Förderkonzept der Schule Brockdorffstraße - Stand: Januar 2021
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Förderkonzept der Schule Brockdorffstraße Stand: Januar 2021
Gliederung 1. Die Schule Brockdorffstraße 1.1 Allgemeines 1.2 Schwerpunktschule Inklusion 1.3 Ganztagsschule nach dem GBS – Modell 2. Bausteine der Förderung 2.1 Diagnostikinstrumente 2.2 Förderung im Bereich Sprache 2.3 Förderung im Bereich Mathematik 2.4 Förderschiene 2.5 Lernförderung nach §45 2.6 Sonderpädagogische Förderung nach §12 HmbSG 2.7 Nachteilsausgleich 2.8 Außerunterrichtliche Lernhilfen 2.9 Förderung sozialer Kompetenzen 2.9.1 Fit und stark 2.9.2 ETEP 2.9.3 EFFEKT - Kurs in den Vorschulklassen 2.9.4 Streitschlichter 2.9.5 Klassenrat und Schülerrat 2.10 Besondere Begabungen 3. Ressourcen 3.1 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen 3.2 Erzieherinnen 3.3 Schulbegleitungen 3.4 Kooperationsformen 4. Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung 5. Ausblick 2
1. Die Schule Brockdorffstraße 1.1 Allgemeines Die Grundschule Brockdorffstraße liegt im Stadtteil Rahlstedt und ist eine Schwerpunktschule Inklusion mit KESS- Faktor 5. Es gibt in diesem Schuljahr drei Klassen in Jahrgang 4, jeweils vier Klassen in den Jahrgängen 2 und 3, fünf Klassen in Jahrgang 1 sowie 2 Vorschulklassen. Insgesamt werden zurzeit 411 Kinder bei uns unterrichtet. Nach Abschluss umfassender Sanierungsarbeiten stehen uns nun zusätzlich zu den Klassenräumen mit jeweils einem Nebenraum eine Bücherei, eine Forscherwerkstatt Mathematik und Sachunterricht, ein Wahrnehmungsraum, ein Therapieraum für Ergotherapie und Logopädie sowie zwei weitere Differenzierungsräume zur Verfügung. Ein weiterer Zubau mit zusätzlichen Klassenräumen, Inklusionsflächen und einer Gymnastikhalle ist geplant. 1.2 Schwerpunktschule Inklusion Die Schule Brockdorffstraße war eine der ersten Schulen mit Integrationsklassen in Hamburg und viele Jahre eine integrative Grundschule mit Vorschulklasse(n). Aufgrund unserer umfänglichen, langjährigen Erfahrung gehören wir nun zu den Schwerpunktschulen für Inklusion. Dies bedeutet, dass wir personell, räumlich und sächlich so ausgestattet sind, dass Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, Autismus, körperlich-motorische Entwicklung oder in den Bereichen Hören, Kommunikation gemeinsam mit anderen Kindern lernen können. Zur baulichen Ausstattung der Schule gehören Rampen, ein Treppenlift, der den Zugang zu den Fachräumen für Kinder mit Gehbehinderungen möglich macht, sowie zwei Behindertentoiletten mit jeweils einem Wickeltisch. 1.3 Ganztagsschule nach dem GBS – Modell Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Schule eine offene Ganztagsschule nach dem GBS – Modell. Träger des Nachmittagsbereichs ist der Jugendhilfeträger elbkinder- Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten GmbH. Im Schuljahr 2020/2021 etwa 330 Kinder auch am Nachmittag betreut. Es gibt regelmäßige Austauschzeiten der zuständigen Erzieherinnen und Erzieher am Nachmittag mit den Kolleginnen und Kollegen, die die Kinder am Vormittag unterrichten und betreuen. 3
2. Bausteine der Förderung Das integrierte schulspezifische Förderkonzept Gemeinsamer Unterricht in der Klasse/Lerngruppe Begabten- förderung Sprach- förderung § 28 Sonderpädag. Lernförderung Förderung BuT § 45 Bildungs- und § 12 Teilhabepaket Gudula Pracht Zentraler Lernort für alle Kinder ist der gemeinsame Unterricht. Differenzierter Unterricht und Differenzierung im Klassenunterricht ist bei uns seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Dabei wird die Klassenleitung unterstützt durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Erzieherinnen. Schulbegleitungen unterstützen einige Kinder, um Ihnen eine Teilhabe zu ermöglichen. 2.1 Diagnostikinstrumente Testverfahren Klassenstufe Zeitpunkt HAVAS VSK bis Oktober/Juni SOFA - Test Klasse 1 Oktober/November SOFA - Test Klasse 1 Januar/Februar SOFA – Test Klasse 1 Juni/Juli Schnabel Klasse 1-4 Januar/Juni ggf. Sprachcamp-Testung Klasse 3 April/Mai Stolperwörter-Lesetest 1-4 Klasse 1-4 Januar/Juni HaReT Klasse 1 bis zu den Herbstferien HaReT Klasse 2-4 kurz vor den Sommerferien ggf. Sprachcamp-Nachtestung Anfang Klasse 4 August/September Zusätzlich wird bei Anträgen auf AUL die Hamburger Leseprobe durchgeführt. Zur Abgrenzung einer Teilleistungsschwäche bei einem vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen und/oder geistige Entwicklung werden außerdem der CFT 1 (Grundintelligenztest Skala 1, bis 8 Jahre) oder der CFT 20 (Grundintelligenztest Skala 2, ab 9 Jahre) eingesetzt. Diese beiden Tests werden ausschließlich von der Beratungslehrerin durchgeführt. 4
Neben standardisierten Testverfahren haben gezielte Beobachtungen einen hohen Stellenwert. Durch die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams konnten wir in der Vergangenheit verschiedene Einschätzungen zusammentragen (z.B. Beobachtungen zum Sozialverhalten, zur Konzentrationsfähigkeit, zum Arbeitsverhalten sowie zur Wahrnehmungsfähigkeit usw.). Auf Teamsitzungen werden diese Beobachtungen dann um die Ergebnisse der oben genannten Tests ergänzt (Grundlage Förderportfolio, Auswertung HaReT, Schnabel und Stolperwörter-Lesetest) und bewertet. Anschließend wird vereinbart, welches Teammitglied sich um die Förderung kümmert oder weitere Maßnahmen verfolgt. 2.2 Förderung im Bereich Sprache Sprachförderung sowie die Erstellung und Weiterentwicklung eines schulspezifischen Sprachförderkonzepts bilden einen Entwicklungsschwerpunkt. Die wichtigsten Prinzipien der Sprachförderung der Schule Brockdorffstraße sind: ➢ intensive frühzeitige Förderung ➢ jahrgangsbezogen, klassenübergreifend ➢ nach Förderschwerpunkt mit dem Grundsatz: Wortschatz (i.d.R. DaZ) vor Leseverständnis und Leseverständnis vor Rechtschreibung ➢ möglichst kleine Kurse bis 6 Kinder ➢ Lehrerzuordnung möglichst nach Affinität und Kompetenz Das Sprachförderkonzept der Schule Brockdorffstraße basiert auf der Grundlage, die die BBS für die Sprachförderung an Grundschulen vorgegeben hat. Nach einem ersten Konzeptentwurf wurde das Sprachförderkonzept in den folgenden Schuljahren weiterentwickelt, erprobt und schriftlich fixiert. Der Entwicklungsschwerpunkt wurde dabei im Schuljahr 06/07 auf die Leseförderung gelegt. Im Schuljahr 07/08 wurde das Konzept um den Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erweitert. Sprachförderung nach §28a Wenn in den 41/2-jährigen - Gesprächen ein erhöhter Sprachförderbedarf festgestellt wurde, hat das Kind einen Anspruch auf 4 Stunden Sprachförderung in der Woche. Die Förderung wird von schuleigenem Personal und ggf. einer Honorarkraft durchgeführt. In den ersten Wochen des Vorschulbesuchs wird dann eine Überprüfung mit HAVAS durchgeführt, die am Ende der Vorschulzeit wiederholt wird. Die Ergebnisse werden im Förderportfolio festgehalten. Hat ein Kind dann weiterhin Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache, erhält es möglichst weitere Förderung in Klasse 1. Die Klassenteams werden durch die Weitergabe des Förderportfolios informiert und die Sprachlernberaterin verfolgt die Förderung und Entwicklung dieser Kinder. Schwerpunkt "frühe Förderung" Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Jahrgängen 1 und 2 und der VSK. Durch eine möglichst frühe Förderung soll erreicht werden, dass die Mehrheit der Kinder am Ende der 2. Klasse (wieder) dem Regelunterricht im Fach Deutsch folgen kann. Deshalb erhalten die Kinder der 1. und 2. Klassen und der VSK möglichst zweimal in der Woche Förderung. Die Kinder der 3. und 4. Klassen erhalten in der Regel jeweils eine Förderstunde. 5
Schwerpunkt "Lesen" Wenn Kinder im Lesen und Rechtschreiben einen Förderbedarf haben, d.h. in den standardisierten Überprüfungen SCHNABEL oder Stolperwörter-Lesetest einen Prozentrang bis 10 erreichen, werden sie vorrangig im Lesen gefördert. Sie erhalten dann möglichst Leseförderstunden oder aber eine Kombination aus Lese- und Rechtschreibförderstunden. Kinder, die nur in einem Bereich einen Förderbedarf haben, werden entsprechend in diesem gefördert. Zusammenstellung der Fördergruppen In Bezug auf den Leistungsstand und die Klassenstufe sollen die Gruppen möglichst homogen sein. Allerdings muss bei der Zusammenstellung der Kinder auch darauf geachtet werden, dass die Gruppe arbeitsfähig ist. Die Sprachlernberaterin stellt die Gruppen in Abstimmung mit den Förderlehrkräften und der Förderkoordinatorin zusammen. Bei längerem Ausfall einer Förderlehrkraft werden die Kinder auf andere Kurse aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach Absprache mit den beteiligten Förderlehrerinnen und -lehrern. Förderlehrkräfte Der Förderunterricht wird von Lehrkräften erteilt, die dafür besonders qualifiziert sind (PLUS - Ausbildung, Ausbildung im Fach Deutsch/einer Fremdsprache, langjährige Unterrichtserfahrung im Fach Deutsch). Ebenso wird der DaZ - Unterricht möglichst von ausgebildeten DaZ - Lehrkräften erteilt. Förderzeiten Die Förderung in sogenannten „Sprachclubs“ findet im Anschluss an den Unterricht statt von 13.15 Uhr bis 14.00 Uhr. In der Pause von 13.00 Uhr bis 13.15 Uhr können die Kinder etwas essen. Die Förderung in Klasse 1 erfolgt integrativ im Unterricht. Diagnose Zur Bestimmung der Förderbedürftigkeit werden folgende Verfahren eingesetzt: HAVAS-5 (VSK)/ VASE-6 Schnabel (Klasse 1-4) SWLT (2. bis 4. Klasse) bei Bedarf: Hamburger Leseprobe (Durchführung durch Sprachlernberaterin) Förderpläne In Absprache mit den Klassen- bzw. Deutschlehrerinnen werden ein Förderschwerpunkt und geeignete Lernziele für jedes Kind festgelegt. Die Förderlehrkräfte bekommen eine entsprechende Liste. Inhalte der Förderung Grundsätzlich sind die Inhalte der Förderung auf den Rahmenplan Deutsch des Bildungsplans Grundschule bezogen. Im Bereich "Sprechen und Gespräch" werden die Kinder der VSK und der ersten Klassen gefördert. Dabei werden sachunterrichtliche Themen aus dem Unterricht aufgegriffen oder Alltagssituationen, die die Kinder besonders interessieren in den Mittelpunkt gestellt. Anhand dieser Inhalte soll der Wortschatz erweitert, das Gesprächsverhalten verbessert und die Bewältigung von Aufgaben geübt werden. Bei entsprechendem Bedarf im Förderbereich "Phonologische Bewusstheit" (Einschätzung der Lehrkraft) findet im 1. Schuljahr die Förderung in diesem Bereich statt. 6
In den "Lesefördergruppen" sollen die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten ihre Kompetenzen erweitern. Es wird mit verschiedenen lehrgangsunabhängigen Materialien gearbeitet: LÜK, Logico, Sabefix, Silbentraining, Lesetraining (Leseteppiche, IntraAct) Lesemalblätter, Lückentexte, Sachtexte, interaktive PC-und Tablet Programme, Lesespiele und so weiter. In den "Rechtschreibgruppen" sollen alphabetische Strategien angebahnt bzw. gefestigt und orthographische Strategien entwickelt werden. Auch hier werden verschiedene Materialien benutzt: Little Genius, Logico, interaktive PC-und Tablet Programme, LÜK, Rechtschreibspiele (unter Einbeziehung der Handreichung Basiswortschatz), Aufgabenblätter und so weiter. Überprüfung nach einem halben Jahr Nach einem halben Jahr werden die Kinder erneut getestet. Entsprechend der Ergebnisse werden die Fördergruppen neu zusammengestellt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Einige Kinder brauchen die additive Förderung nicht mehr und erhalten stattdessen Lernförderung oder brauchen gar keine unterstützende Maßnahmen mehr. Andere Kinder haben Förderbedarf. Der Förderbereich verlagert sich von Lesen auf Rechtschreiben oder umgekehrt. Durch die Lernförderstunden ist ein Rückgang des sogenannten Drehtüreffekts zu beobachten. Fortbildung Das Kollegium bildet sich regelmäßig (möglichst im 2-Jahresrhythmus) im Bereich Sprache/Sprachförderung im Rahmen der schulinternen Fortbildung weiter. 2.3 Förderung im Bereich Mathematik In den Jahrgängen 1, 2 und 3 wird jeweils vor den Sommerferien von der Fachlehrkraft der HaReT (Hamburger Rechentest) durchgeführt. Im Jahrgang 1 wird der Test bis zu den Herbstferien durchgeführt. Die letzte Seite des Testheftes soll aufgehoben und auf Anfrage vorgelegt werden. Eine Kopie der Ergebnisliste bekommt die Förderkoordinatorin. Mit Ausnahme der Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung erhalten Kinder mit einem Ergebnis PR unter 20 Lernförderung nach § 45. Es wird von der jeweiligen Fachlehrkraft eine Lern- und Fördervereinbarung für jedes Kind erstellt, das an der Förderung teilnimmt. Der Förderbedarf wird halbjährlich überprüft und auf der Zeugniskonferenz (für das 1. Halbjahr) bzw. einer Förderkonferenz (für das 2. Halbjahr) festgelegt. Die Förderung findet in den ersten Jahrgängen parallel zum Klassenunterricht statt. In Jahrgang 4 kann sie ggf. additiv erfolgen. Die Eltern werden schriftlich sowie bei den Lernentwicklungsgesprächen über die Teilnahme des Kindes an der Förderung informiert. Die Teilnahme des Kindes wird im Förderportfolio dokumentiert. Alle rechenschwachen Kinder bekommen im Mathematikunterricht schriftliche Aufgaben, denen sie gewachsen sind. Dies können reduzierte Anforderungen im Umfang und/oder von den Inhalten sein. In vielen Klassen wird mit einem Lehrwerk und den entsprechenden Förder- und Forderheften gearbeitet. Differenzierte Lernerfolgskontrollen ermöglichen einen genauen Überblick über die Leistungen der Kinder. 7
2.4 Förderschiene „Brocki Bienen“ (Aufgrund der Corona-Pandemie pausiert die jahrgangsübergreifende Förderschiene zurzeit). Im November 2017 wurde eine Förderschiene eingerichtet, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Kleingruppe auf der Grundlage des individuellen Förderplanes gefördert werden. Ziel ist es, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Angebote zu machen, um z.B. das Erlernen lebenspraktischer Kompetenzen zu fördern. Die Förderschiene findet jeweils am Mittwoch in der 3. und 4. Stunde statt und wird von den Erzieherinnen der Schule Brockdorffstraße durchgeführt. In jeder Gruppe können 5-6 Kinder gefördert werden. Grundlage der Förderung sind die Förderpläne der einzelnen Kinder. Die Zusammenstellung der Gruppen liegt bei den Erzieherinnen in Absprache mit Schulleitung und der Förderkoordinatorin. Bei Krankheit einer Erzieherin fällt das jeweilige Angebot aus, die Kinder bleiben in ihren Klassen. Die Angebote werden jeweils zu den Ferien evaluiert und es wird dann neu über die Angebote und die Zusammensetzung der Gruppen beraten. 2.5 Lernförderung nach §45 Über die Teilnahme eines Kindes an der Lernförderung nach §45 entscheidet die Zeugnis- bzw. Förderkonferenz. Unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten wird eine Lern- und Fördervereinbarung geschlossen. Diese Fördermaßnahme findet parallel zum regulären Unterricht statt und wird an unserer Schule von Honorarkräften durchgeführt. Bei der Auswahl der Förderkräfte achten wir besonders auf Qualifikation und Verlässlichkeit. Zurzeit unterstützen uns eine Lehramtsstudentin und zwei ausgebildete Lehrerinnen. Es werden in diesem Schuljahr etwa 50 Kinder in 20 Gruppen in den Bereiche Deutsch/Lesen, Deutsch/Rechtschreiben und Mathematik gefördert. Die Fördervereinbarungen werden halbjährlich überprüft, auf der Zeugniskonferenz im Sommer sowie einer zusätzlichen Förderkonferenz im Januar wird beschlossen, welche Kinder welche Förderung bekommen sollen. 2.6 Sonderpädagogische Förderung nach §12 HmbSG Als Schwerpunktschule Inklusion verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit Kindern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Zurzeit werden an unserer Schule über 40 Kinder mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Autismus“, „Körperlich-Motorische Entwicklung“, "Hören und Kommunikation" „Sprache“, „Lernen“ und „Emotional-Soziale Entwicklung“ unterrichtet. In diesem Schuljahr unterstützen vier Sonderpädagoginnen, ein Sonderpädagoge und fünf Erzieherinnen die Kinder beim Lernen. Außerdem arbeiten z.Zt. 6 Schulbegleiterinnen und 3 FSJ-lerinnen bei uns. Logopäden und Ergotherapeuten ergänzen die Förderung. Die Beschulung von Kindern mit ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf (kindbezogene Ressource von der BSB) sowie Kindern mit den Förderschwerpunkten LSE (systemische Zuweisung) erfolgt auf der Grundlage eines diagnosegestützten Förderplans, der bei Bedarf, zumindest aber jährlich zu den Lernentwicklungsgesprächen evaluiert und fortgeschrieben wird. Federführend bei der Erstellung der Förderpläne ist die zuständige Sonderpädagogin oder der zuständige Sonderpädagoge. 8
2.7 Nachteilsausgleich In der Handreichung Nachteilsausgleich vom März 2013 sind die Bedingungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs formuliert. Nachteilsausgleich kann gewährt werden für Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, ist stets auf die Erleichterung/Unterstützung bei der Leistungserbringung gerichtet und hat keinen Einfluss auf die Bewertung. Nachteilsausgleich kann gewährt werden bei Kindern - mit Erkrankungen, auch seelischen (kurzfristig oder dauerhaft) - mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen - mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bei zielgleichem Unterricht) Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden durch - Zeitzuschlag bis max. zur Hälfte der regulären Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten oder schriftlichen Arbeiten - Gewährung zusätzlicher Arbeitszeit im Regelunterricht - Breitstellung von technischen oder didaktischen Hilfsmitteln - speziell gestaltete Aufgabenstellungen im Regelunterricht - veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten - quantitativ reduzierte Aufgabenstellungen - spezielle Organisation des Arbeitsplatzes - Reduzierung der Hausaufgaben - individuell gestaltete Pausenregelungen - individuelle Sportangebote/angepasstes Regelwerk - Verteilung von Prüfungsterminen über einen größeren Zeitraum 2.8 Außerunterrichtliche Lernhilfen Damit Eltern für ein Kind Anspruch auf außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: - Die Leistungen müssen im Bereich Lesen/Rechtschreiben trotz additiver Fördermaßnahmen zweimal hintereinander im sehr schwachen Bereich (SCHNABEL unter PR 10 und/oder SWLT PR unter PR 5) liegen. - Die Leistungen müssen im Bereich Rechnen trotz additiver Fördermaßnahmen zweimal hintereinander im sehr schwachen Bereich (HaReT PR unter 5) liegen. - Durch einen Intelligenztest (CFT) muss sichergestellt sein, dass es sich um eine Teilleistungsschwäche handelt, die nur auf diesen Bereich beschränkt ist. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können die Sorgeberechtigten über das ReBBZ bei der Behörde einen Antrag auf die Bewilligung einer AUL stellen. Die Kosten für eine Lerntherapie können dann ganz oder teilweise von der Schulbehörde übernommen werden. Unsere Schule arbeitet zurzeit mit einer Lerntherapeutin zusammen, die auch zwei Stunden für die Lernförderung eingesetzt ist. 9
2.9 Förderung sozialer Kompetenzen An unserer Schule gibt es regelhaft verschiedene Programme zur Förderung der sozialen Kompetenzen. 2.9.1 Fit und Stark Seit dem Schuljahr 2009/2010 arbeiten wir in allen Klassen systematisch an der Förderung der sozialen Kompetenzen aller Kinder. Wir nutzen das Programm „Fit und Stark“, um die Selbst- und Fremdwahrnehmung und die kommunikativen Fähigkeiten der Kinder zu fördern sowie alternative Möglichkeiten der Konfliktbewältigung zu entwickeln. 2.9.2 ETEP (Aufgrund der Corona-Pandemie pausiert die jahrgangsübergreifende Förderschiene zurzeit). ETEP steht für eine Entwicklungstherapie/Entwicklungspädagogik, die seit vielen Jahren an der Schule Brockdorffstraße in die pädagogische Arbeit einbezogen ist. In einer ETEP – Gruppe sind maximal acht Kinder. Hier werden Kinder gefördert, die besondere Probleme haben, sich angemessen zu verhalten. Mit Unterstützung von zwei Trainerinnen arbeiten diese Schülerinnen und Schüler an ihren individuellen Verhaltenszielen. In vielen Klassen werden die ETEP – Grundlagen regelhaft im Unterricht berücksichtigt. 2.9.3 EFFEKT - Kurs in den Vorschulklassen (EntwicklungsFörderung in Familien – Eltern- und KinderTraining) Seit dem Schuljahr 2016/2017 findet in unseren Vorschulklassen im Rahmen des EFFEKT – Trainings der Kurs „IKPL“ statt. IKPL steht für „Ich kann Probleme lösen“. Im Vorschulalter schließen Kinder erste Freundschaften und sammeln viele Erfahrungen in ihrer Umgebung. Im „IKPL“ – Training lernt das Kind spielerisch, kindgerecht und Schritt für Schritt typische Alltagsprobleme zu lösen. Hierbei steht der 5-schrittige „IKPL“ – Dialog im Vordergrund. Dieser ermutigt die Kinder, nicht aufzugeben, wenn ein Lösungsversuch nicht sofort funktioniert, sondern es erneut zu versuchen. So lernen sie, mit Enttäuschungen umzugehen. Im Laufe der Zeit laufen die zunächst eng angeleiteten Schritte des Dialogs zunehmend automatisch ab. Das Training wird von Frau Schardt, Erzieherin der Schule Brockdorffstraße, in Zusammenarbeit mit Frau Lüß von der Vereinigung Pestalozzi gGmbH durchgeführt. 2.9.4 Streitschlichter Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden an unserer Schule Kinder aus den 3. und 4. Klassen zu Streitschlichter ausgebildet. Sie erlernen bestimmte Strategien, um auf dem Schulhof bei Konflikten vermittelnd eingreifen zu können. 10
2.9.5 Klassenrat und Schülerrat In allen Klassen tagt regelmäßig der Klassenrat. Die Kinder lernen, ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten, die Belange der anderen wahrzunehmen und zu achten, und bei Konflikten Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Der Schülerrat trifft sich mindestens viermal im Jahr, um über Dinge zu sprechen und abzustimmen, die die ganze Schule betreffen. Alle Beschlüsse werden durch die Klassensprecher in die Klassen zurückgetragen. 2.10 Besondere Begabungen Schülerinnen und Schüler unserer Schule, die in einzelnen oder umfassenden Lernbereichen ein besonderes Interesse oder besondere Begabungen zeigen, werden individuell im Unterricht gefördert (Individualisierung/Kompetenzorientierung). Im Mathematikunterricht können es zum Beispiel besonders herausfordernde Aufgaben sein, die Teilnahme an verschiedenen mathematischen Wettbewerben in Jahrgang 3 und/oder 4 (Matheolympiade, Känguruwettbewerb). Außer nehmen ganze Klassen oder Schülergruppen jährlich am Nussknacker-Wettbewerb der Otto- Hahn-Schule teil. Dieser Wettbewerb ist ein Team-Wettbewerb. Im Sachunterricht können Kinder z.B. als Experten zur Verfügung stehen. Es können Forscherfragen bearbeitet werden und Referate erstellt und präsentiert werden. Ein Höhepunkt in Jahrgang 4 ist die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Wettbewerb „Schüler experimentieren“ (Ergänzungsveranstaltung zu „Jugend forscht“). Gemeinsam wird nach interessanten und ergiebigen Themen gesucht. Die Kinder teilen sich in Forscherteams auf und beginnen mit der Vorbereitung und Durchführung der Forschertätigkeit. In selbstorganisierter Gruppenarbeit wird in zahlreichen zusätzlichen Stunden wissenschaftlich gearbeitet, wobei Hilfestellung durch die Eltern in Bezug auf Informationsbeschaffung u.a. am Computer, Erstellung von Bildmaterial etc. stets willkommen ist. Nach vollendeter Forscherarbeit werden die Ergebnisse auf einer Wettbewerbsveranstaltung präsentiert und die jungen Forscherinnen und Forscher stellen sich den Fragen der unabhängigen Jury. Seit vielen Jahren sind unsere Kinder in den Bereichen Biologie, Chemie und Physik sehr erfolgreich. Im Schuljahr 15/16 erreichten 3 Kinder den Landessieg. Seit einigen Jahren nimmt unsere Schule außerdem jährlich am MINT – Wettbewerb teil. Im Deutschunterricht wird jedes Jahr in den dritten Klassen ein Vorlesewettbewerb veranstaltet. Auch im Sport haben die Kinder in vielen Bereichen die Möglichkeit, sich herausfordernden Aufgaben zu stellen. 3 Einsatz der Ressourcen 3.1 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind in erster Linie zuständig für die inklusive Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Beratung der Grundschulkolleginnen und Grundschulkollegen und die Erstellung individueller Förderpläne. Darüber hinaus erteilen sie teilweise auch Fachunterricht. 11
3.2 Erzieherinnen Hauptaufgabe der Erzieherinnen ist die Begleitung und Unterstützung von Kindern mit ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf. Außerdem sind die Erzieherinnen für den Frühdienst sowie die Begleitung des Schulschwimmens zuständig. Seit November 2017 bieten die Erzieherinnen eine Förderschiene für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. 3.3 Schulbegleitungen Eine besondere Herausforderung stellt der Einsatz von Schulbegleitungen dar. Beantragt bei und bewilligt entweder von der BSB oder dem ReBBZ ist nur durch die Schulbegleitungen eine Teilhabe einiger Kinder überhaupt möglich. Zurzeit unterstützen uns 9 Schulbegleitungen, die entweder ein FSJ ableisten oder als qualifizierte Kräfte über einen Träger eingestellt wurden. Der Einsatz wird durch die Förderkoordinatorin in Absprache mit der Fachleitung Sonderpädagogik geplant und koordiniert. Inhaltlich ist das jeweilige Klassenteam (alle in der Klasse arbeitenden Personen) unter Federführung der Klassenleitung zuständig. Durch die Erfahrung der letzten Jahre ist deutlich geworden, dass dringend Zeiten für einen qualifizierten Austausch zur Verfügung stehen müssen. Seit dem Schuljahr 16/17 gibt es eine feste Ansprechperson für die FSJ-ler. Wöchentliche Treffen vor dem Unterricht bieten Raum, um Probleme anzusprechen, Aufgaben zu erläutern oder ggf. Zuständigkeiten abzugrenzen. Monatliche Treffen zwischen der Standortleitung der GBS und der Förderkoordinatorin dienen ebenfalls den o.g. Zielen. 3.4 Einsatz von TherapeutInnen Einige Kinder erhalten Ergotherapie und/oder Logopädie. Zum Teil kommen TherapeutInnen zu uns in die Schule, weil es insbesondere im Rahmen der GBS für die Eltern immer schwieriger wird, die Therapien am Nachmittag zu organisieren. Außerdem ist bei einigen Kindern so eher eine Verlässlichkeit gewährleistet. Auch dieser Bereich weitet sich jährlich aus. Strukturen für die Organisation und die Planung wurden im Schuljahr 16/17 weiter entwickelt. Jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres gibt es Treffen mit den Klassenleitungen, der Förderkoordinatorin und den entsprechenden ErgotherapeutInnen und LogopädInnen, um eine sinnvolle Terminplanung zu erstellen. Durch die umfassenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen steht uns inzwischen ein spezieller Raum für diese Therapien zur Verfügung. 3.5 Kooperationsformen Die Zuständigkeit der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Erzieherinnen für jeweils mehrere Klassen erfordert bestimmte Kooperationsformen. Es gibt feste Teamzeiten, in denen alle Kolleginnen und Kollegen im Haus und ansprechbar sind. Eine Magnettafel im Mitarbeiterzimmer mit Namensschildern ermöglicht eine Aufteilung nach Klassen und Räumen. Notwendig sind diese Austauschzeiten für Förderinhalte, Regeln, allgemeine Absprachen etc. Zusätzlich ist der Austausch mit der GBS weiterhin ein wichtiger 12
Bereich. Zusätzlich werden Informationen informell sowie schriftlich weitergegeben. Seit dem Schuljahr 20/21 findet in den letzten 15 Minuten (12.45-13.00 Uhr) des Schulvormittages eine gemeinsame Übergangszeit statt. Diese Zeit wird gemeinsam zwischen Schule und GBS gestaltet. 4 Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung Um die Qualität und Kontinuität der schulischen Förderung zu gewährleisten, werden verschiedene Maßnahmen angewandt. Bei der Förderkoordination werden folgende Fakten gesammelt: - Ergebnisse der oben beschriebenen Diagnostiken (im Bereich der Sprachförderung in Zusammenarbeit mit der Sprachlernberaterin) - aktuelle Förderpläne - zusätzliche Informationen, Diagnosen etc. Für jedes Kind mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf wird zusätzlich zum Schülerbogen eine "Förderakte" angelegt. Inhalte werden anlassbezogen mit den Klassenteams besprochen. Für jedes Kind, das an einer schulischen Fördermaßnahme teilnimmt, wird ein Förderportfolio geführt, das Ende Klasse 4 oder wenn das Kind die Schule verlässt, im Schülerbogen abgeheftet wird und so die bis dahin erfolgte Förderung dokumentiert. Schulleiter und Förderkoordinatorin treffen sich wöchentlich zu einem Austausch sowohl über (tages-) aktuelle Fragen und Anliegen als auch über grundlegende und übergreifende Aspekte. 5 Ausblick Das vorliegende Förderkonzept der Schule Brockdorffstraße beschreibt den derzeitigen Stand der Förderung an unserer Schule. Die vielen Angebote der Förderung leistungsstarker und leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler ermöglichen eine, im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen, passgenaue Begleitung und Unterstützung der Kinder. Der Bereich der Unterrichtsentwicklung stand in den letzten Jahren besonders im Fokus. Unterstützt wurden wir dabei vom Landesinstitut (LI). Im Schuljahr 15/16 gab es dazu vier Fortbildungseinheiten u.a. zum Bereich des Einsatzes von kooperativen Lernformen unter besonderer Berücksichtigung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Bereichen. Im Schuljahr 16/17 hat das Kollegium im Rahmen einer Ganztagskonferenz zum Thema "Gute Lernaufgaben und ihre Differenzierungsmöglichkeiten" gearbeitet. Im Schuljahr 18/19 war das Thema einer pädagogischen Ganztagskonferenz „Leistungsbewertung“. Das Kollegium steht in einem ständigen Austausch mit anderen Schulen, an denen einige Kolleginnen und Kollegen auch hospitieren. Aktuell nehmen wir teil am Forschungsvorhaben zur „Weiterentwicklung des inklusiven Unterrichts“ unter Federführung des Landesinstituts in Hamburg. 13
Im Schuljahr 2020/2021 wurde eine Projektgruppe zur „Planarbeit im Unterricht“ gegründet, um das individuelle Lernen der Kinder noch stärker zu fördern. Dem Kind können in einem Arbeitsplan Aufgaben und Materialien angeboten werden, die seinem Lernstand entsprechen. Die Kinder werden in ihrer Selbstständigkeit gefördert, da sie Aufgaben auswählen und weitgehend alleine bearbeiten können. 14
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