CORONA-TICKER: Aktuelle Informationen und Entwicklungen

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CORONA-TICKER: Aktuelle Informationen und Entwicklungen
CORONA-TICKER: Aktuelle Informationen und Entwicklungen
Heute, am 12. Januar, ist die neue Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg in Kraft getreten. Mehr dazu lesen Sie in
unserem Corona-Ticker.

                                                                                                     Foto: REDPIXEL/Adobe Stock

   +++ Auf dieser Newsticker-Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen zum Coronavirus. Die Seite wird laufend
   aktualisiert. Alle Corona-News sind nach absteigender Aktualität gelistet. +++

30. Dezember: Maskenpflicht in Innenräumen der Verwaltungsgebäude
Mit der letzten Corona-Verordnung vom 27. Dezember wurde eine FFP2-Maskenpflicht für geschlossene Räume eingeführt.
Diese gilt auch für Leinfelden-Echterdingens Verwaltungsgebäude. Beachten Sie also bitte folgende Vorschrift, wenn Sie einen
Besuch der Rathäuser planen: „Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine
FFP2- oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.“

30. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 140 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,35 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 3.10 Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 540.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
27. Dezember: Neue, strengere Corona-Regelungen nach Weihnachten
Ab 27. Dezember 2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit soll verhindert werden, dass
sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen
eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der
Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue     Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmerzahl weiter herabgesetzt.

Welche Regelungen jetzt im Einzelnen gelten, hat das Land Baden-Württemberg in einer Übersicht zusammengefasst, die sie
hier als PDF herunterladen können:
    Zur Übersicht „Corona-Regeln ab 27. Dezember 2021“ (840,4 KB)

Detaillierte Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie auf der     Webseite des Landes
Baden-Württemberg.

27. Dezember: Mein Corona-Schnelltest ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
Das Land Baden-Württemberg gibt Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Ihr Corona-Test positiv ausgefallen ist. Hier
können Sie sich die relevanten Informationen als PDF herunterladen:

       Schnelltest: Mein Test ist positiv
       Selbsttest: Mein Test ist positiv
       PCR: Mein Test ist positiv

23. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 194 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,48 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4.10. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 578.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

20. Dezember: Seit heute, 20.12., gilt die neue Corona-Verordnung des Landes
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag, 17. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die geänderte
Corona-Verordnung ist seit Montag, 20. Dezember 2021, in Kraft.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten nun auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich
geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen
im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein
Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als
zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Welche Regelungen jetzt im Einzelnen gelten, hat das Land Baden-Württemberg in einer Übersicht zusammengefasst, die sie
hier als PDF herunterladen können:
    Zur Übersicht „Corona-Regeln ab 20. Dezember 2021“ (813,3 KB)

Detaillierte Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie auf der     Webseite des Landes
Baden-Württemberg.
20. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 203 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,50 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4.66. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 613.

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17. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 226 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,56 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4.8. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 621.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

16. Dezember: Impfmarathon auf der Landesmesse
Von Freitag, 17.12., bis Sonntag, 19.12.2021, bieten der Landkreis Esslingen, der Malteser Hilfsdienst sowie die Messe Stuttgart
ein Drive-in-Impfmarathon in Messehallen der Landesmesse Stuttgart an. Weitere Informationen und Termine buchbar über
    Wir impfen THE LÄND – Malteser Neckar-Alb (malteser-neckar-alb.de).

16. Dezember: Mein Corona-Schnelltest ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
Das Land Baden-Württemberg gibt Handlungsempfehlungen für den Fall, dass Ihr Corona-Test positiv ausgefallen ist. Hier
können Sie sich die relevanten Informationen als PDF herunterladen:

       Schnelltest: Mein Test ist positiv
       Selbsttest: Mein Test ist positiv
       PCR: Mein Test ist positiv

15. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 250 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,62 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4.8. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 664.

Hotlines bei Fragen:
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Landesgesundheitsamt: 904-395 55
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10. Dezember: Erfreuliches Ergebnis der bisherigen Corona-Kontrollen
Das Bürger- und Ordnungsamt intensiviert die Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insgesamt stehen
mehr als 200 Betriebe auf der Liste. Seit dem 2. Dezember wurden die ersten 80 Betriebe kontrolliert. Hierunter waren acht
Gaststätten, 46 Einzelhandelsbetriebe, 16 Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen sowie zehn Friseure und
Barbershops.

Es wurden nur geringfügige Mängel festgestellt. Hierunter fallen unvollständige Hygienekonzepte oder auch die unzureichende
Kennzeichnung der Zugangsregelungen 2G/3G. Die Resonanz in den Betrieben und der Bevölkerung auf die Kontrollen war sehr
positiv. Die Kontrollen werden in den nächsten Wochen fortgeführt.

10. Dezember: Übersicht über die seit 4.12. geltenden Corona-Regeln
Welche Regelungen jetzt im Einzelnen gelten, hat das Land Baden-Württemberg in einer Übersicht zusammengefasst, die sie
hier als PDF herunterladen können:
    Zur Übersicht „Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021“ (798,6 KB)

Detaillierte Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie auf der    Webseite des Landes
Baden-Württemberg.

10. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 264 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,66 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 5,90. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 666.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

7. Dezember: Erneut verschärfte Maßnahmen im Landkreis Esslingen
Im Landkreis Esslingen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit zwei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 500
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Daher hat der Landkreis verschärfte Maßnahmen für nicht-immunisierte Personen
gemäß § 17a Abs. 2 der neuen Corona-Verordnung ab heute, 7.12.2021, in Kraft gesetzt.

Was bedeutet das konkret?

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5
Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet:

   Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
   Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absätze 4 und 6,
   Versammlungen im Sinne des § 12,
   Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Rahmen des § 13 Absätze 1 und 2,
   Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder
   akademischen Ausbildung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an
   Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
   Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder
   sonstigen Unterkunft,
   Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
   Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung
   des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
   Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen,
für die im Freien, nicht jedoch in Sportanlagen, stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung,
   unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren,
   sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

Ausnahmen können Sie in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (§ 5 Absatz 1 Satz 3, Absätze 2 und 3)
nachlesen.

   Zur Corona-Verordnung

7. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 295 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,73 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 6,60. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 658.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

4. Dezember: Gefälschte Impfpässe aufgetaucht
In einer Apotheke in Stetten wurde in den vergangenen Tagen drei Mal versucht, mithilfe von gefälschten Impfpässen an digitale
Impfnachweise zu kommen. Damit wäre es möglich, die geltenden Corona-Schutzregelungen zu unterlaufen und dadurch illegal
Zugang zur Gastronomie oder zu Geschäften zu bekommen – eine große Gefahr für die Mitmenschen. Der Betrug konnte durch
das umsichtige Personal verhindert werden, die Polizei wurde eingeschaltet.

Das Ordnungsamt bittet all diejenigen Personen zu besonderer Vorsicht, die die gelben Impfpässe zu prüfen haben. Der gelbe
Impfpass ist im Rahmen der geltenden Corona-Regeln nicht mehr gültig. Sollten Sie nur im Besitz dieses gelben Impfpasses
sein, wird ihnen in den Apotheken ein Impfzertifikat ausgestellt. Dieses können Sie per QR-Code auf Ihr Smartphone übertragen
oder sich kostenpflichtig eine Immunkarte ausstellen lassen. Auch das bei der Impfung erhaltene Papierdokument kann als
Impfnachweis verwendet werden.

3. Dezember: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 245 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,61 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 6,30. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 655.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

29. November: Impfaktion am 3. und 4.12. im Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium
Das Ärzte-Team um Dr. René Zink führt mit dem Deutschen Roten Kreuz am Freitag, 3.12. und Samstag, 4.12., im PMHG,
Echterdingen, eine Impfaktion durch:

   Freitag, 3.12.2021, 15-19 Uhr, und Samstag, 4.12.2021, 14-18 Uhr
   Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium, Schimmelwiesenstraße 24, Echterdingen
Mitzubringen sind: Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Nachweis der letzten Corona-Impfung bzw. Corona-
   Erkrankung
   Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech und Moderna.

29. November: Landkreis Esslingen stellt Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500
Neuinfektionen fest
Die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner während der Geltung
der Maßnahmen der Alarmstufe II seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten – so die Feststellung des
Landkreises Esslingen am Montag, 29.11.2021. Damit treten die Maßnahmen des § 17a Abs. 2, 3 CoronaVO ab Montag, den
29.11.2021 außer Kraft.

Welche Einschränkungen gelten jetzt?

Welche Einschränkungen nach der CoronaVO nun gelten, können Sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg abrufen:

   Zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

29. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 228 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,57 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 5,94. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 617.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

26. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 236 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,59 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 6,30. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 542.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

25. November: 3G im ÖPNV
Die steigenden Infektionszahlen führen nun zu neuen Maßnahmen auch im öffentlichen Personenverkehr. Um die Coronavirus-
Pandemie einzudämmen und Ansteckungen zu verhindern, gilt seit Mittwoch (24.11.) die sogenannte 3G-Regel. Fahrgäste sind
verpflichtet, auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Wer
sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Kontrolliert werden die Nachweise stichprobenhaft durch
die Verkehrsunternehmen mit Unterstützung der Polizeibehörden.

Fahrgäste müssen einen der folgenden Nachweise mit sich führen:

   Impfnachweis (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
   Genesenenachweis nicht älter als 180 Tage
   negativer Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
   negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
   Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Selbsttests für den Eigengebrauch werden als Nachweis nicht akzeptiert. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt
weiterhin. Ausgenommen von der neuen 3G-Regelung sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie
Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxen.

25. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 237 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,59 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 6,10. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 517.

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Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

24. November: Neue, verschärfte Corona-Verordnung des Landes in Kraft
Wegen der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals
zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen.

Das Land Baden-Württemberg erweitert den bisherigen Stufenplan um eine weitere Stufe. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab
einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten oder ab Erreichen oder Überschreiten einer 7-
Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6.

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wird gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern herabgesetzt, nämlich in der Warnstufe
auf 1,5 und in der Alarmstufe auf 3. Die Schwellenwerte für die Belegung der Intensivbetten von 250 beziehungsweise 390
bleiben unverändert.

Welche Regelungen jetzt im Einzelnen gelten, hat das Land in einer Übersicht zusammengefasst, die sie hier als PDF
herunterladen können:

   Zur Übersicht „Alles auf einen Blick – Corona-Regeln ab 24. November 2021" (780,3 KB)

   Detaillierte Informationen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie auf der        Webseite des
   Landes Baden-Württemberg.

24. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 248 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,62 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 6,30. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 510.

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22. November: Diese Woche zwei Impfaktionen in LE
In Leinfelden-Echterdingen gibt es diese Woche zwei Impfaktionen:
1    Impfaktion des Mobilen Impfteams der Malteser:
      Donnerstag, 25.11.2021, 12 bis 18 Uhr
      Walter-Schweizer-Kulturforum
      Schimmelwiesenstraße 18
      Echterdingen
      > Verimpft wird der Impfstoff von Biontech, Johnson & Johnson und Moderna.

 2    Impfaktion Dr. René Zink, Dr. Andreas Hegelmaier, Dr. Moritz Höltzermann & Martin John in Kooperation mit dem DRK:
      Samstag, 27.11.2021, 9 Uhr bis 14 Uhr
      Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium
      Schimmelwiesenstraße 24
      Echterdingen
      > Verimpft wird der Impfstoff von Biontech und Moderna.

Mitgebracht werden müssen:

     Personalausweis
     Krankenkassenkarte
     Impfpass
     Nachweis der letzten Corona-Impfung bzw. Corona-Erkrankung

22. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 251 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,62 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 5,31. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 457.

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17. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg am zweiten Werktag in Folge mehr
als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Daher wurde die sogenannte Alarmstufe ausgerufen, die am
Mittwoch, 17. November, in Kraft getreten ist.

Folgendes ist nun zu beachten:

     In vielen Bereichen – etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen – gilt nun die 2G-Regel. Das
     bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

     Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht
     mitgezählt.

     Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung. Für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-
     Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol-
     und Lieferangebote.

     Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G,
     im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

     In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, Schwangere, stillende Frauen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen
können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten
stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die
Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Eine Übersicht zu den in der Alarmstufe geltenden Regelungen und Maßnahmen sowie die aktuelle Corona-Verordnung finden
Sie auf der Seite der Landesregierung unter:    www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung. Die wichtigsten Fragen und
Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-
corona/faq-corona-verordnung

17. November: Besuch der Rathäuser nur mit Termin, 3G und Ausweis
In Baden-Württemberg gilt nun die Alarmstufe. Das bedeutet auch, dass der Besuch der Verwaltungsstellen nur mit 3G möglich
ist. Daher muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

   nachweislich geimpft
   nachweislich genesen
   getestet mit Schnelltest (gültig 24 Stunden) bzw. PCR-Test (48 Stunden), ein Selbsttest reicht nicht aus.

Alle Besucherinnen und Besucher benötigen außerdem wieder einen Termin zum Betreten der Gebäude und müssen sich
zusätzlich ausweisen. Die entsprechenden Kontrollen werden am Eingang durchgeführt, wenn die Besucher von den
Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu ihrem Termin abgeholt werden.

11. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 181 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,45 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4,9. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 348.

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9. November: Kulturamt-Veranstaltungen jetzt nur mit 2G
Ab sofort gilt für Veranstaltungen des Kulturamtes die 2G-Regel: Einlass nur mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis. Wer
2G nicht erfüllt, kann bereits erworbene Tickets bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben. Bitte informieren Sie sich
vor Veranstaltung über die tagesaktuellen Corona-Regeln.

9. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 122 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,23 Prozent der
Einwohner. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt
Baden-Württemberg (        www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-
Württemberg liegt bei 4,9. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 347.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
3. November: Gartenhallenbad-Besuch in der Warnstufe
Seit 3. November 2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe. Das bedeutet für Hallenbadbesucher, die nicht geimpft
oder genesen sind, dass ein PCR-Test vor Einlass vorgelegt werden muss. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Für Kinder,
Schüler und Personen, die aus medizinischen Gründen noch nicht geimpft werden konnten, gilt diese Regelung nicht.

Öffnungszeiten
Dienstag: 6 bis 13 Uhr
Mittwoch: 13 bis 20 Uhr
Samstag: 9 bis 16 Uhr
Sonntag: 9 bis 16 Uhr

3. November: Ab heute, 3.11., gilt die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg
Wegen der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat das Landesgesundheitsamt auf
Grundlage der Corona-Verordnung die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Es gelten ab sofort (3.11.2021) schärfere Regeln, um
die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren. Die Einschränkungen betreffen vor allem jene Menschen, die nicht genesen
oder gegen das Corona-Virus geimpft sind.

Ausgerufen wird die Warnstufe, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den
Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Aktuell (Stand: 3.11.2021) beträgt die AIB 284.

In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (siehe
das PDF weiter unten mit der Übersicht „Auf einen Blick“) einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft
zum Beispiel Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen.
Dabei darf der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg:

        www.baden-wuerttemberg.de
       PDF-Download Übersicht „Auf einen Blick“ (431,1 KB)

3. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 93 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,23 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 3,6. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 284.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

2. November: Corona-Hotline des Landes ab 5.11. in vier Fremdsprachen
Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist ab 5. November auch in vier Fremdsprachen
erreichbar. Unter der Nummer 0711/410 111 60 können sich Ratsuchende in den Sprachen Englisch, Türkisch, Arabisch und
Russisch an die Hotline wenden.

Sie ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und informiert bei Fragen rund um das Thema Corona-Virus. Dies sind
zum Beispiel Fragen bei Unklarheiten zu Tests und Testpflicht, Quarantäne, zum Impfen, zur Einreise nach Baden-Württemberg
oder anderen aktuellen Regelungen.
Die Hotline ist auf Deutsch erreichbar unter der Nummer 0711/904 39 555. Für gehörlose Menschen steht die Hotline ebenfalls
von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.

2. November: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 89 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,22 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 3,58. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 276.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

28. Oktober: Neue Corona-Regeln in der Gastronomie
Die Landesregierung hat die Corona-Regelungen in Teilen angepasst. Beim 2G-Optionsmodell entfällt ab dem 28. Oktober in der
Basisstufe die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis
freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen. In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass Beschäftigte in der Gastronomie keine
Maske mehr tragen müssen, wenn ausschließlich Geimpfte oder Genese als Gäste zugelassen sind.

28. Oktober: Gaststätten wegen Corona-Regelungen überprüft
Kürzlich wurden vom Ordnungsamt in Leinfelden-Echterdingen im Rahmen einer landesweiten Aktion 17 Gaststätten auf die
Einhaltung der Corona-Richtlinien kontrolliert. Das Ergebnis ist sehr erfreulich, es konnten jeweils nur kleinere Verstöße
festgestellt werden. So wurde manchmal die Maskenpflicht nicht eingehalten und die Kontaktnachverfolgung nicht ernst genug
genommen. Alle kontrollierten Gäste konnten ihren Impfstatus nachweisen und es wurden nur fünf Gäste mit einem
Antigenschnelltest kontrolliert. Es wurde bei allen Gaststätten eine Verbesserung im Vergleich zu den jüngsten Kontrollen
festgestellt.

Die Kontrollen wurden überwiegend positiv aufgenommen, viele Gäste begrüßten diese Maßnahme der Stadtverwaltung zum
Wohle aller. Die Überprüfung wird in einigen Wochen wiederholt. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Gastronomen, die
geltenden Corona-Regeln (abhängig von 2G oder 3G) einzuhalten und sowohl auf die Kontaktnachverfolgung als auch auf
Testnachweise und Maskenpflicht bei Gästen und Personal ein wachsames Auge zu haben.

28. Oktober: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 72 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,18 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 4,20. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 242.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

27. Oktober: Der Impfbus kommt am 3.11. nach Musberg und Stetten
Der Impfbus des Landkreises Esslingen macht am Mittwoch, 3. November, von 12 bis 14 Uhr auf dem Kirchplatz in Musberg
sowie von 15.30 bis 17.30 Uhr am Parkplatz Gräbleswiesen in Stetten Halt und ermöglicht Impfungen ohne Anmeldung. Er hat
alle gängigen Impfstoffe dabei: Biontech, Janssen, Moderna, AstraZeneca. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die
Krankenkassen-Versicherungskarte und, falls vorhanden, den Impfpass mit.

Die offiziellen Plakate der Impfbus-Aktion können Sie hier als PDF herunterladen:

   Infoplakat Kirchplatz Musberg (4,3 MB)
   Infoplakat Parkplatz Gräbleswiesenweg Stetten (4,4 MB)

27. Oktober: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 71 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,18 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 3,80. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 230.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

21. Oktober: Impfbus kommt am 26.10. nach Leinfelden
Der Impfbus des Landkreises Esslingen macht am Dienstag, 26. Oktober, von 12 bis 14 Uhr in der Marktstraße in Leinfelden (auf
Höhe des Rathauses) Halt und ermöglicht Impfungen ohne Anmeldung. Er hat alle gängigen Impfstoffe dabei: Biontech, Janssen,
Moderna, AstraZeneca. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Krankenkassen-Versicherungskarte und, falls vorhanden,
den Impfpass mit.

20. Oktober: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 61 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,15 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 3,04. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 203.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

14. Oktober: Neue Corona-Verordnung des Landes (gültig ab 15.10.2021)
Die Landesregierung hat am 14. Oktober 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen – sie gilt ab 15. Oktober 2021. Demnach bleibt das bisherige
Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19
Patientinnen und Patienten orientiert, unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.

Mit der aktualisierten Corona-Verordnung werden die Beschränkungen für geimpfte und genesene Personen mit dem
sogenannten 2G-Optionsmodell weiter gelockert. Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich dann dafür entscheiden,
den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der   Webseite des Landes Baden-Württemberg.

Eine gute Übersicht mit den ab 15.10.2021 geltenden Regeln für die Corona-Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg hat
die Landesregierung veröffentlicht – den Download gibt es hier für Sie, so auch die offizielle Corona-VO:
Übersicht „Auf einen Blick: Corona-Regeln ab 15. Oktober 2021“ (382,3 KB)
       Zur Corona-Verordnung des Landes (gültig ab 15.10.2021) (130,4 KB)

14. Oktober: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 50 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,12 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 2,05. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 188.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

5. Oktober: Keine Corona-Tests mehr am Neuen Markt und im LE Populair ab 11.10.2021
Das Corona-Testzentrum am Neuen Markt Leinfelden beendet sein Testangebot zum 11. Oktober 2021. Diese Woche (bis
einschließlich Sonntag 10.10.2021) kann man sich noch zu den folgenden Zeiten testen lassen:
Dienstag-Sonntag: 10-19 Uhr, mit und ohne Anmeldung, Spuck-Schnelltests,     www.neckar-kaeptn.de/corona-schnelltest

Auch das LE-Populair (Hauptstraße 12 in Echterdingen) beendet sein Testangebot am 11.10. Diese Woche sind Tests noch
möglich von: Mittwoch-Sonntag: 17-20 Uhr, Termine online:    www.neckar-kaeptn.de/corona-schnelltest

5. Oktober: Bestätigte Corona-Infektionen und Hospitalisierungsinzidenz
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 60 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,15 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt
bei 1,97. Die Auslastung der Intensivbetten (AIB) in Baden-Württemberg beträgt 177.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

1. Oktober: Kreisimpfzentren sind geschlossen
Gestern, am 30. September, waren die Kreisimpfzentren in der Region zum letzten Mal geöffnet. Ab 1. Oktober impfen mobile
Teams – wie schon bislang – in Alten- und Pflegeheimen. Für alle anderen Impfungen liegt die Zuständigkeit ab sofort bei den
niedergelassenen Ärzten.

16. September: Seit Donnerstag, 16.9., gilt die neue Corona-Verordnung des Landes
Die Landesregierung hat am 16. September 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des
Landes Baden-Württemberg.

Eine gute Übersicht mit den ab sofort geltenden Regeln für die Corona-Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg hat die
Landesregierung veröffentlicht – den Download gibt es hier für Sie:

    Auf einen Blick (383,8 KB)
Zur 11. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (481,3 KB)

16. September: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 62 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,15 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

9. September: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 61 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,15 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

2. September: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 84 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,21 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

20. August: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 23 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,06 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

19. August: Impfbus kommt am 25.8. nach LE
Der Impfbus des Landkreises Esslingen macht am Mittwoch, 25. August, von 14 bis 15.15 Uhr auf dem Kirchplatz in Musberg
sowie von 16.45 bis 18 Uhr am Parkplatz Gräbleswiesenweg in Stetten Halt und ermöglicht Erst- und Zweitimpfungen ohne
Anmeldung. Er hat alle gängigen Impfstoffe dabei: Biontech, Janssen, Moderna, AstraZeneca. Bitte bringen Sie Ihren
Personalausweis, die Krankenkassen-Versicherungskarte und, falls vorhanden, den Impfpass mit.
18. August: Zutritt in die Stadtbücherei LE nur mit 3G-Nachweis
Aufgrund der Corona-Verordnung vom 14. August kann die Stadtbücherei nur mit einem Impf-, Genesenen- oder aktuellen
Testnachweis (3G-Nachweis) besucht werden. Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler benötigen keinen
Nachweis. Für die reine Rückgabe oder Abholung von Medien ist kein 3G-Nachweis notwendig. Ihre Kontaktdaten werden
weiterhin erfasst. Es gelten die üblichen Vorgaben: Medizinische Mund-Nasenbedeckung tragen, Hygieneregeln einhalten,
Hände und Geräte desinfizieren, Abstand halten und Laufwege beachten. Kleinkinder nur in Begleitung Erwachsener. Personen
mit Krankheitssymptomen oder Quarantänepflicht dürfen nicht eintreten.

18. August: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 25 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,06 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

16. August: Corona-Regelungen für Vereine und Organisationen in LE
Folgende Änderungen bzw. Regelungen hat die Stadtverwaltung für die Vereine und Organisationen in Leinfelden-Echterdingen
zusammengestellt (grundsätzlich gilt dies nicht für den privaten Bereich):

Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht besteht nach wie vor:
• ab 6 Jahren,
• in Innenräumen,
• wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann (auch im Außenbereich)

3G-Pflicht
• In Innenräumen besteht eine 3G-Pflicht, auch für die Nutzung von Umkleiden oder Duschen.
• Das bedeutet, dass Sie bei Vereinstreffen, Training usw. vorher prüfen müssen, ob die Teilnehmer immunisiert oder getestet
sind.

• Immunisiert: vollständig geimpfte oder genesene Personen mit entsprechendem Nachweis
• Getestet: Es reicht ein Antigenschnelltest (Bürgertest) aus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein PCR-Test gilt 48 Stunden.
 • Von der Testpflicht befreit sind:
1. Kinder bis 5 Jahren,
2. noch nicht eingeschulte Kinder,
3. Grundschulkinder, Schüler des SBBZ, weiterführender Schulen sowie Berufsschüler. Zur Glaubhaftmachung muss ggf. ein
Schülerausweis vorgelegt werden.

Rehasport
• Beim Rehasport ist 3G nicht vorgeschrieben. Dennoch würden wir Ihnen dies empfehlen.
• Die Übungsleiter vom Rehasport müssen sich, analog allen anderen Übungsleitern, an die 3G-Regeln halten.

Corona-Verordnungen vom Kultusministerium
• Die Corona-Verordnungen vom Kultusministerium, wie z. B. die Verordnungen für Sport, Bäder und Saunen, Jugendarbeit,
Musikschulen usw. haben derzeit weiterhin ihre Gültigkeit, außer den Inzidenzstufen, da diese mit der neuen Corona-
Verordnung des Landes aufgehoben wurden.
 • Hygienekonzepte und Datenerfassung sind weiterhin notwendig.

Veranstaltungen
• Im Innenbereich gilt ebenfalls die 3G-Regel. Im Außenbereich nur dann, wenn es über 5.000 Teilnehmer sind und/oder der
Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
• Sollten Sie in den nächsten Wochen eine Veranstaltung planen und auch bereits mit dem Ordnungsamt abgestimmt haben,
denken Sie bitte an die 3G-Regeln und ggf. auch an die Maskenpflicht. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne melden: Amt für
Jugend, Schulen und Vereine, Tel. 1600-309, Ordnungsamt, Tel. 1600-277

Die neue Verordnung gilt bis 13. September 2021.

16. August: 3G-Regeln für den Zutritt zum Gartenhallenbad
Ab Montag, 16. August 2021, gelten für den Zutritt in das Gartenhallenbad die 3G-Regeln:

   Getestet: Bescheinigter Antigenschnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Kinder und Schüler sind von der
   Testpflicht ausgenommen. In der Regel können Schüler der weiterführenden Schulen oder Berufsschüler zur
   Glaubhaftmachung eine Bescheinigung der Schule, z. B. in Form eines Schülerausweises, vorlegen.
   Genesen: Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis. Dieses muss mindestens 28 Tage und nicht länger als 6
   Monate zurückliegen. Genesen Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Hierzu benötigen sie
   zusätzlich noch ein Dokument, dass die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.
   Geimpft: Nachweis mittels Impfausweis, Dokument oder App, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung
   mindestens 14 Tage zurückliegt.

16. August: Seit Montag, 16.8., gilt die neue Corona-Verordnung des Landes
Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen
entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Die
neuen Regelungen sind ab heute, Montag, 16. August, in Kraft.

    Zur 10. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (463,7 KB)
    Zur Meldung der Landesregierung „Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene werden weitgehend aufgehoben“
    Zur FAQ der Landesregierung: Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung

16. August: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 18 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,04 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

28. Juli: Im Landkreis Esslingen gilt nun Corona-Inzidenzstufe 2
Folgende Regelungen gelten ab sofort im Landkreis Esslingen und damit auch in Leinfelden-Echterdingen:

   Treffen sind mit maximal 4 Haushalten und mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13
   Jahre und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene
   Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.
   Im Freien sind private Feiern mit bis zu 200 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen ist Voraussetzung, dass die
   teilnehmenden Personen (max. 200) nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
   Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte im Freien sind mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit
   bis zu 250 Personen zulässig.
   Gastronomie und Vergnügungsstätten sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl
   gestattet. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.
Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne besondere Regelung und ohne
   Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
   Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne besondere Regelungen gestattet – Wettkampfveranstaltungen im
   Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen gestattet.
   Beherbergung ist ohne besondere Regelungen gestattet.

28. Juli: Neue Übersicht über aktuell gültige Corona-Regelungen in Baden-Württemberg
Eine gute Übersicht mit den ab sofort geltenden Regeln für die Corona-Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg hat die
Landesregierung veröffentlicht – den Download gibt es hier für Sie:

   zum PDF (Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen) (415,5 KB)

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg:

   zum Land Baden-Württemberg

26. Juli: Impfbus des Landkreises Essligen am Mittwoch, 28.7., in Musberg und Stetten
Am Mittwoch, 28. Juli, macht der Impfbus des Landkreises Esslingen, der von den Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) gestellt
wird, in Musberg und Stetten Halt:

   13.30 bis 14.30 Uhr: Musberg, Kirchplatz
   15.30 bis 16.30 Uhr: Stetten, Parkplatz Sport- und Festhalle Stetten

Für die Impfung ist keine Anmeldung erforderlich. Der Impfbus hat alle gängigen Impfstoffe dabei: Biontech, Janssen, Moderna,
AstraZeneca. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Krankenkassen-Versicherungskarte und – falls vorhanden – den
Impfpass mit.

26. Juli: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen 13 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Das entspricht 0,03 Prozent der Einwohner.
Tagesaktuelle Zahlen für Baden-Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg (       www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

16. Juli: Landkreis startet Impfoffensive
Vor den Sommerferien startet im Landkreis Esslingen eine Impfoffensive: Ab sofort wird in den Kreisimpfzentren ohne Termin
geimpft, zudem gibt es während der Sommerwochen viele Vor-Ort-Impfaktionen. Dafür wird auch ein Impfbus eingesetzt, der
durch den Landkreis rollt.

„Wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann bringen wir den Impfstoff eben zu den Menschen“, sagt Landrat Heinz
Eininger mit Blick auf die derzeit nachlassende Impfbereitschaft auch im Landkreis Esslingen. „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen,
jeder Geimpfte schützt sich und andere“, sagt Eininger zur Initiierung der Sommer-Impfaktionswochen im Landkreis.

Bereits von Mittwoch, 14. Juli an kann sich jeder Impfwillige in einem der beiden Kreisimpfzentren in Esslingen und auf der
Messe impfen lassen. Die Kreisimpfzentren haben dafür bis 31. Juli an sieben Tagen in der Woche von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
Impfwillige, die bereits einen Termin vereinbart haben, können diesen wie vereinbart wahrnehmen und werden termingerecht
bedient. Erstgeimpfte, die nach der Impfung mit AstraZeneca nun mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff geimpft werden,
können ebenfalls ohne Terminvereinbarung ins Kreisimpfzentrum kommen. Sie müssen aber die dafür vorgesehene Frist von
vier Wochen zwischen den Impfungen beachten.

Eine weitere in Zusammenarbeit mit der IHK Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen angestoßene Pop-Up-Impfaktion findet bereits
am kommenden Samstag, 17. Juli in Nürtingen in der Kreuzkirche statt: Von 9 Uhr an können sich Bürgerinnen und Bürger ohne
Terminvereinbarung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen. Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass nur eine
Impfung notwendig ist. Vor 9 Uhr ist das Impfangebot vorwiegend an Beschäftigte im Handel gerichtet. Am Samstag, 24. Juli,
findet diese Impfaktion mit der IHK in Kirchheim unter Teck statt. Speziell für kleinere und mittlere Betriebe werden die
Kreisimpfzentren in Kooperation mit der IHK und der Kreishandwerkerschaft Esslingen-Nürtingen an bestimmten Tagen offene
Impfslots zum „After-Work-Impfen“ bereithalten.

Zudem wird in Kürze ein Impfbus durch den Landkreis touren. „Unser Ziel ist es, damit Menschen vor allem in den kleineren
Gemeinden und ländlichen Gegenden zu erreichen“, sagt der Gesundheitsdezernent Peter Freitag. Der Bus wird mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mobilen Impfteams besetzt und kann pro Tag bis zu sechs Stationen anfahren. Alle
Impfwilligen vor Ort können sich ohne Anmeldung im Bus impfen lassen. Die Orte und Termine werden momentan geplant.

Die Mobilen Impfteams haben in den vergangenen Wochen bereits zahlreiche Impfaktionen durchgeführt. In den kommenden
Tagen und Wochen sind weitere Aktionen durch den Landkreis geplant. „Wir werden diese Impfaktionen auch auf Zielgruppen
ausweiten, die wir bisher nicht so gut erreicht haben“, sagt Freitag. Seit Mittwoch gibt es zudem im Kreisimpfzentrum auf der
Messe für Reisende die Möglichkeit, sich vor dem Abflug ohne Terminvereinbarung impfen zu lassen.

Zum Impftermin müssen der Personalausweis und die Krankenkassen-Versichertenkarte sowie – falls vorhanden – der Impfpass
und der Allergieausweis mitgebracht werden. Weitere Informationen zu allen Impfstoffen gibt es unter
www.zusammengegencorona.de/impfen/impfstoffe

15. Juli: Bestätigte Corona-Infektionen
Aktuell sind in Leinfelden-Echterdingen zwei Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. Tagesaktuelle Zahlen für Baden-
Württemberg und die einzelnen Landkreise werden vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (
www.gesundheitsamt-bw.de) veröffentlicht.

Hotlines bei Fragen:
Landratsamt Esslingen: 3902-419 66
Landesgesundheitsamt: 904-395 55
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

28. Juni: Seit Montag, 28. Juni, gilt die neue Corona-Verordnung des Landes
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich
entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den
verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. Die
Änderungen treten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft.

       Zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (371,1 KB) (in der ab 28. Juni gültigen Fassung)
       Zu den Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (1,6 MB) (Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 28. Juni
   2021) Bitte beachten Sie bei dieser Übersicht Folgendes: Generell gilt, auch wenn bei den einzelnen Punkten nicht genannt:
   • Grundsätzlich muss der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
   • Sollte der Abstand nicht eingehalten werden können, muss eine medizinische Maske getragen werden.
   • In öffentlichen geschlossenen Räumen muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden.

28. Juni: Maskenpflicht an Haltestellen im Freien entfällt
Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt ab Montag, 28. Juni, auch die Pflicht zum Tragen einer
Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den
Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die
geänderte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor.
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