DREI SÄULEN DER FAMILIENFÖRDERUNG - Das Modell der Industriellenvereinigung und eine Zwischenbilanz

 
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DREI SÄULEN DER
  FAMILIENFÖRDERUNG
Das Modell der Industriellenvereinigung und eine Zwischenbilanz

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www.iv-net.at
                                                 3.
Im Jahr 2012 hat die Industriellenvereinigung (IV) in Kooperation mit der Bundesarbeiterkammer einen
     ersten Entwurf zur Verbesserung der Familienförderung in Österreich vorgelegt, 2013 folgte eine eigen-
     ständige Variante der IV. Das hier präsentierte Modell ist eine Weiterentwicklung dieser Konzepte, das auch
     die Reformschritte des Jahres 2013/2014 berücksichtigt und eine Zwischenbilanz zieht.

     HINTERGRUND – WARUM ES EINE REFORM BRAUCHT

     Jahr für Jahr gibt Österreich hohe Summen für familienpolitische Leistungen aus. Der Schwerpunkt liegt
     dabei – anders als in vergleichbaren Ländern – auf monetären Leistungen. Trotz des enormen finanziellen
     Einsatzes und respektabler Anstrengungen der Politik herrscht nach wie vor Verbesserungsbedarf in vielen
     Bereichen. Die wesentlichen Problemfelder sind:

     •    Viel Geld, wenig Kinder
          Obwohl Österreich im internationalen Vergleich viel Geld für Familien ausgibt, liegt unser Land mit
          einer Geburtenrate von 1,4 Kindern pro Frau und einem durchschnittlichen Fertilitätsalter von 30,3
          Jahren (28,8 Jahren bei Erstgebärenden)1 nicht nur deutlich unter dem EU-Schnitt von 1,6 Kindern,
          sondern auch weit abgeschlagen hinter Ländern wie Frankreich, Schweden oder Dänemark.2 Fa-
          milienpolitik sollte Mut machen, den Wunsch nach Kindern zu verwirklichen, dennoch steigen in
          Österreich die Zahlen von Lebensformen ohne Kinder stärker als jene mit Kindern. Auch der Anteil
          von 25- bis 49jährigen Frauen ohne Kinder liegt in Österreich mit über 40 Prozent über dem EU- und
          OECD-Durchschnitt.3

     •    Mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf
          Eine gut gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hierzulande noch eine große Herausforde-
          rung, vor allem im ländlichen Raum. Fehlende Kinderbetreuungsplätze aber auch mangelnde Akzeptanz
          von berufstätigen Müttern in der Gesellschaft bewirken, dass junge Frauen und Männer den meist
          vorhandenen Wunsch nach Kindern immer seltener verwirklichen. Aus Sicht der Industrie ist die bessere
          Vereinbarkeit von Familie und Beruf eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen.

     •    Fehlende Kinderbetreuung
          Das Angebot an Kinderbetreuung hat sich zwar in den vergangenen Jahren verbessert – vor allem
          dank der Mittel, die der Bund dazu beigetragen hat. Dennoch sind wir noch weit davon entfernt, die
          bestehende Nachfrage auch wirklich decken zu können. So gaben in einer Befragung der Statistik
          Austria im Jahr 2010 mehr als 140.000 Eltern (vor allem Frauen) an, aufgrund fehlender Kinderbe-
          treuungsplätze nicht oder nur in Teilzeit berufstätig zu sein. Aber auch jene, die einen Betreuungsplatz
          haben, sind mit diesem nicht immer glücklich: Ungenügende Öffnungszeiten, zu viele Schließtage in
          den Ferien und zu hohe Kosten beklagen mehr als 100.000 Eltern.4

     ¹ Quelle: Statistik Austria, Daten aus 2013
     ² Quelle: OECD Family Database 2010
     ³ Quelle: EU Labour Force Survey 2008
     ⁴ Quelle: Statistik Austria, Daten aus 2010

2|   Drei neue Säulen
•      Geringe Erwerbstätigkeit von Frauen
       In Österreich ist Kinderbetreuung nach wie vor Frauensache, was zu einer relativ geringen Erwerbstä-
       tigkeit von Frauen mit Kindern führt. Der Anteil von Frauen, die Teilzeit beschäftigt sind, beträgt aktuell
       45,5 Prozent im Vergleich zu 10 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer. Vor allem Frauen zwischen
       25 und 39 Jahren gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach und geben als Hauptgrund dafür die Betreu-
       ung von Kindern an.5

•      Frauen mit Kindern in (Voll-)Erwerbstätigkeit
       Gerade für Frauen sind die nachteiligen beruflichen Auswirkungen der Kinderbetreuung deutlich
       spürbar. Im Gegensatz zum vorwiegend monetär fokussierten österreichischen Familienleistungsmo-
       dell orientieren sich andere Länder, vor allem in Nordeuropa, an der gleichberechtigten Teilhabe beider
       Geschlechter am Arbeitsmarkt sowie der leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
       Dazu werden neben großzügigen Familienleistungen vor allem Sachleistungen wie gut ausgebaute
       Kinderbetreuung angeboten. Aus Sicht der Industrie ist es wünschenswert, mehr Frauen mit Kindern
       die (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

•      Unübersichtliche Familienleistungen
       In Österreich gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielfalt an historisch gewach-
       senen Familienleistungen. Laut dem Österreichischen Institut für Familienforschung bestehen derzeit
       232 direkt familienpolitische bzw. im weiteren Sinne familienrelevante Maßnahmen. Dies macht es
       für die betroffenen Familien kompliziert, die Förderungen zu durchschauen. Auch der Rechnungshof-
       bericht aus 2011 sowie das WIFO kritisieren die Unübersichtlichkeit und teilweise Überlappung der
       Familienleistungen in Österreich.6 Das WIFO hat sich zudem für einen Reformbedarf bei den Familien-
       leistungen und eine Umschichtung weg von Geldleistungen hin zu Realtransfers ausgesprochen.7

5
    Quelle: Statistik Austria, Daten aus 2013
6
    Quelle: APA-Meldung (7.7.2011): „RH kritisiert Unübersichtlichkeit der Familienleistungen“, Wien
7
    Quelle: Hedwig Lutz, Margit Schratzenstaller (15. Juni 2010): „Familienleistungen in Österreich – ausgewählte Aspekte“, Wien

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ZIELE DER FAMILIENPOLITIK IN ÖSTERREICH
     Die Industriellenvereinigung engagiert sich im Bereich der Familienpolitik, da das Thema Vereinbarkeit von
     Familie und Beruf eine der größten Herausforderungen für Gesellschaft und Wirtschaft darstellt. Darüber
     hinaus werden mehr als 80 Prozent der Einnahmen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) aus Dienst-
     geberbeiträgen finanziert8, woraus sich eine hohe Verantwortung für den wirkungsvollen und gerechten
     Einsatz dieser Mittel ergibt.

     Vielfalt der Ziele
     Um die Maßnahmen der Familienförderung möglichst effizient zu gestalten, ist eine Auseinandersetzung
     mit den relevanten Zielen der Familienpolitik in Österreich hilfreich. Wie die nachfolgende Abbildung
     zeigt, können familienpolitische Motive und Ziele sehr vielfältig und unterschiedlich sein.

                                                                                                   •    Verstärkte Eingliederung
                                                                                                        von Frauen in die Erwerbsbe-
                                                    •     Erleichterung der Vereinbarkeit               völkerung
                                                          von Familie und Beruf                    •    Erhöhung der Erwerbsbeteili-
                                                    •     Verbesserung der ökonomischen                 gung von Personen mit Kindern
                                                          Gleichstellung von Frauen                •    Stärkere Väterbeteiligung
      •    Förderung der Familie als                                                               •    Volkswirtschaftliche Effekte
                                                          und Männern
           rechtliche Institution                                                                       durch den Ausbau von Kinder-
                                                    •     Förderung der wirtschaftlichen
      •    Förderung eines klassischen                                                                  betreuungsplätzen
                                                          Eigenständigkeit von Frauen
           Familienmodells                                                                         •    Sicherung/Verbesserung des
                                                    •     Gleichmäßigere Aufteilung der
      •    Berücksichtigung vielfältiger                                                                Wirtschaftsstandortes
                                                          Betreuungsarbeit auf
           Lebensformen                                                                            •    Schaffung eines Wettbewerbs-
                                                          die Geschlechter
      •    Sicherung/Förderung der Wahl-                                                                vorteils gegenüber anderen
                                                    •     Unterstützung von Pflege
           freiheit der Lebensgestaltung                                                                Staaten
                                                          in der Familie
                                                    2) Gleichstellungs- &
          1) Institutionelle Motive                                                                3) Ökonomische Motive
                                                       Vereinbarkeitsmotive

      •    Familienlastenausgleich                  •     Erhöhung der Fertilitätsrate             •    Verbesserung der Erfüllung der
      •    Armutsbekämpfung                         •     Erhöhung des Anteils von Men-                 Bedürfnisse von Kindern
      •    Sicherung/Steigerung der                       schen mit Kindern                        •    Unterstützung für sozial schwa-
           Lebensqualität für Familien              •     Generationengerechtigkeit                     che Kinder
      •    Anerkennung von Familienarbeit           •     Verhinderung der Entvölkerung            •    Gleiche Bildungschancen für
      •    Integration von Zuwanderern                    ländlicher Regionen                           alle Kinder

       4) Sozialpolitische Motive                       5) Demografische Motive                    6) Kinderwohlfahrtsmotive
     Quelle: vgl. Kaufmann (2000), leicht veränderte Darstellung nach Blum/Rille-Pfeiffer (2010) ergänzt durch Ziele: eigene Darstellung

     ⁸ 2012 waren dies 5,1 Mrd. Euro (Quelle: BMASK, Statistik Austria)

4|   Drei neue Säulen
Aus Sicht der IV sollen sich Maßnahmen der Familienförderung stärker an jenen familienpolitischen Zielen
orientieren, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für Frauen, Männer und Kinder, aber
auch für Gesellschaft und Wirtschaft entsprechen. Gemeinsam und in einem intensiven Diskurs mit Exper-
tinnen und Experten hat die IV daher die verschiedenen Ziele analysiert und auf die Situation in Österreich
in den kommenden Jahren bezogen.

Mehr Zielorientierung in der Familienpolitik
Wenn deutlich ist, welche Ziele im Bereich der Familienpolitik wichtig und zukunftsweisend sind, können
die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Aus unserer Sicht sind
folgende Ziele prioritär:

•   Verbesserte Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    Aufgabe von Politik und Wirtschaft ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die
    Balance zwischen Familie und Beruf gut gelingen kann. Eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit
    von Familie und Beruf erhöht die Chance für Frauen und Männer, wieder früher und ohne Karriere-
    unterbrechung in das Erwerbsleben einzusteigen. Beispiele aus skandinavischen Ländern zeigen, dass
    ein guter Mix aus Transfers, Steuer- und Sachleistungen sowohl Lebensqualität und Fertilitätsrate, als
    auch Wachstum steigern hilft. Dazu muss vor allem beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze speziell
    für Unter-Dreijährige und in ländlichen Gebieten angesetzt werden. Aber auch die Unternehmen kön-
    nen Beiträge leisten, in dem z.B. flexible Arbeitszeitmodelle oder andere familienfreundliche Maßnah-
    men eingesetzt werden.

•   Förderung der Erwerbstätigkeit und Karrieremöglichkeiten von Frauen
    Stimmen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit, wächst die Frauenbeschäftigung quantitativ
    und vor allem qualitativ, der Wiedereinstieg in den Beruf erfolgt früher. Frauen sollten die Wahl haben,
    in welchem Ausmaß sie einer Erwerbsarbeit nachgehen möchten und diesen Wunsch auch umsetzen
    können. Das führt in der Folge zu einer nachhaltigen Steigerung der Lebensqualität der Frauen und
    ihrer Familien. Dazu gehört auch eine gleichmäßigere Verteilung der Betreuungsarbeit auf die Ge-
    schlechter durch stärkere Einbeziehung der Väter.

•   Steigerung der Lebensqualität und Bewältigung der demografischen Entwicklung
    Die Gesamtfertilitätsrate veränderte sich in den vergangenen zehn Jahren nur geringfügig und lag
    2013 bei 1,44 Kindern je Frau. Dieser Wert liegt damit deutlich unter dem „Bestanderhaltungsniveau“
    von etwa zwei Kindern pro Frau, das auch mit der Anzahl der Kinder, die sich Frauen in Österreich
    wünschen, übereinstimmt. Die Lücke zwischen der Zahl gewünschter und realisierter Kinder zu schlie-
    ßen ist eine demografische Herausforderung und trägt auch zur Steigerung der Lebensqualität von
    Frauen und Männern bei.

•   Positive volkswirtschaftliche Effekte
    Der Mobilisierungseffekt von Frauen in die Erwerbstätigkeit bewirkt eine qualitative Verbesserung
    der Frauenbeschäftigung, höhere Einkommen, höhere Nachfrage und damit eine Stärkung des Wirt-
    schaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit. Als gesellschaftspolitischer Effekt ist eine Verbesse-
    rung der Gleichstellung von Frauen und Männer zu erwarten.

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•   Vereinfachung der Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung
         Das Modell der Familienleistungen soll so aufgebaut sein, dass die anspruchsberechtigten Personen
         genau und ohne großen Aufwand wissen, welche Leistungen sie unter welchen Rahmenbedingungen
         bekommen und welche steuerlichen Begünstigungen ihnen zustehen. Es braucht ein einfaches und
         transparentes Modell, das Klarheit hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen schafft und auch der Verwal-
         tung die Umsetzung erleichtert.

     NEUE SCHWERPUNKTE IN DER FAMILIENPOLITIK:
     3-SÄULEN-MODELL – ZWISCHENBILANZ UND AUSBLICK
     Um die oben genannten Ziele zu erreichen und die für Familien vorgesehenen Mittel effizienter einzuset-
     zen, sollen die Familienleistungen in Österreich in Zukunft auf drei Schwerpunkte fokussieren:

     (1) Eine einheitliche neue Geldleistung soll im Bereich der Transfers für Klarheit und Transparenz sorgen.
     (2) Eine einheitliche neue Steuerleistung („Kinderbildungsbonus“) soll Einzelmaßnahmen ersetzen,
         die Förderung der Kinder unterstützen und Eltern finanzielle Erleichterung bringen.
     (3) Durch Umschichtungen soll der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen insbesondere von Unter-Dreijährigen
         rascher gedeckt werden.

     1. „Familienbeihilfe Neu“ – Einführung einer neuen Geldleistung
        anstatt vieler unübersichtlicher Transfers

     IV-Forderungen aus 2013
     Ziel war die Zusammenführung aller geldwerten Leistungen zu einer „Familienbeihilfe Neu“.
     Volumen 2012: 4,548 Mrd. Euro (ersetzt Familienbeihilfe 3,124 Mrd. Euro, Kinderabsetzbetrag
     1,29 Mrd. Euro, Mehrkinderzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag inkl. Kinderzuschläge).

     •   Für jedes Kind soll es eine einheitliche Geldleistung pro Monat in Höhe von 200 Euro für Unter-
         15-Jährige und 220 Euro ab 15 Jahren geben.
     •   Für Alleinerziehende (+ 50 Euro) und für Eltern von Kindern mit Behinderung (+ 140 Euro) soll es wei-
         terhin eine höhere Familienbeihilfe geben.
     •   Die Höhe der Leistung soll für alle Kinder gleich hoch sein, unabhängig von der Geschwisterzahl.

     Getätigte Maßnahmen
     • In einer Punktuation einigten sich ÖVP und SPÖ Mitte 2013 auf eine Vereinfachung der Familienbeihil-
         fe sowie auf den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze mit jährlich 100 Mio. Euro.
     • Die 2014 im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen berücksichtigen diese Punktuation leider kaum.
         Bei der Familienbeihilfe blieb alles beim Alten: vier Stufen, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag sowie
         Kinderabsetzbetrag blieben unverändert.
     • Beschlossen wurde im Bereich der Familienbeihilfe jedoch eine dreistufige Valorisierung: Erhöhung
         um vier Prozent mit 1. Juli 2014 sowie weitere Erhöhungen um 1,9 Prozent in den Jahren 2016
         und 2018. Konkret bedeutet das, dass eine Familie mit einem zwei Jahre alten Kind seit 1. Juli 2014
         109,70 Euro statt bisher 105,40 Euro bekommt. Bei einem elf Jahre alten Kind beträgt die neue Fami-
         lienbeihilfe 136,20 Euro statt bisher 130,90 Euro.

6|   Drei neue Säulen
•   Für die Erhöhung der Familienbeihilfe wurden 830 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre budgetiert,
    darüber hinaus wurden 305 Mio. für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie 400 Mio. für den
    Ausbau schulischer Tagesbetreuung reserviert.
•   Von weiteren, im Juni 2013 vereinbarten Reformschritten wie der Zusammenführung mit dem Kin-
    derabsetzbeitrag oder der Reduktion der Stufen (wie auch im 3-Säulen-Modell der IV vorgeschlagen)
    wurde vorerst Abstand genommen.

Noch ausstehende Reformen – nächste Schritte
• Die IV sieht die Maßnahmen des BMFJ aus 2014 als ersten von vielen notwendigen Schritten und ortet
   weiterhin Verbesserungsbedarf.
• Die wesentlichen Kritikpunkte sind:
      • Weitgehend fehlende Zielorientierung der Familienförderung,
      • keine Vereinfachung für Verwaltung und Familien (weiterhin viele verschiedene Stufen und Ge-
         schwisterstaffeln, unrunde Summen),
      • keine Zusammenlegung mit dem Kinderabsetzbetrag,
      • noch höhere Transferzahlungen statt Fokussierung auf drei gleichwertige Säulen in der
         Familienpolitik.
• Zur Vereinfachung wird eine Zusammenlegung des Kinderabsetzbetrags und des Alleinerzieherabsetz-
   betrags vorgeschlagen, die gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt werden. Dabei erhalten
   Alleinerziehende 50 Euro mehr pro Monat.

2. Kinderbetreuungsoffensive

IV-Forderungen aus 2013
Qualitätsvolle Kinderbetreuung ist ein entscheidender Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
wie auch die Erwerbschancen von Frauen und trägt als elementares Bildungselement wesentlich zur Ent-
wicklung der Kinder und der Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft bei. Investitionen in
Kinderbetreuung schaffen Jobs, machen Gemeinden als Lebensumfeld attraktiv und bringen Rückflüsse in
die öffentlichen Budgets, die in der Regel die Kosten übersteigen.

Neben neuen Kinderbetreuungsplätzen für Unter-Dreijährige ist der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen
bei einer gleichzeitigen Verbesserung der pädagogischen Qualität notwendig. Deshalb soll mit durch-
schnittlichen Ausgaben von 100 Mio. Euro pro Jahr an Bundesinvestitionen in den schrittweisen Ausbau
der Kinderbetreuung innerhalb von 4 Jahren Folgendes erreicht werden:
• 35.000 neue Kinderbetreuungsplätze für Unter-Dreijährige
• Die Erweiterung der Öffnungszeiten von weiteren 70.000 Kinderbetreuungsplätzen
• Eine Verbesserung der pädagogischen Qualität (kleinere Gruppen, mehr Personal)

Getätigte Maßnahmen
• Es wurde eine neue 15a-Vereinbarung mit den Ländern über den Ausbau der institutionellen Kinderbe-
    treuungsangebots beschlossen.
• Konkret werden bis 2017 in Summe 305 Mio. Euro in den Ausbau von institutionellen Kinderbetreu-
    ungsplätzen investiert, für 2014 und 2015 stehen je 100 Mio. Euro zur Verfügung, 2015 und 2017 je
    52,5 Mio. Euro. Dabei ist eine geringere Kofinanzierung der Länder als bisher nötig.

                                                                                         Drei neue Säulen   |7
•   Mit dieser Maßnahme soll das Barcelona-Ziel von 33 Prozent Kinderbetreuungsplätzen für die Unter-
         Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet und die Schließung von regionalen Lücken für die Drei- bis
         Sechsjährigen sowie der Ausbau der ganztägigen Betreuung weiter vorangetrieben werden. Darüber
         hinaus sollen Impulse zur Verbesserung der Betreuungsqualität durch eine Senkung des Betreuungs-
         schlüssels gesetzt, Öffnungszeiten ausgeweitet, sowie die Tageselternbetreuung forciert werden.
     •   Ein weiterer Fokus liegt auf der sprachlichen Frühförderung, wofür weitere 45 Mio. Euro für die nächs-
         ten vier Jahre vorgesehen sind.
     •   Die IV begrüßt die Initiative der Regierung, den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Angriff zu neh-
         men. Gute und ausreichende Kinderbetreuung sind eine wichtige Basis, um die Vereinbarkeit von Fa-
         milie und Beruf sowie insbesondere die Beschäftigung von Frauen zu fördern und Wahlfreiheit sicher-
         zustellen. Die beschlossene 15a-Vereinbarung zeigt aber auch, dass Kinderbetreuungseinrichtungen
         zunehmend als elementare Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden. Dies ist der Industrie ein
         besonderes Anliegen, da alle Kinder von Beginn an gerechte Bildungschancen verdienen und Bildung
         die wichtigste Investition in die Zukunft unseres Landes ist.

     Noch ausstehende Reformen – nächste Schritte
     Trotz der generellen Zustimmung zur Kinderbetreuungsoffensive gibt es auch einige
     Verbesserungsvorschläge.
     • Die IV plädiert unter anderem dafür, dass auch halbtägige Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtun-
         gen 47 Wochen im Jahr geöffnet haben müssen, die neue Vereinbarung sieht lediglich 45 Wochen vor.
     • Die IV setzt sich für ein Bundesrahmengesetz für Kinderbetreuung ein mit dem Ziel, österreichweit
         einheitliche Arbeitsbedingungen für Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen auf höchstem Niveau
         und einheitliche gesetzliche Standards für die Rahmenbedingungen in den Kindergärten zu schaf-
         fen (international vergleichbare und einheitliche Qualitätsstandards in punkto Pädagoginnen- bzw.
         Pädagogen-Kind-Schlüssel, Raumbedarf und Öffnungszeiten, Bestimmungen über die Kooperation mit
         anderen Bildungsinstitutionen oder der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule).
     • Die IV wird sich hier weiter engagieren und einen inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Bildungsarbeit auf
         den Bereich der elementaren Bildung legen.

     3. „Kinderbildungsbonus“ – Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs-
        und -bildungskosten

     IV-Forderungen aus 2013
     Ziel war und bleibt die Zusammenführung aller steuerlichen Leistungen zu einem neuen Kinderbildungs-
     bonus. Volumen 2012: 249 Mio. Euro (ersetzt Alleinverdienerabsetzbetrag inkl. Kinderzuschläge, Kinder-
     freibetrag, Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten). Damit würden Anreize zur Erhöhung der Frauener-
     werbstätigkeit sowie Bildungsanreize geschaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
     • Steuerpflichtige Eltern sollen Ausgaben für Kinderbetreuung und Kinderbildung (z.B. Computerkurs,
          Musikschule) im Ausmaß von 800 Euro pro Kind/Jahr steuerlich absetzen können. Wenn beide El-
          ternteile die Steuerleistung beantragen, können 2 x 500 Euro = 1.000 Euro pro Kind/Jahr abgesetzt
          werden.
     • Diese Leistung sollte in geringerem Umfang von 330 Euro pro Kind auch dann in Anspruch genommen
          werden können, wenn keine Einkommensteuer anfällt.

8|   Drei neue Säulen
Getätigte Maßnahmen
• Im Bereich der steuerlichen Familienförderung wurden bis dato keine Reformschritte gesetzt.
• Im Sinne eines Gesamtpakets und mit dem Ziel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern
    und die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen, muss auch die Reform der steuerlichen Familienleistun-
    gen in Angriff genommen werden.

Noch ausstehende Reformen – nächste Schritte
Das Modell des Kinderbildungsbonus wurde überarbeitet und neu berechnet und gestaltet sich nun wie
folgt: Ziel bleibt weiterhin die Zusammenführung aller steuerlichen Leistungen zu einem neuen Kinderbil-
dungsbonus. Volumen 2014: 276 Mio. Euro (ersetzt Alleinverdienerabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Absetz-
barkeit der Kinderbetreuungskosten und geht von einer 85-prozentigen Abschöpfung aus). Damit würden
Anreize zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit sowie Bildungsanreize geschaffen und die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf verbessert.
• Steuerpflichtige Eltern sollten Ausgaben für Kinderbetreuung und Kinderbildung (z.B. Computerkurs,
     Musikschule) im Ausmaß von 800 Euro pro Kind/Jahr steuerlich absetzen können. Wenn beide
     Elternteile die Steuerleistung beantragen, können 2 x 500 Euro = 1.000 Euro pro Kind/Jahr abgesetzt
     werden.
• Neu: Diese Leistung soll im Ausmaß von 500 Euro pro Kind und steuerpflichtigem Elternteil auch dann
     in Anspruch genommen werden können, wenn keine Einkommensteuer anfällt. Diese Änderung wurde
     notwendig, da in den vergangenen Jahren vor allem Familien in den unteren Einkommensschichten
     höhere Ausgaben zu tragen haben.
• Die Altersgrenze der geförderten Kinder soll angehoben werden. Bis zum 15. Geburtstag des Kindes
     können Leistungskosten abgesetzt werden.
• Zweckgebundenheit: Ein Kostennachweis ist erforderlich.

Grundsätzlich sollen alle förderungswürdigen Maßnahmen zur Betreuung und Förderung von Kindern von
der neuen Steuerleistung umfasst werden:
• Vorschulische institutionelle Kinderbetreuung und -förderung, angeboten von öffentlichen, gemeinnüt-
    zigen und/oder privaten Trägern sowie zertifizierten Tageseltern
• Schulische Nachmittagsbetreuung und Ganztagesschule
• Schulveranstaltungen, Ferienbetreuung
• Weitere Fördermaßnahmen wie (elementare) Musikerziehung, Bewegungsförderung, Nachhilfe in zerti-
    fizierten Instituten und bei Fachpädagoginnen bzw. -pädagogen, Sport, Sprachen, usw.
• Kosten wie Essensbeitrag, Bastelbeitrag, Transportkosten für Kinderbetreuung und Schule
• Durch die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten sollen die ungleichen Voraussetzungen je nach Alter
    des Kindes und Bundesland (z.B.: kostenloser Kindergarten in Wien) berücksichtigt werden.
• Die Steuerleistung steht nicht für sich alleine, sie ist als Instrument zusätzlich zum Ausbau der Kinder-
    betreuung und der Nachmittagsbetreuungen an den Schulen bzw. den Ganztagesschulen konzipiert.

                                                                                          Drei neue Säulen    |9
DREI SÄULEN DER FAMILIENFÖRDERUNG

                                                                       Alleinver-
Familien-                                                             dienerab-
 beihilfe                                                             setzbetrag
                                                                      (210 Mio. Euro)

                                                                                                                  KINDERBILDUNGSBONUS*
                           FAMILIENBEIHILFE NEU

                                                  KINDERBETREUUNGS-
                                                                      Kinderfrei-
                                                                        betrag

                                                       OFFENSIVE
                                                                      (83 Mio. Euro)
Kinderab-
setzbetrag
                                                                      Absetzbar-
                                                                      keit Kinder-
                                                                      betreuung
                                                                      (57 Mio. Euro)

Alleinerzie-                                                            KBG-
herabsetz-                                                             Variante
                                                                          30+6
   betrag                                                             (30 Mio. Euro)

                                                                       *Die Kosten für den Kinderbildungsbonus betragen € 276
                                                                       Mio.. Fasst man die steuerlichen Leistungen darin zusam-
                                                                       men, bleibt ein Rest von € 105 Mio. (Basis: Parlamentari-
                                                                                   sche Anfrage 14.11.2013, Berechnungen ÖIF)

 10 |   Drei neue Säulen
DIE VORTEILE DES NEUEN MODELLS
•   Echte Wahlfreiheit braucht Kinderbetreuung:
    Nur durch ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot können sich Eltern – und vor allem Mütter
    – wirklich frei entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie einer Berufstätigkeit nachgehen. Durch
    die drei Säulen wird eine gezielte Unterstützung von Familien im Sinne einer besseren Vereinbarkeit
    erreicht.

•   Entlastung der Eltern von Kinderbetreuungs- bzw. -bildungskosten:
    Durch den neuen Kinderbildungsbonus für Kinder bis 15 Jahre und die Erweiterung des Leistungs-
    spektrums auch auf Weiterbildungs- und Förderungsmaßnahmen werden Kinder gefördert und Eltern
    finanziell entlastet.

•   Faire Bedingungen und Chancengleichheit:
    Derzeit erhalten Familien mit Kindern eine höhere Förderung, wenn ein Elternteil nicht arbeitet. Arbei-
    ten beide Elternteile, bekommen sie diese Förderung nicht, selbst wenn das Einkommen in Summe
    gleich viel oder weniger als das Einkommen der Alleinverdienerin bzw. des Alleinverdieners ist. Nach
    dem neuen Modell sollen steuerpflichtige Eltern unabhängig davon, wie sie sich die Arbeit in der Fami-
    lie teilen, gefördert werden.

•   Verwaltungsvereinfachung:
    Statt der Prüfung und der Administration von mehreren unterschiedlichen Leistungen sind nur noch
    eine Steuerleistung und ein Transfer zu verwalten. Damit kann bei der Verwaltung und nicht bei den
    Familien gespart werden.

•   Zukunftsorientierung:
    Das neue Modell fördert tendenziell berufstätige jüngere Eltern mit Kindern und damit die große Mehr-
    heit der Eltern in Österreich. Es setzt darauf, dass vielen Eltern Vereinbarkeit ermöglicht wird, auch um
    ihren Kinderwunsch erfüllen zu können.

•   Positive Beschäftigungseffekte:
    Durch Umschichtung der Investitionen werden unmittelbar mehr als 10.000 Arbeitsplätze in der
    Kinderbetreuung selbst geschaffen, darüber hinaus können mehr als 27.000 Eltern – vor allem Mütter
    – erwerbstätig sein, die zuvor durch Betreuungspflichten daran gehindert wurden.

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IMPRESSUM

         Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung),
                                           Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien,
                            Tel.: +43 1 711 35 - 0, Fax: +43 1 71135 - 2910,
                                         info@iv-newsroom.at, www.iv-net.at
                                            ZVR.: 806801248, LIVR-N.: 00160,
                          EU-TRANSPARENZREGISTER NR.: 89093924456-06

Vereinszweck gemäß § 2 Statuten: Die Industriellenvereinigung (IV) bezweckt,
      in Österreich tätige industrielle und im Zusammenhang mit der Industrie
 stehende Unternehmen sowie deren Eigentümer und Führungskräfte in freier
     und demokratischer Form zusammenzufassen, ihre Interessen besonders
        in beruflicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht auf nationaler,
     europäischer und internationaler Ebene zu vertreten und wahrzunehmen,
  industrielle Entwicklungen zu fördern, Rahmenbedingungen für Bestand und
   Entscheidungsfreiheit des Unternehmertums zu sichern und Verständnis für
               Fragen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu verbreiten.

                                                       Wien, im September 2014
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