Gefährdungsbeurteilung - VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Massaquoipassage 1 22305 Hamburg

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Gefährdungsbeurteilung

VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Massaquoipassage 1

22305 Hamburg

Unterschrift verantwortliche Person

                                         Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 1/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Anreise in die Dienststelle
Ergänzende Angaben                                                      Erstellt durch                                           Stand                     Status
                                                                        Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020                in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko     Schutzmaßnahmen                                           Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Öffentlichkeit > Anreise in die Dienststelle
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - Anreise in die          Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [54]                     Dienststelle                                               Die jeweilige             Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                          Gering                                                             Führungskraft             Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Für die Anreise in die Dienststelle sollte der eigene                             Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 PKW oder das Fahrrad genommen werden. Sollte eine          Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 Nutzung des ÖPNV erforderlich sein, dann sollten           20.05.2020                Am:
werden.                                                               Stoßzeiten vermieden werden.                                                         08.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                                                                           Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Anreise in               Ja                        Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            die Dienststelle                                                                     Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      1. Sollte eine Anreise in die Dienststelle nur mit dem
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           ÖPNV möglich sein, sollte auf dringende Empfehlung
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       der Bundesregierung eine Mund-Nase-Bedeckung
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             getragen werden.
Einstellung des Dienstbetriebs.
                                                                      Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                      Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                      Maßnahmen überwachen.

                                                                                                                                              Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 2/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Bürotätigkeiten
Ergänzende Angaben                                                     Erstellt durch                                           Stand                      Status
                                                                       Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020                 in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                             Anhänge   Risiko    Schutzmaßnahmen                                            Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 2 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - allgemein bei           Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [39]                     Bürotätigkeit                                              Ruth Zersch (Leiterin     Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch             [40]        Gering                                                              Ressort Personal und      Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Die Beschäftigten haben in der Dienststelle             Recht)                    Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 untereinander einen Abstand von mindestens 1,5
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 Metern einzuhalten.                                        Bis:                      Am:
werden.                                                                                                                          23.04.2021                08.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                2. Um das zu gewährleisten, arbeitet grundsätzlich in
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           einem Büro nur eine Person.                                Erledigt:                 Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                                                                                       Ja                        Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              3. Der Arbeitzplatz wird immer nur von ein und
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      derselben Person genutzt.
in Qarantäne geschickt werden, kann das den
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       4. Das Herumgehen in der Dienststelle wird auf das
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             dienstlich Notwendige beschränkt.
Einstellung des Dienstbetriebs.
                                                                      5. Zusammenkünfte sind nur innerhalb der festgelegten
                                                                      Teams und nur mit 1,5 Metern Abstand erlaubt.

                                                                      6. In den Teeküchen, den Druckerräumen und den
                                                                      Toiletten dürfen sich nicht 2 Personen gleichzeitig
                                                                      aufhalten.

                                                                      7. Die Büroräume sind, wenn möglich, mehrmals täglich
                                                                      zu lüften. Das gilt nicht für Räume, die mit einer
                                                                      raumlufttechnischen (RLT) Anlage ausgestattet sind.

                                                                      8. Drucker sind möglichst nicht mit den Fingern zu
                                                                      bedienen, sondern mit einem Stift oder der Zeitkarte.
                                                                      Sollte doch eine Bedienung mit den Fingern erfolgt sein,
                                                                      ist der Drucker mittels zur Verfügung gestellter
                                                                      Reinigungstücher vom Nutzer zu reinigen.

                                                                      9. Die Scan-Arbeitsplätze sind vor und nach der
                                                                      Benutzung mittels zur Verfügung gestellter
                                                                      Reinigungstücher vom Bediener zu reinigen.

                                                                                                                                              Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 3/17
10. Die Beschäftigten sind anhand dem Exit-Strategie-
                                                                        Papier zu unterweisen.

                                                                        Personenbezogene Schutzmaßnahmen - allgemein
                                                                        bei Bürotätigkeit

                                                                        1. Außerhalb des eigenen Büros und dort wo eine
                                                                        Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern nicht möglich
                                                                        ist (z. Bsp. auf den Fluren), tragen die Beschäftigten
                                                                        mindestens eine FFP-2-Maske, die vom Arbeitgeber
                                                                        gestellt wird, zu tragen.

                                                                        Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                        Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                        Maßnahmen überwachen.

 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Bürotätigkeit - Bildung von Teams
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch                          organisatorische Schutzmaßnahmen - Bildung von              Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen                          Teams                                                       Die jeweilige             Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                         Gering                                                               Führungskraft             Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Innerhalb der Dienststellen werden in jeder fachlichen                             Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 Einheit 2 feste Teams gebildet, die sich innerhalb der      Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 Dienststelle nicht begegnen dürfen, um eine                 20.05.2020                Am:
werden.                                                               gegenseitige Ansteckung zu vermeiden, so dass jedes                                   08.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                Team, für sich diese fachliche Einheit funktionsfähig       Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           halten kann. Diese Teams dürfen bis auf weiteres in         Ja                        Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            ihrer Zusammensetzung auf keinen Fall verändert                                       Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              werden.
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           2. Zusammenkünfte sind nur innerhalb der festgelegten
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       Teams und nur mit 1,5 Metern Abstand erlaubt.
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       3. Der dienstliche Kontakt zu anderen anwesenden
                                                                      Teams anderer fachlicher Einheiten ist auf das absolut
                                                                      dienstlich Notwendige zu reduzieren. Dabei ist der
                                                                      Abstand von 1,5 Metern immer einzuhalten.
                                                                      Vornehmlich erfolgt die Kommunikation per E-Mail oder
                                                                      Telefon.

                                                                        Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                        Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                        Maßnahmen überwachen.

                                                                                                                                               Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 4/17
Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko    Schutzmaßnahmen                                            Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Besprechungen
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - allgemein bei           Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [1090]                   Bürotätigkeit                                              Die jeweilige             Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                          Mittel                                                             Führungskraft             Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Dienstliche Präsenzbesprechungen mit Beschäftigten                                Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 der VBG sind unter Einhaltung der Abstandsregeln von       Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 1,5 Metern und unter Beachtung der                         20.05.2020                Am:
werden.                                                               Hygienemaßnahmen möglich                                                             08.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                                                                           Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           2. Besprechungen mit externen Teilnehmern sind unter       Nein                      Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            Einhaltung der Abstandsregeln von 1.5 Metermn und                                    Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              unter Beachtung der Hygieneregeln möglich
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           3. Die externen Personen sind anhand des Fact Sheets
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       zu unterweisen. Die Kontaktdaten sind vom Organisator
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             der Sitzung zu erheben und 8 Wochen bei der
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       Dienststellenleitung (in der HV bei PuO) aufzubewahren
                                                                      und anschließend zu vernichten

                                                                       4. Auswahlverfahren können unter Einhaltung dieser
                                                                       Regeln wieder durchgeführt werden

                                                                       5. Die Besprechungsräume sind vor Beginn der
                                                                       Veranstaltung 15 Minuten lang zu lüften. Während der
                                                                       Besprechung ist ein 20-minütiges Lüftungsintervall
                                                                       einzuhalten

                                                                       6. Bei Räumen, die mit einer raumlufttechnischen
                                                                       Anlage ausgestattet sind, ist dieses nicht erforderlich

                                                                       Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                       Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                       Maßnahmen überwachen.

                                                                                                                                              Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 5/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Externe Dienstleister
Ergänzende Angaben                                                     Erstellt durch                                           Stand                       Status
                                                                       Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020                  in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                             Anhänge   Risiko    Schutzmaßnahmen                                             Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 3 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - Tätigkeiten              Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [45]                     von externen Beschäftigten in den Dienststellen der         Die jeweilige             Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch             [46]        Gering VBG                                                           Führungskraft             Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen      [66]                                                                                                       Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 1. Der Besuch von externen Beschäftigten wird               Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 weiterhin auf Dienstleister beschränkt, die zur             20.05.2020                Am:
werden.                                                               Aufrechterhaltung der Infrastruktur notwendig sind.                                   08.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                                                                            Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           2. Die externen Dienstleister sind bei der                  Ja                        Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            Terminvereinbarung/Auftragserteilung auf das Mitführen                                Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              einen Mund-Nase-Bedeckung hinzuweisen.
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           3. Die Kontaktdaten müssen seitens der VBG
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       dokumentiert werden. Dazu gehört es auch die Zeiten
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             des Betretens und Verlassens der Dienststelle zu
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       erfassen sowie die Personen zu notieren, zu denen die
                                                                      externen Beschäftigten Kontakt hatten.

                                                                       4. Auf die geltenden Hygienemaßnahmen und
                                                                       Maßnahmen in der Dienststelle sind die externen
                                                                       Beschäftigten hinzuweisen. Dazu gehören:
                                                                       a. Händedesinfektion bei Betreten der Dienststelle ist
                                                                       obligat
                                                                       b. Husten– und Niesetikette sind strikt einzuhalten
                                                                       c. Händewaschregeln sind einzuhalten (insbesondere
                                                                       nach Benutzung von Türklinken, Druckern, etc.)
                                                                       d. Eine Mund-Nasen Bedeckung ist zu tragen, wenn der
                                                                       Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
                                                                       e. Die Taster von Aufzug und Türen sind möglichst nicht
                                                                       mit den Fingern zu bedienen.

                                                                       5. Zusätzlich sind die externen Dienstleister anhand der
                                                                       Seiten 13 bis 19 unseres Exit-Strategie-Papiers zu
                                                                       unterweisen.

                                                                       personenbezogene Schutzmaßnahmen - Tätigkeiten
                                                                       von externen Beschäftigten in den Dienststellen der
                                                                                                                                               Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 6/17
VBG

1. Dort wo in der Zusammenarbeit ein Abstand von 1,5
Metern nicht eingehalten werden kann, tragen die
Beschäftigten und die externen Dienstleister mindestens
eine Mund-Nase-Bedeckung, die sie sich selber zu
beschaffen bzw. mitzuführen haben.

2. Bei Betreten der Dienststelle ist die Handdesinfektion
auch für die externen Dienstleister obligat.

3. Handwerker, die kein persönlich zugewiesenes
Werkzeug mit sich führen, tragen bei dessen Nutzung
Handschuhe.

Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
Maßnahmen überwachen.

                                                            Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 7/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Hygienemaßnahmen
Ergänzende Angaben                                                     Erstellt durch                                           Stand                     Status
                                                                       Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020                in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko    Schutzmaßnahmen                                           Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Empfang
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch                          technische Maßnahmen - Hygiene am Empfang                 Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen                                                                                    Tino Pump (Leiter         Tino Pump (Leiter
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                         Gering 1. Personen am Empfang mittels Schutzwand aus Acryl,        Facilitymanagement und    Facilitymanagement und
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           die Tröpfchen zurückhält, schützen. Auch wenn aktuell     Gefahrenschutzleiter)     Gefahrenschutzleiter)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 keine Schutzwände zeitnah zu bekommen sind, sollten
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 diese doch bestellt werden, da die Maßnahmen solange      Bis:                      Am:
werden.                                                               aufrechterhalten werden müssen, bis es einen Impfstoff    22.05.2020                22.05.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                gegen das Corona-Virus gibt und auch tatsächlich
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           mindestens 70 % der Bevölkerung geimpft wurden. Das       Erledigt:                 Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            kann durchaus noch Monate dauern.                         Ja                        Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      2. Durch Absperrbänder oder Absperrgitter kann ein
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           Abstand von 1,5 Metern zum Empfangspersonal
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       sichergestellt werden.
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       organisatorische Schutzmaßnahmen, Hygiene am
                                                                      Empfang

                                                                       1. So lange wie keine Schutzwände oder Absperrungen
                                                                       installiert werden können, muss sichergestellt werden,
                                                                       dass andere Personen einen Abstand von 1,5 Metern
                                                                       zum Empfangspersonal einhalten. Dazu sind die
                                                                       entsprechenden Abstände auf dem Boden zu
                                                                       markieren.

                                                                       personembezogene Maßnahmen, Hygiene am
                                                                       Empfang

                                                                       1. Zum Eigenschutz ist das Personal am Empfang mit
                                                                       ffp-2-Masken auszustatten und zu unterweisen.

                                                                                                                                             Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 8/17
Gefährdung/Belastung                             Anhänge   Risiko    Schutzmaßnahmen                                            Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 2 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - Allgemeine              Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [57]                     Hygienemaßnahmen                                           Ruth Zersch (Leiterin     Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch             [58]        Gering                                                              Ressort Personal und      Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Die Beschäftigten haben untereinander einen             Recht)                    Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
kontaminierter Oberflächen übertragen                                                                                            Bis:                      Am:
werden.                                                               2. Dort wo es zu Menschenansammlungen kommen               20.05.2020                09.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                kann wie vor dem Empfang, den
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                           Zeiterfassungsterminals, im Eingangsbereich, in den        Erledigt:                 Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            Aufzugsvorräumen und in den Aufzügen sind                  Ja                        Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              Bodenmarkierungen in einem Abstand von 1,5 Metern
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      anzubringen.
in Qarantäne geschickt werden, kann das den
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       3. Aufzüge, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             eingehalten werden kann, sind nur von Einzelpersonen
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       zu nutzen und entsprechend zu kennzeichnen.

                                                                       4. Die Beschäftigten sind anhand des Exit-Strategie-
                                                                       Papiers zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu
                                                                       dokumentieren.

                                                                       personembezogene Maßnahmen - Allgemeine
                                                                       Hygienemaßnahmen

                                                                       1. Dort wo eine Einhaltung des Abstands trotz anderer
                                                                       organisatorischer Maßnahmen nicht möglich ist, tragen
                                                                       die Beschäftigten eine Mund-Nase-Bedeckung, die sie
                                                                       sich selber zu beschaffen haben.

                                                                       2. Beim Betreten der Dienststelle ist die
                                                                       Handdesinfektion obligat. Die Eingangsbereiche sind
                                                                       entsprechend auszustatten.

                                                                       3. Die Hust- und Niesetikette ist weiterhin strikt
                                                                       einzuhalten.

                                                                       4. Die Händewaschregeln sind ebenfalls weiterhin strikt
                                                                       einzuhalten. Das gilt insbesondere nach dem Benutzen
                                                                       von Türklinken, Druckern, etc.

                                                                       5. In den Toiletten sind Anweisungen zum richtigen
                                                                       Händewaschen auszuhängen.

                                                                       Die Maßnahmen wurden unterwiesen und müssen
                                                                                                                                              Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 9/17
Gefährdung/Belastung                         Anhänge          Risiko    Schutzmaßnahmen                                      Durchführung             Wirksamkeitskontrolle
                                                                       jedoch von den Führungskräften hinsichtlich der
                                                                       Umsetzung überwacht werden.

 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte
Virus kann durch Tröpfchen-Infektion bei         3 Weitere:           organisatorische Schutzmaßnahmen -                      Verantwortlich:        Beurteilt von:
Kontakt mit anderen Menschen aber auch           [59]                 Reinigungskräfte                                        Tino Pump (Leiter      Claas Korries (Leitende
durch das anfassen kontaminierter                [60]         Mittel                                                          Facilitymanagement und Fachkraft für
Oberflächen übertragen werden.                   [61]                 1. Die Reinigungskräfte sind wie externen Dienstleister Gefahrenschutzleiter)  Arbeitssicherheit)
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                zu behandeln und zu unterweisen.
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                                                                                   Bis:                   Am:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            2. Im Fall eines Zugangs einer infizierten Person in    05.05.2020             09.06.2020
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              unsere Gebäude ist der externe Dienstleister zu
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      verpflichten, den Arbeitsplatz der infizierten Person   Erledigt:              Wirksam:
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           sowie die Flächen, mit denen die infizierte Person      Nein                   Ja
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       Kontakt hatte zu reinigen
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen
Einstellung des Dienstbetriebs.

                                                                                                                                       Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 10/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Kantine/Einahme der Mahlzeiten
Ergänzende Angaben                                                     Erstellt durch                                           Stand                  Status
                                                                       Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 04.06.2020             unbearbeitet

 Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko  Schutzmaßnahmen                                         Durchführung               Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Kantine/Einnahme von Mahlzeiten > Einnahme von Mahlzeiten im Büro
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch                        organisatorische Schutzmaßnahmen - Einnahme             Verantwortlich:            Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen                        von Mahlzeiten                                          Die jeweilige              Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                         Gering                                                         Führungskraft              Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                         1.Die Beschäftigten haben in der Dienststelle                                      Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                               untereinander einen Abstand von mindestens 1,5          Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                               Metern einzuhalten. Insbesondere dort wo keine Mund- 20.05.2020                    Am:
werden.                                                             Nase-Bedeckungen getragen werden können wie bei                                    09.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                              der Einnahme von Mahlzeiten.                            Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                                                                                 Ja                         Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                          2. Deshalb werden die Mahlzeiten allein am Arbeitsplatz                            Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                            eingenommen.
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                         3. In den Teeküchen dürfen sich nicht 2 Personen
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                     gleichzeitig aufhalten.
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen
Einstellung des Dienstbetriebs.                                     4. Benutztes Geschirr ist in den Teeküchen
                                                                    selbstständig in den Geschirrspüler zu räumen

                                                                      5. Benutzte Spülbecken sind nach jeder Nutzung mittels
                                                                      Spülmittel zu reinigen

                                                                      Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                      Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                      Maßnahmen überwachen.

                                                                                                                                         Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 11/17
Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko   Schutzmaßnahmen                                            Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Kantine/Einnahme von Mahlzeiten > Katinenbetrieb
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch                        organisatorische Schutzmaßnahmen - Einnahme                 Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen                        von Mahlzeiten                                              Matthias Michaelis        Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                         Mittel                                                             (Leiter Ressort Beitrag   Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                         1. Die jeweils geltenden Ländervorgaben für die             und Finanzen)             Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                               Nutzung der Betriebkantinen und der Gastronomie sind
kontaminierter Oberflächen übertragen                               auf jeden Fall als Mindeststandard einzuhalten              Bis:                      Am:
werden.                                                                                                                         08.06.2020                09.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                              2. Abstands- und Hygienemaßnahmen sind von jeder
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                         Dienststelle mit dem jeweiligen Betreiber zu                Erledigt:                 Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                          vereinbaren. Die Zuständigkeiten für deren Einhaltung       Nein                      Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                            für deren Einhaltung ist verbindlich festzulegen
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                         3. Der gleichzeitige Aufenhalt von Beschäftigten der
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                     VBG und externen Nutzern ist zu vermeiden.
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen
Einstellung des Dienstbetriebs.                                     4. Es sind getrennte Zeitfenster für die Nutzung zu
                                                                    vereinbaren

                                                                      5. Vorstellbar wäre auch für VBG-Beschäftigte "Essen to
                                                                      go" in einem definierten Zeitfenster anzubieten

                                                                      6. Bei der Nutzung von Aufenthaltsräumen ist ebenfalls
                                                                      der Mindestabstand einzuhalten

                                                                      7. Außenflächen können unter Berücksichtigung der
                                                                      Abstandsregeln genutzt werden.

                                                                      Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die
                                                                      Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der
                                                                      Maßnahmen überwachen.

                                                                                                                                            Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 12/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Nutzung der Poolfahrzeuge
Ergänzende Angaben                                                     Erstellt durch                                           Stand                   Status
                                                                       Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020              in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko    Schutzmaßnahmen                                         Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Fahrten für die Dienststelle > Nutzung der Poolfahrzeuge
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch                          organisatorische Schutzmaßnahmen, Nutzung der           Verantwortlich:        Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen                          Poolfahrzeuge                                           Tino Pump (Leiter
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                         Gering                                                           Facilitymanagement und
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Poolfahrzeuge sollen nur für Kurierfahrten und zur   Gefahrenschutzleiter)  Am:
Menschen aber auch durch das anfassen                                 Materialbeschaffung eingesetzt werden.
kontaminierter Oberflächen übertragen                                                                                         Bis:
werden.                                                               2. Die Fahrzeuge sollten immer nur von der gleichen     11.05.2020                Wirksam:
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                Person und immer nur einzeln genutzt werden.                                      Nicht überprüft
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                                                                                   Erledigt:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Nutzung               Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              von Poolfahrzeugen
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig
in Qarantäne geschickt werden, kann das den                           1. Die Fahrzeuge sind mit Desinfektionsmittel
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       auszustatten, damit der/die Nutzer*in nach dem Termin
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             eine Handdesinfektion vornehmen kann.
Einstellung des Dienstbetriebs.
                                                                      2. Die/der Nutzer*in muss mindestens eine ffp-2-Maske
                                                                      mitführen, um sich bei Kontakt mit anderen Personen
                                                                      schützen zu können.

                                                                                                                                          Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 13/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie

Umgang mit Verdacht auf eine Erkrankung
Ergänzende Angaben                                                      Erstellt durch                                           Stand                     Status
                                                                        Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020                in Bearbeitung

 Gefährdung/Belastung                            Anhänge    Risiko    Schutzmaßnahmen                                            Durchführung              Wirksamkeitskontrolle
 Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Umgang mit Verdachtsfällen
Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere:               organisatorische Schutzmaßnahmen - Umgang mit              Verantwortlich:           Beurteilt von:
das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [56]                     Verdachtsfällen                                            Die jeweilige             Claas Korries (Leitende
Impfstoff gibt. Das Virus kann durch                          Mittel                                                             Führungskraft             Fachkraft für
Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen                           1. Die Beschäftigten mit Krankheitssymptomen wie                                     Arbeitssicherheit)
Menschen aber auch durch das anfassen                                 Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen,           Bis:
kontaminierter Oberflächen übertragen                                 erhöhter Temperatur, Magen-Darm-Problemen sowie            20.05.2020                Am:
werden.                                                               einem allgemeinen Krankheitsempfinden kommen auf                                     09.06.2020
Sollten die Beschäftigten an dem Virus                                keinen Fall in die Dienststelle.                           Erledigt:
erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche                                                                                      Ja                        Wirksam:
Folgen haben. In jedem Fall haben sich die                            2.Sollten die o. g. Erkrankungserscheinungen während                                 Ja
erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu                              des Dienstes auftreten, ist die erkrankte Person sofort
begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig                      der Dienststelle zu verweisen.
in Qarantäne geschickt werden, kann das den
Dienstbetrieb der VBG erheblich                                       3. Die Orientierungshilfe Bürger*innen des RKI ist der
beeinträchtigen bis hin zur vollständigen                             erkrankten Person auszuhändigen und von dieser zu
Einstellung des Dienstbetriebs.                                       beachten

                                                                        4. Sofern die Beschäftigten trotzdem zu Hause
                                                                        arbeitsfähig sind, kann im Homeoffice gearbeitet
                                                                        werden.

                                                                        5. Die Rückkehr in die Dienststelle ist mit der
                                                                        Führungskraft abzustimmen und erfolgt erst nach dem
                                                                        Abklingen der Symptome plus 2 Tage, ggf unter
                                                                        hausärztlicher Abklärung

                                                                        6. Beim Auftreten einer bestätigten Infektion (durch
                                                                        Gesundheitsamt) werden Kontaktpersonen Kategorie 1
                                                                        (=> 15 Min. Kontakt von Angesicht zu Angesicht)
                                                                        identifiziert und in Quarantäne geschickt

                                                                        7. Weitere Kontaktpersonen, z. Bsp. der Kategorie 2
                                                                        (gleicher Raum, aber kein Kontakt von Angesicht zu
                                                                        Angesicht) sind zügig mit dem Infizierten gemeinsam zu
                                                                        ermitteln und ebenfalls zu benachrichtigen und ggf. in
                                                                        Quarantäne zu schicken

                                                                                                                                             Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 14/17
8. Den Gesundheitsbehörden ist strikt Folge zu leisten

9. Die Infektion ist an Ruth.Zersch@vbg.de zu melden

10. Die Belegschaft der betroffenen Dienststelle ist über
die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten

                                                            Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 15/17
Anlagen: Weitere
[39]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx
       Zugeordnet zu:
       Bürotätigkeiten
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit

[40]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp
       Zugeordnet zu:
       Bürotätigkeiten
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit

[45]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Unterweisungsunterlage zum Verhalten von Besuchern in den Dienststellen der VBG.docx
       Zugeordnet zu:
       Externe Dienstleister
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister

[46]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx
       Zugeordnet zu:
       Externe Dienstleister
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister

[54]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Orientierungshilfe_Buerger.pdf
       Zugeordnet zu:
       Anreise in die Dienststelle
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Öffentlichkeit > Anreise in die Dienststelle

[56]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Orientierungshilfe_Buerger.pdf
       Zugeordnet zu:
       Umgang mit Verdacht auf eine Erkrankung
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Umgang mit Verdachtsfällen

[57]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Community-Masken - Mund-Nase-Bedeckungen.docx
       Zugeordnet zu:
       Hygienemaßnahmen
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein

[58]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx
       Zugeordnet zu:
       Hygienemaßnahmen
       Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein

                                                                                                                            Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 16/17
Anlagen: Weitere
[59]     H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Unterweisungsunterlage zum Verhalten von Besuchern in den Dienststellen der VBG.docx
         Zugeordnet zu:
         Hygienemaßnahmen
         Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte

[60]     H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx
         Zugeordnet zu:
         Hygienemaßnahmen
         Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte

[61]     H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp
         Zugeordnet zu:
         Hygienemaßnahmen
         Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte

[66]     H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp
         Zugeordnet zu:
         Externe Dienstleister
         Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister

[1090]   H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\12.UpdatePandemie_Strategie.Stand23.04.21_20042021 (002).pdf
         Zugeordnet zu:
         Bürotätigkeiten
         Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Besprechungen

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