Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK

Die Seite wird erstellt Valentin Decker
 
WEITER LESEN
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Frühe Hilfen
Wegweiser
für Eltern
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Alle Informationen finden Sie auch hier:
www. familienwegweiser-rnk.de
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Liebe Mütter und Väter,

Kinder sind ein Geschenk und die Zukunft unserer
Gesell­schaft. Deshalb neh­men Familien bei uns im
Rhein-­ Neckar-Kreis einen besonderen Stellenwert
ein!

Ein Kind auf die Welt zu bringen, ist in der Regel ein
großes persönliches Glück und bereichert das Leben
in besonderer Weise – ist aber zugleich auch mit gro-
ßen Herausforderungen verbunden. Eltern sein ver-
ändert die persönliche Lebenssituation grundlegend
und stellt Mütter und Väter vor verantwortungsvolle
neue Aufgaben.

Es ist keineswegs selbstverständlich, sich in die-
ser Lebens­phase problemlos zurechtzufinden und
unbeschwerte Freude über den Familienzuwachs
zu empfinden. Insbesondere beim ersten Kind oder wenn Sie alleinerziehend sind, stellen
sich eine Menge Fragen. Hier ist es für Sie wichtig zu wissen, bei wem Sie sich Rat und Hilfe
­holen können, auch um einer möglichen Überforderung vorzubeugen. Dazu haben wir für
 Sie in unserem Wegweiser Adressen zusammengestellt, die Sie bei der Wahrnehmung ­Ihres
 ­Erziehungsrechts und Ihrer Erziehungsverantwortung durch Information, Beratung und
  ­Hilfe unterstützen können.

Für die kommende, ereignisreiche Zeit wünsche ich Ihnen
alles erdenklich Gute und viel Freude

Stefan Dallinger
Landrat

                                                                                           3
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Inhalt

Liebe Mütter und Väter,.........................................................................................3

Frühe Hilfen...........................................................................5

Anlaufstelle Frühe Hilfen.........................................................6

Hand in Hand..........................................................................7

Elternbildung STÄRKE.............................................................8

Alltagsentlastung.................................................................10
Kinderbetreuung – Tagespflege..................................................................... 10
Ehrenamtsprojekte................................................................................................11
Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis............. 12
Familienpflege und Haushaltshilfe................................................................ 12

Gesundheitssystem..............................................................13

Beratung vor und nach der Geburt..........................................15
Kind willkommen.................................................................................................. 15
Schwangerenberatungsstellen....................................................................... 16

Beratung für Familien...........................................................18
Frühförderung........................................................................................................ 18
Psychologische Beratungsstellen, Erziehungsberatungsstellen........ 19

Weitere Beratungsangebote..................................................21
Ernährung................................................................................................................ 21
Schreibabys und Regulationsstörungen..................................................... 22

Finanzielle Unterstützung......................................................24

Nützliche Internetseiten........................................................27

4
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Frühe Hilfen

Eltern werden, Eltern sein, mit Baby als ­Familie   Will­­kommensbesuche, Infor­ma­tions­mate­
leben – eine intensive Zeit mit sehr vielen         ria­lien, Eltern-Kind-Treffs, Eltern­kurse oder
schönen Momenten und Erlebnissen, aber              Beratungsangebote und bieten insbeson-
auch neuen Herausforderungen und offe-              dere Eltern in belasteten L­ ebenssituationen
nen Fragen.                                         möglichst frühzeitig spezifische Unterstüt-
                                                    zung an.
Die Angebote richten sich an alle Eltern
ab Beginn der Schwangerschaft bis zum               Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die
3. Lebensjahr. Die Frühen Hilfen informie-          Angebote der Frühen Hilfen des Jugend­
ren über Unterstützungsmöglichkeiten wie            amtes des Rhein-Neckar-Kreises.

                                                                                                 5
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Anlaufstelle Frühe Hilfen
Unterstützung durch das Jugendamt

Die Anlaufstelle Frühe Hilfen ist eine Fach-    Geburt, die Beratung zur körperlichen
stelle beim Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis.       und emotionalen Entwicklung des Kindes
Ihre Aufgabe ist es, die vielfältigen Ange­     und die Förderung der Entwicklung der
bote im Bereich Frühe Hilfen im Landkreis      ­Eltern-Kind-Beziehung.
zu koordinieren, (werdende) Mütter und
Väter frühzeitig zu unterstützen und An-       Auch die Anleitung zu altersentsprechender
gebote für Fachkräfte vorzuhalten. Die         Ernährung, Pflege und Förderung und die
Mitarbeiterinnen der Anlaufstelle Frühe        Vermittlung zu weitergehenden Hilfsan-
Hilfen informieren Schwangere, Mütter          geboten wie Offenen Treffs, Ärzten und
und Väter bei Fragen der Schwangerschaft,      Behör­den werden den Eltern angeboten.
Geburt und Entwicklung, Erziehung und
Förderung eines Kindes in den ersten drei
Lebensjahren. Die Anlaufstelle vermittelt      Kontakt
Aufsuchende Gesund­    heitsfachkräfte im      Sachgebietsleitung:
Rhein-Neckar-­Kreis.                           Martina Zimmermann

Familienhebammen und Familien-­Gesund­         Telefon 06221 522-2189
heits- und Kinderkrankenpflegerinnen           E-Mail anette.roegelein@
­unterstützen, beraten und begleiten Eltern            Rhein-Neckar-Kreis.de
 in besonderen Lebenssituationen. Schwer­
 punkte der Arbeit sind unter anderem die
 Beratung in allen Lebenslagen rund um die

6
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Hand in Hand
Präventionsnetz für Schwangere
und junge Familien im Rhein-Neckar-Kreis

Junge Familien stärken und psychisch         Kontakt
belastete oder jugendliche Mütter und        Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis,
deren Kinder nach der Geburt unterstüt-      Anlaufstelle Frühe Hilfen
zen – dafür arbeiten Mitarbeiterinnen der    Martina Zimmermann,
Gesundheitshilfe sowie der Kinder- und Ju-   Telefon 06221 522-2189
gendhilfe „Hand in Hand“ in einem regio­
nalen Netzwerk zusammen. Bei Bedarf          Zentrum für Peripartale
kann Eltern schnelle Unterstützung in der    Therapien am PZN
„Sprechstunde rund um die Geburt“ des        Dr. med. Christiane Hornstein,
Psychiatrischen Zentrums Nordbaden ver-      Telefon 06222 551211
mittelt werden.

Weitere Informationen und Kontaktdaten
finden interessierte Eltern auf der Home-
page www.hand-in-hand-rheinneckar.de

                                                                              7
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
8
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Elternbildung STÄRKE

Elternbildung STÄRKE hat zum Ziel, Eltern     „ bei ihrem Kind im Kindergarten,
in Erziehungs- und Alltagsfragen zu unter-      Schule oder Ausbildung Leistungs-
stützen und so die Beziehung zwischen           oder Verhaltensprobleme auftreten,
­Eltern und Kind zu fördern. Das Landrats­    „ sie sich als Eltern trennen
 amt des Rhein-Neckar-Kreises hat dazu in     „ oder ein Kind alleine erziehen.
 Kooperation mit zahlreichen kompeten­ten
 Partnern ein Bildungsprogramm entwickelt.    Offene Treffs
 Pädagogische Fachkräfte bieten Elternbil-    Offene Treffs bieten Familien und Kindern
 dung in den Kindertagesstätten, den Schu-    die Möglichkeit zu Begegnung und Aus-
 len, in Hebammenpraxen, Geburts­kliniken     tausch. Sie sind Anlaufstelle für ratsuchen-
 und anderen Begegnungsorten für Fami­        de Eltern und werden begleitet von einer
 lien mit Kindern im Rhein-Neckar-Kreis an.   pädagogischen Fachkraft. In Offenen Treffs
                                              werden den Eltern ferner Vorträge zu Erzie-
 Angebote für Familien                        hungsthemen und umfangreiche Informa-
 in besonderen Lebenssituationen              tionen über wichtige Anlaufstellen und An-
 In besonderen Lebenssituationen können       gebote rund um Kind und Familie geboten.
 alltägliche Anforderungen in der Erziehung   Die Teilnahme an allen STÄRKE-Angeboten
 schnell zu echten H
                   ­ erausforderungen wer-    ist für Eltern kostenfrei.
 den. Familien in Lebenssituationen mit
 beson­ deren Belastungen können, unab-       Das gesamte Kursprogramm finden Eltern
hängig vom Alter der Kinder, durch das        unter dem Suchbegriff „Landesprogramm
Programm STÄRKE Unterstützung erhal-          STÄRKE“ auf der Homepage des Land­
ten. Väter und Mütter haben in Offenen        ratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises:
Treffs und Kursen die Gelegenheit, über       www. rhein-neckar-kreis.de
familiäre Belastungen und Erziehungs­
­
themen zu sprechen und gemeinsam nach         Weitere Informationen zu STÄRKE ­erhalten
­Lösungen zu suchen.                          Eltern ferner bei Fachkräften wie z.B.
 Eltern in besonderen Lebenssituationen       Kinder­ärzten, Hebammen, Erziehungs- und
 können STÄRKE-Familienbildungsangebote       Schwanger­schaftsberatungsstellen und auch
 wahrnehmen, wenn                             bei ihrem Jugendamt.

„ Sie in Fragen der Kindererziehung           Kontakt
  unsicher sind,                              Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis,
„ Sie Fragen haben zur Entwicklung            ­Anlaufstelle Frühe Hilfen
  ihres Kindes,                                Ansprechpartnerin: Jessica Fischer
„ Sie Fragen zur Erziehung oder Integ-         Telefon 06221 522-2189
  ration ihres seelisch bzw. körperlich        E-Mail anette.roegelein@
  erkrankten Kindes haben,                             Rhein-Neckar-Kreis.de

                                                                                        9
Frühe Hilfen Wegweiser für Eltern - Familienwegweiser RNK
Alltagsentlastung
Kinderbetreuung – Tagespflege

Wenn sich beide Elternteile für ein beruf­    Die Kindertagespflege ist eine Alternative,
liches Fortkommen entscheiden oder auf        bzw. Ergänzung zu Kindertageseinrichtun-
das gemeinsame Einkommen angewiesen           gen und Kindergärten. Kinder aller Alters-
sind, brauchen sie schon frühzeitig eine      stufen können am Tag oder für einen Teil
gute Betreuung für ihre Kinder. Für allein-   des Tages in einer anderen Familie oder
erziehende Mütter und Väter gilt dies in      auch in der Wohnung der Eltern von einer
besonderem Maße.                              Tagesmutter oder einem Tagesvater be-
                                              treut werden. Die Tagesmütter bzw. -väter
Ein breites und hochwertiges Betreuungs-      werden für ihre Aufgabe entsprechend
angebot für Kinder soll dazu beitragen,       qualifiziert.
jungen Familien mehr Wahlfreiheit und
Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten.         Kontakt
Krippen, Tagesmütter, Kindergärten, Horte      Telefon 06221 522-1571
und Ganztagsschulen ermöglichen es jun-        E-Mail Evelyn.Tulke@Rhein-Neckar-Kreis.de
gen Paaren, die Frage „Kind oder Beruf“        Über das Angebot an Kindertages­
durch die Antwort „Kind und Beruf“ zu er-      einrichtungen informieren die
setzen.                                       ­Bürgermeisterämter.

10
Alltagsentlastung
Ehrenamtsprojekte

Familien mit einem Neugeborenen und in den ersten Lebensjahren des Kindes wünschen
sich in vielen Fällen eine z­ uverlässige Person mit Lebenserfahrung zu ihrer Unter­stützung
im Alltag. Oft fehlen jedoch soziale Netze, Eltern oder Großeltern, die mit ihrem Wissen
und ­ihrer Unterstützung zur Verfügung stehen. Durch zivilgesellschaftliches Engagement
können Familien entlastet werden. Für die Beratung von Eltern und die Vermittlung ehren-
amtlicher Unterstüt­zung fördert der Rhein-Neckar-Kreis das Diakonische Werk Weinheim
und Sinsheim und den Kinderschutzbund Hockenheim.

Familienpaten                                  Wellcome
Familienpaten besuchen Familien auf            Wellcome bietet im ersten Lebensjahr des
Wunsch ein- bis zweimal in der Woche           Kindes für einige Wochen und Monate
über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten,      individuelle Hilfe. Eine ehrenamtliche Mit-
bei Bedarf auch länger. Die Dauer des Ein-     arbeiterin besucht Eltern auf Wunsch ein-
satzes wird ausschließlich von der Familie     bis zweimal in der Woche für zwei bis drei
bestimmt und kann jederzeit durch diese        Stunden zu Hause.
beendet werden. Weitere Informationen
und Kontaktdaten:                              Weitere Informationen und Kontaktdaten
                                               finden interessierte E­ ltern hier:
Familienpaten Hockenheim
 Deutscher Kinderschutzbund -                  Wellcome Sinsheim
­Ortsverband-Hockenheim e.V.                   Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis,
 Arndtstr. 3/1, 68766 Hockenheim               Sandra Bader
 Telefonnr.: 062058770                         Kirchplatz 4, 74889 Sinsheim
                                               Telefon 07261 975800
                                               E-Mail: sinsheim@wellcome-online.de

                                               Wellcome Weinheim
                                               Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis,
                                               Harriet Rappmund
                                               Multring 26, 69469 Weinheim
                                               Telefon 06201 90290
                                               E-Mail: weinheim@dw-rn.de

                                                                                         11
Alltagsentlastung
Allgemeiner Sozialer Dienst/
Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugend­         Vorgehens­weisen in seiner Gemeinde und
amtes ist ein Ansprechpartner für Kinder,         mit angrenzenden Handlungsfeldern wie
Jugendliche und Eltern, wenn es um ­Fragen        z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen,
oder Sorgen im Zusammenhang mit der               Gesundheitswesen und vermittelt bei Be-
Entwicklung oder des Verhaltens von               darf an andere Fachdienste, Beratungsstel-
­Kindern und jungen Menschen geht. Die            len und Behörden.
 Fachkräfte bieten Rat und Hilfestellung bei
 der Klärung und Bewältigung individueller        Als umfassend angelegter Sozialdienst des
 familienbezogener Probleme. Themen sind          Jugendamtes ist der ASD in vielen Gemein-
 beispielsweise die Beziehung z­wischen           den des Rhein-Neckar-Kreises mit Sprech-
 Eltern und Kindern, Verhaltensauffällig­
 ­                                                stunden vor Ort präsent. Ansprechpartner
 keiten oder Entwicklungsstörungen. Über          und die Sprechzeiten erfahren die Eltern
 die Einzelfallhilfe hinaus vernetzt der Allge-   über ihr Rathaus oder über eine Dienststelle
 meine Soziale Dienst seine Angebote und          des Allgemeinen Sozialen Dienstes:

Kontakt
Dienststelle Neckargemünd, Telefon: 06221 522-7654
Dienststelle Sinsheim, Telefon: 06221 522-5573
Dienststelle Weinheim, Telefon: 06221 522-6102
Dienststelle Wiesloch, Telefon: 06221 522-4195

Familienpflege und Haushaltshilfe
Familienpflege                                    halt lebende Person den Haushalt nicht
Familienpflege, auch bekannt unter dem            weiterführen kann. Für die Zeit vor der Ent-
Namen Haushaltshilfe, leistet in familiären       bindung kann Haushaltshilfe z. B. bei dro-
Notfällen praktische Hilfe zu Hause. Kinder       hender Frühgeburt in Betracht kommen.
können so in ihrer gewohnten Umgebung             Für die Zeit nach der Entbindung liegt die
gut betreut und versorgt werden, wenn die         Notwendigkeit nur solange vor, wie die
Mutter/der Vater krank sind oder aus an-          Frau durch die Entbindung oder deren Fol-
deren Gründen Entlastung brauchen. Die            gen noch geschwächt ist. In Baden-Würt-
Haushaltshilfe ist vor ihrer Inanspruchnah-       temberg wird dieser Dienst insbesondere
me bei der Krankenkasse zu beantragen.            von den Kirchen bzw. ihren Verbänden der
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, so-        Diakonie und Caritas angeboten.
weit ihr wegen Schwangerschaft oder Ent-
bindung die Weiterführung des Haushalts           Siehe auch „Beratungsstellen vor und nach
nicht möglich ist und eine andere im Haus-        der Geburt“ in diesem Wegweiser.

12
Gesundheitssystem

Frauenarzt                                       Kinderarzt
Frauenärzte bieten schwangeren Frauen            Gerade in den ersten Lebensjahren machen
regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen an.           Kinder sehr viele Entwicklungsschritte. Um
Bei gesundheitlichen Belastungen der wer-        eventuell vorliegende Erkrankungen und
denden Mutter oder des ungeborenen               Entwicklungsverzögerungen frühzeitig er-
Kindes können sie frühzeitig weiterfüh­
­                                                kennen und entsprechend handeln zu kön-
rende Hilfesysteme aufzeigen. Frauenärzte        nen, gibt es regelmäßige Untersuchungen,
bieten, wie Geburtskliniken und Hebam-           sogenannte U-Untersuchungen, für das
men, Geburtsvorbereitungskurse an. Die           Kind. Die Kosten werden von der gesetz­
Kurse enthalten Informationen rund um            lichen Krankenversicherung übernommen.
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
und bieten Raum für Übungen, Gespräche           Bei den U-Untersuchungen überprüft der
und Erfahrungsaustausch.                         Kinder- und Jugendarzt die Entwicklung
                                                 des Kindes (körperlich, Bewegungsfähig-
Frauenärzte sind im Branchenbuch oder            keit, Sinnesorgane) und leitet die Eltern bei
im Internet unter www.arztsuche-bw.de            Bedarf an andere Hilfesysteme weiter.
zu finden.
                                                 Wird das neugeborene Kind aus der Klinik
                                                 entlassen, bekommt die Familie ein gelbes
Hebamme                                          Kinderuntersuchungsheft ausgehändigt.
Jede Frau hat während der Schwanger-             In diesem Heft werden alle Untersuchungs-
schaft, Geburt und Mutterschaft sowie            ergebnisse eingetragen. Am besten notie-
­jedes Kind ab Geburt einen gesetzlich           ren sich die Eltern vor der Untersuchung,
 geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe.          was sie gegebenenfalls bei Ihrem Kind be-
                                                 obachtet haben und worüber sie mit Ihrem
Leider kann es vorkommen, dass werdende          Arzt sprechen möchten.
Eltern viele Hebammen anfragen müssen,
denn eine flächendeckende Versorgung mit         Kinderärzte sind im Branchenbuch oder
Hebammenhilfe ist nicht überall gewähr-          im Internet unter www.arztsuche-bw.de zu
leistet. Daher ist es günstig, wenn die Eltern   finden.
möglichst früh in der Schwangerschaft Kon-
takt zu einer Hebamme aufnehmen.

Unter folgendem Link finden sie eine
­Datenbank der Hebammen:
 https://hebammensuche-bw.de .

                                                                                           13
Gesundheitssystem

Vater/Mutter-Kind-Kuren                         Die gesetzlichen Krankenkassen überneh­
Der erste Ansprechpartner, wenn es um           men die Kosten für die Vater/Mutter-Kind-
eine Kurmaßnahme geht, ist zunächst der         Kur, auch für mitreisende Kinder. Es bleibt
Hausarzt. Dieser stellt ein ärztliches Attest   lediglich ein Selbstanteil, der bei der
aus, in dem die Kurmaßnahme empfohlen           Kranken­kasse zu erfragen ist. Privatkassen
wird. Dieses Attest muss zusammen mit           zahlen nur bei entsprechender Zusatzver­
dem Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur bei         sicherung für die Vater/Mutter-Kind Kur.
der Krankenkasse eingereicht ­      werden.
Auch Väter, die hauptverantwortlich die         Weitere Informationen erhalten Eltern bei
Erziehung eines oder mehrerer Kinder
­                                               ihrem Hausarzt und auch unter „Beratungs­
übernommen haben, können eine Vater-            stellen vor und nach der Geburt“ in diesem
Kind-Kur beantragen.                            Wegweiser.

14
Beratung vor und nach der Geburt
Kind willkommen

Die Geburt eines Kindes bedeutet im-           F­ ragen der Eltern rund ums Elternsein und
mer Veränderung des Gewohnten und ist           die Entwicklung ihres Kindes. Auf Wunsch
manchmal auch eine Herausforderung für          kommen die Beraterinnen zu einem Will-
die Eltern. Dann ist es gut zu wissen, wo es    kommensbesuch zu der Familie nach Hause.
Antworten auf die vielen Fragen und Ange-       Die Gespräche können aber auch in einer
bote zur Unterstützung frischgebackener         der regionalen Dienststellen des Diakoni-
Familien gibt.                                  schen Werkes durchgeführt werden.

In dieser neuen Lebenssituation unterstützt    Kontakt
der Rhein-Neckar-Kreis die Familien. Er hat    Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis
das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-          Beratungsstelle Heidelberg
Kreis beauftragt, allen Familien mit Baby in   Friedrich-Ebert-Anlage 9, 69117 Heidelberg
den ersten Monaten nach der Geburt eine        Telefon: 06221 97200
Erstberatung anzubieten.
                                               Beratungsstellen gibt es in: Heidelberg,
Die Mitarbeiterinnen des Diakonischen          Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim,
Werkes sind Ansprechpartnerinnen für die       ­Weinheim und Wiesloch.

                                                                                          15
Beratung vor und nach der Geburt
Schwangerenberatungsstellen

Werdende Eltern und Eltern erhalten Be-        „Mutter und Kind – Schutz des ungebore-
ratung und Hilfe rund um die Themen            nen Lebens“, von Landesstiftungen und
Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit.        anderen Hilfs-Fonds gewährt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den    Im Rhein-Neckar-Kreis und Umgebung
Beratungsstellen informieren über:             gibt es ein gleichmäßig verteiltes Netz an
                                               Schwangeren­beratungsstellen in verschie-
„ mögliche familienfördernde Leistungen        denen Trägerschaften. Unabhängig vom
   wie zum Beispiel Elterngeld,                Träger stehen die Beratungsstellen allen
„ die besonderen Rechte im Arbeitsleben        Bürgern offen. Die Beratung ist kostenfrei.
   wie Mutterschutz und Elternzeit,
„ über soziale Hilfen wie Wohnungs-,           Schwangerenberatungsstellen
   Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche,         des Diakonischen Werkes
„ zu finanziellen Hilfen,                      Web: www.dw-rn.de
„ sie beraten zu Familienplanung und
„ der Kostenübernahme für ärztlich             Eberbach
   ­verordnete Verhütungsmittel in             Friedrichstr. 14, 69412 Eberbach
  ­f inanziellen Notlagen,                     Telefon 06271 92640
„ Hilfsmöglichkeiten für Familien im Falle     E-Mail eberbach@dw-rn.de
    eines gesundheitlich beeinträchtigten
    Kindes und vieles mehr.                    Heidelberg
                                               Friedrich-Ebert-Anlage 9, 69117 Heidelberg
Wenn aus Paaren Eltern werden, sind            Telefon 06221 97200
­viele Veränderungen in Partnerschaft und      E-Mail heidelberg@dw-rn.de
 Alltag zu bewältigen. Beratungsgesprä-
 che können Eltern unterstützen, ihren         Schwetzingen
 individuellen Weg als Paar bei der Ge-        Hildastr. 4 a, 68723 Schwetzingen
 staltung von Partnerschaft und Alltag zu      Telefon 06202 93610
 finden. Eltern in besonderen Lebenssitu-      E-Mail schwetzingen@dw-rn.de
 ationen wie ­ alleinerziehende Eltern, sehr
 junge ­Eltern und Eltern mit Mehrlingen       Sinsheim
 finden in Schwangeren­     beratungsstellen   Kirchplatz 4, 74889 Sinsheim
 Ansprech­ partnerinnen für ihre Fragen.       Telefon 07261 975800
 Das Beratungsangebot umfasst auch ak-         E-Mail sinsheim@dw-rn.de
 tive Hilfe, wenn es gilt, Rechtsansprüche
 auf Sozialleistungen geltend zu machen.       Weinheim
 Die Beratungsstellen vermitteln ferner        Multring 26, 69469 Weinheim
 materielle Hilfen für schwangere Frauen       Telefon 06201 90290
 in Notlagen, die von der Bundesstiftung       E-Mail weinheim@dw-rn.de

16
Beratung vor und nach der Geburt
Schwangerenberatungsstellen

Wiesloch                                     Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
Hauptstrasse 105, 69168 Wiesloch             Heidelberg
Telefon 06222 386540                         Web     www.skf-heidelberg.de
E-Mail wiesloch@dw-rn.de                     Felix-Wankel-Str. 25, 69126 Heidelberg
                                             Telefon 06221 13708613
Schwangerenberatungsstellen
des Caritasverbandes                         Außenstelle: Merianstr. 1, 69117 Heidelberg
Web:    www.caritas-rhein-neckar.de          Telefon: 06221 13708613
Online-Beratung: www.caritas.de/             E-Mail schwangerschaftsberatung@
        hilfeundberatung/­onlineberatung/­            skf-heidelberg.de
        schwangerschaftsberatung/
                                             Donum vitae Regionalverband
Eberbach                                     HD-MA-RNK e. V.
Außensprechstunden Eberbach                  Friedrichstr. 3, 69117 Heidelberg
Telefon 06271 3072                           Telefon 06221 4340281
Schwetzingen                                 E-Mail info@donumvitae-hd.de
Carl-Benz-Str. 5, 68723 Schwetzingen         Web      www.donumvitae-hd.de
Telefon 06202 931450                         Online-Beratung:
E-Mail schwangerschaftsberatung.                      www.donumvitae-onlineberatung.de/­
        schwetzingen@caritas-                         onlineberatung_start
        rhein-neckar.de
                                             Internationales Frauen- und
Sinsheim                                     Familienzentrum Heidelberg e. V.
Hauptstrasse 53 – 55, 74889 Sinsheim         Beratung in mehreren Sprachen
Telefon 07261 2382                           Theaterstr. 16, 69117 Heidelberg
E-Mail standort.sinsheim@                    Telefon 06221 182334
        caritas-rhein-neckar.de              E-Mail info@ifz-heidelberg.de
                                             Web     www.ifz-heidelberg.de
Weinheim
Paulstr. 2, 69469 Weinheim
Telefon 06201 99460                          pro familia Heidelberg e. V.
E-Mail standort.weinheim@                    Hauptstr. 79, 69117 Heidelberg
          caritas-rhein-neckar.de            Telefon 06221 184440
Wiesloch                                     E-Mail heidelberg@profamilia.de
Schlossstr. 1, 69168 Wiesloch                Web     www.profamilia-heidelberg.de
Telefon 06222 8718                           Online-Beratung:
E-Mail standort.wiesloch@                            profamilia.sextra.de/
         caritas-rhein-neckar.de                     onlineberatung/

                                                                                      17
Beratung für Familien
Frühförderung

Frühförderung trägt dazu bei, die Ressour-   Die Angebote der Frühförderung richten
cen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie   sich an die Altersgruppe von der Geburt bis
möglich zu stärken, um eine Behinderung      zum Eintritt in die Schule. Die Frühförderung
abzumildern oder eine bleibende Behinde-     für Familien mit einem entwicklungsver­
rung zu vermeiden. Dienste der Frühförde-    zögerten, behinderten oder von Behinde-
rung informieren, beraten und begleiten      rung bedrohten Kind ist kostenlos, erfolgt
Eltern und andere Erziehungspartner. Sie     ohne Rezept und ausschließlich im Auftrag
helfen, Kompetenzen zur Bewältigung der      der Eltern.
Lebenssituation aufzubauen.
                                             Es gibt zahlreiche Bausteine der Frühförde-
Die Aufgaben der Früherkennung und           rung in Baden-Württemberg. Wesentlich
Frühförderung umfassen Diagnostik und        erfol­gen die Zugänge über die niedergelas-
Therapie. Dazu zählen zum Beispiel medi­     senen Kinderärzte, die öffentlichen Gesund-
zi­nische Diagnostik, Entwicklungsdia­gno­   heitsdienste und die Kindertagesstätten.
stik und Entwicklungsförderung, sonder-
pädagogische Förderung, Heilpädagogik,       Informationen zum Frühförderwegweiser
Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie      des Rhein-Neckar-Kreises erhalten Sie beim
sowie Beratung und Begleitung bei der        Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises:
Integration und Vermittlung von Unter-       Telefon 06221 522-1826
stützung.                                    E-Mail bettina.heptig@
                                                     Rhein-Neckar-Kreis.de

18
Beratung für Familien
Psychologische Beratungsstellen,
Erziehungsberatungsstellen

 Die Psychologischen Beratungsstellen/­          Kinderschutz-Zentrum des
 Erziehungsberatungsstellen sind Ansprech-       AWO-Kreisverband Heidelberg e. V.
 partner für Familien und Alleinerziehende,      Beratungsstelle zu Gewalt gegen Kinder
 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachse-     Telefon 06221 7392135
 ne. Sie beraten und unterstützen kostenfrei     E-Mail kinderschutz-zentrum@
 bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen,                  awo-heidelberg.de
 bei ­familiären Problemen, bei Schwierig-
                                                 Hockenheim
keiten in Krippe, Kindergarten und Schule.
                                                 Außenstelle der Psychologischen
­Einige ­Beratungsstellen bieten auch speziel-
                                                 Beratungs­stelle für Eltern, Kinder
le Sprechstunden für Eltern mit Säuglingen
                                                 und Jugendliche in Eppelheim
und Kleinkindern und Eltern-Kind-Gruppen
                                                 Telefon 06205 15432
an. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es ein gleich­
                                                 E-Mail info@psycho-berat.de
mäßig verteiltes Netz an Psychologischen
Beratungsstellen, Erziehungsberatungsstel-       Ladenburg
len in verschiedenen Trägerschaften. Unab-       Außenstelle Institut für analytische Kinder-
hängig vom Träger stehen die Beratungs-          und Jugendlichenpsychotherapie Heidelberg
stellen allen Bürgern offen.                     Telefon 06203 12928
Eberbach                                         E-Mail info@akjp-hd.de
Außenstelle Institut für analytische
                                                 Leimen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
                                                 Außenstelle der Beratungsstelle für Erzie-
Telefon 06271 6887
                                                 hungs-, Partnerschafts- und Lebensfragen
E-Mail info@akjp-hd.de
                                                 des ev. Kirchenbezirks Neckargemünd
Eppelheim                                        Telefon 06224 1419912
Psychologische Beratungsstelle                   E-Mail leimen@pbs-neckargemuend.de
für Eltern, Kinder und Jugendliche
Telefon 06221 765808                             Neckargemünd
E-Mail info@psycho-berat.de                      Psychologische Beratungsstelle für Erzie-
                                                 hungs-, Partnerschafts- und Lebensfragen
Heidelberg                                       des ev. Kirchenbezirks Neckargemünd
Psychologische Beratungsstelle                   Telefon 06223 3135
für Eltern, Kinder und Jugendliche des           E-Mail info@pbs-neckargemuend.de
Caritas­verbandes Heidelberg
                                                 Schwetzingen
Telefon 06221 409024
                                                 Psychologische Beratungsstelle und
E-Mail team-eb@caritas-heidelberg
                                                 Erziehungsberatung für Eltern, Kinder und
 Institut für analytische Kinder- und            Jugendliche des Caritasverbandes RNK
­Jugendlichenpsychotherapie                      Telefon 06202 10388
 Telefon 06221 49198                             E-Mail pbs-eb.schwetzingen@
 E-Mail info@akjp-hd.de                                   caritas-rhein-neckar.de
                                                                                         19
Beratung für Familien
Psychologische Beratungsstellen,
Erziehungsberatungsstellen

Sinsheim                                   Weinheim
Psychologische Beratungsstelle für         Psychologische Familien-
­Erziehungs-, Partnerschafts-, Familien-   und ­Erziehungsberatung
 und Lebensfragen des ev. Kirchenbezirks   Telefon 06201 14362
 Kraichgau                                 E-Mail info@feb-weinheim.de
 Telefon 07261 1060
 E-Mail info@pbs-sinsheim.de                Wiesloch
                                            Psychologische Beratungsstelle für
Walldorf                                    Eltern, Kinder und Jugendliche des
Außenstelle der Psychologischen            ­Caritasverbandes RNK
Beratungs­stelle für Eltern, Kinder         Telefon 06222 59034
und Jugendliche in Eppelheim                E-Mail pbs-eb.wiesloch@
Telefon 06227 819001                                   caritas-rhein-neckar.de
E-Mail info@psycho-berat.de

20
Weitere Beratungsangebote
Ernährung

                                                Informationstreffen
                                                „ Was kommt nach der Milch?
                                                   Einführung der Breie ab dem 5. Monat
                                                „ Babykost selbst gekocht –
                                                   Vorführung der Breizubereitung
                                                „ Übergang zum Essen am Familientisch
                                                   (ab 10 Monate)

                                                Kochkurs
                                                für Eltern mit Kindern von 1-3 Jahren:
                                                „Schnell und gut gekocht für Groß &
                                                Klein“. Küchen 1x1 für junge Familien
                                                Beim Landratsamt des Rhein-Neckar-­
                                                Kreises werden BeKi Angebote durch das
                                                FORUM Ernährung koordiniert. Aktuelle
                                                Termine finden Sie auf der Internet­    seite
                                                des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beim
                                                ­FORUM Ernährung, dort unter > BeKi
FORUM Ernährung mit BeKi                         www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/­
Gut essen lernen – von Anfang an!                landratsamt/forum+ernaehrung.html
Wann ist der beste Start für den ersten Brei?
Woran erkenne ich, dass das Baby dazu be-       weitere Auskunft bei:
reit ist? Welche Lebensmittel sind am besten    Uschi Schneider oder Gisela Amaya
dazu geeignet? Wie gelingt ein guter Über-      Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
gang zum Essen am Familientisch? Dies           Veterinäramt und Verbraucherschutz/­
sind nur einige der Fragen, die bei BeKi-Ver-   FORUM Ernährung
­anstaltungen für Eltern beantwortet wer­den.   Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch
 BeKi steht für bewusste Kinder­ernäh­rung      Telefon: 06222 3073-4363 oder -4145
und ist ein Programm des Ministeriums für       E-Mail: uschi.schneider@
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz                    rhein-neckar-kreis.de
Baden-Württemberg www.beki-bw.de. Die           oder     gisela.amaya@
Veranstaltungen sind für Eltern kostenfrei.              rhein-neckar-kreis.de

                                                                                        21
Weitere Beratungsangebote
Schreibabys und Regulationsstörungen

Das unstillbare Schreien eines Babys kann Eltern sehr belasten. Gerade wenn alle Versuche,
das Baby zu beruhigen, scheitern. Es kommt vielleicht vor, dass sie dann verzweifelt und
auch wütend sind. Es kann sogar vorkommen, dass Eltern ihr Baby schütteln. Wenn Eltern für
­wenige Sekunden die Kontrolle über sich verlieren und ihr Baby schütteln, können sie ihm
 lebenslang schaden. Unterstützung und Entlastung finden Eltern bei Kinderärzten, Heb-
 ammen und Schreiambulanzen. Im Folgenden listen wir kostenfreie Angebote im Rhein-
 Neckar-Kreis und angrenzenden Regionen auf.

Anlaufstelle Frühe Hilfen beim                Wichtig: Bei Anfragen sollen sich Eltern
Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis                  darauf beziehen, dass sie von der Anlauf-
Kontakt                                       stelle Frühe Hilfen des Jugendamtes des
Ansprechpartnerin:                            Rhein-Neckar-Kreises eine Empfehlung
Martina Zimmermann                            ­haben, sich an die Heidelberger Spezial­
Telefon 06221 522-2189                         ambulanz zu wenden.
E-Mail anette.roegelein@
        Rhein-Neckar-Kreis.de                 Spezialambulanz Diakonissen-
                                              Stiftungs-Krankenhaus Speyer
Universitätsklinikum Heidelberg               In der ambulanten Sprechstunde werden
Sprechstunde für Eltern mit Säuglingen        Babys und Kleinkinder zwischen 0 und 3
und Kleinkindern                              Jahren behandelt, die Symptome frühkind-
Die Beratung und Therapie in der Ambu-        licher Regulationsstörungen (andauerndes
lanz für Familientherapie richtet sich an     oder un­stillbares Schreien des Kindes, Ein-
Familien in verschiedenen Übergangs-          und Durchschlafprobleme etc.) zeigen. Die
situationen, für die jeweils spezialisierte   Eltern von Säuglingen und Kleinkindern er-
Sprechstunden angeboten werden. In der        halten Unterstützung beim Verstehen der
Eltern-Säuglingssprechstunde wird ein Be­     Schwierigkeiten und dem Finden indivi­
ratungs- und Therapieangebot für ­Eltern      dueller Lösungen. Die Kinder werden da-
mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren vor-      bei unterstützt, ihre Fähigkeiten zur Selbst­
gehalten, deren Kinder Regulationsstö-        regulation weiterzuentwickeln.
rungen (z. B. Schlafprobleme, exzessives
Schreien) zeigen.                             Kontakt
                                              Diakonissen-Stiftungskrankenhaus Speyer
Kontakt                                       – Spezialambulanz
Zentrum für Psychosoziale Medizin des         Diakonissenstraße 1, 67346 Speyer
Universitätsklinikums Heidelberg –            Telefon 06232 221688
Institut für Psychosoziale Prävention
Bergheimer Str. 54, 69115 Heidelberg
Telefon 06221 564701

22
Weitere Beratungsangebote
Schreibabys und Regulationsstörungen

Ambulanz für Schreibabys Weinheim
und Heidelberg
Hilfe bei Kleinkindern mit Schreiproblemen,
Schlafproblemen und Stillproblemen. Kurz-
fristige intensive Betreuung in der Familie
mit Hausbesuchen. Durch Kombination
von verschiedenen Therapieformen wird
das Kind stabilisiert und gestützt.

Kontakt
Bärbel Schmitz
Grenzhof 1, 69123 Heidelberg
www.schreiambulanz-heidelberg.de
beratungsambulanz@gmail.com

Auch tätig bei: Praxis für Kinder- und
Jugendpsychiatrie/­Psycho­therapie,
Dr.-Med. Hendrik Morgenstern
Mierendorffstrasse 28,
69469 Weinheim
Tel. 06201 876 9666
www.kinderpsychiatrie-morgenstern.de/
behandlung/­­schreiambulanz.html

Unter www.elternsein.de finden
Eltern ebenfalls Beratungsstellen
zum Thema Schreibabys und
Regulations­störungen des Babys.

                                              23
Finanzielle Unterstützung

 Beistandschaft                                  setzungen maximal bis zum 18. Lebensjahr.
 Die Beistandschaft ist ein Angebot des Ju-      Antragsformulare und Merkblätter erhal-
 gendamtes zur Feststellung der Vater­           ten Eltern bei ihrem Bürgermeisteramt vor
 schaft und zur Geltendmachung von               Ort und unter www.rhein-neckar-kreis.de
 Unter­haltsansprüchen für ein minderjähri-      Kontakt
 ges Kind. In einem Rechtsstreit vertritt es     Telefon 06221 522-1565
 das Kind als gesetzlicher Vertreter. Mütter     E-Mail Christina.Menges@
 und Väter werden dabei unterstützt, au-                 Rhein-Neckar-Kreis.de
 ßergerichtlich eine Einigung, insbeson­dere
 zum Unterhalt herzustellen. Die Bei­stand­      Mutterschaftsgeld
 schaft berät und beurkundet kosten­      frei   Mutterschaftsgeld wird von der gesetz­
­Vaterschaftsanerkennungen und Zu­stim­          lichen Krankenversicherung sechs Wochen
 mungs- und Sorgeerklärun­      gen (jeweils     vor und im Normalfall acht Wochen nach
 auch vorgeburtlich) und Unter­     halts­
                                         ver­    der Entbindung gezahlt. Dies gilt jedoch
 pflich­tungen. Die Beratung und Unterstüt-      nur für die freiwillig (mit Anspruch auf
 zung bezieht sich auf:                          Krankengeld) oder pflichtversicherten Mit-
                                                 glieder der gesetzlichen Krankenversiche-
„ Mütter und Väter, die allein für ein Kind
                                                 rung. Das Geld wird aber nicht automatisch
  zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen,
                                                 ausgezahlt, sondern muss bei den gesetzli-
„ junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr,
                                                 chen Krankenkassen oder beim Bundesver-
„ Betreuungsunterhalt für nicht verheira-
                                                 sicherungsamt beantragt werden.
  tete Mütter und Väter.
                                                 Detaillierte Informationen finden Eltern
Die elterliche Sorge wird durch die Bei-         unter www.familien-wegweiser.de
standschaft nicht eingeschränkt. Die wer-        oder bei den Krankenkassen.
dende Mutter kann diese auch schon vor
der Geburt ihres Kindes beantragen. Die          Kindergeld
Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.       Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der
Kontakt                                          Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebens­
Telefon 06221 522-1561                           jahres Anspruch auf Kindergeld. Auch da-
E-Mail Renate.Seitz@Rhein-Neckar-Kreis.de        rüber hinaus kann es unter bestimmten
                                                 Bedingungen weiter gezahlt werden. Die
Unterhaltsvorschuss                              Antragstellung und -bearbeitung für alle
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie      Kindergeldansprüche erfolgt über die Fami­
nicht leben, keinen oder keinen regel­mäßi­      lienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
gen Unterhalt bekommen, können Unter­            Anträge an:
halts­vorschuss erhalten. Ein gerichtliches      Familienkasse Heidelberg
Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Unterhalts-    Czernyring 22/11, 69115 Heidelberg
vorschuss gibt es unter bestimmten Voraus-       Telefon 0800 4555530

24
Finanzielle Unterstützung

Kinderzuschlag                                Mehrlingsgeburtenprogramm
Alleinerziehende und Eltern mit ­geringem     Das Land Baden-Württemberg unterstützt
Einkommen können zusätzlich zum Kinder­       Eltern von Mehrlingskindern mit einem
geld einen Kinderzuschlag für ein in ihrem    freiwilligen Zuschuss. Auf Antrag können
Haushalt lebendes Kind erhalten. Dieser       die Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillin-
wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren    gen) einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestrei-   Der Antrag kann bis zu 12 Monaten nach
ten können, nicht aber den ihrer Kinder.      der Geburt gestellt werden. Der Zuschuss
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge     ist unabhängig vom Familieneinkommen.
und die Auszahlung des Kindergeldes und       Eltern, die in Baden Württemberg leben,
des Kinderzuschlags ist die Familienkasse     stellen den Antrag über die L-Bank BW.
bei der Bundesagentur für Arbeit.             ­Diese F­­amilienleistung gibt es für Geburten
                                               ab dem 01.01.2017. Hier finden Sie weitere
Anträge an:                                    Informationen: www.l-bank.de.
Familienkasse Heidelberg
Czernyring 22/11, 69115 Heidelberg            Kontakt
Telefon 0800 4555530                          E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
                                              Telefon: 0800 6645471

Elterngeld und Elterngeld-Plus
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die     Wohngeld
ihre Kinder nach der Geburt in den ersten     Wohngeld dient der wirtschaftlichen Siche­
12 Lebensmonaten selbst betreuen und          rung angemessenen und familiengerech-
deshalb nicht voll erwerbstätig sein kön-     ten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den
nen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich   Kosten für selbst genutzten Wohnraum.
nach dem Nettoeinkommen des Elternteils,      Der Zuschuss soll Ihnen helfen, Ihre Wohn-
der das Kind im eigenen Haushalt betreut.     kosten zu tragen. Jedes Kind erhöht die
Aber auch Auszubildende, Studierende,         Zahl der zu berücksichtigenden Haushalts-
Großeltern können Elterngeld beziehen.        mitglieder und damit das Wohngeld. Wer
Elterngeld können Sie erst nach der Geburt    Arbeits­losengeld II oder Hilfe zum Lebens-
Ihres Kindes beantragen.                      unterhalt erhält, kann kein Wohngeld be-
                                              antragen.
Kontakt
Hotline Familienförderung: 0800 664547        Das Formular finden Sie unter folgender
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de,         Adresse: www.rhein-neckar-kreis.de.
Fax: 0721 150-3191
Weitere Informationen über den Bezug von
Elterngeld-Plus: www.elterngeld-plus.de.

                                                                                         25
Finanzielle Unterstützung

Zusätzliche finanzielle Unterstützung           „ Familien mit mindestens drei Kindern,
für das Baby                                      für die ein Anspruch auf Kindergeld
Sind gesetzliche Leistungsansprüche wie           besteht und die mit ihren Eltern in
Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss      häuslicher Gemeinschaft leben
und andere Sozialleistungen ausgeschöpft        „ Alleinerziehende, die mit mindestens
oder nicht ausreichend, können Beziehe-           einem Kind, für das ein ­Anspruch auf
rinnen und Bezieher von ALG II, Sozialgeld        Kindergeld besteht, in häuslicher Ge-
bzw. Grundsicherungsleistungen bei der            meinschaft leben
für sie zustän­digen Behörde, z. B. Jobcenter   „ Familien mit einem schwerbehinder-
oder Sozialamt, finanzielle Leistungen zur        ten Kind (Grad der ­Behinderung von
Erstausstattung für ein Baby beantragen.          mindestens 50), für das ein Anspruch
Auch die Bundesstiftung Mutter und Kind           auf Kindergeld besteht und mit diesem
sowie die Landesstiftung Familie in Not           in häuslicher Gemeinschaft leben,
können in Einzelfällen werdenden Eltern         „ Familien, die Hartz IV- beziehungs-
Hilfen gewähren. Beratung erhalten Eltern         weise kinderzuschlags­berechtigt sind
bei den Schwangeren­beratungsstellen im           und die mit ein oder zwei Kindern in
Rhein-Neckar-Kreis. Siehe auch „Beratungs­        häuslicher Gemeinschaft leben, für die
stellen vor und nach der Geburt“ in diesem        ein Anspruch auf Kindergeld besteht
Wegweiser.                                      „ Familien, die Leistungen nach dem
                                                  Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Landesfamilienpass                                und mit mindestens einem Kind in
Mit dem Landesfamilienpass können Fami­           häuslicher Gemeinschaft leben.
lien staatliche Schlösser, Gärten und
­Museen in Baden-Württemberg kostenlos          Den Familienpass und die dazugehörige
 beziehungsweise zu einem ermäßigten            Gutscheinkarte erhalten E­ltern auf An-
 Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Fol-     trag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es
 gende Personengruppen mit ständigem            auch weitere Auskünfte über eventuelle
 Wohnsitz in Baden-Württemberg können           kommunale Familienpässe und Ermäßi-
 den Familien­pass nutzen:                      gungen.

26
Nützliche Internetseiten

„ www.rhein-neckar-kreis.de (Bürgerservice)

„ www.hand-in-hand-rheinneckar.de

„ www.rhein-neckar-kreis.de/ForumErnaehrung

„ https://hebammensuche-bw.de

„ www.familienportal.de

„ www.kindergesundheit-info.de

„ www.l-bank.de (Eltern- und Erziehungsgeld BW)

„ www.elternsein.info

„ www.familien-wegweiser.de

„ www.familienplanung.de

                                                  27
Impressum
Herausgeber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt, Frühe Hilfen/Netzwerk Kindeswohl
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

Ansprechpartnerin
Martina Zimmermann
Telefon 06221. 522-1594
Fax      06221. 522-91594
Martina.Zimmermann@Rhein-Neckar-Kreis.de

Redaktion
Martina Zimmermann

Layout und Satz
grafux | Hans-Jürgen Fuchs
www.grafux.de, 10-2020

Für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen wir
keine Gewähr. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung
der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung, Gewährleistung
übernommen. Auf den Inhalt und Gestaltung externer Links haben wir
keinen Einfluss. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Wir distanzieren uns
ausdrücklich von allen Inhalten externer Seiten, die über Links und Verweise
von unserem Wegweiser aus erreichbar sind.

gefördert vom:

                                                                               [Stand 21.10.2020]
Sie können auch lesen