Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
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Bei Fragen zum Zensus 2022 erreichen Sie uns über das Kontaktformular unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt oder telefonisch unter 0211 82 83 83 83. Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen Gebäude- und Wohnungszählung
Allgemeine Hinweise Vielen Dank dafür, dass Sie Ihre Meldung zum Zensus 2022 online tätigen. Nachfolgend erhalten Sie einige Hinweise, die Ihnen die Bedienung des Formulars erleichtern sollen. Falls im Rahmen dieser Anleitung nicht alle Fragen geklärt werden können, erreichen Sie uns über das Kontaktformular unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt oder telefonisch unter 0211 82 83 83 83. Wenn Sie über mehrere „Objekte“ (Gebäude, Wohnungen) an unterschiedlichen Anschriften verfügen, so haben Sie in der Regel für jedes Objekt separate Zugangsdaten erhalten. Bitte geben Sie mit allen Zugangsdaten eine Online-Meldung ab. Dies gilt auch, wenn Sie am Zensus-Stichtag, dem 15.05.2022, an der Objektanschrift z. B. kein Eigentum (mehr) besessen haben, oder wenn dort kein Wohnraum vorhanden war. Auch derartige, sehr wichtige Informationen können und sollen über das Online-Formular mitgeteilt werden. Bei Objekten, zu denen keine Meldung eingeht, wird ein Erinnerungs- und Mahnverfahren angestoßen. Dies geschieht auch, wenn von der betroffenen Person eine Meldung zu einem anderen Objekt vorliegt. Nachfolgend werden alle Masken des Online-Formulars dargestellt und kurz erläutert. Bitte beachten Sie, dass Ihnen selbst ggf. nicht alle nachfolgend abgebildeten Fragen angezeigt werden. Dies ist auf die automatische Filterführung zurückzuführen, mittels derer auf Basis der gegebenen Antworten nur noch die Folgefragen angezeigt werden, die für eine Person relevant sind. Finden Sie dieses Informationszeichen an einer Frage, können Sie darauf klicken und es öffnet sich ein separates Fenster mit Erläuterungen (bspw. genaue Definitionen der Gebäudeart) zu dieser Frage. Finden Sie diese Schaltfläche bei einer Frage und klicken darauf, öffnet sich ein Dropdown-Feld mit weiteren Informationen zu der Frage, z. B. eine Liste mit Antwortmöglichkeiten, aus der die zutreffende durch Anklicken auszuwählen ist. 2
ANMELDUNG ONLINE-FRAGEBOGEN Die Zugangsdaten, bestehend aus der Zugangsnummer und dem Aktivierungscode, finden Sie in dem Anschreiben zum Zensus 2022 von IT.NRW auf der ersten Seite. 3
Die Sprachauswahl wird auf der Startmaske vorgenommen. Neben Deutsch wird das Formular auf Englisch, Italienisch, Polnisch, Russisch und Türkisch angeboten. 4
Die Zugangsdaten sind genau in der Form einzugeben, in der Sie in dem Anschreiben von IT.NRW dargestellt werden. Bitte achten Sie dabei insbesondere auf die Groß- und Kleinschreibung von Buchstaben. Nach Eingabe der korrekten Zugangsdaten und Klicken auf „Anmelden“, erscheint ein neuer Bildschirm „Anmeldung erfolgreich“. Siehe nächste Seite. 5
ALLGEMEINE FRAGEN In dieser Maske werden Sie gefragt, ob die Objektanschrift korrekt ist. Mit dem „Objekt“ ist in diesem Fall die Immobilie gemeint, zu der Sie im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung befragt werden. Wenn Sie über mehrere „Objekte“ (Gebäude, Wohnung) an unterschiedlichen Anschriften verfügen, so haben Sie für jedes Objekt separate Zugangsdaten erhalten. Bitte verwenden Sie die einzelnen Zugangsdaten, um die Angaben zum jeweiligen Objekt online zu melden. Für ein Objekt können mit den gleichen Zugangsdaten Angaben zu einer oder zu mehreren Wohnungen getätigt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude, sofern diese die gleiche Anschrift haben (z. B. ein Hinterhaus). Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit Informationen, siehe nächste Seite. 7
Wenn die Objektanschrift nicht richtig ist, so nehmen Sie bitte die erforderlichen Korrekturen vor. Siehe hierzu die Eingabemaske auf der nächsten Seite. 9
Wenn die Objektanschrift richtig ist, wählen Sie bitte „Ja“ aus. Durch Klick auf „Weiter“ gelangen Sie zu der nächsten Frage. 11
Bei Klick auf den Punkt mit dem i öffnet sich ein Fenster mit Erläuterungen. Siehe nächste Seite dieser Unterlage. 12
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Bitte wählen Sie die zweite Option aus, falls Sie an der Objektanschrift zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, kein/e Eigentümer/-in oder Verwalter/-in (mehr) waren. Nach Klick auf „Weiter“ öffnet sich eine neue Eingabemaske, in der Angaben zum/zur neuen Eigentümer/-in oder Verwalter/-in einzutragen sind. 14
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: „Bitte tragen Sie hier Angeben zum/zur neuen Eigentümer/-in bzw. neuen Verwalter/-in ein: Sollten Sie nicht oder nicht mehr Eigentümer/-in oder Verwalter/-in an der oben genannten Gebäudeanschrift sein, geben Sie hier bitte Angaben zum/zur neuen Eigentümer/-in oder Verwalter/-in an. Sollten Sie Verwalter/-in sein, jedoch keine genauen Auskünfte über das Gebäude und/oder die Wohnungen im Gebäude erteilen können, so geben Sie bitte einen/eine Eigentümer/-in an.“. Bei den Feldern „Nachname/Firmenname“, „Straße“, „Hausnummer“, „Postleitzahl“ und „Ort“ handelt es sich um Muss-Felder. Dies bedeutet, dass hier etwas einzutragen ist, um die Maske nach Klick auf „Weiter“ verlassen zu können. Fehlen Einträge, wird weiterhin die Maske angezeigt und Sie werden in roter Schrift auf die zu ergänzenden Angaben hingewiesen. Falls Ihnen die/der neue Eigentümer/-in nicht bekannt ist, so tragen Sie bei Nachname/Firmenname bitte „nicht bekannt“ ein und bei der Anschrift die Objektanschrift. 15
Bei Klick auf „Weiter“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Gebäude an der selben Anschrift anzugeben und die dazugehörigen Fragen zu beantworten. Für weitere Informationen hierzu siehe die letzten drei Seiten dieser Unterlage. 16
Wenn Sie eine dieser drei Antwortmöglichkeiten auswählen, ist die Befragung für Sie anschließend beendet. Geben Sie diese Antwortoption bitte nur an, wenn sie wirklich auf Sie zutrifft. Rückfragen durch IT.NRW sind möglich. 17
Falls Sie Eigentümer/-in und/oder Verwalter/in an der Objektanschrift sind, werden Ihnen nach Klick auf „Weiter“ Fragen zum Gebäude gestellt. Siehe hierzu die nächste Seite. 18
GEBÄUDEFRAGEN In diesem Abschnitt folgen nun die Gebäudefragen. Es werden verschiedene Merkmale wie die Gebäudeart, die Anzahl der Wohnungen im Gebäude, das Baujahr oder Heizungsart erfragt. Nachfolgend sehen Sie alle Gebäudefragen und die jeweiligen weiteren Informationen. Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: „Um welche Art von Gebäude handelt es sich? Wohngebäude: Das Gebäude wird mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt und ist kein Wohnheim. Sonstiges Gebäude mit Wohnraum: Weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche wird für Wohnzwecke genutzt, weil sich z. B. im Gebäude überwiegend Läden oder Büros befinden. Wohnheime: Wohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen (z. B. Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim). Wohnheime besitzen Gemeinschaftsräume. Die Bewohner/-innen von Wohnheimen führen einen eigenen Haushalt. Kreuzen Sie Wohnheim auch dann an, wenn sich im Gebäude z. B. noch eine Pflegestation befindet. Bewohnte Unterkünfte: Bewohnte Unterkünfte sind behelfsmäßige Bauten. Hierzu zählen z. B. Gartenlauben, Bauwagen, Wohnbaracken, Wohnwagen (z. B. auf Campingplätzen), Wohncontainer, Schrebergartenhütten, Jagdhütten, Weinberghütten, Almhütten und fest verankerte Wohnschiffe, sofern diese dauerhaft 19 bewohnt werden.“.
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. In ihm wird erläutert, wie die Anzahl der Wohnungen ermittelt wird. Für nähere Informationen siehe die nächste Seite. Bei der Anzahl der Wohnungen sind Werte zwischen 1 und 999 zulässig. Das Feld muss ausgefüllt werden. 20
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Bei mehr als einer Wohnung im Gebäude wird nach Klick auf „Weiter“ die folgende Frage angezeigt: Bei der Anzahl der Wohnungen, für die Sie auskunftspflichtig sind, sind Werte zwischen 1 und 999 zulässig. Der Wert darf nicht größer als Anzahl der Wohnungen insgesamt sein, die bei der vorherigen Frage angegeben wurde. Bitte geben Sie hier auch Wohnungen an, die Ihnen gemeinsam mit Miteigentümerinnen und Miteigentümern gehören. Hier reicht es aus, wenn eine Person den Online-Fragebogen für die Wohnung ausfüllt. Ungeachtet dessen besteht für alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. 22
Beim Baujahr des Gebäudes sind Werte zwischen 1023 und 2022 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 23
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Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. In ihm wird erläutert, wie die verschiedenen Arten von Eigentümerinnen und Eigentümern definiert werden. Für nähere Informationen siehe die nächste Seite. 25
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Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Sind mehrere Heizungsarten im Gebäude, geben Sie die Heizungsart an, durch die der größte Teil der Wohnfläche beheizt wird. Für Passivhäuser gelten Anlagen zur Wärmerückgewinnung/kontrollierte Lüftungsanlagen als „Heizung“ und sind entsprechend zuzuordnen (in der Regel: Zentralheizung). Fernheizung (Fernwärme): Hier werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt. Blockheizung: Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in bzw. an einem der Gebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet (sogenannte Nahwärme). Zentralheizung: Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt. Dazu zählen auch Wärmepumpen. Etagenheizung: Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Bei allen Heizungsarten außer „Fernheizung (Fernwärme) folgt die Frage zum Wohnung, wobei sich die Heizquelle (z. B. Energieträger. Siehe die nächste Seite. Gastherme) meist innerhalb dieser Wohnung befindet. Danach folgen die Fragen zur Wohnung. Einzel- oder Mehrraumöfen: Einzelöfen (z. B. Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In 27der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B. Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Welcher ist der überwiegende Energieträger für die Heizung des Gebäudes? Wenn im Gebäude mehrere Energieträger für die Heizung verwendet werden, geben Sie bitte denjenigen an, durch den der größte Teil der Wohnfläche beheizt wird. Bei Passivhäusern wird der Restwärmebedarf durch eine zusätzliche Quelle gedeckt, die hier angegeben werden soll. Biomasse (ohne Holz), Biogas: Alle durch Pflanzen oder Tiere erzeugten organischen Substanzen, aus denen mittels Verbrennung Energie gewonnen werden kann. Dazu zählen unter anderem Stroh, Biomüll oder Gülle (ohne Holz). Biogas entsteht bei der Vergärung von Biomasse und ist hier auch einzuordnen. Solar-/Geothermie, Umweltwärme, Abluftwärme: Hier wird Sonnenenergie sowie Energie aus Wasser, Luft und Erde mit Hilfe von Kollektoren, Wärmepumpen und -tauschern gewonnen. Dazu zählt auch die Wärme, die aus der Abluft von Gebäuden gewonnen wird (sogenannte Abluftwärme). 28
WOHNUNGSFRAGEN Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Für Details siehe die nächste Seite. 29
Nachfolgend werden die Filterführungen für die verschiedenen Auswahlmöglichkeiten dargestellt. Bei „Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung“ ist die Filterführung identisch zu „Von Eigentümer/-in bewohnt“. 30
Filterführung zu „Gewerblich vermietete Ferienwohnung“ und „Ausschließlich gewerblich genutzt“ Bei Auswahl einer dieser zwei Antwortmöglichkeiten endet die Befragung für diese Wohnung, da sie für die Gebäude- und Wohnungszählung nicht relevant ist. Falls nur für eine Wohnung Auskunftspflicht besteht, sind keine weiteren Wohnungsfragen zu beantworten. Andernfalls folgen die Fragen zur nächsten Wohnung. 31
Filterführung zu „Zu Wohnzwecken vermietet“ Bei der Nettokaltmiete in Euro sind Werte zwischen 0 und 99999 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 32
Bei der Anzahl der Personen, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnten, sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 33
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Geben Sie bitte Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei Personen an, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnen. Beginnen Sie mit den erwachsenen Personen. Bitte geben Sie Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei Personen an, die die Wohnung ständig oder regelmäßig bewohnen, auch wenn sich diese am 15. Mai nicht in der Wohnung aufhalten. Bei vermieteten Wohnungen gegebenenfalls die Namen im Mietvertrag nachschlagen. Wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt, bitte die Namen der Personen angeben, mit denen der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei Ferien- oder Freizeitwohnungen bitte die Namen der Personen angeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen. Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit den folgenden Informationen: Warum wird nach den Bewohnernamen gefragt? Bei den Bewohnernamen handelt es sich um Hilfsmerkmale, die der statistischen Generierung von Haushalten dienen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Nach dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sind Vermieter/-innen verpflichtet, die Bewohnernamen anzugeben. Mieter/-innen müssen nur dann darüber informiert werden, wenn diese nicht bereits durch den Mietvertrag oder spezielle Vereinbarungen über die Weitergabe von Daten informiert wurden (Artikel 13 DS-GVO). Das Einverständnis der Mieter/-innen zur Weitergabe der Namen muss nicht eingeholt werden. 34
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung): voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume; in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen. Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf- Sie bitte. oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein. Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig. Es findet eine Plausibilitätsprüfung zwischen der Fläche der Wohnung und der Nettokaltmiete statt. Wenn das Verhältnis nicht plausibel ist, erscheint eine Fehlermeldung und Sie werden dazu aufgefordert, die Angabe zu korrigieren. Falls die Angabe zur Nettokaltmiete fehlerhaft ist, können Sie diese korrigieren, indem Sie mittels „zurück“ zu der Maske zurückkehren. 35
Die Filterführung für „Zu Wohnzwecken vermietet“ endet mit dieser Frage. Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 36
Filterführung zu „Von Eigentümer/-in bewohnt“ und „Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung“ Bei der Anzahl der Personen, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnten, sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 37
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Geben Sie bitte Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei Personen an, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnen. Beginnen Sie mit den erwachsenen Personen. Bitte geben Sie Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei Personen an, die die Wohnung ständig oder regelmäßig bewohnen, auch wenn sich diese am 15. Mai nicht in der Wohnung aufhalten. Bei vermieteten Wohnungen gegebenenfalls die Namen im Mietvertrag nachschlagen. Wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich in der Wohnung wohnt, bitte die Namen der Personen angeben, mit denen der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei Ferien- oder Freizeitwohnungen bitte die Namen der Personen angeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen. Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit den folgenden Informationen: Warum wird nach den Bewohnernamen gefragt? Bei den Bewohnernamen handelt es sich um Hilfsmerkmale, die der statistischen Generierung von Haushalten dienen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Nach dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sind Vermieter/-innen verpflichtet, die Bewohnernamen anzugeben. Mieter/-innen müssen nur dann darüber informiert werden, wenn diese nicht bereits durch den Mietvertrag oder spezielle Vereinbarungen über die Weitergabe von Daten informiert wurden (Artikel 13 DS-GVO). Das Einverständnis der Mieter/-innen zur Weitergabe der Namen muss nicht eingeholt werden. 38
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung): voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume; in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen. Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf- Sie bitte. oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein. Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig. 39
Die Filterführung für „Von Eigentümer/- in bewohnt“ und „Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung“ endet mit dieser Frage. Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 40
Filterführung „Leer stehend“ 41
Auf den folgenden Seiten werden zuerst die auf die Antwort „Ja“ folgenden Fragen abgebildet, Die sich über die Antwort „Nein“ ergebenen Fragen werden im Anschluss erläutert. 42
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung): voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume; in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen. Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf- Sie bitte. oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein. Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig. 43
Die Filterführung für „Leer stehend“ endet mit dieser Frage. Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 44
Bei Auswahl von „Nein“ wird nach dem Grund für den Leerstand gefragt: 45
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet: Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung): voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume; in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen. Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf- Sie bitte. oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein. Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig. 46
Die Filterführung für „Leer stehend“ endet mit dieser Frage. Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein. 47
Weitere Gebäude Im Online-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung besteht die Möglichkeit, weitere Gebäude an der selben Anschrift anzugeben und die dazugehörigen Fragen zu beantworten. Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Gebäude an der selben Anschrift. Meldungen für Gebäude an anderen Anschriften sind unter den separaten Zugangsdaten zu tätigen, die Sie für sie erhalten haben. 48
Bei Klick auf „Ja“ erscheint die folgende Maske: Wenn Sie ein weiteres Gebäude angeben wollen, schalten sich in der Navigation links automatisch die Gebäude- und Wohnungsfragen zu. Nach der Beantwortung aller Fragen zum weiteren Gebäude wird die Befragung über die entsprechende Schaltfläche (siehe nächste Seite) beendet. Bei Klick auf „Nein“ (kein weiteres Gebäude) wird die Befragung über die entsprechende Schaltfläche (siehe nächste Seite) beendet. 49
Wenn Sie hier auf „Senden“ klicken, werden Ihre Daten übermittelt und die Befragung unter diesen Zugangsdaten ist für Sie beendet. 50
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