AMS - Arbeitsschutz mit System - BGI 5023
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VBG-Fachinformation BGI 5023 AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb – mit CD-ROM VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung www.vbg.de
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsver- hältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitar- beitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de. Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist. Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
VBG-Fachinformation BGI 5023 Version 3.0/2010-02 (ersetzt Version 2.0/2008-03) AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb – mit CD-ROM Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde diese Fachinformation gegenüber der Version 2.0/2008-03 um den Anwendungsbereich über den Dienstleistungssektor hinaus erweitert. In allen Kapiteln wurden dazu Anpassun- gen vorgenommen. Außerdem wurden die Praxishilfen auf Aktualität geprüft und ergänzt.
V B G - Fachinformation 3 Inhaltsverzeichnis AMS – Arbeitsschutz mit System 5 Der Nutzen 5 Die Bescheinigung 5 Die Bestandteile 6 Die Einführung und Pflege 6 Die Integration in die Wertschöpfungskette 6 1 Die 7 Prozessschritte des AMS – Arbeitsschutz mit System 1 Führen und 1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit 9 organisieren 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel 12 1.3 Personaleinsatz 14 1.4 Dokumentation 16 2 Arbeitsbedingungen 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 18 beurteilen und Maßnahmen festlegen 3 Planen und 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung 20 beschaffen 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen 23 4 Beschäftigte 4.1 Information der Beschäftigten 25 informieren und 4.2 Kommunikationswege 28 beteiligen 4.3 Beteiligung der Beschäftigten 30 4.4 Qualifizierung und Weiterbildung 32 5 Betreuung 5.1 Betreuung und Beratung 34 organisieren und für 5.2 Erste Hilfe und Notfälle 37 Notfälle vorsorgen 6 Prüfen und 6.1 Prüfung der Arbeitsmittel und Einrichtungen 39 verbessern 6.2 Wirksamkeitskontrolle und Verbesserung der 41 beschlossenen Maßnahmen 7 Verbesserung des 7.1 Bewertung des AMS 43 AMS vornehmen 7.2 Kontinuierliche Verbesserung 46 Anhang 49 1 Praxishilfen und Dokumente auf der CD-ROM und unter 50 www.vbg.de/amsonline 2 VBG-Auditfrageliste 51 3 Verknüpfbarkeit von AMS – Arbeitsschutz mit System zum 62 Nationalen Leitfaden, Qualitäts- und Umweltmanagement AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 5 AMS – Arbeitsschutz mit System Der Nutzen – der Betriebssicherheitsverordnung, – der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ Wenn Sie den Arbeitsschutz systematisch oder orga nisieren, verbessern Sie die Wettbe- – der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und werbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Guter Ar- Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. beitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leis- Darüber hinaus entspricht dieser Leitfaden tungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft den Anforderungen des „Nationalen Leitfa- Ihrer Beschäftigten. dens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ und ist somit die spezifische Handlungshilfe Die Praxis guter Unternehmen zeigt: Syste- für die Unternehmen der VBG. Informationen matischer Arbeitsschutz – Sicherheit und Ge- zum „Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutz- sundheit bei der Arbeit – bedeutet auf Dauer managementsysteme“ finden Sie auf der keinen Zusatzaufwand, sondern ist alltäg- CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline. licher Bestandteil aller Entscheidungen in Ihrem Unternehmen. Ein systematischer Ar- Weiterhin existieren VBG-Branchenleitfä- beitsschutz ist integriert in alle Prozesse Ihres den mit konkreten Praxishilfen, die Ihnen Betriebes. helfen, AMS – Arbeitsschutz mit System für Ihre Branche jeweils spezifisch umzusetzen Der Leitfaden AMS – Arbeitsschutz mit Sys- – zum Beispiel zu Branchen wie Zeitarbeit, tem hilft Ihnen, alle Ressourcen Ihres Unter- Wach- und Sicherungsdienste, Produktio- nehmens (humane, soziale, materielle und nen und Veranstaltungen, keramische und räumliche Ressourcen) möglichst optimal Glas-Industrie sowie ÖPNV/Bahnen. Darü- auszuschöpfen und kontinuierlich zu verbes- ber hinaus können die VBG-Leitfäden zu be- sern. Er ermöglicht es Ihnen bei Bedarf auch, trieblichen Themen genutzt werden – zum ein Arbeitsschutzmanagementsystem für Ihr Beispiel zu Themen wie Büroarbeit, Erste Unternehmen aufzubauen. Hilfe und Brandschutz oder Verkehrssicher- heit (siehe www.vbg.de). Der Leitfaden richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte kleiner und mittlerer Unter- nehmen. Er ist verfügbar als Broschüre mit Die Bescheinigung CD-ROM sowie unter www.vbg.de/amsonline. Auf der CD-ROM und im Internet finden Sie Nach Einführung des AMS in Ihrem Unterneh- die Inhalte des Leitfadens und weiterführende men kann Ihnen die VBG die wirksame Um- Dokumente, Praxishilfen und Fachinformatio- setzung bescheinigen. Dazu stehen Ihnen nen. Außerdem befindet sich dort eine inter- spezielle Berater und Begutachter der Prä- aktive Umsetzungshilfe, mit der Sie alle für vention zur Verfügung. Die Umsetzung wird Ihren Betrieb wichtigen Punkte individuell im Rahmen von Begutachtungen, vergleich- zusammenstellen können. bar mit Systemaudits – wie zum Beispiel im Qualitätsmanagement – durch die VBG ge- Wer AMS – Arbeitsschutz mit System um- prüft. Bei Erfüllung der Kriterien erhalten Sie setzt, kann davon ausgehen, dass er alle we- eine entsprechende Bescheinigung, die eine sentlichen rechtlichen Anforderungen zum Ar- Gültigkeit von 3 Jahren besitzt. Danach sind beitsschutz berücksichtigt – zum Beispiel die Wiederholungsbegutachtungen möglich. Anforderungen aus – dem Arbeitsschutzgesetz, – der Bildschirmarbeitsverordnung, AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
6 V B G - Fachinformation Die Bestandteile durchgeführt haben. Dazu können Sie das Planungsinstrument am Ende eines AMS – Arbeitsschutz mit System besteht aus jeden Prozessschrittes nutzen. Dabei I sieben Prozessschritten zur systematischen legen Sie auch fest, wer bis wann für die Umsetzung und Pflege des AMS in Ihrem Umsetzung eventuell notwendiger Maß- Unternehmen. Die Prozessschritte sind wie- nahmen verantwortlich ist. Dann setzen derum jeweils untergliedert in Sie die von Ihnen geplanten Maßnahmen – Informationen und Anregungen, um. – Planungsinstrument zur Planung und 3. Dokumentation: Sie dokumentieren die Kontrolle, durchgeführten Prozessschritte mit Hilfe – Praxishilfen zur Umsetzung und Doku- der beigefügten Praxishilfen. mentation. Pflege und Verbesserung des AMS Der Punkt „Informationen und Anregungen“ ist wiederum untergliedert in 1. Sie überprüfen anhand der VBG-Audit- VBG-Audit- – „Basisschritte“, die die Mindestanforde- frageliste – siehe Anhang 2 – die Qualität frageliste rungen für die Umsetzung des AMS be- der Maßnahmen nach einem von Ihnen schreiben, und in festgelegten Zeitraum. – „Weitere Möglichkeiten“, die zu empfehlen 2. Sie verbessern mit Hilfe der Informationen sind oder die aufgrund der spezifischen Situ- und Instrumente dieses Leitfadens und ation in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. der Praxishilfen und Dokumente (auf der CD-ROM oder online) auf der Basis der Die Einführung und Pflege sieben Prozessschritte Ihr Arbeitsschutz- managementsystem. AMS – Arbeitsschutz mit System Die Integration in die Bestandsaufnahme Wertschöpfungskette Einführen AMS – Arbeitsschutz mit System ermöglicht, Arbeitsschutz in die gesamte Wertschöp- AMS umsetzen und dokumentieren fungskette von Unternehmen zu integrieren. Mit AMS – Arbeitsschutz mit System können Sie präventive Aspekte der Arbeitsgestaltung Pflege Überprüfen und verbessern in die Alltagsabläufe Ihres Unternehmens inte- grieren – als Bestandteil Ihres alltäglichen Ma- nagements. AMS – Arbeitsschutz mit System Abbildung 1 folgt dabei einem I systemischen Ansatz mit Gestaltungshilfen Einführung des AMS – für alle Bestandteile Ihres Arbeitssystems Arbeitsschutz mit System: (Abbildung 2) in einem Fragebogen 1. Bestandsaufnahme: Sie überprüfen, wel- I kontinuierlichen Prozess mit Gestaltungshilfen „Bestands- che Maßnahmen Sie bereits systema- zur Verbesserung der Arbeitsabläufe (Abbildung 3). aufnahme“ tisch in Ihrem Unternehmen durchführen. Dazu können Sie die VBG-Praxishilfe zur AMS – Arbeitsschutz mit System kann auch VBG-Audit- Bestandsaufnahme oder die VBG-Audit- als integriertes System mit dem Qualitäts- und frageliste frageliste im Anhang 2 nutzen. Umweltmanagement aufgebaut werden. Hilfen 2. Sieben Prozessschritte umsetzen: Sie ge- zur Verknüpfbarkeit finden Sie im Anhang 3. hen die sieben Prozessschritte des AMS – Arbeitsschutz mit System systematisch Für Verbesserungsvorschläge und Anregun- durch und ergänzen alle Maßnahmen, die gen zu AMS – Arbeitsschutz mit System sind Sie in Ihrem Unternehmen noch nicht wir Ihnen dankbar. = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 7 Abbildung 2 Prozessschritte zum Aufbau und zur Pflege des AMS – Arbeitsschutz mit System Präventive Arbeitsgestaltung mit dem AMS – Arbeitsschutz mit System Abbildung 3 Auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline: I interaktive Bestandsaufnahme I interaktives Planungsinstrument mit automatischer To-do-Liste (das Planungsinstrument können Sie betriebsspezifisch zusammenstellen) I interaktive Auditfrageliste, die sich aus der betriebsspezifischen Auswahl des Planungsinstrumentes individuell zusammensetzt I Praxishilfen, Formulare, Fachinformationen I Vorschriften im Volltext AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 9 Die 7 Prozessschritte des AMS – Arbeitsschutz mit System Führen und organisieren 1 Führen und organisieren 1 1.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit Wesentliche Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg sind hochwertige Produkte und Leistungen, gute Arbeitsbedingungen und reibungslose Abläufe sowie motivierte und gesunde Beschäftigte. Um Ihr Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsgerecht zu führen, machen Sie allen Beschäftigten deutlich, dass Sicherheit und Gesundheit sowie gute Zusam- menarbeit zu den wichtigen Unternehmenszielen, ausgehend von Ihrer Unternehmenspolitik, gehören. Basis-Schritte I Unternehmensziele mit integriertem Arbeitsschutz eindeutig schriftlich formulieren und allen bekannt machen. I Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele messbare Unterziele jährlich fest- legen und Zielerreichung überprüfen. I Allen Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Um- setzung der Unternehmensziele legt. AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
10 V B G - Fachinformation Weitere Möglichkeiten I Unternehmensziele gemeinsam mit den Führungskräften I Sicheres und gesundes Verhalten bei der Arbeit zu einem oder gemeinsam mit allen Beschäftigten besprechen und entscheidenden Kriterium für die Beurteilung/Bewertung vereinbaren. von Führungskräften und Beschäftigten machen (Bewer- tungskriterien sind aus den unten genannten Unterzielen I Möglichst bei allen Gelegenheiten deutlich machen, dass ableitbar). Sicherheit und Gesundheit zu den wichtigen Zielen in Ihrem Unternehmen gehören – zum Beispiel in Besprechungen, I Unterziele gemeinsam mit Führungskräften und Beschäf- Führen und organisieren Meetings, Versammlungen. tigten vereinbaren oder festlegen. Unterziele können sich zum Beispiel beziehen auf: I Die Führungskräfte verpflichten, dass sie diese Unterneh- mensziele bei allen Gelegenheiten deutlich machen und – Anzahl der Störungen und Fehler Fehlverhalten von Beschäftigten gemeinsam besprechen. – Anzahl der Verbesserungsvorschläge – Anzahl der Beschwerden von Beschäftigten I Darauf achten, dass sich Unternehmer und Führungskräfte – Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen selbst glaubwürdig verhalten und die vereinbarten Unter- – Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nehmensziele in ihrem alltäglichen Verhalten umsetzen im Arbeitsschutz (Vorbildcharakter). – Anzahl von Krankheitstagen und Unfällen I Unternehmensziele den Lieferanten und Kooperationspart- – Anzahl der Kundenbeschwerden nern bekannt machen. – Anzahl der Ersthelfer – Kompetenzen für sicheres und gesundes Arbeiten (Unter- I Beim Kontakt mit dem Kunden die Unternehmensziele weisungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) und das Niveau des Arbeitsschutzes deutlich machen – Tragequote von Persönlicher Schutzausrüstung (Imageförderung) und sie bitten, auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen (Kunden orien - I Gesundes Unternehmen gestalten – optimale Bedingungen tierung). für die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftig- VBG-Fachin- ten sowie eine aktivierende Unternehmenskultur schaffen – formation VBG-Beratungsangebot „Gesundheit mit System – GMS“ „GMS – nutzen. Gesundheit 1 mit System“ (BGI 5132) Praxishilfen und Dokumente: I Unsere Unternehmensziele I Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel „Sicheres und gesundes Arbeiten“ = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 11 Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.1: Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit I Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Unternehmensziele festlegen (schriftlich). I Unternehmensziele bekannt machen. Führen und organisieren I Messbare Unterziele jährlich festlegen. I Zielerreichung überprüfen. I Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Unternehmensziele festlegen. Unsere Unter- nehmensziele Unternehmensziele bekannt machen. Messbare Unterziele jährlich festlegen. Zielerreichung überprüfen. Die Beschäftigten wissen, dass die Unternehmensführung Wert 1 auf die Umsetzung der Unter- nehmensziele legt. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
12 V B G - Fachinformation 1.2 Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel Um effektiv und effizient handeln zu können, müssen alle Führungskräfte und Beschäftigten in Ihrem Unternehmen das Arbeitssystem kennen und genau wissen, was ihre Aufgaben und ihre Verantwortung auch im Arbeitsschutz sind und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen. Führen und organisieren Basis-Schritte I Verpflichtungen ermitteln – zum Beispiel für das Unternehmen geltende staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Auflagen von Behörden; auf die Hilfen der VBG zurückgreifen – CD-ROMs zu Arbeitssystemen einzelner Branchen nutzen. I Für jede Führungskraft Pflichten und Aufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeits- schutz klar abgrenzen, festlegen und schriftlich übertragen – zum Beispiel per Arbeits- vertrag oder in einer speziellen Pflichtenübertragung. Gegebenenfalls auch einen AMS-Beauftragten festlegen. I Alle Betroffenen über Verantwortungsbereiche und Arbeitsaufgaben im Unternehmen oder im Arbeitsbereich informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. I Beschäftigte zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten verpflichten. I Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten. 1 I Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge not- wendigen Mittel festlegen. Weitere Möglichkeiten I Pflichten und Aufgaben der verantwortlichen Führungskraft I Arbeitsaufgaben gemeinsam mit dem jeweiligen Beschäf- konkret benennen – zum Beispiel Unterweisung, Kommuni- tigten besprechen und vereinbaren. kation, Mitarbeiterbeteiligung, Prüfungen von Arbeitsmit- I Arbeitsablauf, Terminierung, Vorgehen bei der Realisierung teln, ergonomische Arbeitsgestaltung, Tragen Persönlicher der Arbeitsaufgaben zwischen Führungskraft und Beschäf- Schutzausrüstung, Qualität der Arbeitsergebnisse, Unfall- tigten festlegen oder vereinbaren. untersuchung, Audits. I Für Arbeiten beim Kunden beziehungsweise außerhalb des I Verantwortungsbereiche gemeinsam mit dem jeweiligen Unternehmens Einsatz- und Arbeitsbedingungen berück- Verantwortlichen besprechen und vereinbaren. sichtigen – zum Beispiel Montagearbeiten, Einzelarbeits- I Befugnisse und Mittel zur Umsetzung der Pflichten und plätze, Dienstfahrten, Zeitarbeit. Aufgaben genau festlegen und möglichst schriftlich verein- I Alle Beschäftigten informieren, welches staatliche und be- baren – zum Beispiel Anweisungsbefugnis, Arbeits- und Ar- rufsgenossenschaftliche Regelwerk in ihrem Unternehmen beitszeitgestaltung, Beauftragung von befähigten Perso- einzuhalten ist. nen, Anschaffung von Arbeitsmitteln, Gestaltung von Ar- beitsplätzen, Budget. I Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause – zum Beispiel Telearbeit – oder außerhalb arbeiten: Festle- I Arbeitsaufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz gen oder gemeinsam vereinbaren, wie die Arbeitsaufgaben, für alle Beschäftigten (auch Aushilfen, Telearbeitskräfte die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs gestaltet und be- und Zeitarbeitskräfte) klar abgrenzen und benennen – zum wertet werden. Beispiel im Tätigkeitsprofil (Beteiligungsmöglichkeiten, er- gonomisches Arbeiten, bestimmungsgemäßer Einsatz der I Ansprechpartner für die Beratungsdienstleistungen der Arbeitsmittel, Beseitigung von Gefährdungen und unnöti- VBG zu Fragen des Arbeitsschutzes festlegen. gen Belastungen, Benutzen Persönlicher Schutzausrü- I Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des stung, Mängel, Störungen und Probleme im Arbeitsablauf Betriebsarztes festlegen (kleinere Unternehmen bei Bedarf melden, Möglichkeiten, Verbesserungen einzuleiten, ...). – siehe Betreuung, Prozessschritt 5.1). I Kriterien des Arbeitsschutzes in die persönlichen Zielver- einbarungen aufnehmen. = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 13 Praxishilfen und Dokumente: I Übertragung von Unternehmerpflichten I Verantwortlichkeiten in unserem Betrieb I Muster eines Tätigkeitsprofils Führen und organisieren Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.2: Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel I Verpflichtungen ermitteln. I Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz festlegen; Pflichtenübertragung organisieren; gegebenenfalls eine/einen AMS-Beauftragte(n) festlegen. I Alle Beteiligten über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verantwortungen im Unternehmen informieren. I Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten. I Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten. I Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe 1 Ermittlung von Verpflichtungen. Beurteilung der Arbeitsbedingungen Festlegen der Verantwortlich- Verantwortlichkeiten keiten – gegebenenfalls AMS- in unserem Betrieb Beauftragte(n). Pflichtenübertragung Übertragung von Unternehmerpflichten Beteiligte über die Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verant- wortungen im Unternehmen informieren. Beschäftigte zu sicherem und Muster eines gesundem Arbeiten verpflichten. Tätigkeitsprofils Feststellen, bei welchen Beurteilung der Arbeiten eine spezielle Erlaubnis Arbeitsbedingungen erforderlich ist und diese erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten. Festlegen der Mittel zur Umsetzung der Aufgaben und Anweisungen. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
14 V B G - Fachinformation 1.3 Personaleinsatz Gute Arbeit und hochwertige Arbeitsergebnisse erzielen Sie nur, wenn Sie die Beschäftigten ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen. Das gilt auch für Aushilfen, Telearbeitskräfte oder Zeitarbeitskräfte. Führen und organisieren Basis-Schritte I Festlegen, welche Kompetenzen und Qualifikationen für die einzelnen Arbeitsaufga- ben erforderlich sind und Beschäftigte entsprechend einsetzen. Dabei auch psychi- sche und körperliche Anforderungen beachten. I Spezielle Nachweise über Qualifikationen und andere Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel Führerschein, Sachkunde-Nachweise, Gabelstap- ler-Ausbildung, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirm- arbeiten oder Fahr- und Steuertätigkeiten. I Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende sowie stillende Mütter berücksichtigen. I Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte haben die notwen- digen betriebsspezifischen Qualifikationen. 1 Weitere Möglichkeiten I Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben die individuellen I Arbeiten möglichst abwechslungsreich gestalten – zum Kompetenzen und Vorstellungen sowie die Erfahrungen Beispiel Mischtätigkeit bei reinen Bildschirmarbeiten, Job- und Fähigkeiten der Beschäftigten berücksichtigen. Die Be- Rotation. schäftigten bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben beteiligen. I Bei der Beauftragung von Zeitarbeitskräften die Qualifi- I Mit den Beschäftigten werden regelmäßig Gespräche über kationen und Kompetenzen auch im Arbeitsschutz berück- ihre Beanspruchung (Über- oder Unterforderung) geführt. sichtigen. Bei Problemen gemeinsam mit den Beschäftigten Verbes- serungsmöglichkeiten der Arbeitssituation vereinbaren. I Mit Beschäftigten, die zeitweise besonderen Belastungen Hier auch die Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungs- unterliegen, werden gemeinsam Entlastungsphasen verein- gesetzes (AÜG), des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie bart. des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten. Praxishilfen und Dokumente: I Checkliste „Beauftragung von Zeitarbeitskräften“ I Muster eines Tätigkeitsprofils = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 15 Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.3: Personaleinsatz I Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeitsaufgaben festlegen und Beschäftigte Führen und organisieren (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) entsprechend einsetzen. I Qualifikationsnachweise überprüfen und dokumentieren. I Körperliche Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. I Beschäftigungsbeschränkungen berücksichtigen – zum Beispiel Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz. I Neuen Beschäftigten, Aushilfen, Telearbeits- und Zeitarbeitskräften die notwendigen betriebs- spezifischen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln und sie sorgfältig einweisen. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Qualifikationen und Kompetenzen Muster eines für die Arbeitsaufgaben festlegen. Tätigkeitsprofils Überprüfen, ob Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) entsprechend eingesetzt sind. Qualifikationsnachweise überprüfen und dokumentieren. 1 Körperliche Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Überprüfen, ob es Beschäfti- gungsbeschränkungen gibt und ob sie eingehalten werden. Neue Beschäftigte, Checkliste Aushilfen, Telearbeits- und „Beauftragung von Zeitarbeitskräfte haben die Zeitarbeitskräften“ notwendige Qualifikation und sind eingewiesen. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
16 V B G - Fachinformation 1.4 Dokumentation Um die Gestaltung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bei gleichbleibend guter Qualität besser steuern zu können, sollten Sie die Maßnahmen dokumentieren. Das trägt auch zur Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei. Wenn Sie die Praxishilfen und sonstigen Dokumente Führen und organisieren des AMS – Arbeitsschutz mit System sammeln, dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Basis-Schritte I Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaft- lichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert. I Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind. I Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden. I Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird. Weitere Möglichkeiten 1 I Unter anderem sollte Folgendes dokumentiert werden: I Setzen Sie die sieben Prozessschritte zur Einführung und – Pflichtenübertragungen Pflege des AMS – Arbeitsschutz mit System um und nutzen – Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen Sie dazu die zur Verfügung gestellten Praxishilfen und Do- – Durchgeführte Unterweisungen kumentationen. Sammeln Sie diese Praxishilfen und Doku- – Eingesetzte Betriebsanweisungen mentationen in einem Ordner. Dieser Ordner ist dann Ihr – Durchgeführte Prüfungen „AMS-Handbuch“. – Gegebenenfalls die notwendigen und durchgeführten I Mit dem „AMS-Handbuch“ können Sie nachweisen, dass Sie arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Ihren Verpflichtungen nach dem staatlichen und berufsge- – Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nossenschaftlichen Regelwerk nachgekommen sind. – Erlaubnisscheine Praxishilfen und Dokumente: I Inhaltsverzeichnis „Handbuch AMS – Arbeitsschutz mit System“ = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 17 Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 1.4: Dokumentation I Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk Führen und organisieren notwendigen Unterlagen dokumentiert. I Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind. I Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden. I Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unter- lagen dokumentiert. Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind. Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden. Festlegen, wie die Aktualisierung 1 der Dokumente sichergestellt wird. Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
18 V B G - Fachinformation 2 Arbeitsbedin gun- gen beurteilen und Maßnahmen Arbeitsbedingungen beurteilen und festlegen Maßnahmen festlegen 2.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gute Arbeitsbedingungen sind optimale Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg, und gleichzeitig fördern gute Arbeitsbedingungen die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereit- schaft Ihrer Beschäftigten. Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen ist, dass Sie ausgehend von Ihrer Zielsetzung die Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Unternehmen analysieren und beurteilen sowie entsprechende Maßnahmen auswählen und durchführen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen trägt dazu bei, dass der Unternehmer selbst die notwendigen Maßnah- 2 men im Betrieb festlegt und somit viele Vorschriften abgeschafft werden konnten. Basis-Schritte I Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt (Gefährdungen, Belastungen). I Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen. I Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen. I Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen. I Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren. Weitere Möglichkeiten I Fristen für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbe- I Vorhandene Vorlagen der VBG für die Beurteilung der Ar- dingungen festlegen – zum Beispiel jährlich oder bei neuen beitsbedingungen nutzen; auf der CD-ROM und online Arbeitsverfahren, neuen Arbeitsmitteln oder wesentlichen (www.vbg.de/amsonline) ist ein Vorschlag für eine Beurtei- Änderungen im Arbeitsablauf. lung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Büroarbeit zu finden. Die VBG bietet aber auch für andere Gewerke I Festlegen, wer an den Beurteilungen der Arbeitsbedingun- spezielle Arbeitssystem-Leitfäden mit einer Beurteilung der gen teilnimmt – zum Beispiel die betroffenen Beschäftigten. Arbeitsbedingungen an zum Beispiel Zeitarbeit, Wach- und I Sicherstellen, dass auch die Gefährdungen für Kunden, Be- Sicherungsdienste, Kfz-Prüfanlagen, Tierheime, keramische sucher und andere betriebsfremde Personen bei der Beur- und Glas-Industrie, ÖPNV/Bahnen. teilung berücksichtigt werden. I Bei Unternehmen mit Interessenvertretungen: Die Interes- I Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Beurteilung der senvertretung wird bei der Beurteilung der Arbeitsbedingun- Arbeitsbedingungen und bei der Festlegung der notwendigen gen beteiligt. Maßnahmen mitberücksichtigen (Beschäftigte befragen). = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 19 Praxishilfen und Dokumente: I Beurteilung der Arbeitsbedingungen „Büroarbeit verbessern“ I Checkliste „Büroarbeitsplatz“ I Checkliste „Bildschirmdarstellung“ Arbeitsbedingungen beurteilen und Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 2.1: Maßnahmen festlegen Beurteilung der Arbeitsbedingungen I Festlegen, wer die Arbeitsbedingungen beurteilt. I Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und Maßnahmen festlegen. I Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen. I Eine Wirksamkeitskontrolle der beschlossenen Maßnahmen festlegen. I Beurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentieren. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Festlegen, wer die Arbeitsbedin- gungen beurteilt. Beurteilung der Arbeitsbedingun- gen durchführen und Maßnahmen 2 festlegen. Die Verantwortlichkeit für die Beurteilung der Umsetzung der beschlossenen Arbeitsbedingungen Maßnahmen festlegen sowie einen Zeitpunkt, bis wann sie umgesetzt sein müssen. Eine Wirksamkeitskontrolle Beurteilung der der beschlossenen Maßnahmen Arbeitsbedingungen festlegen. Die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen doku- mentieren. Bemerkung: AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
20 V B G - Fachinformation 3 Planen und beschaffen Planen und beschaffen 3.1 Planung der Arbeitsgestaltung Um die Arbeitsabläufe präventiv gestalten zu können, ist ein planvolles und konzeptionelles Vorgehen erforderlich. So sollten Sie beispielsweise die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Software oder die Flächennutzung sorgfältig planen. Damit nutzen Sie Ihre Zeitressourcen und motivieren Ihre Beschäftigten, weil sie Fehler und Störungen vermeiden. Auch das Arbeiten in fremden Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens – zum Beispiel zu Hause, im Fahrzeug oder Zug, im Hotel – oder das gemeinsame Arbeiten mehrerer Firmen an einer Auf- gabe erfordern spezielle Planung, Vorbereitung und Koordination. 3 Basis-Schritte I Neue, aber auch vorhandene Arbeitsräume nach einem Konzept planen und gestalten, das die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben und die Leistungsfähigkeit der Menschen fördert. Die Raumplanung umfasst die Raum abmessungen, die Anordnung der Ar- beitsplätze, die Flächennutzung, die Verkehrswege, das Raumklima, die Beleuch- tung und die Lärmein wirkungen. I Arbeitsabläufe zur Erledigung der Arbeitsaufgaben sorgfältig planen und Verantwort- lichkeiten genau festlegen. I Wenn sich eigene oder fremde Beschäftigte gegenseitig gefährden könnten, vertraglich eine Person (Koordinator) festlegen. Der Koordinator stimmt die Arbeiten aufeinander ab und hat Weisungsbefugnis gegenüber Ihren Beschäftigten und den Beschäftigten der Fremdfirma, soweit dies zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Die Beschäftigten über den Koordinator und seine Weisungsbefugnisse informieren. I Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und eventuelle Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen. = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 21 Weitere Möglichkeiten I Bei der Planung von Arbeitsplätzen sind die Wechselbezie- I Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben die hungen unter anderem zwischen folgenden Aspekten zu Anforderungen der Kunden auf die Machbarkeit in Bezug beachten: auf den Arbeitsschutz überprüfen. – Bedürfnisse und Interessen des Menschen (Bewegungs- räume, Steuerbarkeit, Individualisierbarkeit, Lärm, Klima, Koordination Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrie- I Alle Beteiligten über den Koordinator und dessen Wei- refreiheit, ...). sungsbefugnis informieren. – Arbeitsaufgabe und -abläufe (Kommunikationsprozesse, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfor- Benutzung von fremden Arbeitsstätten dernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit, Desksharing, ...). I Arbeiten Ihre Beschäftigten in fremden Arbeitsstätten, – Soft- und Hardware (Bildschirmdarstellung, Re fle - vorab die Bedingungen und Gefährdungen dieser Arbeits- xion/Blendung, Anzahl der Bildschirme, Platz für Rech- plätze ermitteln. Mit dem Verantwortlichen der fremden Ar- ner/Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeits- beitsstätte klären, wie man sich gegen eventuelle Gefähr- Planen und beschaffen platz, ...). dungen schützen kann und wer die Schutzmaßnahmen – Arbeitsplatzanordnung (Art der Arbeitsplätze – Einzelar- veranlasst – zum Beispiel Persönliche Schutzausrüstungen, beit, Gruppenarbeit, Anordnung und Variabilität der Ar- bestimmte Verhaltensweisen, arbeitsmedizinische Vorsor- beitsplätze, Fenster und Beleuchtung, ...). geuntersuchungen. Die Beschäftigten über die notwendi- – Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäu- gen Schutzmaßnahmen informieren. Umsetzung der Schutz- des, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Ver- maßnahmen kontrollieren. kehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung, ...). I Bei der Planung von Arbeitsplätzen berücksichtigen, dass Bei allen Fragen der Konzeption und Planung bei Bedarf die gekennzeichnete Arbeitsmittel (GS, DGUV Test) angeschafft Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder den Bera- werden. ter der VBG hinzuziehen. Arbeitsabläufe konzipieren und planen I Bei der Konzeption und Planung der Arbeitsaufgaben sowie der Festlegung der Verantwortlichkeiten unter ande- rem beachten: – Notwendige Materialien zur Verfügung stellen. – Notwendige Arbeitsmittel organisieren. – Arbeitsflächenbedarf festlegen (Arbeitsplatz, Verkehrs- wege, Lagerflächen). Produkt- – Eventuell erforderliche Persönliche Schutzausrüstungen 3 sicherheits- organisieren. gesetz – – Informations- und Kommunikationswege festlegen. ProdSG – Mögliche Überschneidungen von Arbeitsprozessen fest- stellen und regeln. Praxishilfen und Dokumente: I Planungshilfe „Arbeitsgestaltung“ I Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
22 V B G - Fachinformation Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 3.1: Planung der Arbeitsgestaltung I Konzept für die Gestaltung von Arbeitsplätzen erstellen und umsetzen (Raumabmessungen, Anordnung der Arbeitsplätze, Flächennutzung, Verkehrswege, Raumklima, Beleuchtung, Lärm). I Arbeitsaufgaben sorgfältig vorbereiten und planen und Verantwortlichkeiten festlegen. I Beim Einsatz von Fremdfirmen und bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen prüfen, ob ein Koordinator/ eine Koordinatorin notwendig ist. Falls ja, Koordinator/in festlegen und Beschäftigte darüber informieren. I Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und Schutzmaßnah- Planen und beschaffen men vereinbaren und veranlassen. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Konzept für die Gestaltung von BGI 5050 „Büroraum- Arbeitsplätzen erstellen und planung“ umsetzen. Arbeitsaufgaben planen, Planungshilfe „Arbeits- Verantwortlichkeiten festlegen. gestaltung“ Bei gegenseitiger Gefährdung Bestellung des (eigene und fremde Beschäftigte) Koordinators/der werden Arbeiten koordiniert. Koordinatorin Bedingungen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden oder in anderen Betrieben klären und Schutzmaßnahmen vereinbaren und veranlassen. 3 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 23 3.2 Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Achten Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, -stoffen und -materialien auf Qualität, Pro- duktsicherheit und Wirtschaftlichkeit. Nur geeignete Arbeitsmittel und -materialien erlauben ein sicheres und störungsfreies und damit auch wirtschaftliches Arbeiten. Auch die eingekauften Dienstleistungen müssen ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten fördern. Qualität von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt somit auch immer die Aspekte des Arbeitsschutzes. Basis-Schritte Planen und beschaffen I Den Einkäufern beziehungsweise den Verantwortlichen für die Bestellung und Be- schaffung von Gütern deutlich machen, dass nur sicherheitstechnisch einwandfreie und gekennzeichnete – zum Beispiel GS, DGUV Test, RAL, EG-Baumusterprüfung – Arbeits- mittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden. I Bei Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können. I Bei der Beschaffung von Gefahrstoffen Schutzstufen mit den entsprechenden Maßnah- men festlegen (Schutzstufenkonzept nach Gefahrstoffverordnung). Den Aufwand für die Maßnahmen bei der Auswahl der Stoffe mitberücksichtigen. I Sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe vorliegen. I Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheits - gerechten Leistungserbringung auswählen. I Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen. 3 Weitere Möglichkeiten Arbeitmittel, -stoffe und andere Güter Dienstleister und Fremdfirmen INFO-MAP I Beim Kauf von Software sicherstellen, dass die Gebrauchs- I Bei der Auswahl von Dienstleistern und Fremdfirmen nach BGI 5020 „Software nut- tauglichkeit überprüft wird. Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungs- „Zeitarbeit – zerfreundlich I Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten erbringung sind unter anderem zu beachten: sicher, einstellen und der betroffenen Arbeitsbereiche berücksichtigen, damit – Nachweise der Lieferanten – zum Beispiel sicherheitstech- gesund und gestalten“ keine Arbeitsmittel, Stoffe oder anderen Güter sowie Per- nische Betreuung, Unfallquote, Managementsysteme. erfolgreich“ sönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden, die den – Auszeichnungen und Zertifikate – zum Beispiel SCC, Qua- Planungshilfe BGI 5021 Erfahrungen der Verantwortlichen und der Beschäftigten litätsmanagement, Umweltmanagement. „Betriebliche „Zeitarbeit widersprechen. – Erfahrungen und Empfehlungen. Arbeitsmittel nutzen – I Vorgaben zum Arbeitsschutz in die Verträge mit den Liefe- I Qualität der vorhandenen Lieferanten überprüfen. – Bestand sicher, ranten mit aufnehmen. I Mit Dienstleistern und Fremdfirmen vertraglich sichere und und Prüfung“ gesund und I Die eingehenden Arbeitsmittel, Stoffe und anderen Güter gesundheitsgerechte Leistungserbringung vereinbaren. erfolgreich“ darauf überprüfen, ob sie den Sicherheitsanforderungen Gefahrstoff- entsprechen (Eingangsprüfung). Generell bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistern Produkt- verzeichnis bei Bedarf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt scherheitsge- oder den Berater der VBG hinzuziehen. setz – ProdSG Hier auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Praxishilfen und Dokumente: I Planungshilfe „Einkauf von Produkten“ I Checkliste „Qualität der vorhandenen Lieferanten“ I Gefahrstoffverzeichnis I Planungshilfe „Betriebliche Arbeitsmittel – Bestand und Prüfung“ AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
24 V B G - Fachinformation Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 3.2: Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen I Nur sicherheitstechnisch einwandfreie, geprüfte Arbeitsmittel, Einrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen anschaffen. I Beim Einkauf von Arbeitsstoffen prüfen, ob weniger gefährliche Ersatzstoffe angeboten werden (Schutzstufenkonzept beachten). I Sicherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen Sicherheitsdatenblätter zu den beschafften Stoffen mitliefern. I Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leistungs- erbringung auswählen. I Planen und beschaffen Liste innerbetrieblich genutzter Arbeitsmittel und Gefahrstoffe führen. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Festlegen, dass nur sicher- Planungshilfe heitstechnisch einwandfreie „Einkauf von Arbeitsmittel, Einrichtungen und Produkten“ Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft werden. Festlegen, dass beim Einkauf von Arbeitsstoffen geprüft wird, ob weniger gefährliche Ersatz- stoffe angeboten werden und dass diese zu beschaffen sind (Schutzstufenkonzept beachten). Sicherstellen, dass die Hersteller von Gefahrstoffen Sicherheits- datenblätter zu den beschafften 3 Stoffen mitliefern. Dienstleister und Fremdfirmen auch nach Kriterien der sicheren und gesundheitsgerechten Leis- tungserbringung auswählen. Liste innerbetrieblich genutzter Planungshilfe „Betrieb- Arbeitsmittel und Gefahrstoffe liche Arbeitsmittel – führen. Bestand und Prüfung“ Gefahrstoffverzeichnis Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 25 4 Beschäftigte informieren und beteiligen Beschäftigte informieren und beteiligen 4.1 Information der Beschäftigten Ihre Beschäftigten können ihre Arbeitsaufgabe nur produktiv, sicher und gesundheitsgerecht durchführen, wenn Sie als Unternehmer ihnen alle für ihre Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Ar- beitsaufgabe, die Arbeitsabläufe, die Abstimmungsprozesse oder die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Fehlende Information ist einer der wesentlichen Gründe für Unzufriedenheit, Fehler, Zeitverluste und Unfälle. Basis-Schritte 4 I Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) regelmäßig über die Gefähr- dungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten infor- mieren (unterweisen). I Die Unterweisungen dokumentieren. I Sicherstellen, dass die Beschäftigten alle Informationen erhalten, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. I Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen. Vorschriften- texte AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
26 V B G - Fachinformation Weitere Möglichkeiten Muster I Die in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen ermittel- I Informationsschriften – zum Beispiel Flyer, Broschüren, der VBG – ten Betriebsanweisungen erstellen und aushängen; dazu INFO-MAPs, Plakate, CD-ROMs – zu fachgerechtem, siche- auch unter die Muster der VBG nutzen, die für verschiedene Branchen rem und gesundheitsgerechtem Arbeiten organisieren; der www.vbg.de erstellt worden sind – siehe zum Beispiel VBG-Branchen- Bezug ist für bei der VBG versicherte Unternehmen im Bei- leitfäden, VBG-Fachinformationen, VBG-Toolbox trag enthalten. (www.vbg.de/toolbox). I Beschäftigte informieren, wo sie im Internet Informationen I Betriebsanweisungen für Information der Beschäftigten zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem (Unterweisungsgespräche) nutzen. Arbeiten finden – zum Beispiel www.vbg.de; www.dguv.de; I Festlegen, dass alle Beschäftigten (auch Aushilfen und Te- www.baua.de; www.praevention-online.de. learbeitskräfte) über ihre Arbeitsaufgaben alle notwendigen I Aktionen im Unternehmen zu fachgerechtem, sicherem Informationen besitzen. und gesundheitsgerechtem Arbeiten durchführen. I Alle darüber informieren, wo die erforderlichen Informatio- I Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchfüh- nen zu den Arbeitsaufgaben und den damit verbundenen ren. Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu finden sind, Zu den Aktionen die Hilfen der VBG oder der Krankenkassen, damit sich alle jederzeit selbst informieren können – zum die regelmäßig zu verschiedenen Themen Aktionsmaterial an- Beispiel im Intranet/Extranet, in Projektordnern, bei Pro- bieten, nutzen. Die Hilfen werden meistens kostenlos ange- jektverantwortlichen. boten. I Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräften) Beschäftigte informieren die VBG-Infoblätter über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten geben. und beteiligen Praxishilfen und Dokumente: I Infoblatt „Gesund arbeiten im Büro“ I Unterweisungshilfe „Büroarbeit“ I Unterweisungen und Betriebsanweisungen 4 = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
V B G - Fachinformation 27 Planungsinstrument AMS – Arbeitsschutz mit System Prozessschritt 4.1: Information der Beschäftigten I Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen). I Unterweisungen dokumentieren. I Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. I Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen. Maßnahme* Dokument/ wer bis wann erledigt Praxishilfe Beschäftigte unterweisen. Infoblatt „Gesund arbeiten im Beschäftigte informieren Büro“ Unterweisungen und beteiligen und Betriebsanwei- sungen Unterweisungen dokumentieren. Unterweisungshilfe „Büroarbeit“ Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeits- aufgabe benötigen. Staatliches und berufsgenossen- Vorschriftentexte schaftliches Regelwerk zur Verfü- gung stellen. 4 Bemerkung: * Hier sind diejenigen Maßnahmen eingefügt, die Sie in jedem Fall durchführen und dokumentieren sollten, um ein wirkungsvolles AMS einzuführen und zu pflegen. Weitere Maßnahmen sollten Sie betriebsspezifisch festlegen. Praxishilfen und Dokumente für weitere Maßnahmen . AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
28 V B G - Fachinformation 4.2 Kommunikationswege Viele Störungen, unnötige Belastungen, Ärger und Zeitverluste wären vermeidbar, wenn die Kom- munikationswege im Unternehmen vereinbart und allen Beteiligten bekannt wären. Auch viele Konflikte, schlechte Stimmungen und Probleme in der Zusammenarbeit haben in ungenügender oder nicht kooperativer Kommunikation ihre Ursache. Basis-Schritte I Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren und festlegen, wie die Kommunikation im Unternehmen zu erfolgen hat (Kommunikationswege). I Die Kommunikationswege bei Störungen, Mängeln und Unfällen festlegen oder ge- Beschäftigte informieren meinsam mit den Beschäftigten vereinbaren. und beteiligen Weitere Möglichkeiten I Führungskräften und Projektverantwortlichen verdeutlichen I Kommunikationswege für folgende Fälle vereinbaren oder und mit ihnen vereinbaren, dass im Unternehmen eine ver- festlegen: trauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten und ein – wer bei Störungen und Unfällen zu informieren ist und kooperativer Führungsstil gepflegt werden (Unternehmens- was mit der Information geschieht, kultur). – wer über Mängel von Arbeitsmitteln und Einrichtungen zu I Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen ver- informieren ist und was mit der Information geschieht, einbaren oder festlegen, wie Beschäftigte (auch Aushilfen – wer über unnötige Belastungen und Probleme bei der und Telearbeitskräfte) behandelt werden, die ihre Leistun- Umsetzung der Arbeitsaufgabe zu informieren ist und gen nicht wie vereinbart erbringen. Führungskräfte und was mit der Information geschieht, Projektverantwortliche dazu motivieren, den Beschäftig- – wer über Probleme beim Einsatz von Arbeitsstoffen zu in- ten zu vertrauen und gemeinsam mit ihnen zu versuchen, formieren ist und was mit der Information geschieht. die Ursachen zu ermitteln und abzustellen. I Gemeinsam mit allen Beteiligten vereinbaren oder festlegen I Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen ver- und alle Beteiligten informieren, wie Kommunikationspro- einbaren oder festlegen, dass sie Ursachen für Probleme bleme untereinander und Probleme der sozialen Beziehun- 4 gemeinsam mit den Beschäftigten herausfinden und ge- gen zu klären sind. Vereinbaren oder festlegen, wie even- meinsam mit den Beschäftigten Änderungsmaßnahmen tuelle Konflikte untereinander zu lösen sind. vereinbaren. Probleme können beispielsweise sein: hohe I Auch die Kommunikationswege zu externen Dienstleistern Fehlzeiten, viele Fehler und Störungen, viele Beinahe-Unfäl- vereinbaren – wie zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicher- le und Unfälle, mangelhafte Qualität der Produkte und Leis- heit, Betriebsarzt, VBG, staatliche Stellen. tungen oder Kundenbeschwerden. Praxishilfen und Dokumente: I Selbstverpflichtung Kommunikationskultur = auf der CD-ROM und unter www.vbg.de/amsonline AMS – Arbeitsschutz mit System In 7 Schritten zum sicheren und gesunden Betrieb
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