Topstory From Slow to Grow: Controlling-Panel 2021 - Value ...

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15. Jahrgang / Mai 2021 / Nr. 3

Topstory From Slow to Grow: Controlling-Panel 2021

 Accounting
 Neue EU-Richtlinie zu Sustainability Reporting
 Smarte Konzernberichterstattung
 Controlling
 Innovationssteuerung & -controlling – Teil 2
 Corporate Finance
 Business Judgement Rule und Unternehmensakquisitionen
 Tax Management
 Auswirkungen von COVID-19 auf Steuerabteilungen
 Cases
 Die „Finance Transformation Journey“
 Inside Research
 Effektivität des Risikomanagements
 Interview
 Utz Schäffer, WHU – Otto Beisheim School of Management
 Porträt
 Solveig Menard-Galli, Wienerberger Building Solutions
Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A           Corporate Finance

sowohl die Aktivitäten des BPO-Partners Accenture      leitung von risikomindernden Maßnahmen und
in Rumänien und Indien als auch die Aktivitäten        Eindämmungsmaßnahmen war wesentlich, um die
der Projektteams. Hier ist es uns gelungen, zum        Projekt-Timeline einzuhalten und den damit ein-
einen die operativen Prozesse ohne Unterbrechun-       hergehenden Projekterfolg sicherzustellen.
gen und Verzögerungen aufrechtzuhalten, zum
anderen aber auch mit der Projektimplementie-
rung fortzufahren. Dieses war möglich, da wir zu           Auf den Punkt gebracht
Beginn des Projektes mit regelmäßiger Präsenz vor          Aktuell stehen wir, trotz Pandemie, kurz vor
Ort in Bukarest und Delhi bereits die wesentlichen         Abschluss der ersten Implementierungsphase.
Prozesse der Erstmigrationen für die Business-Ein-         Bis Ende Juni 2021 werden wir mit 130 Busi-
heiten in Deutschland und der Schweiz definiert            ness-Einheiten, verteilt auf 13 Länder, live in
und implementiert hatten. Während der Pandemie             SAP S/4HANA sein. Gleichzeitig haben wir
haben wir die Hotels in Belgien, Dänemark, Frank-          das neue Organisationsmodell eingeführt und
reich, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien             die Abwicklung der transaktionalen Buchhal-
auf SAP S/4HANA und an Accenture übergeleitet.             tungsprozesse an unseren Outsourcing-Part-
Bis Ende Juni werden noch unsere Hotels in den             ner Accenture in Rumänien bzw Indien über-
Niederlanden und Österreich folgen.                        geben. Im nächsten Schritt werden wir sodann
    Im Laufe des Projektes kamen parallel weitere          an der weitergehenden Optimierung der Pro-
konzerninterne Projekte auf uns zu, wodurch zu-            zesse arbeiten und den Einsatz von Robotic
sätzlicher organisatorischer Aufwand abverlangt            Process Automation (RPA) ausweiten. Die
wurde. Durch die Beschaffung entsprechender In-            hierzu aufgesetzten Piloten arbeiten bereits er-
formationen und Schlüsseltermine haben wir die             folgreich in den Bereichen Journal Entry Pos-
Auswirkungen und eventuelle Risiken analysiert             ting sowie Credit Card und Cash reconcilation.
und stets auf unserem Radar behalten. Die Ab-

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Die Business Judgement Rule, die aus den USA seit      ■   um folglich annehmen zu können, zum Wohle
langem als haftungsbegrenzende Regelung bekannt            der Gesellschaft zu handeln.1
ist, ist seit 2005 in Deutschland und seit 2016 auch   Vorstandsmitglieder, die diese Pflichten verlet-
in Österreich gesetzlich verankert. Im Wesentlichen    zen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus
handelt es sich bei der Business Judgement Rule um     entstandenen Schadens gesamtschuldnerisch ver-
eine Beweislastregel im Rahmen unternehmerischer       pflichtet. Von der Schadensersatzpflicht können
Entscheidungen. Der Umfang der erforderlichen In-      sich Vorstandsmitglieder befreien, wenn sie nach-
formationen und Analysen zur Haftungsfreistellung      weisen können, mit der Sorgfalt eines gewissenhaf-
des Vorstands ist jedoch bei wesentlichen unterneh-    ten und ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt zu
merischen Entscheidungen, insbesondere Unter-          haben (§ 84 Abs 2 AktG).
nehmensakquisitionen, deutlich umfangreicher als           Analog der Regelung nach § 84 AktG für
meisthin angenommen.                                   Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ist       Marion Swoboda-
                                                       auch die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit       Brachvogel, MSc
1. Die gesetzliche Verankerung der Business            für Geschäftsführer einer GmbH seit 2016 nach          ist Director der ValueTrust
   Judgement Rule                                      § 25 GmbH geregelt. Diese haben also bei unter-        Financial Advisors GmbH
Im österreichischen Aktiengesetz (AktG) regelt         nehmerischen Entscheidungen die gleichen oben          und leitet den Standort in
§ 84 die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit       genannten Sorgfaltspflichten anzuwenden wie Vor-       Wien.
von Vorstandsmitgliedern. Demnach haben Vor-           standsmitglieder.
standsmitglieder insbesondere bei unternehmeri-            Wenn auch die gesetzliche Verankerung der
schen Entscheidungen:                                  Business Judgement Rule ein sehr wichtiger Schritt
■ die Sorgfalt eines gewissenhaften und ordentli-      war, ist die darin geregelte Vorstandshaftung kei-
    chen Geschäftsleiters anzuwenden,                  nesfalls eindeutig: diese hängt schließlich maßgeb-
■ sich nicht von sachfremden Interessen leiten zu      lich von der Interpretation der Begriffe „sachfrem-
    lassen,                                            de Interessen“ und „angemessene Information“
■ auf Grundlage angemessener Informationen zu          ab. Der Dokumentation der Informationen und
    entscheiden,                                       Analysen, auf Basis derer unternehmerische Ent-

Mai 2021                                                                                                      115
Corporate Finance            Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A

                               scheidungen zum Wohle der Gesellschaft getroffen           3. „Angemessene Information“ als
                               wurden, kommt in diesem Kontext große Bedeu-                  Entscheidungsgrundlage bei
                               tung zu.                                                      Unternehmensakquisitionen
                                                                                          3.1. Relevante Risiken bei Unternehmens-
                               2. Keine Haftung für unternehmerische Risiken
                                                                                               erwerben
                               Die meisten wesentlichen unternehmerischen Ent-
                                                                                          Eine sehr wesentliche unternehmerische Entschei-
                               scheidungen bergen auch mehr oder weniger große
                                                                                          dung stellt die Akquisition von Unternehmen dar.
                               Risiken. Wesentliche unternehmerische Entschei-
                                                                                          Häufig wird in der Praxis hierfür lediglich eine
                               dungen sind beispielsweise:
                                                                                          Due Diligence durchgeführt und ein Bewertungs-
                               ■ Investitionsentscheidungen von größerem Um-
                                                                                          gutachten / Fairness Opinion beauftragt, um den
                                   fang,
                                                                                          Vorstand „abzusichern“, dass das Unternehmen
                               ■ Anpassung der Unternehmensstrategie,
                                                                                          nicht zu einem zu hohen Preis erworben wird und
                               ■ Veräußerung von Unternehmensteilen,
                                                                                          Risiken in Bezug auf das Zielunternehmen erkannt
                               ■ Unternehmensakquisitionen und
                                                                                          werden.
                               ■ Rückzug oder Eintritt in einen neuen Markt.
                                                                                               Dies ist jedoch als angemessene Entschei-
                               Wenn der Vorstand nun über den Eintritt des Un-            dungsgrundlage für den Vorstand keinesfalls aus-
                               ternehmens in einen neuen Markt entscheidet, ist           reichend, da die Auswirkung der Entscheidung auf
                               dies mit operativen Risiken verbunden, mit markt-          das gesamte Unternehmen zu evaluieren ist. Hier-
                               seitigen Risiken (zB Wie groß ist die Produktnach-         zu zählen somit nicht nur der Unternehmenswert
                               frage dort wirklich? Welcher Preis ist durchsetzbar?       des Zielunternehmens und mit diesem in direktem
                               Wie werden Mitbewerber auf den Markteintritt               Zusammenhang stehende Risiken, die zum Beispiel
                               reagieren?) und ggf auch mit rechtlichen Risiken           im Rahmen der Due Diligence untersucht werden.
                               einer bisher nicht vertrauten Judikatur.                   Darüber hinaus sind die Auswirkungen eines all-
                                   Ist über den potenziellen Erwerb eines Unter-          fälligen Unternehmenserwerbs – insbesondere die
                               nehmens zu entscheiden, ist dies nicht nur mit Risi-       damit verbundenen Risiken – auf das Käuferunter-
                               ken verbunden, die das Zielunternehmen betreffen           nehmen zu untersuchen. Zu den zu untersuchenden
                               (zB anhängige rechtliche Streitigkeiten), sondern          Auswirkungen und Risiken zählen insbesondere:
                               auch mit Risiken, die das eigene Unternehmen be-           ■ Kapitalstruktur nach der Transaktion,
                               treffen, wie zB operative Risiken im Kontext der           ■ Kapitalkosten nach der Transaktion,
                               Post Merger-Integration, Risiken aus Veränderung           ■ Risiko der Verletzung von Covenants aus Kre-
                               der Kapitalstruktur etc.                                        ditverträgen,
                                   Für das Ergebnis einer unternehmerischen Ent-          ■ mögliche Ratingveränderungen und Insolvenz-
                               scheidung, dh den allfälligen Eintritt eines dieser             risiken und
                               Risiken, haftet der Vorstand jedoch nicht, wenn            ■ Unternehmenswert vor und nach der Transak-
                               die Entscheidung auf „angemessenen Informatio-                  tion.
                               nen“ basierte. Das bedeutet, dass alle erforderlichen      Um diese möglichen Auswirkungen einer Unter-
                               Recherchen und Analysen durchgeführt wurden,               nehmenstransaktion zu evaluieren, ist das Control-
                               die als angemessene Entscheidungsgrundlage zur             ling und Risikomanagement eines Unternehmens
                               Ertrags-Risiko-Abwägung erforderlich sind, sodass          eng in die Vorbereitung der Entscheidungsvorlage
                               der Vorstand vernünftigerweise davon ausgehen              einzubinden. In Deutschland wird die Einbezie-
                               konnte, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.             hung des Risikomanagements zur Vorbereitung
   Abb 1: Ermittlung des       Dies führt zu einer Haftungsfreistellung des Vor-          von Entscheidungsgrundlagen bereits explizit im
   Wertgewinns für den         stands, auch wenn dieser – eine im Nachhinein of-          „DIIR Revisionsstandard Nr. 2: Prüfung des Risi-
                 Käufer.2      fensichtliche – Fehlentscheidung getroffen hat.            komanagementsystems durch die Interne Revisi-

Isolierter Wert   Isolierter Wert   Wert der    Transakons- &    Mögl. neg.     Kombinierter     Kaufpreis   Isolierter Wert des Wertgewinn
  des Käufers       des Targets     Synergien    Integraons-    Synergien &   Wert des Käufers    Target        Käufers nach     des Käufers aus
vor Akquision                                      kosten         Effekte      nach Transakon                    Transakon        Transakon

                      116                                                                                                                Mai 2021
Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A           Corporate Finance

                                       Szenarien                                                   Simulationen

                ■                                                           ■
 Beschreibung

                    Beobachtung der Auswirkung unterschiedlicher                Numerische Analyse auf Basis stasscher
                    Szenarien auf eine ganze Planung                            Wahrscheinlichkeitsannahmen
                ■   Austauschen von einzelnen Parametern oder               ■   Abbildung z.B. über Monte Carlo Simulaonen
                    Anpassung der gesamten Planung

                    Vergleichbarkeit unterschiedlicher Planungen                Evaluaon von Einflüssen einzelner Variablen
                    Reakon auf Eintri von Szenario in Planung direkt          Berücksichgung von Interdependenzen möglich
                    abbildbar
                    Technisch relav leicht umsetzbar
                    In bestehende Modelle integrierbar

                    Stasche Betrachtungsweise                                  Wenige KPIs werden analysiert
                    Variaonsmöglichkeiten innerhalb eines Szenarios            Starke Abhängigkeit von den Annahmen
                    eingeschränkt                                               (unterstellte Wahrscheinlichkeitsverteilungen,
                                                                                Korrelaonen)
                                                                                Reakonsmöglichkeiten separat zu planen
                                                                               Darstellung und Auswirkung von zeitvariablen,
 Einsatz

                     Austausch von kompleen Annahmen-Sets zur
                                                                             unsicheren Größen (z.B. Wechselkursen) auf wenige
                           Gegenüberstellung der Szenarien
                                                                                    Zielgrößen (z.B. Free Cash Flow, NPV)

on“ (2018)“ gefordert, sodass die Geschäftsleitung       Rahmen unternehmerischer Entscheidungen sind           Abb 2: Szenarioanalyse vs
eines Unternehmens hier auch Orientierung zur            schließlich die verschiedenen Handlungsoptionen        Simulation.
Risikobeurteilung in der Entscheidungsvorberei-          gegenüberzustellen, um die für das Unternehmen
tung findet.3                                            optimale Handlungsoption zu identifizieren. Ab-
    Problematisch ist für den Vorstand nicht, wenn       bildung 1 stellt schematisch dar, wie der Wertge-
ein in der Entscheidungsvorbereitung identifi-           winn des Käufers aus einer Transaktion ermittelt
ziertes Risiko in möglicher Höhe eintritt, sondern       werden kann.
wenn ein zuvor nicht betrachtetes Risiko eintritt             Im Rahmen dessen sind auch die damit ver-
oder ein quantifiziertes Risiko deutlich stärker         bundenen, relevanten Risiken zu analysieren und
schlagend wird, als in der Entscheidungsvorberei-        zu quantifizieren. Die Entscheidungsvorlage sollte
tung geschätzt.4 Nur dann ergibt sich für den Vor-       somit insbesondere folgende Fragestellungen ad-
stand nach § 84 AktG eine mögliche Verletzung            ressieren, um untermauern zu können, ob eine Ak-
seiner Sorgfaltspflicht; in diesem Fall im Bereich       quisition für das eigene Unternehmen wertstiftend
der Risikoanalyse.                                       ist und welche Risiken mit dem Erwerb verbunden
                                                         sind:
3.2. Anforderungen an die Entscheidungs-                 ■ Wie hoch sind die künftigen Cashflows nach
     vorbereitung bei Unternehmenserwerben                    dem Unternehmenserwerb? Hierbei sind auch
Die im Gesetz geforderte „angemessene Informa-                die geschätzten, jedoch unsicheren Synergien
tion“ gilt der Entscheidungsfundierung. Sie ent-              und die (häufig unterschätzten7) Integrations-
spricht jedoch nicht zwingend der „bestmöglichen“             kosten einzubeziehen.
Information, da der Vorstand Kosten und Nutzen           ■ Wie verändert sich der Verschuldungsgrad
bei der weiteren Entscheidungsfundierung abwä-                durch die Akquisitionsfinanzierung?
gen kann. Das heißt, wenn der aufzuwendende              ■ Wie verändern sich die Fremdkapitalkosten?
Ressourcen- und Zeitaufwand den zusätzlichen Er-         ■ Wie verändern sich die Gesamtkapitalkosten
kenntnisgewinn aus weiteren Informationen und                 infolge der Veränderung der Kapitalstruktur
Analysen übersteigt, kann der Vorstand von einer              und der Veränderung der Fremdkapitalkosten?
weiteren Entscheidungsfundierung absehen.5 Was           ■ Welchen Einfluss hat dies auf das Rating des
sind nun bei einem Unternehmenserwerb in der                  Unternehmens und somit implizit auf die In-
Praxis die Anforderungen an die Entscheidungs-                solvenzwahrscheinlichkeit?
vorbereitung?                                            ■ Was ist der Wert des eigenen Unternehmens
     Das übergeordnete Entscheidungskriterium                 ohne und mit Transaktion (unter Einbeziehung
für einen Unternehmenserwerb ist nicht – wie oft              der vorgenannten Informationen)?
von Entscheidungsträgern angenommen – eine               Um das Gesamtrisiko für das eigene Unternehmen
singuläre Beurteilung des Zielunternehmens, son-         zu evaluieren, ist die separate Betrachtung der Ein-
dern der eigene Unternehmenswert vor und nach            zelrisiken nicht ausreichend, denn das Gesamtrisi-
einer allfälligen Transaktion.6 Diese beiden Mög-        ko ergibt sich schließlich aus der Aggregation der
lichkeiten (Unternehmenserwerb: ja oder nein)            Einzelrisiken. Diese kann durch eine Monte-Carlo-
stellen hier die Handlungsoptionen dar und im            Simulation abgebildet werden, da letztere eine Ag-

Mai 2021                                                                                                        117
Corporate Finance     Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A

                       gregation der verschiedenen Risiken zulässt.8 Al-
                       ternativ ermöglicht auch die Szenario-Analyse, die        die eine Haftungsfreistellung des Vorstands
                       wahrscheinlichsten Zustände nach einer Transakti-         zur Folge hat, wenn dieser die Sorgfalt eines
                       on inklusive aller relevanten Parameter abzubilden        gewissenhaften und ordentlichen Geschäfts-
                       und so den Effekt auf das Unternehmen und dessen          leiters in der Fundierung unternehmerischer
                       Unternehmenswert zu evaluieren. Abbildung 2 gibt          Entscheidungen angewandt hat.
                       einen Überblick über die Anwendbarkeit sowie die               Werden bei Unternehmenserwerben le-
                       Vor- und Nachteile von Szenario- vs Simulations-          diglich eine Bewertung des Zielunterneh-
                       analysen.                                                 mens und eine Due Diligence durchgeführt,
                           Um die Auswirkungen eines Unternehmenser-             kann nicht davon ausgegangen werden, dass
                       werbs auf das eigene Unternehmen abzuschätzen             die Entscheidung auf Basis „angemessener
                       und insbesondere die Unternehmenswerte der ver-           Information“ im Sinne des § 84 Abs 1 AktG
                       schiedenen Handlungsoptionen gegenüberzustel-             getroffen wird. Vielmehr sind die Auswirkun-
                                                                                 gen des Unternehmenserwerbs auf das eigene
                       len, ist daher zunächst eine Stand-alone-Bewertung
                                                                                 Unternehmen zu evaluieren, insbesondere
                       des eigenen Unternehmens erforderlich. Anschlie-
                                                                                 auch dessen Risiken (zB infolge eines höhe-
                       ßend müssen die wahrscheinlichsten Szenarien im
                                                                                 ren Verschuldungsgrads); dies ist va durch
                       Falle des Unternehmenserwerbs erstellt und wahr-
                                                                                 Szenarioanalyse oder Simulation sinnvoll
                       scheinlichkeitsgewichtet werden, um den Einfluss
                                                                                 darstellbar. Der Vergleich des Werts des ei-
                       des Unternehmenserwerbs auf den Wert des eige-
                                                                                 genen Unternehmens mit und ohne eine
                       nen Unternehmens zu evaluieren. Alternativ zur
                                                                                 potenzielle Transaktion ist letztlich wohl das
                       Szenarioanalyse ist eine Abbildung der unsicheren
                                                                                 ausschlaggebende Kriterium, um einschätzen
                       Größen im Rahmen einer – in der Regel weitaus
                                                                                 zu können, ob der Unternehmenserwerb dem
                       komplexeren – Simulation möglich, welche im
                                                                                 Wohle der Gesellschaft dient und zu einer
                       Ergebnis eine Verteilung des Unternehmenswerts
                                                                                 Haftungsfreistellung der Entscheidungsträger
                       (inklusive des Zielunternehmens) abbilden kann.           führen sollte.
                           Werden diese Analysen in die Entscheidungs-
                       vorbereitung einbezogen, kann durch die Entschei-
                       dungsträger eine fundierte Entscheidung auf Basis     Anmerkungen
                       „angemessener Information“ getroffen werden,          1
                                                                                 § 84 Abs 1a AktG.
                                                                             2
                       sodass davon ausgegangen werden kann, dass die            In Anlehnung an Copeland/Koller/Murrin, Unterneh-
                                                                                 menswert: Methoden und Strategien für eine wertorien-
                       Entscheidung dem „Wohle der Gesellschaft“ dient.          tierte Unternehmensführung, 441 (1998).
                       Infolge kann angenommen werden, dass die Vor-         3
                                                                                 Vgl DIIR Revisionsstandard Nr 2: Prüfung des Risikoma-
                       standsmitglieder ihrer Sorgfaltspflicht in der Ent-       nagementsystems durch die Interne Revision (2018) ins-
                       scheidungsfundierung ausreichend nachgekom-               besondere Absätze 25, 33, 47 und 70.
                                                                             4
                                                                                 Vgl auch Gleißner, Unternehmerische Entscheidung über
                       men und von der Schadensersatzpflicht befreit sind.       Kauf oder Verkauf von Unternehmen: Anforderung aus
                                                                                 § 93 AktG und der neue Prüfungsstandard DIIR Nr 2, in
                                                                                 M&A Review 4/2019, 127.
                                                                             5
                         Auf den Punkt gebracht                                  Vgl. Graumann/Beier, Haftungsabwehr durch angemesse-
                                                                                 ne Information, in ZUb 5/2008, 198.
                         Die international bereits seit langem bekannte      6
                                                                                 Vgl auch Vorlesungsskript „Transaktionsbezogene Un-
                         Business Judgement Rule ist seit 2016 auch im           ternehmensbewertung“, Dr. Christian Aders, Ludwig-
                                                                                 Maximilians-Universität München, Sommersemester
                         österreichischen Aktiengesetz verankert. Es
                                                                                 2007, 52.
                         handelt sich dabei um eine Beweislastregel im       7
                                                                                 Vgl PWC, Post Merger Integration Study 2009, 15.
                         Kontext unternehmerischer Entscheidungen,           8
                                                                                 Vgl Gleißner, Unternehmerische Entscheidungen – Haf-
                                                                                 tungsrisiken vermeiden, Controller Magazin 1/2021, 19.

Der Klassiker zur Kostenrechnung und Preispolitik

                                                                          Kostenrechnung und Preispolitik
                                                                          6WHSDQ=HFKQHU=HLQHU
                                                                          $Xȝ6HLWHQNDUW
                                                                          ,6%1
                                                                          € 42,–
                                                                                 Auch als E-Book
6WHXHUQ                                                                         erhältlich
:LUWVFKDIW
5HFKW
$P3XQNW                                                                                                     ZZZOLQGHYHUODJDW

                 118                                                                                                        Mai 2021
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