Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Schlussbericht der Arbeitsgruppe zuhanden des Regierungsrats 13. Juni 2008

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Förderprogramm für
Energieeffizienz und
erneuerbare Energien
Schlussbericht der Arbeitsgruppe
zuhanden des Regierungsrats

13. Juni 2008
Der vorliegende Schlussbericht wurde von der Arbeitsgruppe im Rahmen der
Schlusssitzung im Mai 2008 einstimmig zuhanden des Regierungsrats verabschie-
det.

Projektorganisation

Projektleitung:     Urs Stuber             Leiter Energiefachstelle Kanton Solothurn
Arbeitsgruppe:      René Curschellas       Solothurner Handelskammer
                    Markus Egli            Amt für Umwelt Kanton Solothurn
                    Irene Froelicher       FDP / Kanton Solothurn
                    Daniel Laager          Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband
                    Annelies Peduzzi       CVP / Kanton Solothurn
                    Alfredo Pergola        Hochbauamt Kanton Solothurn
                    Brigit Wyss            Grüne / Kanton Solothurn

Die Arbeitsgruppe wurde an der Schlusssitzung durch folgende Mitglieder verstärkt:
                    Hans Rudolf Lutz       SVP / Kanton Solothurn
                    Walter Schürch         SP / Kanton Solothurn
                    Barbara Wyss           Grüne / Kanton Solothurn

Die Autoren danken allen Mitwirkenden herzlich für ihre Beiträge!

Erarbeitet durch
econcept AG, Gerechtigkeitsgasse 20, CH-8002 Zürich
www.econcept.ch / + 41 44 286 75 75

AutorInnen
Reto Dettli, dipl. Ing. ETH, dipl. NDS ETH in Betriebswissenschaften
Daniel Philippen, dipl. Umwelt-Natw. ETH
Kathrin Raymann, lic. phil., Politologin

Dateiname: 851_be_schlussbericht_def.doc   Speicherdatum: 13. Juni 2008
Inhalt

        Zusammenfassung                                                     i

1       Ausgangslage                                                        1

2       Energiepolitische Rahmenbedingungen                                 3
2.1     Bund                                                                3
2.2     Kantone                                                             4

3       Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn         7
3.1     Energiekonzept 2003 - 2015 des Kantons Solothurn                    7
3.2     Aktuelles Förderprogramm des Kantons Solothurn                      7
3.3     Neuere politische Vorstösse im Zusammenhang mit dem vorliegenden
        Förderprogramm                                                     10
3.4     Abgrenzung zu anderen energierelevanten Massnahmen im Kanton       11

4       Grundsätze des neuen Förderprogramms                               13
4.1     Geltungsbereich und Ausgestaltung der Förderung                    13
4.2     Allgemeine Förderbedingungen                                       14
4.3     Festlegung der Fördersätze                                         15

5       Neues Förderprogramm ab 2009                                       19
5.1     Übersicht                                                          19
5.2     Energieeffizienz                                                   23
5.2.1     Neubauten                                                        23
5.2.2     Bestehende Bauten                                                24
5.3     Erneuerbare Energien                                               29
5.4     Kosten und Finanzierung des Förderprogramms                        34
5.5     Wirkungen des Förderprogramms und Zielerreichung                   37
5.6     Vollzug und Anpassung des Förderprogramms                          40

6       Flankierende Massnahmen                                            43

7       Mögliche zukünftige Erweiterungen und Anpassungen des
        Förderprogramms                                                    47
7.1     Form der Förderung                                                 47
7.2     Weitere Fördergegenstände                                          48

        Anhang                                                             51

        Abkürzungsverzeichnis                                              58
Inhalt
/ i

Zusammenfassung

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse möchte der Kanton Solothurn sein Förder-
programm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz präzisieren. Der Regierungsrat
ist vom Kantonsrat beauftragt, ein Förderprogramm mit zugehörigem Verpflichtungskredit
für die Förderung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und effizienter Energie-
nutzung auszuarbeiten. Insbesondere sollen Bauten im Standard Minergie oder
Minergie-P gefördert werden.

Der vorliegende Schlussbericht «Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare
Energien» stellt die Empfehlung einer Arbeitsgruppe an die Regierung für die Ausgestal-
tung des neuen Förderprogramms dar. Die Arbeitsgruppe wurde mit involvierten Fachleu-
ten und Vertretungen der wichtigsten politischen Parteien des Kantons besetzt, wodurch
eine breite Abstützung des Förderprogramms gewährleistet werden soll.

Die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik wird durch das bestehende Energiekon-
zept des Kantons Solothurn für die Jahre 2003 bis 2015 definiert, welches weiterhin
Gültigkeit behält. Das neue Förderprogramm orientiert sich an dessen Strategie und
Schwerpunkten. Neben dem Energiekonzept sind das Verkehrspolitische Leitbild und der
Luftmassnahmenplan des Kantons Solothurn relevant. Um Doppelspurigkeiten in den
kantonalen Programmen zu vermeiden, sind im Energiekonzept und im Förderprogramm
keine Massnahmen im Bereich Mobilität und Luftreinhaltung enthalten. Von der Energie-
effizienz-Plattform Kanton Solothurn, welche von der Privatwirtschaft aufgebaut wird und
deren Aktivitäten mit denen des Kantons koordiniert werden sollen, werden weitere
energiepolitische Impulse erwartet. Das vorgeschlagene Förderprogramm berücksichtigt
die aktuellen Rahmenbedingungen des Bundes und die von den Kantonen verabschiede-
te energiepolitische Strategie und ist mit den neuen Mustervorschriften der Kantone im
Energiebereich (MuKEn 2008) und dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM
2007) kompatibel.

Das aktuelle Förderprogramm des Kantons Solothurn umfasst Fördergegenstände für
den Einsatz von Holzenergie und Sonnenkollektoren, für den Ersatz von Elektroheizun-
gen durch Wärmepumpen, für Information; Aus- und Weiterbildung und für Innovations-
projekte. Für die Fördermassnahmen im Kanton Solothurn wurden in den letzten Jahren
durchschnittlich 400'000 - 600'000 Fr. pro Jahr aus dem Globalbudget des Kantons
gewährt. Seit 2006 stehen zusätzlich jährlich 100'000 Fr. aus dem Forstfonds zur Verfü-
gung, welche durch die Energiefachstelle fachlich verwaltet werden. Bezüglich des finan-
ziellen Umfangs des Förderprogramms und der Effizienz der eingesetzten Mittel, liegt der
Kanton Solothurn leicht unter dem Durchschnitt der Kantone.
ii / Zusammenfassung

Schwerpunkte und Grundsätze des Förderprogramms

Das Förderprogramm legt Schwerpunkte bei der Gebäudesanierung und bei der Nutzung
von erneuerbaren Energien für Wärmeanwendungen. Das Spektrum der geförderten
Massnahmen wird also gegenüber heute um den Gebäudebereich erweitert.

Teilweise sind die unterstützten Massnahmen bei einer Betrachtung über die teilweise
sehr langen Nutzungszeiten wirtschaftlich oder nahe der Wirtschaftlichkeitsgrenze.
Trotzdem werden sie nicht realisiert, insbesondere wegen den damit verbundenen höhe-
ren Investitionen oder auf Grund anderer Hemmnisse. Zu erwähnen sind die Mieter-
/Vermieterproblematik, baurechtliche Hemmnisse, fehlende steuerliche Anreize oder
fehlende Kenntnisse der Bauherrschaft.

Es werden nur Massnahmen gefördert, welche deutlich über die gesetzlichen Anforde-
rungen hinausgehen. Der Kanton fördert subsidiär. Das heisst, er fördert nur dann, wenn
Förderprogramme von anderen Körperschaften wie Bund, Unternehmen oder private
Stiftungen keine oder zu geringe Fördergelder zur Verfügung stellen.

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionsbeiträgen. Zinslose Darlehen oder Bürg-
schaften sind weniger zielführend und verursachen einen hohen administrativen Auf-
wand.

Ausgestaltung des Förderprogramms

Das Förderprogramm umfasst folgende Fördergegenstände:

Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn
Energieeffizienz
 1) Neubauten                            − Minergie-P Gebäude

 2) Bestehende Bauten                    − Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle
                                         − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA
                                           380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen
                                         − Sanierungen nach Minergie und Minergie-P
 3) Gebäude-Energieausweis               − Anschubfinanzierung

 4) Beiträge an Energieberatung (Ener-   − Beitrag an standardisierte Energieberatung oder
    gie-Coach)                             standardisiertes Coaching bei geförderten Sanierun-
                                           gen
Erneuerbare Energien
 5) Holzenergie inkl. Wärmenetze         − Anlagen bis 70 kW
                                         − Automatische Anlagen ab 70 kW
                                         − Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze
 6) Wärmepumpen                          − Ersatz fossiler Heizungen oder Elektroheizungen

 7) Sonnenkollektoren für Warmwasser     − Sonnenkollektoren für Warmwasser

 8) Spezialprojekte                      − Individuelle Beurteilung

Tabelle 1: Übersicht der Fördergegenstände. Massnahmen für die Erzeugung von Elektrizität aus
           erneuerbaren Energien werden ab 1.1.2009 durch eine kostendeckende Einspeisever-
           gütung des Bundes gefördert.
/ iii

Das Förderprogramm soll zusätzlich durch flankierende Massnahmen ergänzt werden:

¾    Anpassung baurechtlicher Vorschriften zur Beseitigung von Hemmnissen für energie-
    effiziente Bauweisen und für den Einsatz erneuerbarer Energien

¾    Projektentwicklung «Erneuerbare Energien und Energieeffizienz» zur Unterstützung
    von innovativen Projekten in der Startphase

¾    Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandheizungen und Wassererwärmern

¾    Begleitmassnahmen wie Information, Aus- und Weiterbildung und Studien

¾    Anpassung Planungs- und Baugesetz (Energieplanung)

¾    Anpassung Steuergesetz und dessen Handhabung

Vollzug, Kosten und Wirkung

Der Vollzug des Programm erfolgt wie bisher durch die Energiefachstelle. Im Rahmen
des Globalbudgets soll überprüft werden, welche Leistungen verwaltungsintern oder
durch externe Dritte erbracht werden. Die Steuerung des Programms erfolgt nachfrage-
orientiert, d.h. dass durch eine Anpassung der Anforderungen und der Höhe der Beiträge
das Förderprogramm beeinflusst wird. Es sind keine fixen Fördermittel für einzelne För-
dergegenstände vorgesehen. Die Nachfrage für die einzelnen Fördergegenstände und
die damit verbundene Wirkung wird wie folgt abgeschätzt:

Fördergegenstand                                    Jährliche Kos- Energetische Wirkung
                                                    ten des Förder- Wirkung     CO2-
                                                    programms       [MWh/a]     Äquivalente
                                                    [1000 Fr.]                  [t CO2-eq/a]
Energieeffizienz
1) Minergie-P Gebäude                                          80           150           50
2) Bestehende Bauten
    Sanierung von Einzelbauteilen d. Gebäudehülle           2'000          3'760        1'320
    Sanierungen mit Systemanforderungen                       800           980          340
    Sanierungen nach Minergie und Minergie-P                  460            650         230
3) Förderung von Gebäudeenergieausweisen                      100           n.q.         n.q.
4) Beiträge an Energieberatung (Energie-Coach)                100           n.q.         n.q.
Erneuerbare Energien
5) Holzenergie inkl. Wärmenetze
    Holzfeuerungen mit Nennleistung bis 70 kW                 500          3'710        1'300
    Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW                      260          2'080         730
    Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze                    40          1'250         440
6) Wärmepumpen als Ersatz                                     460          3'540        1'240
7) Sonnenkollektoren für Warmwasser                           160           330          120
8) Spezialprojekte                                            100           n.q.         n.q.
Summe                                                  rund 5'000    rund 17'000   rund 6'000
Kosten für Kanton Solothurn                            rund 4'000
n.q.: nicht quantifizierbar
Tabelle 2: Abschätzung der jährlichen Kosten und Wirkungen, welche von den Fördergegenstän-
           den des neuen Förderprogramms ausgelöst werden. Die Kosten für den Kanton Solo-
           thurn liegen bei rund 4 Mio. Fr. (Kosten Bund via Globalbeiträge: 1. Mio. Fr.).
iv / Zusammenfassung

Kantone, die über ein eigenes Förderprogramm verfügen, erhalten gemäss eidgenössi-
schem Energiegesetz vom Bund Globalbeiträge, deren Höhe sich vor allem an der Wirk-
samkeit des Programms orientiert. Für das neue Förderprogramm des Kantons Solothurn
wird davon ausgegangen, dass sich die Globalbeiträge des Bundes an den Kanton auf
circa 1 Mio. Fr. pro Jahr belaufen. Die Kosten für den Kanton Solothurn liegen unter
Berücksichtigung der Globalbeiträge somit bei ca. 4 Mio. Fr. pro Jahr.

Das Ziel des Energiekonzepts für das Jahr 2015 im Bereich erneuerbare Wärme kann mit
dem Förderprogramm erreicht werden. Das Ziel, den Verbrauch fossiler Energieträger
und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren, kann mit den zusätzlichen Wirkungen des
Förderprogramms noch nicht erreicht werden. Dies liegt daran, dass bis zum Jahr 2015
nur ein geringer Teil der Bauten baulich saniert wird. Umso wichtiger ist es aber, dass
gerade im Bereich der Gebäudesanierungen heute ein energetischer Standard erreicht
wird, der den Ansprüchen der langen Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren gerecht wird.

Mit dem Förderprogramm verbunden sind weitere regionalwirtschaftliche Wirkungen. Die
Substitution von fossilen Energieimporten durch mehr Energieeffizienz und die Nutzung
erneuerbarer Energien stärkt die regionale Volkswirtschaft. Es ist mit Investitionen in der
Grössenordnung von 25 Mio. Fr. zu rechnen, welche vor allem lokal beschäftigungswirk-
sam sind. Das Bau- und Installationsgewerbe sowie die Forstwirtschaft profitieren über-
durchschnittlich. Zudem führen die flankierenden Massnahmen zu einer Verbesserung
des Ausbildungsstandes in den betroffenen Branchen, welche deren Wettbewerbspositi-
on auch ausserhalb des Kantons stärkt.
/ 1

1          Ausgangslage

Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse möchte der Kanton          Politischer Auftrag

Solothurn sein Förderprogramm für erneuerbare Energien und Ener-
gieeffizienz präzisieren. Der Regierungsrat ist vom Kantonsrat beauf-
tragt, ein neues Förderprogramm mit zugehörigem Verpflichtungskredit
für die Förderung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und
effizienter Energienutzung auszuarbeiten. Insbesondere sollen Bauten
im Standard Minergie oder Minergie-P gefördert werden.

Das bestehende Energiekonzept des Kantons Solothurn für die Jahre       Energiekonzept
                                                                        Kanton Solothurn
2003 bis 2015, welches im Jahr 2003 verabschiedet wurde, ist weiter-
hin gültig. Mit dem Energiekonzept hat der Kanton die Grundlagen für
seine Energiepolitik festgelegt. Das neue Förderprogramm orientiert
sich an dessen Strategie und Schwerpunkten.

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind im         Rahmenbedingun-
                                                                        gen im Umbruch
Umbruch und die Energiepreise fossiler Energien so hoch wie noch
nie. Per Januar 2009 werden neu kostendeckende Rückliefertarife für
dezentral erzeugte Energie aus erneuerbaren Energien eingeführt.
Zudem hat die Energiedirektorenkonferenz mit den aktualisierten
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) die
Vorschriften für Gebäude an den Stand der Technik angepasst. Bei
Neubauten entspricht dies etwa dem Niveau der heutigen Minergie-
Bauten. Die Vorschriften liegen als Vorabzug seit Anfang April 2008
vor. Es ist vorgesehen, dass die Kantone die Festlegungen der neuen
MuKEn ab 2009 in die kantonalen Gesetzgebungen übernehmen.

Die Erarbeitung des Förderprogramms wurde von einer Arbeitsgruppe       Arbeitsgruppe

mit Vertretungen der wichtigsten politischen Parteien unterstützt.
Dadurch wird eine breite Abstützung des Förderprogramms gewähr-
leistet.
2 / Ausgangslage
/ 3

2       Energiepolitische Rahmenbedingungen

2.1     Bund

Die Energiepolitik des Bundes basiert auf dem Energieartikel in der
Bundesverfassung (Art. 89, BV 2006). Sie wird mit dem Eidgenössi-
schen Energiegesetz (EnG 1998), dem CO2-Gesetz (CO2-Gesetz
1999) sowie dem Stromversorgungsgesetz (StromVG 2007) und ihren
jeweiligen Verordnungen weiter konkretisiert.

Das Energiegesetz weist den Kantonen folgende Aufgaben zu:                Aufgaben der
                                                                          Kantone im Ener-
¾ Die Kantone erlassen Vorschriften über die sparsame und rationelle      giegesetz

    Energienutzung in Neubauten und bestehenden Bauten und unter-
    stützen die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards.

¾ Die Kantone schaffen günstige Rahmenbedingungen für die spar-
    same und rationelle Energienutzung sowie für die Nutzung erneuer-
    barer Energien.

¾ Die Kantone nehmen die Ausbildung, Weiterbildung, Information und
    Beratung zu Aufgaben im Rahmen des Energiegesetzes gemeinsam
    mit dem Bund wahr.

¾ Falls die Kantone ein Förderprogramm für energetische Massnah-
    men haben, erhalten diese Globalbeiträge des Bundes, deren Höhe
    von den kantonalen Förderbeiträgen und vom Erfolg des Programms
    abhängen.

¾ Bestimmungen zur dezentralen Einspeisung von Elektrizität unab-
    hängiger Produzenten, beispielsweise aus Kleinwasserkraftwerken.

Das Bundesgesetz zur Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)            Das CO2-Gesetz

will mit energie-, umwelt- und finanzpolitischen sowie mit freiwilligen
Massnahmen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 10% gegen-
über 1990 verringern - bei den Gebäuden um 15% und im Verkehr um
8%. Als wichtigstes Instrument gilt die CO2-Abgabe auf Brennstoffe
kombiniert mit einem Klimarappen auf Treibstoffe. Die Stiftung Klima-
rappen hat bereits ein Förderprogramm für Gebäude und ein Auktions-
verfahren für grössere CO2-Einsparprojekte lanciert. Die CO2-Abgabe
auf Brennstoffe ist per 1. Januar 2008 eingeführt worden.

Im Wandel sind auch die Rahmenbedingungen im Elektrizitätsbereich.        Strommarktöffnung

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) vom 23.
März 2007 überträgt den Kantonen verschiedene Aufgaben. Dazu
gehören die Netzzuteilung mit der möglichen Integrierung von Leis-
4 / Energiepolitische Rahmenbedingungen

                       tungsaufträgen sowie Aufgaben zur Sicherung des Service Public. Die
                       Verordnung zum Stromversorgungsgesetz StromVG wurde am 1. April
                       2008 in Kraft gesetzt. Besonders zu erwähnen ist die Förderung der
                       erneuerbaren Energien durch eine Umstellung auf eine kostenorien-
                       tierte Vergütung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien an Stelle
                       der heute gültigen 15 Rp./kWh-Regelung für unabhängige Produzen-
                       ten. Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und
                       über die kostendeckende Einspeisevergütung treten am 1. Januar
                       2009 in Kraft.

                       Ebenfalls in Diskussion ist eine Reduktion oder Abschaffung der Mine-
                       ralölsteuer auf erneuerbar produzierten Treibstoffen.

Neue Förderung         Ab 2008 bestehen neue Rahmenbedingungen durch die kostende-
dezentraler Strom-
                       ckende Einspeisevergütung dezentral erzeugter Elektrizität. Dafür
produktion
                       stehen jährlich maximal 320 Mio. Fr. zur Verfügung. Der grosse Teil
                       dieser Förderung ist für die Wasserkraft reserviert.

Aktionspläne des       Mit den klimapolitischen Aktionsplänen, welche der Bund im Februar
Bundes
                       2008 verabschiedet hat, sollen auf Bundesebene stärkere Impulse bei
                       den erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz gesetzt wer-
                       den.

                       2.2     Kantone

Strategie der          Die Energiedirektorkonferenz hat im Frühling 2005 eine gemeinsame
Kantone
                       energiepolitische Strategie der Kantone im Gebäudebereich für die
                       zweite Hälfte von EnergieSchweiz (2006 - 2010) verabschiedet. Diese
                       konzentriert sich auf drei Punkte: Die Sanierung der Gebäudehülle bei
                       bestehenden Bauten, den vermehrten Einsatz von Abwärme und
                       erneuerbaren Energien sowie eine vermehrte Beeinflussung des Be-
                       nutzerverhaltens. Das Bundesamt für Energie stützt diese Strategie
                       aus nationaler Sicht.

Harmonisierung         Die Kantone verfolgen das Ziel der Harmonisierung der gesetzlichen
                       Anforderungen und ausgewählter freiwilliger Massnahmen. Zur Umset-
                       zung dieses Ziels bestehen Mustervorschriften der Kantone im Ener-
                       giebereich (MuKEn), die Zusammenarbeit der Energiefachstellen in
                       regionalen Konferenzen sowie ein harmonisiertes Fördermodell.

Mustervorschriften     Die Energiedirektorenkonferenz hat im April 2008 die MuKEn an den
für den Gebäude-
                       Stand der Technik angepasst. Neubauten sollen nun in etwa das
bereich
                       energetische Niveau heutiger Minergie-Bauten erreichen. Die Vor-
                       schriften sollen von den Kantonen ab 2009 in die kantonalen Gesetz-
                       gebungen übernommen werden.
/ 5

Die Kantone erhalten gemäss Art. 15 EnG Globalbeiträge an ihre
                                                                        Harmonisiertes
eigenen Förderprogramme. Die Höhe der Beiträge bemisst sich auch        Fördermodell
an der Wirkung des eigenen Förderprogramms. Die Wirkung wird
jährlich ermittelt. Für die bessere Koordination verfügen die Kantone
über ein harmonisiertes Fördermodell, welches die möglichen Förder-
gegenstände und die Ermittlung der Förderbeiträge (Struktur des
Förderbeitrags) beinhalten. Die Kantone sind frei, eigene Schwerpunk-
te zu bilden und die Höhe der Förderbeiträge gemäss eigenem Ermes-
sen festzulegen.
6 / Energiepolitische Rahmenbedingungen
/ 7

3         Aktuelle energiepolitische Massnahmen des
          Kantons Solothurn

3.1      Energiekonzept 2003 - 2015 des Kantons Solothurn

Die Leitlinien und Massnahmen der Energiepolitik des Kantons Solo-                      Bestehendes
                                                                                        Energiekonzept
thurn sind im Energiekonzept aus dem Jahr 2003 formuliert1. Dieses
Energiekonzept enthält energiepolitische Ziele, welche im Jahr 2015
erreicht werden sollen, und einen Massnahmenkatalog, der der Zieler-
reichung dient. Das Energiekonzept ist weiterhin gültig.

Das Energiekonzept des Kantons Solothurn enthält Massnahmen zu                          Massnahmen-
                                                                                        schwerpunkte des
folgenden energiepolitischen Schwerpunkten:
                                                                                        Energiekonzepts

¾ umbauter Raum

¾ autonome Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

¾ kantonale Bauten und Anlagen

¾ institutionelle Zusammenarbeit

¾ Industrie, Gewerbe und Dienstleitungen

¾ übergeordneten Aktivitäten

¾ Koordination des Energieangebots

Mit dem Massnahmenschwerpunkt «Kantonale Bauten und Anlagen»                            Vorbildfunktion des
                                                                                        Kantons
will der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Er setzt sich mit
diesem Schwerpunkt Richtlinien zu energetischen Mindeststandards
für seine Bauten (Minergie mit Ausnahmeregelung) und für das öffent-
liche Beschaffungswesen.

Ein Auszug aus dem Energiekonzept des Kantons mit den energiepoli-                      Auszug aus
                                                                                        Energiekonzept im
tischen Zielen und Massnahmen findet sich im Anhang A-1 des vorlie-
                                                                                        Anhang
genden Berichts.

3.2      Aktuelles Förderprogramm des Kantons Solothurn

Das aktuelle Förderprogramm des Kantons Solothurn umfasst die in                        Umfang des
                                                                                        Förderprogramms
Tabelle 1 dargelegten Massnahmen. Für Fördermassnahmen im Kan-
ton Solothurn wurden in den letzten Jahren durchschnittlich 400'000 -

1   «Energiekonzept des Kantons Solothurn, Rückblick auf die kantonale Energiepolitik
    1992 - 2000, Strategien und Massnahmen für den Zeitraum 2003 - 2015», Kanton
    Solothurn, AWA, Energiefachstelle, 2003.
8 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn

                        600'000 Fr. pro Jahr aus dem Globalbudget des Kantons gewährt. Seit
                        2006 stehen zusätzlich jährlich 100'000 Fr. aus dem Forstfonds zur
                        Verfügung, welche durch die Energiefachstelle fachlich verwaltet
                        werden.

Massnahme                            Anforderungen                          Förderbeitrag
Stückholzfeuerungen /       Nur bei Ersatz von Öl-, Gas- oder               Sanierungen bis 20 kW:
Automatische Feuerungen bis Elektroheizungen, welche älter als              2'000 Fr.
70 kW Nennleistung          15 Jahre sind                                   Sanierungen 20 kW bis 70
                                                                            kW: 3'000 Fr.
Holzheizungen ab 70 kW /                                                    Individuell
Holz-Wärmenetze
Sonnenkollektoren                    Nur zusätzliche Fläche zu den          2'000 Fr.
                                     gesetzlichen Anforderungen bei
                                     Neubauten
Ersatz Elektroheizungen              diverse                                2'000 Fr.
durch Wärmepumpen
Information; Aus- und                diverse                                max. 25% der Kosten
Weiterbildung
Innovationsprojekte                                                         max. 25% der Kosten
Tabelle 3: Förderbeiträge des aktuellen Förderprogramms Kanton Solothurn.

                        Beim Umfang des Förderbeitrags, gemessen als Förderbeitrag pro
                        Kopf, liegt der Kanton Solothurn deutlich unter dem Durchschnitt der
                        Kantone (Figur 1). Hingegen zeigt das Programm gemessen an der
                        Wirkung der ausgelösten Projekte eine mittlere Wirksamkeit (Figur 2)2.
                        Diese mittlere Wirksamkeit wurde dadurch erreicht, dass in der Ver-
                        gangenheit mit dem solothurnischen Förderprogramm in erster Linie
                        Holzprojekte gefördert wurden, welche pro eingesetztem Förderfran-
                        ken eine hohe energetische Wirksamkeit zeigen.

                        2   Quelle: Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 EnG, Wirkungsanalyse kantona-
                            ler Förderprogramme, Ergebnisse der Erhebung 2006, Bundesamt für Energie, 2007.
/ 9

«Ausbezahlte Förderbeiträge pro Einwohner in den Kantonen»

                                                           SO

Figur 1:   Vergleich des Umfangs der kantonalen Förderprogramme im Energiebereich: Ausbe-
           zahlte Förderbeiträge pro Einwohner im Jahr 2006 nach Kantonen.

«Energetische Wirkung der Förderprogramme in den Kantonen pro Einwohner »

                                        SO

Figur 2:   Vergleich der energetischen Wirkung der Förderprogramme: Wirkung direkter Mass-
           nahmen pro Einwohner im Jahr 2006 nach Kantonen.
10 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn

                        3.3     Neuere politische Vorstösse im Zusammenhang mit
                                dem vorliegenden Förderprogramm

Parlamentarische        Der Energieverbrauch und die -erzeugung sind in den vergangenen
Aufträge und
                        Monaten auch im Kantonsparlament verstärkt thematisiert worden.
Anfragen
                        Vom Parlament wurden verschiedene Aufträge und Anfragen an die
                        Kantonsregierung gerichtet. In den letzten Monaten hat der Regie-
                        rungsrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen des Kan-
                        tonsrates Stellung bezogen:

                        ¾ Auftrag Irene Froelicher: Verpflichtungskredit zur Förderung erneu-
                           erbarer Energien zur Wärmeerzeugung (2007/686)

                        ¾ Auftrag überparteilich: Förderprogramm Minergie (2007/689)

                        ¾ Auftrag Irene Froelicher: Erhöhung der Energieeffizienz bei Neu-
                           bzw. Umbauten und Sanierungen von Gebäuden (2007/687)

                        ¾ Kleine      Anfrage       Ruedi      Nützi:   Förderung   Alternativheizungen
                           (2007/1346)

                        ¾ Auftrag überparteilich: Einführung Energieausweis für Gebäude
                           (2007/688)

                        ¾ Auftrag überparteilich: Energieleitbild für kantonale und durch den
                           Kanton subventionierte Bauten und Anlagen (2007/993)

                        ¾ Auftrag Fraktion FDP: Spezialfinanzierung Energie (Energiefonds)
                           (2008/85)

                        ¾ Interpellation Fraktion FDP: Solarenergie und Fotovoltaik im Kanton
                           Solothurn (2008/297)

                        Zu folgendem Auftrag steht die Antwort des Regierungsrat im April
                        2008 noch aus:

                        ¾ Auftrag      überparteilich:      Schaffung    eines   Klimafonds   Solothurn
                           (11.03.2008)

Auftrag an Regie-       Mit diesen Vorstössen wird der Regierungsrat beauftragt, die gesetzli-
rungsrat
                        chen Anforderungen an den Wärmeschutz in Koordination mit anderen
                        Kantonen an den Stand der Technik anzupassen sowie Abklärungen
                        zu einem Förderprogramm «Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeu-
                        gung» sowie «Minergie» vorzunehmen.

Fünfliber-Initiative    Derzeit läuft im Kanton Solothurn eine Unterschrifteninitiative, deren
der Grünen
                        Ziel es ist, im Kanton eine Lenkungsabgabe von 0,2 Rp./kWh auf
                        Elektrizität aus nicht erneuerbaren Energien und auf Elektrizität ohne
                        Herkunftsnachweis einzuführen. Grossverbraucher können ganz oder
/ 11

teilweise von der Abgabe befreit werden. Diese sogenannte «Fünfliber-
Initiative» wurde von den Grünen Kanton Solothurn lanciert und wird
voraussichtlich bis Ende 2008 eingereicht.

3.4   Abgrenzung zu anderen energierelevanten
      Massnahmen im Kanton

Weitere politische Programme des Kantons, welche den Energie-             Verkehrspolitisches
                                                                          Leitbild und Luft-
verbrauch auf dem Kantonsgebiet beeinflussen, sind das Verkehrspoli-
                                                                          massnahmenplan
tische Leitbild und der Luftmassnahmenplan des Kantons Solothurn.
Um Doppelspurigkeiten in den kantonalen Programmen zu vermeiden,
sind im Energiekonzept und im Förderprogramm keine Massnahmen
im Bereich Mobilität und Luftreinhaltung enthalten.

Es ist geplant, dass im Verlauf des Jahres 2008 die Energieeffizienz-     Energieeffizienz-
                                                                          plattform Solothurn
plattform Solothurn ihre Arbeit aufnehmen wird. Die Energieeffizienz-
Plattform wird auf Initiative der Energiewirtschaft im Kanton Solothurn
gegründet und soll auf freiwilliger Basis in Industrie und Gewerbe
Projekte ermöglichen und koordinieren, mit denen der Energie-
verbrauch im Wirtschaftssektor und bei den Haushalten reduziert
werden kann. Die Aktivitäten der Energieeffizienz-Plattform sollen mit
denen des Kantons koordiniert werden.
12 / Aktuelle energiepolitische Massnahmen des Kantons Solothurn
/ 13

4           Grundsätze des neuen Förderprogramms

4.1     Geltungsbereich und Ausgestaltung der Förderung

Was wird gefördert?

Die Förderung beschränkt sich auf Technologien und Massnahmen,
welche

¾ an der Grenze der Wirtschaftlichkeit stehen und deren Marktein-
    führung bzw. Marktdiffusion beschleunigt werden sollen, oder

¾ aus langfristiger Optik über ein grosses Energienutzungspotenzial
    verfügen und für welche relevante Kostensenkungen zu erwarten
    sind.

Es werden nur Massnahmen gefördert, welche deutlich über die ge-
setzlichen Anforderungen hinausgehen. Förderwürdige Massnahmen
im Gebäudebereich müssen die gesetzlichen Anforderungen um min-
destens ca. 20% übererfüllen und entsprechen somit mindestens etwa
dem Minergie-Standard. Im Bereich erneuerbare Energien werden für
Anlagenleistungen Obergrenzen gesetzt, die einen mittleren bis guten
Stand der Gebäudehülle bei bestehende Bauten voraussetzen. Die
vorgeschlagenen Anforderungen sind bei der Einführung von neuen
gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise den neuen Mustervor-
schriften der Kantone, anzupassen.

Der Kanton fördert subsidiär. Das heisst, er fördert nur dann, wenn
Förderprogramme von anderen Körperschaften wie Bund, Unterneh-
men oder private Stiftungen keine oder zu geringe Fördergelder zur
Verfügung stellen. Von der Regel der subsidiären Förderung ausge-
nommen sind Spezialprojekte.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionsbeiträgen. Zinslose
Darlehen oder Bürgschaften sind weniger zielführend und verursachen
einen hohen administrativen Aufwand.

Operative Ausgestaltung des Förderprogramms:

¾ Das Förderprogramm wird als «rollendes Programm» mit einem
    Globalbudget ausgestattet. Dies erlaubt es der Administration, das
    Förderprogramm bei ändernden Rahmenbedingungen rasch und
    zielgerichtet anzupassen.
14 / Grundsätze des neuen Förderprogramms

                      ¾ Die Steuerung des Programms ist nachfrageorientiert. Es werden
                         keine fixen Anteile des Budgets einzelnen Fördergegenständen zu-
                         geordnet. Die Steuerung erfolgt mittels Anpassungen bei den Anfor-
                         derungen sowie bei der Höhe der Förderbeiträge. Allfällige Anpas-
                         sungen erfolgen etwa jährlich.

                      ¾ Die Höhe der Beiträge ist für den Gesuchstellenden vorhersehbar
                         und einfach ermittelbar. Die Beitragshöhe kann auf einfache Art vom
                         Gesuchstellenden selbst errechnet werden.

                      ¾ Das Förderprogramm wird mit ausreichenden finanziellen Mitteln
                         ausgestattet, um Konstanz zu gewährleisten und ein zwischenzeitli-
                         ches Auslaufen der Fördergelder zu vermeiden.

                      ¾ Das Förderprogramm ist einfach kommunizierbar.

                      ¾ Die Förderbeiträge werden im Zeitpunkt der Investition gewährt.

                      ¾ Das Förderprogramm verfügt über möglichst geringe administrative
                         Hindernisse.

                      4.2     Allgemeine Förderbedingungen

Gleiche Bedingun-     Die folgenden Förderbedingungen gelten auch schon beim aktuellen
gen wie für aktuel-
                      Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des
les Förderpro-
gramm                 Kantons Solothurn. Die Bedingungen sind auch für das zukünftige
                      Förderprogramm gültig:

                      ¾ Die Förderbeiträge orientieren sich an den Mehrkosten über die
                         Lebensdauer der Massnahmen sowie an der Höhe der Investitionen.
                         Sie werden i.d.R. bis maximal zum Erreichen der Wirtschaftlichkeit
                         über die Nutzungsdauer gewährt.

                      ¾ Ausgeschlossen von Förderbeiträgen sind Anlagen für Bau und
                         Betrieb von Luxusgütern.

                      ¾ Der Kanton behält sich das Recht vor, die Beitragssätze und die
                         Förderbedingungen nach Bedarf anzupassen, insbesondere bei
                         Bauten mit überdurchschnittlichem Energieverbrauch.

                      ¾ Um den administrativen Aufwand im Vergleich zum Nutzen klein zu
                         halten, werden nur Massnahmen gefördert, die beim Kanton einen
                         Förderbeitrag von mindestens 1'000 Fr. auslösen (Bagatellgrenze).

                      ¾ Die Beitragszusage verfällt, wenn die Schlussabrechnung (inklusive
                         der geforderten Beilagen) nicht spätestens nach 12 Monaten ab er-
/ 15

    folgter Beitragszusage eingereicht wird. Eine Verlängerung dieser
    Frist durch den Kanton ist möglich.

¾ Sollte der Förderbeitrag aufgrund falscher Angaben gewährt worden
    sein, kann der Kanton den Beitrag zurück fordern (inklusive eines
    angemessenen Zinses seit der Auszahlung des Beitrags).

¾ Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Diese können
    zudem nur im Rahmen des jährlich bewilligten Budgets ausgerichtet
    werden. Da die Auszahlung des Beitrags erst erfolgt, wenn die An-
    lage in Betrieb genommen und übergeben ist, steht diese Beitrags-
    zusage ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass auch zum Auszah-
    lungszeitpunkt von den Eidgenössischen Räten und vom Kantonsrat
    bewilligte Mittel verfügbar sind.

¾ Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung der Anforderungen und
    Bedingungen verantwortlich.

¾ Bei Spezialprojekten sind die möglichen Erlöse aus dem Verkauf
    von CO2-Reduktionen (Zertifikate) bei der Beurteilung der Wirt-
    schaftlichkeit und der Bemessung der Förderbeiträge zu berücksich-
    tigen.

4.3      Festlegung der Fördersätze

Die Höhe der Beitragssätze der einzelnen Fördergegenstände orien-                    Orientierung am
                                                                                     Harmonisierten
tiert sich am «Harmonisierten Fördermodell der Kantone» (HFM3). Mit
                                                                                     Fördermodell der
dem HFM steht den Kantonen seit 2003 ein Instrument zur Verfügung,                   Kantone
welches mit der Energiepolitik des Bundes koordiniert ist und mit dem
die Kantone ihre energiepolitischen Fördermassnahmen untereinander
abstimmen können. Im HFM werden verschiedene Fördergegenstände
samt minimalen Beitragssätzen vorgeschlagen, welche von den Kan-
tonen individuell nach ihren Bedürfnissen ausgewählt werden können.
Die minimalen Beitragssätze liegen bei 10% der nicht amortisierbaren
Mehrkosten resp. der Mehrinvestitionen des jeweiligen Fördergegen-
stands (errechnet anhand von beispielhaften Projekten4). Wenn die
Beitragssätze unter diesen 10% liegen, können die Fördergelder beim
Bund nicht im Rahmen der Globalbeiträge berücksichtigt werden.

Das HFM sieht vor, dass die Kantone bestimmte Fördergegenstände                      Förderschwerpunk-
                                                                                     te für den Kanton
verstärkt fördern und somit Schwerpunkte in der kantonalen Energie-

3   Harmonisiertes Fördermodell der Kantone, Schlussbericht, Infras im Auftrag der
    Konferenz Kantonaler Energiefachstellen und des Bundesamts für Energie, 2007.
4   Das HFM geht bei der Kalkulation der nichtamortisierbaren Mehrkosten von einem
    Ölpreis von 64 Fr. pro 100 Litern (inkl. MWSt) ohne CO2-Abgabe aus.
16 / Grundsätze des neuen Förderprogramms

                      politik setzen. Bei der auf dem HFM basierenden Ausgestaltung des
                      zukünftigen Förderprogramms des Kantons Solothurn wurde den
                      energiepolitischen Zielen des Kantons Rechung getragen und die
                      minimalen Beitragssätze aus dem HFM teils deutlich angehoben.

Hohe Auslösewir-      Um eine hohe Auslösewirkung der Förderung zu erreichen, werden die
kung gewollt
                      energetischen Anforderungen tendenziell hoch gehalten - d.h. die
                      gesetzlichen Vorgaben müssen für eine Förderung deutlich (mindes-
                      tens 20%) übertroffen werden. Entsprechend werden angemessene
                      Förderbeiträge ausgeschüttet. So kann der Mitnahmeeffekt der Förde-
                      rung tendenziell tief gehalten werden.

Verdoppelung bis      Die Beitragssätze werden gemessen am HFM generell verdoppelt. Für
Vervierfachung der
                      die Förderung der Gebäudesanierung, welche den Schwerpunkt des
Fördersätze des
HFM                   kantonalen Förderprogramms darstellt, und für Sonnenkollektoren, bei
                      denen ein lediglich verdoppelter Beitragssatz unter der heutigen För-
                      derung läge, wird das Dreifache der minimalen Beitragssätze des HFM
                      gewählt. Minergie-P-Sanierungen, für welche derzeit wenig Know-how
                      vorhanden ist und welche technisch schwierig zu realisieren sind,
                      werden mit dem Vierfachen des minimalen Beitragssatzes besonders
                      gefördert.

Faktoren pro          Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Anpas-
Fördergegenstand
                      sungen der Beitragssätze aus dem HFM für das Förderprogramm des
                      Kantons Solothurn. Die monetären Beitragssätze sind je einzelnem
                      Fördergegenstand in den Kapiteln 4.2 und 4.3 aufgeführt.
/ 17

Fördergegenstände des neuen Förderprogramms                               Faktor für Erhöhung
                                                                          des Beitragssatzes
                                                                          aus dem HFM (2007)
Energieeffizienz

1) Neubauten                  − Minergie-P Gebäude                                          2

2) Bestehende Bauten          − Sanierung von Einzelbauteilen der                           3
                                Gebäudehülle                                                3
                              − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert
                                SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanfor-                        3
                                                                                              a)
                                derungen                                                    4
                              − Sanierungen nach Minergie
                              − Sanierungen nach Minergie-P
3) Gebäude-Energieausweis − Anschubfinanzierung                                             b)

                              − Beitrag an standardisierte Energiebera-                     b)
4) Beiträge an Energiebera-
   tung (Energie-Coach)         tung oder standardisiertes Coaching bei
                                geförderten Sanierungen
Erneuerbare Energien

5) Holzenergie                − Anlagen bis 70 kW                                           2
   inkl. Wärmenetze           − Automatische Anlagen ab 70 kW                               2
                              − Anschluss an bestehende Holz-                               2
                                Wärmenetze
6) Wärmepumpen                − Ersatz von Öl-, Elektro- und Gas-                           2
                                heizungen durch Wärmepumpen
                              − Sonnenkollektoren für Warmwasser                                 c)
7) Sonnenkollektoren für                                                                    3
   Warmwasser
                              − Individuelle Beurteilung                                    b)
8) Spezialprojekte

a) Besondere Förderung für Minergie-P-Sanierungen wegen stark innovativem Charakter.
b) Fördergegenstand nicht Teil des HFM.
c) Mit Faktor 2 läge der Beitragssatz für Sonnenkollektoren unter der heutigen Förderung.
Tabelle 4: Übersicht über die Erhöhung der Beitragssätze für das zukünftige kantonale Förderpro-
           gramm gemessen am Harmonisierten Fördermodell der Kantone aus dem Jahr 2007
           (HFM 2007).
18 / Grundsätze des neuen Förderprogramms
/ 19

5      Neues Förderprogramm ab 2009

Im vorliegenden Kapitel sind die Fördergegenstände des neuen kanto-          Fördergegenstände
                                                                             und ergänzende
nalen Förderprogramms aufgeführt. Zu Beginn wird eine Übersicht
                                                                             Massnahmen
über die Fördergegenstände des neuen Förderprogramms und über
weitere ergänzende oder optionale Massnahmen zum Förderprogramm
gegeben.

Die Grundsätze, die bei der Ausgestaltung des neuen Förderpro-               Grundsätze für die
                                                                             Ausgestaltung
gramms und bei der Festlegung der Fördersätze berücksichtigt wur-
den, sind in Kapitel 4 aufgeführt.

Es ist zu beachten, dass für die kantonale Energiepolitik die im aktuel-     Förderprogramm
                                                                             als ein Teil der
len kantonalen Energiekonzept aufgeführten nicht-monetären Mass-
                                                                             Energiepolitik
nahmen ebenfalls wichtig sind. Diese verstärken die Wirkung der
monetären Massnahmen des Förderprogramms und enthalten weitere,
zentrale Bausteine der kantonalen Energiepolitik. Ferner sind die
weiteren energiepolitischen Aktivitäten im Kanton bedeutend. Die
nicht-monetären Massnahmen aus dem aktuellen Energiekonzept und
die weiteren energiepolitischen Aktivitäten im Kanton sind in Kapitel 3
aufgeführt.

5.1    Übersicht

A) Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn:

Der Kanton fördert 8 Massnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz in
Gebäuden und den vermehrten Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Ener-
gien.

Der Kanton setzt den Schwerpunkt seines Förderprogramms auf die Sanie-
rung bestehender Gebäude.

B) Flankierende Massnahmen:

Der Kanton verstärkt die Wirkung seines Förderprogramms mit 5 flankieren-
den Massnahmen.
C) Mögliche zukünftige Erweiterungen und Anpassungen des Förderpro-
  gramms:

Um sein Förderprogramm ändernden Rahmenbedingungen anpassen zu
können, verfügt der Kanton über Instrumente und Fördergegenstände, mit den
der Umfang des Förderprogramms vergrössert und seine Wirkung verstärkt
werden kann.

Tabelle 5: Übersicht über die neuen energiepolitischen Massnahmen des
           Kantons Solothurn, welche die bisherige Energiepolitik des Kan-
           tons ergänzen.
20 / Neues Förderprogramm ab 2009

Fördergegenstände     Die nachfolgenden Auflistungen geben einen Überblick über die För-
und ergänzende
                      dergegenstände des neuen kantonalen Förderprogramms, über die
Massnahmen
                      flankierenden Massnahmen, sowie über mögliche künftige Erweiterun-
                      gen und Anpassungen des Förderprogramms.

                      A) Übersicht der Fördergegenstände des neuen
                           Förderprogramms

                      Die Auswahl der möglichen Fördergegenstände orientiert sich an den
                      Massnahmen des Energiekonzepts des Kantons Solothurn, am harmo-
                      nisierten Fördermodell der Kantone, sowie den von anderen Träger-
                      schaften geförderten Massnahmen (Kostenorientierte Einspeisevergü-
                      tung für die dezentrale Elektrizitätsproduktion (Bund), Stiftung Klima-
                      rappen (private Stiftung)). Tabelle 6 gibt einen Überblick über die
                      Fördergegenstände, welche in den Kapiteln 5.2 und 5.3 detailliert
                      beschrieben werden.

Neues Förderprogramm des Kantons Solothurn
Energieeffizienz
1) Neubauten                             − Minergie-P Gebäude

2) Bestehende Bauten                     − Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle
                                         − Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA
                                           380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen
                                         − Sanierungen nach Minergie und Minergie-P
3) Gebäude-Energieausweis                − Anschubfinanzierung

4) Beiträge an Energieberatung           − Beitrag an standardisierte Energieberatung oder
   (Energie-Coach)                         standardisiertes Coaching bei geförderten Sanierun-
                                           gen
Erneuerbare Energien
5) Holzenergie inkl. Wärmenetze          − Anlagen bis 70 kW
                                         − Automatische Anlagen ab 70 kW
                                         − Anschluss an bestehende Holz-Wärmenetze
6) Wärmepumpen                           − Ersatz fossiler Heizungen oder Elektroheizungen

7) Sonnenkollektoren für Warmwasser      − Sonnenkollektoren für Warmwasser

8) Spezialprojekte                       − Individuelle Beurteilung

Tabelle 6: Übersicht über die Fördergegenstände des neuen Förderprogramms des Kantons
           Solothurn.
/ 21

B) Übersicht der flankierenden Massnahmen:

Diese direkte Förderung wird wie folgt ergänzt durch 5 flankierende     Flankierende
                                                                        Massnahmen und
Massnahmen:
                                                                        Anreize

¾ Anpassung baurechtlicher Vorschriften zur Beseitigung von Hemm-
  nissen für energieeffiziente Bauweisen und für den Einsatz erneuer-
  barer Energien

¾ Projektentwicklung «Erneuerbare Energien und Energieeffizienz»
  zur Unterstützung von innovativen Projekten in der Startphase

¾ Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandheizungen und Was-
  sererwärmern

¾ Begleitmassnahmen wie Information, Aus- und Weiterbildung und
  Studien

¾ Anpassung Planungs- und Baugesetz (Energieplanung)

¾ Anpassung Steuergesetz und dessen Handhabung

Die flankierenden Massnahmen sind in Kapitel 6 aufgeführt.

C) Übersicht der möglichen zukünftigen Erweiterungen und
    Anpassungen des Förderprogramms im Falle einer Änderung
    der Rahmenbedingungen:

Je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen, insbesondere bei             Ergänzung Förder-
                                                                        programm
ungenügender Vergütung der Elektrizitätsproduktion durch die kosten-
deckende Einspeisevergütung und einem Auslaufen des Programms
der Stiftung Klimarappen, kann das Förderprogramm wie folgt ergänzt
werden (siehe auch Kapitel 7):
22 / Neues Förderprogramm ab 2009

Mögliche Ergänzungen des Förderprogramms des Kantons Solothurn
Fördergegenstand                             Nötige Veränderung der Rahmenbedingungen
                                             für Aufnahme in das Förderprogramm
Impulsprogramme zur gezielten Förderung      Ungünstige Konjunkturlage
energiepolitischer Massnahmen
Photovoltaik                                 Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever-
                                             gütung ausgeschöpft
Wärmenetze zur Nutzung von Abwärme           Abdeckung durch Fördergegenstand «Spezial-
                                             projekte» nicht mehr sinnvoll
Ökostromtauglichkeit von Kleinwasserkraft-   Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever-
werken                                       gütung ausgeschöpft
Grüngutverwertung (Vergärung)                Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
                                             gungen derart, dass Anlagen nicht mehr wirt-
                                             schaftlich sind
Windenergie                                  Förderung durch Kostenorientierte Einspeisever-
                                             gütung ausgeschöpft
Tabelle 7: Übersicht der je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen möglichen und prüfenswer-
           ten Ergänzungen des Förderprogramms.
/ 23

5.2      Energieeffizienz

5.2.1     Neubauten

1)    Neubauten
Erläuterung:          Bei den Neubauten bestehen gesetzliche Anforderungen an den Wärme-
                      schutz gemäss Energiegesetz und Energieverordnung Kanton SO. Die ge-
                      setzlichen Anforderungen sollen entsprechend der Ziele der Energiedirekto-
                      renkonferenz ab Januar 2009 in Richtung der Anforderungen an Minergie-
                      Bauten aus dem Jahr 2007 verschärft werden (MuKEn 2008). Der Minergie-
                      Standard wird wiederum ab 2009 hin zu kleineren Grenzwerten angepasst.
                      Der Minergie-Standard ist heute bei Neubauten weit verbreitet. Als weiterfüh-
                      rende Standards bestehen der Minergie-P Standard, mit welchem kein aktives
                      Heizungssystem mehr benötigt wird (Passivhaus) und der Minergie-Eco Stan-
                      dard, mit dem die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen von Bau-
                      ten vermindert werden und die in Bauten enthaltene Graue Energie gesenkt
                      werden kann. Voraussetzung für Minergie-Eco ist die Zertifizierung nach Mi-
                      nergie oder Minergie-P.
Energiepolitische Relevanz: mittel bis gross.
Heutige Situation:    Minergie- und Minergie-P-Bauten werden heute vom Kanton nicht gefördert.
Hemmnisse:            Energieeffiziente Bauten benötigen höhere Investitionen, welche sich erst auf
                      lange Sicht – je nach Entwicklung der Energiepreise – amortisieren lassen.
Neues Förderprogramm Kanton Solothurn:
Der Kanton fördert bei Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten die Standards Minergie-P und Minergie-
P-Eco.
Minergie-P Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten :
     Anforderungen:                 ♦ Zertifizierung nach Minergie-P-Standard für entsprechende
                                      Gebäudekategorie.
 Beitragsbemessungen:
 bis 250 m2 EBF:                     10'000 Fr. pauschal
            2
 ab 250 m EBF:                       40 Fr./m2 EBF
 Minergie-Eco:                       5'000 Fr. pauschal
 Beilagen zum Gesuch:                Minergie-Nachweis.
24 / Neues Förderprogramm ab 2009

5.2.2   Bestehende Bauten

2)   Bestehende Bauten
Erläuterung:            Der Grossteil der bestehenden Gebäude im Kanton SO ist während Perioden
                        erstellt worden, in denen der gesetzlich zulässige Wärmebedarf pro Quadrat-
                        meter Gebäudefläche deutlich höher als heute war. Die Wärmedämmung die-
                        ser Gebäude entspricht nicht den heutigen energetischen Ansprüchen und
                        führt dazu, dass der Gebäudepark einen relevanten Anteil am Energie-
                        verbrauch im Kanton hat. Das hier bestehende, grosse Potenzial zur Senkung
                        des Energiebedarfs im Kanton soll mit der Förderung von energetischen Sa-
                        nierungsmassnahmen, mit denen die Wärmedämmung der Gebäude verbes-
                        sert wird, genutzt werden.
Energiepolitische Relevanz: hoch
Heutige Situation:      Sanierungen, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die
                        Wärmedämmung unterschreiten (Minergie-Standards o.ä.), werden vom Kan-
                        ton nicht gefördert.
Hemmnisse:              Es bestehen vielfältige Hemmnisse, die dazu führen, dass heute energetische
                        Sanierungen nur in geringem Umfang ausgeführt werden. Folgende Hemm-
                        nisse haben die grösste Bedeutung:
                        ♦ Kapitalbeschaffung (Liquidität),

                        ♦ Mieter-Vermieter-Problematik (Eigentümer hat Mehrinvestitionen, Mieter hat
                          Minderkosten bei der Heizungsabrechnung),
                        ♦ teilweise schwierige architektonische Anforderungen (denkmalgeschützte
                          Bauten, Anschlussprobleme),
                        ♦ steuerliche Probleme (Wertvermehrende Investition einer Wärmedämmung
                          im Gegensatz zur werterhaltenden Pinselrenovation),
                        ♦ Das relevante Know-how in der Branche ist noch zu wenig verbreitet,

                        ♦ zudem werden oft die "falschen" Ansprechpartner zu Rate gezogen (Maler
                          statt Architekt bei der Gebäudehülle).
                        Heute werden Sanierungen oft aus steuerlichen Gründen etappiert vorge-
                        nommen. Wenn diese etappierten Sanierungen nicht nach einem vorher fest-
                        gelegten Gesamtkonzept erfolgen, resultieren suboptimale Endresultate. Das
                        eidgenössische Steuerharmonisierungsrecht setzt den Handlungsmöglichkei-
                        ten der Kantone bei steuerlichen Anreizen enge Grenzen.
Neues Förderprogramm Kanton Solothurn:
Der Kanton fördert die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden, sofern keine Fördergel-
der durch Dritte bereitgestellt werden (z.B. zur Diskussion stehendes Gebäudesanierungsprogramm
des Bundes oder Förderung der Stiftung Klimarappen).
Es werden Sanierungen gefördert, mit denen die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Grenz-
werte deutlich unterschritten werden.
Der Kanton fördert zum einen die Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle, um bei Gebäu-
deeigentümerInnen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten energetische Sanierungen auszulösen.
Die Förderung der Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle ist an das Vorhandensein eines
energetischen Gesamtkonzepts der Sanierung gebunden.
Weiter werden im Bereich bestehender Bauten die Sanierungen mit erhöhten Systemanforderungen
und die Sanierung nach Minergie und Minergie-P gefördert.
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Sanierung von Einzelbauteilen der Gebäudehülle:
  Anforderungen:                          ♦ Mindestens ein Bauteil eines Gebäudes wird vollumfäng-
                                            lich saniert und erreicht die spezifischen Einzelanforde-
                                            rungen (U-Werte) gemäss unten stehender Tabelle.
                                          ♦ Ein professionell erstelltes, energetisches Gesamtkonzept
                                            liegt vor (z.B. erstellt durch einen kantonalen Energie-
                                            Coach; separate Förderung durch Kanton).
  Beitragsbemessungen:                    Bemessungsgrundlage: Veränderte Bauteilflächen in m2
                                          Grenze für U-Wert:                    Beitragssatz:
                                                              2    *)
  Fenster:                                UFenster = 1,0 W/(m K)                54 Fr./m2
  Wände gegen aussen, Dach:               0,21 W/(m2 K)                         30 Fr./m2
  Boden gegen aussen:                     0,21 W/(m2 K)                         30 Fr./m2
  Wand, Boden, Decke gegen unbe-
  heizt:                                  0,28 W/(m2 K)                         18 Fr./m2
  Beilagen zum Gesuch                     Zusammenstellung der Flächen, Dokumentation der einge-
                                          setzten Lösungen und Produkte (inkl. U-Werte); Vorlage
                                          eines energetischen Gesamtkonzepts.
*) Entspricht den Anforderungen an das Minergie-Modul «Fenster»

Sanierungen mit gegenüber Grenzwert SIA 380/1:2007 erhöhten Systemanforderungen:
  Anforderungen:                          ♦ Erfüllen des Grenzwertes SIA 380/1:2007 für den Heiz-
                                            wärmebedarf von Neubauten (nicht Sanierungen!) (Qh ≤
                                            Qh,li Neubau) **)
                                          ♦ Saniertes Gebäude ist mit einem Gebäudeenergieausweis
                                            zertifiziert (separate Förderung durch Kanton).
  Beitragsbemessungen:
  Systemanforderungen Wohn-
  bauten:
  bis 250 m2 EBF:                         16'000 Fr. pauschal
             2
  ab 250 m EBF:                           65 Fr./m2 EBF

  Systemanforderungen Nicht-
  Wohnbauten:
  bis 250 m2 EBF:                         11'000 Fr. pauschal
             2
  ab 250 m EBF:                           45 Fr./m2 EBF
  Bemerkungen:                            Falls die Hülle die oben genannten Anforderungen erfüllt,
                                          sind Komponenten der Haustechnik (Nutzung Holzenergie,
                                          Sonnenkollektoren, Anschluss an Wärmenetz) separat
                                          förderberechtigt.
  Beilagen zum Gesuch                     Nachweis des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1:2007,
                                          Vorlage des Gebäudeenergieausweises.
**) Werte bei Standardnutzung, d.h. ohne Berücksichtigung von Lüftungsanlagen
26 / Neues Förderprogramm ab 2009

Sanierungen nach Minergie und Minergie-P:
  Anforderungen:                    ♦ Minergie-Standard   für   die   entsprechende   Gebäude-
                                      kategorie.
 Beitragsbemessungen:
 Minergie Wohnbauten:
 bis 250 m2 EBF:                    20'000 Fr. pauschal
           2
 ab 250 m EBF:                      80 Fr./m2 EBF

 Minergie Nicht-Wohnbauten:
 bis 250 m2 EBF:                    15'000 Fr. pauschal
           2
 ab 250 m EBF:                      60 Fr./m2 EBF

 Minergie-P Wohnbauten und Nicht-
 Wohnbauten:
 bis 250 m2 EBF:                    30'000 Fr. pauschal
           2
 ab 250 m EBF:                      120 Fr./m2 EBF
 Beilagen zum Gesuch:               Minergie-Nachweis.
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3)    Gebäudeenergieausweis
Erläuterung:          Ähnlich der Energieetikette für Haushaltsgeräte und Fahrzeuge ist die Einfüh-
                      rung eines Gebäudeenergieausweises in der Schweiz geplant. In einer ersten
                      Pilotphase soll der Energieausweis auf freiwilliger Basis eingeführt werden.
                      Eine zukünftige gesetzliche Verpflichtung, beispielsweise bei einer Handän-
                      derung des Gebäudes, ist in Diskussion. Der Gebäudeenergieausweis würde
                      den energetischen Stand eines Gebäudes auf einfach verständliche Weise
                      transparent darstellen.
Energiepolitische Relevanz: mittel
Heutige Situation:    Das Instrument besteht heute noch nicht.
Hemmnisse:            Für den Gebäudeenergieausweis ist bei den GebäudeeigentümerInnen mit
                      Kosten von ca. 1'000 Fr. pro Ausweis zu rechnen.
Neues Förderprogramm Kanton Solothurn:
Um eine schnelle Verbreitung des Gebäudeenergieausweises nach seiner Einführung zu gewährleis-
ten, leistet der Kanton eine Anschubfinanzierung für die im Kantonsgebiet erstellten Energieauswei-
se.

Förderung von Gebäudeenergieausweisen:
     Anforderungen:                  ♦ Professionell erstellter   Gebäudeenergieausweis    gemäss
                                       kantonalen Richtlinien.
 Beitragsbemessungen:
 Im Rahmen der Anschubfinanzierung übernimmt der Kanton die Kosten von Gebäudeenergieaus-
 weisen zu je 50% (circa 500 Fr. je Ausweis). Die Dauer der Anschubfinanzierung richtet der Kan-
 ton nach dem Erfolg der Einführung des Gebäudeenergieausweises.
 Bemerkung:                          Der Gebäudeenergieausweis ist im Kanton SO noch nicht
                                     eingeführt (Stand Mai 2008). Die mit den anderen Kanton
                                     koordinierte Einführung des Ausweises ist abzuwarten.
 Beilagen zum Gesuch:                Kopie Gebäudeenergieausweis.
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