen spielen die
Betriebskosten eine eher untergeordnete Rolle. Müssen jedoch berücksichtigt werden.

Auf Basis der Untersuchungen zu den laufenden Kosten lassen sich Richtwerte für die jährliche
Instandsetzung und die Wartungskosten ermitteln.

Übersicht der Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: 3

                                                    Jährliche                   Jährliche
                                      Nutzungsdauer Instandhaltungskosten       Wartungskosten
                                      (in Jahren)   (in % der Inv.-Kosten)      (in % der Inv.-Kosten)
Vakuumröhrenkollektoren               25I                    0,50%III           0,50%III
Flachkollektoren                      25I                    0,50%III           0,50%III
WärmespeicherII                       40                     1,00%              0,25%
SolarnetzIII                          40                     1,00%              0,00%
AnlagentechnikIII                     15                     1,50%              0,75%
GebäudeIII                            50                     1,00%              1,00%
MSR-TechnikIII                        20                     1,50%              1,00%

Die niedrigen Betriebs- und der Wegfall der Brennstoffkosten bedeuten: langfristige Kalkulierbar-
keit, Planungssicherheit und Stabilität der Wärmegestehungskosten.

          Kapitalkosten hoch

Die hohen Kapitalkosten schaffen eine besondere Situation bei der Bereitstellung des aufzubringen-
den Eigen- und Fremdkapitals, da ihr Bedarf vergleichsweise hoch ist. Entsprechend sind die
Tilgungszeiten länger oder die Tilgungsraten und die Zinslast höher.

Der Zinssatz für die interne Kalkulation hat einen starken Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit.
Grundsätzlich muss jede Anlage individuell kalkuliert werden und die entsprechenden Kreditverträge
je nach Anlage verhandelt werden.

Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass große Solarthermie-Anlagen zu 100% für die Darle-
hen der KfW zulässig sind. Das heißt, dass Eigenkapital nur noch für Kosten des Grundstückes und
anderer Nebenkosten nachgewiesen werden muss.

3 Quelle: http://solar-district-heating.eu/Portals/21/150701_SolnetBW_web.pdf

8
Für eine erste Einschätzung der Wirtschaftlichkeit bei anzunehmender Dimensionierung steht ein
hilfreiches, kostenloses Instrument unter: http://www.sdh-online.solites.de/ zur Verfügung.

                                                                                                 2
Foto: Ritter XL Solar GmbH – Juni 2016 Bau Deutschlands größter Anlage in Senftenberg mit 8.300 m Kollektorfläche

                                                                                                                    9
D. Wie werden große Solarthermie-Anlagen finanziert?

Foto: Dr. Matthias Sandrock – Freiflächen-Solarthermie-Anlage Snedstedt, Dänemark

D.1 Eigenkapital
Derzeit lassen sich große Solarthermie-Anlagen zu nahezu 100% mit Fremdkapital über das Förder-
programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Daneben werden attraktive
Tilgungszuschüsse von der KfW angeboten. Andererseits kann es auch im Interesse des Investors
bzw. Initiators sein, den Anteil an Eigenkapital zu erhöhen, um durch entsprechend niedrigerem
Fremdkapitalbedarf die Zinslast zu senken und die Anlage möglichst frühzeitig frei von Darlehen zu
bekommen.

D.2 Finanzielle Bürgerbeteiligung
Die kapitalmäßige Beteiligung der Wärmekunden oder auch Dritter (Privatpersonen) spielt bei
Wärmenetzen und Solarthermie eine attraktive Rolle.

Viele Bürger sehen in den herkömmlichen Sparmöglichkeiten bei Banken keine Perspektive und
suchen sowohl aus finanziellen Erwägungen, aber auch aus ethischen und ökologischen Erwägungen
heraus nach Alternativen.

10
Werden die Kunden an den Gewinnen beteiligt, schafft dies großes Vertrauen und Akzeptanz, da
möglicher Profit an die Kunden zurückfließt und somit die Furcht vor überhöhten Wärmepreisen
nahezu ausgeschlossen werden kann.

Für eine finanzielle Bürgerbeteiligung spricht auch der Umstand, dass die Renditeerwartung von
Privatpersonen in der Regel niedriger liegt als bei gewerblichen bzw. institutionellen Investoren. Als
Erfahrungswert aus Bürgerenergieprojekten im Strombereich kann von einer einstelligen
Renditeerwartung ausgegangen werden, die derzeit für viele Anleger zwischen 3% und 5% attraktiv
erscheint. Im Fall von Genossenschaften ist eine Auszahlung von Überschüssen dem Beschluss der
Genossenschaftsmitglieder vorbehalten.

Aufgrund der für das Geschäftsmodell der Solarthermie-Anlage anzunehmenden sehr geringen
Eigenkapitalbedarfs, eigen sich Genossenschaften zur Gewinnung der notwendigen Mittel recht gut.
Mitglieder können die zukünftigen Wärmekunden werden.

In der konkreten Ausgestaltung einer Teilhabe an den wirtschaftlichen Vorteilen einer Anlage oder
eines Wärmenetzes sind weitere Modelle möglich, wie z.B. die Beteiligung an Pachteinnahmen, die
Gewährung eines „Anwohner-Bonus“ oder ähnlichem sowie die Direktvermarktung von Strom und
Wärme zu Sonderkonditionen.

Foto: Ritter XL Solar GmbH – 2013 Bioenergiedorf Büsingen

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E. Fördermittel des Landes und Bundes optimal nutzen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet über das Marktanreizprogramm
(MAP) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt eine
Regelförderung an. Diese kann über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“
abgerufen werden. Es bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse.

Über die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit werden Klimaschutzteilkonzepte mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung
und auf Erneuerbare Energien gefördert. Der Bund fördert die Erstellung von Wärmeplänen im
Regelfall als Zuwendung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der
zuwendungsfähigen Ausgaben und Baden-Württemberg unterstützt mit bis zu 20% zusätzlich.

Pro Region in Baden-Württemberg wird jeweils eine Beratungs- und Netzwerkinitiative gefördert,
die das Thema energieeffiziente Wärmenetze in der jeweiligen Region proaktiv aufgreift, Kommunen
und die Öffentlichkeit über das Thema informiert sowie konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge
zur Umsetzung von lokalen Wärmenetzen in Kommunen macht. Die Förderung erfolgt in Form eines
Zuschusses in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 90.000 Euro über
eine Projektlaufzeit von drei Jahren.

Ein neues Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizien-
ten Wärmenetzen“ in Baden-Württemberg schafft seit Ende Februar 2016 Anreize, effiziente und
verlustarme Wärmenetze für den Einsatz aller erneuerbaren Energien sowie Abwärme aus Industrie
und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu errichten.

Gefördert werden über Zuschüsse Investitionen in Wärmenetze, die besondere Effizienzkriterien
erfüllen, die über die Vorgaben des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundes und des Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hinausgehen. Als Zusatzanforderungen werden ein erhöhter
Einsatz von erneuerbaren Energien, Abwärme oder hocheffizienter KWK und eine Begrenzung des
Wärmeverlusts vorausgesetzt.

Beim Land Baden-Württemberg können für Pilotprojekte weiterhin über das Ministerium für Um-
welt, Klima und Energiewirtschaft im Rahmen des Programms „Demonstrationsvorhaben der
rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien“ Mittel in Form von nicht-
rückzahlbaren Zuschüssen für die Wärmeversorgung in Gemeinden, Städten sowie Orts- oder
Stadtteilen überwiegend auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Abwärme beantragt werden.

Informationen zu Forschungsförderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt-
schaft des Landes und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für spezielle Pilotvorhaben
können dort angefragt werden.

12
E.1 Wer wird gefördert?
KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“:

   Natürliche Personen, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für
    den privaten Eigenbedarf nutzen (keine Vermietung und keine Landwirtschaft),
   Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften,
   Freiberuflich Tätige,
   Landwirte,
   Unternehmen,
   Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände (zum Beispiel kommu-
    nale Zweckverbände), die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstückteils,
Gebäudes oder Gebäudeteils, auf dem die geförderte Investitionsmaßnahme durchgeführt wird,
oder ein von diesen beauftragtes Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). Pächter,
Mieter oder Contractoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens, die
Anlage errichten und betreiben zu dürfen. Investoren sind nur antragsberechtigt, wenn sie auch
gleichzeitig die Betreiber der Anlagen sind.

Trifft dies nicht zu, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Investor und Betreiber für das Darlehen
gesamtschuldnerisch haften. Im Fall der Errichtung einer förderwürdigen Anlage im Rahmen eines
Contractingvertrags ist der Contractor nur antragsberechtigt, wenn er versichert, dass er den
Contracting-Nehmer darauf hingewiesen hat, dass er die Förderung im Rahmen dieses KfW-
Programms in Anspruch nehmen will.

Baden-Württemberg – Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung
von energieeffizienten Wärmenetzen“:

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristi-
sche Personen des privaten Rechts. Ebenso Städte, Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände,
Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

                                                                                                13
E.2 Was genau wird beim Land und beim Bund gefördert und was nicht?
KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“:

Solarkollektoranlagen

Als Innovationsförderung werden die Errichtung und Erweiterung von großen Solarkollektoranlagen
mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche gefördert zur:

     überwiegender Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz,
     Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und
      Raumheizung von: Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten, oder
     Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche. Diese Mindestgröße kann bei Gemein-
      schaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung (z.B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungs-
      betrieben mit mindestens 6 Zimmern unterschritten werden.
     Bereitstellung von Prozesswärme,
     Bereitstellung von solarer Kälteerzeugung.

Große Wärmespeicher

Als Innovationsförderung werden die Errichtung und/oder die Erweiterung von Wärmespeichern mit
mehr als 10 m³ gefördert, sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden und
die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien einhalten.

Wärmespeicher, die nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können sowie Wärmespeicher für Ein- und
Zweifamilienhäuser sind nicht förderfähig.

Nicht förderfähig sind ebenfalls: Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen und
Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Ener-
gien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-
Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten können.

Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

Gefördert wird die Errichtung und die Erweiterung eines Wärmenetzes (inklusive der Errichtung der
Hausübergabestationen), sofern:

     das Wärmenetz im Mittel über das gesamte Netz einen Mindestwärmeabsatz von 500 kWh pro
      Jahr und Meter Trasse hat.
     die verteilte Wärme zu bestimmten Mindestanteilen (20-50%) aus solaren Wärmequellen
      stammt 4

Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung
(Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).

4    Mehr Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der KfW: https://www.kfw.de/Download-Center/Förderprogramme-
     (Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000002410-Merkblatt-271-281-272-282.pdf

14
Nicht gefördert werden:

Wärmenetze, wenn sie nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) gefördert werden können.

Baden-Württemberg:

Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten
Wärmenetzen“ 5

Gefördert werden die Errichtung oder die Erweiterung von Wärmenetzen und gegebenenfalls
einschließlich der integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, aus KWK-
Anlagen und industrieller beziehungsweise gewerblicher Abwärme, die folgende Kriterien kumulativ
erfüllen:

    Die Wärme muss zu mindestens 80%

     ̶               aus erneuerbaren Energien,
     ̶               aus effizienten Wärmepumpen,
                 ̶   aus hocheffizienten KWK-Anlagen,
             ̶       aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme oder
         ̶           aus Kombinationen der genannten Quellen stammen,

        die Wärmeverluste der Wärmeverteilung dürfen 20% der ins Wärmenetz eingespeisten Wärme
         nicht überschreiten und
        an das Wärmenetz müssen zudem mindestens zehn Gebäude angeschlossen sein.

Programm „Demonstrationsvorhaben                      der    rationellen      Energieverwendung            und     Nutzung
erneuerbarer Energien“ 6

Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase
abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größen-
ordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur
Anwendung kommen. Schwerpunkte bilden der Einsatz von erneuerbaren Energien und
Maßnahmen für die effiziente Energienutzung.

5   https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/energieeffiziente-waermenetze
    letzter Zugriff: 03.03.2016
6   https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-foerderung/foerdermoeglichkeiten/demonstrationsvorhaben letzter
    Zugriff: 03.03.2016

                                                                                                                         15
E.3 Was sind zuwendungsfähige Investitionskosten?
KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“ bis zu 100% der förderfähigen
Nettoinvestitionskosten 7

     Große Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m2 Bruttokollektorfläche: förderfähig sind allein
      durch die Realisierung der Solaranlage verursachte Kosten

      Kollektorfläche mit den dazugehörigen Komponenten (Kollektoren, Unterbau Kollektoren, Pum-
      pen usw.), Anbindung, Solarspeicher und zusätzliche Wärmetauscher, Regelung, Mess-
      einrichtungen, anteilige Planungskosten

     Große, neu zu errichtende Wärmespeicher zur Speicherung von Wärme aus erneuerbaren
      Energien von mehr als 10 m3

      Wärmespeicher und/oder Erweiterung einschließlich Verteilung, Armaturen und Pumpen, antei-
      lige Planungskosten

     Verteilnetze und deren Erzeugungsanlagen, die mit Wärme aus Erneuerbaren Energien ge-
      speist werden (Wärmenetze). Hier gilt eine Besonderheit!

      In einem ersten Schritt werden die Investitionskosten der Gesamtmaßnahme (einschließlich An-
      lage zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien) ermittelt. Als Vergleichsinvestition
      wird eine entsprechende Wärmeversorgung auf Basis von konventionellen Heizungen
      herangezogen.

      Zusätzlich ist zur Ermittlung der Beihilfeobergrenze zu den Investitionskosten in das Verteilnetz
      auch der erwartete Betriebsgewinn aus der Investition für den Abschreibungszeitraum der
      Investition anzurechnen.

Im Programm „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten
Wärmenetzen“ in Baden-Württemberg wird unterschieden zwischen zum einen der Investitionen in
integrierte Wärmeerzeugungsanlagen. Da sind die Investitionsmehrkosten förderfähig. Und zum
anderen der Investitionen in das Verteilnetz. Dort sind die Investitionskosten förderfähig, jedoch
darf der Förderbetrag für das Verteilnetz nicht höher sein als die Differenz zwischen den
förderfähigen Kosten und dem Betriebsgewinn.

7    Siehe Checkliste KfW 600 000 0218 https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-
     Dokumente/6000000218-Checkliste-Investitionsmehrkosten-271-281-272-282.pdf

16
E.4 Wie viele Zuschüsse werden wofür gewährt?
KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium 271“

Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen: 8

Große Solarwärmeanlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche, die ihre Wärme überwiegend einem
Wärmenetz zuführen, werden über ein KfW-Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von gefördert.
Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Förderung von
Solarkollektoranlagen kann alternativ über zwei Fördersystematiken beantragt werden.

Größenabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen:

     Bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten für folgende Nutzungsarten:
      Warmwasserbereitung, Raumheizung, solare Kälteerzeugung und Zuführung in ein Wärmenetz,
     Bis zu 40% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten Einspeisung des überwiegenden Teils der
      Wärme in ein Wärmenetz mit mindestens vier Abnehmern,
     Bis zu 50% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten zur überwiegenden solaren
      Prozesswärmebereitstellung.

Ertragsabhängige Förderung von Solarkollektoranlagen:

Hierbei wird gefördert nach dem errechneten Ertrag auf Basis des sogenannten Solar-Keymark
(Qualitätslabel für solarthermische Produkte). Das Zertifizierungsprogramm basiert auf einer Typ-
prüfung der Produkte und einer Fertigungskontrolle. Der ausgewiesene jährliche Kollektorwär-
meertrag wird mit der Anzahl der installierten Solarthermie-Module 9 und 0,45 Euro multipliziert.
Das klingt komplizierter als es ist. Auch stehen übersichtliche webtools 10 zur Berechnung zur
Verfügung. Bei sehr effizienten Hochleistungskollektoren kann diese Methode zu erheblich
höheren Fördersummen führen.

Für Wärmespeicher mit einem Speichervolumen über 10 m³ beträgt der Tilgungszuschuss 250 Euro
je m³ sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dabei ist die Förderung
auf 30% der für den Wärmespeicher nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten beschränkt. Der
maximale Tilgungszuschuss je Wärmespeicher beträgt 1 Mio. Euro.

Wärmenetze, die überwiegend Wärme für den Gebäudebestand bereitstellen, werden mit einem
Tilgungszuschuss von 60 Euro je errichtetem Meter Trassenlänge gefördert. Dabei muss die verteilte
Wärme zu gewissen Anteilen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und der
Mindestwärmeabsatz 500 kWh pro Trassenmeter und Jahr betragen. Der Förderhöchstbetrag
beträgt 1 Mio. Euro.

8  KfW 271: KfW-Programm – Erneuerbare Energien Premium 271, Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de, letzter Zugriff:
   12.01.2016
9 Die Kollektorzertifikate können Sie im Internet unter http://www.solarkeymark.dk/CollectorCertificates abrufen. Der maßgebliche
   Wert für Deutschland ist dann im Regelfall der auf der Seite 2 zu findende Wert „annual collector output“ in kWh je Modul am
   Standort Würzburg bei einer Temperaturdifferenz von 50 K.
10 http://ritter-xl-solar.com/vertrieb/foerderrechner/ letzter Zugriff: 03.03.2016

                                                                                                                                17
Zusätzlich zu den vorhandenen Förderungen gibt es seit dem 01. Januar 2016 bei der KfW mit dem
„Anreizprogramm Energieeffizienz APEE“ wesentlich höhere Zuschüsse bei Einbau einer Solarther-
mie-Anlage mit Heizungsunterstützung und Optimierung des Heizungssystems. Für den Austausch
besonders ineffizienter Heizungsanlagen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um
20% erhöhte Tilgungszuschüsse zur Verfügung. 11

Baden-Württemberg „Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von
energieeffizienten Wärmenetzen“ (Stand: 04.02.2016) 12

Bei einer Förderung sind maximal bis zu 20% der Kosten als Basisförderung förderfähig, höchstens
jedoch insgesamt 200.000 Euro. Die Basisförderung kann auf insgesamt bis zu 400.000 Euro (unter
Einbehalt der maximal 20%) pro Investitionsvorhaben für die nachstehenden Maßnahmen durch
kumulierbare Boni erhöht werden:

    Bonus für Einsatz von Solarthermie: bis zu 50.000 Euro, wenn die vorgesehene installierte
     solarthermische Leistung einen Solarertrag von mehr als 10% der erforderlichen Gesamt-
     wärmemenge ermöglicht,
    Bonus für Abwärmenutzung: bis zu 50.000 Euro bei Nutzung von Abwärme aus Industrie oder
     Gewerbe, wenn die vorgesehene installierte Leistung einen Ertrag aus Abwärme von mehr als
     20% der erforderlichen Gesamtwärmemenge ermöglicht,
    Bonus für große Wärmespeicher: bis zu 50.000 Euro für Wärmespeicher mit einem
     Speichervolumen von mindestens 500 m³ Wasser beziehungsweise Wasseräquivalent bei
     Latentwärmespeichern und sonstigen Speichern,
    Bonus für Absenkung der Rücklauftemperaturen: bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen (primär-
     oder sekundärseitig), die im Jahresdurchschnitt Rücklauftemperaturen kleiner 45 °C
     ermöglichen.

Der gesamte Zuschuss wird unter Umständen durch die Beihilfe-Limits der Allgemeinen Gruppen-
freistellungsverordnung (AGVO) begrenzt. Abhängig von der Art und Größe des Unternehmens
liegt die zulässige Beihilfeintensität zwischen 45 und 65%. Dabei wird die Gesamtförderintensität
betrachtet – d.h. Sie können die genannten Programme bis zu dieser Obergrenze kombinieren
sprich kumulieren. Es gilt immer: Bundesmittel VOR Landesmittel.

11 http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=12832&typ=RL
   letzter Zugriff: 03.03.2016
12 https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
   um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/F%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten/VwV_energieeffiziente_Waermenetz
   e.pdf letzter Zugriff: 03.03.2016

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E.5 Welche Regeln und Beschränkungen gibt es bei der Förderung?
     Die AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) ist eine wichtige EU-Verordnung zur
      Festlegung von Förderhöchstgrenzen um eine Marktverzerrung innerhalb der EU zu vermeiden.
      Die Beachtung dieser Vorgaben erachten wir für zwingend.

      Für große Solarthermie-Anlagen, Speicher und Wärmenetzen gelten die Artikel 41
      (Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien) und 46 (Investitionsbeihilfen für
      energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte).

      Für Großunternehmen liegt die Förderhöchstgrenze bei 45% der förderfähigen
      Nettoinvestitionskosten. Für mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Euro Um-
      satz) bei 55% und für Kleinunternehmen (< 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Euro Umsatz) bei 65%. 13

      Nach AGVO gilt auch: Wenn die Beihilfe im Rahmen einer Ausschreibung anhand eindeutiger,
      transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt wird, kann die Beihilfeintensität bis
      zu 100% der beihilfefähigen Kosten betragen.

     Da die AGVO nur für am Markt wirtschaftlich Tätige gilt, können kommunale Eigenbetriebe
      davon ausgenommen sein und würden damit keiner Beihilfegrenze unterliegen.

     Kumulation – Können Sie verschiedene Fördermittel kombinieren?

      In der Regel ist es möglich, für ein Vorhaben Fördermittel aus verschiedenen Förderprogram-
      men in Anspruch zu nehmen. Im Falle einer Kumulierung von Beihilfen darf jedoch die nach den
      einschlägigen Leitlinien der Europäischen Kommission zulässige Beihilfenintensität nicht
      überschritten werden. In der Regel sind die Bundesmittel VOR Landesmitteln zu nutzen.

     Für die Einstufung bei der Kreditgewährung sind sogenannte Bonitätsklassen wichtig, d.h. für
      wie solvent hält die Hausbank den Antragsteller. Dabei gilt ganz klar: je besser die wirtschaftli-
      chen Verhältnisse Ihres Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto
      niedriger ist der Zinssatz. Dabei lagen die Zinssätze bei KfW Programm 271 im Januar 2016
      zwischen 1,00% bis 8,15% auch je nach Laufzeit des Kredits. D.h. es kann schon sehr
      entscheidend sein, was für ein Unternehmen oder ob eine Kommune direkt das Projekt
      realisiert.

     Wer Förderdarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss Sicherheiten bereitstellen.

      Zu einer banküblichen Besicherung zählen beispielsweise: Grundschulden, Sicherungsübereig-
      nung oder Bürgschaften. Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen
      der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen, als Kreditnehmer und Ihrer Hausbank vereinbart.

      Sollte ein Unternehmen nicht in ausreichendem Umfang über Sicherheiten für die
      aufzunehmenden Kredite verfügen, können zusätzlich öffentliche Haftungsfreistellungen oder
      Bürgschaften beantragt werden.

13 Die EU definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgendermaßen:
   Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
   Kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
   Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro
   Verbundenheitskriterium: Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von
   einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen dürfen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

                                                                                                                                  19
E.6 Ablaufschema einer typischen Förderung der KfW
       IDEE      Sie haben eine Projektidee und die Projektpartner beisammen und eine Vor-
                 stellung der Kosten.

 GESPRÄCH        Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit Ihrer Hausbank, der L-Bank in Baden-
                 Württemberg oder mit der KfW um evtl. bei Ihrer Projektidee nachzusteuern.

     ANTRAG      Beantragen Sie den Kredit der KfW bei Ihrer Hausbank VOR dem Maßnahmen-
                 beginn.
                 Ihre Hausbank füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und reicht ihn mit den
                 erforderlichen Anlagen bei der KfW ein. Sie prüft auch die Tilgungszuschuss-
                 Optionen und die Einhaltung der Beihilfegrenzen für Ihr Unternehmen.
                 In Ausnahmefällen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. vorzeitiger
                 Maßnahmenbeginn erteilt werden, wenn Sie möglichst schnell mit der Umsetzung
                 beginnen wollen.
     PRÜFUNG     Die KfW prüft Ihren Antrag und teilt die Entscheidung Ihrer Hausbank mit. Man
                 rechnet mit ca. 5 Wochen Bearbeitungszeit.

     VERTRAG     Ihre Hausbank informiert Sie über das Ergebnis der Kreditprüfung und schließt den
                 Kreditvertrag über die Darlehnssumme mit Ihnen ab.

UMSETZUNG        Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
                 Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit ist Ihre Hausbank.

      ABRUF      Abruf des Kredits erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages. Der Abruf kann in
                 einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Die Laufzeit
                 des Kredits beginnt.
      FERTIG     Die Baumaßnahme ist abgeschlossen.

 NACHWEIS        Sie legen den Verwendungsnachweis bei Ihrer Hausbank vor, die diesen bei der
                 KfW einreicht. Grundsätzlich müssen Sie dies unverzüglich nach Abschluss des
                 geförderten Vorhabens tun, spätestens aber 9 Monate nach der Auszahlung der
                 Darlehnsmittel.
 ZUSCHUSS        Die KfW prüft dann die Auszahlung der Tilgungszuschüsse: Voraussetzung für die
                 Verrechnung des Tilgungszuschusses ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Ver-
                 wendung der Mittel. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises
                 wird der Tilgungszuschuss dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben.

Laufzeit des Kredits: 5-20 Jahre

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Bei der Beantragung zinsverbilligter Darlehen ist immer das „Hausbank-Prinzip“ zu beachten.
Unternehmen können Förderanträge nicht direkt z.B. bei der der KfW stellen, sondern müssen
Förderanträge über eine Bank, im besten Fall der Hausbank einreichen. Diese prüft die Anträge,
analysiert das Projekt, prüft die Bonität Ihres Unternehmens und die Sicherheiten des Antragstellers
und leitet den Antrag weiter.

Kommunen hingegen können den Kreditantrag direkt bei der KfW beantragen und abrufen.

Anträge für Mittel aus dem Programm in Baden-Württemberg „Demonstrationsvorhaben der
rationellen Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien“ sind an das Ministerium für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu richten.

Anträge für Mittel aus dem Programm in Baden-Württemberg „Investitionsförderung zur
Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen“ können zu vier Terminen pro
Jahr gestellt werden.

Die Termine zur Einreichung von Anträgen werden auf der Homepage des Umweltministeriums und
auf der Homepage des beauftragten Projektträgers Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 14 unter
http://www.ptka.kit.edu/bwp/index.php rechtzeitig bekannt gemacht.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Karlsruhe vor Antragstellung wird empfohlen.

FAZIT
 Prüfen Sie ob die ertragsabhängige Förderung der Kollektoren nicht eine höhere Fördersumme
    ergibt!
 Klären Sie, welche Beihilfegrenzen für Ihr Unternehmen und Ihr Projekt gelten – daraus ergibt
    sich die maximale Höhe der Förderung bzw. des Tilgungszuschuss, den erhalten können!
 Besprechen Sie mit Ihrer Hausbank Ihre Bonitätsklasse. Danach bemisst sich die Zinshöhe bei
    der KfW.

14 Formblätter für die Antragstellung können auf der Internetseite des Projektträgers abgerufen oder unter bwp@ptka.kit.edu
   angefordert werden.

                                                                                                                              21
F. Zwei Rechenbeispiele

           Beispiel 1: Stadtwerk, kein KMU

Investor
Stadtwerk, kein KMU

Grunddaten
Kollektorfeld                                   m²       10.000
Grundstück                                      m²       28.000
Speicher                                        m³        2.000
Anbindeleitung Wärmenetz                        m           100
Mittlere Netztemperatur                         °C           60

Energieertrag
Solare Einstrahlung                          kWh/m²         930
Spezifischer Ertrag                          kWh/m²         405
Thermische Leistung                             kW        7.000
Jahresertrag                                 MWh/a        4.050

Investitionen                                         spezifisch       gesamt
Kollektorfeld                                     €       221 €    2.214.000 €
Anlagentechnik, Wärmetauscher                     €         7%       154.980 €
MSR-Technik                                       €         3%        66.420 €
Speicher                                          €       225 €      450.000 €
Anbindungsleitung Netz                            €       800 €       80.000 €
Gebäude, Umzäunung                                €         5%       111.000 €
Grundstück                                        €         -€             -€
Planung, Genehmigung                              €         5%       127.000 €
Gesamt-Investition                                €                3.203.400 €

Förderung                                                  nur KfW-Förderung
KfW-Förderung Solar                              %         40%     1.024.960 €
KfW-Förderung Peripherie                         %         30%       159.000 €
KfW-Förderung gesamt                                               1.183.960 €
Landesförderung BaWü 2016                        %          0%             -€
Beihilfegrenze AGVO                              %         45%     1.441.530 €
Gesamtförderung                                   €                1.183.960 €

22
Kapitalkosten
Investition abz. Förderung                                                                         €                 2.019.440 €
Eigenkapital                                                                                       %         0%              -€
Kapitalbedarf                                                                                      €                 2.019.440 €
Laufzeit Finanzierung                                                                              a                         25
Kreditzins                                                                                         %                      2,00%
Jährliche Kapitalkosten                                                                            €                   101.408 €

Betriebskosten
Wartung/Instandhaltung Kollektorfeld                                                                      1,00%          22.140 €
Wartung/Instandhaltung Anlagentechnik                                                                     2,25%           3.487 €
Wartung/Instandhaltung MSR-Technik                                                                        2,50%           1.661 €
Wartung/Instandhaltung Speicher                                                                           1,25%           5.625 €
Wartung/Instandhaltung Solarnetz                                                                          1,00%             800 €
Wartung/Instandhaltung Gebäude                                                                            2,00%           2.220 €
Betriebsmittel, Stromkosten                                                                                               3.500 €
Gesamt                                                                                                                   39.433 €

Wärmegestehungskosten mit KfW Förderung                                                                 ct/kWh                3,48
Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen Förderung                                               ct/kWh                3,16
Wärmegestehungskosten mit KfW und Landes-Förderung                                                      ct/kWh                3,16
Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen und Landes-Förderung                                    ct/kWh                3,16
Wärmegestehungskosten OHNE Förderung                                                                    ct/kWh                4,95

Bei der Investition eines Stadtwerks in eine große Solarthermie-Anlage mit Speicher können unter
Gewährung der KfW-Förderung Wärmegestehungskosten von unter 3,5 Cent/kWh erreicht werden.
Mit einer ertragsabhängigen Förderung der KfW können sich (je nach eingesetztem Kollektor oder
bei Kumulation mit der Landesförderung) die Kosten sogar auf unter 3,2 Cent/kWh reduzieren. 15

15 Annahmen für den Kollektor: Arcon Kollektor HAT HeatStore 35/10; Kollektormodulfläche 12,6 m2; 794 Module; Ertrag Keymark 50o =
   8302 kWh/Modul

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Beispiel 2: KMU, z.B. Bürgergenossenschaft

Investor
KMU, z.B. Genossenschaft

Grunddaten
Kollektorfeld                                              m²       10.000
Grundstück                                                 m²       28.000
Speicher                                                   m³        2.000
Anbindeleitung Wärmenetz                                   m           100
Mittlere Netztemperatur                                    °C           60

Energieertrag
Solare Einstrahlung                                     kWh/m²         930
Spezifischer Ertrag                                     kWh/m²         405
Thermische Leistung                                        kW        7.000
Jahresertrag                                            MWh/a        4.050

Investitionen                                                    spezifisch       gesamt
Kollektorfeld                                                €       221 €    2.214.000 €
Anlagentechnik, Wärmetauscher                                €         7%       154.980 €
MSR-Technik                                                  €         3%        66.420 €
Speicher                                                     €       225 €      450.000 €
Anbindungsleitung Netz                                       €       800 €       80.000 €
Gebäude, Umzäunung                                           €         5%       111.000 €
Grundstück                                                   €         -€             -€
Planung, Genehmigung                                         €         5%       127.000 €
Gesamt-Investition                                           €                3.203.400 €

Förderung                                                             nur KfW-Förderung
KfW-Förderung Solar                                         %         40%     1.024.960 €
KfW-Förderung Peripherie                                    %         30%       159.000 €
KfW-Förderung gesamt                                                          1.183.960 €
Landesförderung BaWü 2016                                   %          0%             -€
Beihilfegrenze AGVO                                         %         65%     2.082.210 €
Gesamtförderung                                              €                1.183.960 €

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Kapitalkosten
Investition abz. Förderung                                               €            2.019.440 €
Eigenkapital                                                             %       0%           -€
Kapitalbedarf                                                            €            2.019.440 €
Laufzeit Finanzierung                                                    a                    25
Kreditzins                                                               %                 3,00%
Jährliche Kapitalkosten                                                  €              112.594 €

Betriebskosten
Wartung/Instandhaltung Kollektorfeld                                          1,00%      22.140 €
Wartung/Instandhaltung Anlagentechnik                                         2,25%       3.487 €
Wartung/Instandhaltung MSR-Technik                                            2,50%       1.661 €
Wartung/Instandhaltung Speicher                                               1,25%       5.625 €
Wartung/Instandhaltung Solarnetz                                              1,00%         800 €
Wartung/Instandhaltung Gebäude                                                2,00%       2.220 €
Betriebsmittel, Stromkosten                                                               3.500 €
Gesamt                                                                                   39.433 €

Wärmegestehungskosten mit KfW Förderung                                      ct/kWh          3,75
Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen Förderung                    ct/kWh          2,52
Wärmegestehungskosten mit KfW und Landes-Förderung                           ct/kWh          3,34
Wärmegestehungskosten mit KfW ertragsabhängigen und Landes-Förderung         ct/kWh          2,52
Wärmegestehungskosten OHNE Förderung                                         ct/kWh          5,38

Bei der Investition eines KMUs, z.B. einer Genossenschaft, in eine große Solarthermie-Anlage mit
Speicher können unter Nutzung der KfW-Förderung die Wärmegestehungskosten auf
ca. 3,8 Cent/kWh reduziert werden (rund 5,4 Cent/kWh ohne Förderung). Mit einer
ertragsabhängigen Förderung der KfW reduzieren sich nochmals aufgrund der höheren
Beihilfegrenzen auf ca. 2,5 Cent/kWh.

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G. Wo finden Sie weitere Informationen?

Zum Thema Wärmewende in Baden-Württemberg:

https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-
um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Klima/20140715_IEKK.pdf

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Energie-
und Klimapolitik neu auszurichten. Zentrales Element ist das Klimaschutzgesetz, das am 31. Juli 2013
in Kraft getreten ist. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) liefert die konkreten
Strategien und Maßnahmen.

Zum Thema Solare Nah- und Fernwärme:

http://www.sdh-online.solites.de/

Ein ONLINE Rechner für eine            einfache   erste   Dimensionierung    sowie   Ertrags-   und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Zum Thema Förderung:

Bundesmittel KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-
Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-(271-281)/#4

Landesmittel Baden-Württemberg:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-
foerderung/foerdermoeglichkeiten/energieeffiziente-waermenetze/

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/beratung-und-
foerderung/foerdermoeglichkeiten/demonstrationsvorhaben/

https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/energieeffizienz-und-
umweltschutz/privatpersonen.xml?ceid=125068&uebersicht2=true

http://www.kea-bw.de/unser-angebot/angebot-fuer-
unternehmen/foerderprogramme/klimaschutz-plus/

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Auflistung der aktuellen
Förderaufrufe sowie weitere allgemeine Informationen): www.foerderdatenbank.de

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