Discussion Paper Post-Covid-Massnahmen im zentraleuropäischen Alpenraum mit Fokus auf den Tourismussektor

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Prof. Dr. Thomas Bieger
Mitterer Dario, M.A. HSG

                                   Discussion Paper

  Post-Covid-Massnahmen im zentraleuropäischen Alpenraum
              mit Fokus auf den Tourismussektor

Abstract

Eine Übersicht zu den Covid-Massnahmen während der Pandemie in den Ländern Schweiz, Österreich,
Deutschland und Italien zeigt auf, dass die jeweiligen Staaten während der ersten Phase der Covid-
Krise zu Massnahmen griffen, die Unternehmen aus sämtlichen Industriesektoren rasch mit liquiden
Mitteln versorgt haben. In der zweiten Phase der Pandemie lag der Massnahmenfokus vermehrt auf
dem Angebot von Kompensationszahlungen an die Fixkosten besonders betroffener Unternehmen. In
der Post-Covid-Phase des Wiederaufbaus dürften Massnahmen im Vordergrund stehen, welche die
Investitions- und Innovationsförderung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
berücksichtigen. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es wegen der geringen
volkswirtschaftlichen Bedeutung der Tourismusbranche, des relativ geringen Wirtschaftseinbruchs und
dem zunehmenden Gewöhnungseffekt an die Einschränkungen respektive den fortlaufenden
Öffnungen immer schwieriger wird, für Impulsprogramme mit Fokus Tourismus eine politische
Unterstützung zu gewinnen. Die Stärkung der Nachfrage (Tourismusmarketing) und der
Investitionsfähigkeit (Kredite) sowie eine Innovationsförderung scheinen jedoch Ansatzpunkte
staatlicher Instrumente zu sein, die punktuell genutzt werden könnten, um eine rasche und vor allem
nachhaltige wirtschaftliche Erholung im Tourismussektor herbeizuführen.

Die Autoren danken Prof. Dr. Harald Pechlaner und Prof. Dr. Mike Peters für ihre Mitarbeit bei der
Datensammlung.

St. Gallen, 28. Juni 2021
1 Einführung
Das vorliegende Papier dient einerseits als Übersicht zu den Covid-Massnahmen während der
Pandemie in den Ländern Schweiz, Österreich, Deutschland und Italien. Andererseits werden auch die
Post-Covid-Massnahmen vorgestellt, die in den vier genannten Staaten als mittel- und langfristige
Impulsmassnahmen im Sinne von Recovery initiiert wurden. Ein spezieller Fokus wird dabei auf die
Tourismusbranche gelegt. Das Diskussionspapier basiert deshalb auf den letzten beiden Phasen des
Drei-Phasen-Modells der wirtschaftlichen Entwicklung der Covid-Krise nach Laesser, Bieger und
Beritelli (2021): Die zweite Phase Aufbau ist gekennzeichnet durch eine sukzessive Öffnung einzelner
Märkte und eine klare Öffnungsstrategie. Die Aufbau-Phase fokussiert zudem auf den Marktaufbau und
die Margensicherung. Die dritte und letzte Phase des New Normal beschreibt wiederum eine
vollständige, glaubwürdige Aufhebung aller Grundrechtsbeschränkungen mit einer durch SARS-CoV-2
geprägten «neuen» Nachfrage (voraussichtlich stärkere Ausrichtung auf Individualismus, Kurzfristigkeit,
weniger Gruppenaktivitäten, Qualität (Raum) und Nachhaltigkeit).
Die Zusammenstellung der Massnahmen berücksichtigt alpine Regionen, die klassischerweise
miteinander im Wettbewerb stehen. Hierbei handelt sich um Regionen aus der Schweiz (Graubünden),
Österreich (Tirol), Italien (Südtirol) und Deutschland (Bayern). Die Erstellung eines Covid-
Massnahmenüberblicks war möglich dank der Zusammenarbeit mit anderen Forschungsinstituten im
Tourismus, konkret um dasjenige der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Universität
Innsbruck. Die Autoren danken insbesondere Prof. Dr. Harald Pechlaner und Prof. Dr. Mike Peters für
ihre Mitarbeit.

2 Covid-Massnahmenprogramm der Schweiz
In der Schweiz wurden während der Pandemie auf Bundesebene relativ rasch Covid-Massnahmen
erlassen. So wurden für Einzelpersonen und Geschäftsbetriebe Kurzarbeitsentschädigungen für
Angestellte sowie Erwerbsersatzentschädigungen für Selbständigerwerbende bei Arbeitsausfällen
erlassen.
Unternehmen wurden dahingehend unterstützt, dass sie bei Arbeitsausfällen Kurzarbeitsentschädigung
zur Deckung der Lohnkosten und Überbrückungskredite (1. Welle) beantragen konnte. Besonders stark
betroffene Unternehmen (bei mindestens 40% Umsatzverlust gegenüber dem Vorjahr) konnten zudem
Härtefallentschädigungen beantragen, die A-fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen und
Bürgschaften beinhalteten. Die genannten Massnahmen können auch der folgenden Tabelle
entnommen werden.

 Einzelpersonen

     Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte bei Arbeitsausfall

     Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende

     Erwerbsersatzentschädigung bei Wegfall der Kinderbetreuung und bei Quarantäne

 Unternehmen

     Kurzarbeitsentschädigung zur Deckung der Lohnkosten bei Arbeitsausfällen

     Überbrückungskredite (1. Welle)

     Härtefallentschädigung für besonders stark betroffene Unternehmen (bei mind. 40% Umsatzverlust):

       o   A-fonds-perdu-Beiträge

       o   Rückzahlbare Darlehen

       o   Bürgschaften

Tabelle 1: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in der Schweiz. Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft
[SECO]

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Zur Unterstützung des Tourismussektors sind auf Bundesebene als Post-Covid-Massnahmen Arbeiten
an einem Impulsprogramm angekündigt worden (vgl. Begleitgruppe Tourismuspolitik des Bundes
30.3.21). Ebenfalls existent ist ein «Forderungspapier Recoveryplan Tourismus» des Schweizer
Tourismus-Verbands [STV] (STV, 2021). Darin werden auf der Basis der bestehenden
tourismuspolitischen Instrumente folgende Förderungsmassnahmen gefordert:
       Nachfrageförderung: Entlastung der Tourismuspartner bei der Kofinanzierung von Kampagnen mit
        Schweiz Tourismus sowie allgemein zusätzliche Mittel für Schweiz Tourismus in Höhe von CHF 15
        Millionen.    Ein       besonderes       Augenmerk          soll     dabei      auf     MICE
        (Meetings Incentives Conventions Exhibitions) und Städtetourismus gelegt werden.
       Förderung der Investitions- und Innovationstätigkeit mit […]:
        o   Schweizer Gesellschaft für Hotelkredit: Totalrevision des Gesetzes mit Möglichkeit entlang der
            ganzen Wertschöpfungskette zu finanzieren, auch die digitale Infrastruktur zu inkludieren und
            als Investorenplattform zu fungieren. Zusätzlich werden weitere Amortisationsstundungen
            sowie eine Zinsreduktion gefordert. Die finanziellen Mittel sollen substanziell erhöht werden.
        o   Innotour: Erhöhung der finanziellen Mittel für die Förderung der Digitalisierung und der
            Nachhaltigkeit. Erhöhung der Finanzierung (von 50 auf 70%?) der Kosten.
        o   Neue Regionalpolitik (NRP): Vermehrte Förderung einzelbetrieblicher Initiativen, Öffnung für
            Innovationen wie Produktemodernisierungen, Bereitstellung öffentlicher Güter (z.B.
            Wellnessanlagen), Verlängerung der Rückzahlungsfristen von 25 auf 35 Jahre und dafür eine
            Erhöhung der finanziellen Mittel der NRP.
Bereits beim Bund im Gespräch ist die Unterstützung der Bergbahnen durch im Rahmen des
Personenförderungsgesetzes verfügbaren Mittel. Diese Förderung ist aufgrund des geringen Einbruchs
bei den Skier Days im Winter (weniger als 40% Rückgang) nach heutigem Stand vom Tisch.

3 Covid-Massnahmenprogramm von Österreich
In Österreich haben Angestellte wie auch Unternehmen bei Arbeitsausfall ebenfalls Entschädigungen
für Kurzarbeit erhalten. Im Gegensatz zur Schweiz konnten Arbeitnehmer im österreichischen
Nachbarstaat zudem einen Neustartbonus beantragen, wenn diese im ersten Schritt keinen neuen Job
gefunden haben. Von dieser Massnahme haben vor allem auch Tourismusbetriebe profitiert, die nicht
voll ausgelastet waren, aber dennoch dringend Arbeitskräfte benötigten.
Auf Unternehmensstufe konnten besonders stark betroffene Betriebe einen Ausfallbonus analog der
Schweizer Härtefallentschädigung beantragen. Zur Unterstützung von Kleinstbetrieben wurden
Härtefall-Fonds eingerichtet, woraus bis zu zwei Milliarden Euro zur Krisenbewältigung zur Verfügung
gestellt werden. Auch vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen konnten für die Monate
November und Dezember 2020 einen Umsatzersatz geltend machen. Im Weiteren wurde für
Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds der Verlustersatz initiiert, der für Betriebe ab einem
Umsatzminus von 30% als Verlustabdeckung dient, der für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro
haftet. Der österreichische Bund hat zudem die Haftung für Überbrückungsfinanzierungen
übernommen. Diese und weitere Massnahmen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 Einzelpersonen

        Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte bei Arbeitsausfall

        Neustartbonus für Angestellte, die im ersten Schritt noch keinen Job finden

 Unternehmen

        Kurzarbeitsentschädigung     zur      Deckung   der   Lohnkosten   bei   Arbeitsausfällen   (80-90%   des
         Nettoeinkommens)

        Ausfallbonus (Umsatzersatz in Höhe von bis zu 30%, wenn ein Umsatzausfall von über 40% vorliegt)

        Härtefall-Fonds für Kleinstbetriebe

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   Hilfe für vom Lockdown indirekt Betroffene (Umsatzersatz für die Monate November und Dezember 2020
      bei mind. 50% Umsatzzusammenhang mit einem im Lockdown geschlossenen Betrieb und einem
      Umsatzeinbruch von mind. 40%)

     Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro ab einem Umsatzminus von 30%

     Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen

Tabelle 2: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Österreich. Quelle: Österreichisches Bundesministerium
für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus [BMLRT] (2021)
Österreich hat seinen Plan für den europäischen Wiederaufbaufonds eingereicht, wofür 3.5 Milliarden
Euro als Recovery-Massnahmen sichergestellt und schwerpunktmässig für Digitalisierung und
Ökologisierung eingesetzt werden sollen. Bereits auf einen 750 Milliarden Euro schweren Corona-
Aufbaufonds «Next Generation EU» geeinigt haben sich die EU-Staaten. Das Geld soll dabei vorrangig
in Klima, Digitalisierung und Bildung fliessen.

4 Covid-Massnahmenprogramm von Deutschland
In Deutschland dürfen Einzelpersonen, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres
Lebensunterhaltes zur Verfügung haben, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende stellen. Wie in der Schweiz und in Österreich sind auch in Deutschland
Kurzarbeitergelder für Angestellte und Unternehmen zur Anwendung gebracht worden. Seit dem 1. April
2020 dürfen Mitarbeiter auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine bezahlte Beschäftigung
in systemrelevanten Branchen und Berufen auf Minijobbasis ausüben.
Ähnlich der schweizerischen Härtefallentschädigung und des österreichischen Ausfallbonus sind auch
in Deutschland Betriebe für die Monate November und Dezember 2020 mit Umsatzentschädigungen
abgegolten worden. Für Unternehmen wurden zudem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Gesamtvolumen
bis zu 600 Milliarden Euro) eingerichtet, die u.a. die Absicherung von Krediten und
Kapitalmarktprodukten garantieren. Diese und weitere Massnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle
ersichtlich.

 Einzelpersonen

     Grundsicherung: Alle Personen, die zu wenig oder keine eigene Mittel zur Sicherung ihres
      Lebensunterhaltes zur Verfügung haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für
      Arbeitsuchende stellen

     Zuverdienst trotz Kurzarbeit: Seit 1. April 2020 ist für Mitarbeiter auch während des Bezugs von
      Kurzarbeitergeld eine bezahlte Beschäftigung auf Minijobbasis möglich

     Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung für Beschäftigte

 Unternehmen

     Kurzarbeitergeld

     November- und Dezemberhilfe 2020 des Bundes: Richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige,
      Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schliessungen ab 2. November 2020 erfasst waren.
      Dabei wurden Zuschüsse pro Woche der Schliessung bis zu 75% des jeweiligen Umsatzes im November
      bzw. Dezember 2019 gewährt (Antragsfrist am 30. April 2021 abgelaufen)

     Massnahmenpaket für Start-Ups und kleine Mittelständler: Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche
      Finanzierungen (befristet bis 31. Dezember 2021)

     Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Gesamtvolumen bis zu 600 Milliarden Euro); Garantien zur Absicherung
      von Krediten und Kapitalmarktprodukten, Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals; nur
      für Unternehmen ab einer bestimmten Grössenordnung (befristet bis 31. Dezember 2021)

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   KfW-Schnellkredite der Förderbank: Kreditvolumen max. 1.8 Millionen Euro, Haftungsfreistellung,
      einheitlicher Zinssatz von derzeit 3% (befristet bis 31. Dezember 2021)

     KfW-Sonderprogramm: Erweiterte Sonderkonditionen u.a. niedrigere Zinssätze etc. für
      grosse/mittlere/kleine Unternehmen und Selbstständige/Freiberufler (befristet bis 31. Dezember 2021)

     Bürgschaften: Abdeckung bis zu 90% des Kreditrisikos, mindestens 10% Eigenobligo übernimmt jeweils
      die Hausbank (befristet bis 31. Dezember 2021)

     Überbrückungshilfe: Unternehmen werden Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten in bestimmten Monaten
      gewährt:

       o   Ü I: Juni bis August 2020 (bemessen nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen für die jeweiligen
           Monate im Verhältnis zu den Vergleichsmonaten aus dem Vorjahr)

       o   Ü II: September bis Dezember 2020, wenn zwei Bedingungen zu Umsatzrückgängen erfolgt sind (nur
           kleine und mittelständische Unternehmen) (Antragsfrist am 31. März 2021 abgelaufen)

       o   Ü III: November 2020 bis Juni 2021 bei Umsatzrückgang von 30% pro Monat (Antragstellung bis 31.
           August 2021)

     Neustarthilfe: Für Soloselbstständige, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften mit
      coronabedingten Umsatzeinbussen von Januar bis Juni 2021 (befristet bis 31. August 2021)

     Steuerliche     Massnahmen:     Erstattung/Anpassung/Stundungen        von    Steuervorauszahlungen;
      Steuerfreistellung bei Aufstockungen von Kurzarbeitergeldern; Vollstreckungsmassnahmen werden
      ausgesetzt; Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages für 2020 und 2021 auf 5 Millionen Euro bzw.
      10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung

     Ausbildungsprämien seit 1. August 2020, um Ausbildungsplätze zu sichern

Tabelle 3: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Deutschland. Quelle/Auskunftsperson: Prof. Dr. Harald
Pechlaner (Lehrstuhlinhaber für Tourismus an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Deutschland)

5 Covid-Massnahmenprogramm von Italien
Ähnlich dem Modell der Kurzarbeitsentschädigung in der Schweiz, existiert in Italien ein Lohnausgleich
für Arbeitnehmer. Angestellte werden zudem mit diversen Massnahmen unterstützt, wie
Bonuszahlungen für saisonal beschäftigte Arbeitnehmer, Steuerboni für Aufenthalte in
Beherbergungsbetrieben oder Einkaufsgutscheine.
Unternehmen wurden bei der Rückzahlung von Darlehen Aufschub und Stundung gewährt oder
erhielten ebenfalls Boni zugesprochen, wie etwa Steuervorteile für Restaurantbetriebe beim Einkauf von
lokalen Lebensmitteln oder ein Miet- und Pachtbonus. Weitere Massnahmen sind in der folgenden
Tabelle ersichtlich.

 Einzelpersonen

     Lohnausgleich

     Einmaliger Bonus für saisonal beschäftigte Arbeitnehmer sowie Mitarbeiter auf Abruf

     Steuerbonus «Bonus vacanze», der für den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben in Italien gewährt wird

     Flexibles Arbeiten und Sonderurlaub für Eltern

     Bonus für Baby-Sitter

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   Stornierung der zweiten Rate der IMU (Grundsteuer auf Immobilien)

     Einkaufsgutscheine

     Vereinfachung des ersten Wohnungsbaudarlehens

 Unternehmen

     Aufschub der Rückzahlung und Stundung der Darlehen aus dem Rotationsfonds

     Steuerbonus für Restaurantbetriebe bei Einkauf von lokalen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen
      Produkten

     Miet- und Pachtbonus

     Verlustbeitrag für Kleinunternehmen, der zwischen 3’000 Euro und 10'000 Euro liegt (je nach Anzahl der
      Beschäftigten des Antragstellers).

     Banken-Vorfinanzierungen für Anspruchsberechtigte des Fixkostenzuschusses

     Pauschalbeiträge vonseiten des NISF/INPS (Nationales Institut für Sozialfürsorge) (1. Welle)

     Streichung der ersten Rate der IMU auf Hotels (1. Welle)

     Steuerguthaben für die Anpassung der Arbeitsplätze in Höhe von 60% bis 80’000 Euro auf Spesen für die
      Anpassung der Räumlichkeiten an die neuen Sicherheitsbestimmungen

     Steuerbonus für Desinfektionsmassnahmen im Betrieb

Tabelle 4: Covid-Massnahmen währen der Pandemie in Italien. Quelle/Auskunftsperson: Prof. Dr. Harald Pechlaner
(Lehrstuhlinhaber für Tourismus an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Deutschland)
Der italienische Recovery-Plan fokussiert auf drei strategische Achsen: Digitalisierung und Innovation,
ökologischer Übergang und soziale Eingliederung. Er ist Teil des EU-Programms «Next Generation
EU», dem 750-Milliarden-Euro-Paket, das die Europäische Union als Reaktion auf die Pandemiekrise
beschlossen hat. Der italienische Plan sieht Investitionen in Höhe von 191.5 Milliarden Euro vor. Weitere
30.6 Milliarden Euro sind Teil eines Ergänzungsfonds, der durch die im Ministerrat am 15. April 2021
genehmigte, mehrjährige Haushaltsabweichung finanziert wird. Damit beläuft sich die geplante
Gesamtinvestition Italiens auf 222.1 Milliarden Euro.

6 Fazit
Im Kern haben die jeweiligen Staaten während der ersten Phase der Covid-Krise zu Massnahmen
gegriffen, die Unternehmen aus sämtlichen Industriesektoren während der Pandemie rasch mit liquiden
Mitteln versorgt oder auf eine Minimierung eines weiteren Liquiditätsabflusses abgezielt haben. In der
zweiten Phase ging es vermehrt darum, Unternehmen besonders betroffener Branchen eine
Kompensation der Fixkosten zu bieten. In der Post-Covid-Phase des Wiederaufbaus dürften
Massnahmen im Bereich der Nachfrageförderung (Unterstützung touristisches Marketing) sowie
Investitions- und Innovationsförderung zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund
stehen.
Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es wegen der geringen volkswirtschaftlichen Bedeutung
der betroffenen Branchen, des relativ geringen Wirtschaftseinbruchs und dem zunehmenden
Gewöhnungseffekt an die Einschränkungen respektive den fortlaufenden Öffnungen immer schwieriger
wird, für Impulsprogramme mit Fokus Tourismus eine politische Unterstützung zu gewinnen. Die
Stärkung der Nachfrage (Tourismusmarketing) und der Investitionsfähigkeit (Kredite) sowie eine
Innovationsförderung sollten jedoch Ansatzpunkte liefern, wie staatliche Massnahmeninstrumente
punktuell genutzt werden könnten, um eine rasche und vor allem nachhaltige wirtschaftliche Erholung
im Tourismussektor herbeizuführen.

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Quellen
Laesser, C., Bieger, T. & Beritelli, P. (2021). Die Zukunft des Tourismus mit und nach SARS-CoV-2:
    Lageeinschätzung und taktische sowie strategische Überlegungen. St. Gallen: Universität St.
    Gallen, IMP-HSG.

Österreichisches Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus [BMLRT]. (2021,
    15. Juni). Massnahmenpaket für den Tourismus. https://info.bmlrt.gv.at/themen/tourismus/corona-
    tourismus/corona-
    ma%c3%9fnahmenpaket.html#:~:text=Fixkostenzuschuss%20800.000%20aus%20dem%20Coro
    na%20Hilfs%2DFonds&text=Der%20Fixkostenzuschuss%20800.000%20kann%20f%C3%BCr,Ju
    ni%202021%20beantragt%20werden

Schweizer Tourismus-Verband [STV]. (2021, 23. April). Forderungspapier Recoveryplan Tourismus.
    Bern: STV.

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