FORDERUNGSMEMORANDUM FÜR EINE KRISENRESISTENTE UND ZUKUNFTSFESTE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT

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FORDERUNGSMEMORANDUM FÜR EINE KRISENRESISTENTE UND ZUKUNFTSFESTE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT
FORDERUNGSMEMORANDUM
                         zur Bewältigung der Folgen aktueller Krisen und Regeneration der Branche

                     FÜR EINE KRISENRESISTENTE UND ZUKUNFTSFESTE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT

UPDATE 05.10.2023_V1.6                                                                              1
FORDERUNGSMEMORANDUM FÜR EINE KRISENRESISTENTE UND ZUKUNFTSFESTE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT
VORWORT

Ob Weltwirtschaftsgipfel, Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, G7- oder G20-Gipfel, Expos,       Verlässliche politische Leitplanken sowie eine solide Perspektive sind zum Überleben der Veran-
Klimakonferenzen: Viele dieser Veranstaltungen wurden von deutschen Agenturen, Messe-, Tech-        staltungswirtschaft in Deutschland dringend nötig. Wesentlich ist hier die Einbindung der Bran-
nik- und Bühnenbaufirmen, Caterern und Dienstleistern konzipiert, geplant, ausgestattet und         chenvertreter*innen, um realitätsnahe und effektive Lösungen zu konzipieren. Die Programme
durchgeführt. Mit 81 Mrd. Euro Kernumsatz und 1,1 Mio. Erwerbstätigen ist die Veranstaltungs-       und Vorschläge seitens der Bundesregierung sind bisher unzureichend.
wirtschaft Deutschlands sechstgrößter Wirtschaftszweig. Mit über 240.000 Unternehmen ist sie
sehr stark von klein- und mittelständischen Unternehmen geprägt. Die deutsche Veranstaltungs-       Die branchenumfassende Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft ist erstmalig eine Plattform,
wirtschaft gilt weltweit nicht nur als die am besten ausgebildete in ihrem Sektor. Sie zählt auch   die den Austausch von 150 Berufsgruppen der Branche ermöglicht. Zu den Akteuren zählen
im globalen Vergleich zu den TOP-3-Destinationen. Vor Corona belebten jährlich 424 Mio. Ver-        neben den Mitarbeitenden in der Veranstaltungsbranche auch die angrenzenden Wirtschaftszwei-
anstaltungsbesucher die Innenstädte, Hotels und den Tourismus in Deutschland.                       ge wie der Tourismus, die Gastronomie, die Kreativwirtschaft und die Sicherheitswirtschaft. Dabei
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Die Veranstaltungswirtschaft steht weiterhin vor großen Herausforderungen:                          nen bis hin zum mittelständischen Unternehmer*innen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden ver-
                                                                                                    treten werden. Die Konferenz hat sich zum Ziel gesetzt, die unterschiedlichen Akteur*innen der
Sie erbringt seit über zwei Jahren das größte wirtschaftliche Sonderopfer für den Bevölkerungs-     Branche zu vernetzen, ihre Interessen zu bündeln und die gemeinsamen politischen Forderungen
schutz in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie und war von März 2020 bis April 2022             in dem hier vorliegenden Memorandum mit einer starken Stimme an die politischen Entschei-
nahezu kontinuierlich im Lockdown.                                                                  dungsträger*innen zu richten.

Die Branche mit über 1,1 Mio. Direkterwerbstätigen leidet nach über 2½ Jahren Kurzarbeit an         Das aktualisierte Forderungsmemorandum dokumentiert in neun Punkten die Problembereiche,
der Abwanderung von Fachkräften und einem Mangel an Auszubildenden.                                 von denen die Veranstaltungsbranche heute konfrontiert ist. Zugleich skizziert es politische Lö-
                                                                                                    sungsvorschläge, um Deutschlands sechstgrößten Wirtschaftszweig vor Krisen und Marginalisie-
Nach dem Neustart im Mai 2022 steht sie im Winterhalbjahr 2022/2023 wieder vor großen               rung zu bewahren. Gemeinsam mit den Regierenden kann ihr Weg an die Weltspitze aber geebnet
Herausforderungen. Dies durch die Kombination aus noch nicht ausgestandenen Corona-                 werden. Mit der größtmöglichen Nachhaltigkeit im internationalen Vergleich. Verfasst vom Rat
Pandemieauswirkungen mit der - aus dem Ukrainekrieg resultierenden - Energie- und Rohstoff-         der Vertreter*innen wurde es auf der 2. Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft im November
krise.                                                                                              2022 ratifiziert.

Auch die steigende Inflation und die prognostizierte Rezession haben tiefgreifende Auswirkungen              Fakten
auf die Planungsaktivitäten für große Veranstaltungen. Dabei sind langfristige Planung und Pers-             ▪        81 Milliarden Euro Kernumsatz
pektiven essentiell, denn Veranstaltungen haben einen Planungsvorlauf von bis zu zwölf Monaten,              ▪        130 Milliarden Euro mit indirekten Umsätzen
bevor Einnahmen erwirtschaftet werden. Im Kontext von Corona und Krisenwinter sind Auftrag-                  ▪        sechstgrößter Wirtschaftszweig
geber*innen verunsichert durch Botschaften seitens der Politik. Das führt zu kritischer Zurück-              ▪        über 1,1 Mio. Erwerbstätige
haltung bei Planungsvorhaben und zum Ausfall von Veranstaltungen.                                            ▪        insgesamt rund 2 Mio. Arbeitsplätze direkt und indirekt abhängig
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Zudem ist angesichts des Klimawandels wichtig, dass die Veranstaltungswirtschaft ihren Beitrag               ▪        424 Mio. BesucherInnen jährlich bei Veranstaltungen (pro Gast je 200 Euro)
zum Klimaschutz leistet. Hier bietet die Kreislaufwirtschaft enorme Potentiale. Förderungen und              ▪        88% aller Veranstaltungen sind wirtschaftsbezogene Veranstaltungen
Anreize sowie einheitliche Standards und Kriterien werden die notwendige Transformation be-
schleunigen.

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PROBLEMLAGE

   Aktuell ist die Veranstaltungsbranche von vielen sich aneinander reihenden Krisen herausgefordert:

  ▪    Mittlerweile werden Veranstaltungen nicht nur Corona-bedingt ins Jahr 2023 verschoben, sondern auch wegen Inflation, Krieg und Energiekrise. Daher liegen die Umsatzeinbrüche
		     bei 50% der Eventdienstleister*innen bei weit über 30% für die nächsten vier Monate (12/2022-03/2023). Dies nach dem Auslaufen der Überbrückungshilfe IV. Insbesondere
		     mittelständische Veranstaltungsdienstleister*innen und Konzertveranstalter*innen erleben daher zu kurzfristig angesetzte, in ihrem Volumen stark reduzierte Veranstaltungen.

  ▪    Die Unsicherheit - hinsichtlich Krieg, Energiemangel, Preissteigerungen, Inflation und Rohstoffpreisen – führt zu einer zurückhaltenden Nachfrage für diesen Herbst/Winter
		     2022/2023 und das kommende Jahr.

  ▪    Arbeits- und Fachkräfte sind seit 2020 pandemiebedingt vermehrt in andere Branchen abgewandert. Die Branche hat in der Krise über 54% ihrer Erwerbstätigen verloren.
		     Sie müssen wiederaufgebaut werden. Doch die Verfügbarkeit von Fachkräften ist eine Voraussetzung für eine wirtschaftliche Erholung, nachhaltiges Wachstum und den
		     Fortbestand der Branche.

  ▪    Viele kleine und mittelständische Veranstaltungsdienstleister*innen – ob Konzertveranstalter*innen, Agenturen oder Solokünstler*innen – haben wegen des branchentypischen
		     bis zu zwölfmonatigen Auftragsvorlaufs nach wie vor zu kämpfen. Die Auftragslage erholt sich zwar. Doch fallen etliche Projekte zum einen deutlich kleiner aus als vor der Pandemie.
		     Zudem wirken sich diese Wirtschaftsveranstaltungen, Konzerttourneen, Messen und weiteren Projekte - eben wegen dieses Vorlaufs - heute noch nicht positiv auf die Erträge aus.
		     Sie verursachen lediglich Kosten. So wächst der Liquiditätsmangel. Pauschale negative Bankenratings für die Branchen machen nötige Finanzierungen unmöglich. Dies, obwohl
		     das Branchengeschäft stets völlig gesund war und bleibt. In dieser Lage verweigern zahlreiche Auftraggeber*innen Projektanzahlungen als zu hohes Risiko an. Der Liquiditätsmangel
		     verschärft sich multikausal weiter.

   Vertreter*innen der Veranstaltungsbranche wünschen sich von allen Beteiligten eine seriöse und professionelle Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen und stehen mit
   konkreten Vorschlägen bereit, die Politik bei der kurz- bis mittelfristiger Behebung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Diese finden sich auf den nächsten Seiten.

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POTENTIAL UND BEITRAG

    Die Veranstaltungswirtschaft ist eine Schlüsselindustrie, um wirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele der Politik zu erreichen. Hierbei ist der Beitrag, den die Branche bisher geleistet
    hat und weiterhin leisten wird, entscheidend.

  ▪ Leistungsfähigkeit der Branche: Eine starke und leistungsfähige Veranstaltungswirtschaft wird auch künftig einen wichtigen Beitrag zu wirtschaftlicher Prosperität,
			 sozialem Zusammenhalt und internationaler Wahrnehmung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten

    ▪    Arbeitsplatzschaffung: Durch die Personalintensität der Branche werden Arbeitsplätze mit verschiedensten Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen und erhalten.

    ▪    Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen: Die Veranstaltungswirtschaft wird eine wichtige Rolle bei der Erreichung der ambitionierten Umwelt- und Klimaziele spielen.

  ▪ Abfälle vermeiden, Kreislaufwirtschaft ausbauen: Wiederwendbare und -verwertbare Produkte erlauben bei Veranstaltungen künftig eine umfassende Ressourcenschonung.
			 Vorausgesetzt, einige entscheidende politische Rahmenbedingungen werden verbessert. Doch muss dieses besonders hohe ökologische Impact-Potential in Zusammenarbeit mit den
			 Regierenden gehoben werden.

  ▪ Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mit noch passgenaueren und nachhaltigen Catering-Angeboten wird insbesondere die Verschwendung von Lebensmitteln bei
			 Veranstaltungen auf ein Mindestmaß reduziert.

  ▪ Planungsphase ist entscheidend für Nachhaltigkeit: Sämtliche Elemente von Veranstaltungen lassen sich in der Planungs- und Konzeptphase maßgeblich hin zu maximaler
			 Nachhaltigkeit beeinflussen. Dies ist ein prioritärer Auftrag an die Branche. Wenn nachhaltige Veranstaltungen mit der Unterstützung der Politik der neue Standard werden,
			 kann die deutsche Veranstaltungswirtschaft zur grünen Leitbranche werden. Ja sogar die nachhaltigste Eventindustrie weltweit.

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DIE ZUKUNFT DER VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT KRISENFEST SICHERN

I.Maßnahmen zum Überbrücken von Verlusten
  1.1 Ein Programm explizit für die Veranstaltungswirtschaft vorbereiten, in dem Überbrückungshilfen berücksichtigt sind zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten
		    Absagen und aufgrund von einschneidenden Maßnahmen und Absagen als Folge der Kriegs- und Energiekrise.
  1.2 Aufrechterhaltung der Parameter für das Kurzarbeitergeld (vereinfachter Zugang, Höhe 80% / 87%). Der vereinfachte Zugang ist hier nicht von Relevanz, da die Bedingungen in den
		    geschädigten Unternehmen mehr als erfüllt sind. Die Mitarbeiter*innen dürfen nicht wieder mit reduzierten Sätzen in Kurzarbeit. Sonst verliert die Branche die Kräfte.
		    Das wäre ein Todesstoß.
  1.3 Kurzarbeitergeld- und Arbeitslosenversicherung auch für Einzelunternehmer*innen, Soloselbstständige, Geschäftsführende Gesellschafter*innen und Solokünstler*innen ermöglichen.

II.
  Maßnahmen zur Sicherung und Stabilisierung von Liquidität der Branche
  2.1 Liquidität sichern, Finanzierungen ermöglichen. Denkbar sind ein gesondertes KfW-Kreditprogramm für die Betriebsmittelfinanzierung und ein Sonderprogramm für die Wachstums-
		    und Transformationsfinanzierung sowie die Arbeitsplatzschaffung. Dies jeweils mit 90%-Haftungsfreistellung, um die Finanzierung von Tagesgeschäft und Zukunftsentwicklung zu
		    ermöglichen. Aufgrund der pauschalen Negativratings für Branchenunternehmen können Betriebe kaum Finanzierungen erhalten, obwohl ihr Kerngeschäft stets völlig gesund war
		    und bleibt.
  2.2 In vielen Branchenbetrieben besteht aufgrund nachträglicher Regelanpassungen die große Sorge, dass berechtigt erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
		    Verbundunternehmen etwa stehen im Nachhinein unerwartet vor akuten Problemen. Daher ist es essenziell, dass die Regierung zusagt, die Fördervoraussetzungen in den
		    Überbrückungshilfen und den FAQ nicht zu ändern.
  2.3 Schuldenschnitt bei KfW-Sonderkrediten kombiniert mit Besserungsscheinen ermöglichen. Betriebe, die in der Corona-Krise KfW-Kredite aufgenommen haben, sollen die Möglichkeit
		    erhalten, diese zur Hälfte wertberichtigt zu erhalten. Dadurch wird die Schuldentragfähigkeit der Betriebe wiederhergestellt.
  2.4 Tilgungszuschuss für KfW-Sonderkredite einrichten oder alternativ Tilgungszeiten verlängern.

III. Maßnahmen zur Schaffung von Zukunftsperspektiven
     3.1 Imagekampagne für Rückkehr von Fach- und Arbeitskräften, um die Verunsicherung der Fachkräfte in der krisengeschüttelten Veranstaltungswirtschaft zu nehmen.
     3.2 Rahmenbedingungen für zusätzliche Erwerbstätigkeit verbessern und ausweiten. Maximale Förderleistung von Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) der Bundesagentur
		       für Arbeit sicherstellen, auch in Kombination mit geförderter Kurzarbeit, im Zuge der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.
     3.3 Inhaltliche Ausweitung der geförderten Weiterbildungsmaßnahmen (Bundesagentur für Arbeit) auf die Veranstaltungswirtschaft
     3.4 Rahmenbedingungen für Arbeitskräftegewinnung verbessern. Schnellen, unbürokratischen Zugang von Fachkräften aus dem Ausland ermöglichen.
     3.5 Eintrittsbarrieren für Unternehmen und Voraussetzungen für Teilnehmer*innen senken, die eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme ermöglichen.
     3.6 Finanzielle Unterstützung zur Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften z.B. durch einmalige Steuerfreibeträge von 1.500 € bis 3.000 € für Branchenrückkehrer*innen

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IV.
  Maßnahmen zur Stärkung der Branche
  4.1 Freibetrag für betriebliche Veranstaltungen auf zweimal 220 Euro pro Jahr erhöhen. Dieser Betrag ist seit 2001 nicht angepasst worden und bereits 2012 von der Finanzverwaltung des
		    Bundesfinanzhof angemahnt worden. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere den Inflationsfolgen Rechnung getragen. Dies mit Signalwirkung für die 88% Wirtschaftsveranstalter*innen,
		    wieder Anlässe zu realisieren. Damit wird als weitreichende Wirkung dann die Erholung der gesamten Branche gefördert
  4.2 Unterstützung einer Positivkampagne Veranstaltungswirtschaft aus öffentlichen Mitteln. Denn vielfach wurde die Branche von Politiker*innen als „Keimschleuder“ und „Super Spreader“
		    diffamiert. Dadurch ist das Vertrauen in Veranstaltungen substantiell geschädigt worden.
  4.3 Differenziertere Kommunikation politischer Entscheidungsträger*innen. Es gibt große Unterschiede zwischen Veranstaltungsformaten und deren Gefährdungspotentialen. Messen,
		    Business-Events und viele weitere Veranstaltungen sind hochprofessionell organisiert, in großen Räumen und mit umfassenden Schutzmaßnahmen. Sie haben nie zu höheren Infektions-
		    geschehen geführt, wie viele Studien aufgezeigt haben. Die Bundeskonferenz möchte hier die kompetente Ansprechpartnerin für die Bundesregierung sein, um künftig derartige
		    Kollateralschäden abzuwenden.
  4.4 Förderung für die Gäste- und Teilnehmergewinnung z.B. ein Pro-Kopf-Zuschuss zum Vertrauenswiederaufbau bei Kunden und Publikum
  4.5 Besteuerung von Reiseleistungen für Unternehmen- mit Sitz im Drittland, geplant ab dem 1. Januar 2023 ̶ aussetzen, da eine defacto Doppelbesteuerung entsteht.

V.Maßnahmen zur Transformation in die weltweit nachhaltigste Veranstaltungswirtschaft
  5.1 Transformation der Veranstaltungsbranche in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft, mithilfe politischer Beschlüsse wie z.B. Gewerbesteuerabzugsfähigkeit, Umsatzsteuerreduzierung
		    bei kreislauffähigen Produkten, bis zur Förderung für Wiederaufbereitungs- und Anmietkosten, bei direkten und indirekten Maßnahmen.
  5.2 Etablierung steuerlicher Anreize für nachhaltige Veranstaltungsformate sowie Teilnahmeanreize, Freibetrag für betriebliche Veranstaltungen erhöhen auf zweimal 220 Euro pro Jahr,
		    für klimaneutrale, nachhaltige Formate.
  5.3 Schaffung einheitlicher Standards, Förderung für die Transformation der Branche auf den Feldern Klimaschutz und Nachhaltigkeit z.B. für klimaneutrale Veranstaltungsformate und
		    Maßnahmen zur Teilnahmeförderung.
  5.4 Förderung für Veranstaltungen mit besonderen Nachhaltigkeitsbemühungen und -maßnahmen z.B. für besonders innovative Konzepte.
  5.5 Bestehende Förderprogramme fortführen und ausbauen sowie bürokratische Hürden abbauen.
  5.6 Unterstützung bei der Etablierung einheitlicher Kriterien bei Vergabeverfahren öffentlicher Ausschreibungen für Veranstaltungskonzepte.
  5.7 Neue Förderinstrumente schaffen, um klimafreundliche Investitionen zu unterstützen.
  5.8 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: kurzfristige Mieten als Aufwand anerkennen, ohne schädliche Deckelung, was bloß zur Vermeidung von Kreislaufprodukten führen wird.

VI. Maßnahmen zur Absicherung von pandemie- und energiekrisebedingten Veranstaltungsausfällen
    6.1 Berücksichtigung der Veranstaltungswirtschaft im dritten Entlastungspaket zur Energiekrise.
    6.2 Ein Mittelstandsnotfonds für mittelständische Betriebe u.a. in der Veranstaltungswirtschaft, die aufgrund der explodierenden Energiepreise in Not geraten sind, soll vom BMWK
		      konzipiert werden.
    6.3 Restmittel aus Neustart Kultur vollumfänglich in das Jahr 2023 übertragen. Eine Unterfinanzierung des Programms ist mit den neuen Mitteln im Haushalt der Staatsministerin
		      auszugleichen oder neu zu bewilligen.
    6.4 Fortführung des Ausfallfonds für Konzertveranstaltungen mit den bewilligten Restmitteln bis zum 1.4.2023 und Erweiterung auf wirtschaftsbezogene Veranstaltungen, die wegen
		      der Corona-Pandemie oder der Energiekrise abgesagt werden müssen. Eine Ausfallabsicherung schafft bei Kund*innen Zuversicht und damit Planbarkeit, die aktuell oft fehlt.
    6.5 Energiekostendämpfungsgesetz umformulieren, so dass Unternehmen, die noch nicht alle bestehenden Beihilfen bearbeitet haben, antragsberechtigt sind. In vielen Fällen
		      entstanden Verzögerungen von staatlicher Seite (z.B. sind Überbrückungshilfen nicht vollständig ausgezahlt).
    6.6 Alle Kulturveranstaltungen müssen ohne Einschränkungen antragsberechtigt sein.
    6.7 Fortführung von Neustart Kultur bis Ende des kommenden Jahres. Der Beschluss der Bundesregierung und die Entscheidung des Bundestags ist zu revidieren.

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VII. Maßnahmen, um die Branche langfristig zukunftsfest und wettbewerbsfähig zu machen
     7.1 Jährliche Vermessung der Branche mit einem ergänzenden Wirtschaftsbericht zur deutschen Veranstaltungswirtschaft erstellt durch staatliche Stellen.
     7.2 Eine klare Ansprechpartner*innenstruktur und ein regelmäßiger Austausch mit dem BMWK, BMF, BMAS und dem Bundeskanzleramt sind erforderlich.
     7.3 Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbstständigkeit anpassen.
     7.4 Jahresarbeitszeitkonto für Minijobs aufgrund der saisonalen Schwankungen ermöglichen.
     7.5 Ausnahmeregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung im Veranstaltungsbereich schaffen.
     7.6 Aufgrund der Heterogenität der Branche ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Beauftragten für Kultur- und Kreativwirtschaft erforderlich, so dass Lösungsansätze
		       ministeriumsübergreifend koordiniert werden können.
     7.7 Erweiterung des Ausschuss für Tourismus im Bundestag, z.B. Ausschuss für Tourismus und Veranstaltungswirtschaft.
     7.8 Stärkung der Normierung im Dienstleistungsbereich am Beispiel der DIN SPEC 77202 VOD, um mehr Qualität und Vergleichbarkeit durch Standardisierung zu ermöglichen

VIII. Maßnahmen zur Perspektivsicherung für Einzelunternehmer*innen, Soloselbstständige, Solokünstler*innen und Freiberufler*innen
      8.1 Schaffung einer Existenzwiederaufnahmeförderung
      8.2 Neustarthilfe neu auflegen bis Ende 2023, da die Marktsituation krisenbedingt noch zu unsicher ist.
      8.3 Diese Neustarthilfe ist auf 2.500 Euro pro Monat anzuheben (anstatt 7.500 Euro für sechs Monate) mit Möglichkeit der Beantragung ab einem Umsatzrückgang von 50%
		        und mehr in den drei Monaten vor Antragsstellung. Hierbei sind auch im Ausland getätigte Umsätze zu berücksichtigen!
      8.4 Der gesamte Betrachtungszeitraum pro Kalenderjahr muss bei der Endabrechnung berücksichtigt werden, in dem Neustarthilfe bewilligt wurde. Andernfalls kommt es zu
		        einem Ungleichgewicht aufgrund der saisonal bedingen Auslastung von Einzelunternehmer*innen und Soloselbständigen.
      8.5 Rückzahlungsfristen für Rückforderungen aus den Neustarthilfen verlängern
      8.6 Maßgeschneiderte Fort- und Weiterbildungszuschüsse schaffeng
      8.7 KfW-Sonderprogramm als Erweiterung für Soloselbstständige, Solokünstler*innen und Freiberufler*innen mit einer tilgungsfreien Zeit von mind. zwei Jahren bei einer
		        Gesamtlaufzeit von max. acht Jahren bei max. 30.000 Euro Gesamtkreditsumme zu günstigem Zinssatz
      8.8 Stopp von Kündigungen aus der Künstlersozialkasse. Mitgliedern soll nicht mehr gekündigt werden, wenn sie im Zeitraum Februar 2020 bis Dezember 2023 aufgrund
		        von Mangel an Engagements mehr als 50% Einnahmen (bis max. 70% Einnahmen) aus angestellten Tätigkeiten erzielt haben.
      8.9 Tätigkeiten im Nebenerwerb ab 30% Umsatz ODER Gewinn berücksichtigen. Menschen, die mind. 30% ihrer Zeit in der Branche arbeiten, müssen Zugang zu Hilfsprogrammen erhalten.

IX. Maßnahmen zur zeitgemäßen Weiterentwicklung der Branche
    9.1 Förderung für Branchentransformation in der Digitalisierung z.B. in den Bereichen Kompetenz, Standort und Infrastruktur, Transformation und Innovation.
    9.2 Förderung für Branchentransformation in der Diversität, Awareness, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit, z.B. für Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Barriereabbau
		      am Arbeitsplatz, spezifische Veranstaltungsplanung.
    9.3 Förderung für Veranstaltungen mit besonderen Bemühungen für Diversitäts- und Awarenessmaßnahmen und Barriereabbau z.B. für besonders innovative Formate

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DEFINITION DER BRANCHENSPATEN
VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT

                               81 Mrd Euro Umsatz p.a. | 1,1 Mio Beschäftigte | 151,47 Mrd Euro BIP-Beitrag p.a.

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Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft                                                                                          Christian Eichenberger   c.eichenberger@bundeskonferenz.org
c/o fwd: Hauptstadtbüro Markgrafenstraße 88                                                                                       David Eickelberg         d.eickelberg@bundeskonferenz.org
10969 Berlin
+49 5242 9454-15                                                                                                                  Marcel Fery              m.fery@bundeskonferenz.org
kontakt@bundeskonferenz.org                                                                                                       Martina Fritz            m.fritz@bundeskonferenz.org

An einer Mitwirkung Interessierte wenden sich an: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft.                                Mike P. Heisel           m.heisel@bundeskonferenz.org
Wer Notleidenden in der Branche helfen oder die politische Arbeit finanziell unterstützen will, kann zielführend spenden an den
                                                                                                                                  Kerstin Meisner          k.meisner@bundeskonferenz.org
gemeinnützigen Verein AlarmstufeRot e.V. Stichwort „Nothilfe“ oder „politische Arbeit“. Mittel werden direkt dem jeweiligen
Zweck zugeführt.                                                                                                                  Alexander Ostermaier     a.ostermaier@bundeskonferenz.org

                                                                                                                                  Juliane Schulzki         j.schulzki@bundeskonferenz.org
Hauptsponsor:		                          		               Schirmherrschaft:
                                                                                                                                  Rike van Kleef           r.vankleef@bundeskonferenz.org

                                                                                                                                                                                                8
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