Gefährdungsbeurteilung - VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Massaquoipassage 1 22305 Hamburg
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Gefährdungsbeurteilung VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Massaquoipassage 1 22305 Hamburg Unterschrift verantwortliche Person Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 1/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Anreise in die Dienststelle Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Öffentlichkeit > Anreise in die Dienststelle Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - Anreise in die Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [54] Dienststelle Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Gering Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Für die Anreise in die Dienststelle sollte der eigene Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen PKW oder das Fahrrad genommen werden. Sollte eine Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen Nutzung des ÖPNV erforderlich sein, dann sollten 20.05.2020 Am: werden. Stoßzeiten vermieden werden. 08.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Anreise in Ja Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die die Dienststelle Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig 1. Sollte eine Anreise in die Dienststelle nur mit dem in Qarantäne geschickt werden, kann das den ÖPNV möglich sein, sollte auf dringende Empfehlung Dienstbetrieb der VBG erheblich der Bundesregierung eine Mund-Nase-Bedeckung beeinträchtigen bis hin zur vollständigen getragen werden. Einstellung des Dienstbetriebs. Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 2/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Bürotätigkeiten Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 2 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - allgemein bei Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [39] Bürotätigkeit Ruth Zersch (Leiterin Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch [40] Gering Ressort Personal und Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Die Beschäftigten haben in der Dienststelle Recht) Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen untereinander einen Abstand von mindestens 1,5 kontaminierter Oberflächen übertragen Metern einzuhalten. Bis: Am: werden. 23.04.2021 08.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus 2. Um das zu gewährleisten, arbeitet grundsätzlich in erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche einem Büro nur eine Person. Erledigt: Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die Ja Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu 3. Der Arbeitzplatz wird immer nur von ein und begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig derselben Person genutzt. in Qarantäne geschickt werden, kann das den Dienstbetrieb der VBG erheblich 4. Das Herumgehen in der Dienststelle wird auf das beeinträchtigen bis hin zur vollständigen dienstlich Notwendige beschränkt. Einstellung des Dienstbetriebs. 5. Zusammenkünfte sind nur innerhalb der festgelegten Teams und nur mit 1,5 Metern Abstand erlaubt. 6. In den Teeküchen, den Druckerräumen und den Toiletten dürfen sich nicht 2 Personen gleichzeitig aufhalten. 7. Die Büroräume sind, wenn möglich, mehrmals täglich zu lüften. Das gilt nicht für Räume, die mit einer raumlufttechnischen (RLT) Anlage ausgestattet sind. 8. Drucker sind möglichst nicht mit den Fingern zu bedienen, sondern mit einem Stift oder der Zeitkarte. Sollte doch eine Bedienung mit den Fingern erfolgt sein, ist der Drucker mittels zur Verfügung gestellter Reinigungstücher vom Nutzer zu reinigen. 9. Die Scan-Arbeitsplätze sind vor und nach der Benutzung mittels zur Verfügung gestellter Reinigungstücher vom Bediener zu reinigen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 3/17
10. Die Beschäftigten sind anhand dem Exit-Strategie- Papier zu unterweisen. Personenbezogene Schutzmaßnahmen - allgemein bei Bürotätigkeit 1. Außerhalb des eigenen Büros und dort wo eine Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern nicht möglich ist (z. Bsp. auf den Fluren), tragen die Beschäftigten mindestens eine FFP-2-Maske, die vom Arbeitgeber gestellt wird, zu tragen. Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Bürotätigkeit - Bildung von Teams Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch organisatorische Schutzmaßnahmen - Bildung von Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen Teams Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Gering Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Innerhalb der Dienststellen werden in jeder fachlichen Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen Einheit 2 feste Teams gebildet, die sich innerhalb der Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen Dienststelle nicht begegnen dürfen, um eine 20.05.2020 Am: werden. gegenseitige Ansteckung zu vermeiden, so dass jedes 08.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus Team, für sich diese fachliche Einheit funktionsfähig Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche halten kann. Diese Teams dürfen bis auf weiteres in Ja Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die ihrer Zusammensetzung auf keinen Fall verändert Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu werden. begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 2. Zusammenkünfte sind nur innerhalb der festgelegten Dienstbetrieb der VBG erheblich Teams und nur mit 1,5 Metern Abstand erlaubt. beeinträchtigen bis hin zur vollständigen Einstellung des Dienstbetriebs. 3. Der dienstliche Kontakt zu anderen anwesenden Teams anderer fachlicher Einheiten ist auf das absolut dienstlich Notwendige zu reduzieren. Dabei ist der Abstand von 1,5 Metern immer einzuhalten. Vornehmlich erfolgt die Kommunikation per E-Mail oder Telefon. Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 4/17
Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Besprechungen Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - allgemein bei Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [1090] Bürotätigkeit Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Mittel Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Dienstliche Präsenzbesprechungen mit Beschäftigten Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen der VBG sind unter Einhaltung der Abstandsregeln von Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen 1,5 Metern und unter Beachtung der 20.05.2020 Am: werden. Hygienemaßnahmen möglich 08.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche 2. Besprechungen mit externen Teilnehmern sind unter Nein Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die Einhaltung der Abstandsregeln von 1.5 Metermn und Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu unter Beachtung der Hygieneregeln möglich begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 3. Die externen Personen sind anhand des Fact Sheets Dienstbetrieb der VBG erheblich zu unterweisen. Die Kontaktdaten sind vom Organisator beeinträchtigen bis hin zur vollständigen der Sitzung zu erheben und 8 Wochen bei der Einstellung des Dienstbetriebs. Dienststellenleitung (in der HV bei PuO) aufzubewahren und anschließend zu vernichten 4. Auswahlverfahren können unter Einhaltung dieser Regeln wieder durchgeführt werden 5. Die Besprechungsräume sind vor Beginn der Veranstaltung 15 Minuten lang zu lüften. Während der Besprechung ist ein 20-minütiges Lüftungsintervall einzuhalten 6. Bei Räumen, die mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet sind, ist dieses nicht erforderlich Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 5/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Externe Dienstleister Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 3 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - Tätigkeiten Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [45] von externen Beschäftigten in den Dienststellen der Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch [46] Gering VBG Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen [66] Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen 1. Der Besuch von externen Beschäftigten wird Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen weiterhin auf Dienstleister beschränkt, die zur 20.05.2020 Am: werden. Aufrechterhaltung der Infrastruktur notwendig sind. 08.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche 2. Die externen Dienstleister sind bei der Ja Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die Terminvereinbarung/Auftragserteilung auf das Mitführen Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu einen Mund-Nase-Bedeckung hinzuweisen. begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 3. Die Kontaktdaten müssen seitens der VBG Dienstbetrieb der VBG erheblich dokumentiert werden. Dazu gehört es auch die Zeiten beeinträchtigen bis hin zur vollständigen des Betretens und Verlassens der Dienststelle zu Einstellung des Dienstbetriebs. erfassen sowie die Personen zu notieren, zu denen die externen Beschäftigten Kontakt hatten. 4. Auf die geltenden Hygienemaßnahmen und Maßnahmen in der Dienststelle sind die externen Beschäftigten hinzuweisen. Dazu gehören: a. Händedesinfektion bei Betreten der Dienststelle ist obligat b. Husten– und Niesetikette sind strikt einzuhalten c. Händewaschregeln sind einzuhalten (insbesondere nach Benutzung von Türklinken, Druckern, etc.) d. Eine Mund-Nasen Bedeckung ist zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. e. Die Taster von Aufzug und Türen sind möglichst nicht mit den Fingern zu bedienen. 5. Zusätzlich sind die externen Dienstleister anhand der Seiten 13 bis 19 unseres Exit-Strategie-Papiers zu unterweisen. personenbezogene Schutzmaßnahmen - Tätigkeiten von externen Beschäftigten in den Dienststellen der Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 6/17
VBG 1. Dort wo in der Zusammenarbeit ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, tragen die Beschäftigten und die externen Dienstleister mindestens eine Mund-Nase-Bedeckung, die sie sich selber zu beschaffen bzw. mitzuführen haben. 2. Bei Betreten der Dienststelle ist die Handdesinfektion auch für die externen Dienstleister obligat. 3. Handwerker, die kein persönlich zugewiesenes Werkzeug mit sich führen, tragen bei dessen Nutzung Handschuhe. Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 7/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Empfang Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch technische Maßnahmen - Hygiene am Empfang Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen Tino Pump (Leiter Tino Pump (Leiter Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Gering 1. Personen am Empfang mittels Schutzwand aus Acryl, Facilitymanagement und Facilitymanagement und Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen die Tröpfchen zurückhält, schützen. Auch wenn aktuell Gefahrenschutzleiter) Gefahrenschutzleiter) Menschen aber auch durch das anfassen keine Schutzwände zeitnah zu bekommen sind, sollten kontaminierter Oberflächen übertragen diese doch bestellt werden, da die Maßnahmen solange Bis: Am: werden. aufrechterhalten werden müssen, bis es einen Impfstoff 22.05.2020 22.05.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus gegen das Corona-Virus gibt und auch tatsächlich erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche mindestens 70 % der Bevölkerung geimpft wurden. Das Erledigt: Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die kann durchaus noch Monate dauern. Ja Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig 2. Durch Absperrbänder oder Absperrgitter kann ein in Qarantäne geschickt werden, kann das den Abstand von 1,5 Metern zum Empfangspersonal Dienstbetrieb der VBG erheblich sichergestellt werden. beeinträchtigen bis hin zur vollständigen Einstellung des Dienstbetriebs. organisatorische Schutzmaßnahmen, Hygiene am Empfang 1. So lange wie keine Schutzwände oder Absperrungen installiert werden können, muss sichergestellt werden, dass andere Personen einen Abstand von 1,5 Metern zum Empfangspersonal einhalten. Dazu sind die entsprechenden Abstände auf dem Boden zu markieren. personembezogene Maßnahmen, Hygiene am Empfang 1. Zum Eigenschutz ist das Personal am Empfang mit ffp-2-Masken auszustatten und zu unterweisen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 8/17
Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 2 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - Allgemeine Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [57] Hygienemaßnahmen Ruth Zersch (Leiterin Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch [58] Gering Ressort Personal und Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Die Beschäftigten haben untereinander einen Recht) Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. kontaminierter Oberflächen übertragen Bis: Am: werden. 2. Dort wo es zu Menschenansammlungen kommen 20.05.2020 09.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus kann wie vor dem Empfang, den erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Zeiterfassungsterminals, im Eingangsbereich, in den Erledigt: Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die Aufzugsvorräumen und in den Aufzügen sind Ja Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu Bodenmarkierungen in einem Abstand von 1,5 Metern begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig anzubringen. in Qarantäne geschickt werden, kann das den Dienstbetrieb der VBG erheblich 3. Aufzüge, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht beeinträchtigen bis hin zur vollständigen eingehalten werden kann, sind nur von Einzelpersonen Einstellung des Dienstbetriebs. zu nutzen und entsprechend zu kennzeichnen. 4. Die Beschäftigten sind anhand des Exit-Strategie- Papiers zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. personembezogene Maßnahmen - Allgemeine Hygienemaßnahmen 1. Dort wo eine Einhaltung des Abstands trotz anderer organisatorischer Maßnahmen nicht möglich ist, tragen die Beschäftigten eine Mund-Nase-Bedeckung, die sie sich selber zu beschaffen haben. 2. Beim Betreten der Dienststelle ist die Handdesinfektion obligat. Die Eingangsbereiche sind entsprechend auszustatten. 3. Die Hust- und Niesetikette ist weiterhin strikt einzuhalten. 4. Die Händewaschregeln sind ebenfalls weiterhin strikt einzuhalten. Das gilt insbesondere nach dem Benutzen von Türklinken, Druckern, etc. 5. In den Toiletten sind Anweisungen zum richtigen Händewaschen auszuhängen. Die Maßnahmen wurden unterwiesen und müssen Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 9/17
Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle jedoch von den Führungskräften hinsichtlich der Umsetzung überwacht werden. Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte Virus kann durch Tröpfchen-Infektion bei 3 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - Verantwortlich: Beurteilt von: Kontakt mit anderen Menschen aber auch [59] Reinigungskräfte Tino Pump (Leiter Claas Korries (Leitende durch das anfassen kontaminierter [60] Mittel Facilitymanagement und Fachkraft für Oberflächen übertragen werden. [61] 1. Die Reinigungskräfte sind wie externen Dienstleister Gefahrenschutzleiter) Arbeitssicherheit) Sollten die Beschäftigten an dem Virus zu behandeln und zu unterweisen. erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Bis: Am: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die 2. Im Fall eines Zugangs einer infizierten Person in 05.05.2020 09.06.2020 erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu unsere Gebäude ist der externe Dienstleister zu begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig verpflichten, den Arbeitsplatz der infizierten Person Erledigt: Wirksam: in Qarantäne geschickt werden, kann das den sowie die Flächen, mit denen die infizierte Person Nein Ja Dienstbetrieb der VBG erheblich Kontakt hatte zu reinigen beeinträchtigen bis hin zur vollständigen Einstellung des Dienstbetriebs. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 10/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Kantine/Einahme der Mahlzeiten Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 04.06.2020 unbearbeitet Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Kantine/Einnahme von Mahlzeiten > Einnahme von Mahlzeiten im Büro Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch organisatorische Schutzmaßnahmen - Einnahme Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen von Mahlzeiten Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Gering Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1.Die Beschäftigten haben in der Dienststelle Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen untereinander einen Abstand von mindestens 1,5 Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen Metern einzuhalten. Insbesondere dort wo keine Mund- 20.05.2020 Am: werden. Nase-Bedeckungen getragen werden können wie bei 09.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus der Einnahme von Mahlzeiten. Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Ja Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die 2. Deshalb werden die Mahlzeiten allein am Arbeitsplatz Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu eingenommen. begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 3. In den Teeküchen dürfen sich nicht 2 Personen Dienstbetrieb der VBG erheblich gleichzeitig aufhalten. beeinträchtigen bis hin zur vollständigen Einstellung des Dienstbetriebs. 4. Benutztes Geschirr ist in den Teeküchen selbstständig in den Geschirrspüler zu räumen 5. Benutzte Spülbecken sind nach jeder Nutzung mittels Spülmittel zu reinigen Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 11/17
Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Kantine/Einnahme von Mahlzeiten > Katinenbetrieb Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch organisatorische Schutzmaßnahmen - Einnahme Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen von Mahlzeiten Matthias Michaelis Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Mittel (Leiter Ressort Beitrag Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Die jeweils geltenden Ländervorgaben für die und Finanzen) Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen Nutzung der Betriebkantinen und der Gastronomie sind kontaminierter Oberflächen übertragen auf jeden Fall als Mindeststandard einzuhalten Bis: Am: werden. 08.06.2020 09.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus 2. Abstands- und Hygienemaßnahmen sind von jeder erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Dienststelle mit dem jeweiligen Betreiber zu Erledigt: Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die vereinbaren. Die Zuständigkeiten für deren Einhaltung Nein Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu für deren Einhaltung ist verbindlich festzulegen begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 3. Der gleichzeitige Aufenhalt von Beschäftigten der Dienstbetrieb der VBG erheblich VBG und externen Nutzern ist zu vermeiden. beeinträchtigen bis hin zur vollständigen Einstellung des Dienstbetriebs. 4. Es sind getrennte Zeitfenster für die Nutzung zu vereinbaren 5. Vorstellbar wäre auch für VBG-Beschäftigte "Essen to go" in einem definierten Zeitfenster anzubieten 6. Bei der Nutzung von Aufenthaltsräumen ist ebenfalls der Mindestabstand einzuhalten 7. Außenflächen können unter Berücksichtigung der Abstandsregeln genutzt werden. Die Beschäftigten wurden unterwiesen. Die Führungskräfte müssen nun die Einhaltung der Maßnahmen überwachen. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 12/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Nutzung der Poolfahrzeuge Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Fahrten für die Dienststelle > Nutzung der Poolfahrzeuge Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch organisatorische Schutzmaßnahmen, Nutzung der Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen Poolfahrzeuge Tino Pump (Leiter Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Gering Facilitymanagement und Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Poolfahrzeuge sollen nur für Kurierfahrten und zur Gefahrenschutzleiter) Am: Menschen aber auch durch das anfassen Materialbeschaffung eingesetzt werden. kontaminierter Oberflächen übertragen Bis: werden. 2. Die Fahrzeuge sollten immer nur von der gleichen 11.05.2020 Wirksam: Sollten die Beschäftigten an dem Virus Person und immer nur einzeln genutzt werden. Nicht überprüft erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Erledigt: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Nutzung Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu von Poolfahrzeugen begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig in Qarantäne geschickt werden, kann das den 1. Die Fahrzeuge sind mit Desinfektionsmittel Dienstbetrieb der VBG erheblich auszustatten, damit der/die Nutzer*in nach dem Termin beeinträchtigen bis hin zur vollständigen eine Handdesinfektion vornehmen kann. Einstellung des Dienstbetriebs. 2. Die/der Nutzer*in muss mindestens eine ffp-2-Maske mitführen, um sich bei Kontakt mit anderen Personen schützen zu können. Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 13/17
Organisationseinheit: VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft > Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten während der Corona-Pandemie Umgang mit Verdacht auf eine Erkrankung Ergänzende Angaben Erstellt durch Stand Status Claas Korries (Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit) 23.04.2020 in Bearbeitung Gefährdung/Belastung Anhänge Risiko Schutzmaßnahmen Durchführung Wirksamkeitskontrolle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Umgang mit Verdachtsfällen Die Beschäftigten der VBG sind derzeit durch 1 Weitere: organisatorische Schutzmaßnahmen - Umgang mit Verantwortlich: Beurteilt von: das Corona-Virus bedroht, für dass es keinen [56] Verdachtsfällen Die jeweilige Claas Korries (Leitende Impfstoff gibt. Das Virus kann durch Mittel Führungskraft Fachkraft für Tröpfchen-Infektion bei Kontakt mit anderen 1. Die Beschäftigten mit Krankheitssymptomen wie Arbeitssicherheit) Menschen aber auch durch das anfassen Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Bis: kontaminierter Oberflächen übertragen erhöhter Temperatur, Magen-Darm-Problemen sowie 20.05.2020 Am: werden. einem allgemeinen Krankheitsempfinden kommen auf 09.06.2020 Sollten die Beschäftigten an dem Virus keinen Fall in die Dienststelle. Erledigt: erkranken, könnte diese Erkrankung tödliche Ja Wirksam: Folgen haben. In jedem Fall haben sich die 2.Sollten die o. g. Erkrankungserscheinungen während Ja erkrankten Beschäftigten in Qarantäne zu des Dienstes auftreten, ist die erkrankte Person sofort begeben. Sollten viele Beschäftigte gleichzeitig der Dienststelle zu verweisen. in Qarantäne geschickt werden, kann das den Dienstbetrieb der VBG erheblich 3. Die Orientierungshilfe Bürger*innen des RKI ist der beeinträchtigen bis hin zur vollständigen erkrankten Person auszuhändigen und von dieser zu Einstellung des Dienstbetriebs. beachten 4. Sofern die Beschäftigten trotzdem zu Hause arbeitsfähig sind, kann im Homeoffice gearbeitet werden. 5. Die Rückkehr in die Dienststelle ist mit der Führungskraft abzustimmen und erfolgt erst nach dem Abklingen der Symptome plus 2 Tage, ggf unter hausärztlicher Abklärung 6. Beim Auftreten einer bestätigten Infektion (durch Gesundheitsamt) werden Kontaktpersonen Kategorie 1 (=> 15 Min. Kontakt von Angesicht zu Angesicht) identifiziert und in Quarantäne geschickt 7. Weitere Kontaktpersonen, z. Bsp. der Kategorie 2 (gleicher Raum, aber kein Kontakt von Angesicht zu Angesicht) sind zügig mit dem Infizierten gemeinsam zu ermitteln und ebenfalls zu benachrichtigen und ggf. in Quarantäne zu schicken Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 14/17
8. Den Gesundheitsbehörden ist strikt Folge zu leisten 9. Die Infektion ist an Ruth.Zersch@vbg.de zu melden 10. Die Belegschaft der betroffenen Dienststelle ist über die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 15/17
Anlagen: Weitere [39] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx Zugeordnet zu: Bürotätigkeiten Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit [40] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp Zugeordnet zu: Bürotätigkeiten Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Allgemeine Bürotätigkeit [45] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Unterweisungsunterlage zum Verhalten von Besuchern in den Dienststellen der VBG.docx Zugeordnet zu: Externe Dienstleister Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister [46] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx Zugeordnet zu: Externe Dienstleister Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister [54] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Orientierungshilfe_Buerger.pdf Zugeordnet zu: Anreise in die Dienststelle Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Öffentlichkeit > Anreise in die Dienststelle [56] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Orientierungshilfe_Buerger.pdf Zugeordnet zu: Umgang mit Verdacht auf eine Erkrankung Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Umgang mit Verdachtsfällen [57] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Community-Masken - Mund-Nase-Bedeckungen.docx Zugeordnet zu: Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein [58] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx Zugeordnet zu: Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Allgemein Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 16/17
Anlagen: Weitere [59] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Gefährdungsbeurteilung\Unterweisungsunterlage zum Verhalten von Besuchern in den Dienststellen der VBG.docx Zugeordnet zu: Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte [60] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\2.UpdatePandemie_Exit StrategieAnmerkungenPetersen (005) (002).pptx Zugeordnet zu: Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte [61] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp Zugeordnet zu: Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Hygienemaßnahmen - Erweiterung der Reinigungstätigkeiten der externen Reinigungskräfte [66] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\Unterweisungsdokumentation.odp Zugeordnet zu: Externe Dienstleister Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Empfang externer Dienstleister [1090] H:\Gemeinsam\HVSIFA\FASI HV\Pandemie\Corona\12.UpdatePandemie_Strategie.Stand23.04.21_20042021 (002).pdf Zugeordnet zu: Bürotätigkeiten Corona-Pandemie, Exit-Strategie ab dem 7. Mai 2020 > Bürotätigkeit > Besprechungen Ausdruck am: 02.08.2021 - Seite 17/17
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