Förderkonzept der Schule Brockdorffstraße - Stand: Januar 2021

Die Seite wird erstellt Mats Rau
 
WEITER LESEN
Förderkonzept

der Schule Brockdorffstraße

                      Stand: Januar 2021
Gliederung

1.      Die Schule Brockdorffstraße

1.1     Allgemeines
1.2     Schwerpunktschule Inklusion
1.3     Ganztagsschule nach dem GBS – Modell

2.      Bausteine der Förderung

2.1      Diagnostikinstrumente
2.2      Förderung im Bereich Sprache
2.3      Förderung im Bereich Mathematik
2.4      Förderschiene
2.5      Lernförderung nach §45
2.6      Sonderpädagogische Förderung nach §12 HmbSG
2.7      Nachteilsausgleich
2.8      Außerunterrichtliche Lernhilfen
2.9      Förderung sozialer Kompetenzen
2.9.1    Fit und stark
2.9.2    ETEP
2.9.3    EFFEKT - Kurs in den Vorschulklassen
2.9.4    Streitschlichter
2.9.5    Klassenrat und Schülerrat
2.10     Besondere Begabungen

3.       Ressourcen
3.1      Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
3.2      Erzieherinnen
3.3      Schulbegleitungen
3.4      Kooperationsformen

4.      Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

5.      Ausblick

                                                       2
1.    Die Schule Brockdorffstraße

1.1   Allgemeines

Die Grundschule Brockdorffstraße liegt im Stadtteil Rahlstedt und ist eine
Schwerpunktschule Inklusion mit KESS- Faktor 5.
Es gibt in diesem Schuljahr drei Klassen in Jahrgang 4, jeweils vier Klassen in den
Jahrgängen 2 und 3, fünf Klassen in Jahrgang 1 sowie 2 Vorschulklassen. Insgesamt
werden zurzeit 411 Kinder bei uns unterrichtet.
Nach Abschluss umfassender Sanierungsarbeiten stehen uns nun zusätzlich zu den
Klassenräumen mit jeweils einem Nebenraum eine Bücherei, eine Forscherwerkstatt
Mathematik und Sachunterricht, ein Wahrnehmungsraum, ein Therapieraum für
Ergotherapie und Logopädie sowie zwei weitere Differenzierungsräume zur
Verfügung. Ein weiterer Zubau mit zusätzlichen Klassenräumen, Inklusionsflächen
und einer Gymnastikhalle ist geplant.

1.2   Schwerpunktschule Inklusion
Die Schule Brockdorffstraße war eine der ersten Schulen mit Integrationsklassen in
Hamburg und viele Jahre eine integrative Grundschule mit Vorschulklasse(n).
Aufgrund unserer umfänglichen, langjährigen Erfahrung gehören wir nun zu den
Schwerpunktschulen für Inklusion. Dies bedeutet, dass wir personell, räumlich
und sächlich so ausgestattet sind, dass Kinder mit erhöhtem
sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung,
Autismus, körperlich-motorische Entwicklung oder in den Bereichen Hören,
Kommunikation gemeinsam mit anderen Kindern lernen können.
Zur baulichen Ausstattung der Schule gehören Rampen, ein Treppenlift, der den
Zugang zu den Fachräumen für Kinder mit Gehbehinderungen möglich macht, sowie
zwei Behindertentoiletten mit jeweils einem Wickeltisch.

1.3    Ganztagsschule nach dem GBS – Modell
Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Schule eine offene Ganztagsschule nach dem
GBS – Modell. Träger des Nachmittagsbereichs ist der Jugendhilfeträger elbkinder-
Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten GmbH.
Im Schuljahr 2020/2021 etwa 330 Kinder auch am Nachmittag betreut.
Es gibt regelmäßige Austauschzeiten der zuständigen Erzieherinnen und Erzieher
am Nachmittag mit den Kolleginnen und Kollegen, die die Kinder am Vormittag
unterrichten und betreuen.

                                                                                    3
2. Bausteine der Förderung

               Das integrierte schulspezifische Förderkonzept

                          Gemeinsamer Unterricht
                                     in der Klasse/Lerngruppe

                                                                      Begabten-
                                                                      förderung
          Sprach-
         förderung
           § 28
                                                                Sonderpädag.
                                         Lernförderung           Förderung
                               BuT              § 45
                        Bildungs- und
                                                                    § 12
                        Teilhabepaket
                                                Gudula Pracht

Zentraler Lernort für alle Kinder ist der gemeinsame Unterricht. Differenzierter
Unterricht und Differenzierung im Klassenunterricht ist bei uns seit vielen Jahren eine
Selbstverständlichkeit. Dabei wird die Klassenleitung unterstützt durch
Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Erzieherinnen. Schulbegleitungen
unterstützen einige Kinder, um Ihnen eine Teilhabe zu ermöglichen.

   2.1     Diagnostikinstrumente

       Testverfahren                        Klassenstufe                        Zeitpunkt
          HAVAS                                 VSK                         bis Oktober/Juni
        SOFA - Test                           Klasse 1                     Oktober/November
        SOFA - Test                           Klasse 1                      Januar/Februar
       SOFA – Test                            Klasse 1                           Juni/Juli
         Schnabel                            Klasse 1-4                        Januar/Juni
 ggf. Sprachcamp-Testung                      Klasse 3                          April/Mai
 Stolperwörter-Lesetest 1-4                  Klasse 1-4                        Januar/Juni
          HaReT                               Klasse 1                 bis zu den Herbstferien
          HaReT                              Klasse 2-4              kurz vor den Sommerferien
 ggf. Sprachcamp-Nachtestung               Anfang Klasse 4                 August/September

Zusätzlich wird bei Anträgen auf AUL die Hamburger Leseprobe durchgeführt.
Zur Abgrenzung einer Teilleistungsschwäche bei einem vermuteten
sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen und/oder geistige
Entwicklung werden außerdem der CFT 1 (Grundintelligenztest Skala 1, bis 8 Jahre)
oder der CFT 20 (Grundintelligenztest Skala 2, ab 9 Jahre) eingesetzt. Diese beiden
Tests werden ausschließlich von der Beratungslehrerin durchgeführt.
                                                                                    4
Neben standardisierten Testverfahren haben gezielte Beobachtungen einen hohen
Stellenwert. Durch die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams konnten wir in
der Vergangenheit verschiedene Einschätzungen zusammentragen (z.B.
Beobachtungen zum Sozialverhalten, zur Konzentrationsfähigkeit, zum
Arbeitsverhalten sowie zur Wahrnehmungsfähigkeit usw.). Auf Teamsitzungen
werden diese Beobachtungen dann um die Ergebnisse der oben genannten Tests
ergänzt (Grundlage Förderportfolio, Auswertung HaReT, Schnabel und
Stolperwörter-Lesetest) und bewertet. Anschließend wird vereinbart, welches
Teammitglied sich um die Förderung kümmert oder weitere Maßnahmen verfolgt.

2.2     Förderung im Bereich Sprache

Sprachförderung sowie die Erstellung und Weiterentwicklung eines schulspezifischen
Sprachförderkonzepts bilden einen Entwicklungsschwerpunkt.

Die wichtigsten Prinzipien der Sprachförderung der Schule Brockdorffstraße sind:

   ➢ intensive frühzeitige Förderung
   ➢ jahrgangsbezogen, klassenübergreifend
   ➢ nach Förderschwerpunkt mit dem Grundsatz:
     Wortschatz (i.d.R. DaZ) vor Leseverständnis und Leseverständnis vor
     Rechtschreibung
   ➢ möglichst kleine Kurse bis 6 Kinder
   ➢ Lehrerzuordnung möglichst nach Affinität und Kompetenz

Das Sprachförderkonzept der Schule Brockdorffstraße basiert auf der Grundlage, die
die BBS für die Sprachförderung an Grundschulen vorgegeben hat. Nach einem
ersten Konzeptentwurf wurde das Sprachförderkonzept in den folgenden Schuljahren
weiterentwickelt, erprobt und schriftlich fixiert. Der Entwicklungsschwerpunkt wurde
dabei im Schuljahr 06/07 auf die Leseförderung gelegt. Im Schuljahr 07/08 wurde
das Konzept um den Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erweitert.

Sprachförderung nach §28a
Wenn in den 41/2-jährigen - Gesprächen ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt
wurde, hat das Kind einen Anspruch auf 4 Stunden Sprachförderung in der Woche.
Die Förderung wird von schuleigenem Personal und ggf. einer Honorarkraft
durchgeführt. In den ersten Wochen des Vorschulbesuchs wird dann eine
Überprüfung mit HAVAS durchgeführt, die am Ende der Vorschulzeit wiederholt wird.
Die Ergebnisse werden im Förderportfolio festgehalten. Hat ein Kind dann weiterhin
Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache, erhält es möglichst weitere Förderung
in Klasse 1. Die Klassenteams werden durch die Weitergabe des Förderportfolios
informiert und die Sprachlernberaterin verfolgt die Förderung und Entwicklung dieser
Kinder.

Schwerpunkt "frühe Förderung"
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Jahrgängen 1 und 2 und der VSK. Durch
eine möglichst frühe Förderung soll erreicht werden, dass die Mehrheit der Kinder
am Ende der 2. Klasse (wieder) dem Regelunterricht im Fach Deutsch folgen kann.
Deshalb erhalten die Kinder der 1. und 2. Klassen und der VSK möglichst zweimal in
der Woche Förderung. Die Kinder der 3. und 4. Klassen erhalten in der Regel jeweils
eine Förderstunde.

                                                                                   5
Schwerpunkt "Lesen"
Wenn Kinder im Lesen und Rechtschreiben einen Förderbedarf haben, d.h. in den
standardisierten Überprüfungen SCHNABEL oder Stolperwörter-Lesetest einen
Prozentrang bis 10 erreichen, werden sie vorrangig im Lesen gefördert. Sie erhalten
dann möglichst Leseförderstunden oder aber eine Kombination aus Lese- und
Rechtschreibförderstunden. Kinder, die nur in einem Bereich einen Förderbedarf
haben, werden entsprechend in diesem gefördert.

Zusammenstellung der Fördergruppen
In Bezug auf den Leistungsstand und die Klassenstufe sollen die Gruppen möglichst
homogen sein. Allerdings muss bei der Zusammenstellung der Kinder auch darauf
geachtet werden, dass die Gruppe arbeitsfähig ist. Die Sprachlernberaterin stellt die
Gruppen in Abstimmung mit den Förderlehrkräften und der Förderkoordinatorin
zusammen.
Bei längerem Ausfall einer Förderlehrkraft werden die Kinder auf andere Kurse
aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach Absprache mit den beteiligten
Förderlehrerinnen und -lehrern.

Förderlehrkräfte
Der Förderunterricht wird von Lehrkräften erteilt, die dafür besonders qualifiziert sind
(PLUS - Ausbildung, Ausbildung im Fach Deutsch/einer Fremdsprache, langjährige
Unterrichtserfahrung im Fach Deutsch). Ebenso wird der DaZ - Unterricht möglichst
von ausgebildeten DaZ - Lehrkräften erteilt.

Förderzeiten
Die Förderung in sogenannten „Sprachclubs“ findet im Anschluss an den Unterricht
statt von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr. In der Pause von 13.00 Uhr bis 13.15 Uhr können
die Kinder etwas essen. Die Förderung in Klasse 1 erfolgt integrativ im Unterricht.

Diagnose
Zur Bestimmung der Förderbedürftigkeit werden folgende Verfahren eingesetzt:
HAVAS-5 (VSK)/ VASE-6
Schnabel (Klasse 1-4)
SWLT (2. bis 4. Klasse)
bei Bedarf: Hamburger Leseprobe (Durchführung durch Sprachlernberaterin)

Förderpläne
In Absprache mit den Klassen- bzw. Deutschlehrerinnen werden ein
Förderschwerpunkt und geeignete Lernziele für jedes Kind festgelegt. Die
Förderlehrkräfte bekommen eine entsprechende Liste.

Inhalte der Förderung
Grundsätzlich sind die Inhalte der Förderung auf den Rahmenplan Deutsch des
Bildungsplans Grundschule bezogen.
Im Bereich "Sprechen und Gespräch" werden die Kinder der VSK und der ersten
Klassen gefördert. Dabei werden sachunterrichtliche Themen aus dem Unterricht
aufgegriffen oder Alltagssituationen, die die Kinder besonders interessieren in den
Mittelpunkt gestellt. Anhand dieser Inhalte soll der Wortschatz erweitert, das
Gesprächsverhalten verbessert und die Bewältigung von Aufgaben geübt werden.
Bei entsprechendem Bedarf im Förderbereich "Phonologische Bewusstheit"
(Einschätzung der Lehrkraft) findet im 1. Schuljahr die Förderung in diesem Bereich
statt.

                                                                                       6
In den "Lesefördergruppen" sollen die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten ihre
Kompetenzen erweitern. Es wird mit verschiedenen lehrgangsunabhängigen
Materialien gearbeitet: LÜK, Logico, Sabefix, Silbentraining, Lesetraining
(Leseteppiche, IntraAct) Lesemalblätter, Lückentexte, Sachtexte, interaktive PC-und
Tablet Programme, Lesespiele und so weiter.
In den "Rechtschreibgruppen" sollen alphabetische Strategien angebahnt bzw.
gefestigt und orthographische Strategien entwickelt werden. Auch hier werden
verschiedene Materialien benutzt: Little Genius, Logico, interaktive PC-und Tablet
Programme, LÜK, Rechtschreibspiele (unter Einbeziehung der Handreichung
Basiswortschatz), Aufgabenblätter und so weiter.

Überprüfung nach einem halben Jahr
Nach einem halben Jahr werden die Kinder erneut getestet. Entsprechend der
Ergebnisse werden die Fördergruppen neu zusammengestellt. Dabei gibt es
verschiedene Möglichkeiten: Einige Kinder brauchen die additive Förderung nicht
mehr und erhalten stattdessen Lernförderung oder brauchen gar keine
unterstützende Maßnahmen mehr. Andere Kinder haben Förderbedarf. Der
Förderbereich verlagert sich von Lesen auf Rechtschreiben oder umgekehrt.
Durch die Lernförderstunden ist ein Rückgang des sogenannten Drehtüreffekts zu
beobachten.

Fortbildung
Das Kollegium bildet sich regelmäßig (möglichst im 2-Jahresrhythmus) im Bereich
Sprache/Sprachförderung im Rahmen der schulinternen Fortbildung weiter.

2.3   Förderung im Bereich Mathematik
In den Jahrgängen 1, 2 und 3 wird jeweils vor den Sommerferien von der
Fachlehrkraft der HaReT (Hamburger Rechentest) durchgeführt. Im Jahrgang 1 wird
der Test bis zu den Herbstferien durchgeführt. Die letzte Seite des Testheftes soll
aufgehoben und auf Anfrage vorgelegt werden. Eine Kopie der Ergebnisliste
bekommt die Förderkoordinatorin.
Mit Ausnahme der Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige
Entwicklung erhalten Kinder mit einem Ergebnis PR unter 20 Lernförderung nach
§ 45. Es wird von der jeweiligen Fachlehrkraft eine Lern- und Fördervereinbarung für
jedes Kind erstellt, das an der Förderung teilnimmt. Der Förderbedarf wird
halbjährlich überprüft und auf der Zeugniskonferenz (für das 1. Halbjahr) bzw. einer
Förderkonferenz (für das 2. Halbjahr) festgelegt. Die Förderung findet in den ersten
Jahrgängen parallel zum Klassenunterricht statt. In Jahrgang 4 kann sie ggf. additiv
erfolgen.
Die Eltern werden schriftlich sowie bei den Lernentwicklungsgesprächen über die
Teilnahme des Kindes an der Förderung informiert. Die Teilnahme des Kindes wird
im Förderportfolio dokumentiert.
Alle rechenschwachen Kinder bekommen im Mathematikunterricht schriftliche
Aufgaben, denen sie gewachsen sind. Dies können reduzierte Anforderungen im
Umfang und/oder von den Inhalten sein. In vielen Klassen wird mit einem Lehrwerk
und den entsprechenden Förder- und Forderheften gearbeitet. Differenzierte
Lernerfolgskontrollen ermöglichen einen genauen Überblick über die Leistungen der
Kinder.

                                                                                      7
2.4 Förderschiene „Brocki Bienen“
(Aufgrund der Corona-Pandemie pausiert die jahrgangsübergreifende Förderschiene zurzeit).

Im November 2017 wurde eine Förderschiene eingerichtet, in der Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Kleingruppe auf der Grundlage des
individuellen Förderplanes gefördert werden. Ziel ist es, für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Angebote zu machen, um z.B. das
Erlernen lebenspraktischer Kompetenzen zu fördern.
Die Förderschiene findet jeweils am Mittwoch in der 3. und 4. Stunde statt und wird
von den Erzieherinnen der Schule Brockdorffstraße durchgeführt. In jeder Gruppe
können 5-6 Kinder gefördert werden. Grundlage der Förderung sind die Förderpläne
der einzelnen Kinder. Die Zusammenstellung der Gruppen liegt bei den
Erzieherinnen in Absprache mit Schulleitung und der Förderkoordinatorin. Bei
Krankheit einer Erzieherin fällt das jeweilige Angebot aus, die Kinder bleiben in ihren
Klassen. Die Angebote werden jeweils zu den Ferien evaluiert und es wird dann neu
über die Angebote und die Zusammensetzung der Gruppen beraten.

2.5       Lernförderung nach §45

Über die Teilnahme eines Kindes an der Lernförderung nach §45 entscheidet die
Zeugnis- bzw. Förderkonferenz. Unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten wird eine
Lern- und Fördervereinbarung geschlossen. Diese Fördermaßnahme findet parallel
zum regulären Unterricht statt und wird an unserer Schule von Honorarkräften
durchgeführt. Bei der Auswahl der Förderkräfte achten wir besonders auf
Qualifikation und Verlässlichkeit. Zurzeit unterstützen uns eine Lehramtsstudentin
und zwei ausgebildete Lehrerinnen. Es werden in diesem Schuljahr etwa 50 Kinder
in 20 Gruppen in den Bereiche Deutsch/Lesen, Deutsch/Rechtschreiben und
Mathematik gefördert. Die Fördervereinbarungen werden halbjährlich überprüft, auf
der Zeugniskonferenz im Sommer sowie einer zusätzlichen Förderkonferenz im
Januar wird beschlossen, welche Kinder welche Förderung bekommen sollen.

2.6       Sonderpädagogische Förderung nach §12 HmbSG

Als Schwerpunktschule Inklusion verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit
Kindern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Zurzeit werden an unserer
Schule über 40 Kinder mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“,
„Autismus“, „Körperlich-Motorische Entwicklung“, "Hören und Kommunikation"
„Sprache“, „Lernen“ und „Emotional-Soziale Entwicklung“ unterrichtet. In diesem
Schuljahr unterstützen vier Sonderpädagoginnen, ein Sonderpädagoge und fünf
Erzieherinnen die Kinder beim Lernen. Außerdem arbeiten z.Zt. 6
Schulbegleiterinnen und 3 FSJ-lerinnen bei uns. Logopäden und Ergotherapeuten
ergänzen die Förderung.
Die Beschulung von Kindern mit ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf
(kindbezogene Ressource von der BSB) sowie Kindern mit den
Förderschwerpunkten LSE (systemische Zuweisung) erfolgt auf der Grundlage eines
diagnosegestützten Förderplans, der bei Bedarf, zumindest aber jährlich zu den
Lernentwicklungsgesprächen evaluiert und fortgeschrieben wird. Federführend bei
der Erstellung der Förderpläne ist die zuständige Sonderpädagogin oder der
zuständige Sonderpädagoge.

                                                                                            8
2.7      Nachteilsausgleich

In der Handreichung Nachteilsausgleich vom März 2013 sind die Bedingungen für
die Gewährung eines Nachteilsausgleichs formuliert. Nachteilsausgleich kann
gewährt werden für Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, ist stets auf die
Erleichterung/Unterstützung bei der Leistungserbringung gerichtet und hat keinen
Einfluss auf die Bewertung. Nachteilsausgleich kann gewährt werden bei Kindern
    - mit Erkrankungen, auch seelischen (kurzfristig oder dauerhaft)
    - mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
    - mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bei zielgleichem Unterricht)

Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden durch
   - Zeitzuschlag bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit bei
      Klassenarbeiten oder schriftlichen Arbeiten
   - Gewährung zusätzlicher Arbeitszeit im Regelunterricht
   - Breitstellung von technischen oder didaktischen Hilfsmitteln
   - speziell gestaltete Aufgabenstellungen im Regelunterricht
   - veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten
   - quantitativ reduzierte Aufgabenstellungen
   - spezielle Organisation des Arbeitsplatzes
   - Reduzierung der Hausaufgaben
   - individuell gestaltete Pausenregelungen
   - individuelle Sportangebote/angepasstes Regelwerk
   - Verteilung von Prüfungsterminen über einen größeren Zeitraum

2.8     Außerunterrichtliche Lernhilfen
Damit Eltern für ein Kind Anspruch auf außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) geltend
machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
  - Die Leistungen müssen im Bereich Lesen/Rechtschreiben trotz additiver
      Fördermaßnahmen zweimal hintereinander im sehr schwachen Bereich
      (SCHNABEL unter PR 10 und/oder SWLT PR unter PR 5) liegen.
  - Die Leistungen müssen im Bereich Rechnen trotz additiver
      Fördermaßnahmen zweimal hintereinander im sehr schwachen Bereich
      (HaReT PR unter 5) liegen.
  - Durch einen Intelligenztest (CFT) muss sichergestellt sein, dass es sich um
      eine Teilleistungsschwäche handelt, die nur auf diesen Bereich beschränkt ist.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können die Sorgeberechtigten über das ReBBZ bei
der Behörde einen Antrag auf die Bewilligung einer AUL stellen. Die Kosten für eine
Lerntherapie können dann ganz oder teilweise von der Schulbehörde übernommen
werden.
Unsere Schule arbeitet zurzeit mit einer Lerntherapeutin zusammen, die auch zwei
Stunden für die Lernförderung eingesetzt ist.

                                                                                   9
2.9        Förderung sozialer Kompetenzen
An unserer Schule gibt es regelhaft verschiedene Programme zur Förderung der
sozialen Kompetenzen.

2.9.1      Fit und Stark
Seit dem Schuljahr 2009/2010 arbeiten wir in allen Klassen systematisch an der
Förderung der sozialen Kompetenzen aller Kinder. Wir nutzen das Programm „Fit
und Stark“, um die Selbst- und Fremdwahrnehmung und die kommunikativen
Fähigkeiten der Kinder zu fördern sowie alternative Möglichkeiten der
Konfliktbewältigung zu entwickeln.

2.9.2      ETEP
(Aufgrund der Corona-Pandemie pausiert die jahrgangsübergreifende Förderschiene zurzeit).

ETEP steht für eine Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik, die seit vielen
Jahren an der Schule Brockdorffstraße in die pädagogische Arbeit einbezogen ist. In
einer ETEP – Gruppe sind maximal acht Kinder. Hier werden Kinder gefördert, die
besondere Probleme haben, sich angemessen zu verhalten. Mit Unterstützung von
zwei Trainerinnen arbeiten diese Schülerinnen und Schüler an ihren individuellen
Verhaltenszielen. In vielen Klassen werden die ETEP – Grundlagen regelhaft im
Unterricht berücksichtigt.

2.9.3       EFFEKT - Kurs in den Vorschulklassen

(EntwicklungsFörderung in Familien – Eltern- und KinderTraining)
Seit dem Schuljahr 2016/2017 findet in unseren Vorschulklassen im Rahmen des
EFFEKT – Trainings der Kurs „IKPL“ statt.
IKPL steht für „Ich kann Probleme lösen“. Im Vorschulalter schließen Kinder erste
Freundschaften und sammeln viele Erfahrungen in ihrer Umgebung. Im „IKPL“ –
Training lernt das Kind spielerisch, kindgerecht und Schritt für Schritt typische
Alltagsprobleme zu lösen. Hierbei steht der 5-schrittige „IKPL“ – Dialog im
Vordergrund. Dieser ermutigt die Kinder, nicht aufzugeben, wenn ein
Lösungsversuch nicht sofort funktioniert, sondern es erneut zu versuchen. So lernen
sie, mit Enttäuschungen umzugehen. Im Laufe der Zeit laufen die zunächst eng
angeleiteten Schritte des Dialogs zunehmend automatisch ab.
Das Training wird von Frau Schardt, Erzieherin der Schule Brockdorffstraße, in
Zusammenarbeit mit Frau Lüß von der Vereinigung Pestalozzi gGmbH durchgeführt.

2.9.4      Streitschlichter

Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden an unserer Schule Kinder aus den 3. und 4.
Klassen zu Streitschlichter ausgebildet. Sie erlernen bestimmte Strategien, um auf
dem Schulhof bei Konflikten vermittelnd eingreifen zu können.

                                                                                            10
2.9.5     Klassenrat und Schülerrat
In allen Klassen tagt regelmäßig der Klassenrat. Die Kinder lernen, ihre Interessen
selbstbewusst zu vertreten, die Belange der anderen wahrzunehmen und zu achten,
und bei Konflikten Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Der Schülerrat trifft sich
mindestens viermal im Jahr, um über Dinge zu sprechen und abzustimmen, die die
ganze Schule betreffen. Alle Beschlüsse werden durch die Klassensprecher in die
Klassen zurückgetragen.

2.10       Besondere Begabungen
Schülerinnen und Schüler unserer Schule, die in einzelnen oder umfassenden
Lernbereichen ein besonderes Interesse oder besondere Begabungen zeigen,
werden individuell im Unterricht gefördert (Individualisierung/Kompetenzorientierung).
Im Mathematikunterricht können es zum Beispiel besonders herausfordernde
Aufgaben sein, die Teilnahme an verschiedenen mathematischen Wettbewerben in
Jahrgang 3 und/oder 4 (Matheolympiade, Känguruwettbewerb). Außer nehmen
ganze Klassen oder Schülergruppen jährlich am Nussknacker-Wettbewerb der Otto-
Hahn-Schule teil. Dieser Wettbewerb ist ein Team-Wettbewerb.
Im Sachunterricht können Kinder z.B. als Experten zur Verfügung stehen. Es können
Forscherfragen bearbeitet werden und Referate erstellt und präsentiert werden. Ein
Höhepunkt in Jahrgang 4 ist die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Wettbewerb
„Schüler experimentieren“ (Ergänzungsveranstaltung zu „Jugend forscht“).
Gemeinsam wird nach interessanten und ergiebigen Themen gesucht. Die Kinder
teilen sich in Forscherteams auf und beginnen mit der Vorbereitung und
Durchführung der Forschertätigkeit. In selbstorganisierter Gruppenarbeit wird in
zahlreichen zusätzlichen Stunden wissenschaftlich gearbeitet, wobei Hilfestellung
durch die Eltern in Bezug auf Informationsbeschaffung u.a. am Computer, Erstellung
von Bildmaterial etc. stets willkommen ist. Nach vollendeter Forscherarbeit werden
die Ergebnisse auf einer Wettbewerbsveranstaltung präsentiert und die jungen
Forscherinnen und Forscher stellen sich den Fragen der unabhängigen Jury. Seit
vielen Jahren sind unsere Kinder in den Bereichen Biologie, Chemie und Physik sehr
erfolgreich. Im Schuljahr 15/16 erreichten 3 Kinder den Landessieg.
Seit einigen Jahren nimmt unsere Schule außerdem jährlich am MINT – Wettbewerb
teil.
Im Deutschunterricht wird jedes Jahr in den dritten Klassen ein Vorlesewettbewerb
veranstaltet.
Auch im Sport haben die Kinder in vielen Bereichen die Möglichkeit, sich
herausfordernden Aufgaben zu stellen.

3     Einsatz der Ressourcen

3.1     Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen

Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind in erster Linie zuständig für
die inklusive Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die
Beratung der Grundschulkolleginnen und Grundschulkollegen und die Erstellung
individueller Förderpläne. Darüber hinaus erteilen sie teilweise auch Fachunterricht.

                                                                                    11
3.2    Erzieherinnen
Hauptaufgabe der Erzieherinnen ist die Begleitung und Unterstützung von Kindern
mit ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf. Außerdem sind die
Erzieherinnen für den Frühdienst sowie die Begleitung des Schulschwimmens
zuständig. Seit November 2017 bieten die Erzieherinnen eine Förderschiene für
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an.

3.3   Schulbegleitungen

Eine besondere Herausforderung stellt der Einsatz von Schulbegleitungen dar.
Beantragt bei und bewilligt entweder von der BSB oder dem ReBBZ ist nur durch die
Schulbegleitungen eine Teilhabe einiger Kinder überhaupt möglich. Zurzeit
unterstützen uns 9 Schulbegleitungen, die entweder ein FSJ ableisten oder als
qualifizierte Kräfte über einen Träger eingestellt wurden. Der Einsatz wird durch die
Förderkoordinatorin in Absprache mit der Fachleitung Sonderpädagogik geplant und
koordiniert. Inhaltlich ist das jeweilige Klassenteam (alle in der Klasse arbeitenden
Personen) unter Federführung der Klassenleitung zuständig. Durch die Erfahrung der
letzten Jahre ist deutlich geworden, dass dringend Zeiten für einen qualifizierten
Austausch zur Verfügung stehen müssen.
Seit dem Schuljahr 16/17 gibt es eine feste Ansprechperson für die FSJ-ler.
Wöchentliche Treffen vor dem Unterricht bieten Raum, um Probleme anzusprechen,
Aufgaben zu erläutern oder ggf. Zuständigkeiten abzugrenzen. Monatliche Treffen
zwischen der Standortleitung der GBS und der Förderkoordinatorin dienen ebenfalls
den o.g. Zielen.

3.4   Einsatz von TherapeutInnen

Einige Kinder erhalten Ergotherapie und/oder Logopädie. Zum Teil kommen
TherapeutInnen zu uns in die Schule, weil es insbesondere im Rahmen der GBS für
die Eltern immer schwieriger wird, die Therapien am Nachmittag zu organisieren.
Außerdem ist bei einigen Kindern so eher eine Verlässlichkeit gewährleistet. Auch
dieser Bereich weitet sich jährlich aus. Strukturen für die Organisation und die
Planung wurden im Schuljahr 16/17 weiter entwickelt. Jeweils zu Beginn eines
Schulhalbjahres gibt es Treffen mit den Klassenleitungen, der Förderkoordinatorin
und den entsprechenden ErgotherapeutInnen und LogopädInnen, um eine sinnvolle
Terminplanung zu erstellen. Durch die umfassenden Bau- und
Sanierungsmaßnahmen steht uns inzwischen ein spezieller Raum für diese
Therapien zur Verfügung.

3.5   Kooperationsformen

Die Zuständigkeit der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie
Erzieherinnen für jeweils mehrere Klassen erfordert bestimmte Kooperationsformen.
Es gibt feste Teamzeiten, in denen alle Kolleginnen und Kollegen im Haus und
ansprechbar sind. Eine Magnettafel im Mitarbeiterzimmer mit Namensschildern
ermöglicht eine Aufteilung nach Klassen und Räumen.
Notwendig sind diese Austauschzeiten für Förderinhalte, Regeln, allgemeine
Absprachen etc. Zusätzlich ist der Austausch mit der GBS weiterhin ein wichtiger
                                                                                  12
Bereich. Zusätzlich werden Informationen informell sowie schriftlich weitergegeben.
Seit dem Schuljahr 20/21 findet in den letzten 15 Minuten (12.45-13.00 Uhr) des
Schulvormittages eine gemeinsame Übergangszeit statt. Diese Zeit wird gemeinsam
zwischen Schule und GBS gestaltet.

4    Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung

Um die Qualität und Kontinuität der schulischen Förderung zu gewährleisten, werden
verschiedene Maßnahmen angewandt.

Bei der Förderkoordination werden folgende Fakten gesammelt:
- Ergebnisse der oben beschriebenen Diagnostiken (im Bereich der Sprachförderung
  in Zusammenarbeit mit der Sprachlernberaterin)
- aktuelle Förderpläne
- zusätzliche Informationen, Diagnosen etc.

Für jedes Kind mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen
Förderbedarf wird zusätzlich zum Schülerbogen eine "Förderakte" angelegt. Inhalte
werden anlassbezogen mit den Klassenteams besprochen.

Für jedes Kind, das an einer schulischen Fördermaßnahme teilnimmt, wird ein
Förderportfolio geführt, das Ende Klasse 4 oder wenn das Kind die Schule verlässt,
im Schülerbogen abgeheftet wird und so die bis dahin erfolgte Förderung
dokumentiert.

Schulleiter und Förderkoordinatorin treffen sich wöchentlich zu einem Austausch
sowohl über (tages-) aktuelle Fragen und Anliegen als auch über grundlegende und
übergreifende Aspekte.

5    Ausblick
Das vorliegende Förderkonzept der Schule Brockdorffstraße beschreibt den
derzeitigen Stand der Förderung an unserer Schule. Die vielen Angebote der
Förderung leistungsstarker und leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler
ermöglichen eine, im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen,
passgenaue Begleitung und Unterstützung der Kinder.

Der Bereich der Unterrichtsentwicklung stand in den letzten Jahren besonders im
Fokus. Unterstützt wurden wir dabei vom Landesinstitut (LI). Im Schuljahr 15/16 gab
es dazu vier Fortbildungseinheiten u.a. zum Bereich des Einsatzes von kooperativen
Lernformen unter besonderer Berücksichtigung von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Bereichen. Im Schuljahr 16/17
hat das Kollegium im Rahmen einer Ganztagskonferenz zum Thema "Gute
Lernaufgaben und ihre Differenzierungsmöglichkeiten" gearbeitet. Im Schuljahr 18/19
war das Thema einer pädagogischen Ganztagskonferenz „Leistungsbewertung“.
Das Kollegium steht in einem ständigen Austausch mit anderen Schulen, an denen
einige Kolleginnen und Kollegen auch hospitieren. Aktuell nehmen wir teil am
Forschungsvorhaben zur „Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts“ unter
Federführung des Landesinstituts in Hamburg.

                                                                                 13
Im Schuljahr 2020/2021 wurde eine Projektgruppe zur „Planarbeit im Unterricht“
gegründet, um das individuelle Lernen der Kinder noch stärker zu fördern. Dem Kind
können in einem Arbeitsplan Aufgaben und Materialien angeboten werden, die
seinem Lernstand entsprechen. Die Kinder werden in ihrer Selbstständigkeit
gefördert, da sie Aufgaben auswählen und weitgehend alleine bearbeiten können.

                                                                                14
Sie können auch lesen