Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion

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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
Kanton Zürich
Regierungsrat

Gesamtverkehrs­-
konzept
Kanton Zürich
2018

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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
Impressum

Herausgeber
Kanton Zürich
Regierungsrat des Kantons Zürich
mit Beschluss vom 9. Januar 2018 (RRB Nr. 25/2018)
Leitung, Realisation, Gesamtredaktion
Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich
Layout
Christian Hügin Kommunikationsdesign
Fotos
Dominique Meienberg
Druck
KDMZ

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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
Kanton Zürich
Regierungsrat

Gesamtverkehrs­-
konzept
Kanton Zürich
2018

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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
Inhalt
1   Einleitung		                                                                         08

2   Zweck und Stellenwert                                                                12

3   Herausforderungen                                                                    16
    3.1            Wachsende Bevölkerung, mehr Arbeitsplätze                             16
    3.2            Wachstum bei Mobilität von Personen und Gütern                        16
    3.3            Knappe Kapazitäten auf der Strasse und im ÖV                          19
    3.4            Technologische Innovation und verändertes Nutzerverhalten             19
    3.5            Belastung von Mensch und Umwelt                                       19
    3.6            Verkehrsfinanzierung in anspruchsvollem Umfeld                        20
    3.7            Beschränkter Einfluss des Kantons Zürich                              24

4   Leitsätze		                                                                          28

5   Ziele		                                                                              32
  Ziel 1:          Optimierung des Verkehrsangebots                                      32
  Ziel 2:          Steuerung der Verkehrsnachfrage                                       32
  Ziel 3:          Verbesserung der Verkehrssicherheit                                   34
  Ziel 4:          Verminderung des Ressourcenverbrauchs und
		                 der Belastung von Mensch und Umwelt                                   36
  Ziel 5:          Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit            36

6   Strategien                                                                           40
    Strategie 1:   Gesamtverkehr                                                         40
    Strategie 2:   Siedlungsentwicklung                                                  40
    Strategie 3:   Strassen                                                              40
    Strategie 4:   Öffentlicher Verkehr                                                  44
    Strategie 5:   Veloverkehr                                                           44
    Strategie 6:   Fussverkehr                                                           45
    Strategie 7:   Güterverkehr                                                          45
    Strategie 8:   Luftverkehr                                                           45
    Strategie 9:   Verkehrsfinanzierung                                                  48

7   Handlungsschwerpunkte                                                                52
  HS1:             Planungs- und Finanzierungsinstrumente verbessern                     52
  HS2:             Innenentwicklung verkehrsverträglich umsetzen                         52
  HS3:             Innovationen im Güterverkehr und in der Logistik nutzen und fördern   52
  HS4:             Nachfrage besser lenken und Verkehrsspitzen abbauen                   52
  HS5:             Nutzerfinanzierung überprüfen und langfristig optimieren              53
  HS6:             ÖV und Strasse auf innovative Angebotsformen im Personenverkehr
		                 ausrichten (Angebotsplanung)                                          53
  HS7:             Strassennetz auf automatisierten Verkehr vorbereiten
		                 (Bau, Betrieb, Unterhalt)                                             53
  HS8:             Verwendung von umweltfreundlichen Fahrzeugen unterstützen             53

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             Einleitung
             Mit dem Gesamtverkehrskonzept legt der Regie­             Kanton für ein leistungsfähiges Strassennetz für
             rungsrat die langfristigen Ziele und Entwicklungs­        den MIV sorgt.
             grundsätze für das Gesamtverkehrssystem im                   Der Kanton Zürich steht in den nächsten Jahr-
             Kan­ton Zürich fest (GVK 2006; RRB Nr. 1334/2006).        zehnten vor grossen Herausforderungen. Es ist
             Das GVK 2006 hat sich als zentraler Orientierungs­        weiterhin mit einem markanten Anstieg von Bevöl­
             rahmen für alle im Politikbereich Verkehr tätigen         kerung und Beschäftigten zu rechnen. 80 % des
             kantonalen Stellen bewährt. Die Mehrheit der Ziele        Wachstums sollen gemäss Richtplan in den urba-
             wurde erreicht, und viele der im GVK aufgeführten         nen Gebieten stattfinden. Die Mobilitätsnachfrage
             Massnahmen wurden umgesetzt:                              wird bedeutend steigen, und die heute spürbaren
                 Das zentrale Ziel – mindestens 50 % des Mehr-         Überlastsituationen in der S-Bahn und auf den
             verkehrs im MIV und ÖV werden vom ÖV bewältigt            Stras­sen akzentuieren sich bis 2030 weiter. Auch
             – wurde erreicht: Der ÖV übernahm im Zeitraum             die verkehrsbedingten Umweltbelastungen blei-
             2007 bis 2015 einen Anteil von 54 % am Neuver-            ben eine grosse Herausforderung. Dazu kommt,
             kehr (Basis Wege). Alle hierfür benötigten Schlüs­        dass sich die bekannten Mobilitätsmuster von Per-
             sel­massnahmen im ÖV wie die Durchmesserlinie,            sonen und Gütern aufgrund technischer Inno­va­
             die Glattalbahn und das Tram Zürich West sind             tionen und gesellschaftlicher Trends tiefgreifend
             mittlerweile in Betrieb. Ende 2018 werden die 4.          und sehr rasch wandeln. Schliesslich bewegt sich
             Teil­­
                 ergänzungen der S-Bahn in Betrieb genom-              auch die Finanzierung der vom Kanton bereitge-
             men sein. Ebenso sind die im GVK 2006 enthalte-           stellten Verkehrsangebote in einem zunehmend
             nen wesentlichen Vor­    ha­
                                        ben zum Ausbau des             anspruchsvollen Umfeld.
             übergeordneten Stras­sen­­netzes vollendet, im Bau           Der Kanton Zürich nimmt dank seiner hervorra-
             oder stehen kurz vor der Umsetzung: West­umfah­           genden regionalen, nationalen und internationalen
             rung Zürich, Um­bau Pfingst­weidstrasse, Ein­­hau­        Erreichbarkeit eine wichtige zentralörtliche Funkti-
             sung Schwa­men­din­gen und Ausbau der Nord­­um­           on auch für seine Nachbarkantone wahr und ist
             fah­rung Zürich.                                          insofern Taktgeber für einen Grossteil der Schweiz.

Der Kanton Zürich und seine Teilräume sind heute hervor-
ragend erreichbar. Um diese Standortqualität für Bevölkerung
und Wirtschaft zu bewahren und weiterzuentwickeln, sind
auch in Zukunft grosse Anstrengungen nötig.

                 Einige Ziele wurden hingegen nicht erreicht.          Eine intensive Zusammenarbeit über die Kantons-
             Dazu gehören die Steigerung des Anteils des Velo­         grenzen hinaus ist deshalb wichtig und trägt we-
             verkehrs am Gesamtverkehr und die Reduk­       tion       sentlich zur Standortqualität für Bevölkerung und
             der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Auch die             Wirtschaft bei. Um diese Qualität angesichts der
             Lärmschutzziele im Luftverkehr, d. h. die Ein­hal­        genannten Herausforderungen zu bewahren und
             tung des ZFI-Richtwerts, wurden verfehlt. Schliess­       wei­­terzuentwickeln, sind auch in Zukunft grosse
             lich konnte der im GVK 2006 enthaltene Auftrag,           Anstrengungen nötig. Es gilt, das Gesamtverkehrs­
             die Strassenfinanzierung (Mittelverwendung) an            sys­tem nach klar formulierten Zielen weiterzu­­
             eine Langfriststrategie und an einen Rahmenkredit         entwickeln. Der Verkehr muss stärker als bisher
             zu koppeln, nicht erfüllt werden. Die entsprechen-        auf die von der Richtplanung vorgegebene Raum­
             de Revision des Strassengesetzes wurde vom                entwicklung abgestimmt werden. Der Kanton
             Kantonsrat 2011 abgelehnt. Demgegenüber wur-              muss im Rahmen seiner Kompetenzen die Teilan-
             de 2012 eine Revision des Verkehrsabgabegeset-            gebote für den motorisierten Individualverkehr,
             zes von Kantonsrat und Volk beschlossen. Dieses           den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Velo­
             trat 2014 in Kraft.                                       verkehr sowie den Luftverkehr noch besser koor-
                 Das neue GVK 2018 trägt dem Umstand Rech-             dinieren. Wo Spielraum besteht, sollen Nach­fra­ge­
             nung, dass sich die Rahmenbedingungen in den              spitzen reduziert werden; dadurch lassen sich die
             letzten zehn Jahren stark verändert haben. Einer-         vorhandenen Kapazitäten besser nutzen und der
             seits legt das Raumordnungskonzept (ROK ZH) –             volkswirtschaftliche Nutzen der vom Kanton ge­
             als Teil des im März 2014 vom Kantonsrat fest­            tätigten Investitionen steigern. Auch der Güter­ver­
             gesetz­ten kantonalen Richtplans – die Grundzüge          kehr benötigt marktkonforme Entwicklungsmög-
             der räumlichen Entwicklung des Kantons be­                lichkeiten. Der Kanton setzt sich für eine optimale
             hörden­­ verbindlich fest; es bildet eine zentrale        landseitige Erschliessung des Flug­hafens Zürich
             Grund­­lage für die Weiterentwicklung des Gesamt­         ein. Schliesslich muss der Kanton auch die rasan-
             verkehrssystems. Andererseits liegen mit den Ag­­­        te technologische Entwicklung im Verkehrsbereich
             glo­merationsprogrammen und einer Vielzahl sek­           beobachten und Innovationen dort gezielt unter-
             to­raler Verkehrsplanungen neue Grund­lagen vor.          stützen, wo sie volkswirtschaftlich sinnvoll sind.
             Und schliesslich hat die Stimmbevölkerung des             All diese Aufgaben gilt es in den nächsten Jahren
             Kantons Zürich am 24. September 2017 eine Än-             verstärkt anzugehen. Mit dem GVK 2018 legt der
             derung der Verfassung beschlossen, wonach der             Regierungsrat die Grundsätze dafür fest.

                                                                   8
Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

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Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
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             Zweck und Stellenwert
             Zweck                                                   Die Leitsätze, Ziele, Strategien und Hand-
             Das Verkehrssystem im Kanton Zürich soll der         lungsschwerpunkte des GVK leiten sich aus dem
             Gesellschaft und der Wirtschaft eine ausreichen-     kantonalen Richtplan ab und sind eine wesent­
             de und effiziente Mobilität ermöglichen, die ange-   liche Grundlage für die langfristigen verkehrs­
             strebte Raumentwicklung unterstützen und die         artenspezifischen Planungen. Das GVK über-
             Belastung der Umwelt minimieren. Diese Ziele         nimmt damit die «Scharnierfunktion» zwischen
             lassen sich nur erreichen, wenn das Angebot im       dem kantonalen Richtplan und den strategischen
             Personenverkehr für den motorisierten Individual-    Festlegungen auf Ebene der verschiedenen Ver-
             verkehr, den öffentlichen Verkehr, den Velo- und     kehrsträger (Abb. 1).
             Fussverkehr sowie den Luftverkehr aufeinander           Die gesetzlichen Zuständigkeiten der betref-
             abgestimmt weiterentwickelt werden. Auch der         fenden Organisationen bleiben in jedem Fall ge-
             Güterverkehr muss zweckmässig auf die Verkehr-       wahrt. Die verbindlichen Festlegungen für die ein-
             sträger Strasse, Schiene und Luft verteilt werden.   zelnen Verkehrsarten erfolgen von den zuständigen
             Die Grundsätze für diese Aufgaben legt das Ge-       Orga­nisationen in den dafür vorgesehenen Pla­
             samtverkehrskonzept (GVK) fest. Es zeigt auf, wo     nungs­instrumenten, namentlich in den «Grundsät-
             der Kanton beim Verkehrsangebot Schwerpunkte         zen über die mittel- und langfristige Entwicklung
             setzt und wo er die Mobilität im Rahmen seiner       von Angebot und Tarif im ÖV» und im «Baupro-
             Kompetenzen beeinflusst.                             gramm für Staatsstrassen» (Abb. 1).
                                                                     Darüber hinaus ist das GVK ein wichtiger Ori-
             Auftrag                                              entierungsrahmen für die Planungen der Städte
             Der Auftrag zur Gesamtverkehrsplanung leitet         und Gemeinden im Kanton, die Regionen, die
             sich ab aus Artikel 104 Abs. 1 der Verfassung des    Transportunternehmen und die unter der (Mit-)
             Kantons Zürich (LS 101): «Kanton und Gemeinden       Aufsicht des Regierungsrats stehenden Organisa-
             sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und um-     tionen im Verkehrsbereich.
             weltgerechte Ordnung des gesamten Verkehrs              Schliesslich richtet sich das GVK auch an alle
             und für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz.»          interessierten Organisationen in- und ausserhalb
                Mit dem kantonalen Richtplan, festgesetzt am      des Kantons und an die Öffentlichkeit.
             18. März 2014, umschreibt der Kantonsrat den
             Zweck eines kantonalen Gesamtverkehrskon-            Planungshorizont und Fortschreibung
             zepts: «Die Organisation des Gesamtverkehrssys-      Entsprechend dem kantonalen Richtplan gilt auch
             tems beeinflusst massgeblich die Struktur und die    für das GVK 2018 der Planungs- und Prognose­
             Qualität von Siedlung und Landschaft. Bauliche       horizont 2030. Bezüglich der Bevölkerungs- und
             und betriebliche Massnahmen am Verkehrsnetz          Beschäftigtenentwicklung gilt das Jahr 2040.

Mit dem Gesamtverkehrskonzept legt der
Regierungsrat die Grundsätze seiner Verkehrs­
politik fest und positioniert sich damit
bei wichtigen verkehrspolitischen Fragen
und Planungen.
             haben sich deshalb am kantonalen Raumordnungs­          Die Volkswirtschaftsdirektion überprüft perio-
             konzept und am Gesamtverkehrskonzept zu ori-         disch die Aktualität des GVK. Bei Bedarf legt sie
             entieren.»                                           dem Regierungsrat das aktualisierte Konzept zum
                 Schliesslich gehört es auch zu den lang­­        Beschluss vor. Der Planungshorizont wird ent-
             fristigen Zielen des Regierungsrats (Beschluss       sprechend erweitert (Abb. 2).
             Nr. 905 /2014 und Beschluss Nr. 678 /2015), die
             ein­zelnen Verkehrsarten aufeinander abzustim-       Konkretisierung durch Agglomera­tions­
             men: «Der motorisierte Individualverkehr, der öf­    programme und regionale Gesamt­
             fent­liche Verkehr und der Langsamverkehr sind       verkehrs­konzepte
             auf­einander abgestimmt, wirtschaftlich und um-      Gemäss den Vorgaben des kantonalen Richt-
             weltgerecht. Die Verkehrsmittelwahl erfolgt we­­     plans wird das GVK für Räume mit hohem
             sens­­gerecht.»                                      Abstimmungs­bedarf zwischen den Verkehrsarten
                                                                  oder zwischen dem Verkehr und der angestrebten
             Verbindlichkeit und Zuständigkeiten                  Raum­entwicklung konkretisiert. Zu diesem Zweck
             Mit dem GVK legt der Regierungsrat die Grund-        werden in den Schwerpunkträumen des Kantons
             sätze seiner Verkehrspolitik fest. Das GVK zeigt     Agglomera­ tionsprogramme umgesetzt. Ausser-
             die Leitsätze, Ziele, Strategien und Handlungs-      halb dieser Perimeter – oder wo Detailplanungen
             schwerpunkte für die Weiterentwicklung des           angezeigt sind – werden regionale Gesamtver-
             Verkehrsangebots im Kanton Zürich auf. Der           kehrskonzepte erarbeitet. Die regionalen Ge­samt­
             Regie­rungsrat berücksichtigt das GVK in seinen      ver­kehrskonzepte und Agglomerationspro­gram­me
             Ent­­schei­den und Positionen.                       müssen bei der Umsetzung der Verkehrsvorhaben

                                                              12
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Abb. 1:    Einbettung des GVK in die kantonalen Planungsinstrumente und Zuständigkeiten ÖV und Strasse
           (Stand 2016)

                   Kantonaler Richtplan                                                                                             Legende
                                                                                                                                       Regierungsrats-
                                                                                                                                       Antrag
                                                                                                          Langfristige Ziele des       Regierungsrats-
                                          Gesamtverkehrskonzept                                           Regierungsrats               Beschluss
                                                                                                                                       Kantonsrat
                                                                                                                                       Kenntnisnahme
                                                                                                                                       Kantonsrats-
Planung             Mittelfristig        Langfristig                                                                                   Beschluss
                                                                                                          Legislaturziele des
                   Grundsätze über die mittel-                                                            Regierungsrats
                   und langfristige Entwicklung                 Bauprogramm für
                   von Angebot und Tarif im ÖV                  Staatsstrassen

                                                                                                          Konsolidierter
                   Fahrplan                                                                               Entwicklungs- und
                                                                                                          Finanzierungsplan (KEF)

Finanzierung       Rahmenkredit           Kredite               Kredite
                                          Verkehrsfonds         Strassenfonds                             Budget

Umsetzung          Betrieb ÖV             Ausbau                Betrieb, Unterhalt, Ausbau
                                          Infrastruktur ÖV      Strasse (inkl. Fuss-, Veloverkehr)

Abb. 2:    Planungshorizonte und Abstimmung der strategischen Planungsinstrumente ÖV und Strasse
           (Stand 2016)

          Kantonaler Richtplan

           Kantonaler Richtplan 2014
                                                 Kantonaler Richtplan 20xx (Gesamt-/Teilrevision)

          Gesamtverkehrskonzept

           Gesamtverkehrskonzept 2018
                                                       Gesamtverkehrskonzept 20yy (Aktualisierung)

                                Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung
                                von Angebot und Tarif im ÖV

                                    Mittelfristig                                                        Langfristig
                                    Strategie 2020–2023                                                  2030 +

                                                   Mittelfristig                                            Langfristig
                                                   Strategie 2022–2025                                      2030 +
                                                                       …                                      …

            Bauprogramm für Staatsstrassen

                 Bauprogramm
                 2018–2020

                        Bauprogramm
                        2019–2021

                                    …

                                                                                                     Planungshorizont

          2017                                                      2025                                           2030

des Kapitels 4 des kantonalen Richtplans und als                        des GVK fest und leitet daraus Handlungsschwer-
Grundlage für allenfalls nötige Anpassungen des                         punkte ab. Die Volkswirtschaftsdirektion erstattet
Richtplans berücksichtigt werden.                                       dem Regierungsrat Bericht bei massgeblichen
                                                                        Ent­wicklungen. Die verbindlichen Festlegungen
Controlling                                                             für die einzelnen Verkehrsarten erfolgen wiederum
Gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans                           von den zuständigen Organisationen in den dafür
stellt der Regierungsrat das Erreichen der Ziele                        vorgesehenen Planungsinstrumenten.

                                                                     13
14
15
3
               Herausforderungen
               Die Bevölkerungs­-, Beschäftigten- und               gesdistanz der Bevölkerung des Kantons hat seit
               Siedlungsentwicklung sowie das                       Mitte der 1990er­-Jahre von 33 auf 35 km zuge-
               prognos­tizierte Mobilitätsverhalten stel-           nommen. Heute werden ca. 57 % dieser Strecke
               len hohe Anforderungen an das künftige               mit dem MIV zurückgelegt, etwa 32 % mit dem
               Gesamtverkehrssystem im Kanton                       ÖV, rund 6 % im Fussverkehr und 3 % im Velo­
               Zürich. Im Folgenden werden die grös­s­              verkehr (inkl. E-Bikes). Seit 2010 haben sich diese
               ten Herausforderungen dargestellt.                   Anteile kaum verändert, nachdem zuvor der Anteil
                                                                    des MIV ab- und jener des ÖV kontinuierlich zuge-
               3.1 Wachsende Bevölkerung,                           nommen hatte. Der Anteil des Velos ist leicht ge-
                   mehr Arbeitsplätze                               stiegen, wobei sich dabei auch der zunehmende
                                                                    Gebrauch von E-Bikes niederschlägt.
               Ende 2016 lebten 1,48 Mio. Menschen im Kanton            Der Freizeitverkehr ist der bedeutendste Ver-
               Zürich. Gemäss kantonaler Bevölkerungspro­­    g­    kehrszweck, auf ihn entfallen über 40 % der durch­
               nose wächst die Bevölkerung bis 2030 auf rund        schnittlichen Tagesdistanz. Wie in der ganzen
               1,70 Mio. Einwohner – ein Anstieg von 15 % ge­­      Schweiz nimmt er auch im Kanton Zürich in ab­
               gen­­­über 2016. Für 2040 wird mit 1,82 Mio. Ein­    soluten Zahlen zu, anteilsmässig gegenüber ande-
               woh­nern gerechnet.                                  ren Verkehrszwecken jedoch ab. Dagegen stieg
                  Im Kanton Zürich waren 2015 1’006’000 Men-        der Arbeits- und Ausbildungsverkehr auf 31 %.
               schen beschäftigt, davon knapp 470’000 inner-        Einkauf und sonstige Verkehrszwecke machen je
               halb der Stadt Zürich. Die Beschäftigtenprog­­no­    rund 13 % aus.
               sen gehen von einer durchschnittlichen jährlichen        Bis 2030 muss im Kanton Zürich aufgrund
               Zunahme von etwa 0,5 % bis 2020 und 0,3 %            des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigten-
               bis 2030 aus. Die hohen Wachstumsraten der ver­      wachstums mit einer Zunahme der Verkehrs­
               gangenen beiden Jahrzehnte werden damit nicht        leistung gerechnet werden. Prognostiziert wird ein
               mehr erreicht. Das Verhältnis zwischen Ein­­­woh­    Wachstum von 32 % zwischen 2013 und 2030.
               nern und Beschäftigten bleibt mit etwas über         Der ÖV wird mit einem Wachstum von 44 %
               1.5 konstant (Abb. 3).                               stärker zulegen als der MIV mit 20 %; absolut aber

Der Verkehr nimmt wegen des Bevölkerungs- und
Beschäf­tigtenwachstums weiter zu.
Die Kapazitäten der bestehenden Infrastrukturen stossen
zunehmend an Grenzen.

                  Schwerpunkte des Bevölkerungs- und Arbeits-       steigt die Verkehrsleistung im MIV weiterhin stär-
               platzwachstums sind die Stadt Zürich, die Region     ker (Abb. 4). Diese Zunahme liegt über dem schwei-
               Winterthur und Umgebung sowie das Glattal und        zerischen Durchschnitt.
               das Zürcher Oberland.                                   Bevölkerung und Beschäftigte werden künftig
                  Diese Entwicklung lässt erwarten, dass die Zer-   also noch mobiler. Die Pendlerverflechtungen
               siedelung gebremst wird und dass urbane, bereits     neh­men weiter zu, da immer mehr Beschäftigte
               dicht besiedelte Standorte gestärkt werden. Damit    längere Arbeitswege in Kauf nehmen. Ein be­­deu­
               verbunden ist ein reduziertes, aber konzentriertes   tender Teil des Verkehrsaufkommens entfällt auch
               Mobilitätswachstum. Vor allem in der Stadt Zürich,   künftig auf den Freizeitverkehr.
               im Glattal und im Zürcher Oberland nimmt das
               Wachstum bei den Beschäftigten stärker zu als bei    Siedlungsdichte beeinflusst das
               den Einwohnern – das heisst: Der Anteil Zupendler    Mobilitätsverhalten
               erhöht sich weiter.                                  Die anhaltende Bevölkerungs- und Beschäftig­ten­
                                                                    zunahme kann und soll innerhalb des im kan­to­­
               3.2 Wachsende Mobilität von                          nalen Richtplan festgelegten Siedlungsgebiets
                   Personen und Gütern                              statt­finden: gemäss Raumordnungskonzept des
                                                                    Richtplans zu 80 % in den urbanen Gebieten. Das
               Wegelängen nehmen zu, Anteile der                    verlangt, dass die Potentiale einer Sied­lungs­ent­
               Verkehrsmittel verändern sich kaum                   wicklung nach innen konsequent genutzt werden.
               2015 legten die Bewohnerinnen und Bewohner im           Das Eindämmen der Zersiedlung in periphere-
               Kanton etwa 42 % aller Wege mit dem MIV, 20 %        ren Gebieten und die verdichtete Siedlungsent-
               mit dem ÖV, 30 % zu Fuss und 8 % mit dem Velo        wicklung an zentralen Lagen tragen erheblich zur
               zurück. Die Anteile unterscheiden sich deutlich je   Reduktion der täglichen personenspezifische Ver-
               nach Verkehrszweck: Beim Berufsverkehr zum           kehrsleistung im Alltagsverkehr bei. In den dicht
               Beispiel dominieren MIV und ÖV, beim Ausbil-         besiedelten Gebieten – also in den Städten Zürich
               dungsverkehr Fussverkehr und ÖV.                     und Winterthur, im Glattal und im Limmattal – ist
                  Ganz anders sehen die Anteile bei den zurück­     die durchschnittlich zurückgelegte Tagesdistanz
               gelegten Strecken aus: Die durchschnittliche Ta-     pro Einwohner geringer als in weniger dicht besie-

                                                                16
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Abb. 3:     Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung (2016)

EW, BE                                                                         Verhältnis
(in 1000)                                                                      EW/BE
2000                                                                           3.00            Einwohner (EW)

                                                                                               Einwohner in
1800                                                                           2.50            urbanen Räumen

1600                                                                                           Beschäftigte (BE)
                                                                               2.00
                                                                                               Beschäftigte in
1400                                                                                           urbanen Räumen
                                                                               1.50
                                                                                               Verhältnis EW/BE
1200
                                                                               1.00
1000

 800                                                                           0.50
                             Planungshorizont
 600                                                                           0.00
            2001/2002        2015/2016          2030              2040

Abb. 4:   Entwicklung der Verkehrsleistung im MIV und ÖV (2013)
Mio. Personenkilometer/Tag
  70                                                                                           MIV

                                                                                               ÖV
  60
                                                                                               MIV und ÖV
  50                                                                                           gesamt

  40

  30

  20

  10
                                   Planungshorizont
   0
    2007        2013           2020                   2030                 2040

delten Räumen. Die dicht besiedelten Gebiete                 hinsichtlich der Produktivität (Auslastung der Fahr­
weisen auch einen höheren Anteil des ÖV am Ge-               zeuge) gegenüber der Strasse weiter aufholen und
samtverkehr auf (Abb. 5).                                    Anteile vor allem im kombinierten Verkehr dazuge-
                                                             winnen. Bei der Verkehrsleistung ist im Ergebnis
Verkehrsströme und ÖV-Anteile                                mit einer moderaten Verlagerung von der Strasse
sehr unterschiedlich                                         auf die Schiene um etwa 2 Prozentpunkte zu rech-
Die stärksten radial ausgerichteten Verkehrs­                nen. Wie in der Vergangenheit wird der Güterver-
ströme bestehen zwischen der Stadt Zürich und                kehr stärker als die Wirtschaft wachsen. Der
den Regionen Glattal, Zimmerberg und Limmattal               Transport gewichtsintensiver Massengüter wird
sowie überkantonal zwischen dem Kanton Zürich                zunehmend durch leichtere, aber teurere Halb-
und dem Aargau. Der östliche Aargau ist aber                 und Fertigwaren verdrängt werden.
auch mit anderen Regionen des Kantons Zürich
eng verflochten. Auf den radial verlaufenden                 Nachfrage- und Effizienzwachstum
Verkehrsbeziehungen mit der Stadt Zürich steht               im Flugverkehr
der ÖV als primäres Verkehrsmittel im Vorder-                Gemäss der 2015 aktualisierten Prognose des
grund, während auf tangential ausgerichteten                 Bunds wird der Schweizer Flugverkehr bei stei-
Ver­­bindungen, vor allem auf jenen zu Nachbar­              gendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum
kan­tonen, häufig der MIV dominiert. Im Bin­­­nen­           weiter zunehmen. Die Prognose geht für den Zeit-
verkehr innerhalb der einzelnen Planungs­regionen            raum bis 2030 von einer jährlich steigenden Nach-
erreicht der ÖV nur in der Stadt Zürich einen hohen          frage von durchschnittlich 3,2 % bei den Passagie­
Anteil (Abb. 5).                                             ren (Flughafen Zürich 2016: 27,7 Mio.) und 2,1 %
                                                             bei den Flugbewegungen (Flughafen Zürich 2016:
Güterverkehr auf Strasse und Schiene mit                     269’160) aus. Die für den landseitigen Verkehr
kontinuierlichen Zunahmen                                    massgeblichen Lokalpassagiere am Flughafen
Gemäss den schweizweiten Prognosen des Bun-                  Zürich haben in den letzten 10 Jahren um 47 % auf
des bis 2040 steigen Verkehrsaufkommen und                   knapp 20 Mio. pro Jahr zugenommen.
Verkehrsleistung im Güterverkehr auf der Strasse
und der Schiene etwa gleich an. Die Schiene wird

                                                        17
Abb. 5:   Verkehrsbeziehungen im Binnen- und Ziel-Quell-Verkehr des Kantons (2013)

                                                                            Schaffhausen

                                                              Weinland

                                                                                                                       Thurgau
                                                  Unterland

                                                                                                 Winterthur u. U.
                            Furttal

          Aargau                                                        Glattal
                            Limmattal

                                                        Zürich

                                                                                                             Zürcher Oberland

                                                                                Pfannenstil

                                Knonaueramt

                                                                                                                            St. Gallen
                                                                       Zimmerberg

                                                  Zug
                                                                                                  Schwyz

ÖV-Anteil am Bi-Modalsplit [%]          Quell-Ziel-Verkehr (DWV) [Wege]         Binnenverkehr (DWV) [Wege]
                                        Personenwege MIV und ÖV                 Personenwege MIV und ÖV

                   < 20                 100‘000                                 1’000’000
                 20 –29                  10‘000
                                              0
                 30 –39                                                           500’000
                 40 –49
                                                                                  250’000
                   ≥ 50
                                                                                  100’000
Anteile jeweils an allen ÖV- und         Quelle: Gesamtverkehrsmodell des          50’000
MIV-Wegen im Quell, Ziel-                Kantons Zürich 2014
                                                                                   10’000
und Binnenverkehr des Gebiets                                                           0
bzw. Korridors.
Durchschnittlicher Werktagsverkehr (DWV)

                                                                                            18
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

3.3 Knappe Kapazitäten                                  Haushal­te kein privates Auto besitzt, ist in den
    auf der                                             nicht­urbanen Regionen nur einer von zehn Haus-
    Strasse und im ÖV                                   halten ohne Auto. Junge Menschen erwerben den
                                                        Führerausweis zunehmend später oder nie mehr.
Wächst der Verkehr wie prognostiziert, stellt dies      Ein grosser Teil der Zürcher Bevölkerung verfügt
das Verkehrsnetz vor grosse Herausforderungen.          hingegen über ein ÖV­-Abonnement. Die höchste
Bereits heute erreichen zahlreiche Strassenstre-        Quote erreicht die Stadt Zürich mit 66 %, die üb-
cken und -knoten sowie die meisten S-­        Bahn-     rigen Regionen weisen Werte zwischen 60 %
Strecken in Richtung oder innerhalb der urbanen         (Pfannenstil) und 39 % (Furttal) auf.
Räume während der Spitzenverkehrszeiten ihre                Im Güterverkehr führt die Digitalisierung zu
Kapazitätsgrenzen (Abb. 6 und 7).                       weiteren Effizienzsteigerungen innerhalb der mo­
    Auch unter Berücksichtigung der geplanten           da­len, aber auch bei intermodalen Transport­ket­
Ausbauprojekte bleiben die Auslastungen im Stra-        ten. Logistik- und Produktionsprozesse werden
ssennetz teilweise sehr hoch. Dies könnte dazu          zunehmend verfeinert und automatisiert. Dies be-
führen, dass die Verkehrsteilnehmenden auf an­          trifft die Umschlag- und Lagertechnik. Die Sen-
dere Zeiten und Verkehrsmittel ausweichen. Ge-          dungsgrössen nehmen tendenziell ab.
lingt es, den Verkehr besser über den Tag zu                Weitgehend offen ist noch, wie sich die neuen
verteilen und das Angebot effizienter zu nutzen,        Angebote im Personenverkehr auf das Nachfrage-
liesse sich der Ausbaubedarf reduzieren oder zu-        verhalten und letztlich auch auf die nutzerbezoge-
mindest aufschieben.                                    nen Einnahmen der öffentlichen Hand auswirken.
    Da die für die nächsten Jahrzehnte prägenden        Wahrscheinlich ist, dass der klassische ÖV seine
Verkehrsinfrastrukturen bereits erstellt oder in Pla-   Funktion als leistungsfähiges Verkehrsmittel im
nung sind, rücken darüber hinaus vermehrt be-           Quell-Zielverkehr der urbanen Räume weiter aus-
triebliche sowie organisatorische Massnahmen            bauen wird.
wie Fahrplanoptimierungen und Verkehrsmana­                 Auch die Auswirkungen der zunehmenden Au­
ge­ment ins Zentrum. Daneben gewinnen auch              to­matisierung des Strassenverkehrs auf Verkehrs­
nachfrageorientierte Massnahmen wie das Mobili-         aufkommen und Auslastung der Infrastruktur sind
tätsmanagement an Bedeutung                             heute noch ungewiss.

3.4 Technologische Inno­-                               3.5 Belastung von Mensch
    vation und verändertes                                  und Umwelt
    Nutzerverhalten
                                                        Die verkehrsbedingte Belastung von Mensch und
Die Digitalisierung nimmt laufend zu. Sie er­­mög­      Umwelt bleibt aufgrund der wachsenden Mobilität
licht neben einem immer höheren Automati­­              eine zentrale Herausforderung.
sierungsgrad des Verkehrsablaufs auch zuneh-
mend nutzerfreundlichere Informations-, Reser­          Luft- und Lärmbelastungen in
vie­rungs u
          ­nd Bezahlsysteme. Es werden neue,            Teilgebieten zu hoch
in­ter­
      modale Mobilitätsangebote entstehen, bei          Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher
denen die Grenzen zwischen dem individuellen            der Luftbelastung. In den stark besiedelten Kan-
und dem öffent­   lichen Personenverkehr zu­  neh­      tonsteilen werden die Immissionsgrenzwerte für
mend verschwimmen. Persönlich massge­schnei­            Stickstoffdioxide und Feinstaub nach wie vor

                           Es werden neue, intermodale Mobilitätsangebote
                           entstehen, bei denen die Grenzen zwischen
                           dem individuellen und dem öffentlichen Personen­
                           verkehr zunehmend verschwimmen.

derte Mobilitätslösungen werden vermehrt das            überschritten. Fortschritte durch verbesserte Mo­
Angebot bereichern.                                     to­rentechnik werden durch den anhaltenden An-
   Angetrieben durch die Digitalisierung und den        stieg der Verkehrsleistung kompensiert. Ebenso
gesellschaftlichen Wertewandel gewinnt auch die         sind die Immissionsgrenzwerte für Lärm entlang
«Sharing Economy» an Stellenwert. Autobesitz und        stark befahrener Strassen, in den Städten Zürich
Autonutzung werden sich zunehmend entkoppeln.           und Winterthur auch flächig, überschritten. An­
Der private Fahrzeugbesitz wird zwar weiterhin do-      gesichts der prognostizierten Verkehrszunahme
minieren, jedoch gewinnen Taxidienste, Carsha-          werden besondere Anstrengungen nötig sein, um
ring und Carpooling-Angebote an Bedeutung. Wie          die Grenzwerte einzuhalten, zumal auch die Lärm­
rasch und wie stark dieser Wandel stattfinden wird,     sanierungsfrist gemäss Lärmschutzverordnung
kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Heu-        2018 abläuft.
te besitzt rund ein Viertel der Haushalte im Kanton         Im Schienenverkehr sind Lärmgrenzwerte ent-
Zürich kein Auto. Innerhalb des Kantons gibt es         lang der wichtigsten Hauptverkehrsachsen Zürich
einen markanten Stadt­-Land­-Unterschied: Wäh-          – Wädenswil, Zürich – Winterthur, Zürich – Dietikon
rend in der Stadt Zürich knapp die Hälfte aller         und Oerlikon – Bülach überschritten.

                                                    19
Der Luftverkehr führt rund um den Flughafen        stagnieren oder sogar sinken. Da die Ausgaben
             und entlang der Anflug- und Startkorridore stel-      für Bau, Betrieb und Unterhalt weiter steigen, wer-
             lenweise zu Überschreitungen der Lärmgrenz­           den ab etwa 2030 die nutzerbezogenen Erträge
             werte. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungs-         die Aufwendungen voraussichtlich nicht mehr
             wachstums in der Flughafenregion und den              decken können (Abb. 8). Dann werden regelmässig
             zunehmenden Flugbewegungen in den Rand­               Ent­nah­men aus dem Eigenkapital des Strassen-
             stunden werden immer mehr Menschen durch              fonds nötig sein.
             Fluglärm belästigt (vgl. Flughafenbericht, Ab-
             schnitt Fluglärmcontrolling).                         Beschränkte Steuerbarkeit und
                                                                   Flexibilität des Strassenfonds
             Vermehrte Klimabelastung trotz                        Dem Strassenfonds werden der Reinertrag der
             steigender Energieeffizienz                           kantonalen Verkehrsabgaben, die für Strassen­
             Im Kanton Zürich beträgt der Anteil des Verkehrs      aufwendungen gebundenen kantonalen Anteile
             am gesamten Energieverbrauch etwa 29 % und            an bundesrechtlichen Abgaben und allfällige wei-
             an den gesamten Treibhausgasemissionen etwa           tere zweckgebundene Mittel zugewiesen. Gegen-
             36 %. Die Anteile des ÖV allein sind hingegen mit     wärtig betragen die Einnahmen rund 400 Mio.
             jeweils etwa 5 % viel geringer und dies, obwohl       Franken pro Jahr.
             der ÖV etwa einen Viertel der gesamten Verkehrs-          Zweck des Strassenfonds ist es, die Finan­zie­
             leistung erbringt. Durch technische Innovationen      rung von Bau, Betrieb und Unterhalt mit zweck­
             sind zwar Steigerungen der Energie- und Klima­        gebundenen Mitteln langfristig sicherzustellen
             effizienz von Fahrzeugen zu erwarten. Bisher aller-   und Schwankungen aufzufangen. Infolge der der­
             dings wurde dies durch den Verkehrszuwachs            zei­tigen KEF- und Budgetvorgaben an die Er­folgs-
             sowie durch den Trend zu leistungsstärkeren           und Investitionsrechnung ist die Fle­   xi­bilität des
             Moto­  ren kompensiert. Werden Fahrzeuge ver-         Fonds bei der Mittelverwendung nicht mehr ge­
             mehrt mit nicht fossilen Energien betrieben, wie in   geben. Der Fondsbestand erhöht sich derzeit um
             der Elektromobilität möglich, ist eine deutliche      bis zu 100 Mio. Franken jährlich (Abb. 9).
             Reduktion der Treibhausgasemissionen zu er­               Handlungsbedarf besteht darin, die Schwan-
             warten. Mit der anfangs 2014 in Kraft gesetzten       kungen im Aufwand des Strassenfonds vermehrt
             Änderung des Verkehrsabgabegesetzes werden            zu ermöglichen und Investitionsentscheide auch
             Fahrzeuge mit geringem Gewicht, Hubraum und           grosser Vorhaben nach der langfristigen Trag­
             Verbrauch bevorzugt.                                  barkeit von Abschreibung und Verzinsung zu
                                                                   treffen.
             Zunehmender Druck auf die Landschaft
             Im dicht besiedelten Kanton Zürich mit seiner         Im ÖV Mehrbelastung des Kantons
             dyna­mischen Wirtschaftsentwicklung ist der Druck     infolge FABI
             auf die Landschaft besonders stark. Die Siedlun-      Als Folge der Zustimmung zur FABI­-Vorlage des
             gen dehnen sich aus, Verkehrswege trennen Ge-         Bunds leistet der Kanton Zürich künftig einen
             biete, weitere Bauten und Anlagen entstehen, die      jährli­chen Pauschalbeitrag an den Bahninfrastruk-
             Freizeitaktivitäten in der Natur nehmen weiter zu.    turfonds (BIF). 2016 betrug dieser Pauschal­beitrag

Eine verbesserte Verteilung des Verkehrs
im Tagesverlauf bricht Spitzen und nutzt
Kapazitätsreserven.

             Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass       116 Mio. Franken. Zwar entfallen Bei­träge an Er-
             die freie Landschaft in ihrem Umfang und in ihrem     weiterungsinvestitionen der SBB sowie an Er­wei­
             Wert eingeschränkt wird und die Umweltqualität        terungen und den Betrieb von Eisenbahn­­     infra­
             insgesamt sinkt.                                      strukturen der Privatbahnen. Dennoch re­sul­tiert in
                                                                   den nächsten Jahren eine jährliche Net­  tomehr­
             3.6 Verkehrsfinanzierung in                           belastung von rund 80 Mio. Franken. Die Mehr­be­
                 anspruchsvollem Umfeld                            lastung wird zurzeit vom Kanton allein getra­gen,
                                                                   soll aber künftig im Rahmen der Leistungsüber-
             Die kantonale Verkehrsfinanzierung ist eng mit        prüfung 2016 von Kanton und Ge­    meinden ge-
             den nationalen Instrumenten verknüpft. Sie be-        meinsam getragen werden.
             wegt sich in zunehmend anspruchsvollem Umfeld.
                                                                   Entwicklung der Kostenunterdeckung
             Höhe der nutzerbezogenen Einnahmen                    im ZVV im Rahmen des Wirtschafts-
             im Strassenverkehr mittelfristig unsicher             wachstums
             Die nutzerbezogenen Einnahmen (kantonale Ver-         Der Aufwand für den Betrieb des ÖV betrug 2016
             kehrsabgabe, Kantonsanteile aus LSVA, Vignette        977 Mio. Franken, die Erträge des ZVV einschliess­
             und Mineralölsteuer) decken heute noch die Aus­       lich der Beiträge von Bund und Nachbarkantonen
             gaben für Betrieb, Unterhalt sowie Erhaltungs- und    beliefen sich auf 636 Mio. Franken. Der Kosten­­
             Erweiterungsinvestitionen. Sollten vermehrt wie-      deckungsgrad betrug damit 65 %. Daraus ergibt
             der leichtere und verbrauchsärmere Fahrzeuge          sich eine Kostenunterdeckung von 342 Mio.
             neu zugelassen werden, würden die Einnahmen           Fran­ken, die sich der Kanton und die Gemeinden

                                                               20
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Abb. 6:   Strecken- und Knotenauslastung im Strassennetz während der Abendspitzenstunde (2013)

                                                                       Feuerthalen

                                                               Dachsen

                                                                    Andelfingen

                                     Eglisau

                                                                                    Seuzach

                                                                                                  Wiesendangen
                                                   Bülach
                                                              Rorbas

                               Dielsdorf                                             Winterthur

                          Buchs                  Flughafen
                                                                    Bassersdorf
                                                          Kloten
                                     Regensdorf
                                                          Opfikon
                                                                                  Effretikon
                                                      Wallisellen Dietlikon
                     Dietikon
                                Schlieren          Dübendorf              Schwerzenbach

                                                    Zürich
                                                                                                    Pfäffikon

                           Birmensdorf                                          Uster

                                                                                                     Wetzikon
                                                 Kilchberg Küsnacht
                                      Adliswil

                                                    Thalwil                                                    Hinwil

                             Affoltern a.A.                            Meilen
                                                             Horgen
                                                                                                               Rüti (ZH)
                                                                                        Stäfa
                                                                      Wädenswil

Abendspitze (17–18 Uhr)                  Auslastung                                Auslastung der
Durchschnittlicher Werktagsverkehr       der Streckenkapazität [%]                 Knotenkapazität

                                                 > 100                                   Überlasteter Knoten
                                                 80–100                                  Siedlungsgebiet
                                                 < 80

                                                              21
Abb. 7:   Streckenauslastung der Zürcher S-Bahn in der Morgenspitzenstunde (2016)

                                                                          Feuerthalen

                                                                     Dachsen

                                                                                  Henggart

                                                                                           Seuzach
                                                    Bülach                                           Wiesendangen

                                                                                          Winterthur

                           Dielsdorf
                                                Oberglatt
                                 Buchs                   Flughafen
                                         Rümlang                                        Kempthal
                                                              Kloten Bassersdorf
                                         Regensdorf                    Effretikon
                                                            Opfikon
                                                        Wallisellen Dietlikon
                         Dietikon
                                 Schlieren            Dübendorf
                                 Urdorf              Zürich                  Schwerzenbach Fehraltorf
                                 Weihermatt

                                                                                        Uster
                                 Birmens-
                                 dorf

                                                    Kilchberg Küsnacht                                  Wetzikon
                                         Adliswil

                                                                    Erlenbach
                                                          Thalwil
                                                                         Meilen

                                                                    Horgen          Männedorf                       Rüti (ZH)

                                                                                         Stäfa

                                                                     Wädenswil
                                                                                    Richterswil

Strecken                            Kapazitätsengpässe
mit überlasteten S-Bahn-Linien
2016
                                            grösste Engpässe
                                            weitere Engpässe
                                            keine /kaum Engpässe

                                            S-Bahn-Haltestelle
                                            Siedlungsgebiet

                                                                                          22
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Abb. 8:    Mittelfristig steigender Aufwand für die Strasse bei stagnierenden Erträgen

Mio. Fr.
 600                                                                                   Aufwand

 500                                                                                   Ertrag

                                                                                       Saldo
 400

 300

 200

 100

   0

-100

-200
    2016      2020        2025    2030      2035         2040    2045      2050

Abb. 9:    Entwicklung Eigenkapital Strassenfonds unter Annahme
           beibehaltener Investitionsplafonds

Eigenkapital (Mio. Fr.)
4000

3500

3000

2500

2000

1500

1000

 500

   0
    2015        2020       2025    2030      2035        2040     2045     2050

über den ZVV-Rahmen­kre­dit hälftig teilten. Trotz     her­ab­gesetzt werden. So hat der Regierungsrat
laufender Produktivitätssteigerungen der Trans­        dem Kantonsrat eine Mindesteinlage von 55 Mio.
portunternehmen ist beim Leistungsentgelt und          Franken beantragt. Mit den in der langfristigen
den Abgeltungen vorübergehend mit einem Kos-           Fondsplanung vorgesehenen Einlagen überstei-
tenanstieg zu rechnen. Auch die Inves­­­ti­ti­ons­     gen die Kapitalkosten – Abschreibung und Zinsen
folgekosten nehmen zu. Aufgrund der Vor­ga­ben         – die Fondseinlage. Ohne weitere Massnahmen
des Kantonsrats und der erwarteten po­     sitiven     wird das Kapital dieses Fonds deshalb bis
Ertragsentwicklung darf sich die Kostenunter­          2040 auf­gebraucht sein (Abb. 10). Aus dem Ver-
deckung aber nur im Rahmen des allgemeinen             kehrsfonds werden vor allem der Neubau und
Wirtschaftswachstums entwickeln. Mit Inbetrieb-        die Erweiterung von Tram und Stadtbahnen so-
nahme der 3. Etappe der 4. Teilergänzungen wird        wie Trolleybus­strecken und gewisse Haltestellen-
sie sich zuerst stabilisieren und danach wieder        ausbauten finanziert. Wenn möglich werden Bun-
etwas vermindern.                                      desbeiträge aus den Agglomerationsprogrammen
                                                       erwirkt.
Bestand des Verkehrsfonds nimmt
längerfristig ab                                       Bundesbeiträge für Vorhaben
Aus dem Verkehrsfonds finanziert der Kanton            des Agglomerationsverkehrs weiterhin
Beiträge an Erweiterungsinvestitionen des ÖV.          sicherstellen
Der Bestand des Verkehrsfonds belief sich 2015         Im Rahmen seines Programms Agglomerations-
auf 950 Mio. Franken. Aufgrund der Auswirkun­gen       verkehr beteiligt sich der Bund an den Kosten von
von FABI wird die bisherige jährliche Fonds­ein­­­     kantonalen und kommunalen Verkehrsvorhaben.
lage von 90 Mio. Franken reduziert, und die im         Für die in den Agglomerationsprogrammen des
Per­sonenverkehrsgesetz vorgesehene Min­dest­          Kantons Zürich enthaltenen Verkehrsvorhaben
ein­­­­­la­­ge von 70 Mio. Franken kann entsprechend   sollen auch künftig Bundesbeiträge gewonnen

                                                    23
Abb. 10:   Entwicklung Verkehrsfonds
                         (Basis KEF 2016–2019, Einlage CHF 55 Mio. /Jahr, ab 2016, mit Teuerung)
              Mio. Fr.
              1100                                                                                                Fondseinlage

                                                                                                                  Nettoinvestitionen
               900
                                                                                                                  Fondskapitel

               700

               500

               300

               100

              -100
                     2015               2020               2025              2030                  2035   2038

              werden. Mit der Schaffung des Nationalstrassen-                     schätzen, wie sich dies auf das Verkehrsver­halten
              und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) unter-                        und damit auf die Einnahmen aus Ver­        kehrs­
              stützt der Bund zeitlich unbegrenzt wichtige In­fra­                abgaben und den Kantonsanteil an der Mineral­
              strukturvorhaben in den Agglomerationen. Damit                      ölsteuer auswirkt. Im ÖV beeinflus­sen Tarifmass-
              werden auch über die dritte Programm­generation                     nahmen in der heute üblichen Grös­senordnung
              hinaus Bundesgelder im Umfang von 30 % bis                          die Nachfrage nur wenig. Grössere Anpassungen
              50 % der Investitionskosten gesprochen werden                       stossen auf wenig Akzeptanz und können zu
              können.                                                             Ertragsausfällen oder einer un­er­wünsch­ten Ver­
                                                                                  lagerung zum MIV führen.
              Verkehrsfinanzierung als Gemeinschafts-                                 Mit der vergleichsweise geringen Differenzie-
              aufgabe von Nutzern und Staat                                       rung des Nutzerpreissystems in der Schweiz und
              Die durch den Verkehr verursachten Vollkosten                       im Kanton Zürich lässt sich praktisch keine zeit­
              (Infrastruktur, Verkehrsmittel, Unfälle, Umwelt und                 liche, räumliche und modale Steuerung der Ver-

Die Nutzer von ÖV und Strassen tragen nur einen Teil
ihrer Kosten. Ob und wie die Nutzerfinanzierung
zu stärken ist, zählt zu den Schlüsselfragen der Zukunft.

              Gesundheit) werden weder im Personenverkehr                         kehrsnachfrage erreichen. Ein Ansatz hierzu wäre
              (MIV, ÖV) noch im Güterverkehr allein durch die                     eine integrale Preisgestaltung, etwa in Form eines
              Nut­zer getragen. Damit muss ein Teil der Kos-                      Mobility Pricing, was aber nur als Teil eines
              ten vom Staat bzw. von der Allgemeinheit ge­tra­                    schweizweiten Verkehrslenkungs- und Finan­zie­
              gen werden.                                                         rungssystems denkbar ist. Alternative Ansätze zur
                 Die wesentliche Herausforderung für den                          Verkehrslenkung erscheinen zum heutigen Zeit-
              Kan­ton Zürich besteht darin, angesichts der wei-                   punkt vielversprechender oder schneller umsetz-
              ter steigenden Kosten die langfristige Finan­zie­                   bar, etwa angepasste Unterrichtszeiten und La­
              rung der in seinem Kompetenzbereich liegenden                       den­ öffnungszeiten, flexible Arbeitsmodelle oder
              Verkehrsangebote sicherzustellen. Dabei ist wei-                    Anreize für Fahrgemeinschaften.
              terhin auf die richtige Balance zwischen Nutzer-                        Offen ist noch, in welchem Ausmass sich eine
              und staatlicher Finanzierung zu achten, sodass                      allfällige Begrenzung des steuerlichen Pendler­
              ein möglichst hoher volkswirtschaftlicher Nutzen                    abzugs auf das Nachfrageverhalten auswirkt.
              entsteht und zugleich die gewünschte Verkehrs­
              nachfrage (Modalsplit) unterstützt wird.                            3.7 Beschränkter Einfluss
                                                                                      des Kantons Zürich
              Verkehrslenkung mit heutigen Nutzer-
              preissystemen kaum möglich                                          Wichtige Verkehrsinfrastrukturen im Kanton Zü-
              Die kantonalen Verkehrsabgaben als grösste                          rich befinden sich in Bundeskompetenz oder wer-
              Fi­nan­­zierungsquelle des Strassenfonds fallen un­­                den international beeinflusst. Der Kanton hat nur
              abhängig von der erbrachten Fahrleistung des                        beschränkten Einfluss auf deren Ausbau. Diese
              MIV an. Mit der anfangs 2014 in Kraft gesetzten                     Infrastrukturen zu erhalten und gemäss Nachfrage
              Än­ derung des Verkehrsabgabegesetzes werden                        auszubauen, ist eine Voraussetzung dafür, dass
              Fahrzeuge mit geringem Gewicht, Hubraum und                         der Kanton erreichbar bleibt und die kantonalen
              Verbrauch bevorzugt. Es ist noch schwer ab­­zu­                     sowie kommunalen Verkehrsnetze entlastet wer-

                                                                              24
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

den. Generell zu beobachten ist die Tendenz zu      Der Bund und Deutschland stellen
einer schweizweiten Zentralisierung der Planungs-   die Weichen für den Flughafen
und Entscheidungskompetenzen, vor allem hin-        Die Luftfahrt liegt gemäss Art. 87 BV in der Kom­
sichtlich ÖV und Bahninfrastruktur.                 pe­­tenz des Bunds. Dieser legt unter anderem den
                                                    Rahmen fest, damit die Erreichbarkeit auf dem
Beschränkter Einfluss auf die                       Luftweg sichergestellt ist. Zudem bestimmt die
Infra­strukturplanung Schiene                       Haltung Deutschlands den Flugbetrieb am Flug-
Der weitere Ausbau der S-Bahn ist für den Kanton    hafen Zürich wesentlich mit. Die Einflussnahme
Zürich von grösster Bedeutung. Mit Annahme          des Kantons beschränkt sich auf die im Flugha-
der Vorlage FABI im Jahr 2014 ist die Planungs­     fengesetz vorgesehene Sperrminorität der Staats-
ver­antwortung für die Infrastrukturen des Schie-   vertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zü-
nenverkehrs weitgehend an den Bund überge­          rich AG (FZAG) für Gesuche an den Bund, soweit
gangen. Dies erschwert dem Kanton Zürich            diese Gesuche Änderungen der Lage und Länge
künf­tig, die für die Umsetzung des GVK und die     der Pisten oder Änderungen des Betriebsregle-
Entwicklung des ÖV nötigen Projekte anzu­stos-      ments mit wesentlichen Auswir­    kungen auf die
sen und mitzuentwickeln. Aus Sicht des Kantons      Fluglärmbelastung betreffen. Bei Pistenänderun-
sind folgende Ausbauprogramme des Bunds re­         gen ist die Zustimmung des Kantonsrats er­
levant:                                             forderlich. Diese untersteht dem fa­     kultativen
— künftige Entwicklung Bahninfrastruktur            Referendum. Eine zweite, beschränkte Einfluss-
     (ZEB)                                          nahme des Kantons auf die Luftfahrt besteht in
— Ausbauschritt 2025 des Strategischen              der gemäss Raumplanungsgesetz geforderten
     Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur        Abstimmung zwischen dem Bundessachplanver-
     (STEP)                                         fahren und der kantonalen Raumplanung. Die
— geplanter STEP-Ausbauschritt 2030/2035            Lärm­­ belastung durch den Flugbetrieb wird im
                                                    kanto­nalen Richtplan abgebildet und hat direkte
Problematische Systemführer-                        raumplanerische und baurechtliche Auswirkun-
schaften im ÖV                                      gen. Für den Kanton ist entscheidend, dass der
Auf Bundesebene sind Bestrebungen im Gang,          Bund rasch für Planungs- und Rechtssicherheit
Systemführer im Bereich des ÖV einzusetzen,         sorgt. Folgende Instrumente bilden den Rahmen:
die landesweit die Weiterentwicklung des Tarifs,    — Kantonaler Richtplan, Kapitel 4.7.1
des Ticketsortiments, der Fahrgastinformation       — Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
oder des Vertriebs bestimmen. Die Re­gel­ungen      — Betriebsreglement der FZAG
der angestrebten Systemführer­   schaften verken-   — Deutsche Durchführungsverordnung (DVO)
nen, dass der öffentliche Regional- und Orts­
verkehr zum Grossteil oder voll­ständig durch die
Kantone und Gemeinden bestellt und fi­nanziert
wird. Eine Situation, bei der die Kompetenz zur
Tarif- und Sortimentsfestsetzung beim System-
führer und die finanziellen Kon­ sequenzen beim
Besteller liegen, wäre höchst problematisch.

Ausbau der Nationalstrassen nur
längerfristig möglich
Das Nationalstrassennetz im Kanton Zürich ist zu
den Spitzenzeiten auf mehreren Abschnitten stark
überlastet. Die Ausbauten verzögern sich zum Teil
infolge langer Verfahren. Der Kanton Zürich wahrt
seine Interessen beim Bund, kann aber selbst
keine Massnahmen ergreifen. Entscheidend ist
die zügige Planung und Realisierung folgender
Vor­haben:
— Pannenstreifenumnutzungen (PUN) im Gross-
     raum Zürich ab 2017
— Programm Engpassbeseitigung (PEB) mit
     Aus­bauten A1 Nordumfahrung Zürich, A4
     Winterthur Nord–Kleinandelfingen, Umfahrung
     Winterthur
— Neuer Netzbeschluss (NEB), nach Inkrafttre-
     ten 2020 Übergang der späteren Oberlandau-
     tobahn und der Hirzelverbindung in Bundes-
     kompetenz
— Neuer Netzbeschluss (NEB), nach Inkrafttre-
     ten 2020 Projektierung der Glattalautobahn
     als Netzergänzung möglich
— Nationalstrassen- und Agglomerations­      ver­
     kehrs­fonds (NAF) und strategisches Entwick-
     lungsprogramm Nationalstrassen mit Auf­nah­
     me der Vorhaben des NEB

                                                25
4
    Leitsätze
    Der Regierungsrat richtet die Weiter­­                Leitsatz 3:
    entwicklung des Gesamtverkehrs­                       Die Raumplanung ermöglicht kurze
    systems an Leitsätzen aus. Diese stüt-                Wege und trägt so zur Verkehrs­
    zen sich auf den kantonalen Richtplan                 vermeidung bei.
    sowie die langfristigen Ziele des Regie-              Die Siedlungsentwicklung findet vorwiegend an
    rungsrats und berücksichtigen auch                    Orten statt, die kurze Wege begünstigen und die
    die künftigen Beschlüsse des Kantons-                 mit ÖV, Velo- und Fussverkehr gut erschlossen
    rats für den ÖV, die Strassen und den                 oder erschliessbar sind. Die Raumplanung trägt
    Luft­verkehr.                                         dazu bei, indem sie die Siedlungsentwicklung auf
                                                          die Einzugsgebiete des ÖV konzentriert und eine
    Leitsatz 1:                                           ausreichende Nutzungsdurchmischung mit hoher
    Der Kanton Zürich leistet mit seinem                  Nutzungsdichte fördert.
    Mobilitätsangebot einen wesent­lichen
    Beitrag zur Sicherung eines wett­be­                  Leitsatz 4:
    werbs­­fähigen Lebens- und Wirtschafts-               Der Kanton optimiert das Angebot des
    raums.                                                Gesamtverkehrssystems so, dass
    Der Kanton stärkt damit die Bedeutung des ge-         die Nachfrage trotz Belastungsgrenzen
    samten Metropolitanraums Zürich. Er setzt sich        ab­gewickelt werden kann.
    ein für eine optimale Erreichbarkeit durch den        Ein Gesamtverkehrssystem mit optimiertem An-
    Land- und Luftverkehr, einen hohen Reisekomfort       gebotsmix fördert eine Nachfrageentwicklung, die
    sowie die Minimierung der negativen Auswirkun-        den Belastungsgrenzen hinsichtlich Stau, Lärm-
    gen des Verkehrs.                                     und Luftbelastung sowie Kosten Rechnung trägt.
                                                          Der Zuwachs an Verkehr soll möglichst auf die
    Leitsatz 2:                                           ressourceneffizienten Verkehrsarten ÖV, Fuss-
    Die Weiterentwicklung des Gesamt­                     und Veloverkehr gelenkt werden. Die Belastungs-
    verkehrssystems orientiert sich an den                spitzen im MIV und ÖV sollen abgebaut bzw. be-
    Erreichbarkeits- bzw. Erschlies­sungs-­               grenzt werden (Abb. 12).
    vorgaben des Raumordnungskonzepts
    (ROK) als Teil des kantonalen                         Leitsatz 5:
    Richtplans.                                           Der Kanton Zürich stellt die Finanzierung
    Die Erschliessung der urbanen Räume – d. h. Stadt­    und einen wirtschaftlichen staatlichen
    ­landschaften und urbane Wohnlandschaften – mit       Mitteleinsatz im Verkehr sicher.
     ÖV und Veloverkehr muss weiter verbessert wer-       Der Kanton Zürich richtet seine Verkehrsfinan­­zie­
     den, für den MIV wird sie auf heutigem Niveau ge­    rungssysteme auf die übergeordneten ver­kehrs­
     halten. Dies schafft die Voraussetzung, um 80 %      politischen Ziele aus und gestaltet sie trans­­parent.
     der künftigen Siedlungsentwicklung in diesen         Er stellt den sparsamen und wirtschaftlichen Ein-
     Räumen zu konzentrieren (Abstimmung Siedlung         satz der Mittel sicher und schöpft Möglichkeiten
     und Verkehr). In nicht­ urbanen Räumen – d. h.       der Preis- und Finanzierungspolitik aus, um Staus
     in der Landschaft unter Druck, Kulturlandschaft      und übermässige Belastungen für Bevölkerung
     und Naturlandschaft – wird die Erreich­barkeit für   und Umwelt zu vermeiden. Das Gesamtverkehrs-
     MIV und ÖV auf dem heutigen Niveau gehalten.         system weist, unter Berücksichtigung der internen
     Die Be­ seitigung von Überlastsituationen bleibt     und externen Kosten, eine möglichst hohe Eigen-
     vor­behalten (Abb. 11).                              wirtschaftlichkeit auf.

    Abb. 12:   Nachfrageentwicklung unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen
               (Leitsatz 4)

      Nachfrage, Angebotskapazität                                                          Nachfrage
                                                                                            Trend

                                                                                            Nachfrage
                                                                                            Ziel

                                                                                            Angebot
      Belastungsgrenzen                                                                     optimiert
      (Stau, Lärm, Luft, Kosten usw.)

                                                                             Zeit

                                        heute

                                                      28
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018

Abb. 11:   Raumordnungskonzept Kanton Zürich (Leitsatz 2)

Handlungsräume

      Stadtlandschaft               Kantonales Zentrumsgebiet                Siedlungsgebiet
      Urbane Wohnlandschaft         Ausserkantonales Zentrum                 Wald
      Landschaft unter Druck        S-Bahn-Linie als Rückgrat der            Gewässer
                                    Siedlungsentwicklung
      Kulturlandschaft
                                    Andere Bahnlinien
      Naturlandschaft
                                    Hochleistungsstrasse

                                               29
5
    Ziele
    Aus den Leitsätzen des Kapitels 4 wer-                      Ziel 1.4:
    den konkrete Ziele abgeleitet (Abb. 13).                    Optimale Erreichbarkeit im Güterverkehr
    Sie beschreiben, welche Zustände bis                        Für den Transport von Gütern stehen leistungsfä-
    2030 erreicht und welche Entwicklungen                      hige Verkehrsinfrastrukturen und attraktive Stand-
    angestrebt werden. Einzelne Ziele sind                      orte für Verlade- und Umladeeinrichtungen von
    nicht widerspruchsfrei und müssen im                        der Strasse auf die Schiene und umgekehrt bereit.
    Ein­zelfall gegeneinander abgewogen                         Die Transportdistanzen auf der Strasse bleiben
    werden. Einzelne Stra­tegien des Kapitels                   möglichst kurz.
    6 zeigen, wie mit Zielkonflikten umge­
    gangen werden soll.                                         Ziel 1.5:
                                                                Optimale Erreichbarkeit im Luftverkehr
    Ziel 1: Optimieren des                                      Der Kanton Zürich bleibt sehr gut mit dem Luftver-
            Verkehrsangebots                                    kehr erreichbar – kontinental und global. Er hält
                                                                die diesbezügliche Spitzenposition unter internati-
    Ziel 1.1:                                                   onalen Wirtschaftsstandorten (Abb. 14).
    Optimieren der Erreich­barkeit urbaner
    Räume im Personenverkehr                                    Ziel 1.6:
    Die Erschliessung der urbanen Räume, deren Ver-             Gewährleisten eines hohen Benutzungs-
    netzung und die Verbindung mit ausserkantona-               komforts im Personenverkehr
    len, nationalen und internationalen Zentren wird            Der Benutzungskomfort im ÖV, MIV, Velo- und
    für den ÖV verbessert und für den MIV aufrechter-           Fussverkehr hält ein hohes Niveau - unter Berück-
    halten. Die Verbindung und Feinerschliessung der            sichtigung der Behindertengleichstellung und der
    Räume für den Velo- und Fussverkehr wird ver-               Wirtschaftlichkeit.
    bessert (Abb. 14).
                                                                Ziel 2: Steuerung der
    Ziel 1.2:                                                           Verkehrsnachfrage
    Erhalt der Erreich­barkeit nicht-urbaner
    Räume im Personen­verkehr                                   Ziel 2.1:
    Die Erschliessungsqualität der nicht-urbanen                Reduktion der Tagesdistanzen im
    Räume bleibt für den MIV und den ÖV erhalten, für           Personenverkehr
    den Veloverkehr und den Fussverkehr (Wander-                Die von der Zürcher Bevölkerung zurückgelegten
    wege) wird sie verbessert (Abb. 14).                        durchschnittlichen Tagesdistanzen nehmen ins­
                                                                ge­samt ab. Die Distanzen im MIV und im ÖV ver­
    Ziel 1.3:                                                   rin­gern sich gegenüber dem Trend der vergan­
    Gewährleisten ausreichender                                 genen Jahre. Die Tagesdistanzen von Velo- und
    Kapazitäten für den Durchgangsverkehr                       Fussverkehr nehmen hingegen zu (Abb. 15).
    Der kantonale und regionale Durchgangsverkehr
    auf der Strasse wird auf übergeordneten Netzen
    gebündelt und möglichst flüssig geführt (Abb. 14).

    Abb. 13:   Von den Leitsätzen zu den Zielen

                                                Leitsätze
                                                                                                          s-

                                                                                                        it
                                                                                                      en

                                                                                                       z
                                                                                                     ke

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                                                                                           el n
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                                                                                               n
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                                                                                 un rr ze

                                                                                      gr ng
                                                                                            ze

                                                                                            n
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                                                                             ss E n

                                                                                         en
                                                                                    gs igu

                                                                                    r M ru
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                                                                                   f h

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     Ziele
     Z1: Optimieren des Verkehrsangebots
     Z2: Steuern der Verkehrsnachfrage
     Z3: Verbessen der Verkehrssicherheit
     Z4: Vermindern der Belastung von
         Bevölkerung und natürlicher Umwelt
         sowie des Ressourcenverbrauchs
     Z5: Sicherstellen der Wirtschaftlichkeit
         und Finanzierbarkeit des staatlichen
         Mitteleinsatzes

                                                         32
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