Gesamtverkehrs - konzept Kanton Zürich 2018 - Volkswirtschaftsdirektion
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Impressum Herausgeber Kanton Zürich Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss vom 9. Januar 2018 (RRB Nr. 25/2018) Leitung, Realisation, Gesamtredaktion Amt für Verkehr, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich Layout Christian Hügin Kommunikationsdesign Fotos Dominique Meienberg Druck KDMZ 2
Inhalt 1 Einleitung 08 2 Zweck und Stellenwert 12 3 Herausforderungen 16 3.1 Wachsende Bevölkerung, mehr Arbeitsplätze 16 3.2 Wachstum bei Mobilität von Personen und Gütern 16 3.3 Knappe Kapazitäten auf der Strasse und im ÖV 19 3.4 Technologische Innovation und verändertes Nutzerverhalten 19 3.5 Belastung von Mensch und Umwelt 19 3.6 Verkehrsfinanzierung in anspruchsvollem Umfeld 20 3.7 Beschränkter Einfluss des Kantons Zürich 24 4 Leitsätze 28 5 Ziele 32 Ziel 1: Optimierung des Verkehrsangebots 32 Ziel 2: Steuerung der Verkehrsnachfrage 32 Ziel 3: Verbesserung der Verkehrssicherheit 34 Ziel 4: Verminderung des Ressourcenverbrauchs und der Belastung von Mensch und Umwelt 36 Ziel 5: Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit 36 6 Strategien 40 Strategie 1: Gesamtverkehr 40 Strategie 2: Siedlungsentwicklung 40 Strategie 3: Strassen 40 Strategie 4: Öffentlicher Verkehr 44 Strategie 5: Veloverkehr 44 Strategie 6: Fussverkehr 45 Strategie 7: Güterverkehr 45 Strategie 8: Luftverkehr 45 Strategie 9: Verkehrsfinanzierung 48 7 Handlungsschwerpunkte 52 HS1: Planungs- und Finanzierungsinstrumente verbessern 52 HS2: Innenentwicklung verkehrsverträglich umsetzen 52 HS3: Innovationen im Güterverkehr und in der Logistik nutzen und fördern 52 HS4: Nachfrage besser lenken und Verkehrsspitzen abbauen 52 HS5: Nutzerfinanzierung überprüfen und langfristig optimieren 53 HS6: ÖV und Strasse auf innovative Angebotsformen im Personenverkehr ausrichten (Angebotsplanung) 53 HS7: Strassennetz auf automatisierten Verkehr vorbereiten (Bau, Betrieb, Unterhalt) 53 HS8: Verwendung von umweltfreundlichen Fahrzeugen unterstützen 53 5
1 Einleitung Mit dem Gesamtverkehrskonzept legt der Regie Kanton für ein leistungsfähiges Strassennetz für rungsrat die langfristigen Ziele und Entwicklungs den MIV sorgt. grundsätze für das Gesamtverkehrssystem im Der Kanton Zürich steht in den nächsten Jahr- Kanton Zürich fest (GVK 2006; RRB Nr. 1334/2006). zehnten vor grossen Herausforderungen. Es ist Das GVK 2006 hat sich als zentraler Orientierungs weiterhin mit einem markanten Anstieg von Bevöl rahmen für alle im Politikbereich Verkehr tätigen kerung und Beschäftigten zu rechnen. 80 % des kantonalen Stellen bewährt. Die Mehrheit der Ziele Wachstums sollen gemäss Richtplan in den urba- wurde erreicht, und viele der im GVK aufgeführten nen Gebieten stattfinden. Die Mobilitätsnachfrage Massnahmen wurden umgesetzt: wird bedeutend steigen, und die heute spürbaren Das zentrale Ziel – mindestens 50 % des Mehr- Überlastsituationen in der S-Bahn und auf den verkehrs im MIV und ÖV werden vom ÖV bewältigt Strassen akzentuieren sich bis 2030 weiter. Auch – wurde erreicht: Der ÖV übernahm im Zeitraum die verkehrsbedingten Umweltbelastungen blei- 2007 bis 2015 einen Anteil von 54 % am Neuver- ben eine grosse Herausforderung. Dazu kommt, kehr (Basis Wege). Alle hierfür benötigten Schlüs dass sich die bekannten Mobilitätsmuster von Per- selmassnahmen im ÖV wie die Durchmesserlinie, sonen und Gütern aufgrund technischer Innova die Glattalbahn und das Tram Zürich West sind tionen und gesellschaftlicher Trends tiefgreifend mittlerweile in Betrieb. Ende 2018 werden die 4. und sehr rasch wandeln. Schliesslich bewegt sich Teil ergänzungen der S-Bahn in Betrieb genom- auch die Finanzierung der vom Kanton bereitge- men sein. Ebenso sind die im GVK 2006 enthalte- stellten Verkehrsangebote in einem zunehmend nen wesentlichen Vor ha ben zum Ausbau des anspruchsvollen Umfeld. übergeordneten Strassennetzes vollendet, im Bau Der Kanton Zürich nimmt dank seiner hervorra- oder stehen kurz vor der Umsetzung: Westumfah genden regionalen, nationalen und internationalen rung Zürich, Umbau Pfingstweidstrasse, Einhau Erreichbarkeit eine wichtige zentralörtliche Funkti- sung Schwamendingen und Ausbau der Nordum on auch für seine Nachbarkantone wahr und ist fahrung Zürich. insofern Taktgeber für einen Grossteil der Schweiz. Der Kanton Zürich und seine Teilräume sind heute hervor- ragend erreichbar. Um diese Standortqualität für Bevölkerung und Wirtschaft zu bewahren und weiterzuentwickeln, sind auch in Zukunft grosse Anstrengungen nötig. Einige Ziele wurden hingegen nicht erreicht. Eine intensive Zusammenarbeit über die Kantons- Dazu gehören die Steigerung des Anteils des Velo grenzen hinaus ist deshalb wichtig und trägt we- verkehrs am Gesamtverkehr und die Reduk tion sentlich zur Standortqualität für Bevölkerung und der verkehrsbedingten Lärmbelastung. Auch die Wirtschaft bei. Um diese Qualität angesichts der Lärmschutzziele im Luftverkehr, d. h. die Einhal genannten Herausforderungen zu bewahren und tung des ZFI-Richtwerts, wurden verfehlt. Schliess weiterzuentwickeln, sind auch in Zukunft grosse lich konnte der im GVK 2006 enthaltene Auftrag, Anstrengungen nötig. Es gilt, das Gesamtverkehrs die Strassenfinanzierung (Mittelverwendung) an system nach klar formulierten Zielen weiterzu eine Langfriststrategie und an einen Rahmenkredit entwickeln. Der Verkehr muss stärker als bisher zu koppeln, nicht erfüllt werden. Die entsprechen- auf die von der Richtplanung vorgegebene Raum de Revision des Strassengesetzes wurde vom entwicklung abgestimmt werden. Der Kanton Kantonsrat 2011 abgelehnt. Demgegenüber wur- muss im Rahmen seiner Kompetenzen die Teilan- de 2012 eine Revision des Verkehrsabgabegeset- gebote für den motorisierten Individualverkehr, zes von Kantonsrat und Volk beschlossen. Dieses den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Velo trat 2014 in Kraft. verkehr sowie den Luftverkehr noch besser koor- Das neue GVK 2018 trägt dem Umstand Rech- dinieren. Wo Spielraum besteht, sollen Nachfrage nung, dass sich die Rahmenbedingungen in den spitzen reduziert werden; dadurch lassen sich die letzten zehn Jahren stark verändert haben. Einer- vorhandenen Kapazitäten besser nutzen und der seits legt das Raumordnungskonzept (ROK ZH) – volkswirtschaftliche Nutzen der vom Kanton ge als Teil des im März 2014 vom Kantonsrat fest tätigten Investitionen steigern. Auch der Güterver gesetzten kantonalen Richtplans – die Grundzüge kehr benötigt marktkonforme Entwicklungsmög- der räumlichen Entwicklung des Kantons be lichkeiten. Der Kanton setzt sich für eine optimale hörden verbindlich fest; es bildet eine zentrale landseitige Erschliessung des Flughafens Zürich Grundlage für die Weiterentwicklung des Gesamt ein. Schliesslich muss der Kanton auch die rasan- verkehrssystems. Andererseits liegen mit den Ag te technologische Entwicklung im Verkehrsbereich glomerationsprogrammen und einer Vielzahl sek beobachten und Innovationen dort gezielt unter- toraler Verkehrsplanungen neue Grundlagen vor. stützen, wo sie volkswirtschaftlich sinnvoll sind. Und schliesslich hat die Stimmbevölkerung des All diese Aufgaben gilt es in den nächsten Jahren Kantons Zürich am 24. September 2017 eine Än- verstärkt anzugehen. Mit dem GVK 2018 legt der derung der Verfassung beschlossen, wonach der Regierungsrat die Grundsätze dafür fest. 8
2 Zweck und Stellenwert Zweck Die Leitsätze, Ziele, Strategien und Hand- Das Verkehrssystem im Kanton Zürich soll der lungsschwerpunkte des GVK leiten sich aus dem Gesellschaft und der Wirtschaft eine ausreichen- kantonalen Richtplan ab und sind eine wesent de und effiziente Mobilität ermöglichen, die ange- liche Grundlage für die langfristigen verkehrs strebte Raumentwicklung unterstützen und die artenspezifischen Planungen. Das GVK über- Belastung der Umwelt minimieren. Diese Ziele nimmt damit die «Scharnierfunktion» zwischen lassen sich nur erreichen, wenn das Angebot im dem kantonalen Richtplan und den strategischen Personenverkehr für den motorisierten Individual- Festlegungen auf Ebene der verschiedenen Ver- verkehr, den öffentlichen Verkehr, den Velo- und kehrsträger (Abb. 1). Fussverkehr sowie den Luftverkehr aufeinander Die gesetzlichen Zuständigkeiten der betref- abgestimmt weiterentwickelt werden. Auch der fenden Organisationen bleiben in jedem Fall ge- Güterverkehr muss zweckmässig auf die Verkehr- wahrt. Die verbindlichen Festlegungen für die ein- sträger Strasse, Schiene und Luft verteilt werden. zelnen Verkehrsarten erfolgen von den zuständigen Die Grundsätze für diese Aufgaben legt das Ge- Organisationen in den dafür vorgesehenen Pla samtverkehrskonzept (GVK) fest. Es zeigt auf, wo nungsinstrumenten, namentlich in den «Grundsät- der Kanton beim Verkehrsangebot Schwerpunkte zen über die mittel- und langfristige Entwicklung setzt und wo er die Mobilität im Rahmen seiner von Angebot und Tarif im ÖV» und im «Baupro- Kompetenzen beeinflusst. gramm für Staatsstrassen» (Abb. 1). Darüber hinaus ist das GVK ein wichtiger Ori- Auftrag entierungsrahmen für die Planungen der Städte Der Auftrag zur Gesamtverkehrsplanung leitet und Gemeinden im Kanton, die Regionen, die sich ab aus Artikel 104 Abs. 1 der Verfassung des Transportunternehmen und die unter der (Mit-) Kantons Zürich (LS 101): «Kanton und Gemeinden Aufsicht des Regierungsrats stehenden Organisa- sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und um- tionen im Verkehrsbereich. weltgerechte Ordnung des gesamten Verkehrs Schliesslich richtet sich das GVK auch an alle und für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz.» interessierten Organisationen in- und ausserhalb Mit dem kantonalen Richtplan, festgesetzt am des Kantons und an die Öffentlichkeit. 18. März 2014, umschreibt der Kantonsrat den Zweck eines kantonalen Gesamtverkehrskon- Planungshorizont und Fortschreibung zepts: «Die Organisation des Gesamtverkehrssys- Entsprechend dem kantonalen Richtplan gilt auch tems beeinflusst massgeblich die Struktur und die für das GVK 2018 der Planungs- und Prognose Qualität von Siedlung und Landschaft. Bauliche horizont 2030. Bezüglich der Bevölkerungs- und und betriebliche Massnahmen am Verkehrsnetz Beschäftigtenentwicklung gilt das Jahr 2040. Mit dem Gesamtverkehrskonzept legt der Regierungsrat die Grundsätze seiner Verkehrs politik fest und positioniert sich damit bei wichtigen verkehrspolitischen Fragen und Planungen. haben sich deshalb am kantonalen Raumordnungs Die Volkswirtschaftsdirektion überprüft perio- konzept und am Gesamtverkehrskonzept zu ori- disch die Aktualität des GVK. Bei Bedarf legt sie entieren.» dem Regierungsrat das aktualisierte Konzept zum Schliesslich gehört es auch zu den lang Beschluss vor. Der Planungshorizont wird ent- fristigen Zielen des Regierungsrats (Beschluss sprechend erweitert (Abb. 2). Nr. 905 /2014 und Beschluss Nr. 678 /2015), die einzelnen Verkehrsarten aufeinander abzustim- Konkretisierung durch Agglomerations men: «Der motorisierte Individualverkehr, der öf programme und regionale Gesamt fentliche Verkehr und der Langsamverkehr sind verkehrskonzepte aufeinander abgestimmt, wirtschaftlich und um- Gemäss den Vorgaben des kantonalen Richt- weltgerecht. Die Verkehrsmittelwahl erfolgt we plans wird das GVK für Räume mit hohem sensgerecht.» Abstimmungsbedarf zwischen den Verkehrsarten oder zwischen dem Verkehr und der angestrebten Verbindlichkeit und Zuständigkeiten Raumentwicklung konkretisiert. Zu diesem Zweck Mit dem GVK legt der Regierungsrat die Grund- werden in den Schwerpunkträumen des Kantons sätze seiner Verkehrspolitik fest. Das GVK zeigt Agglomera tionsprogramme umgesetzt. Ausser- die Leitsätze, Ziele, Strategien und Handlungs- halb dieser Perimeter – oder wo Detailplanungen schwerpunkte für die Weiterentwicklung des angezeigt sind – werden regionale Gesamtver- Verkehrsangebots im Kanton Zürich auf. Der kehrskonzepte erarbeitet. Die regionalen Gesamt Regierungsrat berücksichtigt das GVK in seinen verkehrskonzepte und Agglomerationsprogramme Entscheiden und Positionen. müssen bei der Umsetzung der Verkehrsvorhaben 12
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 Abb. 1: Einbettung des GVK in die kantonalen Planungsinstrumente und Zuständigkeiten ÖV und Strasse (Stand 2016) Kantonaler Richtplan Legende Regierungsrats- Antrag Langfristige Ziele des Regierungsrats- Gesamtverkehrskonzept Regierungsrats Beschluss Kantonsrat Kenntnisnahme Kantonsrats- Planung Mittelfristig Langfristig Beschluss Legislaturziele des Grundsätze über die mittel- Regierungsrats und langfristige Entwicklung Bauprogramm für von Angebot und Tarif im ÖV Staatsstrassen Konsolidierter Fahrplan Entwicklungs- und Finanzierungsplan (KEF) Finanzierung Rahmenkredit Kredite Kredite Verkehrsfonds Strassenfonds Budget Umsetzung Betrieb ÖV Ausbau Betrieb, Unterhalt, Ausbau Infrastruktur ÖV Strasse (inkl. Fuss-, Veloverkehr) Abb. 2: Planungshorizonte und Abstimmung der strategischen Planungsinstrumente ÖV und Strasse (Stand 2016) Kantonaler Richtplan Kantonaler Richtplan 2014 Kantonaler Richtplan 20xx (Gesamt-/Teilrevision) Gesamtverkehrskonzept Gesamtverkehrskonzept 2018 Gesamtverkehrskonzept 20yy (Aktualisierung) Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im ÖV Mittelfristig Langfristig Strategie 2020–2023 2030 + Mittelfristig Langfristig Strategie 2022–2025 2030 + … … Bauprogramm für Staatsstrassen Bauprogramm 2018–2020 Bauprogramm 2019–2021 … Planungshorizont 2017 2025 2030 des Kapitels 4 des kantonalen Richtplans und als des GVK fest und leitet daraus Handlungsschwer- Grundlage für allenfalls nötige Anpassungen des punkte ab. Die Volkswirtschaftsdirektion erstattet Richtplans berücksichtigt werden. dem Regierungsrat Bericht bei massgeblichen Entwicklungen. Die verbindlichen Festlegungen Controlling für die einzelnen Verkehrsarten erfolgen wiederum Gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans von den zuständigen Organisationen in den dafür stellt der Regierungsrat das Erreichen der Ziele vorgesehenen Planungsinstrumenten. 13
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3 Herausforderungen Die Bevölkerungs-, Beschäftigten- und gesdistanz der Bevölkerung des Kantons hat seit Siedlungsentwicklung sowie das Mitte der 1990er-Jahre von 33 auf 35 km zuge- prognostizierte Mobilitätsverhalten stel- nommen. Heute werden ca. 57 % dieser Strecke len hohe Anforderungen an das künftige mit dem MIV zurückgelegt, etwa 32 % mit dem Gesamtverkehrssystem im Kanton ÖV, rund 6 % im Fussverkehr und 3 % im Velo Zürich. Im Folgenden werden die gröss verkehr (inkl. E-Bikes). Seit 2010 haben sich diese ten Herausforderungen dargestellt. Anteile kaum verändert, nachdem zuvor der Anteil des MIV ab- und jener des ÖV kontinuierlich zuge- 3.1 Wachsende Bevölkerung, nommen hatte. Der Anteil des Velos ist leicht ge- mehr Arbeitsplätze stiegen, wobei sich dabei auch der zunehmende Gebrauch von E-Bikes niederschlägt. Ende 2016 lebten 1,48 Mio. Menschen im Kanton Der Freizeitverkehr ist der bedeutendste Ver- Zürich. Gemäss kantonaler Bevölkerungspro g kehrszweck, auf ihn entfallen über 40 % der durch nose wächst die Bevölkerung bis 2030 auf rund schnittlichen Tagesdistanz. Wie in der ganzen 1,70 Mio. Einwohner – ein Anstieg von 15 % ge Schweiz nimmt er auch im Kanton Zürich in ab genüber 2016. Für 2040 wird mit 1,82 Mio. Ein soluten Zahlen zu, anteilsmässig gegenüber ande- wohnern gerechnet. ren Verkehrszwecken jedoch ab. Dagegen stieg Im Kanton Zürich waren 2015 1’006’000 Men- der Arbeits- und Ausbildungsverkehr auf 31 %. schen beschäftigt, davon knapp 470’000 inner- Einkauf und sonstige Verkehrszwecke machen je halb der Stadt Zürich. Die Beschäftigtenprogno rund 13 % aus. sen gehen von einer durchschnittlichen jährlichen Bis 2030 muss im Kanton Zürich aufgrund Zunahme von etwa 0,5 % bis 2020 und 0,3 % des erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigten- bis 2030 aus. Die hohen Wachstumsraten der ver wachstums mit einer Zunahme der Verkehrs gangenen beiden Jahrzehnte werden damit nicht leistung gerechnet werden. Prognostiziert wird ein mehr erreicht. Das Verhältnis zwischen Einwoh Wachstum von 32 % zwischen 2013 und 2030. nern und Beschäftigten bleibt mit etwas über Der ÖV wird mit einem Wachstum von 44 % 1.5 konstant (Abb. 3). stärker zulegen als der MIV mit 20 %; absolut aber Der Verkehr nimmt wegen des Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums weiter zu. Die Kapazitäten der bestehenden Infrastrukturen stossen zunehmend an Grenzen. Schwerpunkte des Bevölkerungs- und Arbeits- steigt die Verkehrsleistung im MIV weiterhin stär- platzwachstums sind die Stadt Zürich, die Region ker (Abb. 4). Diese Zunahme liegt über dem schwei- Winterthur und Umgebung sowie das Glattal und zerischen Durchschnitt. das Zürcher Oberland. Bevölkerung und Beschäftigte werden künftig Diese Entwicklung lässt erwarten, dass die Zer- also noch mobiler. Die Pendlerverflechtungen siedelung gebremst wird und dass urbane, bereits nehmen weiter zu, da immer mehr Beschäftigte dicht besiedelte Standorte gestärkt werden. Damit längere Arbeitswege in Kauf nehmen. Ein bedeu verbunden ist ein reduziertes, aber konzentriertes tender Teil des Verkehrsaufkommens entfällt auch Mobilitätswachstum. Vor allem in der Stadt Zürich, künftig auf den Freizeitverkehr. im Glattal und im Zürcher Oberland nimmt das Wachstum bei den Beschäftigten stärker zu als bei Siedlungsdichte beeinflusst das den Einwohnern – das heisst: Der Anteil Zupendler Mobilitätsverhalten erhöht sich weiter. Die anhaltende Bevölkerungs- und Beschäftigten zunahme kann und soll innerhalb des im kanto 3.2 Wachsende Mobilität von nalen Richtplan festgelegten Siedlungsgebiets Personen und Gütern stattfinden: gemäss Raumordnungskonzept des Richtplans zu 80 % in den urbanen Gebieten. Das Wegelängen nehmen zu, Anteile der verlangt, dass die Potentiale einer Siedlungsent Verkehrsmittel verändern sich kaum wicklung nach innen konsequent genutzt werden. 2015 legten die Bewohnerinnen und Bewohner im Das Eindämmen der Zersiedlung in periphere- Kanton etwa 42 % aller Wege mit dem MIV, 20 % ren Gebieten und die verdichtete Siedlungsent- mit dem ÖV, 30 % zu Fuss und 8 % mit dem Velo wicklung an zentralen Lagen tragen erheblich zur zurück. Die Anteile unterscheiden sich deutlich je Reduktion der täglichen personenspezifische Ver- nach Verkehrszweck: Beim Berufsverkehr zum kehrsleistung im Alltagsverkehr bei. In den dicht Beispiel dominieren MIV und ÖV, beim Ausbil- besiedelten Gebieten – also in den Städten Zürich dungsverkehr Fussverkehr und ÖV. und Winterthur, im Glattal und im Limmattal – ist Ganz anders sehen die Anteile bei den zurück die durchschnittlich zurückgelegte Tagesdistanz gelegten Strecken aus: Die durchschnittliche Ta- pro Einwohner geringer als in weniger dicht besie- 16
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 Abb. 3: Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung (2016) EW, BE Verhältnis (in 1000) EW/BE 2000 3.00 Einwohner (EW) Einwohner in 1800 2.50 urbanen Räumen 1600 Beschäftigte (BE) 2.00 Beschäftigte in 1400 urbanen Räumen 1.50 Verhältnis EW/BE 1200 1.00 1000 800 0.50 Planungshorizont 600 0.00 2001/2002 2015/2016 2030 2040 Abb. 4: Entwicklung der Verkehrsleistung im MIV und ÖV (2013) Mio. Personenkilometer/Tag 70 MIV ÖV 60 MIV und ÖV 50 gesamt 40 30 20 10 Planungshorizont 0 2007 2013 2020 2030 2040 delten Räumen. Die dicht besiedelten Gebiete hinsichtlich der Produktivität (Auslastung der Fahr weisen auch einen höheren Anteil des ÖV am Ge- zeuge) gegenüber der Strasse weiter aufholen und samtverkehr auf (Abb. 5). Anteile vor allem im kombinierten Verkehr dazuge- winnen. Bei der Verkehrsleistung ist im Ergebnis Verkehrsströme und ÖV-Anteile mit einer moderaten Verlagerung von der Strasse sehr unterschiedlich auf die Schiene um etwa 2 Prozentpunkte zu rech- Die stärksten radial ausgerichteten Verkehrs nen. Wie in der Vergangenheit wird der Güterver- ströme bestehen zwischen der Stadt Zürich und kehr stärker als die Wirtschaft wachsen. Der den Regionen Glattal, Zimmerberg und Limmattal Transport gewichtsintensiver Massengüter wird sowie überkantonal zwischen dem Kanton Zürich zunehmend durch leichtere, aber teurere Halb- und dem Aargau. Der östliche Aargau ist aber und Fertigwaren verdrängt werden. auch mit anderen Regionen des Kantons Zürich eng verflochten. Auf den radial verlaufenden Nachfrage- und Effizienzwachstum Verkehrsbeziehungen mit der Stadt Zürich steht im Flugverkehr der ÖV als primäres Verkehrsmittel im Vorder- Gemäss der 2015 aktualisierten Prognose des grund, während auf tangential ausgerichteten Bunds wird der Schweizer Flugverkehr bei stei- Verbindungen, vor allem auf jenen zu Nachbar gendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum kantonen, häufig der MIV dominiert. Im Binnen weiter zunehmen. Die Prognose geht für den Zeit- verkehr innerhalb der einzelnen Planungsregionen raum bis 2030 von einer jährlich steigenden Nach- erreicht der ÖV nur in der Stadt Zürich einen hohen frage von durchschnittlich 3,2 % bei den Passagie Anteil (Abb. 5). ren (Flughafen Zürich 2016: 27,7 Mio.) und 2,1 % bei den Flugbewegungen (Flughafen Zürich 2016: Güterverkehr auf Strasse und Schiene mit 269’160) aus. Die für den landseitigen Verkehr kontinuierlichen Zunahmen massgeblichen Lokalpassagiere am Flughafen Gemäss den schweizweiten Prognosen des Bun- Zürich haben in den letzten 10 Jahren um 47 % auf des bis 2040 steigen Verkehrsaufkommen und knapp 20 Mio. pro Jahr zugenommen. Verkehrsleistung im Güterverkehr auf der Strasse und der Schiene etwa gleich an. Die Schiene wird 17
Abb. 5: Verkehrsbeziehungen im Binnen- und Ziel-Quell-Verkehr des Kantons (2013) Schaffhausen Weinland Thurgau Unterland Winterthur u. U. Furttal Aargau Glattal Limmattal Zürich Zürcher Oberland Pfannenstil Knonaueramt St. Gallen Zimmerberg Zug Schwyz ÖV-Anteil am Bi-Modalsplit [%] Quell-Ziel-Verkehr (DWV) [Wege] Binnenverkehr (DWV) [Wege] Personenwege MIV und ÖV Personenwege MIV und ÖV < 20 100‘000 1’000’000 20 –29 10‘000 0 30 –39 500’000 40 –49 250’000 ≥ 50 100’000 Anteile jeweils an allen ÖV- und Quelle: Gesamtverkehrsmodell des 50’000 MIV-Wegen im Quell, Ziel- Kantons Zürich 2014 10’000 und Binnenverkehr des Gebiets 0 bzw. Korridors. Durchschnittlicher Werktagsverkehr (DWV) 18
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 3.3 Knappe Kapazitäten Haushalte kein privates Auto besitzt, ist in den auf der nichturbanen Regionen nur einer von zehn Haus- Strasse und im ÖV halten ohne Auto. Junge Menschen erwerben den Führerausweis zunehmend später oder nie mehr. Wächst der Verkehr wie prognostiziert, stellt dies Ein grosser Teil der Zürcher Bevölkerung verfügt das Verkehrsnetz vor grosse Herausforderungen. hingegen über ein ÖV-Abonnement. Die höchste Bereits heute erreichen zahlreiche Strassenstre- Quote erreicht die Stadt Zürich mit 66 %, die üb- cken und -knoten sowie die meisten S- Bahn- rigen Regionen weisen Werte zwischen 60 % Strecken in Richtung oder innerhalb der urbanen (Pfannenstil) und 39 % (Furttal) auf. Räume während der Spitzenverkehrszeiten ihre Im Güterverkehr führt die Digitalisierung zu Kapazitätsgrenzen (Abb. 6 und 7). weiteren Effizienzsteigerungen innerhalb der mo Auch unter Berücksichtigung der geplanten dalen, aber auch bei intermodalen Transportket Ausbauprojekte bleiben die Auslastungen im Stra- ten. Logistik- und Produktionsprozesse werden ssennetz teilweise sehr hoch. Dies könnte dazu zunehmend verfeinert und automatisiert. Dies be- führen, dass die Verkehrsteilnehmenden auf an trifft die Umschlag- und Lagertechnik. Die Sen- dere Zeiten und Verkehrsmittel ausweichen. Ge- dungsgrössen nehmen tendenziell ab. lingt es, den Verkehr besser über den Tag zu Weitgehend offen ist noch, wie sich die neuen verteilen und das Angebot effizienter zu nutzen, Angebote im Personenverkehr auf das Nachfrage- liesse sich der Ausbaubedarf reduzieren oder zu- verhalten und letztlich auch auf die nutzerbezoge- mindest aufschieben. nen Einnahmen der öffentlichen Hand auswirken. Da die für die nächsten Jahrzehnte prägenden Wahrscheinlich ist, dass der klassische ÖV seine Verkehrsinfrastrukturen bereits erstellt oder in Pla- Funktion als leistungsfähiges Verkehrsmittel im nung sind, rücken darüber hinaus vermehrt be- Quell-Zielverkehr der urbanen Räume weiter aus- triebliche sowie organisatorische Massnahmen bauen wird. wie Fahrplanoptimierungen und Verkehrsmana Auch die Auswirkungen der zunehmenden Au gement ins Zentrum. Daneben gewinnen auch tomatisierung des Strassenverkehrs auf Verkehrs nachfrageorientierte Massnahmen wie das Mobili- aufkommen und Auslastung der Infrastruktur sind tätsmanagement an Bedeutung heute noch ungewiss. 3.4 Technologische Inno- 3.5 Belastung von Mensch vation und verändertes und Umwelt Nutzerverhalten Die verkehrsbedingte Belastung von Mensch und Die Digitalisierung nimmt laufend zu. Sie ermög Umwelt bleibt aufgrund der wachsenden Mobilität licht neben einem immer höheren Automati eine zentrale Herausforderung. sierungsgrad des Verkehrsablaufs auch zuneh- mend nutzerfreundlichere Informations-, Reser Luft- und Lärmbelastungen in vierungs u nd Bezahlsysteme. Es werden neue, Teilgebieten zu hoch inter modale Mobilitätsangebote entstehen, bei Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher denen die Grenzen zwischen dem individuellen der Luftbelastung. In den stark besiedelten Kan- und dem öffent lichen Personenverkehr zu neh tonsteilen werden die Immissionsgrenzwerte für mend verschwimmen. Persönlich massgeschnei Stickstoffdioxide und Feinstaub nach wie vor Es werden neue, intermodale Mobilitätsangebote entstehen, bei denen die Grenzen zwischen dem individuellen und dem öffentlichen Personen verkehr zunehmend verschwimmen. derte Mobilitätslösungen werden vermehrt das überschritten. Fortschritte durch verbesserte Mo Angebot bereichern. torentechnik werden durch den anhaltenden An- Angetrieben durch die Digitalisierung und den stieg der Verkehrsleistung kompensiert. Ebenso gesellschaftlichen Wertewandel gewinnt auch die sind die Immissionsgrenzwerte für Lärm entlang «Sharing Economy» an Stellenwert. Autobesitz und stark befahrener Strassen, in den Städten Zürich Autonutzung werden sich zunehmend entkoppeln. und Winterthur auch flächig, überschritten. An Der private Fahrzeugbesitz wird zwar weiterhin do- gesichts der prognostizierten Verkehrszunahme minieren, jedoch gewinnen Taxidienste, Carsha- werden besondere Anstrengungen nötig sein, um ring und Carpooling-Angebote an Bedeutung. Wie die Grenzwerte einzuhalten, zumal auch die Lärm rasch und wie stark dieser Wandel stattfinden wird, sanierungsfrist gemäss Lärmschutzverordnung kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Heu- 2018 abläuft. te besitzt rund ein Viertel der Haushalte im Kanton Im Schienenverkehr sind Lärmgrenzwerte ent- Zürich kein Auto. Innerhalb des Kantons gibt es lang der wichtigsten Hauptverkehrsachsen Zürich einen markanten Stadt-Land-Unterschied: Wäh- – Wädenswil, Zürich – Winterthur, Zürich – Dietikon rend in der Stadt Zürich knapp die Hälfte aller und Oerlikon – Bülach überschritten. 19
Der Luftverkehr führt rund um den Flughafen stagnieren oder sogar sinken. Da die Ausgaben und entlang der Anflug- und Startkorridore stel- für Bau, Betrieb und Unterhalt weiter steigen, wer- lenweise zu Überschreitungen der Lärmgrenz den ab etwa 2030 die nutzerbezogenen Erträge werte. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungs- die Aufwendungen voraussichtlich nicht mehr wachstums in der Flughafenregion und den decken können (Abb. 8). Dann werden regelmässig zunehmenden Flugbewegungen in den Rand Entnahmen aus dem Eigenkapital des Strassen- stunden werden immer mehr Menschen durch fonds nötig sein. Fluglärm belästigt (vgl. Flughafenbericht, Ab- schnitt Fluglärmcontrolling). Beschränkte Steuerbarkeit und Flexibilität des Strassenfonds Vermehrte Klimabelastung trotz Dem Strassenfonds werden der Reinertrag der steigender Energieeffizienz kantonalen Verkehrsabgaben, die für Strassen Im Kanton Zürich beträgt der Anteil des Verkehrs aufwendungen gebundenen kantonalen Anteile am gesamten Energieverbrauch etwa 29 % und an bundesrechtlichen Abgaben und allfällige wei- an den gesamten Treibhausgasemissionen etwa tere zweckgebundene Mittel zugewiesen. Gegen- 36 %. Die Anteile des ÖV allein sind hingegen mit wärtig betragen die Einnahmen rund 400 Mio. jeweils etwa 5 % viel geringer und dies, obwohl Franken pro Jahr. der ÖV etwa einen Viertel der gesamten Verkehrs- Zweck des Strassenfonds ist es, die Finanzie leistung erbringt. Durch technische Innovationen rung von Bau, Betrieb und Unterhalt mit zweck sind zwar Steigerungen der Energie- und Klima gebundenen Mitteln langfristig sicherzustellen effizienz von Fahrzeugen zu erwarten. Bisher aller- und Schwankungen aufzufangen. Infolge der der dings wurde dies durch den Verkehrszuwachs zeitigen KEF- und Budgetvorgaben an die Erfolgs- sowie durch den Trend zu leistungsstärkeren und Investitionsrechnung ist die Fle xibilität des Moto ren kompensiert. Werden Fahrzeuge ver- Fonds bei der Mittelverwendung nicht mehr ge mehrt mit nicht fossilen Energien betrieben, wie in geben. Der Fondsbestand erhöht sich derzeit um der Elektromobilität möglich, ist eine deutliche bis zu 100 Mio. Franken jährlich (Abb. 9). Reduktion der Treibhausgasemissionen zu er Handlungsbedarf besteht darin, die Schwan- warten. Mit der anfangs 2014 in Kraft gesetzten kungen im Aufwand des Strassenfonds vermehrt Änderung des Verkehrsabgabegesetzes werden zu ermöglichen und Investitionsentscheide auch Fahrzeuge mit geringem Gewicht, Hubraum und grosser Vorhaben nach der langfristigen Trag Verbrauch bevorzugt. barkeit von Abschreibung und Verzinsung zu treffen. Zunehmender Druck auf die Landschaft Im dicht besiedelten Kanton Zürich mit seiner Im ÖV Mehrbelastung des Kantons dynamischen Wirtschaftsentwicklung ist der Druck infolge FABI auf die Landschaft besonders stark. Die Siedlun- Als Folge der Zustimmung zur FABI-Vorlage des gen dehnen sich aus, Verkehrswege trennen Ge- Bunds leistet der Kanton Zürich künftig einen biete, weitere Bauten und Anlagen entstehen, die jährlichen Pauschalbeitrag an den Bahninfrastruk- Freizeitaktivitäten in der Natur nehmen weiter zu. turfonds (BIF). 2016 betrug dieser Pauschalbeitrag Eine verbesserte Verteilung des Verkehrs im Tagesverlauf bricht Spitzen und nutzt Kapazitätsreserven. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass 116 Mio. Franken. Zwar entfallen Beiträge an Er- die freie Landschaft in ihrem Umfang und in ihrem weiterungsinvestitionen der SBB sowie an Erwei Wert eingeschränkt wird und die Umweltqualität terungen und den Betrieb von Eisenbahn infra insgesamt sinkt. strukturen der Privatbahnen. Dennoch resultiert in den nächsten Jahren eine jährliche Net tomehr 3.6 Verkehrsfinanzierung in belastung von rund 80 Mio. Franken. Die Mehrbe anspruchsvollem Umfeld lastung wird zurzeit vom Kanton allein getragen, soll aber künftig im Rahmen der Leistungsüber- Die kantonale Verkehrsfinanzierung ist eng mit prüfung 2016 von Kanton und Ge meinden ge- den nationalen Instrumenten verknüpft. Sie be- meinsam getragen werden. wegt sich in zunehmend anspruchsvollem Umfeld. Entwicklung der Kostenunterdeckung Höhe der nutzerbezogenen Einnahmen im ZVV im Rahmen des Wirtschafts- im Strassenverkehr mittelfristig unsicher wachstums Die nutzerbezogenen Einnahmen (kantonale Ver- Der Aufwand für den Betrieb des ÖV betrug 2016 kehrsabgabe, Kantonsanteile aus LSVA, Vignette 977 Mio. Franken, die Erträge des ZVV einschliess und Mineralölsteuer) decken heute noch die Aus lich der Beiträge von Bund und Nachbarkantonen gaben für Betrieb, Unterhalt sowie Erhaltungs- und beliefen sich auf 636 Mio. Franken. Der Kosten Erweiterungsinvestitionen. Sollten vermehrt wie- deckungsgrad betrug damit 65 %. Daraus ergibt der leichtere und verbrauchsärmere Fahrzeuge sich eine Kostenunterdeckung von 342 Mio. neu zugelassen werden, würden die Einnahmen Franken, die sich der Kanton und die Gemeinden 20
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 Abb. 6: Strecken- und Knotenauslastung im Strassennetz während der Abendspitzenstunde (2013) Feuerthalen Dachsen Andelfingen Eglisau Seuzach Wiesendangen Bülach Rorbas Dielsdorf Winterthur Buchs Flughafen Bassersdorf Kloten Regensdorf Opfikon Effretikon Wallisellen Dietlikon Dietikon Schlieren Dübendorf Schwerzenbach Zürich Pfäffikon Birmensdorf Uster Wetzikon Kilchberg Küsnacht Adliswil Thalwil Hinwil Affoltern a.A. Meilen Horgen Rüti (ZH) Stäfa Wädenswil Abendspitze (17–18 Uhr) Auslastung Auslastung der Durchschnittlicher Werktagsverkehr der Streckenkapazität [%] Knotenkapazität > 100 Überlasteter Knoten 80–100 Siedlungsgebiet < 80 21
Abb. 7: Streckenauslastung der Zürcher S-Bahn in der Morgenspitzenstunde (2016) Feuerthalen Dachsen Henggart Seuzach Bülach Wiesendangen Winterthur Dielsdorf Oberglatt Buchs Flughafen Rümlang Kempthal Kloten Bassersdorf Regensdorf Effretikon Opfikon Wallisellen Dietlikon Dietikon Schlieren Dübendorf Urdorf Zürich Schwerzenbach Fehraltorf Weihermatt Uster Birmens- dorf Kilchberg Küsnacht Wetzikon Adliswil Erlenbach Thalwil Meilen Horgen Männedorf Rüti (ZH) Stäfa Wädenswil Richterswil Strecken Kapazitätsengpässe mit überlasteten S-Bahn-Linien 2016 grösste Engpässe weitere Engpässe keine /kaum Engpässe S-Bahn-Haltestelle Siedlungsgebiet 22
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 Abb. 8: Mittelfristig steigender Aufwand für die Strasse bei stagnierenden Erträgen Mio. Fr. 600 Aufwand 500 Ertrag Saldo 400 300 200 100 0 -100 -200 2016 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Abb. 9: Entwicklung Eigenkapital Strassenfonds unter Annahme beibehaltener Investitionsplafonds Eigenkapital (Mio. Fr.) 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 über den ZVV-Rahmenkredit hälftig teilten. Trotz herabgesetzt werden. So hat der Regierungsrat laufender Produktivitätssteigerungen der Trans dem Kantonsrat eine Mindesteinlage von 55 Mio. portunternehmen ist beim Leistungsentgelt und Franken beantragt. Mit den in der langfristigen den Abgeltungen vorübergehend mit einem Kos- Fondsplanung vorgesehenen Einlagen überstei- tenanstieg zu rechnen. Auch die Investitions gen die Kapitalkosten – Abschreibung und Zinsen folgekosten nehmen zu. Aufgrund der Vorgaben – die Fondseinlage. Ohne weitere Massnahmen des Kantonsrats und der erwarteten po sitiven wird das Kapital dieses Fonds deshalb bis Ertragsentwicklung darf sich die Kostenunter 2040 aufgebraucht sein (Abb. 10). Aus dem Ver- deckung aber nur im Rahmen des allgemeinen kehrsfonds werden vor allem der Neubau und Wirtschaftswachstums entwickeln. Mit Inbetrieb- die Erweiterung von Tram und Stadtbahnen so- nahme der 3. Etappe der 4. Teilergänzungen wird wie Trolleybusstrecken und gewisse Haltestellen- sie sich zuerst stabilisieren und danach wieder ausbauten finanziert. Wenn möglich werden Bun- etwas vermindern. desbeiträge aus den Agglomerationsprogrammen erwirkt. Bestand des Verkehrsfonds nimmt längerfristig ab Bundesbeiträge für Vorhaben Aus dem Verkehrsfonds finanziert der Kanton des Agglomerationsverkehrs weiterhin Beiträge an Erweiterungsinvestitionen des ÖV. sicherstellen Der Bestand des Verkehrsfonds belief sich 2015 Im Rahmen seines Programms Agglomerations- auf 950 Mio. Franken. Aufgrund der Auswirkungen verkehr beteiligt sich der Bund an den Kosten von von FABI wird die bisherige jährliche Fondsein kantonalen und kommunalen Verkehrsvorhaben. lage von 90 Mio. Franken reduziert, und die im Für die in den Agglomerationsprogrammen des Personenverkehrsgesetz vorgesehene Mindest Kantons Zürich enthaltenen Verkehrsvorhaben einlage von 70 Mio. Franken kann entsprechend sollen auch künftig Bundesbeiträge gewonnen 23
Abb. 10: Entwicklung Verkehrsfonds (Basis KEF 2016–2019, Einlage CHF 55 Mio. /Jahr, ab 2016, mit Teuerung) Mio. Fr. 1100 Fondseinlage Nettoinvestitionen 900 Fondskapitel 700 500 300 100 -100 2015 2020 2025 2030 2035 2038 werden. Mit der Schaffung des Nationalstrassen- schätzen, wie sich dies auf das Verkehrsverhalten und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) unter- und damit auf die Einnahmen aus Ver kehrs stützt der Bund zeitlich unbegrenzt wichtige Infra abgaben und den Kantonsanteil an der Mineral strukturvorhaben in den Agglomerationen. Damit ölsteuer auswirkt. Im ÖV beeinflussen Tarifmass- werden auch über die dritte Programmgeneration nahmen in der heute üblichen Grössenordnung hinaus Bundesgelder im Umfang von 30 % bis die Nachfrage nur wenig. Grössere Anpassungen 50 % der Investitionskosten gesprochen werden stossen auf wenig Akzeptanz und können zu können. Ertragsausfällen oder einer unerwünschten Ver lagerung zum MIV führen. Verkehrsfinanzierung als Gemeinschafts- Mit der vergleichsweise geringen Differenzie- aufgabe von Nutzern und Staat rung des Nutzerpreissystems in der Schweiz und Die durch den Verkehr verursachten Vollkosten im Kanton Zürich lässt sich praktisch keine zeit (Infrastruktur, Verkehrsmittel, Unfälle, Umwelt und liche, räumliche und modale Steuerung der Ver- Die Nutzer von ÖV und Strassen tragen nur einen Teil ihrer Kosten. Ob und wie die Nutzerfinanzierung zu stärken ist, zählt zu den Schlüsselfragen der Zukunft. Gesundheit) werden weder im Personenverkehr kehrsnachfrage erreichen. Ein Ansatz hierzu wäre (MIV, ÖV) noch im Güterverkehr allein durch die eine integrale Preisgestaltung, etwa in Form eines Nutzer getragen. Damit muss ein Teil der Kos- Mobility Pricing, was aber nur als Teil eines ten vom Staat bzw. von der Allgemeinheit getra schweizweiten Verkehrslenkungs- und Finanzie gen werden. rungssystems denkbar ist. Alternative Ansätze zur Die wesentliche Herausforderung für den Verkehrslenkung erscheinen zum heutigen Zeit- Kanton Zürich besteht darin, angesichts der wei- punkt vielversprechender oder schneller umsetz- ter steigenden Kosten die langfristige Finanzie bar, etwa angepasste Unterrichtszeiten und La rung der in seinem Kompetenzbereich liegenden den öffnungszeiten, flexible Arbeitsmodelle oder Verkehrsangebote sicherzustellen. Dabei ist wei- Anreize für Fahrgemeinschaften. terhin auf die richtige Balance zwischen Nutzer- Offen ist noch, in welchem Ausmass sich eine und staatlicher Finanzierung zu achten, sodass allfällige Begrenzung des steuerlichen Pendler ein möglichst hoher volkswirtschaftlicher Nutzen abzugs auf das Nachfrageverhalten auswirkt. entsteht und zugleich die gewünschte Verkehrs nachfrage (Modalsplit) unterstützt wird. 3.7 Beschränkter Einfluss des Kantons Zürich Verkehrslenkung mit heutigen Nutzer- preissystemen kaum möglich Wichtige Verkehrsinfrastrukturen im Kanton Zü- Die kantonalen Verkehrsabgaben als grösste rich befinden sich in Bundeskompetenz oder wer- Finanzierungsquelle des Strassenfonds fallen un den international beeinflusst. Der Kanton hat nur abhängig von der erbrachten Fahrleistung des beschränkten Einfluss auf deren Ausbau. Diese MIV an. Mit der anfangs 2014 in Kraft gesetzten Infrastrukturen zu erhalten und gemäss Nachfrage Än derung des Verkehrsabgabegesetzes werden auszubauen, ist eine Voraussetzung dafür, dass Fahrzeuge mit geringem Gewicht, Hubraum und der Kanton erreichbar bleibt und die kantonalen Verbrauch bevorzugt. Es ist noch schwer abzu sowie kommunalen Verkehrsnetze entlastet wer- 24
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 den. Generell zu beobachten ist die Tendenz zu Der Bund und Deutschland stellen einer schweizweiten Zentralisierung der Planungs- die Weichen für den Flughafen und Entscheidungskompetenzen, vor allem hin- Die Luftfahrt liegt gemäss Art. 87 BV in der Kom sichtlich ÖV und Bahninfrastruktur. petenz des Bunds. Dieser legt unter anderem den Rahmen fest, damit die Erreichbarkeit auf dem Beschränkter Einfluss auf die Luftweg sichergestellt ist. Zudem bestimmt die Infrastrukturplanung Schiene Haltung Deutschlands den Flugbetrieb am Flug- Der weitere Ausbau der S-Bahn ist für den Kanton hafen Zürich wesentlich mit. Die Einflussnahme Zürich von grösster Bedeutung. Mit Annahme des Kantons beschränkt sich auf die im Flugha- der Vorlage FABI im Jahr 2014 ist die Planungs fengesetz vorgesehene Sperrminorität der Staats- verantwortung für die Infrastrukturen des Schie- vertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zü- nenverkehrs weitgehend an den Bund überge rich AG (FZAG) für Gesuche an den Bund, soweit gangen. Dies erschwert dem Kanton Zürich diese Gesuche Änderungen der Lage und Länge künftig, die für die Umsetzung des GVK und die der Pisten oder Änderungen des Betriebsregle- Entwicklung des ÖV nötigen Projekte anzustos- ments mit wesentlichen Auswir kungen auf die sen und mitzuentwickeln. Aus Sicht des Kantons Fluglärmbelastung betreffen. Bei Pistenänderun- sind folgende Ausbauprogramme des Bunds re gen ist die Zustimmung des Kantonsrats er levant: forderlich. Diese untersteht dem fa kultativen — künftige Entwicklung Bahninfrastruktur Referendum. Eine zweite, beschränkte Einfluss- (ZEB) nahme des Kantons auf die Luftfahrt besteht in — Ausbauschritt 2025 des Strategischen der gemäss Raumplanungsgesetz geforderten Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur Abstimmung zwischen dem Bundessachplanver- (STEP) fahren und der kantonalen Raumplanung. Die — geplanter STEP-Ausbauschritt 2030/2035 Lärm belastung durch den Flugbetrieb wird im kantonalen Richtplan abgebildet und hat direkte Problematische Systemführer- raumplanerische und baurechtliche Auswirkun- schaften im ÖV gen. Für den Kanton ist entscheidend, dass der Auf Bundesebene sind Bestrebungen im Gang, Bund rasch für Planungs- und Rechtssicherheit Systemführer im Bereich des ÖV einzusetzen, sorgt. Folgende Instrumente bilden den Rahmen: die landesweit die Weiterentwicklung des Tarifs, — Kantonaler Richtplan, Kapitel 4.7.1 des Ticketsortiments, der Fahrgastinformation — Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) oder des Vertriebs bestimmen. Die Regelungen — Betriebsreglement der FZAG der angestrebten Systemführer schaften verken- — Deutsche Durchführungsverordnung (DVO) nen, dass der öffentliche Regional- und Orts verkehr zum Grossteil oder vollständig durch die Kantone und Gemeinden bestellt und finanziert wird. Eine Situation, bei der die Kompetenz zur Tarif- und Sortimentsfestsetzung beim System- führer und die finanziellen Kon sequenzen beim Besteller liegen, wäre höchst problematisch. Ausbau der Nationalstrassen nur längerfristig möglich Das Nationalstrassennetz im Kanton Zürich ist zu den Spitzenzeiten auf mehreren Abschnitten stark überlastet. Die Ausbauten verzögern sich zum Teil infolge langer Verfahren. Der Kanton Zürich wahrt seine Interessen beim Bund, kann aber selbst keine Massnahmen ergreifen. Entscheidend ist die zügige Planung und Realisierung folgender Vorhaben: — Pannenstreifenumnutzungen (PUN) im Gross- raum Zürich ab 2017 — Programm Engpassbeseitigung (PEB) mit Ausbauten A1 Nordumfahrung Zürich, A4 Winterthur Nord–Kleinandelfingen, Umfahrung Winterthur — Neuer Netzbeschluss (NEB), nach Inkrafttre- ten 2020 Übergang der späteren Oberlandau- tobahn und der Hirzelverbindung in Bundes- kompetenz — Neuer Netzbeschluss (NEB), nach Inkrafttre- ten 2020 Projektierung der Glattalautobahn als Netzergänzung möglich — Nationalstrassen- und Agglomerations ver kehrsfonds (NAF) und strategisches Entwick- lungsprogramm Nationalstrassen mit Aufnah me der Vorhaben des NEB 25
4 Leitsätze Der Regierungsrat richtet die Weiter Leitsatz 3: entwicklung des Gesamtverkehrs Die Raumplanung ermöglicht kurze systems an Leitsätzen aus. Diese stüt- Wege und trägt so zur Verkehrs zen sich auf den kantonalen Richtplan vermeidung bei. sowie die langfristigen Ziele des Regie- Die Siedlungsentwicklung findet vorwiegend an rungsrats und berücksichtigen auch Orten statt, die kurze Wege begünstigen und die die künftigen Beschlüsse des Kantons- mit ÖV, Velo- und Fussverkehr gut erschlossen rats für den ÖV, die Strassen und den oder erschliessbar sind. Die Raumplanung trägt Luftverkehr. dazu bei, indem sie die Siedlungsentwicklung auf die Einzugsgebiete des ÖV konzentriert und eine Leitsatz 1: ausreichende Nutzungsdurchmischung mit hoher Der Kanton Zürich leistet mit seinem Nutzungsdichte fördert. Mobilitätsangebot einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines wettbe Leitsatz 4: werbsfähigen Lebens- und Wirtschafts- Der Kanton optimiert das Angebot des raums. Gesamtverkehrssystems so, dass Der Kanton stärkt damit die Bedeutung des ge- die Nachfrage trotz Belastungsgrenzen samten Metropolitanraums Zürich. Er setzt sich abgewickelt werden kann. ein für eine optimale Erreichbarkeit durch den Ein Gesamtverkehrssystem mit optimiertem An- Land- und Luftverkehr, einen hohen Reisekomfort gebotsmix fördert eine Nachfrageentwicklung, die sowie die Minimierung der negativen Auswirkun- den Belastungsgrenzen hinsichtlich Stau, Lärm- gen des Verkehrs. und Luftbelastung sowie Kosten Rechnung trägt. Der Zuwachs an Verkehr soll möglichst auf die Leitsatz 2: ressourceneffizienten Verkehrsarten ÖV, Fuss- Die Weiterentwicklung des Gesamt und Veloverkehr gelenkt werden. Die Belastungs- verkehrssystems orientiert sich an den spitzen im MIV und ÖV sollen abgebaut bzw. be- Erreichbarkeits- bzw. Erschliessungs- grenzt werden (Abb. 12). vorgaben des Raumordnungskonzepts (ROK) als Teil des kantonalen Leitsatz 5: Richtplans. Der Kanton Zürich stellt die Finanzierung Die Erschliessung der urbanen Räume – d. h. Stadt und einen wirtschaftlichen staatlichen landschaften und urbane Wohnlandschaften – mit Mitteleinsatz im Verkehr sicher. ÖV und Veloverkehr muss weiter verbessert wer- Der Kanton Zürich richtet seine Verkehrsfinanzie den, für den MIV wird sie auf heutigem Niveau ge rungssysteme auf die übergeordneten verkehrs halten. Dies schafft die Voraussetzung, um 80 % politischen Ziele aus und gestaltet sie transparent. der künftigen Siedlungsentwicklung in diesen Er stellt den sparsamen und wirtschaftlichen Ein- Räumen zu konzentrieren (Abstimmung Siedlung satz der Mittel sicher und schöpft Möglichkeiten und Verkehr). In nicht urbanen Räumen – d. h. der Preis- und Finanzierungspolitik aus, um Staus in der Landschaft unter Druck, Kulturlandschaft und übermässige Belastungen für Bevölkerung und Naturlandschaft – wird die Erreichbarkeit für und Umwelt zu vermeiden. Das Gesamtverkehrs- MIV und ÖV auf dem heutigen Niveau gehalten. system weist, unter Berücksichtigung der internen Die Be seitigung von Überlastsituationen bleibt und externen Kosten, eine möglichst hohe Eigen- vorbehalten (Abb. 11). wirtschaftlichkeit auf. Abb. 12: Nachfrageentwicklung unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen (Leitsatz 4) Nachfrage, Angebotskapazität Nachfrage Trend Nachfrage Ziel Angebot Belastungsgrenzen optimiert (Stau, Lärm, Luft, Kosten usw.) Zeit heute 28
Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 Abb. 11: Raumordnungskonzept Kanton Zürich (Leitsatz 2) Handlungsräume Stadtlandschaft Kantonales Zentrumsgebiet Siedlungsgebiet Urbane Wohnlandschaft Ausserkantonales Zentrum Wald Landschaft unter Druck S-Bahn-Linie als Rückgrat der Gewässer Siedlungsentwicklung Kulturlandschaft Andere Bahnlinien Naturlandschaft Hochleistungsstrasse 29
5 Ziele Aus den Leitsätzen des Kapitels 4 wer- Ziel 1.4: den konkrete Ziele abgeleitet (Abb. 13). Optimale Erreichbarkeit im Güterverkehr Sie beschreiben, welche Zustände bis Für den Transport von Gütern stehen leistungsfä- 2030 erreicht und welche Entwicklungen hige Verkehrsinfrastrukturen und attraktive Stand- angestrebt werden. Einzelne Ziele sind orte für Verlade- und Umladeeinrichtungen von nicht widerspruchsfrei und müssen im der Strasse auf die Schiene und umgekehrt bereit. Einzelfall gegeneinander abgewogen Die Transportdistanzen auf der Strasse bleiben werden. Einzelne Strategien des Kapitels möglichst kurz. 6 zeigen, wie mit Zielkonflikten umge gangen werden soll. Ziel 1.5: Optimale Erreichbarkeit im Luftverkehr Ziel 1: Optimieren des Der Kanton Zürich bleibt sehr gut mit dem Luftver- Verkehrsangebots kehr erreichbar – kontinental und global. Er hält die diesbezügliche Spitzenposition unter internati- Ziel 1.1: onalen Wirtschaftsstandorten (Abb. 14). Optimieren der Erreichbarkeit urbaner Räume im Personenverkehr Ziel 1.6: Die Erschliessung der urbanen Räume, deren Ver- Gewährleisten eines hohen Benutzungs- netzung und die Verbindung mit ausserkantona- komforts im Personenverkehr len, nationalen und internationalen Zentren wird Der Benutzungskomfort im ÖV, MIV, Velo- und für den ÖV verbessert und für den MIV aufrechter- Fussverkehr hält ein hohes Niveau - unter Berück- halten. Die Verbindung und Feinerschliessung der sichtigung der Behindertengleichstellung und der Räume für den Velo- und Fussverkehr wird ver- Wirtschaftlichkeit. bessert (Abb. 14). Ziel 2: Steuerung der Ziel 1.2: Verkehrsnachfrage Erhalt der Erreichbarkeit nicht-urbaner Räume im Personenverkehr Ziel 2.1: Die Erschliessungsqualität der nicht-urbanen Reduktion der Tagesdistanzen im Räume bleibt für den MIV und den ÖV erhalten, für Personenverkehr den Veloverkehr und den Fussverkehr (Wander- Die von der Zürcher Bevölkerung zurückgelegten wege) wird sie verbessert (Abb. 14). durchschnittlichen Tagesdistanzen nehmen ins gesamt ab. Die Distanzen im MIV und im ÖV ver Ziel 1.3: ringern sich gegenüber dem Trend der vergan Gewährleisten ausreichender genen Jahre. Die Tagesdistanzen von Velo- und Kapazitäten für den Durchgangsverkehr Fussverkehr nehmen hingegen zu (Abb. 15). Der kantonale und regionale Durchgangsverkehr auf der Strasse wird auf übergeordneten Netzen gebündelt und möglichst flüssig geführt (Abb. 14). Abb. 13: Von den Leitsätzen zu den Zielen Leitsätze s- it en z ke ei d at ht eb el n ar g eic pt ns ic itt g u n um r L hb gl un rr ze gr ng ze n ö un V o tsra ige ss E n en gs igu r M ru m ie ür ko he ie er f h un lt s Ra cha sfä ic nz st ä L3 sch be ng e g la ew eg un ftl na s b Er ga nu irt er f Be rsb L4 e W lan ha Fi d or rd W w sc re d tbe rz mp tz eh l m irt e tro erk w ch un et ku u al u Ra W Si V s : : : : : L5 L1 L2 Ziele Z1: Optimieren des Verkehrsangebots Z2: Steuern der Verkehrsnachfrage Z3: Verbessen der Verkehrssicherheit Z4: Vermindern der Belastung von Bevölkerung und natürlicher Umwelt sowie des Ressourcenverbrauchs Z5: Sicherstellen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des staatlichen Mitteleinsatzes 32
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