Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf

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Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf
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                       www.vg-effelt

                                      für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
              mit amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf

Jahrgang 40                  Freitag, den 15. Dezember 2017                          Nr. 25/26

                                       Frohe
Weihnachten
                    Im Namen des Gemeinderates
                    wünsche ich Ihnen ein
                    besinnliches Weihnachtsfest
                                                                                         Fotos: smilinglina, Netzer Johannes - Fotolia

                    sowie ein glückliches und
                    gesundes neues Jahr 2018.

                    Ihre Kathrin Heimann                   Ihr Paul Steins
                    1. Bürgermeisterin                     1. Bürgermeister
                    der Gemeinde Effeltrich                der Gemeinde Poxdorf
Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf
Effeltrich                                                          -2-                                                                  Nr. 25/26/17

  Verwaltungsgebäude in der                                                Musikverein Effeltrich
  Weihnachtswoche geschlossen                                              Veranstaltungskalender 2018
  Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,                                         Für Effeltrich und Gaiganz ist dieses Jahr in redaktioneller
  wir möchten Sie darüber informieren, dass das Rathaus                    Verantwortung des Musikvereins wieder ein Veranstaltungs-
  Effeltrich vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.12.2017                  kalender für 2018 entstanden. Der Verkauf erfolgte an die
  geschlossen ist.                                                         Vereine und Verbände, die Vorbestellungen abgegeben
                                                                           haben, und ebenso an die Gemeinde, die eine Mindestmenge
                                                                           abgenommen hat, um die notwendige Mindestauflage abzu-
                                                                           sichern. Vielen Dank an alle beteiligten Vereine und Danke an
                                                                           den Sponsor, der ebenfalls eine hilfreiche Menge angenom-
                                                                           men hat. Der freie Verkauf erfolgt über folgende Stellen:
                                                                           • Fr. Ponner im Laden
                                                                           • Gemeindeverwaltung
                                                                           • während der Krippenausstellung am Stand des Schüt-
                                                                                zenvereins
                                                                           Bitte senden Sie uns Ihre Meinungen und Verbesserungs-
                                                                           vorschläge für die Zukunft an kalender@mv-effeltrich.de.
      Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes
      beschließt das Jahr 2017.
                                                                           Redaktionsschlusshinweis
      Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint
                                                                           Artikel zur Veröffentlichung müssen in den jeweils ungera-
      in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben
                                                                           den KW spätestens Donnerstagfrüh 8.00 Uhr in der Ver-
      dann wieder im gewohnten Rhythmus.                                   waltung auf nachrichtenblatt@effeltrich.de eingegangen sein.
      Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen
      und Leser, eine gesegnete
      Advents- und Weihnachtszeit.

                   Ihre LINUS WITTICH                                          6BIA>8=:7:@6CCIB68=JC
Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf
Effeltrich                                                      -3-                                                      Nr. 25/26/17

   Eröffnung des Weihnachtsmarktes und der Krippenausstellung

  Am zweiten Adventswochenende merken es alle Effel-                Worten und hoffen, dass es herabsteigen wird, um den Kin-
  tricher Bürger: Weihnachten steht bevor, denn außen               dern ganz nah zu sein. Als es schließlich im Foyer ankommt,
  vor dem Rathaus gibt es einen Weihnachtsmarkt, innen              hat es eine große hölzerne Kiste dabei, in die alle Kinder
  im Foyer mit dem prächtigen Weihnachtsbaum erwartet               ihre Wunschzettel hineinwerfen können. Nachdem Rosema-
  man das Christkind und den Nikolaus, und oben im zwei-            rie Zimmermann noch eine Fabel vorgetragen hat, in der die
  ten Stock kann man im Ratssaal mehr als 35 wunderbare             Tiere über die eigentliche Bedeutung des Weihnachtsfestes
  Krippen bewundern.                                                streiten, kommt doch tatsächlich der Nikolaus die Treppe
  Auf der Empore im ersten Stock des sonst so geschäftigen          herunter. Er trägt einen weiten roten Mantel, auf dem Kopf
  Zentrums der Verwaltungsgemeinschaft ist die Bläsergruppe         hat er seinen Bischofshut und in der Hand den Bischofsstab.
  des Musikvereins Effeltrich platziert. Mit zwei Adventswei-       Das Christkind gesellt sich zu ihm, um ihm beim Verteilen
  sen stimmt sie die zahlreichen Besucher, vor allem Kinder         seiner Gaben zu helfen. Die Kinder müssen dem Nikolaus
  mit ihren Eltern oder Großeltern, auf die adventliche Feier       ihren Namen sagen und ihm die Hand geben; erst wenn sie
  ein. Danach begrüßen Bürgermeisterin Kathrin Heimann              sich getraut haben, das zu tun, händigt ihnen das Christkind
  und der Vorsitzende der Krippenfreunde Herbert Lodes die          eine Tüte mit Mandarinen und Nüssen aus.
  großen und kleinen Gäste. Zu den Letzteren gehören auch           Nachdem das Christkind und der Nikolaus wieder ent-
  die Kindergartenkinder, die mit den Erzieherinnen Rosema-         schwunden sind, gehen die Besucher entweder hinauf in
  rie Zimmermann und Bianca Förster gekommen sind und               den Ratssaal, um sich die Krippen anzuschauen, oder aber
  eigens einige Liedchen eingeübt haben. Als das Christkind         sie stärken sich auf dem Weihnachtsmarkt mit Glühwein und
  schließlich im goldverzierten weißen Gewand auf der Empore        Lebkuchen und tauschen Neuigkeiten aus oder erzählen
  erscheint, wird es ganz still. Alle lauschen seinen feierlichen   sich, wie sie Weihnachten verbringen werden.

Fundamt                                                                                       Satzung:
                                                                                          I. Allgemeines
Es wurde abgegeben:
                                                                                                 §1
1 Kettenanhänger (silber)
                                                                              Trägerschaft, Widmung, Betreuungszeit
1 Jugendfahrrad (weiß/rot/schwarz)
                                                                    (1) Die Gemeinde Effeltrich betreibt die Kindertagesstätte als
Information zur Veröffentlichung                                        öffentliche Einrichtung. Ihr Besuch ist freiwillig.
der Sitzungseinladungen und                                         (2) Die Kindertagesstätte ist
Sitzungsniederschriften                                                 1. die Kinderkrippe im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1
                                                                        des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes
Es werden alle Sitzungsniederschriften und Einladungen zu               (BayKiBiG) für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjah-
öffentlichen Sitzungen auf den Homepages der Gemeinden                  res bis zur Vollendung des Alters von drei Jahren; in Aus-
und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft veröf-                 nahmefällen können auch jüngere Kinder aufgenommen
fentlicht. Die Adressen lauten www.effeltrich.de; www.poxdorf.          werden.
de; www.vg-effeltrich.de. Die nächste Sitzung der Verwaltungs-          2. der Kindergarten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
gemeinschaft Effeltrich findet am 19.12.2017 statt.                     2 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgeset-
                                                                        zes (BayKiBiG) für Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis
                                                                        zum Schuleintritt. In Ausnahmefällen können auch jüngere
                  Gemeinde Effeltrich                                   Kinder aufgenommen werden, frühestens im Alter von zwei
                                                                        Jahren und sechs Monaten.
                                                                    (3) Die Kindertagesstätte dient der Betreuung, Bildung und
Gemeinde Effeltrich                                                     Erziehung der dort aufgenommenen Kinder und wird ohne
                                                                        Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Satzung für die Kindertagesstätte                                   (4) Das Kindertagesstättenjahr dauert jeweils vom 01.09. bis
der Gemeinde Effeltrich                                                 31.08. des darauf folgenden Jahres.

(Kindertagesstättensatzung - KiTaS)                                                               §2
vom 05.12.2017                                                                                  Personal
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeord-
nung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Effel-      (1) Die Gemeinde Effeltrich stellt das im Rahmen der gesetz-
trich gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2017                  lichen Bestimmungen für den Betrieb seiner Kindertages-
folgende                                                                stätte erforderliche Personal.
Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf
Effeltrich                                                        -4-                                                    Nr. 25/26/17
(2) Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder wird              (2) Die Kindertagesstätte bleibt an den gesetzlichen Feierta-
    gemäß §§ 15 – 17 der Verordnung zur Ausführung des Bay-               gen und an den durch Aushang in der Kindertagesstätte
    erischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBay-               bekannt gegebenen Tagen und Zeiten geschlossen. In den
    KiBiG) durch den Einsatz von ausreichendem und qualifi-               Sommerferien ist die Kindertagesstätte an drei zusammen-
    ziertem Personal sichergestellt.                                      hängenden Wochen geschlossen.
                                §3                                                                §7
                          Elternbeirat                                                    Mindestbuchungszeit
Für die Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu bilden. Aufgaben    (1) Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung
und Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 des             der Kinder in den Einrichtungen sicherzustellen, werden
Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).            Mindestbuchungszeiten festgelegt.
                          II. Aufnahme                                (2) Für die Kinderkrippe beträgt die Mindestbuchungszeit 20
                                                                          Stunden pro Woche bzw. 4 Stunden am Tag.
                                §4
                                                                      (3) Für den Kindergarten beträgt die Mindestbuchungszeit 25
                   Anmeldung zur Aufnahme                                 Stunden pro Woche bzw. 5 Stunden am Tag.
(1) Die Aufnahme des Kindes setzt die schriftliche Anmeldung
    durch die Personensorgeberechtigten voraus. Der Anmel-                                       §8
    dende ist verpflichtet die erforderlichen Angaben zur Per-                Mitwirkung der Personensorgeberechtigten,
    son des aufzunehmenden Kindes und der Personensorge-                                regelmäßiger Besuch
    berechtigten zu machen. Änderungen – insbesondere beim
    Personensorgerecht - sind unverzüglich mitzuteilen.               (1) Die Kindertagesstätte kann die Bildungs- und Erziehungs-
                                                                          aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das Kind
(2) Bei der Anmeldung des Kindes haben die Personensor-
                                                                          die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Personensorge-
    geberechtigten in einer Betreuungsvereinbarung mit der
                                                                          berechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen
    Gemeinde Effeltrich verbindliche Buchungszeiten für das
                                                                          Besuch unter Beachtung der maßgeblichen Öffnungszeiten
    Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zeiten,
                                                                          und der gebuchten Betreuungszeiten zu sorgen. Kann ein
    in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht.
                                                                          Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen oder erst ver-
    Sie umfassen innerhalb der von der Gemeinde festgeleg-
                                                                          spätet gebracht werden, ist die Leitung der Kindertages-
    ten Öffnungszeiten (§ 7) die Kernzeit (§ 7 Abs. 1) sowie die
                                                                          stätte unverzüglich zu verständigen.
    weiteren von den Personenberechtigten festgelegten Nut-
    zungszeiten. Um die Bildung, Erziehung und Betreuung der          (2) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt
    Kinder sicherstellen zu können, werden für die Kinderta-              entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mit-
    gesstätte Mindestbuchungszeiten (§ 8) festgelegt.                     wirkung der Personensorgeberechtigten ab. Diese sollen
                                                                          daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die
(3) Die Änderung der Buchungszeiten ist zum 01.09. (September
                                                                          Möglichkeit von regelmäßig veranstalteten Sprechstunden
    bis Februar) und zum 01.03. (März bis August) unter Einhal-
                                                                          wahrnehmen. Die Termine werden durch Aushang in der
    tung einer Frist von vier Wochen zulässig und bedarf einer
                                                                          Einrichtung bekannt gegeben.
    neuen schriftlichen Vereinbarung. Für die Monate Juli und
    August sind keine Änderungen der Buchungszeit möglich.                                          §9
                                 §5                                                            Verpflegung
                              Aufnahme                                Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, können in der Kin-
(1)   Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeinde           dertagesstätte ein Mittagessen einnehmen.
      Effeltrich in Absprache mit der Leitung der Kindertages-
      stätte. Die Befugnis über die Entscheidung kann durch                                      § 10
      den/die 1. Bürgermeister/in auf die Leitung der Kinderta-                         Betreuung auf dem Wege
      gesstätte übertragen werden.                                    (1) Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung
(2)   Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maß-             der Kinder auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte
      gabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze             zu sorgen.
      verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlich-          (2) Bei der Aufnahme des Kindes hat der Personensorgebe-
      keitsstufen getroffen.                                              rechtigte gegenüber der Leitung der Kindertagesstätte
      a) Kinder, die in der Gemeinde wohnen, nach Alter gestaffelt,       schriftlich zu erklären, welche Personen (ab 14 Jahre
      b) Kinder, deren Mutter oder Vater sich in einer besonderen         mit Personalausweis) für das Kind abholberechtigt sind.
      Notlage befinden,                                                   Solange eine entsprechende Erklärung nicht vorliegt, muss
      c) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage           das Kind persönlich abgeholt werden.
      befindet,
      d) Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend ist,                          IV. Abmeldung, Ausschluss
      e) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind,                                             § 11
(2)   Die Aufnahme erfolgt für die in der Gemeinde wohnenden                                  Abmeldung
      Kinder unbefristet.
(3)   Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit             (1) Das Kind scheidet aus der Kindertagesstätte aus durch
      und solange freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme               Abmeldung, Ausschluss nach § 13 oder wenn es nicht
      setzt die Finanzierungszusage durch die Aufenthaltsge-              mehr zum Benutzerkreis der jeweiligen Einrichtung nach §
      meinde voraus (Gastkinderregelung Art. 23 BayKiBiG). Die            1 Abs. 2 gehört.
      Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungs-          (2) Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Per-
      jahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein            sonensorgeberechtigten bei der Leitung der Kindertages-
      Kind aus dem Gemeindegebiet benötigt wird.                          stätte. Die Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter
(4)   Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine                 Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig. Während
      Warteliste eingetragen.                                             der letzten drei Monate des Kindertagesstättenjahres ist die
                                                                          Abmeldung nur zum Ende des Kindertagesstättenjahres
                     III. Besuchsregelungen                               zulässig.
                                 §6
                           Öffnungszeiten                                                         § 12
(1) Die Kindertagesstätte ist in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:30                      Ausschluss vom Besuch
    Uhr geöffnet. Bei Bedarf kann die Öffnungszeit bis 17:30 Uhr      Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats
    verlängert werden. Die Kernzeit, die verbindlich für jedes Kind   unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vom wei-
    zu buchen ist (§ 4 Abs. 2 Satz 3), wird von der Gemeinde          teren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden,
    rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. ausgehängt.       wenn
Effeltrich                                                        -5-                                                     Nr. 25/26/17
a) es innerhalb von drei Monaten insgesamt über zwei                  Die Satzung wird bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich,
   Wochen unentschuldigt gefehlt hat,                                 Forchheimer Straße 1, Zimmer 102, 91090 Effeltrich, während
b) es wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wor-          der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit-
   den ist,                                                           gehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Aus-
c) erkennbar ist, dass die Personensorgeberechtigten an einem         kunft erteilt.
   regelmäßigen Besuch ihres Kindes nicht interessiert sind,
d) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensstörungen sich oder
   andere gefährdet, insbesondere wenn eine heilpädagogi-
                                                                      Veröffentlichung der Beschlüsse
   sche Behandlung angezeigt erscheint,                               aus der 49. Sitzung des Gemeinderates
e) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtun-          Effeltrich vom 04.12.2017
   gen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachge-
   kommen sind,                                                       vom 04.12.2017
f) sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes
   oder der Personensorgeberechtigten gegeben sind, die               1      Bürgeranfragen
   einen Ausschluss erforderlich machen.                              Zur Kenntnis genommen
Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des
Kindes und auf deren Antrag der Elternbeirat (§ 3) zu hören.          2      Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von
                                                                             Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
                                 § 13                                        06.11.2017
                        Krankheit, Anzeige
(1)   Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Kindertagesstätte wäh-    Zur Kenntnis genommen
      rend der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen.
(2)   Bei einer ansteckenden Krankheit ist die Kindertagesstätte      3      Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom
      unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall kann ver-              06.11.2017
      langt werden, dass die Gesundung durch Bescheinigung
      des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes               Beschluss:
      nachgewiesen wird.                                              Der Gemeinderat stimmt der o.a. Niederschrift zu.
(3)   Absatz 2 gilt entsprechend, wenn ein Mitglied der Wohnge-       Einstimmig beschlossen         Ja: 11 Nein: 0 Anwesend: 11
      meinschaft des Kindes an einer ansteckenden Krankheit leidet.   4     Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau
(4)   Erkrankungen sind der Kindertagesstätte unverzüglich unter            einer bestehenden Einliegerwohnung mit drei Stell-
      Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen. Die voraussicht-            plätzen auf dem Grundstück FlNr. 1025 Gkg. Effel-
      liche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden.                     trich (Ginsterweg 2); BVZ 22-17-EF

             V. Sonstiges, Schlussbestimmungen                        Beschluss:
                               § 14                                   Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einver-
                   Unfallversicherungsschutz                          nehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer
Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem          Baugenehmigung; Umbau einer bestehenden Einliegerwoh-
direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Auf-           nung mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1025 Gkg.
enthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der           Effeltrich (Ginsterweg 2); BVZ 22-17-EF entsprechend den am
Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das              17.11.2017 eingereichten Planungsunterlagen. Die benötigten
durch den Aufnahmebescheid begründete Betreuungsverhält-              Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen des Bebau-
nis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase des           ungsplanes Effeltrich „Süd-Ost“, die zur Umsetzung des Vorha-
Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle           bens notwendig sind, werden erteilt.
auf dem Weg unverzüglich zu melden.                                   Einstimmig beschlossen          Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
Die Trägerschaft übernimmt bei Verletzungen verursacht durch
Haarschmuck, Ketten und Ringen sowie bei deren Verlust                5      Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung sowie
keine Haftung. Das Tragen von Schmuck insbesondere von                       denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis; Errichtung
Halsketten ist auf Grund von Verletzungen nicht gestattet.                   eines Büro-Betriebsgebäudes mit Einliegerwohnung
                                                                             auf den Grundstücken 1089/2 und 1089/3 Gkg. Effel-
                             § 15                                            trich; BVZ 14-17-EF
                           Haftung
                                                                      Beschluss:
(1) Die Gemeinde haftet für Schäden, die im Zusammenhang              Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Ein-
    mit dem Betrieb der Kindertagesstätte entstehen, nur im           vernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer
    Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.                             Baugenehmigung; Errichtung eines Büro-Betriebsgebäudes
(2) Unbeschadet von Absatz 1 haftet die Gemeinde für Schä-            mit Einliegerwohnung auf dem Grundstücken Fl.Nr. 1089/2
    den, die sich aus der Benutzung der Kindertagesstätte             und 1089/3 Gkg. Effeltrich; BVZ 14-17-EF entsprechend den
    ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die              am 06.11.2017 eingereichten Planungsunterlagen unter der
    Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient,             Auflage, dass die fehlenden Nachbarunterschriften nachge-
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbeson-       reicht werden. Die Erschließung (Strom, Wasser, Kanal, Zufahrt
    dere haftet die Gemeinde nicht für Schäden, die Benutzern         etc.) ist selbst sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass das
    durch Dritte zugefügt werden.                                     Grundstück aktuell nicht erschlossen ist.
                          § 16                                        Einstimmig beschlossen             Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12
                 Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren sind in einer eigenen Gebührensat-             6      Formlose Bauvoranfrage; Errichtung von zwei Zwei-
zung geregelt.                                                               familienwohnhäusern auf dem Grundstück FlNr.
                                                                             1449 Gkg. Effeltrich, BVZ 20-17-EF
                                § 17
                            Inkrafttreten                             Beschluss:
(1) Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.                         Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich beschließt eine Ein-
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.11.2012 außer Kraft.        beziehungssatzung aufzustellen. Der genaue Umfang der
                                                                      Einbeziehungssatzung soll durch ein Ingenieurbüro festgelegt
Effeltrich, 05.12.2017                                                werden. Hinsichtlich der Kosten für die Einbeziehungssatzung
Gemeinde Effeltrich                                                   sowie die Erbringung von Ausgleichsflächen ist eine Kosten-
Kathrin Heimann                                                       übernahmeerklärung von den Antragsstellern zu unterschrei-
1. Bürgermeisterin                                                    ben. Die Gemeinde Effeltrich stellt das planungsrechtliche
Effeltrich                                                    -6-                                                   Nr. 25/26/17
Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag einer formlosen           12    Antrag auf Erteilung eines isolierten Befreiung von
Bauvoranfrage; Errichtung von zwei Zweifamilienwohnhäusern              Bebauungsplanfestsetzungen;      Errichtung   eines
auf dem Grundstück FlNr. 1449 Gkg. Effeltrich; BVZ 20-17-EF             Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück FlNr.
entsprechend den am 03.11.2017 eingereichten Planungsun-                1372/12 (Kapell-Meister-Pinsel-Straße 5) Gkg. Effel-
terlagen in Aussicht.                                                   trich; BVZ 23-17-EF
Mehrheitlich abgelehnt         Ja: 6 Nein: 8 Anwesend: 14        Beschluss:
                                                                  Der Gemeinderat Effeltrich erteilt sein Einvernehmen zu der
7       Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erwei-         beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Althof II“ wie
        terung der Erdgeschosswohnung eines bestehenden           beantragt. Der Errichtung eines Carport auf dem Grundstück
        Wohnhauses mit Neubau von 3 PKW-Unterstellplät-           FlNr. 1372/12 Gkg. Effeltrich (Kapell-Meister-Pinsel-Straße 5),
        zen auf dem Grundstück FlNr. 98/10 Gkg. Effeltrich        BVZ 23-17-EF.
        (Hauptstraße 9); BVZ 21-17-EF                             Einstimmig beschlossen         Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einver-    13    Neuerlass der Satzung für die Kindertagesstätte der
nehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Bau-              Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättensatzung -
genehmigung; Erweiterung der Erdgeschosswohnung eines                   KiTaS) vom 05.12.2017
bestehenden Wohnhauses mit Neubau von 3 PKW-Unterstell-
                                                                  Beschluss:
plätzen auf dem Grundstück FlNr. 98/10 Gkg. Effeltrich (Haupt-
straße 9); BVZ 21-17-EF entsprechend den am 14.11.2017            Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung für die
eingereichten Planungsunterlagen. Auf die Abstandsflächen-        Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstätten-
übernahmeproblematik zur FlNr. 98/13 Gkg. Effeltrich wird hin-    satzung – KiTaS) zu und beschließt diese als Satzung. Die Sat-
gewiesen.                                                         zung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
                                                                  und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Dies wird vom Landratsamt Forchheim geprüft.
                                                                  Einstimmig beschlossen          Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Einstimmig beschlossen          Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14

                                                                  14    Neuerlass der Satzung über die Erhebung von
8       Beteiligung Träger öffentlicher Belange; Bebauungs-
                                                                        Gebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde
        plan „Am Mühlweiher II“; Gemeinde Poxdorf
                                                                        Effeltrich (Kindertagesstättengebührensatzung -
Beschluss:                                                              KiTaGS) vom 05.12.2017
Der Gemeinderat Effeltrich weist auf den erforderlichen Lärm-     Beschluss:
schutz gegenüber des Gewerbegebietes „Mühlbachwiesen“
                                                                  Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung über
hin. Wenn Bedenken hinsichtlich der Neuansiedelung als All-
                                                                  die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätte der
gemeines Wohngebiet bestehen, soll die Gemeinde Poxdorf
                                                                  Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättengebührensatzung –
entsprechende Lärmschutzmaßnahmen sicherstellen. Die
                                                                  KiTaGS) zu und beschließt diese als Satzung. Die Satzung ist
Gemeinde Effeltrich möchte an den weiteren Planungsschritten
                                                                  dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und
beteiligt werden.
                                                                  wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Einstimmig beschlossen         Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
                                                                  Einstimmig beschlossen         Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14

9       Träger öffentlicher Belange; frühzeitige Beteiligung
                                                                  15    Einteilung der Vorhaben der Gemeinde Effeltrich;
        zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2
                                                                        Aktuelle Projektliste, Antrag der Fraktion DEL vom
        Forchheim-Kersbach
                                                                        30.06.2017
Beschluss:
                                                                  Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den
                                                                  Der Gemeinderat beschließt, dass zwei mal im Jahr eine Pro-
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Forchheim-
                                                                  jektliste über vorhandene Projekte dem Gemeinderat vorgelegt
Kersbach. Die Gemeinde Effeltrich teilt der Stadt Forchheim
                                                                  werden soll.
mit, dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.
                                                                  Einstimmig beschlossen          Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Einstimmig beschlossen            Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14

                                                                  16    Anfragen und Wünsche, Sonstiges
10      Träger öffentlicher Belange;       Flächennutzungs-
        planänderung; Stadt Forchheim                             Zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich erhebt keine Einwände gegen die
                                                                  Gemeinde Effeltrich
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Forchheim. Die
Gemeinde Effeltrich teilt der Stadt Forchheim mit, dass sie auf
weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.                      Satzung über die Erhebung von
Einstimmig beschlossen           Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14     Gebühren für die Kindertagesstätte
                                                                  der Gemeinde Effeltrich
11      Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Abwei-
        chung von § 2 Abs. 1 Garagen- und Stellplatzverord-       (Kindertagesstättengebührensatzung – KiTaGS)
        nung; Errichtung eines Carports auf dem Grundstück        vom 05.12.2017
        FlNr. 1132 Gkg. Effeltrich (Am Felsenkeller 2b)           Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes
Beschluss:                                                        (KAG) erlässt die Gemeinde Effeltrich gemäß Beschluss des
Die Gemeinde Effeltrich hat gegen die Erteilung einer Abwei-      Gemeinderates vom 04.12.2017 folgende
chung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung
für das Bauvorhaben eines Carports auf dem Grundstück FlNr.                                Satzung
1132 (Am Felsenkeller 2b) keine Bedenken bezüglich der Ein-                                  §1
sicht in den Verkehr. Eine seitliche Verkleidung darf erst ab                       Benutzungsgebühren
einem Abstand von 3,00m von der öffentlichen Verkehrsfläche       Für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Effel-
errichtet werden. Ein Tor darf nicht angebracht werden.           trich werden die in dieser Satzung festgelegten Gebühren
Einstimmig beschlossen            Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14    erhoben.
Effeltrich                                                          -7-                                                   Nr. 25/26/17
                            §2                                                                      §4
        Entstehen und Fälligkeit, Gebührenschuldner                                            Inkrafttreten

                                                                      (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes
    in die Kindertagesstätte. Für angebrochene Monate wird            (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.11.2012 außer Kraft.
    die volle Gebühr berechnet.                                       Effeltrich, 04.12.2017
(2) Die Gebühren sind jeweils zum Monatsersten im Voraus zu           Gemeinde Effeltrich
    entrichten, bei angebrochenen Monaten zum Monatsende.             Heimann
    Die Gebühr wird für 12 Monate erhoben.                            Erste Bürgermeisterin
(3) Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter oder
    die nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten oder         Die Satzung wird bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich,
    die Personen, die die Aufnahme in die Kindertagesstätte           Forchheimer Straße 1, Zimmer 102, 91090 Effeltrich während
    bewirkt haben.                                                    der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit-
                                                                      gehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Aus-
                                                                      kunft erteilt.
                             §3
                         Gebührenhöhe

(1) Für den Besuch der Kindertagesstätte werden folgende                                 Gemeinde Poxdorf
    Gebühren erhoben:
      1. Kindergarten                                                 Veröffentlichung der Beschlüsse
      1.1    Benutzungsgebühren
             Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag 94,00 €/Monat             aus der 40. Sitzung des
             Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag 100,00 €/Monat            Gemeinderates Poxdorf
             Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag 110,00 €/Monat
             Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag 115,00 €/Monat
                                                                      vom 27.11.2017
             Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag 122,00 €/Monat
                                                                      1      Bürgeranfragen
             Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag 137,00 €/Monat
             Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./Tag 132,00 €/Monat        Zur Kenntnis genommen

      1.2    Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der           2      Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom
             Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Ent-             30.10.2017
             lastung der Familie gewährte Zuschuss nach Art.
             23 Abs. 3 BayKiBig auf den Gebührensatz nach             Beschluss:
             1.1 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe         Der Gemeinderat stimmt der o.a. Niederschrift zu.
             der festgesetzten Gebühr begrenzt.                       Einstimmig beschlossen         Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
      1.3    Spielgeld                             5,00 €/Monat
    2. Krippe                                                         3      Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von
                                                                             Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
      2.1    Benutzungsgebühren                                              30.10.2017
             Nutzungsdauer = 4 Std./Tag            170,00 €/Monat     Zur Kenntnis genommen
             Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag        190,00 €/Monat
             Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag        210,00 €/Monat
             Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag        230,00 €/Monat     4      Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der
                                                                             Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderats-
             Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag        250,00 €/Monat
                                                                             sitzungen und anderer Gremien (Ausschuss, Abwas-
             Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag        270,00 €/Monat            serzweckverband, Schulverband usw.)
             Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag       290,00 €/Monat
                                                                      Zur Kenntnis genommen
             Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./       300,00 €/Monat
             Tag
     2.2     Bei Platzteilung - Benutzungsgebüh-                      5      Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau
             ren                                                             eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem
                                                                             Grundstück Fl.Nr. 1366 Gmk. Poxdorf; BVZ 13-17-PO
             Nutzungsdauer = 4 Std./Tag            105,00 €/Monat
             Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag        120,00 €/Monat     Beschluss:
             Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag        135,00 €/Monat     Der Gemeinderat Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Ein-
             Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag        150,00 €/Monat     vernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer
                                                                      Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
             Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag        165,00 €/Monat
                                                                      Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366 Gmk. Poxdorf;
             Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag        180,00 €/Monat     BVZ 13-17-PO entsprechend den am 17.10.2017 eingereichten
             Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag       195,00 €/Monat     Planungsunterlagen.
             Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./       202,50 €/Monat
             Tag                                                      Mehrheitlich beschlossen         Ja: 10 Nein: 2 Anwesend: 13
                                                                      Persönlich beteiligt: 1
     2.3     Spielgeld                             5,00 €/Monat
                                                                      6      Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung; Stellung
                                                                             eines Bau-Büro Containers auf dem Grundstück Fl.Nr.
(2) Geschwisterkinder                                                        956/2 Gmk. Poxdorf (Reuthstraße 18); BVZ 14-17-PO
    Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Krippe und/
    oder den Kindergarten der Gemeinde Effeltrich fällt nur für       Beschluss:
    ein Kind die volle Gebühr an. Für das oder die Geschwis-          Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den
    terkinder ermäßigt sich die Gebühr um 25,-- € pro Monat.          beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan Poxdorf Ost wie
(3) Bei Ausschluss (§ 13 der Satzung für die Kindertagesstätte        beantragt. Der Stellung eines Bau-Büro Containers auf dem
    der Gemeinde Effeltrich – Kindertagesstättensatzung) ent-         Grundstück mit der Fl.Nr. 956/2 Gmk. Poxdorf (Reuthstraße 18);
    fällt die Gebühr für die Dauer des Ausschlusses; dies gilt        BVZ 14-17-PO wird zugestimmt.
    nicht für angebrochene Monate.                                    Mehrheitlich beschlossen        Ja: 10 Nein: 3 Anwesend: 13
Effeltrich                                                   -8-                                                   Nr. 25/26/17
7       Antrag auf Behandlung einer Bauvoranfrage; Errich-
        tung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der
        Fl.Nr. 293 Gmk. Poxdorf (Steinweg 7); BVZ 15-17-PO
Beschluss:
Die Gemeinde Poxdorf stellt das planungsrechtliche Einverneh-          L>G:G:C
men gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvor-
anfrage; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 293 Gmk. Poxdorf (Steinweg 7) entsprechend     Die Gemeinde Effeltrich gratuliert
den am 26.10.2017 eingereichten Planungsunterlagen unter der
Voraussetzung dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der        Herzliche Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit
baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt   Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat gratulieren recht herz-
in Aussicht. Der Immissionsschutz ist gesondert zu prüfen.       lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen.
Einstimmig beschlossen            Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 13
Persönlich beteiligt: 1                                          Pfistner, Irene und Johann     60 Jahre        11.01.2018
                                                                 Mittlerer Bühl 13
8      Träger öffentlicher Belange; Bebauungsplan „Feuer-        Kathrin Heimann, 1. Bürgermeister
       wehr Igelsdorf“, Stadt Baiersdorf
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den
                                                                 Die Gemeinde Effeltrich gratuliert
Bebauungsplan „Feuerwehr Igelsdorf“ der Stadt Baiersdorf.        Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
Die Gemeinde Poxdorf teilt der Stadt Baiersdorf mit, dass sie
                                                                 Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat gratulieren recht herz-
auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.
                                                                 lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen.
Einstimmig beschlossen           Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
                                                                 Derrfuß, Hildegard             77 Jahre            18.12.
9       Träger öffentlicher Belange; 10. Flächennutzungs-        Peter-Heinlein-Weg 3
        und Landschaftsplan-Änderung im Bereich „Feuer-          Grau, Maria                    87 Jahre            18.12.
        wehr Igelsdorf“, Stadt Baiersdorf                        Dr.-Rühl-Str. 4
Beschluss:                                                       Werner, Martin                 80 Jahre            23.12.
Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen die 10.      Hans-Sachs-Str. 8
Flächen nutzungs- und Landschaftsplan-Änderung im Bereich        Meister, Kunigunda             84 Jahre            26.12.
„Feuerweher Igelsdorf“ der Stadt Baiersdorf.                     Hans-Sachs-Str. 4
Die Gemeinde Poxdorf teilt der Stadt Baiersdorf mit, dass sie    Hofmann, Anton                 60 Jahre            31.12.
auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.
                                                                 Forchheimer Str. 10
Einstimmig beschlossen           Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
                                                                 Albert, Annemarie              70 Jahre            03.01.
10      Träger öffentlicher Belange; frühzeitige Beteiligung     Mittlerer Bühl 4
        zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2          Batz, Margareta                84 Jahre            08.01.
        Forchheim-Kersbach                                       Peter-Henlein-Weg 1
Beschluss:                                                       Bayer, Georg                   85 Jahre            11.01.
Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den          Lindenstr. 5
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Forchheim-           Jasinski, Gerlinde             60 Jahre            12.01.
Kersbach.                                                        Rosenweg 11
Einstimmig beschlossen      Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13
                                                                 Kathrin Heimann, 1. Bürgermeisterin
11    Träger öffentlicher Belange; Flächennutzungs-
      planänderung; Stadt Forchheim
Beschluss:
                                                                 Die Gemeinde Poxdorf gratuliert
Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen die          85. Geburtstag von Maria Gügel
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Forchheim.
                                                                 Unlängst hat Maria Gügel ihren 85. Geburtstag gefeiert. Bür-
Einstimmig beschlossen      Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13         germeister Paul Steins gratulierte herzlich und überbrachte
                                                                 die besten Wünsche der Gemeinde. Maria Gügel ist eine Ur-
12      Stromlieferung für die Zeit vom 01.01.2020 bis           Poxdorferin, denn sie wurde im neu gebauten Haus der Familie
        31.12.2022; Teilnahme an der Bündelausschreibung für     Kupfer in der Hauptstraße geboren. Zwar war ihre Kindheit und
        die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2020-2022)     Jugend vom Krieg überschattet, aber das hinderte junge Leute
Beschluss:                                                       auch damals nicht, nette Bekanntschaften zu machen.
1. Der mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
   geltende Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und
   Durchführung von Bündelausschreibungen für die Liefe-
   rung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Be-
   schaffungsportal bleibt weiterhin bestehen.
2. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022
   „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unter-
   schiedlich beschafft werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestel-
   len im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Voll-
   ständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
4. Die Abnahmestellen sollen in einem Standardlos ausge-
   schrieben werden (nur ein Lieferant)
Mehrheitlich beschlossen         Ja: 7 Nein: 6 Anwesend: 13
13    Anfragen und Wünsche, Sonstiges
Zur Kenntnis genommen
Effeltrich                                                                       -9-                                                                    Nr. 25/26/17
Ihren späteren Mann Josef lernte Maria schon während der                             01.01.2018
Schulzeit kennen. Gefunkt hat es zwischen ihr und Josef Gügel                        Dr. Stephan Eger������������������������������������������� Tel. 09191/ 2802
allerdings erst einige Jahre später auf dem Tanzboden der Gast-                      Forchheim/ Hainbrunnenstr. 19 a
wirtschaft Nögel. Nach zehnjähriger Freundschaft fand 1958
                                                                                     02./03.01.2018
die Hochzeit statt. Das junge Paar zog in den neu ausgebauten
                                                                                     Dr. Katja Ertel�������������������������������������������������� Tel. 09192/ 1500
oberen Stock des Elternhauses von Josef Gügel im Steinweg am
                                                                                     Gräfenberg, Bahnhofstr. 30
Kreuzbach. Nachdem Josef Gügel die väterliche Baumschule
übernommen hatte, vertrieb er seine Pflanzen und sonstige Pox-                       04./05.01.2018
dorfer Spezialitäten aus der hiesigen Metzgerei nicht nur in der                     Dr. Stephanie Gehrlicher-Halach������������������� Tel. 09191/5543
Region, sondern auch bis weit in die Oberpfalz hinein. Deshalb                       Forchheim, Vogelstr. 22-24
gab es für Maria ebenfalls viel zu tun. Sie arbeitete in der Baum-                   06./07.01.2018
schule mit und zog drei Kinder groß, zwei Mädchen und einen                          Dr. Erich Firsching ������������������������������������� Tel. 09134/995707
Buben. Inzwischen hat sie neun Enkelkinder. Sie ist weiterhin                        Neunkirchen a. Brand, Erlanger Str. 22
bei bester Gesundheit, so dass sie die sechsköpfige Familie von
Sohn Helmut, der die Baumschule weiterführt, täglich mit fränki-
scher Hausmannskost versorgen kann. Ihren eigenen Geburts-                           Notdienst der Apotheken
tag nimmt sie gar nicht so wichtig, im Vordergrund stehen für sie
                                                                                     www.notdienste-bayern.de/forchheim/
die bevorstehenden Hochzeitsfeiern der Enkeltöchter.
                                                                                     16./17.12.2017
                                                                                     Park-Apotheke��������������������������������������������������� Tel. 09190/419
Die Gemeinde Poxdorf gratuliert                                                      Heroldsbach, Hauptstr. 15
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag                                                24.12.2017
                                                                                     Marien-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09195/ 7244
Der Bürgermeister und der Gemeinderat gratulieren recht herz-
lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen.                         Adelsdorf, Bahnhofstr. 18
                                                                                     25.12.2017
Schlegel, Heinz                      85 Jahre                    16.12.              Liebig-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09191/32879
Birkenstr. 17                                                                        Hausen, Heroldsbacher Str. 52
Paul Steins                                                                          26.12.2017
1. Bürgermeister                                                                     Birken-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09131/41844
                                                                                     Möhrendorf, Kleinseebacher Str. 12
                                                                                     30./31.12.2017
                                                                                     Schloss-Apotheke������������������������������������������� Tel. 09195/7400
                                                                                     Hemhofen, Hauptstr. 32
                                                                                     01.01.2018
        7:G:>IH8=6;IH9>:CHI:                                                         Apotheke am Rathaus ���������������������������������� Tel. 09195/95700
                                                                                     Adelsdorf, Hauptstr. 13
Notrufnummern
                                                                                     06.01.2018
110 Polizei, 112 Feuerwehr
                                                                                     St. Georg-Apotheke����������������������������������������� Tel. 09133/4048
Ärztlicher Notfalldienst                                                             Effeltrich, Hauptstr. 19
Alle ärztlichen Notfalldienste und Rettungsleitstellen sind unter                    07.01.2018
der Rufnummer 112 zu erreichen.                                                      Stadt-Apotheke������������������������������������������������ Tel. 09133/2250
                                                                                     Baiersdorf, Rathausplatz 2
Zahnärztlicher Notfalldienst                                                         Ärztlicher Bereitschaftsdienst
www.zahnnotdienst.de                                                                 01805 / 191212 oder 116117
Der Notdienst erstreckt sich auf folgende Behandlungszeit:
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft.
                                                                                     Telefon-Nr. rund um das Kanalisationsnetz
16./17.12.2017                                                                       AGV-Mittlere Regnitz
                                                                                     Notfallrufnummern nachts und am Wochenende:
Dr. Oliver Schwämmlein����������������������������������� Tel. 09197/328
                                                                                     Ab 16.30 Uhr bis morgens 07.00 Uhr und am Wochenende Fr.
Egloffstein, Markgrafenstr. 48
                                                                                     13.00 Uhr bis Mo. 07.00 Uhr
23./24.12.2017                                                                       0170/8512985
Dr. Matthias Albert������������������������������������������� Tel. 09242/1005
                                                                                     Wasserversorgungs- Zweckverband Leithenberg- Gruppe
Gößweinstein, Etzdorferstr. 2                                                        Tel. 09191/13513
25.12.2017                                                                           ELEKTRA-Effeltrich eG (Ortsteil Effeltrich)
Dr. Aly Tarek���������������������������������������������������� Tel. 09191/2553   Büro: 09133-5260
Forchheim, Waisenhausstr. 17                                                         Notfall-/Entstörungsdienst NUR nachts und am Wochen-
26.12.2017                                                                           ende: 09194-7391-0 (Stadtwerke Ebermannstadt); Montag
Dr. Marion Bajohr ����������������������������������������� Tel. 09191/14819        bis Freitag jeweils von 17:00 abends bis morgens um 07:00
Forchheim, Raiffeisenstr. 2                                                          Uhr sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen
27./28.12.2017
Dr. Peter Rasp���������������������������������������������� Tel. 09133/769900
Langensendelbach, Hauptstraße 34 a
29./30.12.2017
Dr. Heike Berger���������������������������������������������� Tel. 09191/2743
Forchheim, Untere Kellerstr.1 a
31.12.2017
Dr. Jörg Distler����������������������������������������������� Tel. 09191/15252
Forchheim, Torstr. 2
Effeltrich                                                      - 10 -                                                     Nr. 25/26/17

                                                                     Caritas informiert
                                                                     Kleiderkammer während der Weihnachtsferien
                                                                     geschlossen
       C68=G>8=I:C6C9:G:GHI:AA:CJC97:=yG9:C                      Während der Weihnachtsferien vom Mittwoch, den 20. Dezem-
                                                                     ber 2017, bis einschließlich Montag, den 8. Januar 2018, hat
Forchheimer Kulturservice                                            die Kleiderkammer des Caritasverbandes Forchheim, Birken-
                                                                     felderstr. 15, Tel. 09191 7072-24, geschlossen. Ab Dienstag,
                                                                     den 9. Januar 2018, haben wir wieder (wie jeden Dienstag) von
Konzert „Weihnachtsoratorium IV-VI“                                  09:00 bis 11:00 Uhr für Sie geöffnet.
Samstag, 16. Dezember 2017, um 18.00 Uhr
(Einlass 17.00 Uhr)
                                                                     Amt für Ernährung, Landwirtschaft
Veranstaltungsort: Pfarrkirche St. Johannis Forchheim                und Forsten Bamberg
Inhalt:            Weihnachtsoratorium IV-VI, BWV 248
Eintritte:         15,00/12,00 Euro ermäßigt*                        Pflanzenbauabende 2018 im Zeichen
                   *Mitglieder des Kuratoriums, Schüler,             der neuen Düngeverordnung
                   Studenten, Menschen mit Behinderung,
                   Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte            Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg
Vorverkauf:        Kulturamt des Landkreises Forchheim,              und der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF)
                   Tel. 09191-861045                                 laden alle interessierten Landwirte herzlich ein zu den Fachta-
                                                                     gungen im Pflanzenbau im Landkreis Forchheim.
                   Bücherstube an der Martinskirche, Forch-
                   heim, Tel. 09191-14500
                                                                     Mittwoch,   17.01.2018     in Trailsdorf, GH Schwarzmann
                   Buchhandlung Streit Forchheim, Tel.
                                                                     Dienstag,   23.01.2018     in Kanndorf, Golfclub Fränk. Schweiz
                   09191-2408
                                                                     Freitag,    26.01.2018     in Weingarts, DJK Sportheim
Veranstalter:      Kuratorium zur Förderung von Kunst
                   und Kultur im Forchheimer Land e.V. in            Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr. Weitere Informationen und das
                   Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt           jeweilige Tagungsprogramm finden Sie im Internet unter: www.
                   Forchheim, der VHS Forchheim e.V. und             aelf-ba.bayern.de
                   der Kirchengemeinde St. Johannis Forch-
                   heim
Informationen:     www.forchheimer-kulturservice.de                  Informationsveranstaltung zum Übertritt
                                                                     an die Städtische Wirtschaftsschule
Umweltstation Liasgrube                                              im Röthelheimpark Erlangen
Der Winter ist da! Wer früh nach frischem Schneefall die Grube       Am Donnerstag, 1. März 2018, findet um 19:00 Uhr ein Infor-
erkundet, entdeckt in den zahlreichen Fährten, welche Tiere          mationsabend in unserer Aula mit anschließendem Rundgang
sich hier heimlich herumschleichen. Aber auch wegen unseres          durch das Schulhaus statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich
Veranstaltungsprogramms lohnt sich ein Besuch der Umwelt-            ein. Die Wirtschaftsschule bietet Mittelschülern, Realschülern
station im Winter. So können Renovierungs- und Modernisie-           und Gymnasiasten die Möglichkeit, den Mittleren Schulab-
rungsinteressierte am Donnerstag, den 18.01.2018, um 19:30           schluss zu erlangen. Je nach Zugangsvoraussetzung kann
Uhr sich in der Fachsprechstunde: Modernisierung mit                 die Wirtschaftsschule in vierstufiger Form (vierjährig ab der 7.
Augenmaß informieren. Eintritt frei, um Anmeldung wird gebe-         Klasse), dreistufiger Form (dreijährig ab der 8. Klasse) bzw.
ten.                                                                 zweistufiger Form (zweijährig ab der 10. Klasse) absolviert wer-
                                                                     den. Wir dürfen an einem wichtigen Schulversuch teilnehmen.
Auch die Kleinsten können am Dienstag, den 23.01.2018, von           Schülerinnen und Schüler können dann in der fünfstufigen
10:00 bis 11:30 Uhr bei der Veranstaltung Schnullermäuse             Form bereits ab der 6. Klasse (fünfjährig) mit der Wirtschafts-
„Winterzeit“ die Liasgrube im Winter entdecken. Hier gehen           schule beginnen! Unabhängig davon, in welche Form der Wirt-
Kinder unter 3 Jahren (frei) mit einer kostenpflichtigen Begleit-    schaftsschule Ihr Kind eintritt, wird es in eine jeweils neu gebil-
person auf eine winterliche Reise. Danach stärken wir uns mit        dete Eingangsklasse aufgenommen, muss also nicht in einen
Keksen und Getränken im Warmen. Bitte Krabbeldecken mit-             bereits bestehenden Klassenverband wechseln. Der Einstieg
bringen! Kosten: 5 EUR, Anmeldung erforderlich.                      ist jeweils ohne fachspezifische Vorkenntnisse möglich. Neben
Und natürlich darf unser Highlight im Winter nicht fehlen: Wir       einer umfassenden Allgemeinbildung werden insbesondere
laden alle herzlich ein, uns am Samstag, den 27.01.2018, ab          kaufmännische Kenntnisse vermittelt. Der Wirtschaftsschulab-
15 Uhr beim Winterfest in der Liasgrube zu besuchen! Neben           schluss bietet die Grundlage für eine (kaufmännische) Berufs-
verschiedenen Aktivitätsstationen und Verpflegung am Lager-          ausbildung oder für den Besuch einer weiterführenden Schule.
feuer wird der Eggolsheimer Bürgermeister Claus Schwarz-             Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark
mann die Sieger unseres Fotowettbewerbs küren, denn                  Artilleriestraße 25, 91052 Erlangen
Kinder bis 12 Jahre können ihr schönstes Naturfoto von der           www.wir-erlangen.de
Liasgrube an die Umweltstation schicken. Das Motto ist: Verän-       Telefon: 09131 5343-0
derungen der Zeit – gesucht wird das schönste Grubenbild!
Startschuss für den Onlinefotowettbewerb war der 02.05.2017.
Einsendeschluss ist der 31.12.2017. Die drei schönsten Bilder        Informationsveranstaltung -
wird es dann als offizielle Liasgruben-Postkarten bei uns in der
Umweltstation geben. Teilnahmebedingungen und Weiteres               Gymnasium Fridericianum Erlangen
auf www.umweltstation-liasgrube.de. Anmeldungen bitte telefo-        Am Montag, den 05. Februar 2018, findet um 18.30 Uhr eine
nisch unter 09545/950399, per Mail unter info@umweltstation-         Informationsveranstaltung über die Ausbildungsmöglichkei-
liasgrube.de oder über die Webseite www.umweltstation-lias-          ten am Gymnasium Fridericianum, Sebaldusstraße 37, 91058
grube.de. Leider können wir nur Anmeldungen bis 24 Uhr vor           Erlangen, statt.
der Veranstaltung berücksichtigen.                                   Das GFE ist ein Humanistisches Gymnasium. Es vermittelt mit
Für weitere Infos und Termine besuchen Sie bitte unsere Web-         einer Akzentuierung der Sprachen einen möglichst ausgewo-
seite. Treffpunkt für Veranstaltungen: Übersichtstafel mit dem       genen Einblick in alle Bildungsbereiche:
Symbol Gelbbauchunke am Eingang des Freigeländes der                 ab 5. Jahrgangsstufe: LATEIN
Umweltstation Liasgrube, zur Liasgrube 1, in Eggolsheim/             ab 6. Jahrgangsstufe: ENGLISCH
Unterstürmig.                                                        ab 8. Jahrgangsstufe: GRIECHISCH
Effeltrich                                                                         - 11 -                                                 Nr. 25/26/17
als Wahlfach: FRANZÖSISCH
Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch und
stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Tel.: 0 91 31 / 3 41 06
Fax: 0 91 31 / 3 45 60                                                                        SENIOREN
E-Mail: info@gymnasium-fridericianum.de
Homepage: www.gymnasium-fridericianum.de
                                                                                                                  Poxdorf
Caritasverband für den
Landkreis Forchheim e.V.                                                                Adventsfeier für die Senioren „60-plus“
                                                                                        in Poxdorf
Fachstelle für pflegende Angehörige
für den Landkreis Forchheim
Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Konfession
und Nationalität. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Kontakt und weitere Informationen:
Fachstelle für pflegende Angehörige
Untere Kellerstraße 52, 91301 Forchheim
Ansprechpartner: Elisabeth Schroeter
Die Fachstelle ist Montag bis Donnerstag besetzt, telefonische
Sprechzeiten Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr.
Telefon: 09191-35 96 34 oder 0151-750 29 629
Fax: 09191- 72 94 48
E-Mail: elisabeth.schroeter@caritas-forchheim.de

       @>C9:GI6
Effeltrich                                                                     - 12 -                                                                    Nr. 25/26/17
spielten ein Duo. Nach einer Pause, die zum Plaudern gedacht
war und in diesem Sinne gerne genutzt wurde, trat dann noch
die Schola, der Poxdorfer Frauenchor, auf und trug einige Lie-
der vor. Danach bot Bürgermeister Steins eine Führung durch
die Schule an und versprach, dabei anschaulich zu machen,                                     @>G8=A>8=:C68=G>8=I:C
wo Umbau-, Renovierungs- und Brandschutzmaßnahmen
durchgeführt worden waren. Eine große Anzahl der Poxdor-
fer Senioren zeigte Interesse und nahm das Angebot an. Am                               Katholische Gottesdienste und kirchliche
frühen Abend gab‘s dann noch Bratwürschtl mit Sauerkraut
und Bauernbrot und dazu einen Frankenwein. Wieder war die                               Nachrichten in Effeltrich (EFF) mit
Gesprächsfreude groß und alle freuten sich, dabei gewesen zu                            Gaiganz (GAI) und in Poxdorf (POX)
sein.                                                                                   vom 17. Dezember – 31. Dezember 2017
                                                                                        Öffnungszeiten des Pfarrbüros (Tel.-Nr. 09133/824):
                                                                                        Montag���������������8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                        Mittwoch���������������������������������������������������� 8.30 bis 12.30 Uhr
                                                                                        Donnerstag���������8.30 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr

                                                                                        Sonntag, 17.12.17 - 3. Adventssonntag (Gaudete)
                                                                                        EFF 09.00 Uhr       Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst
                                                                                                            (1. † Michael Hofmann zum Jahrtag,
                                                                                                            Alfred und Margarete - Stiftung; 2. †
                                                                                                            Frieda Jasinski und Ang.; 3. † Maria
                                                                                                            und Ludwig Wagner; 4. † Hans Pinzel
                                                                                                            und Ang.) - parallel dazu findet ein Kin-
                                                                                                            dergottesdienst im Pfarrsaal statt -
                                                Jetzt
                                           FördermSitOS-                                GAI 10.00 Uhr       Rosenkranzgebet
                                                     glied                              GAI 10.30 Uhr       Wortgottesfeier mit Kommunionspendung
                                             w      erden!
                                             sos-kinder                                 POX 10.30 Uhr       Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst
                                                        dorf.de                                             (1. † Ludwig Teufel; 2. † Eltern Fam.
                                                                                                            Nepf und Henglein und Enkel Korbi-
                                                                                                            nian; 3. † Eltern Adam und Barbara
                                                                                                            Lunz; 4. † Hans und Maria Werner,
   Eine besondere Idee fördern -                                                                            Eltern und Geschwister)
                                                                                        EFF 14.00 Uhr       Bußgottesdienst im Advent - Thema:
   damit Chancen wachsen.                                                                                   „Ein Stern geht auf“
   Als SOS-Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit des                               LSB 17.30 Uhr       Empfang des Lichtes von Bethlehem
   SOS-Kinderdorf e.V. mit monatlich 6 Euro oder mehr.                                                      auf dem Kirchplatz in Langensendel-
   Mit Ihrem regelmäßigen Beitrag schenken Sie Kindern,                                                     bach
   Jugendlichen und Familien in Not nachhaltig Chancen                                  Spruch der Woche:
   auf eine bessere Zukunft. Danke!                                                     Advent und Weihnachten ist wie ein Schlüsselloch, durch das
   Infos: 089 12 60 61 62 oder www.sos-kinderdorf.de                                    auf unsren dunklen Erdenweg ein Schein aus der Heimat fällt.
                                                                                        (Friedrich von Bodelschwingh)

                                                                                        Montag, 18.12.17
                 SOS-Kinderdorf - wir sind Familie.
                 SOS                                                                    POX 18.00 Uhr              freudenreicher Rosenkranz
                                                                                        POX 20.15 Uhr              Gruppe Miteinander „Eine kleine Tanz-
                                                                                                                   reise“ im DG Bücherei
 Impressum                                                                              Dienstag, 19.12.17
                                                                                        POX 14.00 Uhr      Kurs „Mehr Lebensqualität im Alter“ im
                                                                                                           Pfarrheim
 Nachrichten für die                                                                    POX 17.00 Uhr      1. Sternsingertreffen im Pfarrheim St.
 Verwaltungsgemeinschaft                                                                                   Anna
 Effeltrich                                                                             EFF 19.00 Uhr      Eucharistiefeier als Rorate (1. † Maria
 mit amtlichen Bekanntmachungen                                                                            Maywald zum Jahrtag und Florian -
 der Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf                                                             Stiftung; 2. † Josef Tischner; 3. † Ang.
 Erscheinungsweise:                                                                                        der Fam. Stark, Heumann, Dittrich und
 Vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Kalenderwochen                                            Meier; 4. † Monika Werner zum Jahrtag
 Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes                             und Ang.)
 – Herausgeber, Druck und Verlag:                                                       Mittwoch, 20.12.17
     LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                                        EFF 14.00 Uhr      Caritasgruppe im Jugendhaus
     Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
 – Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                                                                                        EFF 16.00 Uhr      Probe für das Krippenspiel am Hl.
     Die Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich                                   Abend in der Kirche
     Kathrin Heimann, Forchheimer Straße 1, 91090 Effeltrich                            POX 19.00 Uhr      Eucharistiefeier als Rorate (1. † Bar-
     Tel. 09133/7792-22, e-mail: info@effeltrich.de                                                        bara Mühl; 2. † GR Ludwig Geiger und
     für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:                                         Pfarrer Hartl; 3. † Hans und Anna Maria
     Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.                                                               Bischof und Ang.; 4. † Elise und And-
 – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40
     zzgl. Versandkostenanteil.                                                                            reas Kupfer und Ang.)
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun-                Donnerstag, 21.12.17
 gen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der          EFF 15.00 Uhr      Seniorentreff im Pfarrsaal St. Georg
 Redaktion wieder.
 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
                                                                                        GAI 19.00 Uhr      Eucharistiefeier als Rorate (1. † Eltern
 Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-                           Johann und Anna Stein, Bruder Karl-
 ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz                            heinz Stein und Margot Nägel; 2. †
 des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-                               Ernst Greif)
 che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Effeltrich                                                     - 13 -                                                     Nr. 25/26/17

 EFF 20.00 Uhr       Probe Kirchenchor im Jugendhaus                    Dienstag, 26.12.17 - 2. Weihnachtsfeiertag - Hl. Stephanus
 Freitag, 22.12.17                                                                           In allen Gottesdiensten Kollekte für die
 GAI 18.00 Uhr       Taize-Gebet, gestaltet vom Sachaus-                                     Kirche
                     schuss Jugend                                      EFF 09.00 Uhr        Festgottesdienst mit dem Männerchor
 Samstag, 23.12.17                                                                           des Gesangvereins (1. Lebende und
 EFF 10.00 Uhr       Probe für das Krippenspiel am Hl.                                       verstorbene Angehörige der Pfarrei)
                     Abend in der Kirche                                GAI 10.00 Uhr        Rosenkranzgebet
 POX 17.00 Uhr       Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Ang.               GAI 10.30 Uhr        Festgottesdienst mit dem Gaiganzer
                     der Fam. Schmitt und Kupfer; 2. † Hil-                                  Gesangverein (1. Lebende und verstor-
                     degard Maier und Ang.; 3. † Ang. der                                    bene Angehörige der Pfarrei)
                     Fam. Schneider und Simmerlein; 4. †                POX 18.30 Uhr        Festgottesdienst mitgestaltet von den
                     Peter und Margareta Werner zum Jahr-                                    Geschwistern Niebler mit Segnung des
                     tag und Ang.)                                                           Johannisweines (Weinsegnung)
 EFF 18.30 Uhr       Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Mar-                                    (1. Lebende und verstorbene Angehö-
                     gareta Hofmann zum Jahrtag, Michael                                     rige der Pfarrei)
                     und Alfred - Stiftung; 2. † Michael                Mittwoch, 27.12.17 - Hl. Johannes, Evangelist - Fest
                     Schmidtlein zum Jahrtag und Alwine                 EFF 19.00 Uhr        Eucharistiefeier mit Segnung des
                     - Stiftung; 3. † Barbara Kist und Ang.;                                 Johannisweines (Weinsegnung) (1. †
                     4. † Eltern Pinsel und Kröppel und Sr.                                  Rudolf Mölkner zum Jahrtag und Ang.;
                     Ermenhilde)                                                             2. † Katharina, Hans und Otto Ismeier;
 Sonntag, 24.12.17 - 4. Adventssonntag - Heiligabend                                         3. † Johann und Margareta Nögel,
                     Adveniat-Kollekte in allen Eucharis-                                    Alfred und Anni Heilmann; 4. † Hans
                     tiefeiern am Hl. Abend und 1. Feiertag                                  Schmidtlein und Ang.)
                     Die Kinder dürfen ihr Krippenopferkäst-            Samstag, 30.12.17
                     chen abgeben.                                      EFF 17.45 Uhr        Andacht zum Totengedenken für †
 GAI 15.00 Uhr       Kinder - und Familiengottesdienst zum                                   Frau Margarete Stirnweis, † Herrn
                     Hl. Abend                                                               Christian Ebeling und † Herrn Helmut
 EFF 16.00 Uhr       Kinder- und Familiengottesdienst zum                                    Schmitt
                     Hl. Abend                                          EFF 18.30 Uhr        Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Adolf
 POX 16.00 Uhr       Kinder- und Familiengottesdienst zum                                    Kist zum Jahrtag und Ang.; 2. † Maria
                     Hl. Abend                                                               Pinzel zum Jahrtag, Eltern, Geschwister
 GAI 17.00 Uhr       Christmette zum Heiligen Abend (1.                                      und Ang., Oberer Bühl; 3. † Anna Stirn-
                     † Franz Schmidtlein zum Jahrtag und                                     weis, Franz und Egon; 4. † Christian
                     Ang.; 2. † Karlheinz Stein, Eltern und                                  Albert, Anna und Hans Förstel)
                     Schwiegereltern; 3. † Ang. der Fam.                Sonntag, 31.12.17 - Fest der heiligen Familie
                     Haid und Greif; 4. † Margarete Müller)                                  Jahresschluss - Hl. Silvester I.
 EFF 17.15 Uhr       evang. Christvesper                                GAI 08.30 Uhr        Rosenkranzgebet
 POX 20.00 Uhr       Feierliche Christmette mit der Schola              GAI 09.00 Uhr        Eucharistiefeier (1. † Agathe und
                     (1. † Eugen Schmidt; 2. † Ang. der                                      Michael Greif und Ernst Greif; 2. † Ang.
                     Fam. Stirnweis und Reck; 3. † Frieda                                    der Fam. Wiemann, Weisel und Kugler;
                     Rauh zum Jahrtag; 4. zu Ehren der hl.                                   3. † GR Georg Jung und Anna Jung)
                     Schutzengel)                                       POX 10.30 Uhr        Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst
                     anschließend Standkonzert der Poxdor-                                   (1. Ang. der Fam. Reck, Werner und
                     fer Blaskapelle                                                         Amtmann; 2. † Ang. der Fam. Mar-
 EFF 22.00 Uhr       Feierliche Christmette mit dem Kirchen-                                 sching und Galster; 3. Eltern Werner
                     chor (1. † Mathilde und Josef Bayer; 2.                                 und Schmidt; 4. † Gerda Alt und Hel-
                     Dankamt nach Meinung; 3. † Christian,                                   mut Schmitt von den Schulkameraden)
                     Anton und Angela Albert und Großel-                EFF 16.00 Uhr        Jahresschlussandacht
                     tern; 4. † Oswald Werner und Ang.)                 GAI 16.00 Uhr        Jahresschlussandacht
                     anschließend Standkonzert des Musik-               POX 17.30 Uhr        Jahresschlussandacht
                     vereins
 Spruch der Woche:                                                      Aus der Pfarrgemeinde
 „Gott hat zu Weihnachten die ganze Welt erschüttert, nicht
 mit einer Bombe, sondern mit einem Kind.“
                                                                        Durch die Taufe wurde in die Gemeinschaft
                                                                        der Kirche aufgenommen:
 (Indisches Sprichwort)                                                 Johann Werner aus Poxdorf am 09. Dezember 2017 in Poxdorf
 Montag, 25.12.17 - Weihnachten - Hochfest der Geburt
 des Herrn                                                              Herzliche Einladung zum Empfang
 GAI 08.30 Uhr      Rosenkranzgebet
                                                                        des Friedenslichtes von Bethlehem 2017
 GAI 09.00 Uhr      Wortgottesfeier mit Kommunionspen-
                    dung                                                Wir setzen ein Zeichen gegen den Unfrieden in dieser Zeit!
 EFF 09.00 Uhr      Festgottesdienst mit der Schola Lau-                Kommen Sie und machen Sie mit!
                    date (1. † Ottilie Bayer zum Jahrtag -              Seit mehr als 25 Jahren bringen Pfadfinderinnen und Pfadfin-
                    Stiftung; 2. † Anna und Georg Schmidt               der zu Weihnachten das Friedenslicht aus Bethlehem nach
                    und Sohn Konrad, Neunkirchner Str.;                 Deutschland. Das Licht, das von einem Kind im Auftrag des
                    3. † Kerstin Kotz und Ang.; 4. † Helmut             Österreichischen Rundfunks in Bethlehem entzündet und
                    Zimmermann und leb. und verst. Ang.)                dann von Wien aus in ganz Europa und darüber hinaus wei-
 POX 10.30 Uhr      Festgottesdienst mit dem Gesangver-                 tergereicht wird, ist längst zu einem besonderen Symbol der
                    ein (1. † Robert Werner und Ang.; 2. †              Nähe Gottes und seiner Zuwendung zu uns geworden.
                    Anna Werner und Ang.; 3. † Ang. der                 Wir laden alle ein, gemeinsam für den Frieden zu beten und
                    Fam. Obermayr und Zametzer; 4. †                    das Friedenslicht von Bethlehem in die Häuser zu holen. Am
                    Barbara und Ludwig Gügel, Adelheid                  3. Advent, 17. Dezember 2017 um 17. 30 Uhr am Kirch-
                    und Adolf Zwiener)                                  platz in Langensendelbach
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