Gemeinde Sankt Peter-Ording

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Gemeinde Sankt Peter-Ording

                       Begründung
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 83 ( Vor-
             haben- und Erschließungsplan)
  für das Gebiet nördlich der Grundstücke Bövergeest
           Nr. 92-94, im Norden und Westen
            begrenzt durch den Medfeldweg

                     Stand Oktober 2019

                                                        Verfasser:
                                       Planungsbüro Sven Methner
                                   Zingelstraße 50, 25704 Meldorf
              Tel. 04832/9719779, post@planungsbuero-methner.de

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Inhaltsverzeichnis
1.      Einleitung                                                                       3
     1.1 Räumlicher Geltungsbereich                                                       3
     1.2 Anlass und Ziel der Planung                                                     3
2.      Übergeordnete Planungsvorgaben                                                   4
     2.1 Ziele der Raumordnung                                                            4
     2.2 Flächennutzungsplan                                                              4
3.      Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung                            4
     3.1 Art der baulichen Nutzung                                                        4
     3.2 Maß der baulichen Nutzung                                                        5
     3.3 Überbaubare Grundstücksflächen                                                   5
     3.4 Erschließung                                                                     5
     3.5 Immissionsschutz                                                                 6
     3.6 Flächen für die Wasserwirtschaft                                                 6
     3.7 Anpflanzungen                                                                    6
4.      Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung                                          7
     4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen                                           7
     4.2 Eingriffsermittlung und -bewertung                                               8
     4.3 Ausgleichsermittlung                                                             8
5.      Umweltbericht                                                                    9
     5.1 Einleitung                                                                       9
     5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen                               10
     5.3 Zusätzliche Angaben                                                             17
6.      Rechtsgrundlagen                                                                 19

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

1. Einleitung
1.1 Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. des Bebauungsplans (im
Folgenden vereinfachend nur Bebauungsplan bzw. B-Plan) besteht aus den Flurstücken
143 und 144 der Flur 16 sowie einem Teilstück aus Flurstück 141 der Flur 6 der Gemar-
kung Sankt Peter-Ording und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Das Plangebiet wurde bisher
als Ackerland landwirtschaftlich genutzt. Westlich angrenzend verläuft die Straße Med-
feldweg, südwestlich liegt ein Rückhaltebecken. Südlich grenzen bestehende bebaute
Grundstücke entlang der Straße Bövergeest an, nördlich des Plangebiets befindet sich
eine landwirtschaftliche Hofstelle, ansonsten ist das Plangebiet von freier Landschaft
umgeben.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu ent-
nehmen.

Die stark vom Tourismus geprägte Gemeinde Sankt Peter-Ording (ca. 2,5 Millionen Über-
nachtungen und ca. 580.000 Tagesgäste) liegt an der südwestlichen Ecke der Halbinsel
Eiderstedt. Die Gemeinde besteht aus vier Ortsteilen. Der an das Plangebiet angrenzen-
de Teil des Ortsteils Dorf umfasst sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung sowie einen
zentralen Einzelhandelsbereich der Gemeinde.

1.2 Anlass und Ziel der Planung
Eine Vorhabenträgerin hat auf der Grundlage eines eingereichten Vorhaben- und Er-
schließungsplans die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Er-
richtung einer Spiel- und Freizeithalle mit Begleitnutzungen beantragt.
In der Halle mit einer Grundfläche von ca. 40 x 92 m sollen Freizeitnutzungen für Famili-
en und Erwachsene angeboten werden. Laut Betriebsbeschreibung gehören dazu inner-
halb der Halle insbesondere eine Rollschuh- und Inliner-Bahn, ein Hoverboard-Parcour,
vier Bowlingbahnen, eine Abteilung für Spaßautomaten (z.B. Flipper, Autofahr-Simulatio-
nen u. ä.), ein Raum zum Spielen von Schwarzlicht-Minigolf und ein Raum zum In-
door-Skifahren (Simulationsanlage). Hinzu kommen Ruhe- und Sitzbereiche, ein Bistro so-
wie eine Betriebsleiterwohnung, um die Betreuung und Überwachung der Anlagen ge-
währleisten zu können.
Westlich neben der Halle soll eine Wasserrutsche zum Befahren mit Schlauchbooten/
-ringen entstehen, die eine Ausgangshöhe von ca. 12 m (einschließlich Einstiegsbauwerk
wird eine Höhe von ca. 15,50 m erreicht) und eine Länge von ca. 80 m aufweist. Im
nördlichen und östlichen Teil des Plangebiets sind ca. 200 Parkplätze für die Besucher
geplant.

Die Gemeinde St. Peter-Ording sieht in der geplanten Nutzung eine sinnvolle Ergänzung
des Freizeitangebots insbesondere für Schlechtwettertage und hat daher beschlossen,
den beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

2. Übergeordnete Planungsvorgaben
2.1 Ziele der Raumordnung
Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) besteht eine Anpassungspflicht der kommuna-
len Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung.

Die Ziele der Raumordnung für die Gemeinde St. Peter-Ording werden im Landesent-
wicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2010 und im Regionalplan V aus dem Jahr 2002 festge-
legt. Im Folgenden werden nur die für die Planung relevanten Ziele und Grundsätze der
Raumordnung dargestellt.

Die Gemeinde St.Peter-Ording ist als ländlicher Zentralort im System zentraler Orte aus-
gewiesen (LEP Kapitel 2.2.4).

St. Peter-Ording ist als Schwerpunktraum (LEP Kapitel 3.7.1) bzw. Ordnungsraum (Regio-
nalplan Kapitel 4.1) für Tourismus und Erholung ausgewiesen. In diesen Räumen soll dem
Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden, wobei Maßnah-
men zur Struktur- und Qualitätsverbesserung sowie zur Saisonverlängerung Vorrang vor
einer reinen Kapazitätserweiterung des Angebotes beziehungsweise dem Bau neuer Anla-
gen haben sollen.

Die städtebauliche Entwicklung soll grundsätzlich in räumlicher und infrastruktureller
Anbindung an bestehende Ortsteile entstehen (Kapitel 2.7 LEP). Die Innenentwicklung
hat Vorrang vor der Außenentwicklung.

2.2 Flächennutzungsplan (FNP)

Im derzeit gültigen FNP der Gemeinde St. Peter-Ording ist das Plangebiet als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt. Es ist also parallel zur Aufstellung des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans eine Änderung des FNP notwendig.

3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung

3.1 Art der baulichen Nutzung
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden folgende Arten der baulichen Nut-
zung zugelassen:
    eine Halle für Spiel, Sport- und Freizeitnutzungen
    gastronomische Begleitnutzung (Schank- und Speisewirtschaften auf untergeord-
      neter Fläche in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit der Hauptnutzung)
    eine Betriebsleiterwohnung
    eine Outdoor-Wasserrutsche
    maximal 210 KfZ-Stellplätze
    Zufahrten, Versorgungs- und Nebenanlagen, die den übrigen zulässigen Nutzungen
      dienen
Die Zuordnung erfolgt jeweils für das Baufenster, das der Vorhabenplanung entspricht,
bzw. bei den Nebenanlagen für das gesamte Plangebiet.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, brauchen keine Bauge-
bietstypen gemäß Baunutzungsverordnung verwendet zu werden und können die zulässi-
gen Nutzungen konkret aufgezählt werden, da sich der Bebauungsplan aus dem von der
Vorhabenträgerin vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan ergibt.
Im Gesamtpaket stellt das Vorhaben eine Freizeiteinrichtung dar, die insbesondere den
zahlreichen Familien-Touristen in St. Peter-Ording (Zielgruppenanteil 20 %, im restlichen
Eiderstedt sogar 30 %)1 aber auch Erwachsenen eine Alternative zum Strandbesuch oder
anderen natur- und landschaftsgebundenen Aktivitäten bietet. Die Nutzung ist darauf
ausgelegt, dass bis zu 500 Gäste zeitgleich die Angebote nutzen können. Als besondere
Attraktivität kann das Indoor-Freizeitangebot bis in die Abendstunden angesehen wer-
den, wodurch sich die Zielgruppen voraussichtlich zur Hälfte aus Familien und zur ande-
ren Hälfte auf junge Erwachsene zusammensetzen werden.

3.2 Maß der baulichen Nutzung
Entsprechend der Vorhabenplanung wird für das Baufenster der Halle eine zulässige
Grundfläche (GR) von 3.600 bis 3.800 qm festgesetzt, für das Baufenster der Rutsche
eine GR von 600 bis 750 qm.
Als Traufhöhe für die Halle wird 4,50 m bis 5,00 m festgesetzt, als Firsthöhe 6,00 m bis
6,50 m. Für den Bereich der Rutsche wird als Höhe sonstiger baulicher Anlagen 15,00 m
bis 15,50 m festgesetzt (für die Spitze des Einstiegsbauwerks).
Die Mindest- und Höchstmaße lassen Spielraum für kleinere Anpassungen der Baukon-
struktion, ohne dass die städtebauliche Wirkung des Vorhabens dadurch anders zu beur-
teilen wäre.
Für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten wird eine zulässige Überschreitung der GR
bis zu einem Maß von 10.000 qm festgesetzt. Auch dies entspricht der Vorhabenplanung,
insbesondere der Ausdehnung der Stellplatzfläche.

Alle Höhenfestsetzungen beziehen sich auf die Fahrbahnoberfläche der öffentlichen Ver-
kehrsfläche am Plangebiet.

3.3 Überbaubare Grundstücksflächen
Die vorgesehene Baufläche für die Halle sowie die Rutsche werden in zwei Baufenstern
im südlichen Teil des Grundstücks festgesetzt, so dass der Bebauungsplan dem Vorhaben-
und Erschließungsplan entspricht. Da die Erschließung von Nordosten her erfolgt, können
durch diese Anordnung kurze Wege gewährleistet werden. Außerdem erfolgt bezüglich
der Bebauung südlich des Plangebiets eine zumindest teilweise Abschirmung der Geräu-
sche auf der Parkplatzfläche und im Eingangsbereich durch das Gebäude.

3.4 Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über eine neu angelegte Gemein-
destraße, die an den Medfeldweg anschließt.
Für die Stellplatzflächen werden die entsprechenden Grundstücksteile festgesetzt, um
deren Lage zu sichern.

1 Quelle: Touristisches Entwicklungskonzept St. Peter-Ording, FH Westküste/NIT, Heide/Kiel, 2017, S. 41

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Die technische Erschließung muss durch Verlegung neuer Versorgungsleitungen bzw. An-
schlüsse im Medfeldweg erfolgen. Bei der Planung der Wasserversorgung sind auch der
notwendige Löschwasserbedarf sowie ggf. erforderliche neue Entnahmestellen (max. 75
m Entfernung zur Grundstückszufahrt) zu berücksichtigen.
Das Niederschlagswasser der bebauten und versiegelten Flächen muss innerhalb des
Plangebiets für einen angemessenen Zeitraum zwischengespeichert und verzögert an die
Vorflut abgegeben werden können, um eine Überlastung des Gewässersystems zu ver-
meiden. Gleichzeitig ist aufgrund der zunehmend schwierigen Sielentwässerung auf Ei-
derstedt für neue bebaute Gebiete ein Retentionsraumausgleich im Gewässersystem zu
schaffen, um eine Überflutung von Siedlungsflächen durch Rückstau zu vermeiden. Das
bedeutet, dass außerhalb des Plangebiets im Gewässersystem des Sielverbands Ehsten-
siel ein zusätzliches Retentionsvolumen oberhalb des jeweiligen mittlerem Pegelstands
von ca. 500 m³ für die ca. 1 ha große Baugebietsfläche herzustellen ist, z.B. durch ent-
sprechende Grabenaufweitungen.

3.5 Immissionsschutz
In der Umgebung des Plangebiets sind mehrere schutzwürdige Nutzungen vorhanden. Es
handelt sich dabei um Grundstücke im südlich angrenzenden, im B-Plan 35 der Gemeinde
festgesetzten Gewerbegebiet (betriebsbezogenes Wohnen, Büronutzung) sowie um die
Hofstelle, die nördlich des Plangebiets am Medfelder Weg liegt. Um zu vermeiden, dass
diese schutzwürdigen Nutzungen durch Freizeitlärm aus dem Plangebiet beeinträchtigt
werden, wurde ein schalltechnisches Gutachten angefertigt (Akustik Busch, Kronshagen,
Bericht 460419gas01 vom 29.05.2019 mit Ergänzung 460419eas01 vom 18.10.2019), das
den B-Plan-Unterlagen beigefügt wird. Unter den dort vorausgesetzten baulichen, tech-
nischen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Vorhabens werden die rechtlichen
Immissionsschutzanforderungen durch das Vorhaben erfüllt. Die Planung ist somit um-
setzbar. Sollte im Rahmen der Vorhabenplanung von den genannten Rahmenbedingungen
abgewichen werden, ist die Vereinbarkeit mit dem Immissionsschutz für die umgebenden
Nutzungen erneut zu prüfen.

3.6 Flächen für Wasserwirtschaft
Im Westen des Plangebiets, teilweise entlang des Medfeldwegs, sowie östlich der geplan-
ten Halle verlaufen Entwässerungsgräben, die zur Sicherung der Oberflächenentwässe-
rung durch die Festsetzung als Fläche für die Wasserwirtschaft gesichert werden.

3.7 Flächen für Anpflanzungen
Um das am Siedlungsrand liegende Plangebiet besser in die Landschaft einzubinden,
werden an den Seiten der relevanten Sichtachsen (vom Medfeldweg aus sowie von der
südlich angrenzenden Ortslage aus) im Norden, Süden und Südosten Anpflanzungen von
heimischen, standortgerechten Bäumen und Büschen festgesetzt.
Derzeit besteht keine geschlossene Randbegrünung des südlich angrenzenden Bauge-
biets, so dass durch diese Maßnahme eine gestalterische Verbesserung gegenüber der Be-
standssituation zu erwarten ist.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung und der Ausgleich von Eingriffen in Natur
und Landschaft im Rahmen der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berück-
sichtigen.

Das Plangebiet besteht derzeit aus Ackerland. Westlich des Plangebiets ist ein mit Gehöl-
zen umstandenes Gewässer vorhanden, südlich des Plangebiets bestehen Gehölzstreifen
auf den angrenzenden Grundstücken. In den Randbereichen des Plangebietes befinden
sich Entwässerungsgräben. In die genannten Strukturen wird durch die Planung jedoch
nicht eingegriffen.

Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen B-Plan, dem ein Antrag der Vorhabenträge-
rin für das konkrete Plangebiet zugrunde liegt. Eine Standortalternativenprüfung der Ge-
meinde beschränkt sich in diesen Fällen im ersten Schritt darauf, ob die geplante Nut-
zung überhaupt an dieser Stelle städtebaulich vertretbar ist (was der Fall ist, da sie eine
sinnvolle Ergänzung des Freizeitangebots der vom Tourismus geprägten Gemeinde ist),
und im zweiten Schritt, ob für die Nutzung städtebaulich besser geeignete Flächen zur
Verfügung stehen. Hierbei sind vor dem Hintergrund der Schonung unbebauter Freiflä-
chen in erster Linie Flächen im Innenbereich zu prüfen. Flächen in entsprechender Grö-
ßenordnung, die nutzungsfrei und kurzfristig verfügbar sind, sind der Gemeinde jedoch
nicht bekannt.

4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Die umgebenden Randstrukturen (Entwässerungsgräben und Gehölze) bleiben erhalten.
Der Versiegelungsgrad wird auf das für das Vorhaben nötige Maß beschränkt. Die Beein-
trächtigung des Landschaftsbilds wird durch Festsetzung maximaler Bauhöhen sowie
Randeingrünungen vermindert.

Gesetzlich geschützte Biotope werden von der Planung nicht beeinträchtigt.

Gemäß § 44 BNatSchG unterliegen besonders geschützte Arten sowie ihre Fortpflanzungs-
und Ruhestätten einem besonderen Schutz. Zu den besonders geschützten Arten gehören
Arten der Anhänge A und B der europäischen Artenschutzverordnung (Nr. 338/97), Arten
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Nr. 92/43/EWG) sowie alle in Europa heimischen Vo-
gelarten. In § 44 Abs. 5 BNatSchG ist geregelt, dass im Rahmen der Bauleitplanung keine
artenschutzrechtlichen Verstöße vorliegen, wenn für betroffene Arten in räumlicher
Nähe Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, durch die die jeweilige Populati-
onsgröße erhalten werden kann.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind dem entsprechend jedoch nicht zu erwarten. Die
Ackerflächen bieten aufgrund ihrer Nutzung – im Gegensatz zu den umgebenden Grün-
landflächen - kein wesentliches Potential für Fortpflanzungs-, Brut- und Ruhestätten ge-
schützter Arten, z.B. von Wiesenvögeln. Als Nahrungs- und Ruheraum, z.B. auch für Rast-
vögel, können sie zwar durchaus eine Rolle spielen, diese Funktion kann jedoch im Rah-
men der Ausgleichsregelung (s.u. 4.3) verlagert werden, so dass keine Gefährdung von
Populationen eintritt. In die wertvolleren und artenschutzrechtlich eventuell relevante-
ren Randstrukturen wird nicht eingegriffen.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

4.2 Eingriffsermittlung und -bewertung
Das Plangebiet besteht im Wesentlichen aus intensiv genutztem Ackerland, das ökolo-
gisch nur allgemeine Bedeutung hat. Im Plangebiet befinden sich in den Randbereichen
teilweise Entwässerungsgräben sowie (außerhalb des Plangebiets) Gehölzstrukturen. In
diese potentiell höherwertigen Lebensräume wird jedoch nicht wesentlich eingegriffen.

Die Ackerflächen sowie ein geringer Teil des Grabens innerhalb des Plangebiets (Anlegen
einer Überfahrt) gehen als Lebensraum verloren. Bebauung und Versiegelung führen zu
Eingriffen in den Boden- und Wasserhaushalt.

Insgesamt ergeben sich folgende Eingriffsflächen:

Art des Eingriffs Flächengröße   Betroffene      Flächenbewertung Eingriffsin-      Eingriffsfläche
                                 Schutzgüter                      tensität
Lebensraumver-   ca. 13.400 qm   Arten und Bioto- Allgemeine Bedeu-   1              ca. 13.400 qm
lust Ackerland                   pe               tung

Abzüglich festge- ca. 900 qm                                                        - ca.   900 qm
setzter Pflanz-
flächen
Summe                                                                               ca. 12.500 qm

Art des Eingriffs Flächengröße   Betroffene Flächenbewer-      Eingriffsintensität Eingriffsfläche
                                 Schutzgüter tung
Bodenversiege-   ca. 12.500 qm   Boden, Was- Allgemeine Be-    GR 10.000 qm (ein-    ca. 10.000 qm
lung Baugebiet                   ser         deutung           schließlich Neben-
                                                               anlagen)

Hinzu kommen Eingriffe in das Landschaftsbild durch die Bebauung einer bisherigen Frei-
fläche am Ortsrand.

4.3 Ausgleichsermittlung
Der oben dargestellte Lebensraumverlust durch die Planung betrifft Ackerflächen von
allgemeiner Bedeutung. Durch die festgesetzte Pflanzung von einheimischen Gehölzen
auf einer Fläche von insgesamt ca. 900 qm entstehen mindestens gleichwertige neue Le-
bensräume im Vergleich zur ursprünglichen Ackerfläche. Daher kann diese Fläche von der
Eingriffsfläche abgezogen werden. Wenn die Eingriffe durch Verbesserung von höherwer-
tigen Offenland-Lebensräumen besonderer Bedeutung, insbesondere (Feucht-)Grünland
ausgeglichen werden, wird ein geringerer Ausgleichsfaktor von 0,5 angesetzt, so dass
sich 6.250 qm Ausgleichsflächenbedarf ergeben.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Für die Bodenversiegelung wird im allgemeinen ein Ausgleichsfaktor von 0,5 vorgegeben,
der jedoch erhöht werden muss, wenn es sich bei den Ausgleichsmaßnahmen lediglich
um die Extensivierung von Nutzungen (insbesondere Grünlandnutzung) handelt. Daher
wird im vorliegenden Fall der Ausgleichsfaktor 0,75 angenommen, womit sich eine Aus-
gleichsfläche von 7.500 qm ergibt. Da auf den festgesetzten Gehölzflächen eine Verbes-
serung der Bodensituation gegenüber der bisherigen Ackernutzung eintritt, können die
Pflanzflächen von ca. 900 qm dem Ausgleichsbedarf angerechnet werden, so dass eine
notwendige externe Ausgleichsfläche von 6.600 qm verbleibt. Diese kann mit dem im
vorherigen Absatz genannten Ausgleichsbedarf für den Lebensraumverlust kombiniert
werden. Zusätzlich muss die artenschutzrechtlich relevante potentielle erhebliche Stö-
rung von benachbarten Bruthabitaten für Wiesenvögel auf einer Fläche von ca. 0,75 ha
kompensiert werden (s. Umweltbericht 5.2.2), so dass sich ein gesamter Ausgleichsflä-
chenbedarf von 1,4 ha ergibt, der durch die Schaffung gleichwertiger Ersatzlebensräu-
me, z.B. durch Extensivierung von Grünlandflächen gedeckt werden kann.

5. Umweltbericht
5.1 Einleitung
5.1.1 Darstellung der Planungsinhalte und -ziele
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Das Plangebiet
besteht derzeit aus Ackerland. Westlich des Plangebiets ist ein mit Gehölzen umstande-
nes Gewässer vorhanden, südlich des Plangebiets bestehen Gehölzstreifen auf den an-
grenzenden Grundstücken. In den Randbereichen des Plangebietes befinden sich Entwäs-
serungsgräben. In die genannten Strukturen wird durch die Planung jedoch nicht einge-
griffen. Lediglich die bestehende Zufahrt zum Medfeldweg einschließlich Grabenquerung
muss vermutlich ausgebaut werden.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu ent-
nehmen.

Die Gemeinde St. Peter-Ording liegt im Naturraum Eiderstedter Marsch.

Eine Vorhabenträgerin hat auf der Grundlage eines eingereichten Vorhaben- und Er-
schließungsplans die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Er-
richtung einer Spiel- und Freizeithalle mit Begleitnutzungen beantragt.
In der Halle mit einer Grundfläche von ca. 40 x 92 m sollen Freizeitnutzungen für Kinder
und Erwachsene angeboten werden. Laut Betriebsbeschreibung gehören dazu innerhalb
der Halle insbesondere eine Rollschuh- und Inliner-Bahn, ein Hoverboard-Parcour, vier
Bowlingbahnen, eine Abteilung für Spaßautomaten (z.B. Flipper, Autofahr-Simulationen
u. ä.), ein Raum zum Spielen von Schwarzlicht-Minigolf und ein Raum zum Indoor-Surfen.
Hinzu kommen Ruhe- und Sitzbereiche, ein Bistro sowie eine Betriebsleiterwohnung.
Westlich neben der Halle soll eine Wasserrutsche zum Befahren mit Schlauchbooten/-rin-
gen entstehen, die eine Ausgangshöhe von ca. 12 m und eine Länge von ca. 80 m auf-
weist. Im nördlichen und östlichen Teil des Plangebiets sind ca. 200 Parkplätze für die
Besucher geplant.

Die Gemeinde St. Peter-Ording sieht in der geplanten Nutzung eine sinnvolle Ergänzung

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

des Freizeitangebots insbesondere für Schlechtwettertage und hat daher beschlossen,
den beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Über die festgesetzte zulässige Grundfläche werden maximal 10.000 qm bebaute bzw.
versiegelte Fläche zugelassen (3.800 qm für die Halle, 750 qm für die Rutsche, der Rest
für Nebenanlagen und Stellplätze). Darüber hinaus können die übrigen Baugebietsflä-
chen durch private Grundstücksgestaltung umgeformt werden.

5.1.2 Darstellung und Berücksichtigung betroffener Umweltschutzziele
5.1.2.1 Relevante Umweltschutzziele
Für die Bauleitplanung relevante Umweltschutzziele befinden sich in allgemeingültiger
Form in den verschiedenen Fachgesetzen und speziell gebietsbezogen z.B. in Schutzge-
bietsausweisungen oder Darstellungen in Fachplänen.

Allgemeine gesetzliche Ziele, die für die Planung relevant sind, sind insbesondere
     Gebot der flächenschonenden Planung (u.a. mit dem Grundsatz Innenentwicklung
      vor Außenentwicklung)
     der allgemeine Schutz und die Erhaltung der Entwicklungsfähigkeit von Natur,
      Landschaft, Boden- und Wasserhaushalt einschließlich dem Ausgleich von Eingrif-
      fen
     die Klimaschonung
     Arten- und Lebensraumschutz, auch hinsichtlich der Entwicklungsfähigkeit (z.B.
      durch Biotopverbundsysteme)
     der Schutz der Umwelt vor Schadstoffeinträgen
     der Immissionsschutz
     der Hochwasserschutz

Schutzgebietsausweisungen sind im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung nicht
vorhanden.

5.1.2.2 Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltschutzziele
Die Umweltschutzziele, die durch die Planung berührt werden können, werden als öf-
fentliche Belange in die planerische Abwägung eingestellt. Die Eingriffe in Natur und
Landschaft werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

5.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
5.2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands und Beschreibung
      der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
5.2.1.1 Bestandsbeschreibung (Basisszenario)
Flächennutzung/Arten und Biotope
Das Plangebiet besteht im wesentlichen aus Ackerland. Eingefasst wird dieses durch Ent-
wässerungsgräben. Westlich und südlich des Plangebiets (außerhalb des Geltungsbe-
reichs) befinden sich Gehölzbestände. Am nordwestlichen und östlichen Rand (teilweise

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

im Plangebiet) bestehen Entwässerungsgräben.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Wiesenvogelschutzkulisse mit Grünlandum-
bruchverbot, womit darauf besonderes Augenmerk zu richten ist.

Westlich des Plangebiets ist ein mit Gehölzen umstandenes Gewässer vorhanden, nord-
westlich verläuft der Medfeldweg, weiter nördlich besteht eine landwirtschaftliche Hof-
stelle. Südlich des Plangebiets liegt ein fast vollständig bebautes Gebiet mit gewerbli-
cher bzw. gemischter Nutzung. Direkt an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein
Gehölzstreifen auf den benachbarten Grundstücken. Ansonsten grenzen weitere land-
wirtschaftlich genutzte Freiflächen an.

Gemäß § 44 BNatSchG unterliegen besonders geschützte Arten sowie ihre Fortpflanzungs-
und Ruhestätten einem besonderen Schutz. Ein Bauleitplan, der Vorhaben zulässt, die
diese Schutzvorschriften verletzen würden, ohne dass die Voraussetzungen für eine Be-
freiung von diesen Vorschriften gegeben sind, ist nicht vollzugsfähig. Zu den besonders
geschützten Arten gehören Arten der Anhänge A und B der europäischen Artenschutzver-
ordnung (Nr. 338/97), Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Nr. 92/43/EWG) sowie
alle in Europa heimischen Vogelarten.
Eine spezifische Artenaufnahme im Plangebiet hat nicht stattgefunden. Es wurde auf-
grund der Biotop- und Lebensraumausstattung auf mögliche Artengruppen und ihre Emp-
findlichkeit bzw. Betroffenheit sowie auf die Notwendigkeit spezifischer Untersuchungen
geschlossen.
Aufgrund der Verbreitung und Habitatansprüche können Vorkommen mehrerer Fleder-
mausarten im bzw. am Plangebiet nicht ausgeschlossen werden, insbesondere der häufi-
gen Arten Breitfledermaus, Zwergfledermaus, ggf. auch Großer Abendsegler und (in der
Umgebung an vorhandenen Gewässern) Wasserfledermaus. Alle Fledermäuse gehören zu
den streng geschützten Arten. Das Plangebiet selbst ist aufgrund fehlender Gehölze, Ge-
bäude oder sonstiger als Quartiere bzw. Tagesverstecke dienender Strukturen für Fleder-
mäuse ausschließlich als potentielles Jagdrevier relevant.
Von den streng geschützten Amphibienarten kommt der Moorfrosch nahezu flächende-
ckend in Schleswig-Holstein vor. Ein Vorkommen in den Gräben im Plangebiet ist sehr
wahrscheinlich. Auch ein Vorkommen der Kreuzkröte kann nicht ausgeschlossen werden,
da St. Peter-Ording ein Verbreitungsschwerpunkt dieser Art ist. Allerdings besiedelt sie
die Dünenlandschaften bzw. Strandseen, von denen sich das Plangebiet in kürzester Ent-
fernung ca. 1,4 km entfernt befindet, wobei dazwischen auch noch die Ortslage St.Pe-
ter-Ordings liegt. Da das Plangebiet außerdem über keine stehenden Kleingewässer ver-
fügt, ist ein Vorkommen der Kreuzkröte im oder am Plangebiet unwahrscheinlich.
Von den einheimischen Vogelarten, die alle unter den besonderen Schutzstatus fallen,
sind insbesondere die Offenlandarten und Röhrichtbrüter als potentielle Brutvorkommen
relevant, namentlich Kiebitz, Uferschnepfe, Feldlerche, Rotschenkel, Rohrweihe und
Blaukehlchen. Angesichts der direkt benachbarten Gehölzstrukturen, der Flächengröße
bzw. des Revierbedarfs der einzelnen Arten und der Biotopausprägung erscheint das
Plangebiet als Bruthabitat für die Offenlandarten Kiebitz (Meidung von Gehölzen, Revier-
größe > 1 ha), Uferschnepfe (Bevorzugung temporär überfluteter Feuchtgrünlandflächen
als Brutbiotop), Feldlerche (Meidung von Gehölzen, Reviergröße ca. 2-4 ha) und Rot-
schenkel (Bedarf extensiver Grünlandflächen als Brutbiotop) nur gering geeignet, zumal
deutlich besser geeignete Bruthabitate in direkter räumlicher Nähe liegen. Als Nahrungs-
raum kann das Plangebiet auch für andere Arten relevant sein, die in St. Peter-Ording

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

vorkommen können (z.B. Greifvögel, Eulen, Gebäudebrüter, Gehölzbrüter), allerdings ist
davon auszugehen, dass im räumlichen Zusammenhang ausreichend andere geeignete
Nahrungsflächen vorhanden sind, so dass bezüglich dieser Vogelgruppen keine Arten-
schutzkonflikte entstehen. Grundsätzlich liegt das Plangebiet in einem für Rastvögel ge-
eigneten Raum. Dass das Plangebiet selbst als Rastfläche eine wesentliche Rolle spielt ist
aufgrund der Flächengröße und der Lage direkt am Siedlungsrand unwahrscheinlich. Für
punktuell vorkommende Rastvögel würden daher in der Umgebung in ausreichendem
Maße Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Daher sind Auswirkungen auf bedeutsame
Rastvogelbestände nicht zu erwarten.

Boden
Das Plangebiet in St. Peter-Ording liegt im Bereich der Altmarsch angrenzend an die
Strandwallablagerungen der Ortslage. Die Altmarsch (Dwog-/Knickmarsch) bildet in der
Regel dichte Ton-/Schluffböden mit hohem Grundwasserstand und geringem Sauerstoff-
gehalt. Bedeutung für den Naturhaushalt haben Böden vor allem als Lebensraum, als
Standortmedium für Biotope sowie als Speicher (z.B. für Wasser und Nährstoffe) und Fil-
ter (z.B. für Schadstoffe).

Wasser
Im Marschgebiet, in dem das Plangebiet liegt, ist ein geringer Grundwasserflurabstand
von 1 m oder weniger zu erwarten. Die nächstgelegene Messstelle in der Ortslage St.Pe-
ter-Ording (Messstelle 1381 St. Peter-Ording am Bad) liegt im Bodenbereich der Strand-
wallablagerungen und ist somit nicht mit dem Plangebiet zu vergleichen.
Oberflächengewässer sind in Form der Entwässerungsgräben entlang der Plangebiets-
grenzen im Nordwesten und Osten vorhanden.
Der Wasserhaushalt ist insbesondere gegenüber Versiegelungen empfindlich, die für
schnelleren Wasserabfluss und damit für eine zusätzliche hydraulische Belastung der Ent-
wässerungsgräben sorgen, sowie gegenüber Schadstoffeinträgen, die die Gewässergüte
schädigen.

Klima/Luft
Kleinklimatisch können unbebaute Gebiete im Siedlungsgebiet als Kaltluftentstehungsge-
biet dienen. Aufgrund der topographischen Lage hat das Plangebiet jedoch kaum Bedeu-
tung für die Ortslage, da aufgrund der Randlage Kaltluft kaum in Siedlungsgebiete mit
Wohnnutzung ziehen kann. Außerdem ist St.Peter-Ording aufgrund des Bebauungsgrads
und der Windsituation an der Küste kleinklimatisch auch nicht besonders belastet.

Wechselwirkungen zwischen den Naturgütern
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen im Ökosystem natürlich vielfältige Wech-
selwirkungen. Relevant in Bezug auf die geplante Bebauung und Versiegelung im Plange-
biet ist z.B. der Wegfall versiegelter Bodenflächen als Speichermedium für den Wasser-
haushalt und als Standort für Vegetation, die wiederum als Lebensraum dient.
Wesentliche Auswirkungen auf Schutzgüter, die mittelbar über Eingriffe in andere
Schutzgüter entstehen, sind jedoch bei der Beschreibung der Planauswirkungen bereits
berücksichtigt.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Landschaft
Das Plangebiet ist eine Freifläche am Rande des Siedlungsbereichs und kann daher das
Landschaftsbild beeinflussen. Als landwirtschaftliche Fläche ist es Teil der weiträumig ty-
pischen Kulturlandschaft. Der südlich angrenzende Ortsrand St. Peter-Ordings ist teilwei-
se durch Gehölzpflanzungen kaschiert, größtenteils bestehen jedoch freie Sichtbeziehun-
gen auf die angrenzenden Wohn- und Gewerbegebäude.

Menschen/Immissionen
Die südlich an das Plangebiet angrenzenden Baugebiete sind im Bebauungsplan Nr. 35 als
Gewerbegebiete festgesetzt. Mit Wohn- und Büronutzungen sind dort schutzwürdige Nut-
zungen vorhanden, die berücksichtigt werden müssen. Ebenso ist die Schutzbedürftigkeit
der weiter nördlich des Plangebiets liegenden landwirtschaftlichen Hofstelle zu berück-
sichtigen.
Eine wesentliche Erholungsnutzung besitzt das Plangebiet aufgrund der Lage und der
fehlenden Zugänglichkeit nicht.

Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
Wesentliche Kultur- und Sachgüter sind in den Plangebieten nicht vorhanden. Im Zusam-
menhang mit baulichen Maßnahmen wird vorsorglich auf § 15 Denkmalschutzgesetz ver-
wiesen, sofern sich archäologische Funde ergeben.

5.2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurch-
   führung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Plangebietsflächen zunächst weiter land-
wirtschaftlich genutzt werden. Am bestehenden Umweltzustand würde sich vermutlich
nichts wesentliches ändern.

5.2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
   der Planung
5.2.1.1 Baubedingte erhebliche Auswirkungen
Arten/Biotope
Bei Bebauung des Plangebiets wird die bestehende Vegetation auf einer Fläche von ca.
13.400 qm weitgehend beseitigt. Das Lebensraumpotential der landwirtschaftlichen Flä-
chen wird durch die Umsetzung der Planung wegfallen. Im Plangebiet vorhandene Arten
werden verdrängt. Aufgrund des nutzungsbedingt eher geringen bisherigen Lebensraum-
potentials und dem großen Angebot besser geeigneter Lebensräume in der Umgebung
dürften aller Wahrscheinlichkeit nach keine lokalen Populationen gefährdet werden.

Den artenschutzrechtlichen Verboten des § 44 BNatSchG unterliegen Schädigung / Ver-
nichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten sowie ihre Tötung, Ver-
letzung oder erhebliche Störung. Schädigung/Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten sowie Tötungen und Verletzungen können baubedingt in erster Linie im Rahmen
der Baufeldfreimachung entstehen. Baubedingte Störungen sind i.d.R. zeitlich befristet.
In § 44 Abs. 5 BNatSchG ist geregelt, dass im Rahmen der Bauleitplanung keine arten-

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

schutzrechtlichen Verstöße vorliegen, wenn für betroffene Arten ein günstiger Erhal-
tungszustand der jeweiligen Population erhalten werden kann, z.B. durch in räumlicher
Nähe durchgeführte geeignete Kompensationsmaßnahmen.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Baubedingte Tötungen und Verletzungen von Individuen sind aufgrund der Echoortung
von neu aufgestellten Hindernissen sowie des überwiegenden zeitlichen Auseinanderfal-
lens der Bautätigkeit (tagsüber) mit den Aktivitäten der Fledermäuse (nachts) nahezu
ausgeschlossen. Störungen durch baubedingte Vorgänge, sofern sie sich überhaupt mit
dem Aktivitätszeiten der Fledermäuse überschneiden, werden diese vermutlich durch
kleinräumiges Ausweichen begegnen. Da das Plangebiet allenfalls einen Teil des Nah-
rungsraums der potentiell in der Umgebung vorkommenden Fledermäuse ausmacht, wer-
den keine erheblichen Störungen auftreten.
Bezüglich Amphibien können die Schaffung einer Überfahrt über einen bestehenden Gra-
ben sowie die Baufeldräumung zur Zerstörung von Fortpflanzungs- (Graben) und Ruhe-
stätten (angrenzende Flächen) sowie Tötungen von Individuen u.a. des Moorfrosches füh-
ren. Diesbezüglich sind Vermeidungsmaßnahmen bei der Bautätigkeit zu beachten. Er-
schütterungen im Rahmen der Bautätigkeit könnten stellenweise zu Störungen führen.
Da genug ortsnahe Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, sind jedoch insgesamt keine
erheblichen Störungen zu erwarten.
Bei den Vögeln können direkte Schädigungen/Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ru-
hestätten durch die Schaffung einer Überfahrt über einen Graben sowie durch die Be-
bauung der landwirtschaftlichen Fläche erfolgen. Da Röhrichtbestände höchstens punk-
tuell für eine Grabenüberfahrt entfernt werden, kann für Rohrweihe, Blaukehlchen und
andere Röhrichtbrüter angenommen werden, dass in unmittelbarer Nähe ausreichend Er-
satzbruthabitate zur Verfügung stehen. Für Offenlandbrüter ist die Habitateignung des
Plangebiets, wie unter 5.2.1.1 dargestellt, eher gering. Andererseits wirkt sich die Be-
bauung des Plangebiets auch negativ auf benachbarte Bruthabitate aus, die dadurch ver-
ringert werden können (anzunehmen ist ein Wirkungsradius von ca. 100 m um die Plan-
gebietsgrenzen). Angesichts der Vorbelastung durch Gehölze und die nördlich des Plan-
gebiets liegende Hofstelle, kann dies jedoch nur auf die nordöstlich angrenzende Grün-
landfläche in einer Größenordnung von ca. 0,75 ha zutreffen. Dafür ist entsprechender
Ausgleich zu schaffen.
Tötungen von Individuen (Jungvögel, Gelege) könnten nur bei während der Bautätigkeit
im Plangebiet brütenden Vögeln vorkommen und sind durch Anpassungen der Zeiten für
die Baufeldräumung zu vermeiden.
Erhebliche Störungen können in Form der Vergrämung von Brutpaaren insbesondere der
störungsempfindlichen Arten wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Feldlerche füh-
ren. Diese Auswirkungen beziehen sich auf die gleiche Flächengröße wie die Schädigung
von Fortpflanzungs-/Ruhestätten, also auf 0,75 ha potentiell geeigneter Bruthabitatflä-
chen in der Umgebung des Plangebiets. Dafür ist entsprechender Ausgleich zu schaffen.

Boden
Durch die Planung werden Bodenversiegelungen in Form von Bebauung und Befestigung
auf bis zu 10.000 qm zugelassen. Auf den betroffenen Flächen kann in die oberen Boden-
schichten eingegriffen werden, die natürlichen Bodenveränderungsprozesse, v.a. durch
Klima und Vegetation, werden zukünftig verhindert. Bodenverunreinigungen sind auf-
grund der Art der geplanten Nutzungen nicht zu erwarten.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Wasser
Auf den betroffenen Flächen wird ein Versickern von Niederschlagswasser und damit
eine Grundwasserneubildung verhindert. Gleichzeitig wird die Abflussmenge umliegender
Gewässer entsprechend erhöht. Die Gräben im Nordwesten und Osten des Plangebiets
werden durch die Planung nicht berührt. Gewässerverunreinigungen sind aufgrund der
Art der geplanten Nutzungen nicht zu erwarten.

Klima
Wesentliche kleinklimatische Auswirkungen können einerseits durch den Wegfall klimati-
scher Ausgleichsfunktion von beseitigter Vegetation, andererseits durch erhöhte Wärme-
abstrahlung befestigter Flächen entstehen. Aufgrund der geringen Bedeutung für das lo-
kale Kleinklima sind diese Auswirkungen jedoch gering.
Großklimatische Auswirkungen (z.B. durch das Freisetzen von klimaschädlichen Gasen)
werden aufgrund der geplanten baulichen Maßnahmen nicht in wesentlichem zusätzli-
chen Umfang verursacht.

Landschaftsbild
Das Landschaftsbild wird durch die Umwandlung einer bisherigen Freifläche in Siedlungs-
fläche betroffen. Allerdings war das Landschaftsbild schon bisher durch die fehlende
Ortsrandgestaltung in diesem Bereich vorbelastet. Die Planung bietet die Möglichkeit,
den Ortsrand durch Eingrünung neu zu gestalten.

Weitere baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Emissionen (Lärm, Staub) werden nur kurzfristig und begrenzt auftreten.
Erhebliche Belästigungen entstehen mangels schutzwürdiger Nutzungen nicht.

Es werden übliche Baustellenabfälle entstehen, die durch den Bauherrn bzw. die ausfüh-
renden Unternehmen der geordneten Entsorgung zugeführt werden.

Weitere erhebliche baubedingte Auswirkungen wie Risiken für die menschliche Gesund-
heit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) oder
eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete entste-
hen nicht.

5.2.1.2 Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen
Arten/Biotope
Durch den dauerhaften Betrieb mit Besucherverkehr, Licht- und Lärmemissionen entste-
hen erhebliche Störungen für umgebende Bruthabitate von Vögeln, die denen entspre-
chen, die unter 5.2.1.1 dargestellt wurden.
Die Gefahr einer Tötung von Individuen durch Kollision bzw. den zusätzlichen KfZ-Ver-
kehr im Plangebiet ist für wandernde Amphibien gegeben. Daher sollte im entsprechen-
den Zeitraum eine Wanderung über die Parkplatzfläche verhindert werden.

Mensch/Immissionen
Es wurde ein schalltechnisches Gutachten angefertigt (Akustik Busch, Kronshagen, Be-
richt 460419gas01 vom 29.05.2019 mit Ergänzung 460419eas01 vom 18.10.2019), das den
B-Plan-Unterlagen beigefügt wird. Unter den dort vorausgesetzten baulichen, techni-

                                             15
Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

schen und betrieblichen Rahmenbedingungen des Vorhabens werden die rechtlichen Im-
missionsschutzanforderungen durch das Vorhaben erfüllt, so dass keine erheblichen Aus-
wirkungen auf umgebende schutzwürdige Nutzungen entstehen.

Weitere betriebsbedingte Auswirkungen
Mit der Umsetzung des Vorhabens wird zusätzlicher Ressourcenverbrauch entstehen (z.B.
Wasser, Energie). Dies kann nicht näher beziffert werden, wird sich aber äquivalent zu
bestehenden Gewerbe- bzw. Freizeitnutzungen entwickeln.

Betriebsbedingte Abfälle fallen ebenfalls im Rahmen üblicher Gewerbe- bzw. Freizeit-
nutzungen an. Es kann auch zusätzlicher Verkehr zum Plangebiet gelenkt werden, der je-
doch bisher unter Umständen zu anderen Freizeitnutzungen fließt.

Die Gefahr eines Schadstoffeintrages in Boden oder Gewässer besteht aufgrund der vor-
gesehenen Nutzungsart nicht.

Weitere erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen wie Risiken für die menschliche Ge-
sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen)
oder eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
entstehen nicht.

5.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachtei-
   liger Umweltauswirkungen
Die Entwässerungsgräben im Nordwesten und Osten des Plangebiets werden durch Fest-
setzungen gesichert und erhalten.

Der Versiegelungsgrad wird auf das für das Vorhaben nötige Maß beschränkt. Die Beein-
trächtigung des Landschaftsbilds wird durch Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen
sowie Randeingrünungen am Plangebiet vermindert.

Für die Eingriffe bzw. Auswirkungen der Planung (Lebensraumverlust, Versiegelung, Stö-
rung angrenzender Habitate) muss an anderer Stelle Kompensation durch Schaffung ent-
sprechender Lebensräume (z.B. extensiv genutztes Feuchtgrünland) in einer Größenord-
nung von 1,4 ha geschaffen werden.

Darüber hinaus sind bei der Umsetzung der Bau- bzw. Erschließungsmaßnahmen weitere
Maßnahmen zu beachten, die allerdings nicht direkt im B-Plan festgesetzt werden kön-
nen:
    Die Überfahrt über den bestehenden Graben (als Amphibienhabitat) darf nur im
      Dezember oder Januar (da in dieser Zeit die Überwinterungsquartiere aufgesucht
      werden) oder in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
    Die Beseitigung der übrigen Vegetation sowie die Baufeldräumung dürfen nicht in
      der Brutperiode der vorkommenden Vögel (01.03. bis 15.07.) stattfinden.
    Zum Schutz wandernder Amphibien ist im Winter bis Mai ein Amphibienzaun an
      den Rändern der Stellplatzflächen zu errichten, um eine Wanderung über diese
      Flächen zu verhindern.

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Gemäß Lärmgutachten (Akustik Busch, Kronshagen, Bericht 460419gas01 vom 29.05.2019
mit Ergänzung 460419eas01 vom 18.10.2019) werden die Orientierungswerte für die um-
gebenden schutzwürdigen Nutzungen eingehalten. Es wird empfohlen, die Stellplatzflä-
chen östlich des geplanten Gebäudes nur tagsüber (6 bis 22 Uhr) zu nutzen.

5.2.4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen B-Plan, dem ein Antrag der Vorhabenträge-
rin für das konkrete Plangebiet zugrunde liegt. Eine Standortalternativenprüfung der Ge-
meinde beschränkt sich in diesen Fällen im ersten Schritt darauf, ob die geplante Nut-
zung überhaupt an dieser Stelle städtebaulich vertretbar ist (was der Fall ist, da sie eine
sinnvolle Ergänzung des Freizeitangebots der vom Tourismus geprägten Gemeinde ist),
und im zweiten Schritt, ob für die Nutzung städtebaulich besser geeignete Flächen zur
Verfügung stehen. Hierbei sind vor dem Hintergrund der Schonung unbebauter Freiflä-
chen in erster Linie Flächen im Innenbereich zu prüfen. Flächen in entsprechender Grö-
ßenordnung, die nutzungsfrei und kurzfristig verfügbar sind, sind der Gemeinde jedoch
nicht bekannt.

Eine andere Plankonzeption, die zu geringeren Umweltauswirkungen führt, drängt sich
nicht auf. Die Auswirkungen auf Arten und Biotope wären auch bei anderer Flächenan-
ordnung die gleichen, die Auswirkungen durch Lärmimmissionen wurden durch die Anord-
nung der Stellplatzflächen überwiegend im von den bestehenden Baugebieten abge-
wandten Plangebietsteil bereits minimiert.

5.3 Zusätzliche Angaben
5.3.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprü-
   fung; Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Anga-
   ben
Für die Erstellung des Umweltberichtes wurde im wesentlichen auf vorhandene Quellen
und Planwerke zurückgegriffen, da diese in der für die Planung ausreichenden Detail-
schärfe vorliegen.
Die Immissionsprognosen wurden anhand vorliegender bzw. von der Vorhabenträgerin zur
Verfügung gestellter Daten auf der Grundlage von Ausbreitungsberechnungen nach gängi-
ger gutachterlicher Methodik erstellt.
Der artenschutzfachliche Planungsbeitrag beruht auf in Literatur recherchierten Daten
sowie einer örtlichen Begehung.

5.3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind im wesentlichen baube-
dingt. Daher können die Auswirkungen im Rahmen der üblichen bauaufsichtlichen Tätig-
keit überwacht werden. Gesonderte Überwachungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemein-
de St. Peter-Ording ist die Errichtung einer Spiel- und Freizeithalle für Familien und Er-

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Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

wachsene mit Begleitnutzungen geplant. Die Halle soll eine Grundfläche von ca. 40 x 92
m haben und eine Traufhöhe von maximal 5,00 m sowie eine Firsthöhe von maximal 6,50
m aufweisen. Westlich neben der Halle soll eine Wasserrutsche zum Befahren mit
Schlauchbooten/-ringen entstehen, die eine Ausgangshöhe von ca. 12 m (einschließlich
Einstiegsbauwerk wird eine Höhe von ca. 15,50 m erreicht) und eine Länge von ca. 80 m
aufweist. Im nördlichen und östlichen Teil des Plangebiets sind ca. 200 Parkplätze für die
Besucher geplant.

Das Plangebiet besteht im wesentlichen aus Ackerland. Eingefasst wird dieses durch Ent-
wässerungsgräben. Westlich und südlich des Plangebiets (außerhalb des Geltungsbe-
reichs) befinden sich Gehölzbestände. Am nordwestlichen und östlichen Rand (teilweise
im Plangebiet) bestehen Entwässerungsgräben.

Durch die Umsetzung der vorgesehenen Planung entstehen Eingriffe in Natur und Land-
schaft durch Bebauung und Versiegelung, die minimiert bzw. ausgeglichen werden müs-
sen. Relevant ist vor allem der Lebensraumverlust (ca. 12.500 qm) sowie der Verlust der
Bodenfunktion durch Versiegelung (bis zu 10.000 qm), aber auch die Störung benachbar-
ter Brutvogelvorkommen auf ca. 0,75 ha. Durch die Biotopausprägung und die Lage am
Ortsrand bzw. in Nachbarschaft zu einem Wäldchen ist die Funktion des Plangebiets als
Brutrevier für Wiesenvögel eingeschränkt. In die (im Nordwesten und Osten) vorhande-
nen Entwässerungsgräben wird nur durch Anlage einer Überfahrt eingegriffen.

Als Kompensation für die verursachten Umweltauswirkungen sind als Ausgleichsmaßnah-
me an anderer Stelle 1,4 ha neue bzw. verbesserte Lebensräume (z.B. extensiv genutz-
tes Feuchtgrünland) dauerhaft zu sichern.
Zur Vermeidung weiterer Auswirkungen auf Vögel bzw. Amphibien sind bestimmte Zeiten
für die Baumaßnahmen einzuhalten und ein Amphibienschutzzaun zu den Parkplatzflä-
chen einzurichten.
Die Lärmimmissionen, die durch die geplante Nutzung einschließlich des Besucherver-
kehrs entstehen, erreichen laut Lärmgutachten kein Maß, das weitere Maßnahmen zum
Schutz umgebender Nutzungen notwendig macht.

Übersicht der erheblichen Umweltauswirkungen:

Wirkfaktoren                        Auswirkung                        Berücksichtigung in der Planung
- Baufeldräumung auf ca. 13.500     Verlust von Vegetation und Le-    Bauzeitenanpassung/Vergrämung
qm,                                 bensräumen, Verdrängung vor-      zur Vermeidung von direkten Tö-
- Errichtung einer Überfahrt über   kommender Arten                   tungen
einen Graben auf 7 m Breite.
                                                                      Extensivierung/Umgestaltung
- Störung umgebender, bisher un-
                                                                      landwirtschaftlich genutzter Flä-
belasteter Habitate
                                                                      che zu Feuchtgrünland auf 14.000
                                                                      qm
Errichtung neuer Gebäude und        Störung des natürlichen Wasser-   Extensivierung/Umgestaltung
Flächenversiegelung auf bis zu      haushalts                         landwirtschaftlich genutzter Flä-
10.000 qm                                                             che zu Feuchtgrünland auf 7.500
                                    Eingriffe in Bodenschichten
                                                                      qm
                                    Veränderung des Landschaftsbilds Pflanzung von Gehölzreihen an
                                                                     der Grundstücksgrenze in insge-
                                                                     samt ca. 280 m Länge

                                                   18
Begründung zum VEP/vorhabenbezogenen B-Plan 83 – Gemeinde St. Peter-Ording

Betriebsbedingte Lärmemissionen Immissionen an schutzwürdiger   Gebäude- und Parkplatzorganisati-
                                Umgebungsnutzung                on zur Abschirmung
                                                                Betriebszeitenanpassung

5.3.4 Quellenangabe
Dem Umweltbericht liegen folgende Quellen, die für Beschreibungen und Bewertungen
herangezogen wurden, zu Grunde:
- Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und
    ländliche Räume Schleswig-Holstein (www.umweltdaten.landsh.de)
- Digitaler Atlas Nord (www.danord.gdi-sh.de)
- Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Bd 5 Brutvogelatlas; Berndt, Koop, Struwe-Juhl;
    Wachholtz Verlag, 2003
- Neuer Biologischer Atlas, Heydemann; Wachholtz Verlag 1997
- Akustik Busch, Kronshagen, Schalltechnischer Bericht 460419gas01 vom 29.05.2019
    mit Ergänzung 460419eas01 vom 18.10.2019

6. Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsnormen zugrunde:
   1. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
      I S. 3634)
   2. Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November
      2017 (BGBl. I S. 3786)
   3. Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt
      durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden
      ist.
   4. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
      geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972)
   5. Gesetz zum Schutz der Natur des Landes Schleswig-Holstein (Landesnaturschutz-
      gesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. 2010, 301), zuletzt geändert
      durch Artikel 1 Ges. v. 27.05.2016, GVOBl. S. 162
   6. Gesetz über die Landesplanung des Landes Schleswig-Holstein (Landesplanungsge-
      setz - LPlG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2014, GVOBl.
      Schl.-H., S.8)
   7. Landesentwicklungsplan S-H (LEP), festgestellt am 13. Juli 2010 (Amtsbl. 2010,
      719)
   8. Regionalplan für den Planungsraum V des Landes Schleswig-Holstein, festgestellt
      am 11. Oktober 2002 (Amtsbl. 2002, 747)

                                               19
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 83 der Gemeinde Sankt Peter-Ording (Vorhaben- und Erschließungsplan)
 für das Gebiet nördlich der Grundstücke Bövergeest Nr. 92-94, im Norden und Westen begrenzt durch den Medfeldweg

    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.04.2019 folgende                                                                                           ZEICHENERKLÄRUNG
    Satzung über den Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen:
                                                                                                                                                                                                                            MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB)
                                                                                                                                                                                                                            GR 3.600 -    zulässige Grundfläche in Quadratmetern,Minimum -
                                                                                                                                                                                                                            3.800 m²      Maximum                                                                                                                                         TEIL B: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   VERFAHRENSVERMERKE
                                                                                                                                                                                                                            TH 4,00 m     zulässige Traufhöhe in Metern, Minimum - Maximum                                                                                                1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung
       Plangrundlage Datenabgabe                                                                                                                                                                                            - 4,50 m                                                               vom ........
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind
       LVermGeoSH vom                                                                                                                                                                                                                                                                              Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Aushang           folgende Arten baulicher Nutzung zulässig:
                                                                                                                16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   vom ........... erfolgt.                                                               Im Teilgebiet TG1:
                                                                                                                                                                             Flur 5                                         FH 6,00 m                                                                                                                                                     - eine Halle für Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
                                                                                                                                                                                                                                          zulässige Firsthöhe in Metern, Minimum - Maximum
                                                                                                                                                                                                                            - 6,50 m                                                               2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB         - gastronomische Begleitnutzung (Schank- und Speisewirtschaften auf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   wurde am ........... durchgeführt.                                                     untergeordneter Fläche in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit
                                                                                                                                                                                                                            GH 15,00 m    zulässige Gesamthöhe sonstiger baulicher Anlagen in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          der Hauptnutzung)
                  N                                                                                                                                                                                                         - 15,50 m     Metern, Minimum - Maximum                                3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung         - eine Betriebsleiterwohnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB am ........        Im Teilgebiet TG2:

                                                                                                                                                                  4
                                                                                                                                                                                                                            ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (§ 9 ABS. 1 NR. 2 BAUGB)                 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          - eine Outdoor-Wasserrutsche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Nachbargemeinden wurden zur Abstimmung der Planung gemäß § 2 Abs. 2
                                                                                                                                                                                                                                          Baugrenze                                                                                                                                       Im gesamten Geltungsbereich:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   BauGB am ......... unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   aufgefordert.                                                                          - maximal 210 KfZ-Stellplätze
                                                                                                                                                                                                                            FLÄCHEN FÜR NEBENANLAGEN (§ 9 ABS. 1 NR. 4 BAUGB)                                                                                                             - Zufahrten, Versorgungs- und Nebenanlagen, die den übrigen zulässigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am ...........den Entwurf des B-Planes             Nutzungen dienen
                                    20                                                                                                                                                                                                                                                             mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
       PLANZEICHNUNG                                                                                                                                                                                                            St        Fläche für Stellplätze                                                                                                                          2. Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB; § 16 ff BauNVO)
       MAßSTAB 1 : 1.000                                                                                                                                                                                                                                                                           5. Der Entwurf des B-Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem          2.1 Über die maximal zulässige Grundfläche (GR) hinaus sind
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom ......... während der        Nebenanlagen, Zufahrten und Stellplätze bis zu einer GR von 10.000 qm
                                                                                                                                                                                                                            VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 ABS. 1 NR. 11 BAUGB)                              Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche             zulässig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                                                                                                                                                                                          Straßenverkehrsfläche                                                                                                                           2.2 Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen ist der höchste Punkt der an
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   abgegeben werden können, am .......... durch Aushang ortsüblich bekannt

                                                                                                                                                eg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung der Planentwürfe und              das Baugrundstück angrenzenden Straßenbegrenzungslinie.

                                                                                                                                            w
                                                                                                                                           ld
                                                                                                                                                                                                                                          Straßenbegrenzungslinie                                  die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen wurden unter
                                                                                                                                           fe                                                                                                                                                                                                                                             3. Flächen für die Wasserwirtschaft (§9 (1) Nr. 16a BauGB)
                                                                                                                                      ed
                                                                                                                                                                                                          5                                                                                        „www.....de“ ins Internet eingestellt.
                                                                                                                                     M

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Die festgesetzte Fläche darf im Bereich der gekennzeichneten Überfahrt
                                                                                                                                                                                                                                          Zufahrt                                                  6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung         in einer Breite von bis zu 7 m verrohrt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB am .......... zur Abgabe
                                                                                        22
             Gemarkung St.Peter-Ording                                                                                                                                                                                      FLÄCHEN FÜR DIE WASSERWIRTSCHAFT (§ 9 ABS. 1 NR. 16a BAUGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   einer Stellungnahme aufgefordert                                                       4. Flächen für Anpflanzungen (§9 (1) Nr. 25a BauGB)
             Flur 16                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Innerhalb der festgesetzten Flächen sind im Abstand von 5 m alternierend
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          einheimische standortgerechte Bäume und Büsche zu pflanzen und zu
                                                                                                                                                                                                                                          Flächen für die Wasserwirtschaft (Entwässerungsgräben)   .......................................   ....................................         erhalten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (Ort, Datum, Siegelabdruck)                     (Unterschrift)

                                                                                                                                      St                                                                                                                                                           10. Es wird bescheinigt, dass alle im Liegenschaftskataster nachgewiesenen
                                                                                                                                                                                                                            FLÄCHEN FÜR ANPFLANZUNGEN (§ 9 ABS. 1 NR. 25a BAUGB)                   Flurstücksgrenzen und Bezeichnungen sowie Gebäude in den Planunterlagen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   enthalten und maßstabsgerecht dargestellt sind.
                                                                                                                                                                                                                                          Flächen für Anpflanzungen von Gehölzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ......................................          ....................................
             21                                                                                                                                                                                                            SONSTIGE PLANZEICHEN                                                    (Ort, Datum, Siegelabdruck)                     Landesamt für Vermessung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   und Geoinformation - Katasteramt
                                                                                                                                                                                                                                         Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der                                                                (Unterschrift)
                                                                                                                                                                                                                                         Bebauungsplan-Änderung (§ 9 Abs. 7 BauGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   11. Die Gemeindevertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 24.04.2019
                                                                                                                                                                                                                                          Überfahrt (s. Textteil Nr. 3.)                           geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
                                                                                TG 2                                            23
                                                                                GR 600 m²                                                                                                                                  PLANZEICHEN OHNE NORMCHARAKTER                                          12. Die Gemeindevertretung hat den B-Plan, bestehend aus der Planzeichnung
                                                                                - 750 m²                                                                                                                                                                                                           (Teil A) und dem Text (Teil B) am 24.04.2019 als Satzung beschlossen und die
                                                                                                                           TG 1                                                                                                38                                                                  Begründung durch (einfachen) Beschluss gebilligt.
                                                                                                                                                                                                                                          Flurstücksnummern
                                                                                GH 15,00 m                            GR 3.600 m²                                                                                               2
                                                                                - 15,50 m                                                                  St                      Gemarkung St.Peter-Ording
                                                                                                                      - 3.800 m²
                                                                                                                                                                                                                                          vorhandene Gebäude                                       ......................................         ....................................
                                                                                24                                                                                                 Flur 6                                                                                                          (Ort, Datum, Siegelabdruck)                              (Unterschrift)
                                                                                                                     TH 4,50 m
                                                                                                                     - 5,00 m                                                                                                             Flurstücksgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   13. Die B-Plansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
                                                                                                                                                                                                          6                                                                                        (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
                                                                                                                     FH 6,00 m                                                                                                            Flurgrenze                                                                                                                                       Nr.       Änderungen                                     Datum         Gez.
                                                                                                                     - 6,50 m
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ......................................         ....................................
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (Ort, Datum, Siegelabdruck)                              Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (Unterschrift)
                        152                                                                                                                                                                                                    Es gelten die BauNVO 2017 und die PlanZVO 1990                                                                                                              Projekt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   14. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung und die Stelle,            Spiel- und Freizeitcenter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      F
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   bei der der Plan mit Begründung auf Dauer während der Sprechstunden von
                                                                                                                                                                                                                           Übersichtsplan                                                          allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft

                                                                                             128                                                                                                                           (ohne Maßstab)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   erteilt, sind am .................... durch Aushang ortsüblich bekannt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Auftraggeber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gemeinde St. Peter-Ording
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              R
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     U
                                                  146                     131
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der
       133    86 a                                                                                                   129                                                                                                                                                                           Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB)                                                                    Projektnummer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Vorhabenträger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüchen geltend zu machen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die                                 NewPlay-Factory GmbH                     19-14
                                                88

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    T
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung                              Bahnhofstraße 34                         Plannummer
                                                                                                                                      126 125                                                                                                                                                      ist mithin am    ..................... in Kraft getreten.                                               25693 St. Michaelisdonn                  1914-BP-03-00
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            N
                                                                                       92
                                                                      90
                               Böv                             130
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Plan                                                     Dateiname

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     E
                                     erge
 511
                  512
                                            est                      26                                         94
                                                                                                                                                            96                                                                                                                                     ......................................         ....................................           VEP/Bebauungsplan Nr. 83                           1914BP03.vwx
                                                                                                                                                                             98
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (Ort, Datum, Siegelabdruck)                              (Unterschrift)
                                                                                                                                                                                                     98

85 c                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Planverfasser                                            Datum gepr.
                                                                                                          127
                                                                                                                                                                                                      b

                                     312                                                                                                                        113                         119
                                                                                                                                                                             122                                                                                                                                                                                                                                                                    05.03.2020
                                                                                                                                     107
                                                         Flur 13                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Datum gez.

                                                               17
                                                                                                                                                                                                              120                                                                                                                                                                                    Planungsbüro Sven Methner                      12.08.2019
                              322                               3                87                         89                                                                                                                                                                                                                                                                                       Zingelstraße 50, 25704 Meldorf
                                                                                                                                                     112                                                                                                                                                                                                                                                                                            Gez.
                                         85 f
                                                                                                                                                                                                                     100                                                                                                                                                                             Tel. 04832/9719779,
                                                                                                   87 a
                                                                                                                                                                       121                                                                                                                                                                                                                           E-Mail post@planungsbuero-methner.de           Methner/Mx
                        320                             85 h
                                                                                                                                      93                                          Böve
                                                                                                                                                                                         rgee                                                                                                                                                                                                                                                       Maßstab
                                                                                                                                                      95                                        st
                                                                                                                           91
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1 : 1.000
                                                                                                                                                                                                               118
8                                                                                                                                                                 97
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