Fragen an vbl - Antworten
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Fragen an vbl - Antworten Fussverkehr Region Luzern konnte sich anlässlich zweier Feierabendgesprächen mit Herrn Direktor Norbert Schmassmann und dem Leiter Betrieb und Markt, Herrn Beat Nater über uns zugetragene Kundenfeststellungen austauschen. Fazit: Wir durften erfahren, dass die Geschäftsleitung von vbl und das ganze Team bemüht sind, ein noch besseres Angebot und ein möglichst passendes Umfeld anzubieten und dieses auch laufend zu verbessern. Dazu ist es wichtig, dass vbl von allfälligen Problemen erfährt, damit diese wenn immer möglich gelöst werden können. Viele solcher Probleme lassen sich leider nicht von heute auf morgen lösen, weil nicht nur vbl als Leistungserbringer betroffen ist. Es kann je nach Thema auch der Verkehrsverbund als Auftragsgeber, die Gemeinde (und hier die verschiedenen Unterabteilungen wie z.B. Hoch- und Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Stadtgärtnerei etc.) oder der Kanton samt Polizei involviert sein. Selbst die Gerichtspraxis oder technische Vorinstallationen am Rollmaterial durch den Hersteller können eine Rolle spielen. Fragen und Antworten zur Haltestellen-Infrastruktur 1. Der Ein- und Ausstieg an gewissen Haltestellen wird vor allem für Kunden mit Kinderwagen oder Rollatoren bzw. Einkaufswägelchen durch die aufgestellte Infrastruktur (Baumschutzgitter, Abfallbehälter, Zeitungsständer, Fahrplantafeln, Billettautomaten, Busanzeigetafeln, Beleuchtungskörper etc.) unnötig erschwert. Antwort: Dies stimmt. Besonders die runden Baumschutzgitter sind sperrig und für den Ein- und Ausstieg oft ein echtes Hindernis. Dank erfolgreicher Intervention von Fussverkehr Region Luzern beim Tiefbauamt und der Stadtgärtnerei konnten vorerst versuchsweise die Baumschutzgitter bei der Haltestelle Kantonalbank an der Hirschmattstrasse Richtung Bahnhof entfernt werden. Fussverkehr Region Luzern hofft auf die Entfernung aller Schutzgitter bei sämtlichen Haltestellen; ein entsprechender Antrag wurde von Fussverkehr Region Luzern im Mai 2015 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Zudem hat Michael Zeier von der CVP am 2.3.2015 im Grossen Stadtrat ein Postulat zu diesem Thema eingereicht. (vgl. CVP Stadt Luzern, Postulate). Der Ball liegt nun bei der Stadt. 2. Ein- und Aussteigeprobleme ergeben sich auch, wenn der Bus zu weit weg von der Trottoirkante hält. Was unternimmt vbl dagegen? Antwort: Dies kommt leider immer wieder vor. Bei der Schulung der Chauffeure wird jeweils auf dieses Problem mit Nachdruck hingewiesen. Schwarze Abriebspuren am Randstein belegen aber auch, dass oft zu nahe an den Trottoirrand aufgefahren wird. Es darf aber nicht sein, dass der
Einstieg wegen zu grossen Abständen zur Halteplattform für handicapierte Personen zu einem unüberwindbaren Hindernis wird. Ein grösserer Abstand zur Haltekante ergibt sich meistens, wenn sich die Haltestelle in einer Kurve befindet. Da kann der Bus nicht überall bündig zufahren. Für die Chassis der Niederflurbusse werden Kurvenhaltestellen zu einem Problem. Den Passagieren wird empfohlen die vorderen Einstiegstüren zu benutzen. Gemäss Behindertengesetz sollten bis 2023 die Halteplattformen in der Höhe angepasst und angehoben werden (23 cm ab Strassenniveau). Luzern ist da im Gegensatz zu anderen Kommunen im Rückstand. Die Anpassung der Halteplattformen ist Sache der Gemeinden. 3. Eine dienliche Signaletik ist bei Umsteigeknoten – ausser beim Bahnhof - praktisch nicht vorhanden. Antwort: Dies ist zutreffend und eine Pendenz, die wir zurzeit bearbeiten. Eine entsprechend aussagekräftige Signalisation mit Kundenführung ist in Vorbereitung. Versuchsweise konnten bereits zwei weitere Haltestellen, nämlich Luzernerhof und Pilatusplatz, mit Situationsplänen und Anzeigetafeln ausgerüstet werden. So wird die Information verbessert Weitere Umsteigeknoten werden folgen. Fragen und Antworten zur Innenausstattung der Busse 1) Die Signaletik in den Fahrzeugen ist recht unterschiedlich. Könnte dies nicht vereinheitlicht werden? Beispiel: Die Ausführung und Farbe der Haltknöpfe. Antwort: Da wir verschiedene Fahrzeugtypen aus unterschiedlichen Zeitepochen im Dienst haben, trifft man tatsächlich auch auf verschiedene Ausführungen. z.B. gibt es rote Halteknöpfe oder solche mit dem Pfeilsymbol wie bei den SBB, etc. Es werden jeweils die vom entsprechenden Hersteller vorinstallierten und auf europäischen Gepflogenheiten basierenden Ausführungen übernommen. Das Design ist einem steten Wandel unterworfen. Ein Umrüsten würde die Anschaffung unnötig massiv verteuern. 2) In vielen Autobussen ist das erste Viererabteil mit einem Fensterkleber als Behindertenabteil markiert. Ausgerechnet dort fehlen aber Halteknöpfe, damit der Ausstieg vom Behinderten angekündigt werden kann. Antwort: Das Behindertenabteil im ersten Viererblock war eine Vorgabe des Verkehrsverbundes, weil dies auf dem ganzen Netz gleich gehandhabt werden sollte.
Tatsächlich gibt es verschiedene ältere Fahrzeugtypen, wo die gemachte Feststellung zutrifft. Nachdem vorgesehen ist, diese Fahrzeuge in einem Jahr auszuwechseln, hat man beschlossen auf das zeitaufwendige Umrüsten zu verzichten. 3) Der Fensterplatz ist speziell bei den neueren Bussen unbeliebt, weil über die Lüftung Kaltluft an die Fensterscheibe geblasen wird. Antwort: Das Problem wurde erkannt. Die Klimatisierung konnte nach Absprache mit dem Hersteller angepasst werden. Es wird sich aber erst an heissen Tagen zeigen, ob die Justierung nachhaltig ist. 4) Ein Drittel der Sitzplätze sind rückwärts angeordnet. Für diese Passagiere sind die Bildschirme mit den Haltestelleninformationen nicht einsehbar. Da in einem gut besetzten Bus die mündlichen Durchsagen kaum verstanden werden, wäre es von Vorteil wenn auch Bildschirme für diese Passagiere angebracht würden. Antwort: Aus Kostengründen wird auf diese Nachrüstung verzichtet. Aus Sicht vbl ist es zumutbar, dass sich, Fahrgäste, die rückwärtsfahren, mit Hilfe der mündlichen Durchsagen orientieren können. 5) Die Haltestellenvorinformation auf dem Bildschirm gibt auch über die Umsteigelinien Auskunft. Diese Nummern sind im Verhältnis zum verfügbaren Raum eher klein ausgefallen. Könnten diese nicht grösser aufgeschaltet werden? Antwort: Das Anliegen wird geprüft. Es gibt aber Umsteigestationen mit sehr vielen Linien, so dass es vermutlich aus technischen Gründen nicht realisierbar sein wird. 6) Welche Funktion hat die Kinderwagentaste? Wird der Bus beim nächsten Ausstieg abgesenkt? Antwort: Nein, nicht automatisch. Das Drücken der Taste bewirkt, dass der Chauffeur die Türe von Hand schliessen muss und dadurch weder ein Kinderwagen noch eine behinderte Person eingeklemmt werden sollte. Realisiert der Chauffeur, dass eine Absenkung Sinn macht, so wird er dies unverzüglich einleiten. Das Absenken der Busse geschieht nicht automatisch oder bei jeder Station, weil dies für den Betrieb sehr viele Nachteile hat:
Das Absenken ist mit einem grossen Materialverschleiss verbunden. Der Treibstoff- bzw. Energieverbrauch erhöht sich entsprechend. Der Aufbau des Luftdruckes benötigt zusätzliche Zeit, die sich unverhältnismässig summieren würde. Ist der Bus voll besetzt, kann es durchaus vorkommen, dass die Druckluftkraft nicht mehr zum Anheben der Chassis reicht und der Bus stehen bleibt. Das Fahrpersonal hat die Weisung die an der Zusteigeplattform wartenden bzw. einsteigenden Passagiere zu beobachten und nötigenfalls unaufgefordert den Bus abzusenken. Wir wissen, dass versteckte Gehbehinderungen so nicht erkannt werden. In diesem Fall empfehlen wir den Betroffenen immer den Einstieg beim Wagenführer. Dieser kann unmittelbar eine Absenkung veranlassen. 7) Wie kann ich verhindern, dass mich die automatische Türe einklemmt? Antwort: Ist die Türe schon längere Zeit offen, so wird sie sich in nächster Zeit unvermittelt schliessen. Deshalb sollte man vor dem Betreten den grünen Türöffnungsknopf nochmals drücken. Bei Behinderten empfiehlt sich die Kinderwagentaste zu betätigen oder durch eine Drittperson den Türöffnungsknopf gedrückt zu halten. Fragen und Antworten zum Angebot (1) Der Verkehrsverbund schlägt vor, dass bestehende Buslinien zusammengelegt werden. Dies hat folgende Vorteile: etliche Benutzer brauchen nicht mehr umzusteigen und es braucht weniger Rollmaterial. Vor rund 15 Jahren wurde aber die Linie 2, die bis zur Brüelstrasse bzw. zum Würzenbach geführt wurde wegen den eingefahrenen Verspätungen in zwei separate Linien aufgeteilt. Ist dies nicht ein Widerspruch zum neuen Vorschlag? Antwort: Nein. Die Rahmenbedingungen haben sich inzwischen geändert. Es hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Wir haben jetzt in der Stadt einige Busspuren, die ein staufreies Fortkommen erleichtern. So gibt es wesentlich weniger Verspätungen. Deshalb machen heute Zusammenlegungen durchaus Sinn. Durch Linienverbindungen senken aber statistisch gesehen die Fahrgastfrequenzen. Diese bilden die Grundlage für Entschädigungen aus dem Billett-Einnahmentopf. Ohne Gewichtung dieser Tatsache werden die Einnahmen reduzierter ausfallen.
(2) Welche Neuerungen und Zusammenlegungen sind geplant? Antwort: Die Linie 3 von Kriens nach Emmen ist bereits in Planung und soll bis Ende 2016 realisiert werden (AggloMobil due). Alternierend wird von Kriens zum Pilatusplatz ein Kurs als Nummer 1 und einer als Nummer 3 geführt. Anstelle des heutigen 7-Minuten-Taktes aus Richtung Kriens wird es dadurch einen 3 1/2-Minuten-Takt geben. Knackpunkt wird der Umstieg für all jene Passagiere am Pilatusplatz sein, die von der Linie 3 auf eine zum Bahnhof führende Linie umsteigen wollen. Ebenso soll es eine Tangentiallinie Ebikon-Littau sowie eine von den Flugzeugwerken nach Littau geben. 2019 soll die Linie 1 bis zur „Mall of Switzerland“ in Ebikon verlängert werden. Die neuesten Vorschläge des Verkehrsverbundes (AggloMobil tre) zielen auf einen Kapazitätsausbau von 20%, um das vorausgesagte Mobilitätswachstum aufzufangen. Projektiert, aber noch nicht beschlossen sind die Verknüpfung der Linie vom Würzenbach als Nummer 12 nach Littau (mit Trolleybus-Oberleitungsbau) und die Verknüpfung der Linie 20 von Horw mit der Linie 24 nach Meggen. Die Linie 8 soll neu mit Doppelgelenkbussen vom Hirtenhof nur noch bis zum Bahnhof geführt werden. Die neuen R-Busse (Rapid-Busse der Linie 1) sollen zudem auch auf den Linien 2, 8 und 12 zum Einsatz kommen. Zu diesen Vorschlägen des Verkehrsverbundes Luzern wird vbl bis zum 3. Juli 2015 Stellung nehmen. (3) Ab 16:00 Uhr kann der Fahrplan der Linie 18 und 19 wegen Stauproblemen an der Spitalstrasse und auf der St. Karlibrücke nicht mehr eingehalten werden. Ein Ausweichen der Busse auf die Trüllhofstrasse ist wegen dem Widerstand aus dem Quartier nicht möglich. Welche Lösung entschärft im Moment dieses Problem? Antwort: Auf der Spitalstrasse war seit der Eröffnung der Baustelle am Seetalplatz zwischen 16.30 und 18.30 Uhr kein Durchkommen mehr. 73% der Kurse wiesen bei der Haltestelle Kreuzstutz eine Verspätung von mehr als vier Minuten auf. Durchschnittlich waren die Kurse sogar 18 Minuten verspätet. Die frühzeitig gewendeten Kurse waren in dieser Statistik nicht ersichtlich. Kanton und Stadt haben der Spitalstrasse klar keine Priorität eingeräumt. Viele Kundenreaktionen bemängelten die nicht vorhandene Erreichbarkeit der öffentlichen Institution Kantonsspital. Als vorübergehende Massnahme bis zum Ende der Baustelle Seetalplatz hat vbl das Angebot auf den Linien 18 und 19 wie folgt geändert: Zwischen
16.30 und 18.30 Uhr wird die Linie 18 von Montag bis Freitag in einem Kreissystem Bahnhof-Kreuzstutz-Kantonsspital-Bahnhof geführt, die Linie 19 gegengleich in einem Kreissystem Bahnhof-Schlossberg-Kantonsspital- Bahnhof. Für die Erschliessung der Haltestelle Friedental fährt in dieser Zeit ein Shuttle-Bus, welcher vom Kantonsspital nach Friedental und zurück zum fährt und beim Kantonsspital Anschluss von und auf die Linien 18 und 19 bietet. (4) Ist sich vbl bewusst, dass der vbl-Fahrplan im Internet dem Kunden unmögliche Vorschläge unterbreitet? Von Fussverkehr Region Luzern werden verschiedene Beispiele vorgelegt, so unter anderem auch, dass der vbl-Fahrplan dem Benutzer der Linie 9, der von der Haltestelle Mühlemattstrasse zum Bahnhof fahren will, selbst dann einen neunminütigen Fussmarsch zum Kasernenplatz vorschlägt, wenn drei Minuten später ein Bus fahren würde. Zudem wird nach dem Besteigen der Linie 2, 9 oder 18 am Kasernenplatz, die alle direkt zum Bahnhof fahren, empfohlen am Pilatusplatz auf die Linie10 Richtung Bahnhof umzusteigen. Der Fahrplan wird zudem beim Ausdrucken mit zwei überflüssigen Leerseiten erstellt! Antwort: Wir haben festgestellt, dass unsere vbl-Fahrplan-Version ungenügend ist und haben beschlossen den Fahrplan der vbl-App nicht mehr zu aktualisieren und durch die öV-Live-App zu ersetzen. Die seltsamen Fahrplanvorschläge in der App sind uns bewusst. Dies hängt mit unterschiedlich langen Fahrwegen der einzelnen Linien zusammen. Zusammen mit dem Programmierer sind wir an der Überarbeitung der Auskunft in der App. Wir sind dankbar, wenn wir von den Benutzern auch zu dieser neuen App Hinweise erhalten (mail@vbl.ch), damit der Fahrplan unseren Kunden möglichst fehlerfrei präsentiert werden kann. (5) Auf den Mehrfahrtenkarten zum Abstempeln sind Symbole von Transportmitteln (Lokomotive, Bus, Schiff) aufgedruckt (oben und zum Teil auf der Seite). Der Aufdruck des Schiff-Symbols hat schon öfters zu Missverständnissen geführt. Luzern kennt keine gültige Fahrstrecke mit einem Schiff! Kann der Aufdruck nicht weggelassen werden? Antwort: Die Symbole sind Bestandteil des Logos von öV Schweiz. Da unter anderem aber auch das Seilbahnlogo dazu gehören würde, ist die Frage nach dem missverständlichen Aufdruck berechtigt und wird an der nächsten Sitzung von öV Schweiz von vbl vorgebracht. Die Mehrfahrtenkarten würden auch ohne entsprechendes Logo als Billett für den öV erkannt!
Ein erklärtes Ziel des ÖV ist es, solche Missverständnisse möglichst zu vermeiden! Fragen und Antworten zur Sicherheit des Fahrgastes und zur Hausordnung I. vbl hat in den Bussen eine Hausordnung im Aushang; es sind Verbotskleber angebracht (Verbot zu rauchen und Lebensmittel zu konsumieren), es gibt witzige Verhaltensfilmchen (so eine Hexe, die mit ihrem Stock einen Rucksack vom Sitz stösst), und dennoch gibt es zunehmend Verstösse gegen diese Hausordnung. Welche Weisungen bestehen seitens der Geschäftsleitung? Antwort: Das Durchsetzen der Hausordnung ist nicht justiziabel; die Hausordnung ist eine der Allgemeinheit dienende Empfehlung. Mitarbeitende von vbl sollen nicht gesellschaftliche Probleme lösen müssen. Der Auftrag der Chauffeure ist es, den Fahrgast sicher von A nach B zu transportieren. Beobachtet der Chauffeur gewisse Verstösse gegen die Hausordnung (Bespiel Verzehr von Zwiebelbroten, Glace, etc.) kann er über den Lautsprecher eine automatische Durchsage auslösen. Man erwartet aber auch, dass allenfalls Fahrgäste mit Zivilcourage „Schwarze Schafe“ auf das Fehlverhalten freundlich aufmerksam machen. Ein freundliches Wort, zum Beispiel auch wenn man gerne sitzen möchte, bewirkt in der Regel viel mehr als alle andere Massnahmen oder mürrische Zurechtweisungen. Sollte eine Auseinandersetzung im Bus eskalieren, so kann der Chauffeur via einen Knopfdruck polizeiliche Hilfe anfordern. II. Was ist, wenn ein Kind im fahrenden Bus herumrennt? Ist nebst den Eltern nicht auch der Chauffeur für die Unversehrtheit des Kindes verantwortlich? Muss der Chauffeur zu einer Schnellbremsung ansetzen, ist das Kind im höchsten Masse sturz- und verletzungsgefährdet. Antwort: Kommt dies vor, so wird ein umsichtiger Chauffeur den Bus anhalten und via Lautsprecher die erziehungsberechtigte Person auf die Gefahr aufmerksam machen. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Chauffeur seine Fahrt erst fortgesetzt hat, als die Erziehungsberechtigten seinen Anweisungen Folge geleistet haben.
III. Kürzlich kam es zu einem tödlichen Unfall, weil eine betagte Passagierin nach einer Schnellbremsung starb. Weshalb? Antwort: Solche Fälle sind für alle Beteiligten immer sehr tragisch. Im vorliegenden Fall betrat eine Touristengruppe unvermittelt die Strasse und die Chauffeuse musste eine Schnellbremsung einleiten. Die Touristen blieben unversehrt, aber die Rentnerin zog sich beim Sturz tödliche Kopfverletzungen zu. In solchen Fällen stehen wir natürlich unseren Mitarbeitern entsprechend zur Seite, nicht nur mit einer umfassenden persönlichen Betreuung, sondern auch mit juristischer Hilfe. Eine Instruktion von Reisegruppen über das richtige Queren von Strassen in der Schweiz wäre zu prüfen. IV. Kommt es häufig vor, dass Chauffeure eine Schnellbremsung einleiten müssen? Antwort: Leider mehr als uns lieb ist. Den Chauffeuren bleibt bei einem Signalwechsel von Grün auf Rot lediglich drei Sekunden Zeit, um den Bus vor dem Balken anzuhalten. Steigt der Chauffeur voll in die Bremsen, so ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass etliche Passagiere stürzen. Dann steht das Fahrzeug für einige Zeit still und dies kann zum Einsatz der Ambulanz und der Polizei führen. Bremst der Chauffeur bei 50 km/h sanft, so überfährt er die Haltelinie und es kommt unweigerlich zu einer Busse wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges. Die Ampelschaltungen sind auf angegurtete PW-Lenker ausgerichtet und nicht auf unsere Busse mit stehenden Passagieren. Es besteht ein dringender Verbesserungsbedarf, sei es seitens der Verkehrsflussplaner mit den Ampelzeiten oder der Staatsanwaltschaft bei der Beurteilung von Rekursen gegen die verhängten Bussgelder. Positive Rückmeldungen a) Freundliche Begrüssung Chauffeure begrüssen bei Schichtwechsel die Passagiere. Mit dieser kleinen Geste ein grosser Schritt zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und positiver Wahrnehmung von vbl. b) Von Sehbehinderten
Blinde und sehbehinderte Personen haben uns ausnahmslos positive Rückmeldungen vom hilfsbereiten Fahrpersonal zukommen lassen. Text aktualisiert am 1. Juni 2015 Kurt Aeschlimann Fussverkehr Region Luzern Sie sind freundlich eingeladen positive Erlebnisse sowie Fragen an vbl über unsere Web-Adresse: luzern@fussverkehr.ch einzugeben. Wir werden erneut das Gespräch mit der Geschäftsleitung von vbl suchen und diese Homepage entsprechend aktualisieren. Vielen Dank; seien Sie stets gut zu Fuss und natürlich auch mit vbl unterwegs.
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