Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Schlussbericht der Arbeitsgruppe zuhanden des Regierungsrats 13. Juni 2008
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Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien Schlussbericht der Arbeitsgruppe zuhanden des Regierungsrats 13. Juni 2008
Der vorliegende Schlussbericht wurde von der Arbeitsgruppe im Rahmen der Schlusssitzung im Mai 2008 einstimmig zuhanden des Regierungsrats verabschie- det. Projektorganisation Projektleitung: Urs Stuber Leiter Energiefachstelle Kanton Solothurn Arbeitsgruppe: René Curschellas Solothurner Handelskammer Markus Egli Amt für Umwelt Kanton Solothurn Irene Froelicher FDP / Kanton Solothurn Daniel Laager Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband Annelies Peduzzi CVP / Kanton Solothurn Alfredo Pergola Hochbauamt Kanton Solothurn Brigit Wyss Grüne / Kanton Solothurn Die Arbeitsgruppe wurde an der Schlusssitzung durch folgende Mitglieder verstärkt: Hans Rudolf Lutz SVP / Kanton Solothurn Walter Schürch SP / Kanton Solothurn Barbara Wyss Grüne / Kanton Solothurn Die Autoren danken allen Mitwirkenden herzlich für ihre Beiträge! Erarbeitet durch econcept AG, Gerechtigkeitsgasse 20, CH-8002 Zürich www.econcept.ch / + 41 44 286 75 75 AutorInnen Reto Dettli, dipl. Ing. ETH, dipl. NDS ETH in Betriebswissenschaften Daniel Philippen, dipl. Umwelt-Natw. ETH Kathrin Raymann, lic. phil., Politologin Dateiname: 851_be_schlussbericht_def.doc Speicherdatum: 13. Juni 2008
Inhalt Zusammenfassung i 1 Ausgangslage 1 2 Energiepolitische Rahmenbedingungen 3 2.1 Bund 3 2.2 Kantone 4 3 Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn 7 3.1 Energiekonzept 2003 - 2015 des Kantons Solothurn 7 3.2 Aktuelles Förderprogramm des Kantons Solothurn 7 3.3 Neuere politische Vorstösse im Zusammenhang mit dem vorliegenden Förderprogramm 10 3.4 Abgrenzung zu anderen energierelevanten Massnahmen im Kanton 11 4 Grundsätze des neuen Förderprogramms 13 4.1 Geltungsbereich und Ausgestaltung der Förderung 13 4.2 Allgemeine Förderbedingungen 14 4.3 Festlegung der Fördersätze 15 5 Neues Förderprogramm ab 2009 19 5.1 Übersicht 19 5.2 Energieeffizienz 23 5.2.1 Neubauten 23 5.2.2 Bestehende Bauten 24 5.3 Erneuerbare Energien 29 5.4 Kosten und Finanzierung des Förderprogramms 34 5.5 Wirkungen des Förderprogramms und Zielerreichung 37 5.6 Vollzug und Anpassung des Förderprogramms 40 6 Flankierende Massnahmen 43 7 Mögliche zukünftige Erweiterungen und Anpassungen des Förderprogramms 47 7.1 Form der Förderung 47 7.2 Weitere Fördergegenstände 48 Anhang 51 Abkürzungsverzeichnis 58
Inhalt
/ i Zusammenfassung Ausgangslage und Rahmenbedingungen Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse möchte der Kanton Solothurn sein Förder- programm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz präzisieren. Der Regierungsrat ist vom Kantonsrat beauftragt, ein Förderprogramm mit zugehörigem Verpflichtungskredit für die Förderung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und effizienter Energie- nutzung auszuarbeiten. Insbesondere sollen Bauten im Standard Minergie oder Minergie-P gefördert werden. Der vorliegende Schlussbericht «Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien» stellt die Empfehlung einer Arbeitsgruppe an die Regierung für die Ausgestal- tung des neuen Förderprogramms dar. Die Arbeitsgruppe wurde mit involvierten Fachleu- ten und Vertretungen der wichtigsten politischen Parteien des Kantons besetzt, wodurch eine breite Abstützung des Förderprogramms gewährleistet werden soll. Die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik wird durch das bestehende Energiekon- zept des Kantons Solothurn für die Jahre 2003 bis 2015 definiert, welches weiterhin Gültigkeit behält. Das neue Förderprogramm orientiert sich an dessen Strategie und Schwerpunkten. Neben dem Energiekonzept sind das Verkehrspolitische Leitbild und der Luftmassnahmenplan des Kantons Solothurn relevant. Um Doppelspurigkeiten in den kantonalen Programmen zu vermeiden, sind im Energiekonzept und im Förderprogramm keine Massnahmen im Bereich Mobilität und Luftreinhaltung enthalten. Von der Energie- effizienz-Plattform Kanton Solothurn, welche von der Privatwirtschaft aufgebaut wird und deren Aktivitäten mit denen des Kantons koordiniert werden sollen, werden weitere energiepolitische Impulse erwartet. Das vorgeschlagene Förderprogramm berücksichtigt die aktuellen Rahmenbedingungen des Bundes und die von den Kantonen verabschiede- te energiepolitische Strategie und ist mit den neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) und dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2007) kompatibel. Das aktuelle Förderprogramm des Kantons Solothurn umfasst Fördergegenstände für den Einsatz von Holzenergie und Sonnenkollektoren, für den Ersatz von Elektroheizun- gen durch Wärmepumpen, für Information; Aus- und Weiterbildung und für Innovations- projekte. Für die Fördermassnahmen im Kanton Solothurn wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 400'000 - 600'000 Fr. pro Jahr aus dem Globalbudget des Kantons gewährt. Seit 2006 stehen zusätzlich jährlich 100'000 Fr. aus dem Forstfonds zur Verfü- gung, welche durch die Energiefachstelle fachlich verwaltet werden. Bezüglich des finan- ziellen Umfangs des Förderprogramms und der Effizienz der eingesetzten Mittel, liegt der Kanton Solothurn leicht unter dem Durchschnitt der Kantone.
ii / Zusammenfassung Schwerpunkte und Grundsätze des Förderprogramms Das Förderprogramm legt Schwerpunkte bei der Gebäudesanierung und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien für Wärmeanwendungen. Das Spektrum der geförderten Massnahmen wird also gegenüber heute um den Gebäudebereich erweitert. Teilweise sind die unterstützten Massnahmen bei einer Betrachtung über die teilweise sehr langen Nutzungszeiten wirtschaftlich oder nahe der Wirtschaftlichkeitsgrenze. Trotzdem werden sie nicht realisiert, insbesondere wegen den damit verbundenen höhe- ren Investitionen oder auf Grund anderer Hemmnisse. Zu erwähnen sind die Mieter- /Vermieterproblematik, baurechtliche Hemmnisse, fehlende steuerliche Anreize oder fehlende Kenntnisse der Bauherrschaft. Es werden nur Massnahmen gefördert, welche deutlich über die gesetzlichen Anforde- rungen hinausgehen. Der Kanton fördert subsidiär. Das heisst, er fördert nur dann, wenn Förderprogramme von anderen Körperschaften wie Bund, Unternehmen oder private Stiftungen keine oder zu geringe Fördergelder zur Verfügung stellen. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionsbeiträgen. Zinslose Darlehen oder Bürg- schaften sind weniger zielführend und verursachen einen hohen administrativen Auf- wand. Ausgestaltung des Förderprogramms Das Förderprogramm umfasst folgende Fördergegenstände: Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn Energieeffizienz 1) Neubauten − Minergie-P Gebäude 2) Bestehende Bauten − Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen − Sanierungen nach Minergie und Minergie-P 3) Gebäude-Energieausweis − Anschubfinanzierung 4) Beiträge an Energieberatung (Ener- − Beitrag an standardisierte Energieberatung oder gie-Coach) standardisiertes Coaching bei geförderten Sanierun- gen Erneuerbare Energien 5) Holzenergie inkl. Wärmenetze − Anlagen bis 70 kW − Automatische Anlagen ab 70 kW − Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze 6) Wärmepumpen − Ersatz fossiler Heizungen oder Elektroheizungen 7) Sonnenkollektoren für Warmwasser − Sonnenkollektoren für Warmwasser 8) Spezialprojekte − Individuelle Beurteilung Tabelle 1: Übersicht der Fördergegenstände. Massnahmen für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien werden ab 1.1.2009 durch eine kostendeckende Einspeisever- gütung des Bundes gefördert.
/ iii Das Förderprogramm soll zusätzlich durch flankierende Massnahmen ergänzt werden: ¾ Anpassung baurechtlicher Vorschriften zur Beseitigung von Hemmnissen für energie- effiziente Bauweisen und für den Einsatz erneuerbarer Energien ¾ Projektentwicklung «Erneuerbare Energien und Energieeffizienz» zur Unterstützung von innovativen Projekten in der Startphase ¾ Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandheizungen und Wassererwärmern ¾ Begleitmassnahmen wie Information, Aus- und Weiterbildung und Studien ¾ Anpassung Planungs- und Baugesetz (Energieplanung) ¾ Anpassung Steuergesetz und dessen Handhabung Vollzug, Kosten und Wirkung Der Vollzug des Programm erfolgt wie bisher durch die Energiefachstelle. Im Rahmen des Globalbudgets soll überprüft werden, welche Leistungen verwaltungsintern oder durch externe Dritte erbracht werden. Die Steuerung des Programms erfolgt nachfrage- orientiert, d.h. dass durch eine Anpassung der Anforderungen und der Höhe der Beiträge das Förderprogramm beeinflusst wird. Es sind keine fixen Fördermittel für einzelne För- dergegenstände vorgesehen. Die Nachfrage für die einzelnen Fördergegenstände und die damit verbundene Wirkung wird wie folgt abgeschätzt: Fördergegenstand Jährliche Kos- Energetische Wirkung ten des Förder- Wirkung CO2- programms [MWh/a] Äquivalente [1000 Fr.] [t CO2-eq/a] Energieeffizienz 1) Minergie-P Gebäude 80 150 50 2) Bestehende Bauten Sanierung von Einzelbauteilen d. Gebäudehülle 2'000 3'760 1'320 Sanierungen mit Systemanforderungen 800 980 340 Sanierungen nach Minergie und Minergie-P 460 650 230 3) Förderung von Gebäudeenergieausweisen 100 n.q. n.q. 4) Beiträge an Energieberatung (Energie-Coach) 100 n.q. n.q. Erneuerbare Energien 5) Holzenergie inkl. Wärmenetze Holzfeuerungen mit Nennleistung bis 70 kW 500 3'710 1'300 Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW 260 2'080 730 Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze 40 1'250 440 6) Wärmepumpen als Ersatz 460 3'540 1'240 7) Sonnenkollektoren für Warmwasser 160 330 120 8) Spezialprojekte 100 n.q. n.q. Summe rund 5'000 rund 17'000 rund 6'000 Kosten für Kanton Solothurn rund 4'000 n.q.: nicht quantifizierbar Tabelle 2: Abschätzung der jährlichen Kosten und Wirkungen, welche von den Fördergegenstän- den des neuen Förderprogramms ausgelöst werden. Die Kosten für den Kanton Solo- thurn liegen bei rund 4 Mio. Fr. (Kosten Bund via Globalbeiträge: 1. Mio. Fr.).
iv / Zusammenfassung Kantone, die über ein eigenes Förderprogramm verfügen, erhalten gemäss eidgenössi- schem Energiegesetz vom Bund Globalbeiträge, deren Höhe sich vor allem an der Wirk- samkeit des Programms orientiert. Für das neue Förderprogramm des Kantons Solothurn wird davon ausgegangen, dass sich die Globalbeiträge des Bundes an den Kanton auf circa 1 Mio. Fr. pro Jahr belaufen. Die Kosten für den Kanton Solothurn liegen unter Berücksichtigung der Globalbeiträge somit bei ca. 4 Mio. Fr. pro Jahr. Das Ziel des Energiekonzepts für das Jahr 2015 im Bereich erneuerbare Wärme kann mit dem Förderprogramm erreicht werden. Das Ziel, den Verbrauch fossiler Energieträger und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren, kann mit den zusätzlichen Wirkungen des Förderprogramms noch nicht erreicht werden. Dies liegt daran, dass bis zum Jahr 2015 nur ein geringer Teil der Bauten baulich saniert wird. Umso wichtiger ist es aber, dass gerade im Bereich der Gebäudesanierungen heute ein energetischer Standard erreicht wird, der den Ansprüchen der langen Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren gerecht wird. Mit dem Förderprogramm verbunden sind weitere regionalwirtschaftliche Wirkungen. Die Substitution von fossilen Energieimporten durch mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien stärkt die regionale Volkswirtschaft. Es ist mit Investitionen in der Grössenordnung von 25 Mio. Fr. zu rechnen, welche vor allem lokal beschäftigungswirk- sam sind. Das Bau- und Installationsgewerbe sowie die Forstwirtschaft profitieren über- durchschnittlich. Zudem führen die flankierenden Massnahmen zu einer Verbesserung des Ausbildungsstandes in den betroffenen Branchen, welche deren Wettbewerbspositi- on auch ausserhalb des Kantons stärkt.
/ 1 1 Ausgangslage Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse möchte der Kanton Politischer Auftrag Solothurn sein Förderprogramm für erneuerbare Energien und Ener- gieeffizienz präzisieren. Der Regierungsrat ist vom Kantonsrat beauf- tragt, ein neues Förderprogramm mit zugehörigem Verpflichtungskredit für die Förderung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und effizienter Energienutzung auszuarbeiten. Insbesondere sollen Bauten im Standard Minergie oder Minergie-P gefördert werden. Das bestehende Energiekonzept des Kantons Solothurn für die Jahre Energiekonzept Kanton Solothurn 2003 bis 2015, welches im Jahr 2003 verabschiedet wurde, ist weiter- hin gültig. Mit dem Energiekonzept hat der Kanton die Grundlagen für seine Energiepolitik festgelegt. Das neue Förderprogramm orientiert sich an dessen Strategie und Schwerpunkten. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind im Rahmenbedingun- gen im Umbruch Umbruch und die Energiepreise fossiler Energien so hoch wie noch nie. Per Januar 2009 werden neu kostendeckende Rückliefertarife für dezentral erzeugte Energie aus erneuerbaren Energien eingeführt. Zudem hat die Energiedirektorenkonferenz mit den aktualisierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) die Vorschriften für Gebäude an den Stand der Technik angepasst. Bei Neubauten entspricht dies etwa dem Niveau der heutigen Minergie- Bauten. Die Vorschriften liegen als Vorabzug seit Anfang April 2008 vor. Es ist vorgesehen, dass die Kantone die Festlegungen der neuen MuKEn ab 2009 in die kantonalen Gesetzgebungen übernehmen. Die Erarbeitung des Förderprogramms wurde von einer Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe mit Vertretungen der wichtigsten politischen Parteien unterstützt. Dadurch wird eine breite Abstützung des Förderprogramms gewähr- leistet.
2 / Ausgangslage
/ 3 2 Energiepolitische Rahmenbedingungen 2.1 Bund Die Energiepolitik des Bundes basiert auf dem Energieartikel in der Bundesverfassung (Art. 89, BV 2006). Sie wird mit dem Eidgenössi- schen Energiegesetz (EnG 1998), dem CO2-Gesetz (CO2-Gesetz 1999) sowie dem Stromversorgungsgesetz (StromVG 2007) und ihren jeweiligen Verordnungen weiter konkretisiert. Das Energiegesetz weist den Kantonen folgende Aufgaben zu: Aufgaben der Kantone im Ener- ¾ Die Kantone erlassen Vorschriften über die sparsame und rationelle giegesetz Energienutzung in Neubauten und bestehenden Bauten und unter- stützen die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards. ¾ Die Kantone schaffen günstige Rahmenbedingungen für die spar- same und rationelle Energienutzung sowie für die Nutzung erneuer- barer Energien. ¾ Die Kantone nehmen die Ausbildung, Weiterbildung, Information und Beratung zu Aufgaben im Rahmen des Energiegesetzes gemeinsam mit dem Bund wahr. ¾ Falls die Kantone ein Förderprogramm für energetische Massnah- men haben, erhalten diese Globalbeiträge des Bundes, deren Höhe von den kantonalen Förderbeiträgen und vom Erfolg des Programms abhängen. ¾ Bestimmungen zur dezentralen Einspeisung von Elektrizität unab- hängiger Produzenten, beispielsweise aus Kleinwasserkraftwerken. Das Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) Das CO2-Gesetz will mit energie-, umwelt- und finanzpolitischen sowie mit freiwilligen Massnahmen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 10% gegen- über 1990 verringern - bei den Gebäuden um 15% und im Verkehr um 8%. Als wichtigstes Instrument gilt die CO2-Abgabe auf Brennstoffe kombiniert mit einem Klimarappen auf Treibstoffe. Die Stiftung Klima- rappen hat bereits ein Förderprogramm für Gebäude und ein Auktions- verfahren für grössere CO2-Einsparprojekte lanciert. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe ist per 1. Januar 2008 eingeführt worden. Im Wandel sind auch die Rahmenbedingungen im Elektrizitätsbereich. Strommarktöffnung Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) vom 23. März 2007 überträgt den Kantonen verschiedene Aufgaben. Dazu gehören die Netzzuteilung mit der möglichen Integrierung von Leis-
4 / Energiepolitische Rahmenbedingungen tungsaufträgen sowie Aufgaben zur Sicherung des Service Public. Die Verordnung zum Stromversorgungsgesetz StromVG wurde am 1. April 2008 in Kraft gesetzt. Besonders zu erwähnen ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch eine Umstellung auf eine kostenorien- tierte Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien an Stelle der heute gültigen 15 Rp./kWh-Regelung für unabhängige Produzen- ten. Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und über die kostendeckende Einspeisevergütung treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Ebenfalls in Diskussion ist eine Reduktion oder Abschaffung der Mine- ralölsteuer auf erneuerbar produzierten Treibstoffen. Neue Förderung Ab 2008 bestehen neue Rahmenbedingungen durch die kostende- dezentraler Strom- ckende Einspeisevergütung dezentral erzeugter Elektrizität. Dafür produktion stehen jährlich maximal 320 Mio. Fr. zur Verfügung. Der grosse Teil dieser Förderung ist für die Wasserkraft reserviert. Aktionspläne des Mit den klimapolitischen Aktionsplänen, welche der Bund im Februar Bundes 2008 verabschiedet hat, sollen auf Bundesebene stärkere Impulse bei den erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz gesetzt wer- den. 2.2 Kantone Strategie der Die Energiedirektorkonferenz hat im Frühling 2005 eine gemeinsame Kantone energiepolitische Strategie der Kantone im Gebäudebereich für die zweite Hälfte von EnergieSchweiz (2006 - 2010) verabschiedet. Diese konzentriert sich auf drei Punkte: Die Sanierung der Gebäudehülle bei bestehenden Bauten, den vermehrten Einsatz von Abwärme und erneuerbaren Energien sowie eine vermehrte Beeinflussung des Be- nutzerverhaltens. Das Bundesamt für Energie stützt diese Strategie aus nationaler Sicht. Harmonisierung Die Kantone verfolgen das Ziel der Harmonisierung der gesetzlichen Anforderungen und ausgewählter freiwilliger Massnahmen. Zur Umset- zung dieses Ziels bestehen Mustervorschriften der Kantone im Ener- giebereich (MuKEn), die Zusammenarbeit der Energiefachstellen in regionalen Konferenzen sowie ein harmonisiertes Fördermodell. Mustervorschriften Die Energiedirektorenkonferenz hat im April 2008 die MuKEn an den für den Gebäude- Stand der Technik angepasst. Neubauten sollen nun in etwa das bereich energetische Niveau heutiger Minergie-Bauten erreichen. Die Vor- schriften sollen von den Kantonen ab 2009 in die kantonalen Gesetz- gebungen übernommen werden.
/ 5 Die Kantone erhalten gemäss Art. 15 EnG Globalbeiträge an ihre Harmonisiertes eigenen Förderprogramme. Die Höhe der Beiträge bemisst sich auch Fördermodell an der Wirkung des eigenen Förderprogramms. Die Wirkung wird jährlich ermittelt. Für die bessere Koordination verfügen die Kantone über ein harmonisiertes Fördermodell, welches die möglichen Förder- gegenstände und die Ermittlung der Förderbeiträge (Struktur des Förderbeitrags) beinhalten. Die Kantone sind frei, eigene Schwerpunk- te zu bilden und die Höhe der Förderbeiträge gemäss eigenem Ermes- sen festzulegen.
6 / Energiepolitische Rahmenbedingungen
/ 7 3 Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn 3.1 Energiekonzept 2003 - 2015 des Kantons Solothurn Die Leitlinien und Massnahmen der Energiepolitik des Kantons Solo- Bestehendes Energiekonzept thurn sind im Energiekonzept aus dem Jahr 2003 formuliert1. Dieses Energiekonzept enthält energiepolitische Ziele, welche im Jahr 2015 erreicht werden sollen, und einen Massnahmenkatalog, der der Zieler- reichung dient. Das Energiekonzept ist weiterhin gültig. Das Energiekonzept des Kantons Solothurn enthält Massnahmen zu Massnahmen- schwerpunkte des folgenden energiepolitischen Schwerpunkten: Energiekonzepts ¾ umbauter Raum ¾ autonome Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ¾ kantonale Bauten und Anlagen ¾ institutionelle Zusammenarbeit ¾ Industrie, Gewerbe und Dienstleitungen ¾ übergeordneten Aktivitäten ¾ Koordination des Energieangebots Mit dem Massnahmenschwerpunkt «Kantonale Bauten und Anlagen» Vorbildfunktion des Kantons will der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Er setzt sich mit diesem Schwerpunkt Richtlinien zu energetischen Mindeststandards für seine Bauten (Minergie mit Ausnahmeregelung) und für das öffent- liche Beschaffungswesen. Ein Auszug aus dem Energiekonzept des Kantons mit den energiepoli- Auszug aus Energiekonzept im tischen Zielen und Massnahmen findet sich im Anhang A-1 des vorlie- Anhang genden Berichts. 3.2 Aktuelles Förderprogramm des Kantons Solothurn Das aktuelle Förderprogramm des Kantons Solothurn umfasst die in Umfang des Förderprogramms Tabelle 1 dargelegten Massnahmen. Für Fördermassnahmen im Kan- ton Solothurn wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 400'000 - 1 «Energiekonzept des Kantons Solothurn, Rückblick auf die kantonale Energiepolitik 1992 - 2000, Strategien und Massnahmen für den Zeitraum 2003 - 2015», Kanton Solothurn, AWA, Energiefachstelle, 2003.
8 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn 600'000 Fr. pro Jahr aus dem Globalbudget des Kantons gewährt. Seit 2006 stehen zusätzlich jährlich 100'000 Fr. aus dem Forstfonds zur Verfügung, welche durch die Energiefachstelle fachlich verwaltet werden. Massnahme Anforderungen Förderbeitrag Stückholzfeuerungen / Nur bei Ersatz von Öl-, Gas- oder Sanierungen bis 20 kW: Automatische Feuerungen bis Elektroheizungen, welche älter als 2'000 Fr. 70 kW Nennleistung 15 Jahre sind Sanierungen 20 kW bis 70 kW: 3'000 Fr. Holzheizungen ab 70 kW / Individuell Holz-Wärmenetze Sonnenkollektoren Nur zusätzliche Fläche zu den 2'000 Fr. gesetzlichen Anforderungen bei Neubauten Ersatz Elektroheizungen diverse 2'000 Fr. durch Wärmepumpen Information; Aus- und diverse max. 25% der Kosten Weiterbildung Innovationsprojekte max. 25% der Kosten Tabelle 3: Förderbeiträge des aktuellen Förderprogramms Kanton Solothurn. Beim Umfang des Förderbeitrags, gemessen als Förderbeitrag pro Kopf, liegt der Kanton Solothurn deutlich unter dem Durchschnitt der Kantone (Figur 1). Hingegen zeigt das Programm gemessen an der Wirkung der ausgelösten Projekte eine mittlere Wirksamkeit (Figur 2)2. Diese mittlere Wirksamkeit wurde dadurch erreicht, dass in der Ver- gangenheit mit dem solothurnischen Förderprogramm in erster Linie Holzprojekte gefördert wurden, welche pro eingesetztem Förderfran- ken eine hohe energetische Wirksamkeit zeigen. 2 Quelle: Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 EnG, Wirkungsanalyse kantona- ler Förderprogramme, Ergebnisse der Erhebung 2006, Bundesamt für Energie, 2007.
/ 9 «Ausbezahlte Förderbeiträge pro Einwohner in den Kantonen» SO Figur 1: Vergleich des Umfangs der kantonalen Förderprogramme im Energiebereich: Ausbe- zahlte Förderbeiträge pro Einwohner im Jahr 2006 nach Kantonen. «Energetische Wirkung der Förderprogramme in den Kantonen pro Einwohner » SO Figur 2: Vergleich der energetischen Wirkung der Förderprogramme: Wirkung direkter Mass- nahmen pro Einwohner im Jahr 2006 nach Kantonen.
10 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn 3.3 Neuere politische Vorstösse im Zusammenhang mit dem vorliegenden Förderprogramm Parlamentarische Der Energieverbrauch und die -erzeugung sind in den vergangenen Aufträge und Monaten auch im Kantonsparlament verstärkt thematisiert worden. Anfragen Vom Parlament wurden verschiedene Aufträge und Anfragen an die Kantonsregierung gerichtet. In den letzten Monaten hat der Regie- rungsrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen des Kan- tonsrates Stellung bezogen: ¾ Auftrag Irene Froelicher: Verpflichtungskredit zur Förderung erneu- erbarer Energien zur Wärmeerzeugung (2007/686) ¾ Auftrag überparteilich: Förderprogramm Minergie (2007/689) ¾ Auftrag Irene Froelicher: Erhöhung der Energieeffizienz bei Neu- bzw. Umbauten und Sanierungen von Gebäuden (2007/687) ¾ Kleine Anfrage Ruedi Nützi: Förderung Alternativheizungen (2007/1346) ¾ Auftrag überparteilich: Einführung Energieausweis für Gebäude (2007/688) ¾ Auftrag überparteilich: Energieleitbild für kantonale und durch den Kanton subventionierte Bauten und Anlagen (2007/993) ¾ Auftrag Fraktion FDP: Spezialfinanzierung Energie (Energiefonds) (2008/85) ¾ Interpellation Fraktion FDP: Solarenergie und Fotovoltaik im Kanton Solothurn (2008/297) Zu folgendem Auftrag steht die Antwort des Regierungsrat im April 2008 noch aus: ¾ Auftrag überparteilich: Schaffung eines Klimafonds Solothurn (11.03.2008) Auftrag an Regie- Mit diesen Vorstössen wird der Regierungsrat beauftragt, die gesetzli- rungsrat chen Anforderungen an den Wärmeschutz in Koordination mit anderen Kantonen an den Stand der Technik anzupassen sowie Abklärungen zu einem Förderprogramm «Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeu- gung» sowie «Minergie» vorzunehmen. Fünfliber-Initiative Derzeit läuft im Kanton Solothurn eine Unterschrifteninitiative, deren der Grünen Ziel es ist, im Kanton eine Lenkungsabgabe von 0,2 Rp./kWh auf Elektrizität aus nicht erneuerbaren Energien und auf Elektrizität ohne Herkunftsnachweis einzuführen. Grossverbraucher können ganz oder
/ 11 teilweise von der Abgabe befreit werden. Diese sogenannte «Fünfliber- Initiative» wurde von den Grünen Kanton Solothurn lanciert und wird voraussichtlich bis Ende 2008 eingereicht. 3.4 Abgrenzung zu anderen energierelevanten Massnahmen im Kanton Weitere politische Programme des Kantons, welche den Energie- Verkehrspolitisches Leitbild und Luft- verbrauch auf dem Kantonsgebiet beeinflussen, sind das Verkehrspoli- massnahmenplan tische Leitbild und der Luftmassnahmenplan des Kantons Solothurn. Um Doppelspurigkeiten in den kantonalen Programmen zu vermeiden, sind im Energiekonzept und im Förderprogramm keine Massnahmen im Bereich Mobilität und Luftreinhaltung enthalten. Es ist geplant, dass im Verlauf des Jahres 2008 die Energieeffizienz- Energieeffizienz- plattform Solothurn plattform Solothurn ihre Arbeit aufnehmen wird. Die Energieeffizienz- Plattform wird auf Initiative der Energiewirtschaft im Kanton Solothurn gegründet und soll auf freiwilliger Basis in Industrie und Gewerbe Projekte ermöglichen und koordinieren, mit denen der Energie- verbrauch im Wirtschaftssektor und bei den Haushalten reduziert werden kann. Die Aktivitäten der Energieeffizienz-Plattform sollen mit denen des Kantons koordiniert werden.
12 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn
/ 13 4 Grundsätze des neuen Förderprogramms 4.1 Geltungsbereich und Ausgestaltung der Förderung Was wird gefördert? Die Förderung beschränkt sich auf Technologien und Massnahmen, welche ¾ an der Grenze der Wirtschaftlichkeit stehen und deren Marktein- führung bzw. Marktdiffusion beschleunigt werden sollen, oder ¾ aus langfristiger Optik über ein grosses Energienutzungspotenzial verfügen und für welche relevante Kostensenkungen zu erwarten sind. Es werden nur Massnahmen gefördert, welche deutlich über die ge- setzlichen Anforderungen hinausgehen. Förderwürdige Massnahmen im Gebäudebereich müssen die gesetzlichen Anforderungen um min- destens ca. 20% übererfüllen und entsprechen somit mindestens etwa dem Minergie-Standard. Im Bereich erneuerbare Energien werden für Anlagenleistungen Obergrenzen gesetzt, die einen mittleren bis guten Stand der Gebäudehülle bei bestehende Bauten voraussetzen. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind bei der Einführung von neuen gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise den neuen Mustervor- schriften der Kantone, anzupassen. Der Kanton fördert subsidiär. Das heisst, er fördert nur dann, wenn Förderprogramme von anderen Körperschaften wie Bund, Unterneh- men oder private Stiftungen keine oder zu geringe Fördergelder zur Verfügung stellen. Von der Regel der subsidiären Förderung ausge- nommen sind Spezialprojekte. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form von Investitionsbeiträgen. Zinslose Darlehen oder Bürgschaften sind weniger zielführend und verursachen einen hohen administrativen Aufwand. Operative Ausgestaltung des Förderprogramms: ¾ Das Förderprogramm wird als «rollendes Programm» mit einem Globalbudget ausgestattet. Dies erlaubt es der Administration, das Förderprogramm bei ändernden Rahmenbedingungen rasch und zielgerichtet anzupassen.
14 / Grundsätze des neuen Förderprogramms ¾ Die Steuerung des Programms ist nachfrageorientiert. Es werden keine fixen Anteile des Budgets einzelnen Fördergegenständen zu- geordnet. Die Steuerung erfolgt mittels Anpassungen bei den Anfor- derungen sowie bei der Höhe der Förderbeiträge. Allfällige Anpas- sungen erfolgen etwa jährlich. ¾ Die Höhe der Beiträge ist für den Gesuchstellenden vorhersehbar und einfach ermittelbar. Die Beitragshöhe kann auf einfache Art vom Gesuchstellenden selbst errechnet werden. ¾ Das Förderprogramm wird mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet, um Konstanz zu gewährleisten und ein zwischenzeitli- ches Auslaufen der Fördergelder zu vermeiden. ¾ Das Förderprogramm ist einfach kommunizierbar. ¾ Die Förderbeiträge werden im Zeitpunkt der Investition gewährt. ¾ Das Förderprogramm verfügt über möglichst geringe administrative Hindernisse. 4.2 Allgemeine Förderbedingungen Gleiche Bedingun- Die folgenden Förderbedingungen gelten auch schon beim aktuellen gen wie für aktuel- Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des les Förderpro- gramm Kantons Solothurn. Die Bedingungen sind auch für das zukünftige Förderprogramm gültig: ¾ Die Förderbeiträge orientieren sich an den Mehrkosten über die Lebensdauer der Massnahmen sowie an der Höhe der Investitionen. Sie werden i.d.R. bis maximal zum Erreichen der Wirtschaftlichkeit über die Nutzungsdauer gewährt. ¾ Ausgeschlossen von Förderbeiträgen sind Anlagen für Bau und Betrieb von Luxusgütern. ¾ Der Kanton behält sich das Recht vor, die Beitragssätze und die Förderbedingungen nach Bedarf anzupassen, insbesondere bei Bauten mit überdurchschnittlichem Energieverbrauch. ¾ Um den administrativen Aufwand im Vergleich zum Nutzen klein zu halten, werden nur Massnahmen gefördert, die beim Kanton einen Förderbeitrag von mindestens 1'000 Fr. auslösen (Bagatellgrenze). ¾ Die Beitragszusage verfällt, wenn die Schlussabrechnung (inklusive der geforderten Beilagen) nicht spätestens nach 12 Monaten ab er-
/ 15 folgter Beitragszusage eingereicht wird. Eine Verlängerung dieser Frist durch den Kanton ist möglich. ¾ Sollte der Förderbeitrag aufgrund falscher Angaben gewährt worden sein, kann der Kanton den Beitrag zurück fordern (inklusive eines angemessenen Zinses seit der Auszahlung des Beitrags). ¾ Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Diese können zudem nur im Rahmen des jährlich bewilligten Budgets ausgerichtet werden. Da die Auszahlung des Beitrags erst erfolgt, wenn die An- lage in Betrieb genommen und übergeben ist, steht diese Beitrags- zusage ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass auch zum Auszah- lungszeitpunkt von den Eidgenössischen Räten und vom Kantonsrat bewilligte Mittel verfügbar sind. ¾ Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung der Anforderungen und Bedingungen verantwortlich. ¾ Bei Spezialprojekten sind die möglichen Erlöse aus dem Verkauf von CO2-Reduktionen (Zertifikate) bei der Beurteilung der Wirt- schaftlichkeit und der Bemessung der Förderbeiträge zu berücksich- tigen. 4.3 Festlegung der Fördersätze Die Höhe der Beitragssätze der einzelnen Fördergegenstände orien- Orientierung am Harmonisierten tiert sich am «Harmonisierten Fördermodell der Kantone» (HFM3). Mit Fördermodell der dem HFM steht den Kantonen seit 2003 ein Instrument zur Verfügung, Kantone welches mit der Energiepolitik des Bundes koordiniert ist und mit dem die Kantone ihre energiepolitischen Fördermassnahmen untereinander abstimmen können. Im HFM werden verschiedene Fördergegenstände samt minimalen Beitragssätzen vorgeschlagen, welche von den Kan- tonen individuell nach ihren Bedürfnissen ausgewählt werden können. Die minimalen Beitragssätze liegen bei 10% der nicht amortisierbaren Mehrkosten resp. der Mehrinvestitionen des jeweiligen Fördergegen- stands (errechnet anhand von beispielhaften Projekten4). Wenn die Beitragssätze unter diesen 10% liegen, können die Fördergelder beim Bund nicht im Rahmen der Globalbeiträge berücksichtigt werden. Das HFM sieht vor, dass die Kantone bestimmte Fördergegenstände Förderschwerpunk- te für den Kanton verstärkt fördern und somit Schwerpunkte in der kantonalen Energie- 3 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone, Schlussbericht, Infras im Auftrag der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen und des Bundesamts für Energie, 2007. 4 Das HFM geht bei der Kalkulation der nichtamortisierbaren Mehrkosten von einem Ölpreis von 64 Fr. pro 100 Litern (inkl. MWSt) ohne CO2-Abgabe aus.
16 / Grundsätze des neuen Förderprogramms politik setzen. Bei der auf dem HFM basierenden Ausgestaltung des zukünftigen Förderprogramms des Kantons Solothurn wurde den energiepolitischen Zielen des Kantons Rechung getragen und die minimalen Beitragssätze aus dem HFM teils deutlich angehoben. Hohe Auslösewir- Um eine hohe Auslösewirkung der Förderung zu erreichen, werden die kung gewollt energetischen Anforderungen tendenziell hoch gehalten - d.h. die gesetzlichen Vorgaben müssen für eine Förderung deutlich (mindes- tens 20%) übertroffen werden. Entsprechend werden angemessene Förderbeiträge ausgeschüttet. So kann der Mitnahmeeffekt der Förde- rung tendenziell tief gehalten werden. Verdoppelung bis Die Beitragssätze werden gemessen am HFM generell verdoppelt. Für Vervierfachung der die Förderung der Gebäudesanierung, welche den Schwerpunkt des Fördersätze des HFM kantonalen Förderprogramms darstellt, und für Sonnenkollektoren, bei denen ein lediglich verdoppelter Beitragssatz unter der heutigen För- derung läge, wird das Dreifache der minimalen Beitragssätze des HFM gewählt. Minergie-P-Sanierungen, für welche derzeit wenig Know-how vorhanden ist und welche technisch schwierig zu realisieren sind, werden mit dem Vierfachen des minimalen Beitragssatzes besonders gefördert. Faktoren pro Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Anpas- Fördergegenstand sungen der Beitragssätze aus dem HFM für das Förderprogramm des Kantons Solothurn. Die monetären Beitragssätze sind je einzelnem Fördergegenstand in den Kapiteln 4.2 und 4.3 aufgeführt.
/ 17 Fördergegenstände des neuen Förderprogramms Faktor für Erhöhung des Beitragssatzes aus dem HFM (2007) Energieeffizienz 1) Neubauten − Minergie-P Gebäude 2 2) Bestehende Bauten − Sanierung von Einzelbauteilen der 3 Gebäudehülle 3 − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanfor- 3 a) derungen 4 − Sanierungen nach Minergie − Sanierungen nach Minergie-P 3) Gebäude-Energieausweis − Anschubfinanzierung b) − Beitrag an standardisierte Energiebera- b) 4) Beiträge an Energiebera- tung (Energie-Coach) tung oder standardisiertes Coaching bei geförderten Sanierungen Erneuerbare Energien 5) Holzenergie − Anlagen bis 70 kW 2 inkl. Wärmenetze − Automatische Anlagen ab 70 kW 2 − Anschluss an bestehende Holz- 2 Wärmenetze 6) Wärmepumpen − Ersatz von Öl-, Elektro- und Gas- 2 heizungen durch Wärmepumpen − Sonnenkollektoren für Warmwasser c) 7) Sonnenkollektoren für 3 Warmwasser − Individuelle Beurteilung b) 8) Spezialprojekte a) Besondere Förderung für Minergie-P-Sanierungen wegen stark innovativem Charakter. b) Fördergegenstand nicht Teil des HFM. c) Mit Faktor 2 läge der Beitragssatz für Sonnenkollektoren unter der heutigen Förderung. Tabelle 4: Übersicht über die Erhöhung der Beitragssätze für das zukünftige kantonale Förderpro- gramm gemessen am Harmonisierten Fördermodell der Kantone aus dem Jahr 2007 (HFM 2007).
18 / Grundsätze des neuen Förderprogramms
/ 19 5 Neues Förderprogramm ab 2009 Im vorliegenden Kapitel sind die Fördergegenstände des neuen kanto- Fördergegenstände und ergänzende nalen Förderprogramms aufgeführt. Zu Beginn wird eine Übersicht Massnahmen über die Fördergegenstände des neuen Förderprogramms und über weitere ergänzende oder optionale Massnahmen zum Förderprogramm gegeben. Die Grundsätze, die bei der Ausgestaltung des neuen Förderpro- Grundsätze für die Ausgestaltung gramms und bei der Festlegung der Fördersätze berücksichtigt wur- den, sind in Kapitel 4 aufgeführt. Es ist zu beachten, dass für die kantonale Energiepolitik die im aktuel- Förderprogramm als ein Teil der len kantonalen Energiekonzept aufgeführten nicht-monetären Mass- Energiepolitik nahmen ebenfalls wichtig sind. Diese verstärken die Wirkung der monetären Massnahmen des Förderprogramms und enthalten weitere, zentrale Bausteine der kantonalen Energiepolitik. Ferner sind die weiteren energiepolitischen Aktivitäten im Kanton bedeutend. Die nicht-monetären Massnahmen aus dem aktuellen Energiekonzept und die weiteren energiepolitischen Aktivitäten im Kanton sind in Kapitel 3 aufgeführt. 5.1 Übersicht A) Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn: Der Kanton fördert 8 Massnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und den vermehrten Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Ener- gien. Der Kanton setzt den Schwerpunkt seines Förderprogramms auf die Sanie- rung bestehender Gebäude. B) Flankierende Massnahmen: Der Kanton verstärkt die Wirkung seines Förderprogramms mit 5 flankieren- den Massnahmen. C) Mögliche zukünftige Erweiterungen und Anpassungen des Förderpro- gramms: Um sein Förderprogramm ändernden Rahmenbedingungen anpassen zu können, verfügt der Kanton über Instrumente und Fördergegenstände, mit den der Umfang des Förderprogramms vergrössert und seine Wirkung verstärkt werden kann. Tabelle 5: Übersicht über die neuen energiepolitischen Massnahmen des Kantons Solothurn, welche die bisherige Energiepolitik des Kan- tons ergänzen.
20 / Neues Förderprogramm ab 2009 Fördergegenstände Die nachfolgenden Auflistungen geben einen Überblick über die För- und ergänzende dergegenstände des neuen kantonalen Förderprogramms, über die Massnahmen flankierenden Massnahmen, sowie über mögliche künftige Erweiterun- gen und Anpassungen des Förderprogramms. A) Übersicht der Fördergegenstände des neuen Förderprogramms Die Auswahl der möglichen Fördergegenstände orientiert sich an den Massnahmen des Energiekonzepts des Kantons Solothurn, am harmo- nisierten Fördermodell der Kantone, sowie den von anderen Träger- schaften geförderten Massnahmen (Kostenorientierte Einspeisevergü- tung für die dezentrale Elektrizitätsproduktion (Bund), Stiftung Klima- rappen (private Stiftung)). Tabelle 6 gibt einen Überblick über die Fördergegenstände, welche in den Kapiteln 5.2 und 5.3 detailliert beschrieben werden. Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn Energieeffizienz 1) Neubauten − Minergie-P Gebäude 2) Bestehende Bauten − Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen − Sanierungen nach Minergie und Minergie-P 3) Gebäude-Energieausweis − Anschubfinanzierung 4) Beiträge an Energieberatung − Beitrag an standardisierte Energieberatung oder (Energie-Coach) standardisiertes Coaching bei geförderten Sanierun- gen Erneuerbare Energien 5) Holzenergie inkl. Wärmenetze − Anlagen bis 70 kW − Automatische Anlagen ab 70 kW − Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze 6) Wärmepumpen − Ersatz fossiler Heizungen oder Elektroheizungen 7) Sonnenkollektoren für Warmwasser − Sonnenkollektoren für Warmwasser 8) Spezialprojekte − Individuelle Beurteilung Tabelle 6: Übersicht über die Fördergegenstände des neuen Förderprogramms des Kantons Solothurn.
/ 21 B) Übersicht der flankierenden Massnahmen: Diese direkte Förderung wird wie folgt ergänzt durch 5 flankierende Flankierende Massnahmen und Massnahmen: Anreize ¾ Anpassung baurechtlicher Vorschriften zur Beseitigung von Hemm- nissen für energieeffiziente Bauweisen und für den Einsatz erneuer- barer Energien ¾ Projektentwicklung «Erneuerbare Energien und Energieeffizienz» zur Unterstützung von innovativen Projekten in der Startphase ¾ Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandheizungen und Was- sererwärmern ¾ Begleitmassnahmen wie Information, Aus- und Weiterbildung und Studien ¾ Anpassung Planungs- und Baugesetz (Energieplanung) ¾ Anpassung Steuergesetz und dessen Handhabung Die flankierenden Massnahmen sind in Kapitel 6 aufgeführt. C) Übersicht der möglichen zukünftigen Erweiterungen und Anpassungen des Förderprogramms im Falle einer Änderung der Rahmenbedingungen: Je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen, insbesondere bei Ergänzung Förder- programm ungenügender Vergütung der Elektrizitätsproduktion durch die kosten- deckende Einspeisevergütung und einem Auslaufen des Programms der Stiftung Klimarappen, kann das Förderprogramm wie folgt ergänzt werden (siehe auch Kapitel 7):
22 / Neues Förderprogramm ab 2009 Mögliche Ergänzungen des Förderprogramms des Kantons Solothurn Fördergegenstand Nötige Veränderung der Rahmenbedingungen für Aufnahme in das Förderprogramm Impulsprogramme zur gezielten Förderung Ungünstige Konjunkturlage energiepolitischer Massnahmen Photovoltaik Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever- gütung ausgeschöpft Wärmenetze zur Nutzung von Abwärme Abdeckung durch Fördergegenstand «Spezial- projekte» nicht mehr sinnvoll Ökostromtauglichkeit von Kleinwasserkraft- Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever- werken gütung ausgeschöpft Grüngutverwertung (Vergärung) Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen derart, dass Anlagen nicht mehr wirt- schaftlich sind Windenergie Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever- gütung ausgeschöpft Tabelle 7: Übersicht der je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen möglichen und prüfenswer- ten Ergänzungen des Förderprogramms.
/ 23 5.2 Energieeffizienz 5.2.1 Neubauten 1) Neubauten Erläuterung: Bei den Neubauten bestehen gesetzliche Anforderungen an den Wärme- schutz gemäss Energiegesetz und Energieverordnung Kanton SO. Die ge- setzlichen Anforderungen sollen entsprechend der Ziele der Energiedirekto- renkonferenz ab Januar 2009 in Richtung der Anforderungen an Minergie- Bauten aus dem Jahr 2007 verschärft werden (MuKEn 2008). Der Minergie- Standard wird wiederum ab 2009 hin zu kleineren Grenzwerten angepasst. Der Minergie-Standard ist heute bei Neubauten weit verbreitet. Als weiterfüh- rende Standards bestehen der Minergie-P Standard, mit welchem kein aktives Heizungssystem mehr benötigt wird (Passivhaus) und der Minergie-Eco Stan- dard, mit dem die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen von Bau- ten vermindert werden und die in Bauten enthaltene Graue Energie gesenkt werden kann. Voraussetzung für Minergie-Eco ist die Zertifizierung nach Mi- nergie oder Minergie-P. Energiepolitische Relevanz: mittel bis gross. Heutige Situation: Minergie- und Minergie-P-Bauten werden heute vom Kanton nicht gefördert. Hemmnisse: Energieeffiziente Bauten benötigen höhere Investitionen, welche sich erst auf lange Sicht – je nach Entwicklung der Energiepreise – amortisieren lassen. Neues Förderprogramm Kanton Solothurn: Der Kanton fördert bei Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten die Standards Minergie-P und Minergie- P-Eco. Minergie-P Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten : Anforderungen: ♦ Zertifizierung nach Minergie-P-Standard für entsprechende Gebäudekategorie. Beitragsbemessungen: bis 250 m2 EBF: 10'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 40 Fr./m2 EBF Minergie-Eco: 5'000 Fr. pauschal Beilagen zum Gesuch: Minergie-Nachweis.
24 / Neues Förderprogramm ab 2009 5.2.2 Bestehende Bauten 2) Bestehende Bauten Erläuterung: Der Grossteil der bestehenden Gebäude im Kanton SO ist während Perioden erstellt worden, in denen der gesetzlich zulässige Wärmebedarf pro Quadrat- meter Gebäudefläche deutlich höher als heute war. Die Wärmedämmung die- ser Gebäude entspricht nicht den heutigen energetischen Ansprüchen und führt dazu, dass der Gebäudepark einen relevanten Anteil am Energie- verbrauch im Kanton hat. Das hier bestehende, grosse Potenzial zur Senkung des Energiebedarfs im Kanton soll mit der Förderung von energetischen Sa- nierungsmassnahmen, mit denen die Wärmedämmung der Gebäude verbes- sert wird, genutzt werden. Energiepolitische Relevanz: hoch Heutige Situation: Sanierungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Wärmedämmung unterschreiten (Minergie-Standards o.ä.), werden vom Kan- ton nicht gefördert. Hemmnisse: Es bestehen vielfältige Hemmnisse, die dazu führen, dass heute energetische Sanierungen nur in geringem Umfang ausgeführt werden. Folgende Hemm- nisse haben die grösste Bedeutung: ♦ Kapitalbeschaffung (Liquidität), ♦ Mieter-Vermieter-Problematik (Eigentümer hat Mehrinvestitionen, Mieter hat Minderkosten bei der Heizungsabrechnung), ♦ teilweise schwierige architektonische Anforderungen (denkmalgeschützte Bauten, Anschlussprobleme), ♦ steuerliche Probleme (Wertvermehrende Investition einer Wärmedämmung im Gegensatz zur werterhaltenden Pinselrenovation), ♦ Das relevante Know-how in der Branche ist noch zu wenig verbreitet, ♦ zudem werden oft die "falschen" Ansprechpartner zu Rate gezogen (Maler statt Architekt bei der Gebäudehülle). Heute werden Sanierungen oft aus steuerlichen Gründen etappiert vorge- nommen. Wenn diese etappierten Sanierungen nicht nach einem vorher fest- gelegten Gesamtkonzept erfolgen, resultieren suboptimale Endresultate. Das eidgenössische Steuerharmonisierungsrecht setzt den Handlungsmöglichkei- ten der Kantone bei steuerlichen Anreizen enge Grenzen. Neues Förderprogramm Kanton Solothurn: Der Kanton fördert die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden, sofern keine Fördergel- der durch Dritte bereitgestellt werden (z.B. zur Diskussion stehendes Gebäudesanierungsprogramm des Bundes oder Förderung der Stiftung Klimarappen). Es werden Sanierungen gefördert, mit denen die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Grenz- werte deutlich unterschritten werden. Der Kanton fördert zum einen die Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle, um bei Gebäu- deeigentümerInnen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten energetische Sanierungen auszulösen. Die Förderung der Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle ist an das Vorhandensein eines energetischen Gesamtkonzepts der Sanierung gebunden. Weiter werden im Bereich bestehender Bauten die Sanierungen mit erhöhten Systemanforderungen und die Sanierung nach Minergie und Minergie-P gefördert.
/ 25 Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle: Anforderungen: ♦ Mindestens ein Bauteil eines Gebäudes wird vollumfäng- lich saniert und erreicht die spezifischen Einzelanforde- rungen (U-Werte) gemäss unten stehender Tabelle. ♦ Ein professionell erstelltes, energetisches Gesamtkonzept liegt vor (z.B. erstellt durch einen kantonalen Energie- Coach; separate Förderung durch Kanton). Beitragsbemessungen: Bemessungsgrundlage: Veränderte Bauteilflächen in m2 Grenze für U-Wert: Beitragssatz: 2 *) Fenster: UFenster = 1,0 W/(m K) 54 Fr./m2 Wände gegen aussen, Dach: 0,21 W/(m2 K) 30 Fr./m2 Boden gegen aussen: 0,21 W/(m2 K) 30 Fr./m2 Wand, Boden, Decke gegen unbe- heizt: 0,28 W/(m2 K) 18 Fr./m2 Beilagen zum Gesuch Zusammenstellung der Flächen, Dokumentation der einge- setzten Lösungen und Produkte (inkl. U-Werte); Vorlage eines energetischen Gesamtkonzepts. *) Entspricht den Anforderungen an das Minergie-Modul «Fenster» Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen: Anforderungen: ♦ Erfüllen des Grenzwertes SIA 380/1:2007 für den Heiz- wärmebedarf von Neubauten (nicht Sanierungen!) (Qh ≤ Qh,li Neubau) **) ♦ Saniertes Gebäude ist mit einem Gebäudeenergieausweis zertifiziert (separate Förderung durch Kanton). Beitragsbemessungen: Systemanforderungen Wohn- bauten: bis 250 m2 EBF: 16'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 65 Fr./m2 EBF Systemanforderungen Nicht- Wohnbauten: bis 250 m2 EBF: 11'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 45 Fr./m2 EBF Bemerkungen: Falls die Hülle die oben genannten Anforderungen erfüllt, sind Komponenten der Haustechnik (Nutzung Holzenergie, Sonnenkollektoren, Anschluss an Wärmenetz) separat förderberechtigt. Beilagen zum Gesuch Nachweis des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1:2007, Vorlage des Gebäudeenergieausweises. **) Werte bei Standardnutzung, d.h. ohne Berücksichtigung von Lüftungsanlagen
26 / Neues Förderprogramm ab 2009 Sanierungen nach Minergie und Minergie-P: Anforderungen: ♦ Minergie-Standard für die entsprechende Gebäude- kategorie. Beitragsbemessungen: Minergie Wohnbauten: bis 250 m2 EBF: 20'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 80 Fr./m2 EBF Minergie Nicht-Wohnbauten: bis 250 m2 EBF: 15'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 60 Fr./m2 EBF Minergie-P Wohnbauten und Nicht- Wohnbauten: bis 250 m2 EBF: 30'000 Fr. pauschal 2 ab 250 m EBF: 120 Fr./m2 EBF Beilagen zum Gesuch: Minergie-Nachweis.
/ 27 3) Gebäudeenergieausweis Erläuterung: Ähnlich der Energieetikette für Haushaltsgeräte und Fahrzeuge ist die Einfüh- rung eines Gebäudeenergieausweises in der Schweiz geplant. In einer ersten Pilotphase soll der Energieausweis auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Eine zukünftige gesetzliche Verpflichtung, beispielsweise bei einer Handän- derung des Gebäudes, ist in Diskussion. Der Gebäudeenergieausweis würde den energetischen Stand eines Gebäudes auf einfach verständliche Weise transparent darstellen. Energiepolitische Relevanz: mittel Heutige Situation: Das Instrument besteht heute noch nicht. Hemmnisse: Für den Gebäudeenergieausweis ist bei den GebäudeeigentümerInnen mit Kosten von ca. 1'000 Fr. pro Ausweis zu rechnen. Neues Förderprogramm Kanton Solothurn: Um eine schnelle Verbreitung des Gebäudeenergieausweises nach seiner Einführung zu gewährleis- ten, leistet der Kanton eine Anschubfinanzierung für die im Kantonsgebiet erstellten Energieauswei- se. Förderung von Gebäudeenergieausweisen: Anforderungen: ♦ Professionell erstellter Gebäudeenergieausweis gemäss kantonalen Richtlinien. Beitragsbemessungen: Im Rahmen der Anschubfinanzierung übernimmt der Kanton die Kosten von Gebäudeenergieaus- weisen zu je 50% (circa 500 Fr. je Ausweis). Die Dauer der Anschubfinanzierung richtet der Kan- ton nach dem Erfolg der Einführung des Gebäudeenergieausweises. Bemerkung: Der Gebäudeenergieausweis ist im Kanton SO noch nicht eingeführt (Stand Mai 2008). Die mit den anderen Kanton koordinierte Einführung des Ausweises ist abzuwarten. Beilagen zum Gesuch: Kopie Gebäudeenergieausweis.
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