Einreisebedingungen: Ecuador - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Ecuador

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Reisekrankenversicherung
   Der Abschluss einer weltweit gültigen Krankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung vor Einreise
   werden dringend empfohlen. Ab dem 22. Juli 2018 ist der Nachweis bei der Einreise verpflichtend.

   Zika-Virus-Infektion
   In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die
   klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine
   Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in
   Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus einem
   Gelbfieberinfektionsgebiet (siehe www.who.int) gefordert.
   Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Für Reisen in die
   ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiete Ecuadors, insbesondere die östlichen Landesteile (Orellana, Morona, Napo,
   Pastaza, Sucumbíos und Zamora) wird allen Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Impfung dringend
   empfohlen.
   Kein Übertragungsrisiko besteht in Quito, Guayaquil und auf den Galapagos Inseln.
   Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z. B. bei Weiterreise nach Costa Rica).
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps,
   Masern Röteln (MMR) sowie Influenza und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und
   Typhus empfohlen.

   Chikungunya
   Ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014 treten Chikungunya-Virusinfektionen in Ecuador immer wieder auf.
   Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in
   jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Siehe auch Merkblatt Chikungunya.

   Dengue-Fieber
   Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht
   in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
   In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl.
   möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
   Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die
   einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur
   Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

   Malaria
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt
   ausbrechen. Ein mittleres Risiko besteht im östlichen Tiefland, insbesondere in den wasserreichen Gebieten. Ein geringes Risiko
   besteht im übrigen Tiefland, im Osten des Amazonasgebietes, sowie in den westlichen Tieflandgebieten (v. a. Esmeraldas). Kein
   Risiko besteht in Höhenlagen (oberhalb 1500m), in den Städten und auf den Galapagos-Inseln.
   Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie allenfalls im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll
   sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist
   die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll.

   Leishmaniasis

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Ecuador
Leishmaniasis kommt landesweit in geringer Fallzahl vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen
   und manifestieren sich als Erkrankung insbesondere an der Haut, in selteneren Fällen alternativ an weiteren Organen. Auch in
   dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
   Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden und nachts
   (Malaria!)
   - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

   Durchfallerkrankungen
   Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch
   Beachtung einfacher Regeln:
   Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw.
   desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer
   Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor
   der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

   Leptospirose
   Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
   Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender
   Beteiligung der Leber und Nieren führen.
   Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine
   medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
   HIV/

   AIDS
   Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
   grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei
   Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

   Höhenkrankheit
   Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit
   kommen.

   Medizinische Versorgung
   Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu
   vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen
   insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
   Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort
   sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder
   Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der
   Rechnung vor der Entlassung.
   Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher
   dringend empfohlen.
   Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu
   Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20713]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Versorgung im Notfall
   Reisende nach Ecuador sollten unabhängig von der Krankenversicherungspflicht bei Einreise ab 22. Juli 2018, siehe
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, unbedingt auch im eigenen Interesse auf einen ausreichenden
   Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch
   Medizinische Versorgung.

   Infrastruktur/Straßenverkehr
   Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der
   Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle
   verwickelt. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Dies sollte bei der Wahl des
   Verkehrsmittels berücksichtigt werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                         Seite 2 von 11
Ecuador
Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

   Geld/Kreditkarten
   Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt
   gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an.
   Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.
   Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in
   Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren
   deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in
   kleineren Orten. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird
   empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

   Sportliche Aktivitäten
   Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht
   deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt
   werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt
   werden.
   Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche
   touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den
   Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden.
   [20713]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung im Lande ist in den größeren Städten mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande
   jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Es wird jedoch darauf
   hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken meist nur gegen Vorkasse oder Nachweis
   ausreichender Bonität erfolgt (Kreditkartendeckung von 5.000 € empfohlen).
   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                       Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken           5                                                  -

       Malaria                   4                                                  -

       Typhus & Polio            3                                                  -

       Cholera                   2                                                  -

       Gelbfieber                1                                                  -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Ecuador gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Provinzen Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios
   und Zamora-Chinchipe). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung gegen
   Gelbfieber, v.a. bei Reisen außerhalb der Städte und im Regenwald. Impfschutz bei Reisen in die östlichen Provinzen dringend
   empfohlen.
   Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in
   einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind
   Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Ecuador den
   Flughafen nicht verlassen.

   [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den
   Provinzen: Guayas, Imbabura, Los Rios, Manabi. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und
   Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der
   Reise ärztlichen Rat einzuholen. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann gelegentlich eine Choleraimpfung verlangt
   werden, insbesondere bei Ankunft aus einem Land mit Cholera bzw. bei Einreise außerhalb der internationalen Flughäfen.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 3 von 11
Ecuador
[3] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten
   empfohlen.

   [4] Malariarisiko ganzjährig in Gebieten unter 1500 m. Hohes Risiko in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und
   El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza. Mittleres Risiko im
   Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona
   Santiago. Kein oder nur ein geringes Risiko in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln. Für die
   gefährlichere Form Plasmodium falciparum (21%) wurde Chloroquinresistenz gemeldet.

   [5] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Typhus, Bakterienruhr,
   Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte
   generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig
   sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die
   Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

   Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am
   besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auch Schweinefleisch, rohe Salate
   und Mayonnaise sind nicht immer unbedenklich. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

   Andere Risiken
   Für die Chagas-Erkrankung, die durch Raubwanzen übertragen wird, besteht ein geringes Infektionsrisiko in Slums. Reisenden,
   die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

   Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt während der Regenzeit (November bis Juni) in den Provinzen Laja,
   Guayas und Esmeraldas vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

   In vereinzelten Herden im Nordwesten (Esmeraldas) tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die
   Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

   Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B
   und E kommen vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen
   Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

   Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung
   und insektenabweisende Mittel.

   Pest-Fälle wurden aus der Provinz Chimborazo gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und
   häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher
   Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
   Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
   Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche
   Hilfe in Anspruch nehmen. In der Provinz Morona Santiago (Amazonasgebiet) sind Fälle von Tollwut bei Menschen aufgetreten.
   Überträger sind wahrscheinlich Fledermäuse. Wer in diese von Touristen selten besuchte Region reist, sollte nachts die Fenster
   geschlossen halten und eine Impfung in Erwägung ziehen.

   HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte,
   unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
   Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber,
   Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden
   Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in
   Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-
   Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
   Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher
   Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Tue, 23 Oct 2018 17:00:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Tue, 23 Oct 2018 17:01:10 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Medizinische Hinweise (Zika-Virus-Aktualisierung, Chagas)

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 4 von 11
Ecuador
Kriminalität
   Reisende werden aufgrund der Kriminalität und Gewaltbereitschaft in Ecuador zu Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Ein
   erhöhtes Risiko, Opfer eines Diebstahls, Raubüberfalls oder anderen Gewaltverbrechen zu werden, besteht vor allem in den
   Metropolen Guayaquil und Quito und Cuenca, sowie an der Küste.
   In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten
   bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.
   Im Norden der Provinz Esmeraldas - San Lorenzo und umliegende Region - erfolgten seit Anfang 2018 wiederholt Anschläge auf
   ecuadorianische Sicherheitskräfte, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer
   und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Am 26. März 2018 wurden zwei Journalisten und ihr Fahrer in
   dieser Zone entführt.
   Von Reisen in dieses Gebiet wird daher derzeit generell abgeraten. Auch im übrigen Grenzgebiet zu Kolumbien ist erhöhte
   Vorsicht geboten. Die Sicherheitslage kann sich gegebenenfalls auch kurzfristig verschlechtern.
   Von Gegenwehr bei Raubüberfällen ist aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter in jedem Fall abzuraten.
   Auch bei Überlandfahrten in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen
   der Stadt Santo Domingo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten. Reisenden wird
   empfohlen, vor Reisebeginn (z.B. Amazonasgebiet) mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären.
   In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen
   und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten.
   Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld"-Erpressung unter Verwendung
   falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen (auch in Form von
   Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle
   Kunden ansprechen.
   Reisende sollten stets auf ihr Gepäck achten und möglichst keine Wertsachen tragen oder mitführen; Uhren, Kameras und
   Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein und auf der Straße auch bei Anruf nicht sorglos benutzt werden. In Bars
   sollten keine Getränke von Fremden angenommen werden und das eigene Getränk sollte ständig im Auge behalten werden. Bei
   Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür benutzt werden.
   Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (z.B. Lagune San Pablo und Wasserfall El Peguche bei Otavalo, Vulkan
   Pichincha via Bergstation Cruz Loma und in der Umgebung von Vilcabamba) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu
   Überfällen bzw. Gewaltverbrechen. Auf lokale Hinweise sollte besonders geachtet werden.
   In Montañita (Provinz Sta. Elena an der Küste) kam es in den letzten Monaten zu mehreren Fällen der Vergewaltigung von
   Ausländerinnen, nachdem den Opfern K.O.-Tropfen o.ä. verabreicht worden waren.
   Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete
   Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden.
   Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten. Es wird empfohlen, sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit
   zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die deutsche Botschaft in Quito erhältlich. Bei Bedarf stehen manchmal auch von
   der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.
   Polizei und Strafverfolgungsbehörden
   Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen.
   In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria
   und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial" an der Ecke der
   Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie
   desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.
   Im Großraum Quito können kleinere Überfälle auch elektronisch bei der Fiscalía General del Estado angezeigt werden.
   Opfer einer Straftat sollten zusätzlich die deutsche Botschaft in Quito informieren.
   Naturkatastrophen
   Ecuador liegt in einer seismisch aktiven Zone und hat mehrere aktive Vulkane. Seit dem schweren Erdbeben in der Küstenregion
   zwischen Esmeraldas und Manta vom 16. April 2016 mit zahlreichen Todesopfern ist insbesondere diese Region immer wieder
   von Nachbeben betroffen.
   In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane
   Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay (im Park Sangay) und jüngst wieder Reventador (etwa 90 km östlich von Quito)
   sind derzeit aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen
   des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.
   Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen zu
   Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen erteilt das Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-
   Ecuador.
   Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Geoforschungszentrum Potsdam.
   In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in
   der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die
   Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw.
   den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Versorgung im Notfall

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 5 von 11
Ecuador
Reisende nach Ecuador sollten unabhängig von der Krankenversicherungspflicht bei Einreise ab 22. Juli 2018, siehe
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, unbedingt auch im eigenen Interesse auf einen ausreichenden
   Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch
   Medizinische Versorgung.
   Infrastruktur/Straßenverkehr
   Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der
   Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle
   verwickelt. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden. Dies sollte bei der Wahl des
   Verkehrsmittels berücksichtigt werden.
   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
   Geld/Kreditkarten
   Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt
   gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an.
   Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.
   Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in
   Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren
   deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in
   kleineren Orten. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird
   empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
   Sportliche Aktivitäten
   Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht
   deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt
   werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt
   werden.
   Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, so dass normalerweise übliche
   touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können. Den
   Anweisungen der Behörden, auch bezüglich des Wassersports, muss in jedem Fall Folge geleistet werden.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate bei Einreise gültig sein.
   Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den
   Herkunftsflughafen.
   Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.
   Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
   Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige, die auch ecuadorianische Staatsangehörige sind (deutsch-ecuadorianische
   Doppelstaater) oder ein Wohnsitzvisum für Ecuador haben, und nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die
   Vorlage einer entweder gerichtlichen, notariellen oder konsularisch beglaubigten Einverständniserklärung, z.B. vom
   ecuadorianischen Konsulat im Ausland, des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das
   ecuadorianische Ministerio del Interior.
   Krankenversicherungspflicht
   Seit September 2018 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per
   Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein
   Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.
   Galapagos-Inseln
   Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird seit Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der
   Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt.
   Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden.
   Visum
   Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum
   einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also
   nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische
   Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können
   der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.
   Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de
   Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle 5 Jahre beantragt werden.
   Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der
   zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
   Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen
   ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt
   auch mit Abschiebehaft.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 6 von 11
Ecuador
Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels
   und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.
   Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Barmittel im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar müssen bei der Einreise deklariert werden und können bis zu 10.000 US-Dollar
   wieder ausgeführt werden, sofern sie bei Einreise schon deklariert wurden.
   Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind direkt bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine
   rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die
   Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
   In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.
   Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
   Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Ecuador mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h.
   Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
   Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
   In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die
   schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko
   frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für
   Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-
   Virus des Gesundheitsdienstes.
   Impfschutz
   Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus einem
   Gelbfieberinfektionsgebiet (siehe www.who.int) gefordert.
   Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Für Reisen in die
   ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiete Ecuadors, insbesondere die östlichen Landesteile (Orellana, Morona, Napo,
   Pastaza, Sucumbíos und Zamora) wird allen Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Impfung dringend
   empfohlen.
   Kein Übertragungsrisiko besteht in Quito, Guayaquil und auf den Galapagos Inseln.
   Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z. B. bei Weiterreise nach Costa Rica).
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen
   Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie Influenza und Pneumokokken.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und
   Typhus empfohlen.
   Chikungunya
   Ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014 treten Chikungunya-Virusinfektionen in Ecuador immer wieder auf.
   Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in
   jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Siehe auch Merkblatt Chikungunya.
   Dengue-Fieber
   Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht
   in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
   In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl.
   möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
   Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die
   einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur
   Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
   Malaria
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 7 von 11
Ecuador
ausbrechen. Ein mittleres Risiko besteht im östlichen Tiefland, insbesondere in den wasserreichen Gebieten. Ein geringes Risiko
   besteht im übrigen Tiefland, im Osten des Amazonasgebietes, sowie in den westlichen Tieflandgebieten (v. a. Esmeraldas). Kein
   Risiko besteht in Höhenlagen (oberhalb 1500m), in den Städten und auf den Galapagos-Inseln.
   Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Notfallselbsttherapie allenfalls im Einzelfall auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll
   sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist
   die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll.
   Leishmaniasis
   Leishmaniasis kommt landesweit in geringer Fallzahl vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen
   und manifestieren sich als Erkrankung insbesondere an der Haut, in selteneren Fällen alternativ an weiteren Organen. Auch in
   dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).
   Aufgrund der o. g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig und in den Abendstunden und nachts
   (Malaria!)
   - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
       Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
   Durchfallerkrankungen
   Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch
   Beachtung einfacher Regeln:
   Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw.
   desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer
   Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor
   der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
   Leptospirose
   Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
   Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender
   Beteiligung der Leber und Nieren führen.
   Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine
   medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
   Trypanosomiasis („Mal de Chagas")
   In Ecuador kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben,
   die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder
   seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt
   angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung
   des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und
   des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
   Höhenkrankheit
   Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit
   kommen.
   HIV/AIDS
   Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
   grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei
   Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
   Medizinische Versorgung
   Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu
   vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen
   insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.
   Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort
   sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder
   Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der
   Rechnung vor der Entlassung.
   Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher
   dringend empfohlen.
   Vor einer Reise nach Ecuador wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu
   Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND

Einreisebedingungen:                                                                                                         Seite 8 von 11
Ecuador
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                         Pass erforderlich          Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Türkei                       Ja                          Nein                         Ja

       Andere EU-Länder             Ja                          Nein                         Ja

       Schweiz                      Ja                          Nein                         Ja

       Österreich                   Ja                          Nein                         Ja

       Deutschland                  Ja                          Nein                         Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein.

   Visainformationen
   Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von
   einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt). Ausnahmen: Ein Visum benötigen Staatsangehörige von Äthiopien,
   Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.
   Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.
   Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die
   Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.

   Österreicher: Eigener Reisepass.

   Schweizer: Eigener Reisepass.

   Türken: Eigener Reisepass.

   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisen und die deutsch-ecuadorianische

   Doppelstaater sind oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen eine gerichtliche, notariell oder konsularisch
   (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines

   Elternteils ausreisen.

   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Bearbeitungsdauer
   3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt
   aufgenommen werden.

   Gültigkeit

Einreisebedingungen:                                                                                                       Seite 9 von 11
Ecuador
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.

   Aufenthaltsverlängerung
   Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

   Transit
   Transitvisa werden nicht ausgestellt.

   Visaarten und Kosten
   U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.

   Kosten
   Je nach Nationalität unterschiedlich.

   Antrag erforderlich
   Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
   (a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),
   (b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
   (c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
   (d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
   (e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),
   (f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
   (h) (evtl. eine Masern-Impfung),
   (i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
   (j) Briefmarken im Wert von 3,50 € für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Empfohlen sind US-Dollar. Geld kann bei Banken und Wechselstuben (casas de cambio) gewechselt werden. Der Geldwechsel
   außerhalb der Städte kann schwierig sein. Die Wechselgebühr schwankt zwischen 1% und 4%, man sollte sich vor dem
   Umtausch erkundigen. Für Geldanweisungen steht "Western Union" mit einen dichten Netz an Vertriebsstellen und Partnern
   (100 Partner in Quito) zur Verfügung.

   Währung
   1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1
   US$. Die 2 US-Dollar Banknote ist so selten, dass sie von Bankautomaten nicht ausgegeben wird. Sie ist ein beliebtes
   Sammlerobjekt, das viele wegen ihrer Rarität noch nie in den Händen gehalten haben. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1
   US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. Neben den Dollarmünzen sind auch die Centavo-Münzen im Umlauf, diese werden als
   Wechselgeld ausgegeben und entsprechen im Wert dem Dollar-Cent.
   Achtung: 50 und 100 US$-Banknoten werden zurzeit in Banken und Geschäften nicht angenommen, weil viele falsche
   Banknoten im Umlauf sind.

   Devisenbestimmungen
   Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Summen ab einem Gegenwert von
   10.000 US$ sind deklarationspflichtig.

   Kreditkarten
   Mastercard, Visa und Diners Club werden normalerweise in großen Geschäften, Restaurants und Hotels angenommen. Jedoch
   gibt es zurzeit immer wieder Schwierigkeiten beim Abheben von Bargeld mit Kreditkarte am Geldautomaten sowie beim Bezahlen
   mit Kreditkarten in Geschäften. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Werden nicht mehr angenommen.

Einreisebedingungen:                                                                                                 Seite 10 von 11
Ecuador
Öffnungszeiten der Bank
   I. Allg. Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa vormittags

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können zollfrei nach Ecuador eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
   20 Zigarettenschachteln à 20 Stück Zigaretten oder 25 Zigarren/Zigarillos oder 500 g Tabak;
   3 l alkoholische Gertänke;
   300 ml Parfüm;
   Geschenke und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Gegenwert von bis zu 500 US$.

   Verbotene Exporte
   Goldbarren, Narkotika, Antiquitäten, lebende Wildtiere, aus geschützten Tierarten hergestellte Souvenirs (schwarze Koralle,
   Schildpatt).

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20713] Ecuador - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 13.10.2018 (Unverändert gültig seit:
   17.07.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 13.10.2018 (Unverändert gültig seit: 17.07.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 11 von 11
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