Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
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Stadtanzeiger Breisach Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Breisach am Rhein mit den Stadtteilen Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen Donnerstag, 18. April 2019 • Ausgabe 15/19 Herausgeber: Stadt Breisach am Rhein • Münsterplatz 1 • 79206 Breisach am Rhein Telefon 07667-832-0 • www.breisach.de • info@breisach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher Anzeigen und redaktioneller Teil: Breisach aktuell • Gerberstraße 2 • 79206 Breisach Telefon 07667-80368 • Fax 07667-80369 • redaktion@stadtanzeigerbreisach.de Druck: Reiff Verlag KG • Auflage 7.500 • 100% Recyclingpapier AMTLICHE MITTEILUNGEN Baustelleninfo Neugestaltung Marktplatz - ab Kreisverkehr Neutorplatz über die Bahnhofstraße, Kan- Neugestaltung Breisacher Innenstadt delstraße, Neuer Weg bis in die Kupfertorstraße (zur Weiter- Beginn der Bauarbeiten in der Rheinstraße fahrt in die Richard-Müller-Straße / Ärztehaus) (Umleitung U2) umgeleitet. Nach Ostern, ab Dienstag 23.04.2019, beginnen die Arbeiten für den sechsten und letzten Bauabschnitt der Neugestaltung Voraussichtlich Mitte/ Ende Oktober 2019 wird die Neugestal- der Breisacher Innenstadt in der Rheinstraße. tung der Breisacher Innenstadt abgeschlossen sein. Ansprechpersonen für Informationen & Fragen Wie gewohnt steht das Baustellenmanagement für Fragen und Informationen rund um die Neugestaltung der Breisacher Innenstadt zur Verfügung. Allgemeine Sprechzeiten im Baustellenbüro, Rheinstraße 11 immer mittwochs 8.00-9.30 Uhr sowie nach Terminverein- barung: Herr Thomas Wolf Herr Ottmar Riesterer Büro Zink Ingenieure Stadt Breisach am Rhein Tel. 07641/9586913 Tel. 07667/832331 Email: thomas.wolf@zink-ingenieure.de Email: riesterer@breisach.de Aktuelle Informationen zur Neugestaltung Breisacher Innenstadt sind auch jederzeit unter www.breisachwirdschoener.de zu finden. Die Arbeiten in der Rheinstraße werden in zwei Teilabschnitten Bürgerbus Linienänderung ab 23.04.2019 durchgeführt. Begonnen wird im Bereich zwischen Marktplatz und Mühlgasse. Dieser Abschnitt wird voraussichtlich Mitte Juli Die Haltestellen Gutgesellentorplatz, Marktplatz und Richard-Müller- fertiggestellt sein. Im Anschluss wandert die Baustelle in den Straße werden ab dem 23.04.2019 von der Linie 3- Bürgerbus wieder Bereich zwischen Mühlgasse und Spitalgasse. angefahren. Nicht angefahren werden können die Haltestellen Rhein- straße und Rosmannstraße. Für die Dauer der Arbeiten muss die Rheinstraße ab dem Neu- torplatz voll gesperrt werden. Die Zufahrt ist, ausschließlich für Linie 4 kann die Haltestellen Gutgesellentorplatz, Marktplatz und Ri- Anlieger, eingeschränkt möglich. chard-Müller-Straße ab dem 23.04.2019 wieder anfahren. Ab Mitte April bis Mitte/ Ende Oktober wird der stadteinwärts fah- Die Haltestelle Marktplatz wird zum 23.04.2019 vor Restaurant Saigon rende Verkehr eingerichtet. Die Fahrzeiten gelten lt. Fahrplan. - ab Kreisverkehr Stadteinfahrt Süd über die Rheinuferstraße Wir bitten um Beachtung. bis zur Josef-Bueb-Straße (Umleitung U3) Geschäftsstelle Bürgerbus Breisach
2 Stadtanzeiger Wichtige Rufnummern Breisach Donnerstag, 18. April 2019 Abfall Stadtverwaltung Breisach am Rhein Remondis (Restmüll, Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack) ����������������������������������������������������������������� 0761 / 51 50 9 - 95 Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein Recyclinghof Breisach, Öffnungszeiten: Telefon 07667 / 83 21 36 Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr Fax 07667 / 83 29 00 Grünschnitt-Sammelstelle, Geldermannstraße 9 E-Mail info@breisach.de Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr Internet www.breisach.de Strom-, Gas-, Wasserversorgung Allgemeine Sprechzeiten: Energieversorgung Badenova���������������������0800 / 2 83 84 85 Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr und Mi. 14.00 - 16.00 Uhr (kostenlose Servicenummer) Servicecenter (Bürgerbüro): Stördienst Gas/Wasser/Strom���������������������0800 / 2 76 77 67 Montag 7.30 - 12.30 Uhr, Nachmittag geschlossen! Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Abwasser Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Klärwerke: Freitag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Breisach �����������������������������������������������������������07667 / 70 70 Grezhausen ������������������������������������������������������07664 / 23 15 Staufener Bucht ���������������������������������������������07633 / 1 24 37 Ortsverwaltung Gündlingen Notrufe Hauptstraße 1, 79206 Breisach-Gündlingen Polizei������������������������������������������������������������������������110 Telefon 07668 / 2 13 Fax 07668 / 95 01 46 Feuerwehr������������������������������������������������������������������112 E-mail: buergerbuero-guendlingen@breisach.de Notfallrettung������������������������������������������������������������112 Allgemeiner Notfalldienst:��������������������������������� 116117 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 20-24 Uhr, Mi, Fr 16-24 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-24 Uhr Mo. + Di. + Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Notfallpraxis Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Do. 8 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr, Mi. geschlossen Kinderärztlicher Notfalldienst:����������0180 / 6 07 61 11 Sprechstunden des Ortsvorstehers Anton Siegel: Mo - Do 19-22:30 Uhr, Fr 16-22:30 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22:30 Uhr Notfallpraxis Kinder Freiburg, St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1, 79104 Freiburg Do. 10 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr E-mail: ortsvorsteher-guendlingen@breisach.de Augenärztlicher Notfalldienst:�����������0180 / 6 07 53 11 Mo, Di, Do 19-22 Uhr, Mi 13-22 Uhr, Fr 16-22 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22 Uhr Notfallpraxis Augen Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg Ortsverwaltung Niederrimsingen Vergiftungs-Inform.-Zentrale FR�������������0761 / 1 92 40 Zahnärzte�����������������������������������������01803 / 22 25 55 41 Rathausstraße 2, 79206 Breisach-Niederrimsingen Wochenende + Feiertage u. werktags 18 – 8 Uhr Telefon 07664 / 25 39 Tierärzte Notdienstauskunft�������������� 0761 / 7 22 66 Fax 07664 / 5 99 13 E-mail: ortsverwaltung-niederrimsingen@breisach.de Dorfhelferinnenstation���������������������������0151-53982208 Breisach-Niederrimsingen: Einsatzleitung: Maria Menner Öffnungszeiten: Nachbarschaftshilfe����������������������������������07667 / 86 99 der evangel. Martin-Bucer-Gemeinde. Breisach- Einsatzleitung Sabine Bucher Do. + Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Mo. 17.30 - 19.30 Uhr Hospiz Gruppe Breisach��������������������� 0151 / 155 489 55 Sprechstunden des Ortsvorstehers Frank Greschel: Caritasverband Familienpflege ..............0761 / 8965451 Mo. und Do. 18.30 - 19.30 Uhr Unterstützung von Familien bei Krankheit, u.Ä. - Ansprechpartnerin: Anne Ehret E-Mail: ortsvorsteher-niederrimsingen@breisach.de Notdienste - Apotheken Ortsverwaltung Oberrimsingen Notfallnummern: Bundesstraße 21, 79206 Breisach-Oberrimsingen Festnetz (kostenfrei vom deutschen Festnetz) 0800-0022833 Telefon 07664 / 27 28 Mobilfunk (0,69 EUR /Minute) 22833 Fax 07664 / 5 99 80 E-mail: ortsverwaltung-oberrimsingen@breisach.de 19.04.Bären-Apotheke, Hauptstr. 39, 79232 March Buchheim 07665 - 2252 20.04.Europa-Apotheke, Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 Breisach 07667 - 942055 Öffnungszeiten: 21.04.Rebtal-Apotheke, Im Maierbrühl 3, 79112 FR Tiengen 07664 - 910700 Mo. + Di. 8.00 - 12.30 Uhr 22.04.Franziskaner-Apotheke, Großgasse 2, 79206 Breisach Oberrimsingen 07664 - 408714 Do. 17.30 - 19.30 Uhr Sprechstunden des Ortsvorstehers Pius Mangold: 27.04.Adler-Apotheke, Dorfstr. 1, 79232 March Hugstetten 07665 - 930516 Mo. 10.00 - 12:00 Uhr und Do. 18.00 - 19:00 Uhr 28.04.Apotheke zum Roten Fingerhut, Bachenstr. 9, 79241 Ihringen 07668- 317 E-Mail: ortsvorsteher-oberrimsingen@breisach.de 01.05.St. Martins-Apotheke,Fuhrmannsgasse 1, 79100 FR Hochdorf 07665 - 2824
Donnerstag, 18. April 2019 Stadtanzeiger Breisach 3 Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Seniorenschifffahrt am 17. Mai 2019 Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 Einladung zur deutsch-französischen Seniorenschifffahrt am 17. Mai 2019. Anmeldung Donnerstag, 25. April 2019 in der Spitalkirche Die Wahlbenachrichtigungen werden demnächst, bis spätestens 05.05.2019, zugestellt. Um den Austrägern die Arbeit zu erleichtern, Die Stadt Breisach am Rhein lädt am Freitag, 17. Mai 2019 wieder zu achten Sie bitte darauf, dass an Ihrem Haus bzw. an Ihrer Wohnung ein einer gemeinsamen deutsch-französischen Seniorenschifffahrt auf Briefkasten angebracht ist. dem Rhein mit den Partnerstädten Neuf-Brisach und Saint-Louis ein. Damit eine einwandfreie Zustellung der Briefe garantiert werden kann, Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr aus Breisach und bitten wir Sie Ihren Briefkasten leserlich und korrekt zu beschriften. Un- den Ortsteilen sind im Namen der Stadt Breisach am Rhein herzlich zustellbare Wahlunterlagen müssen ansonsten von dem Betreffenden eingeladen in geselliger Runde, mit Bekannten und Freunden aus beim Bürgerservice selbst abgeholt werden. Breisach, Neuf-Brisach und Saint-Louis, einen vergnüglichen Nach- mittag bei Kaffee & Kuchen auf dem Schiff zu verbringen. Abfahrt der Stadt Breisach – Bürgerservice – „Weinland Baden“ ist um 14.00 Uhr an der Schiffsanlegestelle der Breisacher Fahrgastschifffahrt in der Rheinuferstraße. Rückkehr ist gegen 17.00 Uhr. Informationen für Wohnungsgeber Anmeldung zur Seniorenschifffahrt Seit dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz ein Die Teilnahme an der Schifffahrt ist kostenlos. Anmeldungen nimmt neues Melderecht. der Seniorenbeirat der Stadt Breisach am Rhein am Donnerstag, 25. April 2019, 10.00 – 12.00 Uhr in der Spitalkirche am Marktplatz in Bei jedem Einzug ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmel- Breisach am Rhein entgegen. dung mitzuwirken. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Anmel- Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Be- dungen nur zentral in Breisach angenommen werden. Eine Anmel- auftragte, dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. dung auf den Ortsverwaltungen entfällt. Bitte beachten Sie außer- Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch dem, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Anmeldungen werden in Hauptmieter die untervermieten. der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt. Für Sie bedeutet das, dass Sie seit dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben Ihnen maximal zwei Wo- Der nächste Sprechtag des Versichertenberaters Herr Bunk findet chen nach dem Einzug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann statt am uns gegenüber den Einzug nachweisen und sich so regelkonform um- melden. Dienstag, 14.05.2019, 14.00 – 16.00 Uhr im Rathaus Breisach am Rhein. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten Es werden Fragen zur Rentenversicherung beantwortet, sowie Hil- • Name und Anschrift des Vermieters und Eigentümers. festellung bei Kontenklärung und Rentenantragstellung gegeben. • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum, Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Terminvereinbarung. Die • die Anschrift der Wohnung, Ratsuchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu verein- • die Namen der meldepflichtigen Personen. baren: Telefon 07667 832 135. Sie können ein entsprechendes Formular auf der Homepage der Stadt- Hilfe in Rentenangelegenheiten und bei der Rentenantragstellung verwaltung Breisach am Rhein unter www.breisach.de downloaden. erhalten Sie auch bei der Rentenstelle im Rathaus Breisach am Rhein, Frau Henkiel, Mo - Fr 11.00 - 14.00 Uhr, Termine nach tele- Ein Mietvertrag erfüllt also nicht die Voraussetzungen. fonischer Vereinbarung 07667 832 134. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert: zu 1.000 Euro verhängt werden. Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler findet Bedeutend teuer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer statt am: Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich Dienstag den, 7. Mai 2019, im Rathaus, von 14:00 - 16:00 Uhr. Die Rat- in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu suchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu vereinbaren 50.000 Euro fällig sein. Mit dem Meldegesetz will die Bundesregierung Tel. 0761- 504 49-0 (VdK-Geschäftsstelle Freiburg) vor allem Scheinanmeldungen verhindern. Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen z.B. Schwer- Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Brei- behinderten- recht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversi- sach am Rhein, Tel.: 07667/832-130, - 131, oder - 137 wenden. cherung. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44, jeweils montags nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 / 50 44 9-0
4 Stadtanzeiger Breisach Donnerstag, 18. April 2019 Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Teilhabeberatung in Breisach Angehörige- Sprechtag im Rathaus Breisach Der nächste Termin für die Teilhabeberatung findet am Donnerstag, Der nächste Sprechtag mit Frau Vogel und Frau Gehring findet den 09.05.2019 von 10:00-12:00 Uhr im Bürgersaal (Zimmer 206) statt am: des Rathauses Breisach statt. Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige aus der Region Kaiserstuhl können zu Fragen Mittwoch, 08.05.2019, 10-12 Uhr im Rathaus Breisach am Rhein. um die Themen Rehabilitation und Teilhabe gerne einen Termin bei Do- minika Rödig vereinbaren (Telefon: 0761/7699162-0; E-Mail: roedig@ Um telefonische Anmeldung wird gebeten - Telefon 07667/904899. teilhabeberatung-bh-fr.de). Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug Stadt Breisach am Rhein oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren ha- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Per- sonen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-)Wohnung haben. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 2.2 Wahl des Kreistags Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags über das Recht auf Einsicht in das durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land- Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parla- kreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver- ment - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, änderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Haupt- des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung wohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019 drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeich- nis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Ge- zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden meinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis in der Stadt Breisach am Rhein die Kommunalwahlen - Wahl des verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats, Wahl des Kreistags - statt. Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommu- Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt nalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Breisach am Rhein kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten im Rathaus Breisach, Bürgerservice, Münsterplatz 1, 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmel- 79206 Breisach am Rhein. degesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melde- register eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Ein- der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten tragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versi- überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- cherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra- Kommunalwahlordnung anzuschließen. genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu ma- chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift- Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung lich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Breisach, im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun- Bürgerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein eingehen. desmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeis- automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein teramt Breisach, Bürgerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Datensichtgerät möglich. Rhein bereit. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europa- Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antrag- wahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. diese Wahlen hat. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbe- 2. Für die Kommunalwahlen gilt außerdem nachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein bean- 2.1 Wahl des Gemeinderats – Ortschaftsrats tragt hat.
Donnerstag, 18. April 2019 Stadtanzeiger Breisach 5 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig bei den Kommunalwahlen hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 16:00 Uhr, bei nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Breisach, Bürgerservice, 2019 versäumt hat. Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommu- Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein nalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- vorzulegen. derschrift eingelegt / gestellt werden. 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung. bei der Europawahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr bei den Kommunalwahlen laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl- 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist. ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, zu benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- genen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 5. Wahlschein 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Breisach, Bür- 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Land- gerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach mündlich, schriftlich kreis Breisgau-Hochschwarzwald durch Stimmabgabe in einem be- oder in elektronischer Form beantragt werden. liebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann ent- möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, weder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebe- gestellt werden. nen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- zu tigter, 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- 6.2.1wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nach- te können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen stehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Europawahl bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat, schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstel- Kommunalwahlen lung der Hilfe einer anderen Person bedienen. bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahl- Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines briefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwah- Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO len einen gelben Wahlbriefumschlag. vorzulegen, Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, 6.2.2wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die bei der Europawahl Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, für den Wähler notwendigen Informationen.
6 Stadtanzeiger Breisach Donnerstag, 18. April 2019 7.1 Briefwahl für die Europawahl im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nach- - einen amtlichen Stimmzettel, gewiesen wird. - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Auf- druck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Europa- Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger- wahl“, meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- Briefwahl ausüben. zusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit - ein Merkblatt für die Briefwahl. dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so recht- zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberech- Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch tigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahl- - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/ brief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepu- zusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-schlag mit dem blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“. von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei- Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bun- nen anderen ist desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht nen Stelle abgegeben werden. mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebe- hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Breisach, den 18.04.2019 Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; Oliver Rein, Bürgermeister Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen – Merdingen im Bereich „Östliche Erweiterung des Gewerbegebiets Rieche und By“ Stadt Breisach, Stadtteil Niederrimsingen Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein- schaft Breisach – Ihringen – Merdingen hat am 02.04.2019 in öffent- licher Sitzung den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungs- plans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger Öffentlicher Anlass, Ziel und Zweck der Planung Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die östliche Erweiterung eines be- Der Planbereich liegt östlich des bestehenden Industriegebiets im stehenden Industriegebiets im Breisacher Stadtteil Niederrimsingen Breisacher Stadtteil Niederrimsingen und wird im Norden und Osten geschaffen werden. durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die Industriestra- Öffentliche Auslegung (Offenlage) nach § 3 (2) BauGB ße mit weiterführendem landwirtschaftlichem Weg und im Westen Der Entwurf der 14. punktuellen Änderung des Flächennutzungs- durch gewerblich / industriell genutzte Flächen begrenzt. plans wird einschließlich aller erforderlichen Unterlagen vom Im Einzelnen gilt die Abgrenzung des Deckblatts vom 11.03.2019. Freitag, 26. April 2019 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2019
Donnerstag, 18. April 2019 Stadtanzeiger Breisach 7 Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Bo- in Breisach am Rhein im Rathaus (Bauamt), Münsterplatz 1, 79206 den im Hinblick auf die großflächige Versiegelung von Boden Breisach, und den Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (natürliche in Ihringen, Rathaus/Bürgerbüro, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf, Filter und und Puffer ge-genüber Schadstoffen). in Merdingen, Rathaus/Bürgerbüro, Bauamt, Langgasse 14, 79291 - auf die Landschaft: Merdingen Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergän- als Folge der künftigen Bebauung und Untersuchung von zend können weitere Termine vereinbart werden. Sichtbeziehungen; Information zu möglichen Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild durch Pflan- Alle Unterlagen können auch im Internet unter folgenden Adressen zungen am Gebietsrand. eingesehen werden: - auf das Klima: Informationen über die Beeinträchtigung des Klimas bezogen https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage auf die lufthygienische und thermische Belastung als Folge https://www.ihringen.de/Bürger in/Bauleitplanung/Offenlegung der zusätzlichen Flächenversiegelung und der betriebsbeding- http://www.merdingen.eu/120/bauleitplanung.html ten Entstehung von Emissionen; Informationen zu möglichen Maßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen durch Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf der Bebauungspla- Gehölzanpflanzungen. nunterlagen eingesehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwe- - auf den Menschen: cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert Informationen über die möglichen Auswirkungen der Planung und– schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen auf die Lärmsituation und die Erholungsfunktion; Informatio- bei den Verwaltungen der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz nen über die mögliche Notwendigkeit von Maßnahmen zur 1, Zimmernr. 302, der Gemeinde Ihringen, Rathaus/Bürgerbüro, Ba- Minderung der Lärmbelastung auf ein verträgliches Maß. chenstraße 42 und der Gemeinde Merdingen, Rathaus/Bürgerbüro, - auf das Wasser: Bauamt, Langgasse 14 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Informationen über die Auswirkungen auf Grund und Oberflä- Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der chenwasser; Information zur Lage des Gebiets innerhalb eines Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig. fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Zu sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen: Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un- Zusätzlich sind die umweltbezogenen Ausführungen folgender Be- berücksichtigt bleiben können. hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigefügt, die be- reits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und Information zur 14. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsge- wurden: setzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Um- - Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 420 – Natur- weltRechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- schutz: Rechts-behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen Darstellung der Flächeneffizienz der Planung; Konkretisierung ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzei- der Sichtbeziehungen des benachbarten Erholungsraums; tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Erarbeitung von Maßnahmen zur Eingrünung des Gebiets; Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Be- Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Fragestellungen; Er- standteil der ausgelegten Unterlagen: arbeitung eines Ausgleichsmaßnahmenkonzepts und Erfor- - Umweltbericht (Stand 11.03.2019) faktorgruen, Freie Land- derlichkeit der Sicherung der Umsetzung. schaftsarchitekten, Freiburg - Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 430 / 440 – Um- - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentli- weltrecht, Wasser, Boden, Altlasten: cher Belange, insbesondere umweltbezogene Stellungnah- Hinweis zu Schwermetallbelastungen und den Umgang mit men des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald – Fach- belasteten Böden; Hinweis zur Lage des Gebiets in einem Ri- bereiche Naturschutz, Umweltrecht, Wasser, Boden und sikogebiet außerhalb eines Überschwemmungsgebiets Altlasten sowie Landwirtschaft - Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 580 – Landwirt- schaft: Zum Umweltbericht: Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen mit fol- Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung genden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen: - Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, - auf die Flora und Fauna: Rohstoffe und Bergbau: Informationen zum Bestand und zu den möglichen Auswir- Hinweis zur Lage innerhalb eines fachtechnisch abgegrenzten kungen der Planung auf den Lebensraum für Pflanzen und Wasserschutzgebiets Tiere, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans - Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.: absehbar sind, dies umfasst insbesondere die Versiegelung Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung und den Verlust einer strukturarmen Ackerfläche; Darstellung und dem Ausgleichskonzept von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen innerhalb des Gel- Breisach am Rhein, den 18.04.2019 tungsbereichs, insbesondere durch Pflanzungen am Gebiets- rand. Oliver Rein - auf den Boden: Bürgermeister
8 Stadtanzeiger Breisach Donnerstag, 18. April 2019 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Stadt Breisach am Rhein Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrecht- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebiets in Niederrimsingen nach Osten geschaffen werden. Die Erweiterung dient der Produktionsverlagerung von Beton-Fertigbauteilen an den Stammsitz eines bereits im Gebiet ansässigen Unternehmens. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende städte- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG bauliche Ziele verfolgt werden: über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum - Stärkung der Stadt Breisach am Rhein als attraktiver Gewerbe- Bebauungsplan und den dazugehörigen örtlichen standort Bauvorschriften - Befriedigung des dringenden Verlagerungs- und Erweiterungsbe- darfs eines bestehenden Gewerbebe-triebs „Östliche Erweiterung Rieche und By“ - Schaffung von neuen sowie Erhalt von bestehenden Arbeitsplät- zen - Einbindung in das Landschaftsbild Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 15.05.2018 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Öst- Öffentliche Auslegung (Offenlage) nach § 3 (2) BauGB liche Erweiterung Rieche und By“ und den Vorentwurf der zusam- men mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und Der Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Rieche beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § und By“ wird mit der gemeinsamen Begründung sowie der notwen- 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und digen Untersuchungen und Gutachten vom sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Freitag, 26. April 2019 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2019 beim Bauamt im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, Münster- Am 09.04.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den platz 1, 79206 Breisach während der üblichen Dienststunden öf- Entwurf des Bebauungsplans „Östliche Erweiterung Rieche und fentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart By“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen werden. Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger Öffent- Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt unter licher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage eingesehen werden. Der Planbereich wird im Norden und Osten durch landwirtschaftli- che Flächen, im Süden durch die Industrie-straße mit weiterführen- Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf der Bebauungspla- dem landwirtschaftlichem Weg und im Westen durch gewerblich / nunterlagen eingesehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwe- industriell genutzte Flächen begrenzt. Es umfasst die Grundstücke cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert mit den Flurstücksnummern 2141, 2144, 2147, 2150, 2152 und und– schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen 2153 sowie jeweils Teilstücke der Grundstücke mit den Flurstücks- bei der Verwaltung der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz 1, nummern 2120 und 2154. 79206 Breisach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behand- lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der An- Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.04.2019. Der Planbereich schrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig. ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Be- standteil der ausgelegten Unterlagen: - Umweltbericht mit Untersuchungen als Bestandsdarstel- lung mit Darstellung und Bewertung der Auswir-kungen der Planung zu den Schutzgütern Mensch (Schallemissionen; Emissionen aufgrund Baumaß-nahmen und Landwirtschaft), Landschaftsbild (Sichtbeziehungen), Boden (Verlust der na- türlichen Bodenfunktion sowie Auswirkungen bezüglich Was- serhaushalt), Fläche (entsprechend Boden), Wasser (Grund- wasserneubildung, Lage HQ100 (geschützter Bereich), HQextrem, Wasserschutzgebietszone), Arten- und Lebens- gemeinschaften (durch Staub- und Lärmbelästigungen, Flä- chenverlust und Verlust vorhandener Lebensräume evtl. für z.T. geschützte Arten (insbes. Zaun- und Mauereidechsen, versch. Vogelarten) (bestehender Wall als Eingrünung)),
Donnerstag, 18. April 2019 Stadtanzeiger Breisach 9 Ortsverwaltung Gündlingen Klima und Luft (durch Versiegelung und Bebauung) sowie Kultur- und sonstige Sachgüter (Verdacht auf Vorkommen Einladung eines Archäologischen Denkmals) sowie mit Darstellung des Eingriffsumfangs und Darstellung der internen und externen Die nächste öffentliche Ortschaftsrat Sitzung findet am Freitag, den Kompensationsmaßnahmen (Bau von Trockenmauern und 26.04.2019 um 19.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Gündlingen Bildung eines Magerrasenstandorts in Nieder- und Oberrim- statt. singen sowie Breisach) und CEF-Maßnahmen im Bereich der planinternen neu vorgesehenen Wallstruktur. Tagesordnung - Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung mit Beurteilung TOP 1 Frageviertelstunde geschützter Arten, insbesondere zu erwartender Reptilien TOP 2 Kommunalwahl (Zauneidechse, Mauereidechse) und zu Vogelarten im Sinne Vermeidung ungültiger Stimmen einer worst-case-Betrachtung mit entsprechenden Vorschlä- TOP 2a Rückfragen der Bürger gen zu Ausgleichsmaßnahmen TOP 3 Bauvoranfrage TOP 4 Bepflanzung von „Vorgärten“ - Geotechnische und umwelttechnische Baugrunderkundung TOP 5 Sonstiges, Informationen und Baugrundbegutachtung Darstellung der Boden- und Wasserverhältnisse als Bau- grunderkundung, geotechnische Beratung und umwelttech- Anton Siegel nische Stellungnahme Ortsvorsteher - Schalltechnische Untersuchung zum geplanten gewerblichen Vorhaben im Hinblick auf die nächstgele-genen schutzbe- Fundsachen dürftigen Nutzungen einschließlich vorgeschlagener Maß- nahmen zur Bewältigung möglicher Konflikte Gefunden: Eine Herrenjacke, schwarz-grau, mit Hörgerät und Brille - Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange: Fundsachen können im Rathaus in Gündlingen abgeholt bzw. abgegeben werden o Hinweis auf den Zeitrahmen zur Rodung der vorhandenen Feldhecke o Hinweis auf die fälschliche Erfassung der Feldhecke als Bio- Ortsverwaltung Niederrimsingen top o Hinweis auf flächensparende Planung / flächensparendes Ortsverwaltung geschlossen Bauen o Hinweis auf die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Die Ortsverwaltung ist vom 29. April – 03. Mai geschlossen. das Landschaftsbild In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Brei- o Hinweis auf Geräuschimmissionen in Bezug auf das Schutz- sach. gut Mensch o Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Bereich der Zone III B des fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets Ortsverwaltung Oberrimsingen der Gemeinde Ihringen für den Tiefbrunnen Ried o Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Bereich HQ extrem Einladung (geschützter Bereich gemäß Hochwas-sergefahrenkarte) o Hinweis auf Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutz- wir laden zur öffentlichen Ortschaftsrats-Sitzung am Donnerstag, flächen bester Bodenqualität der Vor-rangflur Stufe I den 02.05.2019 um 20:00 Uhr in den Sitzungssaal Rathaus Ober- o Ausgleichsmaßnahmen sollten im Sinne eines sparsamen rimsingen ein. Umgangs mit Grund und Boden nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durchgeführt werden Tagesordnung TOP 1: Frageviertelstunde TOP 2: Errichtung von Garagen und Wohnmobilpark Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren (§§ 52 LBO) Flurstück Nr. 3391, Am Sportplatz TOP 3: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport Kenntnisgabeverfahren nach §§ 51 Abs. 1 und 2 LBO Breisach am Rhein, den 18.04.2019 Flurstück Nr. 3451, Achheimer Str. TOP 4: Beantragung von Baugenehmigungen Flurstück Nr. 2415, Grez., Klosterhöfe Oliver Rein 1.Neubau einer Garage mit Dachboden Bürgermeister 2.Antrag auf Abweichung der Abstandsfläche des bestehenden Gebäudes und der geplanten Garage
10 Stadtanzeiger Breisach Donnerstag, 18. April 2019 TOP 5: Antrag auf eine Baugenehmigung (§§ 49 LBO) Ende der amtlichen Mitteilungen Umbau der bestehenden Sand- und Kiesaufbereitung Flurstück Nr. 810, Franzosenweg VERANSTALTUNGEN TOP 6: Bekanntmachungen / Sonstiges Änderungen/Ergänzungen entnehmen Sie dem Aushang im Infokas- Die tagesaktuellen Veranstaltungen finden Sie in unserer ten am Rathaus. Veranstaltungsübersicht auf www.breisach.de oder im Veranstaltungskalender, erhältlich bei der Breisach-Touristik. Ortsverwaltung geschlossen Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers Breisach erscheint Freitag, den 03. Mai 2019 Ortsvorsteher-Sprechstunden: Die heutigen Sprechstunden (18- 19 Uhr) werden vom stellv. Ortsvor- Redaktionsschluss: Montag den 29. April 2019, 10:00 Uhr steher Herrn Wolfgang Schmitt übernommen. VEREINSMITTEILUNGEN Ortsverwaltung Oberrimsingen Die Ortsverwaltung ist vom 29. April – 03. Mai geschlossen. Breisacher Bürgerbus In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Breisach. Der 111.111. Fahrgast fährt mit dem Bürgerbus BÜCHEREIEN Am Dienstag, den 9. April 2019 konnte am Bahnhof auf der Linie 3 Öffentliche Bibliothek Breisach im Breisacher Bürgerbus der 111.111. Fahrgast von einer Abordnung des Vorstandes sowie der Geschäftsführerin, Frau Nelli Schamne, Jahnstr. 1, 79206 Breisach, Telefon 07667/1477 vom Bürgerbusverein Breisach e.V. begrüßt werden. Es handelte sich bibliothek.breisach@lkbh.de, http://web-opac.kivbf.de/breisach hierbei um den treuen Fahrgast, Herr Uwe Fahrer, aus Breisach. Als Dankeschön wurde Herrn Fahrer eine Urkunde und verschiedene Dienstag 9.00 – 12.30 Uhr 15.00 – 19.00 Uhr Gutscheine überreicht. Diese Personenbeförderungszahl, mit Mittwoch 10.00 – 14.00 Uhr 15.00 – 19.00 Uhr einem Kleinbus, der nur 8 Sitzplätze hat, ist seit Bestehen der Donnerstag 15.00 – 19.00 Uhr Einrichtung „Bürgerbus“ eine beachtliche Leistung zusätzlicher Freitag 9.00 – 14.30 Uhr Mobilität in vielen engen Gassen und Straßen in der Münsterstadt. Hierfür gebührt ein herzliches Dankeschön allen Fahrerinnen und Ferienöffnungszeiten: Fahrern, welche diese Arbeit in der Freizeit, im Ehrenamt ohne Dienstag 9.00-12.30 Uhr 15.00-19.00 Uhr Aufwandsentschädigung, täglich mit Freude bewältigen. Mittwoch 9.00-12.30 Uhr Donnerstag 15.00-19.00 Uhr Bücherei Rimsingen Tunibergstr. 14 (Grundschule Rimsingen) 79206 Breisach-Niederrimsingen, Mobil 0175/5884662 Mail: buecherei-rimsingen@stadt-breisach.de Bitte beachten Sie, dass von Mai bis Oktober unsere Sommeröffnungszeiten gelten! Montag 17-19.00 Uhr Dienstag 10-12.00 Uhr Donnerstag 16-18.00 Uhr Bild 3. v. re. Uwe Fahrer / Bild: Nelli Schamne Bericht: Peter Figlestahler Winteröffnungszeiten: Montag 16-18.00 Uhr Dienstag 10-12.00 Uhr Kirchliche Sozialstation Donnerstag 16-18.00 Uhr Kaiserstuhl-Tuniberg e.V. Gesprächskreis für pflegende Katholische Öffentliche Bücherei Angehörige St. Laurentius, Kapuzinergasse 10, 79206 Breisach Die Belastungen der pflegenden Angehörigen sind oft sehr hoch Samstag 19.00 – 19.30 Uhr und sie stehen häufig ziemlich alleine mit ihren Problemen. Sonntag 11.15 – 12.15 Uhr Regelmäßig haben Sie die Möglichkeit, mit ebenso Betroffenen und
Donnerstag, 18. April 2019 Stadtanzeiger Breisach 11 Fachleuten zu reden, zuzuhören, Rat und Tat zu erfahren, Ideen und Anregungen zu erhalten. Der nächste „Gesprächskreis für pflegende Angehörige“ findet in der Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V. Freiburger Straße 6, 79206 Breisach am Rhein Am Mittwoch, den 24. April 2019 von 19:00 bis 21:00 Uhr und am Mittwoch, den 12. Juni 2019 Frühlingserwachen von 19:00 bis 21:00 Uhr statt. im Gesprächsleitung: Franziskaner-Klostergarten - Pia Spiegler, Dipl. Sozialpädagogin, Krankenschwester - Ulrike Rieger, Dipl. Psychologin und Altenpflegerin Sonntag, 28. April 2019 11 – 18 Uhr Ihre Kostenbeteiligung beträgt 5,00 €. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Betreuung der Pflegebedürftigen während Sie am Gesprächskreis teilnehmen. Für Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V., Tel.: 0 76 67 – 90 58 8-0. Wir eröffnen die Garten-Saison! Bewirtung - Musik - Flohmarkt* Computerkurs MS Windows 10 (*Für den Flohmarkt nehmen wir ab Ostern gerne wieder Sachspenden entgegen! Bitte im Garten abgeben vom 24. - 27.4.19 v. 17-18 Uhr oder nach Absprache: Tel. 07667-911499) Termine: 07.05. bis 23.07.2019 immer dienstags, außer 11. und 18.06.2019 10 Treffen Franziskaner-Klostergarten Breisach * Kapuzinergasse 4 Zeit: 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Breisach (auf dem Münsterberg) Kosten: 60,-€ gesamt Ort: Schulungsraum der Kirchlichen Sozialstation Kaiser- stuhl-Tuniberg e. V. Freiburger Str. 6, 79206 Breisach Landjugend Oberrimsingen Anmeldung: 07667 - 90 58 8-18 / 07667 - 90 58 8-0 Papiersammlung Am Samstag, 27. April, sammelt die Landjugend im Auftrag der Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarz- Franziskaner-Klostergarten e.V. wald in Grezhausen und Oberrimsingen Altpapier und Kartonagen. Wir bitten Sie dieses ab 9 Uhr ge- Frühlingserwachen im Klostergarten bündelt am Straßenrand bereit zu halten. Ihre Landjugend Oberrimsingen Auch im Klostergarten beginnt es an allen Ecken zu blühen und wir möchten in die Gartensaison 2019 starten. Musikverein Oberrimsingen Wir laden herzlich ein, mit uns den Frühlingsbeginn am Sonntag, 28. MVO-Wunschkonzert am 27.04.2019 April 2019 von 11 – 18 Uhr im Klostergarten, Kapuzinergasse 4 auf dem Münsterberg, mit Bewirtung und einem Flohmarkt zu feiern. Es unterhält Sie Eckhard Zöllner mit seiner Drehorgel. Am Samstag, den 27. April 2019 um 20 Uhr veranstaltet der Musikverein Oberrimsingen e.V. sein Jahreskonzert Da wir letztes Jahr eine so große Unterstützung durch die Breisacher und lädt alle Freunde der Blasmusik in die Tuniberghalle in Breisach- erfahren durften, die uns so vielfältige Dinge für den Flohmarkt spende- Oberrimsingen ein. ten, hoffen wir, dass wir auch diesmal wieder auf schöne „Flöhe“ hoffen dürfen, die sich zu Gunsten des Klostergartens verkaufen lassen. Unter dem Motto „Glanzlichter einer Ära“ gibt Dirigent Werner Erhart Ihre Sachspenden für den Flohmarkt können ab Mittwoch, 24. April im 20. Jahr in Oberrimsingen sein Abschiedskonzert. zwischen 17 und 18 Uhr oder nach Vereinbarung im Klostergarten Bevor Dirigent Erhart in seinen verdienten Ruhestand geht, werden abgegeben werden. Wenn Sie nicht selbst kommen können, holen wir an diesem Konzertabend musikalische Höhepunkte aus Klassik und auch gerne ab. Moderne präsentiert. Mit Grüßen aus dem Klostergarten Im ersten Programmteil folgen auf die Ouvertüre Banditenstreiche und Ihre Klostergärtnerinnen und Klostergärtner den Kaiserwalzer, die Konzertwerke Peer Gynt Suite und Alpina Saga,
12 Stadtanzeiger Breisach Donnerstag, 18. April 2019 sowie Musik aus dem Film Fluch der Karibik. Im zweiten Teil werden Trachtenkapelle Niederrimsingen unter der Leitung von Fabian Brugger Highlights aus dem Musical Tanz der Vampire und Hits der Rolling musikalisch begeistern. Stones und von Frank Sinatra präsentiert. Die Musikerinnen und Musiker werden ihr Bestes geben, um das Unsere Musikerinnen und Musiker werden Sie wie gewohnt besuchen, facettenreiche Konzert zu einem besonderen Abschied werden zu um Ihre hoffentlich zahlreichen Musikwünsche entgegen nehmen zu lassen. dürfen. Falls Sie persönlich nicht zum Konzert kommen können, würden wir uns dennoch sehr über einen Musikwunsch von Ihnen Freuen Sie sich auf einen schönen Abend und genießen Sie das freuen. Wunschkonzert mit Bewirtung in der Tuniberghalle Oberrimsingen. Auf Ihr Kommen freut sich Ihre Trachtenkapelle Niederrimsingen e.V. Konzertbeginn ist um 20.00 Uhr, die Tuniberghalle öffnet um 19.00 Uhr, Karten können auch noch für 7 € an der Abendkasse erworben werden. Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e.V. Jahreshauptversammlung An alle Mitglieder und Freunde Wunschkonzert der Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 08. Mai 2019, um 20.00 Uhr in der Tuniberghalle Musikverein Oberrimsingen Oberrimsingen . Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr 4. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 5. Rechenschaftsbericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer u. Entlastung des Vorstandes 7. Vorschau Theater am 30.11.2019 8. 1200 Jahrfeier 2019 9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge 10. Schlusswort Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 30.04.2019 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Samstag, 27. April 2019 Vorsitzender: Dr. Michael Helwig Tuniberghalle, 20.00 Uhr VHS Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e.V. Filzen für Kinder und Erwachsene Volkshochschule Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg Es sind noch Plätze frei www.musikverein-oberrimsingen.de Jacqueline Maruchas Filzwerkstatt in der Küferstraße ist genau der richtige Ort, um der Kreativität mal wieder freien Lauf zu lassen. Was in unserem hektischen Alltag oft zu kurz kommt und von ständiger Reizüberflutung überlagert wird, ist das kreative Schaffen, Ausdrücken und Gestalten mit den eigenen Händen- ohne Druck, ohne vorgeschriebenes Ziel. Trachtenkapelle Niederrimsingen Einladung zum Wunschkonzert Beim Filzen darf dieses Bedürfnis in den Vordergrund rücken. Filzkurse für Kinder und Erwachsene starten in der VHS in Breisach auch während des laufenden Semesters immer wieder neu. 60 Jahre Trachtenkapelle Niederrimsingen e.V. – Anmeldungen und Informationen sind möglich über die Homepage Herzliche Einladung zum Wunschkonzert www.vhs-breisach.de oder persönlich zu den Geschäftszeiten der Volkshochschule. Wir möchten Sie schon jetzt zu unserem diesjährigen Wunschkonzert ganz herzlich einladen. Unser Konzert findet am Samstag, den 11. Mai Mo, Di und Do 09:00 – 12:00 Uhr / Mi und Do 15:00 – 18:00 Uhr. 2019 um 20.00 Uhr in der Attilahalle in Niederrimsingen statt. In den Schulferien bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen. Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e.V., Lauschen Sie im ersten Teil der Jugendkapelle Rimsingen unter der Maria-Montessori-Str.1, 79206 Breisach Leitung von Julia Neetzow und lassen Sie sich im Anschluss von der Mail: info@vhs-breisach.de / Tel. 07667-261 / Fax 07667-7094
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