G it REPORT - Gemeinde Gitschtal

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G it REPORT - Gemeinde Gitschtal
Amtliche Mitteilung | An einen Haushalt | Zugestellt durch Post.at | Nummer 1 | Jänner 2021

                its c h t a l
G
                                                              REPORT
                                                         KURZ
                                          Schnell
                                          gemeldet

  Gemeinde Gitschtal| 9622 Weißbriach 202| Tel.: 04286/212| gitschtal@ktn.gde.at|www.gitschtal.gv.at
G it REPORT - Gemeinde Gitschtal
Aus der Amtsstube
HEIZKOSTENZUSCHUSS                      2020/2021     Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl.
                                                      Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Kriegsopfer-
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses              entschädigung, Pflegegelder und die Wohnbeihilfe
können bis 26. Februar 2021 am hs. Gemein-            nach dem Wohnbauförderungsgesetz.
deamt eingebracht werden. Spätere Antragstellun-
gen können nicht mehr berücksichtigt werden.
An Nachweisen sind vorzulegen:
• Aktuelle Monatseinkommen (netto) aller im ge-
   meinsamen Haushalt lebenden Personen.
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung
im Jänner 2021) betragen für den
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 180,00               RICHTIG UND EFFIZIENT LÜFTEN
Einkommensgrenze monatlich:                           IN DER HEIZPERIODE
                                                      Worauf Sie achten müssen:
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern    € 920,00
                                                      Heizkörper abdrehen
Bei alleinstehenden PensionistInnen (gilt nicht für   Vor dem Lüften das Thermostat im jeweiligen Raum
Witwen/Witwer) die mindestens 360 Beitragsmo-         herunterdrehen, damit nicht unnötig Wärme pro-
nate der Pflichtversicherung aufgrund einer Er-       duziert und verbraucht wird. Nach dem Schließen,
werbstätigkeit erworben haben         € 1.040,00      nicht vergessen, die Heizung wieder aufzudrehen,
                                                      sonst kann es schnell kalt werden.
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften…)               Stoßlüften statt kippen
                                    € 1.450,00        Die Fenster gekippt zu lassen hat leider wenig
                                                      Sinn, da hier nur Wärme verloren geht, aber kaum
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-        Feuchtigkeit. Lüften Sie daher immer mit komplett
halt lebende Person (auch Minderjährige)              geöffneten Fenstern - am besten vier bis fünf Mal
                                                      täglich. Je kälter es draußen ist, desto kürzer soll-
                                       € 150,00       ten der Lüftungsvorgang dauern. Bei Frost reichen
                                                      fünf Minuten, bei wärmeren Außentemperaturen
Heizkostenzuschuss in Höhe von € 110,00               dürfen es ruhig zehn Minuten sein.
Einkommensgrenze monatlich:                           Feuchte Räume öfters lüften
                                                      Räume, wie die Küche oder das Badezimmer,
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern   € 1.140,00    sollten Sie öfters als fünf Mal täglich lüften, da
                                                      sich hier, aufgrund der höheren Luftfeuchtigkeit,
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen         schneller Schimmel bilden kann. Für ein angeneh-
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften...)             mes Raumklima und eine erholsame Nacht ist es
                                    € 1.570,00        weiters ratsam das Schlafzimmer kurz vor dem zu
                                                      Bett gehen noch einmal zu lüften.
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haus-
halt lebende Person (auch Minderjährige)              Richtig heizen
                                       € 150,00       Auf keinen Fall sollten Sie die Heizung, wenn Sie
                                                      nicht zu Hause sind, ganz abschalten. Die Wän-
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist       de kühlen aus und das kann zu Schimmelbildung
von der Einkommenssituation bei Antragstellung        führen. Außerdem benötigt man dadurch viel mehr
auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung       Energie, um alles wieder aufzuheizen. Drehen Sie
der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen.       das Thermostat am besten auf ein Minimum zurück
Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden              und anschließend wieder auf die gewünschte Stufe
Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen           auf.
gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger
oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensio-
nen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz,          DE-MINIMIS BEIHILFE
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der
Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem           Die Landwirte unserer Gemeinde werden darauf
K-MSG (Mindestsicherung), ferner auch Famili-         aufmerksam gemacht, dass Anträge auf eine De-
enzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art,       Minimis Beihilfe (Zuschüsse zur künstlichen Besa-
Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und         mung) für das Jahr 2020 bis Ende März 2021 bei
Kinderbetreuungsgeld.                                 der hs. Gemeinde eingebracht werden können.

Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle       Den Antrag für die „De-minimis“ - Förderung er-
Einkünfte zusammenzurechnen.                          halten Sie entweder am hs. Gemeindeamt oder auf
Bei Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr, die eine        der Homepage der Gemeinde Gitschtal.
Lehrlingsentschädigung beziehen, und im gemein-
samen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von    Später eingebrachte Anträge können nicht mehr
einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen         berücksichtigt werden, um diesbezügliches Ver-
auszugehen.                                           ständnis wird ersucht.
G it REPORT - Gemeinde Gitschtal
TAB SPRECHTAGE 2021                                        Pflegeheim
                                                       •   Anschließend telefonische Kontaktaufnahme
Fast 19 % der Bevölkerung ist schwerhörig, bei den         mit 14844 (wenn möglich einige Tage vor dem
über 60jährigen ist es bereits jeder Dritte! In Ös-        vereinbarten Besuchstermin)
terreich leben ca. 1,75 Mio. Schwerhörige, aber
nach wie vor wird ihre schwierige Lebenssituation      Testung:
in der Öffentlichkeit nicht erkannt!
                                                       • Antigen Testungen finden bei der Teststraße des
Beim Projekt tab - Technische Assistenz und Bera-         Roten Kreuzes in Hermagor statt (neben dem
tungsstelle für Schwerhörige, erhalten Betroffene,        Sammelzentrum in Hermagor)
Angehörige und Interessierte kostenlos Informati-      • Testungen können auch wöchentlich erfolgen
on und Beratung rund um´s HÖREN.                       • Die Testungen sind kostenlos
Angebot:
• individuelle Beratung                                URLAUB FÜR PFLEGENDE ANGE-
• Beratung/Begleitung bei Hörgeräteanpassung,          HÖRIGE
  Cochlea Implantation, etc.                           Angebot
• Aufklärung und Unterstützung beim Einsatz            • 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Voll-
  technischer Hörhilfsmittel und Höranlagen              pensionsbasis
• Seminare/Kurse                                       • Kurärztliche Untersuchung
• etc.                                                 • Individuelle Therapieanwendungen, Hallen-
Sprechtage Hermagor:                                     bad, Freibad, Dampfbad, Saunalandschaft,
                                                         uvm.
Gailtal-Klinik Hermagor                                • Vorträge zu pflegerelevanten Themen
Radniger Straße 12
                                                       • Rahmenprogramm
Jeweils von 13.oo bis 15.oo Uhr                        • Sicherstellung der Ersatzpflege (mobile soziale
26. Jänner 2021		          22. Juni 2021                 Dienste, Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpfle-
23. Feber 2021		           28. September 2021            geförderung Sozialministerium Service)
23. März 2021		            kein Oktobertermin
                                                       Antragstellung:
27. April 2021		           23. November 2021
                                                       • bis 29. Jänner 2021
25. Mai 2021			            kein Dezembertermin
                                                       • Bei dem zuständigen Gemeindeamt/Magistrat,
Um Terminvereinbarung wird gebeten!                       der Bezirkshauptmannschaft sowie dem Amt
                                                          der Kärntner Landesregierung bzw. im Internet
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung           unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pfle-
im Beratungscenter oder per Videokonferenz mög-           ge–Unterstützung für pflegende Angehörige)
lich: tab - Technische Assistenz und Beratungsstelle
für Schwerhörige, Gasometergasse 4A / Eingang          Durchführungszeitraum:
Platzgasse, 9020 Klagenfurt, Tel.: 0463 / 310
380, E-mail: office@besserhoeren.org                    1. Turnus 28. Feber bis 07. März 2021
(Änderungen vorbehalten)                                 2. Turnus 07. März bis 14. März 2021
                                                         3. Turnus 14. März bis 21. März 2021
                                                       Voraussetzung:
                                                       • Pflege und Betreuung eines nahen Angehöri-
                                                          gen seit mind. zwei Jahren
                                                       • mind. Pflegestufe 3 bzw. 2 bei Demenzdiagno-
                                                          se (Facharzt/Fachärztin)
                                                       • mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes
                                                          muss von der/dem Antragsteller/in erbracht
FÜR BESUCHERINNEN IN PFLEGE-                              werden
HEIMEN: KOSTENLOSE COVID-19                            • Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsbe-
ANTIGEN TESTUNGEN                                         rechtigung länger als 4 Monate
                                                       • Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor, Gesund-              € 50,00
heits-, Pflege- und Sozialservice, unterstützt Men-    • Entrichtung der Kurtaxe € 2,00 pro Nacht und
schen bei sozialen und pflegerischen Fragestellun-        Person im Kurzentrum
gen.
                                                       Antragsunterlagen
Im Rahmen der Informationsweitergabe teilt das
Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice mit, dass      • Unterfertigter Antrag „Urlaub für pflegende An-
es derzeit kostenlose Antigen Testungen für Ange-         gehörige“
hörige, die eine/n Verwandte/n in einem Kärntner       • Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie
Pflegeheim besuchen möchten, gibt.                     • Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/
                                                          des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Mona-
Voraussetzung ist:                                        te)
• Angehörige/r eines Bewohners/einer Bewohne-          • Kopie der letzten drei Monatsrechnungen der
   rin in einem Pflegeheim in Kärnten                     in Anspruch genommenen mobilen sozialen
                                                          Dienste
Vorgehensweise:
• Terminvereinbarung für einen Besuch in einem
G it REPORT - Gemeinde Gitschtal
FUJ - FREIWILLIGES UMWELTJAHR                         eine dahingehende Bewilligung vorliegt.
Das FUJ…                                              Trotz der eindeutigen Rechtslage kommt es all-
• bietet Jugendlichen ab 18 Jahren (Stichtag:         jährlich zu Diskussionen bezüglich der Schnee-
   31.08.2021) die Möglichkeit, 6-12 Monate           räumpflicht. So kommt es zu dem Missverständ-
   in Einsatzstellen im Umwelt-, Naturschutz- und     nis und dem Irrglauben, dass die Schneeräumung
   Nachhaltigkeitsbereich in ganz Österreich mit-     der Gemeinde, Feuerwehr oder dem Bundesheer
   zuarbeiten.                                        obliegt. Diesbezüglich wird ausdrücklich darauf
• ist als Zivildienstersatz anrechenbar.              hingewiesen, dass die fallweise Gehsteigräumung
                                                      durch die Gemeinde die einzelnen Eigentümer
• Anmeldeschluss ist der 10. März 2021. Da-           nicht von ihren Anrainerpflichten befreit und sich
   nach werden Restplätze vergeben.                   die Anrainer nicht darauf verlassen dürfen, dass
                                                      die Gehsteige von der Gemeinde überhaupt und
Was bekommst du beim FUJ?                             rechtzeitig geräumt werden, sondern die Gemein-
• Du bekommst pro Monat € 240,00 Taschen-             de nur sporadisch und ausnahmsweise die Räu-
  geld (inkl. Verpflegung) und beziehst zusätzlich    mung oder eventuell auch Streuung der Gehsteige
  die Familienbeihilfe weiter (bis zur gesetzl. Al-   übernimmt, und zwar nur dann, wenn aus organi-
  tersgrenze)                                         satorischen Gründen ein entsprechender Personal-
• Du bist unfall-, kranken-, haftpflicht- und pen-    und Maschineneinsatz möglich ist.
  sionsversichert
                                                      Es besteht auch die Möglichkeit, bereits vor den
• Du bekommst eine ÖBB Vorteilscard                   Wintermonaten die Schneeräumung und die Ent-
• Du bekommst einen FUJ-Lehrgang mit den              fernung von Dachlawinen z.B. einem Schneeräu-
  Schwerpunkten       Umweltprojektmanagement         mungsunternehmen vertraglich zu übertragen. In
  und persönliche Entwicklung (7 ECTS anre-           einem solchen Fall gehen die gesetzlichen Pflich-
  chenbar an Universitäten)                           ten, sohin auch die Haftung für etwaige Schäden,
• Du bist anspruchsberechtigt für ein Jugendti-       auf diese Unternehmen über.
  cket der jeweiligen Verkehrsverbundregion (bis
  zur Vollendung des 24. Lebensjahres)                Damit Verletzungen und Schadensersatzforderun-
                                                      gen durch nicht oder nur mangelhaft geräumte
Nähere Infos zum FUJ finden Sie im Folder im An-      und/oder gestreute Gehwege erst gar nicht ent-
hang, unter www.fuj.at sowie auf www.facebook.        stehen, wird um entsprechende Beachtung bezie-
com/freiwilligesumweltjahr                            hungsweise Kenntnisnahme der Schneeräumpflicht
                                                      ersucht.
AMICIS BADSTÜBERL
                                                      ZIVILSCHUTZVERBAND RÄT ZUR
Im aktuellen Lockdown bittet Amicis Badstüberl        PRIVATEN VORSORGE
einen Abholservice mit folgenden Öffnungszeiten
an:                                                   Ein Blackout wäre wie ein Lockdown „Ultra-Hart"
      Samstag, Sonntag und Feiertag                   Freitag, der 07. Jänner 2021 hat es wieder mal
             11.30 - 19.00 Uhr                        gezeigt. Ein flächendeckender Stromausfall - ein
                                                      Blackout - könnte jederzeit auch bei uns passieren.
Die Pizza-Hotline zur telefonischen Vorbe-            Die Folgen wären gravierend.
stellung lautet 0650 653 64 33.                       Man könnte sich das wie einen Corona-Lockdown
                                                      vorstellen – nur halt ohne Strom, Internet und
SCHNEERÄUMPFLICHT                                     Smartphone. Zusätzlich fällt noch das Licht und die
                                                      Heizung aus (und das bei den derzeitigen Außen-
Die Vertreter der Gemeinde Gitschtal machen dar-      temperaturen). Dann wäre da noch die Wasserver-
auf aufmerksam, dass gemäß § 93 der Straßenver-       sorgung samt Toilettenspülung, die zusammenbre-
kehrsordnung die Eigentümer von Liegenschaften,       chen könnte. Tankstellen zu, Ampeln außer Betrieb
ausgenommen die Eigentümer von unverbauten            und alle Geschäfte geschlossen - denn ohne Strom
land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften,       geht gar nichts mehr.
dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Lie-
genschaft in einer Entfernung von nicht mehr als      Wirkt auf den ersten Blick nicht besonders ermu-
drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr      tigend. Durch private Vorsorge können aber viele
dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich        dieser unangenehmen Auswirkungen recht gut ab-
der in ihrem Zuge befindlichen Stiegen-Anlagen        gefangen werden. Ein paar einfache Dinge reichen
entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6     bereits, um krisenfester zu werden und auch ohne
bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigung gesäu-       Stromversorgung besser über die Runden zu kom-
bert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.    men.
Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Stra-
ßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern      Tipps, wie man sich bei einem Stromausfall verhal-
und zu bestreuen.                                     ten soll, finden Sie anbei. Informationen, wie man
                                                      den eigenen Haushalt krisenfester machen kann,
Weiters besagt § 93 das Schneewechten oder Eis-       finden Sie im "Blackout-Ratgeber", der kostenlos
bildungen von den Dächern der an der Straße ge-       beim Zivilschutzverband angefordert werden kann
legenen Gebäuden zu entfernen sind, ohne dabei        oder unter http://www.siz.cc/kaernten/.
jedoch andere Straßenbenutzer zu gefährden oder
zu behindern.                                         Wenn es am Freitag auch gelungen ist, die Situa-
                                                      tion bald wieder in den Griff zu bekommen, kann
Schneehaufen, die von Schneepflügen der Stra-         ein flächendeckender Stromausfall nicht ausge-
ßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben wer-         schlossen werden. Rechtzeitige Vorsorge hilft auf
den, müssen ebenfalls entfernt werden. Unzulässig     jeden Fall, Katastrophen besser zu meistern.
ist zudem die Schneeablagerung von Häusern oder
Grundstücken auf der Straße, es sei denn, dass
Wenn der Strom einmal längere Zeit ausfällt

        Was tun bei einem Blackout?
Ein großflächiger, totaler Stromausfall – ein sogenannter Blackout – kann jederzeit auch bei
uns passieren und das gewohnte Leben für Tage enorm beeinträchtigen. Ursachen können
Naturereignisse, technisches oder menschliches Versagen, Sabotage, aber auch terroristi-
sche Anschläge und Cyberangriffe auf Einrichtungen der Energieversorgung sein.

Die Auswirkungen sind enorm. Alle elektrisch betriebenen Geräte, Telefon- und Internetver-
bindungen, Licht und Heizung fallen aus. Die Wasserversorgung kann zusammenbrechen.
Die Toilettenspülung funktioniert nicht mehr. Der öffentliche Verkehr ist stark beeinträchtigt.
Ampeln fallen aus, Bankomaten sind nicht mehr zu benutzen und Geschäfte bleiben ge-
schlossen. Daher sollten Vorräte für ein paar Tage in keinem Haushalt fehlen.

Allgemeine Verhaltenstipps:
   Bewahren Sie Ruhe. Schalten Sie ein Radio ein,
    dass auch ohne Strom funktioniert (ORF Radio
    Kärnten) und befolgen Sie die Anweisungen der
    Behörden und Einsatzkräfte. Beachten Sie Laut-
    sprecherdurchsagen.
   Informieren und unterstützen Sie Nachbarn und
    hilfsbedürftige Personen in Ihrer Nachbarschaft.
   Schalten Sie alle strombetriebenen Geräte aus.
    Damit verhindern Sie, dass diese Geräte zu einer
    Gefahrenquelle werden, sobald der Strom wieder
    fließt (Herd, Bügeleisen, Werkzeug, ..).
   Lassen Sie eine Lampe oder ein Licht an, damit Sie merken, wenn die Stromversorgung
    wieder funktioniert.
   Akkus schonen. Gehen Sie sparsam mit batteriebetriebenen Geräten um.
   Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause. Vermeiden Sie Autofahrten, die nicht unbedingt
    nötig sind. Ausgefallene Ampeln erhöhen die Unfallgefahr.
   Beim Gebrauch von Kerzen auf den Brandschutz nicht vergessen. Feuerlöscher griff-
    bereit halten.
   Bei Verwendung von Campingkochern der Brennpasten immer für eine ausreichende
    Belüftung des Wohnraumes sorgen.
   Holzkohlengriller und Gasgriller nur im Freien verwenden. Durch Kohlenmonoxidbildung
    besteht Erstickungsgefahr und damit akute Lebensgefahr!
   Besondere Vorsicht vor Verbrennungen und Verletzungen im Haushalt. Stolperfallen
    beseitigen, Erste-Hilfe-Kasten und Verbandmaterial bereitstellen.
   Wenn die Wasserleitung noch funktioniert, kann man noch den Wasservorrat ergänzen.
    Leere Flaschen oder Kanister eignen sich bestens dafür
   Wenn das Telefonnetz noch funktioniert. Wählen Sie den Notruf nur in wirklichen Not-
    fällen. Die Notrufzentralen sind keine Auskunftsstellen.
Verständnis für ein „Art-eigenes Leben“!
Als Tierschutzombudsfrau ist es mir sehr wichtig, dass Menschen Verständnis für das Anderssein von Tieren haben.
Leider sehe ich in meiner Tätigkeit oft das Gegenteil.
Die Ursache ist fehlendes oder mangelhaftes Wissen über die Bedürfnisse der verschiedenen Tierarten.
Tiere haben, wie wir Menschen, Bedürfnisse. Diese sind jedoch sehr oft, abhängig von der jeweiligen Tierart, sehr unter-
schiedlich. Nur wenn Tiere ihr arttypisches Verhalten ausüben können und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird,
kann man von tiergerechter Haltung sprechen. Dabei darf den Tieren keine Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt
werden und es soll deren Wohlbefinden ermöglicht werden.
Die wichtigste Frage bei der Haltung eines Tieres ist: Wo und wie lebt die Urform dieses Tieres? Aus dem Lebensraum und
dem Verhalten dieses Tieres lässt sich die ideale Tierhaltung unter Menschenobhut ableiten. Kennzeichnend für bestimmte
Tierarten sind ihre besonderen Sinnesleistungen, die sie in ihrem Lebensraum benötigen.
So vielfältig das Leben ist, so vielfältig sind die Ansprüche der verschiedenen Tierarten!

    Welche Bedürfnisse gibt es nun?
   Grundlegend sind Themen wie Sozialverhalten, Ernährungsverhalten, Fortbewegungsverhalten,
   Komfortverhalten, Ruheverhalten, Erkundungsverhalten und Ausscheidungsverhalten.

    – Nehmen wir als Beispiel das Sozialverhalten: Die meisten als Haustiere gehaltenen Tiere benötigen dringend
      Sozialkontakt zu seinesgleichen. Nur mit mindestens einem Partner der gleichen Art oder in der Gruppe ist
      wesentliches Verhalten lebbar!

    – Nehmen wir als Beispiel das Ernährungsverhalten: Ein gesunder Hund könnte mit einer einmaligen Fütte-
      rung pro Tag auskommen, das ist das Erbe des Wolfes. Ein Kaninchen oder ein Pferd dagegen müssen, als
      reine Pflanzenfresser, praktisch ständig fressen können.

    – Nehmen wir als Beispiel das Fortbewegungsverhalten: Hamster sind bekannt für ihren Bewegungsdrang,
      deshalb gibt es (hoffentlich geeignete) Laufräder für diese Tierarten. Reptilien können sich nur durch äußere
      Wärmezufuhr bewegen und ihre Körperfunktionen aufrechthalten.

    – Nehmen wir als Beispiel das Komfortverhalten: Hühner benötigen Staubbäder, Schweine suhlen sich gerne
      in Schlamm.

    – Nehmen wir als Beispiel das Ruheverhalten: Hühner schlafen des nächstens, wie ihre Vorfahren, auf Sitz-
      stangen. Rinder ruhen 7 -12 Stunden pro Tag wegen ihrer ganz besonderen Verdauung.

    – Nehmen wir als Beispiel das Erkundungs(„Neugier“)verhalten: Um Gerüche
      festzustellen können z.B. Reptilien züngeln und Pferde flehmen.

    – Nehmen wir als Beispiel das Ausscheidungsverhalten: Schweine trennen
      penibel Liegeflächen von Kloflächen. Pferde bevorzugen weiche Flächen um
      zu Urinieren.

Ich appelliere dringend an alle Tierhalter sich mit den Eigenschaften und Bedürfnissen der von ihnen gehaltenen Tiere ver-
traut zu machen. Im Idealfall VOR der Tieranschaffung – dadurch wird sehr oft klar, dass diese bestimmte Tierart nicht für
einen geeignet ist und NICHT angeschafft werden soll!
        Bitte informieren Sie sich ebenso über rechtliche Vorschriften bezüglich der angestrebten Tierhaltung:
        Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt
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