Einreisebedingungen: Ecuador - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Ecuador EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Reisekrankenversicherung Der Abschluss einer weltweit gültigen Krankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung vor Einreise werden dringend empfohlen. Ab dem 22. Juli 2018 ist der Nachweis bei der Einreise verpflichtend. Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (siehe www.who.int) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Für Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiete Ecuadors, insbesondere die östlichen Landesteile (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos und Zamora) wird allen Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Impfung dringend empfohlen. Kein Übertragungsrisiko besteht in Quito, Guayaquil und auf den Galapagos Inseln. Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z. B. bei Weiterreise nach Costa Rica). Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Chikungunya Ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014 treten Chikungunya-Virusinfektionen in Ecuador immer wieder auf. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Siehe auch Merkblatt Chikungunya. Dengue-Fieber Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Ein mittleres Risiko besteht im östlichen Tiefland, insbesondere in den wasserreichen Gebieten. Ein geringes Risiko besteht im übrigen Tiefland, im Osten des Amazonasgebietes, sowie in den westlichen Tieflandgebieten (v. a. Esmeraldas). Kein Risiko besteht in Höhenlagen (oberhalb 1500m), in den Städten und auf den Galapagos-Inseln. Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie allenfalls im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll. Leishmaniasis Einreisebedingungen: Seite 1 von 11 Ecuador
Leishmaniasis kommt landesweit in geringer Fallzahl vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen und manifestieren sich als Erkrankung insbesondere an der Haut, in selteneren Fällen alternativ an weiteren Organen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.). Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden. HIV/ AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Höhenkrankheit Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20713] Allgemeine Reiseinformationen Versorgung im Notfall Reisende nach Ecuador sollten unabhängig von der Krankenversicherungspflicht bei Einreise ab 22. Juli 2018, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, unbedingt auch im eigenen Interesse auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Infrastruktur/Straßenverkehr Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Dies sollte bei der Wahl des Verkehrsmittels berücksichtigt werden. Einreisebedingungen: Seite 2 von 11 Ecuador
Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen. Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen. Sportliche Aktivitäten Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden. Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden. [20713] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die medizinische Versorgung im Lande ist in den größeren Städten mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken meist nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt (Kreditkartendeckung von 5.000 € empfohlen). Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken 5 - Malaria 4 - Typhus & Polio 3 - Cholera 2 - Gelbfieber 1 - Anmerkungen Impfungen [1] Ecuador gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Provinzen Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung gegen Gelbfieber, v.a. bei Reisen außerhalb der Städte und im Regenwald. Impfschutz bei Reisen in die östlichen Provinzen dringend empfohlen. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Ecuador den Flughafen nicht verlassen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen: Guayas, Imbabura, Los Rios, Manabi. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen. Einreisebedingungen: Seite 3 von 11 Ecuador
[3] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. [4] Malariarisiko ganzjährig in Gebieten unter 1500 m. Hohes Risiko in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza. Mittleres Risiko im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago. Kein oder nur ein geringes Risiko in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln. Für die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (21%) wurde Chloroquinresistenz gemeldet. [5] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auch Schweinefleisch, rohe Salate und Mayonnaise sind nicht immer unbedenklich. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Andere Risiken Für die Chagas-Erkrankung, die durch Raubwanzen übertragen wird, besteht ein geringes Infektionsrisiko in Slums. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt während der Regenzeit (November bis Juni) in den Provinzen Laja, Guayas und Esmeraldas vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. In vereinzelten Herden im Nordwesten (Esmeraldas) tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B und E kommen vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Pest-Fälle wurden aus der Provinz Chimborazo gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika. Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Provinz Morona Santiago (Amazonasgebiet) sind Fälle von Tollwut bei Menschen aufgetreten. Überträger sind wahrscheinlich Fledermäuse. Wer in diese von Touristen selten besuchte Region reist, sollte nachts die Fenster geschlossen halten und eine Impfung in Erwägung ziehen. HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika- Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen. Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Tue, 23 Oct 2018 17:00:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Tue, 23 Oct 2018 17:01:10 +0200) Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise (Zika-Virus-Aktualisierung, Chagas) LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Einreisebedingungen: Seite 4 von 11 Ecuador
Kriminalität Reisende werden aufgrund der Kriminalität und Gewaltbereitschaft in Ecuador zu Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Diebstahls, Raubüberfalls oder anderen Gewaltverbrechen zu werden, besteht vor allem in den Metropolen Guayaquil und Quito und Cuenca, sowie an der Küste. In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden. Im Norden der Provinz Esmeraldas - San Lorenzo und umliegende Region - erfolgten seit Anfang 2018 wiederholt Anschläge auf ecuadorianische Sicherheitskräfte, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Am 26. März 2018 wurden zwei Journalisten und ihr Fahrer in dieser Zone entführt. Von Reisen in dieses Gebiet wird daher derzeit generell abgeraten. Auch im übrigen Grenzgebiet zu Kolumbien ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Sicherheitslage kann sich gegebenenfalls auch kurzfristig verschlechtern. Von Gegenwehr bei Raubüberfällen ist aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter in jedem Fall abzuraten. Auch bei Überlandfahrten in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten. Reisenden wird empfohlen, vor Reisebeginn (z.B. Amazonasgebiet) mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen. Reisende sollten stets auf ihr Gepäck achten und möglichst keine Wertsachen tragen oder mitführen; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein und auf der Straße auch bei Anruf nicht sorglos benutzt werden. In Bars sollten keine Getränke von Fremden angenommen werden und das eigene Getränk sollte ständig im Auge behalten werden. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür benutzt werden. Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen. Auf lokale Hinweise sollte besonders geachtet werden. In Montañita (Provinz Sta. Elena an der Küste) kam es in den letzten Monaten zu mehreren Fällen der Vergewaltigung von Ausländerinnen, nachdem den Opfern K.O.-Tropfen o.ä. verabreicht worden waren. Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden. Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten. Es wird empfohlen, sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die deutsche Botschaft in Quito erhältlich. Bei Bedarf stehen manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung. Polizei und Strafverfolgungsbehörden Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen. In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial" an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit. Im Großraum Quito können kleinere Überfälle auch elektronisch bei der Fiscalía General del Estado angezeigt werden. Opfer einer Straftat sollten zusätzlich die deutsche Botschaft in Quito informieren. Naturkatastrophen Ecuador liegt in einer seismisch aktiven Zone und hat mehrere aktive Vulkane. Seit dem schweren Erdbeben in der Küstenregion zwischen Esmeraldas und Manta vom 16. April 2016 mit zahlreichen Todesopfern ist insbesondere diese Region immer wieder von Nachbeben betroffen. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay (im Park Sangay) und jüngst wieder Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen erteilt das Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito- Ecuador. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Geoforschungszentrum Potsdam. In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Versorgung im Notfall Einreisebedingungen: Seite 5 von 11 Ecuador
Reisende nach Ecuador sollten unabhängig von der Krankenversicherungspflicht bei Einreise ab 22. Juli 2018, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, unbedingt auch im eigenen Interesse auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Infrastruktur/Straßenverkehr Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Dies sollte bei der Wahl des Verkehrsmittels berücksichtigt werden. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen. Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen. Sportliche Aktivitäten Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden. Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate bei Einreise gültig sein. Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen. Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen. Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige, die auch ecuadorianische Staatsangehörige sind (deutsch-ecuadorianische Doppelstaater) oder ein Wohnsitzvisum für Ecuador haben, und nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder gerichtlichen, notariellen oder konsularisch beglaubigten Einverständniserklärung, z.B. vom ecuadorianischen Konsulat im Ausland, des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior. Krankenversicherungspflicht Seit September 2018 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen. Galapagos-Inseln Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird seit Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden. Visum Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden. Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle 5 Jahre beantragt werden. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Einreisebedingungen: Seite 6 von 11 Ecuador
Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen. Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Barmittel im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar müssen bei der Einreise deklariert werden und können bis zu 10.000 US-Dollar wieder ausgeführt werden, sofern sie bei Einreise schon deklariert wurden. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden. MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Ecuador mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden. Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren. In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika- Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (siehe www.who.int) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Für Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiete Ecuadors, insbesondere die östlichen Landesteile (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos und Zamora) wird allen Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Impfung dringend empfohlen. Kein Übertragungsrisiko besteht in Quito, Guayaquil und auf den Galapagos Inseln. Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z. B. bei Weiterreise nach Costa Rica). Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Chikungunya Ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014 treten Chikungunya-Virusinfektionen in Ecuador immer wieder auf. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Siehe auch Merkblatt Chikungunya. Dengue-Fieber Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.). Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt Einreisebedingungen: Seite 7 von 11 Ecuador
ausbrechen. Ein mittleres Risiko besteht im östlichen Tiefland, insbesondere in den wasserreichen Gebieten. Ein geringes Risiko besteht im übrigen Tiefland, im Osten des Amazonasgebietes, sowie in den westlichen Tieflandgebieten (v. a. Esmeraldas). Kein Risiko besteht in Höhenlagen (oberhalb 1500m), in den Städten und auf den Galapagos-Inseln. Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie allenfalls im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll. Leishmaniasis Leishmaniasis kommt landesweit in geringer Fallzahl vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen und manifestieren sich als Erkrankung insbesondere an der Haut, in selteneren Fällen alternativ an weiteren Organen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.). Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe. Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Leptospirose Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden. Trypanosomiasis („Mal de Chagas") In Ecuador kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering. Höhenkrankheit Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Einreisebedingungen: Seite 8 von 11 Ecuador
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Türkei Ja Nein Ja Andere EU-Länder Ja Nein Ja Schweiz Ja Nein Ja Österreich Ja Nein Ja Deutschland Ja Nein Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Visainformationen Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt). Ausnahmen: Ein Visum benötigen Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen und die deutsch-ecuadorianische Doppelstaater sind oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Bearbeitungsdauer 3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden. Gültigkeit Einreisebedingungen: Seite 9 von 11 Ecuador
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich. Aufenthaltsverlängerung Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Transit Transitvisa werden nicht ausgestellt. Visaarten und Kosten U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum. Kosten Je nach Nationalität unterschiedlich. Antrag erforderlich Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage): (a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich), (b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund, (c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses, (d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung, (e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen), (f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist. (h) (evtl. eine Masern-Impfung), (i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers), (j) Briefmarken im Wert von 3,50 € für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands. [col] Geld Geldwechsel Empfohlen sind US-Dollar. Geld kann bei Banken und Wechselstuben (casas de cambio) gewechselt werden. Der Geldwechsel außerhalb der Städte kann schwierig sein. Die Wechselgebühr schwankt zwischen 1% und 4%, man sollte sich vor dem Umtausch erkundigen. Für Geldanweisungen steht "Western Union" mit einen dichten Netz an Vertriebsstellen und Partnern (100 Partner in Quito) zur Verfügung. Währung 1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes Sammlerobjekt, das viele wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. Neben den Dollarmünzen sind auch die Centavo-Münzen im Umlauf, diese werden als Wechselgeld ausgegeben und entsprechen im Wert dem Dollar-Cent. Achtung: 50 und 100 US$-Banknoten werden zurzeit in Banken und Geschäften nicht angenommen, weil viele falsche Banknoten im Umlauf sind. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Summen ab einem Gegenwert von 10.000 US$ sind deklarationspflichtig. Kreditkarten Mastercard, Visa und Diners Club werden normalerweise in großen Geschäften, Restaurants und Hotels angenommen. Jedoch gibt es zurzeit immer wieder Schwierigkeiten beim Abheben von Bargeld mit Kreditkarte am Geldautomaten sowie beim Bezahlen mit Kreditkarten in Geschäften. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Werden nicht mehr angenommen. Einreisebedingungen: Seite 10 von 11 Ecuador
Öffnungszeiten der Bank I. Allg. Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa vormittags [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Ecuador eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 20 Zigarettenschachteln à 20 Stück Zigaretten oder 25 Zigarren/Zigarillos oder 500 g Tabak; 3 l alkoholische Gertänke; 300 ml Parfüm; Geschenke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Gegenwert von bis zu 500 US$. Verbotene Exporte Goldbarren, Narkotika, Antiquitäten, lebende Wildtiere, aus geschützten Tierarten hergestellte Souvenirs (schwarze Koralle, Schildpatt). [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20713] Ecuador - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 13.10.2018 (Unverändert gültig seit: 17.07.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 13.10.2018 (Unverändert gültig seit: 17.07.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 11 von 11 Ecuador
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