Topstory From Slow to Grow: Controlling-Panel 2021 - Value ...
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15. Jahrgang / Mai 2021 / Nr. 3 Topstory From Slow to Grow: Controlling-Panel 2021 Accounting Neue EU-Richtlinie zu Sustainability Reporting Smarte Konzernberichterstattung Controlling Innovationssteuerung & -controlling – Teil 2 Corporate Finance Business Judgement Rule und Unternehmensakquisitionen Tax Management Auswirkungen von COVID-19 auf Steuerabteilungen Cases Die „Finance Transformation Journey“ Inside Research Effektivität des Risikomanagements Interview Utz Schäffer, WHU – Otto Beisheim School of Management Porträt Solveig Menard-Galli, Wienerberger Building Solutions
Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A Corporate Finance sowohl die Aktivitäten des BPO-Partners Accenture leitung von risikomindernden Maßnahmen und in Rumänien und Indien als auch die Aktivitäten Eindämmungsmaßnahmen war wesentlich, um die der Projektteams. Hier ist es uns gelungen, zum Projekt-Timeline einzuhalten und den damit ein- einen die operativen Prozesse ohne Unterbrechun- hergehenden Projekterfolg sicherzustellen. gen und Verzögerungen aufrechtzuhalten, zum anderen aber auch mit der Projektimplementie- rung fortzufahren. Dieses war möglich, da wir zu Auf den Punkt gebracht Beginn des Projektes mit regelmäßiger Präsenz vor Aktuell stehen wir, trotz Pandemie, kurz vor Ort in Bukarest und Delhi bereits die wesentlichen Abschluss der ersten Implementierungsphase. Prozesse der Erstmigrationen für die Business-Ein- Bis Ende Juni 2021 werden wir mit 130 Busi- heiten in Deutschland und der Schweiz definiert ness-Einheiten, verteilt auf 13 Länder, live in und implementiert hatten. Während der Pandemie SAP S/4HANA sein. Gleichzeitig haben wir haben wir die Hotels in Belgien, Dänemark, Frank- das neue Organisationsmodell eingeführt und reich, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien die Abwicklung der transaktionalen Buchhal- auf SAP S/4HANA und an Accenture übergeleitet. tungsprozesse an unseren Outsourcing-Part- Bis Ende Juni werden noch unsere Hotels in den ner Accenture in Rumänien bzw Indien über- Niederlanden und Österreich folgen. geben. Im nächsten Schritt werden wir sodann Im Laufe des Projektes kamen parallel weitere an der weitergehenden Optimierung der Pro- konzerninterne Projekte auf uns zu, wodurch zu- zesse arbeiten und den Einsatz von Robotic sätzlicher organisatorischer Aufwand abverlangt Process Automation (RPA) ausweiten. Die wurde. Durch die Beschaffung entsprechender In- hierzu aufgesetzten Piloten arbeiten bereits er- formationen und Schlüsseltermine haben wir die folgreich in den Bereichen Journal Entry Pos- Auswirkungen und eventuelle Risiken analysiert ting sowie Credit Card und Cash reconcilation. und stets auf unserem Radar behalten. Die Ab- ,PSOLNDWLRQHQGHU%XVLQHVV-XGJHPHQW5XOH LP5DKPHQYRQ8QWHUQHKPHQVDNTXLVLWLRQHQ 8PIDVVHQGH%HXUWHLOXQJGHU$XVZLUNXQJHQYRQ$NTXLVLWLRQVHQWVFKHLGXQJHQ 0DULRQ6ZRERGD%UDFKYRJHO Die Business Judgement Rule, die aus den USA seit ■ um folglich annehmen zu können, zum Wohle langem als haftungsbegrenzende Regelung bekannt der Gesellschaft zu handeln.1 ist, ist seit 2005 in Deutschland und seit 2016 auch Vorstandsmitglieder, die diese Pflichten verlet- in Österreich gesetzlich verankert. Im Wesentlichen zen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus handelt es sich bei der Business Judgement Rule um entstandenen Schadens gesamtschuldnerisch ver- eine Beweislastregel im Rahmen unternehmerischer pflichtet. Von der Schadensersatzpflicht können Entscheidungen. Der Umfang der erforderlichen In- sich Vorstandsmitglieder befreien, wenn sie nach- formationen und Analysen zur Haftungsfreistellung weisen können, mit der Sorgfalt eines gewissenhaf- des Vorstands ist jedoch bei wesentlichen unterneh- ten und ordentlichen Geschäftsmanns gehandelt zu merischen Entscheidungen, insbesondere Unter- haben (§ 84 Abs 2 AktG). nehmensakquisitionen, deutlich umfangreicher als Analog der Regelung nach § 84 AktG für meisthin angenommen. Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ist Marion Swoboda- auch die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit Brachvogel, MSc 1. Die gesetzliche Verankerung der Business für Geschäftsführer einer GmbH seit 2016 nach ist Director der ValueTrust Judgement Rule § 25 GmbH geregelt. Diese haben also bei unter- Financial Advisors GmbH Im österreichischen Aktiengesetz (AktG) regelt nehmerischen Entscheidungen die gleichen oben und leitet den Standort in § 84 die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit genannten Sorgfaltspflichten anzuwenden wie Vor- Wien. von Vorstandsmitgliedern. Demnach haben Vor- standsmitglieder. standsmitglieder insbesondere bei unternehmeri- Wenn auch die gesetzliche Verankerung der schen Entscheidungen: Business Judgement Rule ein sehr wichtiger Schritt ■ die Sorgfalt eines gewissenhaften und ordentli- war, ist die darin geregelte Vorstandshaftung kei- chen Geschäftsleiters anzuwenden, nesfalls eindeutig: diese hängt schließlich maßgeb- ■ sich nicht von sachfremden Interessen leiten zu lich von der Interpretation der Begriffe „sachfrem- lassen, de Interessen“ und „angemessene Information“ ■ auf Grundlage angemessener Informationen zu ab. Der Dokumentation der Informationen und entscheiden, Analysen, auf Basis derer unternehmerische Ent- Mai 2021 115
Corporate Finance Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A scheidungen zum Wohle der Gesellschaft getroffen 3. „Angemessene Information“ als wurden, kommt in diesem Kontext große Bedeu- Entscheidungsgrundlage bei tung zu. Unternehmensakquisitionen 3.1. Relevante Risiken bei Unternehmens- 2. Keine Haftung für unternehmerische Risiken erwerben Die meisten wesentlichen unternehmerischen Ent- Eine sehr wesentliche unternehmerische Entschei- scheidungen bergen auch mehr oder weniger große dung stellt die Akquisition von Unternehmen dar. Risiken. Wesentliche unternehmerische Entschei- Häufig wird in der Praxis hierfür lediglich eine dungen sind beispielsweise: Due Diligence durchgeführt und ein Bewertungs- ■ Investitionsentscheidungen von größerem Um- gutachten / Fairness Opinion beauftragt, um den fang, Vorstand „abzusichern“, dass das Unternehmen ■ Anpassung der Unternehmensstrategie, nicht zu einem zu hohen Preis erworben wird und ■ Veräußerung von Unternehmensteilen, Risiken in Bezug auf das Zielunternehmen erkannt ■ Unternehmensakquisitionen und werden. ■ Rückzug oder Eintritt in einen neuen Markt. Dies ist jedoch als angemessene Entschei- Wenn der Vorstand nun über den Eintritt des Un- dungsgrundlage für den Vorstand keinesfalls aus- ternehmens in einen neuen Markt entscheidet, ist reichend, da die Auswirkung der Entscheidung auf dies mit operativen Risiken verbunden, mit markt- das gesamte Unternehmen zu evaluieren ist. Hier- seitigen Risiken (zB Wie groß ist die Produktnach- zu zählen somit nicht nur der Unternehmenswert frage dort wirklich? Welcher Preis ist durchsetzbar? des Zielunternehmens und mit diesem in direktem Wie werden Mitbewerber auf den Markteintritt Zusammenhang stehende Risiken, die zum Beispiel reagieren?) und ggf auch mit rechtlichen Risiken im Rahmen der Due Diligence untersucht werden. einer bisher nicht vertrauten Judikatur. Darüber hinaus sind die Auswirkungen eines all- Ist über den potenziellen Erwerb eines Unter- fälligen Unternehmenserwerbs – insbesondere die nehmens zu entscheiden, ist dies nicht nur mit Risi- damit verbundenen Risiken – auf das Käuferunter- ken verbunden, die das Zielunternehmen betreffen nehmen zu untersuchen. Zu den zu untersuchenden (zB anhängige rechtliche Streitigkeiten), sondern Auswirkungen und Risiken zählen insbesondere: auch mit Risiken, die das eigene Unternehmen be- ■ Kapitalstruktur nach der Transaktion, treffen, wie zB operative Risiken im Kontext der ■ Kapitalkosten nach der Transaktion, Post Merger-Integration, Risiken aus Veränderung ■ Risiko der Verletzung von Covenants aus Kre- der Kapitalstruktur etc. ditverträgen, Für das Ergebnis einer unternehmerischen Ent- ■ mögliche Ratingveränderungen und Insolvenz- scheidung, dh den allfälligen Eintritt eines dieser risiken und Risiken, haftet der Vorstand jedoch nicht, wenn ■ Unternehmenswert vor und nach der Transak- die Entscheidung auf „angemessenen Informatio- tion. nen“ basierte. Das bedeutet, dass alle erforderlichen Um diese möglichen Auswirkungen einer Unter- Recherchen und Analysen durchgeführt wurden, nehmenstransaktion zu evaluieren, ist das Control- die als angemessene Entscheidungsgrundlage zur ling und Risikomanagement eines Unternehmens Ertrags-Risiko-Abwägung erforderlich sind, sodass eng in die Vorbereitung der Entscheidungsvorlage der Vorstand vernünftigerweise davon ausgehen einzubinden. In Deutschland wird die Einbezie- konnte, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. hung des Risikomanagements zur Vorbereitung Abb 1: Ermittlung des Dies führt zu einer Haftungsfreistellung des Vor- von Entscheidungsgrundlagen bereits explizit im Wertgewinns für den stands, auch wenn dieser – eine im Nachhinein of- „DIIR Revisionsstandard Nr. 2: Prüfung des Risi- Käufer.2 fensichtliche – Fehlentscheidung getroffen hat. komanagementsystems durch die Interne Revisi- Isolierter Wert Isolierter Wert Wert der Transakons- & Mögl. neg. Kombinierter Kaufpreis Isolierter Wert des Wertgewinn des Käufers des Targets Synergien Integraons- Synergien & Wert des Käufers Target Käufers nach des Käufers aus vor Akquision kosten Effekte nach Transakon Transakon Transakon 116 Mai 2021
Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A Corporate Finance Szenarien Simulationen ■ ■ Beschreibung Beobachtung der Auswirkung unterschiedlicher Numerische Analyse auf Basis stasscher Szenarien auf eine ganze Planung Wahrscheinlichkeitsannahmen ■ Austauschen von einzelnen Parametern oder ■ Abbildung z.B. über Monte Carlo Simulaonen Anpassung der gesamten Planung Vergleichbarkeit unterschiedlicher Planungen Evaluaon von Einflüssen einzelner Variablen Reakon auf Eintri von Szenario in Planung direkt Berücksichgung von Interdependenzen möglich abbildbar Technisch relav leicht umsetzbar In bestehende Modelle integrierbar Stasche Betrachtungsweise Wenige KPIs werden analysiert Variaonsmöglichkeiten innerhalb eines Szenarios Starke Abhängigkeit von den Annahmen eingeschränkt (unterstellte Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Korrelaonen) Reakonsmöglichkeiten separat zu planen Darstellung und Auswirkung von zeitvariablen, Einsatz Austausch von kompleen Annahmen-Sets zur unsicheren Größen (z.B. Wechselkursen) auf wenige Gegenüberstellung der Szenarien Zielgrößen (z.B. Free Cash Flow, NPV) on“ (2018)“ gefordert, sodass die Geschäftsleitung Rahmen unternehmerischer Entscheidungen sind Abb 2: Szenarioanalyse vs eines Unternehmens hier auch Orientierung zur schließlich die verschiedenen Handlungsoptionen Simulation. Risikobeurteilung in der Entscheidungsvorberei- gegenüberzustellen, um die für das Unternehmen tung findet.3 optimale Handlungsoption zu identifizieren. Ab- Problematisch ist für den Vorstand nicht, wenn bildung 1 stellt schematisch dar, wie der Wertge- ein in der Entscheidungsvorbereitung identifi- winn des Käufers aus einer Transaktion ermittelt ziertes Risiko in möglicher Höhe eintritt, sondern werden kann. wenn ein zuvor nicht betrachtetes Risiko eintritt Im Rahmen dessen sind auch die damit ver- oder ein quantifiziertes Risiko deutlich stärker bundenen, relevanten Risiken zu analysieren und schlagend wird, als in der Entscheidungsvorberei- zu quantifizieren. Die Entscheidungsvorlage sollte tung geschätzt.4 Nur dann ergibt sich für den Vor- somit insbesondere folgende Fragestellungen ad- stand nach § 84 AktG eine mögliche Verletzung ressieren, um untermauern zu können, ob eine Ak- seiner Sorgfaltspflicht; in diesem Fall im Bereich quisition für das eigene Unternehmen wertstiftend der Risikoanalyse. ist und welche Risiken mit dem Erwerb verbunden sind: 3.2. Anforderungen an die Entscheidungs- ■ Wie hoch sind die künftigen Cashflows nach vorbereitung bei Unternehmenserwerben dem Unternehmenserwerb? Hierbei sind auch Die im Gesetz geforderte „angemessene Informa- die geschätzten, jedoch unsicheren Synergien tion“ gilt der Entscheidungsfundierung. Sie ent- und die (häufig unterschätzten7) Integrations- spricht jedoch nicht zwingend der „bestmöglichen“ kosten einzubeziehen. Information, da der Vorstand Kosten und Nutzen ■ Wie verändert sich der Verschuldungsgrad bei der weiteren Entscheidungsfundierung abwä- durch die Akquisitionsfinanzierung? gen kann. Das heißt, wenn der aufzuwendende ■ Wie verändern sich die Fremdkapitalkosten? Ressourcen- und Zeitaufwand den zusätzlichen Er- ■ Wie verändern sich die Gesamtkapitalkosten kenntnisgewinn aus weiteren Informationen und infolge der Veränderung der Kapitalstruktur Analysen übersteigt, kann der Vorstand von einer und der Veränderung der Fremdkapitalkosten? weiteren Entscheidungsfundierung absehen.5 Was ■ Welchen Einfluss hat dies auf das Rating des sind nun bei einem Unternehmenserwerb in der Unternehmens und somit implizit auf die In- Praxis die Anforderungen an die Entscheidungs- solvenzwahrscheinlichkeit? vorbereitung? ■ Was ist der Wert des eigenen Unternehmens Das übergeordnete Entscheidungskriterium ohne und mit Transaktion (unter Einbeziehung für einen Unternehmenserwerb ist nicht – wie oft der vorgenannten Informationen)? von Entscheidungsträgern angenommen – eine Um das Gesamtrisiko für das eigene Unternehmen singuläre Beurteilung des Zielunternehmens, son- zu evaluieren, ist die separate Betrachtung der Ein- dern der eigene Unternehmenswert vor und nach zelrisiken nicht ausreichend, denn das Gesamtrisi- einer allfälligen Transaktion.6 Diese beiden Mög- ko ergibt sich schließlich aus der Aggregation der lichkeiten (Unternehmenserwerb: ja oder nein) Einzelrisiken. Diese kann durch eine Monte-Carlo- stellen hier die Handlungsoptionen dar und im Simulation abgebildet werden, da letztere eine Ag- Mai 2021 117
Corporate Finance Die Business Judgement Rule im Kontext von M&A gregation der verschiedenen Risiken zulässt.8 Al- ternativ ermöglicht auch die Szenario-Analyse, die die eine Haftungsfreistellung des Vorstands wahrscheinlichsten Zustände nach einer Transakti- zur Folge hat, wenn dieser die Sorgfalt eines on inklusive aller relevanten Parameter abzubilden gewissenhaften und ordentlichen Geschäfts- und so den Effekt auf das Unternehmen und dessen leiters in der Fundierung unternehmerischer Unternehmenswert zu evaluieren. Abbildung 2 gibt Entscheidungen angewandt hat. einen Überblick über die Anwendbarkeit sowie die Werden bei Unternehmenserwerben le- Vor- und Nachteile von Szenario- vs Simulations- diglich eine Bewertung des Zielunterneh- analysen. mens und eine Due Diligence durchgeführt, Um die Auswirkungen eines Unternehmenser- kann nicht davon ausgegangen werden, dass werbs auf das eigene Unternehmen abzuschätzen die Entscheidung auf Basis „angemessener und insbesondere die Unternehmenswerte der ver- Information“ im Sinne des § 84 Abs 1 AktG schiedenen Handlungsoptionen gegenüberzustel- getroffen wird. Vielmehr sind die Auswirkun- gen des Unternehmenserwerbs auf das eigene len, ist daher zunächst eine Stand-alone-Bewertung Unternehmen zu evaluieren, insbesondere des eigenen Unternehmens erforderlich. Anschlie- auch dessen Risiken (zB infolge eines höhe- ßend müssen die wahrscheinlichsten Szenarien im ren Verschuldungsgrads); dies ist va durch Falle des Unternehmenserwerbs erstellt und wahr- Szenarioanalyse oder Simulation sinnvoll scheinlichkeitsgewichtet werden, um den Einfluss darstellbar. Der Vergleich des Werts des ei- des Unternehmenserwerbs auf den Wert des eige- genen Unternehmens mit und ohne eine nen Unternehmens zu evaluieren. Alternativ zur potenzielle Transaktion ist letztlich wohl das Szenarioanalyse ist eine Abbildung der unsicheren ausschlaggebende Kriterium, um einschätzen Größen im Rahmen einer – in der Regel weitaus zu können, ob der Unternehmenserwerb dem komplexeren – Simulation möglich, welche im Wohle der Gesellschaft dient und zu einer Ergebnis eine Verteilung des Unternehmenswerts Haftungsfreistellung der Entscheidungsträger (inklusive des Zielunternehmens) abbilden kann. führen sollte. Werden diese Analysen in die Entscheidungs- vorbereitung einbezogen, kann durch die Entschei- dungsträger eine fundierte Entscheidung auf Basis Anmerkungen „angemessener Information“ getroffen werden, 1 § 84 Abs 1a AktG. 2 sodass davon ausgegangen werden kann, dass die In Anlehnung an Copeland/Koller/Murrin, Unterneh- menswert: Methoden und Strategien für eine wertorien- Entscheidung dem „Wohle der Gesellschaft“ dient. tierte Unternehmensführung, 441 (1998). Infolge kann angenommen werden, dass die Vor- 3 Vgl DIIR Revisionsstandard Nr 2: Prüfung des Risikoma- standsmitglieder ihrer Sorgfaltspflicht in der Ent- nagementsystems durch die Interne Revision (2018) ins- scheidungsfundierung ausreichend nachgekom- besondere Absätze 25, 33, 47 und 70. 4 Vgl auch Gleißner, Unternehmerische Entscheidung über men und von der Schadensersatzpflicht befreit sind. Kauf oder Verkauf von Unternehmen: Anforderung aus § 93 AktG und der neue Prüfungsstandard DIIR Nr 2, in M&A Review 4/2019, 127. 5 Auf den Punkt gebracht Vgl. Graumann/Beier, Haftungsabwehr durch angemesse- ne Information, in ZUb 5/2008, 198. Die international bereits seit langem bekannte 6 Vgl auch Vorlesungsskript „Transaktionsbezogene Un- Business Judgement Rule ist seit 2016 auch im ternehmensbewertung“, Dr. Christian Aders, Ludwig- Maximilians-Universität München, Sommersemester österreichischen Aktiengesetz verankert. Es 2007, 52. handelt sich dabei um eine Beweislastregel im 7 Vgl PWC, Post Merger Integration Study 2009, 15. Kontext unternehmerischer Entscheidungen, 8 Vgl Gleißner, Unternehmerische Entscheidungen – Haf- tungsrisiken vermeiden, Controller Magazin 1/2021, 19. Der Klassiker zur Kostenrechnung und Preispolitik Kostenrechnung und Preispolitik 6WHSDQ=HFKQHU=HLQHU $Xȝ6HLWHQNDUW ,6%1 € 42,– Auch als E-Book 6WHXHUQ erhältlich :LUWVFKDIW 5HFKW $P3XQNW ZZZOLQGHYHUODJDW 118 Mai 2021
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