Discussion Paper Post-Covid-Massnahmen im zentraleuropäischen Alpenraum mit Fokus auf den Tourismussektor
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Prof. Dr. Thomas Bieger Mitterer Dario, M.A. HSG Discussion Paper Post-Covid-Massnahmen im zentraleuropäischen Alpenraum mit Fokus auf den Tourismussektor Abstract Eine Übersicht zu den Covid-Massnahmen während der Pandemie in den Ländern Schweiz, Österreich, Deutschland und Italien zeigt auf, dass die jeweiligen Staaten während der ersten Phase der Covid- Krise zu Massnahmen griffen, die Unternehmen aus sämtlichen Industriesektoren rasch mit liquiden Mitteln versorgt haben. In der zweiten Phase der Pandemie lag der Massnahmenfokus vermehrt auf dem Angebot von Kompensationszahlungen an die Fixkosten besonders betroffener Unternehmen. In der Post-Covid-Phase des Wiederaufbaus dürften Massnahmen im Vordergrund stehen, welche die Investitions- und Innovationsförderung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es wegen der geringen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Tourismusbranche, des relativ geringen Wirtschaftseinbruchs und dem zunehmenden Gewöhnungseffekt an die Einschränkungen respektive den fortlaufenden Öffnungen immer schwieriger wird, für Impulsprogramme mit Fokus Tourismus eine politische Unterstützung zu gewinnen. Die Stärkung der Nachfrage (Tourismusmarketing) und der Investitionsfähigkeit (Kredite) sowie eine Innovationsförderung scheinen jedoch Ansatzpunkte staatlicher Instrumente zu sein, die punktuell genutzt werden könnten, um eine rasche und vor allem nachhaltige wirtschaftliche Erholung im Tourismussektor herbeizuführen. Die Autoren danken Prof. Dr. Harald Pechlaner und Prof. Dr. Mike Peters für ihre Mitarbeit bei der Datensammlung. St. Gallen, 28. Juni 2021
1 Einführung Das vorliegende Papier dient einerseits als Übersicht zu den Covid-Massnahmen während der Pandemie in den Ländern Schweiz, Österreich, Deutschland und Italien. Andererseits werden auch die Post-Covid-Massnahmen vorgestellt, die in den vier genannten Staaten als mittel- und langfristige Impulsmassnahmen im Sinne von Recovery initiiert wurden. Ein spezieller Fokus wird dabei auf die Tourismusbranche gelegt. Das Diskussionspapier basiert deshalb auf den letzten beiden Phasen des Drei-Phasen-Modells der wirtschaftlichen Entwicklung der Covid-Krise nach Laesser, Bieger und Beritelli (2021): Die zweite Phase Aufbau ist gekennzeichnet durch eine sukzessive Öffnung einzelner Märkte und eine klare Öffnungsstrategie. Die Aufbau-Phase fokussiert zudem auf den Marktaufbau und die Margensicherung. Die dritte und letzte Phase des New Normal beschreibt wiederum eine vollständige, glaubwürdige Aufhebung aller Grundrechtsbeschränkungen mit einer durch SARS-CoV-2 geprägten «neuen» Nachfrage (voraussichtlich stärkere Ausrichtung auf Individualismus, Kurzfristigkeit, weniger Gruppenaktivitäten, Qualität (Raum) und Nachhaltigkeit). Die Zusammenstellung der Massnahmen berücksichtigt alpine Regionen, die klassischerweise miteinander im Wettbewerb stehen. Hierbei handelt sich um Regionen aus der Schweiz (Graubünden), Österreich (Tirol), Italien (Südtirol) und Deutschland (Bayern). Die Erstellung eines Covid- Massnahmenüberblicks war möglich dank der Zusammenarbeit mit anderen Forschungsinstituten im Tourismus, konkret um dasjenige der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Universität Innsbruck. Die Autoren danken insbesondere Prof. Dr. Harald Pechlaner und Prof. Dr. Mike Peters für ihre Mitarbeit. 2 Covid-Massnahmenprogramm der Schweiz In der Schweiz wurden während der Pandemie auf Bundesebene relativ rasch Covid-Massnahmen erlassen. So wurden für Einzelpersonen und Geschäftsbetriebe Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte sowie Erwerbsersatzentschädigungen für Selbständigerwerbende bei Arbeitsausfällen erlassen. Unternehmen wurden dahingehend unterstützt, dass sie bei Arbeitsausfällen Kurzarbeitsentschädigung zur Deckung der Lohnkosten und Überbrückungskredite (1. Welle) beantragen konnte. Besonders stark betroffene Unternehmen (bei mindestens 40% Umsatzverlust gegenüber dem Vorjahr) konnten zudem Härtefallentschädigungen beantragen, die A-fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen und Bürgschaften beinhalteten. Die genannten Massnahmen können auch der folgenden Tabelle entnommen werden. Einzelpersonen Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte bei Arbeitsausfall Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende Erwerbsersatzentschädigung bei Wegfall der Kinderbetreuung und bei Quarantäne Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung zur Deckung der Lohnkosten bei Arbeitsausfällen Überbrückungskredite (1. Welle) Härtefallentschädigung für besonders stark betroffene Unternehmen (bei mind. 40% Umsatzverlust): o A-fonds-perdu-Beiträge o Rückzahlbare Darlehen o Bürgschaften Tabelle 1: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in der Schweiz. Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO] IMP-HSG 2 06/2021
Zur Unterstützung des Tourismussektors sind auf Bundesebene als Post-Covid-Massnahmen Arbeiten an einem Impulsprogramm angekündigt worden (vgl. Begleitgruppe Tourismuspolitik des Bundes 30.3.21). Ebenfalls existent ist ein «Forderungspapier Recoveryplan Tourismus» des Schweizer Tourismus-Verbands [STV] (STV, 2021). Darin werden auf der Basis der bestehenden tourismuspolitischen Instrumente folgende Förderungsmassnahmen gefordert: Nachfrageförderung: Entlastung der Tourismuspartner bei der Kofinanzierung von Kampagnen mit Schweiz Tourismus sowie allgemein zusätzliche Mittel für Schweiz Tourismus in Höhe von CHF 15 Millionen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf MICE (Meetings Incentives Conventions Exhibitions) und Städtetourismus gelegt werden. Förderung der Investitions- und Innovationstätigkeit mit […]: o Schweizer Gesellschaft für Hotelkredit: Totalrevision des Gesetzes mit Möglichkeit entlang der ganzen Wertschöpfungskette zu finanzieren, auch die digitale Infrastruktur zu inkludieren und als Investorenplattform zu fungieren. Zusätzlich werden weitere Amortisationsstundungen sowie eine Zinsreduktion gefordert. Die finanziellen Mittel sollen substanziell erhöht werden. o Innotour: Erhöhung der finanziellen Mittel für die Förderung der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit. Erhöhung der Finanzierung (von 50 auf 70%?) der Kosten. o Neue Regionalpolitik (NRP): Vermehrte Förderung einzelbetrieblicher Initiativen, Öffnung für Innovationen wie Produktemodernisierungen, Bereitstellung öffentlicher Güter (z.B. Wellnessanlagen), Verlängerung der Rückzahlungsfristen von 25 auf 35 Jahre und dafür eine Erhöhung der finanziellen Mittel der NRP. Bereits beim Bund im Gespräch ist die Unterstützung der Bergbahnen durch im Rahmen des Personenförderungsgesetzes verfügbaren Mittel. Diese Förderung ist aufgrund des geringen Einbruchs bei den Skier Days im Winter (weniger als 40% Rückgang) nach heutigem Stand vom Tisch. 3 Covid-Massnahmenprogramm von Österreich In Österreich haben Angestellte wie auch Unternehmen bei Arbeitsausfall ebenfalls Entschädigungen für Kurzarbeit erhalten. Im Gegensatz zur Schweiz konnten Arbeitnehmer im österreichischen Nachbarstaat zudem einen Neustartbonus beantragen, wenn diese im ersten Schritt keinen neuen Job gefunden haben. Von dieser Massnahme haben vor allem auch Tourismusbetriebe profitiert, die nicht voll ausgelastet waren, aber dennoch dringend Arbeitskräfte benötigten. Auf Unternehmensstufe konnten besonders stark betroffene Betriebe einen Ausfallbonus analog der Schweizer Härtefallentschädigung beantragen. Zur Unterstützung von Kleinstbetrieben wurden Härtefall-Fonds eingerichtet, woraus bis zu zwei Milliarden Euro zur Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt werden. Auch vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen konnten für die Monate November und Dezember 2020 einen Umsatzersatz geltend machen. Im Weiteren wurde für Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds der Verlustersatz initiiert, der für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30% als Verlustabdeckung dient, der für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro haftet. Der österreichische Bund hat zudem die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen übernommen. Diese und weitere Massnahmen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Einzelpersonen Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte bei Arbeitsausfall Neustartbonus für Angestellte, die im ersten Schritt noch keinen Job finden Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung zur Deckung der Lohnkosten bei Arbeitsausfällen (80-90% des Nettoeinkommens) Ausfallbonus (Umsatzersatz in Höhe von bis zu 30%, wenn ein Umsatzausfall von über 40% vorliegt) Härtefall-Fonds für Kleinstbetriebe IMP-HSG 3 06/2021
Hilfe für vom Lockdown indirekt Betroffene (Umsatzersatz für die Monate November und Dezember 2020 bei mind. 50% Umsatzzusammenhang mit einem im Lockdown geschlossenen Betrieb und einem Umsatzeinbruch von mind. 40%) Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro ab einem Umsatzminus von 30% Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen Tabelle 2: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Österreich. Quelle: Österreichisches Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus [BMLRT] (2021) Österreich hat seinen Plan für den europäischen Wiederaufbaufonds eingereicht, wofür 3.5 Milliarden Euro als Recovery-Massnahmen sichergestellt und schwerpunktmässig für Digitalisierung und Ökologisierung eingesetzt werden sollen. Bereits auf einen 750 Milliarden Euro schweren Corona- Aufbaufonds «Next Generation EU» geeinigt haben sich die EU-Staaten. Das Geld soll dabei vorrangig in Klima, Digitalisierung und Bildung fliessen. 4 Covid-Massnahmenprogramm von Deutschland In Deutschland dürfen Einzelpersonen, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung haben, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen. Wie in der Schweiz und in Österreich sind auch in Deutschland Kurzarbeitergelder für Angestellte und Unternehmen zur Anwendung gebracht worden. Seit dem 1. April 2020 dürfen Mitarbeiter auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine bezahlte Beschäftigung in systemrelevanten Branchen und Berufen auf Minijobbasis ausüben. Ähnlich der schweizerischen Härtefallentschädigung und des österreichischen Ausfallbonus sind auch in Deutschland Betriebe für die Monate November und Dezember 2020 mit Umsatzentschädigungen abgegolten worden. Für Unternehmen wurden zudem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Gesamtvolumen bis zu 600 Milliarden Euro) eingerichtet, die u.a. die Absicherung von Krediten und Kapitalmarktprodukten garantieren. Diese und weitere Massnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Einzelpersonen Grundsicherung: Alle Personen, die zu wenig oder keine eigene Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen Zuverdienst trotz Kurzarbeit: Seit 1. April 2020 ist für Mitarbeiter auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine bezahlte Beschäftigung auf Minijobbasis möglich Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung für Beschäftigte Unternehmen Kurzarbeitergeld November- und Dezemberhilfe 2020 des Bundes: Richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schliessungen ab 2. November 2020 erfasst waren. Dabei wurden Zuschüsse pro Woche der Schliessung bis zu 75% des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 gewährt (Antragsfrist am 30. April 2021 abgelaufen) Massnahmenpaket für Start-Ups und kleine Mittelständler: Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen (befristet bis 31. Dezember 2021) Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Gesamtvolumen bis zu 600 Milliarden Euro); Garantien zur Absicherung von Krediten und Kapitalmarktprodukten, Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals; nur für Unternehmen ab einer bestimmten Grössenordnung (befristet bis 31. Dezember 2021) IMP-HSG 4 06/2021
KfW-Schnellkredite der Förderbank: Kreditvolumen max. 1.8 Millionen Euro, Haftungsfreistellung, einheitlicher Zinssatz von derzeit 3% (befristet bis 31. Dezember 2021) KfW-Sonderprogramm: Erweiterte Sonderkonditionen u.a. niedrigere Zinssätze etc. für grosse/mittlere/kleine Unternehmen und Selbstständige/Freiberufler (befristet bis 31. Dezember 2021) Bürgschaften: Abdeckung bis zu 90% des Kreditrisikos, mindestens 10% Eigenobligo übernimmt jeweils die Hausbank (befristet bis 31. Dezember 2021) Überbrückungshilfe: Unternehmen werden Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten in bestimmten Monaten gewährt: o Ü I: Juni bis August 2020 (bemessen nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen für die jeweiligen Monate im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten aus dem Vorjahr) o Ü II: September bis Dezember 2020, wenn zwei Bedingungen zu Umsatzrückgängen erfolgt sind (nur kleine und mittelständische Unternehmen) (Antragsfrist am 31. März 2021 abgelaufen) o Ü III: November 2020 bis Juni 2021 bei Umsatzrückgang von 30% pro Monat (Antragstellung bis 31. August 2021) Neustarthilfe: Für Soloselbstständige, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften mit coronabedingten Umsatzeinbussen von Januar bis Juni 2021 (befristet bis 31. August 2021) Steuerliche Massnahmen: Erstattung/Anpassung/Stundungen von Steuervorauszahlungen; Steuerfreistellung bei Aufstockungen von Kurzarbeitergeldern; Vollstreckungsmassnahmen werden ausgesetzt; Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages für 2020 und 2021 auf 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung Ausbildungsprämien seit 1. August 2020, um Ausbildungsplätze zu sichern Tabelle 3: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Deutschland. Quelle/Auskunftsperson: Prof. Dr. Harald Pechlaner (Lehrstuhlinhaber für Tourismus an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Deutschland) 5 Covid-Massnahmenprogramm von Italien Ähnlich dem Modell der Kurzarbeitsentschädigung in der Schweiz, existiert in Italien ein Lohnausgleich für Arbeitnehmer. Angestellte werden zudem mit diversen Massnahmen unterstützt, wie Bonuszahlungen für saisonal beschäftigte Arbeitnehmer, Steuerboni für Aufenthalte in Beherbergungsbetrieben oder Einkaufsgutscheine. Unternehmen wurden bei der Rückzahlung von Darlehen Aufschub und Stundung gewährt oder erhielten ebenfalls Boni zugesprochen, wie etwa Steuervorteile für Restaurantbetriebe beim Einkauf von lokalen Lebensmitteln oder ein Miet- und Pachtbonus. Weitere Massnahmen sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. Einzelpersonen Lohnausgleich Einmaliger Bonus für saisonal beschäftigte Arbeitnehmer sowie Mitarbeiter auf Abruf Steuerbonus «Bonus vacanze», der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird Flexibles Arbeiten und Sonderurlaub für Eltern Bonus für Baby-Sitter IMP-HSG 5 06/2021
Stornierung der zweiten Rate der IMU (Grundsteuer auf Immobilien) Einkaufsgutscheine Vereinfachung des ersten Wohnungsbaudarlehens Unternehmen Aufschub der Rückzahlung und Stundung der Darlehen aus dem Rotationsfonds Steuerbonus für Restaurantbetriebe bei Einkauf von lokalen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten Miet- und Pachtbonus Verlustbeitrag für Kleinunternehmen, der zwischen 3’000 Euro und 10'000 Euro liegt (je nach Anzahl der Beschäftigten des Antragstellers). Banken-Vorfinanzierungen für Anspruchsberechtigte des Fixkostenzuschusses Pauschalbeiträge vonseiten des NISF/INPS (Nationales Institut für Sozialfürsorge) (1. Welle) Streichung der ersten Rate der IMU auf Hotels (1. Welle) Steuerguthaben für die Anpassung der Arbeitsplätze in Höhe von 60% bis 80’000 Euro auf Spesen für die Anpassung der Räumlichkeiten an die neuen Sicherheitsbestimmungen Steuerbonus für Desinfektionsmassnahmen im Betrieb Tabelle 4: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Italien. Quelle/Auskunftsperson: Prof. Dr. Harald Pechlaner (Lehrstuhlinhaber für Tourismus an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Deutschland) Der italienische Recovery-Plan fokussiert auf drei strategische Achsen: Digitalisierung und Innovation, ökologischer Übergang und soziale Eingliederung. Er ist Teil des EU-Programms «Next Generation EU», dem 750-Milliarden-Euro-Paket, das die Europäische Union als Reaktion auf die Pandemiekrise beschlossen hat. Der italienische Plan sieht Investitionen in Höhe von 191.5 Milliarden Euro vor. Weitere 30.6 Milliarden Euro sind Teil eines Ergänzungsfonds, der durch die im Ministerrat am 15. April 2021 genehmigte, mehrjährige Haushaltsabweichung finanziert wird. Damit beläuft sich die geplante Gesamtinvestition Italiens auf 222.1 Milliarden Euro. 6 Fazit Im Kern haben die jeweiligen Staaten während der ersten Phase der Covid-Krise zu Massnahmen gegriffen, die Unternehmen aus sämtlichen Industriesektoren während der Pandemie rasch mit liquiden Mitteln versorgt oder auf eine Minimierung eines weiteren Liquiditätsabflusses abgezielt haben. In der zweiten Phase ging es vermehrt darum, Unternehmen besonders betroffener Branchen eine Kompensation der Fixkosten zu bieten. In der Post-Covid-Phase des Wiederaufbaus dürften Massnahmen im Bereich der Nachfrageförderung (Unterstützung touristisches Marketing) sowie Investitions- und Innovationsförderung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund stehen. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es wegen der geringen volkswirtschaftlichen Bedeutung der betroffenen Branchen, des relativ geringen Wirtschaftseinbruchs und dem zunehmenden Gewöhnungseffekt an die Einschränkungen respektive den fortlaufenden Öffnungen immer schwieriger wird, für Impulsprogramme mit Fokus Tourismus eine politische Unterstützung zu gewinnen. Die Stärkung der Nachfrage (Tourismusmarketing) und der Investitionsfähigkeit (Kredite) sowie eine Innovationsförderung sollten jedoch Ansatzpunkte liefern, wie staatliche Massnahmeninstrumente punktuell genutzt werden könnten, um eine rasche und vor allem nachhaltige wirtschaftliche Erholung im Tourismussektor herbeizuführen. IMP-HSG 6 06/2021
Quellen Laesser, C., Bieger, T. & Beritelli, P. (2021). Die Zukunft des Tourismus mit und nach SARS-CoV-2: Lageeinschätzung und taktische sowie strategische Überlegungen. St. Gallen: Universität St. Gallen, IMP-HSG. Österreichisches Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus [BMLRT]. (2021, 15. Juni). Massnahmenpaket für den Tourismus. https://info.bmlrt.gv.at/themen/tourismus/corona- tourismus/corona- ma%c3%9fnahmenpaket.html#:~:text=Fixkostenzuschuss%20800.000%20aus%20dem%20Coro na%20Hilfs%2DFonds&text=Der%20Fixkostenzuschuss%20800.000%20kann%20f%C3%BCr,Ju ni%202021%20beantragt%20werden Schweizer Tourismus-Verband [STV]. (2021, 23. April). Forderungspapier Recoveryplan Tourismus. Bern: STV. IMP-HSG 7 06/2021
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