ZWISCHENBERICHT Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ZWISCHENBERICHT zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/ Campingplatz im Gebiet der Stadt Forchtenberg OT Schleierhof Hohenlohekreis Auftraggeber: Stadt Forchtenberg Hauptstraße 14 Dipl.-Biol. Dieter Veile 74670 Forchtenberg Amselweg 10 74182 Obersulm Juli 2021
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Vorhaben: Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz Projekt: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Stadt Forchtenberg Hauptstraße 14 74670 Forchtenberg Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung Dieter Veile Amselweg 10, 74182 Obersulm Tel. 07130/452845 Mail: Dieter.Veile@t-online.de Projektleitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.) Bearbeitungszeitraum: März – Juli 2021 2
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 5 2. Rechtliche Grundlagen 5 3. Untersuchungsraum 6 4. Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 11 5. Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) 12 5.1. Relevanzprüfung 12 5.2. Bestandserfassung 14 5.3. Konfliktermittlung 15 5.4. Ausnahmeprüfung 15 6. Planungsrelevante Artengruppen 15 6.1. Vögel 15 6.1.1. Erfassungsmethodik 15 6.1.2. Nachweise 16 6.1.3. Konfliktermittlung 18 6.2. Fledermäuse 20 6.2.1. Erfassungsmethode 20 6.2.2. Nachweise 21 6.2.3. Konfliktermittlung 25 6.3. Reptilien 29 6.3.1. Erfassungsmethodik 29 6.3.2. Nachweise 29 6.3.3. Konfliktermittlung 30 6.4. Schmetterlinge 30 6.4.1. Erfassungsmethode 30 6.4.2. Nachweise 31 6.4.3. Konfliktermittlung 31 7. Gutachterliches Fazit 32 8. Literatur 33 3
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1 Lage des Untersuchungsgebiets mit innerem Plangebiet 6 2 Plangebiet mit umgebenden Biotopen, Flachlandmähwiese und Biotopverbund 7 3 Position der Höhlenbäume unmittelbar nördlich des Plangebiets 8 4 Höhlenbaum Nr. 1 mit einer großvolumigen Spalthöhle 8 5 Höhlenbaum Nr. 2 mit einer durch Fäulnis entstandenen Rundhöhle 8 6 Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis entstandenen Rundhöhle 8 7 Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet aus östlicher Richtung 9 8 Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet aus Norden im April 9 9 Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet aus Norden im Juli 9 10 Obstbaumreihe auf Flst. 2010/1 am Weg nördlich des Plangebiets 9 11 Mittelteil der Obstbaumreihe auf Flst. 2010/1 am Weg nördlich des Plangebiets 10 12 Ostteil der Obstbaumreihe auf Flst. 2010/1 am Weg nördlich des Plangebiets 10 13 Starkwüchsiger Grasstreifen am Weg (Flst.-Nr. 2074) mit Brennnesseln 10 14 Grünland südlich des Plangebiets auf Flst.-Nr. 2069 10 15 Ottersbach mit Ufergehölz und Extensiv-Grünland im südlichen Untersuchungsge- 10 16 Gebüsch biet am Weg (Flst.-Nr. 2074) zwischen Tiroler See und Ottersbach 10 17 Tiroler See mit Ufergehölz im Randbereich des westlichen Untersuchungsgebiets 11 18 Waldgebiet an der Hofstraße im Wirkraum nördlich des Plangebiets 11 19 Wirkraum mit Obstbaumreihe am Weg nordöstlich des Plangebiets 11 20 Streuobstwiese nahe der Bebauung östlich des Plangebiets 11 21 Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 13 22 Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 14 23 Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet 16 24 Standort des Bat-Corders 22 TABELLENVERZEICHNIS 1 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 17 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet 17 3 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet 22 4
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG Mit dem Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz möchte die Stadt Forchtenberg nahe den Tiroler Seen die geplante Anlage einer Freizeiteinrichtung planerisch vorbereiten. Das Plangebiet wird von einer Ackerfläche eingenommen, und in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich ein Waldgebiet, eine neben ei- nem Weg verlaufende Obstbaumreihe und extensiv genutztes Grünland. Diese Biotope können von europa- rechtlich und streng geschützten Arten (einheimische Vogelarten, Arten nach Anhang IV FFH-RL) als Habitat genutzt werden. Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm) beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge- schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vögel, Fledermäuse sowie europa- rechtlich geschützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrechtlich bewertet werden. Der Untersuchungsumfang der saP wurde frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde des Land- kreises abgestimmt. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren artenschutzrechtliche Bewertung sind im vorliegenden Bericht dargestellt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga- ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun- desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten- schutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi- schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein- griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts- grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand 5
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSGEBIET Das Untersuchungsgebiet entspricht dem Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1). Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (farbig unterlegt) (Bildmaterial: Daten- und Kartendienst der LUBW) Kleine Teilbereiche des Plangebiets liegen im Flächennetz des Biotopverbundes für mittlere Standorte (Abb. 2), der der Erhaltung von Grünstrukturen zwischen Biotopen und der Sicherung des Überlebens von Tier- und Pflanzenarten in der intensiv genutzten Kulturlandschaf dienen soll, indem der genetische Austausch gesichert oder durch planerische Maßnahmen ermöglicht wird. Der Eingriff der Planung in den Biotopverbund ist auf- grund seiner geringen Dimensionierung zu vernachlässigen. 6
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Abb. 2: Plangebiet mit umgebenden Biotopen (B1-B5, vgl. Tab. 1), Flachlandmähwiese (FL) und Biotopver- bundzonen (BV). Südwestlich des Plangebiets erstreckt sich ein schmaler Streifen mit einer Fläche von 1371 m2 einer „Mageren Flachland-Mähwiese“ (mit der Bezeichnung MW 6510012646182625), welche nach der FFH-Richtlinie (Richt- linie 92/43/EWG) gemäß Anhang 1 als prioritärer Lebensraumtyp geschützt ist (FFH-Lebensraumtyp 6510). Weiterhin befinden sich im Umfeld des Plangebiets mehrere ausgewiesene Biotope (Abb. 2), die nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) geschützt sind: Bezeichnung Biotop.-Nr. Name in Abb. 2 B1 166231263309 Feldhecke bei den Schleierhofer Seen B2 166231263310 Feldhecke am Bach zwischen den Schleierhofer Seen B3 166231263313 Röhricht am unteren Schleierhofer See B4 166231263311 Feldhecke auf dem Damm des unteren Schleierhofer Sees B5 166231263312 Hecke an der Straße Forchtenberg-Bieringen Bei einer Begehung am 10.04.2021 wurden die im Untersuchungsgebiet auf Flst.-Nr. 2010/1 neben dem das Plangebiet nördlich begrenzenden Weg (Flst.-Nr. 2067) befindlichen Höhlenbäume erfasst. Um Hinweise auf tierische Nutzungen (Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer) zu gewinnen, wurden die Innenräume der Höhlen endo- 7
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 skopisch abgesucht und die Mulmschichten bezüglich Kotpellets und Käferresten durchsucht. Insgesamt wur- den folgende drei Höhlenbäume verzeichnet: Nr. Baumart Koordinaten (Gauß-Krüger) Rechtswert Hochwert 1 Birnbaum (Pyrus communis) 3541081.559 5464418.424 2 Apfelbaum (Malus domestica) 3541087.913 5464404.902 3 Apfelbaum (Malus domestica) 3541118.322 5464354.190 Die nachfolgenden Abbildungen 3 - 6 geben die Standorte der Höhlenbäume wieder und vermitteln einen Ein- druck von den Bäumen und deren Höhlen, wobei nur die aufgrund ihrer Größe tierökologisch eventuell rele- vanten Höhlen berücksichtigt wurden. Kleinere Löcher, die nicht als Nistplatz für höhlenbrütende Vögel oder als Fledermausquartier dienen konnten, wurden bei der Darstellung nicht berücksichtigt. Abb. 3: Position der Höhlenbäume Nr. 1 - 3 auf Abb. 4: Höhlenbaum Nr. 1 mit einer großvolumigen Flst. 2010/1 unmittelbar nördlich des Plangebiets. Spalthöhle mit weiteren Ausgängen. Abb. 5: Höhlenbaum Nr. 2 mit einer durch Fäulnis Abb. 6: Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis entstandenen Rundhöhle an einer Sägenarbe. entstandenen Rundhöhle an einer Sägenarbe. Das Plangebiet stellt eine Teilfläche des Flurstücks Nummer 2069 dar, welches intensiv ackerbaulich genutzt wird. Nordwestlich wird das Plangebiet von einem asphaltierten Feldweg (Flst.-Nr. 2074) begrenzt, der von der 8
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Ackerfläche durch einen von Gräsern dominierten Grünstreifen getrennt ist (Abb. 5). Jenseits dieses Feldwe- ges setzt sich die ackerbauliche Nutzung vergleichbar fort. Nördlich grenzt das Plangebiet an einen weiteren Feldweg (Flst.-Nr. 2067), der nördlich von einer Obstbaumreihe auf extensiv gepflegtem Grünland begleitet wird (Abb. 6). In den Bäumen befinden sich teilweise großvolumige Höhlen von tierökologischem Potential. In beiden Grünstreifen befinden sich alte Wühlmausgänge, die möglicherweise Reptilien als Quartier und Zu- fluchtsort bei Störungen dienen. Südwestlich des Plangebiets wird im Wirkraum die Ackernutzung von einer großen Wiese abgelöst, die teilweise als Flachlandmähwiese (vgl. Abb. 2, geschützter Lebensraumtyp) aus- gewiesen ist. Das frische Grünland enthält zwar nur vereinzelt (Deckungsgrad weit unter 1%), doch regelmä- ßig auftretend den Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtisifolius), der dem Großen Feuerfalter (Lycaena dispar) als Larvalfutterfplanze dienen könnte. Punktuell sind im Grünland direkt beim Ufergehölz des Ottersbachs, der die Schleierhofer Seen speist und aus denen wiederum austritt, auf feuchtem Boden kleine Bestände von Riedgräsern (Bewuchs mit der Schlanksegge Carex gracilis) ausgebildet, die möglicherweise auch Kräuter enthalten, die als Larvalfutterpflanzen für europarechtlich geschützte Schmetterlinge relevant sein könnten. In Östlicher Richtung setzt sich die Nutzung des extrem artenarmen Plangebiets fort. Die nachfolgenden Abbil- dungen bieten Eindrücke der örtlichen Gegebenheiten. Abb. 7: Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Abb. 8: Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet aus östlicher Richtung. Plangebiet aus Norden im April. Abb. 9: Blick auf das intensiv ackerbaulich genutzte Abb. 10: Obstbaumreihe auf Flst. 2010/1 am Weg Plangebiet aus Norden im Juli. nördlich des Plangebiets. 9
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Abb. 11: Mittelteil der Obstbaumreihe auf Flst. Abb. 12: Ostteil der Obstbaumreihe auf Flst. 2010/1 2010/1 am Weg nördlich des Plangebiets. am Weg nördlich des Plangebiets. Abb. 13: Starkwüchsiger Grasstreifen am Weg Abb. 14: Grünland südlich des Plangebiets auf Flst.- (Flst.-Nr. 2074) mit Brennnesseln. Nr. 2069. Abb. 15: Ottersbach mit Ufergehölz und Extensiv- Abb. 16: Gebüsch am Weg (Flst.-Nr. 2074) zwi- Grünland im südlichen Untersuchungsgebiet. schen Tiroler See und Ottersbach. 10
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Abb. 17: Tiroler See mit Ufergehölz im Randbereich Abb. 18: Waldgebiet an der Hofstraße im Wirkraum des westlichen Untersuchungsgebiets. nördlich des Plangebiets. Abb. 19: Wirkraum mit Obstbaumreihe am Weg auf Abb. 20: Streuobstwiese nahe der Bebauung östlich Flst. 2010/1 nordöstlich des Plangebiets. des Plangebiets. Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen: Die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebiets unterbindet das Vorkommen zahlreicher acker- typischer Tierarten durch die Wirkung von Bioziden und der mechanischen Bodenbearbeitung. Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde- ten Gebieten zurückziehen können. 4. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche prinzipiell die planungsrelevanten europarechtlich geschützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie), die Gegenstand der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung waren, erheblich und 11
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 nachhaltig beeinträchtigen könnten. Europarechtlich geschützte Pflanzenarten kommen aufgrund der Standor- teigenschaften im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dabei kann zwischen zeitlich befristeten, reversiblen Beein- trächtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen differenziert werden: Wirkfaktoren Wirkung/Wirkmechanismus Potentiell betroffene Artengruppe Baubedingte Lärmimmissionen durch Bau der Photovoltaikanlage Wirkfaktoren und visuelle Störungen der Fauna durch menschliche Anwesenheit Meideverhalten störungsempfindlicher Arten (Ab- Vögel wanderung in ruhigere Bereiche) Flächenbeanspruchung (Grünflächen) Tötung fluchtunfähiger Individuen von besonders Amphibien oder streng geschützten Tierarten (Juvenilstadien, Reptilien Winterruhe) Schmetterlinge Unterbindung von Eiablage bzw. Rückzug in Win- Amphibien terquartiere in Erdspalten) Reptilien Zerstörung von Wirtspflanzen Schmetterlinge Anlagebedingte Fehlende Fortpflanzungs- und Entwicklungsstätten Wirkfaktoren Abwanderung besonders und streng geschützter Vögel Tierarten Amphibien Reptilien Schmetterlinge Betriebsbedingte Zukünftigen Nutzung des Campingplatzes Wirkfaktoren Störungen durch Lärmeinträge in die freie Land- Vögel schaft und visuelle Beeinträchtigung durch mensch- Fledermäuse liche Anwesenheit (Scheuchwirkung). 5. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP) 5.1. RELEVANZPRÜFUNG Im Jahr 2020 wurde zum Vorhaben eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW) vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen Aus- schlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu berück- sichtigen. Für diese Relevanzuntersuchung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können (Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkom- 12
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 men und somit Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen. Weiterhin wurden aus einer Habitatpo- tentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezogen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch). Abb. 21: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 13
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 5.2. BESTANDSERFASSUNG Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht ausgeschlossen. Dadurch wurden für Vögel, Fledermäuse sowie europarechtlich geschützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen eine Bestandserfassung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutz- rechtlicher Verbotstatbestände erforderlich. Diese Untersuchungsinhalte wurden mit der UN abgestimmt. Abb. 22: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 14
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 5.3. KONFLIKTERMITTLUNG Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab- lauf von Abbildung 21. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege- lung berücksichtigt (Abbildung 22). 5.4. AUSNAHMEPRÜFUNG Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist, so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden. 6. PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN 6.1. VÖGEL 6.1.1. Erfassungsmethodik Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von sieben Begehungen in den Vormittagsstun- den im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Südbeck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wur- de Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs- dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi- tät der Individuen war dadurch gewährleistet: Datum Uhrzeit Temperatur Himmel leichter Regen Wind 10.04.2021 0945 140 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 28.04.2021 0830 180 C bewölkt nein leichter Wind 07.05.2021 0930 100 C wechselnd bewölkt nein windstill 24.05.2021 0900 170 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 01.06.2021 0945 210 C sonnig nein leichter Wind 13.06.2021 0830 180 C sonnig nein leichter Wind 08.07.2021 1130 190 C bewölkt nein leichter Wind Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi- niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden. Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und verteidigten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe über- einstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die festgelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt. 6.1.2. Nachweise Fünf Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim Überflug beobachtet (vgl. Tab. 1, S. 17). Insgesamt wurden 14 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 2, S. 17), die mit 20 Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus Singwarten sind in Abb. 23 dargestellt. Fast alle Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten Lebensräumen regelmäßig vertreten. Abb. 23: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far- big unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19 16
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Tabelle 1: Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Vogelart DDA- Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG code Kürzel gast Durchzug D BW 15670 Aaskrähe Ak + - - - § (Corvus corone) 16400 Girlitz G + - - - § (Serinus serinus) 02870 Mäusebussard Mb - + - - §§ (Buteo buteo) 10010 Mehlschwalbe M + - 3 V § (Delichon urbicum) 09920 Rauchschwalbe Rs + - 3 V § (Hirundo rustica) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt §§ = streng geschützt Tabelle 2: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Brutvogelart DDA- Brut- Einstufung RL BNatSchG code Kürzel reviere D BW 11870 Amsel A 1 - - § (Turdus merula) 14620 Blaumeise Bm 2 - - § (Parus caeruleus) 16360 Buchfink B 3 - - § (Fringilla coelebs) 18570 Goldammer G 2 - V § (Emberiza citrinella) 16490 Grünfink Gf 1 - - § (Carduelis chloris) 14790 Kleiber Kl 1 - - § (Sitta europaea) 14640 Kohlmeise K 1 - - § (Parus major) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 3 - - § (Sylvia atricapilla) 06700 Ringeltaube Rt 1 - - § (Columba palumbus) 10990 Rotkehlchen R 1 - - § (Erithacus rubecula) 15820 Star S 1 3 - § (Sturnus vulgaris) 16530 Stieglitz Sti 1 - - § (Carduelis carduelis) 10660 Zaunkönig Z 1 - - § (Troglodytes troglodytes) 13110 Zilpzalp Zi 1 - - § (Phylloscopus collybita) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg BNatSchG: § = besonders geschützt 17
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Bodenbrütende Arten (Feldlerche, Schafstelze) waren im Plangebiet weder als Brutvogel noch als Nahrungs- gast zu verzeichnen. Dies ist vermutlich auf die relative Nähe großer Gehölze und auf das Fehlen jeglicher Störstellen in der Vegetation zurückzuführen. 6.1.3. Konfliktermittlung Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt, wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich- bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist- platztyp“ heranzuziehen. Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten: Blaumeise (Parus caeruleus), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major), Star (Sturnus vulga- ris), Gilde europäische Vogelarten nach VRL 1. Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Alle Arten sind in vielen Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen allgemein regelmäßig und häufig vertreten (Wälder, Feldgehölze, Parkanlagen, z. T. Hausgärten). Für ihre landesweite Be- standsentwicklung sind keine rückläufigen Tendenzen zu verzeichnen. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein weitläufiges Waldgebiet, der Otters- bach mit Ufergehölz mit Altbäumen sowie ein mit Gehölzen durchgrünter Siedlungsbereich mit punktu- ell platzierten Nistkästen. Somit ist für höhlenbrütende Vogelarten allgemein ein gutes Nistplatzange- bot vorhanden. Obwohl keine Revierbestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Struktu- ren gefolgert werden, dass sich die Populationen beider Arten allgemein auf das gesamte weitere Um- feld erstrecken. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 2.1. Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die Brutplätze dieser Arten liegen außerhalb des Plangebiets und werden durch das Vorhaben nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt. Somit können keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt werden. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG 18
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten: Blaumeise (Parus caeruleus), Kleiber (Sitta europaea), Kohlmeise (Parus major), Star (Sturnus vulga- ris), Gilde europäische Vogelarten nach VRL Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebiets werden nicht zur weit- räumigen Abwanderung brutwilliger Individuen führen, da sich die Habitatqualität im Umfeld des Plan- gebiets nicht nachhaltig verschlechtert. Eine erhebliche Störung der Arten, die den Erhaltungszustand der weitläufig im Umfeld verbreiteten Populationen verschlechtert, erfolgt durch das Vorhaben nicht. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die eine erhebliche Störung dieser Arten darstellt, treten nicht ein. Es erfolgt kein Verstoß gegen § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3. Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da die Brutbäume nicht vom Vorhaben berührt werden, können keine Tötungen von Individuen der Blaumeise (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) erfolgen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünfink Cardu- elis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltaube (Columba palumbus), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Stieglitz (Carduelis carduelis), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 1. Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld- gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für fast keine der Arten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein weitläufiges Waldgebiet, der Otters- bach mit Ufergehölz mit Altbäumen sowie ein mit Gehölzen durchgrünter Siedlungsbereich. Somit ist für frei astbrütende Arten ein günstiges Nistplatzangebot vorhanden. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 19
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünfink Cardu- elis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Ringeltaube (Columba palumbus), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Stieglitz (Carduelis carduelis), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 2.1. Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg- lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2. Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche führen. Eine erhebli- che und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhaltungszustand der weitläufig im Um- feld verbreiteten Populationen verschlechtern würde, erfolgt dabei nicht, da im weiten Umfeld zum Nestbau geeignete Strukturen bestehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3. Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da sich im Plangebiet keine Gehölze befinden, sind Tierverluste (Eier, fluchtunfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde auszuschließen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt 6.2. FLEDERMÄUSE 6.2.1. Erfassungsmethodik Bei Geländetermin am 08.07.2021 wurden die in den Obstbäumen nördlich des Plangebiets vorhandenen Höhlen mit einem Endoskop auf eine mögliche Quartiernutzung durch Fledermausarten hin kontrolliert. 20
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Außerdem wurde in den Nächten vom 15.06./16.06.2021 (bei 220C) und 30.06./01.07.2021 (bei 160C) ein „batcorder 2.0“ der Firma ecoObs aus Nürnberg positioniert, um die Aktivität von Fledermäusen während der Wochenstubenzeit (Mitte Mai bis Anfang Juli) im Plangebiet zu ermitteln. Der Himmel war jeweils leicht be- wölkt, und es war nahezu windstill. Daher war mit einer hohen Flugaktivität von Insekten, die den Fledermäu- sen als Beute dienen, zu rechnen. Alle Ortungsrufe fliegender Individuen wurden dabei digital aufgezeichnet, der Bat-Corder wurde jeweils am darauffolgenden Morgen eingeholt. Danach wurden die files mit den zugehö- rigen Frequenzanalyseprogrammen zwecks der Artbestimmung analysiert. Artbestimmungen waren in einzel- nen Fällen nicht möglich, da die Lautäußerungen etwas zu weit vom Bat-Corder entfernt erfolgten. Das an einer Stange fixierte Gerät wurde in einer Höhe von 1 m über dem Boden mit senkrecht gegen den Himmel gerichteten Mikrofonen so platziert, dass die nahen Äste der Obstbäume durch ihr Laub keine abschirmende und störende Wirkung ausübten. Als Position des Bat-Corders wurde der südliche Randbereich eines kleinen Streuobstbestands gewählt, der sich im Bereich des nördlichen Plangebiets befindet (Abb. 24). Gehölzränder werden besonders stark von Insekten frequentiert (Randlinienwirkung) und sind daher gerne gewählte Jagd- habitate von Fledermäusen. Abb. 24: Standort des Bat-Corders 6.2.2. Nachgewiesene Arten Die endoskopische Untersuchung der Höhlen erbrachte keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Quartiernutzung durch Fledermäuse. Somit ist davon auszugehen, dass die Obstbäume für die Populationen 21
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 der Fledermäuse der weiteren Umgebung als Quartier nicht relevant sind. Möglicherweise bieten die Höhlen aufgrund ihrer leichten Erreichbarkeit von Feinden (z.B. Mauswiesel, Marder) keinen ausreichenden Schutz und werden daher als unattraktiv gemieden. An dem nächtlichen Termin wurden mit Hilfe des Bat-Corders folgende Arten nachgewiesen: Großer Abend- segler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Zweifarbfledermaus. Tabelle 3 bietet eine Übersicht über deren Stellung in den Roten Kisten von Deutschland und Baden-Württemberg sowie ihren Status nach der FFH-RL und des Zielartenkonzeptes: Hinweise zu den ökologischen Ansprüchen der Art bieten die unten angeführten Artensteckbriefe, in denen die angetroffenen Arten hinsichtlich der Wahl ihrer Quartiere und Jagdreviere beschrieben werden. Außerdem wurden die aufgezeichneten Rufe abgebildet. Tabelle 3: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftl. Name RL D RL BW FFH-RL ZAK Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 i IV - Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - 3 IV - Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V 2 IV LB Rote Listen D Gefährdungsstatus in Deutschland (Boye et al. 1984) BW Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg (Braun et al. 2003) 2 stark gefährdet 3 gefährdet V Vorwarnliste i gefährdete wandernde Art G Gefährdung anzunehmen ZAK-Status (landesweite Bedeutung der Zielarten – aktualisierte Einstufung, Stand 2009) LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Lebensraum Wälder, Parks Quartiere Wochenstuben: bevorzugt Buntspechthöhlen in Buchen, bezieht auch Höhlen in Eichen oder selten Nadelgehölze, selten auch Vogelnistkasten, Fleder- mauskästen, Gebäudespalten (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998, MESCHEDE & HELLER 2000). Sommerquartiere: in Spechthöhlen (KRONWITTER 1988), meist Buntspecht-, seltener Schwarzspechthöhlen, auch Vogelnistkästen und Fledermauskästen Winterquartiere: Baumhöhlen (Tiere in dünnwändigen Nistkästensterben im Winter durch Kälte), gelegentlich auch an Gebäuden. Die genutzten Quartierhöhlen eines Individuums können auf einer Fläche von 200 ha verteilt sein, wobei die Entfernung zwischen Quartieren 12 km betra- gen kann (DIETZ et al. 2007). Jagdrevier über Waldkronendach, Waldrand, Parks, auch über gemähten Wiesen und Gewässern (GLOOR 1995). Jagdflüge in mittlerer Höhe in 5 – 40 m (GAISLER et al. 1979), doch auch 250 22
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 - 500 m Höhe werden angegeben (KRONWITTER 1988). Entfernung Quartier/Wochenstube – Jagdgebiet: bis ca. 2,5 km, im Extremfall 26 km (DIETZ et al. 2007), andere Arbeiten nennen ca. 6 km (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998) und über 10 km (KRONWITTER 1988). Rufserie Einzelruf Lautstärke Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Lebensraum Wälder, Parks, Siedlungsbereiche, sehr heterogen Quartiere Wochenstuben: Wochenstuben nur in und an Gebäuden (SIMON et al. 2003) Sommerquartiere: v. a. in und an Gebäuden, sporadisch Vogelnistkästen und Fleder- mauskästen. Winterquartiere: bevorzugt werden Gebäude, doch auch in Höhlen und Kellern Jagdrevier Jagdreviernutzung gemäß Detektoruntersuchungen: 60% der Nachweise über Gewäs- ser, 21% in Siedlungen, 15% in Wäldern/Gehölzen. Jagdflüge in mittlerer Höhe in 5 – 20 m (EICHSTÄDT & BASSUS 1995, SIMON et al. 2003). Entfernung zwischen Wochenstube und Jagdrevier durchschnittlich 1,5 km, wobei ein Jagdrevier ca. 90 ha umfasst (DAVIDSON-WATTS & JONES 2006). 23
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Rufserie Einzelruf Lautstärke Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Lebensraum Viele verschiedene Lebensraumtypen (Siedlungen, Wälder, Parks, Streu- obstwiesen u. a.) Quartiere Wochenstuben: in Gebäudespalten und –nischen. Sommerquartier ausschließlich an Gebäuden, überwiegend zwischen Ziegel und Holzverschalungen. Winterquartiere: unterirdische Quartiere (Höhlen, Kasematten). Jagdrevier Jagdgebiete liegen hauptsächlich im offenen Gelände und halboffenen Land- schaften, v. a. über Dauergrünland, Gehölzränder und Streuobstwiesen. Nur einen geringen Teil der Jagd verbringen Breitflügelfledermäuse im Wald (DIEHL 1994, SCHMIDT 2000). Jagdflüge in mittlerer Höhe in 3 – 8 m (BAAGØE 2001b). 24
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Rufserie Einzelruf 6.2.3. Konfliktermittlung Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: Deutschland: 3 Baden-Württemberg: i (gefährdete wandernde Art) Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Begründung: Als eine Waldfledermausart, die v. a. Baumhöhlen (gerne in Rotbuche, seltener in Eiche) als Quartier nutzt, stehen ihr mit Wäldern und Parks zahlreiche Habitate zur Verfügung. Dies gilt auch für ihre Jagdreviere, wobei über Wäldern, frisch gemähtem Grünland und abgeernteten Feldern gejagt wird. Daher ist die Art in der kontinentalen biogeographischen Region weit verbreitet, nicht selten und kommt auch in Baden-Württemberg fast überall vor. Hier werden die großen Talräume von Rhein und Neckar und andere Flussniederungen bevorzugt (hier auch in Städten), während die Art in höheren Lagen (Mit- telgebirge, Hochlagen der schwäbischen Alb) selten ist. Lokale Population: Die Art wurde bei den Detektorerfassungen mit nur einer Rufserien nachgewiesen. Da im umliegenden Waldgebiet zahlreiche Baumhöhlen vorhanden sind und ein überdurchschnittlich gutes Nahrungsange- bot besteht, wird der Schluss gezogen, dass der Große Abendsegler insgesamt günstige Bedingungen vorfindet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird daher wie folgt bewertet: gut 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da sich im Plangebiet keine geeigneten Quartiere für diese Fledermausart befinden, kommt es durch das Vorhaben zu keinem Verlust von Fortpflanzungsstätte i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen erfolgen während des Tages und damit außerhalb des 25
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie zeitlichen Aktivitätsfensters des Abendseglers. Aufgrund dieser Tatsache und des Umstandes, dass die Art sehr große Jagdreviere nutzt, ist eine erhebliche Störung der Art, die den Erhaltungszustand der im weiteren Umfeld des Plangebiets verschlechtert, auszuschließen. Beeinträchtigungen, die eine erhebli- che Störung i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 dieser Art darstellen, zeichnen sich durch das Vorhaben nicht ab. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da sich im Plangebiet keine Quartiere der Art befinden, ist eine vorhabenbedingte Erfüllung von Verbots- tatbeständen ausgeschlossen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: Deutschland: - Baden-Württemberg: 3 (gefährdet) Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Begründung: Diese Spaltenquartierart ist ein typischer Kulturfolger, die in allen Ortschaften regelmäßig vorkommt. Die Art ist hinsichtlich ihrer Jagdreviere sehr vielseitig (60% der Nachweise über Gewässer, 21% in Siedlungen, 15% in Wäldern/Gehölzen), mit ca. 90 ha sind ihre Jagdreviere gegenüber anderen Arten wie dem Großen Abendsegler klein. Die allgemeine Anspruchslosigkeit dieser Art ermöglicht ihre lückenlose Verbreitung. Lokale Population: Die Art wurde mit dem Detektor mit zahlreichen Rufserien nachgewiesen. Offenbar sind die Gehölzrän- der ein beliebtes Nahrungshabitat der Art, deren Individuen aus der nahen Bebauung einfliegen dürften. Da in der weiteren Umgebung des Untersuchungsgebiets Siedlungsbereiche mit unterschiedlich be- schaffenen Gebäuden und potentiellen Quartieren und allgemein günstige Nahrungshabitate vorhanden sind, ist hier von einem flächendeckenden Vorkommen auszugehen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird daher wie folgt bewertet: gut 26
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da im gesamten Untersuchungsgebiet keine potentiellen Quartiere für die siedlungsaffine Zwergfleder- maus vorhanden sind (Wochenstuben befinden sich ausnahmslos in Gebäuden), ist ein Verlust von Fortpflanzungsstätten i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgeschlossen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen erfolgen während des Tages und damit außerhalb des zeitlichen Aktivitätsfensters der Art. Aufgrund dieser Tatsache ist eine erhebliche Störung der Art, die den günstigen Erhaltungszustand der Population verschlechtert, auszuschließen. Betriebsbedingte Be- einträchtigungen, die eine erhebliche Störung i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 der Zwergfledermaus darstellen, treten nicht ein. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da im gesamten Untersuchungsgebiet keine potentiellen Quartiere für die siedlungsaffine Zwergfleder- maus vorhanden sind (Wochenstuben befinden sich ausnahmslos in Gebäuden), sind vorhabenbedingte Tötungen von Individuen i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: Deutschland: V Baden-Württemberg: 2 Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Begründung: Die Art kommt in den verschiedensten Habitattypen vor, z.B. in Siedlungen, Wäldern, 27
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Wohnmobilstellplatz/Campingplatz 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Schleierhof, Hohenlohekreis Juli 2021 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Parks, Streuobstwiesen u. a.), ihre Wochenstuben und Sommerquartiere bezieht sie jedoch immer an Gebäuden (überwiegend zwischen Ziegel und Holzverschalungen). Ihre Jagdgebiete liegen überwiegend im offenen Gelände und halboffenen Landschaften, v. a. über Dauergrünland, Gehölzränder und Streu- obstwiesen. Aufgrund ihrer Anspruchslosigkeit ist sie eine der relativ häufigen Fledermausarten. Lokale Population: Die Breiflügelfledermaus wurde mit mehreren Rufserien nachgewiesen. Auch für diese Art ist das Unter- suchungsgebiet ein attraktives Nahrungshabitat. Da in der weiteren Umgebung des Untersuchungsge- biets Siedlungsbereiche mit unterschiedlich beschaffenen Gebäuden und potentiellen Quartieren und allgemein günstige Nahrungshabitate vorhanden sind, ist hier von einem flächendeckenden Vorkommen auszugehen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird daher wie folgt bewertet: gut 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da im gesamten Untersuchungsgebiet keine potentiellen Quartiere für die Breitflügelfledermaus vorhan- den sind (Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich ausnahmslos in Gebäuden), ist ein Verlust von Fortpflanzungsstätten i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgeschlossen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen erfolgen während des Tages und damit außerhalb des zeitlichen Aktivitätsfensters der Breitflügelfledermaus. Eine erhebliche Störung der Art, die den Erhal- tungszustand der im weiteren Umfeld des Plangebiets verbreiteten Population verschlechtert, ist auszu- schließen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die eine erhebliche Störung i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 dieser Art darstellt, treten nicht ein. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da im gesamten Untersuchungsgebiet keine potentiellen Quartiere für die siedlungsaffine Zwergfleder- maus vorhanden sind (Wochenstuben befinden sich ausnahmslos in Gebäuden), sind vorhabenbedingte Tötungen von Individuen i. S. v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 28
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