Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen

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Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
Bei Fragen zum Zensus 2022 erreichen Sie uns über das Kontaktformular unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt oder telefonisch unter 0211 82 83 83 83.

                                                             Ausfüllhinweise
                                                    zum Online-Fragebogen

                                       Gebäude- und Wohnungszählung
Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
Allgemeine Hinweise

Vielen Dank dafür, dass Sie Ihre Meldung zum Zensus 2022 online tätigen. Nachfolgend erhalten Sie einige Hinweise, die Ihnen die
Bedienung des Formulars erleichtern sollen. Falls im Rahmen dieser Anleitung nicht alle Fragen geklärt werden können, erreichen Sie uns
über das Kontaktformular unter https://www.it.nrw/zensus-kontakt oder telefonisch unter 0211 82 83 83 83.

Wenn Sie über mehrere „Objekte“ (Gebäude, Wohnungen) an unterschiedlichen Anschriften verfügen, so haben Sie in der Regel für jedes
Objekt separate Zugangsdaten erhalten. Bitte geben Sie mit allen Zugangsdaten eine Online-Meldung ab. Dies gilt auch, wenn Sie am
Zensus-Stichtag, dem 15.05.2022, an der Objektanschrift z. B. kein Eigentum (mehr) besessen haben, oder wenn dort kein Wohnraum
vorhanden war. Auch derartige, sehr wichtige Informationen können und sollen über das Online-Formular mitgeteilt werden.
Bei Objekten, zu denen keine Meldung eingeht, wird ein Erinnerungs- und Mahnverfahren angestoßen. Dies geschieht auch, wenn von der
betroffenen Person eine Meldung zu einem anderen Objekt vorliegt.

Nachfolgend werden alle Masken des Online-Formulars dargestellt und kurz erläutert. Bitte beachten Sie, dass Ihnen selbst ggf. nicht alle
nachfolgend abgebildeten Fragen angezeigt werden. Dies ist auf die automatische Filterführung zurückzuführen, mittels derer auf Basis der
gegebenen Antworten nur noch die Folgefragen angezeigt werden, die für eine Person relevant sind.

Finden Sie dieses Informationszeichen an einer Frage, können Sie darauf klicken und es öffnet sich ein separates Fenster mit
Erläuterungen (bspw. genaue Definitionen der Gebäudeart) zu dieser Frage.

Finden Sie diese Schaltfläche bei einer Frage und klicken darauf, öffnet sich ein Dropdown-Feld mit weiteren Informationen zu der Frage,
z. B. eine Liste mit Antwortmöglichkeiten, aus der die zutreffende durch Anklicken auszuwählen ist.

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Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
ANMELDUNG ONLINE-FRAGEBOGEN

Die Zugangsdaten, bestehend aus der Zugangsnummer und dem Aktivierungscode, finden Sie in dem Anschreiben zum Zensus 2022 von
IT.NRW auf der ersten Seite.

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Die Sprachauswahl wird auf der Startmaske vorgenommen. Neben Deutsch wird das Formular auf Englisch, Italienisch, Polnisch, Russisch und
Türkisch angeboten.

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Die Zugangsdaten sind genau in der Form
                                 einzugeben, in der Sie in dem Anschreiben von
                                 IT.NRW dargestellt werden. Bitte achten Sie dabei
                                 insbesondere auf die Groß- und Kleinschreibung von
                                 Buchstaben.

Nach Eingabe der korrekten Zugangsdaten und Klicken auf
„Anmelden“, erscheint ein neuer Bildschirm „Anmeldung
erfolgreich“. Siehe nächste Seite.

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Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
ALLGEMEINE FRAGEN

In dieser Maske werden Sie gefragt, ob die Objektanschrift korrekt ist. Mit dem „Objekt“ ist in diesem Fall die Immobilie gemeint, zu der Sie im
Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung befragt werden. Wenn Sie über mehrere „Objekte“ (Gebäude, Wohnung) an unterschiedlichen
Anschriften verfügen, so haben Sie für jedes Objekt separate Zugangsdaten erhalten. Bitte verwenden Sie die einzelnen Zugangsdaten, um die
Angaben zum jeweiligen Objekt online zu melden. Für ein Objekt können mit den gleichen Zugangsdaten Angaben zu einer oder zu mehreren
Wohnungen getätigt werden. Gleiches gilt auch für Gebäude, sofern diese die gleiche Anschrift haben (z. B. ein Hinterhaus).

                                                                                            Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit
                                                                                            Informationen, siehe nächste Seite.

                                                                                                                                                   7
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Gebäude- und Wohnungszählung - Ausfüllhinweise zum Online-Fragebogen
Wenn die Objektanschrift nicht richtig ist, so nehmen Sie bitte die erforderlichen Korrekturen vor. Siehe hierzu die Eingabemaske auf der nächsten
Seite.

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Wenn die Objektanschrift richtig ist, wählen Sie bitte „Ja“ aus. Durch Klick auf „Weiter“ gelangen Sie zu der nächsten Frage.

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Bei Klick auf den Punkt mit
dem i öffnet sich ein
Fenster mit Erläuterungen.
Siehe nächste Seite dieser
Unterlage.

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Bitte wählen Sie die zweite Option aus, falls Sie an der Objektanschrift zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, kein/e Eigentümer/-in oder
Verwalter/-in (mehr) waren. Nach Klick auf „Weiter“ öffnet sich eine neue Eingabemaske, in der Angaben zum/zur neuen Eigentümer/-in oder
Verwalter/-in einzutragen sind.

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Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
vollständig angezeigt. Er lautet:
„Bitte tragen Sie hier Angeben zum/zur neuen
Eigentümer/-in bzw. neuen Verwalter/-in ein:
Sollten Sie nicht oder nicht mehr Eigentümer/-in
oder Verwalter/-in an der oben genannten
Gebäudeanschrift sein, geben Sie hier bitte
Angaben zum/zur neuen Eigentümer/-in oder
Verwalter/-in an.
Sollten Sie Verwalter/-in sein, jedoch keine
genauen Auskünfte über das Gebäude und/oder
die Wohnungen im Gebäude erteilen können, so
geben Sie bitte einen/eine Eigentümer/-in an.“.

Bei den Feldern „Nachname/Firmenname“,
„Straße“, „Hausnummer“, „Postleitzahl“ und „Ort“
handelt es sich um Muss-Felder. Dies bedeutet,
dass hier etwas einzutragen ist, um die Maske
nach Klick auf „Weiter“ verlassen zu können.
Fehlen Einträge, wird weiterhin die Maske
angezeigt und Sie werden in roter Schrift auf die
zu ergänzenden Angaben hingewiesen.
Falls Ihnen die/der neue Eigentümer/-in nicht
bekannt ist, so tragen Sie bei
Nachname/Firmenname bitte „nicht bekannt“ ein
und bei der Anschrift die Objektanschrift.

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Bei Klick auf „Weiter“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Gebäude an der selben Anschrift anzugeben und die dazugehörigen Fragen zu
beantworten. Für weitere Informationen hierzu siehe die letzten drei Seiten dieser Unterlage.

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Wenn Sie eine dieser drei Antwortmöglichkeiten auswählen, ist die Befragung für Sie anschließend beendet. Geben Sie diese Antwortoption bitte
nur an, wenn sie wirklich auf Sie zutrifft. Rückfragen durch IT.NRW sind möglich.

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Falls Sie Eigentümer/-in und/oder Verwalter/in an der Objektanschrift sind, werden Ihnen nach Klick auf „Weiter“ Fragen zum Gebäude gestellt.
Siehe hierzu die nächste Seite.

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GEBÄUDEFRAGEN
In diesem Abschnitt folgen nun die Gebäudefragen. Es werden verschiedene Merkmale wie die Gebäudeart, die Anzahl der Wohnungen im
Gebäude, das Baujahr oder Heizungsart erfragt. Nachfolgend sehen Sie alle Gebäudefragen und die jeweiligen weiteren Informationen.

                                                                                                  Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                                                  anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                                                  vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                                                  „Um welche Art von Gebäude handelt es sich?
                                                                                                  Wohngebäude: Das Gebäude wird mindestens
                                                                                                  zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke
                                                                                                  genutzt und ist kein Wohnheim.
                                                                                                  Sonstiges Gebäude mit Wohnraum: Weniger als
                                                                                                  die Hälfte der Gesamtnutzfläche wird für
                                                                                                  Wohnzwecke genutzt, weil sich z. B. im Gebäude
                                                                                                  überwiegend Läden oder Büros befinden.
                                                                                                  Wohnheime: Wohnheime sind Wohngebäude, die
                                                                                                  primär den Wohnbedürfnissen bestimmter
                                                                                                  Bevölkerungskreise dienen (z. B.
                                                                                                  Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim).
                                                                                                  Wohnheime besitzen Gemeinschaftsräume. Die
                                                                                                  Bewohner/-innen von Wohnheimen führen einen
                                                                                                  eigenen Haushalt. Kreuzen Sie Wohnheim auch
                                                                                                  dann an, wenn sich im Gebäude z. B. noch eine
                                                                                                  Pflegestation befindet.
                                                                                                  Bewohnte Unterkünfte: Bewohnte Unterkünfte
                                                                                                  sind behelfsmäßige Bauten. Hierzu zählen z. B.
                                                                                                  Gartenlauben, Bauwagen, Wohnbaracken,
                                                                                                  Wohnwagen (z. B. auf Campingplätzen),
                                                                                                  Wohncontainer, Schrebergartenhütten,
                                                                                                  Jagdhütten, Weinberghütten, Almhütten und fest
                                                                                                  verankerte Wohnschiffe, sofern diese dauerhaft
                                                                                                                                        19
                                                                                                  bewohnt werden.“.
Bei Klick auf das Plus-Symbol
hinter „Mehr anzeigen“ wird der
Text oberhalb des Symbols
vollständig angezeigt. In ihm wird
erläutert, wie die Anzahl der
Wohnungen ermittelt wird. Für
nähere Informationen siehe die
nächste Seite.

Bei der Anzahl der Wohnungen
sind Werte zwischen 1 und 999
zulässig. Das Feld muss
ausgefüllt werden.

                        20
21
Bei mehr als einer Wohnung im Gebäude wird nach Klick auf „Weiter“ die folgende Frage angezeigt:

Bei der Anzahl der Wohnungen, für die Sie auskunftspflichtig sind, sind Werte zwischen 1 und 999 zulässig. Der Wert darf nicht größer als Anzahl
der Wohnungen insgesamt sein, die bei der vorherigen Frage angegeben wurde.
Bitte geben Sie hier auch Wohnungen an, die Ihnen gemeinsam mit Miteigentümerinnen und Miteigentümern gehören. Hier reicht es aus, wenn
eine Person den Online-Fragebogen für die Wohnung ausfüllt. Ungeachtet dessen besteht für alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022.

                                                                                                                                              22
Beim Baujahr des Gebäudes sind Werte zwischen 1023 und 2022 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                       23
24
Bei Klick auf das Plus-Symbol
hinter „Mehr anzeigen“ wird der
Text oberhalb des Symbols
vollständig angezeigt. In ihm wird
erläutert, wie die verschiedenen
Arten von Eigentümerinnen und
Eigentümern definiert werden. Für
nähere Informationen siehe die
nächste Seite.

                          25
26
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                             anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                             vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                             Sind mehrere Heizungsarten im Gebäude, geben
                                                                             Sie die Heizungsart an, durch die der größte Teil
                                                                             der Wohnfläche beheizt wird.

                                                                             Für Passivhäuser gelten Anlagen zur
                                                                             Wärmerückgewinnung/kontrollierte
                                                                             Lüftungsanlagen als „Heizung“ und sind
                                                                             entsprechend zuzuordnen (in der Regel:
                                                                             Zentralheizung).

                                                                             Fernheizung (Fernwärme): Hier werden ganze
                                                                             Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk
                                                                             aus mit Wärme versorgt.
                                                                             Blockheizung: Eine Blockheizung liegt vor, wenn
                                                                             ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales
                                                                             Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich
                                                                             in bzw. an einem der Gebäude oder in dessen
                                                                             unmittelbarer Nähe befindet (sogenannte
                                                                             Nahwärme).
                                                                             Zentralheizung: Bei einer Zentralheizung werden
                                                                             sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von
                                                                             einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des
                                                                             Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet,
                                                                             beheizt. Dazu zählen auch Wärmepumpen.
                                                                             Etagenheizung: Unter einer Etagenheizung
                                                                             versteht man eine zentrale Heizanlage für
                                                                             sämtliche Räume einer abgeschlossenen
Bei allen Heizungsarten außer „Fernheizung (Fernwärme) folgt die Frage zum   Wohnung, wobei sich die Heizquelle (z. B.
Energieträger. Siehe die nächste Seite.                                      Gastherme) meist innerhalb dieser Wohnung
                                                                             befindet.
Danach folgen die Fragen zur Wohnung.                                        Einzel- oder Mehrraumöfen: Einzelöfen (z. B.
                                                                             Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils
                                                                             nur den Raum, in dem sie stehen. In   27der Regel
                                                                             sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B.
                                                                             Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume
                                                                             (auch durch Luftkanäle).
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
anzeigen“ wird der Text oberhalb des
Symbols vollständig angezeigt. Er lautet:
Welcher ist der überwiegende
Energieträger für die Heizung des
Gebäudes?
Wenn im Gebäude mehrere Energieträger
für die Heizung verwendet werden, geben
Sie bitte denjenigen an, durch den der
größte Teil der Wohnfläche beheizt wird.
Bei Passivhäusern wird der
Restwärmebedarf durch eine zusätzliche
Quelle gedeckt, die hier angegeben werden
soll.
Biomasse (ohne Holz), Biogas: Alle durch
Pflanzen oder Tiere erzeugten organischen
Substanzen, aus denen mittels
Verbrennung Energie gewonnen werden
kann. Dazu zählen unter anderem Stroh,
Biomüll oder Gülle (ohne Holz). Biogas
entsteht bei der Vergärung von Biomasse
und ist hier auch einzuordnen.
Solar-/Geothermie, Umweltwärme,
Abluftwärme: Hier wird Sonnenenergie
sowie Energie aus Wasser, Luft und Erde
mit Hilfe von Kollektoren, Wärmepumpen
und -tauschern gewonnen. Dazu zählt auch
die Wärme, die aus der Abluft von
Gebäuden gewonnen wird (sogenannte
Abluftwärme).

                            28
WOHNUNGSFRAGEN

                 Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“
                 wird der Text oberhalb des Symbols vollständig
                 angezeigt. Für Details siehe die nächste Seite.

                                                                  29
Nachfolgend werden die Filterführungen für die
verschiedenen Auswahlmöglichkeiten dargestellt. Bei
„Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung“ ist die
Filterführung identisch zu „Von Eigentümer/-in
bewohnt“.

                                                         30
Filterführung zu „Gewerblich vermietete Ferienwohnung“ und „Ausschließlich gewerblich genutzt“

Bei Auswahl einer dieser zwei Antwortmöglichkeiten endet die Befragung für diese Wohnung, da sie für die Gebäude- und Wohnungszählung nicht
relevant ist. Falls nur für eine Wohnung Auskunftspflicht besteht, sind keine weiteren Wohnungsfragen zu beantworten. Andernfalls folgen die
Fragen zur nächsten Wohnung.

                                                                                                                                         31
Filterführung zu „Zu Wohnzwecken vermietet“

Bei der Nettokaltmiete in Euro sind Werte zwischen 0 und 99999 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                          32
Bei der Anzahl der Personen, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnten, sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                           33
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der
Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet:
Geben Sie bitte Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei
Personen an, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnen.
Beginnen Sie mit den erwachsenen Personen.
Bitte geben Sie Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei
Personen an, die die Wohnung ständig oder regelmäßig
bewohnen, auch wenn sich diese am 15. Mai nicht in der
Wohnung aufhalten.
Bei vermieteten Wohnungen gegebenenfalls die Namen im
Mietvertrag nachschlagen.
Wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich in der Wohnung
wohnt, bitte die Namen der Personen angeben, mit denen der
Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Ferien- oder Freizeitwohnungen bitte die Namen der
Personen angeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen.

Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit den folgenden
Informationen:
Warum wird nach den Bewohnernamen gefragt?
Bei den Bewohnernamen handelt es sich um Hilfsmerkmale,
die der statistischen Generierung von Haushalten dienen und
zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Nach dem
Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sind Vermieter/-innen
verpflichtet, die Bewohnernamen anzugeben. Mieter/-innen
müssen nur dann darüber informiert werden, wenn diese nicht
bereits durch den Mietvertrag oder spezielle Vereinbarungen
über die Weitergabe von Daten informiert wurden (Artikel 13
DS-GVO). Das Einverständnis der Mieter/-innen zur
Weitergabe der Namen muss nicht eingeholt werden.

                                                       34
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                                                          anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                                                          vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                                                          Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur
                                                                                                          Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen
                                                                                                          Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B.
                                                                                                          Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute
                                                                                                          Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der
                                                                                                          Fläche sind anzurechnen (gemäß
                                                                                                          Wohnflächenverordnung):

                                                                                                                 voll: die Grundflächen von
                                                                                                                  Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                                  von mindestens 2 Metern;
                                                                                                                 zur Hälfte: die Grundflächen von
                                                                                                                  Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                                  von mindestens 1 Meter, aber weniger als
                                                                                                                  2 Metern; unbeheizbare Wintergärten,
                                                                                                                  Schwimmbäder und ähnliche nach allen
                                                                                                                  Seiten geschlossene Räume;
                                                                                                                 in der Regel zu einem Viertel, höchstens
                                                                                                                  jedoch zur Hälfte: die Flächen von
                                                                                                                  Balkonen, Loggien, Dachgärten,
                                                                                                                  Terrassen.

                                                                                                          Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen
Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf-        Sie bitte.
oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine
eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert
wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein.
Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig. Es findet eine Plausibilitätsprüfung zwischen der Fläche der Wohnung und
der Nettokaltmiete statt. Wenn das Verhältnis nicht plausibel ist, erscheint eine Fehlermeldung und Sie werden dazu aufgefordert, die Angabe zu
korrigieren. Falls die Angabe zur Nettokaltmiete fehlerhaft ist, können Sie diese korrigieren, indem Sie mittels „zurück“ zu der Maske zurückkehren.

                                                                                                                                                 35
Die Filterführung für „Zu Wohnzwecken
                                                                                                 vermietet“ endet mit dieser Frage.

Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                  36
Filterführung zu „Von Eigentümer/-in bewohnt“ und „Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung“

Bei der Anzahl der Personen, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnten, sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                           37
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ wird der
Text oberhalb des Symbols vollständig angezeigt. Er lautet:
Geben Sie bitte Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei
Personen an, die am 15. Mai 2022 in der Wohnung wohnen.
Beginnen Sie mit den erwachsenen Personen.
Bitte geben Sie Nachnamen und Vornamen von bis zu zwei
Personen an, die die Wohnung ständig oder regelmäßig
bewohnen, auch wenn sich diese am 15. Mai nicht in der
Wohnung aufhalten.
Bei vermieteten Wohnungen gegebenenfalls die Namen im
Mietvertrag nachschlagen.
Wenn nicht bekannt ist, wer tatsächlich in der Wohnung
wohnt, bitte die Namen der Personen angeben, mit denen der
Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Ferien- oder Freizeitwohnungen bitte die Namen der
Personen angeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen.

Bei Klick auf i öffnet sich ein Fenster mit den folgenden
Informationen:
Warum wird nach den Bewohnernamen gefragt?
Bei den Bewohnernamen handelt es sich um Hilfsmerkmale,
die der statistischen Generierung von Haushalten dienen und
zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Nach dem
Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) sind Vermieter/-innen
verpflichtet, die Bewohnernamen anzugeben. Mieter/-innen
müssen nur dann darüber informiert werden, wenn diese nicht
bereits durch den Mietvertrag oder spezielle Vereinbarungen
über die Weitergabe von Daten informiert wurden (Artikel 13
DS-GVO). Das Einverständnis der Mieter/-innen zur
Weitergabe der Namen muss nicht eingeholt werden.

                                                       38
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                                                       anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                                                       vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                                                       Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur
                                                                                                       Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen
                                                                                                       Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B.
                                                                                                       Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute
                                                                                                       Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der
                                                                                                       Fläche sind anzurechnen (gemäß
                                                                                                       Wohnflächenverordnung):

                                                                                                             voll: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 2 Metern;
                                                                                                             zur Hälfte: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 1 Meter, aber weniger als
                                                                                                              2 Metern; unbeheizbare Wintergärten,
                                                                                                              Schwimmbäder und ähnliche nach allen
                                                                                                              Seiten geschlossene Räume;
                                                                                                             in der Regel zu einem Viertel, höchstens
                                                                                                              jedoch zur Hälfte: die Flächen von
                                                                                                              Balkonen, Loggien, Dachgärten,
                                                                                                              Terrassen.

                                                                                                       Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen
Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf-     Sie bitte.
oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine
eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert
wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein.
Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig.

                                                                                                                                           39
Die Filterführung für „Von Eigentümer/-
                                                                                                 in bewohnt“ und „Privat genutzte
                                                                                                 Ferien- oder Freizeitwohnung“ endet mit
                                                                                                 dieser Frage.

Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                   40
Filterführung „Leer stehend“

                               41
Auf den folgenden Seiten werden zuerst die auf die Antwort „Ja“ folgenden Fragen abgebildet, Die sich über die Antwort „Nein“ ergebenen Fragen
werden im Anschluss erläutert.

                                                                                                                                            42
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                                                       anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                                                       vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                                                       Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur
                                                                                                       Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen
                                                                                                       Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B.
                                                                                                       Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute
                                                                                                       Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der
                                                                                                       Fläche sind anzurechnen (gemäß
                                                                                                       Wohnflächenverordnung):

                                                                                                             voll: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 2 Metern;
                                                                                                             zur Hälfte: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 1 Meter, aber weniger als
                                                                                                              2 Metern; unbeheizbare Wintergärten,
                                                                                                              Schwimmbäder und ähnliche nach allen
                                                                                                              Seiten geschlossene Räume;
                                                                                                             in der Regel zu einem Viertel, höchstens
                                                                                                              jedoch zur Hälfte: die Flächen von
                                                                                                              Balkonen, Loggien, Dachgärten,
                                                                                                              Terrassen.

                                                                                                       Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen
Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf-     Sie bitte.
oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine
eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert
wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein.
Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig.

                                                                                                                                           43
Die Filterführung für „Leer stehend“
                                                                                                 endet mit dieser Frage.

Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                        44
Bei Auswahl von „Nein“ wird nach dem Grund für den Leerstand gefragt:

                                                                        45
Bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr
                                                                                                       anzeigen“ wird der Text oberhalb des Symbols
                                                                                                       vollständig angezeigt. Er lautet:
                                                                                                       Fläche: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur
                                                                                                       Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen
                                                                                                       Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B.
                                                                                                       Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute
                                                                                                       Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der
                                                                                                       Fläche sind anzurechnen (gemäß
                                                                                                       Wohnflächenverordnung):

                                                                                                             voll: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 2 Metern;
                                                                                                             zur Hälfte: die Grundflächen von
                                                                                                              Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe
                                                                                                              von mindestens 1 Meter, aber weniger als
                                                                                                              2 Metern; unbeheizbare Wintergärten,
                                                                                                              Schwimmbäder und ähnliche nach allen
                                                                                                              Seiten geschlossene Räume;
                                                                                                             in der Regel zu einem Viertel, höchstens
                                                                                                              jedoch zur Hälfte: die Flächen von
                                                                                                              Balkonen, Loggien, Dachgärten,
                                                                                                              Terrassen.

                                                                                                       Wenn Sie die Fläche nicht genau wissen, schätzen
Die Fläche der Wohnung wird in der Regel bekannt sein bzw. sich auf Basis von Unterlagen wie Kauf-     Sie bitte.
oder Mietvertrag ermitteln lassen. Tragen Sie in diese Maske bitte die bekannten Werte ein. Eine
eigene Berechnung der Fläche, wie sie bei Klick auf das Plus-Symbol hinter „Mehr anzeigen“ erläutert
wird, wird im Normallfall nicht erforderlich sein.
Bei der Fläche in vollen m2 sind Werte zwischen 6 und 999 zulässig.

                                                                                                                                           46
Die Filterführung für „Leer stehend“
                                                                                                 endet mit dieser Frage.

Bei der Anzahl der Räume sind Werte zwischen 1 und 99 zulässig. Das Feld darf nicht leer sein.

                                                                                                                                        47
Weitere Gebäude
Im Online-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung besteht die Möglichkeit, weitere Gebäude an der selben Anschrift anzugeben und die
dazugehörigen Fragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Gebäude an der selben Anschrift. Meldungen für Gebäude an anderen Anschriften sind unter den
separaten Zugangsdaten zu tätigen, die Sie für sie erhalten haben.

                                                                                                                                     48
Bei Klick auf „Ja“ erscheint die folgende Maske:

Wenn Sie ein weiteres Gebäude angeben wollen, schalten sich in der Navigation links automatisch die Gebäude- und Wohnungsfragen zu.
Nach der Beantwortung aller Fragen zum weiteren Gebäude wird die Befragung über die entsprechende Schaltfläche (siehe nächste Seite)
beendet.

Bei Klick auf „Nein“ (kein weiteres Gebäude) wird die Befragung über die entsprechende Schaltfläche (siehe nächste Seite) beendet.

                                                                                                                                       49
Wenn Sie hier auf „Senden“ klicken, werden Ihre Daten übermittelt und die Befragung unter diesen Zugangsdaten ist für Sie beendet.

                                                                                                                                     50
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