Frohe Weihnachten - Gemeinde Poxdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
f.de dor w.pox ww e ich.d Nachrichten ltr .effe .de www rich www.vg-effelt für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf Jahrgang 40 Freitag, den 15. Dezember 2017 Nr. 25/26 Frohe Weihnachten Im Namen des Gemeinderates wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest Fotos: smilinglina, Netzer Johannes - Fotolia sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2018. Ihre Kathrin Heimann Ihr Paul Steins 1. Bürgermeisterin 1. Bürgermeister der Gemeinde Effeltrich der Gemeinde Poxdorf
Effeltrich -2- Nr. 25/26/17 Verwaltungsgebäude in der Musikverein Effeltrich Weihnachtswoche geschlossen Veranstaltungskalender 2018 Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, Für Effeltrich und Gaiganz ist dieses Jahr in redaktioneller wir möchten Sie darüber informieren, dass das Rathaus Verantwortung des Musikvereins wieder ein Veranstaltungs- Effeltrich vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.12.2017 kalender für 2018 entstanden. Der Verkauf erfolgte an die geschlossen ist. Vereine und Verbände, die Vorbestellungen abgegeben haben, und ebenso an die Gemeinde, die eine Mindestmenge abgenommen hat, um die notwendige Mindestauflage abzu- sichern. Vielen Dank an alle beteiligten Vereine und Danke an den Sponsor, der ebenfalls eine hilfreiche Menge angenom- men hat. Der freie Verkauf erfolgt über folgende Stellen: • Fr. Ponner im Laden • Gemeindeverwaltung • während der Krippenausstellung am Stand des Schüt- zenvereins Bitte senden Sie uns Ihre Meinungen und Verbesserungs- vorschläge für die Zukunft an kalender@mv-effeltrich.de. Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes beschließt das Jahr 2017. Redaktionsschlusshinweis Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint Artikel zur Veröffentlichung müssen in den jeweils ungera- in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben den KW spätestens Donnerstagfrüh 8.00 Uhr in der Ver- dann wieder im gewohnten Rhythmus. waltung auf nachrichtenblatt@effeltrich.de eingegangen sein. Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit. Ihre LINUS WITTICH 6BIA>8=:7:@6CCIB68=JC
Effeltrich -3- Nr. 25/26/17 Eröffnung des Weihnachtsmarktes und der Krippenausstellung Am zweiten Adventswochenende merken es alle Effel- Worten und hoffen, dass es herabsteigen wird, um den Kin- tricher Bürger: Weihnachten steht bevor, denn außen dern ganz nah zu sein. Als es schließlich im Foyer ankommt, vor dem Rathaus gibt es einen Weihnachtsmarkt, innen hat es eine große hölzerne Kiste dabei, in die alle Kinder im Foyer mit dem prächtigen Weihnachtsbaum erwartet ihre Wunschzettel hineinwerfen können. Nachdem Rosema- man das Christkind und den Nikolaus, und oben im zwei- rie Zimmermann noch eine Fabel vorgetragen hat, in der die ten Stock kann man im Ratssaal mehr als 35 wunderbare Tiere über die eigentliche Bedeutung des Weihnachtsfestes Krippen bewundern. streiten, kommt doch tatsächlich der Nikolaus die Treppe Auf der Empore im ersten Stock des sonst so geschäftigen herunter. Er trägt einen weiten roten Mantel, auf dem Kopf Zentrums der Verwaltungsgemeinschaft ist die Bläsergruppe hat er seinen Bischofshut und in der Hand den Bischofsstab. des Musikvereins Effeltrich platziert. Mit zwei Adventswei- Das Christkind gesellt sich zu ihm, um ihm beim Verteilen sen stimmt sie die zahlreichen Besucher, vor allem Kinder seiner Gaben zu helfen. Die Kinder müssen dem Nikolaus mit ihren Eltern oder Großeltern, auf die adventliche Feier ihren Namen sagen und ihm die Hand geben; erst wenn sie ein. Danach begrüßen Bürgermeisterin Kathrin Heimann sich getraut haben, das zu tun, händigt ihnen das Christkind und der Vorsitzende der Krippenfreunde Herbert Lodes die eine Tüte mit Mandarinen und Nüssen aus. großen und kleinen Gäste. Zu den Letzteren gehören auch Nachdem das Christkind und der Nikolaus wieder ent- die Kindergartenkinder, die mit den Erzieherinnen Rosema- schwunden sind, gehen die Besucher entweder hinauf in rie Zimmermann und Bianca Förster gekommen sind und den Ratssaal, um sich die Krippen anzuschauen, oder aber eigens einige Liedchen eingeübt haben. Als das Christkind sie stärken sich auf dem Weihnachtsmarkt mit Glühwein und schließlich im goldverzierten weißen Gewand auf der Empore Lebkuchen und tauschen Neuigkeiten aus oder erzählen erscheint, wird es ganz still. Alle lauschen seinen feierlichen sich, wie sie Weihnachten verbringen werden. Fundamt Satzung: I. Allgemeines Es wurde abgegeben: §1 1 Kettenanhänger (silber) Trägerschaft, Widmung, Betreuungszeit 1 Jugendfahrrad (weiß/rot/schwarz) (1) Die Gemeinde Effeltrich betreibt die Kindertagesstätte als Information zur Veröffentlichung öffentliche Einrichtung. Ihr Besuch ist freiwillig. der Sitzungseinladungen und (2) Die Kindertagesstätte ist Sitzungsniederschriften 1. die Kinderkrippe im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes Es werden alle Sitzungsniederschriften und Einladungen zu (BayKiBiG) für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjah- öffentlichen Sitzungen auf den Homepages der Gemeinden res bis zur Vollendung des Alters von drei Jahren; in Aus- und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft veröf- nahmefällen können auch jüngere Kinder aufgenommen fentlicht. Die Adressen lauten www.effeltrich.de; www.poxdorf. werden. de; www.vg-effeltrich.de. Die nächste Sitzung der Verwaltungs- 2. der Kindergarten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer gemeinschaft Effeltrich findet am 19.12.2017 statt. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgeset- zes (BayKiBiG) für Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. In Ausnahmefällen können auch jüngere Gemeinde Effeltrich Kinder aufgenommen werden, frühestens im Alter von zwei Jahren und sechs Monaten. (3) Die Kindertagesstätte dient der Betreuung, Bildung und Gemeinde Effeltrich Erziehung der dort aufgenommenen Kinder und wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Satzung für die Kindertagesstätte (4) Das Kindertagesstättenjahr dauert jeweils vom 01.09. bis der Gemeinde Effeltrich 31.08. des darauf folgenden Jahres. (Kindertagesstättensatzung - KiTaS) §2 vom 05.12.2017 Personal Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Effel- (1) Die Gemeinde Effeltrich stellt das im Rahmen der gesetz- trich gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 04.12.2017 lichen Bestimmungen für den Betrieb seiner Kindertages- folgende stätte erforderliche Personal.
Effeltrich -4- Nr. 25/26/17 (2) Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder wird (2) Die Kindertagesstätte bleibt an den gesetzlichen Feierta- gemäß §§ 15 – 17 der Verordnung zur Ausführung des Bay- gen und an den durch Aushang in der Kindertagesstätte erischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBay- bekannt gegebenen Tagen und Zeiten geschlossen. In den KiBiG) durch den Einsatz von ausreichendem und qualifi- Sommerferien ist die Kindertagesstätte an drei zusammen- ziertem Personal sichergestellt. hängenden Wochen geschlossen. §3 §7 Elternbeirat Mindestbuchungszeit Für die Kindertagesstätte ist ein Elternbeirat zu bilden. Aufgaben (1) Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung und Befugnisse des Elternbeirats ergeben sich aus Art. 14 des der Kinder in den Einrichtungen sicherzustellen, werden Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Mindestbuchungszeiten festgelegt. II. Aufnahme (2) Für die Kinderkrippe beträgt die Mindestbuchungszeit 20 Stunden pro Woche bzw. 4 Stunden am Tag. §4 (3) Für den Kindergarten beträgt die Mindestbuchungszeit 25 Anmeldung zur Aufnahme Stunden pro Woche bzw. 5 Stunden am Tag. (1) Die Aufnahme des Kindes setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten voraus. Der Anmel- §8 dende ist verpflichtet die erforderlichen Angaben zur Per- Mitwirkung der Personensorgeberechtigten, son des aufzunehmenden Kindes und der Personensorge- regelmäßiger Besuch berechtigten zu machen. Änderungen – insbesondere beim Personensorgerecht - sind unverzüglich mitzuteilen. (1) Die Kindertagesstätte kann die Bildungs- und Erziehungs- aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das Kind (2) Bei der Anmeldung des Kindes haben die Personensor- die Einrichtung regelmäßig besucht. Die Personensorge- geberechtigten in einer Betreuungsvereinbarung mit der berechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Gemeinde Effeltrich verbindliche Buchungszeiten für das Besuch unter Beachtung der maßgeblichen Öffnungszeiten Betreuungsjahr festzulegen. Buchungszeiten sind Zeiten, und der gebuchten Betreuungszeiten zu sorgen. Kann ein in denen das Kind die Einrichtung regelmäßig besucht. Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen oder erst ver- Sie umfassen innerhalb der von der Gemeinde festgeleg- spätet gebracht werden, ist die Leitung der Kindertages- ten Öffnungszeiten (§ 7) die Kernzeit (§ 7 Abs. 1) sowie die stätte unverzüglich zu verständigen. weiteren von den Personenberechtigten festgelegten Nut- zungszeiten. Um die Bildung, Erziehung und Betreuung der (2) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit hängt Kinder sicherstellen zu können, werden für die Kinderta- entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mit- gesstätte Mindestbuchungszeiten (§ 8) festgelegt. wirkung der Personensorgeberechtigten ab. Diese sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die (3) Die Änderung der Buchungszeiten ist zum 01.09. (September Möglichkeit von regelmäßig veranstalteten Sprechstunden bis Februar) und zum 01.03. (März bis August) unter Einhal- wahrnehmen. Die Termine werden durch Aushang in der tung einer Frist von vier Wochen zulässig und bedarf einer Einrichtung bekannt gegeben. neuen schriftlichen Vereinbarung. Für die Monate Juli und August sind keine Änderungen der Buchungszeit möglich. §9 §5 Verpflegung Aufnahme Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, können in der Kin- (1) Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeinde dertagesstätte ein Mittagessen einnehmen. Effeltrich in Absprache mit der Leitung der Kindertages- stätte. Die Befugnis über die Entscheidung kann durch § 10 den/die 1. Bürgermeister/in auf die Leitung der Kinderta- Betreuung auf dem Wege gesstätte übertragen werden. (1) Die Personensorgeberechtigten haben für die Betreuung (2) Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maß- der Kinder auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte gabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend Plätze zu sorgen. verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlich- (2) Bei der Aufnahme des Kindes hat der Personensorgebe- keitsstufen getroffen. rechtigte gegenüber der Leitung der Kindertagesstätte a) Kinder, die in der Gemeinde wohnen, nach Alter gestaffelt, schriftlich zu erklären, welche Personen (ab 14 Jahre b) Kinder, deren Mutter oder Vater sich in einer besonderen mit Personalausweis) für das Kind abholberechtigt sind. Notlage befinden, Solange eine entsprechende Erklärung nicht vorliegt, muss c) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage das Kind persönlich abgeholt werden. befindet, d) Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend ist, IV. Abmeldung, Ausschluss e) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, § 11 (2) Die Aufnahme erfolgt für die in der Gemeinde wohnenden Abmeldung Kinder unbefristet. (3) Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit (1) Das Kind scheidet aus der Kindertagesstätte aus durch und solange freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme Abmeldung, Ausschluss nach § 13 oder wenn es nicht setzt die Finanzierungszusage durch die Aufenthaltsge- mehr zum Benutzerkreis der jeweiligen Einrichtung nach § meinde voraus (Gastkinderregelung Art. 23 BayKiBiG). Die 1 Abs. 2 gehört. Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungs- (2) Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Per- jahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein sonensorgeberechtigten bei der Leitung der Kindertages- Kind aus dem Gemeindegebiet benötigt wird. stätte. Die Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter (4) Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig. Während Warteliste eingetragen. der letzten drei Monate des Kindertagesstättenjahres ist die Abmeldung nur zum Ende des Kindertagesstättenjahres III. Besuchsregelungen zulässig. §6 Öffnungszeiten § 12 (1) Die Kindertagesstätte ist in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:30 Ausschluss vom Besuch Uhr geöffnet. Bei Bedarf kann die Öffnungszeit bis 17:30 Uhr Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats verlängert werden. Die Kernzeit, die verbindlich für jedes Kind unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vom wei- zu buchen ist (§ 4 Abs. 2 Satz 3), wird von der Gemeinde teren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden, rechtzeitig festgesetzt und veröffentlicht bzw. ausgehängt. wenn
Effeltrich -5- Nr. 25/26/17 a) es innerhalb von drei Monaten insgesamt über zwei Die Satzung wird bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Wochen unentschuldigt gefehlt hat, Forchheimer Straße 1, Zimmer 102, 91090 Effeltrich, während b) es wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wor- der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit- den ist, gehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Aus- c) erkennbar ist, dass die Personensorgeberechtigten an einem kunft erteilt. regelmäßigen Besuch ihres Kindes nicht interessiert sind, d) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet, insbesondere wenn eine heilpädagogi- Veröffentlichung der Beschlüsse sche Behandlung angezeigt erscheint, aus der 49. Sitzung des Gemeinderates e) die Personensorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtun- Effeltrich vom 04.12.2017 gen trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachge- kommen sind, vom 04.12.2017 f) sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorgeberechtigten gegeben sind, die 1 Bürgeranfragen einen Ausschluss erforderlich machen. Zur Kenntnis genommen Vor dem Ausschluss sind die Personensorgeberechtigten des Kindes und auf deren Antrag der Elternbeirat (§ 3) zu hören. 2 Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom § 13 06.11.2017 Krankheit, Anzeige (1) Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Kindertagesstätte wäh- Zur Kenntnis genommen rend der Dauer ihrer Erkrankung nicht besuchen. (2) Bei einer ansteckenden Krankheit ist die Kindertagesstätte 3 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom unverzüglich zu benachrichtigen. In diesem Fall kann ver- 06.11.2017 langt werden, dass die Gesundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes Beschluss: nachgewiesen wird. Der Gemeinderat stimmt der o.a. Niederschrift zu. (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn ein Mitglied der Wohnge- Einstimmig beschlossen Ja: 11 Nein: 0 Anwesend: 11 meinschaft des Kindes an einer ansteckenden Krankheit leidet. 4 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau (4) Erkrankungen sind der Kindertagesstätte unverzüglich unter einer bestehenden Einliegerwohnung mit drei Stell- Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen. Die voraussicht- plätzen auf dem Grundstück FlNr. 1025 Gkg. Effel- liche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden. trich (Ginsterweg 2); BVZ 22-17-EF V. Sonstiges, Schlussbestimmungen Beschluss: § 14 Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einver- Unfallversicherungsschutz nehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Kinder in Kindertageseinrichtungen sind bei Unfällen auf dem Baugenehmigung; Umbau einer bestehenden Einliegerwoh- direkten Weg zur oder von der Einrichtung, während des Auf- nung mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1025 Gkg. enthalts in der Einrichtung und während Veranstaltungen der Effeltrich (Ginsterweg 2); BVZ 22-17-EF entsprechend den am Einrichtung im gesetzlichen Rahmen unfallversichert. Das 17.11.2017 eingereichten Planungsunterlagen. Die benötigten durch den Aufnahmebescheid begründete Betreuungsverhält- Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen des Bebau- nis schließt eine Vorbereitungs- und Eingewöhnungsphase des ungsplanes Effeltrich „Süd-Ost“, die zur Umsetzung des Vorha- Kindes mit ein. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle bens notwendig sind, werden erteilt. auf dem Weg unverzüglich zu melden. Einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 Die Trägerschaft übernimmt bei Verletzungen verursacht durch Haarschmuck, Ketten und Ringen sowie bei deren Verlust 5 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung sowie keine Haftung. Das Tragen von Schmuck insbesondere von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis; Errichtung Halsketten ist auf Grund von Verletzungen nicht gestattet. eines Büro-Betriebsgebäudes mit Einliegerwohnung auf den Grundstücken 1089/2 und 1089/3 Gkg. Effel- § 15 trich; BVZ 14-17-EF Haftung Beschluss: (1) Die Gemeinde haftet für Schäden, die im Zusammenhang Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Ein- mit dem Betrieb der Kindertagesstätte entstehen, nur im vernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Baugenehmigung; Errichtung eines Büro-Betriebsgebäudes (2) Unbeschadet von Absatz 1 haftet die Gemeinde für Schä- mit Einliegerwohnung auf dem Grundstücken Fl.Nr. 1089/2 den, die sich aus der Benutzung der Kindertagesstätte und 1089/3 Gkg. Effeltrich; BVZ 14-17-EF entsprechend den ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die am 06.11.2017 eingereichten Planungsunterlagen unter der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Auflage, dass die fehlenden Nachbarunterschriften nachge- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbeson- reicht werden. Die Erschließung (Strom, Wasser, Kanal, Zufahrt dere haftet die Gemeinde nicht für Schäden, die Benutzern etc.) ist selbst sicherzustellen. Wir weisen darauf hin, dass das durch Dritte zugefügt werden. Grundstück aktuell nicht erschlossen ist. § 16 Einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 12 Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren sind in einer eigenen Gebührensat- 6 Formlose Bauvoranfrage; Errichtung von zwei Zwei- zung geregelt. familienwohnhäusern auf dem Grundstück FlNr. 1449 Gkg. Effeltrich, BVZ 20-17-EF § 17 Inkrafttreten Beschluss: (1) Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich beschließt eine Ein- (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.11.2012 außer Kraft. beziehungssatzung aufzustellen. Der genaue Umfang der Einbeziehungssatzung soll durch ein Ingenieurbüro festgelegt Effeltrich, 05.12.2017 werden. Hinsichtlich der Kosten für die Einbeziehungssatzung Gemeinde Effeltrich sowie die Erbringung von Ausgleichsflächen ist eine Kosten- Kathrin Heimann übernahmeerklärung von den Antragsstellern zu unterschrei- 1. Bürgermeisterin ben. Die Gemeinde Effeltrich stellt das planungsrechtliche
Effeltrich -6- Nr. 25/26/17 Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag einer formlosen 12 Antrag auf Erteilung eines isolierten Befreiung von Bauvoranfrage; Errichtung von zwei Zweifamilienwohnhäusern Bebauungsplanfestsetzungen; Errichtung eines auf dem Grundstück FlNr. 1449 Gkg. Effeltrich; BVZ 20-17-EF Carports mit Abstellraum auf dem Grundstück FlNr. entsprechend den am 03.11.2017 eingereichten Planungsun- 1372/12 (Kapell-Meister-Pinsel-Straße 5) Gkg. Effel- terlagen in Aussicht. trich; BVZ 23-17-EF Mehrheitlich abgelehnt Ja: 6 Nein: 8 Anwesend: 14 Beschluss: Der Gemeinderat Effeltrich erteilt sein Einvernehmen zu der 7 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erwei- beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Althof II“ wie terung der Erdgeschosswohnung eines bestehenden beantragt. Der Errichtung eines Carport auf dem Grundstück Wohnhauses mit Neubau von 3 PKW-Unterstellplät- FlNr. 1372/12 Gkg. Effeltrich (Kapell-Meister-Pinsel-Straße 5), zen auf dem Grundstück FlNr. 98/10 Gkg. Effeltrich BVZ 23-17-EF. (Hauptstraße 9); BVZ 21-17-EF Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Beschluss: Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einver- 13 Neuerlass der Satzung für die Kindertagesstätte der nehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Bau- Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättensatzung - genehmigung; Erweiterung der Erdgeschosswohnung eines KiTaS) vom 05.12.2017 bestehenden Wohnhauses mit Neubau von 3 PKW-Unterstell- Beschluss: plätzen auf dem Grundstück FlNr. 98/10 Gkg. Effeltrich (Haupt- straße 9); BVZ 21-17-EF entsprechend den am 14.11.2017 Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung für die eingereichten Planungsunterlagen. Auf die Abstandsflächen- Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstätten- übernahmeproblematik zur FlNr. 98/13 Gkg. Effeltrich wird hin- satzung – KiTaS) zu und beschließt diese als Satzung. Die Sat- gewiesen. zung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Dies wird vom Landratsamt Forchheim geprüft. Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 14 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von 8 Beteiligung Träger öffentlicher Belange; Bebauungs- Gebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde plan „Am Mühlweiher II“; Gemeinde Poxdorf Effeltrich (Kindertagesstättengebührensatzung - Beschluss: KiTaGS) vom 05.12.2017 Der Gemeinderat Effeltrich weist auf den erforderlichen Lärm- Beschluss: schutz gegenüber des Gewerbegebietes „Mühlbachwiesen“ Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung über hin. Wenn Bedenken hinsichtlich der Neuansiedelung als All- die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätte der gemeines Wohngebiet bestehen, soll die Gemeinde Poxdorf Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättengebührensatzung – entsprechende Lärmschutzmaßnahmen sicherstellen. Die KiTaGS) zu und beschließt diese als Satzung. Die Satzung ist Gemeinde Effeltrich möchte an den weiteren Planungsschritten dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und beteiligt werden. wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 9 Träger öffentlicher Belange; frühzeitige Beteiligung 15 Einteilung der Vorhaben der Gemeinde Effeltrich; zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Aktuelle Projektliste, Antrag der Fraktion DEL vom Forchheim-Kersbach 30.06.2017 Beschluss: Beschluss: Der Gemeinderat Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den Der Gemeinderat beschließt, dass zwei mal im Jahr eine Pro- Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Forchheim- jektliste über vorhandene Projekte dem Gemeinderat vorgelegt Kersbach. Die Gemeinde Effeltrich teilt der Stadt Forchheim werden soll. mit, dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet. Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 16 Anfragen und Wünsche, Sonstiges 10 Träger öffentlicher Belange; Flächennutzungs- planänderung; Stadt Forchheim Zur Kenntnis genommen Beschluss: Der Gemeinderat Effeltrich erhebt keine Einwände gegen die Gemeinde Effeltrich Flächennutzungsplanänderung der Stadt Forchheim. Die Gemeinde Effeltrich teilt der Stadt Forchheim mit, dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet. Satzung über die Erhebung von Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Gebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich 11 Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Abwei- chung von § 2 Abs. 1 Garagen- und Stellplatzverord- (Kindertagesstättengebührensatzung – KiTaGS) nung; Errichtung eines Carports auf dem Grundstück vom 05.12.2017 FlNr. 1132 Gkg. Effeltrich (Am Felsenkeller 2b) Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Beschluss: (KAG) erlässt die Gemeinde Effeltrich gemäß Beschluss des Die Gemeinde Effeltrich hat gegen die Erteilung einer Abwei- Gemeinderates vom 04.12.2017 folgende chung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung für das Bauvorhaben eines Carports auf dem Grundstück FlNr. Satzung 1132 (Am Felsenkeller 2b) keine Bedenken bezüglich der Ein- §1 sicht in den Verkehr. Eine seitliche Verkleidung darf erst ab Benutzungsgebühren einem Abstand von 3,00m von der öffentlichen Verkehrsfläche Für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Effel- errichtet werden. Ein Tor darf nicht angebracht werden. trich werden die in dieser Satzung festgelegten Gebühren Einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 erhoben.
Effeltrich -7- Nr. 25/26/17 §2 §4 Entstehen und Fälligkeit, Gebührenschuldner Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte. Für angebrochene Monate wird (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.11.2012 außer Kraft. die volle Gebühr berechnet. Effeltrich, 04.12.2017 (2) Die Gebühren sind jeweils zum Monatsersten im Voraus zu Gemeinde Effeltrich entrichten, bei angebrochenen Monaten zum Monatsende. Heimann Die Gebühr wird für 12 Monate erhoben. Erste Bürgermeisterin (3) Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter oder die nach bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichteten oder Die Satzung wird bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, die Personen, die die Aufnahme in die Kindertagesstätte Forchheimer Straße 1, Zimmer 102, 91090 Effeltrich während bewirkt haben. der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Aus- kunft erteilt. §3 Gebührenhöhe (1) Für den Besuch der Kindertagesstätte werden folgende Gemeinde Poxdorf Gebühren erhoben: 1. Kindergarten Veröffentlichung der Beschlüsse 1.1 Benutzungsgebühren Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag 94,00 €/Monat aus der 40. Sitzung des Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag 100,00 €/Monat Gemeinderates Poxdorf Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag 110,00 €/Monat Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag 115,00 €/Monat vom 27.11.2017 Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag 122,00 €/Monat 1 Bürgeranfragen Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag 137,00 €/Monat Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./Tag 132,00 €/Monat Zur Kenntnis genommen 1.2 Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift vom Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Ent- 30.10.2017 lastung der Familie gewährte Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBig auf den Gebührensatz nach Beschluss: 1.1 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe Der Gemeinderat stimmt der o.a. Niederschrift zu. der festgesetzten Gebühr begrenzt. Einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 1.3 Spielgeld 5,00 €/Monat 2. Krippe 3 Vollzug der Geschäftsordnung; Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 2.1 Benutzungsgebühren 30.10.2017 Nutzungsdauer = 4 Std./Tag 170,00 €/Monat Zur Kenntnis genommen Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag 190,00 €/Monat Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag 210,00 €/Monat Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag 230,00 €/Monat 4 Bericht des 1. Bürgermeisters über den Vollzug der Beschlüsse der vorausgegangenen Gemeinderats- Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag 250,00 €/Monat sitzungen und anderer Gremien (Ausschuss, Abwas- Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag 270,00 €/Monat serzweckverband, Schulverband usw.) Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag 290,00 €/Monat Zur Kenntnis genommen Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./ 300,00 €/Monat Tag 2.2 Bei Platzteilung - Benutzungsgebüh- 5 Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau ren eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366 Gmk. Poxdorf; BVZ 13-17-PO Nutzungsdauer = 4 Std./Tag 105,00 €/Monat Nutzungsdauer > 4 – 5 Std./Tag 120,00 €/Monat Beschluss: Nutzungsdauer > 5 – 6 Std./Tag 135,00 €/Monat Der Gemeinderat Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Ein- Nutzungsdauer > 6 – 7 Std./Tag 150,00 €/Monat vernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nutzungsdauer > 7 – 8 Std./Tag 165,00 €/Monat Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366 Gmk. Poxdorf; Nutzungsdauer > 8 – 9 Std./Tag 180,00 €/Monat BVZ 13-17-PO entsprechend den am 17.10.2017 eingereichten Nutzungsdauer > 9 – 10 Std./Tag 195,00 €/Monat Planungsunterlagen. Nutzungsdauer > 10 – 10,5 Std./ 202,50 €/Monat Tag Mehrheitlich beschlossen Ja: 10 Nein: 2 Anwesend: 13 Persönlich beteiligt: 1 2.3 Spielgeld 5,00 €/Monat 6 Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung; Stellung eines Bau-Büro Containers auf dem Grundstück Fl.Nr. (2) Geschwisterkinder 956/2 Gmk. Poxdorf (Reuthstraße 18); BVZ 14-17-PO Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Krippe und/ oder den Kindergarten der Gemeinde Effeltrich fällt nur für Beschluss: ein Kind die volle Gebühr an. Für das oder die Geschwis- Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den terkinder ermäßigt sich die Gebühr um 25,-- € pro Monat. beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan Poxdorf Ost wie (3) Bei Ausschluss (§ 13 der Satzung für die Kindertagesstätte beantragt. Der Stellung eines Bau-Büro Containers auf dem der Gemeinde Effeltrich – Kindertagesstättensatzung) ent- Grundstück mit der Fl.Nr. 956/2 Gmk. Poxdorf (Reuthstraße 18); fällt die Gebühr für die Dauer des Ausschlusses; dies gilt BVZ 14-17-PO wird zugestimmt. nicht für angebrochene Monate. Mehrheitlich beschlossen Ja: 10 Nein: 3 Anwesend: 13
Effeltrich -8- Nr. 25/26/17 7 Antrag auf Behandlung einer Bauvoranfrage; Errich- tung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 293 Gmk. Poxdorf (Steinweg 7); BVZ 15-17-PO Beschluss: Die Gemeinde Poxdorf stellt das planungsrechtliche Einverneh- L>G:G:C men gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvor- anfrage; Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293 Gmk. Poxdorf (Steinweg 7) entsprechend Die Gemeinde Effeltrich gratuliert den am 26.10.2017 eingereichten Planungsunterlagen unter der Voraussetzung dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der Herzliche Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat gratulieren recht herz- in Aussicht. Der Immissionsschutz ist gesondert zu prüfen. lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen. Einstimmig beschlossen Ja: 12 Nein: 0 Anwesend: 13 Persönlich beteiligt: 1 Pfistner, Irene und Johann 60 Jahre 11.01.2018 Mittlerer Bühl 13 8 Träger öffentlicher Belange; Bebauungsplan „Feuer- Kathrin Heimann, 1. Bürgermeister wehr Igelsdorf“, Stadt Baiersdorf Beschluss: Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den Die Gemeinde Effeltrich gratuliert Bebauungsplan „Feuerwehr Igelsdorf“ der Stadt Baiersdorf. Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Die Gemeinde Poxdorf teilt der Stadt Baiersdorf mit, dass sie Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat gratulieren recht herz- auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet. lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen. Einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 Derrfuß, Hildegard 77 Jahre 18.12. 9 Träger öffentlicher Belange; 10. Flächennutzungs- Peter-Heinlein-Weg 3 und Landschaftsplan-Änderung im Bereich „Feuer- Grau, Maria 87 Jahre 18.12. wehr Igelsdorf“, Stadt Baiersdorf Dr.-Rühl-Str. 4 Beschluss: Werner, Martin 80 Jahre 23.12. Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen die 10. Hans-Sachs-Str. 8 Flächen nutzungs- und Landschaftsplan-Änderung im Bereich Meister, Kunigunda 84 Jahre 26.12. „Feuerweher Igelsdorf“ der Stadt Baiersdorf. Hans-Sachs-Str. 4 Die Gemeinde Poxdorf teilt der Stadt Baiersdorf mit, dass sie Hofmann, Anton 60 Jahre 31.12. auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet. Forchheimer Str. 10 Einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 Albert, Annemarie 70 Jahre 03.01. 10 Träger öffentlicher Belange; frühzeitige Beteiligung Mittlerer Bühl 4 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Batz, Margareta 84 Jahre 08.01. Forchheim-Kersbach Peter-Henlein-Weg 1 Beschluss: Bayer, Georg 85 Jahre 11.01. Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen den Lindenstr. 5 Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/12-2 Forchheim- Jasinski, Gerlinde 60 Jahre 12.01. Kersbach. Rosenweg 11 Einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 Kathrin Heimann, 1. Bürgermeisterin 11 Träger öffentlicher Belange; Flächennutzungs- planänderung; Stadt Forchheim Beschluss: Die Gemeinde Poxdorf gratuliert Der Gemeinderat Poxdorf erhebt keine Einwände gegen die 85. Geburtstag von Maria Gügel Flächennutzungsplanänderung der Stadt Forchheim. Unlängst hat Maria Gügel ihren 85. Geburtstag gefeiert. Bür- Einstimmig beschlossen Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13 germeister Paul Steins gratulierte herzlich und überbrachte die besten Wünsche der Gemeinde. Maria Gügel ist eine Ur- 12 Stromlieferung für die Zeit vom 01.01.2020 bis Poxdorferin, denn sie wurde im neu gebauten Haus der Familie 31.12.2022; Teilnahme an der Bündelausschreibung für Kupfer in der Hauptstraße geboren. Zwar war ihre Kindheit und die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2020-2022) Jugend vom Krieg überschattet, aber das hinderte junge Leute Beschluss: auch damals nicht, nette Bekanntschaften zu machen. 1. Der mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH geltende Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Liefe- rung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Be- schaffungsportal bleibt weiterhin bestehen. 2. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022 „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unter- schiedlich beschafft werden. 3. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestel- len im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Voll- ständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. 4. Die Abnahmestellen sollen in einem Standardlos ausge- schrieben werden (nur ein Lieferant) Mehrheitlich beschlossen Ja: 7 Nein: 6 Anwesend: 13 13 Anfragen und Wünsche, Sonstiges Zur Kenntnis genommen
Effeltrich -9- Nr. 25/26/17 Ihren späteren Mann Josef lernte Maria schon während der 01.01.2018 Schulzeit kennen. Gefunkt hat es zwischen ihr und Josef Gügel Dr. Stephan Eger������������������������������������������� Tel. 09191/ 2802 allerdings erst einige Jahre später auf dem Tanzboden der Gast- Forchheim/ Hainbrunnenstr. 19 a wirtschaft Nögel. Nach zehnjähriger Freundschaft fand 1958 02./03.01.2018 die Hochzeit statt. Das junge Paar zog in den neu ausgebauten Dr. Katja Ertel�������������������������������������������������� Tel. 09192/ 1500 oberen Stock des Elternhauses von Josef Gügel im Steinweg am Gräfenberg, Bahnhofstr. 30 Kreuzbach. Nachdem Josef Gügel die väterliche Baumschule übernommen hatte, vertrieb er seine Pflanzen und sonstige Pox- 04./05.01.2018 dorfer Spezialitäten aus der hiesigen Metzgerei nicht nur in der Dr. Stephanie Gehrlicher-Halach������������������� Tel. 09191/5543 Region, sondern auch bis weit in die Oberpfalz hinein. Deshalb Forchheim, Vogelstr. 22-24 gab es für Maria ebenfalls viel zu tun. Sie arbeitete in der Baum- 06./07.01.2018 schule mit und zog drei Kinder groß, zwei Mädchen und einen Dr. Erich Firsching ������������������������������������� Tel. 09134/995707 Buben. Inzwischen hat sie neun Enkelkinder. Sie ist weiterhin Neunkirchen a. Brand, Erlanger Str. 22 bei bester Gesundheit, so dass sie die sechsköpfige Familie von Sohn Helmut, der die Baumschule weiterführt, täglich mit fränki- scher Hausmannskost versorgen kann. Ihren eigenen Geburts- Notdienst der Apotheken tag nimmt sie gar nicht so wichtig, im Vordergrund stehen für sie www.notdienste-bayern.de/forchheim/ die bevorstehenden Hochzeitsfeiern der Enkeltöchter. 16./17.12.2017 Park-Apotheke��������������������������������������������������� Tel. 09190/419 Die Gemeinde Poxdorf gratuliert Heroldsbach, Hauptstr. 15 Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag 24.12.2017 Marien-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09195/ 7244 Der Bürgermeister und der Gemeinderat gratulieren recht herz- lich und wünschen weiterhin viel Gesundheit und Wohlergehen. Adelsdorf, Bahnhofstr. 18 25.12.2017 Schlegel, Heinz 85 Jahre 16.12. Liebig-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09191/32879 Birkenstr. 17 Hausen, Heroldsbacher Str. 52 Paul Steins 26.12.2017 1. Bürgermeister Birken-Apotheke�������������������������������������������� Tel. 09131/41844 Möhrendorf, Kleinseebacher Str. 12 30./31.12.2017 Schloss-Apotheke������������������������������������������� Tel. 09195/7400 Hemhofen, Hauptstr. 32 01.01.2018 7:G:>IH8=6;IH9>:CHI: Apotheke am Rathaus ���������������������������������� Tel. 09195/95700 Adelsdorf, Hauptstr. 13 Notrufnummern 06.01.2018 110 Polizei, 112 Feuerwehr St. Georg-Apotheke����������������������������������������� Tel. 09133/4048 Ärztlicher Notfalldienst Effeltrich, Hauptstr. 19 Alle ärztlichen Notfalldienste und Rettungsleitstellen sind unter 07.01.2018 der Rufnummer 112 zu erreichen. Stadt-Apotheke������������������������������������������������ Tel. 09133/2250 Baiersdorf, Rathausplatz 2 Zahnärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst www.zahnnotdienst.de 01805 / 191212 oder 116117 Der Notdienst erstreckt sich auf folgende Behandlungszeit: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Telefon-Nr. rund um das Kanalisationsnetz 16./17.12.2017 AGV-Mittlere Regnitz Notfallrufnummern nachts und am Wochenende: Dr. Oliver Schwämmlein����������������������������������� Tel. 09197/328 Ab 16.30 Uhr bis morgens 07.00 Uhr und am Wochenende Fr. Egloffstein, Markgrafenstr. 48 13.00 Uhr bis Mo. 07.00 Uhr 23./24.12.2017 0170/8512985 Dr. Matthias Albert������������������������������������������� Tel. 09242/1005 Wasserversorgungs- Zweckverband Leithenberg- Gruppe Gößweinstein, Etzdorferstr. 2 Tel. 09191/13513 25.12.2017 ELEKTRA-Effeltrich eG (Ortsteil Effeltrich) Dr. Aly Tarek���������������������������������������������������� Tel. 09191/2553 Büro: 09133-5260 Forchheim, Waisenhausstr. 17 Notfall-/Entstörungsdienst NUR nachts und am Wochen- 26.12.2017 ende: 09194-7391-0 (Stadtwerke Ebermannstadt); Montag Dr. Marion Bajohr ����������������������������������������� Tel. 09191/14819 bis Freitag jeweils von 17:00 abends bis morgens um 07:00 Forchheim, Raiffeisenstr. 2 Uhr sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen 27./28.12.2017 Dr. Peter Rasp���������������������������������������������� Tel. 09133/769900 Langensendelbach, Hauptstraße 34 a 29./30.12.2017 Dr. Heike Berger���������������������������������������������� Tel. 09191/2743 Forchheim, Untere Kellerstr.1 a 31.12.2017 Dr. Jörg Distler����������������������������������������������� Tel. 09191/15252 Forchheim, Torstr. 2
Effeltrich - 10 - Nr. 25/26/17 Caritas informiert Kleiderkammer während der Weihnachtsferien geschlossen C68=G>8=I:C6C9:G:GHI:AA:CJC97:=yG9:C Während der Weihnachtsferien vom Mittwoch, den 20. Dezem- ber 2017, bis einschließlich Montag, den 8. Januar 2018, hat Forchheimer Kulturservice die Kleiderkammer des Caritasverbandes Forchheim, Birken- felderstr. 15, Tel. 09191 7072-24, geschlossen. Ab Dienstag, den 9. Januar 2018, haben wir wieder (wie jeden Dienstag) von Konzert „Weihnachtsoratorium IV-VI“ 09:00 bis 11:00 Uhr für Sie geöffnet. Samstag, 16. Dezember 2017, um 18.00 Uhr (Einlass 17.00 Uhr) Amt für Ernährung, Landwirtschaft Veranstaltungsort: Pfarrkirche St. Johannis Forchheim und Forsten Bamberg Inhalt: Weihnachtsoratorium IV-VI, BWV 248 Eintritte: 15,00/12,00 Euro ermäßigt* Pflanzenbauabende 2018 im Zeichen *Mitglieder des Kuratoriums, Schüler, der neuen Düngeverordnung Studenten, Menschen mit Behinderung, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg Vorverkauf: Kulturamt des Landkreises Forchheim, und der Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) Tel. 09191-861045 laden alle interessierten Landwirte herzlich ein zu den Fachta- gungen im Pflanzenbau im Landkreis Forchheim. Bücherstube an der Martinskirche, Forch- heim, Tel. 09191-14500 Mittwoch, 17.01.2018 in Trailsdorf, GH Schwarzmann Buchhandlung Streit Forchheim, Tel. Dienstag, 23.01.2018 in Kanndorf, Golfclub Fränk. Schweiz 09191-2408 Freitag, 26.01.2018 in Weingarts, DJK Sportheim Veranstalter: Kuratorium zur Förderung von Kunst und Kultur im Forchheimer Land e.V. in Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr. Weitere Informationen und das Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt jeweilige Tagungsprogramm finden Sie im Internet unter: www. Forchheim, der VHS Forchheim e.V. und aelf-ba.bayern.de der Kirchengemeinde St. Johannis Forch- heim Informationen: www.forchheimer-kulturservice.de Informationsveranstaltung zum Übertritt an die Städtische Wirtschaftsschule Umweltstation Liasgrube im Röthelheimpark Erlangen Der Winter ist da! Wer früh nach frischem Schneefall die Grube Am Donnerstag, 1. März 2018, findet um 19:00 Uhr ein Infor- erkundet, entdeckt in den zahlreichen Fährten, welche Tiere mationsabend in unserer Aula mit anschließendem Rundgang sich hier heimlich herumschleichen. Aber auch wegen unseres durch das Schulhaus statt. Dazu laden wir Sie recht herzlich Veranstaltungsprogramms lohnt sich ein Besuch der Umwelt- ein. Die Wirtschaftsschule bietet Mittelschülern, Realschülern station im Winter. So können Renovierungs- und Modernisie- und Gymnasiasten die Möglichkeit, den Mittleren Schulab- rungsinteressierte am Donnerstag, den 18.01.2018, um 19:30 schluss zu erlangen. Je nach Zugangsvoraussetzung kann Uhr sich in der Fachsprechstunde: Modernisierung mit die Wirtschaftsschule in vierstufiger Form (vierjährig ab der 7. Augenmaß informieren. Eintritt frei, um Anmeldung wird gebe- Klasse), dreistufiger Form (dreijährig ab der 8. Klasse) bzw. ten. zweistufiger Form (zweijährig ab der 10. Klasse) absolviert wer- den. Wir dürfen an einem wichtigen Schulversuch teilnehmen. Auch die Kleinsten können am Dienstag, den 23.01.2018, von Schülerinnen und Schüler können dann in der fünfstufigen 10:00 bis 11:30 Uhr bei der Veranstaltung Schnullermäuse Form bereits ab der 6. Klasse (fünfjährig) mit der Wirtschafts- „Winterzeit“ die Liasgrube im Winter entdecken. Hier gehen schule beginnen! Unabhängig davon, in welche Form der Wirt- Kinder unter 3 Jahren (frei) mit einer kostenpflichtigen Begleit- schaftsschule Ihr Kind eintritt, wird es in eine jeweils neu gebil- person auf eine winterliche Reise. Danach stärken wir uns mit dete Eingangsklasse aufgenommen, muss also nicht in einen Keksen und Getränken im Warmen. Bitte Krabbeldecken mit- bereits bestehenden Klassenverband wechseln. Der Einstieg bringen! Kosten: 5 EUR, Anmeldung erforderlich. ist jeweils ohne fachspezifische Vorkenntnisse möglich. Neben Und natürlich darf unser Highlight im Winter nicht fehlen: Wir einer umfassenden Allgemeinbildung werden insbesondere laden alle herzlich ein, uns am Samstag, den 27.01.2018, ab kaufmännische Kenntnisse vermittelt. Der Wirtschaftsschulab- 15 Uhr beim Winterfest in der Liasgrube zu besuchen! Neben schluss bietet die Grundlage für eine (kaufmännische) Berufs- verschiedenen Aktivitätsstationen und Verpflegung am Lager- ausbildung oder für den Besuch einer weiterführenden Schule. feuer wird der Eggolsheimer Bürgermeister Claus Schwarz- Städt. Wirtschaftsschule im Röthelheimpark mann die Sieger unseres Fotowettbewerbs küren, denn Artilleriestraße 25, 91052 Erlangen Kinder bis 12 Jahre können ihr schönstes Naturfoto von der www.wir-erlangen.de Liasgrube an die Umweltstation schicken. Das Motto ist: Verän- Telefon: 09131 5343-0 derungen der Zeit – gesucht wird das schönste Grubenbild! Startschuss für den Onlinefotowettbewerb war der 02.05.2017. Einsendeschluss ist der 31.12.2017. Die drei schönsten Bilder Informationsveranstaltung - wird es dann als offizielle Liasgruben-Postkarten bei uns in der Umweltstation geben. Teilnahmebedingungen und Weiteres Gymnasium Fridericianum Erlangen auf www.umweltstation-liasgrube.de. Anmeldungen bitte telefo- Am Montag, den 05. Februar 2018, findet um 18.30 Uhr eine nisch unter 09545/950399, per Mail unter info@umweltstation- Informationsveranstaltung über die Ausbildungsmöglichkei- liasgrube.de oder über die Webseite www.umweltstation-lias- ten am Gymnasium Fridericianum, Sebaldusstraße 37, 91058 grube.de. Leider können wir nur Anmeldungen bis 24 Uhr vor Erlangen, statt. der Veranstaltung berücksichtigen. Das GFE ist ein Humanistisches Gymnasium. Es vermittelt mit Für weitere Infos und Termine besuchen Sie bitte unsere Web- einer Akzentuierung der Sprachen einen möglichst ausgewo- seite. Treffpunkt für Veranstaltungen: Übersichtstafel mit dem genen Einblick in alle Bildungsbereiche: Symbol Gelbbauchunke am Eingang des Freigeländes der ab 5. Jahrgangsstufe: LATEIN Umweltstation Liasgrube, zur Liasgrube 1, in Eggolsheim/ ab 6. Jahrgangsstufe: ENGLISCH Unterstürmig. ab 8. Jahrgangsstufe: GRIECHISCH
Effeltrich - 11 - Nr. 25/26/17 als Wahlfach: FRANZÖSISCH Schulleitung und Kollegium freuen sich auf Ihren Besuch und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Tel.: 0 91 31 / 3 41 06 Fax: 0 91 31 / 3 45 60 SENIOREN E-Mail: info@gymnasium-fridericianum.de Homepage: www.gymnasium-fridericianum.de Poxdorf Caritasverband für den Landkreis Forchheim e.V. Adventsfeier für die Senioren „60-plus“ in Poxdorf Fachstelle für pflegende Angehörige für den Landkreis Forchheim Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von Konfession und Nationalität. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Kontakt und weitere Informationen: Fachstelle für pflegende Angehörige Untere Kellerstraße 52, 91301 Forchheim Ansprechpartner: Elisabeth Schroeter Die Fachstelle ist Montag bis Donnerstag besetzt, telefonische Sprechzeiten Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr. Telefon: 09191-35 96 34 oder 0151-750 29 629 Fax: 09191- 72 94 48 E-Mail: elisabeth.schroeter@caritas-forchheim.de @>C9:GI6
Effeltrich - 12 - Nr. 25/26/17 spielten ein Duo. Nach einer Pause, die zum Plaudern gedacht war und in diesem Sinne gerne genutzt wurde, trat dann noch die Schola, der Poxdorfer Frauenchor, auf und trug einige Lie- der vor. Danach bot Bürgermeister Steins eine Führung durch die Schule an und versprach, dabei anschaulich zu machen, @>G8=A>8=:C68=G>8=I:C wo Umbau-, Renovierungs- und Brandschutzmaßnahmen durchgeführt worden waren. Eine große Anzahl der Poxdor- fer Senioren zeigte Interesse und nahm das Angebot an. Am Katholische Gottesdienste und kirchliche frühen Abend gab‘s dann noch Bratwürschtl mit Sauerkraut und Bauernbrot und dazu einen Frankenwein. Wieder war die Nachrichten in Effeltrich (EFF) mit Gesprächsfreude groß und alle freuten sich, dabei gewesen zu Gaiganz (GAI) und in Poxdorf (POX) sein. vom 17. Dezember – 31. Dezember 2017 Öffnungszeiten des Pfarrbüros (Tel.-Nr. 09133/824): Montag���������������8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch���������������������������������������������������� 8.30 bis 12.30 Uhr Donnerstag���������8.30 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Sonntag, 17.12.17 - 3. Adventssonntag (Gaudete) EFF 09.00 Uhr Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst (1. † Michael Hofmann zum Jahrtag, Alfred und Margarete - Stiftung; 2. † Frieda Jasinski und Ang.; 3. † Maria und Ludwig Wagner; 4. † Hans Pinzel und Ang.) - parallel dazu findet ein Kin- dergottesdienst im Pfarrsaal statt - Jetzt FördermSitOS- GAI 10.00 Uhr Rosenkranzgebet glied GAI 10.30 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionspendung w erden! sos-kinder POX 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst dorf.de (1. † Ludwig Teufel; 2. † Eltern Fam. Nepf und Henglein und Enkel Korbi- nian; 3. † Eltern Adam und Barbara Lunz; 4. † Hans und Maria Werner, Eine besondere Idee fördern - Eltern und Geschwister) EFF 14.00 Uhr Bußgottesdienst im Advent - Thema: damit Chancen wachsen. „Ein Stern geht auf“ Als SOS-Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit des LSB 17.30 Uhr Empfang des Lichtes von Bethlehem SOS-Kinderdorf e.V. mit monatlich 6 Euro oder mehr. auf dem Kirchplatz in Langensendel- Mit Ihrem regelmäßigen Beitrag schenken Sie Kindern, bach Jugendlichen und Familien in Not nachhaltig Chancen Spruch der Woche: auf eine bessere Zukunft. Danke! Advent und Weihnachten ist wie ein Schlüsselloch, durch das Infos: 089 12 60 61 62 oder www.sos-kinderdorf.de auf unsren dunklen Erdenweg ein Schein aus der Heimat fällt. (Friedrich von Bodelschwingh) Montag, 18.12.17 SOS-Kinderdorf - wir sind Familie. SOS POX 18.00 Uhr freudenreicher Rosenkranz POX 20.15 Uhr Gruppe Miteinander „Eine kleine Tanz- reise“ im DG Bücherei Impressum Dienstag, 19.12.17 POX 14.00 Uhr Kurs „Mehr Lebensqualität im Alter“ im Pfarrheim Nachrichten für die POX 17.00 Uhr 1. Sternsingertreffen im Pfarrheim St. Verwaltungsgemeinschaft Anna Effeltrich EFF 19.00 Uhr Eucharistiefeier als Rorate (1. † Maria mit amtlichen Bekanntmachungen Maywald zum Jahrtag und Florian - der Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf Stiftung; 2. † Josef Tischner; 3. † Ang. Erscheinungsweise: der Fam. Stark, Heumann, Dittrich und Vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Kalenderwochen Meier; 4. † Monika Werner zum Jahrtag Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes und Ang.) – Herausgeber, Druck und Verlag: Mittwoch, 20.12.17 LINUS WITTICH Medien KG, EFF 14.00 Uhr Caritasgruppe im Jugendhaus Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: EFF 16.00 Uhr Probe für das Krippenspiel am Hl. Die Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich Abend in der Kirche Kathrin Heimann, Forchheimer Straße 1, 91090 Effeltrich POX 19.00 Uhr Eucharistiefeier als Rorate (1. † Bar- Tel. 09133/7792-22, e-mail: info@effeltrich.de bara Mühl; 2. † GR Ludwig Geiger und für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Pfarrer Hartl; 3. † Hans und Anna Maria Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. Bischof und Ang.; 4. † Elise und And- – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. reas Kupfer und Ang.) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun- Donnerstag, 21.12.17 gen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der EFF 15.00 Uhr Seniorentreff im Pfarrsaal St. Georg Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen GAI 19.00 Uhr Eucharistiefeier als Rorate (1. † Eltern Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- Johann und Anna Stein, Bruder Karl- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz heinz Stein und Margot Nägel; 2. † des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- Ernst Greif) che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Effeltrich - 13 - Nr. 25/26/17 EFF 20.00 Uhr Probe Kirchenchor im Jugendhaus Dienstag, 26.12.17 - 2. Weihnachtsfeiertag - Hl. Stephanus Freitag, 22.12.17 In allen Gottesdiensten Kollekte für die GAI 18.00 Uhr Taize-Gebet, gestaltet vom Sachaus- Kirche schuss Jugend EFF 09.00 Uhr Festgottesdienst mit dem Männerchor Samstag, 23.12.17 des Gesangvereins (1. Lebende und EFF 10.00 Uhr Probe für das Krippenspiel am Hl. verstorbene Angehörige der Pfarrei) Abend in der Kirche GAI 10.00 Uhr Rosenkranzgebet POX 17.00 Uhr Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Ang. GAI 10.30 Uhr Festgottesdienst mit dem Gaiganzer der Fam. Schmitt und Kupfer; 2. † Hil- Gesangverein (1. Lebende und verstor- degard Maier und Ang.; 3. † Ang. der bene Angehörige der Pfarrei) Fam. Schneider und Simmerlein; 4. † POX 18.30 Uhr Festgottesdienst mitgestaltet von den Peter und Margareta Werner zum Jahr- Geschwistern Niebler mit Segnung des tag und Ang.) Johannisweines (Weinsegnung) EFF 18.30 Uhr Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Mar- (1. Lebende und verstorbene Angehö- gareta Hofmann zum Jahrtag, Michael rige der Pfarrei) und Alfred - Stiftung; 2. † Michael Mittwoch, 27.12.17 - Hl. Johannes, Evangelist - Fest Schmidtlein zum Jahrtag und Alwine EFF 19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Segnung des - Stiftung; 3. † Barbara Kist und Ang.; Johannisweines (Weinsegnung) (1. † 4. † Eltern Pinsel und Kröppel und Sr. Rudolf Mölkner zum Jahrtag und Ang.; Ermenhilde) 2. † Katharina, Hans und Otto Ismeier; Sonntag, 24.12.17 - 4. Adventssonntag - Heiligabend 3. † Johann und Margareta Nögel, Adveniat-Kollekte in allen Eucharis- Alfred und Anni Heilmann; 4. † Hans tiefeiern am Hl. Abend und 1. Feiertag Schmidtlein und Ang.) Die Kinder dürfen ihr Krippenopferkäst- Samstag, 30.12.17 chen abgeben. EFF 17.45 Uhr Andacht zum Totengedenken für † GAI 15.00 Uhr Kinder - und Familiengottesdienst zum Frau Margarete Stirnweis, † Herrn Hl. Abend Christian Ebeling und † Herrn Helmut EFF 16.00 Uhr Kinder- und Familiengottesdienst zum Schmitt Hl. Abend EFF 18.30 Uhr Vorabend-Eucharistiefeier (1. † Adolf POX 16.00 Uhr Kinder- und Familiengottesdienst zum Kist zum Jahrtag und Ang.; 2. † Maria Hl. Abend Pinzel zum Jahrtag, Eltern, Geschwister GAI 17.00 Uhr Christmette zum Heiligen Abend (1. und Ang., Oberer Bühl; 3. † Anna Stirn- † Franz Schmidtlein zum Jahrtag und weis, Franz und Egon; 4. † Christian Ang.; 2. † Karlheinz Stein, Eltern und Albert, Anna und Hans Förstel) Schwiegereltern; 3. † Ang. der Fam. Sonntag, 31.12.17 - Fest der heiligen Familie Haid und Greif; 4. † Margarete Müller) Jahresschluss - Hl. Silvester I. EFF 17.15 Uhr evang. Christvesper GAI 08.30 Uhr Rosenkranzgebet POX 20.00 Uhr Feierliche Christmette mit der Schola GAI 09.00 Uhr Eucharistiefeier (1. † Agathe und (1. † Eugen Schmidt; 2. † Ang. der Michael Greif und Ernst Greif; 2. † Ang. Fam. Stirnweis und Reck; 3. † Frieda der Fam. Wiemann, Weisel und Kugler; Rauh zum Jahrtag; 4. zu Ehren der hl. 3. † GR Georg Jung und Anna Jung) Schutzengel) POX 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Pfarrgottesdienst anschließend Standkonzert der Poxdor- (1. Ang. der Fam. Reck, Werner und fer Blaskapelle Amtmann; 2. † Ang. der Fam. Mar- EFF 22.00 Uhr Feierliche Christmette mit dem Kirchen- sching und Galster; 3. Eltern Werner chor (1. † Mathilde und Josef Bayer; 2. und Schmidt; 4. † Gerda Alt und Hel- Dankamt nach Meinung; 3. † Christian, mut Schmitt von den Schulkameraden) Anton und Angela Albert und Großel- EFF 16.00 Uhr Jahresschlussandacht tern; 4. † Oswald Werner und Ang.) GAI 16.00 Uhr Jahresschlussandacht anschließend Standkonzert des Musik- POX 17.30 Uhr Jahresschlussandacht vereins Spruch der Woche: Aus der Pfarrgemeinde „Gott hat zu Weihnachten die ganze Welt erschüttert, nicht mit einer Bombe, sondern mit einem Kind.“ Durch die Taufe wurde in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen: (Indisches Sprichwort) Johann Werner aus Poxdorf am 09. Dezember 2017 in Poxdorf Montag, 25.12.17 - Weihnachten - Hochfest der Geburt des Herrn Herzliche Einladung zum Empfang GAI 08.30 Uhr Rosenkranzgebet des Friedenslichtes von Bethlehem 2017 GAI 09.00 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionspen- dung Wir setzen ein Zeichen gegen den Unfrieden in dieser Zeit! EFF 09.00 Uhr Festgottesdienst mit der Schola Lau- Kommen Sie und machen Sie mit! date (1. † Ottilie Bayer zum Jahrtag - Seit mehr als 25 Jahren bringen Pfadfinderinnen und Pfadfin- Stiftung; 2. † Anna und Georg Schmidt der zu Weihnachten das Friedenslicht aus Bethlehem nach und Sohn Konrad, Neunkirchner Str.; Deutschland. Das Licht, das von einem Kind im Auftrag des 3. † Kerstin Kotz und Ang.; 4. † Helmut Österreichischen Rundfunks in Bethlehem entzündet und Zimmermann und leb. und verst. Ang.) dann von Wien aus in ganz Europa und darüber hinaus wei- POX 10.30 Uhr Festgottesdienst mit dem Gesangver- tergereicht wird, ist längst zu einem besonderen Symbol der ein (1. † Robert Werner und Ang.; 2. † Nähe Gottes und seiner Zuwendung zu uns geworden. Anna Werner und Ang.; 3. † Ang. der Wir laden alle ein, gemeinsam für den Frieden zu beten und Fam. Obermayr und Zametzer; 4. † das Friedenslicht von Bethlehem in die Häuser zu holen. Am Barbara und Ludwig Gügel, Adelheid 3. Advent, 17. Dezember 2017 um 17. 30 Uhr am Kirch- und Adolf Zwiener) platz in Langensendelbach
Sie können auch lesen