Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein

Die Seite wird erstellt Christine Maurer
 
WEITER LESEN
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
Stadtanzeiger Breisach
                                                            Amtliches Mitteilungsblatt
                                                            der Stadt Breisach am Rhein
                                                            mit den Stadtteilen Gündlingen,
                                                            Niederrimsingen und Oberrimsingen
                                                            Donnerstag, 18. April 2019 • Ausgabe              15/19
                                                            Herausgeber: Stadt Breisach am Rhein • Münsterplatz 1 • 79206 Breisach am Rhein
                                                            Telefon 07667-832-0 • www.breisach.de • info@breisach.de
                                                            Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister und die Ortsvorsteher
                                                            Anzeigen und redaktioneller Teil: Breisach aktuell • Gerberstraße 2 • 79206 Breisach
                                                            Telefon 07667-80368 • Fax 07667-80369 • redaktion@stadtanzeigerbreisach.de
                                                            Druck: Reiff Verlag KG • Auflage 7.500 • 100% Recyclingpapier

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Baustelleninfo Neugestaltung Marktplatz
                                                                           - ab Kreisverkehr Neutorplatz über die Bahnhofstraße, Kan-
Neugestaltung Breisacher Innenstadt                                           delstraße, Neuer Weg bis in die Kupfertorstraße (zur Weiter-
Beginn der Bauarbeiten in der Rheinstraße                                     fahrt in die Richard-Müller-Straße / Ärztehaus) (Umleitung U2)
                                                                           umgeleitet.
Nach Ostern, ab Dienstag 23.04.2019, beginnen die Arbeiten
für den sechsten und letzten Bauabschnitt der Neugestaltung                Voraussichtlich Mitte/ Ende Oktober 2019 wird die Neugestal-
der Breisacher Innenstadt in der Rheinstraße.                              tung der Breisacher Innenstadt abgeschlossen sein.

                                                                           Ansprechpersonen für Informationen & Fragen
                                                                           Wie gewohnt steht das Baustellenmanagement für Fragen
                                                                           und Informationen rund um die Neugestaltung der Breisacher
                                                                           Innenstadt zur Verfügung.

                                                                           Allgemeine Sprechzeiten im Baustellenbüro, Rheinstraße 11
                                                                           immer mittwochs 8.00-9.30 Uhr sowie nach Terminverein-
                                                                           barung:

                                                                           Herr Thomas Wolf		                  Herr Ottmar Riesterer
                                                                           Büro Zink Ingenieure		              Stadt Breisach am Rhein
                                                                           Tel. 07641/9586913		                Tel. 07667/832331

                                                                           Email: thomas.wolf@zink-ingenieure.de
                                                                           Email: riesterer@breisach.de

                                                                           Aktuelle Informationen zur Neugestaltung Breisacher
                                                                           Innenstadt sind auch jederzeit unter
                                                                           www.breisachwirdschoener.de zu finden.

Die Arbeiten in der Rheinstraße werden in zwei Teilabschnitten             Bürgerbus Linienänderung ab 23.04.2019
durchgeführt. Begonnen wird im Bereich zwischen Marktplatz
und Mühlgasse. Dieser Abschnitt wird voraussichtlich Mitte Juli         Die Haltestellen Gutgesellentorplatz, Marktplatz und Richard-Müller-
fertiggestellt sein. Im Anschluss wandert die Baustelle in den          Straße werden ab dem 23.04.2019 von der Linie 3- Bürgerbus wieder
Bereich zwischen Mühlgasse und Spitalgasse.                             angefahren. Nicht angefahren werden können die Haltestellen Rhein-
                                                                        straße und Rosmannstraße.
Für die Dauer der Arbeiten muss die Rheinstraße ab dem Neu-
torplatz voll gesperrt werden. Die Zufahrt ist, ausschließlich für      Linie 4 kann die Haltestellen Gutgesellentorplatz, Marktplatz und Ri-
Anlieger, eingeschränkt möglich.                                        chard-Müller-Straße ab dem 23.04.2019 wieder anfahren.

Ab Mitte April bis Mitte/ Ende Oktober wird der stadteinwärts fah-      Die Haltestelle Marktplatz wird zum 23.04.2019 vor Restaurant Saigon
rende Verkehr                                                           eingerichtet. Die Fahrzeiten gelten lt. Fahrplan.

- ab Kreisverkehr Stadteinfahrt Süd über die Rheinuferstraße           Wir bitten um Beachtung.
   bis zur Josef-Bueb-Straße (Umleitung U3)                             Geschäftsstelle Bürgerbus Breisach
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
2                                     Stadtanzeiger
                                      Wichtige Rufnummern
                                                    Breisach                                                          Donnerstag, 18. April 2019

                                                           Abfall
Stadtverwaltung Breisach am Rhein                          Remondis (Restmüll, Biotonne, Papiertonne, Gelber Sack)
                                                           ����������������������������������������������������������������� 0761 / 51 50 9 - 95
Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein                    Recyclinghof Breisach, Öffnungszeiten:
Telefon 07667 / 83 21 36                                   Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
Fax      07667 / 83 29 00                                  Grünschnitt-Sammelstelle, Geldermannstraße 9
E-Mail info@breisach.de                                    Mo. + Fr. 16.00 – 19.00 Uhr, Sa. 10.00 – 13.00 Uhr
Internet www.breisach.de
                                                           Strom-, Gas-, Wasserversorgung
Allgemeine Sprechzeiten:                                   Energieversorgung Badenova���������������������0800 / 2 83 84 85
Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr und Mi. 14.00 - 16.00 Uhr                                     (kostenlose Servicenummer)
Servicecenter (Bürgerbüro):                                Stördienst Gas/Wasser/Strom���������������������0800 / 2 76 77 67
Montag         7.30 - 12.30 Uhr, Nachmittag geschlossen!
Dienstag       7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr      Abwasser
Mittwoch       7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr          Klärwerke:
Freitag        7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr      Breisach �����������������������������������������������������������07667 / 70 70
                                                           Grezhausen ������������������������������������������������������07664 / 23 15
                                                           Staufener Bucht ���������������������������������������������07633 / 1 24 37
Ortsverwaltung Gündlingen
                                                           Notrufe
Hauptstraße 1, 79206 Breisach-Gündlingen                   Polizei������������������������������������������������������������������������110
Telefon 07668 / 2 13
Fax      07668 / 95 01 46                                  Feuerwehr������������������������������������������������������������������112
E-mail: buergerbuero-guendlingen@breisach.de               Notfallrettung������������������������������������������������������������112
                                                           Allgemeiner Notfalldienst:��������������������������������� 116117
Öffnungszeiten:                                            Mo, Di, Do 20-24 Uhr, Mi, Fr 16-24 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-24 Uhr
Mo. + Di. + Fr. 8.00 - 12.00 Uhr                           Notfallpraxis Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg
Do. 8 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr, Mi. geschlossen      Kinderärztlicher Notfalldienst:����������0180 / 6 07 61 11
Sprechstunden des Ortsvorstehers Anton Siegel:             Mo - Do 19-22:30 Uhr, Fr 16-22:30 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22:30 Uhr
                                                           Notfallpraxis Kinder Freiburg, St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1, 79104 Freiburg
Do. 10 - 12 Uhr und 17.30 - 19.30 Uhr
E-mail: ortsvorsteher-guendlingen@breisach.de              Augenärztlicher Notfalldienst:�����������0180 / 6 07 53 11
                                                           Mo, Di, Do 19-22 Uhr, Mi 13-22 Uhr, Fr 16-22 Uhr, Sa, So und an Feiertagen 8-22 Uhr
                                                           Notfallpraxis Augen Freiburg, Universitätsklinikum Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg

Ortsverwaltung Niederrimsingen                             Vergiftungs-Inform.-Zentrale FR�������������0761 / 1 92 40
                                                           Zahnärzte�����������������������������������������01803 / 22 25 55 41
Rathausstraße 2, 79206 Breisach-Niederrimsingen            Wochenende + Feiertage u. werktags 18 – 8 Uhr
Telefon 07664 / 25 39                                      Tierärzte Notdienstauskunft�������������� 0761 / 7 22 66
Fax      07664 / 5 99 13
E-mail: ortsverwaltung-niederrimsingen@breisach.de         Dorfhelferinnenstation���������������������������0151-53982208
                                                           Breisach-Niederrimsingen: Einsatzleitung: Maria Menner

Öffnungszeiten:                                            Nachbarschaftshilfe����������������������������������07667 / 86 99
                                                           der evangel. Martin-Bucer-Gemeinde. Breisach- Einsatzleitung Sabine Bucher
Do. + Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Mo.        17.30 - 19.30 Uhr                               Hospiz Gruppe Breisach��������������������� 0151 / 155 489 55
Sprechstunden des Ortsvorstehers Frank Greschel:
                                                           Caritasverband Familienpflege ..............0761 / 8965451
Mo. und Do. 18.30 - 19.30 Uhr                              Unterstützung von Familien bei Krankheit, u.Ä. - Ansprechpartnerin: Anne Ehret
E-Mail: ortsvorsteher-niederrimsingen@breisach.de
                                                           Notdienste - Apotheken
Ortsverwaltung Oberrimsingen
                                                           Notfallnummern:
Bundesstraße 21, 79206 Breisach-Oberrimsingen              Festnetz (kostenfrei vom deutschen Festnetz)                                 0800-0022833
Telefon 07664 / 27 28                                      Mobilfunk (0,69 EUR /Minute)                                                        22833
Fax      07664 / 5 99 80
E-mail: ortsverwaltung-oberrimsingen@breisach.de           19.04.Bären-Apotheke, Hauptstr. 39, 79232 March Buchheim                          07665 - 2252
                                                           20.04.Europa-Apotheke, Richard-Müller-Str. 3 C, 79206 Breisach                 07667 - 942055
Öffnungszeiten:                                            21.04.Rebtal-Apotheke, Im Maierbrühl 3, 79112 FR Tiengen                       07664 - 910700
Mo. + Di. 8.00 - 12.30 Uhr
                                                           22.04.Franziskaner-Apotheke, Großgasse 2, 79206 Breisach Oberrimsingen         07664 - 408714
Do.        17.30 - 19.30 Uhr
Sprechstunden des Ortsvorstehers Pius Mangold:             27.04.Adler-Apotheke, Dorfstr. 1, 79232 March Hugstetten                       07665 - 930516
Mo. 10.00 - 12:00 Uhr und Do. 18.00 - 19:00 Uhr            28.04.Apotheke zum Roten Fingerhut, Bachenstr. 9, 79241 Ihringen                   07668- 317
E-Mail: ortsvorsteher-oberrimsingen@breisach.de            01.05.St. Martins-Apotheke,Fuhrmannsgasse 1, 79100 FR Hochdorf                    07665 - 2824
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
Donnerstag, 18. April 2019            Stadtanzeiger Breisach                                                                           3
    Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die                              Seniorenschifffahrt am 17. Mai 2019
    Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019
                                                                             Einladung zur deutsch-französischen Seniorenschifffahrt am 17.
                                                                             Mai 2019. Anmeldung Donnerstag, 25. April 2019 in der Spitalkirche
Die Wahlbenachrichtigungen werden demnächst, bis spätestens
05.05.2019, zugestellt. Um den Austrägern die Arbeit zu erleichtern,         Die Stadt Breisach am Rhein lädt am Freitag, 17. Mai 2019 wieder zu
achten Sie bitte darauf, dass an Ihrem Haus bzw. an Ihrer Wohnung ein        einer gemeinsamen deutsch-französischen Seniorenschifffahrt auf
Briefkasten angebracht ist.                                                  dem Rhein mit den Partnerstädten Neuf-Brisach und Saint-Louis ein.

Damit eine einwandfreie Zustellung der Briefe garantiert werden kann,        Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr aus Breisach und
bitten wir Sie Ihren Briefkasten leserlich und korrekt zu beschriften. Un-   den Ortsteilen sind im Namen der Stadt Breisach am Rhein herzlich
zustellbare Wahlunterlagen müssen ansonsten von dem Betreffenden             eingeladen in geselliger Runde, mit Bekannten und Freunden aus
beim Bürgerservice selbst abgeholt werden.                                   Breisach, Neuf-Brisach und Saint-Louis, einen vergnüglichen Nach-
                                                                             mittag bei Kaffee & Kuchen auf dem Schiff zu verbringen. Abfahrt der
Stadt Breisach – Bürgerservice –                                             „Weinland Baden“ ist um 14.00 Uhr an der Schiffsanlegestelle der
                                                                             Breisacher Fahrgastschifffahrt in der Rheinuferstraße. Rückkehr ist
                                                                             gegen 17.00 Uhr.
    Informationen für Wohnungsgeber
                                                                             Anmeldung zur Seniorenschifffahrt
Seit dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz ein                 Die Teilnahme an der Schifffahrt ist kostenlos. Anmeldungen nimmt
neues Melderecht.                                                            der Seniorenbeirat der Stadt Breisach am Rhein am Donnerstag, 25.
                                                                             April 2019, 10.00 – 12.00 Uhr in der Spitalkirche am Marktplatz in
Bei jedem Einzug ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmel-          Breisach am Rhein entgegen.
dung mitzuwirken.
                                                                             Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Anmel-
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Be-             dungen nur zentral in Breisach angenommen werden. Eine Anmel-
auftragte, dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen.              dung auf den Ortsverwaltungen entfällt. Bitte beachten Sie außer-
Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch               dem, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Anmeldungen werden in
Hauptmieter die untervermieten.                                              der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.

Für Sie bedeutet das, dass Sie seit dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine
solche Bestätigung ausstellen müssen.                                          Deutsche Rentenversicherung - Sprechtag

Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben Ihnen maximal zwei Wo-           Der nächste Sprechtag des Versichertenberaters Herr Bunk findet
chen nach dem Einzug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann          statt am
uns gegenüber den Einzug nachweisen und sich so regelkonform um-
melden.                                                                      Dienstag, 14.05.2019, 14.00 – 16.00 Uhr
                                                                             im Rathaus Breisach am Rhein.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten
                                                                             Es werden Fragen zur Rentenversicherung beantwortet, sowie Hil-
•        Name und Anschrift des Vermieters und Eigentümers.                  festellung bei Kontenklärung und Rentenantragstellung gegeben.
•        Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum,                 Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Terminvereinbarung. Die
•        die Anschrift der Wohnung,                                          Ratsuchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu verein-
•        die Namen der meldepflichtigen Personen.                            baren: Telefon 07667 832 135.

Sie können ein entsprechendes Formular auf der Homepage der Stadt-           Hilfe in Rentenangelegenheiten und bei der Rentenantragstellung
verwaltung Breisach am Rhein unter www.breisach.de downloaden.               erhalten Sie auch bei der Rentenstelle im Rathaus Breisach am
                                                                             Rhein, Frau Henkiel, Mo - Fr 11.00 - 14.00 Uhr, Termine nach tele-
Ein Mietvertrag erfüllt also nicht die Voraussetzungen.                      fonischer Vereinbarung 07667 832 134.

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis            Die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert:
zu 1.000 Euro verhängt werden.
                                                                             Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler findet
Bedeutend teuer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer           statt am:
Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich         Dienstag den, 7. Mai 2019, im Rathaus, von 14:00 - 16:00 Uhr. Die Rat-
in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu          suchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu vereinbaren
50.000 Euro fällig sein. Mit dem Meldegesetz will die Bundesregierung        Tel. 0761- 504 49-0 (VdK-Geschäftsstelle Freiburg)
vor allem Scheinanmeldungen verhindern.
                                                                             Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen z.B. Schwer-
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Brei-           behinderten- recht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversi-
sach am Rhein, Tel.: 07667/832-130, - 131, oder - 137 wenden.                cherung. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44,
                                                                             jeweils montags nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 / 50 44 9-0
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
4                                           Stadtanzeiger Breisach                                                  Donnerstag, 18. April 2019

  Beratungsstelle für ältere Menschen und deren                           Teilhabeberatung in Breisach
  Angehörige- Sprechtag im Rathaus Breisach
                                                                        Der nächste Termin für die Teilhabeberatung findet am Donnerstag,
Der nächste Sprechtag mit Frau Vogel und Frau Gehring findet            den 09.05.2019 von 10:00-12:00 Uhr im Bürgersaal (Zimmer 206)
statt am:                                                               des Rathauses Breisach statt. Menschen mit (drohender) Behinderung
                                                                        und deren Angehörige aus der Region Kaiserstuhl können zu Fragen
Mittwoch, 08.05.2019, 10-12 Uhr im Rathaus Breisach am Rhein.           um die Themen Rehabilitation und Teilhabe gerne einen Termin bei Do-
                                                                        minika Rödig vereinbaren (Telefon: 0761/7699162-0; E-Mail: roedig@
Um telefonische Anmeldung wird gebeten - Telefon 07667/904899.          teilhabeberatung-bh-fr.de).

                                                                           Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug
               Stadt Breisach am Rhein                                     oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren ha-
               Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald                          ben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder
                                                                           in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen,
                                                                           werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der
                                                                           Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur
                                                                           auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des
                                                                           Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Per-
                                                                           sonen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-)Wohnung haben.
              ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
                                                                           2.2 Wahl des Kreistags
                                                                           Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags
              über das Recht auf Einsicht in das                           durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Land-
   Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parla-                  kreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver-
   ment - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,                  änderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Haupt-
   des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung                wohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht
     von Wahlscheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019                     drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung
                                                                           begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeich-
                                                                           nis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung
   Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl       in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Ge-
   zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden       meinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis
   in der Stadt Breisach am Rhein die Kommunalwahlen - Wahl des            verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem
   Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats, Wahl des Kreistags - statt.      Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der
                                                                           Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das
   1.    Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommu-         Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt
   nalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Breisach am Rhein          kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit
   werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der         weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
   allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
   bereitgehalten im Rathaus Breisach, Bürgerservice, Münsterplatz 1,      2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmel-
   79206 Breisach am Rhein.                                                degesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melde-
                                                                           register eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das
   Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit         Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Ein-
   der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten           tragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versi-
   überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-      cherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4
   ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-        Kommunalwahlordnung anzuschließen.
   genen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu ma-
   chen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des      Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schrift-
   Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung            lich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019
   besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die      (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Breisach,
   im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bun-          Bürgerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein eingehen.
   desmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im         Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeis-
   automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein      teramt Breisach, Bürgerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach am
   Datensichtgerät möglich.                                                Rhein bereit.

   Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europa-         Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antrag-
   wahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für           stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   diese Wahlen hat.                                                       Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbe-
   2.   Für die Kommunalwahlen gilt außerdem                               nachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein bean-
   2.1 Wahl des Gemeinderats – Ortschaftsrats                              tragt hat.
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
Donnerstag, 18. April 2019              Stadtanzeiger Breisach                                                                         5

3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig         bei den Kommunalwahlen
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl         die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
(vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 16:00 Uhr, bei    nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai
der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt Breisach, Bürgerservice,           2019 versäumt hat.
Münsterplatz 1, 79206 Breisach am Rhein Einspruch einlegen (bzgl.
Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichtigung (bzgl. der Kommu-        Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein
nalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen.                    Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines
                                                                        Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO
Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-   vorzulegen.
derschrift eingelegt / gestellt werden.
                                                                        6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.          bei der Europawahl
                                                                        erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-         EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis          Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;
einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr     bei den Kommunalwahlen
laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                 erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO
                                                                        oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG entstanden ist.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-
getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl-         6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) /
unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.        Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des          die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen          Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.
ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer
in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte,         zu
benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).                           6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-
                                                                        genen Wahlberechtigten bis zum Freitag,
5.    Wahlschein                                                        24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Breisach, Bür-
5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Land-          gerservice, Münsterplatz 1, 79206 Breisach mündlich, schriftlich
kreis Breisgau-Hochschwarzwald durch Stimmabgabe in einem be-           oder in elektronischer Form beantragt werden.
liebigen Wahlraum dieses Landkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.                                        Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
                                                                        Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann ent-          möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,
weder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahlschein angegebe-          gestellt werden.
nen Gebiets
     oder durch Briefwahl wählen.                                       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
                                                                        Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
6.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                 Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6.1	ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
6.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-       zu
     tigter,                                                            6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-
6.2.1wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nach-         te können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen
stehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis             den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag,
                                                                        15:00 Uhr, stellen.
Europawahl
bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs.       Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat,            schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
                                                                        Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstel-
Kommunalwahlen                                                          lung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung
(KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat.          7.    Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält
Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein      mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahl-
Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines       briefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwah-
Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO             len einen gelben Wahlbriefumschlag.
vorzulegen,
                                                                              Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind,
6.2.2wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden                   sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die
bei der Europawahl                                                      Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den
die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1        Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die
EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat,                                 für den Wähler notwendigen Informationen.
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
6                                          Stadtanzeiger Breisach                                                Donnerstag, 18. April 2019

7.1 Briefwahl für die Europawahl                                       im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig,
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                          wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nach-
-     einen amtlichen Stimmzettel,                                     gewiesen wird.
-	   einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Auf-
      druck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Europa-     Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürger-
      wahl“,                                                           meisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die
-	einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-    Briefwahl ausüben.
      zusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-schlag mit dem
      Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und                      Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit
-     ein Merkblatt für die Briefwahl.                                 dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so recht-
                                                                       zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort
7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen                                   spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
-	die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberech-      Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch
      tigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern,                     Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahl-
-	   die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/             brief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).
      Stimmzettelumschläge für die Briefwahl,
-	einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-    Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepu-
      zusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-schlag mit dem       blik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
      Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale Wahl“.                     von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ei-          Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bun-
      nen anderen ist                                                  desrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-
                                                                       schließlich von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen          Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe-
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht       nen Stelle abgegeben werden.
mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebe-
hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.       Breisach, den 18.04.2019
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;         Oliver Rein, Bürgermeister

                                                                       Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
             Stadt Breisach am Rhein
             Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

             ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

             über die öffentliche Auslegung des Entwurfs
    der 14. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der
               Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
                   Breisach – Ihringen – Merdingen
                im Bereich „Östliche Erweiterung des
                   Gewerbegebiets Rieche und By“
              Stadt Breisach, Stadtteil Niederrimsingen

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein-
schaft Breisach – Ihringen – Merdingen hat am 02.04.2019 in öffent-
licher Sitzung den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungs-
plans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger Öffentlicher         Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.                           Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungs-
                                                                       rechtlichen Voraussetzungen für die östliche Erweiterung eines be-
Der Planbereich liegt östlich des bestehenden Industriegebiets im      stehenden Industriegebiets im Breisacher Stadtteil Niederrimsingen
Breisacher Stadtteil Niederrimsingen und wird im Norden und Osten      geschaffen werden.
durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die Industriestra-   Öffentliche Auslegung (Offenlage) nach § 3 (2) BauGB
ße mit weiterführendem landwirtschaftlichem Weg und im Westen          Der Entwurf der 14. punktuellen Änderung des Flächennutzungs-
durch gewerblich / industriell genutzte Flächen begrenzt.              plans wird einschließlich aller erforderlichen Unterlagen vom
Im Einzelnen gilt die Abgrenzung des Deckblatts vom 11.03.2019.        Freitag, 26. April 2019 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2019
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
Donnerstag, 18. April 2019              Stadtanzeiger Breisach                                                                            7
                                                                        	Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Bo-
in Breisach am Rhein im Rathaus (Bauamt), Münsterplatz 1, 79206           den im Hinblick auf die großflächige Versiegelung von Boden
Breisach,                                                                 und den Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (natürliche
in Ihringen, Rathaus/Bürgerbüro, Bachenstraße 42, 79241 Ihringen          Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf, Filter
und                                                                       und Puffer ge-genüber Schadstoffen).
in Merdingen, Rathaus/Bürgerbüro, Bauamt, Langgasse 14, 79291           - auf die Landschaft:
Merdingen                                                               	Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergän-           als Folge der künftigen Bebauung und Untersuchung von
zend können weitere Termine vereinbart werden.                            Sichtbeziehungen; Information zu möglichen Maßnahmen zur
                                                                          Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild durch Pflan-
Alle Unterlagen können auch im Internet unter folgenden Adressen          zungen am Gebietsrand.
eingesehen werden:                                                      - auf das Klima:
                                                                        	Informationen über die Beeinträchtigung des Klimas bezogen
https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage           auf die lufthygienische und thermische Belastung als Folge
https://www.ihringen.de/Bürger in/Bauleitplanung/Offenlegung              der zusätzlichen Flächenversiegelung und der betriebsbeding-
http://www.merdingen.eu/120/bauleitplanung.html                           ten Entstehung von Emissionen; Informationen zu möglichen
                                                                          Maßnahmen zur Minderung der Belastungswirkungen durch
Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf der Bebauungspla-            Gehölzanpflanzungen.
nunterlagen eingesehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwe-        - auf den Menschen:
cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert          	Informationen über die möglichen Auswirkungen der Planung
und– schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen         auf die Lärmsituation und die Erholungsfunktion; Informatio-
bei den Verwaltungen der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz            nen über die mögliche Notwendigkeit von Maßnahmen zur
1, Zimmernr. 302, der Gemeinde Ihringen, Rathaus/Bürgerbüro, Ba-          Minderung der Lärmbelastung auf ein verträgliches Maß.
chenstraße 42 und der Gemeinde Merdingen, Rathaus/Bürgerbüro,           - auf das Wasser:
Bauamt, Langgasse 14 abgegeben werden. Da das Ergebnis der              	Informationen über die Auswirkungen auf Grund und Oberflä-
Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der         chenwasser; Information zur Lage des Gebiets innerhalb eines
Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.                              fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene          Zu sonstigen umweltbezogenen Stellungnahmen:
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-        Zusätzlich sind die umweltbezogenen Ausführungen folgender Be-
berücksichtigt bleiben können.                                          hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beigefügt, die be-
                                                                        reits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung und Information zur 14.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne          punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht
des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des UmweltRechtsbehelfsge-             wurden:
setzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Um-        -	    Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 420 – Natur-
weltRechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-                schutz:
Rechts-behelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen            	Darstellung der Flächeneffizienz der Planung; Konkretisierung
ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzei-          der Sichtbeziehungen des benachbarten Erholungsraums;
tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.                     Erarbeitung von Maßnahmen zur Eingrünung des Gebiets;
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Be-                   Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Fragestellungen; Er-
standteil der ausgelegten Unterlagen:                                          arbeitung eines Ausgleichsmaßnahmenkonzepts und Erfor-
-	    Umweltbericht (Stand 11.03.2019) faktorgruen, Freie Land-               derlichkeit der Sicherung der Umsetzung.
       schaftsarchitekten, Freiburg                                     -	Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 430 / 440 – Um-
-	Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentli-                  weltrecht, Wasser, Boden, Altlasten:
       cher Belange, insbesondere umweltbezogene Stellungnah-           	Hinweis zu Schwermetallbelastungen und den Umgang mit
       men des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald – Fach-                  belasteten Böden; Hinweis zur Lage des Gebiets in einem Ri-
       bereiche Naturschutz, Umweltrecht, Wasser, Boden und                    sikogebiet außerhalb eines Überschwemmungsgebiets
       Altlasten sowie Landwirtschaft                                   -	Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald FB 580 – Landwirt-
                                                                               schaft:
Zum Umweltbericht:
Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen mit fol-         Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung
genden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen:                         -	  Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie,
-    auf die Flora und Fauna:                                                Rohstoffe und Bergbau:
	Informationen zum Bestand und zu den möglichen Auswir-                	Hinweis zur Lage innerhalb eines fachtechnisch abgegrenzten
     kungen der Planung auf den Lebensraum für Pflanzen und                  Wasserschutzgebiets
     Tiere, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans          -    Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.:
     absehbar sind, dies umfasst insbesondere die Versiegelung          	Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung
     und den Verlust einer strukturarmen Ackerfläche; Darstellung            und dem Ausgleichskonzept
     von möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und
     zum Ausgleich von Beeinträchtigungen innerhalb des Gel-            Breisach am Rhein, den 18.04.2019
     tungsbereichs, insbesondere durch Pflanzungen am Gebiets-
     rand.                                                              Oliver Rein
-    auf den Boden:                                                     Bürgermeister
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
8                                         Stadtanzeiger Breisach                                               Donnerstag, 18. April 2019

                                                                      Anlass, Ziel und Zweck der Planung
            Stadt Breisach am Rhein                                   Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrecht-
            Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald                        lichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Industriegebiets in
                                                                      Niederrimsingen nach Osten geschaffen werden. Die Erweiterung
                                                                      dient der Produktionsverlagerung von Beton-Fertigbauteilen an
                                                                      den Stammsitz eines bereits im Gebiet ansässigen Unternehmens.
                                                                      Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen folgende städte-
           ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG                                 bauliche Ziele verfolgt werden:

    über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum                   - Stärkung der Stadt Breisach am Rhein als attraktiver Gewerbe-
    Bebauungsplan und den dazugehörigen örtlichen                        standort
                      Bauvorschriften                                 - Befriedigung des dringenden Verlagerungs- und Erweiterungsbe-
                                                                         darfs eines bestehenden Gewerbebe-triebs
          „Östliche Erweiterung Rieche und By“                        - Schaffung von neuen sowie Erhalt von bestehenden Arbeitsplät-
                                                                         zen
                                                                      - Einbindung in das Landschaftsbild
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 15.05.2018
in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Öst-      Öffentliche Auslegung (Offenlage) nach § 3 (2) BauGB
liche Erweiterung Rieche und By“ und den Vorentwurf der zusam-
men mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und     Der Entwurf des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Rieche
beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §   und By“ wird mit der gemeinsamen Begründung sowie der notwen-
3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und       digen Untersuchungen und Gutachten vom
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.                                                        Freitag, 26. April 2019 bis einschließlich Montag, 27. Mai 2019
                                                                      beim Bauamt im Rathaus der Stadt Breisach am Rhein, Münster-
Am 09.04.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den         platz 1, 79206 Breisach während der üblichen Dienststunden öf-
Entwurf des Bebauungsplans „Östliche Erweiterung Rieche und           fentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart
By“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen      werden.
Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger Öffent-       Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt unter
licher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.                   https://stadt.breisach.de/de/aktuelles/bauleitplanung/offenlage
                                                                      eingesehen werden.
Der Planbereich wird im Norden und Osten durch landwirtschaftli-
che Flächen, im Süden durch die Industrie-straße mit weiterführen-    Während der Auslegungsfrist kann der Entwurf der Bebauungspla-
dem landwirtschaftlichem Weg und im Westen durch gewerblich /         nunterlagen eingesehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwe-
industriell genutzte Flächen begrenzt. Es umfasst die Grundstücke     cke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert
mit den Flurstücksnummern 2141, 2144, 2147, 2150, 2152 und            und– schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen
2153 sowie jeweils Teilstücke der Grundstücke mit den Flurstücks-     bei der Verwaltung der Stadt Breisach am Rhein, Münsterplatz 1,
nummern 2120 und 2154.                                                79206 Breisach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behand-
                                                                      lung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der An-
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.04.2019. Der Planbereich        schrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
                                                                      Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
                                                                      Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-
                                                                      plan unberücksichtigt bleiben können.

                                                                      Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und Be-
                                                                      standteil der ausgelegten Unterlagen:

                                                                      -	
                                                                        Umweltbericht mit Untersuchungen als Bestandsdarstel-
                                                                        lung mit Darstellung und Bewertung der Auswir-kungen der
                                                                        Planung zu den Schutzgütern Mensch (Schallemissionen;
                                                                        Emissionen aufgrund Baumaß-nahmen und Landwirtschaft),
                                                                        Landschaftsbild (Sichtbeziehungen), Boden (Verlust der na-
                                                                        türlichen Bodenfunktion sowie Auswirkungen bezüglich Was-
                                                                        serhaushalt), Fläche (entsprechend Boden), Wasser (Grund-
                                                                        wasserneubildung, Lage HQ100 (geschützter Bereich),
                                                                        HQextrem, Wasserschutzgebietszone), Arten- und Lebens-
                                                                        gemeinschaften (durch Staub- und Lärmbelästigungen, Flä-
                                                                        chenverlust und Verlust vorhandener Lebensräume evtl. für
                                                                        z.T. geschützte Arten (insbes. Zaun- und Mauereidechsen,
                                                                        versch. Vogelarten) (bestehender Wall als Eingrünung)),
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
Donnerstag, 18. April 2019          Stadtanzeiger Breisach                                                                    9

	                                                                  Ortsverwaltung Gündlingen
	Klima und Luft (durch Versiegelung und Bebauung) sowie
  Kultur- und sonstige Sachgüter (Verdacht auf Vorkommen            Einladung
  eines Archäologischen Denkmals) sowie mit Darstellung des
  Eingriffsumfangs und Darstellung der internen und externen      Die nächste öffentliche Ortschaftsrat Sitzung findet am Freitag, den
  Kompensationsmaßnahmen (Bau von Trockenmauern und               26.04.2019 um 19.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Gündlingen
  Bildung eines Magerrasenstandorts in Nieder- und Oberrim-       statt.
  singen sowie Breisach) und CEF-Maßnahmen im Bereich der
  planinternen neu vorgesehenen Wallstruktur.                     Tagesordnung

-	Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung mit Beurteilung     TOP 1  Frageviertelstunde
   geschützter Arten, insbesondere zu erwartender Reptilien       TOP 2  Kommunalwahl
   (Zauneidechse, Mauereidechse) und zu Vogelarten im Sinne              Vermeidung ungültiger Stimmen
   einer worst-case-Betrachtung mit entsprechenden Vorschlä-      TOP 2a Rückfragen der Bürger
   gen zu Ausgleichsmaßnahmen                                     TOP 3  Bauvoranfrage
                                                                  TOP 4  Bepflanzung von „Vorgärten“
-	Geotechnische und umwelttechnische Baugrunderkundung           TOP 5  Sonstiges, Informationen
   und Baugrundbegutachtung
	 Darstellung der Boden- und Wasserverhältnisse als Bau-
   grunderkundung, geotechnische Beratung und umwelttech-         Anton Siegel
   nische Stellungnahme                                           Ortsvorsteher

-	Schalltechnische Untersuchung zum geplanten gewerblichen
   Vorhaben im Hinblick auf die nächstgele-genen schutzbe-          Fundsachen
   dürftigen Nutzungen einschließlich vorgeschlagener Maß-
   nahmen zur Bewältigung möglicher Konflikte                     Gefunden:
                                                                  Eine Herrenjacke, schwarz-grau, mit Hörgerät und Brille
-	Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der
   Behörden und Träger öffentlicher Belange:                      Fundsachen können im Rathaus in Gündlingen abgeholt
                                                                  bzw. abgegeben werden
o	Hinweis auf den Zeitrahmen zur Rodung der vorhandenen
   Feldhecke
o	Hinweis auf die fälschliche Erfassung der Feldhecke als Bio-     Ortsverwaltung Niederrimsingen
   top
o	Hinweis auf flächensparende Planung / flächensparendes           Ortsverwaltung geschlossen
   Bauen
o	Hinweis auf die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf        Die Ortsverwaltung ist vom 29. April – 03. Mai geschlossen.
   das Landschaftsbild                                            In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Brei-
o	Hinweis auf Geräuschimmissionen in Bezug auf das Schutz-       sach.
   gut Mensch
o	Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Bereich der Zone
   III B des fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets         Ortsverwaltung Oberrimsingen
   der Gemeinde Ihringen für den Tiefbrunnen Ried
o	Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Bereich HQ extrem       Einladung
   (geschützter Bereich gemäß Hochwas-sergefahrenkarte)
o	Hinweis auf Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutz-     wir laden zur öffentlichen Ortschaftsrats-Sitzung am Donnerstag,
   flächen bester Bodenqualität der Vor-rangflur Stufe I          den 02.05.2019 um 20:00 Uhr in den Sitzungssaal Rathaus Ober-
o	Ausgleichsmaßnahmen sollten im Sinne eines sparsamen           rimsingen ein.
   Umgangs mit Grund und Boden nicht auf landwirtschaftlichen
   Nutzflächen durchgeführt werden
                                                                  Tagesordnung

                                                                  TOP 1: Frageviertelstunde
                                                                  TOP 2: Errichtung von Garagen und Wohnmobilpark
                                                                         Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren (§§ 52 LBO)
                                                                         Flurstück Nr. 3391, Am Sportplatz
                                                                  TOP 3: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
                                                                         Kenntnisgabeverfahren nach §§ 51 Abs. 1 und 2 LBO
Breisach am Rhein, den 18.04.2019                                        Flurstück Nr. 3451, Achheimer Str.
                                                                  TOP 4: Beantragung von Baugenehmigungen
                                                                         Flurstück Nr. 2415, Grez., Klosterhöfe
Oliver Rein                                                              1.Neubau einer Garage mit Dachboden
Bürgermeister                                                     	2.Antrag auf Abweichung der Abstandsfläche des bestehenden
                                                                         Gebäudes und der geplanten Garage
Stadtanzeiger Breisach - Amtliches Mitteilungsblatt - Stadt Breisach am Rhein
10                                           Stadtanzeiger Breisach                                                     Donnerstag, 18. April 2019

TOP 5: 	Antrag auf eine Baugenehmigung (§§ 49 LBO)                                     Ende der amtlichen Mitteilungen
	Umbau der bestehenden Sand- und Kiesaufbereitung
         Flurstück Nr. 810, Franzosenweg                                     VERANSTALTUNGEN
TOP 6: Bekanntmachungen / Sonstiges

Änderungen/Ergänzungen entnehmen Sie dem Aushang im Infokas-                      Die tagesaktuellen Veranstaltungen finden Sie in unserer
ten am Rathaus.                                                                     Veranstaltungsübersicht auf www.breisach.de oder im
                                                                                 Veranstaltungskalender, erhältlich bei der Breisach-Touristik.

  Ortsverwaltung geschlossen
                                                                              Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers Breisach erscheint
                                                                                             Freitag, den 03. Mai 2019
Ortsvorsteher-Sprechstunden:
Die heutigen Sprechstunden (18- 19 Uhr) werden vom stellv. Ortsvor-           Redaktionsschluss: Montag den 29. April 2019, 10:00 Uhr
steher Herrn Wolfgang Schmitt übernommen.
                                                                             VEREINSMITTEILUNGEN
Ortsverwaltung Oberrimsingen
Die Ortsverwaltung ist vom 29. April – 03. Mai geschlossen.                  Breisacher Bürgerbus
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Breisach.
                                                                             Der 111.111. Fahrgast fährt
                                                                             mit dem Bürgerbus
  BÜCHEREIEN
                                                                           Am Dienstag, den 9. April 2019 konnte am Bahnhof auf der Linie 3
  Öffentliche Bibliothek Breisach                                          im Breisacher Bürgerbus der 111.111. Fahrgast von einer Abordnung
                                                                           des Vorstandes sowie der Geschäftsführerin, Frau Nelli Schamne,
Jahnstr. 1, 79206 Breisach, Telefon 07667/1477                             vom Bürgerbusverein Breisach e.V. begrüßt werden. Es handelte sich
bibliothek.breisach@lkbh.de, http://web-opac.kivbf.de/breisach             hierbei um den treuen Fahrgast, Herr Uwe Fahrer, aus Breisach. Als
                                                                           Dankeschön wurde Herrn Fahrer eine Urkunde und verschiedene
Dienstag      9.00 – 12.30 Uhr              15.00 – 19.00 Uhr              Gutscheine überreicht. Diese Personenbeförderungszahl, mit
Mittwoch     10.00 – 14.00 Uhr              15.00 – 19.00 Uhr              einem Kleinbus, der nur 8 Sitzplätze hat, ist seit Bestehen der
Donnerstag 		                               15.00 – 19.00 Uhr              Einrichtung „Bürgerbus“ eine beachtliche Leistung zusätzlicher
Freitag       9.00 – 14.30 Uhr                                             Mobilität in vielen engen Gassen und Straßen in der Münsterstadt.
                                                                           Hierfür gebührt ein herzliches Dankeschön allen Fahrerinnen und
Ferienöffnungszeiten:                                                      Fahrern, welche diese Arbeit in der Freizeit, im Ehrenamt ohne
Dienstag         9.00-12.30 Uhr             15.00-19.00 Uhr                Aufwandsentschädigung, täglich mit Freude bewältigen.
Mittwoch         9.00-12.30 Uhr
Donnerstag 		                               15.00-19.00 Uhr

  Bücherei Rimsingen

Tunibergstr. 14 (Grundschule Rimsingen)
79206 Breisach-Niederrimsingen, Mobil 0175/5884662
Mail: buecherei-rimsingen@stadt-breisach.de

Bitte beachten Sie, dass von Mai bis Oktober
unsere Sommeröffnungszeiten gelten!

Montag		         17-19.00 Uhr
Dienstag         10-12.00 Uhr
Donnerstag       16-18.00 Uhr                                              Bild 3. v. re. Uwe Fahrer / Bild: Nelli Schamne
                                                                           Bericht: Peter Figlestahler
Winteröffnungszeiten:
Montag        16-18.00 Uhr
Dienstag      10-12.00 Uhr
                                                                             Kirchliche Sozialstation
Donnerstag    16-18.00 Uhr
                                                                             Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.
                                                                             Gesprächskreis für pflegende
  Katholische Öffentliche Bücherei                                           Angehörige
St. Laurentius, Kapuzinergasse 10, 79206 Breisach
                                                                           Die Belastungen der pflegenden Angehörigen sind oft sehr hoch
Samstag          19.00 – 19.30 Uhr                                         und sie stehen häufig ziemlich alleine mit ihren Problemen.
Sonntag          11.15 – 12.15 Uhr                                         Regelmäßig haben Sie die Möglichkeit, mit ebenso Betroffenen und
Donnerstag, 18. April 2019            Stadtanzeiger Breisach                                                                                                11

Fachleuten zu reden, zuzuhören, Rat und Tat zu erfahren, Ideen
und Anregungen zu erhalten.

Der nächste „Gesprächskreis für pflegende Angehörige“ findet in der
Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.
Freiburger Straße 6, 79206 Breisach am Rhein

Am Mittwoch, den 24. April 2019
von 19:00 bis 21:00 Uhr

und am Mittwoch, den 12. Juni 2019                                             Frühlingserwachen
von 19:00 bis 21:00 Uhr statt.                                                                                         im

Gesprächsleitung:                                                                  Franziskaner-Klostergarten
-     Pia Spiegler, Dipl. Sozialpädagogin, Krankenschwester
-     Ulrike Rieger, Dipl. Psychologin und Altenpflegerin                                         Sonntag, 28. April 2019
                                                                                                       11 – 18 Uhr
Ihre Kostenbeteiligung beträgt 5,00 €.

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Betreuung der Pflegebedürftigen
während Sie am Gesprächskreis teilnehmen.
Für Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an die
Kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.,
Tel.: 0 76 67 – 90 58 8-0.
                                                                                 Wir eröffnen die Garten-Saison!
                                                                                         Bewirtung - Musik - Flohmarkt*
  Computerkurs MS Windows 10                                                (*Für den Flohmarkt nehmen wir ab Ostern gerne wieder Sachspenden entgegen! Bitte im
                                                                            Garten abgeben vom 24. - 27.4.19 v. 17-18 Uhr oder nach Absprache: Tel. 07667-911499)

Termine:  07.05. bis 23.07.2019
		immer dienstags,
		         außer 11. und 18.06.2019
		10 Treffen                                                                                 Franziskaner-Klostergarten Breisach * Kapuzinergasse 4
Zeit:      17:30 Uhr bis 19:00 Uhr                                                                      Breisach (auf dem Münsterberg)
Kosten:    60,-€ gesamt
Ort:     	Schulungsraum der Kirchlichen Sozialstation Kaiser-
           stuhl-Tuniberg e. V. Freiburger Str. 6, 79206 Breisach            Landjugend Oberrimsingen
Anmeldung:       07667 - 90 58 8-18 / 07667 - 90 58 8-0                      Papiersammlung

                                                                           Am Samstag, 27. April, sammelt die Landjugend im
                                                                           Auftrag der Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarz-
  Franziskaner-Klostergarten e.V.                                          wald in Grezhausen und Oberrimsingen Altpapier
                                                                           und Kartonagen. Wir bitten Sie dieses ab 9 Uhr ge-
  Frühlingserwachen im Klostergarten                                       bündelt am Straßenrand bereit zu halten.
                                                                           Ihre Landjugend Oberrimsingen
Auch im Klostergarten beginnt es an allen Ecken zu blühen und wir
möchten in die Gartensaison 2019 starten.                                    Musikverein Oberrimsingen
Wir laden herzlich ein, mit uns den Frühlingsbeginn am Sonntag, 28.          MVO-Wunschkonzert am 27.04.2019
April 2019 von 11 – 18 Uhr im Klostergarten, Kapuzinergasse 4 auf
dem Münsterberg, mit Bewirtung und einem Flohmarkt zu feiern. Es
unterhält Sie Eckhard Zöllner mit seiner Drehorgel.                        Am Samstag, den 27. April 2019 um 20 Uhr
                                                                           veranstaltet der Musikverein Oberrimsingen e.V. sein Jahreskonzert
Da wir letztes Jahr eine so große Unterstützung durch die Breisacher       und lädt alle Freunde der Blasmusik in die Tuniberghalle in Breisach-
erfahren durften, die uns so vielfältige Dinge für den Flohmarkt spende-   Oberrimsingen ein.
ten, hoffen wir, dass wir auch diesmal wieder auf schöne „Flöhe“ hoffen
dürfen, die sich zu Gunsten des Klostergartens verkaufen lassen.           Unter dem Motto „Glanzlichter einer Ära“ gibt Dirigent Werner Erhart
Ihre Sachspenden für den Flohmarkt können ab Mittwoch, 24. April           im 20. Jahr in Oberrimsingen sein Abschiedskonzert.
zwischen 17 und 18 Uhr oder nach Vereinbarung im Klostergarten             Bevor Dirigent Erhart in seinen verdienten Ruhestand geht, werden
abgegeben werden. Wenn Sie nicht selbst kommen können, holen wir           an diesem Konzertabend musikalische Höhepunkte aus Klassik und
auch gerne ab.                                                             Moderne präsentiert.

Mit Grüßen aus dem Klostergarten                                           Im ersten Programmteil folgen auf die Ouvertüre Banditenstreiche und
Ihre Klostergärtnerinnen und Klostergärtner                                den Kaiserwalzer, die Konzertwerke Peer Gynt Suite und Alpina Saga,
12                                        Stadtanzeiger Breisach                                                 Donnerstag, 18. April 2019

sowie Musik aus dem Film Fluch der Karibik. Im zweiten Teil werden     Trachtenkapelle Niederrimsingen unter der Leitung von Fabian Brugger
Highlights aus dem Musical Tanz der Vampire und Hits der Rolling       musikalisch begeistern.
Stones und von Frank Sinatra präsentiert.
Die Musikerinnen und Musiker werden ihr Bestes geben, um das           Unsere Musikerinnen und Musiker werden Sie wie gewohnt besuchen,
facettenreiche Konzert zu einem besonderen Abschied werden zu          um Ihre hoffentlich zahlreichen Musikwünsche entgegen nehmen zu
lassen.                                                                dürfen. Falls Sie persönlich nicht zum Konzert kommen können,
                                                                       würden wir uns dennoch sehr über einen Musikwunsch von Ihnen
Freuen Sie sich auf einen schönen Abend und genießen Sie das           freuen.
Wunschkonzert mit Bewirtung in der Tuniberghalle Oberrimsingen.
                                                                       Auf Ihr Kommen freut sich Ihre Trachtenkapelle Niederrimsingen e.V.
Konzertbeginn ist um 20.00 Uhr, die Tuniberghalle öffnet um 19.00
Uhr, Karten können auch noch für 7 € an der Abendkasse erworben
werden.                                                                  Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e.V.
                                                                         Jahreshauptversammlung

                                                                       An alle Mitglieder und Freunde

    Wunschkonzert
                                                                       der Vereinsgemeinschaft Oberrimsingen e. V.

                                                                       Einladung zur Jahreshauptversammlung
                                                                       am Mittwoch, den 08. Mai 2019, um 20.00 Uhr in der Tuniberghalle
         Musikverein Oberrimsingen                                     Oberrimsingen
                                                                       .
                                                                       Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
                                                                       1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
                                                                       2. Genehmigung der Tagesordnung
                                                                       3. Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr
                                                                       4. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin
                                                                       5. Rechenschaftsbericht des Kassierers
                                                                       6. Bericht der Kassenprüfer u. Entlastung des Vorstandes
                                                                       7. Vorschau Theater am 30.11.2019
                                                                       8. 1200 Jahrfeier 2019
                                                                       9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
                                                                       10. Schlusswort

                                                                       Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis
                                                                       zum 30.04.2019 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
       Samstag, 27. April 2019                                         Vorsitzender: Dr. Michael Helwig

        Tuniberghalle, 20.00 Uhr
                                                                         VHS Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.              	
  

                                                                         Filzen für Kinder und Erwachsene                      Volkshochschule

          Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
                                                                                                                               Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg

                                                                         Es sind noch Plätze frei
             www.musikverein-oberrimsingen.de
                                                                       Jacqueline Maruchas Filzwerkstatt in der Küferstraße ist genau der
                                                                       richtige Ort, um der Kreativität mal wieder freien Lauf zu lassen.
                                                                       Was in unserem hektischen Alltag oft zu kurz kommt und von
                                                                       ständiger Reizüberflutung überlagert wird, ist das kreative Schaffen,
                                                                       Ausdrücken und Gestalten mit den eigenen Händen- ohne Druck,
                                                                       ohne vorgeschriebenes Ziel.
  Trachtenkapelle Niederrimsingen
  Einladung zum Wunschkonzert                                          Beim Filzen darf dieses Bedürfnis in den Vordergrund rücken.
                                                                       Filzkurse für Kinder und Erwachsene starten in der VHS in Breisach
                                                                       auch während des laufenden Semesters immer wieder neu.
60 Jahre Trachtenkapelle Niederrimsingen e.V. –                        Anmeldungen und Informationen sind möglich über die Homepage
Herzliche Einladung zum Wunschkonzert                                  www.vhs-breisach.de oder persönlich zu den Geschäftszeiten der
                                                                       Volkshochschule.
Wir möchten Sie schon jetzt zu unserem diesjährigen Wunschkonzert
ganz herzlich einladen. Unser Konzert findet am Samstag, den 11. Mai   Mo, Di und Do 09:00 – 12:00 Uhr / Mi und Do 15:00 – 18:00 Uhr.
2019 um 20.00 Uhr in der Attilahalle in Niederrimsingen statt.         In den Schulferien bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.
                                                                       Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.,
Lauschen Sie im ersten Teil der Jugendkapelle Rimsingen unter der      Maria-Montessori-Str.1, 79206 Breisach
Leitung von Julia Neetzow und lassen Sie sich im Anschluss von der     Mail: info@vhs-breisach.de / Tel. 07667-261 / Fax 07667-7094
Sie können auch lesen